1880 / 251 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 25 Oct 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Mitglieder der einzelnen Kammern sowie für den Fall ihrer Verhinderung die regelmäßigen Vertreter bestimmt. Im Falle der Verhinderung des regelmäßigen Vertreters eines Mitgliedes wird ein zeitweiliger Vertreter durch den Präsidenten ver⸗ ordnet. In Bezug auf diese Bestimmungen hat das Reichs⸗ gericht, J. Strafsenat, durch Erkenntniß vom 8. Juli d. J. ausgesprochen, daß der Revisionsnachprüfung die Frage entzogen ist, ob im einzelnen Fall bei Besetzung der erkennenden Straf⸗ kammer die reglementären Vorschriften der 8§. 62 und 66 des Gerichtsverfassungsgesetzes eingehalten wurden.

Ein Beamter, welcher in seiner amtlichen Eigenschaft Gelder empfangen und in Verwahrung genommen hatte und diese Gelder einige Zeit später, als er nicht mehr Beamter war, fich rechtswidrig zueignete, macht sich nach einem Er⸗ kenntniß des Reichsgerichts, II. Strafs', vom 9. Juli d. J., nicht der Beamten⸗Unterschlagung, sondern nur der einfachen Unterschlagung schuldig.

S. M. Aviso Möwe“, 5. Geschütze, Kommandant Korvettenkapitän von Kyckbusch, ist am 24. Oktober er. in Plymouth eingetroffen.

Hannover, 22. Oktober. (N. Hann. Ztg.) In der heutigen (7. Sitzung des hannoverischen Provinzial⸗ Landtages wurde der Antrag des Verwaltungsausschusses, betreffend die Abänderung der Grundsätze für die Bewilligung von Beihülfen zum Landstraßenbau, nach längerer Debatte angenommen.

Der zweite Gegenstand der Tagesordnung war der An⸗ trag des ständischen Verwaltungsausschusses, die Einführung der Gesetzgebung zur Reform der inneren Verwal⸗ tung in der Provinz Hannover betreffend, welcher fol— genden Wortlaut hat:

Provinzialstände wollen, im Hinblick auf die vorbereitete Ein führung der Kreisordnung vom 15. De zember 1872 und der Pro- vinzialordnung vom 29. Juni 1875 in unserer Provinz, I) wiederholt an Königliche Staatsreglerung das Ersuchen richten, daß die Gesetz⸗ entwürfe über Einführung der Gesetzgebung zur Reform der inneren Verwaltung in der Provinz Hannover dem Provinzial · Landtage zur Begutachtung mitgetheilt werden mögen; 27) für den Fall, daß dem Ersuchen sub 1U nicht stattgegeben wird und Stände nicht versammelt sein sollten, wenn die Gesetzesvorlagen über Einführung der Kreis— ordnung vom 13. Dezember 1872 und der Provinzialordnung vom 29. Juni 1875 bekannt werden, dem ständischen Verwaltunggsaus— schufse und dem Landesdirektorium den Auftrag ertheilen, die Wünsche der Provinz zu diesen Gesetzesvorlagen der Königlichen Staateregie⸗ , und den beiden Häusern des Landtages der Monarchie vorzu ragen. ; Nach längerer sehr lebhafter Debatte wurd: der An⸗ trag des Ausschusses einstimmig angenommen. Der dritte Gegenstand der Tagesordnung war das Schreiben des Dber⸗Präsidenten, die Aufnahme des Wegezuges von Müsleringen bis zur Grenze der Provinz Westfalen in der Richtung auf Schlüsselburg in den Landstraßenetat betreffend. Hierüber referirte der Schatzrath Müller. Die Kosten betragen 7260 S6; hierzu steuert die Gemeinde 2000 bei, während 3000 ½ noch aus dem Dispositionsfonds vorhanden sind. Die Versamm⸗— lung ertheilte ihre Zustimmung.

Demnächst wurden die Anträge des Ausschusses, betreffend die Aufnahme des Weges von Quakenbrück nach Dinklage, und die Aufnahme zweier Wegezüge im Bezirke des Wege— verbandes Isenhagen, auf den Landstraßenetat, sowie der Antrag des Ausschusses, betreffend die Erhöhung der pro— vinzialständischen Beihülfe zu den Kosten für die Ueberbrückung der Wümme-⸗Niederung zwischen Lilienthal und Borgfeld, mit großer Majorität angenommen.

Als letzten Gegenstand referirte Hr. Neubourg über die Uebersichten über die Verwaltung des hannoverischen Kloster— fonds pro 1. April 1879 bis dahin 1886, und über die Ueber⸗ sichten der kurrenten Einnahmen und Ausgaben des hannoveri— schen Klosterfonds pro 1. April 1881,82, welche zu den Akten genommen wurden.

Bayern. München, 22. Oktober. (Allg Ztg.) Der Steuergesetzausschuß der Kammer der Äbgeord— neten hat in seiner heutigen Sitzung den zweiten Abschnitt des Entwurfs eines Gesetzes, einige Abänderungen an den Gesetzen über die allgemeine Grund- und Haussteuer betr., berathen und den sämmtlichen Artikeln, die Abänderungen an den gesetzlichen Bestimmungen über die Grundsteuer bezwecken, in erster Lesung unverändert nach dem Regierungsentwurf beigestimmt. Während der Debatte wurde u. A. der in An⸗ regung gebrachten Umarbeitung des Katasters wegen der Kost— spieligkeit der Ausführung von mehreren Rednern entgegen— getreten. Die nächste Sitzung wird am Montag stattfinden und in derselben der Entwurf eines Gesetzes, die Gewerbe— steuer betr, zur ersten Lesung gelangen.

23. Okkober. Die „Allg. Ztg.“ schreibt: Die Mit— glieder des Steuergesetzausschusses der Abge— ordnetenkammer, welche der rechten Seite derselben angehören, waren heute zu einer Vorbesprechung über den Entwurf eines Gesetzes, die Gewerbesteuer betreffend, versam— melt, und morgen werden auch die Ausschußmitglieder, welche der anderen Seite der Kammer angehören, zu einer Vor— besprechung zusammenkommen. Dieser getrennten Vorbespre— chungen ungeachtet wird man aber erwarten dürfen, daß weder diese noch die anderen Entwürfe zur Reform der Gesetze über die direkten Steuern vom Parteistandpunkt aus beurtheilt werden; es soll dies auch, wie versichert wird, von keiner Seite beabsichtigt sein. Bezüglich des Gewerbesteuer-Gesetz— entwurfs gehen übrigens die Änsichten noch sehr weit aus— einander, und es stehen sür die am Montag beginnende Aus— schußberathung mehrfache und prinzipiell wichtige Modifi— kationsanträge in Aussicht.

