1880 / 156 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 06 Jul 1880 18:00:01 GMT) scan diff

en Provinzialbehörden und deren Verstehern geseßtzlich vorbe⸗ * sind⸗ auf die Königl. Eisenbahn Direktionen und deren Vorsteher. . z : .

15) Entwurf eines Gesetzes über die Organisation der allgemeinen Landesverwaltung. ;

16) Ges. Entw. zur Abänderung und Ergänzung des Gesetzes, betr. die Verfassung der Verwaltungsgerichte und des er⸗ waltungsflreitverfahrens vom 3. Jull 1875 G. S. S. 375 und Einföhrung desselben in dem gesammten Umfange der Monarchie. .

17) Ges. Entw, betr. die Vertretung des Lauenburgischen Landes⸗ Kommunalverbandes. .

18) Entwurf eines Ausführungsgesetzes zur Deutschen Gebühren⸗ ordnung für Rechtsanwalte. .

19) Ges. Entw, betr. den Rechtszustand eines vom Greßherzog⸗ thum Oldenburg an Preußen abgetretenen Gebietetheils an der kleinen Habe bei Quakenbrück, sowie die Abtretung eines preuß. Gebietsthils an Oldenburg.

20 Entwurf eines Feld⸗ und Forstpolizeigesetzes. .

21) Entw. eines 2 betr. das Verfahren in Auseinander⸗ setzungs angelegenheiten. . . r

22) 6 3. Gesetzes, betr. die Genehmigung eines Nachtrags zu dem revidirten Statut der Allensteiner Kreis korporation für Meliorationsanlagen vom 30. Mai 1853.

23) Ges. Entw., betr. das Höferecht in der Provinz dann aver.

24) Ges. Entw., betr. die Besteuerung des Wanderla)erbettiehes.

25) Ges. Entw., betr. Abänderungen der kirchenpolitischen Gesetze.

Von den übrigen, dem Hause der Abgeordneten von der. Königl. Staatsregierung vorgelegten Gesetzentwürfe ist einer abgelehnt, nämlich: . 2

Hb gatw. betr. die Steuer vom Vertriebe geistiger Getränke.

Unerledigt sind geblieben 4, und zwar:

Niederlassun gt verlrag zwischen beiden Staaten. Spanien; Ausdeh · nung len e ge fr eg, zur Entrichtung von Tonnengeld in Manila. Venezuela: Zurückweisung berichtigter Manifeste in den Seezollämtern. Berichte: Rußland: Bericht über die Messe in Nischni · Nowgorod im Jahre 1579. Bericht über die Messe in Irbit 1380. 2 träge zur Kenniniß der Industrie Rußlande, ingb; sondere des ö tos ˖ kauer Fabritbezirks (Forffetzung). Ueber den Theehandel in Ruß⸗ land (Moskau), insbesondere über die vermeintlichen Vorzüge des sogenannten Karawanenthees. Frankreich: Papeete (Tahiti). Großbritannien: Handels, und Schiff fahrtebericht aus Liverpool für 18578. Samoa (Schiffer) und Tonga⸗Inseln: Handel sbewegung im Jahre 1575. Turkei: Schiffsverkehr im Hafen von Konstan⸗ tinopel während des Jahres 1879. Vereinigte Staaten von Amerika: Produktion von rohem Petroleum und Menge und Werth der Ausfuhr von Petroleumprodukten aus den Vereinigten Staaten in den Fiskaljahren 1864 bis mit 1879. Griechenland: Handels⸗ bericht aus Kalamata für 1879. .

Nr. 15 des Central Blatts der Abgaben⸗, Ge⸗ werbe und Handel sgesetzgebung und Verwaltung in den Königlich Preußischen Staaten hat o fer n, Inhalt: Anzeige der in der Gesetzsammlung und im Reichsgesetzblatte erschienenen Gesetze und Verordnungen. Allgemeine Verwaltungsgegenstände: Reviston der Register über die Gerichte kostenhebung. Zum Zwecke der Ein⸗ ziehung von Gerichtskosten unter den Bundesstaaten zu leistender Beistand. Aufstellung der Liquidationen über herauszuzahlende Gerichtskosten. Veränderungen in dem Stande und in den Be⸗ sugniffen der Zoll- und Steuerslellen. Indirckte Steuern: Be⸗ kämpfung der Reblauskrankheit. Rückzahlung des Zolls für irrthümlich angemeldete Waaren. Abfertigung in Flößen eingehen⸗ den Bau. und Nutzholzes und Peivattransitläger desselben. Zoll- begünstigungen der Reisstärkefabrikation. Tarifirung von Reifen⸗

von Magdeburg, für die Steigung von Buckau bis Blumen- werth war. Erstens die Möglichkeit der Wiederberstellung der berg ꝛc. und für die Anfahrt in Sschersleben konstruirt, wäh- zerstörten. Diszesenverwal tungen, dann um die Wiederbesetzung rend die nach dem Hahnzoligeireglement unter Umständen zu. Kim echte cs utthsl Eder dur Tot merle igen e. lässige Maximalgeschwindigkeit 5 km pro Stunde beträgt. ,., ,. * nr ' Bei den anerkannt günstigen Neigungs- und Kruümmungs⸗ Hicke Sicate sr nnn bier bath jasdetchz, Ler Schwei nun 8 . . n der ganzen Diskussion im Abgeordnetenhause gelegen vor einem verhältnissen der fraglichen Strecke kann daher in der Ge⸗ Schritte nicht zurückschrecken zu sollen, der im Abgeordnetenhause die staltung des Fahrplans keine Beranlassung zur An- scerhaftefte Anfechtung erfahren bat. Die Königliche Staats tegierung wendung einer unzulässig großen Fahrgeschwindigkeit gefunden hat keinen Zweifel darüber gehabt, daß es zulässig fein würde, die . Immerhin liegt aber die Annahme . daß *r n,, . e. 2 e. o J otivfü a e und der betreffenden Persönlichkeit es gestattet haben würde au 1 n ,, , , r nm al schneller als gestattet gefahren ist. Eine Beweisführung ist ö 2 . indeß nicht moglich. Die vorhandenen Aussagen von Beamten erhalten haben würde, wiederherzustellen und duich einen von sowĩ Leut . 1d ; gbertrieb Ge Sr. Majrstät vorzunehmenden Akt einen seines Bisthums owie von Leuten im Fe de, we che Von übertriebener Ge- entkleideten Kirchenfürsten wieder in sein Amt zurückzuführen. Ich schwindigkeit sprechen, sowie von einigen Reisenden sind zu unbestimmt und widersprechen den Aussagen Anderer so sehr,

betone dabet ausdrücklich und muß dies den aus dem Abgeordneten . ĩ ) el hause erlittenen Angriffen gegenüber konstatiren, daß, wenn der Ar—

daß ö. Beweis auf Grund dieser Aussagen kaum zu fuͤh⸗

ren ist.

