1880 / 231 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 Oct 1880 18:00:01 GMT) scan diff

KEelinzig. Als weitere Marke ist eingetragen unter Nr. 2726 zu der Firma W.. Æ S. RHutehh er zu Shefsteld in England, nach Anmeldung vom 14. September 1880, Nachmittags 4 Uhr 20 Mi⸗ nuten für Messer⸗

schmied⸗Kurzwaa⸗

ren und Stahl das

Zeichen: . ;

welches den Waaren sowohl, wie den dieselben ent—

haltenden Verpackungen und Umhüllungen aufgeprägt

und als Etikette an denselben angebracht wird. Königliches Amtsgericht Leipzig.

Schmidt.

KHelipzlix. Als Marke ist eingetragen unter Nr. 2725 zu der Firma: Lutterbeck & Fiedler

in Leipzig, nach Anmeldung vom 21. September 1880, Vormittags 11 Uhr, für Cigarren das Zeichen:

welches als Deckelbrand, Deckelbild und Aufleger verwendet wird. Königliches Amtsgericht Leipzig. Schmidt.

Leipzig. Als Marke ist eingetragen unter Nr. 2724 zu der Firma: Branz Werner in Leipzig, nach Anmeldung vom 20. Sep tember 1880, Vormittags 10 Uhr 15 Minuten, für Studienkästen zu Werner's Chromophotographie das

ö nrels rh hrł eU

SC Ur MARKE.

welches auf der Außenseite der Studienkästen ange⸗ bracht wird. ; . ; Königliches Amtsgericht Leipzig. Schmidt.

KLeßkpzig. Als weitere Marke ist eingetragen

unter Nr. 2728 zu der Firma: Arehihalll Or Ewimg E Co. zu Glasgow in Schottland, nach Anmeldung vom 26. Juli 1880, Mittags 12 Uhr 30 Minuten, für rothgefärbte Garne das Zeichen:

welches auf der Verpackung angebracht wird. Königliches Amtsgericht Leipzig. Schmidt.

Honmmntzseh. Als Marke ist eingetragen unter Nr. 1 zu der Firma:

Guido Seifert

Verwalter: Kaufmann Rosenbach, straße Nr. 25a. . Erste Gläubigerversammlung am 27. Oktober 1880, Bormittags 11 Uhr. ; Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis 21. Novem⸗ ber 1880. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis 21. November 1880. Prüfungstermin am 22. Dezember 1880, Vor mittags 10 Uhr. Berlin, den 29. September 1880. During i. V., Gerichts schreiber des Königlichen Amtsgerichts J. Abtheilung 60.

9292941 8. 8 2358! Kagunkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Vermögen des Restanrateurs Heinrich Wahnschaffe hierselbst ist durch Gerichtsbeschluß vom heutigen Tage, nachdem sich herausgestellt, daß elne den Kosten des Verfahrens entsprechende Masse nicht vorhanden ist, aufgehoben.

Braunschweig, den 25. September 1880.

Herzonliches Amtsgericht VIII. Zur Beglaubigung:

L. Müller, Reg. Geh., als Gerichtsschreiber. 230985 ;

Oeffentliche Bekanntmachung.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Franz Carl Anton Tegemeyer, in Firma C. Dege⸗ meyer & Co. wohnhaft Olbersstr. 39), Comptoir Langenstraße 66 hierselbst, ist der Konkurs eröff⸗ net. Verwalter Rechtsanwalt Br. Donandt hier⸗ selbst. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 15. Novemher d. J. einschließlich. Anmeldefrist bis zum 15. November d. J. einschließlich. Erste Gläubigerversammlung 20. Oktoher d. J., 4 Uhr, allgemeiner Prüfungstermin 1. Dezember d. J. 4 Uhr, unten im Stadthause, Zimmer

Nr. 9.

Bremen, den 29. Septbr. 1880. Das Amtsgericht, Abtheilung für Konkurs! und Nachlaßsachen. Der Ste de.

23936]! Konkursverfahren.

