an dies Haus gelangten Paragraphen zegenber anzunehmen ver⸗ pflichtet ist. Hätte ich ahn . toͤnnen, daß mein Herr Vorredner in leiner Rede 8 so hob a Flug nebinen würde, dänn häste ich mich vielleicht auch ewa ar gers eingerichtet, und auch die weltumspan— nenden Gesichtexunrte mit in die Diekussion g bracht, die er hier von der Tribüne eniwickeft kat. So muß ich gilerdings in aller Veschei= denheit gesteben, ich glaubte mehr geschöttlich sprehen zu sollen. Ich habe die Ueberje: gung, es wird ikm' an Erwiderungen au dem bahen Hauler hit fehlen; aber da er die Güte gehabt bat, mich * 4 ich in die Debatte zu ziehen und zwar in einer älesr die. mich gerade nicht frmpathisch kerübrt kat, so naß rn coch erlauben, einig? Worte, ich will nicht sagen der Ab— Her sondern der Erläuterung, an ihn zu richten. Wenn der c Vorredner seine Ausführungen, wie mir scheint nicht ganz nvorbereitet, damit begann, daß ich unter dem Beifall des Centrums Alänzende Reden als evangelischer Christ gehalten hätte, so ist das eine Acußerung, an der ich nicht ganz mit Stillschweigen vorũber⸗· gehen kann. Venn da ich nicht blos evangelischer Christ, sondern auch Staats. Minister bin, so hat eine solche Aeußerung eine politische Beimsschung mir gegenüber, deren Natur dem hohen Hause wohl deutlich bemerkbar geworden ist. Ich muß mir gestatten, darauf dieses zu erwidern: wenn ich in den Ausführungen gelegentlich der Verhandlungen über das gegenwärtige Gesetz, die ich im anderen Hause gethan habe, mich keines vorwiegend polemischen Tones den katholiscen Mitgliedern gegenüber befleißigt habe, so wird das Haus die Erklärung dafür ganz einfach in dem Umstande finden, daß ich eine auf Frieden und Versöhnung gerichtete Maßregel zu vertheidi⸗ en hatte. . Wenn ich provozirt werde, dann kann ich einen anderen Ton unter Umständen anschlagen; aber ich babe mir, offen gestanden, die Aufgabe, die mir im Äbgeordnetenhause oblag, lediglich in dem Sinne gedacht, daß ich durch meine Ausführungen mit dazu beige— tragen babe, diejenige Stimmung im Hause zu verbreiten, welche angemessen war, um das Ganze oder einen wesentlichen Theil der Vorlage zur Annahme zu bringen. Ich glaube, daß die Centrums fraktion des Abgeordnetenhauses ganz genau weiß, wie sie mit mir daran ist. Aber ich lebe der Hoffnung, daß in meinen bisherigen Handlungen oder Worten keine gegründete Veranlassung gegeben ist, zu glauben, daß ich die mir anvertrauten Staatsrechte und die im Allerhöchsten Auftrage übernommene Wahrung dieser Staats- rechte in irgend einer Weise außer Augen gesetzt habe. Ich habe dem Centrum in einer höflichen Weise zu Gemüthe ge— führt, daß es meiner Ansicht nach eine Thorheit begehe, wenn es die ihm gebotene Hand ablehne. Daß ich meine Aeußerung nicht mit so polemischen Redewendungen begleitet habe, wie wir sie hier eben gehört haben, mag richtig sein, aber es war dies vielleicht kein wesenklicher Fehler meiner Beiveis führung. Aber ich muß noch auf einen anderen wichtigen Gesichtspunkt, den der Herr Vorredner mit Bezug auf meine Person in die Debatte hineingeworfen hat, ein⸗ gehen, von dem am Schlusse seiner Ausführungen die Rede war. Zunächst sagte der Herr Vorredner, es sei ibm zweifelhaft, ob der Artikel 4 seinen Ursprung in meiner Initiative oder in der des Herrn Reichskanzlers habe. Meine Herren, das ist ein zu wichtiger Punkt, um nicht mit aller Entschiedenbeit zu betonen, daß, was die Einbringung des Artikels 4 betrifft, das Königliche Staats- Ministerium in voller Solidarität innerlich und äußerlich vor der Landesvertretung steht. Es ist ja, wie es scheint, in Preußen traditionell geworden diese Zwei⸗Seelentheorie im Ministerium, von der ich allerdings nichts weiß. Sodann hieß es am Schlusse der Ausführungen des Herrn Vorredners, ich hätte im Abgeordneten hause den höchst bedenklichen Ausspruch gethan: meiner Auffassung nach habe die katbolische Bevölkerung ein wohlerworbenes Recht darauf, daß der Staat für ihre Seelsorge eintrete. Das zu sagen, ist mir nicht eingefallen. Ich glaube gesagt zu haben — ich kann mich der Worte noch deutlich entsinnen — es war bei der ersten Berathung des Gesetzes: die Staatsregierung fühle eine patriotisch⸗ moralische Verantwortlichkeit dafür, mit Hülfe der Landesvertretung diejenigen Hindernisse wegzuräumen, soweit sie durch unsere Gesetz⸗ gebung geschaffen sind, welche zu begründeten Beschwerden unserer katholischen Mitbürger geführt haben. Das ist ein himmel— weiter Unterschied von der Imputation des Herrn Vorredners, und ich bitte das Haus, sich nicht dem Glauben hingeben zu wollen, als ob ich eine derartige Aeußerung, welche über das von mir eben Ge— sagte hinausginge, im Abgeordnetenhanse gethan hätte. Ich habe nur betont, daß, wenn die Kurie ihrerseits glaubte, ihre weltum⸗ spannenden Herrschaftspläne einstweilen höher stellen zu sollen, als das Seelenheil ihrer Gläubigen, der Staat vom weltlichen Stand punkte aus verpflichtet sei und dafür die Verantwortung trage, ge⸗ setzlich dasjenige zu thun, was in seinen Kräften steht, um die be—⸗ stehenden Hindernisse an der Seelsorge zu beseitigen. Ich glaube, es wird dem hohen Hause einleuchten, daß dies ein wesentlicher Unter— schied ist von dem, was der Herr Vorredner mir untergelegt hat. SFürst Ferdinand Radziwill äußerte: Die Vorlage sei bei ihrer Einbringung von der katholischen Bevölkerung überall mit Freuden begrüßt worden, weil sie einen Bruch mit der bis dahin befolgten Devise „Los von Rom“ ankündigte. Halbe Maßregeln aber, wie sie jetzt zur Herstellung der concordia imperii et sacerdotii , werden sollten, seien schlimmer als gar keine. Immerhin verdiene jedoch die damit befolgte Ahsicht die volle Anerkennung der Katholiken. Dank verdiene auch die warme Befürwortung der Vorlage durch die Regierung. Die Maigesetze hätten die katholische Hierarchie zerstört; diese Hierarchie sei aber ein integrirender Theil der katholischen Religion, wie sie unter der Autorität des Staates aus dem Katechismus in jeder Volksschule gelehrt werde. In dieser Beziehung bringe die Vorlage nur eine formale Aenderung in dem Texte der even⸗ tuellen späteren Absetzungserkenntnisse des kirchlichen Gerichts⸗ hofes; sonst halte sie die Maigesetzgebung vollständig aufrecht, deshalb müsse Redner die Vorlage ablehnen.
