1880 / 204 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 31 Aug 1880 18:00:01 GMT) scan diff

erfolgt anzusehen ist. Das Kriterium hierfür ist aber nicht darin zu finden, daß dem Pensionär hinsichtlich seiner Be⸗ schäftigung die Eigenschaft eines Reichs⸗ oder Staatsbeamten beiwohnt, vielmehr wird es nur darauf ankommen, daß es Dienstverrichtungen sind, welche für den Fall dauernden Be⸗ dürfnisses festangestellten Reichs oder Staatsbeamten übertragen zu werden pflegen, d. h. wenn die Beschäftigung eine Thätig— keit gleicher Art, wie die der Beamten ähnlicher Kategorien er— fordert. Hierbei ist es unerheblich, ob das Engagement unter Vorbehalt einer Kündigungsfrist oder unter der Bedingung jederzeitiger Entlassung ersolgt; ob das Einkommen als Tage— gelder, Diäten, Tage⸗, Wochen⸗, Monatslohn, Kopialien, Ge⸗ bühren oder noch in anderer Art bezeichnet, sowie ob dasselbe aus Besoldungs⸗, Remunerations⸗ oder sächlichen Fonds ge—⸗ währt wird. Es werden also beispielsweise hierher zu rechnen sein Vertretungen erkrankter oder sonst verhinderter Beamten in bestimmten Stellen, Hülfsleistungen in den Bureaus oder Kanzleien zur Befriedigung eines außerordentlichen Be⸗ dürfnisses, wenn auch gegen Kopialien, Boten⸗, Wärter⸗ Aufseherdienste, insofern sie, wie bemerkt, eine Thätigkeit, wie die der im Staats- oder Reichsdienste angestellten Bo⸗ ten ꝛc. erfordern, ebenso Bau⸗Aufseher⸗ oder Bau⸗ wächterdienste bei größeren Bauten, im Allgemeinen auch ferner alle Beschäftigungen der Art, wie sie bei be— stimmten Stellen nach dem Reglement über die Civilversor⸗ gung und Civilanstellung der Militärpersonen vom 20. Juni 1867 durch Militäranwärter besetzt werden sollen. Dagegen werden solche Beschäftigungeu, welche auch bei dauerndem oder periodisch wiederkehrendem Bedürfnisse festangestellten Beam⸗ ten nicht übertragen zu werden pflegen, was namentlich bei lediglich mechanischen, an die Leistungen gewöhnlicher Tage⸗ und Lohnarbeiter grenzenden Dienstverrichtungen der Fall sein wird, nicht als solche „im Reichs- oder Staatsdienste“ gelten, mithin auf die Kürzung, beziehungsweise Einziehung der Pension nicht von Einfluß sein.

Nachdem die Königlich sächsische Regierung zu der Erledigung der seit dem 1. Oktober v. J. von preußischen an sächsische Verwaltungsbehörden ergangene Re quisition auf Zwangsvollstreckungen wegen rückständiger Geldleistungen in Verwaltungssachen die Geneh— migung ertheilt hat, sind die diesseitigen Behörden durch einen Cirkularerlaß des Ministers des Innern und des Finanz— Ministers vom 23. d. M. angewiesen worden, bis auf Weiteres den gleichen Requisitionen der Königlich sächsischen Behörden, soweit nicht etwa diesseitige gesetzliche Bestimmungen entgegen⸗ stehen, in entgegenkommender Weise zu entsprechen.

Bei s. g. Möbelleihverträgen, welche die Be— stimmung enthalten, die Möbel sollen, sobald die gezahlten Leihgelder eine bestimmte Höhe erreicht haben, nunmehr als an den Leiher verkauft angesehen werden, begiebt sich der Ver⸗ leiher, nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts, J. Hülfs— senats, vom 2. Juli d. J., nicht dadurch seines Eigenthums an den Möbeln, daß er sämmtliche bereits fällig gewordene Raten, die zusammen den intendirten Kaufpreis repräsentiren, gegen den mit der Zahlung säumigen Leiher einklagt. Durch diese Einklagung wird der Verleiher nicht behindert, die Möbel selbst als sein Eigenthum zurückzufordern. Das Eigenthum des Verleihers an den Möbeln geht erst durch die Zahlung der eingeklagten Raten verloren.

Die Veränderung des Wohnsitzes des Schuldners zu einer Zeit, als die Schuld noch nicht fällig war, hindert nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts, J. Hülfssenats, vom; 13. Juli d. J. so lange den Anfang der Verjährung der . bis der Gläubiger von dem neuen Wohnsitz Kenntniß erhalten.

Der hiesige Königlich portugiesische Gesandte Graf von Rilvas hat Berlin auf mehrere Wochen verlassen. Während seiner Abwesenheit fungirt der Legations⸗-Sekretär 9 M. Pinto de Soveral als interimistischer Geschäfts— räger.

Bayern. München, 30. August. (W. T. B.) Der König hat ein Handschreiben an den Bürgermeister Erhard gerichtet, in welchem er dem Landescomits und den Spendern für das günstige Resultat der Sammlungen für den Wittelsbachfond seinen Dank ausspricht und gleichzeitig eine baldige Verfügung über die Art der Verwendung der vorhandenen Mittel in Aussicht stellt.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 29. August. Der Kaiser ist, wie die „Pol. Corr.“ meldet, von dem Kaiser Alexan⸗ der von Rußland zum Inhaber eines russischen Ulanen-Re— giments ernannt worden, welches eine Deputation nach Krakau , um den neuen Allerhöchsten Chef daselbst zu be⸗ grüßen.

Gestern fand, wie die „Pr.“ berichtet, unter dem Vorsitze des Minister⸗Präsidenten Grafen Taaffe ein Ministerrath statt, an welchem sämmtliche Minister theilnahmen mit Aus— nahme des Handelts-Ministers Ritter von Kremer und des Justiz⸗Ministers Freiherrn von Streit, welche sich momentan auf Urlaub befinden. Graf Taaffe begiebt sich an einem der nächsten Tage auf sein Gut Ellischau. Minister Dr. Ziemial⸗ kowski kehrt demnächst von seiner Urlaubsreise zurück. Wie heute gemeldet wird, tagt gegenwärtig im Ministerium des Aeußern unter dem Vorsitze des Grafen Wolkenstein eine Kommission zur Regelung der Kirchenfrage in Bos— nien und der Herzegowina. Es heißt, daß Verhandlungen mit dem Patriarchen von Konstantinopel geführt werden, um die Kirche in den okkupirten Provinzen von dessen Ingerenz zu befreien. Gleichzeitig werde mit dem päpstlichen Stuhle wegen der Nomination der Bischöfe und apostolischen Vikare verhandelt.

