Vorbemerkungem: Brlefs im Weltpostverkehr dürfen Gold- oder Silbersachen, Geld- ztüeke, Juwelen oder kostbare Gegenstände, sowie zollpfliehtige Gegenstände nicht enthalten.
Den Postkarten dürfen irgendwelche Gegenstände weder beigefügt noch angeheftet werden.
Druoksaohen dürfen weder einen Brief, noch einen geschriebenen Vermerk enthalten, welcher die Eigenschaft einer eigentlichen und persönlichen Korrespondenz hat. . achriftlichen Vermerken sind im Weltpostverkehr, sowie nach dem Auslande nicht zulässig.
Als Gesohäftspaplere im Welt postverein sind anzusehen: Urkunden, ganz oder theilweise mit der Hand geschrieben oder gezeichnet, welche nicht die Eigen- schaft einer eigentlichen oder persönlichen Korrespondenz haben, als Prozessakten, von öffentlichen Beamten herrührende amtliche Urkunden, Begleitbriefe oder Ladescheine, Rechnungen, Geschäfts- papiere versehiedener Art der Versicherungsgesellschaften, nichtamtliche Abschriften oder Akten- auaräüge, gleichviel, ob dieselben auf Stempelpapier oder auf ungestempeltem Papier ausgefertigt sind, Fartitnren oder geschriebene Musikstücke, einzeln versandte Manuskripte u. 8. w. papiere müssen offen unter Band oder in offenem Umschlage versandt werden.
Waarenproben dürfen 20 Centimeter in der Länge, 10 Centimeter in der Breite und
EB rICTYkbOOsSsttarit.
A. Hrief sendungen.
Postkarten, Drneksachen, Geschäftspapiere und Waarenproben müssen frankirt werden.
5 Centimeter in der Höhe nicht überschreiten.
Bücherzettel mit hand-
Alle Schriftstücke und
Die Geschäfts-
Elnsohreibbriefe sind nur innerhalb Deutschlands,
oder unfrankirt, sonst nur frankirt zulässig.
Unzurelohend franklrte Briefsendungen werden im W
Betrage des fehlenden Portotheils steht, nicht abgesendet.
taxirt, nach dem Auslande ab
Das höohste zulässige Gewioht beträgt:
innerhalb Deutschlands,
sowie nach 0Oesterreich-Ungarn frankirt
eltpostverkehr mit dem doppelten
er, soweit Frankirungszwang be-
sowie im Verkehr mit Oesterreieh- Ungarn
für Briefe und Waarenproben 250 Gramm, für Drucksachen 1 Kilogramm; im Weltpostyerein und im Verkehr mit dem Auslande für Waaren-
proben 250 Gramm, für Drucksachen und Geschäfts
besteht keine Gewichtsgrenze.
Zw. bedeutet Frankirungszwang. In den Fällen, i
die gewöhnlichen Briefe auch unfrankirt abgesandt werden. t bedentet, dass die Frankirung nur theilweise bewirkt werden kann.
papiere 2 Kilogramm. Für Briefe
n welchen dieses Zeichen fehlt, können
L Deuschland und
Das Porto betrügt:
Oesterreich - Ungarn.
für Briefe im Gewicht bis 15 Gramm:
fran kirt.
10 8 unfrankirt
20
von mehr als 15 bis 250 Gramm:
für Postkarten. für Postkarten mit b für Drucksachen im Gewichte von mehr als
7* 7* 5*5
7 für Waarenproben
im Gewichte bis 250 5) sind gegen die ermässigte
Geschäftspapiere
frankirt 20
unfrankirt ozahlter A nt wori 50 Gramm: 250
500 1000
bis 50
10 „
Taxe für Drucksachen nicht zulässig. ö. ͤ Die Eins chreibgebühr betrügt SO 5, die Gebühr
für Beschaffung eines Rückscheins So 5. Das Eilbestellgeld für Briefsendungen beträgt:
im Ortsbestellbezirk
Landbestellbezirk der Postanstalt für jedes Kilo- meter 15 8, mindestens 75 5. Bei Sendungen nach Orten ohne Postanstalt in Oesterreich-Ungarn wird die Gebühr stets vom Empfänger eingezogen.
