1880 / 236 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 07 Oct 1880 18:00:01 GMT) scan diff

HMarmahburꝶ, 5. Oktober. (7. T. B.)

Getrei demarkt. Weizen loco fest, auf Roggen loꝑeo fest, auf Termine ruhig.

Weizen pr. Oktober 198 Br., 197 G4d., 294 64. Roggen pr. Oktober 189 Br.,

56, pr. Mai 583. ber- Dezember 483 Br., 47 Br. Kaffee matt, ber- Dezember 10.99 Gd. Wetter: Regnerisch. Eest, 5. Oktober. (V. T. B.) PFroduktsnmarkt.

Hafer pr. Herbst 6, 28 Gd., 6, 32 Br. 6, 40 Br. Wetter: Schön. Amsterdam, 5. Oktober. (W. T. B) Bancazinn 5. Amsterdam, 5. Oktober. (N. T. B) G etreidemar kt. (Sochlussbericht.)

Anmtwerpenm, 5. Oktober. (M. T. B.)

Eetreleum markt. (Schlussbericht) Raffinirtes, Type weiss, pr. November- Dezember 283 bez. u. Br., pr.

loFed 28 bez. n. Br., Januar-März 26 bez, 263 Br. Fest. Amt werpen, 5. Oktober. (M. T. B.) Getr ei dem arkt. (Schlussbericht.) fest. Hafer steigend. Gerste gefragt.

pr. April-Nai 206 Br., 188 Gd., pr. April- Mai 181 Br., 179 Gd. Hater ruhig. Gerste ruhig. Rüboͤ matt, loco Spiritus ruhig, pr. Oktober 50 Br., pr. Novem- r. Dezember-Jannar 483 Br., pr. April- ai msata 2000 8. Petroleum ruhig, Standard Fhits loo 11,2 Br., 10, 990 Gd., pr. Oktober 1,90 Gd., pr. Novem-

Weizen loco ruhiger, Termine matter, pr. Herbst 11.70 Gd, 11, 5 Br., pr. Frühjahr 11,90 G4, 11,95 Br' Mais pr. Mai-Juni 6,85 Gd,

Weizen per November 285, ver März 292. Roggen pr. Oktober 244, pr. Närz 234.

Weizen

Termine rubig. An der Küste angeboten Schwũl. Havannazucker Nr. 12. 23. Liverpool, 5. Oktober.

Baum molle.

Hilverpool, 5. Oktober.

Getreidemar kt. Weizen Wetter: Regenschauer.

CGHasgor, 5. Oktober.

Roheisen. sh. 4 d.

Getreidsmarkt. L sh. theurer.

12r Water Armltage 73, Micholls 9, 30r Water Gidlow

Rowland 103, Printers 16/16 / 9 8p pfd. 943. Eærkig, 5. Oktober.

still. Roggen

Homdonm, 5. Oktober. (RF. T. B.)

(Schlussbericht. ) für Spekulation und Erport 10900 B. stetig. Niddl. amerikanische Deꝛember- Jannar- iw ferung 6, Feohrnar-März-Lieferung 67 /is d.

V. T. B.)

Mixed numbres

Hull, 5. Oktober. (V. T. Englischer Weigen 1-2, fremder g bis

NMæmehester, 5. Oktober. 12 Water Taylor 8p, 20 Water

Mule Mayoll 103, 40r Medio Wilkinson 11. 36r Warpeops Qualitat 40r Double Weston 11, Ruhig. VW. T. B.)

Reisser Znoker ruhig, Nr. 3 pr. 100 60. 75, pr. November 60, 75, pr. Oktober Junnar b0. 76.

Ears, 5. Oktober. (M. L. B.)

Produktenmearkt. Weizen ruhig, pr. Oktober N, 60, pr.

10 Weizenladungen. Wetter:

Flanu. (w . B) Umsatz

April 26.0

S000 B., davon vember 62,50,

(W. T. B.) 1—2, Mais 4 d. theurer, Mehl sest.

Warrants 49 sh. 3 4d. bis 49 B.) II Gd. rohos

(V. T. B.) 14. Zehmalz

93, 30r Water Clayton 104, 40r Kio dle

bor Double Weston 138, Kaffeemarktes: schnittliche Ta 70 000, do. RKilogr. pr. Oktober 225 000 Sack.

November 27, 25, pr.

Mehl 4 D. 25 C. Rother Hinterweinen 1 PD. 10 C. mirod) 53 C. Zucher (Fair reflning Husoovn dos) 7.

u. Brothers 84.

Wechkhselcours auf London 233,

nach dem Kanal do. nach dem Mittelmeer 3000, Vorrath von Raffee

November- Febrnar 2, 0), pr. Jannar-

Mehl fest, pr. Oktober 58,75, pr. November 57, 75,

pr. November- Februar 5790, pr. Januar-April S6, 75. Rübsl ruhig, pr. Oktober 74. 75, pr. November 75, 75, pr. Dezember 76, 25, pr. Janunar- April 77,25.

Spiritus fest, pr. 6ktober 63,75, pr. No- pr. Dezember 62, 25, pr Janunar-April 60, 00.

