Vorbemerkungen: Brlefe im Weltpostverkehr dürfen Gold- oder Silbersachen, Geld- atucke, Juwelen oder kostbare Gegenstände, sowie zollpflichtigse Gegenstände nicht enthalten. Den Postkarten dürfen irgendwelche Gegenstände weder beigefügt noch angeheftet werden.
Druoksaohen dürfen weder einen Brief, noch einen geschriebenen Vermerk enthalten, welcher Korrespondenz hat. sowie nach dem Auslande nicht zulässig.
die Eigenschaft einer eigentlichen gehriftichen Vermerken sind im
Als Gesohäftspaplere im Urkunden, ganz oder theilweise mit gchaft einer eigentlichen oder persö Beamten herrührende amtliche Urkunden, papiere verschiedener Art der Versicherungsgesellschaften, aunszüge, gleichviel, ob dieselben auf Stempelpapier oder auf Partituren oder geschriebene Musikstücke, papiere müssen offen unter Band oder in offenem Umschlage v
Waarenproben dürfen 20 Centimeter in der Länge, 10 Centimeéter in der Breite und
R prEefposttarimdg.
und persönlichen Weltpost verkehr,
5 Centimeter in der Höhe nicht überschreiten.
Weltpostver ein sind anzusehen: der Hand geschrieben oder gezeichnet, welche nicht die Eigen- nlichen Korrespondenz haben, als Prozessakten, von öffentlichen Begleitbriefe oder Ladescheine, Rechnungen, Geschäfts- nichtamtliche Abschriften oder Akten- ungestempeltem Papier ausgefertigt sind, einzeln versandte Manuskripte u. s. W. ersandt werden.
A. Briefsendungen.
Bücherzettel mit hand- steht, nieht abgesendet.
Alle Schriftstücke und
Die Geschäfts-
Das höchste zulässlge Gewioht beträgt: innerhalb Deutschlands, sowie im Verkehr mit 0Oesterreich-Ungarn für Briefe und Waarenproben 250 Gramm, für Drucksachen 1 Kilogramm;
im Weltpostverein und im Verkehr mit dem Auslande für Waaren- proben 250 Gramm, für Drucksachen und Geschäftspapiere 2 Kilogramm. Für Briefe besteht keine Gewichtsgrenze.
zw bedeutet Frankirungszwang. In den Fällen, in welchen dieses Zeichen fehlt, können die gewöhnlichen Briefe auch unfrankirt abgesandt werden. bedeutet, dass die Frankirung nur theilweise bewirkt werden kann.
Postkarten, Drucksachen, Geschäftspapiere und Waarenproben missen frankirt werden. Elnsohrelbbriefo sind nur innerhalb Deutschlands, sowie nach Oesterreich-Ungarn frankirt oder unfrankirt, sonst nur frankirt zulässig.
Unzurelohend franklrte Briefsendungen werden im Weltpostverkehr mit dem doppelten Betrage des fehlenden Portotheils taxirt, na sh dem Auslande aber, soweit Frankirungszwang be-
L Deutschland und Oesterreich - Ungarn.
Das Porto beträgt:
für Briefe im Gewicht bis 15 Gramm:
von mehr al
für Postkarten.. für Postkarten mit be
(nach Oesterreich-Ungarn nicht zulässig)
für Drucksachen im Gewichte
von mehr als 50 „ 250 „ 500 „
im Gewichte bis 250 . ) Geschäftspapiere sind gegen die ermässigte
7* 7* 5*
7* 7* 7* für Waarenproben
Taxe für Drucksachen
Die Finschreibgebühr beträgt 20 83, die Gebühr für Beschaffung eines Rückscheins 20 8. Das Eilbestellgeld für Briefsendungen beträgt;
im Ortsbestellbezirk Landbestellbezirk der
meter 15 8, mindestens 75 d. Bei Sendungen nach Orten ohne Postanstalt in Oesterreich Ungarn
wird die Gebühr stets
Il. Neltpostverein.
Das Porto beträgt für: frankirte Briefe. unfrankirte Briefe.. Postkarten. Drucksachen,
Einschreibgebühr S0 q, Nach
Furopn. I) Belgien
2a) Bosnien, Herzegowina und Sandsochak Novibazar-
2b) Bulgarien. ö
3) Dänemark mit den Faröern und Island.
4) Frankreich.
5) Griechenland.