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Mehltändlers Feiedrich Wiltzelm Ernst Liersch zu Sandow ist zur Prüfung der nachträg— lich angemeldeten Forderungen Termin auf den 15. Oktober 1880, Vormittags 10 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst, Zimmer Nr. 18, anberaumt.

Cottbus, den 27. September 1880.

Eckelt,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. 25s! Konkursverfuhren.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Johann Eduard Leonard Bäumcher, Inhabers der Firma: Bäumcher & Co., in Dresden, Woh nung: Ostraallee 11, J., Geschäfte lokale: ebendaselbst, sowie Seestraße 27 part. und Wilsdrufferstraße 39

part., wird heute, am 29. Seytember 1880,

Vormittags 195 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet.

Verwalter: Herr Recktkanwalt Br. Pilling in

Dres den, Galeriestraße 6, III.

Offener Arrest mit Anzeigefrist, ingleichen Anmelde⸗ frist bis zum 30. Oktober 1880.

Erste Gläubigerversammlung: den 1. November 1889, Vormittags 10 Uhr, allgemeiner Prüfungs-

in Oberstaucha, , Ri termin: deu j8. Rovemer 1886, Vormittags

nach der Anmeldung vom 9 9 14. September 1880, ** 1 Vormittags 11 Uhr, 8 für Parfümerie ‚„FEau de 6 8

Saxe“ das Zeichen: ö .

Lommatzsch, den 22. September 1850. Das Königl. Sächs. Amtsgericht daselbst. Gottschald.

Ha gelehnrnrꝶ. Als Marke ist eingetragen zu der Firma: Joh. Gottl. Hauswaldt in Magdeburg, nach An— meldung vom 21. Septem⸗ ber 1880, Vormittags 11 Uhr 15 Minuten, unter Nr. 38 das Zeichen:

für Succade, Orangeat und andere candirte Früchte, welches auf der Verpackung angebracht wird.

Magdeburg, den 22. September 1880. Königliches Amtsgericht. Abtheilung IVa.

K onkurse. Ws Mä! Konkursyerfahren.

Das säonkursverfahren über das Vermögen des Nittergutspächters und Kaufmanns Wllhelm Ziemer zu Belgard wird, nachdem der in dem Vergleichstermine vom 30. August 1880 angenom⸗ mene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 4. September 1889 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben.

Belgard, den 22. September 1880.

Königliches Amtsgericht.

3986 83 5 235566! Konkursverfahren.

Das stonkursverfahren über das Vermögen der Fraun Kaufmann Elise Berndt, geb. Kan nengießer, zu Belgard wird, nachdem der in dem Vergleichstermine vom 109. September 18890 an genommene Zwangsvergleich durch rechte kräftigen Beschluß vom 19. September 1880 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben.

Belgard, den 22. September 1880.

Königliches Amtsgericht.

2356! Bekanntmachung. Ueber das Vermögen des Lederhändlers Ernst Trier hierselbst, Geschäftslokal Lothringerstraße

TBB RI

71 Il

.

10 Uhr, Landhausstraße Nr. 121., Zimmer 2. Dresden, om 29. September 1886. Königliches Amtsgericht. Abtheilung Lb. Bekannt gemacht durch: Hahner, Gerichtsschreiber.

23982 Ueber das Vermögen des Gastwirths Louis Albrecht Uhlemann, Besitzers des Gasthofs zur Stadt Leipzig in Eibenstock ist am 28. September 18890, Nachmittags 4 Uhr, auf Antrag des Gemeinschuldners Konkurs eröffnet worden. Verwalter: Rechtsanwalt Carl Gustav Müller in Eibensteck Offener Arrest mit An— zeigefrist bis zum 39. Oktober 1880 einschließ— lich. Anmeldefrist bis zum 20. November 1880 ein schließlich. Erste Gläubigerversammlung den 23. Cktober 1880, Vormittags 10 Uhr. Allge⸗ meiner Prüfungetermin den 11. Dezember 1880, Vormittags 10 Uhr. Eibenstock, den 28. September 1880. Das Königlich Sächsische Amtsgericht. Veschtke. Beglaubigt: Jeugelt, Gerichtsschreiber.

2399 3 . l'sos3! Konkursyerfahren.