St. Eetershwrꝶ, 5. Oktober. (w. T. B.) Prodnuktenmarkt. REoggen looo 13,B,09. Hafer loco 5, 30. (9 Fud) loco 17,25. Wetter: Kast- Ner- Kork, 5. Oktober. (w. T. B) RNaaren borioht. Nenn- Orleans 113, Petroleum in No- Fork 115 64., do. in Philadsl phi

Talg loco 55,9), Weizen looo 16,50, Hanf loFeo 31, 50, Leingaat

Baumwolle in Nen-Tork 113. do. in Fotroleum 64. do. Pipe line Certificats— D. 9. 6. Mais (eld affee ( Rio- dé. Fairbanks 83, do. * Gotreidetracht 5g

n. L. B

do. auf Paris 405. Tendenz des Ruhig. Preis für good first 4900 à 5050. Durch- geszufuhr 16 750 Sack. Ausfuhr nach Hordamerika und Nord - Furopa 24 000 Sack, in Rieo

(Harke Wilcox] 8z, Gpeck (hort clear] 9 C.

Janeiro, 4. Oktober.

Theater.

Kõnigliche Schauspiele. Donnerstag: Opernhaus. 178. Vorstellung. Auf Begehren: Joseyh in Egypten. Mustkalisches Drama in 3 Abtheilungen von Alexander Duval. Musik von Möéhul. (Frl. Horina, Hr. Fricke, Hr. Niemann, Hr. Oberhauser. Anfang 7 Ühr.

Schauspiel haus. 196. Vorstellung. Anf der Brautfahrt. Lustspiel in 4 Akten von Hugo Bürger. In Scene gesetzt vom Direktor Beetz. Anfang 7 Uhr.

Freitag: Opernhaus. 179. Vorstellung. Neu einstudirt: Johann von Paris. Oper in 2 Ab⸗ theilungen nach dem Französischen des St. Just. Musik von Boieldien. Tanz von Paul Tagsoni. In Scene gesetzt vom Direktor von Strantz. Besetzung: Clara, Prinzessin von Navarra, Frl.

Lehmann. Der Ober⸗Seneschall, Hr. Betz. Jo⸗

bann von Paris, Hr. Ernst. Olivier, Frl.

Tagliana. Pedrigo, Gastwirtb, Hr. Salomon.

Lorezza, dessen Tochter, Frl. Barraud. Ein Auf⸗

wärter im Gasthofe, Hr. Witt.

Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 197. Vorstellung. Ein deut⸗ scher Standesherr. Schaupiel in 4 Akten von Karl von Moy. Zum Schluß: Warum haben Sie das nicht gleich gesagt? Schwank in 1 Aft

von Paul Perron. Anfang 7 Uhr.

Rallner- Theater. Donnerstag: 3. 27. M.:

Krieg im Frieden. Lustspiel in 5 Akten von G. von Moser und Franz von Schönthan.

Lietoria- Theater. Direktion! Emil Hahn.

Donnerstag: Gastspiel der ersten Solotänzerin Fräul. Clara Qualitz, des ersten Solotãnzers Sigr. Aldo Spadalino, vom Theater della Scala in Mailand. Zum 5. Male: Der wilde Baron. Großes Ausstattungsstück mit Ballets in 17 Bildern von Gustav Kadelburg. Musik von Gustav Lehnhardt. Ballets von Therese v. Kilanyi. Kostüme vom Ober ⸗Garderobier Happel. Maschi⸗ nerien vom Maschinenmeister H. Geisler. Eleftrisches Licht vom Inspektor Krämer. Sämmfliche Dekora⸗ tionen aus dem Atelier von F. Lüttkemeyer in Co— burg. In Scene gesetzt von Emil Hahn. Erster Akt. Erstes Bild: Am Meeressträand. Zweites Bild: Heidelberg. Drittes Bild: Ein Traum. Viertes Bild: Waldmeisters Brautfahrt. (Großes Ballet.) Fünftes Bild: Johannisnacht am Rhein. Zweiter Akt. Sechstes Bild: Berchtesgaden. Siebentes Bild: Im Hochgebirge. Achtes Bild; Die Lawine. Dritter Akt. Neuntes Bild; In treuer Pflege. Zehntes Bild: Die Adelsberger Grotte. Elftes Bild: Die Schätze der Erde. (Großes Ballet.) Zwölftes Bild: Apotheose.

Residenz- Theater. Donnerstag und Freitag wegen Vorbereitung zu Daniel Rochat geschlossen.

Sonnabend: Zum 1. Male: Daniei Nochat. Schauspiel in 5 Akten von Victorien Sardou—

Krolls Theater. Donnerstag: Die Narren—⸗ 3 Posse in 3 Akten von Barrisre. Anfang .

Sonntag: Erstes Auftreten der Kaiserl. Russ. Hof ·˖ Künstlerin Frl. Eleonora Orlowa.

National- Theater. Donnerstag: Gastspiel des Hrn. Ludwig Barnay: Uriel Acosta.

Germania-Minter- Theater. (Am Wein-

bergsweg., Donnerstag: Drei Tage aus dem Leben eines Spielers. Lebengbild in 3 Atten von L. Angely.

Freitag: Drei Tage aus dem Leben eines Spielers. Lebensbild in 3 Akten von L. Angely.

Relle - Alliance- Theater. Donnerstag: Gastspiel deß Herrn Theodor Lebrun, Direktors des Wallner ⸗Thegterg, und seiner Mitglieder, Frau Carlsen, . Wallberg, Frl. Böhm, Frl. Wenck und der Herren Galleweki, Wilken und Neuber. Doktor Klaus. Lustspiel in 5 Akten von Ad. LArronge. Kasseneröffn. „Uhr, Anfang der Vorst. Uhr. Gewöhnliche Preise: Erstes Parquet IJ .6 50 8 us. J. w.

Freitag und folgende Tage: Doktor Klaus.

