1880 / 254 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 28 Oct 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Sri ; zewisfe ci ich n ; urch * ĩ gering lrazen, als er Dagegen ist ee unerläßlich, die gegenwartige Rezelung auf die solcker it z ; 3 . j ollen gewifse civllrechtlich nachthrllige Folgen durch! Pfandleiher kann die geringe Zögerung um so eher er n ist ee unerlaßlich, geg ge Reg weiterer Veibände bleißt dagegen nur der ! beifüähren, . . . . den dier n e ü fe unter allen Üümständen bern eigeführt aller gerichtlichen Schriüte uberboben j. . Vorschriften, 2 a. . 2 . y übrig, für den. Geschäftsbetrieb, der seiben direkt die 566 , . 6 en. beim, durch ministerielle Vaorschriften oder durch landes. erden, a schadei dez Stra e, m , Die i ; * kan imachung der Verstei ien leihe 9 * . —3— . * 623 . 3 * ar'chriften des gegenwärtigen neuen Gesetzes ss. 1 bis 17 maß der Sicherung des einstweiligen Fortbestandes diefer besonderen 7 3 1 . . Nichtinnehaltung der für den Gewerbebetrieb der Pr vat · Pfandleiber Die vorgeschriebene Art. der ekan machung der Verf 2 ililbe stalten erlassen. sind, insoweit ü i. nen, 42 s ge dend zu erklären. Hiernach ist der 8 20 gefaßt, wobei selbst, lative zugleich dem Minister des Innern die Ermächtigun zu 3 , orpein scken Städte nach Hieber ger, Prgriß, beine, ebenen Vorfchriften SStrafgesetzhuch 8 360 Ye. 12) oder durch wird iner besonderen Rechtfersiguns, nicht bedürfen. Es wird als dieselber. neben den Bestimmungen des e egen en, zunãchß Verständlich die zuwiderlaufenden gesetzlichen Bestimmungen, welche tbeilen, die Anwendung der Bestimmungen diefes Gert n gin 5. . en . kommunalstãndischen Anstalten im Regierungt⸗ Gelee eng anderer Strafgesetze verwirkt werde. el ostver stãndl ich angesehen, daß als Angabe der Nummer des Pfand für den Privat ie ssemecrbetz bestimmten e bisher bestanden, außer Kraft gesetzt werden mußten. betreffenden Pfandleihanstalten anzuordnen und zu diesem Behuß 6 ezirke Cassel der Fall zur Geltung gelangt sind.

Uebe, die Pflichlen der Pfandlei ber 16 gsichtlich der Aufbewah. scheins eine solche Angabe genügt, welche die des zu e e , warfs, obne n , 6 unstattha te di 26 . ; Zum 5. 21. Revision und. Abänderung der betreffenden Reglements . Der votgelegte s rung und Erhaltung des Pfandeß sind in dem Gesetzentwurfe be⸗ Pfandes mit umfaßt, wenn auch noch andere Nummern darin ent · verschiedenbeiten nicht fortbef —ᷣ*1— önnen. ö Für die . . Die Unterstellung der kommunalen Leihanstalten aller Art unter für Pfandleibanstalten sowohl' einzelner Gemeinden, wic Verdnd 2 1 Entwurf eines Gesetzes, betreffend die sondere Bestimmungen nicht getraffen, so daß in f. Bezichang halten sind, welche in Wirklichkeit nicht mit zur Versteigerung ge⸗ k gar pizs 6. 9 2 . . eh, 6. 3 ! 86. ,,, Verbände. besiehen, nach Maßgabe der . . , Stadtbezirkes Berlin

in geltende Recht entschen. oet. langen. g ten etẽ · Vrdte⸗ ö. 1826, ; nm Gesetzentwur arf indessen ni ie Folge neuen Gesetzesvorschriften vornehmen zu Qes Mm 2 d 9 Leere , 1 . . auf Alle, welche im Sinne Zu. S. 13. . Gesetz, die Grundsätze . e e ,,. . . . ,, . überall und sofort auch bei denjenigen zur 5. 21 ausgesprochen und mußte ö mb j . w Den, de, . König von Preußen z. der Gewerbe Srdnung vom 27. Juni 1869 und des Reichsgesetzes Bel der Art des Verkehrs der Darlehntnehmer mit den Pfand betteffend, ergangen. (Gesetz. Samml. Pro 63 6. 6. 14 Zei estehenden kommunalen Pfandleihanstalten in Wirksamkeit zu lichen Durchfübrung der Revison für gerathen, zugleich aber auch it Zustimmung beider Häuser des Landtages, was folgt: vom 23. Juli 1879 das Gewerbe eines Pfandleihers betreiben, also ) leihern kann den letzteren die Aufsuchung des Verpfänders in keinem Gesetz enthält für die in bt en, r ei ,. en . / , ,. nach besonderen, in gesetzlicher Weise bereits festgesteil da es sich dabei nur um Anwendung gefetzlich berelts festgestellter Der Gutsbezirk Thi ; §. 1. . . auch uf die Rückkaufshär oler. Alle diefe Personen werden, durch Falle zugemuthet werden. CGbenfowenig empfiehlt es sich, ein Auf, hinsichtlich der Zinsenerbebung als en ich des 2 e en ober verliehenen Reglements, Ordnungen, Privilegien n, s. w. SHrundbestim mungen haudelt ür genügend erachtet werken, die Gartens, des . ks bi . mit, Einschluß des zoolozischen das Gesetz betroffen ohne Rücksicht darauf, ob sie die seit Erlaß des gebot des hiernach etwa zu hinterlegenden Ueberschusses anders als bei Kbschluß der Pfandleihverträge und bei Veräußcrung der. Pfänder verwaltet, werden. Um den hieraus sich , . Zweifeln und Feststellung der neuen Regulative (wie keisrielsweise auch in den . eparks bis zun alten Landwehrgraben und des Fa Reichsgesetzes vom 23. Juli 1879 erforderliche Konzession erhalten bereits hinterlegten Geldern eintreten zu lassen. Die Interessen der besondere Vorschriften, welche von den für die Privat⸗Pfandleiher Unzuträglichkeiten, deren Tragweite nicht woh