Graf Udo zu Stolberg entgegnete: Allerdings habe die Maigesetzgebung viele Schäden verursacht; aber nicht der Stagt könne sie beseitigen, sondern nur der Papst, wenn er die Anzeigepflicht anerkenne. Es handele sich nicht um den Kampf zwischen Katholizismus und Protestantismus, zwischen Glauben und Unglauben, sondern um den alten Streit zwi— schen Kaiser und Papst, und die Welfen hätten das traurige Privilegium, in diesem Kampfe an der Spitze der reichsfeind⸗ lichen Partikularisten zu marschiren. „Wir wollen aber nicht, daß unser theueres Vaterland unter römischen Pantoffel kommt, daß die preußische Königskrone sich vor der Tiara beuge, und daß das freie Volk der Denker das sacrisicio dell' intelletto bringe.“ Alle treuen Preußen müßten sich in diesem Kampf einmüthig um den ö. der Hohenzollern schaaren. Die ursprüng⸗ liche Regierungsvorlage sei ein Vollmachtsgesetz gewesen. Gegen dasselbe hätte die Fortschrittspartei und selbstverständlich das Centrum angekämpft; das aber könne ihr nur zur Empfehlung gereichen. Wo diese beiden Parteien sich gegen eine Vorlage verbänden, thue man gut, für dieselbe zu stimmen. Die Rede des Abg. Falk habe der Vorlage im Lande sehr geschadet, und doch sei sie nicht konsequent ge— weseit. Diese Vorlage verlasse den Standpunkt des auch von ihm gebilligten Staats⸗Ministerialbeschlusses nicht. Sie sei be⸗ stimmt gewesen, eventuell gegen Papst und Centrum mit den preußischen Katholiken Frieden zu schließen und so die ersteren zur Nachgéebigkeit zu zwingen. Deshalb habe sich auch das Centrum gegen die Vorlage gesträubt und das Vollmachtsgesetz zu Falle gebracht. Art. 4 sei an dem unbe⸗
.
gründeten Widerstand der Nallonalliberalen geschtitert, denn die Amtshandlungen, oder doch
Bischöfe von Cöln und Dieser Artikel sei im anderen Hause nicht durchzubringen ge— wesen, wie der Ag. Windthorst glaube, weil das Centrum ihn nur ohne die Anzeigeklausel annehmen wollte; dafür hät⸗ ten aber die Ftonservativen nicht stimmen können. Jetzt sei die Vorlage ein Organisationsgesetz, und er begreife den Widerspruch, des Centrums dagegen nicht. Jedenfalls ent— spreche es dem Programm der Deutschkonservativen. Er bitte also, die Vorlage anzunehmen und die dazu gestellten Anträge abzulehnen. Denn wir wollten weder Jesuiten wie Perone, noch ihre Schüler in den Pfarreien unseres Landes haben. Zwar werde die Vorlage manche Härten lin— dern, den Kampf selbst aber nicht beendigen. Ein unnützes Drängen nach Frieden schwäche die Position der Regierung und stärke den Muth der Gegner. Wir müßten das neuerstandene Reich muthig und ausdauernd gegen Roms Herrschsucht vertheidigen wie unsere Vorfahren es im dreißigjährigen Kriege gethan. Die Verheerungen des Kultur⸗ kampfes seien jetzt nicht so stark wie in dessen erster Periode. Wie der Minister von Puttkamer den Kulturkampf führe, könnten wir ihn 1000 Jahre ertragen. „Wir wollen den Frieden, aber nicht den Gang nach Canossa.“ Mit diesem Centrum sei ein Frieden nicht möglich, obwohl es einmal bei Bewilligung der Zölle den Reichswagen mitgezogen habe. Die bayerischen, westfälischen und schlesischen Centrumsmit—⸗ glieder hätten damals der Eisenzölle bedurft und hätten des— halb die geschickt mit diesen Schutzzöllen verkoppelten Finanzzölle bewilligt. Nachher habe das Centrum stets grundsätzliche Opposition gemacht und noch ein ra⸗ dikaleres Programm als die Fortschrittspartei aufge⸗ stellt. Mit dieser Partei könne man nicht paktiren. Nach diesem Redner erhielt das Wort Graf Brühl: Die Rede des Herrn Dove, der Mitglied des kirchlichen Gerichts—
hofes sei, habe bewiesen, daß die Maigesetze abgeschafft werden
müßten. Graf Stolberg habe ausgeführt, daß die Katholiken den Papsl zum Frieden zwingen müßten; das beweise wieder die traurige Unkenntniß der katholischen Verhältnisse, denn sobald die Katholiken den Papst zwingen wollten, seien sie keine Katholiken mehr. Er (Redner) und seine näheren Freunde würden für die einzelnen Artikel stünmen, mit Ausnahme der Art. 1 und 7; dagegen würden sie gegen das Gesetz im Ganzen stimmen, wenn es mit diesen Artikeln angenommen werde. Kein Katholik habe den Gang nach Canossa verlangt, wie dies vom Grafen Stolberg gesagt worden. Man möge auf England hin⸗ sehen, wo die Gesetze gegen den Katholizismus abgeschafft worden; Niemand erblicke darin einen Gang nach Canossa. Es sei ein Vorzeichen, daß das Haus, in dem die Maigesetze entstanden, der Erde gleich gemacht worden sei.
