Stettin, 11. September. (MW. T. B.)
Getreidemar kt. Weizen pr. September-Oktober 193,00, pr. Frühjahr 190 00, Roggen pr. September-Oktober 177.50. pr. Erüh- jahr 169.50. Rüböl 100 Eilogr. pr. Septbr. Oktb. 54, 50, pr. Früh- jahr 58, 00. Spiritus loco 61.60, pr. September 69, 40, pr. Septem- ber-Oktober 56, 80, pr. Frühjahr 55 30). Petroleum pr. Herbst 10,00. Rübsen pr. Herbst 246,00.
Posen, II. September. (W. T. B.)
Privatverbehr. Spiritus pr. September 58, 20, pr. Oktober 55,40. pr. November-Derzember 53,40. Matt.
Hreslanm, 13. September. (W. T. B.)
¶ Getreidemarkt.) Spiritus per 100 Liter 100 υσ per Septem- ber 58,0 per September-Oktober 56.00. per April-Mai 5520. Weizen per September-Oktober 197.00. Roggen per September 192, per September-Oktober 182,09), per April-Mai 177,50. Rüböl lac per September-Oktober 53, 50), per Oktober-No vember 54 50 per April Mal 56,75. Zink: Umsatzlos. — Wetter: Schön.
Cöln, 11. September. (W. T. B.)
Getrsidemarkt. Weizen hiesiger loco 20,00, fremder loco 21,50, pr. November 19,830, pr. März 19, Soꝰsh. Roggen loco 19, 50, r. November 17,90, pr. März 17,40). Hafer loco 14,00. Rüböl oco 29,40, pr. Oktober 28,90, pr. Mai 30,20.
Kremenm, 11. September. (W. JT. B.) Peotroléeum (Schlussbericht) höher. 9, 0 bez., pr. Oktober-Dezember 9, So bex. HKamhurg, 11. September. (XV. T. B.) Getreidemar kt. Weizen loco ruhig, Roggen loco ruhig, auf Termine still. . . Weizen pr. Sept.-Oktober 188 Br., 187 Gd., pr. April-Mai 189 Br., 187 G4. Roggen pr. September- Oktober 169 Br., 168 G4. pr. April-Mai 164 Br., iĩb2 Gd. Hafer ruhig, Gerste ruhig. Rüböl ruhig, loco 57, pr. Oktober 57. Spiritus still, pr. Sep- tember 51 Br., pr. Oktober-November 48 Br., Pr. Novemher-De—- zember 473 Br., pr. April. Mai 47 Br. Kaffee ruhig, Umsatz 2000 Sack. Petroleum fest, Standard white loco 9,50 Br.. 9,40 Gd., pr. Sep- tember 940 Gd., pr. Oktober-Dezember 9,50 Gd. — Wetter:
dchõn.
Standard white loco
auf Termine still.
Pest, 1I. September. (W. T. B.)
Pro duktenmar kt. Weizen loco fest, Termine wenig verändert, pr. Herbst 1042 Gd., 10,47 Br., pr. Frühjahr 1060 Gd., 10,65 Br., Hafer pr. Herbst 5,75 G4d., 5,80 Br. Mais pr. Mai-Juni 5,67 G4d., 5, O Br. Kohlraps pr. September 13. — Wetter: Trübe.
Amsterdam., 11. September. (MW. T. B.)
Getreidemar kt. (Schlussbericht) Weizen per November 263, per März 267. Roggen pr. Oktober 213, pr. März 204.
Antwerpen, 1I. September. (W. LT. B.)
Getreidemarkt. (Schlussbericht. ) Weizen ruhig. Roggen unverändert. Hafer flau. Gersts still.
Antwerpen, 11. September. (WX. T. B.)
Petroleummarkt. (Schlussbericht) Raffinirtes, Type weiss, loco 245 bez. u. Br., pr. Oktober 2445 bez., 243 Br., pr. Oktober-De- zember 243 bez., 24 Br. Steigend.
Homdk om, 10. September. (W. T. B.)
An der Küste angeboten 10 Weizenladungen.— Wetter: Trübe.
Havannazucker Nr. 12. 2453. Ruhig.
Hiomdcdom., 13. September. (W. L. B.)
Die Getreidezufuhren betrugen in der Woche vom 4. Septbr. bis zum 10. September: Engl. Weizen 4460, fremder 80 422, engl. Gerste 911, fremde 14 462, engl. Malazgerste 169012, engl. Hafer 1891, fremder 78 141 Ert. Englisches Mehl 13 610 Sack, fremdes 21 434 Sack und 1794 Fass.
Liverpool, 11. September. (W. T. B.)
Baumwolle. (Schlussbericht, Umsatz 8000 B., davon für Spekulation und Export 200090 B. Unverändert. Middl. ameri- kanische September - Oktober - Lieferung 621/za, Nevember-Dezember- Lieferung 63, Januar. Februar-Lieferung 63 d.
Harkz, 11. September. (W. T. B.)
Produktenmarkt. Neizen ruhig, pr. September 2Zö, b0, pr. Oktober 25,60, pr. November-Februar 25,5 0, pr Jannar- April 25,50. Mehl rubig, pr. Septbr. 56,25, pr. Oktober 54,50, pr. November-Februar 54,09. pr. Januar-April 54.00. Rüböl ruhig, pr. September 76,50, pr. Oktober 77.25, pr. November-Dezemher 78, 00, pr. Januar-April 78, 25. Spiritus ruhig, pr. September 62.75, pr. Oktober 61,75, pr. November Dezember 60.00, pr. Januar- April 58. 75.
Ne- Kork, 11. September. (W. T. B.)