Württemberg. Friedrichshafen, 23. Oktober. Der Großfürst und die Großfürstin Wladimir von Rußland sind gestern zum Besuche der Majestäten im König— lichen Schlosse eingetroffen.

HSessen. Darmstadt, 24. Oktober. w T. B.) Der Großherzog ist gestern Abend von seiner Reise nach Eng⸗ land hier wieder eingetroffen.

Sach sen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 24. Oktober (W. T. B.). Die Eröffnung des ordentlichen Landtages ö heute in üblicher Weise durch das Staats⸗Ministertum tattgefunden. Die Großherzogliche Propositionsschrift be⸗ gründet die verspätete Einberufung und weist auf die einge— tretenen tiefgreifenden Umgestaltungen in der Gesetzgebung und dem Haushalte des Reiches hin, welche die Feststellung des Etats vor der Feststellung des Reichsetats unthunlich er⸗ scheinen ließen. Die Aufmerksamkeit der Regierung habe sich

vorzugsweise den Ernte⸗Ergebnissen und den Nahrungsver⸗ hältnissen zugewandt, und die Regierung werde über die ersteren dem Landtrage eventuell besondere Mittheilungen machen. Des weiteren kündigt die Propositionsschrift zahl— reiche Vorlagen an.

Reuß j. EL. Gera, 22. Oktober. (Weim. Ztg.) Es ist nunmehr bestimmt, daß die Eröffnung des Landtage 8s am 31. Oktober, zunächst mit kirchlicher Feier, hier stattfin den wird. Unter den Vorlagen nimmt der Etat für die nächste Finanzperiode eine Hauptstelle ein.

Elsaß Lothringen. Straßburg, 23. Oktober. (Els.⸗Lothr. Ztg.) Zu Ehren des unter⸗elsassischen Bezirks⸗ tages fand vorgestern Abend bei dem Statthalter eine größere Tafel statt. Bei Schluß derselben brachte der Statthalter das Wohl der Mitglieder des Bezirkstages aus.

Gestern Mittag begab Se. Excellenz sich nach Colmar, wo Abends zu Ehren der Mitglieder des ober-⸗elsässischen Bezirks⸗ tages gleichfalls ein Diner stattfand.

Der Bezirkstag des Ober-Elsaß hat am 22. Oktober, Mittags 12 Uhr, seine Sitzungen beendet.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 23. Oktober. Der Kaiserliche Hof wird, wie die „Pr.“ meldet, am 25. B. von Gödöllö nach Ofen übersiedeln. Die Kaiserin trifft mit der Erzherzogin Valerie schon am 24. dort ein. Erz— herzog Albrecht wird nächsten Montag zu einem mehrmonat— lichen Aufenthalte in Arco eintreffen.

((W. T. B.) Das soeben zur Vertheilung ge⸗ langte Rothbuch umfaßt den Zeitraum vom 13. Juli 1878 bis zum 27. August 1880. In demselben werden 691 Depeschen und Aktenstücke in vier Abtheilungen ver— öffentlicht. Auf die erste Abtheilung, welche die türkisch—⸗ griechische Grenzregulirungsfrage betrifft, entfallen 199, auf die zweite, welche die bulgarisch-⸗rumänischen Grenz— differenzen behandelt, 60, auf die dritte, welche die türkisch⸗ montenegrinischen Grenzangelegenheiten betrifft, 307, und auf die vierte, welche die Repatriirung bulgarisch⸗muhame— danischer Flüchtlinge behandelt, 35. Die erste Anregung zu der Flottendemonstration wurde in einem Telegramm des österreichischen Botschafters in London, Grafen Karolyi, an den Minister des Auswärtigen, Baron Haymerle, vom 3. Juli übermittelt. In demselben heißt es: Um dem Widerstande der Türkei gegen die Beschlüsse der Mächte wenigstens in der montenegrinischen Angelegenheit entgegen⸗ zutreten, regte der Staatssekretär des Auswärtigen, Lord Gran— ville, mir gegenüber ganz vertraulich folgenden Gedanken an, von dem er sich einen fast sicheren Erfolg verspricht, und wo⸗ durch auch die Lösung der griechisch⸗türkischen Grenzangelegen— heit erleichtert würde. Der Fürst von Montenegro waͤre auf⸗ zufordern, unter dem Schutze einer Flottendemonstration, das durch das Arrangement, betreffend Dulcigno, ihm zugewiesene Gebiet mit eigener Waffengewalt zu besetzen. An der Flottendemonstration hätten sich prinzipiell alle Groß— mächte zu betheiligen, thatsächlich aber nach Konvenienz einer jeden derselhen. Die Schiffe würden keine Landungs— truppen führen, aber das Erscheinen einzelner Kriegsbobte mit entsprechenden Matrosenabtheilungen auf der Bojana oder gar auf dem Skutarisee würde sich eventuell als ein nützliches Mittel sowohl gegen die albanesische Liga als gegen den Wider— stand der Türkei erweisen. Selbstverständlich müßte sich die Aktion der Mächte auf das angestrebte Ziel beschränken und jede derselben von vorn herein auf eigene Zwecke und Vor— theile ausdrücklich Verzicht leisten. In einem Telegramm vom 6. Juli erklärt der Baron Haymerle seine Zustimmung zu dem englischen Vorschlage, findet es indessen nicht rathsam, eine direkte Aufforderung an Montenegro zur Besetzung des Dulcigno— gebiets mit Waffengewalt zu richten, eine solche Aufforderung würde die Verantwortlichkeit für alle Konsequenzen von dem zu einer Aktion wenig geneigt scheinenden Montenegro auf die Mächte übertragen und die moralische Verpflichtung begründen, Montenegro gegen jeden Mißerfolg zu sichern. In demselben Telegramm spricht sich der Baron Haymerle gegen die Ein⸗ fahrt einer Flotille in die Bojana aus und beantragt, daß eine jede Macht sich mit zwei Schiffen bei der Demonstration betheilige. In einer weiteren Depesche meldet Pasetti aus Berlin, daß die deutsche Regierung bereit sei, im Verein mit den übrigen Mächten ihre Flagge in den Gewässern von Dul— eigno zu zeigen, aber im Voraus die Betheiligung an einer event. weiteren Aktion für Montenegro ablehne.