Graf zur Lippe erklärte: Das Verhältniß von Staat und Kirche bewege die ganze Welt, aber es sei falsch, zu meinen, daß dasselbe dauernd fest gestaltet werden könnte, denn Staat und Kirche änderten sich beständig. Durch die Verfassung sei die katholische Kirche zu einer Korporation des öffentlichen Rechts geworden, die Maigesetze sollten sie zu einer privatrechtlichen Korporation herabdrücken. Daß dagegen die lebhafteste Oppo⸗ sition der Katholiken laut werden würde, sei unzweifelhaft gewesen und damals auch ausgesprochen; denn wer Waffen schmiede, bereite sich den Krieg. Aus dem Kulturkampf könne man nur durch zwei Mittel wieder herauskommen: es müßten diese Bischofssitze und die erledigten Pfarreien wieder besetzt werden. Den Artikel 4 der Vorlage, den wichtigsten, habe Hr. von Bennigsen im anderen Hause an der Spitze der
ationalliberalen zu Falle gebracht. Die Regierung habe die Vorlage als ein dringendes Bedürfniß hingestellt; als aber das Herrenhaus einem Gesetze, welches von der Staatsregie— rung als Bedürfniß empfohlen worden, nicht zu⸗ gestimmt habe, da sei gesagt worden: „Wenn ihr das Bedürfniß des Staates nicht befriedigt, dann wer— den wir mit allen konstitutionellen Mitteln gegen euch vo rgehen. . Wenn sich gegen die Vorlage im anderen Hause eine unnatürliche Koalition gebildet habe, dann hätte man versuchen sollen, dieselbe aufzuheben. Es sei an der Zeit, eine organische Revision der Maigesetze vorzunehmen; der Minister dürfe der lebhaften Unterstützung der Partei des Redners dabei gewiß sein.
Sodann ergriff der Staats-Minister von Puttkamer noch einmal das Wort:
Wenn Herr Graf zur Lippe die Güte hatte, mich darauf auf— merksam zu machen: ich sehe ja, welche Unterstützung ich für meine Bemühungen von jener Seite des Hauses erhalte, so muß ich mir darauf zu erwidern erlauben: eine lebhaftere Unterstützung habe ich von seiner Seite auch eben nicht zu finden geglaubt.
Dann, meine Herren, muß ich konstatiren, und ich halte das auch wirllich im Interesse der Stellung der Staatsregierung für nöthig: es besteht eine tiefgreifende prinzipielle Differenz zwischen der kirchenpolitischen Auffassung, die wir eben vom Herrn Grafen zur Lippe haben entwickeln hören, und derjenigen der Staatsregierung. Die Staatsregierung hält nicht dafür, daß die Maigesetzgebung ein durch und durch verfehltes Werk sei; im Gegentheil, ich habe als Organ der Königlichen Staataregierung im Abgeardnetenhause bei der ersten Berathung dieses Gesetzes ausdrücklich erklärt: die Re—⸗ gierung bielt es für ihre Pflicht, ein für allemal festzustellen, daß durch die Gesetzgebung der Jahre 1873—1875 die Grundlinien des Verbhältnisses zwischen Staat und Kirche unverrückbar gelegt seien.
Hieran babe ich den Aeußerungen des Herrn Grafen zur Lippe gegenüber entschieden festzuhalten.
Wenn er der Regierung daraus einen Vorwurf machen zu sollen glaubte, daß er die von mir als unnatürlich — ich halte an diesem Worte fest — gekennzeichnete Koalition im Abgeordnetenhause, durch welche der Gesetzentwurf eine Verschlechterung erfahren hat, nicht gesprengt habe, so muß ich sagen: Dazu fehlte der Regierung die Macht. Sie sab sich bei diesen Berathungen geschlossenen Parteien gegenüber, die ihre Beschlüsse vollkommen unabhängig nach denjenigen Erwägungen gefaßt haben, diese mit ihrem Gewissen und ihrem politischen Standpunkt vereinigen können. Die Regierung hat gerade deshalb — es ist dies oft und mit Nachdruck im anderen Hause ihr zum Vorwurf gemacht worden, aber wie ich glaube mit Unrecht — stets betont, daß sie bei dieser eigenthümlich gearteten Lage der Dinge nichts thun könne, als immer wieder zu verweisen auf die— jenigen Gründe und Erwägungen, die sie bestimmt hatten, die Vor⸗ lage in das Haus einzubringen. Daß das Centrum für den Artikel 4 gestimmt hat, ist richtig und sehr begreiflich; aber damit nur seine Haltung und sein Verfabren im Hause nicht ganz erschöpft; das Centrum hat stets nachdrücklichst betont: wir wollen die Vorlage annehmen, wenn diejenigen Amendements genehmigt werden, die wir in erweiterndem Sinne zu stellen uns veranlaßt fühlen, — und da komme ich noch mit einem Worte auf die vielbesprochenen Amendements zurück der Abgt. Windthorst und Genossen zu dem früheren Art. 9). Während das, was das Abgeordnetenhaus beschlossen hat, in Uebereinstimmung mit der Regierung nach unserer Meinung vollkommen dazu ausreicht, dem seelsorgerischen Bedürfniß Erfüllung angedeiben zu lassen, verlangte das Centrum eine illimitirte Voll macht für einen jeden katholischen Priester, in jeder Pfarrei alle
NVosen wären nie zurückberufen worden.
