Welche der vorbezeichneten Regierungen nach dem Vorb ld der Regierung zu Stralsund zu organisiren sind, bleibt König⸗ licher Verordnung ö
25.
Die Zuständigkeiten der Konsistorialbehörden in der Pro— vinz Hannover in Betreff des Schulwesens, sowie die kirch— lichen Angelegenheiten, welche bisher zum Geschäftskreise der katholischen Konsistorien hu Hildesheim und Osnabrück ge⸗ hörten, werden den Abtheilungen für Kirchen- und Schulwesen ber betreffenden Regierungen überwiesen.
Die genannten katholischen n fo en werden aufgehoben.
Den evangelischen Konsistorialbehörden in der Provinz Hannover verbleiben, bis zur anderweiten gesetzlichen Regelung, in Kirchensachen ihre bisherigen Zuständigkeiten.
2 ö 27
Der Bezirksrath besteht aus dem Regierungs⸗Präsidenten beziehungsweise dessen Stellvertreter als Vorsitzenden, aus einem von dem Minister des Innern auf die Dauer seines Hauptamtes am Sitze des Regierungs⸗Präsidenten ernannten höheren Verwaltungsbeamten beziehungsweise dessen Stell⸗ vertreter und aus vier Mitgliedern, welche von dem Provinzial⸗ ausschusse aus der Zahl der zum Provinziallandtage wähl⸗ baren Bezirksangehörigen gewählt werden. Für die letzteren werden in gleicher Weise vier Stellvertreter gewählt.
Von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind der Ober⸗Prä—⸗ sident, die Regierungs⸗Präsidenten, die Vorsteher Königlicher Polizeibehörden, die Tandräthe und die Beamten des Pro⸗ vinzialverbandes. Mitglieder des Provinzialrathes können nicht Mitglieder des Bezirksrathes sein. Im Uebrigen finden auf die Wahlen beziehungsweise die gewählten Mitglieder und auf die Beschlußfähigkeit die Bestimmungen der §§. 11, 12, 13 und 14 sinngemäße an,,
8
n den Hohenzollernschen Landen kommen in Betreff des Bezirksrathes die Bestimmungen des §. 27 mit der Maßgabe zur Anwendung, daß die zu wählenden Mitglieder von dem Landesausschusse aus der Zahl der zum Kommunallandtage wählbaren Angehörigen des Landeskommunalverbandes ge⸗ wählt werden. Der Regierungs⸗Präsident, die Ober⸗Amt⸗ männer und die Beamten des Landeskommunalverbandes sind von der Wählbarkeit ausgeschlossen.
III. Abschnitt. Kreis behörden. §. 29.
An der Spitze der Verwaltung des Kreises steht der Landrath. Derselbe führt den Vorsitz im Kreisausschusse. Im Uebrigen wird die Zusammensetzung des Kreisausschusses durch die Kreisordnungen gere t.
0
Der Stadtausschuß besteht aus dem Bürgermeister be⸗ ziehungsweise dessen gesetzlichem Stellvertreter als Vorsitzenden und vier Mitgliedern, welche vom Magistrate (kollegialischen Gemeindevorstande) aus seiner Mitte für die Dauer ihres Hauptamtes gewählt werden.
Für Fälle der Behinderung sowohl des Bürgermeisters, wie . gesetzlichen Stellvertreters wählt der Stadtausschuß den Vorsitzenden aus seiner Mitte. Derselbe bedarf der Be⸗ stätigung des Regierungs⸗-Präsidenten, in dem Stadtkreise Berlin des Ober⸗Präsidenten der Provinz Brandenburg.
Der Vorsitzende oder ein Mitglied des Stadtausschusses muß zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst be⸗
fähigt' sein. 83 831
n Stadtkreisen, in denen der Bürgermeister allein den Gemeindevorstand bildet, werden die außer dem Vorsitzenden zu bestellenden Mitglieder von der Gemeindevertretung aus der Zahl der Gemeindebürger gewählt.
Die Wahl erfolgt auf sechs Jahre.
Alle drei Jahre scheidet die Hälste der gewählten Mit—⸗ glieder aus und wird durch neue Wahlen ersetzt. Die Aus— scheidenden bleiben jedoch in allen Fällen bis zur Einführung der neu Gewählten in Thätigkeit.
Die das erste Mal Ausscheidenden werden durch das Loos hestimmt. Die Ausscheidenden sind wieder wählbar.
Für die im Laufe der Wahlperiode ausscheidenden Mit⸗ . haben Ersatzwahlen stattzufinden. Die Ersatzmänner leiben nur bis zum Ende desjenigen Zeitraums in Thätig— keit, für welchen die Ausgeschiedenen gewählt worden.
Im Uebhrigen gelten in Betreff, der Wählbarkeit, der Wahl, der Einführung und der Vereidigung der Mitglieder, sowie des Verlustes ihrer Stellen, unter einstweiliger Ent⸗ hebung von denselben, die für unbesoldete Magistratsmitglie⸗ der bestehenden gesetzlichen Vorschriften.
32
§. 32.
Die gewählten Mitglieder des Kreis- (Stadt⸗) Ausschusses können aus Gründen, welche die Entfernung eines Beamten aus seinem Amte rechtfertigen (5. 2 des Gesetzes vom 21. Juli 1852, betreffend die Dienstvergehen der nicht richterlichen Beamten), im Wege des Disziplinarverfahrens ihrer Stellen enthoben werden.
Für das Disziplinarverfahren gelten die Vorschriften des derne mnten Gesetzes mit , Maßgaben:
Die Einleitung des Verfahrens, , die Ernennung des Untersuchungskommissars erfolgt durch den Regierungs⸗ Präsidenten.