x ; ) ö ; . ; g abzusehen ist, vorzu⸗ analogen Fällen des Gesetzeß vom 23. ö , , . bis zur Pappel, Alge wird unter Kbtrennung von dem haben Lsder die ser Korzcfsion, weil fie schon vor dem Inkrafttreten Beiheiligten nn ürch den ne Crit Bekalintinachung ker Versteige, erlafsenen gesetzlichen Bestimmungen nicht unerheblich abmeichen, beugen, wird es vielmehr zunächst noch bei den Bestimmwiungen diefer Sannmi. 8 —̃ ö auf ,, . Rreise Telten mit dem Gemeindebezirk der Haupt. und ftesidenzstadt

a ö h ñ s⸗. ; ; r zulässt ö ei ö ö . Berlin vereinigt.

deichse Gewerbe betrieben, nicht bedurften. rung aufzunehmenden Hinweis auf die Hinterlegung genügend ge⸗ Wenngleich nun früher diese Rechts verschiedenheiten für zulässig Reglements ꝛc. verbleiben müssen, bis dieselben den neuen Grund] rezesse in Neuvorpommern und Rügen, sowie de zes über di

. . Entwurfs ist . zu . Diese Hin weisung wird zwar uur durch die Aussichts behörde nz unngchtheil ig erachtet warden sind, so , . nicht. sätzen gemäß ahgeändert und andezwęlt, festgestellt sein werden. Revision der, Reglements der . ö Die in Folge der Vorsch . 1

bemerken: Enkentüee fn. wobl en le die üänterlafsung ciolleecktlich: Felgen das die Porfsristen der Kabinete; Drdze, dog, , nn nun. Ile ebf Chr d enter hhtilhe der lderhbe ien gene s' Men isn, Fender, Gem Gef din im dl. Perbelkh' fe länder eech l. Fei ortl. le dritt: Renel taz der

Zu den §§. 1 bis 5. hat. Von civil rechtlicher Bedeutung aber ist es, daß, die Kosten einer mehr auch neben den, in den vorliegenden Gesetzentwurf . rellen Heletzegvorschristen ausgesprochene sgfortige Aufhebung Hand des Ministers des Innern, als des mit der Ausführung des lunge wege zu 26 g , . nn,

Diese Paragraphen enthallen die Bestimmungen über die nachträglichen Bekanntmachung den Pfandleiher allein treffen. ,,, . für h. 66 des , , = lämmtlicket derartiger Reglements und. Statuten z. würde Gesetzes befaßten NRessortministers zu lagen, gleichoiel ob die alten unterliegen ber Gatscheidun deen g 2. , ,

Marxsmalfätze und die Berechnung der Zinsen für die Pfanddarlehne⸗ Wet dieser Behandlung der Sache sällt jeder Anlaß weg, geri leihge mer bes würden, bei hal ten wer . ohne mit densel hen auf diesem Gebiete eine sehr bedenkliche Verwirrung her! regleimentarischen Normen durch bloße Genehmigung der Aufsichté— JJ tungsgerichts. Wie sfär Pfandleihber geltenden Zingbeschränkungen sind in der gere Beträge von vornherein der Armenkasse zufließen ju lassen. in prinzipielle Uebereinstimmung ge racht zu werden. Die Ab= ö; . g

Anlaze zu lammengestellt.! uch die in Preußen, wen igsteng in den Wezen der Hinterlegung fowie we Jen Auzzahlung der hinter weichungen der in der Allerhöchsten Ordre pom 3. Juni 1826 auf— . . K

alten Landestheilen, bestehenden öffentlichen Pfandleihanstalten (die legten Beträge ist nach Maßgabe der Hinterlegungtordnung vom gestellten Normen über die Errichtung und den Betrieb kommunaler