annähernd alle Amtshandlungen auszuüben, und das kam thatsächlich gleich einer Außer⸗ kraftsetzung wesentlicher Bestimmungen unserer kirchenpolitischen Gesetzgebung; dies war eben der Punkt, bei dem das Centrum glaubte für seine weitergebenden Ansprüche und Forderungen einsetzen zu müssen, und bei dem es gerade bei mir, und ich glaube mich in die⸗ ser Beziehung auf die Verbandlungen des anderen Hauses berufen zu dürfen, den allerentschlossensten Widerstand gefunden hat. So hat sich die Stellung des Centrums zu der Vorlage im anderen Hause ge⸗— staltet, und ich glaube auf diesen Gesichtspunkt noch einmal ver⸗ weisen zu dürfen, um mit vollem Rechte meine vorherige Anführung wiederholen zu können, daß die Verantwortung des Scheiterns der ursprünglichen Vorlage der Regierung wesentlich dem Centrum zur Last liegt. — Ich habe ja im anderen Hause ausdrücklich ausgesprochen, und nehme keinen Anstand, heute zu wieder holen: die Regierung würde ihre Vorlage auch mit Hülfe des Cen⸗— trums ohne große Bedenken zu Stande gebracht haben. Das liegt in der Natur der Sache. Wie kann sie eine parlamentarische Partei, und wenn sie noch so oppositionell wäre, grundsätzlich davon aus⸗ schließen wollen, für eine Vorlage zu stimmen, die die Regierung selbst gemacht hat!! Wogegen wir uns erklären mußten, war die Annahme einer Vorlage, die durch das Centrum in pejus refor— mirt war.
Und wenn der Herr Graf zur Lippe nun mein amtliches Ver— fahren kritisirte dahin, daß er sagte: ihm wäre es lieber gewesen, ich hätte nicht humane Maßregeln in meiner Verwaltung angewandt, so muß ich bitten mir zu verzeihen, wenn ich sage: das scheint mir doch einigermaßen auf Pessimismus zu beruhen. Ich glaube, wenn man so argumentirt: nur recht stramm und streng die Gesetze durch⸗ gefübrt, wenn auch über das nöthige Maß hinaus, dann wird es der Bevölkerung und auch den regierenden Kreisen schon zu Gemüthe geführt werden, daß die jetzigen Wege verlassen werden müssen — diesem Gedankengang bin ich zu folgen nicht im Stande. Ich habe seit dem Augenblicke meines Amtsantritts den Ver—⸗ such und, wie ich glaube, nicht ohne Erfolg gemacht, innerhalb meiner Amtssphärer diejenige Auslegung und Handhabung der Gesetze in mildem Sinne ins Werk zu setzen, die möglich war, und ich bin zu meiner Genugthuung darin auch von den parlamentarischen Faktoren nicht im Stich gelassen worden. Das Abgeordnetenhaus hat aus— drücklich explicit? und implieite erklärt, daß diejenigen Maßregeln, welche ich zur Milderung der bestehenden Nothstände eingeleitet habe, vor dem Gesetz bestehen können; sogar von der liberalen Partei ist das auch von dem Abg. Miquel zu meiner großen Freude ebenfalls geäußert worden.
Ich möchte auch fast glauben, daß die Amendements, die Herr Graf zur Lippe gestellt hat, gewiß nicht in seinem Sinne und in seiner Absicht, aber thatsächlich einigermaßen auch diesen pessimistischen Charakter an sich tragen, und darüber wird in diesem hohen Hause kaum ein Zweifel bestehen, daß die Annahme eines dieser Amendements — ich will von dem zweiten hier nicht reden, denn die in ihm liegende verschleierte Wieder herstellung des Artikel 4 ist wohl gänzlich außer Frage — aber daß auch die Wiederherstellung des Artikel 1 aller Wahr— scheinlichkeit nach bei der augenblicklichen Situation die Vorlage zum Falle bringen würde — meine Herren, ich kann natürlich von Amtswegen nicht dagegen plaidiren, weil es dasjenige ist, was die Regierung selbst gewünscht hat, aber ich sollte meinen, das hohe Herrenhaus hat allerdings den Beruf, in diesem Augenblick eine tak— tische Erwägung anzustellen, die meiner Auffassung nach darin liegt, daß, wenn bei der jetzigen Geschäftslage das Haus einen Beschluß faßt, welcher eine wesentliche Abänderung derjenigen Beschlüsse ent hält, die das Abgeordnetenhaus Ihnen unterbreitet hat, daß dann die Aussicht schwindet, überhaupt noch etwas zu Stande zu bringen. Die Regierung hat durch meinen Mund schon er⸗— klärt, daß die Werthsverminderung, welche das Gesetz durch das Ab— geordnetenbaus erhalten hat, so groß ist, daß sie entscheidenden Werth auf die Annahme dieser Vorlage lange geglaubt hat nicht legen zu dürfen, und daß ihr Entschluß, dasjenige anzunehmen mit geneigter Hülfe des Herrenhausesz, was das Abgeordnetenhaus bietet, lediglich auf die Erwägung zurückzuführen ist, daß wir glauben, den katbolischen Mitbürgern das gewähren zu müssen, was ihnen zu ge? währen möglich ist. Und daraus dürfte allerdings die Rathsamkeit des Vorschlages Ihres Herrn Referenten hervorgehen, jetzt nicht den Wen zu betreten, den der Herr Graf zur Lippe in seinem Amende—⸗ ment vorschlägt, weil er einfach zu einem Vakuum führ en würde, von dem ich nicht annehme, daß es dem Interesse des Landes entspricht.
Graf von Landsberg erklärte, die Verhandlungen mit Rom seien nach den veröffentlichten Depeschen nur deshalb ge⸗ scheitert, weil der Papst sich nicht dazu habe herbeilassen wollen, die preußischen Katholiken „politisch mundtodt“ zu machen. Der Redner wandte sich in eingehender Ausführung gegen die Vorlage und die Maigesetze, war aber großentheils unverständlich.
Nach dem Schlusse der Generaldiskussion betonte der Re— ferent Herr Adams die Verschiedenheit seines Standpunktes von dem des Herrn Dove. Er befürwortete die Maigesetze nicht aus religiösen oder konfessionellen Rücksichten, sondern nach den Geboten der Staatsnothwendigkeit. Das Prinzip der Maigesetze sei nicht, die katholische Kirche von einer öffent⸗ lichen zu einer privaten Korporation herabzudrücken.
Ein Antrag des Baron von Senfft-Pilsach auf en bloc— Annahme wurde abgelehnt.
Das Haus trat darauf in die Spezialdiskussion. Der erste Antrag des Grafen zur Lippe wurde, nachdem Herr von Winterfeld erklärt, er hätte die Annahme dieses Antrages im Interesse der evangelischen Theologen gewünscht, wolle aber im Vertrauen auf die milde Praxis des Kultus-Ministers dem Zustandekommen der Vorlage keine Schwierigkeit bereiten, — abgelehnt.