Die entscheidende Behörde erster , hel ge,. die entscheidende as
nstanz ist das Bezirks⸗ . ehörde zweiter Instanz lenum des Ober⸗Verwaltungsgerichts.
er Vertreter der Staatsanwaltschaft wird für die erste . von dem Regierungs⸗Präsidenten, für die zweite In⸗ tanz von dem Minister des Innern ernannt.
33
§. 33.
Der Kreis⸗ (Stadt⸗) Ausschuß ist beschlußfähig, wenn mit Einschluß des Vorsitzenden drei Mitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse werden nach Stimmenmehrheit gefaßt. Ist eine gerade Zahl von Mitgliedern anwesend, so nimmt das dem Lebensalter nach jüngste gewählte Mitglied an der Ab⸗ stimmung nicht Theil. Dem Berichterstatter steht jedoch in allen Fällen Stimmrecht zu.
IV. Abschnitt. Behörden für e 6e ter ein Berlin.
Der Ober⸗Präsident der Provinz Brandenburg ist zugleich Dber⸗Präsident von Berlin.
Ingleichen fungirxen das Provinzial⸗Schulkollegium, das Medisinalkollegium, die Generalkommission und die Direktion
§. 35.
An Stelle des Regierungs-Präsidenten führt der Ober⸗ Präsident die Aufsicht des Staats über die Verwaltung der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Berlin. Auf welche Be⸗ hörden die sonstigen Zuständigkeiten der Regierungsabtheilung des Innern zu Potsdam in Betreff Berlins übergehen, wird durch Königliche Verordnung bestimmt.
Im Uebrigen, und soweit nicht sonst die Gesetze Anderes bestimmen, tritt für den Stadtkreis Berlin an die Stelle des Regierungs⸗Präsidenten der Polizei⸗Präsident von Berlin.
§. 36.
An die Stelle des Provinzialraths tritt in den Fällen, in welchen derselbe in erster Instanz beschließt, der Ober⸗ Präsident, in den übrigen Fällen der zuständige Minister.
An die Stelle des Bezirksraths tritt, soweit nicht die Gesetze einzelne Zuständigkeiten desselben für Berlin anderen Behörden übertragen, der kent
VI.
n Angelegenheiten der kirchlichen Verwaltung tritt für den Stadtkreis Berlin an die Stelle der Regierungsabtheilung für Kirchen⸗ und Schulwesen der Polizei⸗Präsident.
Bezüglich der Verwaltung des landesherrlichen Patronats und des Schulwesens verbleibt es bei den bestehenden Bestim⸗ mungen.
6. 38.
Die Geschäfte der direkten Steuerverwaltung werden an Stelle der Regierungsabtheilung für direkte Steuern, Do⸗ mänen und Forsten für den Stadtkreis Berlin von der „Di⸗ rektion für die Verwaltung der direkten Steuern“ wahrge⸗ nommen.
. Diese Behörde wird in Betreff der Zuständigkeit in Dis⸗ ziplinarsachen den im 5. 24 Nr. 3 des Gesetzes vom 21. Juli 1852, betreffend die Dienstvergehen der nicht richterlichen Be⸗ amten ꝛc., bezeichneten Provinzialbehörden gleichgestellt. §. 39
Die Mitglieder der nach 5. 24 des Gesetzes vom 1. Mai 1851 ö ; 5 Mai 15873 (Gesetz Samml. für 1873 S. 213) gebildeten Bezirkskommission für die klassifizirte Einkommensteuer werden von dem Magistrate und der Stadtverordnetenversammlung in gemeinschaftlicher Sitzung unter dem Vorsitze des Bürger— meisters gewählt. z
40.
Für diejenigen Kategorien der in Berlin angestellten Beamten, bezüglich deren nicht die Zuständigkeit einer anderen Behörde in Disziplinarsachen begründet ist, behält es bei den Bestimmungen des 8. 25 des Gesetzes vom 21. Juli 1852 mit der Maßgabe sein Bewenden, daß die Einleitung des Disziplinarverfahrens, sowie die Ernennung des Untersuchungs⸗ kommissars und des Vertreters des Staatsanwalts für die erste Instanz dem Ober⸗Präsidenten von Berlin zusteht.
(Titel 3 bis 7 folgen morgen.)
Angekommen: Se. Excellenz der Staats⸗Minister und Minister der öffentlichen Arbeiten Mayb ach von Bad Lieben⸗ stein in Thüringen. s
1
Die Nr. 29 des Gesetz⸗Sammlung, welche von hent: ab zur Versendung gelangt, enthält unter
Nr. 8731 das Gesetz über die Organisation der allgemei⸗ nen Landesverwaltung. Vom 26. Juli 1880; unter
Nr. 8732 das Gesetz zur Abänderung und Ergänzung des Gesetzes, betreffend die Verfassung der Verwaltungs⸗ gerichte und das Verwaltungsstreitverfahren, vom 3. Juli 1875 (GesetzSamml. S. 375) und Einführung desselben in dem gesammten Umfang der Monarchie. Vom 2. August 1880; und unter
Nr. 8733 die Bekanntmachung, betreffend die Redaktion des Verwaltungsgerichtsgesetzes. Vom 2. August 1880.
Berlin, den 23. August 1880.
Königliches Gesetz-Sammlungs⸗Amt. Didden.
Die Nr. 30 der Gesetz-Sammlung, welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter
Nr. 8734 den Allerhöchsten Erlaß vom 4. August 1880, betreffend das Rangverhältniß der Direktoren der Bezirks⸗ verwaltungsgerichte.
