Leamrsdom, 20. August. (Ww. T. B.) Getreidemarkt. (Seblussberieht.) Fren
letrtem Montag:; Weisen S8 350. Gerste 282, Hafer 194 150 Orts. Fremder Weizen 1 sh. billiger verkäuflich, unbelebt, Mehl
RFeichend, Hafer 3 sh. billiger, flacher Mais theurer, Gerste ste ig,
Angekommens Weizenladungen unbelebt.
Bohnen und Erbsen fest. London, 20. August. (W. L. B.) Die gestrigs Wollauktion verlief eher fester. Liverpool, 20. August. (W. T. B.) Baum wolle. (Schlussbericht) Umsatz für Spekulation und Export 2000 B. Amerika — 4 d. höher, Surats sehr fest. Middling amer Lieferung 73/3, September - Oktober Lieferung Hitvermocl, 20 August. (G. L. B.) Getreidemarkt. Mehl stet g, Mais fest. — Wetter: Schön. Liverpool, 20. August. (w. T. B.) Baum wollen - Wochenbericht. C. W. 410 0 B.), desgl, für Spekulation 4000 (v. W. 1000, desglI. (v. W. 1100), desgl. für wirkl. Kons., 47050 desgl. Unmittelbar 6000 (v. W. 5000. davon awerikanische 16600 (v. W. 23 000, (. M. 697 900), davon amerikanische 443 660 schwimmend n. Grossbritannien amerikanische 48 000 (v. W. 73 000). Mamehester, 20. August. (R. T. B.) 12r Water Armitage 73, Micholls 9. 30r Water Gidiow 10, Mule Mæayoll 105, 40 Medio Wilkinson
20r Water
10 000 B., davon
Rother Weinen 2— 3, weisser 1 d. billiger,
Wochenumsatz 57 000 B., desgl, von amerikan. 44 000 CS. W. 32099,
er Schiff 4000 (r. W. 7000, wirklicher Export Import der Woche 17 060 (v. W. 27 000),
154 000 (v. W. 160 000), davon
12 Water Taylor 8, 20r Water 114, 36r Warpeops Qualitat
Rowland 104, Printers 1616 & /sο Sᷓpfd. 93. Glasgom, 20. August. Roheisen. 55 ach. 7 4.
de Zufuhren seit
Eohzu eker ruhig, Mr. Lueker steigend. Nr. 3 pr.
ner steigend, 1 / is kanische August-
bꝛs / Cn d. September 26 26,
Februar 265,50. M. hl ruhig,
Dezember 74, 25, pr. August 61, 25, pr. Sentember
ar Erporr 6h 8 õ0, pr. Januar- April 56.25.
(y. W. 36000), FPEroduktenmarkt.
Vorrath 657 0059 (x. W. 470 0900),
Vew- Kork, 20. August.
Clayton 103. 40r Raaren hberieht.
40r Double Weston 11k, 60r Double Weston 1334, Anziehend.
Mixed numbers arts, 20. Aangust. CM. T. B.
5d, 0, Nr. 7/9 pr. 100 Eilogr. pr. August 65,75. 100 Kilogr. pr. Angust 7100 pr. September 66, 25, pr. Oktober-Jannar 61, 50.
Earla, 20. August. (W. T. B.) Erodnukteumarkt. Weizen behauptet, pr. August 2710, pr. pr. September - Dezember 25,80, pr. November- pr. August 6100, pr. 57 50, pr. September- Dezember 56, 00, pr. November- Februar 55, 26. Küböl behauptet, pr. August 72, 25, pr. Sept. 72765, pr. Septenper- Jannar- April 76, 00.
St. Fetershürg, 20. August. (W. T. B.) Talg loco 56, 0), ꝑr. Weizen loo 15,250, Roggen loce 11,30. loc 31,00, Leinsaat (9 Bud) loce 16,25. — Wetter: Warm.
New- Kork, 20. August.
Baum wollen- Wochenbericht. häfen 8000 B. Ausfuhr nach Grossbritannien 14000 B. Ausfuhr nach dem Kontinent 7000 B. Vorrath 134 000 B.
Baum ꝝolls Few -Orleans 113. Petroleum in Hew- Tork 9 Gd., da in Philadolph in
. warrants
mixed) 50 C.
55 sh. 101 d. bis 15.
