1880 / 248 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 21 Oct 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Parlia, 19. Oktober. (W. T. B.)

Rohzueker SSo ruhig, loco 54 00. Raffinirter Zucker loce Weisser Sucker ruhig, Nr. 3 pr. 100 Kilogr pr. Oktober 59, 75, vr. November 59, 75, pr. Derember —, pr. Okto- ber- Januar 60, 25.

Paris, 19 Oktober. (RV. T. B.)

Produktsnmarkt. Veizen behauptet, pr Oktober 28,50, pr. November 28, 30, pr. November- Februar 27,75, pr. Januar- April 27,80. Mehl behauptet, pr. Okt. 60, 00, pr. November 58, 76, pr. November-Februar 58 900, pr. Junuar-April 57, 60. Rüböl ruhig, pr. Oktober 73, 50, pr. November 74,25, pr. Derember 74,75, pr. Januar-April 76,00. Spiritus ruhig, pr. Oktober 63,75 pr. No- vember 62, 50, pr. Dezember 62,25, pr. Jannar-April 61, 25.

white loco 11,00 Br., 10,90 Gd., pr. Oktober 10,90 G., pr. Novem- ber- Dezember 10 90 Gd. Wetter: Sehr schön.

Pest, 19. Oktober. (MW. T. B.) .

Produktenmarkt. Weizen loco ruhig, auf Termine sieh befestigend, pr. Herbst 11.52 Gd., 11,57 Br., pr. Frühjahr 12,27 604., 12, 30 Br. Hafer pr. Herbst 6, 5 Gd., 6, 60 Br. Mais pr. Mai- Juni 6, 35 Gd., 6,40 Br. Wetter: Nobel.

Amnterdam, 19. Oktober. (M. T. B.)

Bancazinn 534.

Armisgtercdkam , 19. Oktober. (M. . FP)

Getreidemarkt. (Schlussbericht Weizen pr. März 301, Roggen per Oktober 249, per März 236.

Amtwerpenm, 19. Oktover. (W. T. B.)

Eetroléeum markt. (Schlussbericht) Raffinirtes. Type weiss, loco 274 bez. and Br., pr. November Dezember 28 bez. und Br., pr. Januar- März 26 bez. und Br. Steigend.

Antwerpenm, 19. Oktober. (w. T. B.)

Deutscher Reichs⸗Anzeiger

St. Petersburg, 19. Oktober. (W. T. B.)

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

Weizen loc 17,25, Roggen loc 14,00. Hafer loco 5 30. Hant . loFʒo 31,50, Leinsaat (9 PFud) loco 17.50. Wetter: Kalt. ( f

Stettin, 19. Oktober. (V. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen pr. Herbst 208, 5), nr. Frühjahr 212.09. Roggen pr. Herbst 207, G, pr. F üb jahr 194,00). Räböl 109 ilogr. pr. Oktober 54. 20, pr. April-Mai 57, 09. Spiritus loco 8, 20, pr. Oktober 58, 00, pr. Oktober-November 57, 10, pr. April- Mai 58 00. Petroleum pr. Oktober 11.30. Rübsen pr. Ok- tober 240,07.

PEogsem, 19. Oktober. (W. T. B.)

Spiritus pr. Oktober 57, 29), pr. November-Dezember 5b, 5, pr. April-Nai 57, So. Matt.

Kroenlanm, 20. Okteber. (W. T. B.)

(Getreidemarkt.) Spiritug or 100 L ter 100 υ½ per Oktoher 58 O0, per Oktober-November 58, 0, per April-Mai 58, Sęy. Weizen Fer Oktober 210.00). Roggen Fer Oktober 205,00, per Oktober-= November 203 90, per 3pril-Mai 198 00. Rüböl loco per Oktober- Norember 51,75. per November - Dezember 5l, ᷓ'5, per April. Mai

Alle Nost⸗Anstalten nehmen Gestellung an;

55, 50 Zink umsatzlos. Wetter: Trübe. Cöln, 19. Oktober. (W. T. B.) Getreidemarkt.,.

23,50, pr. November 21,65, pr. März 22, 20.

pr. November 20, 65, pr. März 20, 5. KHafer

loco 29, 60, pr. Oktober 29,20, pr. Mai 30 00.

HKremenm, 19. Oktober. (W. T. B.)

Fetroléeum (Schlussbericht) steigend, Standard white loco 10,85 à 10,90 bez., pr. 11, 05 àù 11, 15 bez.

HHamhburx, 19. Oktober.

Getrei dsmarkt. Roggen loco und auf Termine fest.

Weizen pr. Oktober 210 Er. 208 G4. 210 8d. Roggen pr. Oktober 202 Br., 200 Gd. 189 Br., 187 Gd. Hafer fest. Gerste fest. 56, pr. Mai 585. Spiritus ruhig, pr. Oktober 523

W. T. B.)

ber- Dezember 50 Br., pr. Dezember-Januar 504 Br., pr. April- Mai 50 Br. Kaffee fester, Umsatz 3000 Sack Petroleum fest, Standard

Weizen hiesiger loco 22.50, . Roggen loco 22, 90, loco 14.50.

grosses Novemper-Dezember

Weizen loco rahig, auf

pr. April. Mai 212 Br.,

5

Ruhõl

gen still. Hafer steigend.

fremder l remder loco LIverpock, 19. Oktober.

RRnbõl . theurer. Wetter: Schön. Liverpool, 19. Oktober.

Geschäft. Geng rs, 19. Oktober.

Termine flau.

Getreide markt.

pr. April · Mai matt, loco Br., pr. Novem-

Micholls 9

Printers 16/16 3/30 8pfd. 94 6.

Getreidem ar kt. (Schlussbericht) Gerste weichend. n . B) Getreidemarkt Weizen 1 d. billiger, Mehl stetig, Mais 1.