Pest, 28. August. Mit künstigem 1. September tritt bekanntlich der neue Strafkodex in Wirksamkeit. Der Stadtrath von Fiume hat nun, wie der „Pest. L.“ meldet, in seiner Sitzung vom 23. d. beschlossen, die Regierung eine Eingabe zu richten, es möge vor der Run fahren des genannten Gesetzes und der darauf bezüglichen Verfügungen vor Allem der Kodex dem Munizipium übersendet und eine gedruckte Uebersetzung in die italienische Sprache veranlaßt werden; auch sei für dessen Einführung eine diskrete Zeit zu bestimmen. Der Stadtrath hat auch den ausdrücklichen Vorbehalt gemacht, daß er mit der Annahme dieses Gesetzes in keiner Weise der Lage des öffent⸗ lichen Rechtes in Fiume, dessen Autonomie und legislativen

gründet sich auf das Provisorium in gerichtlichen Angelegen— heiten, welches nach der Ministerial⸗Verordnung vom 14. Sep⸗ tember 1871 so lange zu bestehen habe, bis die legislativen und administrativen Beziehungen Fiumes im Sinne des Ge⸗ setzes von 1868 endgiltig geregelt sein würden. 29. August. Dem „Pest. L.“ zufolge wird der Minister⸗Präsident von Tisza nur kurze Zeit in Ostende verweilen; derselbe beabsichtige, schon am 15. oder 16. Sep⸗ tember in Pest einzutreffen. Die den Delegationen zu unterbreitenden verschiedenen Vorlagen würden erst Ende . in einer gemeinsamen Ministerkonferenz festgesetzt werden. Agram, 28. August. Der Banus ist heute von der . Zagoriens zurückgekehrt und begiebt sich heute nach ien.

Schweiz. Bern, 29. August. (Köln. 3.) Die auf den 13. des nächsten Monats einberufene außerordentliche Bundes versammlung, in welcher das Revisionsbegehren, betreffend Art. 39 der Bundesverfassung berathen werden soll, wird noch mehrere andere Traktanden erledigen, damit derjenige der beiden Räthe, welcher in dieser Angelegenheit nicht die Prio— rität hat, nicht müßigerweise in der Bundesstadt weilt. In— folge dessen werden die Räthe wohl eine ganze Woche zu— sammenbleiben. Der Große Rath des Kantons Aargau hat dem dortigen Regierungsrath die Weisung ertheilt, seine Be⸗ mühungen für die definitive oder provisorische Wiederher— stellung des Bisthums Basel einzustellen, und ebenso hat er seine endgültige Beschlußfassung, betreffend die Regelung der katholischen kirchlichen Verhältnisse des Kantons bis nach der Berathung des Gesetzvorschlages über die kirchlichen Ge— nossenschaften vertagt.

Belgien. Brüssel, 29. August. (K. 3.) Heute wird mit der dritten und letzten Aufführung des historischen Festzuges die öffentliche Feier des Nationaljubiläums hier einstweilen geschlossen. Die Königin befindet sich seit

Aachen zum Kurgebrauch. Der internationale Kongreß für Unterrichtswesen hat gestern seine Schlußsitzung gehalten. Der „Moniteur“ bringt heute das Gesetz über den für die Jubelfestkosten gewährten Kredit von L700 000 Fr., der übrigens auch den Festlichkeiten zugute kommen soll, die später zu gleichem Zwecke in Brügge, Gent und Lüttich veranstaltet werden.

Großbritannien und Irland. London, 28. Augu n. Wie die Londoner „Allgemeine Correspondenz“ erfährt, beab— sichtigen der Prinz und die Prinzessin von Wales im Herbste Australien zu besuchen, um die internationale Aus— stellung in Melbourne in Augenschein zu nehmen. In Ply— mouth wird bereits das Truppentransportschiff „Serapis“ für die Reise des Thronfolgerpaares in Bereitschaft gesetzt. Das detachirte britische Geschwader wird der „Serapis“ das Geleit nach Australien geben. Mr. Gladstone ist gestern Nach⸗ mittag an Bord der „Grantully Castle“ in Dartmouth ein⸗ getroffen. Es wurde demselben in privater Weise eine Abresse Überreicht. Das ministerielle „Weiß fischessen“, das gewöhnlich dem Schlusse der Session vorausgeht, ist auf näch⸗ sten Mittwoch anberaumt worden.

Eine Depesche des Vize-Königs vom 27. d. lautet: Major Sandemann meldet aus Quettah unterm heutigen Datum: Ich habe die Nachricht erhalten, daß Ayub Khan seine Armee aus den vor Kandahar innegehabten Stellun— gen zurückgezogen hat und jetzt in Sangini, acht Meilen west— lich von Kandahar, steht. Roberts langte am 24. d. in Khelat⸗ i-⸗Ghilzai an. Ich bin im Besitze eines Briefes aus letzterem Orte vom 19. d. M.“ Aus Simla, vom 27. d. meldet „Reuters Bureau“: „Die indische Regierung hat keine Nach— richt betreffend die angebliche Abtrünnigkeit unter den Trup— pen des Emirs Abdurrhaman in Kabul erhalten. Die Meu— terei unter den Truppen des Khans von Khelat ist auf 144 Mann beschränkt. Eine Abtheilung des 78. Hochländer⸗ Regiments ist nach Khelat abmarschirt, um dort das Ver— trauen wieder herzustellen.“

30. August. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Unterhauses antwortete der Unter-Staatssekretär Dilke auf eine an ihn gerichtete bezügliche Anfrage, vom Sultan von Zanzibar sei aus Anlaß des an Caderhead und Carter begangenen Mordes eine Srpedition in das Innere von Afrika ent⸗ sendet worden, die Expedition sei unter die Befehle des Marine⸗-Lieutenants Mathews gestellt. Das Haus erledigte sodann die noch übrigen Positionen des Aus— gabebudgets, einschließlich der Position für die irischen Konstabler, sowie die geforderten Nachtragskredite. Bei Be⸗ rathung der Position für die irischen Konstabler wies der Obersekretär für Irland, Forster, darauf hin, wie es seit 30 Jahren zum ersten Male sei, daß eine Regierung versuche, in Irland ohne Ausnahmegesetze zu regieren. Zur Entwaff⸗ nung der Polizei sei aber der Moment um so ungeeigneter, als die Regierung die Einfuhr von Waffen nach Irland doch nur mit einer gewissen Sorge überwache.

