m/ /
Ker lim, 22. Juli. Die Marktpreise des Kartoffel-Spiritus per
10, 000 / nach Tralles (1009 Liter ù 10000; ), frei bier ins Heus ge- liefert, aren auf hiesigem Platze
am 16. Juli 1880 A 64,65
. 63. - 63,7
2 63,6
. 63, 8 -= 64, 1 ö 64, 1 w 53 J Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.
ohne Fass.
2
KRerlim, 22. Juli. Wochenberiobt über Risen, Kohlen und Metalle von M. Loewenberg, vereidetem Makler und gerichtliche“
Lerator. Die Preise verstehen sich frei hier pro 100 kg in grösseren Posten). Die Umsätze waren mässig, die Preise fest und theils höher. Roheisen: der Glasgower Markt war grossen Fehwankungen unterworfen, Warrants gingen auf 50,9 zurück, hatten aber nach den Marktfeiertagen stark steigende Richtung und schlossen 54 sh. Cassa pio Tons, Middlesbro-Eisen ist besser und sehr begehrt. Hier gelten gute und beste Marken sechottisches Roheisen 7,90 à 8,40, englisches 6,60 à 7,20 und deutsches Giessereieisen I. A. 8. 20 A 8,40. Eisenbahnschienen zum Verwalzen 7.00 à 7.20, zu Banten in ganzen Längen 8, 00 à 8, 50. Walzeisen 16,50 à 17,00 und Bleche 22.00 a 2400). Kupfer ruhig, gute Sorten englisches und australisches 136,00 à 138.00, Mansfelder 144,00 à 145,00. TZinn besser, Banea 187,00 à 188,00 und prima engl. Lammæzinn 183,00 à
1844.00. Zink ruhig, gute und beste Marken schlesischer Hütten zink 37.50 à 38,80. BHlei ruhig, Harzer, Sächsisches und Schlesisches 30,5 à 31.909. Kohlen und Koks ruhig. engl. Schmiedekohlen je nach Cnalität bis 50.90, desgl. westfälische bis 56, 009 pr. 40 Hl, schlesischer und westfälischer Schmelz-Koks 2,220 à 2, 5 pro 100 kg.
Ela emhakEm-EImmnhrmäenm. Rönlglloh Württembergische Staats Elsenbahnen. Im Juni 1880 2 254 750 MÆ (— 250 109 ½). seit 1. Jan. — 981 365 M.
Gross herzoglloh Badlsohe Staats - Elsenbahnen. Ia Jani 1880 2397 360 S6 (— 157 271 M), seit 1. Jau. — 161 367
* ł— —
Kasse.
woche.
Lombard⸗ 5 . die dom J Noten ⸗ die fällige d lichkeiten die Wechsel. Vor. forderun⸗ Umlauf. Vor⸗ Verblnd. V aun Kün. Vor⸗
Gegen Täglich Berbind⸗ Gegen
woche. lichkeiten. digung. woche.
1 Die 5 altpreußischen Banken... 5 690 Die d sächstschen Banken 29443 Die 4 norddeutschen Banken.. 4 6 095
i 5240
ie Bayerische Notenband ... . . 35157 Die 3 süddeutschen Banken 22 341
391 824 4 57 560 72631 28 624 —
Sid zoz 2 826 . 11600 7 3654 39 11 3634 76] 2336 S5 45674 131 57607 57 43 5964 371 . 673 — 1566 54 33654. 260 3659 14 169 4 18759 15 755 — I6] Ih 16s 4 597 6665 10 4574 826 367 26041444 263 5 87g — 353 1 5354 83 il 1511 26ᷣ 556 1174 0 Sl 57 — 106585 2651 185 45816584 565 2 ö
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Summa Is 55. = TI TJ ss Gd TG T Gs s Ts sic d cs Fös sss , ss -=
F ia's — TSsꝗ
Theater.
fRallner- Theater. Sonnabend: 22. Gastspiel des Herrn Emil Thomas. Zum 22. Male: Haus wirths freuden.
Sonntag: 23. Gastspiel des Herrn Emil Thomas. Letzte Sonntagsaufführung von „Hauswirths⸗ freuden .
Victoria- Theater. Virektion: Emil Hahn.
