.
—
Hammbuxg, 24. August. (XT. T. B)
Getreidemarkt. Roggen Joco fest, anf Termine ruhig.
Reizen pr. August-Sept. 205 Br., 204 Gd., pr.
197 Br, 195 64. Roggen pr. August. Septhr. 1723 Br, 170 Gd, pr. Haler ruhig. Spiritus
September - Oktober 169 Br., 168 6d. still. Rülöl still, loco 56g, pr. Oktober 57. pr. August 52 Br., pr. Septhr. Oktbr. 50 Br.,
Kovember 474 Br., pr. November-Dezember 47 Br, Standard wbite loco
g. 35 Br., 9,25 Gd., pr. August 8, 25 Gd., pr. September- Dezember
Umsatz 3500 Sack. Petroleum fest.
9, 50 Gd. — Wetter: Sehr schön. Best, 24. August. (XI. T. B.)
Prodüùktenmarkt. Weizen loco billiger. Termine b hauptet,
per Herbst 10,55 Gd. 10,60 Br, per Frũbjahr 10,70 Roggen loco 9.78. Hafer per Herbst 5.75 Gd. 550
Mal-(Juni 5,72 Gd., 5,5 Br. Kohlraps per Angust-September 123. —
Wetter: Pracht voll. Amte idamnr, 24. Angust. (. J. B).. Getreidemarkt. (Schlussbericht, Weizen
273, per März —. Roggen per Oktober 256, per März 198.
Ameteedamn , 24. August. (M. . 3.)
Bancazinn 55.
Amt er pem, 24. August. (M. T. B.)
Getreidemarkt. fest. Hafer flau. Gerste unverändert.
Antwerpen, 24. August. (RN. L. B.)
Fetroleum markt. (Schlussbericht) Raffinirtes, Type weiss,
Weizen loco und auf Termine ruhig.
(Schlussbericht) Weizen ruhig. Roggen
Sept. Oktober
Gerste ruhig, pr. Oktober-
Kaffee fest,
Baumwolle.
Lieferung 63 d.
Gd., 1075 Br.,
Br. Nais pr. 54 sh. 6 d.
per November Mamelienter, 24. August.
joco 23 bez. 23 Br., pr. September 234 ber., 234 Br., pr. Sept. Dezember 231 bez., 233 Br. Steigend. London, 24. August. (SM. T. B.) An der Küste angeboten 12 Weizenladungen. Havannazucker Nr. 12. 25. Fester. Liverpool, 24. August. (M. T. B.) ( Schlussbericht.) ; ͤ für Spekulation und Export 1000 B. Unverändert. Mid dl. ameri- kanische Septemper-Oktoper-Lieferung 6i/is, Oktober - Norember-
HäverkRnosl, 24. August. (N. T. B.)
Getreidemarkt. Weisser Weizen 1 d. billiger, Mehl stet g, Mais 1 d. thenrer. — Wetter: Schön.
Glas on, 24. August. MW. T. B.)
Eoheiseü6,. Mixed. numbers warrants 55 sh. 14 d. bis
Huli, 24. August. (W. T. B.) ö. Getreidemarkt. Weizen 1-2 sh. billiger. Bradford, 24. August. (XT. TJ. B.)
Wolle ruhig, Preise esier zu Gunsten der Käufer.
129r Water Armstage 734, 12r Water Taylor 86, 20 WMator Micholls 98. 30r Water Gidioy 103, 30 Water Clayton 105, 40r 15. Mule Nayoll I04, 40r Medio Nilkinson 114, 36r Warpegꝑs Qualitat Rowland 103, 40r Double MNeston 11, 60r Double Weston 134, Printers 16/16 / 8zpfd. 99. Anziehend.
Horak En, 24. Angust. IR. T. B.) .
Rohzuoker rußig, Hr. 10 / Iz pr. 100 Rilogr. pr. August
September 67, 50. Ferris, 24.
September 26.75,
Umsatz 8000 B., davon Februar 260.
Rüböl ruhig, pr.
Dezember 75,50 August 62.25,
. —
debma lz
58, 50, Nr. 7/9 pr. 100 EKilogr. pr. August 65, 50. 982i Zuo der steigend, Nr. 3 pr. i00 RKilogr. pr. August 75 25, pr.
Produktenmarkt.
pr. Sentember 61, 00, 59.00. pr. Januar- April 57. 25.
Sz. Petersburg, 24. August. (C. T. B.)
Produktenmarkt. Weizen loco 15,25, Roggen 1000 11,40. Hiufer loco 5. 19. Hanf loco 31,00, Leinsaat (9 Pad) los 16,10. — Wetter: Warm.
Vew- Kork, 24. August. (SH. L. B.)
Raaren bericht. Baumzolls in Hewm- Tork 1110/i3 do. ia No n-Orleans 113. 94 Gd., rohes Betrolsam 63. d-. Pips line Certifieats — D. 91 9. Mehl 4 D. 10 C. mired) 52 C. Zueker (Fair resining Muscovados) 7.
a. Brothers S* / is.
Veiss sr
pr. Oktober- Januar 62.00.
August. (g. L. B.)
