Anmerkung. Die Namensunterschriften, sowie der Stempel können mit Lettern oder Faesimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrollbeamten versehen werden.)
(Rirdorfer Gemeinde ⸗Anleihe von 1880 à 48 0ν). Provinz Regierungsbezirk Kreis Brandenburg. Pots dam. Teltow. Anweisung
zum Anleiheschein der Gemeinde Rixdorf, II. Ausgabe. Buchstabe ... Nr. .. über . Mark Reichswährung.
Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem Anleiheschein der Gemeinde Rixdorf Br eb ö über... . Mark Reichswährung à 40,½ Zinsen die .... Reihe von Zinsscheinen für die fünf Jahre 18 .. bis 18 .. der Teltower Kreis⸗Kommunalkasse zu Berlin, sofern nicht recht⸗ zeitig von dem als solchen sich ausweisenden Inhaber der Schuld⸗ verschreibung dagegen Widerspruch erhoben wird. n den.. ten ö Der Gemeinde⸗Vorstand. (Stempel und Unterschriften.)
Kontrollbeamter.
Anmerkung. 1) Die Namentunterschriften und der Stempel können mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden, doch muß jede Anweisung mit der eigenhaͤndigen Namensunterschrift eines Kontrollbeamten versehen sein. 2) Tie Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blatt⸗ breite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken.
ter Zinsschein. ter Zinsschein.
Anweisung.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. Der Privatdozent Dr. Christiani bei der Universität
zu Berlin ist zum außerordentlichen Professor in der medizini⸗ schen Fakultät derselben Universität ernannt.
Abgereist: Se. Erlaucht der Vize⸗Präsident des Staats⸗ Ministeriums Otto Graf zu Stolberg⸗Wernigerode nach Wernigerode;
Se. Excellenz der Staats⸗Minister und Minister der
eistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten von uttkamer nach der Rheinprovinz;
Se. Excellenz der Ober⸗Landforstmeister, Wirkliche Geheime Rath von Hagen nach der Rheinprovinz.
e nn n ch u ng.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗ Samml. S. 357) sind bekannt gemacht:
I) das Allerhöchste Privilegtum vom 8. März 1880 wegen Aus—⸗ gabe von Stadt⸗Schuldverschreibungen der Stadt Ratibor im Be trage von 225 000 Reichsmark durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Oppeln Nr. 26 S. 166/67, ausgegeben den 25. Juni 1880;
2) der Allerhöchste Erlaß vom 24. März 1880, betreffend die Genehmigung eines Nachtrages zum Regulativ vom 30. Januar 1875 über die Emission auf den Inhaber lautender Obligationen der Provinz , durch die Amtsblätter
der Königlichen Regierung zu Magdeburg Nr. 20 S. 163, aus⸗
gegeben den 15. Mai isso,
der Königlichen Regierung zu Merseburg Nr. 21 S. 145, aus—⸗
gegeben den 22. Mai 1880, der Königlichen Regierung zu Erfurt Nr. 20 S. 109, ausgegeben den 15. Mai 1880; 3) der Allerhöchste Erlaß vom 20. April 1880, betreffend die Genehmigung des Regulativs über Ausgabe 4prozentiger Pfandbriefe Gmission B. und Konvertirung der 41prozentigen Pfandbriefe J. Serie der westpreußischen Landschaft, durch die Amtsblaͤtter der Königlichen Regierung zu Danzig Nr. 21 S. 105 bis 107, ausgegeben den 22. Mat 1880,
der Königlichen Regierung zu Marienwerder Nr. 20 S. 126 bis 129, ausgegeben den 20. Mai 1880,
der Königlichen Regierung zu Bromberg Nr. 22 S. 164 bis 167, ausgegeben den 28. Mai 1880;
4) der Allerhöchste Erlaß vom 28. April 1880, betreffend die Konvertirung der auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom L. April 1868 ausgegebenen fünfprozentigen Nordbahn ⸗Prioritäts Obligationen der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahngesellschaft in vier und einhalbprozentige, durch die Amtsblätter
der Königlichen Regierung zu Düsseldorf Nr. 22 S. 187, aus—
gegeben den 22. Mai 1880, der Königlichen Regierung zu Cassel Nr. 25 S. 126, ausgegeben den 19. Mai 18980;
5) das Allerhöchste Privilegium vom 30. April 18380 wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Inowrazlaw im Betrage von 210 000 S durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Bromberg Nr. 25 S. 185 bis 187, aus—⸗ gegeben den 18. Juni 1880;
6 das unterm 39. April 1880 Allerhöchst vollzogene Statut für den Deichverhand Neuhaus ⸗Schweinert durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Posen Nr. 23 S. 177 bis 179, aus⸗ gegeben den 98. Juni 1886;
7) das Allerhöchste Privilegium vom 5. Mai 1880 wegen Aus— fertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Katto⸗ witz im Betrage von 3000090 M durch das Amtsblatt der König⸗ lichen Regierung zu Oppeln Nr. 26 S. 167 bis 169, ausgegeben den 25. Juni 1880;
8) der Allerhöchste Erlaß vom 7. Mai 1880, betreffend die Ver⸗ leihung des Rechts zur Erhebung des tarifmäßigen Chausseegeldes an den Kreis Ruppin auf der neu erbauten Chaussee von Köpernitz nach Schönermark, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam Nr. 24 S. 217, ausgegeben den 11. Juni 1886,
9) der Allerhöchste Erlaß vom 7. Mai 1889, betreffend die Ver⸗ leihung des Enteignungerechts an den Kreis Nimptsch für die zum Bau der Chausseen von Nimptsch bis zur Reichenbacher Kreisgrenze bei Girlachsdorf in der Richtung auf Reichenbach und von Silbitz über Siegroth bis zur Münsterberger Kreisgrenze in der Richtung auf Töpliwoda erforderlichen Grundstücke, sowie des Rechte zur Er⸗ hebung des tarifmäßigen , , . auf diesen Straßen, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Breslau Nr. 24 S. 165, ausgegeben den 11. Juni 1880;
10) der Allerhöchste Erlaß vom 24. Mai 1880, betreffend die Genehmigung des revidirten Statuts und Reglements für die West⸗ . rovinzial⸗Feuersozietät, durch Extrabeilagen der Amts
ätter,
der Königlichen Regierung ju Münster Nr. 24, ausgegeben den
d dn . 1
er Königlichen Regierung zu Minden Nr. 24, ausgegeben den
12. Juni 1880, 5 1 der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 24, ausgegeben den
11) der Allerhöchste Erlaß vom 24. Mai 1880, betreffend die Verwendung eines Theils der von der Berlin⸗Anhalter Eisenbabn⸗ gesellschaft auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 25. August 1875 aufgenommenen Prioritätganleihe zur Rückzahlung des noch nicht amortisirten Restes der auf Grund der Bestätigungsurkunde vom 7. Dezember 1849 und des Allerhöchsten Prioilegiums vom 18. Februar 1842 begebenen Prioritätsanleibe, durch die Amtsblätter
der Königlichen Regierung zu Potsdam Nr. 23 S. 211, ausgegeben den 4. Juni 1880, der Königlichen Regierung zu Magdeburg Nr. 23 S. 189, aus⸗ gegeben den 5. Juni 1880.