en ne. en * * 2 8 ; = fr. Klierhöchste Kabinets. 14. März 1879 (Ges. Samml. S. 249) zu verfahren. Selbstyer ˖ Pfandleihanstalten von denjenigen, welche durch die Vorlage Infergte für d . Reicht und Kon De en tli 2 * *. ung 1 ,,, 7 ö. 1. S. 81 ständlich wird bei einer Kollektivversteigerung von Pfändern nur der eingeführt werden . sollen, sind viel erheblicher und tief 3 . . 6 . . . e 60 u fert und Reglement dom 8. 26 Februar 18341 für dat Königliche antheilige Betrag der durch diese und die vorgängige Bekannt grelfender, als es die Unterschiede zwischen den Bestim⸗ , n,, keiger und das Gentra HSandels⸗ Inserate nehmen an: die Annoneen⸗Expeditionen det Lehamt u Berlin, 8. 5 6. CG. S. 23 D sind durchgehends an machung erwachsenen Kosten zu Lasten des Pfandschuldners in Be mungen jener Allerhöchsten Ordre von 1826 einerseits register nimmt an: die Königliche Expeditisn 1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. Industrielle Etablissements, Fabriken „Invalidendank “, Rudolf Mosse, Haasensteln eine derart ige Marimalgrenze der Zinsen gebunden. 6 rechnung und Abzug kommen 9 ö k . 98e. . des Aeutschen Reichs-⸗Anzeigrrs und Königlich 2. . Aufgebote, Vorladungen und Grosshandel. & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte ĩ l n dem Gesetzentwurfe auf u 5. 14. ; J ; 3 , reußischen Ataatz- ! : n. gen gi; Verschiedene Bek l ü j en, d, e, s gin iir . n att e ee e gr ger n e. Im Falle des vorschriftefeid' gen. Verkaufs hat der Pfgndleiher isbsegndrerseits wargn, Cs empfiehlt sich daher, die mit den neu e. . ö ö. kJ , w Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Tub! auf 18 o' för alle geringeren Darlehnsbeträge festgestellt ist. o vor Ällem' keinen Ansprüch auf Grstattung der Kosten de Verlaufs. einzuführenden Grundsätzen nicht; vereinbaren Bestimmungen der . ö . raste Rr. 32. 4. Verlosung, Amortisation, Zinszahlung , mg en. . AnuoncenSureaus. ist zur Motivirung dieser Sätze anzuführen, daß dieselben Ebenso soll er ieden Gewinns aus dem ungesetzlich abgewigtelten mihrgedachten. KGabinete. Drdre, kelche in, Ziffer, 3 und Ziffer 3215. X u. 8. w. Von öffentlichen Papieren. Familien- Nachrichten beilage E sich zunächst durch die Einfachbeit der damit verkaüpften . eben , seinen dir e d, n,. . k 3 w a ö . ( X Berechnungen empfehlen. Außerdem spricht für die gedachten Im Uebrigen muß davon and genommen werden, mehr als die z ge itz ; sreten. zu eckbriefe un ntersuchungs⸗ Sachen. Verhandlung des Rechtestreits vor die dritte Ciosl. klagten, . . ö är r de, e t g, ,,,, ,, , , , , ,, g , . G,, , ee , enen keen n n, er,, , , , ,, , der e. , ,, e är ser, kramt, n fstthbestchen u fässen, Kenn in behien gen, wo fie Her am 18 BHelember iss än bornow,. Kreis auf ken 33 Jan nat. is8i, ble von Jleusted verzeichneten? ned sse n, weefnte n, ne , Bekannkinachung vom 15. Oktober 1847 aufgestellten Maximalsäte hervörzuheben. Namentlich konnte es sich nicht empfehlen, in irgend einer in, Geltung war, sortbeste ben in, ew. in denienigen, wo, Bůlctfcl6 achoter d Hin sitẽe Mh ard ; Vor nilitazs 10 uhr , , , . n, als: nbeck, den 21. Oktober 1880. ilwei it di cht erhe . z benen Fälle, eine Werths⸗ bisher nicht in Geltung war, neu einzuführen. Eine Benachtheili⸗ . stichard Hausmann, it d 3 ; 8 der Gebäudesteuerrolle, Königliches Amtsgericht. J. (efr. Anhang) nur fheilweise und soweit dies der Fall, nicht erheblich Weise mit Ausnabme der im s. 10 berporgtho , iner dei chs. hen hn inc! fe , har falten nm rrdchieh u inlcht zuletzt zu Lübbenau, wird beschuldigt, im Anfange s mit der Aafforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ Hau Rr. 70 in Neustadt nebst Zubehör, Kar⸗ 64 hinaus chen.? daß ferner durch Anwendung und Feststellung derselben ermittlung oder Werthsfeststellang als Regel vorzuschreiben oder 6 g . ö . n ; ,, des Jult Förg zu gitzn cin Wer zern voln C. richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. korlatt il, Parzelle rr, mlt Feen gz he. eine. alle dicjenigen Komplikattonen vermieden werden, welche, aus einer maßgebend zu erklären. Eine Abschäzung ist als zegelmäßiges Er⸗ 3 9 4 6 n acht ch 0m enn . werbebetrlebe im Ümßherzichen unterworfeneg Ger M Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser inhalt von 3,39 Ar - IA26653] . Verschiedenheit der Sätze je nach der Zeitdauer des Darlehns leicht forderniß für die weit überwiegende Mehrzahl der Pfand leihgeschãfte 9. zen 6 so . zi . ; ö. a. . ,, f gif AÜziug der Klage bekannt geind cht. , 9 Kartenblatt 3, Par. 26543 Aufgebot. entstehen können, und daß sie unter Berücsichtigung des eigenartigen zu kostsplelig. Cine Vereinbarung der Kontrahenten bel der Ver⸗ . . un hi . ö. r t n Ger Sin . zu haben. Er wird auf den 8 Dezember 1889 Aurich, den 20. Oktober 18860. zelle 8. von 23, 60 Ar jc doch nn, . 6 Auf Antrag des Massenverwalters im Konk Gefschäftsbetriebes, den jetzigen Kreditver hältnissen entsprechen dürften. Pfändung ist mit Rücksicht auf deren gegenseitige Lage zur Zeit des gebühr, als auch hinsichtlich des Verfahrens bei gen ßerung der ; ; h Pasch, Berlen/ ,, , . 3 . b . berwalters im Konkurse well. darf e, , bleiben, daß der in dem Pfandieih. Geschäftsabschlusses eher gefährlich als vortheilhaft für den Ver⸗ r Tc dem Pfandleiher nicht unwesentliche H e n r nr. r ge e ef rn le, Gerichts schreiber eh d c aii chen Landgerichts 1a w, . e , . d j ,, . hier, Reglement vom 15. März 1787 gestattete Zinssatz auf der damaligen pfänder. . 9 ,, , 3 ö in,, Jauptver handlung geladen. Bei unentschuldigtem 9 Vꝛorgens 16 ii J Wohnhaus Nr. 179 der H air * . n . 3 ö 23 ö. 1. . k * b ö a ö een e r en, ai , f. 6 ö . J burg , . Nutzbleiben wird die von ihm gegen das ihn . [26556 Oeffentliche Zustellung im hiesigen Gerichtslokale im Wee der Zwangs eine volle Reihestelle im , n. mit Zubehr, rechnet, daz Zurückbleiben desselben hinter dem im Gesętzentwurse abręedungen ird von vorn here ie M uusg en, daf in 6 ; y theilende Erkenntniß des Kön lichen Schiffengericht h. voll ftreckun öffentlich verkauft ,. . Freitag, den 160 ; in inger h : ĩ r esetzl ten entwurfe zu treffenden Bestimmungen auf. die Kommunal -Leih— t es Königlichen Schöffengerichts Der Rechtsanwalt G. L . g öffentlich verkauft werden. Freitag, den 19. Dezember d. J.,