Sonntag: Zweite Nachmittage ⸗Vorstellung. Auf allg. Verl.: Zum 197. Male: Der Ratten fünger von Hameln. Anfang 4 Uhr. Ende 6 Uhr. Halbe Preise: Erstes Parquet 1 s u. 2

(oncert-IIaus. Concert des Kal. P; Hof Musikdirektors Herrn Bilse.

2d o chen ⸗Aus mel der deutschen Hertelbanten F.n

(Die Beträge lauten auf Tausende Mark.)

5. September 1880

Kasse.

. . Vt. Wechsel. woche.

Lombard⸗ forderun⸗

gen. Vor⸗

woche.

die Noten⸗ die Umlauf.

Gegen ird Gegen Verbind⸗ Gegen fällige die (lichkeiten die Verbind / Vor⸗ sauf Kün. Vor⸗ lichkeiten.

woche. digung. woche.

Vor⸗ woche.

J Di e ö altpreußischen Banken Die 3 sächsischen Banken.. Die 4 norddeutschen Banken. rn nr ,,,. Die Bayerische Notenband . Die 3 süddeutschen Banken.

23 234

3414 35 664 20123

584 685 5 362

5 474

19101 517 6535 6990 2909 2569

A9 776 10 865 75864 115 34s . 95754 155 5s 4. 675 1616 35

324053 28 424 53 033 51 876 14435 34 896

10419 51757

2662 4 35

81 666 126550 10 o 8 = a6 147 865) 1760652

595 z 6565 65 7 = 1264 4 144 = 11 833

160 278 20 896 11014 137 3, . 5olz— Ig8 3 157 157

SI8— 216 ,

287 1265

7918 10 709 4 19352 339

2 263 793

. 290

414 561

Sum

ff vs - DVV bs T - ff

Nod = Dog

Sd ds = r fre Ts ss -,

Tör— F5J

Familien⸗ Nachrichten.

Verlobt: Frl. Anna Wrede mit Hrn. Dr. med. Otto Cremer (Mergentheim = Stattkyll in Rheinpr.). ‚Frl. Helene Jürst mit Hrn. Lieutenant und Adjutanten Dreßler (Berlin).

Verehelicht: Hr. Lieutenant Heinrich Abegg mit Frl., Emmy Coupette (Trier). Hr. Lieutenant v. Grolman mit Frl. Cathinka Affeld (Main). Sr. Apotheker Benediet Eichen mit Frl. Josepha Bungs (Gräfrath Burg Lüssem). Hr. Major Küster mit Frl. Eveline v. Leipziger (Spandau).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Dr. Roehreke (Staßfurt). Eine Tochter: Hrn. Haupt⸗ mann und Compagnie ⸗Chef Hellmich (Danzig). Hrn. Lieutenant v. Neumann (Neuhof). Hrn. Hauptmann Blanck (Berlin).

Gestorben: Hr. Ministerial⸗Rath a. d. Karl Burger (Karlruhe). Hr. Kammerherr a. D. Otto Leopold v. Krieger (Prag). Verw. Fr. Vauptmann Marie Emmich, geb. Westphal (Bad Soden). Hr. Pastor emer. Julius Geisler (Hohenliebenthal). Hr. Regierungs⸗Rath Car Ferdinand Fischer (Frankfurt a. O.).

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

lac] Bekanntmachung.

Der Rechtsanwalt Hering hierselbst als Pfleger: 1) der Deggendenz der verstorbenen Frau Falken⸗ heim, Mathilde, geborenen Cohn, nämlich: a. Adeline Alice, geboren am 8. April 1865, b. Hugo, geboren am 6. Juni 1866, e. Alfred, geboren am 15. Februar 1868, d. Margarethe, geboren am 7. Februar 1871, Geschwister Falkenheim, 2) der Descendenz der verehelichten Kaufmann Wolfsohn, Jenny, geborenen Cohn,

3) der Descendenz der Frau Sophie Wulf, ge⸗

borenen Cohn,

4) der Degcendenz der Frau Sara Francisca

Gottschalk, geborenen Cohn, 6) der Degcendenz der verebelichten Lipmann Wulf, Bertha, geborenen Cohn, hat das Aufgebot der Nachlaßgläubiger und Ver— mächtnißnehmer des zu Berlin, Margarethenstraße Nr. 7 wohnhaft gewesenen, am 25. Scptember 19579 verstorbenen Kaufmanns Moses Abraham Cohn, genannt Moritz Cohn, beantragt.

Sämmtliche Nachlaßgläubiger und Vermächtniß⸗ nehmer des Verstorbenen werden demnach aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf den

23. November 1880, Vormittags 11 Uhr, an Gexichtsstelle, Jüdenstraße Nr. 598, Portal H, Saal Nr. II, anberaumten Aufgebottztermine ihre Ansprüche anzumelden, widrigenfalls sie dieselben gegen die Benefieialerben nur noch in soweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblafferz aufgekommenen Nutzungen durch Befriedigung der angemeldeten Glaͤubiger nicht erschöpft wird.

Das Nachlaßverjeichniß kann in der Gerichts⸗ schreiberei, Rathhaus straße Rr. 4, 3 Treppen, Zim⸗ mer Nr. 6, von 11 bis 1 Uhr, eingesehen werden.

Berlin, den 24. September 1886.

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 61.

I24474] Oeffentliche Bekanntmachung.

bringe hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß durch Beschluß der Strafkammer Gr. Landgerichts der Provinz Oberhessen vom 16. September d. J. das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Großh. Bürgermeisters Deuchert von Rie—= dermoos mit Beschlag belegt worden ist. Gießen, den 4. Oktober 1880.

Der Staatsanwalt am Großherzoglichen Landgericht der Provinz Oberhessen. Schober.