In Bezug auf den zweiten Antrag des Grafen Lippe kon— statirte Herr Bürgers, daß die Stellung desselben ein Aner⸗ kenntniß der Berechtigung der Ansicht sei, welche zur Rück— führung der abgesetzten Bischöfe die Königliche Gnade allein nicht ausreichend halte, sondern dafür einen Akt der Gesetz⸗ gebung für erforderlich erachte. Und auf dem Boden dieser Ansicht stehe er vollkommen. Der König könne von der Strafe begnadigen, aber nicht von der Schuld freisprechen. Er (Red⸗ ner) erkenne nicht an, daß die Maigesetzgebung zu weit ge⸗ gangen, wenn sie eventuell Bischofssitze für erledigt erkläre. Er stimme aber für Artikel 1, weil derselbe den eigentlichen Gedanken der Maigesetze praktischer ausdrücke.
Der Justiz⸗Minister Dr. Friedberg konstatirte ebenfalls mit Befriedigung, daß die hohe juristische Autorität des Grafen Lippe durch die Stellung seines Antrages die Berechtigung des ursprünglichen Art. 4 der Regierungsvorlage anerkannt habe. Derselbe habe eine dieser Ansicht konforme Praxis während seiner Amtsführung geübt. Desto schärfer müsse aber die Regierung dem unbegründeten Vorwurfe entgegentreten, daß der Art. 4 eine Einschränkung des Königlichen Gnaden⸗ rechts enthalten habe.
Unter Ablehnung auch dieses Antrages wurde Art. 1 ö angenommen, ebenso ohne Debatte die Art.
Herr Dr. Holzer empfahl den Art. 5 zur Annahme, der wenigstens eine geordnete Seelsorge ermögliche und den vielen Leiden der katholischen Bevölkerung in dieser
Beziehung ein Ende machen werde. Besten den Frieden befördern. Die Artikel 5—7 wurden demnächst unverändert ange⸗ nommen; ebenso das Gesetz im Ganzen.
Der Präsident Herzog von Ratibor machte schl
theilung von einem Schreiben des Staats⸗-Ministeriums, wel⸗ ches zu einer Sitzung der vereinigten Häuser des Landtages um 8 Uhr Abends behufs Entgegennahme einer Allerhöchsten Botschaft einlud. ; . Nachdem Baron Senfft von Pilsach dem Präsidium den Dank des Hauses für seine Thätigkeit ausgesprochen, gab der Präsident die übliche Geschäftsübersicht, worauf die Sitzung mit einem dreimaligen Hoch auf Se. Majestät den Kaiser und König um 41 Uhr geschlossen wurde. — Die vorgestrige Schlußsitzung beider Häuser
Dieser Artikel werde am
ießlich Mit⸗ für Landwirthschaft, Domänen
eröffnet. die Herren von Neumann und
verlas:
Ministeriums Graf zu Stolberg-Wernigerode, der Minister des Innern Graf zu Eulenburg, der Minister der öffentlichen Arbeiten Maybach, der Finanz-Minister Bitter, der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten von Puttkamer, der Minister
und der Justiz⸗Minister Dr. Friedberg beiwohnten, wurde im Sitzungssaale des Abgeordnetenhauses vom Präsidenten des Herrenhauses, Herzog von Ratibor, welcher auf Grund eines Uebereinkommens zwischen den Präsidien beider Häuser den Vorsitz übernommen hatte, um 8 Uhr Der Präsident ernannte hierauf zu Schriftführern
die Abgg. Graf von Schmising⸗Kerssenbrock und Delius, worauf der Vize-Präsident des Staats⸗Ministeriums Graf zu Stolberg-Wernigerode folgende Allerhöchste Botschaft ruf auf Se. Majestät den Kaiser und König, welchen
der Präsident Herzog von Ratibor ausbrachte.
Grafen zu und Forsten Dr. Lucius,
Graf von der Gröben und
Otto Graf zu Stolberg. Graf zu Eulenburg.
Wir Wilhelm, von Gottes Enaden König von Preußen ꝛc. haben auf Grund des Artikels 77 der Verfassungsurkunde vom
31. Januar 1850 den Vize⸗Präsidenten des Staats⸗Ministeriums, Stolberg Wernigerode Sitzung der beiden Häuser des Landtages Unserer Monarchie am 3. Juli d. J. in Unserem Namen zu schließen.
Gegeben Bad Ems, den 28. Juni 1880.
beauftragt, die
Wilhelm.
von Kameke. Maybach. Bitter.
Lucius. Friedberg.
Nachdem der Vize⸗Präsident des Staats⸗-Ministeriums sich dieses Allerhöchsten Auftrages entledigt hatte, trennte sich um 8i/ Uhr das Haus unter dreimaligem begeisterten Hoch⸗
gegenwãrtige
Hofmann. von Puttkamer.
des Landtages, welcher der Vize⸗Präsident des Staats⸗
. 8
X Frserr are für den Deutschen Reichs ⸗ u. Königl. Preuß. Staat ⸗Anzeiger und das Central⸗Handelzg⸗ register nimmt ant die Königlicht Erveditten des Neutschen Reichs ⸗ Anzeigers und Königlich
1. Steckhriefs und Untersnehungs-Sachen. 2. Sabbhsstationen, Aufgebote, Vorladungen 1. dergl.
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Industrielle Etablissements, Fabriken and Grosshandel. Verschiodens Bekanntmachungen.
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Theater- Anzeigeꝝ.
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7. Literarische Anzeigen. 8. In der Börsen- 9.
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—
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17225 Ladung.
Der Schmiedeeselle Johann Karl Angust Pilz, am 4. Oktober 18656 zu Sindzinko, Kreis Samter geb., katholisch, letzter Aufenthalt unbe⸗ kannt, wird beschuldigt, als Wehrpflichtiger in der AÄbsicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bunde? gebiets aufgehalten zu haben, — Ver⸗ gehen gegen 5§. 140 Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetz buch. Derselbe wird auf den 9. November 1880, Vormittags 9 Uhr, vor die Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Posen, zur Hauptver— handlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach 5. 472 der Strafprozeßordnung von dem Civil ⸗Vorsitzenden der Königlichen Ersatz⸗Kommission des Aushebungs bezirks Samter über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärung ver urtheilt werden. Posen, den 25. Juni 1880. Königliche Staatsanwaltschaft.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen und dergl.
lis] Subhastations⸗Patent.
