1880 / 199 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 25 Aug 1880 18:00:01 GMT) scan diff

58, 5́, Nr. 7/9 pr. 100 Rilogr. pr. August 65,v ). Neisser Zueker steigend, Rr. 3 pr. i0o0 Rilogr. pr. August 75 25, pr. September 67,50, pr. Otober-Januar 62,00.

Eartäia, 24. August. (G. L. B.)

Produktenmer kt. Reizen fest, pr. August 2800. pr. September 26.75, pr. September - Dezember 26,30, pr. November- Fobruar 26.00. ehl fest, pr. August 62 25, pr. September 58, 50, pr. Zeptember-Dezember 57], 00, pr. November-Februar 56,00. Räböi ruhig, pr. August 73,75, pr. September 74.090, pr. September- Dezember 75,50, pr. Januar-April 76,75. Spiritus fest, pr. August 62.325, pr. Sentember 6l, 0, pr. September - Dezember 59, 00, pr. Januar- April 57,25.

St. Petersburg, 24. August. (XT. T. B.)

PrToduktenmarkt. Talg loco 5d, I5, Pr. Angnst 54,75, Weizen looo 15,25, Roggen loc 11,40. Hafer loco 5. IJ). Hant loFes 31,00, Leinsaat (9 Fad) loco 16,10. Wetter: Warm.

Ven- Korka, 24. August. (MSM. L. B.)

RFaaren bericht. Baumpolls in NHew- Tork 1115s6 do. ia

joo 234 ber, 234 Br., pr. September 23 ber,, 233 Br., pr. Sept. Dezember 231 bez, 234 Br. Steigend.

London, 24. August. (GV. T. B.)

An der Küste angeboten 12 Weizenladungen.

Havannazucker Nr. 12. 25. Fester.

Liverpool, 24. August. (XM. T. B)

Baum nolle. (Schlussbericht) Umsatz S000 B, davon für Spekulation und Export 1000 B. Unverändert. Mid al. ameri- Kovember 473 Br., pr. November-Dezember 47 Br. Kaffee fest, kanische September Oktober-Lieferung 6h /s, Oktober · November- Umsatz? 3500 Saek. Petroleum fest. Standard. wbits loco Lieferung 63 d. 9g. 35 Br., 9,25 Gd. pr. August 9, 25 G6d., pr. September-Dezember Län VerkResl. 24. August. ö . 9 50 G64. Wetter: Sehr sehöͤ. Getreidemarkt. Weisser Weizen 1ẽ 4. billiger, Mehl stet g,

; Best, 24. August. (XI. T. B.) Mais 1 d. thenrer. Wetter: Schön.

Prod ktenmarkt. Weizen loco billiger. Termine b hauptet, Ghask on, 24. August. M. . . per Herbst 109,55 G4. 10,60 Br, per Frübjahr 10770 Gd., 10,75 Br., Roheisen. Mixed numbers warrants 55 sh. 14 4d. bis Roggen loco 9.78. Hafer per Herbst 5.75 Gd. 5.30 Br. Mais pr. 54 sh. 6 d.

Mal Juni 5,72 6d. 575 Br. Kohlraps per Angust-September 123. FMu II, 24. August. M. T. B.). . Wetter: Prachtvoll. Getreide markt. Weizen 1-2 sh. billiger. Am ateridam., 24. Angust. (G. . B) Bradford, 24. August. (w, Getreidemarkt. (Sehlussbericht) Weizen per November Wolle ruhig, Preise eher zu Gunsten der Käufer. 273, per März —. Roggen per Oktober 205, per März 198. NIamehester, 24. August; . Amesterdam, 24. August. (M. T. 3.) 12r Water Armitage 7It, 12 Water Taylor 8t, 20r Water ö Bancazinn 55. Nicholls 8. 30x Water Gidioꝝ 103, 80r Water Clayton 1065, 40r 153.

Hamburg, 24. August. (T. T. B.) .

Getreidemaärkt. Weizen loo und auf Termine ruhig. Roggen loco fest, auf Termine ruhig.

2 pr. August-Sept. 205 Br., 204 Gd, pr. Sept. Oktober 197 Br. 196 G64. Roggen pr. Avgust- Septhr. 172 Br., 170 Gd., pr. September - Oktober 169 Br., 168 Gd. Haler ruhig. Gerste still. Rüröl still, loco 56, pr. Oktober 57. Spiritus ruhig, pr. August 52 Br., pr. Septbr. Oktbr. 50 Br., pr. Qktober-

Deutscher Reichs⸗Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

Neo wm- Orleans 114. Petrolsur in New-Tork 93 G., do. in Philadel kin x ———— Vas Ahonnement beträgt 4 M 60 * of . /

Alle Host-Anstalten nehmen Bestellnug an: /

füt Berlin außer den Rost-Anstalten auch die Exp.

g Gd., rohes Betrolsam 63. d-. Pipe line Certifiaats D. 91 G. f Mehl 4 D. 10 G. Rothor Rinterweigen 1 D. 08 C. Mais (old mired) 52 0. Zueker (Fair reßning Muscovades) 7st. Kaffees (Zio-) gehmal. (Harke KRilcor] Sz, do. Eräirbankg St, do. Rohr gpeck (hart clear] 9B C., Getreidefracht 5s.

für das Nierteljahr. ä a d n . für den Raum einer Aruczeile 30 8

dition: Sw. 2811helmstr. Nr. 32. * ö X.

n. Brothers S* / is.