Reizen fest, pr. August 2800. pr. pr. Ssptember Dezember 26, 30, pr. November- ehl fest, pr. August 62 25, pr. September
58, 50, pr. Zeptember-Dezember 57, 00, pr. November-Februar 56,00.
August 73,75, pr. September 74,90, pr. September- , pr. Januar-April 76,75. Spiritus fest, pr. pr. September - Dezember
Talg loco 54,75, pr. Angust 54,75,
Petrolsura in New-Tork 95 Gd. do. in Philadel vin
Rothor Rinterweizen 1 D. 08 C. Mais (old Kaffee (Rio- (arke Rileor 8, do. Frärbanks St, do. Rohe gpeck (ahart elsar) 983 C., Getreideftracht 5.
Bayerlsohe
His em ha fan- KEäimnmnhmaem.
Staatsbahßen. Im Juli er. 6 801 743 406
(4 377 375 S); seit 1. Jan. 40 021 068 , (— 192 075 ).
——
—
Königliche Schauspiele. Orerntous. Donnerstag: Keine Vorstellung.
Schauspielhaus: 159. Vorstellung. Das gol dene Kreuz. Oper in 2 Akten nach dem Französischen von H. S. von Mosenthal. Musik vown Ignatz Brüll. Tanz ron Paul Taglioni. In Scene gesetzt vom Regisseur Salomon. Zum Schluß: Eine Tänzerin auf Reisen. Episode mit Tanz von Hoguet. Musik fomponirt und arrangirt von Schmidt. Anfang 7 Uhr.
Freitag: Opernhaus. Keine Vorstellung.
chauspielhaus: 160. Vorstellung. Graf Essex. Trauersplel in 5 Akten von H. Laube. Ansang halb 7 Uhr.
Fallner-Tkeater. Donnerstag: Zum vor— letzten und 27. Male: Signor Piffarello.
Victoria- Theater. Direktion? Emil Hahn. . den 3 August: Göthe ⸗ Feier: Faust. Erstes Tagewert.
Sonntag: Goethes Faust (3weites Tage merh. Mephisto: Hr. O. Devrient. Faust: Emil Hahn. Anfang 64 Uhr.
Krolls Theater. Donnerstag: Gastspiel des
Königl. preuß. Rammersãngers Hrn. Theodor Wachtel. Der Troubadour. Oper in 4 Akten von Verdi. Manrico: Hr. Theodor Wachtel.) Vor und nach der Vorstellung: Großes Doppel ⸗ Concert im Sommer- Garten bei brillanter Beleuchtung desselben. An⸗ fang 54, der Vorstellung 63 Uhr.
Freitag: Gastspiel des Frl. Ilma von Murkka: Martha oder:; Ter Warkt zu Richmond. (Martha: Frl. v. Mursla) Passe partouts zu den Gastvorstellungen des Hrn. Th. Wachtel und des Fil. Ilma v. Murtka haben nur für die Herren Vertreter der Presse Gültigkeit.
Germaria- Theater. (Im Weinbergsweg.) Donnerstag: Benefiz für den Requisiteur Herrn Rudolph Gontard. Michael Kohlhaas. Trauer⸗ spiel in 4 Akten v. S. Schenk. (Michael Kohlhaas: Hr. Direktor Wilh. Henne als Gaft.) .
Freitag: Zum 5. Male: Faselhans. Posse mit Gesang in 6 Bildern.
Felle - Alliance - Theater. Donnerstag: Zum 27. M.: Harun al Raschid. Lustspiel in 1 Akten ron G. v. Moser. Im prachtvollen Sommer⸗ garten: Großes Doppel⸗Concert, ausgeführt von den Mußsikchzren des Garde ⸗Kürassier⸗Regiments unter persönlicher Leitung des Königlichen Musikdirektors Hrn. Selchow und der Kapelle Herold. Auftreten der Sänger ⸗ Gesellschaften. Abends: Brillante Illumina⸗ tlon durch 20000 Gasflammen. Anfang des Con- certs 6 Uhr, der Vorstellung7 Uhr. Entrée 50 .
Freitag: Großes Monstre ⸗Concert, ausgeführt von dem Mußfikchor des 3. Garde⸗Grenad. Regts., unter perfönlicher Leitung des Königlichen Musikdirektors Hrn. Ruscheweyh (letztes diesjähriges Concert dieses Musikchors]) und den Kapellen Baumgarten und Herold. Im Theater: Zum 186. Male: Der Mattenfänger von Hameln.
Jamilien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Helene v. Heydebrand und der Lasa mit Hrn. Premier ⸗Lieutenant Richard v. Z pelin (Nassadel).
Verehelicht: Hr. Rechtsanwalt Laurenz Friedel mit Frl. Betty Türck (Bonn — Cöln).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Premier ⸗Lieute- nant Dreher (Steinberg). — Hrn. Premier⸗ Lieutenant Bolze (Sondershausen). — Hrn. Premier Lieutenant Julius Frhrn. Grote (Altonq).
Gestorben: Hrn. Dr. Gustav Toepke Tochter Ilsa (Badenweiler. — Hr. Rittergutsbesitzer Ludwig Schultz (Mahnwitz).