(VW. T. B.) Baum wolle. (Schlussbericht) Umsatz 10 0090 B., davon fär Speknlation und Export 1000 B. Fest. ber- Dezember- Lieferung 6 Dezember-Jqunnar-Lieferung 67½is d. (R. I. B.] Kohsisse n. Mixed numbres warrants 51 sh. bis 51 sh'. 44. Hulk, 19. Oktober. (W. T. B.) Weizen fest. Wetter: Schön. Manchester, 19. Oktober. 12r Water Armitage 735, 12 Water Taylor 8. 20r 30r Water Gidlor 10, 30r Water Clayton 104, 40r Mule Mayoll 103, 40r Medio Wilkinson 119, 36r Warpcops Qualität Rowland 108, 40r Double Weston 11, Anziehen.

Weizen weichsnd. Rog-

12 Gd.

Middl. amerikanische Novem-. 134. Sehmulz

70 000, do. Water do. nach

200 000 Sack.

.

io w- Orleans 113, rohes Fotrolenm 7, do. Pipo line Certificata D. 98 C. Mehl 4 D. 40 C. mixed 56 C. Zucker (Fair refining Muscovades) 73. (Karke KRiloeor 883, doG. K Brothers 9. Seck (8hart elear]¶ ilr: 3 C. Kid de Jameirec, 18. Okto er. Weckhselcours auf London 233, do., auf Paris 403. Kaffeemarktes: Steigend. Preis für good first 4600 à 4750. Durch- schnittliche Tageszufuhr 17 250 Sack. nach dem Kanal dem Mittelmeer 3500, Vorrath von Kaffee

Ner- orks, 19. Oktober. (T. LT. B.) Maar en bericht.

Baumwolle in Ken- Tork 113/16, do. in Petroleum in New Tors 12 G., do, in Ehijsdeliphis

Mais (old Kaffee (Rio-) FnRirbanks 9, do. Rohe Gotrsidofracht 5. . ..

Rother Winterweizen 1 D. 17 6.

Tendenz des

Ausfuhr nach Nordamerika und Nord - Huropa 28 000 Sack, in Rio

60r Donbloe Weston 132,

Gem erral- Ver sam n, Huungen. 30. Oktober. Vlotorla-Hütte. Ord. Gen. Vers. zu Berlin.

Theater.

Königlieke Schauspiele. Donnerstag: Opernhaus. 192. Vorstellung. Aladin, oder: Die Wunderlampe. Großes Zauber ⸗Ballet in 3 Aften von Hoguet. Musid von Gährich. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaug. 210. Vorstellung. Die Be⸗ kenntnisse. Lustspiel in 3 Akten von Bauernfeld.

Zum Schluß: Herrn Kaudels Gardinenpredig— ten. Lustspiel in 1 Akt von G. v. Moser. An⸗

fang 7 Uhr. t

Freitag: Opernhaus. 193. Vorstellung. Aida. Oper in 4 Akten von G. Verdi. Text von Antonio Ghislanzoni, für die deutsche Bühne bearbeitet von Julius Schanz. Ballet von Paul Taglioni. (Frl. Brandt, Fr. Mallinger, Hr. Fr icke, Hr. Niemann, Hr. Betz.) Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 211. Vorstellung. Deborah. Volksschauspiel in 4 Akten von S. H. von Mosen⸗ thal. Anfang 7 Uhr.

Kallner- Theater. Donnerstag: Zum 41. M.: Krieg im Frieden.

Jictoria- Theater., VDireftion? Grull Hahn. Donnerstag: Gastspiel der ersten Solotänzerin Fräulein Clara Qualitz, des ersten Solo—⸗ tänzers Sigr. Aldo Spadalino, vom Theater della Scala in Mailand. Zum 19. Male: Der wilde Baron. Großes Ausstattungsstück mit Ballets in 12 Bildern von Gustav Kadelburg. Musik von Gustav Lehahardt. Ballets von Therese v. Kilanyi. Kostüme vom Ober⸗Garderobier Happel. Maschi⸗ nerien vom Maschinenmeister H. Geisler. Elektrisches Licht vom Inspektor Krämer. Sämmtliche Dekora—⸗ tionen aus dem Atelier von F. Lütkemeyer in Co— burg. In Seene gesetzt von Emil Hahn.

Kesidenz- Theater. Donnerstag: Zum 153.

M.: Daniel Rochat. Schauspiel in 5 Akten von Victorien Sardou. Deutsch von Laube.

Krolls Theater. Donnerstag: Kosiki. Ko⸗

mische Operette in 3 Akten von Lecocq. Anf. 7 Uhr. Freitag: Dieselbe Vorstellung.

Vational- Theater. Donnerstag: Gastspiel des Hrn. Ludwig Barnay: Graf Essex.

Germania-Minter- Theater. (Im Wein- bergsmweg.,) Donnerstag: Der Postillon von Müncheberg. Posse mit Gesang in 3 Akten von EG. Jacobson und R. Linderer. Musik von A. Conradi.

Freitag: Drei Tage aus dem Leben eines Spielers. Lebensbild in 3 Abthl. von L. Angely.

Fhenater. Donnerstag: Gastspiel des Herrn Theodor Lebrun, Direktor des Wallner⸗Theaters, und seiner Mitglieder Frau Carlsen, Frls. Mejo, Goernemann, der Herren Gallewski, Kriete, Seydel, Neuber u. s. w. Der Hypochonder. Lustspiel in 4 Akten von G. v. Moser. (Rentier Birkenstock: Hr. Dir. Tb. Lebrun.) Kasseneröffnung 6 Uhr. Anfang der Vorstellung 7 Uhr. 1. Parquet 1 S 50 8 2e.

Freitag: Auf allgem. Verl. Doctor Klaus. Lustspiel in 5 Akten von Ad. L'Arronge. (Doctor Klaus: Hr. Direktor Th. Lebrun.)

Sonnabend: Zum 1. Male: O, diese Männer! Schwank in 4 Akten von J. Rosen. (Rentier Möoorlandt: Hr. Direktor Th. Lebrun.)