10/13 Pr. 109 Kilogr. pr. August Reisser Kerlim, 21. August. (Bericht über den Verkehr in Hyp ih ken und Grundbesitz von Heinrich Fränkel.) Während der Markt fur bebaute Grundstücke noch fortgesetzt in Enhe verharrt ist die Banthätigkeit anch während der stillen Zet des Hochs ommers in lottem Gange verblisben. Zum grössten Theile betrifft dies Bauten, die von gut Situirten, oder von solchen assgefsührt wurden denen ein solider Kredit zur Seite steht. Am Hypotheken marki bleibt Geld sehr flüssig, aber nur für gutes und sicheres Material Was in diese Kategorien nicht hineingehört, ist als nothleidend zu betrgehten, da die Unterbringung zweiter und dritter Stellen jstꝛt ziemlich unmöglich geworden ist. Wir notiren: Allerfeinste erste Einschreibungen in pupill. Höhe 45 q. erste Stellen zweiter Klasse 44 oo dritter Klasse 5 o:, Tweite und fernere Eintragungen inner- halb Feuertaxe 5 — 6 o und darüber nach Beschaffenheit. Amorti- zations - Hypotheken in bester Gegend 45 41 — 500. im Uebrigen h Yo incl. Amortisation. Erststellige Guts-Hyporheken: 44 — 44 —– 5 0 wit und ohne Amortisation. Verkauft wurden: Rittergut Beyers- hagen-Rewoldt, Er. Franzburg, Rittergut Uchtenhagen- Neumühl Kr. Saatzig, Gut Gräbendorf, Er. Teltow, Gut Grüůnfelde, Er. Thorn'
Soptember
Spiritus still, pr.
59, 50, pr. September - Dezember
August. 55.00, Hafer loco 5.25 Hanf
.
Zufuhren in allen Unions-
Eis era ahn- Cin zH. KPRAheln · Jahe Eisenbahn. Im Juli 1856 271215 M- 25563 2 bis ultimo Juli 1880 1 739 588 6 ( 73 872 A).
(w. T. B.)
in New-Vork 114, a. i
ö
*
EB o chen
.
Ans mes der deutschen Bettelbanken vom 31. Juli 1880.
(Die Beträge lauten auf Tausende Mark.)
Holzverkauf. Aus dem Königl. Forstrevier Li sollen folgende Nutz. und Brennhöljer am 83.
Kasse. ]
Gegen Gegen Gegen die Wechsel die ö Vor⸗ Vor⸗ n
Vor⸗ woche. woche. gen.
woche.
die Noten⸗ die Umlauf.
tag, den 3. September e., Vorm. 10 Uhr, im hiesigen Gastlokale im Wege des Messtgebotz ver⸗ laust werden- Schutzbezirk Britz: 6 Stück Eichen Nutzenden, 10 m dg. Nutzholz, 22 m do. Kloben
Gegen . Gegen . Gegen . die lichkeiten die Verbind⸗ Vor⸗ 53 Kün⸗ Vor⸗
lichkeiten. woche. digung. woche.
Vor⸗ woche.
R Die 5 altpreußischen Banken Die 3 sächsischen Banken. Die 4 norddeuischen Banken. Frankfurter Ban. 33 Bayerische Notenbank
Die 3 süddeutschen Banken 223170
643 538 — 2002
575i 4 A465 28 159 *
598 — * 333
5 255
z4 oz
366 444 * 3 326 29 Os5h 4 377 52 334. 353 SJ ö 4. 7 k 8 O35 4 665 5 665g 44 1113
43 4104 5411
5 884 233 2356 56684 116 7583 336 354 4 18 17594 22 2 666 *
1568 1913 278
zus 209 4 16 37 15 1 L 2681 13 2686 — * 6933
759 65 85 6. 455533
J. Kl., 135 m do. II. Kl, 571 m Buchen Kloben . — a Li“. 30 m do. II. Kl, 3ziz m Ref. Kloben 3403 * 240 306m do. Spaltknüppel; Schutzbezirk Nettelgraben 6315 188 273m Buchen Kloben 1. Kl., 592 m Kief. Kloben, 13 394 — 354 111m do. Spaltknüppel, 23 i Birken Kloben, 3 265 4 602 40m Elsen Kloben; Schutzbezirk Chorin: 16035 n
93 4 3 Elsen Kloben, 20 m do. Spaltknüppei; Schutz⸗
212 — 1 bezirk Kahlenberg: 1024 m Rief. Kloben; Schutz⸗
188 38 — 2592 1355 — 147 1216 . 36 7553 P 2363
193 , , .
1555 13355 367
1663 3 31
1977 1077
Summa
746 521 -
77 dds p55. S T
75 164 4 15957s Jad T7
8111 2I 578 — ITös Fööss — Ig bezirk Liepe; 1Im Buchenkloben J. Kl, zo7 m' dö.
T eadater.
Königliche Schauspiele. Opernhaus
Dienstag: Keine Vorstellung.
Schauspielhaus: 157. Vorstellung. Fidelio. Oper in? Ahtheilungen nach dem Franzöfischen von F. Treitschke, Musik von L. van Beethoven. (Fr. d. Voggen huber, Frl. Lehmann, Hr. Betz, Hr. W. Muller, Hr. Krolop.) Anfang 7 Uhr.