Nichtamtliches. Dentsches Reich.
Preußen. Berlin, 5. Juli. Se. Majestät der Kaiser und König machten, laut Meldung des „W. T. B.“ aus Ems, am Sonnabend Nachmittag eine Spazierfahrt und wohnten Abends der Vorstellung im Theater bei. Gestern früh setzten Se. Majestät die Kur sort.
Mittags empfingen Se. Majestät der Kaiser den Besuch des am Sonnabend in Ems eingetroffenen Fürsten Milan von Serbien und statteten Sr. Hoheit später einen Gegen— besuch ab.
Am Nachmittage wohnten Se. Majestät mit Sr. Hoheit dem Fürsten Milan der Kaiser⸗Regatta und Abends der Vor⸗ stellung im Theater bei.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz wohnte am 2. d. M. Nachmittags der Trauer— feier für den verstorbenen General der Infanterie von Loewen⸗ feld in der Kapelle und am Grabe auf dem alten Kirchhof zu Potsdam bei und nahm Abends 7 Uhr im Stadtschlosse da⸗ selbst die Meldung des Obersten Blume, Commandeurs des Magdehurgischen Füsilier Regiments Nr. 36, nach Ablauf seines Kommandos in Berlin, entgegen.
Am Sonnabend Mittag 154 Uhr nahm Se. Kaiserliche . die Meldung des Lieutenants à la suite der Armee,
jrafen zu Solms-Baruth⸗Klitschdorf und um 4 Uhr im Re— gimentshause des 1. Garde⸗Regiments z. F. militärische Meldungen entgegen.
Demnächst folgte Se. Kaiserliche Hoheit der Einladung des Offizier⸗Lorps des 1. Garde⸗Regiments z. F. zum Diner und begab Sich um 5 Uhr nach Berlin. Im Palais hier— selbst empfing Höchstderselbe den Staats-Sekretär des Reichs- schatzhmts, Wirklichen Geheimen Rath Scholz, sowie den Präsidenten der Seehandlung Rötger und nahm einige mili— tärische Meldungen entgegen.
Abends wohnten Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin mit den Erb— prinzlich sachsen⸗ meiningischen Herrschaften der Vorstellung des ersten Tagwerks von Goethe's „Faust“ im Victoria— Theater bei und kehrten um 111 Uhr nach dem Neuen Palais bei Potsdam zurück.
Gestern Vormittags 9 Uhr wohnten Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten die Kronprinzlichen Herrschaften dem Gottesdienste in der Kirche zu Bornstedt bei.
einige andere
— Der Bundesrath hat in der Sitzung vom 12. d. M. beschlossen, die Tara für Fleischextrakt (Nr. 259.1 des Zolltarifs) in Fässern und Kisten von 16 Proz. auf 24 Proz. des Bruttogewichts zu erhöhen.
— Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Herrenhauses und der Bericht über die gemeinschaftliche Schlußsitzung beider Häuser des Landtages befinden sich in ber Ersten Beilage.
— Eine Sparkasse, welche von einer Stadtgemeinde auf Grund des Reglements vom 12. Dezember 1838 mit Ge⸗— nehmigung des Ober⸗Präsidenten errichtet worden, ist — mag sie die Eigenschaft einer juristischen Person besitzen oder nicht — eine staͤdtische Anstalt und deshalb bei Postsendungen zur Bezeichnung „Portopflichtige Dienstsache“ berechtigt. Wenn die dauernde Verwaltung statt nach §. 56 Nr. 3. der Städte—⸗ Ordnung vom 30. Mai 18653 dem Magistrate, auf Grund des §. 59 a. a. O. einer aus Mitg iedern der Gemeindebehörden, mit oder ohne Zuziehung noch anderer stimmfähiger Bürger, gebildeten Deputation übertragen worden ist, so ändert, dies nach einem Spezialerlaß des Ministers des Innern vom 26. April d. J, nichts in der Eigen⸗ schaft der Kasse, da nach §. 59 der Städteordnung vom 30. Mai 1853 oder den entsprechenden Bestimmungen in den Städteordnungen anderer Provinzen, die zur dauernden Verwaltung kommunaler Anstalten oder Ge—⸗ schäftszweige von den städtischen Gemeindebehörden nieder⸗ gesetzten Deputationen oder Kommissionen — wie auch in dem Plenarbeschlusse des vormaligen Ober-Tri⸗ bunals vom 27. Mai 1839 anerkannt worden ist — die Eigenschaft einer öffentlichen Behörde haben. Was für städtische Sparkassen auf Grund des §. 59 der Städteordnung vom 30. Mai 1853 und gleichartiger Bestim⸗ mungen anderer Städteordnungen gefolgert wird, sst auch für Sparkassen der Kreisverbände, insbesondere bezüglich der im Geltungsgebiete der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 bestehenden Kreissparkassen, auf Grund des 8. 167 des letzt⸗ gedachten Gesetzes zutreffend.