Faarenberiebt. Baumwolle in New- Tork 111/86, do. in Hew- Orleans 114. Petrolour in New-Tork 93 G., do. in Philadelphia — . rohes Petroleum 63, do. Pipe line Certifleaats — D. 95 C. Mehl 3 D. 90 C. Rother Rinterweizgen 1 D. 06 C. ais (old mixed) 51 C. Zucker (Fair reflning Muscova dos) 74. Kaffee (Rio-) 153. Schmalz (Marke Wileorg Sit / ig. da. Fairbanks 8, do. Rohe . Brothers 85. Speck (3hart clear) 93 C, Getreidefracht 5.
Kerlim, 11. September. (Bericht über den Verkehr in Hypo- theben und Grundbesitz von Heinrich Fränkel). Die Ergebnisse des Geschäfts mit bebauten Grundstücken in den beiden ver- flossenen Sommermonaten d. J. sind aus nachstehenden Jahlen er- sichtlich. Durch freihändigen Verkauf fanden im Juli 133 Auf- lassungen über bebaute Grundstücke und 10 über Bautérrains statt; der August lieferte 90 Auflassungen für bebaute Grundstücke und 3 für Banterrains. Aus den Subhastationen resultirten 49 Figenthums-ULebertragungen im Juli und 26 im August. — Der Hypothekenmarkt zeigt ein unverändertes Aussehen. Gefragt hleiben stets allerfeinste erste Eintragungen. Seit der Erhöhung der Bankrate auf 5B oM zeigt sich im Allgemeinen eine grössere Geneigtheit zu Abschlüssen auf Seite der Pabrlehnsnehmer, weil angenommen wird, dass die Jinserhöhungen im Wechsel- und Lom- bardverkehr auch den Hypothékenmarkt nicht unberührt lassen dürften. Bis jetzt bleiben die Notirungen die früheren: Erste pupillarische Eintragungen in bevorzugter Lage 4130/0, zweiter Klasse 4 0, dritter Klasse 50/79. Zweite und fernere Stellen innerhalb Feuertaze nach Lags und Beschaffenheit 5 - 55 —-— 60υ! und darüber, Amortisations-Hypotheken in pupillarischen Grenzen 4 - 43 — 50/0 mit und ohne Amortisation. Guts-Hypotheken 45 - 4 - 5 mit und ohne Amortisation js nach der Bodenbeschaffenheit und der Provinz. Verkauft wurde Rittergut Kl.-Jeziory und Gr. -Jeziory, Kreis Schroda.
Eisembaknm- Einen H mem.
Lühbeok-Büäobener und Lübeok-Hamburger Elsenbahn. Im
August 1880 332 239 Ss. (— 19130 4A), bis ult. August 1880 356 164 SιÜᷣ C= 15 8127 ).
Todestage, den 10. d. Mts., die gesammte Monarchie. Sie wird an Höchster Stelle lebhaft empfunden, sie
e e r.
Königliche Schauspiele. Dienstag: Opernhaus. 157. Vorstellung. Lohengrin. Roman tische Oper in 3 Akten von Richard Wagner. (Fr. v. Voggenhuber, Frl. Brandt, Hr. Krolop, Hr. W. Müller, Hr. Betz) Anfang 47 Uhr.
Schauspielhaus. 174. Vorstellung. Auf Aller⸗ höchsten Befehl: Ein Schritt vom Wege! Lust . spiel in 4 Akten von Ernst Wichert. Anfang 7 Uhr.
Mittwoch: Opernhaus. 158. Vorstellung. Auf Allerhöchsten Befehl: Sardanapal. Großes Ballet in 3 Akten und 5 Bildern von Paul Taglioni. Musik von P. Hertel. Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 175. Vorstellung. Egmont. Trauerspiel in 5 Akten von Goethe. Musik von L. van Beethoven. (Graf Egmont: Hr. Dettmer, vom Königl. Hoftheater in Dresden, als Gast.) Anfang halb 7 Uhr.
bringt Trauer in
derungen seiner
großen Aufgaben,
nimmt. Das Andenken Charakters wird
HRallner-Ieater. Dienstag: 3. 4. Male: Lustspiel in 5 Akten von
und Vaterland.
Jictoria- Theater. Direktion: Emil Hahn. Dienstag: (Nur noch 5 Doppelaufführungen.) Goethe's Faust (II. Tagewerk).
Mittwoch: Goethe's Faust (¶ J. Tagewerh). Als Mysterium in 2 Tagewerken eingerichtet von Otto Devrient. Musik von Eduard Lassen. (Me⸗ phistopheles:: Hr. Otto Devrient. Faust: Emil ehh Margarethe: Frl. Hedwig Hahn.) Anfang 6 .
Verlobt: Frl. Verehelicht: Thüringen).
Gestorben: (Verden).
Residenz-Iheater. Dienstag: 3. 14. M:
Der Sohn der Coralie.
Mit von Hagen verliert der Staat einen Beam⸗ ten, der mit den bewährten Eigenschaften der alten preußischen Schule einen klaren Blick für alle For⸗
Treue für seinen Monarchen, höchsten Anforderungen stellend, war er ein Vater seiner Untergebenen, deren Liebe und Vertrauen er in einem Maße besaß, wie kaum ein Anderer. Mit eminminter Arbeitskraft ausgerüstet, hat er alle die
mit seltener Hingebung und vorzüglichem Geschick
gelöst und die preußische Forstverwaltung auf den Höhepunkt gebracht, welchen sie gegenwärtig ein⸗
rung bewahrt bleiben als ein leuchtendes Vorbild selbstloser und treuer Pflichterfüllung gegen König
Berlin, den 13. September 1880. des Ministeriums für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. theker Hermann Meyer (Lüneburg — Otterndorf). ming mit Frl. Margaretha Becker (Auma in Geboren: Ein Sohn: Langendorf). — Eine Tochter: Hrn. Regierungs⸗
Assessor v. Boxberg (Oschatz). Hr. Dr. med. Rudolph Uffelmann
e , Aussetet.
jedes einsame Forsthaus.