KRallner-Ikenter. Sonntag: Letzte Sonn- tags- Aufführung von Signor Piffarello.
Montag: Letzte Woche der Aufführung und zum 24. Male: Signor Piffarello.
Jietoria-Iheater. Direktion? Emil Hahr.
Sonnabend, den 28. August: Zur Göthe ⸗Feier: Faust. (Erstes Tagewerk.)
Sonntag: Goethe's Faust (Zweites Tagewerh. Anfang 67 Uhr.
Krolls Theater. Sonntag: Zweites Gast—
spiel des Fräulein Ilma von Murska und des 6 Campobello von Her Majestys Theater in
onden. Die Nachtwandlerin. Oper in 3 Akten von Bellini. Vor und nach der Vorstellung Großes Doppel · Concert im Sommergarten bei brillanter Beleuchtung desselben. Anfang 4, der Vorstellung 6 Uhr. Preise der Plätze J. Parq. à 3 M, II. Parg. u. Tribüne 2 A, Loge 1 Æ 50 9. Entrée ink. Theater 1 4.
Montag: Ein Maskenball. Großes Doppel⸗ Concert,
Dienstag: Erstes Auftreten des Königl. preuß. Kammersängers Hrn. Theodor Wachtel. Zum Besten des UnterstützungefondsZs des Vereins „Berliner Presse . Der Postillon von Lonjumean. Oper in 3 Akt von Adam. Chapelou: Hr. Th. Wachtel. Billets, J. Parq. A 4 (66, 1I. Parq. u. Trib. 3 A, Loge 2 6. Enirée inkl. Theater J S u. ibonne— mentsbillets à Dtzd. 9 M, zu allen Borstell. gültig, 26 . an der Kasse und den Veikaufestellen zu haben.
germania- Reater. (Im Weinbergsweg.) Sonntag: Zum 1. Male; Faselhans. Posse mit Gesang in 3 Akten (6 Bildern) von J. Rosen und E. Jacobson. Musik von G. Michaelis. Montag: Zum 2. Male: Faselhans.
kelle - Alliance - IThenter. Sonntag:
Im prachtvollen Sommergarten: Zweites großes Militär ⸗ Concert, ausgeführt von den 3 Musikcorps, des 4. Garde Grenadler⸗ Regiments (Königin Augusta). 45 Mann in Uniform, unter perfönlicher Leitung des Königl. Musikdirettors Herrn Picht aus Coblenz und des 1. Garde. Feld-Ärtillerie— Regiments, sowie des Königlichen Kadetten Corpz, unter Leitung der Königlichen Mustkdirektoren Herren Baumgarten u. Herold. Auftreten der Sänger⸗Gesell⸗ schaften. Brillante Illumingtion durch 20 600 Gag⸗ flammen. Im Theater: Zum 183. Male: Der Rattenfänger von Hameln. Anfang des Concerts 5 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr.
ontag: Zum 26. Male: Harun al Raschid. Doppel ongert. Sänger⸗Gesellschaften u. s. w.
Dienstag: Drittes großes Militär⸗ Concert.
Jamilien⸗Nachrichten.
Verlobt; Frl. Anna Schönfeld mit Hrn. Gym⸗ nasigllehrer Dr. Carl Preibisch (Ohlau).
Verehelicht: Hr. Pastor Reinhold Radke mit Frl. Luise Karow (Mellen —Braungforth).
Geboren; Ein Sohn: rn. Abt eilungt⸗ Ingenieur Flach (Bautzen). — Hrn. n, . und Compagnie ef v. Steuben (Frankfurt a. O). Hrn. Premier Lieutenant Hanz Dietrich von Werder (Neu Buckow). — Hrn. General⸗Adfutant
schneider (Stuttgart). — Adjutant Weise (Erfurth.
Gestorben: Hr. Oberst z. D. Julius Gilbert v. Monbart (Stift Keppel).
Hrn. Lieutenant und
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbriefs⸗Erledigung;. Der hinter den Agen⸗ ten Albert Carl Heinrich Miesch, am 259. Fa⸗ nugr 1847 zu Bennewitz, Kreis Jüterbogk geboren, in den Acten J. III b. 292. 79. erlassene Steckbrief vom 21. Juli 1880 ist erledigt. Berlin, den 109. August 1880. Die Königliche Staatz anwalt⸗ schaft beim Landgericht J.
Steckbriefs⸗Erledigung. Der unterm 8. Juli 1880 hinter den Müllergefellen Friedrich Braune aus Neumarkt bei Jüterbogk von dem Untersuchungs⸗ richter bei dem hiesigen Landgerichte erlaffene Steck. hrief ist erledigt. Potsdam, den 17. August 58586. Königliches Landgericht, Strafkammer.