— Derjenige, zu dessen Gunsten eine Lebensversiche— rung genommen ist, hat nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts, vom 3. März d. J., bei Fortbestand des Versicherungsvertrags bis zum Tode des Versicherten auch nach preußischem Rechte ein unmittelbares Klagerecht.
— Ein sog. Möbelleihvertrag, wodurch das Mobiliar bis zur Zahlung des Kauspreises vermiethet sein, nach Erlegung des vollen Kaufpresses aber in das Eigenthum des Miethers übergehen soll, ist nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts, III. Strafs. vom 24. April d. J., im Geltungsbereich des Preuß. Allgem. Landrechts zulässig und erhält dem Vermiether resp. Verkäufer bis zur erfolgten Zahlung das Eigenthum des Mobiliars. Nichts destoweniger aber begeht der Miether durch Verpfändung der Sache keine Unterschlagung, wenn er dabei die ernste durch die Umnstände des Falles und seine Vermögensverhältnisse beglaubigte Ab⸗ sicht, die verpfändete Sache alsbald wieder einzulösen, ge⸗
12. Juni 1880;
habt hat.
— Der Königlich württembergische Gesandte am hiesigen Allerhöchsten Hofe, Freiherr von Spitzemberg, hat einen ihm von seiner Regierung bewilligten zweimonatlichen Urlaub angetreten.
— Der zum Kaiserlichen Minister⸗Residenten und Ge⸗ neral⸗Konsul für die Vereinigten Staaten von Columbien ernannte, seitherige General-Konsul in Schanghai, Lueder, ist in Bogotâ eingetroffen und hat die Geschäste der dortigen Kaiserlichen Mission übernommen.
— Der General⸗-Lieutenant z. D. Baeyer, Präsident des geodätischen Instituts, hat sich in Gradmessungsangelegen⸗ heiten nach Breslau und Umgegend begeben.
— S M. S. „Nio be“, 10 Geschütze, Kommandant Kapi⸗ tän zur See Ditmar, ist am 24. Juni c. von Leith in See gegangen und am 28. dess. Mts. in Christiansand eingetroffen.
Württemberg. Friedrichshafen, 1. Juli. (St.⸗A. f. H hre . die Königin ist heute zum Som— meraufenthalte hier eingetroffen.
— 2. Juli. Se. Kaiserliche Hoheit der Prinz Peter von Oldenburg ist heute zum Besuche im Königlichen Schlosse eingetroffen und Abends wieder abgereist.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 2. Juli. (Dr. J.). Gestern Mittag traf Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin von Asturien zu einem Besuche an Groß⸗ herzoglichen Hofe ein. Ihre Königlichen Hoheiten der Groß⸗ herzog und die Großherzogin empfingen ihren Gast auf dem Bahnhofe und fuhren mit der Prinzessin nach Bel vedare. Heute nahm dieselbe die klassischen Stätten Weimars in Augenschein.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 2. Juli. (Allg. Ztg.) Die Ankunft Sr. Majestät des Kaisers in Ischl erfolgte gestern um 2 Uhr 55 Minuten früh. Um halb 8 Ühr Morgens kamen Ihre Majestät die Kaise rin, die Erzherzogin Valerie und die bayerische Prinzessin Amelie, Tochter des Herzogs Karl Theodor, aus München an. Der Aufen halt des Kaisers in Ischl ist bis zum 15. d. M. bestimmt.
— (W. 3.) Der Kaiser hat den Geheimen Rath Dr. von Stremayr zum zweiten Präsidenten des obersten Gerichts und Kassationshofes ernannt.
. — (Pr. Ztg.) Den bisherigen Dispositionen zufolge sollen die Delegationen in der zweiten Septemberhälfte, der Reichsrath längstens vier Wochen später zusammentreten, da die Regierung darauf Gewicht legt, daß das Budget rechtzeitig votirt werde.
Der Landtag in Görz ist gestern geschlossen worden.
Pest, 1. Juli. De im verflossenen Monat mit Bezug auf die Einverleibung der Militärgrenze zwischen der ungarischen Regierung, dem gemeinsamen Kriegs-Minister, dem Militärgrenz⸗Kommando und der kroatischen Landes⸗ regierung aufgenommenen Verhandlungen sind — nach „Egyet.“ — bereits so weit gediehen, daß das Ministerium, nachdem nun auch die Modalitäten der Uebernahme und der Einrich⸗ tung der Finanzverwaltung festgestellt sind, in der Lage sein wird, den diesbezüglichen Gesetzentwurf dem Abgeordneten— hause noch im Laufe dieses Jahres zu unterbreiten.
Schweiz. Genf, 5. Juli. (W. T. B.) Das Gesetz über die Trennung des Staates von der Kirche ist gestern mit 9306 gegen 4064 Stimmen abgelehnt worden. Die Zahl der eingeschriebenen Abstimmungsberechtigten be— trug 7 431.