Il. Weltpostverein.
Das Porto beträgt für: frankirte Briefe. unfrankirte Briefe. Postkarten. Drucksachen,
schäftspapiere 2O0 9
Einschreibgebühr O0 8, Rückscheingebühr so 5.
I Belgien
249) Bosnien, Herzegowina und Sandschak Novibazar.
2b) Bulgarien. . 3) Danemark mit den Farõern
und Island.
4) Frankreioh. 5) Griechenland. 6) Grossbritannien und Irland.
7) Helgoland
8) Italien
9) Luxemburg. 9 Malta- Ins eln.
11) Montenegro. 129) Nlederland
13) Norwegen 14) Portugal 15) Rumänien
3
18) Sohwelz
Russland. Sohweden
19) Sorblen
20) Spanien
21) Tarkel.
Asien.
22) Aden.
23) Afghankitan (Kabul)
24) Aslatlsohes Russland.
26) Aalatis che Türkei.
26) Balutsohletan (Guadur).
27) Birma (Mandalay).
26) Britisoh Indien (Hindostan und Britisch Birma).
. Ges chüftspapiere 5 3 für je 50 Gramm, mindestens jedoch für Ge-
12) Postkarten mit Antwort 20 3.
der Postanstalt 25 8, im
20 89 für je 40 I„h 15 Gramm.
1 *
und Waarenproben
und für Waarenproben 10 5.
Bemerkungen.
I) Postkarten mit Antwort 20 45. Innerhalb des Grenzbezirks (30 km) für frank. Briefe 10 43, für unfrankirte Briefe 20 3. Für Eilsendungen nach allen Orten 25 3 vorauszubezahlen.
3) Innerhalb des Grenzbezirks (30 km) für frankirte Briefe 10 8, für unfrankirte Briefe 20 3, für Geschäftspapiere mindestens 10 3. Für Eilsen- dungen nach Postorten 25 8 u. das Porto vorauszubezahlen.
4 Postkarten mit Antwort 20 43.
) Eostkarten mit Antwort 20 3. Für Eilsendungen 25 43 vor- auszubezahlen. /
) Postkarten mit Antwort 20 4. Muster von roher oder ge- sponnener Seide nur bis 00 Gramm, Tabackmuster über- haupt nicht zulässig.
M Postkarten mit Antwort 20 5. Für Eilsendungen nach allen Orten 25 3 vorauszubezahlen.
Innerh. d. Grenzbezirks (30 Rm) für frankirte Briefe 10 q, für unfrankirte Briefe 20 3. Für Eilsendungen nach allen Orten 25 vorauszubezahlen.
13) Postkarten mit Antwort 20 8.
14) Postkarten mit Antwort 20 J.
15) Eostkarten mit Antwort 20 3. Für Eilsendungen nach Post- orten 25 4.
I7) Für Eilbriefe nach Postorten 25 J vorauszubezahlen.
18) Postkarten mit Antwort 20 43. Innerh. d. Grenzbezirks (30 km) für frankirte Briefe 10 , für unfrankirte Briefe 20 3. Für Eilsendungen nach allen Orten 25 9.
19) Eilbestellgeld für Einschreib- briefe nach Postorten 30 3 vVorauszubezahlen.
20) Einschl. Gibraltar, der Ba- learischen und Canarischen Inseln ( anaria, Ferro, Fuerte ventura, Gomera, Lancerota, Falma, Teneriffa). Postkarten mit Antwort 20 5.
21) Postkarten mit Antwort, nach Constantinopel und denjenigen Orten, in welchen sich Gesterr. FEostanstalten befinden, 20 5.