(Letzte Woche. Das Theater ist im August ge⸗ schlossen. Sonnabend: Zum 9. Male: Erstes Tagewerk, Sonntag: Zum 14. Male: Zweites Taßewerk Goethe! s Faust als Mysterium in 2 Tagewerken für die Bühne eingerichtet von Otto Devrient. Mustk von Eduard Lassen. (Mephistopheles: Hr. O. Devrient.) Anfang 63 Uhr.
kKrolls Lheater. Sonnabend: Erstes Auf—
treten des Königl. bayer. Kammersängers Hrn. Theodor Reichmann: Tell. Große Oper in 4 Aften von Rossini. (Tell: Hr. Reichmann.) Vor und nach der Vorstellung: Großes Doppel⸗Concert im Sommergarten bei brillanter Beleuchtung desselben. Anfang 54, der Vorstellung 6 Uhr.
Sonntag: Die Jüdin.
Montag: Erstes Gastspiel des Königl. bayer. Kammersaͤngers Hrn. Franz Nachbaur: Der Postillon von Lsnjumean.
Billets zu den Vorstellungen Tell“ u. Postillon“ sind täglich von 10—1 Uhr an der Kasse zu haben.
Abonnementebillets, zu allen Vorstellungen gültig, à Dtzd. 9 S, an der Kasse und den bekannten Verkaufs stellen.
Vational-Thenter. Sonnabend: Die beiden Waisen. Sommerpreise.
Germania- Theater. (Im Weinbergsweg/)
Sonnabend: Die Kartenlegerin aus der Linien⸗ straße. Posse mit Gesang in 7 Bildern von M. S. Musik von R. Thiele.
Sonntag: Grethe's Faust. Neue Fanstparodie in 8 Bildern.
Belle - Alliance - Lheater. Sonnabend:
Großes Sommernachts ⸗Fest. Anfang 6 Uhr. Ende 12 Uhr Nachts. Großes Militär⸗Concert, ausgeführt von der Kapelle des 1. Garde⸗Feld⸗ Artillerie⸗Regiments, der Kapelle des Königlichen Kadetten ⸗Corps (Dirigenten: Herren Baumgarten und Herold) und Abschieds⸗Concert der 54 Mann starken Kapelle des Königl. sächsischen Schütz en⸗ Regiments Nr. 108 (Prinz Georg von Sachsen) in Uniform. Spezialität: Quartetitz auf 12 Wald hörnern, unter persönlicher Leitung des Königl. Musikdirektors Herrn Werner. Auftrefen der Tyroler Sängergesellschaft „Engelhardt! und des Schwäbi⸗ schen Singvögel Terzetts, Geschwister Rommer. — Abends: Bengalische Beleuchtung des Gartens und brillante Illumination durch 26 000 Gasflammen. gn. Im Theater: Auf allgemeines Verlangen: Zum lä. Male: Der Rattenfänger von Hameln. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr. Ende des Festes 17 Uhr Nachts. Sonntag u. folg. Tage: Harun al Raschid.
Familien⸗Nachrichten.
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Lieutenant Schmige (Hagenau). — Eine Tochter: Hrn. Rittmeister und Escadron⸗Chef Otto v. Quast (Frankfurt g. O.). — Hrn. Lieutenant a. D. Pessina v. Branconi (Wolfradtshof).
Gestorben: Hr. Gymnasial Direktor a. D. Fr. W. Engelhardt (Danzig. — Hr. Gutebesiher Fr. W. Lückerath (Euskirchen).
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Gachen. 18885
Die nachstehend bezeichneten Personen:
I) der beurlaubte Reservist Carl Friedrich Paul Man, geb. zu Güstrow den 31. April 1853, letzter Aufenthaltsort Friedland in Mecklenburg; der beurlaubte Reservist Daniel Carl Fried rich Biermann, geb. zu Jatzke den 27. Okto— ber 1865, letzter Aufenthaltsort Jatzke; der Wehrmann der Landwehr Heinrich Johaun Friedrich Kutzbach, geb, zu Adolphseck den 24, April 1847, letzter Aufenthaltsort Fried⸗ richs hof bei Golm,
deren gegenwärtiger Aufenthaltgort unbekannt ist, n. aus 5. 360 sub 3 des Str. G. B. an⸗ geklagt.
Es ist Termin zur Hauptverhandlung
auf den 20. September 1880, Vormittags 10 Uhr,
unter der Warnung geladen werden, daß bei un⸗ entschuldigtem Ausbleiben derselben zur Hauptver⸗ handlung geschritten werden wird.
Friedland, den 21. Juli 1880.
Der Großherzogliche Amtsanwalt: C. Schroeder.