Im Oberhause erklärte der Staatssekretär des Aeußern, Lord Granville, die Antwort der Pforte auf die letzte Note der Mächte, betreffend Montenegro, sei un— befriedigend. Die Mächte seien mit der Erwägung der ihrer⸗ seits hierauf zu erlassenden Antwort beschäftigt, und hätten inzwischen eine Anzahl Kriegsschiffe nach Ragusa beordert, so daß dieselben in der Nähe des Gebietes von Dulcigno seien. Lord Granville erklärte weiter, der Hafen von Ragusa sei von der österreichischen Regierung den Übrigen Mächten geöffnet worden, weil er in der Nähe des abzutretenden Küsten⸗ striches liege. Die Instruktionen für den englischen Admiral seien vorbereitet und den Mächten mitgetheilt. Der bezügliche Schriftwechsel werde, mit Ausnahme der Instruktionen, dem⸗ nächst vorgelegt werden. Was die zwelste Kollektivnote der Mächte auf die türkische Note vom V. Juli, betreffend die griechische Angelegenheit, angehe, so werde die Wieder⸗ eröffnung von Unterhandlungen über die Grenzlinie in Kon— stantinopel abgelehnt; jedoch spreche die Kollektivnote die Be⸗ reitwilligkeit der Mächte aus, jedwedem Vorschlage der Pforte in Betreff der Art der Gebietsräumung durch die türkischen Behörden und dessen Aushändigung an Griechenland in Erwägung zu ziehen. Die Note würde dem Hause vor⸗ gelegt werden. Die Botschafter hätten sich hinsichtlich der an die imer zu richtenden Note bezüglich der Reformen in Armenien geeinigt, er glaube, die Note werde der Pforte sofort überreicht werden und solle alsdann dem Parlamente

Donnerstag unter dem Namen Comtesse des Ardennes in

Mächte seien einig darin, einen Gesetzentwurf für die euro— päische Türkei zu empfehlen, die bezüglichen Schriftstücke wür— den demnächst vorgelegt werden. Bei der zweiten Lesang der Bill, betreffend die Jagd auf Hasen und Kaninchen, be— kämpft Lord Beaconsfield den Antrag des Lord Redesdale auf Ablehnung der Bill, obwohl er die Bill tadelt, die bei der Spezialberathung modifizirt werden müsse. Das Haus habe zwar die Resultate eines Konfliktes mit dem Unterhause nicht zu fürchten, sobald es sich um eine große konstitutionelle Frage handele; untergeordneten Fragen gegenüber sei aber ein Konflikt nicht zu empfehlen. Die Bill wurde schließlich in zweiter Lesung mit 68 gegen 20 Stimmen angenommen

31. August. Lord Enfield ist zum Unter⸗— Staatssekretär für Indien ernannt worden. Eine Depesche des Vizekönigs von Indien von gestern meldet, Ge— neral Phayre ist in Chaman angekommen. Ayub Khan hat mit seiner ganzen Streitmacht den Rückzug angetreten und ö Flusse Argandab, nördlich von Kandahar, eine Stellung ezogen.

Frankreich. Paris, 29. August. (F. C.) Die Je— suiten gründen jetzt eifrig anonyme Gesellschaften, welche die Leitung und Verwaltung der ihrer direkten Aus— beutung entzogenen Anstalten betreiben. An der Spitze der katholischen Gründer in Bordeaux steht der Senator Carayon— Latour. Die „Petites Affiches“ brachten gestern auch den Gründungsakt einer anonymen Gesellschaft für Vorbereitungs⸗ schulen. Die Gesellschaft giebt 1100 060 Fr. in 1100 Aktien, jede zu 1000 Fr., aus. In Folge von Versuchen, die in verschiedenen Truppencorps stattfanden, beschloß der Kriegs— Minister, die tägliche Brotration der Soldaten von 7ö0 gr, die von Zeit zu Zeit mit einer Ration Zwieback ab— wechselt, in eine tägliche Ration von 620 gr Brot und 100 gr Zwieback umzuwandeln. Diese Veränderung hat den Zweck, die Soldaten an ein Nahrungsmittel zu gewöhnen, das im Felde oft angewendet wird und dessen sich die Mannschaft bisher nicht zu bedienen verstand. Der letzte Bericht des Bauten⸗ Ministeriums enthält eine sehr ausgedehnte Tabelle über die Entwicklung der Verbindungswege in Frank— reich, nach Departements und nach ihrer Natur, Wasser— straßen, Eisenbahnen u. s. w. geordnet. Es geht aus dieser Tabelle hervor, daß es 8000 km schiffbarer Flüsse giebt. Acht Departements haben wegen ihrer Höhenlage keine schiffbaren Flüsse. Die Kanäle haben eine Ausdehnung von ungefähr 50090 km, 36 Departements besitzen keine Kanäle. Frankreich besitzt 28 435 km Eisenbahnen, die auf alle Departements ver⸗ theilt sind. Die Landstraßen theilen sich, wie man weiß, in nationale und departementale Straßen. Jede von diesen Kategorien hat eine Länge von etwa 38 000 km. An Vici— nalwegen besitzt Frankreich 417 264 km. Im Kultus— Ministerium ist der in den Kammern berei s angekündigte Gesetzentwurf, nach welchem derjenige Theil der Kron⸗ diamanten, der keinen besonderen historischen oder künst— lerischen Werth hat, veräußert werden soll, nunmehr fertig gestellt, so daß der Unterstaatssekretär Turquet ihn gleich bei Beginn der neuen Session wird einbringen können. Das auf 7— 8 Millionen geschätzte Erträgniß soll nach diesem Entwurfe als erster Fonds für eine „Kasse der Nationalmuseen“ dienen, mit deren Hülfe die letzteren in die Lage gesetzt werden könn⸗ ten, bei den sich durch öffentliche Versteigerungen oder sonst darbietenden Gelegenheiten Kunstwerke von besonderem Werthe und Interesse käuflich zu erwerben. Bisher hatten die Kam⸗ mern für diesen Zweck regelmäßig einen Kredit von 250 000 Frs. bewilligt, der aber, wie die Umstände es eben mit sich brach⸗ ten, in dem einen Jahre unnütz vergeudet wurde und in dem anderen wieder für den Zweck nicht ausreichte. Eine besondere Museenkasse mit einem so respektablen Anlagefonds wie der obige, glaubt das Kunst-Ministerium, würde diesem Uebelstande abhelfen.