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
21212 K. Amtsgericht Riedlingen. Zurückgenommen wird der Steckbrief gegen Ludwig Franz Karl Klöhn von Heckenhagen, Reichs ⸗Anzeiger Nr. 131 1880. Den 20. August 1850, Untersuchungsrichter Hesß.
Offene Requisition. Gegen den Menagerie⸗ besttzer Meinel, früher in Hannover, ist durch Strasbefehl des unterzeichneten Gerichts unter dem 3. August er. wegen Uebertretung gegen 5. 2 Art. III. der Verordnung vom 25. Juni 1867 eine Geldsirafe von 5 M6 event. eine Haftstrafe von 1 Tage festgesetzt. Da der Aufenthalt desselben hier nicht bekannt ist, wird um gefällige Mittheilung desselben ergebenst eisucht. Celle, den 12. August
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
ales?! Oeffentliche Zustellung.
Die Maria Simon, Wittwe von Peter Schnitzler, ohne Gewerbe, zu La 6 Ge⸗ meinde Diedenhofen, in ihrer Eigenschaft als Vor⸗ münderin ihres minderjährigen Kindes Catharina Schnitzler, und so viel nöthigßéin eigenem Namen, vertreten durch Rechtzanwalt Koch, klagt gegen den Werner Schneider, ohne Gewerbe, früher zu UÜrfey, jetzt ohne bekannten Wohn und Aufenthalts- ort, in feiner Eigenschaft als Vormund seiner min⸗ derjährigen Kinder Anna und Margaretha Schnei⸗ der, und so viel nöthig in eigenem Namen, mit dem Antrage auf Gestattung des Verkaufs der im Pro⸗ tokoll des K. Notarg Funk zu Düren vom 13. Mai c. näher beschriebenen Immobilien auch unter der Taxe und zu jedem Preise und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Aachen auf den 28. Oktober 1880, Vormittags 9 Uhr, mit der Äufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Aachen, den 23. August 1880.
Bewer, ; Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
aum Aufgebot.
Frau Güntberine Therese Auguste Schlüter, geb. Voigt zu Saljkotten und die Kinder der verstorbenen Frau Auguste Friederike: Caroline Hagse, geb. Voigt, zu Berlin, nämlich Louise Therese Anna, Johann Ernst Friedrich, Therese Marie. Johanne, Emma Mathilde Ida und Martin Wilhelm Fritz, Ge—⸗ schwister Haase, haben behauptet und glaubhaft ge⸗ macht, daß Johann Friedrich Ernst Voigt (hier geboren den 30. Julius 1826) und dessen Schwester Caroline Louise Adolphine Boigt (hier geboren den 16. Oktober 1835) vor länger als 26 Jahren nach Amerika ausgewandert seien, daß von dem Leben, Aufenthalt oder Tode Beider an die Eingangs Genannten in mindestens 20 Jahren keine Nachricht gelangt sei und daß außer den im Eingange Genannten nähere oder gleich nahe Erb— berechtigte zum Nachlasse der erwähnten Geschwister 2c. Voigt nicht vorhanden oder mindestens nicht bekannt seien.
Auf den Antrag der im Eingange Eenannten werden daher sowohl die erwähnten abwesenden Geschwister Voigt als auch alle Diejenigen, welche auf das Vermögen der letzteren Anspruͤche erheben zu können meinen, aufgefordert, spätestens in dem
auf
den 12. Januar 1881, Bormittags 11 Uhr, vor dem Fürstlichen Amtsgerichte IJ. hier anberaum-⸗ ten Aufgebotstermine ihre Ansprüche anzumelden, widrigen falls alle nicht angemeldeten Rechte und Ansprüche für ausgeschlossen erklärt werden und eventuell der Nachlaß der abwesenden Geschwister Voigt den Antragstellern nach Maßgabe ihres be— haupteten Erbrechts, und zwar ohne Kaution über— wiesen und ausgeantwortet wird.
Sondershausen, den 19. August 1880. Fürstl. Schwarzb. Amtsgericht II. 21. Chop.
21157] Im Namen des Königs!