vorgeschlagenen Zinsmaxtrnum sich noch geringer herausstellt. hinsichtlich der an die Richtbeobachtung der gesetzlich Pestimmt , ,. eren re Gkeichtm äͤßiateltlberl icsten= zu Luckau vom 30. Dezember 15853 eingelegte Be⸗ Rechtsanwalt G. Langerfeldt dahier hat bei Alle, welche an den bezeichneten Immobilien 11 Uhr

Alle diese Momente in Verbindung mit den vielen Klagen und Voraussetzungen und Formen des Verkaufs geknüpften Folgen eine ansta⸗ en die übergus wünschenswerthe glei lee, . er ö en ö dem Fürstlichen Landgericht, 1Ite Civilkammer da⸗ Gigenthums⸗, Näher lehnrechtliche fideik fn an oidentlicher Gerichtstene jubhasti .

werden, welche von den betreffenden Gewerbetreibenden seit vertragsmäßige Aenderung herbeigeführt werden kann; es wird aber den Rechts und Verfahrensgrundlätze für, das Privat ⸗Pfandleih⸗ ( . . j gzeßordnung ver. hier, eine Klage gegen die Wsttwe Rentiers Seide röshbétlbamn brd, e er'nn nrg, ideikommissa⸗ . gerie irt werden. . Zeit Über die Unzulänglichkeit des ihnen gestatteten Zins satzez dadurch selßftoerständlich weder der Verzicht auf die bereits (ing., Fewerke, iner; und die kommunalen Mfandleihanftalten J . ir n , 2. Oktober 1880. zu Stadthagen und, deren Tochter e en, w n. . a , . ,,. in. J , e Art erhoben worden sind, dürften 3 tee r e ri fi. ö aden ö . K ks e , ,, . i Vereinfachung der auf ; . ö . , in welcher klägerischerseits bean⸗ zu haben vermeinen, werden zu J gefordert, folche ele stenl in ö . letzteren als zulässig und angemessen erscheinen lassen. In der el ben erührt, mit gegenwärtiger Zustimmung des Verpfän der a z e f ö ö . . 26068 ragt ist (. ĩ . un degen ‚Unmel . t n J, , 6 gr, eren e e e, ,, , e, he. d s, , m n deen er,, e , deen el, ne J , , , n, n,. ö. 36 . icht äitnißmäßi 11 95 aßgdke hat ihten Grund dari geborene, zuletzt in Bärenstein aufhältlich gewesene . as Urtheil für vorläufig voll! im Verhältnisse zum neuen Erwerber das Recht wird. Mehrzahl der Pfandleihverträge sich auf geringe Darlehne erstreckt, unterwerfen, um die Lage des Pfandleihers nicht unverhältnißmäßig Nr. J. in 8. 19 ausgesprochene N aßgabe ha ren Grund darin, h streckbar zu erklären. 8 * ö e d, , , , , e J,, n , , wre e d de dee eich ße s ü sere, , e. des äftsbetriebs nur in knapp bemessenem Verhältnisse steht. Zu §. 15. . = in d i, ermin bestimmt au 9 ĩ = ! 11

. findet es auch feine Begründung, wenn im F. 4 Nach der Art und Weise? in welcber das Pfandleihgeschäft sich entebzen und dahrr dort Angeftcbts der nach s, ab beabfbtigten ö 6. ke. bit Pen Eb. Jangzaz Hel, Häorgeng 8 ut! , . Vorsteß erte ej J des Gefetz- Entwurfs für alle Darlehne big zu sunfzig Mark dem thatsächlich vollzieht, würde der Verpfaͤnder häufig diese seine Eigen⸗ Aus dehn ung des Geltungsbereichs der Kabinetẽordre vom 28. Juni , , e . ria sieschh ; i. Die öffentliche Zustellung an die Beklagten, deren ; g grad . S8. S25, 187 der Ya P 8 . Gemäshbeit der Pfandleiher die Erhebung einer besonderen Einschreibegebühr bis zu schaft nicht nachweifen können: noch häufiger würde der Pfandleiher 1826 Nie in dieser Ordre den Magisträten zugewiesenen Funttio⸗ . . wich auf . gesetzbuchs. Aufenthaltsort unbekannt ist, ist bewilligt. sch. Her er 5 e , . ö. H zwanzig Pfennigen gestattet werden soll. außer Stande fein, die Legitimation desjenigen, der sich ihm später nen und Obliegenheiten von den Gemeindevorständen wahrzunehmen —— zberg a. / ., den 25. ober 1889.