Berlin, den 23. August 1880.
Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt. Didden.
ö Anlehen der vormals Freien Stadt Frank urt a. M von 2000000 Fl., vom 2. Januar 1844.
Bei der am 10. J. Mts. stattgefundenen 31. Verloosung des An⸗ lehens der vormals Freien Stadt Frankfurt a. M. von 2 000 900 Fl. vom 2. Januar 1844 wurden nachverzeichnete Nummern zur Rückzahlung auf den 1. Dezember 1880 gezogen:
31 Obligationen à 1000 Fl. — 1714 S 29 3. Nr. 28 89 110 118 134 200 218 254 314 364 376 395 403 435 455 478 484 527 529 552 627 657 662 710 747 763 775 S839 911 9g69 gs1 — 53 142 S½ 99 4.
28 Obligationen à 500 Fl. — 857 M 14 53. Nr. 1013 1047 1085 1089 1126 1184 1211 1215 1284 1329 14607 1417 1439 1480 1488 1491 1608 1679 1684 1694 1719 1728 1734 1757 1758 1796 1922 1998 — 23 999 MS 92 8.
25 Obligationen à 30) Fl. — 514 Æ 29 . Nr. 2068 205 2087 2988 2107 2121 2131 2158 2229 2267 2292 2397 2410 2414 2510 2527 2530 2545 2572 2593 2786 2806 2914 2926 2933 — 12 857 4 25 9.
35 Obligationen à 1060 Fl. — 171 M 43 43. Nr. 3117 3120 3137 3158 3199 3226 3244 3292 3389 3465 3477 3485 3554 3667 3623 36490 3641 3786 3813 3816 3999 4028 4183 4189 4216 4397 4474 4529 4538 4544 4716 4752 4781 4834 4888 — 6000 M Ob g., 36m II19 Stück über 96 000 A 21 3.
Die Janhaber dieser Obligationen werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß die Kapitalbeträge, deren Verninsung nur bis zum Rückzahlung termine stattfindet, bei folgenden Stellen er— hoben werden können: bei der Königlichen Kreiskasse in k a. M., bei der Königlichen Staatsschulden⸗ Tilgungskasse in Berlin, sowie bei allen Königlichen Regierungs⸗ und Bezirks⸗-Hauptkassen gegen Rückgabe der Obligationen und der dazu gehörigen, nach dem 1. Dejember 1585 fälligen Zincoupons Ser. J. Nr. 8 nebst Talon. Der Geldbetrag des etwa fehlenden unentgeltlich zurückzugebenden Coupons wird an dem zu zahlenden Nominalwerthe der Obligation zurückbehalten.
Soll die Einlösung von dergleichen Obligationen weder bei der
der Rentenbank für die Provinz Brandenburg auch für den Xin m rn en n ö g auch f
anderen Kassen bewirkt werden, so sind die betreffenden Obligationen
Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a. M., noch bei der König
nebst Coupons und Talons durch diese Kasse vor der Auszahlung an den Unterzeichneten zur Prüfung einzusenden, weshalb diese Schuldverschreibungen einige Zeit vor dem Rückzahlungstermine eingereicht werden können. Rückständig sind noch:
Aus der 20. Verloosung: à 1600 Fl. Nr. 3585.
Aus der 23. Verloosung: à 1000 Fl. Nr. 679.
Aus der 25. Verloosung: à 5060 Fl. Nr. 1891, à 300 FI. Nr. 2174, à 100 Fl. Nr. 35101 4629.
Aus der 26 Verloosung: à 500 Fl. Nr. 1105 1163 1805, à 300 Fl. Nr. 2117 2126, à 100 Fl. Nr. 3320 3456 4427.
Aus der 27. Verloosung: à 1000 Fl. Nr. 678, à 500 Fl. Nr. 1031 1877, à 100 Fl. Nr. 3936.
Aus der 28. Verloosung: à 500 Fl. Nr. 1265 1781 1857 . à 300 Fl. Nr. 2052 2152, à 100 Fl. Nr. 3197 3514 4173
Aus der 29. Verloosung:; à 500 Fl. Nr. 1208, à 300 Fl. Nr. 20654 2272 2874, à 100 Fl. Nr. 3365 3519.
Aus der 30. Verlocsung: àz 500 Fl. Nr. 1232 1655, à 300 Fl. Nr. 2123 2226, à 100 Fl. Nr. 3277 3529 4251 4565.
Die Inhaber dieser Obligationen werden zu deren Einlösung
wiederholt aufgefordert.
Wiesbaden, den 13. August 1880.
Der Regierungs ⸗Präsident. v. Wurmb.
Nichtamtliches. Deutsches N eich.
Preußen. Berlin, 23. August. Beide Kaiserliche Majestäten wohnten am vorigen Freitag der feierlichen Legung des Grundsteins zu der neuen Kapelle in Glinike und gestern dem Gottesdienste in der Friedenskirche bei.
) ö. fand das Familiendiner auf Schloß Babels— erg statt.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit de: Kronprinz traf, wie W. T. B.“ meldet, am 21. d. M., Mittags 121 Uhr, in,. München ein, wurde auf dem Bahn— hofe von Ihrer Königlichen Hoheit, der am 20. d. M. daselbst angekommenen Erbprinzessin von Meiningen, sowie von dem preußischen Gesandten, Grafen von Werthern, und dem Gesandtschaftspersonal empfangen und setzte, nachdem Höchst— derselbe das Diner im Königssalon eingenommen, um 1 Uhr 530 Minuten die Reise nach Murnau bei Oberammergau fort. Ihre Königlichen Hoheiten die Erbprinzessin von Meiningen und, der Großherzog und die Großherzogin von Sachsen— Weimar, welche inzwischen auf dem Bahnhofe eingetroffen waren, begleiteten Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit auf der Reise nach Oberammergau. Bei der Abfahrt war auch der Minister von Pfeufer anwesend. Das am Bahnhose zahl— reich versammelte Publikum begrüßte den Kronprinzen mit einem dreimaligen Hoch.
Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit traf am 21. 8d. M., Abends 7 Uhr, in Oberammergau ein und wurde von der zahlreich herbeigeströmten Menschenmenge mit enthusiastischen Kundgebungen empfangen.
— Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl hat Sich zum Kurgebrauch nach Sstende begeben. ö
Im Gefolge befinden sich die persönlichen Adjutanten Major von Unruh und Hauptmann von Witzleben, sowie der Leibarzt Ober⸗-Stabsarzt Dr. Valentini.
— In den deutschen Münzstätten sind im Monat . 1880 an Goldmünzen geprägt worden: 994190 ronen; hiervon auf Privatrechnung 994 190 ½ Vorher waren geprägt: 1268 111 7290 60 Doppelkronen, 450 280 060 4 Kronen, 27 969 925 6 Halbe Kronen; hiervon auf Privat— rechnung 406 457 2090 6; hiervon wieder eingezogen 293 880. Doppelkronen, 229 170 6 Kronen, 3145 S Halbe Kronen. Bleiben 1726 829700 6
— An Einnahmen (einschließlich der kreditirten Beträge) aus Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchs— steuern sind im Reich für die Zeit vom 1. April 1880 bis zum Schlusse des Monats Juli 18680 (verglichen mit der Ein— nahme in demselben Zeitraum des Vorjahres) zur Anschreibung gelangt: Zölle 54 629 545 MS (— 47890 524 ), Rübenzucker— steuer — 12 240 604 M6 ( 1455 186 6, Salzsteuer 9 764 159 C 48 967 6), Tabaksteuer 320 389 MS (4 12 920 AM), Brannt—⸗ weinsteuer 8 765 031 S (— 337 549 6), Uebergangsabgaben von Branntwein 41 824 S6. ( 13 967 M), . 5767 777 66 C „177937 MM, Uebergangsabgaben von Bier 307 195 M6 ( 14814 S6), Summe 67355 316 M (— 6412588 SY), Spielkartenstemel 224 268 6 C. 1816 . — Die zur Reichskasse gelangte Ist⸗Gin⸗ nahme abzüglich der Bonifikationen und Verwaltungskosten beträgt bis Ende Juli 1880: Zölle 45480 gi MS — 6 332 941 S), Rübenzuckersteuer 51 726 612 , 3 946 457 A6), Salzsteuer 10 525 176 M (4 187 016 M0, Tabaksteuer 270 2383 ƽ (4 13733 6), Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe von Branntwein 12735 139 66 (— 1276 546 Mö), Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 5 159 156 C ( 164624 M6, Summe 125 897 182 6 ( — 329775, c), Spielkartenstempel (einschließlich der Nachsteuer) 315 5865 C 100767 ).
— Eine Besitzstörung, welche von einer Person ver⸗ ursacht wird, die als amtliches Organ die bezügliche besitz⸗ störende Handlung vorzunehmen dienstlich verpflichtet war, kann nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts, V. Civil⸗ senats, von dem vermeintlich Verletzten gegen diese Person nicht im Wege der Besitzstörungsklage verfolgt werden.
— Der General⸗Lieutenant von Wulffen, Komman⸗ dant von Breslau, ist zur Abstattung persönlicher Meldungen auf kurze Zeit hier eingetroffen.
— Der Hofmarschall Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen . n Preußen, Graf von Doen hoff, ist nach Karlsbad abgereist.
= S. M. S. „Freya,“ 8 Geschütze, Kommandant Korvetten⸗Kapitän von Hippel, ist am 21. . M. in Hongkong eingetroffen.
S. M. S. „Luise“, 8 Geschütze, Kommandant Kor— vettenkapitän Schering, am 17. Juli er. in Singapore ein⸗ anf beabsichtigte am 19. dess. Mts. die Heimreise fort⸗ zusetzen.
lichen Regierungs⸗Hauptkasse in Wiesbaden, sondern bei einer der
— Als Aerzte haben sich niedergelassen: die Herren Dr. Loewenthal in Königsberg i. Pr., Dr. Pohle in Cottbus, Dr.
Rheinen in Welwer, Dr. Rienhoff in Dinker, Dr. Redeker in Bochum, Assistenz⸗-Arzt Soltsien in Cassel, Pr. Högen in Bir— fes dorf, Meuser in Merken.
Bayern. München, 21. August. (W. T. B.) Die oberbayerische Handels- und Gewerbekammer hat sich gegen jede Beschränkung der Wechselfähigkeit ausgesprochen.
Kissingen, 22. August. Der Kultus⸗Minister von Lutz und der Minister des Auswärtigen, Baron
von Crailsheim, trafen heute Nachmittag hler ein und
begaben sich nach der oberen Saline zum Besuche des Fürsten Bismarck.