Belgien. Brüssel, 4. Juli. (W. T. B.) In der Zuschrift vom 30. v. M., mit welcher der Minister des Auswärtigen, Frare Orban, dem päpstlichen Nuntius seine Pässe zustellte, heißt es: Das Interesse für die Gerech⸗ tigkeit und Wahrheit nöthigt mich, meine Aeußerungen vom 28. d. M. und die Richtigkeit der Thatsachen aufrecht zu er⸗ halten, welche durch rege und e, Ableugnungen nicht erschüttert werden können. Der Minister protestirt sodann gegen die von dem Nuntius aufgestellte Behauptung, daß er (der Mi⸗ nister), als er den Kammern das Resulat der Verhandlungen mit der Kurie mitgetheilt, gewußt habe, daß die Schlußfolgerungen, die er aus den Aeußerungen des Kardinal⸗-Staatssekrekärs Nina gezogen, den Intentionen des Papstes nicht entsprächen. Es sei das, fügt der Minister hinzu, eine Versicherung, die auch nicht das geringste Anzeichen von Wahrscheinlichkeit habe. Der Brief schließt: Ich wuͤrde Ihnen, wenn Sie nicht die Eigenschaft eines Diplomaten besäßen, das Recht nicht haben zugestehen können, über das abzurtheilen, was der Politik des Landes entsprechen kann.
Großbritannien und Irland. London, 4. Juil. (W. T. B.) Bei der in Buteshire stattgehabten Parla⸗ mentswahl wurde der Kandidat der Konservativen, Dalrympel, mit 583 Stimmen gewählt; der Kandidat der Liberalen, Russel, erhielt nur 546 Stimmen.
Frankreich. Paris, 3. Juli. (W. T. B.) Der Senat berieth heute die Am nestievorlage. Feray und Victor Hugo traten für die Vorlage ein. Jules Simon bekämpsfte dieselbe und bestritt, daß die Bevölkerung die Amnestie⸗-Erthei⸗ lung wünsche. Uebrigens dürfe man nicht immer den Volks⸗ wünschen nachgeben, man müsse vielmehr die Nation aufklären. Wenn man Grundsätze habe, so dürfe man dieselben noch nicht deshalb aufgeben, weil sie aufgehört hätten, populär zu sein. Wenn man nicht mehr in Uebereinstimmung mit der öffent— lichen Meinung regieren könne, müsse man aufhören zu regieren. Man würde sich gegen Frankreich und gegen die Republik vergessen, wenn man Mörder und Brand⸗ stifter amnestiren wollte. Dazu werde er sich niemals verstehen können, umsoweniger als die Schuldigen nicht die geringste Reue zeigten und in ihrem Haß beharrten. So lange das Wort „Vergessen“ nur von einer Seite aus— gesprochen werde, sei dasselbe nur eine Schwäche. Die Amnestie sei keine Vereinigung, denn eine Vereinigung mit gewaltthäti⸗ gen Menschen sei eine Utopie. Wenn man den Weg der Zu— geständnisse einschlage, so würden bald neue Zugeständnisse gefordert werden, und wenn die letzteren verweigert würden, würde man nur aufs Neue Haß ernten und die gewonnenen Alliirten wieder verlieren. Jules Simon erinnerte demnächst an Thiers, welcher Frankreich in Bezug auf seine Finanzen, in Bezug auf die Armee und in Bezug auf den Richter— stand wiederhergestellt habe, und fuhr dann fort: „Ihre Aufgabe war es, Frankreich auch in Bezug auf die Gemüther wieder⸗
herzustellen. Was habon Sie aber gethan? Nichts. Ihre einzige Sorge ist die Furcht, daß die Wahlen sich unter dem
Gesichtspunkte der Amnestiefrage vollziehen könnten. Die Wahlen müssen aber unter dem Gesichts punkte stattfinden, daß man wählt zwischen einer Politik der Gewaltthätigkeit und einer Politik der Freiheit, zwischen einer Politik ohne Muth und ohne bestimmtes Urtheil und einer Politik, welche Gewissens⸗ und Glaubensfreiheit will, welche die Unabhängigkeit der Religion und der Gerechtigkeit achtet, und welche die Beamten nicht wie Parias behandelt.“ Um die Gemüther aufzurichten, dürfe man Muth nicht blos auf der Straße haben, sondern auch im Parlament und im Kabinet, besonders gegen jene Art von Aufruhr, der nicht mit Gewehren, sondern mit Dekreten ins Werk gesetzt werde. (Lebhafter Beifall der Rechten und des linken Centrums) Der Conseils⸗Präsident de Freycinet erwiderte: Die Rede Jules Simons sei eine vollständige Anklageakte. Die Regierung habe ihre Ansichten nicht geändert und sei stets der Meinung gewesen, daß die Amnestie vor den Neuwahlen gewährt werden müsse. Zu Gunsten der Amnestie habe sich eine lebhafte Strömung gebildet, und das Ministerium müsse mit der Majorität des Parlaments regieren. Das Ministerium wolle die Amnestie im Interesse des Landes und der Republik, nicht um der Amnestie selber willen. Es würde gefährlich sein, gegen das allgemeine Stimmrecht anzu⸗ kämpfen. Wenn die Amnestie abgelehnt werde, besitze die Re⸗ gierung, die die Amnestie unterstützt, habe, nicht mehr das erforderliche moralische Ansehen, um die Agitation zu verhin⸗ dern. Es sei nothwendig, Spaltungen unter der republika⸗ schen Partei zu unterdrücken, ebenso nothwendig sei es aber, die Partei der Extremen daran zu verhindern, daß sie die Amnestie dazu ausbeute, die Massen irre zu führen. Die Amnestie sei eine Frage der Opportunität, nicht eine Frage der