Die „Pol. Corr,“ schreibt unter dem 22.: „In einigen Blättern findet sich die Mittheilung, daß mehrere öster— reichisch- ungarische Kriegsschiffe es heißt zu— meist vier auslaufen sollen, um zu der Flotte in der Bucht von Cattaro zu stoßen. Grund eingezogener Erkundigungen Meldung vollständig unbegründet ist.

versichern, daß diese Die Unwahrschein—

lichkeit einer Verstärkung der österreichischungarischen Escadre in einem Augenblicke, wo man dem mit der Entfendung der europäischen Flotte verfolgten Ziele immer näher rückt, liegt ohnehin auf der Hand. Nach einer Meldung aus Castel⸗

nuovo vom heutigen Tage verlegen die österreichischen Panzer— schiffe „Custozza“, „Prinz Eugen“, Avpiso „Sanfego“ ihren Ankerplatz von der „Riviera della Bianca“ nach der Bucht von Megline, theils wegen größerer Sicherheit gegen Stürme, theils wegen leichterer Verproviantirung. Heute wird sowohl das Hafenamt als auch das Telegraphenamt von Baosich nach Zelenik verlegt.“

Troppau, 23. Oktober. Der Kaiser empfing gestern Nachmittag in besonderer Audienz den preußischen General⸗ Lieutenant Grafen Brandenburg, welcher später auch an dem Hofdiner theilnahm.

Pest, 24. Oktober. (W. T. B.) In einem Artikel über

die griechische Frage sagt der „Pester Lloyd“: „Der Haupt⸗ punkt, für welchen Europa sorgen zu müssen glaubte, war, daß sich die Thätigkeit des Hellenismus nicht überstürze. Eine gewisse Befriedigung der griechischen Ansprüche war und ist nöthig. In Griechenland muß Beruhigung geschaffen werden, sollen die konservativen Grundgedanken des Berliner Ver— trages zur Geltung kommen. Alles habe indeß Griechenland angewiesen, seine weitergehenden nationalen und politischen Zukunftsforderungen einfach zu vertagen. Wenn Europa ein Interesse habe, Griechenland zu befriedigen, so habe es doch das ungleich größere Interesse, zu diesem Ziele auf friedlichem Wege zu gelangen. Cedire die Pforte Jetzt Dul⸗ igno, so werde man berselben zur Einlösung der griechischen Verpflichtungen eine billige Frist nicht versagen dürfen. Europa habe so wenig ein Engagement für die Durchführung der Berliner Konferenzbeschlüsse als s. 3. für die Kongreß

Wir können auf

gegenwärtigen Staatseinkünfte ergeben wird.

beschlüsse übernommen. Dasselbe werde fortfahren können, Griechenland seine volle moralische Unterstützung zuzuwenden, ohne indeß dieses materiell unterstützen zu müssen. Gegen eine Versumpfung sei die griechische Frage durch den festen Untergrund gesichert, welcher derselben in den Konferenzbe⸗ schlüssen gegeben worden sei. Dies sei Alles, was für den Augenblick erforderlich wäre.“

Großbritannien und Irland. London, 21. Ok⸗ tober. (W. T. B.) In Galway fand gestern betreffs der Agrarfrage ein großes Meeting statt, an welchem gegen 40000 Personen theilnahmen. Parnell macht in seiner Rede das Oberhaus und den Ober⸗-Sekretär für Irland, Forster, für die agrarischen Morde verantwortlich und erklärte: die Autonomie Irlands sei die alleinige Remedur zur Beseitigung der gegenwärtigen Zustände.

Frankreich. Paris, 23. Oktober. (W. T. B.) Die Agence Havas“ erklärt auf das Bestimmteste, daß keinerlei Verhandlungen der französischen Regierung mit dem Vatikan oder den Bischöfen über eine Sistirung der Ausführung der Märzdekrete stattgefunden hätten.

Dem Vernehmen nach hat die Regierung der für morgen vom Deputirten Laisant anläßlich der Angelegenheit des Ge— nerals Cissey berufenen Versammlung die Genehmigung versagt, weil die gesetzlichen Formalitäten nicht erfüllt worden

seien.

Spanien. Madrid, 23. Oktober. (W. T. B.) Der Großadmiral, Großfürst Konstantin von Rußland, ist am Bord der kaiserlichen Jacht „Livadia“ in Ferrol eingetroffen und wird bis zum Eintritt besserer Witterung daselbst bleiben.

Italien. Rom, 24. Oktober. (W. T. B.) Der öster⸗ reichische Botschafter, Graf Wimpfen, hatte heute in der adriatischen Fischfangfrage eine Unterredung mit dem Finanz-Minister Mggliani, und es wird diese Angelegen— heit demnächst ihre Regelung in einer internationalen Kon— vention finden.

Der Deputirte Baron Ricasoli ist gestorben.

Griechenlaud. Athen, 23. Oktober. (W. T. B.) Kumunduros ist nunmehr mit der Bildung des neuen Kabinets vom Könige beauftragt worden.

24. Oktober. Das neue Kabinet besteht aus: Kumunduros, Präsident, Minister der Auswärtigen An— gelegenheiten und interimistischer Minister der Justiz, Sotiro— pulo Finanz-Minister, Papamichalopulo Minister des Innern und interimistischer Minister des öffentlichen Unterrichts, Valtinos Kriegs-⸗Minister, Bumbulis Marine⸗-Minister. Das neue Ministerium wird morgen vereidigt werden.

Türkei. Konstantinopel, 24. Oktober. (W. T. B.) Es wird aus Kreisen, die der Regierung nahe stehen, be— hauptet, Assim Pascha habe den Botschaftern auf ihre An— frage wegen der verzögerten Uebergabe Dulcignos noch keine Antwort ertheilen können, da er ohne Nachrichten von Riza Pascha sei.