23) Zw. . über Brindisi u. Bomba).
25) Postkarten mit Antwort, nach Orten, in welchen sich Oesterr. Postanstalten befinden, 20 8.
20) Ceylon.
45) Liberia.
30) China mit folgenden Orten: a. Amoy, Canton, Chefoo, Chinkiang, Foo-Chow, Fu- Sanpo, Hankow, Hongkong, Kiukiang, Kiung-Schow (Hoihow), Newehwang, Ningpo, Shanghai, Swatow, Tien- sin. b. Kalgan, Peking, Urga .. Im Uebrigen 31) Oypern. 32) Japan. 33) Kaschmir (Kasohmir) 34) Labuan. 365) Mas cat. 36) Persien
37) Straits Settlements 38) Tibet (Klein) (Ladakh) ...
Kambodscha und Tonkin.
von Timor, Moluccen.
östliche Theil von Timor.
Afrika.
43) Algerien. 44) Egypten mit Nubien und dem Sudan.
46) Maroooo
47) Tripolis (Hauptstadt allein)
48 Tunis (Hauptstadt u. folgende Hafenorte: Djerba n Mehedia, Mistir Monastir Sfakes und Susa). La Goulette bei Tunis ...
49) Zanzibar ͤ
50) Von den britisohen Kolonlen
*
Lagos, Sierra-Leona.
nebst Zubehör, Gabun
Insel 8. Thomsé.
Anobom, Canarische Inseln,
Amerika. 54) Argentinische Republik ..
55) Brasilien.
56) Canada und Neu-Fundland.
57) Chili. Ueber Hamburg und durch die Magellanstrasse.
58) Ecuador.
59) Grönland
60) Honduras (nicht britisch).
99 Mexloo.
62) Peru.
63) Salvador.
64) san Domingo (Republik).
65) Uruguay.
66) Venezuela.
67) Ver. Staaten von Amerika.
69) Dänisohe Antillen: Ste. Croix, IO) Franzõslsche Kolonien:
tin, Miquelon, St. Pierre.
Australien.
73) Französisohe Kolonien quesas - Inseln, Tahiti und stehenden Inselgruppen.
(Papua).
Das Porto betrügt für:
frankirte Briefe.. unfrankirte Briefe.
Einschreibsendungen sind
39) Franzöcisohe Kolonien in Indien: Mahé, Pondichery und Vanaon, sowie in Cochinchina nebst
40) Niederländisohe Kolonien: Java (Batavia), Celebes (Nacassar), Borneo, Sumatra, Madura, Billiton, Banca Archipel, Rioum Archipel, Bali, Lombock, Sumbava, Flores, südwestliche Theil
Postkarten mit Antwort 20 4.
41) Fortugieslsohe Kolonlon: Daman, Din, Goa, Macao, der nord-
42) Spanisohe Kolonien: Philippinen.
Seychellen und Insel Rodriguez, Goldküste, Senegambien,
5I) Französische Kolonien: Senegambien nebst Zubehör, Mayotta
mit Gross-Bassam und Aszinie, R6ßunion, Ste. Marie de Madagascar.
52) Fortuglesisohe Kolonien: Ajuda, Angola, Azoren, Bissao, Cacheo, Capverdische Inseln, Madeira, Mozambique, Insel Principe,
53) Spanische Kolonien: Besitzungen an der Nordküste Afrikas,
68) Von den britisohen Kolonien: Inseln, Falklands-Inseln, Britisch Guyana, Britisch Honduras, Jamaica, Lrinidad, Antigua, Dominica, Montserrat, Nevis, St. Kitts (8t. Christophe), Virginische (qungfern-) Inseln.
Französ. Guyana, Zubehör, Martinique, St. Barthélemx, franz. Theil von St. Mar-
7I) Niederländische Kolonien: Aruba, Bonaire, Curagao, Niederl. Guyana, Niederl. Theil von St. Martin, St. Eustatius, Saba. Postkarten mit Antwort 20 .