6 Grossbritannien und Irland. 7I) Helgoland.... ......
) ltalien
9) Luxemburg 10) Malta-Inseln.
115 Montenegro. 127) Niederland
13) Norwegen 14) Portugal 15) Rumänien
9
18) Sohweiz
Russland. Schweden
19) Serbien..
20) Spanien
21) Tarkel.
Asien.
22) Aden.
23) Afghanistan (Kabul)
24) Aslatlsohes Russland.
265) Asiatische Tũrkei-
26) Balutsochistan (Guadur).
27 Birma (Mandalay).
28) Britisch Indien (Hindostan und Britisch Birma).
29) Ceylon.
Geschittspapiere und 5 3 für je 50 Gramm, mindestens jedoch für Ge- schäftspapiere S0 3 und für Waarenproben 10 5.
frankirt.. 19 8 unfrankirt-. s 15 bis 250 Gramm: frankirt
unfrankirt. zahltèr Ant wor:
50 Gramm: 250 . 500 ö. 1000 .
bis 10 20 30 „ 10 „
nicht zulässig.
der Postanstalt 25 8, im Postanstalt für jedes Kilo-
vom Empfänger eingezogen.
für je 15 Gramm.
20 40 „
2 Waarenproben
Rückscheingebühr 20 . Bemerkungen.
1I) Postkarten mit Antwort 20 8. Innerhalb des Grenzbezirks (30 km) für frank. Briefe 19 43, für unfrankirte Briefe 20 8. Für Eilsendungen nach allen Orten 25 3 vorauszubezahlen.
3) Innerhalb des Grenzbezirks (30 km) für frankirte Briefe 10 , für unfrankirte Briefe 20 8, für Geschäftspapiere mindestens 10 8. Für Eilsen- dungen nach Postorten 25 83 u. das Porto vorauszubezahlen.
4) Postkarten mit Antwort 20 8.
7) Postkarten mit Antwort 20 43. Für Eilsendungen 25 3 vor- auszubezahlen.
) Postkarten mit Antwort 20 4. Muster von roher oder ge- sponnener Seide nur bis 100 Gramm, Tabackmuster über- haupt nicht zulässig.
9) Postkarten mit Ant wort 20 8. Für Eilsendungen nach allen Orten 25 3 voraus zubezahlen.
12) Postkarten mit Antwort 20 3. Innerh. d. Grenzbezirks (30km) für frankirte Briefe 10 ,“ für unfrankirte Briefe 20 8. Für Eilsendungen nach allen
Orten 25 3 vorauszubezahlen.
13) Postkarten mit Antwort 20 3.
14) Postkarten mit Antwort 20 3.
165) Postkarten mit Antwort 20 5. Für Eilsendungen nach Post- orten 25 3.
17) Für Eilbriefe nach Postorten 25 8 vorauszubezahlen.
18) Postkarten mit Antwort 20 83. Innerh. d. Grenzbezirks (30 km) für frankirte Briefe 10 8, für unfrankirte Briefe 20 . Für Eilsendungen nach allen Orten 25 8. /
19) Eilbestellgeld für Einschreib- briefs nach Postorten 30 3 vorauszubezahlen.
20) Einschl. Gibraltar, der Ba- learischen und Canarischen Inseln (Canaria, Ferro, Fuerte ventura, Gomera, Lancerota, Palma, Teneriffa). Postkarten mit Antwort 20 8.
26) Zu. H. uber Brindisi n. Bombay.
30) China mit folgenden Orten:
Nach Bemerkungen.
a. Amoy, Canton, Chefoo, Chinkiang, Foo-Chow, Fu- sanpo, Hankow, Hongkong, Kiukiang, Kiung-Schow (Hoihow), Newehwang, Ningpo, Shanghai, Swat ow, Tien- Tsin.
b. Kalgan, Peking, Urga ..
Im Uebrigen
31) Oypern.
32) Japan.
33) Kaschmir (Kasohmir) 34) Labuan.
35) Mas ocat.
36) Persien
über Russland. Zw. 4. über Frankreich.
33) Zw. 4. über Brindisi u. Bombay.
36) Ueber Russland, sofern nicht über Suez und Bombay ver- langt wird.
37) Masacca, Penang, Singapore.
38) Zw. F. über Brindisi u. Bombay.