25. Oktober. Die Pforte soll Riza Pascha formelle Instruktionen ertheilt haben, welche geeignet wären, die von Montenegro bezüglich der Dulcigno⸗Konvention erhobenen Schwierigkeiten zu befeitigen. Die Pforte hat ihre Vertreter im Auslande angewiesen, die De—⸗ legirten der Inhaber türkischer Schuldtitel nach Konstantinopel einzuladen, um hier auf der Grundlage der Note vom 3. d. M. zu einem Einverständniß zu gelangen. Hierüber meldet, W. T. B.“ Berlin, 25. Oktober: Die Kaiserlich türkische Botschaft bringt zur Kenntniß aller Inhaber von türkischen Staatsschuld⸗Titres, daß die Hohe Pforte, um ohne weiteren Aufschub zu einer direkten Verständigung mit den Inhabern von türkischen Staatsschuld-— Tätres behufs einer praktischen und gerechten Regelung der Wiederaufnahme der Zinsenzahlung und der Amortisirung zu gelangen, dieselben auffordert, aus ihrer Mitte eine Anzahl Dele⸗ girter zu ernennen, welche sich möglichst bald, mit den er— forderlichen Vollmachten verseher, nach Konstantinopel begeben sollen, um sich direkt mit der Kaiserlichen Regierung bezüglich dieser Regelung in Verbindung zu setzen. Diese Regelung soll unter folgenden Bedingungen und Bestimmungen erfol— gen: 1) Nach erzielter Verständigung zwischen der türkischen Regierung und den Delegirten der Besitzer von türkischen Staatsschuld-Titres werden letztere eine Bank bezeichnen, welche an Stelle der Verwaltungsbehörde für die 6 indirekten Steuern, deren jetzige Kontrahenten laut Art. 13 ihres Vertrages den vollen Betrag ihrer Forderungen erhalten werden, treten wird. Die so bezeichnete Bank wird mit dem Modus der Zahlung der Einkünfte aus dieser Verwal⸗ tung an die Staatsgläubiger beaustragt werden. Die tür⸗ kische Regierung behält sich das Recht einer allgemeinen Kon— trole vor. 2) Im Falle einer Aenderung der Handelsverträge im Sinne einer Erhöhung der gegenwärtigen Zollgebühren von 8 Prozent soll die Differenz zwischen diesen 8 Prozent und dem künftigen Mehrbetrag ebenfalls zur Zinsenzahlung und Amortisirung der Staatsschuld verwendet werden. 3) Zu derselben Zahlung werden ferner verwendet werden: a. der Ueberschuß der Einnahmen aus der allgemein in Lraft tretenden Gewerbesteuer über den jetzigen Ertrag der Temessu⸗ oder Einkommensteuer; b. die Summen (redevances), welche Ostrumelien zu entrichten hat; c. die Einkünfte von Eypern; d. der Trisut von Bulgarien; e. ein Theil des Ueberschusses, welcher sich nach Maßgabe der Erhöhung der Die Frag wegen der schwebenden Schuld und der an Rußland zu zahlenden Kriegsentschädigung werden bei diesem neuen Arrangement berücksichtigt werden.

Die „Polit. Corr.“ meldet aus Konstantinopel unterm 23. Das Verlangen Montenegros, daß die Ueber⸗ gabe Duleignos unmittelbar durch die türkischen Behörden erfolgen solle, stößt noch immer auf Widerstand. Bedri Bey machte die Konzession, die vorgeschlagene fünfstündige Frist für das Einrücken der Montenegriner nach dem Abzuge der Türken auf drei Stunden zu reduziren.

Die „Agence Russe“ vom 24. hebt hervor, daß die Einig⸗ keit der Mächte den Sultan auf den Weg der Konzessionen geführt hätte und daß demnach die schwebenden Fragen im Orient einer befriedigenden Lösung entgegen⸗

ehen dürften. Die griechische Regierung werde klug 9 wenn sie in Mäßigung und Geduld verharre. Sie würde am Besten zu einer Befriedigung ihrer Ansprüche ge⸗ langen, wenn sie auf dem friedlichen Wege verbliebe.

am Schlagfluß

Numänien. Bukarest, 24. Oktober. (W. T. B.) Fürst Alexander von Bulgarien ist heute Mittag hier eingetroffen und von dem Fürsten und der Fürstin von Rumänien am Bahnhofe empfangen worden. Fürst Alexander kehrt Abends nach Rustschuk zurück.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 22. Oktober. Der König empfing gestern Mittag den französischen Ge— sandten Marquis Robert de Tamisier, der sein Rückberu— fungsschreiben überreichte. Gestern Abend ist der König in Beglertung des Minister⸗Präsidenten Grafen Posse und des Chefs des Marine⸗Departements, Freiherrn von Otter nach Carls⸗— krong abgereist, um die dortigen nunmehr vollendeten Land— und Seebefestigungen zu besichtigen.

Christiania, 26. Oktober. Kapitän Paus und Lieute— nant Peters von der Artillerie sind gestern nach Stockholm abgereist, um an den Schießversuchen Theil zu nehmen, welche daselbst zur Zeit mit einer Batterie Kruppscher 8 em Hinterladungsgeschütze angestellt werden. Die nor— wegische Feldartillerie soll nach und nach mit Geschützen von demselben Kaliber ausgerüstet werden.

6

Danemark. Kopenhagen, 21. Oktober. Das Urtheil des höchsten Gerichts in der Sache gegen die 9 Linkenmänner ist nunmehr publizirt worden. Sämmtliche 9 Angeklagte sind für die Injurien in ihrem Linkenmanifeste zu je 300 Kronen Strafe verurtheilt worden.