72) Spanisohe Kolonien: Cuba, Portòorico.
Nen-Caledonien nebst Zubebör, Mar-
74) Niederländisohe Kolonse: Nordwestlicher Theil von Nen · Guinea Postkarten mit Antwort 20 . Jö) Spanisohe Kolonlen: Marianen-Archipel.
IIl. Ausland.
Drucksachen und Waarenproben 10 für Waarenproben mindestens 15 5.
Postkarten und Geschäftspapiere sind nicht zulässig.
Ausnahmen hiervon sind in den Bemerkungen angegeben.“
Bemerkungen.
über Russland. Zw. 4. über Frankreich.
33) Zw. 4. über Brindisi u. Bombay. /
36) Ueber Russland, sofern nicht über Suez und Bombay ver- langt wird.
37) Malacea, Penang, Singapore.
38) Zw. . über Brindisi u. Bombay.
Chandernagor, Karikaf,
/ ͤ /
44) Ueber Italien, sofern nicht über Triest verlangt wird. Postkarten mit Antwort, nach Orten, in welchen sich COesterr. Postanstalten befinden, 20 -.
46) Zw. F.
47) Ueber Italien oder Frankreich.
48) Ueber Italien oder Frankreich.
Ueber Italien. / 49 Zw. eber Aden.
: Mauritius nebst Amiranten,
Corisco, Fernando-Po.
4) Postkarten mit Antwort 20 J. / 57) Tw. 8. auch Mr. 84.
59) Ueber Dänemark.
Bahama - Inseln, Bermudas-
St. Jean, St. Thomas. Guadeloupe nebst
die unter französischem Schutz
.
.
J ö. für je 80 „15 Gramm. für je 50 Gramm,
in der Regel nicht zulässig
Asien.
76) Anam (Coohlinohina) ausschl. der französ. Besitzungen in Cochinchina nebst Kam- bodscha und Tonkin.
77) Siam.
Afrika.
78) Asoension 79) Capland und Kolonie Victoria
80) Cap Natal.
a. über England
b. über Brindisi schen Schiffen
St. Helena
Tripolis (mit Ausschluss der
Hauptstadt).
a. über Italien.
b. über Frankreich.
Tunis (mit Ausschluss der
Hauptstadt und folgender
Hafenorte: Djerba .
Mehedia, Mistir [Honastir
Sfakes und Susa).
a. über Italien.
b. über Frankreich.
Amerika.
Bolivien über England, Ham- burg, Italien (Genua), Frank- reich, Portugal, Argentinische Republik oder die Verein. Staaten von Amerika.
mit briti-
81) 835
83)
*
Chili über Belgien, England. Frankreich oder Portugal, sowie über Hamburg u. Colon. Columbia, Vereinigte Staaten (Neu- Granada) über England, Hamburg, Frankreich oder die Ver. Staaten von Amerika. 87) Costa Rica S8) Guatemala 89) Hayti über England, Hampurg, Frankreich oder die Ver. Staaten von Amerika. M0) Nicaragua mit Mosquitia .. I) Paraguay über England, Frankreich, Italien (Genua), Argentinische Republik, Bel- gien oder Portugal. Britisoh- Westindien ausschliesslich der zum Welt- post verein gehörenden Inseln. a. über England
86)
92)
b. über Hamburg c. über Frankreich
d. über die Vereinigten Staa- ten Amerikas.
Australien.
Westaustralien, Südaustralien,
Viotoria, Neu- Süd- Wales,
Queensland und Neu- Seeland.
a. über Brindisi mit briti- schen Schiffen.
b. über Triest.
c. über England.
d. über die Vereinigten Staa- ten Amerikas.
e. über Frankreich
Vandiemensland (Tasmanla.) a. über Brindisi mit briti- schen Schiffen.
b. über Triest.
C. über Frankreich
Samoa (Schiffer) Inseln über
England, über die Verein.