tikel 4 so aufgefaßt ift, daß darnach jeder seines Amtes entlassene

. . in . Hülfe 3. 9 ,

worden sein, das eine Unterstellung ist, die ich absolut zurückweisen

Wenn nach den AUntersuchungsverhandlungen als sest⸗ muß Es wird den Herren aus dem Artikel 4 erinnerlich sein, daß

stehend anzunehmen ist, daß die abnorme schlängelnde Be— lediglich die gesetzliche Möglichkeit geschaffen werden sollte, die durch

wegung der Maschine die Entgleisung eingeleitet hat, so ist es das? verf gmäßig feststehen de Gnabenrecht der Ki icht

lerer dech nicht! gelungen! ehh siekten Cöcbtech iest, ehr sis grüne fehlern ente, being rorg ar, Techniker immer noch mehr oder weniger räthselhaften Slörun⸗ d 4

gen in der Bewegung der Maschine verursacht sind. Der⸗ . Bewegungen sind oft bei sehr schnell fahrenden

andererseits die Pflicht zu haben, auch nicht das kleinste Hülfsmittel zurückzuweisen, welches uns in diesem Augenblick durch die Gesetz⸗ gebung geboten werden kann, um den Beschwerden unserer katho⸗ lischen Mitbürger, soweit wir sie für begründet und der Abhülfe be⸗ dürftig und fähig erachten können, zu Hülfe zu kommen. . Wir sind der Meinung, daß es eine einfache Gewissenepflicht ist, der sich die Regierung gar nicht entziehen kann und der sie auch durch größere politische Erwägungen sich nicht entziehen zu dürfen glaubt, diejenigen immerhin noch werthvollen Rudera anzunehmen, welche die Berathungen des Abgeordnetenhauses von dem ursprüng⸗ lichen Gesetzentwurf übrig gelassen haben. Da, meine Herren, stehen in erster Linie die von dem Herrn Referenten schon beleuch⸗ teten früheren Artikel 9 und 10, jetzt nach Herausnal me so vieler anderer Bestimmungen unter 5 und 6 rubrizirten Bestim⸗ mungen. Wer wie ich aus einer nunmehr fast einjährigen Erfahrung weiß, ein wie großer Nothstand in den katho— lischen und auch in den gemischt konfessionellen Gegenden herbeigeführt ist durch die Unsicherheit darüber, inwieweit ge—⸗ mäßig angestellte Pfarrer, ohne sich der Gefahr aut zusetzen, dem Strafrichter zu verfallen, in erledigten Pfarreien Hülfe in seelsorge⸗ rischer Beziehung leisten dürfen, wer da weiß, wie viele Verurthei⸗ lungen auch gegen solche Geistliche, die gewiß bei der von ihnen ge= leisteten selsorgerischen Aushülfe ohne Bolus gehandelt haben, nach der Auffassung der Gerichte haben ergehen müssen, der wird den ganzen Werth des Artikels 5 anerkennen, und ich glaube, auch die⸗ jenigen geehrten Mitglieder, welche den westlichen Provinzen: Rhein⸗ . land, Westfalen, Hessen⸗Nassau, angehören, werden wissen, eine wie Bureau unterm 2. d. telegraphirt: . ; ö große Wohlthat dem gutgläubigen Klerus sowohl, als der nach Aub Khan ist an der Spitze seiner Streitkraft den , in religiösem Troste sich sehnenden Bevölkerung durch diesen Artikel 5 der Nachharschaft von Farah angekommen, während e,. 3 zu Theil werden kann. Es bezieht sich das nicht nur auf die gesetz= Vorhut eine gewisse Strecke voraus auf der Straße n 31 z . mäßig angestellten Geistlichen, die felbständige Pfarrämter beklei— steht, Ueber die Stärke des Feindes in den Distrikten Maidan,

aualien und Oesterreich statt. Auf eine weitere Anfrage g e mn antwortete Dilke: England habe keine pekuniären Verpflichtungen mehr gegen Griechenland oder dessen Gläu⸗ biger. = Der Staatssekretär für Indien, Hartington, er⸗ kluͤrte Baxter gegenüber: Die Kriegskosten in Afgha⸗ nist an überstiegen den Voranschlag um 9 Millionen: hiervon sei der größte Theil jedoch aus den Kassenbeständen vor dem 31. März gedeckt worden: das 1880,81 zu deckende Defizit be⸗ enfe sich auf'3 r bob Pẽsd. Ster. Schließlich würde in der zweiten Lesung der Bill, betreffend die Entschädigung der aus ihren Pachtungen exmittirten, nothleidenden irischen Pächter, fortgefahren. Der Premier wies darauf hin, daß die Bill die Rechte der Grundbesitzer aufrecht erhalte und eine Ausnahmsmaßregel sei, zu welcher die Ausnahmezustände Ver⸗ anlassung gegeben hätten, die bei der Zunahme der vorgenom⸗ menen Exmiffionen der Gefahr eines lokalen Bürgerkrieges sehr nahe kämen. Der Antrag Chaplins auf Verwerfung der Bill wurde mit 295 gegen 217 Stimmen abgelehnt und die Bill darauf ohne hesondere Abstimmung angenommen. 6. Juli. (W. T. B.) Se. Majestät der König von Griechenland ist gestern von hier abgereist. Der Standard“ meldet, die Ruhe in Haifg sei wiederhergestellt. = Alg. Corr.) Aus Simla wird dem Reuterschen

nach Prüfung der individuellen Verhältnisse mit der staat— lichen Anerkennung zu versehen. Diese Bestimmung mußte nun noch

üterzugmaschinen beobachtet, deren Achsen sämmtlich vor

der Feuerkiste liegen und bei denen die Belastung

eine Ergänzung erfahren durch eine andere, welche die Berathung des Abgeordnetenhauses glücklich überstanden hat, nämlich durch den der Laufachse eine verhältnißmäßig geringe ist. Es ist daher auch in Erwägung gezogen worden, ob nicht vielleicht

Artikel 5 der alten Vorlage, welcher bestimmt, daß in denjenigen Fällen, wo es sich um eine Periode des Uebergangs handelt, für die ein Bisthumsverweser zu bestellen war, die Regierung von der die Maschine des vor dem Zuge 43 von Blumenberg nach Oschersleben gefahrenen Güterzugs geschlängelt und das Geleis beschädigt haben könnte, so daß in den durch diese Maschine hervorgerufenen Spurerweiterungen ein Anlaß zum Schlän⸗ geln der nachfolgenden Schnellzugmaschine zu finden wäre, deren Konstruktion nach den bisherigen Erfahrungen auch bei sehr schneller Fahrt einen unruhigen Gang aus⸗ schließt. Nach den gemachten Erhebungen ist aber der vor— hergegangene Güterzug nur mit sehr mäßiger Geschwindigkeit über die Strecke gefahren.