Ueber die Verlassenschaftsmasse des verstorbenen Banern Johannes JZaumann von Zöbingen ist am 28. Sptbr. v. J., Vorm. 9 UÜhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. Konkurßtz— vetwalter Amtsnotar Junginßer in Lauchheim. Anmeldefrist und offener Arrest bis 30. Ottober d. J. Wabl eines andern Verwalters, Prüfungs⸗ termin u. Gläubigerversammlung am 11. Novem⸗ ber 1880, Vorn. 9 Uhr.

Ell wangen, d. 29. Sevtbr. 1880.

K. Amtsgericht. Gerschr. Babel.

235456! Konkursverfahren.

Ueber das Vermögen des Gerbereibesitzers Nathan genannt Bernhard Franken zu Enime— rich ist heute, am 28. September 1880, Nach⸗ fir gs 55 Uhr, das stonkursverfahren er⸗ öffnet.

Der Herr Auktionator Franz Kaminski zu Em⸗ merich ist zum Konkursverwalter ernannt.

Kon kursforderungen sind bis zum 10. Dezember 1880 bei dem Gerichte anzumelden.

Zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses über die in §. 120 der Konkursordnung bezeich—

Nr. 34, ist hente das Konkursverfahren er« neten Gegenstände ist auf ;

öffnet.

den 21. Oltober 1880, Mittags 12 Uhr,

Kaiser⸗

und eintretenden Falls

und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf

den 11. Jannar 1881, Bormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anbe⸗ raumt.

Allen Personen, welche eine zur Konkurßmasse gehö⸗ rige Sache in Besitz haben, oder zur Konkursmaßfe etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in An⸗ spruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 21. Oktober 1380 Anzeige zu machen.

Emmerich, den 28. September 1880.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Kuhnen.

23989 Im Konkurse des Kaufmanns Lonis Recke hierselbst findet Termin zum Zwangisvergleich am 12. Oktober er, Vormittags 10 Uhr, statt. Friedland i / Mbg., den 25. September 1880. Großherzogliches Amtsgericht.

2397 84a less 's] Bekanntmachung.

Der Konkurs über das Vermögen des Kauf⸗ manns Antsn Brcwnsford zu Guesen ist durch Vertheilung der Masse beendet.

Gnesen, den 28. September 1880.

Königliches Amtsgericht. IV. Abth.

lWssss! Bekanntmachung.

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Sattlermeisters Friedrich Deger in Günz⸗ burg hat Letzterer einen Zwangsvergleich vorge— schlagen und ist Vergleichstermin auf

Freitag, den 15. Oktober l. Is., Vormittaßs 11 Uhr, vor dem Kgl. Amtsgerichte hierselbst anberaumt. Günzburg, den 29. September 1880. Der K. Gerichtsͤschreiber. Koch.

lass'! Bekanntmachung.

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Franz Ctto Miller in Günz⸗ burg wird auf . Antrag mit dem am Freitag, den 5. November J. Irs, Bormittags 9 Uhr, abzuhaltenden allgemeinen Prüfungstermine

der Vergleichstermin verbunden. . Günzburg, den 29. September 1880. Gerichtsschreiberei 9 a, Amtsgerichts. doch.

23978

In dem Handschuhfabrikkant Otto Wohl⸗ gemuth'schen Konkursverfahren werden die Kon— kursgläubiger unter Verweisung auf die §. 140 u. 141 d. K. O. benachricht, daß bei der bevorstehen⸗ den Schlußvertheilung berorzugte Forderungen im Betrage von M 135,35 und nicht bevorzugte For⸗ derungen im Betrage von 6 26 638,80 zu berück— sichtigen sind. . .

Der verfügbare Massenbestand beträgt M 1117,21.

Halberstadt, den 29. September 1880.

MaxmEngelmann, Konkursverwalter.

235i! Bekanntmachung.