Staaten Amerikas oder über
Brindisi mit brit. Schiffen.
96) Sandwiohs-Inseln, über die Vereinigt. Staaten Amerikas.
96)
7) Die ũbrigen Inseln Australiens, ausgenommen die französi- schen und unter dem Schutze Frankreichs stehenden.
a. üb. Brindisi m. brit. Schiffen. b. über die Vereinigten Staa- ten Amerikas.
Bemerkungen.
76) n. 77) Zw. 4. Ueber Brindisi mit britischen Schiffen, über Neapel mit französ. Schiffen, über Frankreich oder Triest. Bei der Beförderung über Neapel ist in der Aufschrift der Termerk „voie de Naples et de paquebots frangais“ erforderlich.
78) Zw.
9) Eins chreibbriefe zulässig. Ein- schreibgebühr 30 8.
d0) a. Eins chreibbriefe 2ulãssig.
Einschreibgebühr 30 8. b. Zw. s.
SI) wie 79. S2) a. und b. Zw. F.
S3) a. und b. Zw. 4
S4) Zw. ꝙPᷓ.
Ueber Italien und die Ver. Staaten von Amerika Ein- Schreibbriefe zulässig. Ein- schreibgebühr über Italien 60 , über die Ver. Staaten von Amerika 40 5.
S5) Zw. . Einschreibsendungen jeder Art zulässig. Einschreib- gebühr 20 . S. auch Nr. 57.
S6) Zw. s.
Ueber die Ver. Staaten von Amerika Waarenproben ohne Ermässigung.
87) Zw. P.
S8) Tw. F.
S9) Zw. . Ueber die Ver. Staaten von Amerika Waarenproben ohne Ermãssigung.
90) Tw. J.
91) Zw. 4. Ueber Italien schreibbriefe zulässig. schreibgebühr 60 8.
Ein- Ein-
M2) Barbados, Caria cou, Grenada, St. Lucia, St. Vincent, Tabago, Tures- Inseln.
a. Einschreibbriefe zulässig. Einschreibgebühr 30 .
b. Tw. f.
c. Nur nach Grenada und St. Lucia. Einschreibbriefe zu- lässig. Doppeltes Briefporto und 29 8 Einschreibgebühr.
Zw. 4. Nur nach den Bahama-Inseln. Waaren- proben ohne Ermässigung.
Einschreibbriefe zulässig. Einschreibgebiühr 20 -. Zw. Einschreibbriefe zuläs- Sig. Einschreibgebühr 20 5. Zw. Nur nach Neu-Süd- Wales und Neu- Seeland und zwar über San Francisco. Einschreibbriefe zulässig. Einschreibgebühr 30 . Zw. Nach Neu-Süd-Wales, Neu - Seeland, Gueenslanäd und Victoria Einschreib- briefe zulässig. Einschreib- gebühr 60 3. Nach West- australien u. Südaustralien Zw. F. Waarenproben ohne Ermässigung. . Eins chreibbriefe zulässig. Doppeltes Porto und 20 3 Eins chreibgebühr. Einschreibbriefe zulässig. Einschreibgebühr 20 . b. Zw. Einschreibbriefe zuläs- Sig. Einschreibgebühr 20. c. Zw. . göõ) Zw. F. Ueber die Ver. Staaten Amerikas Waarenproben ohne Ermässigung.
94) a.
96) Für Briefe Zw., im Uebrigen Zw. 4. Waarenproben onfne Ermässigung.
97) a. Zw. . Nur nach den Fidji- Inseln, Norfolk und den Freundschafts- Inseln Ein- schreibbriefe zulässig. Ein- schreibgebühr 20 -.
b. Zw. f. Warenproben ohne Ermässigung.
Vorhemerknmxen. land und im Verkehr mit Oesterreich-U
Die Werthangabe muss bei Briefe
ausgedrückt sein.
dem Briefe trügt 20 .