Unter diesen Umständen kann, so bedauerlich dies ist, auf eine völlige Aufklärung der wirklichen Entstehungsursachen in Ermangelnng bestimmten Beweismaterials bis jetzt nicht gerechnet und nur angenommen werden, daß mehrere ungün⸗ stige, aber nicht speziell nachweisbare Momente gleichzeitig in Herbeiführung des betrübenden Vorfalls zusammengewirkt aben.

Uebrigens ist die gerichtliche Untersuchung noch im Gange und wird deren Ergebniß abzuwarten sein, bevor das letzte Wort in der Sache gesprochen werden kann. Doch mag schon hier erwähnt sein, daß der beklagenswerthe Unfall, ob⸗ gleich die Entstehungsursache desselben weder in dem bau⸗ lichen Zustande der Bahn, noch in der Beschaffenheit der Be⸗ triebsmittel gefunden werden konnte, von Neuem Veran— lassung gegeben hat, in geeigneter Weise die eingehendste Revision des Bahnkörpers, des Oberbaues, des Fahrmaterials und der Betriebseinrichtungen, sowie die unausgesetzte sorgfältige Ueberwachung der Unterhaltungsarbeiten wie⸗ derholt zur Pflicht und die Befolgung dieser An⸗ ordnung nach Möglichkeit sicher zu stellen. Es unterliegt keinem Zweifel, daß die Eisenbahnverwaltungen Alles auf⸗

bieten werden, Mittel und Wege zu finden, um derartigen

traurigen Ereignissen nach Möglichkeit entgegen zu wirken und alles Dasjenige zu thun, was zur Erhöhung der Sicherheit des Betriebes beizutragen geeignet erscheint.

Die Rede welche der Minister der geistlichen 2c. An⸗ gelegenheiten von Puttkamer in der Sitzung des Herren⸗ hauses am Sonnabend, den 3. d. M., bei der Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend Abänderungen der kirchenpoliti⸗ schen Gesetze, nach dem Referenten Herrn Adams gehalten (s. d. Beil. z. d. gestr. Nr. d. Bl.), hatte folgenden Wortlaut:

Meine Herren! Der Herr Berichterstatter hat in der überaus lichtvollen und klaren Weise, die das hohe Haus bereits von ihm gewohnt ist, den Gegenstand, welcher Ihrer beutigen Berathung unterliegt, hereits so erschöpfend dargestellt, daß ich glauben müßte, mich ganz überflüssiger Wiederholungen und namentlich eines Raubes an der kostbaren Zeit des hohen Hauses schuldig zu machen, wenn ich ihm auf dem von ihm betretenen Wege noch sehr tief fol en woll te. Ich bitte deshalb um die Erlaubniß, mich darauf beschrän⸗ ken zu dürfen, den Standpunkt etwas eingehender darzulegen, welchen die Staatsregierung glaubte denjenigen Entwickelungen gegenüber ein nehmen zu müssen, welches als Endresultat der Verathungen des anderen Hauses diesem hohen Hause zugegangen ist; ich werde mich begnügen, bei der Begründung dieses Standpunktes nur insoweit auf die meritorische Behandlung der Frage noch einzugehen, als es zur Klarlegung des Gesichtspunktes, von dem die Regierung glaubte aus— gehen zu müssen, durchaus erforderlich ist.

Als der preußische Staat vor nunmehr länger als7 Jahren sehr gegen seinen Willen sich genöthigt sah, seine Rechtsordnung mit gesetzlichen Schutzwehren zu umgeben gegen den Ansturm derjenigen Tendenzen, welche in vatikanischer Richtung in der römischen Kirche zur Herr schaft gelangt waren, da lag ihm die Absicht sehr fern, einen Kon— flikt heraufzubeschwören mit den Organen der Kirche; ja sicherlich noch ferner, in irgend einer Weise den religiösen Ueberzeugungen der katholischen Unterthanen Sr. Majestät des Königs nahe zu treten. Daß diese Konflikte nicht haben vermieden werden tönnen, ja, daß bis zu einem gewissen Grade die letztere Alter native dem Lande nicht erspart ist, meine Herren, das beklagt und hat Niemand tiefer beklagt, als die Königliche Staatsregierung selber. Sie hat deshalb das erste Anzeichen, welches vor nunmehr 3 Jahren ihr entgegengebracht wurde, um den Versuch zu unternehmen, zu einem friedlichen Ausgleich der bestehenden Differenzen zu ge— langen, mit der lebhaftesten Genugthuung begrüßt und keinen Augen— blick gene gert, sowie ihr nur die Handhabe geboten wurde, in Erörte—⸗ rungen einzutreten, wel e diesem großen und schönen Zwecke zu dienen geeignet waren. Meine Herren, es ist Ihnen bekannt, und ich

brauche auf weltbelannte Dinge nicht näher einzugehen, woran diese Bemühungen gescheitert sind; ich übe keine Kritik, sch konstatire nur die Thatsachen.

Ableistung des Eides zu dispensiren befugt sein foll, welcher den Bisthumsverwesern durch das Gesetz auferlegt worden ist. Daran schloß sich ein Artikel über die Einleitung der kommissarischen Vermörensverwaltung, worin gesagt ist, daß diese künftig nur mit Genehmigung des Staats ⸗Ministerlums stattfinden soll, und ferner eine Bestimmung, nach welcher die eingestellten Staatsleistungen wieder aufgenommen werden dürfen. Der zweite Punkt von ähnlicher Wichtigkeit wäre der gewesen, daß, nachdem mit Hülfe der obigen Bestimmungen die Sedisvakanzen beseitigt gewesen wären, nun auch die bereits zum großen Theile zerstörte Parochial⸗ ordnung zur Wiederherstellung hätte gelangen können. Diesem Zwecke sollte wesentlich der Artikel J der Vorlage dienen, welcher bekannt— lich bei der dritten Lesung im Abgeordnetenhause abgelehnt worden ist. Zur Wiederaufrichtung der Parochialverhältnisse bedurfte es in der Uebergangsperiode nach dem, was in diesen sieben Jahren vor sich gegangen ist, einer Ermächtigung für die Regierung, zu dispen—⸗ siren von gewissen materiellen Vorschriften des Studiums und Bil dungsgaagges, die nach der bestehenden Gesetzgebung junge Kleriker er— füllen müssen, um sich die Qualifikation zum Eintritt in das geist—⸗ liche Amt zu erwerben.