Ueber den Nachlaß des Bäckers Adam Trost von Limburg ist heute, am 27. September 1880, Vormittaßs 11 Uhr, Konkurs eröffnet. Konkursverwalter: Rechtsanwalt Keller hier. An⸗— melde⸗ und Anzeigefrist bis zum 21. Oktober 1880. Erste Gläubigerversammlung den 29. Ok⸗ tober 1880. Vormittags 9 Uhr. Prüfungster⸗ min den 29. Oktober 1880, Vormittags 9 Uhr.

Limburg, den 27. September 1880.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. J.

(23987 Großh. Amtsgericht Lörrach.

13612. Das Konkursverfahren über das Ver— mögen des Franz Josef Lanß von Herthen wurde gemäß §. 151 Konkursordnung mit Beschluß vom Heutigen aufgehoben.

Lörrach, den 22 September 1880.

Der Gerichtsschreiber Appel.

23 8 ; x37! Konkursverfahren.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Herrmann Quoß zu Friedrichs hoff wird heute am 28. Sey⸗ tember 1880, Rachmittags 655 Utzr, das Kon kursverfahren eröffnet.

Der Kaufmann Herrmann Konietzko zu Ortels⸗ burg wird zum Konkursverwalter ernannt.

Königliches Amtegericht zu Ortelsburg, 28. September 1880.

Die Richtigkeit der Abschrift beglaubigt:

Der Gerichtsschreiber.

8 ( 2 23699] Konkursberfahren.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns H. Erpenbeck hierselbst ist am 29. September 1380, Morgens 9 Uhr, Konkurs eröffnet. Verwalter: Auktionator Hölscher hierfelbst.

Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 14. Ok⸗ tober d. Is.; Anmeldefrist bis incl. 20. Oktober d. Is.; erste Gläubigerversammlung und Prüfungs⸗ termin: 27. Oktober 8. J.

Osnabrück, den 29. September 18580.

Königliches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Vleyer, S kretär, Gerichtsschreiber Königl. Amtsgerichts Osnabrück.

a3 os3] Bekanntmachung.

In dem Konkursverfahren über das Vermögen

den

des Kaufmanns Julins Schiftan zu Ratibor

ist der Kaufmann Paul Ackermann an Stelle des Kaufmanns Biedermann zum Konkursverwalter er⸗

anderen Verwalters sowie zur Abnahm. der Schluß⸗ rechnung des bis herigen Verwalters ist auf den 13. Oftober 1889, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt Ratibor, den 28. September 1880. . Königliches Amtsgericht. Abth. IV.

23973

Deffentliche Bekanntmachung.

Ueber das Vermögen der Wollwaarenhändlers« eheleute Johann und Babette Erhard dahier, wurde am 28. September 1880, Vormittags 9 Uhr, der Konkurs eröffnet.

Veiwalter: der Auktionator Gufler dahler.

Offener Arrest mit Anzeige- und Anmeldefrist bis 22. November 1880.

Erste Gläubigerversammlung am 22. Oktober 1880, Vormittags 9 Uhr.

Prüfungstermin am 19. Dezember 1880, Vor— mittags 9 Uhr.

Regensburg, am 28. September 1880.

Der geschäftsl. Königl. Gerichtsschreiber am Königl. Amtegerichte Regensburg 1. Henckz.

löos! Konkursverfahren. Lederhändler August Koch zu Staßfurt.

tags 12 Uhr. Offener Arrest. Konkursverwalter: Kaufmann S. Salinger hier. Anmeldefrist bis 25. Oktober er. Prüfungstermin 5. November, 10 Uhr Vor— mittags. Königliches Amtegericht zu Staßfurt.

8 . 5 lazss8! Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Vermögen des ledigen Bauers Caspar Emeke von Siggen—⸗ weiler, Gem. Obereichenbach, wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufge— hoben.

Tettnang, den 29. September 1880.

Köntgliches Amtsgericht. Amtsrichter Frey. Zur Beglaubtgung:

Gerichtsschreiber Schmidt.

2399 6 23551! Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Vermögen des Ishannes Sauerwein VII. von Lanzstadt wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Groß / Umstadt, den 28. September 1880. „Großherzoglich hessisches Amtsgericht Groß⸗Umstadt. Zimmermann, Höfling,

Amtẽrichter. Gerichtsschreiber.

eto! Konkursverfahren.