In Sachen, betreffend das Aufgebot:
II des im Grundbuche von Paderborn Band 37 Blatt 242 Abtheilung III. Nr. 3 auf dem Grundbesitze der Eheleute Johann Gülden und Louise, geb. Rittmann, früher zu Paderborn, jetzt zu Lügde, resp. Band 1 Blatt 226 Ab— theilung III. Nr. 18 auf dem Grundbesitze der Vereinsbrauerei Schönbeck Comp, zu Pader⸗ born, resp. Band 4 Blatt 1 Abtheilung III. Nr. 16 auf dem Grundbesitze des Fuhrmanns Johann Halsband daselbst für die Geschwister Pancratius, Gertrud, Georg, Friedrich und Crefeentia Rittmann zu Paderborn ex deer. de 3. März 1829 eingetragenen praecipui im Betrage von insgesammt 30 Thlr.,
2) des rechte kräftigen Ertenntnisses vom 27. Juni 1862 nebst Hypothekenbuchsauszuges, aus wel chem auf dem Grundvermögen der minderjäh⸗ rigen Catharina Lünen zu Neuhaus Band 8 Blatt 48 des Grundbuchs von Neuhgus Ab⸗ theilung III. Nr. 22 für die Wittwe Timmer berg zu Neuhaus 1090 hlr. Judikat nebst 50/ Zinsen seit dem 10. September 1860 zufolge Requisition des Prozeßrichters vom 18. Mai en. ex decreto de 27. Mai 1863 eingetragen tehen, der notariellen Obligation vom 4. Februar 1848 nebst Hypothekenschein, aus welcher auf dem Grundvermögen der Wittwe Maurer Caßpar Kaufmann zu Paderborn Band 104
Johann Baumann zu Paderborn 354 Thlr. 19 Sgr. 10 Pf. nebst 40o Zinsen für gelieferte Zimmerarbeifen und Matersalien ex decreto e 2I. Februar 1848 eingetragen stehen, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Paderborn durch den Amtsgerichts⸗Rath Naendrup, für Recht: daß der Ehefrau August Reinoldsmann, Amalie, geb. Borns, zu Heßler bei Gelsen⸗ kirchen ihre Rechte an die vorstehend sub 1. näher bezeichnete Post vorzubehalten, im Uebri⸗ gen aber alle Diejenigen, welche an die vor⸗ gedachte Post Ansprüche zu haben vermeinen, mit denselben auszuschließen, und daß die sub 2. und 3. bezeichneten Urkunden für kraftlos zu erklären und die Kosten des Aufgebotsverfah rens den Extrahenten zur Last zu legen.
Von Rechts Wegen. Paderborn, den 23. August 1850. . Gerichtsschreiberei II. des Königlichen Amtsgerichts.
Stöcker, Gerichte sekretär.
21159 In Sachen des Lieutenants Curd von Pawel zu Oldenburg, Klägers,
wider
den Kunstgärtner Johann Christian Wilhelm Ernst hierselbst, Beklagten,
wegen
Hypolhekkapitals und Zinsen,
ist, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlag— nahme des dem Beklagten zugehörigen, auf dem zum Protokolle des vormaligen Herzoglichen Stadt- gerichts vom 22. November 1866 überreichten Si⸗ tuation splane mit e, f, a, d, g, h bezeichneten, vor dem Petrithore an der Heerstraße belegenen, ur⸗ sprünglich 1 Morgen 10 Ruthen baltenden vorhin Giesecke'schen Gartens, sammt darauf befindlichen Gebäuden und übrigem Zubehör unter dem 18. d. M. verfügt, auch die Eintragung dieser Verfügung im Grundbuche am 19. d. M. erfolgt ist, Termin zum Bffentlich meistbietenden Verkaufe des Grund
sücks auf den 2. Dezember 1880, Morgens 11 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte,
Zimmer Nr. 27, . anberaumt, in welchem die hypothekarischen Gläu-⸗ biger ihre Obligationen und Hypothekenbriefe zu überreichen haben.
Braunschweig, den 20. August 1880. Herzogliches Amtsgericht. V. v. Münchhausen. 21176 Anton und Anna Meister, Steinbrechers kinder von Eichstädt, jetzt unbekannten Aufenthalts, werden biermit aufgefordert, im Vertheilungsverfahren in der Subhastatlonssache Dillmann gegen Meister, Ludwig und Regina, Steinbrecherseheleute dahier, a, binnen ? Wochen ihre Forderungsansprüche bei dem K. Amtsgerichte Eichstädt geltend zu machen, in dem auf Freitag, den 10. September 1880, Vorm. 10 Uhr, loco Amtsgerichtẽ⸗ gebäude Eichstädt, Zimmer Nr. 19, anberaum⸗ ten Vertheilungstermine zu erscheinen, mit dem Beifügen, daß der Vertheilungsplan im Ent— wurf vom 3. September er. an, eine Woche auf der unterfertigten Gerichtsschreiberei ein⸗ gesehen werden könne. Den 21. August 1880. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts Eichstädt. Straßer.
212171] Auszug. In Sachen
der zu Cöln wohnenden Rosa Bytin kn, Ehefran
Hugo Baruch, Klägerin, vertreten durch Rechts⸗
anwalt J. J. Fischer,
gegen den zu Cöln wohnenden Kaufmann Hugo Baruch, Beklagten, ohne Anwalt, — hat das Kgl. Landgericht, II. Civilkammer zu Cöln, durch Urtheil vom 14. Juli 1880 die zwischen der Klägerin und ihrem beklagten Ebemanne bestehende eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt, an deren Stelle völlige Gütertrennung ausgesprochen und die Parteien zum Zwecke der Liquidation und Auseinandersetzung vor den Kgl. Notar von Ley zu Cöln verwiesen. Cöln, den 12. August 1880. Der Anwalt der Klägerin: J. J. Fischer, Rechtsanwalt. Veröffentlicht gemäß 8. 11 des Ausf. Ges. zur Deutschen Civil ⸗Prozeß⸗Ordnung. Cöln, den 23. August 1880. Lüdemann,
kate en Aufgebot.