Neben diesen beiden Hauptzwecken hatte sich nun die Vorlage vorgesetzt, auch noch eine Reihe von materiellen als zulässig erkannten Milderungen der als solche erkannten Härten der bisherigen kirchen politischen Gesetzgebung in das Leben zu führen, und von dieser find ja die wesentlichsten, wenn auch formell verändert, so doch in ihrem Kernpunkte unangetastet aus den Berathungen des Abgeordneten hauses hervorgegangen.

Diese Vorlage hat nun von zweien sich diametral entgegen stehenden Seiten lebhafte Anfechtung erfahren. Von der einen Seite sagte man: diese Vorlage ist der erste Schritt zu einer schwächlichen Beiseitesetzung der Stgatssouveränetät und der Majestät des Gesetzes den kirchlichen Prätensionen gegenüber; von der anderen Seite be— hauptete man gegenüber denselben materiellen Bestimmungen —: Diese Voclage führt in ihren Konsequenzen dazu, die katholische Kirche mit gebundenen Händen hülflos dem omnipotenten Staate zu überliefern. .

Ich habe mir schon erlaubt, im Abgeordnetenhause darauf hin. zuweisen, daß etz doch eigenthümlich ist, wenn dieselbe Bestimmung von zwei verschiedenen Seiten, aus sich innerlich gegenseitig aus— schließenden Argumenten, bekämpft wird, und daß darin doch ein Fingerzeig dafür zu liegen scheint, daß diese Vorschrift gerade die richtige Mitte getroffen habe. Ich bin auch heute noch der Ansicht, daß beide Vorwürfe unbegründet sind. Ich erblicke noch heute in der Vorlage ich spreche natürlich nur von ihren Grundprinzipien, ohne auf nebensächliche Bestimmungen einzugehen dasjenige Maß von unbedenklichem aber auch nöthigem Entgegenkommen, welches im gegenwärtigen Augenblicke von Seiten des Staats unseren katholischen Mitbürgern zur Befriedigung ihrer religiösen Bedürf— nisse und zur Abstellung ihrer berechtigten Klagen hätte zu Theil werden können.

Nun, meine Herren, ist es leider und zum sehr großen Bedauern der Staatsregierung nicht gelungen, diese ihre Anschauungen in den Dis kussionen des Abgeordnetenhauses zu unbestrittener Geltung ge— langen zu lassen. Wir glaubten in der Vorlage ein sehr wirksames, die Interessen des Staats in keiner Weise schädigendes oder in Gefahr bringendes Friedens. und Verständigungfmittel mit Hülfe der gesetzgebenden Faktoren in die Hand zu bekommen. Das Abgeordnetenhaus hat dies Mittel zerbrochen. Ich konstatire das mit tiefem Bedauern, ohne deshalb in eine Kritik dieses Beschlusses was wohl selbst— verständlich ist einzugehen. Aber das muß doch gesagt werden, dieser Entwurf in seinen wesentlichen Grundlagen, seinem politischen Werthe nach ist im Abgeordnetenhause zu Falle gebracht durch eine unnatürliche Koalition. Denn das hat die Diskussion in dem anderen Hause reichlich an den Tag gelegt und über allen Zweifel erhaben dargestellt, daß, wenn ich diejenige Partei, die, wie ich aller⸗ dings annehme, das eminenteste Interesse am Zustandekommen der Vorlage gehabt haben würde, aber aus a. deren Gründen sich ver— anlaßt gesehen hat, dagegen zu stimmen wenn ich diese abziehe von der Gefammtheit, daß dann die Thatsache übrig bleibt, daß die ganz überwiegende Mehrheit des evangelischen Volles in Preußen der Meinung ist, es sei die Zeit gekommen, den kirchlichen Frieden wieder herzustellen oder wenigstens einen ernstlichen Qersuch dazu zu machen. Dies, meine Herren, ist ein sehr schöner Trost für die Staats—⸗ regierung, und sie wird den Fingeizeig, der ihr hiermit gegeben ist, wie ich meine, nicht unbenutzt lassen. In diesem Angenblick, meine Herren, steht die Regierung aber nun vor der Thatsache, daß das Abgeordnetenhaus sich nicht dazu hat entschließen können, eine Vorlage anzunehmen, wie es nach dem Wunsche der Regierung nöthig gewesen sein würde. Der Heir Be— richterstatter hat ja bereits in aller Ausführlichkeit Ihnen dargelegt, daß gerade die wichtigsten Bestimmungen, diejenigen, von deren , n,. die Regierung sich den meisten Erfolg im Interesse der nbahnung des inneren Friedens versprechen konnte, durch die Be— schlüsse des Abgeordnetenhauses gefallen sind, und daß der Ueberrest, wenn ich mich so ausdrücken darf, eigentlich weniger ein politisches

den, sondern namentlich auch auf die mit Stellvertretung beauf— tragten Geistlichen. Artikel 6 brauche ich Ihrem Wohlwollen nicht weiter zu empfehlen, er verfolgt das schöne Ziel, daß katho⸗ lische Ordenskongegrationen sich weiter ausdehnen können, wie das bisherige Ordensgesetz es gestattete, in Folge der Bestimmung, daß neue Niederlassungen nicht mehr erlaubt sind, eine Bestimmung, die stets als eine durch das Staatsinteresse nicht absolut gebotene Ein⸗ schränkung der Thätigkeit der die Krankenpflege treibenden Geagossen— schaften empfunden worden ist, und die jetzt ihre Lösung findet. Es ist ja noch in manchen anderen Beziehungen ein nützliches Residuum vorhanden, wenngleich mit Bedauern konstatirt werden muß, daß sich diejenigen Bestimmungen, welche außer Artikel 5 und 6 in der Vor lage gegenwärtig noch enthalten sind, werden sehr schwer ins Leben einführen lassen, weil die anderen Bestimmungen, die zu ihrer Unterstützung in dem Gesetz Platz gefunden hatten, nunmehr fehlen. Es wird kaum angehen, mit Hülfe des aus den Beschlüssen des anderen Hauses hervorgegangenen Gesetzes in den kirchenpolitischen Beziehungen einen wirksamen Schritt vorwärts zu thun. Indessen ich kann erklären, daß die Re—⸗ gierung auch das Vorhandene dankbar aeceptiren würde; aber nament- lich sind es die Artikel 5 und 6, welche in den Augen der Staats regierung und, wie ich hoffe, auch in der Auffassung dieses hohen Hauses Werth genug enthalten, um sie selbständig al- Abschlags—⸗ zahlung zur Annahme gelangen zu lassen, und ich kann deshalb dem hohen Hause mit voller Beruhigung anheimstellen, sich dem Vor schlage ihrer Kommifsion anzuschließen. Wenn daz hohe Haus das Siegel seiner Bestätigung auf die Beschlüsse des Abgeordnekenhauses gedrückt haben wird, und wenn Seine Majestät der König die Gnade gehabt haben wird, das Gesetz zu vollziehen, so wird immerhin ein werthvolles Mittel der Beruhigung, der Verständigung und der An— bahnung des Friedens in unseren Händen sein, und ich verspreche, daß diefes Mittel mit voller Loyalität, aber auch den Interessen des Staates entsprechend, angewendet werden soll.