Voll hingebender
Zeit verband. an sich selbst die
vor welche seine Zeit ihn stellte,
dieses tüchtigen, reinen, edlen erklärt werden wird.
fortleben und in ehrender Erinne— egi Aim is ern
macht. Landau (Pfalz) eodem.
Rettig.
Die Mitglieder 22462 Henny Refardt mit Hrn Apo— Hr. Assist.“ Arzt Dr. Paul Flem⸗ gegen Schuldner,
Hrn. v. Pförtner (Otto⸗ Nr. 43, in Kettenkamp auf
damit wieder aufgehoben.
In Vorbereitung: Das Mädchen aus der Fremde. Lustspiel in 4 Akten von F. von Schön⸗ than.
Krolls Theater. Dienstag: Letztes Gast— spiel des Frl. Ilma v. Murska. Lucia von Lammermoor. Oper in 3 Akten von Donizetti. (Lucia: Frl. v. Murska.) Vor und nach der Vor⸗ stellung Großes Concert im Sommergarten bei brillanter Beleuchtung desselben. Anfang 54, der Vorstellung 65 Uhr.
Mittwoch: Schluß der Die Zauberflöte.
22426
Johann, Bäcker
Opern⸗Saisyn.
J .
Vational-Theater. Dienstag: Gastsp. des Frl. Meiser. Therese Krones.
Germania-LIheater. (Im Weinbergsweg.) Dienstag: Das Milchmädchen aus Schöneberg. Volksstuͤck mit Gesang in 3 Akten und 6 Bildern von Mannstädt, Musik vom Verfasser.
Mittwoch: Benefiz für den Inspektor Hrn. A. Schönian. Der Rettigjunge oder Arm und Reich. Volksst. m. Gesang.
Belle - Alliance - Theater. Dien stag: Drittes Extra- Concert der Kapelle des Königlich
122430]
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
Bekanntmachung. Betreff: Murschhanser, Adolf u. Anna, Bäckers⸗ eheleute in Augsburg, zuletzt hier, nun unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen Subhastation.
Vom Kgl. Amtegerichte Augsburg ist in neben⸗ bezeichneter Sache Vertheilungstermin auf Mittwoch, den 29. Oktober 1880, Vorm. 9 Urtzr,
anberaumt, wozu Johann Prechter, Augsburg, z. Zt. geladen wird, und zwar unter dem Rechtsnachtheile des Ausschlusses mit seinen Einwendungen gegen den aufgestellten oder im Termine berichtigten Verthei⸗ lungsplan, die darin aufgenommenen Forderungen und die vom Verwalter gestellte Rechnung. Augsburg, den 9. September 1880.
Der Kgl. Amtsrichter.
In Sachen des Schlachters Paul Hubert in Osten, Gläubigers,
22341]
genen Prechter,
Aufgebotsverfahren erkannt.
d. J., Vormittags 11 Uhr.
Sitzungssaale Nr. J. 9 Bäcker von [22344
unbekannten Aufenthalts, hiermit
verfahren eingeleitet.
9 j Kgl. Amtsgericht. II Uhr.
22363
Auf Anstehen der Firma Emil Oppenheimer & Cie., zu Heilbronn in Württemberg domizilirt, durch Rechtsanwalt Karl Scholler dahier vertreten, ergeht hiermit an den unbekannten Inhaber eines am 12. Januar I. Is. durch das Handlungshaus Clundt u. Gürleth dahier auf das Bankhaus Müller und Weyland hier gezogenen, von diesem acceptir⸗ ten, an die Ordre von Hensle und Pohl lautenden, am zweiten April abhin fällig gewesenen Wechsels ad „ 307. 60 die Aufforderung, spätestens in dem hiermit auf Donnerstag, den 4. November nächsthin, Nachmittags 3 Uhr, bestimmten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte auf fraglichen Wechsel beim unterfertigten Gerichte anzumelden und den selben vorzulegen, widrigenfalls derselbe für kraftlos
Landau, den 10. September 1880. gez. Bauer. Voranstehendes wird hiermit öffentlich bekannt ge⸗
Der Kgl. Amtsgerichtsschreiber:
In der Zwangsvollstreckungssache des Kötters Mareus zu Dalvers, Gläbaigers,
die Ehelente Neubauer Mareus zu Kettenkamp, wird der zum Verkauf der Neubauerei, Haus—
Mittwoch, den 22. September 1880, Morgens 11 Uhr,
ö 1 . hiesigen i, n ö an⸗
. ; geb. st ? in mit Bewilli äubi Drechsler (Rittergut Crimderode bei Nordhausen). , , ,, JJ Bersenbrück, 10 September 1880. Königliches Amtsgericht. Brandenburg, i. V.
In Sachen, betreffend Regulirung des Nachlasses des weiland Realschullehrers Dr. Hubert Fenner hierselbst, ist auf Antrag des Kurators der ruhen den Erbschaft rücksichtlich der Nachlaßgläubiger das
Anmeldetermin: Sonnabend, den 23. Cktober
Bützow, den 8. September 1880. Großherzogliches Amtsgericht.
Rücksichtlich des verlorenen Hypothekenscheines vom 14. August 1867 über das Fol. 1 der Büdnerei Nr. J. zu Göllin für den Hauswirth Wandschneider zu Poelitz eingetragene Kapital von 800 Thlr. Crt. ist Zwecks Mortifikation desselben das Aufgebots— Termin zur Anmeldung von Rechten aus dem bezeichneten Intabulat: abend, den 20. November d. J., Vormittags
Bützow, den 8. September 1880. Großherzoglich Mecklenburgsches Amtsgericht.