Alle, welche an den, von dem Partikulier Angust Elvers zu Eimsbüttel an den Banquier Hans Christian Schmidt in Hamburg mittelst Kon⸗ trakteß vom 19. Juni 1880 in Tausch überlassenen, im hiesigen Gerichtsbezirk belegenen Hof „Harten⸗ holm“ eum pert. dingliche, nicht protokollirte For derungen und Ansprüche zu haben vermeinen, wer⸗ den hierdurch aufgefordert, solche bei Vermeidung des Verlustes binnen 12 Wochen, vom Tage der letzten Bekanntmachung dieses Aufgebots an ge— rechnet, hierselbst anzumelden.
Segeberg, den 11. August 1880.
Königliches Amtsgericht. II.
21097 Bekanntmachung. Die beim Neubau eines Nebengebäudes bei der Fahrer⸗Kaserne zu Erfurt erforderlichen Arbeiten und Materiallieferungen, veranschlagt zu 6100 6. sollen im Wege der öffentlichen Submission — in Generalentreprise — vergeben werden. Submissionsgebote, versiegelt und mit entsprechen ⸗ der Aufschrift werden bis zum 6. September er., früh 10 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Garnisonverwaltung, — Petersberg, Kaserne A., wo auch die Bedingun⸗ gen ꝛc. ausliegen, portofrei angenommen. Erfurt, den 21. August 1889.
Königliche Garnison⸗Verwaltung.
Verschiedene Bekanntmachungen. 21246
f Bergbau⸗Actien⸗Gesellschaft Mark.“
Die Herren Actionaire der Bergbau ⸗Actien⸗Ge⸗ sellschaft Mark werden zu der am 30. Septem⸗ ber er, Nachmittags 3 Uhr, im Gasthofe Wencker⸗Paxmann in Dortmund stattfin denden diesjährigen ordentlichen General ˖ Versammlung hiermit eingeladen. Tagesordnung: 1) Vortraa des Geschäfts⸗ und Jahres⸗Berichts und Ertheilung der Decharge, 2) Wahl eines Mitgliedes des Verwaltungs Rathes, 3) Wahl dreier Rechnungs⸗Revisoren, 4) Anttag auf Feststellung der Tantième für den Verwaltungs ⸗Rath, 5 . von S 15 000 —. der Anleihe A 60o. 6) Anträge von Actionairen. Der Verwaltungs⸗Rath.
21247] Ichisshyttan Molnebo Aktie Bolag.
Die Herren Aktionäre werden hierdurch zur ordentlichen General⸗Versammlung auf Mittwoch, den 15. September d. J., Nachmittags 6 Uhr, im Grand Hötel zu Stockholm eingeladen. Tagesordnung:
1) Geschäftsbericht und Vorlegung der Bilanz, Bericht der Rechnungsrevisoren und Ertheilung der Decharge;
2) Neuwahl von Vorstandsmitgliedern und Rech⸗ nungsrevisoren.
Die Herren Aktionäre, welche an der General⸗ versammlung Theil nehmen wollen, haben ihre Aktien spätestens bis zum 5. September d. J.
bei der Gesellschaftskasse in Molnebo, oder bei Herrn S. Bleichröder in Berlin, „Herren L. Behrens & Söhne in Hamburg, der Breslauer Discontobank, Frieden⸗ thal & Co in Breslau zu deponiren. Moluebo, den 23. August 1880. Der Vorstand. W. Weber. W. Michter.
21016 BHbem verehrliehenmn KHehörelen
wird hierdurch zur Ausschreibung etwaiger
Beamnten- CG Lebrer-Vakanzen
die im 4. Jahrgange erscheinende Monat- sehrift Tür deutsche Henrmate ange- legentlichst empfohlen. Die weite Verbreitung, welche die bezuglichen Bekanntmachungen da- durch in allen Benumtenkreisen des Deutschen Reiches finden, sichert ohne Zweifel den besten Erfolg. — deneigte Anftrüge für das am 185. jeden Monats erscheinende Heft wolle man mög- lichst bis 10. des betr. Monats an die Verlags- buchhandlung von Fr. Weiss's Nachf. (Hugo Sdderström) in Grünberg i. Sehles. gelangen lassen. Insertions-Gebühr 30 8 pro gespaltene Fetit- Zeile. — Probehefte gratis und franko.
1880. Königliches Amtsgericht. Abtheilung J.
Blatt 133 des Grundbuchs von Paderborn Ab theilung III. Nr. 7 für den Zim mermeister
Gerichts schreibergehülfe.
rufungen gegen die Endurtheile der Kreisverwaltungsgerichte,
Deutscher Neichs⸗Anzeiger
und
Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
— — — —
J Das Abonnement beträgt 4 M 50 3 für das Nierteljahr.
¶Cuserti ans reis für den Raum einer Aruchzeile 830 9 P
me
3 2060.
Berlin, Dannerstag,
J Ale Rost⸗Anstalten nehmen Kestellnug nn; q
Berlin außer den Bost⸗Anstalten auch die Expr
dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32. *
1
den 26. August, Ahends.