JZur Beseitigung entstandener Zweifel über die recht⸗ liche Bedeutung der internationalen Reblaus— konvention vom 17. September 1878 hat der Finanz— Minister Veranlassung genommen, die Zollbehörden durch eine Cirkularverfügung vom 10. Mai d. J. darauf hinzuweisen, daß die gedachte Konvention nicht den Zweck hat, für die Behörden und Angehörigen der einzelnen betheiligten Staaten unmittelbar verbindliche Normen aufzustellen, sondern nur be— zweckt, die Regierungen dieser Staaten zur Herstellung eines mit den Grundsätzen der Konvention übereinstimmenden Rechts—⸗ zustandes innerhalb ihrer Gebiete zu verpflichten. Hieraus er⸗ giebt sich, daß die zur Bekämpfung der Reblauskrankheit in Deutschland bisher getroffenen Vorschriften von dem Inhalt der Konvention so lange unberührt bleiben, als dieselben nicht auf autonomem Wege geändert sind, und daß, bis dies ge⸗ schehen, die Zollbehörden hinsichtlich der zollamtlichen Behand— lung der in der internationalen Reblauskonvention bezeichneten Gegenstände ausschließlich nach den Vorschriften der Verord— nung, betreffend das Verbot der Einfuhr von Reben und sonstigen Theilen des Weinstocks vom 31. Oktober 1879, zu verfahren haben.

Die Uebersicht der Geschäftsthätigkeit des deutschen Reichstages in seiner 3. Session der 4. Legislatur⸗ periode vom 12. Februar bis 10. Mai d. J. ist soeben er⸗ schienen. Sie zerfällt in zwei Theile: „Etatswesen“ und „anderweite Vorlagen der Regierungen, Anträge und Inter⸗ pellationen der Abgeordneten und Petitionen.“ Die 207 Druckbogen umfassende Uebersicht zeichnet sich durch praktische Anordnung und Vollständigkeit, wie die früheren Ueber⸗ sichten, aus.

Unter wechselseitigen Beleidigungen im Sinne des 5. 198 des Str. G. B. (wonach der Angeklagte vor Schluß der Verhandlung in 1. Instanz seinen Gegenantrag auf Be⸗ strafung des Gegners stellen kann, auch wenn die dreimonat⸗ liche Antragsfrist bereits abgelaufen ist) sind, nach einem Er— kenntniß des Reichsgerichts, II. Strafs., vom 4. Juni d. J., nicht nur solche zwischen denselben Personen gewechselte Be⸗ leidigungen zu verstehen, zwischen denen ein thatsächlicher oder zeitlicher Zusammenhang stattfindet, sondern auch solche, zwischen denen ein derartiger materieller oder zeitlicher Zu⸗ sammenhang nicht besteht.

Sachsen. Dresden, 5. Juli. (Dresdn. Journ;) Se. Majestät der König hat heute Vormittag von Leipzig eine Reise in den Bezirk der Kreishauptmannschaft Zwickau an— getreten.

istan und Kohdaman sind hier widersprechende Berichte . im Allgemeknen herrscht den Meldungen zufolge Ruhe im Lande. Die feindseligen Ansammlungen in Lughman sind

zerstreut worden. ; einn, „Times“ wird aus Cabul vom 2. 88 berichtet;

tern entsandte General Hills, der jetzt bei Zargun Khel alen. Befehlshaber der 3. Division, seine aus z6 Mann be— stehende Kavallerie, um eine in Da dkhow, 9 Meilen süßlich, zu= fammengezogene afahanische Streitkraft anzugreifen. Beim Erblicken bes von der sib nähernden Kavallerie verur achten Staubes räumte der Feind das Dorf und zog sich auf die Anhöhen zurück. I. wurde acht Meilen weit verfolgt und erlitt schmere Verluste. Auf engli⸗ scher Seite wurden 3 Mann getödtet und 24, darunter ein Kapitän, verwundet.

ankreich. Paris, 4. Juli. (Fr. Corr.) Die Demi s⸗ i, der achen l alt dn ft öchen Ben ir en. welche nicht gegen die Kongregationen plädiren wollen, dauern fort und nehmen sogar immer größere Proportionen an. So meldet man heute den Rücktritt von drei Substituten beim Pariser Gerichte erster Instanz und zwei General⸗Advokaten in Bourges. Die Regierung beeilt sich, alle Vakanzen sofort wieder zu be— setzen. Der Sohn des Herzogs von Audiffret⸗Pasquier, Altach im Ministerium des Aeußern, hat ebenfalls seine De⸗

issi . . . ö . (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer legte der Minister des Innern das Amnestiegesetz in der vom Senate beschlossenen Fassung vor. Die Vorlage wurde an eine Kommission verwiesen und die Berathung auf morgen vertagt, um den Gruppen der Linken Zeit zu lassen, Stellung zu der Vorlage zu nehmen. Cassagnac richtete die Anfrage an die Regierung, wes⸗ halb das Kabinet nach dem Votum des Senats vom Sonn⸗ abend noch im Amte bleibe. Die Interpellation wurde auf einen Monat vertagt. Die Gruppen der Linken zeigen bezüglich der Amnestievorlage eine versöhnliche Haltung. Der Minister des Innern erklärte sich in der. Sitzung der Kom⸗ mission für die Amnestievorlage: Die Regierung würde keinen Gesetzentwurf einbringen, sondern der Deputirten⸗ kammer vollfländig die Initiative überlassen. Er rathe, zur Basis für eine . das . dem Senate angenom⸗

jene Amendement Bozérian zu nehmen. . . Im Senat beantragte Buffet, den Gesetzentwurf, nach welchem Versammlungen zur Feier gottesdienst⸗ licher Gebräuche gestattet sein sollen, auf die Tagesordnung zu stellen. Nach kurzer Debatte beschloß der Senat, daß der Entwurf nicht auf die Tagesordnung gesetzt werden solle.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 6. Juli. (W. T. B.) Der „Russische Invalide erklärt von autorisirter Seite die Meldung der „Times“ von einem Zu— sammenstoß zwischen russischen und chinesischen Truppen für vollständig unbegründet und sogar der Sachlage nicht entsprechend.