Sonntag: Vierte Nachmittags⸗Vorstellung. Zum 199. Male: Der Rattenfänger von Hameln. Anfang 4 Uhr, Ende 6 Uhr. Billets zu diesen Vorstellungen sind schon jetzt, Vormittags von 16 bis 1 Uhr, an der Theaterkasse zu haben.

Bilse.

elle - Alliance -

Concert-Ilaus. Concert des Kgl. Hof⸗Musikdirektors Herrn

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Louise Klawiter mit Hrn. Lieu⸗ tenant Waldemar Freiherrn v. d. Goltz (Sla— bencin Lippstadt). Frl. Lydia Schlaaff mit Hrn. Oberprediger Rietz (Seyda).

Verehelicht: Hr. Hauptmann und Adjutant Zedler mit Frl. Lucie Helling (Posen). Hr. Pastor O. Beyer mit Frl. Martha Wagne r (Lorenzberg). .

Gh boren:; Ein Sohn: Hrn, Lieutenant Runge (Torgau). Hrn. Stadtrath v. Holly (Halle).

mann Ernst Freiherrn v. Mirbach (Berlin). Hrn. Premier-Lieutenant und Brigade ⸗Adjntant Dans v. Carlowitz ⸗Hartitzsch (Dresden).

Gestorben: Hr. Pastor emer. Dr. Danko Rudolf Otto Burchardi (Breelau). Hr. Dr. jur. Frölich (Hannover). Hr. Präsident Bernhard Rathgen (Weimar).

Gegen den unten beschriebenen Stubenmaler Johann Georg Wilhelm Kämpfe, welcher sich verborgen hält, ist in den Akten 8. A. VIII. D. 204890 die Untersuchungshaft wegen Be⸗ leidigung aus §5§. 185 u. 74 Reichs⸗-Straf⸗Ges. B. verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und nebst allen sich bei ibm vorfindenden Geldern und Gegenständen an das Stadtvoigtei⸗Gefängniß, Molkenmarkt 1 hierselbst, abzuliefern. Berlin, den 9. Oktober 1880. Königliches Amtsgericht J. Abthlg. 94. Beschreibung: Alter: 54 Jahre; Größe: 164 em; Statur kräftig; Haare: schwarz⸗ grau; Stirn: hoch, schräg; Bart: Schnurrbart braun, sonst rasirt; Augenbrauen: braun; Augen: braun; Nase: dick; Mund: gewöhnlich; Zaͤhne: voll⸗ ständig; Kinn: oval; Gesichtsfarbe: gesund; Sprache: deutsch. Hesondere Kennzeichen fehlen.

Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Schuh⸗ macher und Arbeiter Johann Carl Wilhelm ͤ Stieler ist in den Akten V. R. IJ. Nr. 742 de i856 die Untersuchungshaft wegen Raubes verhängt. Es wird ersucht, den zc. Stieler, welcher nicht zu er— mitteln ist, zu verhaften und an die Königliche

Stadtvoigtei⸗Direktion hierselbst abzuliefern. Berlin,

den 16. Oktober 1889. Der Unterfuchungzrichter bei

dem Königlichen Landgerichte J. Bailleu. Be⸗ schreibung: Alter: 34 Jahre, geb., am 6. Dezem⸗ ber 1845. Geburtsort: Bomst, Größe: 1 möö em, Statur; kräftig, Haare: blond, Stirn: hoch und breit, Augenbrauen: blond, Augen: blau, Nase: dick, Mund: dicke Lippen, Zähne: unvollständig, Kinn: O al, Gesicht: oval und breit, Gesichtsfarbe: gesund, Sprache: deutsch und polnisch. Besondere Kenn zeichen; Am rechten Stirnhöcker eine harte Narbe, im Nacken rechts ein brauner Leberflick.

Steckbriefs Erneuerung. Der gegen den Ar— beiter Aleys Stramusky wegen schweren Dieb⸗ stahls unter dem 23. August 18860 erlassene Steck⸗ brief wird hierdurch erneuert. Berlin, den 18. Oktoher 1880. Königliches Landgericht II. Der Untersuchungsrichter.

Steckbrief. Gegen den Peter Mlynarczyk, Sohn der Wittwe Lucie Miynarczyk zu Cerekwice— Hufen, welcher flüchtig ist, soll eine durch Straf⸗

vom 15. Februar 1880 erkannte Gefängnißstrafe von ? Tagen vollstreckt werden. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Bezirksgefängniß abzuliefern und zu den Akten II. A. 7. / 80 Nach⸗ richt zu geben. Jarotschin, den 15. Oktober 18.6. Königliches Amtsgericht.

Sted brief. Gegen den unten beschriebenen Ein— lieger Joseph Kasprzak zu Noskow, welcher flüch⸗ tig ist, soll eine durch Strafbefehl des Königlichen Amtsgerichts zu Jarotschin vom 26 Januar 1880 erkannte Gefängnißstrafe von sechs (6) Tagen voll⸗ streckt werden. Es wird ersucht, denselben' zu ver—⸗ haften und in das Bezirksgefängniß abzuliefern und zu den Akten II. . 4/80 Nachricht zu geben. Jarotschin, den 15. Oktober 1886. Königliches Amtsgericht.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

ö ; ö 2s! Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Joseph Isaae Weil in Nord—⸗ leda, vertreten durch seinen Prozeßbevollmächtigten, Mandatar Griemsmann zu Otterndorf, klagt gegen den Schiffer Hinrich Siruß, genannt Schröder aus Otterndorf, wegen käuflich gelieferter Waaren aus dem Jahre 1878, mit dem Antrage auf Zah⸗ lung von 59 ½ 36 nebst 500 Zinsen seit der Klagezustellung und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das König liche Amtsgericht J. zu Otterndorf auf

, den 23. Dezember 1880, 7 ormittags 19 Uhr,

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

Auszug der Klage bekannt gemacht.

Appel, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Hrn. Apotheker Stöve (Lingen). Hrn. Haupt⸗

Notar

befehl des Königlichen Amtsgerichts zu Jarotschin!