(K. Z.) Zwischen dem Bischof von Clermont und der großen Mehrheit seiner Geistlichkeit ist ein Streit ausgebrochen. Der Bischof lud zu einer Synode nur die höheren Geistlichen und schloß alle „Hülfspfarrer“, 800 bis 900, aus. Diese ausgeschlossenen Geistlichen forderten nun den Kultus⸗Minister auf, den Bischof zu veranlassen, die Ge⸗ setze zu beobachten, namentlich den Artikel 4 des Gesetzes vom 18. Germinal des Jahres X., welcher bestimmt, daß keine Diözesan⸗Synode ohne die Erlaubniß des Ministers stattfinden kann. Hauptzweck der Synode ist, zu beschließen, daß die Hülfsgeistlichen u. s. w. je 100 Fr. von ihrem Gehalt an den Bischof abzugeben haben sollen, um dessen persönliche Hülfs— quellen (die Summe würde ungefähr S80⸗ bis 90 000 Fr. das g. betragen) zu vermehren. Diese Besteuerung der unteren

eistlichkeit wurde schon im letzten Jahre fast in allen Diözesen eingeführt, so daß die 100 Fr. Zulage, welche die Kammern im letzten Jahre für Hülfspfarrer u. s. w. bewilligten, um ihrer traurigen Lage einige Abhükfe zu verschaffen, in die Taschen der Bischofe fließen. Der Unterrichts⸗Minister hat beschlossen, die Zahl der Schulinspektoren zu vermehren, um alle sogenannten freien Schulen aufs Strengste überwachen zu können.

30. August. (W. T. B.) Die Abendblätter schreiben, die Polizeikommissäre warden sich morgen in ganz Frankreich in den Schulanstalten der Jesuiten einfinden, um die Dekrete vom März zur Aus—⸗ führung zu bringen. Man glaubt, es werde überall dasselbe geschehen, wie heute in Dijon, wo der Polizeikommissar bei seinem Erscheinen nur einen Ordensgeistlichen, den neuen Di⸗ rektor der Anstalt und einen Jesuiten als Repräsentanten der Civilgesellschaft, welche Besitzerin der Immobilien ist, fand. Die übrigen 22 Jesuiten waren abgereist. Dem Vernehmen nach würde sich in Folge gemeinsamen Uebereinkommens die Evakuirung der Jesuitenschulen in ganz Frankreich in ähn⸗— licher Weise vollziehen.

31. August. Sämmtliche Jesuiten der hier be⸗ findlichen drei großen jesuitischen Unterrichtsinstitute haben Paris verlassen, die Eingänge zu den Jesuiten— kapellen sind zugemauert, für die Unterrichtsinstitute sind Civildirektoren eingesetzt. Bezüglich der anderen kongrega⸗ nistischen Schulen, auf welche die Dekrete Anwendung zu fin— den hätten, verlautet gerüchtweise, die Regierung und die Kongregationen hätten sich über die Abfassung eines Schrei⸗ bens geeinigt, welches als ein Gesuch um staatliche Autorisi⸗ rung angesehen werden solle, und worin die kongreganistischen Schulen die Verpflichtung übernähmen, mit Politik sich nicht zu beschäftigen und nichts Feindseliges wider die bestehende Ordnung zu unternehmen. Auf Grund dieses Schreibens

vorgelegt werden. Die Arbeiten der internationalen Kom—⸗

Beziehungen zu präjudiziren beabsichtige. Dieser Vorbehalt

mission seien zu einem befriedigenden Abschluß gekommen; die

würde die Regierung die Kongregationen als gesetzlich autori⸗ sirt betrachten.

Türkei. Konstantinopel, 22. August. Der W. „Presse“ wird von hier geschrieben::