23

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EE 833

2 * * amm, * // /

Amt werhbem., 24. August. (M. T. B)

Getreidemarkt. fest. Hafer flau. Gerste unverändert.

Antwerpen, 24. August. (R. L. B.)

Peotroleummar kt. (Schlussbericht) Rafsinirtes, Type weiss,

(Schlussbericht) Weizen ruhig. Roggen

Rohzuoker rubig,

Mule Naysll 104, 40r Medio Wilkinson 114, 36. Warpeoꝑs Qnalitãt Rowland 103, 40r Double Weston 114, 60r Double Weston 134. Printers 15/16 21/0 8ᷓpfd. 99. Anziehend.

Trek rg, 24. Angust. R. T. B.) . Nr. 10/13 pr. 100 Kilogr. pr. August

Bayerlsohe

Eis em hu kann- FRFinknnhmeem.

Staatsbahnen. Im Juli er. 6 801 743 s.

(4 373 375 4Æ); seit 1. Jan. 40 021 068 t. (— 192 075 4).

——

Königliche Schauspiele. Oxperntous. Donnerstag? Keine Vorstellung.

Schauspielhaus: 159. Vorstellung. Das goldene Krenz. Oper in 2 Akten nach dem Französischen von S. S von Mosenthal. Musik von Ignatz Brüll. Tanz ron Paul Taglioni,. In Scene gefetzt vom Regisseur Salomon. Zum Schluß: Eine Tänzerin auf Reisen. Episode mit Tanz von Hoguet. Musik komponirt und arrangirt von Schmidt. Anfang 7 Uhr.

Freitag: Opernhaus. Keine Vorstellung.

chauspielhaus: 160. Vorstellung. Graf Esser. Trauerfviel in 5 Akten von H. Laube. Ansang halb 7 Uhr.

Vallner- Theater. Donnerstag: Zum vor— letzten und 27. Male: Signor Piffarello.

Victoria- Theater. Direktion? Emil Hahn. Sonnabend, den 3 August: Göthe ˖ Feier: Faust. Erstes Tagewerk.

Or l, ge Faust (Zweites Tagewerh. Mephisto: Hr. O. Devrient. Faust: Emil Hahn. Anfang 6 Uhr.

Krolls Theater. Donnerstag: Gastspiel des

Könial. preuß. Kammersängers Hrn. Theodor Wachtel. Der Troubadour. Oper in 4 Akten von Verdi. Manrico: Hr. Theodor Wachtel.) Vor und nach der Vorstellung? Großes Doppel Concert im Sommer⸗ Garten bei brillanter Beleuchtung desselben. An⸗ fang b, der Vorstellung 63 Uhr.

Freitag: Gastspiel des Frl. Ilma von Murkka: Martha oder: Ter Markt zu Richmond. (Martha: Frl. v. Murska) Lasse partouts zu den Gastvoorstellungen des Hrn. Th. Wachtel und des Fil. Ilma v. Murkka haben nur für die Herren Vertreter der Presse Gültigkeit.

—————

gerraaria- Theater. (Im Weinbergsweg.)

Donnerstag: Benefiz für den Requisiteur Herrn Rudolph Gontard. Michael Kohlhaas. Trauer⸗ spiel in' 4 Akten v. L. Schenk. (Michael Kohlhaas: Hr. Direktor Wilh. Henne als Gaft.) .

Freitag: Zum 5. Male: Faselhans. Posse mit Gesang in 6 Bildern.

Felle - Mliance - Theater. Donnerstag:

Zum 27. M.: Harun al Raschid. Luftspiel in Akten ron G. v. Moser. Im prachtvollen Sommer garten: Großes Doppel ⸗Concert, ausgeführt von den Musikchören des Garde ⸗Kürassier ⸗Regiments unter perfönlicher Leitung des Königlichen Musikdirektors Hrn. Selchow und der Kapelle Herold. Auftreten der Sänger Gesellschaften. Abends: Brillante Illumina⸗ tlon durch 20 6000 Gasflammen. Anfang des Con—⸗ certs 6 Uhr, der Vorstellung7 Uhr. Entrée 50 .

Freitag: Großes Monstre⸗ Concert, ausgeführt von dem Mufikchor des 3. Garde ⸗Grenad. Regts., unter perfönlicher Leitung des Königlichen Musikdirektors Hrn. Ruscheweyh (letztes diesjähriges Concert dieses Musikchors) und den Kapellen Baumgarten und Herold. Im Theater: Zum 186. Male: Der Nattenfänger von Hameln.

Jamilien⸗ Nachrichten.

rl. Helene v. Heydebrand und der Lasa remier Lieutenant Richard v. Z pelin

Verlobt: mit Hrn. (Nassadel).

Verehelicht: Hr. Rechtsanwalt Laurenz Friedel mit Frl. Betty Türck (Bonn Cölm.