Föss⸗⸗ U

Oeffentliche Zustellung mit Ladung. Durch den kgl. Rechtsanwalt Herrn Wibel 6 NVeustadt a. S. wurde bei dem k. Landgericht Schweinfurt für den Bauern und Gemeindeverwalter Mathäus Kirchner zu Haselbach gegen den Han⸗ delsmann Juda Sachs von Oberelsbach, jetzt unbe— kannten Aufenthalts, eine Klage wegen eines rück. ständigen Kaufschillings eingereicht, in welcher bean⸗ tragt wird: den Beklagten zur Zahlung von 1150 S nebst 5 Zinsen seit 35. März 1879, sowie in die Kosten des Verfahrens inkl. jener der Arrestprozedur zu verurtheilen.“ Zur mündlichen Verhandlung dieser Klage ist Termin auf Freitag, den 31. Dezember 1880, früh 9 Uhr II. Civilkammer dahier anberaumt, zu welchem Termine Beklagter J. Sachs unter der Aufforderung geladen sst, einen bei dem k. Landgerichte dahier zugelassenen Anwalt zu bestellen. Vorstehender Klagsauszug wird dem Beklagten hiemit öffentlich zugest llt. Schweinfurt, den 18. Oktober 1880.

26819 Oeffentliche Bekanntmachung.

Das Versahren, betreffend das Aufgebot der Nach⸗ laßgläubiger des am 6. Oktober 1879 zu Klein— Behnitz verstorbenen Büdners Johann Christian Friedrich Wetzel, ist durch Erkenntniß des hiesigen Kgl. Amtsgerichts vom 24. September 1880 beendet.

Nauen, den 15. Oktober 1880.

Koeppel, Gerichtsschreiber des Kgl. Amisgerichts.

h 58Qk * 361 Bekanntmachung.

Die Hypotheken Urkunde vom 17. Oktober 1869 über das Band 9 Blatt 15 des Grundbuchs von Darup Abt. III. Nr. II für den Kaufmann Fried. Wilhelm Brüning zu Münster eingetragene Ka— pital von 48 Thlr 20 Sgr. 9 Pf. ist durch Urtheil vom 22. Juni d. J. für kraftlos erklärt worden.

Cösfeld, den 15. Oktober 1880.

Königliches Amtsgericht.

J J ; ?

25849 2 l'ßsis! Bekanntmachung.

In der Subhastationssache Holländer, Kspl. Gescher, sind alle Diejenigen, welchen Ansprüche an die mit der Abfindung des Bernhard Heinrich Sun— derhaus, Kspl. Gescher zu 48 Thlr. 13 Sgr. 4 Pf. gebildete Spezial masse zustehen, durch Urtheil vom 24. Februar d. J. mit denselben ausgeschlossen.

Cösfeld, den 15. Oktober 1880.

Königliches Amtsgericht.

25840 Vorladung!

In Appellationssachen der Wittwe Christiane Matting zu Lieberose, Klägerin und Appellantin, wider die unverehelichte Adeline Kanderska, Ver— klagte und Appellatin 242/80 11. wegen Her⸗ ausgabe von Sachen ist zur möndlichen Ver— handlung vor dem unterzeichneten Senate im Kammergerichte Lindenstraße Nr. 14, ein Termin anf den 21. Dezember 1880, Vorm. 101 Uhr,

angesetzt.

Die Verklagte, deren Aufenthalt unbekannt ist, wird aufgefordert, in diesem Termine in Person oder durch einen gehörig legitimirten Bevollmäch⸗ tigten aus der Zahl der beim Kammergerichte zur Praxis berechtigten Rechtsanwalte zu erscheinen und die in Bezug genommenen oder in Abschrift bei⸗ gebrachten Urkunden urschriftlich mit zur Stelle zu bringen.

Im Falle des Ausbleibens treten die im Gesetz bestimmten Folgen ein.

Berlin, den ? Oktober 1880.

Gerichtsschreiberei des II. Hülfe ⸗Civilsenats des Königl. Kammergerichts. Jung.

25835 Amtsgericht Hamburg.

Auf Antrag von C. H. Brewitt und F. B. Mül⸗ ler, als Vormünder der minderjährigen Ottilie Margarethe Ella von Reden, wird ein Aufgebot dahin erlassen:

daß Alle, welche an den laut Beschluß des Amtsgerichts Hamburg, vom 25. Jult 1880,

rechtzeitig mit der Rechtswohlthat des Inven. sind

tars angetretenen Nachlaß des am 26. Juni

1880 zu Mainz ohne Hinkterlassung einer letzt⸗

willigen Verfügung verstorbenen Ernst Friedrich Carl Wulbrandt (Wullbrand), Königl. Sächf. Seconde ⸗Lt. a. D., Erb oder fonstige Ansprüche und Forderungen zu haben ve meinen, hiermit aufgefordert werden, solche Ansprüche und For⸗ derungen spätestens in dem auf

Mittwoch, den 8. Dezember 1880,

19 Uhr Vormittags, anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichne⸗ ten Amtsgericht anzumelden unter dem Rechts- nachtheil, daß die nicht angemeldeten Ansprüche gegen die Benefizialerbin nicht geltend gemacht werden können.

Hamburg, 16. Oktober 1880. Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung II. Zur Beglaubigung: Romberg, Gerichts Sekretär.

25841]

In Sachen, betreffend das Aufgebot der bei der nothwendigen Subhastation des Grundstücks Blatt 16 Pawonkau zur Hebung gekommenen Carl Heyduk⸗ schen Kaufgelder ⸗Spezialmasse von 75 S hat das Königliche Amtsgericht zu Lublinitz am 1I. Oktober 1880 erkannt:

alle unbekannten Interessenten sind mit ihren Ansprüchen an die Carl Heyduk'sche Kaufgelder⸗ Spelialmasse von 75 ½ auszuschließen und die Kosten des Aufgebots der Masse zu entnehmen. Lublinitz, den 14. Oktober 1880. Königliches Amtsgericht. Ferche.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛe.