Südamerika. Der Kongreß von Columbia hat am 2. Juli d. J. ein von der Exekutivgewalt sanktionirtes nationales Stempelgesetz erlassen welches mit dem 1. Sep⸗ tember d. J in Kraft tritt. Danach repräsentirt jeder Stem— pel einen Werth von zwanzig Centavos (Hunderttheil eines Piaster oder Dollar) und wird von den Verwaltern der natio— nalen Renten, in kleineren Lokalitäten aber von eigens dazu ermächtigten Beamten der Staaten verkauft. Falls diese Be⸗ amten keine Stempel zur Hand haben, müssen sie solches unter ihrer Unterschrift vermerken und das Datum in Buchstaben auf jeder steuerbaren. Urkunde, die ihnen zu dem Ende vorgelegt wird, ausdrücken, ohne irgend welche Remuneration dafür zu erheben. Solche Urkunden sind nur für das Datum gültig, in dem der Vermerk ausgestellt ist. Stempel sind nicht erforderlich zu legalen Urkunden in Strafsachen, die unter nationaler Ge— richtsharkeit verhandelt werden oder zu Mittheilungen zwischen öffentlichen Behörden, in denen Privatpartéien nicht gesetzlich interessirt sind, und gleiche Befreiung wird den Armen zu Theil, welche Rechtsangelegenheiten bei den nationalen einzu⸗ bringen haben. Jeder nationale oder Staatsbeamte in dem Gebiet der Republik, der eine nicht mit der erforderlichen Zahl von Stempeln versehene steuerbare Urkunde annimmt, soll eine Strafe von fünf Dollars für jeden unterlassenen Stempel erleiden, Personen, welche Steimpel nachmachen oder gefälschte Stempel in Umlauf bringen, werden streng bestrast. Das Gesetz berührt in keiner Weise die Verordnungen, welche die Post- und Telegraphenstempel betreffen. Jede Seite einer an die Föderalbehörden von Individuen oder Korporationen gerichtete Eingabe bedarf eines Stempels; ebenso alle legale Urkunden in Civilfällen, die vor den Föderalgerichtshöfen anhängig sind, alle Abschriften von Instrumenten zu Gunsten des Nationalschatzes: jede Verleihung von Staatsländereien an Privatpersonen, die nicht 150 ha übersteigt: alle Manifeste, Fakturen, Schiffsrols, Ansuchen von Proviant, Passier⸗ zettel des Zollamts, Ladescheine, Erlaubnißscheine zum Landen und alle sonstigen Papiere, die Privatper⸗ sonen den Zollämtern der Republik vorzulegen haben. Es bedürfen ferner des Stempels Pässe, Versicherunaspolicen für Waaren, die in's Ausland gehen oder zu Wasser unter die Gerichtsbarkeit der Föderation kommen oder deren Erlös und Werth die Summe von 1000 Doll. nicht übersteigt, ebenso wie die Certifikate, welche von einem kolumbianischen Konsular⸗ oder diplomatischen Agenten ausgefertigt werden, um sie einem Föderalbeamten oder einer derartigen Korporation zuzustellen oder endlich die gegen die Nationalregierung eingeleiteten Rech⸗ nungen. Drei Stempel müssen zu Diplomen, Naturalisations⸗ urkunden, Patenten und Verlagsverträgen verwendet werden. Schiffsregister, die von der kolumbianischen Regierung sür See— . Flußschiffahrt ausgefertigt werden, müssen fünf Stempel ragen.

Neichstags⸗Angelegenheiten.

Dresden, 23. Oktober. (Dr. J.) Bei der am 19. Oktober vollzogenen Reichstagswahl im 22. sächsischen Wahlkreise (Auer⸗ hach, Reichenbach, Kirchberg ꝛc.) waren, laut amssscher Zusammen⸗ stellung, 9381 Stimmen eingegangen. Von diesen sind 5384 auf den Geh. Regierungs Rath Schmiedel in Dresden, 39586 auf den Webermeister Robert Müller in Reichenbach gefallen. Ersterer ist somit gewählt.

Runst, Wissenschaft und Ziteratur.

Die Subhastations-Ordnung vom 15. März 1869 und das Gesetz, betreffend die Zwangs vollstreckung in das unbewegliche Vermögen vom 4. März 18765, 2. Auf- lage, Berlin 1889. R. v. Deckers Verlag Marquardt u. Schenck, gr. 8. geh. Preis 025 6 In der gegenwärsigen Textauegabe der Subhastatie nt, Ordnung haben die Lurch die neutre Reichs. Gesetz⸗ gebung mehrfach eingetretenen Veränderungen in Form von ver— weise den Noten Aufnahme gefunden, so daß dieselbe eine besondere praktische Brauchbarkeit aufweist. Ebenfo ergab sich die Nothwen⸗ digkeit der Beifügung des das unbewegliche Vermögen betreffenden Zwangs vollstreckun sgesetzes, da dasselbe ebenfalls in modifizirender Beziehung zu den Verschriften der Subhastations⸗Ordnung steht.

Im Verlage von J. Guttentag (D. Collin) in Berlin und Leipzig ist erschienen: „Die Preußischen Gesetze, betreffend das Notariat in den Landeetheilen des allgemeinen Rechts und des Landrechts, herausgegeben und mit Anmerkungen versehen von Dr. Kühne, Ober ⸗Landesgerichts⸗Präsident in Cesse und R. Sy⸗ dow, Landrichter in Halle. Das kleine Buch gewährt eine leichte Ubbersicht über die das Notariat betreffenden Vorschristen, welche in den landrechtlichen und gemeinrechtlichen Landestheilen Preußens gelten, indem es 1) das Gesetz, enthaltend Bestimmungen über das Notgriat vom 8. März 1850; 2) das Gesetz über das Verfahren bei Aufnahme von Notariatsinstrumenten vom II. Juli 1845; 3) die Dannoversche Notariatsordnung vom 18. September 853 z die Gesetze, betreffend die Dieziplinarvergehen der Notare und dle , Versenung derselben in den Ruhestand, mit einem Anhange, be⸗ treffend dle Festsetzung von Stempelstrafen gegen Notare, sowie ) die Kostengesetze mit Kostentabellen mittheilt und durch beigegebene Anmerkungen und Kommentare die Anwendung derselben erleichtert. Die vorliegende Arbeit wird sich daher als ein nützliches Hülft⸗

buch für die Praktiker bewähren. lagshandlung sind weiter ausgegeben worden: 1) „Die schriften der Reich sgesetze über die Anmeldungen zum Handels-, Genossenschafts⸗. Zeichen und Mu ter“

register, zum Gebrauche für Geschäftsleute und Gerichtsbeamte

zusammengestellt von Dr. M. Funk‘, und 2) Allgemeine deutsche Wechselordnung, Text ⸗Ausgabe mit Anmerkungen von Dr. S. Borchardt, Geheimem Justiz Rathen; vierte vermehrte Auflage. Das deutsche Reichsgesetz über die Wechsel— stempelsteuer, herausgegeben von Hover, Geheimen Regierungẽ⸗ Rathe und Stempelfiskal, dritte vermehrte und veränderte Auflage bearbeitet yon Gaupp, Regierungs-Rath und Stempelfie kal.“