Das Statut für administrative Reformen in der europäischen Türkei ähnelt in seinen Hauptbestimmungen dem organischen Gesetz für Kreta; einige Theile hingegen, so z. B. das Kapitel über religiöse Benennungen, sind dem ostrumelischen Statute entnommen. Der Gouverneur jeder Provinz wird für fünf Jahre ernannt; seine Amtswirksamkeit soll direkt von einem Exekutip⸗ Konseil und indirekt von der Provinzialversammlung offi— ziell Generalrath genannt tontrolirt werden. Der er⸗ wähnte Rath wird aus sechs Oberbeamten, sämmtlich Vor— steher der verschiedenen religiösen Genossenschaften, und sechs von der Provinzialversammlung gewählten Mitgliedern gebildet. Zu allen nicht rein exekutiven Maßregeln ist seine Zustimmung er⸗ forderlich, ausgenommen bei Fällen von großer Dringlichkeit, welche der Gouverneur unter seiner eigenen Verantwortung erledigen kann. Die Provinzial ⸗Versammlung selbst besteht aus gewählten Mitgliedern, je zwei aus jedem Kanton und exr-offieio Mitgliedern, und zwar sechs Oberbeamten und Religienggenossenschaftsvorstehern, endlich aus vom Vali ernannten Mitgliedern Die Zahl dieser letzteren darf jedoch nicht ein Viertheil der gesammten Mitglieder · anzahl übersteigen, so daß die gewählten Mitglieder stets die Majo⸗ rität für sich haben. Die Versammlung nimmt sämmtliche Gesetze zur Kenntniß, welche sich auf die Funktion des Verwaltungs⸗ organismus, die Steuervertheilung, auf Minen und Wälder, öffentliche Arbeiten, Erziehung, Ackerbau, Handel, Banken, Hospitäler ꝛc. be ziehen. Bei dem ersten Zusammentritte der Session wird ihr vom Vali das Budget vorgelegt, dessen verschiedene Posten sie iu er. höhen oder zu verringern berechtigt ist. Die Provinzen sollen nicht bloß gegenüber dem Vali, sondern auch gegenüber der Central. Regie⸗ rung geschützt werden. Es wurden deshalb spezielle Vorsichtsmaß⸗ regeln getroffen, um dem systematischen Aussaugen sämmtlicher Hülfẽ⸗ quellen der Provinzen Seitens der Pforte Einhalt zu thun. Die direkten Steuern sind an die Ottomanbank einzuliefern, welche drei separate Konti eröffnen wird, und zwar das erste für die Aus— gaben der Lokalverwaltung, welche vor allem Anderen aus den Steuereingängen zu decken sind; das zweite, für jene 150 /g des Fterauf verbleibenden Ueberschusses, welche für öffentliche Arbeiten und Unterrichtszwecke der betreffenden Provinz vorbehalten blei⸗ ben, und das dritte für 85 , des Ueberschusses, welche an die Centralregierung abzuliefern sind. Sollten diese Einrichtungen zur Ausführung kommen, so würde das jetzige System der unaufhör lichen Inanspruchnahme der Provinzialkassen nicht mehr die Zahl der Besoldungen und sonstige Ausgaben für lokale Bedürfnisse behindern. Selbstoerständlich hängt Alles von d. r Art und Weise ab, in welcher das Statut zur Ausführung kommt, Ueber das von Baron Kotjek und Hrn. Aubaret ausgearbeitete Memorgndum bezüglich Ober -⸗Albantens können folgende genauere Andeutungen gegeben werden, In diesem Berichte wird der Pforte angerathen, die Immunitäten und Privilegien der albanesischen Bergbewohner der Gegend von Skutari in definitiver Weise zu regeln und feierlich zu bestätigen. Die hauptsächlichsten dieser Immunitäten sind die Befreiung vom; Militärdienst und die Steuerfreiheit. Die Stammeshäupter genießen gleichfalls Rechte und Privilegien, die einer besseren Umschreibung bedürfen. Die in dem Memorandum , Ideen haben die Zustimmung der Mehr⸗

eit der Kommission gefunden.. .

k 27. August. Der „Vakit“ will wissen, daß die Zahl der nach Bulgarien gekommenen russischen Sffi⸗ ziere und Soldaten bereits z0 900 übersteige. Die Pforte fandte nach Prevesa mit dem letzten Lloyddampfer Artillerie⸗ mannschaft und Munition. Lord Fitzmaurice und Aubert, Mitglieder der europäischen Kommission, sind von hier ab⸗ ereist.

ö Meldung der „Polit. Corr.“. Der Pforte sind Be⸗ richte von Riza Pascha aus Skutari zugekommen, welche betonen, daß er längere Zeit für die Durchführung seiner Mission in Anspruch nehmen müsse. Den größten Schwierig— keiten begegnet er bei den mohamedanischen Albanesen.

38. August. Der W. „Presse“ meldet man von hier: Die Pforte beschäftigt sich mit der Aus⸗ arbeitung einer neuen montenegrinischen Grenzt race, wonach Dulcigno, jedoch mit Ausschluß von Dinosch und Gruda, abgetreten werden ö. Diese Trace wird, sobald sie estgestellt ist, ausgeführt werden. . kene en, e 15. August. Der Pol. Corr“ schreib. man zur Mission Niza Paschas in Ober⸗Albanien von hier:

„Die von der Pforte in Aussicht genommene Aktion beginnt sich in ihren Hauptumrissen bemerkbar zu machen. Heute haben in San Giovani di Medua die Dampfer „‚Assyr' und „Selimis“ 2000 Mann reguläre Truppen, darunter nicht wenige Albanesen, aus= geschifft. Morgen sollen ebensoviele Soldaten auf dem Panzerschiffe „Mulbiri Surur“ eintreffen und ebendaselbst ausgeschifft werden, Wie glaubwürdig verlautet, sollen nur 4 Bataillone, also etwa bei 1800 Mann, hierher kommen, während 200 Mann die Bestimmung erhalten werden, Duleigno zu besetzen Für diele Truppen ist ein Lager auf den dieser Hafenstadt nächftliegenden Anhöhen hergerichtet worden Es drängt sich zunächst die Frage auf, welche Haltung die Albanesen der sich vorbereitenden Aktion gegenüber beohachten werden. Mebrere ebenso bedeutsame wie charakteristische Thatsachen dürften die Antwort hierauf ertheilen. Das dirigirende Comits der Liga hat gestern 500 Mann nach Dulcigno beordert. Der ostensible Zweck dieser Maßregel besteht darin, die Grenzbesatzung zu ver stärken. Das wirkliche Motiv findet sich aber in der dem nach Dulcigno abermals kommandirten Jussuf Sokoli gegebenen Instruk— tion. Unsere Mannschaft“, heißt es in derselben unter Anderem, „hat auf jeden Fall ihre jetzigen, bei Duleigno okkupirten Positionen auch ferner besetzt zu halten. Sollten aber die Nzams daselbst ein Lager aufschlagen, so dars diesem Beginnen nichts in den Weg ge⸗ legt werden. Nicht minder beredt ist die zweite Thatsache. Am Vorabend der türkischen Truppen in Medua and hier eine Vertbeilung von 460 Henry Martinigewehren an die Hotti und Kastrati statt, welche den Befehl erhalten haben, bis auf Weiteres hier zu verbleiben. Ein Angriff gegen Riza Pascha soll nicht im Plane der Leiter der Liga liegen, dagegen dürfte, so wird wenigstens versichert, eine sogenannte bewaffnete Volksversammlung auf dem Platze vor dem Konak zu dem Zwecke stattfinden, um die Willensäußerung des Volkes in Form einer Pe- tition dem neuen Generalgouverneur zu überbringen und zwar würde diese auf eine Einschüchterung des neuen Generalgouverneurs ab⸗ zielende Kundgebung am dritten Tage nach der Ankunft Riza Paschas stattfinden. Die Orientalen sind unter allen Umständen höflich. Ein jeder Neuangekommene wird wäbrend der ersten drei Tage als ein Gast betrachtet, dessen „Keif (Behaglichkeit) durch nichts gestört werden dürfe. Aut diesem Grunde wurde auch heute angeordnet, daß das vollzählige Comits den neuen Vali an dem Stadtthore begrüßen solle. Natürlich wird Riza Pascha wissen, Slchen Werth er diesem Akte der Courtoisie beizumessen habe. Gestern ist nämlich vom Liga⸗Ausschusse an sämmtliche albanesischen Stämme der peremptorische Befebl ergangen, binnen fünf Tagen ihre gesammte waffenfähige Mannschaft nach Tusi und Dul— eigno zu entsenden. Wer keine Waffen hat, wird solche in diesen Lagern bekommen. Für die Säumigen sind strenge Strafen in Aussicht genommen worden. Heute ist auch der dem neuen General- Gouverneur gegenüber zu beobachtende äußere Vorgang berathen und festgestellt worden. Jeder neue General ⸗Gouverneur inaugurirt in der Regel seine Amtsthätigkeit mit seinem persönlichen Erscheinen auf einem öffentlichen Platze, auf dem das Kaiserliche Ernennungs⸗ Irade verlesen wird. Man weiß bereits, und sowohl der frühere Vali Izzet Pascha, als auch der Militär⸗Kommandant Mustapha Pascha sorgten dafür, daß man darüber so früh als möglich unterrichtet werde, daß nach Verlesung der Irade der Kaiser