1883.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Justiz-Rath Stinner zu Hochheim bei Erfurt, bis⸗ her Rechtsanwalt und Notar zu Schlochau, den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasse; sowie den Schullehrern und Organisten
Heidrich zu Comeise im Kreise Leobschüͤtz und Pollak zu
Beneschau im Kreise Ratibor den Adler der Inhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Geheimen Regierungs-Rath a. D. Keller-Holl
zu Karlsruhe die Erlaubniß zur Anlegung des von des Groß⸗ herzogs von Baden Königlichen Hoheit ihm verliehenen Commandeurkreuzes zweiter Klasse des Ordens vom Zähringer Löwen zu ertheilen.
Röͤnigreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: die Gerichts⸗Assessoren Kwasniewski, Koblitz, Kaehrn, Pohle, Bensieg und Dr. Hochgürtel zu Amtsrichtern zu ernennen; sowie dem Stadtgerichtskasfen⸗ Rendanten z. D., Rechnungs⸗ Rath Gragert zu Berlin, bei seiner Versetzung in den n n den Charakter als Geheimer Rechnungs-Rath zu verleihen.
Gesetz zur Abänderung und Ergänzung des Gesetvzes, betreffend die Verfassung der Verwaltungs— gerichte und das Verwaltungsstreitverfahren, vom 3. Juli 1875 (Gesetz⸗Samml. S. 376) und Ein⸗ führung desselben in dem gesammten Umfang der Monarchie.
(Vom 2. August 1880.)
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛé. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt: Artikel J.
Das Gesetz, betreffend die Verfassung der Verwaltungs⸗ gerichte und das Verwaltungsstreitverfahren, vom 3. Juli 1875 (GesetzSamml. S. 375) wird nachstehenden Abänderun⸗ gen unterworfen:
die 85. 1, 2, 4, 5, 7, 8, der letzte Absatz des 5. 9, di 85. 12, 26, 31 sub b, 33, 34, 35, 35, 37, 39, 54, der letzte Satz des 5. 55, die §8§. 60, 66,
70, 72, 76, 77, 78, 79, S0, 81, 82, S3, 84, 85,
87, 88 erhalten die nachfolgende Fassung; . die Sah 42, 44, 48, 59 erhalten die nachfolgenden
Zusãätze;
der Titel VIII. erhält die Ueberschrift: von dem Verfahren in der Revisionsinstanz und von der Wiederaufnahme des Verfahrens;
hinter die §8. 16, 30, 34, 53, 70, 81, 83, 87 werden die nachstehenden neuen §§. 16a, 30a, 34 a, 53 a, 70 a, 81 a, 83 a, 87 a eingestellt;
der 5. 89 wird aufgehoben; an die Stelle des §. 90 tritt der nachfolgende §. 89.
.
Der Entscheidung der Verwaltungsgerichte unterliegen die in den Gesetzen bezeichneten Streitsachen über Ansprüche und Verbindlichkeiten aus dem öffentlichen Rechte (streitige Ver⸗ waltungssachen). Die Verwaltungsgerichte entscheiden unbeschadet aller privatrechtlichen . 52 Für jeden Kreis besteht am Amtssitze des Landraths ein Kreisverwaltungsgericht (5. 8); für jeden Regierungsbezirk besteht am Amtssitze des Regierungs⸗Präsidenten ein Bezirks⸗ verwaltungsgericht; für den gesammten Umfang der Monarchie besteht zu Berlin ein Ober-Verwaltungsgericht. Für den Stadtkreis Berlin besteht ein besonders Bezirksverwaltungs⸗ gericht zu Berlin. 8. 4
Die Bezirks verwaltungs herichte entscheiden auf die Be⸗
soweit nicht gemäß besonderer gesetzlicher Vorschrift diese Urtheile im Verwaltungsstreitverfahren endgültig, oder die gegen dieselben stattfindenden Rechtsmittel in abweichender Weise geregelt sind.
Die Bezirksverwaltungsgerichte entscheiden endgültig auf die Beschwerden, welche die Leitung des Verfahrens in den bei den Kreisverwaltungsgerichten anhängigen streitigen Ver⸗ waltungssachen zum nnn, haben.
§. 65. Das Ober⸗-Verwaltungsgericht entscheidet auf die Be⸗ zufung gegen die von den Bezirksverwaltungsgexrichten in erster Instanz, sowie auf das Rechtsmittel der Revision gegen die
lassenen Endurtheile, soweit nicht gemäß besonderer gesetzlicher Vorschrift diese Urtheile im ö n , 4 gültig, oder die gegen dieselben stattfindenden Rechtsmittel in abweichender Weise geregelt sind.
Das Ober⸗Verwaltungsgericht entscheidet desgleichen auf die Beschwerden, welche die Leitung des Verfahrens in den bei den Bezirksverwaltungsgerichten anhängigen streitigen Ver⸗ waltungssachen zum Gegenstande haben.
58
Die Verwaltungsgerichte haben sich gegenseitig Rechts⸗ hülfe zu leisten. Sie haben den Aufträgen der an im Instanzenzuge vorgesetzten Verwaltungsgerichte Folge zu leisten. Die im Instanzenzuge vorgesetzten Verwaltungsgerichte üben die dienstliche Aufsicht über die Geschäftsführung der nachgeordneten Verwaltungsgerichte; sie sind insbesondere auch zur Vornahme allgemeiner Geschäftsrevisionen befugt.