Die Br
Ez. Briefe mit W erthangube.
iefe mit Werthangabe dürfen (ausgenommen in Deutsch-
ngarn und Dänemark) nur Werth pa p ere enthalten.
: mus ; n nach dem Auslande in Buchstaben und in Zahlen t Die Aufschrift ist mit lateinischen Schriftzeichen zu schreiben. Absender eine Bescheinigung über die Zustellung durch den Vermerk
des Briefes an den Empfänger, so hat er dfes auf gegen Rückschein“ auszudrücken.
Verlangt der
Die Gebühr dafür be-
raum gel
Zwischen den einzelnen, zur Erankirung verwendeten Freimarken muss ein Zwischen-
assen werden; auch dürfen die Freimarken die Seitenränder des Umschlages nicht bedecken.
Eilbriefe sind zulâssig in Deutschland, nach Belgien, Dänemark, Luxemburg, Niederland und
Schweden. Dergleichen Briefe müssen den Vermerk tragen. Das Eilbestellgeld ist stets vom Absender zu entrichten. briefen vom Auslande nach Landorten in Deutschland wird das Eilbestellgeld nach den in der Fabelle unter
I gegebenen Vorschriften, jedoch nach Abzug des vom Absender bereits gezahlten Betrages berechnet.
„dureh Eilboten“ (nach Belgien „ remèttreè par exprès /) Bei der Eilbestellung von Geld-
Benennung der Länder.
Meist betrag der Werth ⸗ angabe. 3
Porto für je 15 g
Vom Absender ist zu entrichten Ein-
schreib-
Versiche-
? rungs- gegn gebühr für
den Brief. je 160 3 9
Bemerkung en.
Vom Neist-
betrag
Benennung Porto
für
der Werth⸗ angabe.
der
Länder. je 15 g
3
zu entrichten
Absender ist
Ein- Versiche- Schreib- rungs- . gebühr für den Brief. je 160 A
3
Bem srkungen.
I) Deutsohland
) Belglen 3) Dãnemark
4) Dänische Kolonlen: a. in Westindien . b. Island u. Faröer. C. Grönland
5) Egypten
6b) Frankreich mit Algerien
7) Französlschs Kolonien (Gouadeloupe, Marti- nique, Guyana, Sene- gambien, Réunion, Pon- dichery, Cochinchina.)
8) Helgoland
) ltallen ¶ ( nur grösseren Orten)
Vor hemerkungen. sonderes Eormular (in deutscher und französisc
unbe- schränkt Neil
S000 A (10000 Franken) unbe- schränkt
unbe- schränkt
4000 4. (20 000 Piaster — 5000
Franken) S000 A660 (10000
Franken)
S000 A.
(10000 Franken)
unbe- schränkt 4000 .
(000 Franken)
Zu P
dasselbe mit Lateinischen Schriftzeichen.
bis 10 geogr.
20 8, über 10 Meilen
schied des
Gewichts
bis 250 g 20
im Grenz-
bezirk 10 20
im Grenz-
bezirk 10
20 20 20 20
— 5 fur je 300 06. oder einen Theil von 300 , min- destens
10 8.
1
en
ostanweisungen nach dem
her Sprache) in Anwendung. Auszufällen ist
Unfrankirte Briefe zulässig; 10 3 Zuschlag. — Das Eil- best ellgeld beträgt bei Veberbringung des Briefes
im Ortsbestellbezirk der Postanstalt 50 5,
im Landbestellbezirk der Eostanstalt 30 8 für jedes Kilometer, sofern nicht die Bestellung gegen mässigere Vergütung ausführbar ist.
Eilbestellung zulässig. Ge- bühr 25 8.
Die Briefe dürfen Geldstücke enthalten. Eilbestellung nach PFostorten zulässig. Gebühr
25 3.
Briete mit Werthangabe sind nur nach einigen grösseren Orten zulässig.