210d 3
Sulz · Oberndorf. Steckbrief
wird erlassen auf Grund Haftbefehls gegen den flüchtigen, 35 Jahre alten Friedrich Chailloux von Mannheim wegen Betruges.
Derselbe befindet sich wahrscheinlich im Elsaß.
Es wird ersucht, den selben zu verhaften und in . Amtsgerichtsgefängniß zu Oberndorf einzu—
efern.
Sulz, den 18. August 1880.
Kgl. Württ. ,
Kopf, A. A. Gestalts bezeichnung: Statur schlank, schwarzer Vollbart. Kleidung: neuer schwarzer Anzug, grau⸗ schwarzer Ueberzieher, schwarzer hoher Filzhut.
1 9 m k 58 m do. Spalt⸗ nüppel, m en Kloben, 159 m do. Spalt— laosz y Auszug. irren 58 m Kiefern Kloben, 158 m do. Shell Die zu Deutz wohnende geschäftslose Maria nüppel; Schutzbezirk Maienpfuhl: 21 m Gschen Varnhagen, Ehefrau des dafelbst wohnenden ge⸗ Nutzhols. 1383 m do. Kloben J. Kl.; Schutz bezirk scästslosen Johannes NRatorp, hat durch den zu Preitefenn: 25 m Glsen Kloben, 415 m? Köef. Cöln wohnenden Rechtsanwalt Skar Carstanjen Kloben; Schutz bgiirk Breitelege; 1570 m Kief . ihren ö Ehemann unterm 21. Juli kö . , is . an,. . zum hiesigen Königlichen Landgerichte Kl . tles als Angeld zu zahlen. orin, den rich mj e , er che Gre, , n, , ,,, nigliches Landgericht wolle die zwischen den arteien bestehend lt it ĩ l2l9i8] Submisston. ö szöhen he geset litze Gutergemein chast Verschiedene Zimmer⸗Reparatur. Arbeiten, nament⸗
ür aufgelöst erklären und an deren Stelle!. ; ;
böllige Gi lerireunung aus sprechen; , lich Ersatz alter Dielen in den Kasernen des Garde⸗
sodann die Parteien behufs Theilung und Aug. Husaren, Regiments und J. Garde Ülanen, Regimenis,
ö der Gutergemeinschaft, sowie ,, . 4 1 , . .
ehufs Feststellung d sti ö ag, den Augunst er., or⸗ ken lernt tn nsprüh. tte tft, rr geg mn Gubm iffion M/
geben werden. Kostenanschläge und Bedingungen
93 den en chez ö Herrn Goecke zu verw ; Mi ö
n berwessen, ein Mitglied des Kollegiums ö in unserem Geschäͤftszimmer, Breitestraße 29,
aus.
zum Kommissar ernennen und dem Beklagten Potsdam, den 19. August 1880.
z die ( gj . wr ., . ur mü 8 ! nbtchen Verhandlung des Rechts streites Königliche Garnifon Verwaltung. Es sollen sofort 640 26 em Kartuschbüchsen
ist die Sitzung der III. Civilkammer des König⸗ 3 18 Kg 318 30,5 em do. à 36 Eg, 453 Pulver⸗
lichen Landgerichts zu Cöln vom 11. Rovember kasten M. / 79, 208 do. halbe, und einige verschiedene
1889, Morgens 9 Uhr, angesetzt worden. Cöln, . 2. Juli 1880. . 1. . rin. Kasten für Zündungen ze. beschafft werden und wird Schule jud ersucht, Prelsofferten, verschlossen und entsprechend . bezeichnet, bis züm 80. d. M., Vorm. 13 Uhr, Phrstehg s der Auszug wird in Semäßheit des . ö Die Liefe⸗ . Edin, J,. . ht. Kopien von den Bedingungen und Zeichnungen Gerichts schreiberei 7 an talichen Landgerichts. ö el , geen n n, . ö Landgericd Gerretar. Submissiongzeitung Cyelop? zu Berlin liegen Kopien der Bedingungen und Zeichnungen zur Ein sicht ebenfalls auß. Wilhelmshaven, den 156. August 1880. Marine ⸗Artillerie ˖ Depot.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen n. dergl.
lWoKe Oeffentliche Zustellung.