Ueber das Vermögen des Schuhwaagrenhänd⸗ lers August Wagner in Witten ist heute am 29. September 1880, Nachmittags 4 Uhr, das Konlursverfahren eröffnet.

Der Kaufmann Herm. Ewald in Witten wird zum Konkursverwalter ernannt.

Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 1. No—⸗ vember 1889 einschließlich.

Anmeldefrist bis 13. November 1880 schließ ich.

Erste Gläubigerversammlung den 16. Oktober 1889, Mittags 12 Uhr.

Allgemeiner Prüfungstermin den 27. November 1880, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Amtsgerichte.

Königliches Amtsgericht zu Witten.

Vorstehender Auszug wird hiermit durch den Deutschen Reichs⸗-Anzeiger auf Grund des 5. 105 . zur öffentlichen Kenntniß ge⸗

racht.

Witten, den 29. September 1880.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts: Feldmann.

ein⸗

Tarif- ete. Veränderungen G T d enutschen Eiösenbanrner NG. D3O.

24004 Thüringische Eisenbahn.

Unter Aufhebung der im Nachtrag VI. zum Tarif für den italienisch⸗deutschen Güterverkehr vom 10. April 1876 seither enthaltenen Ausnahmefracht⸗ sätze ür Braunkohlentheeröl, schweres (dunkles) tritt am 1. Oktober er. ein neuer Tarif für den deutsch⸗ itallenischen Güterverkehr in Kraft, welcher allge⸗ meine Frachtsätze für den Verkehr der diesseltigen Stationen Erfurt, Gera, Gotha, Halle, Ilmenau, Leipzig, Luckenau, Plagwitz Lindenau, Saalfeld, Teuchern, Weißenfels und Zeitz mit den ober—⸗ italienischen, süditalienischen und römischen Bahnen enthält.

Exemplare des Tarifs à 3 M6 sind bei den ge⸗ nannten Stationen zu haben, welche auch Auskunft erlheilen.

Am gleichen Tage kommt unter der Bezeichnung „Südösterreichisch⸗deutscher Güterverkehr“ ein Tarif mit direkten Frachtsätzen für obengenannte diesseitige Stationen im Verkehr mit den Stationen der Oesterreichischen Südbahn Triest, Fiume, Sagrado, Görz und den Stationen der Istrianer Staats bahnen Pola und Rovigno (Peeis 1,5 „M) und ein Ausnahmetarif für die Beförderung von Lebens— mitteln in vollen Wagenladungen als Eilgut aus Italien nach Deutschland (Preis 025 Sc) zur Ein⸗ führung.

Auch diese Tarise sind bei den genannten Stellen käuflich zu haben. Erfurt, den 27. September 1880. Dle Direktion.

23940

Nechte Oder⸗Rkfer⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Die in dem vom 29. September 1850 ab eingeführten Nachtrag II. zum Steinkohlentarif nach der Mecklenburgischen Friedrich⸗Franz⸗Eisenbahn ad b. enthaltenen Frachtsätze für Wagren bei Aufgabe von mindestens 50 000 kg gelten nur bis zum 14. Juli 1881, wonach der bezeichnete Tarifnachtrag zu

ergänzen ist. Bre blau, den 30. September 1880.

VI. 5140. Direktion.

Berlin: Redacteur: Riedel. Verlag der

Expedition Kessel). Druck: W. Elsner.

nannt. Zur Beschlußfassung über die Wahl eines—

Konkurseröffnung 25. September er, Mit

k .

M* 4

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Freitag, den J. Oktober 1880.

Nachrichten von allgemeinerem Interesse für den Verkehr mit der Post und Telegraphie auf Grund von

Verfügungen des Reichs Postamts.

2

Das Postblatt erscheint vierteljährlich, in der Regel am ersten Tage des Dierteljahrs, und kann durch Permittelung der Deutschen Reichs-Postanstalten gegen Porausbezahlun g

von 1 Mark jährlich, sowie zum Preise von 25 Pf. für die einzelne Nummer bezogen werden.

8

1

ne r .

Ausgabe einer neuen Telegraphenordnung.