Amerika. New-⸗York, 30. Juni. (Allg. Corr.) Seit

einigen Tagen herrscht in den östlichen Staaten äußerst heiße Witterung. Heute ist es indeß etwas Höhler. n New⸗York ade ah Montag jzurch Sonnenstich statt. 9 * ,, 1. Juli. (Allg. Corr.) Der Wortlaut der einer amerikanischen Gesellschaft ertheilten Konzession zur Herstellung des Nicaraguakanals ist veröffent⸗ licht worden. Die Konzession erstreckt sich auf 93 Jahre von der Eröffnung des Kanals ab. Die Gesellschaft darf eine Eisenbahn und einen Telegraphendraht längs des Kanals errichten. Nicaragua erklärt den Kanal und seine Endhäfen für neutral. Der Durchgangsverkehr wird ein ununterbroche⸗ ner sein. Wennn Nicaragua Krieg führt, sind Truppen und Kriegsschiffe des Feindes allein von der Benutzung des Kanals ausgeschlossen. Der Kanal wird Schiffen aller Nationen offen stehen. Nicaragua wird sich bemühen, von sämmt lichen ande⸗ ren Mächten eine Garantie für die Neutralität des Kanals zu erwirken. freit sein.

Südamerika. (Allz. Corr) Aus Rio de Janeiro

wird dem Reuterschen Bureau unterm 30. v. M. ge— meldet: Eine heute hier eingegangene Depesche aus Buenogs⸗

und Dienstag 46 Todesfälle l

Der Kanal soll von jeder Besteuernng be⸗

täben. Tarifirung von Reisig in Bündeln. Tarifi⸗ y. von Schildkrötenschalen. . der badischen Ueber gangs abgabe und Steuerrückoergütung für Branntwein. Re⸗ vision der Register über die Denaturirung von Branntwein zu gewerblichen Zwecken. Personalnachrichten. Beilage enthaltend: Bestimmungen, betreffend Erleichterungen in den Abfertigungs formen sür in Flößen eingehendes Bau⸗ und Nutzholz. Regulatin für Prirattransitläger von Bau⸗ und Nutzholz ohne Mitverschluß der Zollbehörde. Bestimmungen, betreffend die Zollbegünstigungen der Reis stärkefabrikation.

Neichstags⸗Angelegenheiten.

annover, 5. Juli. (W. T. B.). Bei der Reichstags . im 5. hannoverischen Wahlkreise(Melle⸗Diepholz) wurde der bisherige Reichstags abgeordnete Baron Werner von Arnswaldt (Centrum) mit 4576 von 9022 abgegebenen Stimmen wiedergewählt. Der Gegenkandidat, Landgerichte ⸗Präsident Stꝛuck⸗ mann in Hildesheim (nat. lib.) erhielt 3417 Stimmen. Lübeck, 5. Juli. (W. T. B.). Bei der hier stattgehabten Reichstagsersatzwahl wurden nach amtlicher Zählung im Gan; zen 8564 Stimmen abzegeben. Gewählt wurde Ed (Fortschriti) mit 4457 Stimmen; Dr. Brehmer (nationalliberal) erhielt 2739 und Schwartz (Sozialdemokrat) 1324 Stimmen.

Landtags ⸗Angelegenheiten.

In der am 3. Juli 1880 geschlossenen Session beider Häuser des Landtags der Monarchie sind denselben von der Königlichen Staatsregierung, abgesehen von Denkschriften, Berichten, leber sichten und Rechnungen, 42 Gesetzes vorlagen zur verfassungsmäßigen Be⸗ schlußfassung unterbreitet. Von diesen gingen zuerst dem Herren⸗ haufe zu: 12, dem Hause der Abgeordneten: 30. Von den erst⸗ gedachten 12 Gesetzentwürfen haben die Zustimmung des Hauses der Abgeordneten erhalten: 6, nämlich: ö I) Ges. Entw., betr. die Aufhebung des Verhältnisse; der vagirenden und Gastgemeinden in der evangelischen Kirche der rovinz Schlesien. ; ö . * Laute 3 die Bestreitung der Kosten für die Bedürf⸗ nisse der Kirchengemeinden in den Landestheilen des linken einufers. . . 8j . betr. das Rahegehalt der emeritirten Geistlichen. Ges. Eut., betr. die Abänderung des Fischereigesetzes für den Preußischen Staat vom 30. Mat 1874. Entwurf eines Gesetzes, enthaltend Bestimmungen über das Notariat.

) Entwurf eines Gesetzeg, betr. die Abänderung der S§.́ 9 u. 12 des Gesetzes über die Auflösung des Lehnsverbandes der dem Sächsischen Lehnrechte, der Magdeburger Polizeiverordnung und dem Longobardischen Lehnrechte unterworfenen Lehen in der Provinz Sachsen und Brandenburg vom 28. März 1877.

Der Entwurf einer Jagdordnung ist im Herrenhause nur

bis zur Kommissionsberathung gediehen und unerledigt ge⸗ blieben; die 5 anderen Gesetzentwürfe, nämlich; . Gef. Entw., betr. Ergänzung der Vorschriften über die Dienst—⸗ boten ⸗Verhältnisse,

18. März 1868, betr. die Errichtung öffentlicher, ausschließl ich zu benutzender Schlachthäuser, .

Ges. Entw., betr. die Verwerthung von Forstnutzungen aus den Staatswaldungen in den vormals kurhessischen Landestheilen,

Ges. Entw. über gemeinschaftliche Hollungen und

Gef. Entw., betr. die Befugnisse der Strombauverwaltung gegen⸗ über den Uferbesitzern an öffentlichen Flüssen.

sind im Hause der Abgeordneten un erledigt geblieben. .