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. ; aation . ahn beit geerbt 18380, Vormlttags 9 Utzr, fe Demhgch grerden, dies Beklagten hierzurch zu dem (26637) ; Gerichts schrclberei Ii. Kon igl. Am tagerichte 8 d kleber an Zinfen und Kostenvergütung über das als Verpfänder vorstellt, zu prüfen, wenn nicht dem vom Pfandleier sein werden. Wenn ferner unter Ns 3 des s. 19 die Ziffern 14 / zem 39, B . festgesetzten Termine geladen und au deri, ein 5 . gl. Amtẽg . so ö , sich hat ö lassen, ist als zu ertheilenden Pfandscheine die Bedeutung eines Legltimations-⸗ und 16 ver Kabinettzordre vom 28. Juni 1826 für aufgehoben er . . . zu Annaberg zur am Fůrstlichen ,, Had dlde err er fn, Verkauf é Anzeige A. Lipp

wucherlicher Vortheil anzusehen und muß deshalb zurückgefordert papieresz beigelegt würde. Die Bedeutung des Scheines könnte so klärt werden, so ist dazu zu bemerken, daß die Ziffer 14, 7 9 e n fo n gäben wird derfel Anwalt zu bestellen. . Loesas) werden können. Bagegen wird es angemessen sein, fur diesen An. weit gesteigert werden, daß nur der Inhaber des Scheines als legi⸗ unter welcher die Gerichte angewiesen werden, in allen zwischen der ben wird, derselbe Bückeburg, den 23. Oktober 1880. Aufgebot. . Aufgebot.

; j ö z f ĩ z e Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnun b Anschluffe n dag! Reichsgesetz vom 24. Mai timirker Verpfänder angesehen würde, Cine solcke Erhebung des Anstalt und dem Pfandschuldner oder dritten Personen entstehenden auf . ; nung sedler, In S e f 86.2 dothsaß Hein⸗ , , , , , n , , , ä , , d, bulk stfflae una, e, hihi öl, eee e gl, e,, , ,. Rei 6. dh ĩ zerjäh⸗ elben. So auch derartige eine in andere Hände in, r mut, . . J ,, . ö 6666. . ür den bene: K , 6 . . ö 0 6. sie doch e, ig dazu ,. an ö. , 4 . if, . ö ac. ne,, . . 26650) Oeffen tli che Zustellung . sich und als Bevollmächtigten seiner , r tg . a enn . i ü ĩ i i d . ürde mi velche berei ur zie, das Pfandleihge ö? . ö J J ; , b ! . 3 . w , . ge abr renn vom 21. Juni 16 beseitigt war, ist dadurch, Lemhardt, Ass. Der Besitzer Gerhard Franz zu Obergruppe für 3 e . . . . r . n, , Nicht nur die Kontrole des Gewerbebetriebes erfordert eine ge⸗ selben im Falle des Verlustes mittelst Anfztbots für kraftlos erkläs daß das genannte Gewerbe nunmehr durch das Reichtgesetz vom 2.,. sich und als Generalbevollmächtigter der Miterhen 35 Ernst Battmer in P a . ĩ Auf Antag des ö. Temme werden Alle, welch hörige Buchflhhrung; diefe Buchfuͤhrung wird zugleich die nothwen. ren zu lafsen. Wird anstätt dessen der, Sein als Leglimationg. Juli 15185 guss Neue konzessionepflichtig geworden ist, nicht wiebher SDubhastationen, Aufgebote, Vor⸗ der Wittwe Anna Wohlgemuth, geb. Franz, näm—« . an ie,, , , . * dige Grundlage für die dem Pfandleiher bezüglich des n , papier ö ö folgt daraus, was im 5. 7 Abs. 3 nnd im 5. 165 in , n, n,. . 9 ,, . ladungen und dergl. lich: 3 . . 8 Franz in ö den Anbauer Wilheim Spohr in Eldagsen, gefordert, solchen späͤtestens im Termin am ;

ĩ ĩ ü i ? i i worden ist. Orten, in e ‚— J ; * 365 z . itz epban Fra au, an ) ; ö : 1 . ehen , 1 des Scheins ist berechtigt, Dritten gegenüber alle tigt wird, bereits eine kommunale Pfandleihanstalt besteht, an und. l2z6ss Oeffentliche Zustellung. 3) der verebelichten Wige. ghet: Cen. Schuldner, J . 5 n, . 2 . ö 16 Uhr.; des Pfandrechts von der! unter bestimmten Formen erfolgten Rechte des Verpfänderg ohne Nachweis der ÜUcbertrag! ng defselben für sich nicht zu denjenigen Gründen gehört, us welchen jetzt gesetz⸗ Der Agent Gottlieb Behrmann in Sensburg Catharing, geb. Franz zu Niedergruppe , erung, . * . 3. e . ö , . Buchung des Geschäfts abhängig zu machen, und zwar dergestalt, guszuüben. Der Pfandleiher wird durch Leistung an den Inhaber lich (Novelle vom 233. Jusi 1879 Art. 4 5§. 34) die Ertheilung klagt gegen den Grundbefizer Friedrich Trojaner vertreten durch, Rechts aniwalt. Mangelsdorff. klagt sollen di Anttag d n . bastation, R ö k Hypothek gelßscht werde. daß , diese Formen zugleich auch alle übrigen Erfordernisse für befreit. . der Konzession zum Pfandleihgewerbe versagt werden darf. aus Abbau Kerstinowen, dessen gegenwärtiger Auf⸗ gegen den früheren Gastwirth jetzigen Fuhrmann . l ö. 86 . , gepfandeten nige nnn, . 9 k die Entstehung und Fortdauer eines Pfandrechts an beweglichen Es bezieht sich dieg, wie auf die Herausgabe des Pfandes. so auch Es ernpfiehlt sich gleichwohl, zur Beseitigung von Zweifeln hesonderg enthaltsort unbekannt ist, mit dem Antrage, den Theodor Gorski zu Graudenz, 6 unbekannten Nr 53 . , 9. .