Landung der

liche Wille betreffend die

nunmehrige Durchführung der Mon⸗ tenegro betreffenden Bestimmung des Berliner Vertrages bekannt gegeben werden wird. Den Bewohnern des abzutretenden Territo⸗ riums werden von der Regierung Wohnsitze in Lesch und Kovaja angewiesen und eine gewisse finanzielle Unterstützung gewäbrt wer den. Darauf ift die Antwort bereits festgestellt worden. Der Präsi⸗ dent des Liga ⸗Comités, sowie der bekannte Ali Pascha von Gusinje werden vortreten und ihrerseits eine Art Deklaration vorl-sen, welche die motivirte Weigerung des Volkes enthalten wird, an Montenegro irgend welches Gebiet abzutreten. Sollte der General⸗ Gouverneur darauf Gewaltmaßregeln ankündigen, dann würde man eine Fraterni⸗ sirung mit den Truppen versuchen, mißlingt aber dieser Versuch, dann soll der Kampf mit denselben aufgenommen werden. Das ist, wenn man sich so ausdrücken darf, der politisch strategische Plan, für dessen Durchführung Alles aufgeboten werden dürfte. An Gewaltmaßregeln Seitens des neuen General-⸗Gouverneurs scheint man absolut nicht zu glauben; selbst aber, wenn dieser überaus unwahrscheinliche Fall ein- treten sollte, sind die Albanesen entschlossen, Gewalt mit Gewalt zu erwidern.“ .

26. August. (Pest. L.) In Folge der Mittheilung Riza Paschas, daß die Mächte zu Zwangsmaßregeln schreiten würden, wenn die Albanesen bei dem Widerstand verharren sollten, dirigirte der Liga⸗Ausschuß alle verfügbaren albanesischen Truppen nach Dulcigno. Unter den türkischen Truppen arbeitet die Liga mit Geld, und wie es scheint, nicht ohne Erfolg. Die Unabhängigkeitspartei unter den Albanesen hat wieder die Oberhand gewonnen. Riza Pascha zog die in San Giovanni di Medug ausgeschifften Truppen bis auf einen Tabor, welcher in Dulcigno verbleibt, nach Skutari. Hier herrscht große Aufregung und blieb gestern

der Bazar geschlossen. .

27. August. Riza Pascha scheint seine Mission ernst zu nehmen, er droht den Albanesen mit. Ge⸗ walt, wenn sie sich nicht friedlich zur Abtretung Dulcignos verstehen. Um vor einem Handstreich gegen seine Person ge— sichert zu sein, ließ Riza seine Truppen vor dem Konak ein Lager beziehen. Inzwischen dauern die Freiwilligensendungen nach Dulcigno fort; die fanatischsten Ligaführer aus Djakova, die Mörder Mehemed Ali's sind sämmtlich hier eingetroffen.

(W. Pr.) Die von der Liga nach Dulcigno entsendeten Truppen sind beinahe ausschließlich von Offizieren befehligt, welche erst in der jüngsten Zeit aus der regulären türkischen Armee austraten. Die Entsen—⸗ dung der Truppen geschah in einzelnen Abtheilungen, jedoch so zu sagen unter den Augen Riza Paschas. Heute und morgen sollen von hier noch weitere Sendungen von Trup—

pen und Munition nach Dulcigno erfolgen. (W. Pr.)

Sꝛrbien. Belgrad, 28. August. Die Pforte hat den Abschluß einer Konsularkonvention mit Serbien bis auf Weiteres abgelehnt.

Rumänien. Bukarest, 28. August. (W. Presse.) Die Verhandlungen über das projektirte Do nau⸗ Schiffahrts⸗Reglement wurden zwischen Oesterreich und Rumänien wieder aufgenommen und werden in Wien ge— führt. Die in der Debrudscha dislocirten Kavallerie⸗ Regimenter sind sämmtlich an der trockenen rumänisch⸗ bulgarischen Grenze concentrirt und unterhalten einen unausgesetzten Patrouillendienst, um das Eindringen neuer Insurgentenbanden zu verhindern.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 31. August. (W. T. B.) Dem Vernehmen nach ständen weitere be⸗ deutende Aenderungen in den höheren administra— tiven Kreisen bevor, namentlich ist auch von solchen in Bezug auf die gegenwärtige Preßverwaltung die Rede, welche auch den Chef derselben, von Abaza, betreffen könnten.

Aus Kraßnowodsk wird dem „Golos“ vom trans⸗ kaspischen Kriegsschauplatz gemeldet: Die Vorhut des Expeditions⸗Corps hat auf der Operationsbasis Aufstellung genommen. Die Offensiobewegungen sind zeitweilig eingestellt worden, während die Recognoscirungen fortdauern. Der Bau der Eisenbahn von der MNichgilow-Bucht hat be— reits seinen Anfang genommen. Der Fortgang der Arbeiten hängt übrigens ganz und gar von der Zufuhr des Eisenbahn⸗ materials ab, welches sich bisher ein wenig verzögert hatte. Hospitäler sind bereits in Kraßnowodsk und Tschikischljar er⸗ öffnet worden. An der Michailow-Bucht ist ein temporäres Lazareth in Thätigkeit gesetzt. Die Anzahl der Kranken ist gering.