Prinzipien; die Lage des Kabinets werde eine schwierige sein, wenn die Amnestie abgelehnt werden sollte. Am Schluß seiner Rede forderte Hr. de Freyeinet den Senat dringend auf, zum Zweck der Uebereinstimmung mit der Kammer, seine Meinung zum Opfer zu bringen und mit einer schmerz⸗ lichen Vergangenheit abzurechnen, welcher diejenigen, die vorher gesprochen, nicht so fremd gegenüberständen wie die Mitglieder bes Kabinets. (Beifall der Linken. Jules Simon legte gegen die letzterwähnte Aeußerung de Freycinets Verwahrung ein. — Schließlich wurde das Amendement des Senators Labiche, welchem die Regierung sich angeschlossen hatte, mit I45 gegen 133 Stimmen abgelehnt. Ein Amendement des Senators Bozérian, welches allen wegen des Kommune⸗Auf⸗ standes Verurtheilten, mit Ausnahme von Brandstiftern und Mördern, Amnestie ertheilt, fand mit 143 gegen 138 Sti ni⸗ nahme. . . . . (W. T. B.) Die hiesigen Mitglieder des Jesuitenordens haben heute bei dem Präsidenten des Telnet rt bunals ebenfalls einen Klageantrag auf vor⸗ läufige Entscheidung eingebracht. Von dem Polizeipräfekten wurbe der Antrag auf Inkompetenzerklärung gestellt. Der Präsident des Tribunals hat die Angelegenheit im Hinblick auf die Wichtigkeit und Bedeutung der in dem Klageantrage behaupteten Thatsachen an die Erste Kammer des Seine⸗ tribunals verwiesen, welche darüber am nächsten Mittwoch ver⸗ handeln wird. Die Präfekten scheinen den Klageanträgen der Jesuiten gegenüber in übereinstimmender Weise vorzugehen; auch in Lille wurde vom Präfekten der Kompetenzeinwand er⸗ hoben. — Die Zahl der richterlichen Beamten, welche ihre Aemter ,, hat ö hier eingegangenen richten abermals erheblich vermehrt. . ö K Morgenblätter sprechen sich über den gestrigen Beschluß des Senats von ihren Parteistandpunkten aus. Die Journale der In⸗ transigenten erklären: Der Senat habe durch. sein Votum einen Selbstmord an sich vollzogen; die Blätter der ge— mäßigten Linken fordern die Deputirtenkammer auf, dem Be⸗ schlusfse des Senats beizutreten. Die „Républigue française“ erklärt: Die Amnestie werde eine vollständige und ganze sein. Die Journale der Rechten beglückwünschen den Senat zu seinem Beschlusse; das Organ Dufaure's, das Journal „Parlement“, sagt: Der Senat habe das Ver⸗ trauen gerechtfertigt, welches das Land in denselben ge— setzt habe.
Griechenland. Athen, 4. Juli. (W. T. B.) Regierung hat die Armeereser ve einberufen.
Türkei. (W. T. B.) Der „Polit. Corresp.“ wird aus Cettinje, vom 3. Juli, gemeldet: Vorgestern sind mehrere vornehme Häuptlinge der Albanesen stäm me Schola, Schoscha und Pumta hier eingetroffen und haben die feier⸗ liche Erklärung abgegeben, von jedem weiteren Widerstande gegen Montenegro abzulassen. Dagegen haben sich beträcht⸗ liche albanesische Streitkräfte vor Mozura Planina ange⸗ sammelt und nehmen eine drohende Haltung gegen Antivaxri an, zu dessen Vertheidigung mehrere montenegrinische Batail⸗ lone konzentrirt worden sind.
Numänien. Bukarest, 4. Juli. (W. T. B),. Die „Pressa“ erklärt die Zeitungsmeldung von dem Rücktritt des Ministers Bosrescu und dessen bevorstehender Ernen⸗ nung zum Bankgouverneur für unbegründet.
Danemark. Kopenhagen, 1. Juli. (Hamb. Nachr.) Nachdem Berg heute im Folkething erklärt hat, daß die Rechte, wenn sie für seinen Heergesetzvorschlag stimme, dadurch von ihm nicht für gebunden erachtet werde, sondern freie Hand behalte, wurde sein Vorschlag mit 58 gegen 386 Stimmen angenommen, so daß eine schließlich günstige Erledigung in einem gemeinsamen Ausschuß ermöglicht ist. — Bei der Wahl der Vorsitzenden des Folkethings wurde Krabbe zum Präsiden⸗ ten, Högsbro und Christensen zum Vize⸗-Präsidenten wieder⸗ gewählt.
Die
Aus dem Wolffschen Telegraphen-Bureau.
Paris, Montag 5. Juli. Die Linke und die republi⸗ kanische Union der Deputirtenkammer werden sich heute vor Beginn der Sitzung versammeln, um gegenüber der Ableh⸗ nung der Amnestie seitens des Senats Stellung zu nehmen. Man glaubt, daß die Deputirtenkammer das Amendement Bozerian verwerfen werde und daß ein neuer Antrag einge— bracht werden würde, der sich dem Antrag Labiche nähere.
Nr. A des „Central⸗Blatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichsamt des Innern, hat folgenden In⸗ halt: Allgemeine Verwaltungssachen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. — Handels und Gewerbewesen; Ditzpensation von der thierärzilischen Prüfung. — Eisenbahnwesen: Neubezeichnung einer Eisenbahnstation. — Konsulatwesen: Exequatur ⸗Ertheilungen.
— Nr. 27 des „Ju stiz⸗Ministerial Blatts hat folgen / den Inhalt: Allgemeine Verfügung vom 24. Juni 1880, betreffend die Behandlung der bei den Gerichten in Folge von Reguisitionen der Augeinandersetzungsbehörden entstandenen Kosten. — Erkenntaiß des Reichsgerichts vom 3. März d. J.