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Premier ˖Lieute- nant Dreher (Steinberg) Hrn. Premier⸗ Lieutenant Bolze (Sondershausen). Hrn. Premier ⸗Lientenant Julius Frhrn. Grote (Altong).

Gestorben: Hrn. Dr. Gustav Toepke Tochter Ilsa (Badenweiler). Hr. Rittergutsbesitzer Ludwig Schultz (Mahnwitz).

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

21212 K. Amtsgericht Riedlingen. Zurückgenommen wird der Steckbrief gegen Ludwig Franz Karl 9 von Heckenhagen, Reichs ⸗Anzeiger Nr. 131 1880. Den 20. August 18530, Untersuchungsrichter Heß.

Offene Requisition. Gegen den Menagerie⸗ besitzer Meinel, früher in Hannover, ist durch Strasbefehl des unterzeichneten Gerichts unter dem 3. August er. wegen Uebertretung gegen 5. 2 Art. III. der Verordnung vom 25. Juni 1867 eine Geldsirafe von 5 S event. eine Haftstrafe von 1 Tage festgesetzt. Da der Aufenthalt dessel ben hier nicht bekannt ist, wird um gefällige Mittheilung desselben ergebenst ersucht. Celle, den 12. August 1880. Königliches Amtsgericht. Abtheilung J.

ꝛc. Voigt nicht vorhanden oder mindestens nicht

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

lann'] Oeffentliche Zustellung.

Die Maria Simon, Wittwe von Peter Schnitzler, ohne Gewerbe, zu La . Ge⸗ meinde Diedenhofen, in ihrer Eigenschaft als Vor⸗ münderin ihres minderjährigen Kindes Catharina Schnitzler, und so viel nöthigéin eigenem Namen, vertreten durch Rechtdanwalt Koch, klagt gegen den Werner Schneider, ohne Gewerbe, früher zu Urfey, jetzt ohne bekannten Wohn und Aufenthalts · ort, in feiner Eigenschaft als Vormund seiner min⸗ derjährigen Kinder Anna und Margaretha Schnei- der, und so viel nöthig in eigenem Namen, mit dem Antrage auf Geslattung des Verkaufs der im Pro⸗ tokoll des K. Notarg Funk zu Düren vom 13. Mai c. näher beschriebenen Immobilien auch unter der Taxe und zu jedem Preise und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts streits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Aachen auf den 28. Oktober 1880, Vormittags 9 Uhr, mit de? Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelafsenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Aachen, den 23. August 1880.

Bewer, ĩ Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

2175 Aufgebot.

Frau Güntherine Therese Auguste Schlüter, geb. Voigt zu Saljkotten und die Kinder der verstorbenen Frau Auguste Friederike; Caroline Hagse, geb. Voigt, zu Berlin, nämlich Louise Therese Anna, Johann Ernst Friedrich, Therese Marie. Johanne, Emma Mathilde Ida und Martin Wilhelm Fritz, Ge— schwister Haase, haben behauptet und glaubhaft ge⸗ macht, daß Johann Friedrich Ernst Voigt (hier geboren den 30. Julius 1826) und dessen Schwester Caroline gouise Adolphine Voigt (hier geboren den 16. Oktober 1835) vor länger als 20 Jahren nach Amerika ausgewandert seien, daß von dem Leben, Aufenthalt oder Tode Beider an die Eingangs Genannten in mindestens 20 Jahren keine Nachricht gelangt sei und daß außer den im Eingange Genannten nähere oder gleich nahe Erb⸗ berechtigte zum Nachlasse der erwähnten Geschwister

bekannt seien.

Auf den Antrag der im Eingange Eenannten werden daher sowobl die erwähnten abwesenden Geschwister Voigt als auch alle Diejenigen, welche auf das Vermögen der letzteren Ansprüuͤche erheben zu können meinen, aufgefordert, spätestens in dem

auf

den 12. Januar 1881, Vormittags 11 Uhr, vor dem Fürstlichen Amtsgerichte 11. hier anberaum-⸗ ten Aufgebotstermine ihre Ansprüche anzumelden, widrigenfalls alle nicht angemeldeten Rechte und Ansprüche für ausgeschlossen erklärt werden und eventuell der Nachlaß der abwesenden Geschwister Voigt den Antragstellern nach Maßgabe ihres be⸗ haupteten Erbrechts, und zwar ohne Kaution über— wiefen und ausgeantwortet wird.

Sondershausen, den 19. August 1880. Fürstl. Schwarzb. Amtsgericht II. 2. Chop.

(21157 Im Namen des Königs!