Unterm 13. August d. J. ist eine neue Telegra phen- ordnung erlassen worden, welche am 1. Oktober d. J. in Kraft tritt. Die bisherige LTelegraphenordnung vom 21. Juni 1872, sowie die zu derselben erlassenen er- gänzenden Verordnungen vom 24. Januar 1876 und 26. August 1877 verlieren mit demselben Tage ihre Gültigkeit.

Durch die neue Telegraphenordnung sind im Wesent- lichen folgende neue, wis auch veränderte Bestimmungen getroffen worden:

1) Der Aufgeber eines Telegramms kann verlangen, dass dasselbe bis zu einer von ihm bezeichneten Tele- graphenanstalt telegraphisch, und von dort bis zum Be- stimmungsorte durch die Post befördert werde.

2) Die bisherige Bestimmung hinsichtlich der Unter- scheidung der Lelegramme nach offenen und geheimen hat folgende veränderte Fassung erhalten.

In Bezug auf die Abfassung der Telegramme sind zu unterscheiden:

Telegramme in offener Sprache, Telegramme in verabredeter Sprache, Telegramme in chiffrirter Sprache. 3) Den abgekürzten Bezeichnungen für besondere Telegramme ist die Abkürzung „R. O.“ für „offen zu bestellendes Telegramm“ hinzugetreten. 4) Telegramme, welche zu vervielfältigen sind, können nicht meéhr an mehrere Empfänger oder an den nämlichen Empfänger in verschiedenen Orten, son- dern nur an mehrere Empfänger in einem Orte oder an einen und denselben Empfänger nach verschiede- nen Wohnungen desselben Ortes aufgegeben werden. Bei Telegrammen, welche zu vervielfältigen sind, wird für die zweite und jede weitere Ausfertigung bis zu 100 Worten, einschliesslich aller Aufschriften, eine Gebühr von je 40 8 und bei längeren Telegrammen für jede Reihe von 100 Worten oder einen Theil derselben mehr eine Gebühr von je 40 8 erhoben. 5) Die vor einiger Zeit versuchsweise angeordnete Einrichtung, nach welcher der Aufgeber die Kosten für die Zustellung von Telegrammen an Empfänger ausser- halb des Ortsbestellbezirks der Bestimmungs— Telegraphenanstalt mittels besonderer Boten durch EREnt- richtung einer festen Gebühr von 80 8 für jedes Tele- gramm vorausbezahlen kann, ist dauernd eingeführt worden. 6) Die frühere Bestimmung, wonach für bahnhof-— lagernde Telegramme ein Zuschlag von 20 8 zu der Telegraphirgebühr zu entrichten war, ist fortgefallen, weil die Eisenbahn-Telegraphenstationen berechtigt sind, für jedes bei ihnen aufgegebene oder von ihnen bestellte Telegramm eine Zuschlagsgebühr von 20 8 vom Auf— geber oder vom Empfänger zu erheben. 7) Empfangscheine werden nur ausgestellt für Staatstelegramme und Telegramme mit bezahlter Empfangs- anzeige. 8s) Der Aufgeber kann die Aufschrift eines als uns bestellbar gemeldeten Telegramms nur durch ein be- zahltes Telegramm vervollständigen, berichtigen oder be- stätigen. 9) Die früheren Bestimmungen, nach welchen der Empfänger oder der Aufgeber innerbalb einer bestimmten Frist die Wiederholung oder Berichtigung zweifelhafter Stellen in übermittelten Telegrammen mittels zu bezah- lender Amtstele gramme verlangen konnte, ist fort- gefallen. Nach den an ihre Stelle getretenen ander- weiten Bestimmungen ist es den betrefsenden Correspon- denten überlassen, die Berichtigung u. s. w. mittels auf- zugebender Privattelegramme zu veranlassen. 10) Die vom Aufgeber zu erhebende Postgebühr für die unmittelbar von einer Deutschen Teles graphenanstalt ausgehende Weiterbeförderung eines Telegramms über das Meer mit der Post beträgt: nach dem europäischen Auslande und nach den- jenigen überseeischen Ländern, welche dem Weltpostverein angehören, 40 8;

nach den dem Weltpostverein nicht angehörigen überseeischen Ländern 80 6.

auer e mere,

Brief bestellung in Berlin.