§. 8. Kreisverwaltungsgericht ist der Kreis- (Stadt) Ausschuß. . Die Bestimmungen der 585. 33 und 49 des Gesezes über die Organisatien der allgemeinen Landesvvmrwaltung sind auch für das Verwaltungsstreitverfahren maßgebend. Im Uebrigen wird der Geschäftsgang bei den Kreisverwaltungsgerichten, unbeschadet der Vorschriften des gegenwärtigen Gesetzes, durch ein . dem Minister des Innern zu erlassendes Regulativ geordnet.
§. 9. . , (Letzter Absatz.)
Die drei anderen Mitglieder des Bezirksverwaltungs⸗ gerichts werden auf drei Jahre aus den Einwohnern seines Sprengels durch den Provinzialausschuß gewählt. In gleicher Weise wählt letzterer drei bis sechs Stellvertreter, über deren Einberufung das Geschäftsregulati hestimmt. Die Dauer der Wahlperiode kann durch das Provinzialstatut anders bestimmt werden. Wählbar ist mit Ausnahme der Ober⸗Präsidenten der Regierungs⸗Präsidenten, der Vorsteher Königlicher Polizei⸗ behörden und der Landräthe jeder zum Provinzial-Landtage wählbare Angehörige des Deutschen Reichs.
§. 9. ; Zusatz.)
Die zu wählenden Mitglieder, sowie die Stellvertreter, bleiben auch nach Ablauf der Wahlperiode bis zur Einführung der neu Gewählten in Thätigkeit.
Für das Bezirksverwaltungsgericht zu Berlin erfolgt die Wahl durch den Magistrat und die Stadtverordnetenversamm— lung unter dem Vorsitze des Bürgermeisters.
16
. Die gewählten Mitglieder und stellvertretenden Mit— glieder werden durch den Vorsitzenden vereidigt. Alle Mit— glieder und stellvertretenden Mitglieder unterliegen in dieser ihrer Eigenschaft den Vorschriften des Gesetzes, betreffend die Dienstvergehen der Richter u. s. w., vom 7. Mai 1851 (Gesetz⸗-Samml. S. 218) beziehungsweise des Gesetzes vom 26. März 1856 (Gesetz Samml. S. 201).
Disziplinargericht ist das Plenum des Ober⸗Verwaltungs⸗ gerichts; der Vertreter der Staatsanwaltschaft wird von dem Präsidenten des Ober-Verwaltungsgerichts ernannt.
K 8. 16a.
Die Disziplin über die bei den Bezirksverwaltungs⸗ gerichten angestellten Subaltern- und Unterbeamten übt der Direktor mit denjenigen Befugnissen, welche nach dem Gesetze, betreffend die Dienstvergehen der nicht richterlichen Be⸗ amten ꝛc., vom 21. Juli 1862 den Vorstehern der Provinzial⸗ behörden in Ansehung der bei letzteren angestellten unteren Beamten zustehen.
Ueber Beschwerden gegen die Verhängung von Ord⸗ a , beschließt der Präsident des Ober⸗Verwaltungs⸗ gerichts.
Die Einleitung des Disziplinarverfahrens auf Entfer⸗ nung aus dem Amte, die Ernennung des Untersuchungs⸗ kommissars und des Vertreters der Staatsanwaltschaft erfolgt durch den Direktor des Bezirksverwaltungsgerichts; entschei⸗ dende Behörde ist in erster Instanz das Bezirksverwaltungs— gericht, in der Berufungsinstanz das Ober⸗Verwaltungsgericht; der Vertreter der Stagtsanwaltschaft für die Berufungsinstanz wird von dem Präsidenten des Ober-Verwaltungsgerichts ernannt.
§. 26. Das Ober⸗Verwaltungsgericht kann auf Beschluß des Staats ⸗Ministeriums in Senate eingetheilt werden. Das Präsidium bezeichnet bei Beginn jedes Geschäfts⸗ jahres und mindestens auf die Dauer desselben für jeden Senat die ständigen Mitglieder und für den Fall ihrer Ver— hinderung die erforderlichen Vertreter. In gleicher Weise erfolgt nach Maßgabe des hierfür er⸗ lassenen Regulativs (8. 30) die Vertheilung der Geschäfte unter die Senate. Des Präsidium besteht aus dem Präsidenten, den Senats⸗ Präsidenten und dem dem Dienstalter nach, bei gleichem Dienstalter dem der Geburt nach ältesten Pitgliede! Das Präfidium entscheidet nach Stimmenmehrheit; im Falle der Stimmengleichheit giebt die Stimme des Präsidenten den
von den Bezirksverwaltungsgerichten in zweiter Instanz er⸗
. K §. 30 a.