24464 Bei dem unterzeichneten Königlichen Landgerichte

Deutsche Reich vom 1. Juli 1878 als Rechts anwalt zugelassen: Herr Dr. Fedor Julius Höckner, mit dem Wohnsitze in Dresden. Dresden, am 2. Oktober 1880. Königliches Landgericht. Wehinger.

Verkäufe, Verpachtun gen, GSubmissionen ꝛc.

Anktion.

Am Dienstag, den 19. Oktober, Vormittags 10 Uhr, sollen auf dem Grundstück des Ingenieur⸗ Dienst Gebäudes, Kurfürsten. Straße 65 / 6, ca. 35 Centner altes Zeitungspapier, 16 Centner altes Guß und Schmiedeeisen, alte Ofenthüren, Bretter und Kreuzhölzer ꝛc. meistbietend gegen baare Zah— lung verkauft werden.

Berlin, den 5. Oktober 1880.

Königliche Depot und Kassen⸗Berwaltung

des Ingenienr⸗Comitèés.

24432 1500 dm 3,5 em (a.) starke kieferne Bretter, 1690 4m 5 em (2) starke kieferne Bohlen, beides Hölzer zweiter Qualität, aber durchaus trocken werden sofort gekauft.

Bedingungen liegen in unserm Bureau aus; Offerten bis zum 15. d. M. einzusenden; auch auf Theillieferungen.

Königliche Direktion der Artillerie Werkstatt Danzig.

Berlin ⸗Stettiner Eisenbahn. Auktions · Anzeige.

Am Dienstag, den 19. Oktober er.R, Vormit⸗ tags von 9 Uhr ab, sollen auf dem Stettiner Bahnhofe zu Berlin gegen sofortige Baarzahlung an den Meistbietenden öffentlich verkauft werden: alte Bahnschienen und Schienenenden, unbrauchbare Hartguß ⸗Herzstücke, Weichenböcke, Schienenstühle, altes Schmelz, und Gußeisen und diverfe andere alte Materialien und Utensilien. Die Verkaufs⸗ bedingungen nebst spezteller Uebersicht der zum Ver⸗ kauf kommenden Gegenstände sind im Termine und vorher auf portofreie Anfragen von der Registratur unseres Centralbureaus hierselbst zu erfahren. Ein Cremplar derselben liegt in der Redaktion des Deutschen Submissions ⸗Änzeigers, im Bureau des Berliner Baumarktes und in der Börsen⸗Registratur in Berlin zur unentgeltlichen Einsichtnahme aus.

Stettin, den 29. September 18860.

Königliche Direktion.

24438 Bekanntmachung. Das 6. Thüringische Infanterie⸗Regiment Nr. 95

500 S, c. von 1879 Litt. C. Nr. 11 054 1090 M angeblich verbrannt sind.

Es werden Diejenigen, welche sich im Besitze dieser Urkunden befinden, hiermit aufgefordert, solches der unterzeichneten Kontrolle der Staatg⸗ papiere oder dem 2c. Lautz anzuzeigen, widrigenfalls das gerichtliche Aufgebotsverfahren Behufs Kraft⸗ loserklärung der Urkunden beantragt werden wird.

Berlin, den 4. Oktober 1886.

Königlich Preußische Kontrolle der Staats papiere.

über

[2c469] Bekanntmachung.

Von heute ab beträgt bei der Reichsbank der Diskont 5 Prozent, der Lombard Zinsfuß 6 Prozent.

Berlin, den 6. Oktober 1880.

Reichs bank · Direktorium.

lacs5 Bekanntmachung.

„Die Ausreichung der Zinscoupons Ser. X. über die Zinsen vom 1. Januar 1881 bis ult. De— zember 1885 zu den Schlesischen Pfandbriefen Lüitt. B. wird in der Zeit vom

19. November bis inel. den 10. Dezember d. f. an den Wochentagen Vormittags in unserer Ka e, Albrechtestraße 32, im Regierungsgebäude hierselbst dergestalt stattfiaden, daß von 5 bis 11 Uhr die Annahme der Pfandbriefe gegen Quittung unserer Kasse und nach einigen Tagen von 11 bis 1 Uhr deren Rückgabe erfolgt.

Bei Vorlegung der Pfandbriefe behufs Abstem— pelung der Coupons ist ein Verzeichniß der Pfand⸗ briefe, wozu Formulare in unserer Kasse unentgeldlich verabfolgt werden, abzugeben. Die Wiederausgabe der Pfandbriefe mit den Coupons erfolgt nur gegen Rückgabe der von unserer Kasse Über die Pfand⸗ briefe B. ertheilten Quittung ohne Prüfung der Legitimation des Empfängers.

Auf einen Schriftwechsel mit Privatpersonen

behufs Uebersendung der Coupons konnen wir uns

nicht einlassen, vielmehr muß die Präsentation und

der Rückempfang der Pfandbriefe persönlich resp.

durch einen Beauftragten erfolgen.

Die Ausgabe der Coupons zu den in der oben

genannten Zeit nicht eingereichten Pfandbriefen kann

erst in einigen Monaten stattfinden, workber be—

sondere Bekanntmachung erfolgen wird.

Breslau, den 1. Oktober 1880.

Königliches Credit ⸗Institut für Schlesien. Oelrichs.

24431 ö eoklenb. Hypoth. u. Woohselbank, Sohwerm. Status ultimo September 1880. Activ.

bedarf: 300 Helme,

309 Paar Schuppenketten, 25 Tornister mit Nadel, deren Lieferung im Wege der Submission vergeben werden soll. Versiegelte Offerten, unter Beifügung der Proben, sind bis zum 15. Oktober er. an die unterzeich⸗ nete Kommission einzureichen.