Die Briefbestellung in Berlin findet wochen- täglich 11 mal statt. Die Bestellungen beginnen bei dem Stadt-Postamte um 7 Uhr 15 Minuten, 9 Uhr 15 Minuten, 10 Uhr 45 Minuten, 12 Uhr Vormittags, 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 7 Uhr Nachmittags. Bei den übrigen Postanstalten regelt sich die Zeit des Beginns der ein- zelnen Bestellungen nach dem Zeitpunkte des Eintreffens der die Briefsendungen überbringenden Briefkariole, welche bei dem Stadt-Postamte ½ Stunde vor den oben angegebenen Jeiten abgefertigt werden. An Sonntagen sindet eine zweimalige Briefbestellung, 7 Uhr und 8 Uhr 30 Minuten Vormittags statt; an Festtagen, welehe nicht auf einen Sonntag fallen, erfolgt die Briefbestellung bis 1 Uhr Nachmittags wie an Wochentagen.

Es wird wiederholt darauf hingewiesen, dass zum Zwecke einer beschleunigten Briefbestellung auf den Adressen der nach Berlin gerichteten Briefe hinter dem Ortsnamen Berlin die Bezeichnung des betreffenden Postbezirkes (z. B. C., NM. , SO. u. s. w.) anzugeben ist. Die genaue Bezeichnung der Wohnung darf hicht fortbleiben, auch wenn der Bezirk angegeben ist.

Abholung der Postanweisungen und Finschreibbriefe in Berlin.

Es ist gestattet, dass jeder in Berlin wohnende Empfänger seine Abholungserkläcung für Briefe, Post- karten, Drucksachen u. s. w. auch auf Ablieferungs- scheine über Einschreibbriefsendungen und auf Postanweisungen ausdehnen kann, ohne gezwungen zu sein, die Abholung auch auf Werthsendungen und Einschreibpackete zu erstrecken. .

Es können hiernach in Berlin sämmtliche Post- sachen mit alleiniger Ausnahme der Werthbrie fe und Packete bei den Bestell- Anstalten abgeholt werden.

Benutzung der Amahmebücher der Iandbrieftriger Seitens des Publikums zur Hintragung von Post- Sendungen.

Nach Vorschrift der Postordnung bat jeder Landbriefträger auf seinem Bestellungsgange ein Aànnahmebuch mit sich zu führen, welches zur Eintragung der von ihm angenommenen Sendungen mit Werthangabe, Einschreihsendungen, Postanweisungen, gewöhnlichen Packete und VNachnahmesendungen dient. Mill ein Auflieferer die Eintragung selbst bewirken, so hat der Landbriefträger demselben das Buch vorzulegen. Bei Eintragung des Gegenstandes Seitens des Landbrief— trägers muss dieser dem Absender auf Verlangen durch Vorlegung des Buches die Veberzeugung von der statt- gehabten Eintragung gewähren. .

Der ländlichen Bevölkerung bieten diese Bestim- mungen ein Mittel zu ihrer Sicherstellung, weshalb auf dieselben aufmerksam gemacht wird.

Postharten mit Antwort im Verkehr mit Oesterreich-Ingarn.

Postkarten mit Ant wort sind auch im Ver-— kehr mit Cesterreich-Ungarn zulässig. Es finden in der Richtung nach Cesterreich-Ungarn dieselben For- mulare und dieselbe Taxe Anwendung, wie bei Post- karten im innern deutschen Verkehr. Mit Postkarten aus Oesterreich-Ungarn eingehende Antwortkarten dürfen nur zu Antworten entweder nach Oesterreich, oder nach Ungarn verwendet werden, je nachdem die Frei- marke (2 Tr.), mit welcher sie versehen sind, eine österreichische oder eine ungarische ist.