In Sachen, betreffend das Aufgebot:

1 des im Grundbuche von Paderborn Band 37 Blatt 242 Abtheilung III. Nr. 3 auf dem Grundbesitze der Eheleute Johann Gülden und Louise, geb. Rittmann, früher zu Paderborn, jetzt zu Lügde, resp. Band 1 Blatt 226 Ab⸗ theilung 1II. Nr. 18 auf dem Grundbesitze der Vereinsbrauerei Schönbeck C Comp. zu Pader⸗ born, resp. Band 4 Blatt 1 Abtheilung III. Nr. 16 auf dem Grundbesitze des Fuhrmanns Johann Halsband daselbst für die Geschwister Pancratius, Gertrud, Georg, Friedrich und Cretcentia Rittmann zu Paderborn ex deer. de 3. März 1829 eingetragenen praecipni im Betrage von inszesammt 30 Thlr.,

2) des rechte kräftigen Ertenntnisses vom 27. Juni 1862 nebst Hypothekenbuchsauszuges, aus wel chem auf dem Grundvermögen der minderjäh⸗ rigen Catharina Lünen zu Neuhaus Band 8 Blatt 48 des Grundbuchs von Neuhaus Ab— theilung III. Nr. 22 für die Wittwe Timmer berg zu Neuhaus 100 hlr. Judikat nebst 50so Zinsen seit dem 10. September 1860 zufolge Requisition des Prozeßrichters vom 18. Mai . ex decreto de 27. Mai 1863 eingetragen stehen, der notariellen Obligation vom 4. Februar

dem Grundvermögen der Wittwe Maurer Caspar Kaufmann zu Paderborn Band 104

1848 nebst Hypothekenschein, aus welcher auf

Johann Baumann zu Paderborn 354 Thlr.

19 Sgr. 10 Pf. nebst 40½ Zinsen für gelieferte

Zimmerarbeiten und Matersalien ex decreto e

21. Februar 1848 eingetragen stehen, erkennt

das Königliche Amtsgericht zu Paderborn durch

den Amtsgerichts⸗Rath Naendrup,

für Recht:

daß der Ehefrau August Reinold mann, Amalie, geb. Borns, zu Heßler bei Gelsen—⸗ kirchen ihre Rechte an die vorstehend sub 1. näher bezeichnete Post vorzubehalten, im Uebri⸗ gen aber alle Diejenigen, welche an die vor— gedachte Post Ansprüche zu haben vermeinen, mit denselben auszuschließen, und daß die sub 2. und 3. bezeichneten Urkunden für kraftlos zu erklären und die Kosten des Aufgebotsverfah rens den Extrahenten zur Last zu legen.

Von Rechts Wegen.

Paderborn, den 23. August 1830.

Gerichtsschreiberei II. des Königlichen Amtsgerichts. Stöcker,

Gerichtesekretär.

(21159 In Sachen des Lieutenants Curd von Pawel zu Oldenburg, Klägers,

wider den Kunstgärtner Johann Christian Wilhelm Ernst hierselbst, Beklagten, wegen Hypolhekkapitals und Zinsen, ist, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlag⸗ nahme des dem Beklagten zugehörigen, auf dem zum Protokolle des vormaligen Herzoglichen Stadt- gerichts vom 22. November 1866 überreichten Si⸗ kuationsplane mit é, f, a, d, g, h bezeichneten, vor dem Petrithore an der Heerstraße belegenen, ur⸗ sprünglich 1 Morgen 10 Ruthen baltenden vorhin Giesecke'schen Gartens, sammt darauf befindlichen Gebäuden und übrigem Zubehör unter dem 18. d. M. verfügt, auch die Eintragung dieser Verfügung im Grundbuche am 19. d. M. erfolgt ist, Termin zum öffentlich meistbietenden Verkaufe des Grund⸗

snücks auf den 2. Dezember 1880, Morgens 11 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte,

Zimmer Nr. A, ; anberaumt, in welchem die hypothekarischen Gläu biger ihre Obligationen und Hypothekenbriefe zu überreichen haben.

Braunschweig, den 20. August 1889. Herzogliches Amtsgericht. V. v. Münchhausen. 21176 Anton und Anna Meister, Steinbrechers kinder von Eichstädt, jetzt unbekannten Aufenthalts, werden biermit aufgefordert, im Vertheilungsverfahren in der Subhastatlonssache Dillmann gegen Meister, Ludwig und Regina, Steinbrecherseheleute dahier, a. binnen 2 Wochen ihre Forderungsansprüche bei dem K. Amtsgerichte Eichstädt geltend zu machen, in dem auf Freitag, den 10. September 1880, Vorm. 10 Uhr, loco Amtsgerichts gebäude Eichstädt, Zimmer Nr. 19, anberaum⸗ ten Vertheilungstermine zu erscheinen, mit dem Beifügen, daß der Vertheilungsplan im Ent— wurf vom 3. September er. an, eine Woche auf der unterfertigten Gerichtsschreiberei ein⸗ gesehen werden könne. Den 21. August 1880. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts Eichstädt. Straßer.

212171 Auszug. In Sachen der zu Cöln wohnenden Rosa Bytin kn, Ehefran Hugo Baruch, Klägerin, vertreten durch Rechts⸗ anwalt J. J. Fischer, gegen den zu Cöln wohnenden Kaufmann Hugo Baruch, Beklagten, ohne Anwalt, ö hat das Kgl. Landgericht. II. Civilkammer zu Cöln, durch Urtheil vom 14. Juli 1880 die zwischen der Klägerin und ihrem beklagten Ebemanne bestehende eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt, an deren Stelle völlige Gütertrennung ausgesprochen und die Parteien zum Zwecke der Liquidation und Auseinandersetzung vor den Kgl. Notar von Ley zu Cöln verwiesen. Cöln, den 12. August 1880. Der Anwalt der Klägerin: J. J. Fischer, Rechtsanwalt. Veröffentlicht gemäß §. 11 des Ausf. Ges. zur Deutschen Civil ⸗Prozeß⸗Ordnung. Cöln, den 23. August 1880. Lüdemann,

loss Aufgebot.