Das dem Kaufmann Christian Torsch gehörige, zu Berlin in der Fruchtstaße Nr. 79 belegene, im Grundbuch von der Königstadt, Bd. 62, Nr. 3407, verzeichnete Grundstück nebst Zubehör soll den 2. November 1880, Bormittags 19 Uhr, Jüdenstraße 58, 1 Treppe, Zimmer Nr. 12, im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an den Meistbietenden versteigert, und demnächft das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags den 2. November 1880, Vormittags 11 Uhr, ebendaselbst verkündet werden. .
Das zu versteigernde Grundstück ist zur Gebäude⸗ steuer mit einem jährlichen Nutzungswerth von 9590 AM veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle und Abschrift des Grundbuchblattes sind in unserer Gerichtsschreiberei, Rathhausstraße 4, Abtheilung 60, einzusehen. ;
Alle Diejenigen, welche Eigenthums oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden auf⸗— gefordert, dieselben zur Vermeidung des Ausschlusses spätestens bis zum Erlasse des Zuschlagsurtheils an⸗ zumelden.
Berlin, den 24. Juni 1880.
Königliches Amtsgericht. JI.
nn,, ö Steigerungsankündigung.
In Folge richterlicher Verfügung werden dem Johann Laule, Maurer in Kirchzarten, am Montag, den 19. Juli 1880, Nachmittags 2 Uhr, im Rathhause zu Kirchzarten, . unten verzeichnete Liegenschaften öffentlich zu Eigenthum versteigert und endgiltig zugeschlagen, wenn der Schätzungepreis erlöst wird: 1) Haus Nr. 489, ein einstöckiges von Stein erbautes Wohnhaus mit Scheuer, Stall, Schweineställen und Schopf; 33 Ruthen — 2 Ar 70m Haueplatz und Hofreite, 22 Ruthen — 1 Ar 98 m Hausgarten, k 555660 n 2) 1 Morgen 1 Ruthe — 36 Ar O9 m . Wiefe in der n , 176 3) 3 Viertel 65 Ruthen — 32 Ar 85 m R 17713534 4 3 Viertel 51 Ruthen — 31 Ar 59 m ölen ne, n,, Werthanschlag: Summa 9670 4 Hiervon erhalten die vermißten Pfandgläublger Josef Albrecht von Neuhäuser, ohann Lang, Taglöhner von Kirchzarten und Michael Bö— gelsbacher von Stegen und ihre etwaigen Rechts—⸗ nachfolger Nachricht mit der Aufforderung, spätesteng in der Versteigerungstagfahrt ihre Forderungen bei mir anzumelden, damit solche bei der Verweisung des Erlöses berücksichtigt werden können. Dabei wird auf die Bestimmung des §. 79 des Bad. Ein⸗ führungsgesetzes zu den Reichsjustizgesetzen aufmerk- sam gemacht. wonach die auf den Grund der Ver— weisung erfolgte Zahlung des Kaufpreises die Wir⸗
kung hat, daß die versteigerten Güter von der Unter
pfandslast befreit werden.
Ferner wird den Gläubigern aufgegeben, einen her wohnhaften Gewalthaber aufzustellen, widrigen⸗ falls diese Ankündigung als zugestellt gilt und alle weiteren Behändigungen nur an der Gerichtstafel
angeschlagen würden. Freibnrg, den 8. Juni 1880. Großh. Bad. Vollstreckungsbeamter:
. Beschluß.
Der Konrad Wachenfeld und Ehefrau Anna Katharina, geb. Lipphardt, von Oberzwehren haben behufs Löschung der auf ihrem Grundvermögen: J. In der Gemarkung Oberzwehren. 1) K. 33 Gemeindsrottland auf'm s. g. Fällgen tz Acker 8 Rth., ß irg r Weg eine Anwand u / is Acker h 3) K. 151 daselbst 1 Acker? Rth., 4) K. 186 daselbst 4 Acker 1 Rth. II. In der Gemarkung Niederzwehren.
5) H. und J. Nr. 5 Erbwiese, die Herßelwiese, genannt, 23 Acker 1 Rth. General⸗Währschafts⸗Buch von Oberzwehren Th. J. Bl. 214 und General⸗Währschafts⸗Buch von Nieder⸗ zwehren Th. III. Bl. 33, nach Schuld und Pfand; verschreibung ihrer Eltern des Schneiders Daniel Wachenfeld und Ehefrau Marie Sophie, geb. Reh⸗ waldt, vom 13. Juli 1850 wegen eines zu 4990/0 verzinslichen Darlehns von 180 Thalern zu Gunsten der Eheleute Landbereiter Johannes Damm und dessen Ehefrau Katharina Elisabeth, geb. Breiden⸗ bach, zu Cassel eingetragenen Hypothek, unter Vor- legung der Originalpfandverschreibung und mit der Behauptung, das fragliche Darlebn sei längst be⸗ zahlt, — beantragt, gegen die unbekannten Erben der verstorbenen eingetragenen Gläubiger das Auf—
gebotsvvmerfahren einzuleiten. ; Nachdem die Antragsteller durch pfarramtliche Bescheinigung glaubhaft gemacht haben, daß die Eheleute Johannes Damm
u. A. von der Marie Cbristine Damm, geboren am 30. März 1829, und
der Emilie Elise Wilhelmine Johanne Tamm, geboren am 15. Januar 1833, ö beerbt worden sind, und ferner urkundlich bescheinigt haben, daß die erstgenannte Erbin ohne Bestellung eines bekannten Bevollmächtigten nach Afrika aus—⸗ gewandert und die zweitgenannte Erbin abwesend ist, ohne daß man ihren Aufenthalt kennt, so werden die genannten Erben, sowie deren etwaige Rechts⸗
Ansprüche an die erwähnte Forderung zu haben alauben, aufgefordert, ihre Ansprüche spätestens im Termine
den 20. August 1880, Vormittags 10 Uhr, anzumelden, widrigenfalls das bezeichnete Pfandrecht gelöscht werden soll. — Alle weiteren Verfügungen werden nur durch An⸗ schlag am Gerichtsbrett veröffentlicht. Cassel, den 24. Juni 1886.