Württemberg. Stuttgart, 20. August. Der „Staats-A. f. Württemberg“ meldet: Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz wird am 23. d. Mts. früh von München kommend in Neu-Ulm eintreffen und von Alt⸗ Ulm nach der Besichtigung der Truppen der dortigen Garnison gegen 12 Uhr Mittags per Extrazug nach Friedrichs⸗ hafen weiterfahren, um sich von da nach einem Besuche bei zen Königlichen Majestäten noch am Nachmittage nach der Mainau zu begeben. Am 24. wird Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit von der Insel Mainau gegen 11 Uhr Mittags nach Friedrichshafen zurückkehren und von dort mit Extrazug nach Ulm faãßen. Auf dieser Fahrt soll gegen 12 Uhr Mittags von Nieder— biegen aus das Infanterie⸗Regiment Kaiser Wilhelm, König von Preußen (2. Württ.) Nr. 120 bei Weingarten und gegen 3i/ Uhr Nachmittags das 2. Württ. Dragoner⸗Regiment Nr. 26 bei Laupheim besichtigt werden. In Ulm wird der Kronprinz gegen 5 Uhr Nachmittags eintreffen, dort auf dem Bahnhof diniren, mit dem Zug 6 Uhr 20 Minuten Nachmittags abfahren und um 9 Uhr 55 Minuten Abends in Stuttgart eintreffen. Am 25. wird sodann die Besich⸗ tigung der Stuttgarter Garnison bei Schmiden, am 26. die Besichtigung der Ludwigsburger Garnison zwischen Pflug⸗ felden und Kornwestheim stattfinden, und wird Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit nach der Besichtigung bei Ludwigsburg um 2 Uhr 5 Minuten Nachmittags von Stuttgart aus die Weiterreise nach Würzburg zu den Besichtigungen in Bayern antreten. Die Parade der Garnison Ulm wird der General-Lieutengnt von Salviati, die der Gar— nison Stuttgart der General-Major von Linck, die der Gar⸗ nison Ludwigsburg der General-⸗Major von Knörzer komman— diren, und werden voraussichtlich die Paraden um 8 Uhr Vormittags an den bestimmten Tagen abgehalten werden. Am 25. August, Abends 9 Uhr, dürfte in Stuttgart ein großer Zapfenstreich stattfinden,
— Der „St. A. f. W.“ erklärt heute: „Unsere Mit⸗ theilung in Nr. 182 des „Staats-Anzeigers“ „Kolonie Stuttgart“ hat, wie wir erfahren, sonderbarer Weise zu der irrigen Annahme Veranlassung gegeben, daß es sich bei diesem Projekt um ein Kolonisationsunternehmen des württem⸗ bergischen Staats handle. Aus Anlaß von Anfragen an amt⸗ licher Stelle, welche auf diesem Mißverständniß beruhen, haben wir zu erklären, daß die Regierung dem von einem Privaten geplanten Projekt der Gründung einer sogenannten Kolonie Stuttgart durchaus fern steht und von demselben nicht einmal amtliche Kenntniß erhielt.“
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 21. August. CW. Ztg.) Se. Majestät der Kaiser hat das nachstehende Allerhöchste Handschreiben an den Minister-Präsidenten er— lassen:
i Lieber Graf Taaffee! Freudig bewegten Herzens überblicke Ich die zahllosen Beweise huldigender Anhänglichkeit und treuer Er⸗ gebung, die Mir zu Meinem fünfzigsten Geburtstage aus allen Theilen Meines Reiches zu gekommen sind. Es hat, sich dieser Tag dadurch zu einem Mich, Mein Haus und alle Meine Völker um ⸗˖ fassenden Familienfeste gestaltet, das, allerorts feierlich und herzlich begangen, durch Bethätigung regen Wohlthätigkeitssinnes eine höhere Weihe erhalten und Mich mit doppelt dankbarer Befriedigung er— füllt hat. Um so lebhafter würde Ich bedauern, wenn irgend loyale Kundgebungen sich für unbeachtet und von Meinem Danke aus— geschlossen halten könnten. ; . .
Ich beauftrage Sie demnach, den treuen Völkern Meiner König reiche und Länder, so weit sich Ihr Wirkungskreis erstreckt, Meine
wärmste und herzlichste Danksagung bekannt zu geben.
Ischl, 20. August 1880.
Franz Joseph.
— Das „Frdbl.“ erfährt, daß Oesterreich-Ungarn sich in Marokko auf Anregung der dortigen Regierung durch einen eigenen General kon sul vertreten lassen werde. Bisher war es im Kaiserreich Marokko durch den englischen Gesandten Sir Drummond⸗Hay und kommerziell nur durch einen Konsul in Tanger vertreten.
— Bisher sind, der „P. Z.“ zufolge, sechszehn aus⸗ ländische Offiziere zur Theilnahme an den Kaiser⸗ manövern angemeldet. Im Ganzen dürften gegen fünfund⸗ zwanzig ausländische Offiziere Se. Majestät den Kaiser auf der Reise nach Galizien begleiten.
— (W. T. B.) Mehrere Personen sozialdemo⸗ kratischer Richtung, welche als Gegendemonstration gegen das zur Nachfeier des Geburtstages des Kaisers morgen statt⸗ findende patriotische Fest Flugschristen verbreiten wollten, sind verhaftet worden. Eine von dieser Partei zu gleichem Zwecke einberufene Volksversammlung wurde polizeilich ver⸗ boten.
— Das K. K. II. Infanterie⸗Regiment, Georg Prinz von Sachsen, feiert heute, am 21. August, das Fest seines 250 jährigen Bestandes. Es wurde errichtet 1630 unter Oberst Julius Graf Hardegg. Inhaber waren bisher: 1837 Oberst gi r de Mers, 166 GM. von Monteverguis, 1669 Oberst von Tasso und FMS, Freiherr von Knigge, 1683 83. Graf Metternich⸗Winneburg und Beilstein, 1688 FM.
raf von Haßlingen, 1717 FM. Graf Wilczek, 1739 FM.
reiherr von Haßlingen und FM. Franz Graf Wallis, 1774
M. Michael Graf Wallis, 1801 Erzherzog Rainer, 1853 Al⸗ bert. Kronprinz von Sachsen; 1873 erhielt es seinen gegen⸗ wärtigen Inhaber: Prinz Georg von Sachsen. Diese Truppe, welche dermalen in Bosnien garnisonirt, ergänzt sich aus dem Piseker Kreise in Böhmen und hat sich, wie die „W. 3.“ er— wähnt, bereits in den Türkenkriegen ruhmvoll ausgezeichnet.