Der Kgl. Rechtsanwalt Düll in Bamberg hat
Namens der Auszüglerseheleute Heinrich und Bas
bara Neundorfer aus Melkendorf am 12. August
d. Irs. Klage gegen die Metzgerseheleute Nikolaus
und Kunigunda Krappmaun von Melkendorf,
Johann Baer, Bauer von Melkendorf, Johann
Baer, junger, ledig aus Melkendorf, nun unbekann⸗
ten Aufenthalts, und Konsorten wegen Kollation
und Erbtheilung mit der Bitte gestellt, Kgl. Land⸗= gericht wolle erkennen:
1) Beklagte Nikolaus und Kunigunda Krappmann seien schuldig, 12090 M Kaufschillingsrest in die Erbmasse einzuwerfen,
2) Beklagte seien schuldig, mit den Klägern Erb⸗ theilung zu pflegen und daher den von den Krappmannschen Cheleuten einzuzahlenden, den Nachlaß bildenden Betrag von 1200 ½ den Klägern zu deren Gleichstellung mit ihnen zu überlassen,
eventuell von dem, was sie seiner Zeit als Mitgabe erhielten, soviel in die Nachlaßmaffe einzuwerfen, als zur Kompletirung des kläge⸗ rischen Erbtheiles nöthig ist.
3) die Beklagten haben die Kosten des Rechts- streites zu tragen.
Da der Aufenthalt des Mitbeklagten Johann Baer junior dermalen unbekannt ist, hat die Ferien kammer des Kgl. Landgerichts Bamberg auf Antrag des obengenannten Pflichtanwaltes auf Grund der §§. 186 und 187 der C. P. O. die , n. der Klageschrift durch oͤffentliche Bekanntmachung be⸗ schlossen, was hiemit mit dem Eröffnen erfolgt, daß von dem Vorsitzenden der Ferienkammer 2 zur mündlichen Verhandlung auf Mittwoch, den 24. November 1880,
Vormittags 9 Uhr, anberaumt worden ist.
Bamberg den 17. August 1880.
er Königl. Obergerichtsschreiber:
und Botschafter v. Schweinitz (St. Petersburg). — Eine Tochter: Hrn. Professor Pr. W. Brek⸗
Schwemmer.
20952
Bekanntmachung.
Zur Ausloosung der in diesem Jahre zur Tilgung gelangenden Obligationen der Bochumer
Stadt ⸗ Anleihe
aus dem Jahre 1870 Litt. B. und C., 1 , ., 16 .
2 2 .
2. b. 6. 2 . *.
wird Termin nuf
Samstag, den 4. September er., Nachmittags 3 Uhr,
im Rathhause — Zimmer Nr. 13 — angesetzt, welches hierdurch auf Grund der Privilegien vom 24. Januar 1870, 15. Juli 1872 und 4. Dezem er 184 ur öffentlichen Kenntniß gebracht wi d. Bochum, den 14. August 1880. ; f d inn ern r h
Der Magistrat.
Bollmann.
20986 Dis Mitzlicker de Allgemeinen Deutschen Hagelversiche— rungs⸗Gesellschaft werden hiermit auf Grund des S. 14 des Statuts zu einer außer⸗ ordentlichen Generalversammlung am sechsten September d. J., Vormittags neun Uhr,
hierselbst, Wilhelmstraße Nummer neun, eingeladen. Tagesordnung:
I) Auf Antrag der Direktion; Berichterstattung über die Geschäfte lage, um den Mitgliedern
; hiervon noch vor dem Kündigunggtermin Kenntniß zu geben.
Y) Beschlußfassung über einige zweifelhafte Entschädigungs⸗Ansprüche, woraufhin der Ver⸗ waltung rath den u, erhebenden Nachschuß, welcher der jetzigen Üebersicht nach in den Grenzen der Vorprämie bleibt, ausschreibt.
Berlin, den 21. August 1880.
Der Verwaltungsrath.
bad-Vauheim.
Von Mitte Angust an Waeh-Salison mit ermässigten Preison in Privat- und Gasthäusern. Der Carvereim.
21017
Deutscher Neichs⸗Anzeiger
und
Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
Aas Ahonnement betrügt 4 AÆ 650 3 für das Vierteljahr.
.
lane nn nr für den Raum einer Aruczeile 80 3
KF
.
j * Alle Host-Anstalten nehmen Bestellung an; 2 für Berlin außer den RHost Anstalten auch die Exper- ͤ
dition: 8W. Wilhelmstr. Nr. 32.
M HEPX.
Berlin, Montag,
3 3 * 3 KR 1 J 646 —
den 23. August, Ahends.
18nG O.
eme, — —
ere eee.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Gymnasial-Oberlehrer, Professor Dr. Schramm zu Glatz, den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse; sowie dem Stadtverordneten⸗Vorsteher, Zimmermeister Holm zu Cöpenick im Kreise Teltow, den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kaiserlich russischen Obersten und Adjutanten Sr. Kaiserlichen Hoheit des Großfürsten Nicolaus-Nicolajewitsch (en.) von Rußland, Andrejeff, den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse; dem Kaiserlich russischen Hofrath und Ehren⸗ Leibmedicus am Kaiserlichen Hofe, Dr. med. Scherschewskij, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse; sowie dem Kaiserlich russischen Stabs⸗-Rittmeister im Leibgarde-Ulanen⸗Regiment und Adjutanten Sr. Kaiserlichen Hoheit des Großfürsten Nicolaus⸗Nicolajewitsch (en.) von Rußland, Jewreinoff,
den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse zu verleihen.
Rönigreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Gerichtsschreiber bei dem Landgericht in Stettin, Sekretär Wentzel, bei seiner Versetzung in den Ruhestand den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen.
Gesetz über die Organisation der allgemeinen Landes⸗ verwaltung.
Vom 26. Juli 1880.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages, für den gesammten Umfang der Monarchie, was folgt:
Grster Titel Grundlagen der Organisation. 5 1 Die Verwaltungseintheilung des Staatsgebietes in Pro⸗ vinzen, Regierungsbezirke und Kreise bleibt mit der Maß⸗ gabe bestehen, daß die Stadt Berlin aus der Provinz Brandenburg ausscheidet und einen Verwaltungsbezirk für sich bildet. . 38
In der Provinz Hannover bleiben die Landdrosteibezirke als Regierungsbezirke bestehen.
Die Abänderung der Kreis- und Amtseintheilung der Provinz Hannover erfolgt mittels besonderen Gesetzes.
5. 5.
Die Geschäfte der allgemeinen Landesverwaltung werden, soweit sie nicht anderen Behörden überwiesen sind, unter Oberleitung der Minister, in den Provinzen von den Ober⸗ Präsidenten, in den Regierungsbezirken von den Regierungs— Präsidenten und den Regierungen, in den Kreisen von den Landräthen geführt. ;
Die Ober⸗Präsidenten, die Regierungs⸗Präsidenten und die Landräthe handeln innerhalb ihres Geschäftskreises selbst⸗ ständig unter voller persönlicher Verantwortlichkeit, vorbehalt⸗ lich der kollegialischen Behandlung der durch die Gesetze be⸗ zeichneten Angelegenheiten.
§. 4.
Zur Mitwirkung bei den Geschäften der allgemeinen Landesverwaltung nach näherer Vorschrift der Gesetze bestehen für die Provinz am Amtssitze des Ober⸗Präsidenten der Pro⸗ vinzialrath, für den Regierungsbezirk am Amtssitze des Re⸗ gierungs⸗Präsidenten der Bezirksrath, für den Kreis am Amts⸗ sitze des Landraths der Kreisausschuß.
In den Stadtkreisen, in welchen ein Kreisausschuß nicht besteht, tritt an die Stelle desselben in den durch die Gesetze vorgesehenen Fällen der .
In den Hohenzollernschen Landen tritt, soweit nicht die Gesetze Anderes bestimmen, an die Stelle des Ober⸗Präsidenten und des Provinzialraths der zuständige Minister, an die Stelle des Kreises der Ober-Amtsbezirk, an die Stelle des Landraths der Ober⸗Amtmann, an die Stelle des Kreisausschusses der Amtsausschuß,
§. 6. . .
In Bezug auf die amtliche Stellung, die Befugnisse, die Zuständigkeit und das Verfahren der Verwaltungsbehörden bleiben die bestehenden Vorschriften in Kraft, soweit dieselben nicht durch das gegenwärtige Gesetz abgeändert werden.
.
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird nach näherer Vor⸗ schrift der Gesetze durch die Kreis- (Stadt) Ausschüsse, die Bezirksverwaltungsgerichte und durch das Ober⸗Verwaltungs⸗ gericht zu Berlin ausgeübt.
Zweiter Titel.
Verwaltungsbehörden. J. Abschnitt. Pro vinzialbehörden. 1 nen,,
§. 8.
An der Spitze der Verwaltung der Provinz steht der Ober⸗Präsident. Demselben wird ein Ober⸗Präsidialrath und die erforderliche Anzahl von Räthen und Hülfsarbeitern bei⸗ gegeben, welche die Geschäfte nach seinen Anweisungen be⸗ arbeiten. Auch ist der Ober⸗Präsident befugt, die Mitglieder der an seinem Amtssitz befindlichen Regierung, sowie die dem Regierungs⸗-Präsidenten daselbst beigegebenen Beamten 6. 18 Absatz 1) zur Bearbeitung der ihm übertragenen Geschäfte heranzuziehen. 89
Die Stellvertretung des Ober⸗-Präsidenten in Fällen der Behinderung erfolgt, soweit sie nicht für einzelne Geschäfts— zweige durch besondere Vorschriften geordnet ist, durch den Ober⸗Präsidialrath. Die zuständigen Minister sind befugt, in besonderen Fällen eine andere Stellvertretung anzuordnen.