In der Privatklagesache
Die unbekannten Inhaber dieser Post werden hiedurch aufgefordert, spätestens bis zu dem 14. Juli 1881, den Eigenthümern Quittung oder Löschungsbewilli⸗ gung zu ertheilen, widrigenfalls den genannten Eigenthümern gestattet werden wird, die Post auch ohne diese Bewilligung zur Löschung zu bringen. Pillan, den 3. September 1880. Königliches Amtsgericht. gez. Isaaesohn. Zur Beglaubigung: Zeigau, Gerichtsschreiber.
(22339 Armen sache. In Sachen der Auguste Krah, Ehefrau des pensionirten Post⸗ sekretärs Gustav Mathi hier, zugelassen zum Armen⸗ rechte laut Beschluß des K. Amtsgerichts Straßburg vom 2. März 1880, gegen
ihren genannten Ehemann wegen Entmündigung hat das Kaiserliche Amtsgericht zu Straßburg fol⸗ genden Beschluß erlassen:
Beschluß.
Der pensionirte Postsekretär Gustav Mathi, früher hier, jetzt zu Frankfurt a. M. wohnhaft, wird für Verschwender erklärt und ihm untersagt, ohne ge⸗ richtlich bestellten Beistand vor Gericht aufzutreten, sein Vermögen zu veräußern oder mit Hypotheken zu belasten, Darlehen aufzunehmen oder Vergleiche zu schließen. Zugleich wird der Theatersänger Ernst Bleicher zum gerichtlichen Beistande des 2c. Mathi ernannt, dem Letzteren die Kosten des Verfahrens auferlegt und die Veröffentlichung dieses Beschlusses durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger, die Elsaß⸗ Lothringische Zeitung und Frankfurier Journal ver⸗ ordnet.
Straßburg, den 7. September 1880.
Kaiserliches Amtsgericht. gez. Breuer. Für gleichlautende Abschrift: Der ö ö
C. Piro, Hülfsgerichtsschreiber.
22364
In Sachen des Partikuliers Georg Ewers hier⸗ selbst, Klägers, wider den Waschanstalt-Besitzer August Meyer hierselbst, Beklagten, wegen Forde⸗ rung, ist, nachdem auf Antrag des Klägers die Be⸗— schlagnahme des dem Beklagten zugehörigen, am Egidienkirchhof Nr. 12 des Klosterbezirks belegenen Hauses und Hofes sammt Zubehör, unterm 31. vorigen Monats verfügt, auch die Eintragung dieser Verfügung im Grundbuche am 4. dieses Monats erfolgt ist, Termin zum öffentlich meistbietenden Verkaufe des Grundstücks auf
den 22. Dezember d. J., Morgens 11 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte — Zimmer Nr. 28 — anberaumt.
Zugleich werden die Hypothekgläubiger aufgefor⸗ dert, ihre Obligationen und Hypothekenbriefe im Verkaufstermine zu überreichen.
Braunschweig, den 9. September 1880.
Herzogliches Amtsgericht. VII.
Sonn⸗
Sächsischen Schützen⸗Regiments Nr. 108 (Prinz Georg von Sachsen), 54 Mann in Unisorm, — Spezialität: Quartetts auf 12 Waldhörnern — unter persönlicher Leitung des Königl. Musik⸗Direk⸗ tors Hrn. C. Werner. Auftreten der Sänger⸗ gesellschaften. Brillante Illumination des Gartens durch 20000 Gatflammen. Im Theater: Zum 9. Male: Ktieselack und . Nichte vom Ballet. Posse mit Gesang in 4 Abtheilungen und 10 Bildern von A. Weirauch. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr.
Mittwoch: Letztes großes Volksfest. Einmaliges Concert der Kapelle des 3. Garde⸗Grenadier⸗Regi ments (Königin Elisabeth) in Uniform unter Lei⸗ tung des Königl. Musik⸗Direktors Hrn. Rusche⸗ weyh. Im Theater: Z. 190. M.: Der Ratten⸗ fänger von Hameln. Halbe Theater⸗Kassen⸗ preise: J. Parquet 1 Æ u. s. w.
Familien⸗Nachrichten.
122449 Nachruf.
Ein tiefschmerzlicher Verluft hat den Staat be—⸗ troffen. Der Wirkliche Geheime Rath und Mi— nisterial · Direktor Ober · Landforstmeister von Hagen, welcher seit dem Jahre 1863 als technischer Chef an der Spitze der Forstverwaltung stand, ist aicht mehr. Diese traurige Kunde durchzieht seit dem
gegen den Schiffer Jacob Patjens, zu Altendorf, Schuldner, soll das dem Schuldner abgepfändete, ihm aus dem Pachtkontrakte mit dem Freiherrn von der Schulen⸗ burg zu Altendorf vom 25. 26. Januar 1876 zu—⸗ stehende, unten beschriebene Forderungsrecht am 30. September d. J., Vormittags 19 Uhr,
an hiesiger Gerichtsstelle öffentlich meistbietend ver—⸗ kauft werden.
Schuldner hat von dem Freiherrn v. d. Schulen burg ca. 6 a 82 qm Land am Ostedeiche bis Mi⸗ chaelis 1885 für jährlich 15 S und ein Huhn oder 30 8 erpachtet. Pächter muß außerdem sämmt⸗ liche, auf dem Pachtobjekte ruhende Lasten und Ab⸗ gaben tragen. Nach Ablauf der Pachtzeit sind die auf dem Pachtobjekte stehenden Gebäude von dem Nachfolger in der Pacht nach Taxat zu übernehmen. Findet sich aber kein für Verpächter annehmbarer n so müssen sie abgebrochen und fortgeschafft werden.