Der Betrieb der Gast⸗ und Schankwirthschaft, sowie des

Kleinhandels mit geistigen Getränken ist bereits öfter Gegenstand gesetzlicher Regelung gewesen. Namentlich in den letzten Jahren sind

darüber vielfache Gesetze, Ergänzungen, Entscheidungen, Refskripte u. s. w, ergangen. Alle diese Bestimmungen finden sich in verschie—⸗ denen Gesetzblättern verstreut und sind mitunter nur mit großer Mühe aufzufinden. Diesem Uebelstande hat eine in A. Hepner's Verlag in Breslau unter dem Titel: Handbuch der Polizei- und Steuer ⸗Bestimmungen über den Betrieb der Ga st⸗

und Schankwirthbschaft, sowie des Kleinhandels mit geiftigen

Getränken im Preußischen Staate, herausgegeben von C. Zander, Kreis fekretär in Flatow erschienene Schrift abgeholfen, indem in dersel · ben alle diese Bestimmungen in übersichtlicher Reihenfolge aufgeführt sind. Das Buch zerfällt in zwei Theile, deren erster in XIV. Titeln die Polizeibestimmungen in Bezug auf die Gast. und Schankwirth⸗ schaft enthält. Hier werden zunächst die Bedingungen angegeben, unter welchen die Konzession zum Betriebe der Gastwir hschaft, Schankwirthschaft oder des Kleinhandels mit geistigen Getränken ertheilt werden, ferner das Verfahren bei Ertheilung und bel Entziehung der Kos— zession, die allgemeinen Bestimmungen der Reichs⸗Gewerbe Ordnung, insoweit sie mit dem Betriebe der Gast. und Schankwirthschaft in Verbindung stehen. Die folgenden Titel handeln dann von dem Kleinhandel mit Getränken, den Real ⸗Schankberechtigungen, dem Gast. und Schankwirthschaftsbetriebe durch Stellvertreter, durch Apotheker, durch Beamte 2c, durch Gesellschaften, durch Marketender, auf Märkten und kei größeren Zusammenkünften von Nenschen, fo—⸗ wie von der Veranstaltung ven öffentlichen Lustbarkeiten durch die Gast⸗ und Schankwirthe und den allgemeinen polizeilichen Bestim— mungen kezüglich des Gast⸗ und Schankwirthschaftsbetriebes. Im jweiten Theile sind die Steuerbestimmungen in Bezug auf die Gast- und Schankwirthschaft zusammenzestellt und zwar die Bestimmungen, be— treffend die. Gewerbesteuer, die Stempelabgaben, die Brausteuer und. die Gebäudesteuer. Nach diesem reichhaltigen Inhalte zu schließen, dürfte das vorliegende Handbuch den Behörden und allen densenigen Gewerbetreibenden willkommen sein, welche sich mit der Ga st⸗ und Schankwirthschaft oder mit dem Kleinhandel, mit geisti⸗ gen Getränken beschästigen. Ein Inhaltsverzeichniß, sowie ein chrono⸗ logisches und ein ausführliches asphabetisches Sachregister erleichtern das Auffinden gewünschter Bestimmungen.

„Der in Friedr. Schulze's Verlag hierselbst erscheinende Preußische Termin und Rottz- Kalender für Ver⸗— waltungs Beamte ist jetzt in seinem zwölften, auf das Jahr 1881 lautenden, Jahrgange erschienen. Der zum Ge— brauche der Beamten der allgemeinen Verwaltung und der Ver— waltung des Innern bestimmte und für diefelben sehr nützliche Kalender, welcher unter Benutzung offizieller Quellen bearbeitet ist, hat auch in dem vorliegenden Jahre wiederum eine nicht unwesent⸗ liche Erweiterung erfahren, vornehmlich in dem Verzeichnisse der Be⸗ hörden und Beamten. Außer einem vollständigen Kalendarium und der Genealögie des Königlichen Hauses enthält derselbe eine Reihe don Mittheilungen: Gesetzen, Tabellen z., von denen der Verwaltungbeamte oft in der Lage ist, Gebrauch zu machen, so die gebräuchlichen ECide, Portotaxe, Gebührentarif für Telegramme, Zins, Münz“ Maaß und Gewichts ⸗Vergleichungs und Zeit— Vergleichungs Tabellen; ferner die Verordnungen, betr. die Kompetenz⸗ konflikte zwischen den Gerichten und den Verwaltungsbehörden, vom 1. August 1879, und betr. die Tagegelder und Reisekosten der Staats- beamten, vom 24. März 1873, unter Berücksichtigung der durch das Gesetz vom 28. Juni is75 und die Verordnung vom 165. April 1876 eifolgten Abänderungen. Weiter 'entktält der Kalender ein Register der in den bisher erschienenen Jahrgängen des Terminkalenders abgedruckten Gesetze und Verord⸗ nungen sowie ein vollständiges Verzeichniß der Behörden und Be— amten der allgemeinen Verwaltung und der Verwaltung des Innern, inkl. der Bürgermeister sämmtlicher Städte Preußens, welchem Ver⸗ zeich niß ein Namenregister beigefügt ist, vermittels dessen die Auf⸗ findung eines jeden Ramens in' dem Verzeichniße wesentlich erleich⸗ tert wird. Her Preis des Terminkalenders betragt 2 0 56 83 durchschossen kostet der Kalender 3 ,

Preußischer Terminkalender für das Jahr 1881. Redigirt im Bureau des Justiz . Ministeriums. Neunundzwanzigfster Jahrgang. Zum Gebrauch für Fustizbeamte. Berlin. R. v. Deckers Verlag, Marquardt u. Scherck. 286 S. S. Lowdb. mit Bleistift, Preis 3, durchschossen 3,50 6 Ser Kalender ist socben in dem bekannten Gewande der früheren Jahre erschienen. Auch

seine Verzüge sind allen seinen Benutzern hinreichend bekannt. Der

gegenwärtige neunundzwanzigste Jahrgang enthält neben dem kalen darischen Theile die zur sofortigen Erledigung mancher augenblicklicher Fragen über Gidesformeln, Fristbeftimmungen, Rang“, Besoldungs⸗, Pensic ne verhältnisse us. s. w. dienenden Beilagen mit einem voll. ständigen Verzeickniß der Justizbeamten, einschließlich der Referen⸗ dare sowie der betreffenden Anciennitätslisten und einem sämmtliche

Städte der Monarchie umfassenden Ortschaftsverzeichniß, in welchem sich die zugehörigen Gerichtsbehörden, Servisklassen und etwa vor— handenen höheren Unterrichtsanstalten angeführt finden.