39) Französisohe Kolonien in Indien: Chandernagor, Karikal,
Mahsé, Pondichery und Vanaon, sowie in Cochinchia nebst Kambodscha und Tonkin. / 10) Niederlãndisohe Kolonien: Java Batavia), Celebes ( Macassar), Borneo, Sumatra, Madura, Billiton, Banca. Archipel, Rioum Archipel, Bali, Lombock, Sumbava, Flores, südwestliche Theil von Timor, Moluccen. Postkarten mit Antwort 20 4.
41) Portugiesische Kolonien: Daman, Din, Goa, Macao, der nord-
östliche Theil von Timor. /
42) Spanische Kolonien: Philippinen.
37) Straits Settlements 385 Tibet (Klein) (Ladakh) ...
Afrika. 43) Algerien. 44 Egypten mit Nubien und dem Sudan. A5) Liberia. 46) Maroooo 477 Tripolis (Hauptstadt allein) 4) Tunis (Hauptstadt u. folgende Hafenorte: Djerba [(Gurba], Mehedia, Mistir Monastir], Sfakes und Susa). / La Goulette bei Tunis ... Ueber Italien. / 49) Zanzibar 49) Zw. eber Aden. 50 Von den britischen Kolonien: Mauritius nebst Amiranten, Seychellen und Insel Rodriguez, Goldküste, Senegambien, Lagos, Sierra-Leona. / öl) Französische Kolonien: nebst Zubehör, Gabun
über Triest verlangt wird. 46) Zw. R. 47) Ueber Italien oder Erankreich. A8) Ueber Italien oder Frankreich.
Senegambien nebst Zubehör, Mayotta
mit Gross-Bassam und Assinie, Runion, Ste. Marie de Madagascar.
52) Portugiesisohe Kolonien: Ajuda, Angola, Azoren, Bissao, Cacheo, Gapverdische Inseln, Madeira, Mozambique, Insel Principe, Insel S. Thoms.
53) Spanische Kolonien: Besitzungen an der Nordküste Afrikas, Anobom, Canarische Inseln, Corisco, Fernando-Po.
Amerika. 54) Postkarten mit Antwort 20 8.
54) Argentinisohe Bepuhlik ...
55) Brasilien.
56) Canada und Neu-Fundland.
57) Ohili. Ueber Hamburg und 57) Zw. 8. durch die Magellanstrasse.
58) Ecuador.
59) Grönland
bo) Honduras (nicht britisch).
61) Mexioo.
62) Peru.
63) Salvador.
64) Uruguay.
6h) Venezuela.
66 Ver. Staaten von Amerika.
67 Von den britischen Kolonien: Bahama- Inseln, Bermudas-
auch Nr. 84.
59) Ueber Dänemark.
St. Kitts (t. Christophe), Virginische (qungfern-) Inseln. b8s) Dänische Antillen: Ste. Croix, St. Jean, St. Thomas. 69) Französische Kolonien: Französ. Guyana,
tin, Miquelon, St. Pierre.
70) Niederländische Kolonien: Aruba, Bonaire, Guragao, Niederl.
Postkarten mit Antwort 20 4. T7I) Spanisohe Kolonien: Cuba, Portorico.
Australien. 72) Französische Kolonien
(Papua). Postkarten mit Antwort 20 8. 74) Spanische Kolonien: Marianen-Archipel.
Ill. Ausland.
Das Porto beträgt für: frankirte Briefe... 60 8 für je unfrankirte Briefes... . 80 „(15 Gramm. Drucksachen und Waarenproben 10 8 für je 50 Gramm, K Waarenproben mindestens 15 5. Postkarten und Geschäftspapiere sind nicht zulässig. Einschreibsendungen sind in der Regel nicht zulässig
44) Ueber Italien, sofern nicht
. burg,
90) Faraguay
99
. 532 1 Inseln, Falklands-Inseln, Britisch Guyana, Britisch Honduras, Jamaica, Trinidad, Antigua, Dominica, Montserrat, Nevis,
Guadeloupe nebst Zubehör, Martinique, St. Barthelemy, franz. Theil von St. Mar-
Guyana, Niederl. Theil von St. Martin, St. Eustatius, Saba.
Neu-Caledonien nebst Zubehör, Mar- quesas - Inseln, Tahiti und die unter französischem Schutz
stehenden Inselgruppen. - . 7 73) Niederländisohe Kolonie: Nordwestlicher Theil von Nen- Guinea
94h)
Nach
Asien.