Die Bedingungen können auf hiesiger Gerichts⸗ schreiberei eingesehen werden.
Osten, den 4. September 1880.
Königliches Amtsgericht. II.
des Privatlehrers Gustav Donakowsli in Krau⸗ pischken, Privatklägers,
gegen
den Bäckermeister Jacoby daselbst, Angeklagten, — wegen Beleidigung, ist Termin zur Hauptverhandlung vor dem hiesigen Königl. Schöffengericht auf den
29. Oktober d. J., Vormittags 1 Uhr, anberaumt, wozu der Privatkläger hierdurch gela⸗ den wird mit der Verwarnung, daß, falls er weder selbst noch durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Rechtsanwalt erscheint, die Privatklage als zurückgenommen gilt.
Ragnit, den 1. September 1880.
Königliches Amtsgericht.
22360
Im Grundbuche von Pillau Nr. 53 stehen in Abtheilung III. sub Nr. 17 für die Aufseher Nebel'sche Pupillenmasse des früheren Stadtgerichts zu Pillau 26 Thlr. 16 Sgr. nebst 5 Zinsen, unter Festsetzung einer halbjährlichen Kündigungs frist eingetragen. Die eingetragenen Eigenthümer des Grundstücks Pillau Nr. 53, die Dennukat'schen Erben haben diese 26 Thlr. 15 Sgr. nebst den
von Münchhanusen.
223665 ;
l In Sachen des Pattikuliers Friedrich von Ha⸗ deln in Gliesmarrde, Klägers, wider die Wittwe des Schlossers Joseph Dettl, Friederike, geb. Melchior, hierselbst, Beklagten, wegen Zinsen, ist, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme des der Beklagten gehörigen, an der Ritterstraße Nr. 2455 belegenen Hauses und Hofes sammt Zu⸗ behör, insbesondere dem Abtritte in dem zum Hause Nr. 2331 gehörigen Garten unterm 1. d. Mts. verfügt, auch die Eintragung dieser Verfügung im Grundbuche am 6. d. Mts. erfolgt ist, Termin zum öffentlich meistbietenden Verkaufe des Grundstücks
au 9 29. Dezember d. J., Morgens 11 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte — Zimmer Nr. 28 — anberaumt.
Zugleich werden die Hypothekgläubiger aufge⸗— fordert, ihre Obligationen und Hypothekenbriefe im Verkaufs termine zu überreichen.
Braunschweig, den 9. September 13880.
Herzogliches Amtsgericht VII.
Zinsen für 5 Jahre deponirt und wollen diese Post
ö
zur Löschung bringen.
von Münchhausen.
L
Deutscher Neichs⸗Anzeiger
und
Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
* . . Nas Abonnement heträgt 4 A 50 3 für das Vierteljahr.
— Insertionspreis für den Naum einer Aruchzeile 80 3
M 21.
für Berlin außer den Rost⸗Anstalten auch die Expe=
Alle Host-Anstalten nehmen Kestellung au; * ditton: 8W. Wilheluistr. Rr. Hz. * *
den 14. September, Abends.
88S.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens-Insignien zu ertheilen, und zwar: des Komthurkreuzes des Königlich bayerischen Militär⸗Verdienst⸗-Ordens: dem Oberst⸗Lieutenant von Mantey, Abtheilungs⸗-Chef im Großen Generalstabe; des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem Oberst⸗Lieutenant Kneusels, à la suite des 5. Rhei⸗ nischen Infanterie⸗Regiments Nr. 65 und vom Neben-⸗-Ctat des Großen Generalstabes; der Commandeur⸗Insignien zweiter Klasse des Herzoglich anhaltischen Haus-Ordens Albrechts des Bären: dem Ober-⸗Landesgerichts-Präsidenten Breithaupt zu Naumburg a. /S. der Ritter-⸗Insignien erster Klasse desselben Ordens: dem Ober⸗Staatsanwalt Hecker zu Naumburg a. /S. und dem Ober⸗Landesgerichts⸗Rath West ebendaselbst; sowie des Ehren kreuzes zweiter Klasse des Fürstlich ; lippischen Gesammthauses: dem Geheimen Sanitäts⸗Rath Dr. Brand is zu Aachen, und dem ordentlichen Professor Dr. Wie seler an der Universität zu Göttingen.
Deu tsches Reich.
Auf Ihren Bericht vom 16. d. M. will Ich den beifol⸗ genden Ergänzungen und Aenderungen der Wehrordnung vom 28. September 1875 hierdurch Meine Genehmigung ertheilen.
Schloß Babelsberg, den 31. August 1880.
Wilhelm.
An den Reichskanzler.
Ergänzungen und Aenderungen der Wehrordnung vom 28. September 1875.
Erster Theil. Ersatzordnung. Unter Abkürzungen ist am Schluß hinzuzufügen:
N. z. R. M. G Gesetz, betreffend Ergãnzungen und Anderungen des Reichs ⸗Militär⸗Gesetzes vom 2. Mai 1874 (vom 6. Mai 1880).
§. 11. 5 ist zu streichen und dafür zu setzen:
Die Versetzung aus der Reserve in die Landwehr erfolgt bei den nächsten auf Erfüllung der Dienstzeit im stehenden Heere folgenden Frühjahrs. Kontrolversammlungen.
Nur diejenigen Mannschaften, deren Dienstzeit im stehenden Heere in der Periode vom 1. April bis zum 30. September ihr Ende erreicht, werden bei den HerbstKontrolversamm— lungen des betreffenden Jahres zur Landwehr versetzt.