Pest, 21. August. (Tel. Corr. B.) Der Wasser⸗ stand in der Hauptstadt steigt permanent und berrug . Mittags 560 em. Die obersten Stufen des Quais am
ester Ufer sind bereits unter Wasser gesetzt; dasselbe Schick⸗ sal steht bei einem weiteren Steigen des Wassers um zwei Centimeter dem Quai selbst bevor. Die Donau⸗Dampfschiff⸗ fahrtsgesellschaft trifft alle Vorkehrungen, um die in den Quai⸗
Lagerhäusern untergebrachten Waaren im Falle des Austre⸗ tens sofort wegschaffen zu können. Um 1 Uhr ging ein hef⸗ tiges Gewitter nieder, welches die Situation noch verschlim⸗ mern dürfte. Der Wasserstand ist seit Mittags nicht ge⸗ gefallen. — Zu Bogyiszlo im Pester Komitate hat das Wasser die Schutzdämme durchbrochen. Die Gemeinde Csanäd ist ganz unter Wasser gesetzt.
— Die „Pester Correspondenz“ meldet: Heute Nachmittag fand ein mehrstündiger Ministerrath statt, an welchem sämmtliche Minister mit Ausnahme des Barons Keméeny Theil nahmen. Der Ministerrath beschäftigte sich mit den Vorträgen des Finanz⸗Ministers, betreffend das Gesammtbudget, und mit der Frage der Reorganisation des Administrationssystems der ungarischen Staatsbahnen. Ueber beide Gegenstände wird Minister-⸗Präsident von Tisza, welcher morgen in Wien ein⸗ trifft, Sr. Majestät Vortrag erstatten. Während der mehr— wöchentlichen Abwesenheit des Minister-Präsidenten, der zum Kurgebrauche nach Ostende reist, wird der Kultus⸗-Minister von Tréfort den Vorsitz im Ministerrathe führen.
Großbritannien und Irland. London, 18. August. (Pol. Corr.) Der vom Kabinet von St.⸗James abgefaßte Entwurf zu einer neuen Kollektivnote der Mächte an die Pforte in der griechischen Frage hält die Be⸗ schlüsse der Berliner Konferenz als unabänderlich aufrecht, , aber die Eventualität weiterer Verhandlungen über ie Mittel zur Verwirklichung der Beschlüsse nicht aus. — Die afghanische Frage flößt hier große Besorgnisse ein. Es ist jetzt evident, daß das Ministerium sich nicht nur zur unverzüglichen Räumung Kabuls, sondern auch zum Aufgeben der von Lord Beaconsfield errichteten wissenschaftlichen Grenze entschlossen hat. Man fürchtet, daß diese Maßregel eine all—⸗ gemeine Erhebung im Lande gegen England zur Folge haben werde. Die anglo⸗indischen Räthe der Regierung behaupten, daß die permanente Okkupation Kandahars jetzt nöthiger geworden sei, als je, weil der Marsch Ayub Khans gezeigt hat, wie leicht eine europäische Armee von Herat aus eine Invasion Indiens unternehmen könnte, wenn Kandahar in den Händen der Afghanen wäre. Dank der Eisenbahn von Quetta, die bereits bis Sibi ausgebaut wurde, ist Kandahar den Eng— gländern jetzt zugänglicher, als jede andere Stadt Afghanistans, und dessen Okkupirung würde ihnen Gelegenheit geben, ihrem Handel in Central-Asien Eingang zu verschaffen. Diese Argu⸗ mente machen jedoch sehr geringen Eindruck auf die Regierung, welche sich um jeden Preis aus Afghanistan gänzlich zurück⸗ ziehen zu wollen scheint. .