75) Anam (Ooohinohina) ausschl. der französ. Besitzungen in Cochinchina nebst Kam- bodscha und Tonkin.
76) Siam.
Afrika.
77) Asoension 78) Capland und Kolonie Viotoria
79) Cap Natal. a. über England b. über Brindisi schen Schiffen So) St. Helena 81) Tripolis (mit Ausschluss der Hauptstadt). a. über Italien. b. über Frankreich. Tunis (mit Ausschluss der Hauptstadt, und folgender Hafenorte: Djerba [(Gurba], Mehedia, Mistir Monastir], Sfakes und Susa). a. über Italien. b. über Frankreich.
mit briti-
82)
Amerika. Bolivien über England, Ham-
reich, Portugal, Argentinische
Staaten von Amerika.
8c) Chili über Belgien, England, Frankreich oder Portugal, sowie über Hamburg u. Colon. S5) Columbia, Vereinigte Staaten ( Neu- Granada) über England, Hamburg, Frankreich oder die Ver. Staaten von Amerika. S6) Costa Rica 87) Guatemala S8) Hayti über England, Ham- Frankreich oder die Ver. Staaten von Amerika. S9) Nicaragua mit Mosquitia .. über England, Frankreich, Italien (Genua), Argentinische Republik, Bel- gien oder Portugal. ritisoh- Westindien ausschliesslich der zum Welt- post verein gehörenden Inseln. a. über England
b. über Hamburg c. über Frankreich
d. über die Vereinigten Staa- ten Amerikas.
Australien.
Westaustralien, Südaustralien,
Victoria, Neu- Süd- Wales,
Queensland und Neu- Seeland.
a. über Brindisi mit briti- schen Schiffen oder über Triest.
b. über England
c. über die Vereinigten Staa- ten Amerikas.
d. über Frankreich
Vandiemensland (Tasmania.)
a. über Brindisi mit briti- schen Schiffen oder über Triest.
b. über Frankreich
Samoa ¶ Sohiffer) Inseln über
England, über die Verein.
Staaten Amerikas oder über
1 Brindisi mit brit. Schiffen. . 95)
Sandwiohs- Inseln, über die Vereinigt. Staaten Amerikas. 1 96) Pie übrigen Inseln Australiens, ausgenommen die französi- schen und unter dem Schutze
Frankreichs stehenden.
burg, Italien (Genua), Frank-
Republik oder die Verein.
a. üb. Brindisi m. brit. Schiffen.
Bemerkungen.
75) u. 76) Zw. 4. Ueber Brindisi mit britischen Schiffen, über Neapel mit französ. Schiffen, über Frankreich oder Triest. Bei der Beförderung über Neapel ist in der Aufschrift der Vermerk „voie de Naples et de paqueébots frangais“ erforderlich.
77) Zw. 78) Einschreibbriefe zulässig. Ein- schreibgebühr 30 8. 79) a. Einschreibbriefe zulässig. Einschreibgebühr 30 8. b. Zw. 7.
S0) wie 78. SI) a. und b. Zw. t.
82) a. und b. Zw.
S3) Tw. F. eber Italien und die Ter. Staaten von Amerika Ein- schreibbriefe zulässig. Ein- schreibgebühr über Italien 60 , über die Ver. Staaten von Amerika 40 .
84) Zw. 4. Einschreibsendungen jeder Art zulässig. Einschreib- gebühr 20 . S. auch Nr. 57.
ö) Zw. f.
Leber die Ver. Staaten von Amerika Waarenproben ohne Ermässigung.
S6) Zw. J.
87) Tw. F.
S8) Zw. f. Ueber die Ver. Staaten von Amerika Waarenproben ohne Ermãssigung.
89) Tw. F.
90) Zw. F. schreibbriefe zulässig. schreibgebühr 60 .