Der gegen den Handlungsreisenden Sander Strauß von Sommerau unter dem 22. Oktober 1879 erlassene Steckbrief wird wiederholt er⸗ neuert. Hanau, den 17. Juli 1880. Der Erste Staatsanwalt. J. V.: Sporleder.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen und dergl.
lisssn Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Roggon, Henriette, geb. Sperling, zu Thorn klagt gegen ihren Ehemann, den früheren Weichensteller Gottlieb Roggon, un— bekannten Aufenthaltes, zuletzt zu Charkottenburg wohnhaft, wegen böslicher Verlassung auf Eheschei⸗ dung mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe zu trennen, den verklagten Ehemann für den allein schuldigen Theil zu erklären und den selben für schuldig zu erachten, als Ehescheidungs⸗ strafe den vierten Theil aus dem gütergemeinschaft⸗ lichen Vermögen an Klägerin abzugeben.
Nach Wiederaufnahme des vor dem 1. Sktober 1879 eingeleiteten Prozesses Seitens der Klägerin ist zur Beantwortung der Klage und mündlichen Verhandlung der Sache ein Termin vor der dritten Civilkammer des Königlichen Landgerichts II. zu Berlin auf den 30. Oktober 1880, Vormittags 93 Uhr, anberaumt worden. Zu demselben wird der Ver—⸗ klagte unter der Verwarnung geladen, daß, wenn er sich nicht spätestens in dem Termine meldet, das . wegen der Ehescheidung erkannt werden wird.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieler Auszug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 8. Juli 1880.
Gräben, Gerichtsschreiber.
liss6s] Oeffentliche Zustellung.
Nr. 8014. Das uneheliche Kind der ledigen minderjährigen Katharina Trenutle von Kürnbach, Namens Helena Treutle, vertreten durch den be—⸗ sonderen Vormund August Speiser, Weber in Kürn⸗ bach, und die genannte Mutter als Beiklägerin, klagt gegen den Wagner Heinrich Richter, zuletzt wohnhaft in Bahnbrücken, jetzt an unbekannten Orten abwesend, auf Grund des Geseßzes vom 21. Februar 1851, die Ernährung unehelicher Kinder betr., mit dem Antrage, den Beklagten zu verurthei⸗ len, zur Ernährung des genannten Kindes einen wöchentlichen Beitrag von 1 S½ von der Geburt desselben, d. i. den 21. Dezember 1879 bis zu dessen zurückgelegtem 14. Leben jahr, und zwar die bis jetzt verfallenen Beträge sofort und die erst ver— fallenden in vierteljährigen Raten jeweils zum Vor— aus zu bezahlen, die Prozeßkosten zu tragen und das ergehende Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großherzog⸗ liche Amtsgericht zu Bretten zu dem auf
Montag, den 25. Oktober 1880,
Bormittags 9 Uhr, bestimmten Termin. Der klagende Theil wurde auf Antrag zum Armenrecht zugelassen.
. Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Bretten, den 15. Juli 1880.
Hopf, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.
lisss1! Oeffentliche Zustellung.
Die Erben des Torfgräbereibesitzers Karl Wil—
belm Friedr. Kelch, nämlich:
I) seiner Wittwe Kelch, Caroline, geb. Wilke,
hier, Krausnickstr. Nr. 20
2) der verehelichten Hauptmann von Gzernicki, Marie Caroline Auguste, geb. Kelch, im ehe⸗ lichen Beistande hier,
3) des Kaufmanns und Torfgräbereibesitzers August Friedrich Wilhelm Kelch hier,
4) der verehelichten Fabrikbesitzer Moser, Wilhel⸗ mine Emilie Henriette, geb. Kelch, im ehelichen Beistande,
5) der verehelichten Kausmann Reimann, Anna Marie Caroline, geb. Kelch, im ehelichen Bei⸗ stande hier,
6) und I) der Geschwister Caroline Ottilie Louise und Wilhelmine Hedwig Clara Kelch, vertreten durch die Wittwe Kelch ad 1, vertreten durch den Justizrath Haagen,
klagen gegen den Chemiker Ernst Sauerlandt, früher
vor dem Großherzoglichen Schöffengerichte hierselbst anberaumt, zu welchem die genannten drei Personen
hier Krausnickstr, Nr. I, jetzt in Oesterreich, und Genossen aus einem Sozietätsverhältniß mit dem
Antrage auf Verurtheilung zur Zahlung von 14 643 M nebst 50½ Verzuzgszinsen seit dem 1. April 1875, und laden den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 5. Civilkammer des Königlichen Landgerichts J. zu Berlin, Jüden straße 59, 1 Treppe, Zimmer 53, auf den 1. Niowember 1880, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Bösche, Gerichtsschreiber des Königlicheu Landgerichts J. 5. Civilkammer.
issss! Oeffentliche Zustellung.