2) 1 . 8. 10.
Der Provinzialrath besteht aus dem Ober⸗Präsidenten beziehungsweise dessen Stellvertreter als Vorsitzenden, aus einem von dem Minister des Innern auf die Dauer seines Hauptamtes am Sitze des Ober⸗Präsidenten ernannten höheren Verwaltungsbeamten beziehungsweise dessen Stellvertreter und aus fünf Mitgliedern, welche vom Provinzialausschusse aus der öl der zum Provinzial⸗Landtage wählbaren Provinzial— angehörigen ae . werden. Für, die letzteren werden in gleicher Weise fünf Stellnertrete! 2 wählt.
Von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind der Ober⸗Präsi⸗ dent, die Regierungs-Präsidenten, die Vorsteher Königlicher Polizeibehörden, die Landräthe und die Beamten des Pro⸗ vinzial verbandes. 94.
Die Wahl der Mitglieder des Provinzialrathes und deren Stellvertreter erfolgt auf sechs Jahre.
Jede Wahl verliert ihre Wirkung mit dem Aufhören einer der für die Wählbarkeit vorgeschriebenen Bedingungen. Der Provinzialausschuß hat darüber zu beschließen, ob dieser Fall eingetreten ist. Gegen den Beschluß des Provinzial ausschusses findet innerhalb zwei Wochen die Klage bei dem Oberverwaltungsgerichte statt. Die Klage steht auch dem Vorsitzenden des Provinzialrathes zu. Dieselbe hat keine aufschiebende Wirkung; jedoch dürfen bis zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes ,, nicht stattfinden.
§
Alle drei Jahre scheidet die Hälfte der gewählten Mit⸗ glieder und Stellvertreter, und zwar das erste Mal die nächst⸗ größere Zahl, aus und wird durch neue Wahlen ersetzt. Die Ausscheidenden bleiben jedoch in allen Fällen bis zur Ein⸗ führung der Neugewählten in Thätigkeit. Die das erste Mal Ausscheidenden werden durch das Loos bestimmt. Die Aus⸗ scheidenden sind wieder wählbar.
Für die im Laufe der Wahlperiode ausscheidenden Mit⸗ glieder und Stellvertreter haben Ersatzwahlen stattzufinden. Die Ersatzmänner bleiben nur bis zum Ende desjenigen Zeit⸗— raums in Thätigkeit, für welchen die Ausgeschiedenen gewählt
waren. 8. 19
Die gewählten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Provinzialraths werden von dem Ober⸗Präsidenten ver⸗ eidigt und in ihre Stellen eingeführt. .
Sie können aus Gründen, welche die Entfernung eines Beamten aus seinem Amte rechtfertigen (6. 2 des Gesetzes vom Al, Juli 1852, betreffend die Dienstvergehen der nicht richter— lichen Beamten, Gesetz⸗Samml. S. 465), im Wege des Dis⸗ ziplinarverfahrens ihrer Stellen enthoben werden.
Für das Disziplinarverfahren gelten die Vorschriften des genannten Gesetzes mit folgenden Maßgaben;
Die Einleitung des Verfahrens, sowie die Ernennung des Untersuchungskommissars und des Vertreters der Staatsanwalt⸗ schaft erfolgt durch den Minister des Innern.
Disziplinargericht ist das Plenum des Ober⸗Verwaltungs⸗
erichts. 596 §. 14.
Der Provinziglrath ist beschlußfähig, wenn mit Einschluß des Vorsitzenden fünf Mitglieder anwesend sind. Die Be— schlüsse werden nach Stimmenmehrheit gefaßt. Bei Stimmen⸗ gleichheit giebt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
3) , , 1
Die Generalkommission für die Provinzen Pommern und Posen zu Stargard in Pommern wird aufgehoben. An die Stelle derselben kritt für die Provinz Pommern die für die Provinz Brandenburg bestehende Generalkommission.
Für die Provinzen Qst⸗ und Westpreußen und Posen wird eine gemeinsame Generalkommission gebildet. Die
Generalkommission für die n Hannover fungirt zu⸗ gleich für die Provinz Schleswig⸗Holstein.
II. Abschnitt. Bezirksbehörden. 1) Regierungs⸗Präsident und Bezirksregierung. §. 16.
An die Spitze der Bezirksregierung am Sitze des Ober⸗ Präsidenten tritt, unter Wegfall des Regierungs⸗Pize⸗Präsi⸗ denten, ein Regierungs⸗-Präsident. Der Ober⸗Präsident ist fortan nicht mehr Präsident ö Regierung.