— 20. August. Allg. Corr.) Den bis jetzt getroffenen Disposi⸗ tionen zufolge kehrt Mr. Gladstone morgen nach London zurück, um dem für Sonnabend anberaumten Kabinetsrathe beizuwohnen. Ende dieses Monats begiebt er sich nach Southampton, wo er sich nach Madeira einschiffen wird. Seine Frau und Tochter werden ihn dahin begleiten. — General Sir Thomas Steele ist an Stelle von Sir John Michell, dessen Dienst⸗ zeit abgelaufen, zum Höchstkommandirenden der Truppen in Irland ernannt worden. — Das Be— finden des Marquis von Salisbury hat sich seit seiner Ankunft in der Schweiz wesentlich gebessert. — Gestern Nachmittag fand im Carltonklub unter dem Vor— sitze Sir Stafford Northeote's ein für die Jahreszeit sehr stark besuchtes kon servatives Meeting statt, um über die Aktion der Partei unter den obwaltenden Verhältnissen zu berathen. Der Herzog von Buccleuch, Sir W. Barttelot, Lord Redesdale, Mr. Chaplin ꝛc. betheiligten sich an der Debatte. Die Versammlung, in welcher die größte Ueberein⸗ stimmung der Ansichten herrschte, entschied sich dahin, daß es Pflicht der Partei sei, im Unterhause eine möglichst feste Stellung einzunehmen und bei Vermeidung alles dessen, was einer „Obstruktion“ gleich sähe, alle unliebsamen Punkte von Regierungsmaßregeln so geduldig und eingehend zu kritisiren, als befinde man sich vor Beginn der Session. — Die pro—⸗ testantische Arbeiterliga hat dem Premier, dem Lord⸗ kanzler und dem Minister des Innern nachstehende Re solution übermittelt: Der Ausschuß hat mit großer Besorgniß bemerkt, daß aus Frankreich vertriebene Mitglieder des Jesuiten⸗ ordens den Landesgesetzen zum Trotz sich erdreisten, liegendes Eigenthum zu erwerben, um in verschiedenen Theilen des Vereinig⸗ ten Königreichs sich niederzulassen, und das englische Volk be— leidigen, indem sie den Gesetzen zum Hohn in ihrer Ordens⸗ kleidung sich öffentlich zeigen. Dieser Ausschuß hat seinen Sekretär damit beauftragt, die Aufmerksamkeit des englischen Volks und Ihrer Masestät Regierung auf diese Gesetzes— übertretungen der Jesuiten zu lenken und empfiehlt denselben aufs Eindringlichste, die etwa nöthigen Schritte zu ergreifen, um den gesetzlichen Verordnungen Gültigkeit zu verschaffen“
— Der plbtzliche Besuch Mr. Forsters in Irland wurde vorgestern in Dublin viel besprochen und ging allge⸗ mein das Gerücht, daß die Regierung die Absicht habe, das Friedenserhaltungsgesetz wiederum in Kraft zu setzen. Gestern soll Mr. Forster mit den dortigen Departementschefs in Be⸗ rathung gestanden haben. Sollten Zwangsmaßregeln be⸗ schlossen werden, so ist die extreme Partei entschlossen, in kräftiger Weise zu protestiren. — In Belfast haben sich die Unruhen Mittwoch Abend erneuert.
21. August. (W. T. B.) Dem „Reuterschen Bureau“ wird aus Simla gemeldet: General Stewart hat sein Hauptquartier in Jellalabad aufgeschlagen. Nach den Ausfagen Eingeborner soll General Roberts Ghuzni un⸗ behelligt passirt haben, während Mahomed Khan und Hashim Khan seine Flanken bedrohten. Es verlautet ferner, Ayub Khan habe in Folge der Ungeduld der Stämme Kan— dahar vor dem Eintreffen des Entsatzes anzugreifen beschlossen. General Phayre ist in der Richtung nach Khojak ab⸗ marschirt.
— 22. August. Nach einem Telegramm aus Simla war in Quetta das Gerücht verbreitet, die Garnison von Kandahar habe einen Ausfall gemacht und dabei dem Feinde starke Verluste zugefügt. Ferner verlaute von einer An⸗ sammlung afghanischer Stämme im Norden von Khojatz, von denen ein Angriff auf die Verbindungslinie mit hin beabsichtigt werde.
— 25. August. Der Ober⸗Sekretär von Irland, Forster, ist hierher zurückgekehrt. — Die gestern in verschiedenen Theilen Frtands stattgehabten Landmeetings sind ruhig ver⸗ laufen.
Frankreich. Paris, 20. August. (F. C.) Der „Temps“ vernimmt aus sicherer Quelle, daß die Konzession zum Bau eines Hafens vor Tunis selbst einer französischen Gesell⸗ schaft ertheilt worden ist und daß der Ben sich ferner ver⸗ pflichtet hat, keine weitere Konzession zu einer Eisenbahn zu vergeben, ohne sich darüber zuvor mit der französischen Re⸗
gierung kenommen zu haben. — Die Rede des Hrn, von Freycinet findet in der republikanischen Presse fast ein⸗ stimmigen Beifall; nur die „Justice“ ist mit den Erklärungen, betreffend die Kongregationen, welche danach, wenn sie sich sonst ruhig . bis zu dem Zustandekommen eines neuen Genossenschaftsgesetzes verschont bleiben sollen, un⸗ zufrieden. Die Rede des Minister-Präsidenten soll in allen Gemeinden des Landes öffentlich angeschlagen werden. — Sonntag, den 19. September, soll in Saint⸗Germain ein Denkmal Thiers' enthüllt werden. .
— 21. August. (Köln. Zig.) Lepsre hat die Uebernahme des Botschafterpostens au Vatikan abgelehnt. — Der Gerichts⸗ hof von Limoges hat sich für kompetent in Sachen der Je⸗ suiten gegen den Präfekten des Departements der oberen ie, erklärt; die Jesuiten verlangen 10 000 Fr. Entschädigung. — In diesem Jahre nehmen zum ersten Male nordamerikanische Offiziere an den französischen Feldmanövern Theil. — Die indirekten Steuern haben während der ersten Hälfte dieses Monats 12400 900 Fr. über den Voranschlag des Budgets ergeben. Der Ueberschuß über den Voranschlag beträgt für die abgelaufenen 71/⸗. Mo⸗ nate dieses Jahres 107 Millionen.
— 22. August. (W. T. B.) Dem Vernehmen nach würde der König von Griechenkand vor seiner Rückkehr nach Athen eine Zusammenkunft mit dem Könige von Italien haben.
Syanien. Am 11. Juni explodirte auf dem spanischen Kriegsschiff „Cuba Espansla“ ein Kessel in dem Augen⸗ blick, in dem das Schiff in den Hafen von Santiago de Cuba einlief. 20 Personen wurden sofort getödtet und 113 ver⸗ wundet, darunter 84 Soldaten, die in dem Hafen abgeliefert werden sollten.