Es soll den 4. November er. im Henkelschen

Kruge zu Dammendorf nachstehendes Holz: a. vom

alten Einschlage: Begang Theerofen, Chacob⸗

see, Jag. 8, 85. 49, 54, 63: 340 rm Buchen Reifer⸗

holz II. und III. in Stangen, 500 rm Kiefern

Stockholz, 320 rm Kiefern Reiserbolz II. und IV. in Stangen; h. vom frischen Einschlage: Begang Theerofen, Jag. 21̃65, 28/860: 33 Stck. Kiefern

Langnutzholz V. III. Kl. mit 28 fin, 7 rm Eichen Scheit, 14 rm Eichen Stockholz, 290 rm Kiefern Scheit und Knüppel; Begang Chacobsee, Jag. 39, 4144, 49: 40 rm Eichen Scheit und Knüppel, D rm Kiefern Scheit; Begang Dammendorf, Jag. 77, 87, 92/4: 15 Stck. Eichen Langnutzhol; V. III. Kl. mit 13 fm, 105 Stck. Kiefern Lang— nußholz V. -= II. Kl. mit 95 fin, im Wege der Lict—⸗ tation öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung verkauft werden, wozu Kauf⸗ lustige an dem gedachten Tage, Vormittags um 19 Uhr, hiermit einladet. Dammendorf, den I7. Oktober 1880. Der Oberförster. Beermann,

25811] Berlin -Görlitzer Eisenbahn.

. / //. . , ,

Die Lieferung der pro Js8s z erforderlichen Betriebs⸗ materialien, als: Bindestränge, Bindfaden, Bitter⸗ salz, Cylindergläser, Dochtgarn, Haarbesen, Hand feger, Klebestoff (Dextrinj, Kreide, Kupfervftriol, Lampendochte, Morsepapier, Notizbücher, Petroleum, Piassavabesen, Plomben, Plombirschnur, Putzlappen, Putztücher, Putzwolle, Rüböl raff, Schmieröl, Schrubber, Seife, grüne und weiße, Talg, Wasch— leder, Wasserblei, soll im Wege öffentlicher Sub— mission vergeben werden.

Frankirte Offerten sind mit der Aufschrift: „Submission auf Lieferung von Betriebs⸗ materialien für die Berlin Görlitzer Eisen⸗ bahn“

versehen bis zu dem am Sonnabend, den 6. November er, Mittags 12 Uhr, anstehenden Termine an unsere Central⸗Materialien⸗ Verwaltung hier 80., Görlitzer Bahnhof, einzu⸗ reichen.

Die Submissions⸗ und Lieferungs-⸗Bedingungen können von genannter Dienststelle gegen Erstattung von 50 Kopialien in Empfang genommen werden.

Bemerkt wird hierzu, daß nur diejenigen Offerten als gültig angesehen werden können, welchen die mit der Unterschrift des Offertestellers versehenen Lieferungs- resp. Kontraltsbedingungen beigegeben

1D.

Berlin, am 12. Oktober 1880.

Die Direktion.

Vas Abonnement beträgt 4 ÆK 50 8 für das Nierteljahr. ;

1

Insertionspreig für den Raum einer Arnczeile 80 9

; 2 . 6 für Berlin außer den Rost⸗Anstalten auch die Ezpe⸗

dition: 8 V. Wilhelmstr. Str. 82.

M 248.

Berlin, Donnerstag,

. den 21. Oltober, Abends.

Lg .) *

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Ober-Bürgermeister Dr. Becker zu Cöln den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife, sowie dem Stadt⸗ baumeister Weyer, dem Rechtsanwalt und Stadtverordneten Fi scher und dem Kaufmann und Stadtverordneten Michels, gleichfalls zu Cln, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Allerhöchstihrem Korrespondenz-Sekretär, Geheimen Hof⸗ rath Bork, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Kaifers von Oesterreich Majestät ihm verliehenen Ordens der Eisernen Krone zweiter Klasse zu ertheilen.

Deutsches Reich.

Auf Grund des Artikels 18 der Maß- und Gewichtsordnung vom 17. Angust 1868 (Bundes -Gesetzblatt S. 473) erläßt die Kaiser⸗ liche Normal ⸗Aichungö⸗Kommission folgende Nachtrags⸗Bestimmungen:

G lftet Ra htrag zur Aichordnung vom 16. Juli 1869.

An Stelle der 5§. 31 bis 390 und der §8§. 40 bis 42 der Aich— ordnung, sowie der sammtlichen zu vorstehenden Paragraphen ergan⸗ genen Nachträge mit Ausschluß der bis auf Weiteres in Kraft bleibenden Vorschriften in der Bekanntmachung rom 17. Juni 1875 (Centralblatt für das Deutsche Reich S. 374) treten vom 1. Ja⸗ nuar 1881 ab die folgenden neuen Bestimmungen:

J. Vorschriften für die Aichung der Waagen. A. Handelswaagen.

Zulässige Waagen.

Zulässig sind nur solche Gattungen von Waagen, welche nach der Theorie und Erfahrung eine Bürgschaft gewähren, daß sie für dieienigen Zweck! des Verkehrs, denen sie dienen sollen, eine dem Grade und der Dauer nach hinreichende Zuverlässigkeit besitzen.

Hiernach werden als gewöhnliche Handelswaagen nur Hebel⸗ waagen mit Gewichtswirkung zur Aichung zugelassen, und zwar nur solche Gattungen derselben, deren Einrichtungen folgenden allgemei—⸗ nen Bestimmungen genügen:

I) Die sich berührenden Theile derjenigen Einrichtungen, durch welche die Drehungsbewegungen der Hebel ermöglicht werden, näm⸗ lich der Schneiden und der Pfannen, follen aus genügend gehärtetem Stahl hergestellt sein. Die Schneiden und Pfannen sollen ferner so eingerichtet und an den Hebeln und Stangen fo angebracht sein, daß die Drehungen ohne bemerklicke Hemmungen erfolgen, und daß alle Längen, deren sichere und unveränderliche Begrenzung für die Ein— haltung der Richtigkeit der Waage wesentlich ist, nur durch Schnei⸗ den, welche mit den bezüglichen Theilen fest verbunden sind, be⸗ grenzt werden.