Lieferungsfrist: 4 Wochen nach Ertheilung des Zuschlags. Gear, den 5. Oktober 1880. Die Bekleidungs⸗Kommisston des 6. Thürin gi⸗ schen Jufanterie⸗ Regiments Nr. 55.

Verloosung, Amortisation, Sins zahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

lar! Bekanntmachung.

In Gemäßheit des 5. 20 des Aug führungsgesetzes zur Civilprojeßordnung vom 24. März 1573 (G. S. S. 281) und des 8. 6 der Verordnung vom 16. Juni 1819 (G. S. S. 167 wird hierdurch be⸗ kannt gemacht, daß dem Herrn Wilheim Lautz zu Biebrich die Schuldverschreibungen der deutschen Reichsanleihen und zwar: a. von 1877 Titt. A. Nr. 1212 1213 1216 über je 5000 M, itt. B. Nr. 3524 über 2000 , itt. G6. Nr. 3036 über 10900 6, b. von 1878 Litt. G. Nr. 3678 bis 3693

ist in Gemäßheit der Rechte anwaltsordnung für dat

266,509. 42 S6l 384. d6ʒ 2,87, 54. 78 1187. 16559. 84

Kasse und Bankguthaben. M. Wechselbestand . ; Effetten... Gethelligungen Hypotheken 16, 061,628. —. Darauf noch zu zählen.. 903, 290. 72.

I5, 158, 337. 2, 384,775. 1, 789, 143.

Lombarddarlehne .. Immobilien und Utensilien. Gontocorrent und sonstige ö . 2, 170,807. Diverse Aktiva (Unkosten ꝛc.) 1 73,603. a

Essl vn. g, O00Q,0Q0. 12, 261, 850.

3, 90d, 054. 569,341.

226, 363. 29,313.

rin, ECirkulirende Pfandbriefe Depositen⸗ und Sparkassen⸗ ö Contoeorrent und sonstige Grehitoren k

ö ö Diverse Passiva (vereinnahmte Zinsen, Provision ꝛc.)

6 6g, Saz. 8? Ab: Pfandbrief⸗ zinsen. Mhh. 860 423,454.

dd rr.

bͤI32 über je 1000 M6, Litt. D. Rr. 18 943 über

Ja. Die Direktion.

Dentscher Reichs⸗Anzeiger

und

öniglich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

Das Abonnement beträgt 4 ÆA 690 9 sür das Vierteljahr.

Alle Nost⸗Anstalten nehmen Kestellung an;

sür Berlin außer den KHost⸗Anstalten auch dir Ezpre⸗ P

dition: 8W. Wilhelmstr. Rr. 82.

XE 532

Insertionspreis für den Raum einer Aruckzeile 80 * ö ' . . .

n 23G.

Berlin, Donnerstag.

den 7. Oktober,

188.

Abends.

1

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Geheimen Kommerzien⸗Rath Moritz Simon zu Königsberg i. Pr. den Rothen Adler-QOrden dritter Klasse, so⸗ wie den Direktoren der Aktien⸗-Gesellschaft für Boden- und Kommunal⸗Kredit, Jean North und Blum zu Straß⸗ burg i. E., den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse zu

verleihen.

Deuntsches Reich.

Die im Jahre 1860 in Stockton (Staat Maine, V. St. v. A.) . bisher unter der Flagge der Vereinigten Staaten von Amerika gefahrene Bark „Black Diamond von 601,08 britischen Register⸗Tons Ladungsfähigkeit hat durch den Uebergang in das ausschließliche Eigenthum des im Kö⸗ nigreich Preußen staatsangehörigen Paul Bohm zu Yokohama das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem bezeichneten Schiffe, für welches der Eigenthümer Danzig zum Heimathshafen gewählt hat, ist am 20. Juli d. . Kaiserlichen Konfulat zu Yokohama ein Flaggenattest ertheilt worden.

Rönigreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem geb iber Heinrich Lueg zu Düsseldorf den Charakter als Kommerzien⸗Rath zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: . den 6 primarius Hermann Mittelhausen in Treptow a. Rega zum Superintendenten der Synode Treptow a. Rega, Regierungsbezirk Stettin, zu ernennen.

Ministerium des Innern.

55 In 2 Cirkularverfügung des Ministers des Innern vom 360. Augu st 1880,

die Volkszählung betreffend. (S. Nr. 234 und 235 des Reichs und Staats ⸗Anzeigers.) Anlagen.

Zählung am 1. Dezember 1880. Instruktion für die Behörden.

Allgemeine Bestimmung. ö

Am 1. Dezember 1880 findet im preußischen Staate unter Lei- tung des Königlichen statistischen Bureaus eine Vol ks zählu ng statt. Diese Zählung ist den nachfolgenden Bestimmungen gemäß

szuführen.

ö Besondere Bestimmungen. I. Wer und was ist zu zählen? .

Il) Die Volkszählung bezweckt, die Zahl und einige charakteri⸗ stische Eigenschaften der ortsanwesenden Bevölkerung zu ermitteln und hierbei die Grundlagen zur Feststellung der Wohn—

6 rung mit zu erheben.

3 53 nwesende Bevölkerung besteht aus der Gesammtzahl der zur Zählungszeit innerhalb jeder einzelnen Stadt⸗ oder Landgemeinde und jedes selbständigen Gutsbezirks des Stagtes anwesenden Personen. Als ortsanwesend werden diejenigen Per⸗ sonen betrachtet, welche in der Nacht vom 30. November zum 1. De⸗ zember 1880 sich in den betreffenden Gemeinde- und Gutsbezirken aufhalten.