Landtags · Angelegenheiten.
uebersicht
über die Geschäftsthätigkeit des Hauses der Abgeord⸗ neten in der Session 1879 — 80.
Das Haus hat vom 28. Oktober v. J. bis zum 2ͤö. Februar d. J. — und demnächst seit dem 20. Mai getagt. In dieser Zeit von 119 Tagen, ausschließlich der Sonn und Festtage und der Weihnachtsferien, haben stattgefunden:
S9 Plenarsitzungen, einschließlich von 2 Abendsitzungen, welche als Fortsetzungen von Tagessitzungen angesehen wurden,
96 Sitzungen der Abtheilungen,
236 Sitzungen der verschiedenen Fachkommissionen,
260 Sitzungen der Fraktionen.
Dem Hause sind zugegangen:
1Nachtrags⸗Etat pro 1879/80, .
der Staats haushalts Etat pro 1880/81 nebst 3 Nachträgen,
die k Rechnungen pro 1876 und pro J. Vierteljahr 1877,
die . von den Staats-Einnahmen und Ausgaben pro 1872/79, .
20 Rechenschaftsberichte, Nachweisungen, Uebersichten, Denkschriften und ähnliche Vorlagen, ;
welche Gegenstände bis auf 2, sowohl hler, als im Herrenhause, so weit sie der Beschlußfassung des letzteren unterlagen, erledigt sind.
An Gesetzentwürfen sind, ausschließlich der vorstehend bereits erwähnten Etatsgesetze, eingegangen:
unmittelbar von der Staatsregierung.. . 27, vom Herrenhause. J w
d , Gesetzentwürfen sind 2B von dem Herrenhause und von dem Hause der Abgeordneten Üübereinstimmend angenommen worden, 1 Gesetz⸗ entwurf ist von dem Hause der Abgeordneten abgelehnt und 9 Ent— würfe sind nicht zur abschließenden Berathung gelangt, und zwar:
Gesetzentwurf, betreffend die Aufbringung der Gemeindeabgaben,
Gesetzentwurf über die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden und der Verwaltungsgerichte, .
Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung von Bestimmungen der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pom⸗ mern, Posen, Schlesien und Sachsen, vom 13. Dezember 1872 und die Ergänzung derselben,
Gesetzentwurf, betreffend die Verwerthung von Forstnutzungen aus n Staatswaldungen in den vormals Kurhessischen Landes theilen, . —
Gesetzentwurf, betreffend die Ergänzung der Vorschriften über die Dienstbotenverhältnisse, - ;
Gesetzentwurf, betreffend die Vereinigung der Landgemeinde Ober— konsfeld mit der Stadtgemeinde Langenberg,
Gesetzentwurf über gemeinschaftliche Holzungen,
Gesetzentwurf, betreffend die Befugnisse der Strombauverwaltung gegenüber den Uferbesitzern an öffentlichen Flüssen und die Aufhebung der Ufer, Ward. und Hegungsordnung für das Herzogthum Schlesten und die Grafschaft Glatz vom 12. Sep- tember 1763 und ;
Gesetzentwurf zur Abänderung und Ergänzung des Gesetzes vom 18. März 1868, betreffend die Errichtung öffentlicher, aus⸗ ,,. zu benutzender Schlachthäuser (GesetzSamml. 1868
Die Zahl der Regierungsvorlagen beträgt demnach im Ganzen 66. Es sind davon 40 an Kommissionen zur Vorberathung überwiesen worden, welche darüber 17 schriftliche und eine Anzahl mündlicher Berichte erstattet haben. . —
Selbständige Anträge sind von Mitgliedern des Hauses 6 ein gebracht und davon 5 erledigt.
Interpellationen sind von Mitgliedern des Hauses 6 gestellt, welche von der Köaiglichen Staatsregierung sämmtlich beant— wortet sind. ;
Petitionen sind einge angen 1930, und davon zurückgezogen 6. Von den verschiedenen Kommissionen sind darüber 35 schriftliche Berichte erstattet und 28 mündliche Berichte vorbereitet, von denen 16 schriftliche und 19 mündliche Berichte im Plenum erledigt worden sind.
Erledigt sind: ö
27 Petitionen durch Ueberweisung an die Königliche Staats⸗ regierung, . ö.
g33 durch Beschlüsse zu Gesetzentwürfen u. s. w.,
54 durch Uebergang zur Tagesordnung,
379 ohne Erörterung. . .
Ueber 201 Petitionen liegen noch nicht erledigte Kommissions˖ beschlüsse vor, und 330 sind, zum Theil wegen verspäteter Einreichung, auch in den Kommissionen nicht zur Berathung gelangt. ⸗
Die Abtheilungen haben die Wahlen der Mitglieder des Hauses bis auf eine Wahl, über welche die Akten erst in letzter Zeit ein gegangen sind, geprüft.
Es wurden dabei die Wahlen aus 27 Wahlbezirken der Wahl—⸗ prüfungskommission überwiesen. Davon sind 3 Wahlen in der Kom mission unerledigt geblieben, und zwar Eine, über welche nach Maß— gabe eines Kommissionsberichtes nähere Ermittelungen veranlaßt waren, deren Resultate erst neuerdings hierher gelangt sind. In Bezug auf die übrigen Wahlen hat die Kommission 8 mündliche und 19 schriftliche Berichte erstattet, von welchen letzteren 5 im Plenum nicht mehr zur Berathung gelangt sind. .
Ueber Fragen von Mandatserledigungen ist von der Geschäfts⸗ ordnungskommission ein mündlicher Bericht erstattet und ein zweiter derartiger Bericht vorbereitet.