Sachen erfsüll' werden? Unberkhrt bleiben dabei die Vorschriften auf die Herausgabe n nn n enn Pfande, und auf die Ent⸗ e r n 6 Ziffer 15 der Kabiners-Ordre vom 28. Juni n n . . on 246 S6 53 3 zu ver- ,. . . 3 Neuenburg Stallung nd e,, . k . * 1 ,

ö Rechts ü ? i . ü we n aßi uf. 26 aufgehohen ist. . ; urtheilen, ihm auch die Kosten de sstrei Blatt Nr. III. Nr. 2 ein , 21 . eh b g we KJ ,, Kerpen und dessen Rechtsnachfolger Zum 8§. 20 ist noch zu hemerken, daß es angeieigt erscheint, die n gen und ladet . , getragenen Hypothekenschuld von 1500 . on ß , n h ö. . * Fam. i, Oln nn n, Re lfttntor. ten zu erlassen, erscheint weder erforderlich noch zweckmäßig. Aber der Nachweis dieser ihrer Elgenschaft, soweit nicht nach den Vor. nach Inhalt des 8. 20 mohpifizirte Allerhöchste Ordre vom 28, Juni Verhandkung des Rechtestreits vor das Königliche Zinsen seit dem J. Januar 1879, mit dem Antrage aus . . 6. e . ö 1 ferner . . . auch bezüglich der Buchführung sind im 5. 6 nur die für den oben schriften des in den einzelnen Landesztheilen geltenden Rechts die Ueber. 11836 nicht allein in denjenigen Landestheilen, in, denen dieselbe be · . Amtegericht, Abtheilung 16, zu Sensburg auf auf Verurtheilung des Verklagten zur Zahlung von steuer ne igt ; Iii . ö 6 ö der Hrund⸗ Der inzwisch 3 f vs Kreis Gersfeld bejelchneten Jweck nicht entbebrlichen Eintragungen vorgeschrieben. tragung der Rechte an Singular. Suceessoren nur mi- Üekergabe des reits in Geltung steht, in der Ausdehnung auf Keihanstalten einzelner den 21. Dezember er., V. M. 9 Uhr. 1600 1 nebst 650 Zinsen seit dem 7. Januar 1579 Kartenblatt het ö 1 eig g nen Grund stücken: , Cen du * i r n. , 6. 3. Ber Gentrafbehörde bleibt es äberlassen, auf Grund des 8. 38 der Scheine er folgen kann. Diefen Personen gegenüher schützt den Gemeinden überhaupt fortbestehen zu lassen, sondern auch. Zum Zwecke der Zustellung wird dieser Auszug bei Vermeidung der Zwangtoollstreckunz in das zu Remef * ti z g Garten m obern vate Leh nn e in gt 1 hh. ' 9. Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 in der Fassung des Gefetzes fandleiher nicht der Umsland, daß ein Anderer den Pfandschein für die Gemeinde, Leihanstalten in allen denjenigen Landestheilen der Klage bekannt gemacht. 3 Warlubien belegene im Grundbuche des Königlichen 0 ne 66 . eichen. artenblat⸗ 6. Parz. Nr. i r . rer Frirdrich Hasse hat, am 10. a vom 23. Juli 1879, weitere Vorschriften über die Formen des Ge⸗ at, sondern nur der Nachweis, daß der Inhaber des Scheins be⸗ einzuführen, wo dieselbe bisber nicht gegolten hal, und wo besondere Sensburg, den 11. September 1880. Amtzgerichts zu Neuenburg Band 80 C. Blatt 156 35 Om ah va nnch e r nn . z ö vr gelb en, m , ,, schäftsbetriebes zu erlassen, soweit dies im polizeilichen Interesse ge! friedigt worden ist. Bie Vorschrift, daß die Uebertragung der gesetz liche Vorschriften über die Errichtung und den Betrieb kommu⸗ ] Der Gerichteschreiber des Königlichen Amkfögerichts. II. verzeichneten Grundstücks event, in das sonstige Ver⸗ und sst dazu Termin auf ; a . ritäls. Dbligation ) III. Serie Litt 5 t. 5735 böten erscheint, um die Kontrole über den Pfandverkauf zu sichern. Rechte det n, 46 ,,,. ö. . . naler ier g gn e g nr 3 e bl nee nn. ] a Czarniecki, ,, ene r; und 9 den Beklagten Hut den 20. Dezember 1880 bis ö r 2739 ö. je 160 Thaler nebst 4. z leich die Stellun erpfänders gegenüber genüg Wi ; t hne ,, jr. zur' mündlichen Verbandlu z De . . . t Die Ertheilung des pid hd ist hier nur als eivilrechtliche n,, M e emdl welcher Ine Uebertragung p Rechte Gesctz sind die Provinzen Schleswig Holstein, Hannover, . 9 w . die J. Civilkammer ber hr li T ff re ; f hiesiger G i, ,,. Uhr, n, 2. , ,, m, ö hinterlegt. Die 9 Verpflichtung behandelt. Die Bedeutung des Pfandscheins als Legi⸗- nicht erlangt hat, wenn auch, der Pfandleiher an den letz- die Dohenzoll en cen Lande und das links⸗rheinische Ge⸗ . [2656n ; zu Grauhenĩ r n, ale. . 1 ; fen ,,, . . Rmaͤtlongpapiers wird weller unten zu 5. I5 näher erörtert werden. teren ö lane saltn, , ,, 9 ö. . ö. ö .. . ö , ; . Oeffentliche Zustellung. . . . 0 T mittig 10 uhr, Im moöhilten! Gigenthumß., * täherl kh rn mr. Af Rural Heid ssben ergebe ler des ilige Verfü icht unter 2 ; 6 . . ĩ ö . erung, einen b⸗ n Ge⸗ , , ö . , . re ie 3. ir an der vor⸗ Die bereits oben erwahnt d Befn it des Verpsänders, das Pfand , ; ö ben gr des a den Veipfänder hinter⸗ 16. Fluvioss XII, und. Art. 2078 des Code civil) sich auf die Vor⸗ ern , n ,, ,, richte zugelassenen ö zu k 36. , e, , g e e n , nn, ,. 64 . . . 58 ne de,. e,. . legten Betrages die vn nen , , n n . . ir n nn n, , he der e tant een r bern al men Heonharz Ihriz, A 3 , , , gi e inn wird dieser berechtigungen heanspruchen, aufgefordert, bieselben ein Anrecht zu baben glaubt, aufgefordert, bei dem