Gurko und Suleiman Pascha. Die russisch⸗türki⸗

schen Operationen in Bulgarien und Rumelien wäh— Kritische Studien über moderne

rend des Krieges 1877— 78. Kriegführung von H. Hinze, Hauptmann und Compagnie · Chef im l. Hessischen Infanterse⸗Regement Rr. 81. Mit 1 Operations karte und 5 Plänen in Steindruck. Berlin 1880. Ernst Siegfried Mittler und Sohn, Königliche Hofbuchhandlung. (Preis 6 S6) Der Verfasser Hat in der vorliegenden Arbeit versucht, zu⸗ nächst eine historische Grundlage zu schaffen für die Episode des russisch⸗ türkischen Krieges, in welcher zwei lypische Charaktere der beiden kriegführenden Nationen der General- Adjutant Gurko und Sulciman Pascha jum ersten Male auf einanderffießen; ihr schließt sich dann die Schilderung der ersten Episode der Kämpfe um den Schipka⸗ paß an. Diese historische Darstellung zeichnet sich durch große Ob⸗ jektivität aus und beruht auf einem eingehenden Studium des offiziellen Quellenmaterials beider Seiten. Die Kämpfe Gurko's gegen Suleiman Pascha um den Balkan⸗Üebergang (Schipkapaß) bieten dem Soldaten wichtige Belehrung über den Gebirgskrieg, sowie für die Beurtheilung der modernen Taktik und Bewaffnung überhaupt. Nachdem der Verfasser in einem längeren einleitenden Abschnitte eine Charalteristik der gegnerischen Heere und eine kurze über— sichtliche Darstellung der allgemeinen strategischen Verhäͤltnisse vom Beginne der Feindseligkelten bis zum 16. Juni 1877 gegeben, schildert er in dem ersten Theile seines Buches in anschaulicher Weise die Operationen Reuf und Suleiman Paschas gegen Gurko im Juli 1877 die Operationen im Tundzabecken vom I6. bis 21. Juli; die Konzentratlon der Armee Suleiman Paschas zwischen der Maritza und dem Karadia⸗Dag, und die Vorbereitungen Gurko's zum Vor⸗ marsch auf Adrianopei, in der Zeit vom 21. bis 25. Juli, sowie den Zusammenstoß auf der Linie Jeni⸗Zara— Eski. Zara In den Ge⸗= fechten vom 29. bis 31. Juli. Der zwelte Theil des Buches handelt dann ven den Operationen der Balkan. Armee unter Suleiman . in den Monaten August und September 1877: von Gurko's

ücking über den Balkan und Suleimans Operationen bis zum Angriff auf die russische Stellung im Schipkapaß; von den Kämpfen im Schipkapasse vom 20. bis 27. Auguft und schließlich von der letzten Periode der Thätigkeit Suleiman Paschas als Ober⸗

Von der genannten Ver⸗ Vor

befehlsbaber der Balkan ⸗Armee vom 27. August bis Ende Sep— tember. Unterabschnitte bilden hier die Schilderung von Suleimanz Akt onspause und die Operationen der beiden Donau-⸗Armeen in der ersten Hälfte des September und der Angriff Suleimans am 17. September. Von besonderem Interesse für den Militär sind die kritischen Betrachtungen, welche der Verfaffer an jeden größeren Ab- schnitt seiner Darstellung knüpft. Eine bildliche Veranschaulich ing der geschilderten Operationen gewährt die dem Buche beigefügte klare Qperationskarte. Die Kämpfe um den Schipkapaß illustriren fünf Croquis des Gefechtsfeldes vom Schipkapaß am 21. und 22., am 23., am 24, am 25. und 26. August und am J7. September.

Joseph Bähr L Co., Buchhändler und Antiquare in Frank⸗ furt a. M. und Paris, haben vor Kurzem die Lager⸗Kataloge Nr. 81 und 82 und ein 2. Supplement zum Lager⸗Katalog 70, fowie den Antiquarischen Anzeiger Nr. 303 ansgegeben. Lager⸗Katalog 81 ent hält ein Verzeichniß von 696 Schriften, welche sich auf das König⸗ reich Sachsen, die preußische Provinz Sachsen, die sächsischen Her⸗ zogthümer, dle Lausitz und das Herzogthum Anhalt beziehen; diesel⸗ ben betreffen die Statistik und Geschichte fowohl der angeführten Landschaften überhaupt als auch die Geschichte einzelner Fürsten, Städte, Klöster, Kirchen u. s. w., sowie die volkswirthschaftlichen Verhält⸗ nisse, das Rechts und das Mänzwesen der genannten Lande und datiren aus dem 16., 17, 18. und 19. Jahrhundert. Unter ihnen befinden sich interessante und wichtige Werke. Lagerkatalog 82 führt 1617 Schriften über griechische und römische Archäologie und Geschichte, sowie Sammlungen von Inschriften auf. Das 2. Supplement zu Katalog 79 enthaͤlt 38 Schriften über englische uad amerikanische Nationalökonomie, der antiquarische Anzeiger endlich 459 Rummern Miscellanen'. Schriften der verschiedensten Art und ca. 170 auf Kunst (Malerei, Bildhauerkunst, Baukunst u. s. w.) bezůgliche Schriften. Das Antiquarigt von Bähr C Co. besitzt auch Köchly's große Sammlung von Dissertationen, Programmen und anderen kleinen Schriften zur klassischen Philologie und Pädagogik, ea 2705 e n rn umfassend, unter denen diele zu den größten Seltenheiten gehören.

Von dem Werke: „Die Erde und ihr organisches Leben, ein geographisches Hausbuch“, von Dr. Klein und Br. Thom é, Verlag von W. Spemann in Stuttgart, ist mit den vor⸗ liegenden Lieferungen 21 —27 der erste Band abgeschlossen worden. Derselbe schildert die physfschen Verhäftnise der Erde, ihre Gestalt, Größe, Umdrehung, jaͤhrliche Bewegung, das Wasser mit allen seinen Erscheinungen, das Land mit den Vulkanen u. s. w. und die Lufihülle (Temperatur, Dürre, Bewegung, Feuchtigkeit, Wetter u. s. w in anziehender und leichtverstaͤndlicher Weise, so daß das Buch nicht nur Belehrung über den Zusam⸗ menhang der physischen Erscheinungen auf unserer Erde und in deren Atmosphäre gewährt, sondern auch jedem Gebildeten eine anregende Unterhaltung bietet. 25 wohlgelungene Vollbilder und nahezu 200 in den Text gedruckte Holzschnitte erböhen den Werth nach beiden Richtungen hin. Der zweite Band wird ebenfalls in Lieferungen von 2 bis 3 Bozen zum Preise von 50 erscheinen.