ö is)
19)
20) Briefumschläge mit farbigem Rande oder aus Papier mit Linienvordruck dürfen nicht verwendet werden.
S000 A (10000 Franken)
S000 M. (000 Gul- den oder 10000 Franken)
unbe- schränkt
Luxemburg 20
Nlederland 20 im Grenz-
bezirk 10
Norwegen 20
Oesterreloh- Ungarn.. wie Deutsc. land
S000 Mt. 20 (10000 Franken)
4000 s (5000 Franken)
(einschl. Madeira und Azoren.)
Portugleslsohe Kolo- 20 (Santiago, San Thoms,
Loanda.)
Rumänien S000 l (10000
Franken)
unbe- (auch nach den chinesi- schränkt schen Orten Urga, Kal- gan, Peking und Tien- Tsin über Russland)
Sohweden unbe- 20
schränkt 20
im Grenz-
unbe- schränkt
Schweiz
Serblen 20
bezirk 10
8 Eilbestellung zulässig. Ge- bühr 50 8.
Eilbestellung zulässig. Ge- bühr 25 5.
discher Lotterielooss
. Einführung auslän- ist verboten.
Die Einführung ausländischer Lotterieloose ist nach den russischen Zollgesetzen ver- boten.
20 18) Eilbestellung zulässig.
20 19 —
26 .
unbe- schränkt
Griechenland, Montenegro, Türkei. Der Tarif ist bei den Postanstalten zu erfragen.
Grossbritannien (mit Irland) und Spanien.
C . HPoOstnanweisungen.
Auslande kommt ein be-
b. die Ge
Für telegraphische Postanweisungen ist bühr für das Telegramm, c. das Eilbestellgeld von 25 3 für Besorgung des Telegramms
nach dem Telegraphenamt am Aufgabeorte, wenn sich jetzters nicht
Briefe mit Werthangabe nicht zulässig.
zu entrichten: a. die Postanweisungsgebühr,
im Postgebäude befindet,
ᷣd. das EHilbestellgeld für die Besorgung am Bestimmungsort.
Benennung der Länder.
Meistbetrag einer Postanweisung.
Gebühr
* für je
(yom Absender zu entrichten).
Die Ausstellung der
1n
Postanweisung hat zu erfolgen
Auf dem Abschnitte der Postanweisung sind zulässig
Bemerkungen.
I) Deutsohland
5) Frankreich mit Algerien
6) Grossbritannien und
Irland
7) Helgoland
s) ltalien (auch San Ma- rino, Tunis und la Go- letta bei Tunis).
M Luxemburg wie Nr. 1.
10 Nederland. . .....
11) Niederländis ohe Be- sitzungen in Ostindien
12) Norwegen
13) Oesterreloh- Ungarn.
14) getindien (Britisoh) (Vorder-Indien, einschl. d. niehtbritischen Be- sitzungen nu. Birma's, dagegen mit Aus- sehluss von Ceylon).
165) Portugal (nur Lissa- bon und Oporto) ...
16) Queensland (Australien) ....
400
500 Franken.
355 Kronen.
500 Franken.
20 36
40 über 200
20 mindestens 40
10 mindestens 40
20 410
20 06
20 A mindestens 40
500 Franken. 210 6
400 .
500 Franken.
235 FI. (Gulden) Niederländisch.
150 FI. (Gulden) Niederländisch.
355 Kronen. 400 p
20 Pfund Sterling.
90 Milrens.
210 110
.
20
20 A6 mindestens 40
75 150 225
10 mindestens 40
20 mindestens 40
20 mindestens 40
30 mindestens 40
20 mindestens 40 10 mindestens 40
20 mindestens 40
20 mindestens 40 50
mindestens 100
bis 100 60 über 1009-2466
bis 75 S über 75 - 150 10 über 150 — 210 4
Mark und Pfennig. l.
Franken und Centimen Kronen und Oere Franken und Centimen
Franken und Centimen
Pfund Sterling (4), Schillinge (s), Pence (d),
(0 E — ½ 264,50.)