1 . , nnn gn en, z die bi 1 f e g = ermalen mit unbekangtem Aufenthaltsort abwesend, 36 z in dem obigen Termi lden, wiori unterzeichneten Attrichter und zwar spätesteng in

9 ö. 1 . J n ,,,, . en 46 ie n, n. 8 n,, 24 ,, . . böslicher ae,, Graudenz, den i , , 1880. sie ihrer är ner g l, n, mn n, dem ö. en een 9 den die e le l ige

. 6 ; 3 j z 6 2 r den Seitens des Beklagten, mit dem Antrage auf Schei⸗ ; ; . ; häͤltniß zum neuen Erwerber verluftig erkannt wer, VYiai 1881, Vormittags 11 Uhr, im Sctzungt—

Die hier gegebenen Fi hire r in den einleitenden allge⸗ 6 . , n ö . 6 . farben n, dung ö n . 6 bestehenden Ehe Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. den sollen. . ö saale des Königlichen luth. hierselbft a

meinen Bemerkungen bereits erörtert. erforderlichen allgemeinen Anordnungen Leglementgtischer Natur städtische, bezw. kommunalständische Pfandleihanstalten und zwar 4 an 1 e ell 6 , zur ö 265961 Oeffentliche Ladung Springe, den . Dllobzr 1880. n,, seine . in, Wenn lin biesen Paragraphen, der Verkauf des Pfandes ohne färt. 4 5. 38 dez Reichggesetzes vom 23. Juli 18.9, zus ergänzen, einersests, wa3 den Regierungehesirk Ca ffel anlangt, für die schon 4 Viren, rr, 1 Geuther n lien ee, . a 59 Gan 9. ; Königliches Amtsgericht. n h 3 ö ., che 2 . 4

einen *cllstreckbaren Rechtstitek und ohne gerichtliche Ermächtigung für welche zum Theil erst durch jene Aufhebung die Möͤglichteit ge! oben erwähnten, durch das 3er. vom! 10. April 1872 auf, den . r zog geri In Sachen des Schneidemühlenbesitzers Fritsche Engelhardt. rraftloserklärung derselben erfolgen wird.

gestattet ist, so bleibt feibstverständlich das Recht des Verpsänders, schaffen wird. Casseler kommunalständischen Verband übergegangenen Leihhäuser ; n de. ** Januar 1881, Vormlttags 9 ut zu Jlelenzig, Klägers, gas Elberfeld, * lg 3

bie Einstellung des Verkaufs durch einstweilige Verfugung des Ge⸗ Zu §. I7. zu Cassel⸗Hanau und Fulda in deren alten, in Bezug auf den Ge— mit der Aufforderung inen bei dem , r. den Tischl wider eg ? ni gil he ln n ff ;

richts herbeizuführen, bestehen. Der angegebene Zweck des Verkaufs, Auf ältere Pfandverträge ist das Gesetz nicht anzuwenden. Die⸗ schäftebetrleb durch das gedachte Gesetz nicht aufgehobenen Privilegien richte zugelassenen Anwalt zu bestellen ; 6 üknnt schlermeister Miatkowski zu Kriescht, Be⸗ Verkaufsanzeige und Aufgebot. ; lr ef m,.

die Befriedigung des Pfandleihers, steht dem Verkaufe weiterer selben werden in einer verhäͤltnißmäßig kurzen Zeit abgewickelt sein, und Ordnungen, sowie für die kleinen mit den staptis chen n i Zum gwelle ber vsfenlschen n stellung wird dieser agten, yl . ( In Zwang voll streckungs sachen des Zimmer⸗ Für die Richti ä. ;

in ng, mi egen eb der ö Verkauf von Pfandstücken io daß fin nicht fmrfebllen durfte, die gegebenen Zinsbeschränkun⸗ . a bn alten a n ,, . e, , , ir. den ung von 108 4 für gelieferte michters Karla Mäbtbach u' G ubeck ; 1 h Gerichtsschreiber:

erzielte Erlös zur Befriedigung ausreicht. gen auf sie anzuwenden. irchen in deren besonderen atuten * leils, J ö ; ö er, ; t . ! 3

; Das aug 9 en n,, folgende Recht, dem Meistbietenden Vie veriragemäßig bestehenden Rechte rüchsichtlich des Verkaufs gierungshenirt Wiesbaden betrifft, für das Pfandhaus der Stadt . Darmstadt, am 22. , , 1880. ist nach erhobenem Beweise Termin Jjur weitern die Cheleute abtltarbn er ine Sand n Zimmer. ohne Rücksicht auf die Höhe des Meistgebots das Pfand zu. der Pfänder können Überhaupt nicht geändert werden. a . a. M. in dem Frankfurter Gesetz vom 19. April 1864 Hülfe. Gerichte sbhreiẽ * Großherionlichen mündlichen Verhandlung auf , ile o elm Sander und . . zuschlagen, muß denselben Beschränkungen unterworfen bleiben Zu 5§5. 18, 19, 20. Frankfurter cht und Statuten Samml. Bd. 16 S. 147), und e ee zoglichen den 9 Dezember 1880, . e., 26542 Gütertrennungsklage. wie der Verkauf im Wege der Zwangsvollstreckung (Gold und Die besonderen Voischriften für stcatliche Pfandleihanstalten für das mittelst an vom 28. Februar, 1849 vom Staate der gerichts. z Vormittags 11 Uhr, . oh ay A ten n 8* lar et en, 3 . Die Chef beo n, . Silbersachen, Werthpapiere, Civilprozeßordnung 5§§. 751, 722). Um ollen nach 5. 19 von dem vorliegenden Gesetzze unberührt bleiben, Gemeinde Wiesbaden übertragene dortige Leihhaus in verschiedenen, 9j . zu welchem der Beklagte Miaskowski, hör ige e. . 96 . , n. 4 66 , i, , 32. 9. Der / 1 Her n e n ö. , be t ne , . ge , , . , her * . , la666] Oeffentliche Zustellung nd r n nr V Hemel n ebejrke Einbeck eingetragene Wohnhaus feen. durch Rechtsanwalt Morsbach zu Bonn