Der Magistrat der Stadt Berlin, vertreten durch den Justiz Rath Fleck in Konitz, klagt gegen den Lehrer der Mathematik Adolph Ahr, zu Ostrowo bei Filehne wohnhaft gewefen, jetziger Aufenthaltsort unbekannt, wegen des für die am 21. September 1870 zu Berlin verstorbene, ver⸗ wittwet gewesene Schulvorsteher Schulz, geborene Müller, auf den Grundstücken Gildon oder Trze⸗ meszno⸗ See und Kossabude⸗Meliorationswiese Blatt 28, sowie Bruß Blatt 81᷑ in der III. Ab- theilung unter Nr. 5 resp. 4 zu 5 Co verzinslich ein⸗ getragenen Restkaufgeldes von 1900 Thlr. gleich 5700 , welches, da die 2c. Schulz Erben nicht hinterlassen, auf Grund des Privilegs von 1808 von dem Kläger beerbt worden ist, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten als gegenwaͤrtiger
Königliches Amtsgericht. II. A. Heine.
9 Aufgebot.
Bezüglich nachstehender Personen ist Seitens deren Abwesenheitskuratoren das Aufgebot verfahren beantragt und ist demselben auch stattzugeben be⸗ schlossen worden:
1) Der Wundarzt Gottfried Seldig, ein Sohn
des bereits 1788 verstorbenen Predigers Johann Rudolph Engelhard Gottfried Seidig zu Drohndorf, verschollen seit länger als 90 Jahren und angeblich nach Afrika ausgewandert. David Wolf, aus Unterwiederstedt gebürtig, ein Sohn des daselbst verstorbenen Schuh machermeisters Christoph Wolf, schon länger als 50 Jahre verschollen und angeblich nach Ruß⸗ land ausgewandert. Wilhelm Spanier, aus Freckleben gebürtig, ein Sohn des daselbst verstorbenen Einwohner Rudolph Spanier und dessen gleichfalls ver⸗ storbener Ehefrau Rosine, geb. Beier, seit län⸗ ger als 20 Jahren verschollen und vermuthlich in Hamhurg, wo er sich zuletzt als Hausknecht aufgehalten haben soll, an der Cholera ver⸗ storben.
4) Zimmermann Martin Lange von Mehringen, ein Sohn des daselbst verstorbenen Einwohnerß und Kossathen Jacob Lange und dessen gleich falls verstorbener Ehefrau Marie Margarethe, geb., Landenberg, seit länger als 16 Jahren verschollen.
Die Vorgenannten werden hierdurch aufgerufen
und geladen, in dem auf
Sonnabend, den 26. März 1881, Vormittags 9 Uhr,
anberaumten Termine vor hiesigem Amtegericht zu erscheinen, widrigenfalls sie auf Grund des Anhal⸗ tischen Gesetzes Nr. 526 §. 16 durch das auf Antrag zu ertheilende Erkenntniß für todt erklärt werden und die Ausantwortung der für sie hier hinterlegten Vermögentmassen an die legitimirten Erben, bez. an den Landarmenfond erfolgen wird.
Gleichzeitig werden etwaige unbekannte Erben
Eigenthümer der Grundstücke
I) Gildon⸗ oder Trzemeszno⸗Sees,
2) Kossabude Meliorationswiese Bl. 28,
3) Bruß Blatt 81 und zur Vermeidung des Zwangsverkaufs dieser Grundstücke an Kläger nach Ablauf von 3 Monaten, von dem Tage der offentlichen Ladung ab gerechnet,
5I00 46 nebst 5o o Zinsen seit dem J. Januar 1876 zu zahlen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civil. kammer det, Königlichen Landgerichts zu Konitz!
W. /Pr. auf den 18. Oktober 1880, . Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Konitz W. / Pr., den 17. Juli 1880. . Stremlow Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
. l Aufgebot.
Der frühere Oekonom Vietor Westfeld, welcher seit länger als 20 Jahren in der hiesigen provin— zialständischen Heil⸗ und Pflege ⸗Anstalt untergebracht gewesen ist und früher unter Vormungschaft des hiesigen Spritfabrikanten Th. Meyer, dann aber nach dessen Tode unter Vormundschaft des hiesigen Kreis⸗-Wundarzt Dr. med. Wiehen gestanden hat, ist am 23. März 1880 gestorben und hat ein nicht unansehnliches Vermögen hinterlassen, welches letztere zur Zeit noch von dem bisherigen Vormunde als Pfleger verwaltet wird.