2) Die an einem und demselben Hebel befestigten Schneiden sollen parallel zu einander angebracht, und zugleich soll durch die Stellung der Schneiden zu einander dafür gesorgt sein, daß die Gleichgewichtslagen der Waage innerhalb ihrer Belastungs⸗ und Be⸗ wegungsgrenzen stets stabile sind.

Jede zuzulassende Waage soll also, sobald sie von einer Gleich gewichtslage ausgehend in Schwingungen versetzt worden ist, in die⸗ selbe Lage wieder zurückkehren.

3) Jede zuzulassende Waage soll entweder die deutliche und un— trennbare Angabe der größten Last, u deren Abwägung sie bestimmt und ausreichend ist, enthalten, oder sie soll die erforderlichen Ein— richtungen darbieten, um vorschriftsmäßig (6. 8) von der Aichungs⸗ stelle mit der Angabe dieser größten zuläfsigen Laft (größten Trag⸗ fähigkeit auf der Lastseite) versehen werden zu können.

4) Jede Waage, bei welcher es nicht entweder durch ihre Auf⸗ bängung, beziehungsweise durch die Unveränderlichkeit ihrer Aufstel⸗ lung gesichert oder durch die Formen und Dimensionen ihres Ge— stells und ihrer Zeiger ⸗Einrichtung (Zunge oder dergl.) für die Beob⸗ achtung mit dem bloßen Auge erkennbar ist, daß die sogenannte Ein⸗ spielungsstellung ihres Zeigers mit ausreichender Genauigkeit stets in einer und derselben Lage zur Lothrichtung stattfindet, muß mit einem Loth (Pendelzeiger) oder einer Wasserwaage und dergleichen versehen sein, aus deren Einspielen jedesmal erkannt werden kann, daß die Waage sich bei der Anwendung in derselben Stellung zur Lothrichtung befindet, in welcher die Prüfung ihrer Richtigkeit statt - gefunden hat. 5X Die Längen der Hebelarme oder die Lage des Schwerpunktes einer Waage dürfen keinesfalls durch Vorrichtungen korrigirbar sein, welche es ermöglichen, unachtsam oder absichtlich Veränderungen des vorschriftsmäßigen Zustandes der Waage leicht und schnell auszufüh⸗ ren und ebenso wieder zu beseitigen.

*

Zulãssige Konstruktionefysteme für Handelswaagen. Die zur Aichung zuzulassenden Gattungen von Handelswaagen

sind die folgenden:

( J. Gleicharmige Waagen.

3. Gleicharmige Balkenwaagen (mit Gehängen), d. h. solche gleicharmigen Waagen, bei welchen sich die Belastungen hängend unterhalb der Endachfen befinden, so daß während der Schwingungen der Waage der Schwerpunkt der Belastung immer lothrecht unter der bezüglichen Endachse verbleibt.

Gleichgrmige oberschalige oder Tafel Waagen, d. h. solche gleicharmigen Waagen, bei denen der Schwerpunkt der abzuwägenden Last sich oberhalb der Endachsen befindet, und bei denen daher im Gegensatz zu der Einrichtung der gleicharmigen Balkenwaagen mit

ehängen eine Parallelführung der Belastungen erforderlich ist, um

den Angriffspunkt der letzteren stets in einer durch die bezügliche Endachse gehenden lothrechten Ebene zu erhalten.

II. Ungleicharmi ze Waagen, und zwar mit solchen einfachen oder zusammengesetzten Verhältnissen der Hebellängen, daß die Last durch den zehnten oder durch den hun— dertsten Theil ihres Gewichtes aufgewogen wird (Dezimal⸗ und Centesimalwaagen).

a. Ungleicharmige Balkenwaagen (mit Gehängen), d. h. solche ungleicharmigen Waagen, bei welchen sich die Belastungen unterhalb der Endachsen des Haupthebels oder unter der bezüglichen Achse eines Traghebels und zwar hängend befinden, so daß während der Schwin⸗ gungen der Waage der Schwerpunkt der Belastung immer lothrecht unter der tragenden Achse verbleibt. .

b. Brückenwaagen, d. h. solche ungleicharmigen Waagen, bei welchen nicht die abzuwägende Last sich hängend unter der tragenden Achse des betreffenden Hebels, bei welchem sich vie mehr der Schwer punkt der abzuwägenden Last oberhalb der betreffenden Achse befindet, und, bei denen daher eine Parallel ⸗Führung des Lastträgers (der Brücke, des Tisches, der Schale u. s. w) erforderlich ist, um den Angriffspunkt der Last stets in einer durch die bezügliche Achse gehen— den lothrechten Ebene zu erhalten.

III. Laufgewicht swaggen, d. h. Waagen, bei welchen arf der Lastseite ähnliche Einrichtungen, wie bei den unter J. und 1I. aufgeführten Gattungen vorhanden sind, bei welchen aber die Last durch ein unveränderliches Gewicht an veränderlichem Hebelarm aufgewogen und ihr Betrag an der Längeneintheilung (der Skale) diefes Hebelarmes abgelefen wird.

a. Einfache Balkenwaagen mit Laufgewicht und Skale (Schnell waagen, römische Waagen u. s. w.).

Zusammengesetzte Balken oder Brückenwaagen mit Lauf— gewicht und Skale.