Erledigt sind zur Zeit 3 Mandate von Abgeordneten.
Statistische Nachrichten.
Der Ernteertrag in den Provinzen des preußischen Staates 1879. (Stat. Corr.) Auf. Beschluß des Bundesrathes vom 8. November 1877 fand bekanntlich im Laufe des Jahres 1878 in saͤmmtlichen deutschen Staaten zum ersten Male eine Ermittelung der landwirthschaftlichen Bodenbenutzung und des Ernteertrages statt. Erstere soll von 5 zu 5, letztere in jedem Jahre wiederholt werden. Die Erhebungen über den Ernteertrag des Jahres 1879 sind dechalb auch im gesammten Umfange des preußischen Staats gebietes vorgenommen worden. Dieselben erfolgten jedoch nicht wie im Jahre 1878 im November des Erntejahres, sondern erst in der zweiten Hälfte des Monats Februar 1880. Es geschah dies, um den einzelnen Grundbesitzern die Möglichkeit zu bieten, über die Ernte thunlichst positive Ertragtangaben machen zu können, da zu diesem weit hinausgeschobenen Zeitpunkt der Erhebung die Erdruscharbeiten zum großen Theil als beendet und die Ernteerträge der einzelnen Früchte als bekannt zu betrachten sind. Die über den Ernteertrag im Jahre 1879 mitgetheilten Nachweise werden daher gegenüber den jenigen für das Jahr 1818 als zutreffendere zu erachten sein.
Zunächst ist zu erwähnen, daß die Nachweise über die Ernte des Jahres 1879 viel vollständiger, als im Jahre 1878 eingegangen sind. Nur von einer geringen Anzahl Gutsbezirken waren sie nicht zu er, langen, indem deren Vorstände die Einsendung verweigerten, weil kein Gesetz sie dazu verpflichte. Sodann wurden sämmtliche Nach= weisungeg, mit alleiniger Ausnahme sehr weniger augenscheinlich unbrauchbarer, zur Zusammenstellung der Kreis⸗, Bezirks“, Provinz⸗
und Staatsresultafe benutzt. Auf Grund dieser Originalangaben
der einzelnen Gaͤts« und Gemeindebezirke wurden 1879 von den Hauptfruchtarten an Körnern geerntet:
; Winter⸗ Winter⸗ Sommer⸗
in den weizen roggen ger ste Daf r Provinzen 16 kg * w Ostyrenßen.. 77 952 258 325 4539 878 77167 143 207 4115 Westpreußen. 92 499 1533 308 011782 68 619 254 117648 853 Brandenburg 48 00 670 448 033 655 74176575 181 382 685 Pommern.. 63 307 044 309 584 384 64 387 333 199 478 269 Posen .. . . 95975518 398 497 309 63 399676 196 393735 Schlesien .. 176 959 942 531 265 345 168 753 839 330 491 967 Sachsen .. . 182 582 352 351 780314 246 612038 257 419 289 Schlesw⸗Polst. 75 013 689 153 055 833 71 395 865 253 531 7905 Hannover. S9 901 620 362 398787 34437283 255129 494 Westfalen. . 90198159 243 793 51 30607049 176433 179 Hessen ⸗Nassau 63 641 444 117162296 36703 291 145 859 87 Rheinland. 157 299 555 276 095 553 32 869 757 335 469 19 Hohenzollern 1002674 1592032 5500166 10017 333
zusammen 1214332 078 3 826 730 681 974 620 277 2576 158 721 Es ist hiernach der Roggen sowohl im ganzen Staatsgebiete,
als auch in den meisten einzelnen Provinzen die wichtigste Körnerfrucht.
da keine andere in gleicher Menge geerntet worden ist. Eine Aas nahme hiervon machen nur, wie auch im Jahre 1878, die Provinzen Schleswig⸗Holstein, Hessen⸗Nassau, Rheinland und Hohenzollern, da in den drei ersteren mehr Hafer, ia Hohenzollern aber mehr Hafer und Gerste als Roggen gewonnen wurde.
Was die Ertragsfähigkeit der einzelnen Provinzen betrifft, so wurden im Jahre 1879 im Mittel von einem Hektar Körner ge⸗—
erntet:
Win⸗ Som ⸗ Win, Som ⸗ Win⸗ Som⸗ in den Provinzen ter⸗ mer— ter⸗ mer⸗ ter⸗ mer⸗
Weizen Roggen Gerste kg 8 kg
Ostpreußen ... 940 792 2 509 854 893 Westpreußen .. 1321 1315 515 1210 139094 Brandenburg . . 1941 1458 5 Pommern .... 1245 1266 5 . Posen 1016 566 873 880 Schlesien ... 1081 592 938 1066 Sachen 1185 1169 597 1747 1938 Schleswig ⸗Holst. 1671 13009 593 J 1641 Hanne ver . . . . 1345 1086 536 , . Westfalen 1297 1139 953 i Hessen⸗Nassau . 10659 1024 5 h 1e Rheinland .. . 1439 1554 g , . Hohenzollern .. 1177 1026 1
im Staate. . 1246 1183 5 hä n.
Die höchsten Durchschnittserträge vom Hektar wurden beim Winter⸗ weizen in Schleswig ⸗Holstein (1671 Fg), Rheinland (1439) und Sachsen (1456), die niedrigsten, in Ostpreußen (940), Brandenburg (1041) und Hessen⸗Nassau (1059) gewonnen. Beim Winterroggen steht Schleswig⸗Holstein (1105) gleichfalls in erster Linie, demnächst folgen Rheinland (1072) und Westfalen (1070), wogegen die geringsten Er— träge in Brandenburg (763), Posen (87) und Pommern (796) erzielt wurden.