Als Erben des Verstorbenen sind zweifellos an— zusehen und als solche vom jetzigen Pfleger an⸗ erkannt:
1) . Kaufmann Ernst Westfeld aus Brom erg,
2) Catharine, geb. Westfeld, Chefrau des Kauf⸗
manns C. F. Preis zu Hamburg.
Außer diesen Beiden sind Ansprüche erhoben von einer Emilie Westfeld in St. Louis in Nord-Ame— rika, als Tochter eines vor etwa 2 Jahren in Nord— Amerika am gelben Fieber verstorbenen Kaufmanns Adolph Westfeld. Es ist möglich, daß dieser West⸗ feld, dessen Tod feststeht, außer dieser Emilie West⸗ feld noch einen Sohn gehabt hat, obgleich von dem. selben in den letzten Jahren nichts verlautet hat. Soviel ift gewiß, daß die Emilie Westfeid und deren etwaiger Bruder zu der Erbschast des Victor Westfeld berechtigt sein würden, insofern sie sich melden und ihre Ansprüche beweisen können.
Es wird nunmehr für Alle, welche an den gedach— ten Nachlaß Ansprüche zu haben vermeinen, mit Ausnahme der obengenannten beiden anerkannten Erben, als:
1 Ernst Westfeld und
2) Catharine Preis, geb. Westfeld, hierdurch Ladung erlassen, ihre etwaigen An— sprüche am
Dienstag, den 16. November 1880, hier anzumelden und ihre Ansprüche durch Produk— tion glaubhafter Urkunden zu beweisen, andernfalls sie mit ihren Ansprüchen abgewiesen und die Erb— schaft unter die oben anerkannten 2 Erben vertheilt wer en soll.
Es soll dieses Aufgebot den vorher angegebenen beiden Erben und der Emilie Westfeld zu St. Louis
in Person zugestellt, auch in dem Deutschen Reichg⸗
oder unbekannte Vermächtnißnehmer der Genannten hierdurch mitgeladen, ihre Ansprüche spätestens bis zu obigem Termine hier anzumelden, auch sich ge⸗ hörigermaßen zu legitimiren, widrigenfalls dieselben durch das nach Ablauf des Termins zu ertheilende Ausschlußurtheil von der Erbschaft ausgeschlossen werden und die Ausantwortung der qu. Depositen an die legitimirten Erben beziehentlich Ver mächtniß⸗ nehmer, resp. Mangels solcher an den Landarmen⸗ fond erfolgen wird.
Sandersleben, den 16. Juli 1880.
Herzogliches Amtegericht. Gast.
(18878
Das K. Landgericht Megensburg, Civilkam— mer II., hat in Sachen Nobl, Katharina, Biktualienhändlers-Ehefrau von Roding, vertreten durch K. Rechtsanwalt Aschenauer,
gegen Haider, Mathilde und Sophie, ledige, groß⸗ jährige Töchter des verstorbenen Registratur-Funk— tionärs Joseph Haider in Landshut wegen Hypothek— forderung auf klägerischen Antrag in geheimer Sitzung vom 12. J. M. wegen unbekannten Aufent⸗ halts der Beklagten die öffentliche Zustellung be⸗ willigt und wurde zur Verhandlung Termin auf
Dienstag, den 2. November 1880, Vormittags 9 Uhr,
anberaumt.
„In der Klageschrift, deren Drittschrift hierorts in Empfang genommen werden kann, ist beantragt, die Beklagten als Erben ihres Vaters für schul dig zu erklären, durch Ingriffnahme des Anwesens Hs. Nr. 158, in Roding, die eingeklagten 514 „M 2973 nebst 40 Zinsen vom 17. September vor. Jahres an die Klägerin zu bezahlen und baben die Nosten zu tragen.
Ferner werden die Beklagten zu obiger Sitzung geladen und aufgefordert, einen bei dem genannten Gericht zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen.
Regensburg, den 16. Juli 1880.
Der Kgl. Ober⸗Gerichtsschreiber. Boegler.
18889) Bekanntmachung.
Die Lieferung der für die Strafanstalt zu Rends⸗ burg für den Zeitraum vom 1. Oktober 1880 bis ultimo September 1881 erforderlichen Verpflegungs⸗ Gegenstände soll im Wege der Submission an den Mindestfordernden vergeben werden.
Das Quantum, die speziellen und allgemeinen Bedingungen sind gegen Einsendung von 1 4 in Briefmarken durch die Direktion zu erfahren.
Versiegelte Offerten mit der Aufschrift „Sub- mission auf Verpflegungs ꝛ6. Gegenstände für die Strafanstalt zu Rendsburg“ sind bis
Dienstag, den 14. September 1880 einzureichen.