Italien. Rom, 21. August. (Pol. Corr.) Der fran⸗ zösische Botschafter beim h. Stuͤhle, Mr. Desprez, sah sich veranlaßt, nicht nur einen Ausgleich in der Angelegenheit der nicht autorisirten religiösen Körperschaften Seitens seiner Regierung in Aussicht zu stellen, sondern sogar mit der Aufhebung der französischen Botschaft beim h. Stuhle zu drohen, um zu verhindern, daß Papst Leo XIII. in seiner gestrigen Allokution die Differenzen mit dem französischen Gouvernement berühre.
Griechenland. Athen. Der hiesige Berichterstatter des „Standard“ meldet: „England hat die von Frankreich abgelehnte Aufgabe, eine neue Note auf der von den Mäch⸗ ten gebilligten Basis zu redigiren, definitiv angenommen. Die Note wird die Vorschläge der Pforte verwerfen.“
Corfu, 20. August. (W. Pr.) Von den im Auslande für Rechnung der griechischen Re gierung angekauften Pferden werden 1400 von hier nach Santa⸗Maura expedirt. Die Rekrutenstellung ist auf der . Insel beendet. Von Paxo und Santa⸗Maura langen starke Rekrutentrans⸗ porte ein, die hier bewaffnet und ausgerüstet werden. Von hier aus gehen fortwährend bedeutende Sendungen von Waffen und Munition nach Cephalonia ab.
Türkei. Konstantino pel, 17. August. (Agence Havas.) Die europäische Reformkommission hat das Reglement für die europäischen Provinzen der Türkei in zweiter Lesung einstimmig angenommen, wobei sich jedoch die türkischen Delegirten der Abstimmung enthielten. In einer früheren Sitzung hatten die französischen und englischen Kommissäre in Form eines Rathschlages ein Reglement für Albanien einge⸗ bracht. Nach demselben würde die Pforte einen General⸗ Gouverneur für Albanien ernennen, welcher die obersten Civil- und Militärfunktionen in seiner Hand vereinigen würde, einen albanesischen Unter-Gouverneur auf je jünf Jahre und Stammeshäupter, die ebenfalls Albanesen sein müßten. Ein Regierungsrath von zwölf Mitgliedern wäre von der Bevöl⸗ kerung zu wählen; die alten Privilegien Albaniens und des Miriditenlandes sollen dabei gewahrt bleiben und ebenso die Hoheitsrechte der Pforte.
— 19. August. (Wien. 3.) Die Pforte hat gestern auf die identische Note der Mächte vom 3. d. M. in der monte⸗ negrinischen Angelegenheit geantwortet und den Mäch⸗ ten bekannt gegeben, daß sie entschlossen sei, Dulcigno an Montenegro abzutreten, jedoch so, daß die Grenze von Pod⸗ goritza zum See Skutari nach den Punkten tracirt werde, welche der Berliner Vertrag vorgezeichnet hat. en die Pforte dadurch, daß sie bereit ist, eine fruchtbare Provinz und eine volkreiche Stadt abzutreten, einen Beweis ihres guten Willens und ihrer Deferenz giebt, verlangt sie, nachdem sie bereits Vorbereitungen zur Abtretung getroffen hat, von den Mächten die Verlängerung der dreiwöchentlichen Frist, weil 21 Tage zur Ausführung der Cession zu kurz bemessen sind. So lange die Cession nicht vollständig durchgeführt ist, werde die Pforte ihre souveränen Rechte bewahren und jede fremde Intervention auf diesem Gebiete verhindern. Falls die Mächte den Vorschlag der Pforte verwerfen und Montenegro unter⸗ stützen würden, sich mit Gewalt in den Besitz Dulcignos zu setzen, so erklärt sie, daß sie an den eventuellen, darauf bezüg⸗ lichen Maßregeln keinesfalls Theil nehmen werde.
— Der englische Konsul in Dscheddah hat telegraphisch Mr. Göschen um möglichst rasche Entsen⸗ dung eines englischen Kriegsschiffes nach dem dor⸗ tigen Hafen zum Schutze der englischen Kolonie gebeten. Mög⸗ licher Weise hat das Verhalten des neuen Scherifs von Mekka, Abdul Mutalib Pascha, dem britischen Konsul Anlaß zu dem erwähnten dringenden Verlangen gegeben.
— 22. August. (W. T. B.) Der amerikanische Ge⸗ schäftsträger hat am Freitag der Pforte eine Note über⸗ reicht, in welcher Klage über die Verzögerung der Ab⸗ urtheilung der Mörder des amerikanischen Missio⸗ nars geführt und dringend verlangt wird, die Pforte möge die Mörder nach Konstantinopel bringen lassen, um zu deren Verurtheilung zu schreiten. .
Skutari, 26. August. (W. „Pr.“ Die Albanesen von Philiates und vom Distrikte Kalamas erwiderten auf eine Aufforderung des Ligacomitéès in Prevesa, sich der allgemeinen Bewegung anzuschließen, daß sie zu den Waffen
reifen würden, wenn ihr eigenes Gebiet bedroht werden ollte, daß sie jedoch wegen Abtretung anderer Theile Alba⸗ niens an Griechenland sich in keinen Kampf einlassen wollen. Das Ligacomité in Prevesa besteht beinahe ausschließlich aus türkischen Funktionären. .
— Die „Times“ läßt sich von hier unterm 23: melden: Der neuernannte General⸗Gouverneur von Ober⸗ Albanien, Riza Pascha, sei am 20. d. Abends mit 2000 Mann in Skutari eingerückt und von dem Ausschuß der Liga empfangen worden. Alle Chefs der Albanesen und die
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