ü f 28. Ir unter Ja ? e 2 =. ö . Son (. ; R gen i f

I feen; n ne , 6 ö 3 ö 3 r irren , Sin, ee, ,, iht ,. So fehr eg geboten erscheint, um der herzustellenden Einheit in Der Holjhändler Johann Mammen zu Esens, wegen hierdurch geladen wird. ebf hh g . halts n e, 2 . Ruth. klagt gegen ihren wn, en , 6 mehr erschien es genügend den Pfandleiher allgemein als Bleter und gese mäßigen Geschäftsrerkehr bielen. Insbesondere trifft dies den Rechts- und Verfahrensgrundsätzen willen, in allen vorgedachten vertreten durch den Rechtsanwalt Wige ng hierserbst Sonnenburg, den 21. Qltober 1889. a fen X. 29 k * h , in g. ö i. , , , 9 und Ersteher zuzulassen da er fast ausnahmslos im Stande sein zu bel dern, nach dem Landesherrlich bestätigten Reylement vom Landegtheilen die kommunalen Pfandleihanstalten sowohl der einzel klagt gegen den Gerichtsvollzteher Jaenicke, früher Die Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts. * . Jo. Dezember er ung, , ' , , , . fh f. wirb, sein Interesse bei der Versteigerung wahrzunehmen 58. 25 gebruor 1854 (Ges. Samml. S. 23) verwalteten Königlichen nen Gemeinden als der weiteren kommunalen, ingbesondere auch zu Esens, jetzt in unbekannter Ferne abwesend, Kirchner. 56 zens 19 Uhr ö 6 ft ö z

! 1. ; Af mk ü Rerlin, dem einzigen, welches gegenwärtig ö der der kommunalständischen Ih. in erentum der provinziellen) wegen Forderung für im Jahre 1880 käuflich ge⸗ Ia ; anberaumt ö z 63. scest u en Verhandlung des Rechtsstreits

Die Bestimmung über den Srt der Verstelgerung entspricht dem ln mh noch als staatliche Anstalt besteht, nachdem die früher Verbände, mst unter die Grundsaͤtze des gegenwärtigen Gesetzes lieferte Baumaterialien zum Pnreise von 16569 26558 Subhastations Patent Alle Piejenigen, welche an dem genannten Grund vos der ersten Givilkammer 3 Königlichen Land⸗ 5§. 777 Abf. Z der Civil Prozeß · Srdnung. stautlichen Leih. An (alten zu Cassel, Fulda und Hanau nach dem zu stellen, so kaun dies doch nur, soweit es um Anstalten von 34 g, worauf er in Folge von Leistungen des Be⸗ * stück Gigenthum5⸗, Räber⸗, lehnrechtliche, fidei. gerichts zu Bonn ist Termin

Das hier vorgesehene Hinausschieben der Versteigerung ist durch Gesetze vom 10 Aprit 1577 (Gef. Samml. S. 375) auf den kom- CFinzelgemeinden sich handelt, durch Ausdehnung des Geltungès⸗ klagten sich 7163 M 13 3 kürzen lassen will, mit und Edictalladung. kommissarische Pfand und andere dingliche Rechte auf den 13. Dezember 1880, die Rücksicht veranlaßt, daß dem Schuldner nicht blos eine geriage munasständischen Verbard des Reglerungsbeziekt afsel, und das gebielg der, nach . 19 modiflsirten Allerhöchsten Ordre vom ö dem Antrage auf ren glifr Verurtheilung des Ilfeld, den 22. Oktober 1880. inebesondere Serbituten und Realberechtigungen zi Bor mittags I Uijr, Finkösungsfrist, sondern auch die Zeit gegeben werden muß, um er ursprünglich ebenfalls staa liche Leihhaus zu Wiesbaden durch Ver! 28. Junk 1626 geschehen, weil, die ron dieser stehen blei⸗ . Beklagten zur Zahlung des Restbetrageg von 806 4 In Sachen der Darlehnekasse F. W. Schroeter haben vermeinen, werden zur Anmeldung derselben bestimmt. sorder lichen falls auch gegen den Willen deg Pfandieihers die Ein. trag vom 278. Februar 1549 auf die Stadtgemeinde Wiesbaden über benden Artikel J, 2 und 4 sich auf weitere kemmungle 21 8 nebst Zinsen zu 6. Ya, seit Behändigung der und Genossen zu Nordhaufen, Klägerin, gegen den im gedachten Termine unter Androhung des Rechts, Teusch, löõfung hes Pfandes zu krzwingen oder wenigftens zu sichern. Der ( gegangen ist. Verbände nicht anwenden lassen. Bezüglich der Leihanstalten Klage und ladet den Beklagten zur lmuͤndlichen! Fleischermeister Friedrich Etzrodt zu Neustadt, Be] nachtheils hierdurch aufgefordert, daß für den sich Gerichte schreiber des Königlichen Landgerichts.

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