Von den 30, dem Hause der Abgeordneten von der Königl. Staats⸗ regierung vorgelegten Ges. Entwürfen gelangten an das Herren⸗ haus und erhielten die Zustimmung desselben 26, nämlich:

1) Ges. , . die Deckung der Ausgaben des Jahres vom April 1878/79. 4

2) . 6. die Feststellung eines Nachtrages zum Staats⸗ haus halts · Etat ö Jahr vom 1. April 1879,80.

4 Ges. Entw., betr. . ö ö . ö ann, für das Jahr n 1. April 1880,81, b. n , , in dem Staats haushalts⸗˖ Etat für das Jahr vom 1. April 1880,81. .

5) Ges. Entw., betr. die Bewilligung von Stgatsmitteln zur Beseitigung des durch NUeberschwemmung u. Mißernte herbei⸗ geführten Rothstandes in Oberschlesien.

6) Gef. Entw., betr. die Verwendung der aus dem Ertrage von

Gef. Entw., betr. die Aufbringung der Gemeindeabgaben,

Gef. Entw. uber die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden und der Verwaltungsgerichte. l -

Ges. Entw., betr. die Abänderung von Bestimmungen der Kreis⸗ ordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Pofen, Schlefien und Sachfen vom 13. Dezbr. 1872 und die Ergänzung derselben, und . ö

Ges. Entw., betr. die Vereinigung der Landgemeinde Dberbons⸗ feld, Amts Hattingen, und der Stadtgemeinde Langenberg

Es sind mithin in Üebereinstimmung beider Häuser des Land⸗

ĩ ö i ist im Haus Ab⸗ tags erledigt worden 31 Gesetzentwürfe, einer ist im Hause der geordneten abgelehnt, einer im Herrenhause, 9 sind im Hause der Abgeordneten unerledigt geblieben.

Außerdem haben der Berathung und Beschlußfassung beider

äuser des Landtags unterlegen: ; .

3 Rechenschaftsbericht über die weitere Ausführung des Gesetzes vom 19. Dezbr. 1869, betr. die Konsolidation preußischer Staatsanleihen.

Die ebersicht der von der Staatsregierung gefaßten Entschließungen auf Anträge und Resolutlonen des Herrenhauses, sowie auf solche des Hauses der Abgeordneten aus der 13. Legi latur⸗ periode vom 19. Nobbr. 1878 bis 21. Febr. 1879. .

Die Rechnungen der Kasse der Ober-Rechnungs kammer für das Etatsjahr vom 1. April 1877118 nebst den dazu gehörigen Belägen und der Revisionsverhandlung des Chef ⸗Präsidenten der Ober · Rechnungs kammer. ö .

Der Berscht über die Verwendung des Eclöses für eine verkaufte Berliner Stadtbahn parzelle. .

Die Denkschrift über die gemäß §. 20 des Gebãudesteuergesetzes vom ZI. Mai 1861 ausgeführte erstmalige Revision der Gebãudesteuerperanlagung. . .

Der XXXI. Bericht der Staats schulden kommission über die Ver⸗ waltung des Staatsschuldenwesens im Rechnungsjahre vom 1. April 1878/79.

Die Uebersicht von den Staate einnahmen und Ausgaben des Jahres vom 1. April 1878779 nebst ihren Anlagen und der dazu ge— hörigen Denkschrift. ;

Der Da ent über die Verwaltung des Hinterlegungsfonds für den Zeitraum vom 1. Januar bis Ende September 1879 nebst Anlage. ;

Die ,, Rechnung über den Staatshaushalt des Jahres 1876 und die dazu gehörigen Anlagen, sowie über den Fonds des ehemaligen Staatẽschatzes für 1876. ö .

Die Allgemeine Rechnung über den Staatshaushalt des ersten Viertel jahres 1877 nebst den dazu gehörigen Anlagen.

Die Ueberficht uber den Stand und Fortgang der Staats eisen⸗ bahnbauten in der Zeit vom 1. Oktober 1878 bis Ende Sep tember 1879. . 3.

Der et über die , Betriebes der Staatseisen⸗ bahnen im Etats jahr 1878/79.

Die irn at über die Verwaltung der fis kal ischen Bergwerke, Hätten und Salinen im preußischen Staate während des Etatsjahres 1878779 und

Dinkschrift, betr. die . der Weichsel, der Oder, der Elbe, der Weser und des Rheins. .

Antrag des Staats⸗Ministeriums, betr. die Ertheilung der Zustim⸗ mung zur Vertagung beider Häuser des Landtags.

Der Landtag ist vom 28. Oktober 1879 bis zum 20. ee .

1880 und sodann vom 20. Mai bis 3. Juli 1689, im Ganzen 11

Ges. Entw. zur Abänderung und Ergänzung des Gesetzes vom

Tage, ausschließlich der Sonn und Festtage und der Weihnachts ferien versammelt gewesen. . , ö hat 25 Plenarsitzungen abgehalten, die Ab⸗ theilungen sind zu , die Kommissionen zu 91 Sitzungen ö gewesen. Berichte sind im Ganzen 71 und war 13 schriftlicke un IZ8 mündliche erstattet worden. Von den 139 eingegangz nen Peti⸗ tionen, von denen eine ö worden ist, sind 122 erledigt; ledigt geblieben. ö k Fer Abgeordneten haben 89 Plenarsitñzuagen einschlleßlich zweier Abendsitzungen, 96 Sitzungen der . und 236 Sitzungen von Kommissionen stattgefunden. Es wurden schriftliche und eine Anzahl mündlicher Berichte erstattet, 6 Inter pellationen und 6 selbständige Anträge gestellt und bis auf einen Antrag erledigt. Petitionen waren 1930 eingegangen, von denen 1393 erledigt sind, 531 zum Theil wegen ver späteter Einreichung ledigt blieben. . ͤ nner , nr a. O., 5. Juli. (W. T. B.). Bei der hier ö gehabten Ersatzwahl eines Za pdtgg s, A becddun Eten wm der Syndikus der Kaufmannschaft in Berlin, Beisert (na * 3 mit 283 Stimmen gewählt. Der Gegenkandidat, Stadtrath Reu in Frankfurt a. D. (freikons.), erhielt 132 Stimmen.

Statistische Nachrichten.