Die Regierungsabtheilung des Innern wird aufgehoben. Die Geschäste derselben werden, soweit nicht durch das gegen⸗ wärtige Gesetz abweichende Bestimmungen getroffen sind, von dem Regierungs⸗Präsidenten mit den der Regierung zustehenden Befugnissen verwaltet. 4
Dem Regierungs⸗Präsidenten wird für die ihm persönlich übertragenen Angelegenheiten ein Ober⸗Regierungs-Rath und die erforderliche Anzahl von Räthen und Hülfsarbeitern, von denen mindestens einer die Befähigung zum Richteramte haben muß, beigegeben, welche die Geschäfte nach seinen Anweisungen bearbeiten.
Diese Beamten können zugleich bei der Regierung be⸗ schäftigt werden und nehmen an den Plenarberathungen der⸗ selben nach Maßgabe der für die Regierungsmitglieder be⸗ stehenden Vorschriften Theil. .
Die Mitglieder der Regierung können von dem Regie⸗ rungs⸗Präsidenten zur Bearbeitung der ihm übertragenen Ge⸗ schäfte herangezogen ö (.
Die Stellvertretung des Regierungs⸗Präsidenten in Fällen der Behinderung erfolgt durch den ihm beigegebenen Ober⸗ ö und wenn auch dieser behindert ist, durch einen Ober⸗Regierungs⸗Rath der Bezirksregierung. Die zu⸗ ständigen Minister sind befugt, in besonderen Fällen eine andere Stellvertretung 2
Die Geschäfte der Regierungen zu Stralsund und zu Sigmaringen, soweit sie zur Zuständigkeit der Regierungs⸗ abtheilungen des Innern gehören, werden nach Maßgabe des s. 17 von den Regierungs-Präsidenten verwaltet. Die Mit⸗ glieder der Regierung bearbeiten diese Geschäfte nach den An⸗ weisungen des Präsidenten.
Die Stellvertretung des Präsidenten in Fällen der Be⸗ hinderung erfolgt durch ein von den zuständigen Ministern beauftragtes Mitglied der .
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Bei den Regierungen zu Danzig, Erfurt, Münster, Minden, Arnsberg, Coblenz, Cöln, Aachen und Trier tritt an die Stelle der Abtheilung des Innern für die bisher von derselben bearbeiteten Kirchen- und Schulsachen eine Abthei⸗ lung für Kirchen⸗ und ,,,
8. 22.
Die landwirthschaftlichen Abtheilungen der Regierungen zu Königsberg und Marienwerder, sowie die bei den Regie⸗ rungen der Provinzen Ost- und Westpreußen und zu Schleswig bestehenden Spruchkollegien für die landwirthschaft⸗ lichen Angelegenheiten werden aufgehoben. Die Zuständig⸗ keiten dieser Behörden, sowie diejenigen der Abtheilungen des Innern der Regierungen zu Gumbinnen, Danzig und Schleswig als Auseinandersetzungsbehörden gehen auf General⸗ kommissionen (5. 15) über.
Bei der Regierung zu Wiesbaden tritt an die Stelle der Abtheilung des Innern als Auseinandersetzungsbehörde ein Kollegium, welches aus dem Regierungs⸗Präsidenten, dem für ihn hierzu bestimmten Stellvertreter und mindestens zwei Mit⸗ gliedern besteht, von denen das eine die Befähigung zum Richteramte besitzen und der landwirthschaftlichen Gewerbs⸗ lehre kundig sein, das andere die Befähigung zum Oekonomie⸗ kommissarius haben muß. Von diesem Kollegium sind auch die Obliegenheiten der Regierung hinsichtlich der Güterkonsoli⸗ dationen wahrzunehmen. 6
Der Regierungs-Präsident ist befugt, Beschlüsse der Re⸗ gierung oder einer Abtheilung derselben, mit welchen er nicht einverstanden ist, außer Kraft zu setzen und, sofern er den Aufenthalt in der Sache für nachtheilig erachtet, auf seine Verantwortung anzuordnen, daß nach seiner Ansicht verfahren werde. Andernfalls ist höhere Entscheidung einzuholen.
Auch ist der Regierungs⸗Präsident befugt, in den zur uständigkeit der Regierung gehörigen Angelegenheiten an telle des Kollegiums unter persönlicher Verantwortlichkeit
Verfügungen zu treffen, wenn er die Sache für eilbedürftig oder, im Falle seiner Anwesenheit an Ort und Stelle, eine sofortige Anordnung für nn erachtet.
In der Provinz Hannover treten an die Stelle der Land⸗ drosteien und der Finanz⸗Direktion sechs Regierungs⸗Präsiden⸗ ten und Regierungen, welche, gleich dem Ober⸗Präsidenten, die Verwaltung mit den Befugnissen und nach den Vor⸗ schriften führen, welche dafür in den übrigen Provinzen gelten, beziehungsweise in dem gegenwärtigen Gesetz ge⸗ geben sind.