Leber Italien Ein- Ein-
M) Barbados, Cariacou, Grenada, St. Lucia, St. Vincent, Tabago, Tures · Inseln.
a. Finschreibbriefe zulässig. Einschreibgebühr 30 3.
p. .
c. Nur nach Grenada und St. Lucia. Einschreibbriefe zu- lässig. Doppeltes Briefporto und 2) 3 Rinschreibgebühr.
d. Zw. F. Nur nach den Bahama-Inseln. Waaren- proben ohne Ermässigung.
g2) a. Zw. Einschreibbriefe zuläs-
sig. Rins chreibgebiühr 20 . b. TM. Nur nach Neu-Süd-
Wales und Neu- Seeland und zwar über San Francisco. Einschreibbriefe zulässig. Einschreibgebühr 30 8. Zw. Nach Neu-Süd-Wales, Neu- Seeland, Queensland und Victoria Einschreib- priefe zulässig. Einschreib- gebühr 60 J. Nach West- australien u. Südaustralien Zw. F. Waarenproben ohne Ermässigung. ‚ERinschreibbriefe zulässig. Doppeltes Porto und 20 3 Einschreibgebübhr.
g93) a. Zw. Einschreibbriefe zu- lässig. Einschreibgebühr 20 4. .
b. Zw. J.
94) Zw. F. Ueber die Ver. Staaten Amerikas Waarenproben ohne Ermũssigung.
gö6) Für Briefe Zw., im Uebrigen Zw. F. Wagarenproben ohne Ermässigung.
6) a. Zu. . Nur nach den Fidji- Inseln, Norfolk und den Freundschafts- Inseln Ein- schreibbriefe zulässig. Ein- schreibgebühr 20 3.
. b. über die Vereinigten Staa-
Ausnahmen hiervon sind in den Bemerkungen angegeben.
ten Amerikas.
b. Zw. F. Waarenproben ohne Ermässigung.
k
16) Queens land
. H. Briefe mit
Vorhbemerknungem. Die Briefe mit Werthangabe dürfen i 2 2. 2 1 ö land und im Verkehr mit Oesterreich-Ungarn und w, · Werth ö * = k
Die Werthangabs muss bei Briefen nach dem Auslande in B i 22 2. 2 2 2. w hstab reer, ,. sein. Dis. Aufschrift ist mit lateinischen Sgehriftzeichen zu — . w 2 eine Bescheinigung über die Zustellung des Briefes an den Empfänger, so hat er dies auf 22 ö.. durch den Vermerk „gegen Rückschein“ auszudrücken. Bie' Gebühr dafiir be-
VW erthanguabe.
Zwischen den einzelnen, zur Erankirung verwendeten Freim i i 2u! ö arken muss . raum 4 . auch dürfen die Freimarken die Seitenränder des — 4 — ilbri efe sind zulässig in Deutschland, nach Belgien, Dänemark, Luxemb Ni 2 Dergleichen Briefe müssen den Vermerk durch Eilboten (nach Belgien — — 1 Das Eilbestellgeld ist stets vom Absender zu entrichten. Bei der Kilbestelluns von Geld- ö wen . Auslande nach Landorten in Deutschland wird das Eilbestellgeld nach den in der Fabelle unter MD gegebenen Vorschriften, jedoch nach Abzug des vom Absender berests gezahlten Betrages berechnet.
ö
Vom Absender ist
zu entrichten Vom Absender ist
Neist- zu entrichten betrag . der Werth -
angabe.
Meist- betrag der
Benennung der
Benennung der Länder.
Ein- schreib-
Versiche-
rungs- ö gebühr für
den Brief. Je 160 . 3
in Versiche- 86 rei n rungs- Werth- 2 gebühr für angabe. den Brief. je 160 A
3 ö
20 * 8
Porto für je 15 g
Bemerkungen. Bemerkungen
Länder.
1) Deuts ohland unbe-
5 2 2 schränkt ,
300 . oder einen Theil von 300 , min-
/ destens
1) Unfrankirte Briefe zulässig; 10 3 Zuschlag. — Das Ei- bestellgeld beträgt bei Ueberbringung des Briefes
im Ortsbestellbezirk der
Postanstalt 50 8,
im Landbestellbezirk der Postanstalt 30 für jedes Kilometer, sofern nicht die Bestellung gegen mässigere Vergütung ausführbar ist.
10 Luxemburg S000 t (10 000
Franken)
S000 t. 20 (5000 Gul-lim Grenz- den oder bezirk 10 10 000 Franken)
Eilbestellung zulässig. Ge- bühr 50 8. ö
11 Niederland Eilbestellung zulässig. Ge-
bühr 25 8. 10 8.
schied des Gewichts bis 250 g 20 im Grenz- bezirk 10 20 im Grenz- bezirk 10
20 20 26 20
12) Norwegen
unbe- 20
schränkt wie Deutschland ͤ
S000 . 20 (10000 Franken)
4000 Mt (5000
Franken)
Die Einführung auslän- discher Lotterieloose ist verboten.