Bei den (8. 2.) unter II. und III. b. aufgeführten Waagengattungen sind auch gemischte Einrichtungen zulässig, bei welchen ein Theil der Last durch Gewichtsstücke, die an einem nicht verändersschen Hebelarm wirken, der andere Theil der Last durch eine Lauf⸗ r g ichtunn aufgewogen und ern ettelt wird (siehe 5. 5 I 3 h z / 1 9

Waagen dieser Art sind bezüglich der Fehlergrenzen (§. 6) und der Gebührenerhebung entweder als ungleicharmige Waagen (§. 2. II.) oder als Laufgewichtswaagen (8. 2. III.) zu behandeln, je nachdem derjenige Theil der größten zulässigen Last, welcher von den Tauf— gewichtsskalen angegeben werden kann, kleiner oder größer ist, als der übrig bleibende Theil der größten zulässigen Last, und sie sind demgemäß im ersteren Falle als „ungleicharmige Waagen (ungleicharmige Balkenwaagen oder Brückenwaagen) mit Hülfs ⸗Lauf⸗ gewicht und Skale“, im letzteren Falle als zusammengesetzte Bal⸗ kenwaagen oder Brückenwaagen mit Laufgewicht und Skale nebst Hülfs⸗Gewichtsschale“ zu bezeichnen.

Bei denjenigen Waagen, bei welchen sich die Last hängend unter— halb der tragenden Schneide befindet, darf die Aufhängung der Last niemals unmittelbar an der betreffenden Pfanne erfolgen, sondern nur mittels eines Zwischengehänges mit Ringen und Haken oder dergl. so ausgeführt sein, daß keinesfalls Schwingungen des Last⸗ gehänges unmittelbar um die Schneide stattfinden können.

Jede Brückenwaage (5. 2 1I.b. und III..) soll mit einer Arretir⸗ vorrichtung an den Haupthebel und jede fest fundamentirte Brücken waage soll außerdem mit einer Abstellvorrichtung versehen sein, durch welche das Hebelsystem der Waage vor den beim Aufbringen der Lasten stattfindenden Stößen . wird.

. Gleicharmige Waagen.

1) Die beiden Arme einer gleicharmigen Balkenwaage dieser Gattung (58. 2 J. a.) dürfen ersichtliche Verschiedenheiten der Gestalt nicht zeigen, und der Waagebalken soll in der Einspielungslage für sich im Gleichgewicht sein.

2) Falls die Balken (5. 2 J. a sich an den Enden bogen oder gabelförmig verzweigen, darf die Länge der Mittelschneide des Bal kens nicht weniger betragen als O, des Abstandes zwischen den von jenen Zweigen getragenen, zu einander gehörigen Theilen jeder End— achse. Außerdem soll bei einer solchen Einrichtung des Balkens eine Schutzeinrichtung an der Aufhängung der Schalen angebracht sein, welche eine Anlehnung der zu wägenden Gegenstände an die Zweige des Waagebalkens unter allen bei der Anwendung denkbaren Um— ständen verhindert.

3) .Alle gleicharmigen Waagen (5. 2 J. a. und b.) dürfen an den Schalen mit Tarirvorrichtungen versehen sein, durch welche sich das unter Umständen veränderliche Gewicht der Schalen oder Gebänge so ausgleichen läßt, daß dadurch die Waage im unbelasteten Zustande zum Einspielen gebracht werden kann; doch sollen diese Einrichtungen in regelmäßiger und geordneter Weise, dem Zwecke einer offenkundigen Ausgleichung entsprechend, ausgeführt sein. An den Hebelarmen gleicharmiger Waagen dürfen sich jedoch keinerlei derartige Ausgleichungsmittel .

§. 4. Ungleicharmige Waagen. (Dezimal und Centesimalwaagen.)

I) Zulässig sind nur solche Dezimalwaagen, welche mindestens für eine größte Last (5. 1 Ziff. 3) von 20 Eg und nur solche Cen⸗ tesimalwaagen, welche mindestens für eine größte Last von 200 kg bestimmt sind.

2) Alle Centesimalwaagen sollen eine in die Augen fallende Be⸗ zeichnung als solche an sich tragen.

3) Die ungleicharmigen Waagen dürfen nicht nur an den Schalen mit Tarirvorrichtungen, sondern auch an den Hebelarmen mit Regulatorvorrichtungen (Laufgewicht ohne Skale) versehen sein, durch welche das Gewicht sämmtlicher Theile sich so ausgleichen läßt, daß dadurch die Waage im unbelasteten Zustande zum Einspielen ge⸗ bracht werden kann.

Brückenwaagen sollen unbedingt mit derartigen Regulatorvor⸗ richtungen versehen sein.

Alle diese Einrichtungen sollen jedoch in regelmäßiger und geordneter Weise, dem Zwecke einer offenkundigen Ausgleichung ent sprechend, ausgeführt sein.

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punkt des Laufgewichts' nahezu in einer

54 Laufgewichtswaagen.

I) Für die Einrichtungen auf der Lastseite einer Laufgewichts⸗ waage (5. 2 III.) gelten, je nachdem dieselbe eine Balkenwaage oder eine Brückenwaage mit Laufgewicht ist, die für Balkenwaagen (mit Ge⸗ hängen) oder fär Brückenwaagen getroffenen entsprechenden Be— stimmungen. .

2) Tie Eintheilung der Skalen darf sich nur auf die Kilo⸗ gramm⸗Einheit beziehen und soll nach Dezimaltheilen der letzteren ohne ersichtliche Eintheilungsfehler ausgeführt sein, wobei der kleinste Abstand zweier benachbarten Theilungsmarken nicht unter 2 mm be⸗ tragen darf. Daß die Angaben der Skale sich auf die Kilogramm— Einheit beziehen, soll durch Beisetzung der Bezeichnung Eg zu einer der Zahlenangaben der Skale an einer augenfälligen Stelle ersicht⸗ lich gemacht sein.

3) Die zur Ablesung der Skale vorhandene Einrichtung Ab⸗ lesungsmarke) soll so beschaffen sein, daß die Ablesung der Gewichte⸗ angabe nicht durch Nebenumstände, insbesondere nicht durch eine Ver⸗ schiedenheit der Stellung des Auges beeinflußt werden kann. .