Amerika. Washington, 27. August. (A. C.) Präsi⸗ dent Hayes tritt heute über Land einen Ausflug nach Kali⸗ fornien an. Er wird auf seinem Wege Utah besuchen.

Nachrichten aus Kingst on, Jamaika, vom 19. ds. zufolge sind Tausende von Personen durch den in der Nacht vom 18. ds. siattgefundenen verheerenden Orkan obdachlos geworden. Getreidefelder, Obstbäume und andere landwirth⸗ schaftliche Erzeugnisse sind größtentheils vernichtet worden und riesige Bäume wurden entwurzelt. Einige Kirchen erlitten große Beschädigungen und die Kaserne in Kingston wurde erstört. Drei Werften wurden weggeschwemmt und im Hafen e renzen 8 große und 32 kleinere Fahrzeuge. Eine Hungers⸗ noth steht vor der Thür und Tausende von Darbenden brauchen Hülfe.

Afrika. Marokko. Wie das in Tunis erscheinende Blatt „Riad⸗Et⸗Tunisi“ meldet, soll es dem Sultan von Marokko, Sidi Muley Hassan, gelungen sein, das Hauptheer der Insurgenten im Centrum seines Reiches zu schlagen und zu zersprengen. Die Rebellen flüchteten sich nach der südlicher gelegenen Stadt Kasbet⸗El⸗Kaued, deren Bewohner sich ebenfalls dem Aufstande angeschlossen hatten. In dieser Schlacht kommandirte der Sultan selbst, während zwei eng⸗ lische Offiziere die Artillerie befehligten. Sidi Muley Hassan gedenkt nun mit seinen Truppen gegen Westen zu marschiren, um die nach der Küste vorgedrungenen Rebellenabtheilungen einzeln anzugreifen und niederzuwerfen.

Südamerika. Bueno s⸗Ayres, 31. Juli. (A. C) In der ganzen argentinischen Republik herrscht voll— ständige Ruhe. General Ayala ist mit den National⸗ truppen von Corrientes nach Concordia zurückgekehrt; dort zahlte er ihnen den Sold aus und entließ sie nach ihrer Hei⸗ math. Dr. Derquei ist von der Nationalregierung zum Gou⸗ verneur der Provinz Corrientes ernannt worden. Der Kon⸗ greß hat eine Resolution angenommen, welche Belgrano zur zeitweiligen Hauptstadt der Republik macht und die Provin⸗ zialklammern auffordert, die „Kapitalisation“ von Buenos Ayres zu diskutiren. Die Geschäfte haben sich sehr i wn und Alles nimmt seinen friedlichen Verlauf. Der Präsident und der Gouverneur von Buenos Aires halten täglich Kon⸗

Nr. 35 des ‚Centralblatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichsamt des Innern, hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verwaltung sachen: Ausweisung von Aus- ländern aug dem Reichsgebiete. Finanzwesen: Einnahmen der Post⸗ und Telegraphen⸗ sowie der Reichseisenbahn⸗Verwaltung bis Ende Juli 1880. Zoll- und Steuerwesen: Befugnisse von Zoll⸗ und Steuerstellen. Eisenbahnwesen: Eröffnung einer Haltestelle. Marine und Schiffahrt: Beainn von Seeschiffer⸗ und Steuer⸗ mannsprüfungen. Post⸗ und Telegraphenwesen: Telegraphenord⸗ nung für das Deutsche Reich vom 13. August 1880.

Nr. ?? des Deutschen Handels ⸗Archivs, Wochenschrift für Handel und Gewerbe, herausgegeben im Reichsamt des Innern, enthalt: Gesetzgebung: Deutsches Reich: Königlich Bayerisches Gesetz, den Branntweinaufschlag betreffend. Frankreich: Zeitweilige zoll⸗ freie Zulassung des zur Chokoladenfabrikation bestimmten Kakao, außereuropäischen und einheimischen Zuckers. Beschränkzng der Einfuhr gewisser Pflanzen aus der Schweiz auf bestimmte Zollämter. Peru: Verbot der Ausfuhr von einheimischen Münzen und von Barrensilber Neue Normirung des Ausfuhrzolles auf mehrere einheimische Produkte. Berichte: Deutsches Reich: Nachweisung der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchsteuern für die Zeit vom 1. April 1880 bis zum Schlusse des Monats Juli 1880, Mannheim. Karlsruhe. Stuttgart. Vereinigte Staaten von Amerika: Amerikanische Konkursstatistik für das erste Halbjahr der Jahre 1876 bis 1880. Boston. Chile: Handels⸗ bericht ans Puerto Montt für 1879. Türkei: Handelsbericht aus Damaskus für 1879.

Nr. 19 des Central⸗Blatts der Abgaben⸗, Ge⸗ werbe und Handelsgesetzgebung und Verwaltung in den Königlich Preußischen Staaten hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verwaltungsgegenstände: Niederlegung von Schriftstücken im Zustel⸗ lungsverfahren. Veränrerungen in dem Stande und in den Be⸗ fugnissen der Zoll⸗ und Steuerstellen. Indirekte Steuern: Tari⸗ firung von abgepaßten seidenen und halbseidenen Bändern (Laval⸗ lieren). Tarifirung von wohlriechenden Fetten. Personalnach⸗ richten.

Etatistische Nachrichten.

Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesund⸗ heits⸗Amtes sind in der 34. Jahreswoche von je 1000 Be⸗ wohnern, auf den Jahresdurchschnitt berechnet, als gestorben ge⸗ meldet: in Berlin 29.4, in Breslau 34,3, in Königsberg 37,8, in Cöln 34,9, in Frankfurt a. M. 200, in Hannover 21,0, in Cassel 17,, in Magdeburg 25,0, in Stettin 28,5, in Altona 24,9, in Straßburg 35,7, in Metz —, in München 27,3, in Nürnberg 28,1, in Augsburg 32,5, in Dresden 26,2, in Leipzig 241, in Stuttgart 25,, in Braunschweig 36,5, in Karlsruhe 20,8, in Hamburg 30,5, in Wien 21,0, in Budapest 39,4, in Prag 29,4, in Krakau 34.3, in Basel 34,7“, in Brüssel 25,8, in Paris 25,0, in Amsterdam 22 3, in Kopenhagen 29,2, in Stockholm 31,6, in Christiania 30,3, in St. Petersburg —, in Odessa 49,9, in Bukarest 25.2, in Rom —, in Turin 32,4, in Warschau 38,7, in Madrid 41,5, in London 21,3, in Glasgow 19,5, in Liverpool 295, in Dublin 37,8, in Edinburgh 17,0, in Alexandrien (Egypten) 40,5. Ferner aus früheren Wochen: in New⸗York 30,l, in Philadelphia 2159, in St. Louis 1435 in Chicago —, in Cincinnati —, in San Francisko 16,3, in Calcutta 21,0, in Bombay 27,3, in Madras 34.4.