Der Termin zur Eröffnung der eingegangenen Submisnons⸗Offerten findet am
Mittwoch, den 15. September 1880, Morgens 10 Uhr, im Direktorial⸗Bureau der Strafanstalt hierselbst statt. Später eingehende oder unverschlossene Offerten werden nicht berücksichtigt.
Rendsburg, den 22. Juli 1880.
Königliche Direktion ver Strafanstalt.
Deutscher
und
eichs⸗Anzeiger
Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
far das Vierteljahr.
Insertionspreis
für den Raum einer Aruckzeile 80 *
f⸗
5 * . Alle Rost-Anstalten nehmen Bestellung an; ⸗ ꝑ 9 3 — für Gerlin außer den KHost · Anstalten auch dir Expr-⸗ .
8 — .
dition: 8W. Wilhelmstr. Rr. 82.
m E72.
Berlin, Sonnabend, n
8
1880.
2 em,
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Herzoglich anhaltischen Regierungs-Rath Aue zu Dessau den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse zu ver⸗
leihen
Teuntseches Reznctz. Bekanntmachung.
Postkarten mit Antwort im Verkehr mit Oesterreich⸗-Ungarn.
Vom 1. August ab sind Postkarten mit Antwort auch im Verkehr mit Oesterreich-Ungarn zulässig. Es finden in der Richtung nach Oesterreich-Ungarn dieselben Formulare und dieselbe Taxe Anwendung, wie bei Postkarten im innern deutschen Verkehr. Mit Postkarten a us Oesterreich⸗ Ungarn eingehende Antwortkarten dürfen nur zu Antworten entweder nach Oesterreich, oder nach Ungarn verwendet werden, je nachdem die Freimarke, mit welcher sie versehen sind, (3 Er.) eine österreichische oder eine ungarische ist.
Berlin W., den 21. Juli 1830.
Der Staatssekretär des Reichs⸗Postamts. Stephan.
Künigreich Preußen.
Auf den Bericht vom 14. Juni d. Is, will Ich hierdurch genehmigen, daß der Zinsfuß derjenigen Anleihe im Betrage von 150 000 Thalern (450 000 e), zu deren Aufnahme die Stadt Duisburg durch das Privileglum vom 5. Juli 1861 (G. S. S. 712) ermächtigt worden ist, vom 31. Dezember 1880 ab von fünf auf vier und ein halb Prozent herabgesetzt werde — vorbehaltlich aller sonstigen Bestimmungen des gedachten Privilegiums und mit der Maßgabe, daß die noch nicht ge⸗ tilgten Obligationen denjenigen Inhabern derselben, welche der Herabsetzung des Zinsfußes nicht zustimmen, noch vor dem 1. Oktober 1880 zum 31. Dezember 1880 gekündigt werden.
Bad Ems, den 23. Juni 1880.
Wilhelm. Hofmann. Graf zu Eulenburg. Maybach. Bitter. An die Minister für Handel und Gewerbe, des Innern, der öffentlichen Arbeiten und der Finanzen.
Auf Ihren, in Gemeinschaft mit dem Minister für Handel und Gewerbe, dem Minister des Innern und dem Finanz— Minister erstatteten Bericht vom 27. Juni d. J. verleihe Ich dem Kreise Niederung im Regierungsbezirke Gumbinnen, welcher den Bau zweier Steinchausseen:; von Kaukehmen nach Lappienen und von Packus nach Seckenburg, sowie dreier Grandchausseen: von Aschenberg nach Lyszeiten, von Burgerhuben nach Jedwilleiten und von Berkelskrug nach Makohnen beschlossen hat, das Enteignungsrecht für die zu diesen Chausseen erforder— lichen Grundstuͤcke und genehmige, daß die dem Chausseegeldtarife vom 29. Februar 1846 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizei⸗Vergehen auf die gedachten Straßen zur An⸗ wendung kommen. Zugleich lasse ich Ihnen das von Mir vollzogene Privilegium zur Ausgabe von Kreisanleihescheinen des Kreises Niederung im Betrage von 430 009 6 nebst den dazugehörigen Mustern der Anleihescheine Zinsscheine und Anweisungen zugehen. Die eingereichte Karte erfolgt anbei zurück.
Bad Ems, den 7. Juli 1880.
Wilhelm. Maybach. An den Minister der öffentlichen Arbeiten.