R. M. G. 8. 62 N. z. R. M. G. Art. I. §. 4.
5. 12.6 ist zu streichen und dafür zu setzen:
Die Entlassung aus der Landwehr erfolgt bei den näch⸗ sten auf Erfüllung der Dienstzeit folgenden Frühjahrs⸗Kon—⸗ trolversammlungen.
Nur diejenigen Mannschaften, deren Dienstzeit in der Periode vom 1. April bis zum 30. September ihr Ende er reicht, werden bei den Herbst⸗Kontrolversammlungen des be— treffenden Jahres aus der Landwehr entlassen.
R. M. G. §5. 62. N. z. R. M. G. AÄrt. J. 5. 4.
§. 13. ist zu streichen und dafür zu setzen:
Die Dienstpflicht in der 1. Klasse dauert für diejenigen Ersatz⸗Reservisten welche zu Uebungen nicht herangezogen worden sind, 5 Jahre, von dem 1. Oktober des Jahres an gerechnet, in welchem die Ueberweisung zur Ersatz⸗Reserve erfolgt ist.“ Nach Ablauf der 5 Jahre werden diese Mann⸗ schaften in die 2. Klasse der Ersatz⸗Reserve versetzt.
Ersatz⸗Reservisten, welche geübt haben, verbleiben wäh— rend der Gesammtdauer ihrer Ersatz⸗Reservepflicht in der Ersatz. Reserve 1. Klasse.
NR. M. G. 8. 28. N. z. R. M. G. Art. I. 8. 3. .
5. 13.5 ist vom 2. Satz ab zu streichen und dafür zu setzen:
2c.
Derselben sind alljährlich so viele Mannschaften zu über—⸗
weisen, daß unter Anrechnung derjenigen Ersatz-Reservisten,
welche in Erfüllung ihrer längeren Ersatz⸗Refervepflicht
(6. 13. 4 älteren Jahrgängen der Ersatz⸗Reserve J. Klasse an⸗
gehören, mit 5 Jahrgängen der Bedarf für die Mobilmachung des Heeres gedeckt wird. R. M. G. 5. 24.
Dieser Bedarf ist unter Zuschlag von 25 0. in erster Reihe durch die in den Ersatzbezirken (6. 1. ) als Üübungs« pflichtig auszuwählenden Ersatz ·Reservisten zu decken (5. 368. 9. Der Rest wird auf die Infanferie⸗Brigade⸗ und Aushebungs⸗— Bejirke nach demselben Verhältniß und von denselben Behör— den wie der Rekrutenbedarf vertheilt (5. 52, 53 und öch.
§. 13. 3 ist im Alinen U statt zum aktiven Dienst“ zu setzen: 2c. bei Mobilmachungen oder zur Bildung von Ersatz⸗ Truppentheilen“. §. 29.2 ist zu setzen hinter. Waffe beträgt“: „soweit die Aushebung (8. 42) und der freiwillige Eintritt in Betracht kommt.“ und hinter Werft ˖ Divisionen“: und die Ersatz⸗Reserve.“ §. 38. ist zu streichen, dafür zu setzen:
von Bismarck.
5.
§. §.
5.
§.
§.
n
§.
melden!
5.
d a
3. zu §. 53
unter ‚Vorstellungeliste D.“ Fehler“
Hessen die Großherzoglich hessische mit einem nach der Erfahrung zu bemessenden in ihrem Bezirk aufzubringenden übungspflichtigen Ersatz⸗ Reservisten auf die einzelnen Infanterie⸗Brigade⸗Bezirke nach Maßgabe des Mobilmachungsbedürfnisses.
Uebungepflichtigen, leistet haben, sind, sowelt dieselben sich in regelmäßiger Kon— trole befinden, G. 72. 7.
4) Aus den wegen hoher Loosnummer oder wegen geringer körperlicher Fehler der Erfatz⸗Reserve 1. Klasse zu überweisen⸗ den Mannschaften sind nach Maßgabe des festgestellten Be⸗ darfs die Uebungspflichtigen auszuwählen.
Zunächst sind die Freigeloosten nach der Reihenfolge ihrer Loosnummer heranzuziehen, sodann diejenigen Mannschaften, welche wegen geringer körperlicher Fehler an die Ersatz⸗Reserve 1. Klasse überwiesen werden, nach Maßgabe des Lebensalters und der besseren Dienstbrauchbarkeit.
5) Mannschaften, welche auf Grund der Ordination 6 ö. ö, y, . . angehören, üürfen als übungspflichtig nicht ausgewählt werden. . G. Art. J. 8. 3. 1 und 2.
Diese Bestimmung findet auch Anwendung auf Volkg— schullehrer und Kandidaten des Volkeschulamts, welche ihre Befähigung für das Schulamt in vorschriftsmäßiger Prüfung k
6) Die Ueberweisung zur Ersatz⸗Reserve 1. Klasse erfolgt durch Ertheilung eines Ersatz⸗Reserve⸗Scheins J. . . Ersatz · Reserve / Passes.
49.2 ist unter . Vorstellungoliste B. zu streichen:
e. wegen Mindermaß (unter J1 m 57 em) G. 29. *; z) hinter „c. wegen geringer körperlicher zu setzen: „(auch Mindermaß bei sonstiger Tauglichkeit) . 49. z Alinea 2 ist vor „F. d. einzufchal ten: , . 49.4 ist statt zum Eintritt“ zu setzen: zur Aushebung“.