Während der Berichtswoche herrschten in den deutschen Beob⸗ achtungsstationen nördliche und nordöstliche Windrichtungen, die in Breslau, München und Bremen vorübergehend mit nordwestlichen abwechselten. Gegen das Ende der Woche sprang der Wind in Breslau, Heiligenstadt und Cöln nach Südost, in München nach Südwest um. Die Temperatur der Luft war eine warme, meist höher als das Durchschnittsmittel. Niederschläge fanden nur in München häufiger statt, Gewitter entluden sich selten. Der Luftdruck stieg langsam, zeigte aber in den letzten Tagen der Woche mehrfache unbedeutende Schwankungen. Die Sterblichkeitsverhältnisse der meisten europäischen Großstädte zeigen in der Berichtswoche eine weitere Abnahme. Auch die allgemeine Sterblichkeits verhältnißzahl für die deutschen Städte zeigte einen kleinen Rückgang und sank auf 238, von 28,6 der Vorwoche (auf 10)0 Bewohner und aufs Jahr be⸗ rechnet). Der Antheil des Säuglingsalters an der Sterblichkeit war in deutschen Städten ein wenig gesteigert, so daß von 1000 Lebenden, aufs Jahr berechnet, 141 Kinder unter 1 Jahr starlen, gegen 140 der Vorwoche (in Berlin 143 gegen 141). Unter den Todesursachen ist ein Zurücktreten der meisten Infektionskrankheiten ersichtlich, nur Unterleibstyphen gewannen größere Verbreitung, und Darmkatarrbe und Brechdurchfälle der Kinder wurden namentlich in den nordeuropäischen Städten häufiger, während sie in Mittel und Westeuropa abnahmen. Masern herrschen in Cöln und in größerer Ausdehnung in Madrid und Sevilla; das Scharlachfieber in Beuthen, Cöln, Elberfeld und Prag, die Diphtherie in Dresden, München, Berlin, Prag, Paris. Todesfälle an typhösen Fiebern waren in Berlin, Hamburg, Wien, Paris etwas vermehrt, in München vermindert. Todetfälle an Flecktynhus werden aus Elbing, Thorn, Warschau, Valencia und Saragossa je 1, aus Madrid Mitte Juli N gemeldet. Darmkatarrhe der Kinder nahmen in Berlin, München, Stuttgart, Dresden, Leipzig, in den Städten der Mark, ferner in Hannover, Düsseldorf, Wien, Paris, London ab, traten aber in Königsberg, Danzig, Breslau, Hamburg, Bremen, Braunschweig, Cöln, Aachen, * fart a. M., Straßburg, in den frandinavischen Städten häufiger als Todes veranlassung auf. Die Pocken zeigen meist Nachlässe, so in Wien, Pest, Prag, London, Paris (41). Ein- zelne Pockentodesfälle werden aus Königsberg, Bromberg, Krakau, Warschau, Bukarest, Venedig, Sevilla. Kadix, Alexandria und Mureia gemeldet. In Madrid kamen Mitte Juli Pocken häufiger zum Vorschein. .

Das soeben ausgegebene Juliheft der Monatehefte zur Statistik des Deutschen Reichs enthält Vachweise über: Erwerbung und Verlust der Deutschen Reicht und Staatsangehörig keit nach dem Gesetz vom 1. Juni 1870 im Jahre 1879. Ein- und Ausfuhr der wichtigeren Waaren im Zollgebiet im Monat Juli und in den 7 ersten Monaten des Jahres 1880 Durchschnitis. preise wichtiger Waaren an den Haupthandelsplätzen Deutschlands im Monat Juli. Zur Zuckerfabrikation versteuerte Rübenmengen und Zucker⸗Ein⸗ und Ausfuhr in demselben Monat. Statistische Literatur. . ;

Von Spinnstoffen und Fabrikaten der Textilindustrie sind bis zum Schlusse des Monats Juli d. Is. nach dem neuesten Heft der Statistik des Deutschen Reichs ausgeführt: Baumwolle 68 287, Flachs 168 284, Hanf 132 132, Heede und Werg 41 812, Jute 1518, Schafwolle 97 612 und Shoddy 82517 Doppelcentner; ferner: Baumwollengarne 73 360. robe Leinengarne 8097, gefärbte Leinengarne 2729, Leinenzwirn 373, ungefärbte, gezwirnte, gefärbte Seide und Floretseide, Lacetts auch Seidenwatte 7797, Wollengarne 30 01, Baumwollenwaaren 133 471, darunter dichte, gebleichte auch appretirte 15 557, andere dichte 63 381 Strumpfwaaren 32038, Posamentier . und Knopfmacherwaaren 9275, Leinenwaaren 24121, Seidenwaaren 27 256, Wollenwaaren 116555, Kleider, Leibwäsche und Putzwaaren 22 433 Doppelcentner. In der nachstebenden Tabelle sind Ein und Ausfuhr einiger Ganzfabrikate der Textil- industrie gegenüber gestellt:

in der Zeit vom 1. Januar Einfuhr Ausfuhr bis Ende Juli d. Is. Doppelcentner: Baum wollenwaaren 8 954 133 471 33 832 24 121

Leinenwaaren ö 2736 27 256

Seidenwaaren Wollenwaaren 15 607 116555 1447 22 433

Gleider, Leibwäsche und Pußwagren 1 Nur bei Leinenwaaren ist die Einfuhr höher als die Ausfuhr;

ferenzen.

die größere Einfuhr entfällt ausschließlich auf ungefärbte Leinwand. Zwillich und Drillich, von welchen nur 13 589 Doppelcentner aus