Alle, welche an den, von dem Partikulier August Elvers zu Eimsbüttel an den Banquier Hans Christian Schmidt in Hamburg mittelst Kon traktes vom 19. Juni 1880 in Tausch überlassenen, im hiesigen Gerichtsbezirk belegenen Hof „Harten⸗ holm“ cum pert. dingliche, nicht protokollirte For derungen und Ansprüche zu haben vermeinen, wer⸗ den hierdurch aufgefordert, solche bei Vermeidung des Verlustes binnen 12 Wochen, vom Tage der letzten Bekanntmachung dieses Aufgebots an ge⸗ rechnet, hierselbst anzumelden.

Segeberg, den 11. August 1880.

Königliches Amtsgericht. II.

21097 Bekanntmachung. Die beim Neubau eines Nebengebäudes bei der Fahrer⸗Kaserne zu Erfurt erforderlichen Arbeiten und Materiallieferungen, veranschlagt zu 6100 . sollen im Wege der öffentlichen Submission in. Generalentreprise vergeben werden. Submissionsgebote, versiegelt und mit entsprechen⸗ der Aufschrift werden bis zum 6. September er., früh 10 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Garnisonverwaltung, Petersberg, Kaserne A., wo auch die Bedingun⸗ gen 2c. ausliegen, portofrei angenommen. Erfurt, den 21. August 1889.

Königliche Garnison Verwaltung.

Verschiedene Bekanntmachungen. 21246

j Bergbau⸗Actien⸗Gesellschaft „Mark.“

Die Herren Actionaire der Bergban ⸗Actien⸗Ge⸗ sellschaft Mark werden zu der am 30. Septem⸗ ber cr.,, Nachmittags 3 Uhr, im Gasthofe Wencker⸗Paxmann in Dortmund stattfin denden diesjährigen ordentlichen General Versammlung hiermit eingeladen. Tagesordnung: Vortrag des Geschäfts⸗ und Jahres ⸗Berichts und Ertheilung der Decharge, Wahl eines Mitgliedes des Verwaltungs- Rathes, Wahl dreier Rechnungs⸗Revisoren, 4) Anttag auf Feststellung der Tantième für den Verwaltungs ⸗Rath, 5) k 1 von MS 15 000 der Anleihe A 60s.L. 6) Anträge von Aetzonairen. Der Verwaltungs⸗Rath.

21247 Schisshyttan Molnobo Aktie Bolag.

Die Herren Aktionäre werden hierdurch zur ordentlichen General ⸗Versammlung auf Mittwoch, den 15. September d. J., Nachmittags 6 Uhr, im Grand Hötel zu Stockholm eingeladen. Tagesordnung: I) Geschäftsbericht und Vorlegung der Bilanz, Bericht der Rechnungsrevisoren und Ertheilung der Decharge; . 2) Neuwahl von Vorstandsmitgliedern und Rech⸗ nungsrevisoren. Die Herren Aktionäre, welche an der General- versammlung Theil nehmen wollen, haben ihre Aktien spätestens bis zum 5. September d. J.

bei der Gesellschaftskasse in Molnebo, oder bei Herrn S. Bleichröder in Berlin, Herren L. Behrens & Söhne in Hamburg, der Breslauer Discontobank, Frieden thal & Co in Breslau zu deponiren. Moluebo, den 23. August 1880. Der Vorstand. W. Weber. W. Michter.

21016 Hem ver elsrlliehem KEehördlen

wird hierdurch zur Ausschreibung etwaiger

Beahten- G Lebrer-Vakanzen

die im 4. Jahrgange erscheinende Monat- selarift CTür deutsche KHenrmäte ange- legentlichst empfohlen. Die weite Verbreitung., welche die bezüglichen Bekanntmachungen da- durch in allen Beamtenkreisen des Deutschen Reiches finden, sichert ohne Zweifel den besten Erfolg. Geneigte Anfträge für das am 15. jeden Monats erscheinende Heft, wolle man mög- lichst bis 10. des betr. Monats an die Verlags- buchhandlung von Fr. Weiss's Nachf. (Hugo Söderström) in Grünberg i. Schles. gelangen lassen.

Blatt 133 des Grundbuchs von Paderborn Ab⸗

theilung 1II. Nr. J für den Zimmermeister

Gerichts schreibergehülfe.

eile. Probehefte gratis und franko.

rufungen gegen die Endurtheile der Kreisvorwaltungsgerichte,

Insertions-debühr 30 J pro gespaltene Petit-

M 20 .

Berlin, Donnerstag,

den 26. August, Ahends.