2) Belglen S000 (10 000 Franken) unbe-
schränkt
13) Oesterreioch-Ungarn ..
14) Portugal
(einschl. Madeira und Azoren.)
Portugleslsche
Eilbestellung zulässig. Ge- bühr 25 8.
3) Dänemark Die Briefe dürfen Geldstücke enthalten. Eilbestellung nach Fostorten zulässig. Gebühr
25 9.
4) Däãnisohe Kolonien: ö. . . a. in Westindien b. Island u. Faröer. C. Grönland
5) Egypten
(Santiago, San Thoms, Loanda.)
Rumãnien
unbe- schränkt
4000 4. (20 000 Piaster — 5069 Franken) S000 A (10 000
Franken) S000 6 (10000
Franken)
16) S000 M. (10056
Franken)
unbe- schränkt
Briete mit Werthangabs sind nur nach einigen grösseren
Orten zulässig. .
(auch nach den chinesi- schen Orten Urga, Kal- gan, Feking und Tien- Tsin über Russland)
Schweden
1 . Die Einführung ausländis cher
Lotterieloose ist nach den russischen Zollgesetzen ver- boten.
6) Frankreich mit Algerien
7) Französisohe Kolonien (Gouadeloupe, Marti- nique, Guyana, Sene- gambien, Réunion, Pon- dichery, Cochinchina.)
8) Helgoland
unbe- 20
schränkt 18)
Eilbestellung zulässig.
Sohweiꝝ 20
im Grenz-
bezirk 10 20
unbe-
schränkt ö ⸗
unbe-
schränkt
4000 . (5000
Franken)
Serbien unbe-
schränkt
Jrleohenland, Montenegro, Türkei. Der Tarif ist bei den Postanstalten zu erfragen. Grossbritannien (mit Irland) und Spanien. Briefe mit Werthangabe nicht zulässig.
) ltalien (nur 20 20 20) —.
grösseren Orten)
nach
Briefumschläge mit farbigem Rande oder aus Papier mit Linienvordruck ) dürfen nicht
verwendet werden.
.
C. Postan weisungen.
Vorhemerk ungen Zu Postanweisun j Fü 1 i j
ꝛ . gen nach dem Auslande k ö ; ür telegraphische Postanweisungen is i . j ; .
sonderes FEormular (in dsutscher und französischer Sprache) in Anwendun J. n be. b. die Gebühr für das Telegramm, e. das . nag n , die Postanweisungsgebühr,
dasselbe mit lateinischen Schriftzeichen. g. nnnnthllen lt nach dem Telegraphenamt am Anfgabeorte k . 8 n enn m,, d. das Eilbestellgeld für die Besorgung am . K
Auf dem Abschnitte der Postanweisung sind zulässig
G eb uhr Die Ausstellung der (yom Absender zu entrichten). Postanweisung hat zu erfolgen
9 Rur je in 2 bis 100 00
36 über 106 360 40 über 200 M.
Benennung der Länder.
MNeistbetrag einer
Postanweisung. Bemerkungen.
1) Deutsohland 400
Mark und Pfennig. schriftliche Mittheilungen jeder Art.
1) Die Gebühr für die Eilbestellung beträgt: im grtsbestellbezirk 50 3, im K für jedes Kilometer 30 8, sofern nicht die Be- Stellung gegen mässigere Vergütung ausführbar ist. — Telegraphische Postanweisungen zulässig.
500 Franken. 2) Telegraphische Postanweisungen zulässig.
20 mindestens 40
. 10
Franken und Centimen (100 Franken — M½ 81, 60).
. Kronen und ere mindestens 40 (100 Kronen — „S 112,75).
ö 20 M Franken und Centimen mindestens 40 (100 Franken — „½ 81,60). 26 / 20 AM mindestens 40 bis 75
I5 169 über 75 — 150 6 über 150-210 4.
Angabe des eingezahlten Betrages, Be- zeichnung des Absenders u. Batums.
355 iftli i ronen. schriftliche Mittheilungen jeder Art.
20 s ö
4 Egypten 500 Franken.
Angabe des eingezahlten Betrages, Be- zeichnung des Absenders u. Batums.