4) Bei den Laufgewichtswaagen dürfen je nach der Länge und Einrichtung der Lasthebelsysteme verschiedene Skalen vorhanden sein, doch dürfen verschiedene Skalen für ein und dasselbe Laufgewicht keinesfalls unmittelbar neben- oder über⸗ einander auf einer und derselben Seite des Hebels angebracht sein.

5) Die Unverändenlichkeit der Laufgewichtseinrichtung und der Massenvertheilung innerhalb der letzteren muß durch Form, Material und sonstige Beschaffenheit derselben genügend verbürgt sein, doch sind bei denjenigen Waagen (85. 5 b.), bei welchen überhaupt mehrere Laufgewichte und Skalen zulässig sind, auch solche Laufgewichtsein⸗ richtungen nicht ausgeschlossen, bei welchen das Laufgewicht selbst der Träger eines kleineren Laufgewichts mit Skale oder blos einer beweglichen Skale und dergleichen ist, deren Verschiebung die letzte Gewichtsausgleichung und die Ablesung derselben ermöglicht. Vor⸗ , Klemmschrauben und dergleichen dürfen keinesfalls abnehm—

ar sein. a. Einfache Balkenwaagen mit Laufgewicht und Skale.

6), Bei dieser Gattung von Laufgewichtswaagen befindet sich die Last in einem Gehänage unterhalb der Endachfe des Lastarmes eines Hebels, dessen anderer Arm die Skale enthält und das Laufgewicht trägt. Bel diesen Waagen darf nur ein Laufgewicht vorhanden sein, welches mittelst eines Gehänges auf einer Stabl— schneide ruht, die auf beiden Seiten einer entlang der Skale zu ver— schiebenden Hülse vorsteht. Von dieser Hülse darf das Laufgewicht nicht abnehmbar sein. Die Stahlschneide soll in der durch die Mittelschneide der Waage und durch die Endschneide des Lasthebels gehenden Ebene liegen.

7) Ist die Hülse selbst abnehmbar, so soll ihr Gewicht mit Ein⸗ schluß des Gehänges und des Laufgewichts nach Kilogramm unter Beisetzung von g auf ihr deutlich und untrennbar angegeben sein.

8) Die Fülse darf für jede Seite des veränderlichen Sebelarmes nur eine Ablesungsmarke enthalten. Ist sie abnehmbar, fo darf sie überhaupt nur eine Marke enthalten.

9) Ist eine abnehmbare Waageschale oder eine andere abnehm— bare Anhängerorrichtung für die Last vorhanden, so soll das Gewicht derselben mit Einschluß der Ketten, Oesen und Gehänge nach Kilö— gramm unter Beisetzung von kg an geeigneter Stelle der Vorrich— tung deutlich und untrennbar angegeben sein. Abnehmbare Vorrich—⸗ tungen dieser Art dürfen nur aus Eisen oder anderen Metallen ber— gestellt sein.

1) Die Einstellbarkeit der das Laufgewicht tragenden Hülse an der Skale des Hebelarmes soll eine stetige sein. Kerbförmige Ein— schnitte des letzteren und dergleichen sind daher bei den einfachen Balkenwaagen mit Laufgewicht nicht zulässig.

b. Zusammengesetzte Balken und Brückenwaagen mit Laufgewicht und Shale.

II) Bei dieser Gattung von Laufgewichtswaagen befindet sich die Last entweder in einem Gehänge unterhalb der Endachse eines Hebelarmes, welcher erst mittelbar durch eine Hebel verbindung auf den die Laufgewichtseinrichtungen tragenden Hebel wirkt, oder die Last liegt auf einer Brücke mit Parallelführung, während die Lauf⸗— gewichte und Skalen sich an den ersichtlichsten Stellen des Hebels oder des Hebelsystems befinden, an welchem sonst bei den gewöhn⸗ lichen Brückenwaagen die Gewichteschale angebracht ist. Zulässig sind nur solche Waagen beider Arten, welche mindestens für eine größte Last von 200 kg bestimmt sind.

12 Bei diesen Waagen sind außer den unter Nr. 4 erwähnten Einrichtungen zwei oder mehrere verschiedene Skalen mit verschiede⸗ nen Laufgewichten neben- oder übereinander zulässig.

13) Bei den unter Nr. 12 erwähnten Einrichtungen ist es zu— lässig, daß die Einstellung des größten Laufgewichts auf die einer ganzen Anzahl von größeren Gewichtseinheiten entsprechenden Hebel⸗ längen durch kerbförmige Einschnitte und dergleichen erleichtert und gesichert wird, doch soll jedenfalls außer diesen größeren Abstufungen der Hebeleintheilung auch eine Skale, an welcher die jedes malige Stellung des betreffenden Laufgewichts mittelst einer geeigneten an demselben angebrachten Marke abgelesen wird, vorhanden sein.

14) Die Laufgewichte brauchen bei zusammengesetzten Balken⸗ und Brückenwaagen nicht unbedingt so beschaffen zu sein, daß sie mit einer Gehänge⸗Einrichtung auf einer fest mit der verschiebbaren Pülse verbundenen Schneide ruhen, vielmehr sind hier Formen und Anbringungsarten der Laufgewichte zulässig, welche ohne ersicht⸗ liche gröbere Abweichungen die Bedingung erfüllen, daß der Schwer⸗ . durch die Mittelschneide der Waage und die Endschneide des Lasthebels gehenden Ebene liegt. 16) Die Vorschriften unter 2— 5 und unter 11 —= 14 finden ent⸗ sprechende Anwendung auf Laufgewichte und Skalen, welche nur als Lülfseinrichtungen bei anderen Waagengattungen dienen (5. 2). Bei Einrichtungen letzterer Art darf jedoch an der zur Ablesung der kleinsten Gewichtstheile bestimmten Sfale diejenige Aenderung der Gewichte angabe, welche einer Verschiebung det Laufgewichtes um einen Skalentheil entspricht, den Betrag der nach §. 6 bei der Prüfung der Richtigkeit und Empfindlichkeit anzuwendenden größten Gewichts zulage nicht übersteigen.