LS ch.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Justiz-Rath Stinner zu Hochheim bei Erfurt, bis⸗ her Rechtsanwalt und Notar zu Schlochau, den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasse; sowie den Schullehrern und Organisten

Heidrich zu Comeise im Kreise Leobschütz und Pollak zu

Beneschau im Kreise Ratibor den Adler der Inhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Geheimen Regierungs- Rath a. D. Keller-Holl zu Karlsruhe die Erlaubniß zur Anlegung des von des Groß⸗ herzogs von Baden Königlichen Hoheit ihm verliehenen Commandeurkreuzes zweiter Klasse des Ordens vom Zähringer Löwen zu ertheilen.

Rüänigreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

die Gerichts ⸗Assessoren Kwasniewski, Koblitz, Kaehrn, Pohle, Bensieg und Dr. Hochgürtel zu Amtsrichtern zu ernennen; sowie

dem Stadtgerichtskaffen - Rendanten z. D., Rechnungs⸗ Rath Gragert zu Berlin, bei seiner Versetzung in den K den Charakter als Geheimer Rechnungs-Rath zu verleihen.

Gesetz zur Abänderung und Ergänzung des Gesetzes, betreffend die Verfassung der Verwaltungs⸗ gerichte und das Verwaltungsstreitverfahren, vom 3. Juli 1875 (Gesetz⸗Samml. S. 375) und Ein⸗ führung desselben in dem gesammten Umfang der Monarchie.

(Vom 2. August 1880.)

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt: Artikel J.

Das Gesetz, betreffend die Verfassung der Verwaltungs⸗ gerichte und das Verwaltungsstreitverfahren, vom 3. Juli 1875 (GesetzSamml. S. 3765) wird nachstehenden Abänderun—⸗ gen unterworfen:

die 8§8. 1, 2, 4, 5, 7, 8, der letzte Absatz des §. 9, 85. 13, 36, 31 sub b, 33, 34, 35, 36, 37, 39, 54, der letzte Satz des 5. 55, die §§8. 60, 66, 70, 72, 76, 77, 78, 79, So, SI, 82, S3, 84, 85, 87, 88 erhalten die nachfolgende Fassung;

die 5§. 9, 42, 44, 48, 59 erhalten die nachfolgenden Zusãtze;

der Titel VIII. erhält die Ueberschrift: von dem Verfahren in der Revisionsinstanz und von der Wiederaufnahme des Verfahrens;

hinter die §5. 16, 30, 34, 53, 70, 81, 83, 87 werden die nachstehenden neuen §8§. 16a, 30 a, 34 a, 53 a, 70 a, 81 a, 83 a, 87a eingestellt;

der 58. 89 wird aufgehoben; an die Stelle des 5§. 90 tritt der nachfolgende §8. 89.

61

Der Entscheidung der Verwaltungsgerichte unterliegen die in den Gesetzen bezeichneten Streitsachen über Ansprüche und Verbindlichkeiten aus dem öffentlichen Rechte (streitige Ver⸗ waltungssachen).

Die Verwaltungsgerichte entscheiden unbeschadet aller privatrechtlichen Verhältnisse.

5. 2.

Für jeden Kreis besteht am Amtssitze des Landraths ein Kreisverwaltungsgericht (G. 8s); für jeden Regierungsbezirk besteht am Amtssitze des Regierungs⸗Präsidenten ein Bezirks⸗ verwaltungsgericht; für den gesammten Umfang der Monarchie besteht zu Berlin ein Ober⸗Verwaltungsgericht. Für den Stadtkreis Berlin besteht ein besonders Bezirksverwaltungs⸗ gericht zu Berlin.

8. 4

Die Bezirks verwaltung gerichte entscheiden auf die Be⸗

soweit nicht gemäß besonderer gesetzlicher Vorschrift diese Urtheile im Verwaltungsstreitverfahren endgültig, oder die gegen dieselben stattfindenden Rechtsmittel in abweichender Weise geregelt sind.

Die Bezirksverwaltungsgerichte entscheiden endgültig auf die Beschwerden, welche die Leitung des Verfahrens in den bei den Kreisverwaltungsgerichten anhängigen streibigen Ver⸗ waltungssachen zum n en fm haben.

§. 5. Das Ober⸗Verwaltungsgericht entscheidet auf die Be⸗ rufung gegen die von den Bezirksverwaltungsgerichten in erster Instanz, sowie auf das Rechtsmittel der Revision gegen die

lassenen Endurtheile, soweit nicht gemäß besonderer gesetzlicher Vorschrift diese Urtheile im ö n nn . . gültig, oder die gegen dieselben stattfindenden Rechtsmittel in abweichender Weise geregelt sind.

Das Ober-Verwaltungsgericht entscheidet desgleichen auf die Beschwerden, welche die Leitung des Verfahrens in den bei den Bezirksverwaltungsgerichten anhängigen streitigen Ver⸗ waltungssachen zum Gegenstande haben.

8.

Die Verwaltungsgerichte haben sich gegenseitig Rechts⸗ hülfe zu leisten. Sie haben den u fag der 2 im Instanzenzuge vorgesetzten Verwaltungsgerichte Folge zu leisten. Die im Instanzenzuge vorgesetzten Verwaltungsgerichte üben die dienstliche Aufsicht über die Geschäftsführung der nachgeordneten Verwaltungsgerichte; sie sind insbesondere auch zur Vornahme allgemeiner Geschäftsrevisionen befugt.