Die i über die bei dem Ober⸗Verwaltungsgerichte angestellten Subaltern⸗ und Unterbeamten übt der Präsident mit denjenigen Befugnissen, welche nach dem Gesetze, betref— fend die Dienstvergehen der nicht richterlichen Beamten ꝛc., vom 21. Juli 1852 den Ministern in Ansehung der ihnen untergeordneten Beamten zustehen. Die Einleitung des Disziplinarverfahrens auf Entfernung aus dem Amte, die Ernennung des Untersuchungskommissars und des Vertreters der Staatsanwaltschaft erfolgt durch den Präsidenten; ent⸗ scheidende Behörde erster und letzter Instanz ist das Ober⸗ Verwaltungsgericht.
. 5. 31 sub b.
„h. „in allen sonstigen Fällen dasjenige Verwaltungs⸗ gericht, in dessen Bezirk die in Anspruch zu neh nende Person, Korporation oder öffentliche Behörde wohnt oder ihren Sitz hat, und wenn die Behörde ihren Sitz außerhalb ihres amt⸗ lichen Bezirks oder außerhalb des räumlichen Bezirks der durch sie vertretenen Korporation hat, dasjenige Verwaltungs⸗ gericht, dem der Bezirk angehört.
§. 33. Die Bestimmungen der bürgerlichen Prozeßgesetze über Ausschließung und Ablehnung der Gerichts per fon en fend auch für das Verwaltungsstreitverfahren maßgebend.
S. 34.
Ueber das Ablehnungsgesuch beschließt das Gericht, welchem der Abgelehnte 4 . ö
Der Beschluß, durch welchen das Gesuch für begründet erklärt wird, ist endgültig. Wird das Gesuch für unbegründet erklärt, so steht der mit demselben zurückgewiesenen Partei innerhalb zwei Wochen die Beschwerde an das im Instanzen⸗ . zunächst höhere Gericht zu. Das letztere entscheidet end⸗
ültig. .
Das im Instanzenzuge zunächst vorgesetzte Gericht ent⸗ scheidet desgleichen endgültig und bestimmt das zuständige Ge⸗ richt, wenn das Gericht, dem das ausgeschlossene oder ab⸗ gelehnte Mitglied angehört, bei dessen Ausscheiden beschluß⸗ unfähig wird.
ö 8. 84a.
Ist in einer streitigen Verwaltungssache, in welcher in erster Instanz der Kreis- (Stadt) Ausschuß zu erkennen hat, die Kreiskorporation als solche Partei, so wird von dem vor⸗ gesetzten Bezirksverwaltungsgerichte, und wenn ein Stadtkreis Partei ist, von dem Ober⸗Verwaltungsgerichte ein anderer Kreis- oder Stadtausschuß mit der Entscheidung der Sache beauftragt.
. 8. 35.
Die Klage ist dem zuständigen Gerichte schriftlich einzu⸗ reichen. In derselben ist ein bestimmter Antrag zu stellen und sind die Person des Beklagten, der Gegenstand des An— spruchs, sowie die den Antrag begründenden Thatsachen genau zu bezeichnen.
. 8. 36.
Die Klage ist dem Beklagten mit der Vorladung zur mündlichen Verhandlung zuzufertigen. Die Zufertigung kann vor Anberaumung der mündlichen Verhandlung mit der Auf⸗ forderung an den Beklagten erfolgen, seine Gegenerklärung innerhalb einer bestimmten, von einer bis zu vier Wochen zu bemessenden Frist einzureichen.
Die Gegenerklärung des Beklagten wird dem Kläger zu⸗ gefertigt.
Zur Gegenerklärung kann in nicht schleunigen Sachen dem Beklagten eine angemessene, der Regel nach nicht über zwei Wochen zu erstreckende Nachfrist gewährt werden.
8. 37.
Stellt sich der erhobene Anspruch sofort als rechtlich un⸗ zulässig oder unbegründet heraus, so kann die Klage ohne Weiteres durch einen mit Gründen versehenen Bescheid zurück⸗ gewiesen werden.
Scheint der erhobene Anspruch rechtlich begründet oder stellen sich die in der Gegenerklärung erhobenen Einwendungen sofort als rechtlich unbegründet heraus, so kann dem Beklag⸗ ten, sofern derselbe die vorgängige Anberaumung der münd⸗ lichen Verhandlung nicht ausdrücklich verlangt hat, ohne Wei⸗ teres durch einen mit Gründen versehenen Bescheid die Klag⸗ losstellung des Klägers aufgegeben werden.
Namens des Bezirksverwaltungsgerichts steht im Falle des Einverständnisses auch den beiden ernannten Mitgliedern, Namens des Kreisausschusses auch dem Vorsitzenden desselben der Erlaß eines solchen Bescheides zu. In dem Bescheide ist den Parteien zu eröffnen, daß sie befugt seien, innerhalb zwei Wochen vom Tage der Zustellung ab gegen den Bescheid Ein⸗ spruch zu erheben und die Anberaumung der mündlichen Ver⸗ handlung zu beantragen. Wird kein Einspruch erhoben, so gilt der Bescheid vom Tage der Zustellung ab als End⸗
urtheil. 8. 39.
Zur mündlichen Verhandlung werden die Parteien unter der Verwarnung vorgeladen, daß beim Ausbleiben nach Lage der Verhandlungen werde entschieden werden.
Ausschlag.
Das Gericht kann zur Aufklärung des Sachverhältnisses das persönliche Erscheinen einer Partei anordnen.