Postharten mit Antwort nach Orten der Hürkei und Egyptens. Postkarten mit Antwort sind auch im Verkehr

mit Constantinopel, ferner im Verkehr mit denjenigen anderen Orten der europäischen und mit denjenigen

Orten der asiatischen Türkei und Egyptens zulässig, in welchen K. K. Oesterreichische Postanstalten sich befinden, nämlich: Adrianopel, Beirut, Caipha, la Ca- valla, Dardanellen, Dede Agatsch, Durazzo, Gallipoli, Jaffa, Janina, Jerusalem, Ineboli, Kandia, Kanea, Ke- rassunde, Lagos, Leros, Metelin, Philippopel, Prevesa, Retimo, Rhodus, Salonich, Samsun, Santi Quaranta, Seres, Smyrna, St. Giovanni di Hedua, enedos, Trape= zunt, Eschesme (S&cio), Valona, Volo und Alexandrien in Egypten.

Für den Verkehr mit diesen Orten kommen die für den internationalen Verkehr vorgeschriebenen besonderen Formulare mit eingedruckten Frankostempeln zu je 10435 in Anwendung.

Geleitscheine zu Masfensen dungen nach Hesterreich-Ingarn.

Nach einer neuerlichen Mittheilung der K. K. Oester- reichisch-Ungarischen Postverwaltung müssen nicht nur die im Durchgang durch Cesterreich-Ungarn zu beför- dernden, sondern auch die nach 0esterreich-Ungarn selbst gerichteten Waffensendungen, von einem Waffengeleitschein derjenigen K. K. Oesterreichischen Bexzirkshauptmannschaft begleitet sein, in deren Sprengel die österreichische Eingangsstation belegen ist.

Postaufträge im Verkehr mit Frankreich.

Postaufträge zur Geldeinziehung bis zum Betrage von 500 Franken sind gegenwärtig auch nach Frank- reich und Algerien zulässig. Der einzuziehende Betrag ist auf dem Formular zum Auftrage in Franken und Centimen anzugeben. Postauftragsbriefe nach Frank- reich und Algerien müssen frankirt werden. Das Porto dafür beträgt 20 J ohne Rücksicht auf das Gewicht. Der eingezogene Betrag wird dem Absender, nach Abzug der Postanweisungsgebühr und der Ein- ziehungs-Gebühr, welche letztere 10 3 für je 20 M,

jedoch im Meistbetrage 40 8 beträgt, mittels Postan wei-

sung zugestellt. Die Anfnahme von Wechsel protesten wird im Verkehr mit Frankreich postseitig nicht ver- mittelt. Ueber die näheren Bestimmungen ertheilen die Postanstalten auf Befragen Auskunft.

Postanweisungsverkehr mit Viederland und Nederländisch- Ostindien.

Bei Postanweisungen nach Niederland und Nieder- län disch-Ostindien kommt gegenwärtig das Umrechnungs- verhältniss von 100 Gulden Niederländisch gleich 170 0 in Anwendung.

Fostanweisungsverkehr mit Britisch-Ostindien.

Der Meistbetrag der Eostanweisungen im Ver- kehr mit Britisch- GOstindien ist auf 20 Pfund Sterling (409 66) erhöht worden. Der einzuzahlende Betrag ist vom Ahsender in englischer Währung auf der Postan- weisung anzugeben. Die Taxe für Postanweisungen nach Ostindien beträgt vom gleichen Zeitpunkte ab für Beträge bis 40 !: 40 8, für jede weiteren 20 (S: 20 3 mehr. Ueber die sonstigen Erfordernisse der Post- anweisungen nach Ostindien ertheilen die Postanstalten auf Verlangen Auskunft.

Beitritt der Republik San Domingo zum Meltpost- verein.

Am 1. Oktober ist die Repnublib San Domingo dem Weltpostverein beigetreten. Von diesem Zest- punkte ab kommen mithin für Briefsendungen nach und aus der Republik San Domingo die Vereins- portosätze in Anwendung, nämlich 20 8 für frankirte Briefe, 40 8 für unfrankirte Briefe; 10 für Post- karten, 5 g für je 50 Gramm Drucksachen, Geschäfts-“ papiere und Warenproben, mindestens jedoch 20 8 für Geschäftspapiere und 10 8 für Waarenproben.