4 welche sich auf Schiffen oder Fahrzeugen auf— halten, die im Gebiete des preußischen Staats verweilen, werden dessen ortsanwesender Bevölkerung zugerechnet.

Während der Nacht vom 30. November zum 1. Deiember 1880 auf Reisen oder sonstwie unterwegs hefindliche Personen, ein schließlich der auf Schiffen oder Fahrzengen sich aus haltenden werden da als anwesend gezählt, wo sie am Vormittage des 1. Dezember anlangen. ;

3 ie Wohnbevölkerung, besteht aus den orteanwesenden per f der ede der vorübergehend Abwesenden und abzüglich der vorübergehend Anwesenden. Als vorübergehend abwesend an zy chen sind die Personen, die zur Zählungszeit aus vorübergehendem Anlaß, ohne Aufgabe ihrer Wohnung oder Schlafstelle, aus der Hau hal. tung, der sie angehören, auswärts abwesend sind. An ihrem Aufenthaltsorte sind dieselben vorübergehend anwesend. .

4) Von jeder ortsanwesenden Person ist, soweit als zutreffen zu ermitteln und zu verzeichnen: a. der Familien, und o n b. das Geschlecht; . das Alter; d. der Geburtsort; e. der . ort; g. die Staatsangehörigkeit; h. das , ng, , ,, 9. Familienstand; E. die Stellung zum n,, . . etwaige die Bildungs-! und Erwerbsfähigkeit ö lgende Körper und Geistesmängel; m. der Erwerbs. oder Berufszweig; n. und o. die soziale Stellung im Beruf oder Gewerbe; p. das

ilitã ältniß, . ö Nen rr e , gl ere über die verlangten Nachweise enthält die Zählkarte A.

II. Wie ist zu zählen? A. Mitwirkung der zu Zählenden. e dl berster Grundsatz gilt, die Mitwirkung der Bevölkerung bei 9 ehen in . zu nehmen und die Haushaltungs⸗ Vorstände zu verpflichten, daß sie die über die Personen ihrer Haus⸗ haltung verlangten schristlichen Nachweise auf den hierzu bestimmten

2 ur Erhebung der Nachweise über die einzelnen Personen ö Zählkarten A. und zur Kontrole dieser Nachweise die Haus tungs Verzeichnisse B. . ö. U n ener der für eine Haushaltung erforderlichen Zählkarten A, das Haushaltungtverzeichniß B. und die Anleitung 0. zur Ausfüllung dieser Karten bilden zusammen einen Zählbrief D. Auf einer der Außenseiten desselben befindet sich die Adresse des Haushaltungsvorstandez, an welchen er gerichtet ist, auf den übrigen Seiten die Anleitung C. und ausgefüllte Muster von A. und des ichnisses B. . . . jede Haushaltung ist ein solcher Zählbrief bestimmt. Anstalten für gemeinsamen Wohnaufenthalt (wie z. B. Er ie hu gg Kranken⸗, Heil. und Pflegeanstalten, Alt erversorgungs⸗Anstalten, Gefängnisse, Strafanstalten, Kasernen, Gasthöfe u. . w.) werden den Haushaltungen gleich geachtet. Ihre Vorstände erhalten Zählbriefe sowohl für die Änstalt, als auch für ihre eigene Haushaltung. Ein⸗ zelne, eine eigene Hauswirthschaft führende Personen sind gleich falls als Haushaltungsvorstände anzusehen und bei der Zählung wie

solche zu behandeln. . B. Obliegenheiten der Ortsbehörden.

Die Aus führung der Zählung ist Sache der Orts- (Kom- munal⸗) Behörden. In den Städten, in welchen die Polizeiverwal⸗ tung Königlichen Behörden übertragen ist, liegt die Ausführung der selben dem Magistrat und der Polizeibehörde gemeinschaftlich ob. In den Landgemeinden und Gutsbezirken haben die Polizeibehörden nach Anleitung der Kreisbehörden bei der Zühlung Beihülfe zu leisten.

a. Bildung von Zählkommissionen. .

1) Zur unmittelbaren Leitung der Zählung wird in jeder Ge meinde, soweit Dies ,, ick entbehrlich erscheinen lassen, eine Zählkommission gebildet;.

; 2) e, n n,, der Zählkommissionen kommt es hauptsächlich darauf an, solche Perfonen für dieselben zu bestimmen, welche die Wichtigkeit der Zühlung zu benrtheilen im Stande sind und Interesse an deren zweckentsprechender Ausführung nehmen, und die außerdem das Vlrtrauen der Gemem nde Angebörigen und hir lůng⸗· liche Kenntniß der örtlichen Verhältnisse besitzen. Die Theilnahme an der Zählkommission ist ein Ehrenamt. .