Königliches Amtsgericht. Abth. 3. Der Gerichtsschreiber: J. Koch.
Beschluß. In der Strassache gegen J. Ignaz Butscha, Sohn von Janaz und Anng Rosa Brückler, geboren am 28. Juli 1859 zu Fessenheim,
II. Sudanus Groß, Sohn von Franz und The rese Hassenforder, geboren am 18. Juni 1859 zu Regisheim, .
„Josef Bischoff, Sohn von Johann Baptist und Helena Gaechner, geboren am 10. Juni 1859 zu Rufach,
IV. Carl Josef Schelcher, Sohn von Protasius und Maria Anna Brückler, geboren am 23. November 18659 zu Fessenheim,
zuletzt im Landgerichtsbezirke Mülhausen wobnhaft gewesen, hat die Strafkammer des Kaiserlichen Landgerichts Mülhausen in ihrer Sitzung vom J. Juni 1880, an welcher Theil genommen haben die Herren: — Landgerichts . Direktor Wolf als Vorsitzender, J 8. 16 als Beisitzer.
Nach Anhörung des Herrn Referenten Dr. Peez in seiner Berichterstattung; .
Rach Einsicht des Antrages der Kaiserlichen Staatsanwaltschaft vom 2. Juni 1880, .
In Erwägung, daß die Formalitäten des 5. 472 St. P. O. erfüllt sind, auch nachgewiesen ist, daß die Angeschuldigten ihren letzten Wohnsitz im Land⸗ gerichtebezirke Mülhausen gehabt haben, daß diesel⸗ ben hinreichend verdächtig erscheinen: .
als Wehrpflichtige der Alterskasse 1859 in den Jahren 1879 und iss0 sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu ent— ziehen gesucht zu haben,
daß sie ohne Erlaubniß das Bundeggebiet ver⸗
lassen haben oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb desselben aufhalten, ein nach §. 140 3. 1. St. G. B. strafbareß und zur Kom⸗ petenz der Strafkammer des Kaiserlichen Landgerichts gehöriges Vergehen;
In Erwägung, daß die beantragte Vermögens
beschlagnahme auf Grund der Bestimmungen des
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nachfolger uad alle diejenigen Personen, welche sonst
zum Vermögen der Angeschuldigten gehörigen Ge⸗
genstände nicht ausführbar ist;
Beschlossen: ;
1) daß das Hauptverfahren gegen die Angeschul⸗ digten ad J. — IV. inklusive wegen des vor⸗ erwähnten Vergehens gegen §. 140 St. G. B. zu eröffnen und die Sache zur Verhandlung und Entscheidung vor die Strafkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Mülhausen zu ver weisen sei; die Beschlagnahme des im Deutschen Reiche befindlichen Vermögens eines Jeden der Ange schuldigten bis zum Betrage der ihn möglicher Weise treffenden höchsten Geldstrafe von Drei⸗ tausend Mark und der Kosten verfügt und außer der gesetzlich vorgeschriebenen Bekannt- machung im ‚Deutschen Reichs ⸗Anzeiger auch die einmalige Bekanntmachung dieser Beschlag⸗ nahme in der „Neuen Mülhauser Zeitung“ verordnet, in Anwendung der bereits erwähn⸗ ten gesetzlichen Bestimmungen §S§. 325, 326 472, 480 St. P. O. ö
gez. Wolf, Perz, Happ. Zur Beglaubigung: Der Landgerichts⸗Sekretär Gielsdorf.
Zwangsversteigerung. Aufgebot. Nachdem auf Antrag des Rechnungsführers der Amtssparkasse zu Bassum, Stiftsrentmeister Lienhop daselbst, Gläubigers, die Zwangsverstei⸗ gerung der dem Schuldner Gaßwirih Georg Schulenberg in Bassum, gehörigen sub Nr. 44 daselbst belegenen hierunter näher beschriebenen Bürgerstelle mit Zubehör angeordnet ist, wird zum meistbietenden Verkaufe derselben Termin auf:
Dienstag, den 31. August 1880, Morgens 10 Uhr, hier anberaumt. -
Vie Verkaufsbedingungen können auf der Gerichts schreiberei eingesehen werden.
Zugleich werden alle, welche bezüglich der schuld⸗ nerischen Bürgerstelle mit Zubehör Cigenthums, Näher, lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben ver— meinen, aufgefordert, solche im Termine anzu- melden, widrigenfalls das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber verloren geht.
Bassum, den 23. Juni 1886. 17141
Königliches Amtsgericht. II. Harling.
Verzeichniß . ; der zur schuldnerischen Bürgerstelle gehörigen Ge⸗ bäude und Grundstücke: ö
1) das Wohnhaus Nr. 44 in Bassum, enthaltend 5 Stuben, 4 Kammern, Küche, Keller und Dielenraum;
2) der Stall Nr. 44a., nördlich vom Wohnhause belegen; .
3) der Schweinestall Nr. 44., nordöstlich vom Wohnhause; .
4) das Kegelbaus, nördlich vom Wohnhause im Garten belegen; .
5) der Brunnen nördlich beim Wohnhause, mit hölzerner Pumpe.