§. 8.

KLreisverwaltungsgericht ist der Kreis- (Stadt“) Ausschuß. . Die Bestimmungen der 58. 33 und 49 des Gesegzes über die Organisation der allgemeinen Landesvvnerwaltung sind auch für das Verwaltungsstreitverfahren maßgebend. Im Uebrigen wird der Geschäftsgang bei den Kreisverwaltungsgerichten, unbeschadet der Vorschriften des gegenwärtigen Gesetzes, durch ein . dem Minister des Innern zu erlassendes Regulativ geordnet.

§. 9. r (Letzter Absatz.)

Die drei anderen Mitglieder des Bezirksverwaltungs⸗ gerichts werden auf drei Jahre aus den Einwohnern seines Sprengels durch den Provinzialausschuß gewählt. In gleicher Weise wählt letzterer drei bis sechs Stellvertreter, über deren Einherufung das Geschäftsregulativ hestimmt. Die Dauer der Wahlperiode kann durch das Provinzialstatut anders bestimmt werden. Wählbar ist mit Ausnahme der Ober⸗Präsidenten der Regierungs-Präsidenten, der Vorsteher Königlicher Polizei behörden und der Landräthe jeder zum Provinzial-Landtage wählbare Angehörige des Deutschen Reichs.

§. 9. ; usatz)

Die zu wählenden Mitglieder, sowie die Stellvertreter, bleiben auch nach Ablauf der Wahlperiode bis zur Einführung der neu Gewählten in Thätigkeit.

Für das Bezirksverwaltungsgericht zu Berlin erfolgt die Wahl durch den Magistrat und die Stadtverordnetenversamm— lung unter dem Vorsitze des Bürgermeisters.

16

. Die gewählten Mitglieder und stellvertretenden Mit— glieder werden durch den Vorsitzenden vereidigt. Alle Mit⸗ glieder und stellvertretenden Mitglieder unterliegen in dieser ihrer Eigenschaft den Vorschriften des Gesetzes, betreffend die Dienstvergehen der Richter u. s. w, vom 7. Mai 1851 (GefetzSamml. S. 218) beziehungsweise des Gesetzes vom 26. März 1856 (GesetzSamml. S. 201).

Disziplinargericht ist das Plenum des Ober-Verwaltungs⸗ gerichts; der Vertreter der Staatsanwaltschaft wird von dem Präsidenten des Ober-Verwaltungsgerichts ernannt.

ö §. 1642.

Die Disziplin über die bei den Bezirksverwaltungs⸗ gerichten angestellten Subaltern- und Unterbeamten übt der Direktor mit denjenigen Befugnissen, welche nach dem Gesetze, betreffend die Dienstvergehen der nicht richterlichen Be⸗ amten z., vom 21. Juli 18652 den Vorstehern der Provinzial⸗ behörden in Ansehung der bei letzteren angestellten unteren Beamten zustehen.

Ueber Beschwerden gegen die Verhängung von Ord— a, n beschließt der Präsident des Ober⸗Verwaltungs⸗ gerichts.

Die Einleitung des Disziplinarverfahrens auf Entfer⸗

nung aus dem Amte, die Ernennung des Untersuchungs⸗

kommissars und des Vertreters der Staatsanwaltschaft erfolgt durch den Direktor des Bezirksverwaltungsgerichts; entschei⸗ dende Behörde ist in erster Instanz das Bezirksverwaltungs⸗ gericht, in der Berufungsinstanz das Ober⸗Verwaltungsgericht; der Vertreter der Stagtsanwaltschaft für die Berufungsinstanz wird von dem Präsidenten des Ober-Verwaltungsgerichts ernannt. §. 26.

Das Ober⸗Verwaltungsgericht kann auf Beschluß des Staats⸗Ministeriums in Senate eingetheilt werden. Das Präsidium bezeichnet bei Beginn jedes Geschäfts⸗ jahres und mindestens auf die Dauer desselben für jeden Senat die ständigen Mitglieder und für den Fall ihrer Ver⸗ hinderung die erforderlichen Vertreter. tass 9. ,, . . , . des hierfür er⸗

enen Regulativ ; ie Vertheilung der Geschä unter die Senate. ) ; . . Des Präsidium besteht aus dem Präsidenten, den Senats⸗ Präsidenten und dem dem Dienstalter nach, bei gleichem Dienstalter dem der Geburt nach ältesten RNitgliede Das Präsidium entscheidet nach Stimmenmehrheit; im Falle der Stimmengleichheit giebt die Stimme des Präsidenten den

von den Bezirksverwaltungsgerichten in zweiter Instanz er⸗

Ausschlag.

waere .

J §. 30 a.