. Rufus, eine Erzählung aus dem ersten Jahrhundert nach Ghristi Geburt bon Friedrich Pa lm is Verfasser von Günther von Bliedungen/, Haffio und Hadabrant ). Nordhausen, Moritz Greiner, 1880. ö. Die Erzählung, deren Held ein christlicher Prätorianer, Neros, ist, spielt in Jerufalem, dessen Zerstörung durch Titus den Abschluß derselben bildet; gleichsam ein Nachspiel führt den Leser dann noch nach Herkulanum zu der Katastrophe vom 23. August 79. Die große, leidenschaftlich bewegte Zeit, in welche die Erzählung den de ser versetzt, hat es dem Verfasser leicht gemacht, das Inkeresse 6 . in 36 J 5 dem Eindruck der Er— zahlung um so lieber hin, als sich der Verfasser möglichst historif Treue ee g g 3. ö

.Die, Abtheilung für, öffentliche Gesundheitspflege in dem Großherzoglich bessischen Minifterium des Innern , Justiz hat über die. Organisation. Verwaltung und die Leistungen der JIrrenanstalten des Großherzogthums He ssen zu Hofheim und Deppenheim in den Jahren 1866 bis 1877 umfassende Berichte im, Drucke erscheinen lassen. Wie in dem Vorworte bemerkt wird, sind für diese Publikation mehrere Gründe bestimmend gewesen. Jene Anstalten nähmen in ganz besonderer Weise das öffentliche Vertrauen in Änspruch. Ihnen seien nicht nur sehr beträchtliche Geldmittel jährlich ungefähr 506 6660 S, worunter etwa 225 009 Staate⸗ und Fondszufchüsse zur Wirth⸗ schaft überwiesen, es seien ihnen vor Allem hochwichtige persönliche Interessen anvertraut in der ihnen gestellten und nur von ihnen er— füllbaren Aufgabe der Pflege und Heilung geisteskranker Staats- angehörigen. Es solle sich in diesen Veröffentlichungen nicht sowohl um die, der freien und privaten Bearbeit ang überlassene Darstellung speʒiell wissenschaftlicher Ergebnisse, als um diejenigen Ver⸗ hältnisse handeln, welche von allgemeinem Interesse sind, ins besondere auch für die Landeskunde und die Landesverwaltung im weitesten Sinne. Der Abdruck des bis jetzt noch nirgends ver— öffentlichten Stiftungebriefes Landgraf Philipps des Großmüͤthigen für das Landes hospital Hofheim vom Jahre 1535, welcher den Be⸗ richten vorangestellt wurde, wird von allgemeinem und zwar nicht nur kulturgeschichtlichem, sondern auch vorbfidlichem Interesse sein, in⸗ dem derselbe Zeugniß davon ablegt, wie die Aufgabe der öffentlichen Siechenberpflegung, welche gerade in der neuesten Zeit wieder, diesmal an die Armenverbände, Reform heischend herangetreten ist und dermalen bei den Selbstverwaltungs⸗ törpern des Großherzogthums aus Ar laß von Anträgen auf Errichtung dreier Prooinzial.Siechenanstalten zu lebhafter Verhand⸗ lung steht, bereits or 300 Jahren in ihrer Wichtigkeit erkannt und zon dem Landesfürsten durch die Stiftunn des neuen Spitals, in humaner Fürsorge für die Armen und Gebrechlichen za l5sen ver sucht worden war. Nach diesem Stiftungsbriefe bringt die vor— liegende Schrift vor den Berichten noch die Regulatioe über die Auf nahme und Entlassung der Pfleglinge in der Großh. Landes Irrenanstalt kei Heppenheim von 18855 und in dem Groß h. Landes ⸗Hospital Hofheim von 1866, mit den Abänderungen von 1877 und der Bekanntmachung über die Pflegegeldersätze von 1877. Die Berichte sind in zwei Theile gegliedert, von denen der erste die zeha⸗ jährige Periode von 1866 bis 1875, der zweite die Jahre 1876 und 1877 umfaßt. Jeder dieser beiden Theile handelt in besonderen Ab— schnitten von dem Bauwesen, den Beamten und dem Dienstpersonale, der Bewegung der Kranken, dem Rechnungewesen der oben genannten beiden Anstalten zu Hofheim und Heppen⸗ heim, und ein fünfter Abschnitt unter der Ueberschrift Verschiedenes! faßt die übrigen Mittheilungen zusammen,

zelche in den früheren Kapiteln nicht Aufnahme gefunden: die über epidemische und endemische Krankheiten, Selbstmord, Entweichungen, muthmaßliche Dauer der Krankheit bei den Aufgenommenen, Dauer des Aufenthalts in der Anstalt bei den Ausgeschiedenen, Wieder aufnghme, Zwang und JIolirung, Kuratelverhältnssse, Beschãftigung der Pfleglinge, Bibliothek. Sammlungen, wissenschaftliche Arbeiten. Ein Anhang bringt drei Tabellen über Krankheitsformen, Familien⸗ stand, Aufenthaltsdauer und Todesurfachen der in den Haß n 1876 und 1877 in beiden Anstalten verstorbenen Irren. Außerdem ist dem Buche ein Situationsplan des Landeshospitals Hofheim und ein Grundplan der Landesirrenanstalt Heppenheim beigefügt.

Der bekannte schwedische Heraldiker, Ristmeister C. L. Kling⸗ spor, hat sich in diesem Jahre vier Monate in den Städten Riga, Nitau und Reval sowie auf der Insel Oesel aufgehalten, um das Material zur Herausgabe eines Wappenbuches' dez Äädels der rus ischen Ostseeprovinzen zu fam meln. Diese Arbeit soll ein Seitenstück ju dem von dem genannten Verfasser kürzlich voll⸗ endeten Prachtwerke: ‚Wappenbuch der Ritterschaft und des Adels in Schweden“ werden, welches letztere wohl das theuerste Buch ist (es kostet 325 Kronen), das in Schweden bisher erschien.

Dreg den, 19. Oktober. Dr. I) Der Landschaftsmaler Friedrich August Preller ist zum Professor an der biesi gen Kunst⸗ akademie und Mltglied des akademischen Rathes, der Landschafte⸗ maler und Lehrer an der hiesigen Kunstakademie Victer Paul Mohn

zum Professor ernannt worden.