An Grundstücken. I. in der Gemarkung Bassum:
1) das Holz in der Karrenbruchshaide, Nr. J der Karte und 8 der Parjelle, 82 Ar und 37 Qu.“ Meter groß; k
2) die Welde daselbst, Nr. 1 der Karte und 132 der Parzelle, 8 Ar und 95 Qu.-Meter groß;
3) der Acker „beim Schützenplatz, Nr. Wder Karte und 9 der Parzelle, 72 Ar und 65 Qu. Meter
groß;
4 Eeeb nere am Bramstedter Kirchwege, Nr. 2 der Karte und 28 der Parzelle, 66 Ar und 74 Qu.-Meter groß; ;
6) der Acker die lange Wandt“, Nr. 2X der Karte und 63 der Parzelle, 63 Ar und 49 Qu. Meter
groß; 6) ö im Orte“, Nr. 3 der Karte und 64 der Parzelle, 10 Ar und 07 Qu Meter groß; 7) der Hausgarten daselbst, Nr. 3 der Karte und 65 der Parzelle, 19 Ar und 99 Qu ⸗-Meter groß; 8) die Wiese im Synk“, Nr. 4 der Karte und 45 der Parzelle, 1 Ar und 54 Qu-Meter groß; 9) die Wiese daselbst, Nr. 4 der Karte und S0 der Parzelle, 1 Hektar 12 Ar und 72 Qu. Meter
groß; 10 der Acker „der Ziegelberg', Nr. 4 der Karte und 144 der Parzelle, 13 Ar und 13 Qu. Meter
groß; 1) die Wiese im Bruce“ Nr. 4 der Karte und 200 der Parzelle, 20 Ar und 77 Qu. Meter
groß; . 12) das vol die kleinen Fuhrentheile“, Nr. 5 der Karte und 1 der Parzelle, 1 Ar und 30 Qu.“ Meter groß;
13) das Holz daselbst. Nr. 5 der Karte und 117
14) die Weide „in der Bassumer Haide“, Nr. 5 der Karte und 161 der Parzelle, 80 Ar und 17 Qu.“ Meter groß;
l5) die Wiese auf dem Wittenberg“, Nr. 5 der Karte und 247 der Parzelle, 25 Ar und 95 Qu. · Meter groß; ö
II. in der Gemarkung Loge:
1) der Acker magere Braken, Nr. 3 der Karte und 1 der Parzelle, 1 Hektar 39 Ar und 03 Qu. Meter groß;
2) der Acker daselbst, Nr. 3B der Karte und 3 der Parzelle, 1 Hektar 99 Ar und 91 Qu.⸗Meter
groß;
3) der Acker daselbst, Nr. 3 der Karte und 13 der Parzelle, 433 Ar und 56 Qu. Meter groß;
4) der Acker auf dem Wittenberge. Nr. 3 der Karte und 10 der Parzelle, 33 Ar und 68 Qu.“ Meter groß;
5) der Acker daselbst, Nr. 3 der Karte und 119 der Parzelle, 31 Ar und M Qu- Meter groß;
6) der Acker „Blumen Feuerstelle', Nr. 3 der Karte und 246 der Parzelle, 13 Ar und 85 Qu.“ Meter groß; .
7) der Acker „in der Karrenbruchshaide', Nr. 4 der Karte und 65 der Parzelle, 05 Ar und 53 Qu. · Meter groß;
8) das Holz daselbst, Nr. 4 der Karte und 66 der Parzelle, 7 Ar und 20 Qu. Meter groß;
9) das Holz „in den Bassum⸗-Döhrener Fuhren⸗ theilen'. Nr. 4 der Karte und 228/ 1)204 der Parzelle, 12 Ar und 37 Qu. Meter groß;
10) der Acker in der Wittenbrake', Nr. 6 der
Karte und 164 der Parzelle, 28 Ar und 84 Qu.“
Meter groß.
1U7is] Bekanntmachung.
Die durch Rechtsanwalt Vossen vertretene, zum Armenrechte zuaelassene Antonie, geb. Stolte, ohne Geschäft zu Elberfeld, Ehefrau des früheren Cigarrenhäudlers, jetzt geschäftslosen Albert Stolte daselbst, hat gegen diesen beim Königlichen Landgerichte zu Elberfeld Klage erhoben, mit dem Antrage: die zwischen den Parteien bestehende ehe⸗ liche Gütergemeinschaft mit Wirkung seit dem Tage der Klagebehändigung für aufgelöst zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den J. Oktober ert, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungs⸗ saale der J. Civilkammer des Königlichen Land gerichts zu Elberfeld anberaumt.
Der Landgerichts ˖ Sekretär. P Jan sen.
üs] Bekanntmachung.
Durch Beschluß des Kgl. Landgerichts dahier vom 18. Juni abhin wurde Heinrich Deffner, Fabrik- arbeiter in Oggersbeim, kontradiktorisch mit der Kgl. Staatsbehörde zum Beweise durch Zeugen darüber zugelassen: .
daß Peter Welß, früher Schneider in Eller stadt, im Jahre 1846 seinen Wohnort Ellerstadt verlassen hat, und nach Amerika gegangen ist, ohne Vollmacht hinterlassen zu baben; daß er einmal im Jahre 1848 oder 1849 geschrieben, seitdem aber keinerlei Nachricht von sich gegeben bat und auch nichts von ihm gehört wurde und dessen Aufent- baltsort vollständig unbekannt ist.“
Frankenthal, den 1. Juli 1880.
Der Kgl. Staatsanwalt: Fahr.
17135 Im Namen des Königs!
Auf den Äntrag des Wirthen Tartin Arendt in Rosenbeck erkennt das Königliche Amtsgericht zu Heilsberg durch den Gerichts⸗Assessor Boltz,
da der Antragsteller den Verlust der nach= stehend bezeichneten Urkunde und die Herech—= tigung zum Aufgebotsantrage glaubhaft ge⸗ macht hat, . — das ö gegangene Dokument über die für Peter Sahlmann auf Rosenbeck, Nr. , Abtheil. III., Nr. 4, und den da pon abge⸗ jweigten Grundstücken eingetragene Forderung von 100 Thaler, da das Aufgebot nach S5. 103 111 der Grund⸗ buchordnung von 1872 und §. 40 C. P. Ord. zuläfsig ist; da das Aufgebot durch Anheftung an bie Gerichtetafel, sowie durch Einrückung in den OSeffentlichen Anzeiger des Regierungs— Amts- Blatts zu Königsberg vom 25. März ., Stück 13, bekannt gemacht ist, da weder in dem Aufgebotgtermine vom 21. Juni 1880. noch seitdem Reckte Dritter auf die Urkunde angemeldet sind, und der Antragsteller Erlaß des Äusschlußurtheils beantragt hat;
ür Recht: ;
96 das oben genannte Dokument für kraftlos zu erklären und die unbekannten Prätendenten der gedachten Post mit ihren Ansprächen aus- juschließen.
Verkündet: Boltz.
Straub, Notar.
6 140 St. G. B. und der §§. 325, 326 und 480 t. P. O. zulässig, die Beschlagnahme einzelner,
der Parielle, . Ar und 67 Qu. Meter groß;
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