Angabe des eingezahlten Betrages, Be- zeichnung des Absenders u. Batums.
Der Jame und mindestens der Anfangs- buchstabe eines Vornamens des Absenders (bz. die Bezeichnung der Firma des Absenders) und die genaue Adresse desselben müssen ange- geben sein. Sonstige Mittheilun- gen nieht statthaft.
4) Eostanweisungen sind nur nach einigen grösseren Orten zulüssig.
5) Frankreioh mit Algerien 5) —
* 500 Jenti O0 Franken. Franken und Centimen
(100 Franken — M 81, 60. Pfund Sterling (), Schillinge (s),
Pence (),
(10 E = Ij0 264, 50.)
6b) Grossbritannien und 210
6) Das Postanweisungsformular muss ausser dem Namen des Empffingers und der genanen Bezeich- nung desselben mindestens den Anfangsbuchstaben eines Vornamens des Empfängers (bz. die Be- zeichnung der Firma desselben) enthalten. Der Absender hat gleichzeitig mit der Einlieferung der FPostanweisung den Empfänger von der er- folgten Einzahlung des Betrages durch besonderes Schreiben in Kenntniss zu setzen.
) Telegraphische Postanweisungen zulässig.
225
I) Helgoland 400 46 10
mindestens 40 20 mindestens 40
Mark und Pfennig. schriftliche Mittheilungen jeder Art.
8) ltallen (auch Sen Ma-
rino, Tunis und la Go-
letta bei Tunis) ....
) Luxemburg wie Nr. 1. 10) Niederland
500 . Jenti Franken Franken und Centimen
Angabe des ei e d (16 Pram me-). gabe des eingezahlten Betrages, Be
2 8 . zeichnung des Absenders u. Datums. e 235 FI. (Gulden) Niederländisoh.
150 Fl. (Gulden) Niederländisch.
Gulden und Cents (100 Fl. — AM 70,50).
Gulden und Cents (100 Fl. — M 170,50).
schriftliche Mittheilungen jeder Art. 10) Eilbestellung zulässig, Angabe „durch Eilboten“,
Gebühr 25 J, vom Absender zu entrichten.
11) Die Postanweisung muss deutlich den Vermerk »VJiederländis eh Indien“ tragen. Von sinem Absender darf an denselben Empfänger innerhalb 8 Tage nur eine Postanweisung zum Meisthetrage von 150 FI. zur Absendung gelangen.
mindestens 40
30 mindestens 40
11) Niederländisohe Be-
sitzungen in Ostindien Angabe des eingezahlten Betrages,
Name und Wohnort des Absenders,
12) Norwegen 355 Kronen.
400 s
20 mindestens 40 10 mindestens 40
Kronen und 0ère (100 Kronen — „M 112,75). Mark und Pfennig.
schriftliche Mittheilungen jeder Art. 12 13) Oesterreioh- Ungarn gen jeder Art. 12)
14) getindien (Britisoh) (Vorder- Indien, einseli. d. nichtbritischen Be- sitzungen u. Birma's, dagegen mit Aus- schluss von Ceylon).
schriftliche Mittheilungen jeder Art. 13) Die Umwandlung in die osterr. Währ. erfolgt in
Gesterreich auf Grund des jedesmaligen Wiener Lageskurses. — Ein Absender dark im Laufe eines Tages nicht mehr als zwei Postanweisungen an ein und denselben Empfänger auf liefern.
10 Pfund Sterling.
100 200 300
31 mindestens 40 50 mindestens. )
bis 75 MS.
über 75— 150
über 150 20 M
20 M0.
wis Ir. 6. 14 Wie Vr. 6. — Auf Postanweisungen an Personen
indischer Abkunft muss der Name, der Stamm oder die Kaste des Empfängers, und der Name 15) des Vaters desselben angegeben sein.
Pfund Sterling (). Schillinge 69 Pence (ch.
(10 . — „MS! 204,50). Milreis und Reis ( AMilreis — M½ 4.50). Pfund Sterling (4). 6 (8). Pence (c). (165 R — M 26450
165) Portugal (nur Lissa-
bon und Oporto) ... 90 Milrei is. Angabe des eingezahlten Betrages, Be-
zeichnung des Absenders u. Batums.
Wie Nr. 6. 16) Wie Nr. 6. — Postanweisungen sind nur nach eini-
Australien) .... gen grösseren Orten zulässig.
210 4060