Der hier vorhandene Raum gestattet leider nicht, auf die wich⸗ tigeren anderen Fruchtarten, insbesondere auch den Strohertrag, dessen Werth in wirthschaftlicher Bezi hung eine große Bedeutung hat, näher einzugehen; wir behalten uns jedoch rer, später darauf zurück= zukommen. Für zwei wichtige Produkte des Landbaues, die Kar— toffeln und das Wiesenheu, seien jedoch noch einige Zahlen angeführt. Es wurden von diesen nach den eingegangenen Mittheilungen im
Jahre 1879 geerntet: ö Kartoffeln Wiesenheu
, . gesunde kranke vom ba überhaupt vom ha
Provinzen g g kg g 1g Ostpreußen .. . 721 792 840 29 210 986 5568 920 525521 1897 We spreußen . . 941 066477 17839 738 6323 498 144 442 2799 Brandenburg . 2124969021 37 981 888 7982 978018328 2418 1036 215 874 25 200 343 6910 790 557 077 2562 1447979496 29517 428 6506 601 068 178 2551 .... 1684537 592 109 087 258 5658 S845 9g43 851 2437 .... 1315236916 25 349 325 7880 569 271761 2650 Schlewig⸗Holst. 112 159 971 13574237 4310 528 350 367 2567 Hannover.. 598 244 664 22 698 240 5776 1090 256991 2733 Westfalen . . . 417 946766 20285 148 5775 473 167 570 3024 Peffen. Rassau . 406 103 670 16 5öß5 082 5537 5596 975 498 3255 Rheinland . . . 750 525 865 43 162 597 4923 690 425 506 3345 Hohenzollern. . 15132 654 989 529 3963 60 707 376 5062 im Staate 11575 190 206 391 550 899 6364 8 637 412 466 2590 Die größten Erträge an Kartoffeln wurden hiernach in den Provinzen Brandenburg, Schlesien, Posen, Sachsen und Pommern erzielt, die höchsten Hektarerträge dagegen in Brandenburg (7982 Eg) und Sachsen (7880 Eg), während derselbe in Hohenzollern bis auf
3963 zurückgeht. ⸗ Land⸗ und Forstwirthschaft.
Nach einem Telegramme des „Golos“ vom 26. v. M. sind in sechs Wolosten des Odessaer Kreises Getreidekäfer in ungeheueren Mengen aufgetreten. Zur Vertilgung dieses verderblichen Inscktes sind 14 Compagnien Soldaten aus Odessa ausgerückt.
Gewerbe und Sande.
Vom Berliner Pfandbrief⸗Institut sind bis Ende Juni 1880 3 503 400 M 4 060g, 44 045 700 S 480 ige und 5 181 500 6 50½ ige, zusammen 56 730 607 M Pfandbriefe ausgegeben, wovon noch 3 503 400 M 40 / gige, 41 85d So0) A6 430; ο,!ge und S293 800 AM 50 igen, zusammen 53 652 000 M Pfaadbriefe verzinslich sind. Es sind zugesichert, aber noch nicht abgehoben 2731200 4, im Laufe des Monats Jani 1880 angemeldet 16 Grundstücke mit einem Feuerversicherungswerthe von 2 037 950 6
Nürnberg, 3. Juli. (Hopfenmarktbericht von Leopold Held, Hopfenkommissionsgeschäft.) Seit Beginn dieser Woche ist die Situation des Hopfenmarktes wesentlich verändert. Die Frage hat sich sehr abgeschwächt, während täglich e ,,. hier eintrafen. Die Preise konnten sich dem gewachsenen Angebot gegenüber nicht länger halten; bereits heute ist ein Preie fall von ea. 20 6 zu ver⸗ zeichnen. Das Angebot ist dringender geworden. Die Stimmung des Marktes ist matt. Die Notirungen lauten: Prima Hallertauer, Württemberger, Badische, Polen 120 — 145 ½, mittel Hallertauer, Württemberger, Badische, Polen, Elsässer, Aischgründer und Markt- waare 75 —-— 105 4M, geringe aller Sorten 50 — 65
Wien, 3. Juli. Die Mitglieder der für die Vorarbeiten des Wiener Getreide und Saatenmarktes eingesetzten internatioaalen Kommission beschlossen im Einvernehmen mit dem Vorstande der Wiener Fruchtbörse, den diesjährigen Wiener Saatenmarkt am 16. und 17. August abzuhalten.
Pest, 4. Juli. (W. T. B.) Die heutige außerordentliche Generalversammlung der Theißbahngesellschaft genehmigte einstimmig den §. 5 des mit der Regierung bezüglich der Ablösung der Theißbahn geschlossenen Vertrages in der dem Beschlusse der Legislative entsprechenden abgeänderten Fassung. Die Liquidations- kommission wurde sofort gewählt. .
London, 2. Juli. (Allg. Corr) Im 24 Engros⸗
eschäft haben im J. Semester dieses Jahres 732 Fallimente , . und zwar 175 in London, 22 in Liverpool, 47 in Manchester, 30 in Lancashlre, 95 in Yorkshire, 68 in Birmingham sowie in den Eisenindustriebezirken der Binnenprovinzen, 31 in New⸗ castle, Middlesborough und Hull, 28 in Bristol, Cardiff, Gen, me, und Swansea, 169 in den englischen Provinzen, 57 in Schottland und 14 in Irland. ;
London, 3. Juli. (Allg. Corr) Die Union Bank of London warnt in der Times“ das Publikum vor gewissen ge⸗ fälschten Accepten der Union Bank of Liverpool, Efie auf die Union Bank of London, die auf dem Festlande in Ümlauf ge⸗
Hafer
setzt worden.