Mark und Pfennig.
Franken und Centimen
Gulden und Cents (100 Fl. — M 170.
Gulden und Cents (100 FI. S 170.
Kronen und Oere
Mark und Pfennig.
Pfund Sterling (). Schillinge (s). Pence ().
(10 E. — 4M 204,50). Ailreis und Reis (1 Milreis — M 4.50. Pfund Sterling (). Schillinge (3). Pence (ch. (10 * — M½ . 204,50.
(100 Franken — υ Sl, 60). (100 Kronen — „M 112,75). (100 Franken — M SI, 60).
(100 Franken — M 81, 60).
(100 Franken — M SI, 60).
(10 Kronen — M 112,75).
schriftliche Mittheilungen jeder Art.
Angabe des eingezahlten Betrages, Be- zeichnung des Absenders u. Batums.
schriftliche Mittheilungen jeder Art.
Angabe des eingezahlten Betrages, Be- zeichnung des Absenders u. Batums.
Angabe des eingezahlten Betrages, Be- zeichnung des Absenders u. Batums.
Der Name und mindestens der Anfangs- buchstabe eines Vornamens des Absenders (ba. die Bezeichnung der Firma des Absenders) und die genaue Adresse desselben müssen ange- geben sein. Sonstige Mittheilun- gen nicht statthaft.
schriftliche Mittheilungen jeder Art.
Angahe des eingezahlten Betrages, Be- zeichnung des Absenders u. Datums.
schriftliche Mittheilungen jeder Art. Angabe des eingezahlten Betrages,
Name und Wohnort des Absenders.
sehriftliche Mittheilungen jeder Art.
schriftliche Mittheilungen jeder Art.
wie Nr. 6.
Angabe des eingezahlten Betrages, Be- zeichnung des Absenders n. Batums. wie Nr. 6.
1) Die Gebühr für die Filbestellung beträgt: im 9rtsbestellbezirk 50 3, im Landbestellbezirk für jedes Kilometer 30 3, sofern nicht die Be- Stellung gegen mässigere Vergütung ausführbar ist. — Telegraphische Postanweisungen zulässig.
2) Telegraphische Postanweisungen zulässig.
3) —
4) Postanweisungen sind nur nach einigen grösseren Orten zulässig.
5) —
6) Das Postanweisungsformular muss ausser dem Namen des Empfüngers und der genauen Bezeich- nung desselben mindestens den Anfangsbuchstaben eines Vornamens des Empfängers (bz. die Be- zeichnung der Firma desselben) enthalten. Ber Absender hat gleichzeitig mit der Einlieferung der Postanweisung den Empfänger von der ers folgten Einzahlung des Betrages dureh besonderes Schreiben in Kenntniss zu setzen.
7) Telegraphis che Postanweisungen zulässig.
8) —
10) Eilbestellung zulässig, Angabe „durch Eilboten?“, Gebühr 25 8, vom Absender zu entrichten.
II) Die Postanweisung muss deutlich den Vermerk „»Viederländisch Indien“ tragen. Von einem Absender darf an denselben Empfänger innerhalb 8 Tage nur eine Postanweisung zum Meistbetrage von 150 FI. zur Absendung gelangen.
12) Eostanweisungen sind nur nach einigen grösseren Orten zulässig.
13) Die Umwandsung in die österr. Währ. erfolgt in Gesterreich auf Grund des jedesmaligen Wiener Tageskurses. — Ein Absender darf im Laufe eines Tages nicht mehr als zwei Postanweisungen an ein und denselben Empfänger aufliefern.
14) Wie r. 6. — Auf Postanweisungen an Personen indischer Abkunft muss der Name, der Stamm oder die Kaste des Empfängers, und der Name . Vaters desselben angegeben sein.
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16) Wie Mr. 5. — Postanweisungen sind nur nach eini- gen grösseren Orten aulässig.