Ayres meldet den Friedens schluß zwischen den Krieg⸗ ührenden. Dr. Tejedor zieht seine Kandidatur für die Praͤ⸗ r g nr zurück und Buenos-Ayres verpflichtet sich ab—⸗ zurüsten.

zsteuern an Preußen zu üherweisenden Geldsummen. e ner . . Erwerb mehrerer Privateisenbahnen (rer Berlin⸗ Stettiner, der Magdeburg · Halberstädter, der Han⸗ nover-Altenbeker, der Cöln Mindener) für den Staat. Gef. Entw., betr. den Ankauf der Homburger Eisenbahn. Gef. Entw., betr. den Erwerb des Rbeinischen und des Berlin⸗ Pott dam · Magdeburger i , , an e th es Deutsten Handels⸗Archivs, Wochenschrift Ges. Entw., betr. den Ankauf der im Großherzogl. für . ö. *mit, . im Reichsamt des Janern, biet baren Strecke der Main Weser Bahn und den Bau

j ; ; ; z 6ef ; s Reich: Verordnung, einer Eisenbahn von Cölbe nach Laasphe. daß ee am hächsten Montag eine Bill auf. Vornahme einer ken lg . , und Würsten Gef. Entw., betr. die Erweiterung der Staats eisenbahnen und

,, . ng einbringen werde. 5 Dh . aus Amerika. Zolltara für Fleischertrakt. Deutsches Ji. . des Staates bei mehreren Privateisenbahn⸗ über den Elementarunterricht, nach welchem der Schul⸗ awaliscke Inseli Freundschasté⸗, Handels,, Schiffahrtgz⸗ und Kon= nternehmungen. ; 6. zwang im ganzen Lande durchgeführt werden soll, wurde in ire ren zwischen dem Deutschen Reich und dem Rönigreih der 9e . 6. Anlage der zweiten Geleise auf zweiter Lesung ohne Diskussion angenommen. Hawalsschen Inseln. Desterreich⸗ Ungarn und Deutsches Reich: 6 Fürbaßs, erwendung der verfallenen Kautlon

un m n , , , ,, n ee k delt 1 i ,,,, Me lpr , e en, Weseler Gisenbabnunternehmen. . . ne , ,. , , . . een ! ö n ginnen und Serbien: Kon sular. und 14) Ges. Entw., betr. die Uebertragung von Befugnissen, welche zöÜlle finde ein Meinungsaustausch mit Spanien, Portugal,

Die Staatsregierung sah bei der in ihren Augen feststehenden Thatsache, daß zu einem wirklich dauernden friedlichen Verhältnisse, auf dem Wege der Ausgleichsversuche mit der Kurie nicht zu ge— . war, sich vor die Alternative gestellt, entweder ihre Be— mühungen, ihren katholischen Unterthanen eine Erleichterung zu ver—

Verständigungemittel, als ein nützliches Verwaltungsgesetz darstellt, welches es möglich macht, doch noch in recht ausgiebiger Weise immerhin noch denjenigen Zustand zu verbessern, über den heute noch mit mehr oder weniger Recht die Angehörigen der katholischen Kirche in Preußen klagen.

Die Versuchung, meine Herren, hat der Regierung recht nahe gelegen, bei diesem für sie durchaus ungenügenden Aussall der Be⸗ rathung des Abgeordnetenhauses auf die ganze Sache zu verzichten und lieber abzuwarten, ob es einer künftigen Periode vorbebalten bleiben könnte, in einer nach der Meinung der Regierung vollständi⸗ geren und befriedigenderen Weise einen neuen legislativen Schritt zu thun. Ich wiederhole, dasjenige, was übrig geblieben ist von dem alten Entwurf, ist in den Augen der Regierung allerdings ich glaube an ein Wort des Herrn Referenten anknüpfen zu dürfen ein Minim um und entspiicht nicht entfernt denjenigen Hoffnungen, welche die Regierung auf diese ihre Aktion bauen zu dürfen glaubt. Aber, meine Herren und das ist die Rücksichkt gewefen, welche schließlich für die Regierung entscheidend jst wir glauben doch

Hemäß den Veröoͤffentlichungen des Kaiserlichen Gesu . , sind in der 26. Jahbreswoche von . . wohnern, auf den Jahres durchschnitt berechnet, als ge P . gemeldet: in Berlin SI, in Breslau 30,5, in Rhnia ber 3 * P Föln 26 0, in Frankfurt a. M. 203. in Hannover 1335. in 6661 8. f hae deburg' zl, in Stettin is, in Altang 23 . in Strasburg 27,27, in Mer inn München 32,7 in Nürnberg 2,3, in Augsburg 325. in Dresden ⁊7 0, in Leipzig 28.4, in Stuttgart 171, in Braun chweig 23 8. in Karlsruhe 166, in Hamburg 25,9 in Wien 23,2, in Buda pest =, in Prag 44.2, in Triest 33, 6 in Krakau 34,3, in Basel 23,5, Rel Brnfsel E . n Baris 25 3, in Amsterdam Mr, in Kopenhagen 25, , m B, h oln 23 6, in Christignia ig, in St, Petersburg 7.0, in een nn, n Ohbessa Sz, s, in Hükarest 21.5, n Rom S. n Furt! 28.7. in Athen in Madrid . in London 181. In Siemon g 4, in Liverpool 25 3, in Dublin za, t, in Gdinburgb 135. n Alexandrien (Egypten) Ferner aus früheren Wochen; in New⸗ dort 331, in Philadelphia 17,f, in St. Louis 10,8, in Chicago 140,

Schweiz. Bern, 3. Juli. (N. Zürch. Itg) Der Vationalrath xratifizirte heute die Handelskonvention mit Serbien. Die Session beider Räthe wurde heute geschlossen.

Großbritannien und Irland. London, 5. Juli. (W. T. B. Im Oberhause kündigte Enfield heute an,

schaffen, einzustellen oder selbständig auf dem Wege der Landesgesetz, gebung gratis und ohne Konzessionen ihnen dag zu gewähren, wa sie ohne ö der unveräußerlichen Hoheitsrechte des

Staates gewähren zu können glaubte. Auf diesem Gedanken, meine Herren, beruht natürlich immer vorausgesetzt, daß die Ausführung eines solchen Gesetzes auch durch ein Entgegenkommen ron der anderen Seite möglich gemacht würde, der Gesetzentwuif, welcher dem Abgeordnetenbause unter dem 19. Mai dieses Jahre zugegangen ist. Dieser Gesetzentwurf, dessen Tendenz und Zweck ich eben kurz zu kennzeichnen mir erlaubte, mußte ja, wenn dieser Zweck er eicht werden sollte, wenn auch nicht in der Zahl der Paragraphen, so doch seinem Inhalte nach ein sehr umfassender sein. Es handelte sich um drei große Gesichtepunkte, welche zu erreichen wünschent—

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