§. 50 ist hinzuzufügen:
6) Die Zahl der als Uebungsmannschaften auszuwählenden ErsatzReservisten 1. Klasse wird alljährlich festgesetzt. . g säck ift gl lich feftgese 62 ist hinzuzufügen; 6) Die Kriegs- Ministerien vertheisen de aufzubringenden
Bedarf an übungspflichtigen ErsatzReservisten J. Klaffe auf die Ersatz⸗Bezirke und zwar nach Waffengattungen getrennt unter Zugrundelegung des Mobilmachungsbedürfnisses.
3 ist hinzuzufügen: 6) die General Kommandos) (im Großherzogthum (25.) . vertheilen
uschlag die
Die in der Ersatz⸗Reserve 1. Klasse bereits vorhandenen welche die erste Uebung noch nicht abge⸗
bei der Vertheilung in Anrechnung zu bringen
Weitere Anordnungen behufs vorheriger Feststellung dieser
vorhandenen Uebungspflichtigen bleiben den General, Kom- mandos für ihren Bereich überlassen.
ö ist hinzuzufügen: 5) Die Infanterie Brigade⸗Commandeure entwerfen als
Grundlage für die Auswahl der im Brigade⸗Bezirk noch auf— zubringenden übungspflichtigen Ersatz⸗Reservisten eine vorläͤu— sige Vertheilung nach Maßgabe der im laufenden Jahre in
edem Authebungsbezirk in den Vorstellungslisten . c. ent⸗
haltenen Militärpflichtigen.
Der Bedarf muß — wenn erforderlich unter Heranziehung
einzelner Aushebungsbezirke zur Deckung des Ausfalls in an- deren — im Brigade⸗Bezirk gedeckt werden.
2. 3 ist. der jüngsten Altersklasse! und zum Diensteintritt zu streichen und für letztere Worte zu setzen: 2c. zur Aushebung melden, ohne daß ihm hieraus ein
besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppentheils erwächst.“
§. 63.2 ist im 2. Satz hinter Waffengattungen“ einzuschalten: und zur Auswahl als übungepflichtige Ersfatz⸗Reservisten.“
67. “ Alinea 2 ist vor dem letzten Wort einzuschalten:
beßiehungsweise Ersatz · Reserve · Pässe'.
F§. 68. 6. ist hinter Rekruten ⸗Einstellung“ einzuschalten: „und dem Beginn derjenigen Uebungen, für welche Ersatz⸗Re⸗ servisten 1. Klasse auszuwählen sind“.
5§. 70.2 Alinea 1 ist fortzusetzen: sowie über die Auswahl und Vertheilung der übungespflich— tigen Ersatz Reservisten“,
§. 72. ist zu streichen und dafür zu setzen:
Die Ausschließungs⸗, Ausmusterungs⸗ und Ersatz Reserve⸗
Scheine J. und II. werden, soweit sie vorbereitet sind, die Ersatz ⸗Reserve⸗Pässe jedenfalls im Aushebungstermine von den y, Mitgliedern der Ober ⸗Ersatz ⸗ Kommission unter⸗ zeichnet.
Die Aushändigung der Ersatz⸗Reserve ⸗Pässe erfolgt im
Aufhebungstermine.
Die Ersatz ⸗Reserve⸗Päffe für die Ueberzähligen sind nach
Anordnung der Ober ⸗Ersatz⸗Kommission so zeitig zur Voll⸗ ziehung vorzulegen, daß sie den Betreffenden bei ihrer Ueber 5 zur Ersatz⸗Reserve J. sofort ausgehändigt werden önnen.
Auf den Ersatz⸗Reserve⸗Scheinen J. und den Ersatz⸗
Reserve. Pässen ist der Tag der Aushändigung zu vermerken. S. 72.7 ist in Alinea 2 das Wort „spätestens“ zu streichen und hinter „übergeführt“ einzuschalten:
Sie sind bei vorhandener Tauglichkeit zum Dienst mit er Waffe, und wenn erforderlich, unter Vertheilung auf eine ndere Waffengattung, sämmtlich als Uebungsmannschaften
auszuwählen (8. 53. 8.“ §. 72 ist hinzuzufügen:
10) Den als übungepflichtig ausgewählten Ersatz ⸗Reser⸗ Für Sachsen und Württemberg vergl. die Anmerkung 1.
de di dete eue,
visten ist bei ihrer Ueberweisung zur Ersatz⸗Reserve der Ge ing für die erste Ucbung bekannt ju machen (K. D. N. . R. M. G. Art. J. 8. 3. 2 und z.
Auch ist die unmittelbare Aushändigung von Gestellungs-⸗ Ordres an dieselben zu veranlassen oder, wenn dies nicht ge⸗ schehen kann, ihnen mitzutheilen, daß fie Räheres über Srt und Stunde der Gestellung durch das sie kontrolirende Land- wehr · Bezirks ⸗ Kommando erfahren werden.
§. 82. ist zu streichen und dafür zu setzen:
Wenn in einzelnen Fällen besonderẽ nicht ausdrücklich vor⸗ gesehene Billigkeitsgründe vorliegen, so kann die vorzeitige Entlassung durch das zuständige Kriegs-Ministerium in Ge— meinschaft mit der obersten Civil⸗Verwaltungsbehörde des Heimathsbezirks des Reklamir ten genehmigt werden.
N. 3. R. M. G. Art. II. 8. 55.
ine d. 83. 1 ist zu streichen vor Beginn des militãrpflichtigen
§. 83. * ist zu streichen, dafür ist zu setzen:
4) Wer bis zum 31. März keinen Meldeschein nachgesucht oder erhalten, beziehungsweise innerhalb der Gültigkeitsdauer eines solchen keinen Gebrauch von demselben gemacht hat, muß — sofern er schon militärpflichtig ist, — bis zur Beendigung des Aushebungsgeschäfts, und sofern er überzählig bleibt, bis zum 1. Februar n. J. zur Disposition der Ober Ersa Kommission k ö ge, . selbst auf Antrag eines
ruppen⸗ oder Marinetheils die Genehmigung zur Ertheil des Meldescheins giebt. 6 ö N. 3. R. M. G. Art. I. 8. 10.