Die Disziplin über die bei dem Ober-Verwaltungsgerichte angestellten Subaltern⸗ und Unterbeamten übt der Präsident mit denjenigen Befugnissen, welche nach dem Gesetze, betref⸗ fend die Dienstvergehen der nicht richterlichen Beamten ꝛc., vom 21. Juli 1852 den Ministern in Ansehung der ihnen untergeordneten Beamten zustehen. Die Einleitung des Disziplinarverfahrens auf Entfernung aus dem Ante, die Ernennung des Untersuchungskommissars und des Vertreters der Staatsanwaltschaft erfolgt durch den Präsidenten; ent⸗ scheidende Behörde erster und letzter Instanz ist das Ober⸗ Verwaltungsgericht.

6 381 .

„bh. „in allen sonstigen Fällen dasjenige Verwaltungs⸗ gericht, in dessen Bezirk die in Anspruch zu nehmende Person, Korporation oder öffentliche Behörde wohnt oder ihren Sitz hat, und wenn die Behörde ihren Sitz außerhalb ihres amt— lichen Bezirks oder außerhalb des raumlichen Bezirks der durch sie vertretenen Korporation hat, dasjenige Verwaltungs⸗ gericht, dem der Bezirk angehört.

Die Besti ö ie Bestimmungen der bürgerlichen Prozeßgesetze über Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen sind auch für das Verwaltungsstreitverfahren maßgebend.

8. 34. Ueber das Ablehnungsgesuch beschließt das Gericht, welchem der Abgelehnte angehört. g ( „Der Beschluß, durch welchen das Gesuch für begründet erklärt wird, ist endgültig. Wird das Gesuch für unbegründet erklärt, so steht der mit demselben zurückgewiesenen Partei innerhalb zwei Wochen die Beschwerde an das im Instanzen⸗ . 2 st höhere Gericht zu. Das letztere entscheidet end⸗ Das im Instanzenzuge zunächst vorgesetzte Gericht ent⸗ scheidet desgleichen endgültig und bestimmt das zuständige Ge⸗ richt, wenn das Gericht, dem das ausgeschlossene oder ab⸗ gelehnte Mitglied angehört, bei dessen Ausscheiden beschluß⸗ unfähig wird. §. 34a.

Ist in einer streitigen Verwaltungssache, in welcher in erster Instanz der Kreis- (Stadt) Ausschuß zu erkennen hat, die Kreiskorporation als solche Partei, so wird von dem vor—⸗ gesetzten Bezirksverwaltungsgerichte, und wenn ein Stadtkreis Partei ist, von dem Ober⸗Verwaltungsgerichte ein anderer Kreis⸗ oder Stadtausschuß mit der Entscheidung der Sache beauftragt. .

§. 35.

Die Klage ist dem zuständigen Gerichte schriftlich einzu⸗ reichen. In derselben ist ein bestimmter Antrag zu stellen und sind die Person des Beklagten, der Gegenstand des An⸗ spruchs, sowie die den Antrag begründenden Thatsachen genau zu bezeichnen.

. 8. 36.

Die Klage ist dem Beklagten mit der Vorladung zur mündlichen Verhandlung zuzufertigen. Die Zufertigung kann vor Anberaumung der mündlichen Verhandlung mit der Auf⸗ forderung an den Beklagten erfolgen, seine Gegenerklärung innerhalb einer bestimmten, von einer bis zu vier Wochen zu bemessenden Frist einzureichen.

Die Gegenerklärung des Beklagten wird dem Kläger zu⸗ gefertigt.

Zur Gegenerklärung kann in nicht schleunigen Sachen dem Beklagten eine angemessene, der Regel nach nicht über zwei Wochen zu erstreckende Nachfrist gewährt werden.

8. 37.

Stellt sich der erhobene Anspruch sofort als rechtlich un⸗ zulässig oder unbegründet heraus, so kann die Klage ohne Weiteres durch einen mit Gründen versehenen Bescheid zurück⸗ gewiesen werden.

Scheint der erhobene Anspruch rechtlich begründet oder stellen sich die in der Gegenerklärung erhobenen Einwendungen sofort als rechtlich unbegründet heraus, so kann dem Beklag⸗ ten, sofern derselbe die vorgängige Anberaumung der münd⸗ lichen Verhandlung nicht ausdrücklich verlangt hat, ohne Wei⸗ teres durch einen mit Gründen versehenen Bescheid die Klag⸗ losstellung des Klägers aufgegeben werden.

Namens des Bezirksverwaltungsgerichts steht im Falle des Einverständnisses auch den beiden ernannten Mitgliedern, Namens des Kreisausschusses auch dem Vorsitzenden desselben der Erlaß eines solchen Bescheides zu. In dem Bescheide ist den Parteien zu eröffnen, daß sie befugt seien, innerhalb zwei Wochen vom Tage der Zustellung ab gegen den Bescheid Ein⸗ spruch zu erheben und die Anberaumung der mündlichen Ver⸗ handlung zu beantragen. Wird kein Einspruch erhoben, so gilt der Bescheid vom Tage der Zustellung ab als End⸗

urtheil. §. 39.

Zur mündlichen Verhandlung werden die Parteien unter der Verwarnung vorgeladen, daß beim Ausbleiben nach Lage der Verhandlungen werde entschieden werden.

Das Gericht kann zur Aufklärung des Sachverhältnisses das persönliche Erscheinen einer Partei anordnen.