. gn wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreisanleihescheine des Kreises Niederung im Betrage von 430 000 M. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ze. Nachdem die Vertretung des Kreises Niederung auf dem Kreis⸗ tage am 6. Juni 1879 beschlossen hat, die zur Ausführung von Eur ff erde erforderlichen Mittel im Wege einer Anleihe zu be—⸗ schaffen, wollen Wir, auf den Antrag der Kreisvertretung, . zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine im Betrage von 430 000 S ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Jnteresse der Gläubiger, noch der Schuld, ner Etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Anleihescheinen zum Betrage von 430 000 S6, in Buchstaben: Vierhundert— dreißigtausend Mark, welche in folgenden Abschnitten: 100 000 M zu 1000 , 200 000 MS zu 500 „, 130 000 S zu 200 M,
zusammen 1430 000 . k P nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit viereinhalb vom Hundert jährlich zu verzinsen und rach dem festgestellten Til
gung plane mittelst Verloosung oder Ankaufs jährlich vom 1. April 1881 ab mit wenigstens Eins vom Hundert des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen, zu tilgen sind, durch gegenwärtige? inn, Uasere landeß herrliche Genehmigung ertheilen. Dieselbe erfolgt mit der rechtlichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervorgegangenen Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachweise der Uebertragung des Eigenthum; verpflichtet zu sein.
Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staates nicht über⸗ nommen. . t
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Bad Ems, den 7. Juli 1880.
(L S. Wilhelm. . Hofmann. Graf zu Eulenburg. Maybach. Bitter.
Regierungsbezirk Gumbinnen. Anleiheschein des Kreises Niederung. Iste en n, r
. . .
Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom . ; (Amte blatt der Königlichen Regierung zu Gumbinnen vom ... ten 188 2 Seite ... und Gesetz⸗Sammlung für 188 . Seite .. laufende Nummer ...).
Provinz Ostpreußen.
Auf Grund des von dem Bezirksrathe des Regierungsbezirkes Gumbinnen genehmigten Kreistagsbeschlusses vom 6. Juni 1879 wegen Aufnahme einer Schuld von 430 009 „ bekennt sich der Kreisausschuß des Kreises Niederung Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von ; ark, welche an den Kreis baar en, worden und mit vier n elb vom Hundert jährlich zu verzinser ist. e ö. Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 430000 .
erfolgt nach Maßgabe des genehmigten Tilgung planet mittelst He fnh, oder Ankaufs der . in den Jahren 1881 bis spätestens 1919 einschließlich aus einem Tilgungsstocke, welcher mit wenigstens Eins vom Hundert des Kapitals jährlich unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen ge⸗ bildet witd. Die Ausloosung geschieht in dem Monate jeden Jahres. Dem Kreije bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tiigungsstock zu verstärken, oder auch sämmtliche noch im Um⸗ lauf befindliche Anleihescheine auf einmal zu kündigen. ;
Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen eben⸗ alls dem Tilgungzsstock zu. ; Die n sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Betrage, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Dentschen Reichs⸗ und Preußischen Staats ⸗ Anzeiger, dem Amteblatt der Königlichen Regierung zu Gumbinnen, dem Niede⸗
runger Kreisblatte, fowie der Königsberger Hartungschen Zeitung.
Geht eines dieser Blätter ein, so wird an dessen Statt von der Kreisvertretung mit Genehmigung des, Königlichen Regierungs⸗ Präsizenten in Gumbinnen ein anderes Blatt bestimmt. . .
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 1. April und am J. Ol tober, von heute an gerechnet, mit viereinhalb vom Hundert jährlich verzinset.
. Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung bei der Kreis-Kommunalkasse zu Heinrichs walde, und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fällig⸗ keitttermins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuldverschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Füuͤr die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital ab⸗ gezogen. Die gekündigten Kapital beträge, welche innerhalb 39 Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden, nicht erbobenen Zinsen versähren zu Gunsten des Kreifes. Wenn die zu tilgenden Anleihescheine statt der Aus= loosung aus freier Hand erworben werden, so sollen die auf diesem Wege getilgten Nummern jedesmal durch die obenbezeichneten Blätter öffentlich bekannt gemacht werden. Das Aufgebot und die Kraft loserklärung verlorener oder vernichteter Schuldverschreihungen er folgt nach Vorschrift der 88. 838 und ff. der Civil-Prozeß-Ordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877 (Reichs-Ges. Bl. S. S3) beziehungsweise nach §. 20 des Aus führungsgesetzes zur Deutschen Civil⸗Prozeß Ordnung vom 24. März 1879 (Ges. S. S. 281).
Zinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zins⸗ scheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zins—⸗ scheine durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaub = hafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Be—⸗ trag der angemeldeten und a . e. vorgekommenen Zins
eine gegen Quittung ausgezahlt werden. . ö. Mit 6 Schuldverschreibung sind halbjährige Zinsscheine bis zum 1. April 1885 ausgegeben; die ferneren Zinsscheine werden für fünfjährige Zeitabschnitte ausgegeben werden. Die Auggabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Kreis Kommunal ⸗Kasse in Heinrichswalde gegen Ablieferung der der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Anwelsung. Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der nenen Zinsscheinreihe an den Inhaber der Schuldverschreibunn, sofern deren Vorzeigung recht ⸗ zeitig geschehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen und mit seiner Steuerkraft.
Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt. Heinrichswalde, den .. ten ; Der Kreisausschuß des Kreises Niederung. Anmerkung. Die Anleihescheine sind außer mit den Unter- schriften des Landraths und zweier Mitglieder des Kreisausschusses mit dem Siegel des Landraths zu versehen.
Provinz Ostpreußen. Regierungsbezirk Gumbinnen.
R zu der Schuldverschreibung des Kreises Niederung. 1. Ausgabe N über Mark zu vier ein
Mark . .. Pfennig.
Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rück gabe in der Zeit vom 1. April (bezw.) 1. Oktober 18. . ab die Zinsen der vorbenannten Schuldverschreibung für das Halbjahr vom ten, lg, , ten e,, mee n Kreiskommunalkasse zu Heinrichswalde.
Heinrichswalde, den .. ten
Der Kreisausschuß des Kreises Niederung. (Unterschriften. )
Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit erhoben wird. .
; Anmerkung. Die Namensunterschriften der Mitglieder des Kreisausschusses können mit Lettern oder Faesimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein mit der eigenhändigen Namens unterschrift eines Koatrolbeamten versehen werden.
Provinz Ostpreußen. Regierungsbezirk Gumbinnen. nweisung
zum Kreisanleiheschein des Kreises Niederung. 1. Ausgabe
Buchstabe ... Nr. ... Über Mark.
Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe ju der obigen Schuldverschreibung die .... te Reihe von Jing⸗ scheinen für die fünf Rechnungsjahre vom 1. April.... bis 1. April bei der Kreis kommunalkasse zu Heinrichswalde, so= fern nicht rechtzeitig von dem als solchen sich ausweisen den Inhaber der Schuldverschreibung dagegen Widerspruch erhoben wird.
Heinrichswalde, den .. ten ö. ;
Der Kreisausschuß des Kreises Niederung. (Unterschriften) .
Anmerkung. Die Namensunterschriften der Mitglieder des Kreisausschusses können mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden, doch muß jede Anweisung mit der eigenhändigen Namens unterschrist eines Kontrolbeamten versehen werden.
Tie Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blatt breite unter den beiden . Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken.
.. ter Zins schein. .. ter Zinsschein.
Anweisung.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.
Dem ersten ordentlichen Lehrer am Königlichen Wilhelms⸗ Gymnasium zu Königsberg i. Pr., Richard Tieffen bach ist der Oberlehrer⸗Titel verliehen worden.
Königliche Friedrich⸗Wilhelms-Universität zu Berlin.
Bekanntmachung.
Die Universität wird am 3. August d. J., Mittags 12 Uhr, in der Aula zur dankbaren Erinnerung an ihren erhabenen Stifter, König Friedrich Wilhelm III. eine Gedächtnißfeier begehen. .
? * Eingeladenen werden ergebenst ersucht, die ihnen zu⸗ gestellten Karten und die Herren Studirenden ihre Erkennungs⸗ karte am Eingange vorzuzeigen.
Berlin, den 24. Juli 1880. .
Der Rektor der Universität. Beseler.
Königliche Bibliothek.
n der nächsten Woche vom 2. bis 7. August findet nach pere , 24 ö gedruckten Auszuges aus der Bibliothek⸗ Ordnung die allgemeine Zurücklieferung aller aus der König⸗ sichen Bibliothek entliehenen Bücher statt. Es werden daher alle Diejenigen, welche Bücher der Königlichen Bibliothek in
änden haben, hierdurch aufgefordert, solche während dieser 53 in den Vormittagsstunden zwischen 9 und 1 Uhr gegen die darüber ausgestellten Empfangscheine zurückzuliefern. Die Zurücknahme der Bücher erfolgt nach alphabetischer Ordnung der Namen der Entleiher: von A- IH. am Montag und Dienstag, JR. am Mittwoch und Donnerstag, „ S. — E. am Freitag und Sonnabend. Berlin 0. den 26. Juli 1880. Der Königliche Ober⸗Bibliothekar. n Vertretung
n,
Dr. Rose.
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