§. 86.2 ist im Alinea 1 hinter erreicht“ einzuschalten:
das zwanzigste Lebensjahr aber noch nicht vollendet“.
§. 94. 3 ist zuzusetzen:
Die Truppen der Feld-⸗Artillerie und des Trains sind in Orten, wo außerdem Truppen zu Fuß garnisoniren, zur An= nahme Einjährig-⸗ Freiwilliger nur insoweit verpflichtet, als die Zahl von vier Einjährig⸗Freiwilligen bei jeder Batterie und Tompagnie nicht überschriften wird.
N. z. R. M. G. Art. H. 5. 14.
Schema 3 ist das zweite und dritte Alinea zu streichen und dafür zu setzen:
- I) Inhaber tritt mit der Aushändigung dieses Scheines in die Kontrole der .. . . Landwehr⸗Compagnie des Landwehr⸗Bezirkg⸗ Kommandos
ö Er ist verpflichtet, sich innerhalb 8 Tage nach erfolgter Aus— händigung dieses Scheines bei dem Landwehr ⸗Bezirks Feldwebel in anzumelden.
2) Jede Wohnungsveränderung innerhalb des Landwehr⸗Com⸗ pagnie⸗Bezirks hat er dem Bezirks-Feldwebel innerhalb 14 Tage anzuzeigen. Bei Verlegung des Aufenthalts in einen andern Land— wehr ⸗Compagnie⸗ Bezirk muß er sich vor dem Verziehen beim Be⸗ zirks ˖ Feldwebel des bisherigen Aufenthaltsortes ab und spätesteng nach 14 Tagen beim Bezirks⸗Feldwebel des neuen Aufenthaltsortes anmelden.
Nach Eintritt einer Mobilmachung sind Veränderungen des , n , . oder der Wohnung innerhalb 48 Stunden zu melden.
3) Wer ins Ausland verzieht, bleibt in der Kontrole derjenigen Landwehr · Compagnie, welche bei der Ueberweisung zur Ersatz Reserve die Kontrole zu Übernehmen hatte.
H Jede Meldung kann mündlich oder schriftlich geschehen; in beiden Fällen ist dieser Schein dem Bezirks ⸗ Feldwebel vorzulegen. Wer sich schriftlich meldet, hat auf die Adresse Militaria‘ zu schreiben und den Brief offen oder unter dem Siegel der Ortè= Polizei⸗Behörde einzusenden. Nur solche Briefe sind innerhalß des Deutschen Reichs portofrei. Die portofreie Benutzung der Stadtpost ist ausgeschlossen.
5) Die Meldung wird auf diesem Schein vermerkt. Ist der⸗ selbe zufällig nicht vorhanden, so hat die Meldung dennoch zu ge⸗ schehen und wird dann eine besondere Bescheinigung hierüber erthenst. Nur wenn die Meldung auf diesem Schein notirt oder eine beson⸗ dere Bescheinigung über dieselbe vorhanden ist, gilt sie als erfolgt.
6) Inhaber kann ungehindert verreisen, hat jedoch geeignete Vor= kehrung zu treffen, daß ihm eine etwaige Gestellungs Ordre jeder Zeit zugehen kann.
7) Vor Antritt einer Wanderschaft ist dem Bezirks. Feldwebel Meldung zu erstatten. Während der Wanderschaft finden weitere Meldungen nicht statt. Tritt der Ersatz⸗Reservist jedoch in feste Aibeit an einem Ort, so hat er sich beim Landwehr⸗Bezirls. Feld- webel dieses Orts, und wenn der Ort außerhalb Deutschlands liegt. bei demjenigen Landwehr ⸗Bezirks⸗Feldwebel zu melden, in dessen Kon⸗ trole er bei seiner Ueberweisung zur Ersatz⸗Reserve trat.
8) Wer sich der Kontrole entzieht, wird mit Geldstrafe bis zu sechszig Mark oder mit Haft bis zu acht Tagen bestraft. Außerdem kann derselbe unter Verlängerung seiner Dienstpflicht in der Ersatz« Reserve erster Klasse in den nächst jüngeren Jahrgang versetzt werden. Dauert die Kontrol⸗ Entziehung zwei Jahre und daruͤber, so wird er entsprechend weiter zurückversetzt, jedoch niemals über das vollendete 31. Lebensjahr hinaus.
9) Bei eintretender allgemeiner Mobilmachung haben sich die im Auslande befindlichen Ersatz ⸗Reservisten erster Klasse unverzüglich in das Inland. zurückzubegeben, sofern sie nicht von dieser Verpflich= tung gusdrücklich befreit worden sind. Die erfolgte Rückkehr ist dem Beʒirte Feldwebel sofort zu melden.
100 Bei Mobilmachungen und bei beginnender Bildung von Ersatz⸗Truppentheilen müssen die Ersatz⸗Reservisten erster Klasse der Einberufung sofort Folge leisten. Für den Fall der Zuwiderhand⸗
lung werden sie nach dem Militär ⸗Strafgesetz bestraft.
11) Gesuche um Zurückstellung von der Einberufung für dat laufende Jabr sind vor Beginn des Ersatzgeschäfts bei dem Vor. stande des Ortes oder der Gemeinde anzubringen.
12 In friedlichen Zeiten bedürfen die Ersatz Reservisten erster Klasse keiner militärischen Erlaubniß zur Außwanderung. Sie sind.
jedoch verpflichtet, von ihrer bevorstehenden Auswanderung dem Be.