3) Die Bildung der Zählkommissionen muß bis zum 15. No⸗

er erfolgt sein. ; . . l. . der Zählkommissionen, beziehungsweise, wo Zählkommissionen nicht eingesetzt sind, der Ortsbehörden“) besteht hauptsächlich in Folgendem: .

a. Eintheilung der Gemeinden in Zählbezirke;

b. Annahme und Anweisung der Zähler; ö

c. Prüfung und, soweit nöthig, Berichtigung der Angaben in ·n ausgefüllten Zählpapieren; . . ö. ö. k Richtigstellung der Zähler⸗Kontrolliste F.

b. Eintheilung der Gemeinden in Zählbezirke. ; 1) Die Zählung muß in genau abgegrenzten Bezirken (Zähl⸗ irk rfolgen. , 3, sich, die Zählbezirke in der Art zu begrenzen, daß dieselben in der Regel nicht mehr als 49 Haushaltungen um— fassen und sich an die in den Gemeinden bereits. bestehenden Ein⸗ theilungen thunlichst anschließen. Liegt ein Theil der Gemeinde in einem anderen Amtsbezirke als der Haupttheil, oder außerhalb der Zollgrenze, so muß derselbe unter allen Umständen als besonderer Zaͤhlbezirk behandelt und diese . Eigenthümlichkeit auf der Kon lliste ausdrücklich angegeben werden. . Lehn darf 66 , . oder unbewohates Haus und Ge⸗ böft übergangen werden. Im Zweifel, welcher Gemeinde die auf Flüssen 2c. ankernden ehr f zugerechnet werden sollen, entscheidet ie Kreis, oder Amtsbehörde. ö n 5 ae ke jedem Zähler überwiesenen Zählbezirks ist auf dessen Kontrolliste so genau zu bezeichnen, daß über die Zugehörigkeit der einzelnen, zu seinem Bezirke gehörigen Häuser und Gehöfte ein Zwelfel nicht entstehen kann, und Doppeljählungen wie Auslassungen zsolut vermieden werden. . . n,, egen Wohnplätze und, größere Anstalten Seil; anstalten, Strafanstalten, Kasernen 2c. bilden zweckmäßig selbständige n,, Eintheilung der Zähl hezirke, welche Kasernen, Militär · lazarethe und anderweite militärische Etablissements umfassen, ist der Kommandantur oder, wo g solche fehlt, der obersten Militär⸗ 6 d tes zu lberlassen. . . , * gr hen der Gemeinden in Zählbezirke und die An— nahme der Zähler ist bis spätestengs den 20. November d. J. zu beenden. I e. Annahme und Anweisung der . 6 1) Zur Austheilung und Wiedereinsammlung der Zählbriefe i für 16 Zählbezirk ein Zähler und ein Vertreter der in Behinderungtfällen für ihn eintritt, zu bestellen. Bei der Auswahl der Zähler ist Rücksicht darauf zu nehmen, daß sie zur Besorgung der ihnen obliegenden Geschäfte hinreichend befähigt sind. Erscheinen diese Geschäfte in gewissen Gegenden bei dem Umfange eines Zähl, bezirkes von 40 Haushaltungen ,, so ist der Zählbezirk weniger Haushaltungen zu beschränken.— . 3. r rf e m e gebieten, soweit thunlich, nur solche Zähler zu verwenden, welche sich dem Zählgeschäft freiwillig unterziehen und deren Gemeinsinn und Befähigung dafür bürgen, daß sie dasselbe mit Umsicht instruktionsmäßig ausführen. Wenn für

) Um die Worte „Zählkommissionen bezw. Ortsobrigkeiten“ nich t en n gl bei lediglich auf das Zählgeschäft gerichteten Thãtig⸗ keiten derselben zu wiederholen, wird künftig nur die Zählkommission als hiermit betraut bezeichnet werden. In Orten, wo Zählkommis⸗ sionen nicht vorhanden sind, sind die Ortgobrigkeiten die mit der Ausführung dieser Geschäfte Beauftragten. Da, wo gewisse Thätig⸗ keiten den Ortsobrigkeiten als solchen zugeschrieben sind, werden sie auch ausdrücklich genannt, und, wo Dies der Fall ist, sind die be⸗

ählkarten u. f. w. und nach den hierfür gegebenen Bestimmungen ö, rr itun C.), so weit als thunlich, selbst liefern.

nehmen.

in ählbezirke freiwillige Zähler schlechterdings nicht zu finden . . e e Zähler zu bestellen, denen dann eventuell auch Bezirke von mehr als 49 Haushaltungen überwiesen werden können. Falls ein solcher besoldeter Zähler seine Thätigkeit sogar über mehrere Gemeinden erstreckt, muß er über jede einzelne Gemeinde seines ZJählbeztrks eine besondere Kontrolliste F,. aufstellen. Bei unvermeld- sicher Annahme besoldeter Zähler ist mit äußerster Sparsamkeit zu erke zu gehen. ö . . 3. 3) i Zählkommission hat demnächst dafür zu sorgen, daß die Zähler sich mit ihren Obliegenheiten nach der Zählerinstruktion FE. vollkommen vertraut machen. Sie hat zu diesem Zwecke e n Zähler rechtzeitig ? Formulare der Kontrolliste E. und eine In struk⸗ tion E., sowie den für seinen Bezirk erforderlichen Vorrath von Zählkarten A, Haushaltungs ⸗Verzeichnissen B. und Anleitungen 9. zu⸗ zustellen. Das eine Formular der Kontxrolliste E, kann der Zähler als Konzept benutzen, das andere ist zur Reinschrift zu verwenden. ) Die für die militärischen Anstalten erforderlichen Zählpapiere sind an die vorstehenden Militärbehörden zu übergeben, welche die nöthigen Anordnungen wegen der Ausfüllung derselben treffen werden. Näheres über den Umfang der Obliegenheiten der Zähler enthält die Zählerinstruktion E.

d. Schlußarbeiten der Zählkommissionen und Orts⸗ behörden. ö

1) Die Zählkommission hat das von dem Zähler zurückgelieferte zahl na e id lin einer genauen Prüfung zu unterziehen und etwaige Mängel, soweit nöthig, auf Grund unmittelbarer, in den ein⸗ zelnen Haushaltungen mündlich einzuziehender Erkundigungen, zu beseitigen. Finden sich nachträglich noch Häuser und Saushaltungen vor, welche in der entsprechenden vollzogenen Kontrolliste F. des Zählers fehlen, so sind die erforderlichen Nachzählungen sofort zu veranlassen, unter Beifügung des Datums der nachträglich erfolgten Aufnahme. Dabei ist festzuhalten, daß die Angaben sich stets auf den Stand vom 1. Dejember d. J. beziehen muͤssen.

2) Die zur Prüfung auf ihre Richtigkeit aus den Umschlägen der Zahlbriese genommenen, ausgefüllten Zählkarten und Haus hal⸗ tungsverzeichnisse sind nach beendigter Prüfung und Richtigstellung wieder in den . un ,, zu verwahren; Verwechslungen

ierbei sind sorgfältigst zu vermeiden. ; ; - 3) diele , Zählpapiere der eiazelnen Zähl bezirke geprüft, beziehungtweise ergänzt und berichtigt sind, werden die beiden, zu jedem Bezirke gehörigen Exemplare der Kontrollisten von der Zählkommission mittelst Namensunterschrift als richtig beglaubigt. .

4) Von den nun in doppelten Exemplaren vorhandenen, abge⸗ schlossenen und beglaubigten Zählerkontrollisten F. ist Seitens der Gemeinden und Gutsbezirke, welche die Zählpapiere vom Königlichen Landrathsamt empfangen haben, das Reinschriftexemplar jedes Zähl bezirks sofort, jedenfalls aber spätestens bis zum 15. Deʒember 1880, an das Königliche Landrathsamt zu senden. Die Orts behörden der⸗ jenigen Gemeinden ꝛe., welche die Zählpapiere direkt vom Königlichen statistischen Bureau empfingen, haben die Reinschrift · Exemplare dieser Kontrollisten direkt an dasselbe bis spätestens den 31. Dezember 1880 inzusenden. . . . Die Konzeptexemplare der Zählerkontrollisten sind bei der Ortsbehörde zu belassen und daselbst gut aufzubewahren. Eine Orte⸗ übersicht (wie bei den früheren Zählungen) ist daraus, wenigstens für die Zwecke der allgemelnen Landesstatistik, nicht aufzustellen. Jeder Ortsbehörde, welche von dem Königlichen statistischen Bureau eine Uebersicht der Hauptergebnisse der Zählung ihres Ortes verlangt, wird eine solche, im Laufe von 3—6 Monaten nach Eingang der Zählpapiere daselbst, unentgeltlich zugestellt. ö

6) Nach Abschluß und Beglaubigung der Zählerkontrollisten E. werden die Zählbriefe jedes Zählbezirks nach Nummern geordnet und zu einem Packete vereinigt, wobei Sorge zu tragen ist, daß die Zähl⸗ karten 2c. beim Schnüren nicht verbogen oder eingeschnitten werden. Auf jedes Packet ist der Name des Zählorts und die Nummer des Zählbezirls in demselben zu schreiben. Alsdann werden sämmtliche ZJählbezirkspackete das Packet aus dem ersten Zählhezirk obenauf für die ganze Gemeinde sorgfältig zusammengepackt und nebst den unbenutzt gebliebenen Formularen so bald als thunlich spã⸗ testens bis zum 31. Dezember 3880, der Kreisbehörde übersandt. Diejenigen Städte, welche die Zählpapiere direkt vom Königlichen statistischen Bureau empfingen, haben dieselben wohl geordnet und verpackt vom 1. Februar 1881 an zur Absendung an das genannte Bureau bereit zu halten, welches ihnen jedoch die Zeit der Absen⸗ dung noch näher bestimmen wird. Das Gesammtpacket ist mit einer Aufschrift nach folgendem Muster zu verseben:

Zäblung vom 1. Dezember 1889. Kreis Memel. Gemeinde Waltere dorf.

C. Obliegenheiten der Kreisbehörden u. s. w. 254 1 en Kreisbehörden (Landräthen, Amtshauptmännern u. s. w. und ,,, Behörden derjenigen Stãdte, welche die Zäh⸗ lung selbständig ausführen, liegt die unmittelbare Fürsorge für die sachgemäße Instrairung der Ortsbehörden, bezw. Zählkommissionen und Zähler, für die Vertheilung der Zählpapiere und für die in⸗ struktlonsmäßige Durchführung der Zählung ob. ; ; 2) Die erforderlichen Drucksachen oder Zählpapiere erhalten die Kreisbehörden, die Behörden der oben bezeichneten Städte und die Behörden der übrigen über 5009 Bewohner zählenden Stadt bis Ende Oktober d. J. direkt durch das Königliche statistische Bureau in Berlin, an welches auch r ef . näher zu begründende orderungen direkt zu richten sind. ö . ; daa Die e ee dn. u. s. w haben für die rechtzeitige Ver⸗ theilung der Zählpapiere an die Städte mit weniger als 5000 Be- wohnern, sowie an sämmtliche Landgemeinden und Gutsbezirke zu sorgen, so daß sich dieselben ohne Ausnahme spätestens am 19. No⸗ vember d. J. im Besitz aller erforderlichen Zählpapiere befinden. Die Mengen der vom Königlichen statistischen Bureau übersandten Zählpapiere sind nach dem Bedarf von 1875 mit einem Zuschlag von I5 6 / bemessen. Etwaiger Mehrbedarf ist sofort bei genanntem

treffenden Thätigkeiten nicht von den Zählkommissionen wahrzu⸗—

B lden. 696 geen ef deter Zählung und zwar bis spätestens den