1880 / 255 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 29 Oct 1880 18:00:01 GMT) scan diff

2 auf Sctßung von Aickpfählen bei vorhandenen Stauanlagen Und über den Widerspruch Betheiligter, nach §. 18 der Verordnung vom 31. Dezember 1824; .

3M auf Führung von Bewässerungs⸗ oder Entwässerungsgräben oder Drains durch fremde Geundstücke, auf Gestattung von Vor⸗ arbeiten für Drainsanlagen auf fremden Grundstücken, oder auf An— legung von Werken zum Stauen oder zur Hebung des Wassers auf fremden Grundstücken, nach §§. 6 bis 9 des Gesetzes vom 28. Okto⸗ ber 1834 und nach dem Gesetze vom 17. Dezember 1857

4) auf Feststellung des Beitrags, welchen Gemeinden oder Pri⸗ vate nach 5. 3, Abs. 2 der Verordnung vom 31. Dezember 1824 zu den Kosten von Wasserbauten zu leisten haben, welche nach ihrem Gegenstande und Zwecke nicht nur als Staats“, sondern zugleich als Gemeinde oder Prixatbauten erscheinen; . Gegen den Beschluß des Kreis. (Stadt) Aucschusses findet innerhalb zwei Wochen der Antrag auf mündliche Verhandlung im Verwmaltungsstreitverfahren statt.

VII. Vorschriften für den Geltungsbereich der Nassauischen Verordnung vom 27. Juli 1858, betreffend Ent wässerungs⸗ und Bewässerungs anlagen (Verordnungsblatt S. 169;

der Großherzoglich hessischen Gesetze vom 18. Februar 1853, be= treffend die Aufraͤumung und Unterhaltung der Bäche (Regierungs⸗ blatt S. 65); vom 19. Februar 1853, betreffend die Regulirung der Bäche (Regierungsblatt S. 70); vom 20. Februar 1853, betreffend die Errichtung und Beaufsichtigung der Wassertriebwerke (Regierung? blatt S. 75) und vom 2. Januar 1858, betreffend die Entwäfferung von Grundstückeun (Regierungsblatt S. 33);

beziehungsweise der Landgräflich hessischen Gesetze vom 15. Juli 1862 über Errichtung und Beaufsichtigung der Wassertriebwerke (Archiv S. 895) und vom 15. Juli 1862, betreffend die Ertwässerung von Grundstücken (Archiv S. 889).

.

Der Bezirksrath beschließt an Stelle der Bezirksregierung:

1) über die nach Artikel 4 des Großherzoglich hessischen Gesetzes vom 18. Februar 1853 erforderliche Genehmigung der vertrags— mäßigen Vereinigung mehrerer Gemeinden zu einem Verbande (Kon— kurrenz) behufs gemeinsamer Aufbringung der Kosten für Aufbrin⸗ gung und Unterhaltung eines Baches;

2) über Widersprüche, welche Gemeinden und Einzelne gegen eine von der Bezirksregierung beschlossene Bachregulirung erheben, nach Artikel 10 des Großherzoglich hessischen Gesetzes vom 19. Fe⸗ bruar 1853;

3) über die Genehmigung zu einer Bachregulirung, zu Ent- oder Bewässerungsanlagen oder zur Anlage von Wassertriebwerken nach §§. 2, 19, 25 und 26 der nassauischen Verordnung vom 27. Jult 1858 Gu vergl. jedoch 5 79, Ziffer 1 und ;

4) über die Genehmigung zur Anlegung oder Veränderung von Wassertriebwerken nach s5. 1 und 15 der Großherzoalich hefsischen Verordnung vom 20. Februar 1853 und des Landgräflich heffischen Gesetzes vom 15. Juli 1862 (zu . jedoch §. 79, Ziffer H).

Der Kreisausschuß beschließt über die Anlegung von Schwellen in den Sohlen regulirter Bäche nach §. 5 der Nassauischen Verord⸗ nung vom 27. Juli 1858 und Art. 20 des Großherzoglich hessischen Gesetzes vom 19. Februar 1853.

8. 70.

Der Kreisausschuß beschließt über Anträge:

1X auf Zulassung von Bachregulirungen, sowie neuer Ent- und Bewässerungsanlagen gegen den Widerspruch Betheiligter nach §. 2 der K 27. Juli 1858;

auf Ausführung von Entwässerungtanlagen gegen den Wider—

spruch Betheiligter nach s§. 1, 21 und 327 des bessischen Geseßes vom 2. Januar 1868 und des Tandgräflich ö ,, 15. Juli 1862;

3) auf Ausführung einer Bachregulirung gegen den Widerspru 7 ö ö. . . ü .

tivatöen na vt, es Großherzogli essischen Gesetze

9. , glich hessischen Gesetzes vom

4) auf Genehmigung zur Errichtung, sowie zur Veränd von Triebwerken an Bächen und deren Seitengräben . Widerspruch Betheiligter nach §§. 19, 25, 2.5 und 277 der Nassaui⸗ schen Verordnung vom 27. Juli 1858, bezw. Art. 8 und 16 des Großherzoglich hessischen Gesetzes vom 20. Februar 1853 und des 2 hessischen velsff⸗ an. 165. Juli 1862;

auf Se ung von Aichpfählen an bereits bestehenden Trieb—

werken nach 5. 28 der Nassauischen Verordnung vom 77. Juli . bezw. Art. 20 und 21 des Großherzoglich hessischen Gefetzes vom . 1853 und des Landgräflich hessischen Gesetzes vom 15. Juli 2.

Gegen den Beschluß des Kreikausschusses findet innerhalb zwei Wochen der Antrag auf mündliche Verhandlung im . streitverfahren statt. ö!

VII. Vorschriften für den Geltungsbereich des Bayerischen Gesetz über Benutzung des Wassers vom 28. Mai 18 ne. (Bayerisches Gesetzblatt S. 489).

§. 80 Pan el engt. beschließt: über die im Interesse der Erhaltung des nöthigen Wasser—

bedarfs für eine Ortschaft erforderlichen ,,, der Ableitung des Wassers nach §. 58 a. a. O.;

2) . auf e ibn un zur Errichtung oder Abände⸗ rung von Stauanlagen na rt. 61 und 82 a. a. e fe denz Seni, a. a. O. u vergl.

. §. 81. . fie n n, beschließt über Anträge: auf. Genehmigung zu einer Abweichung von der gesetzlichen Beschränkung der Uferanlieger in der Benutzu Wass Art. . . . §. 58 a. a. O.; . 2) auf Vertheilung des Wassers unter die Berechtigt ĩ 2 9 , ,, d, Art. 60 a. a. 3 , . 3) auf Zuweisung von Wasser für Grundstücke, wel ĩ dem , i. ern Art. 8 und 63 a. a. O.; . 4) auf Genehmigung zu Errichtung oder Abänder on Stau⸗ vorrichtungen und Triebwerken oder auf Setzung 6 1. g6n . Betheiligter nach Art. 61, 73, 76, 77, 83 und a. a. D.;

5) auf Zuleitung oder Alleitung des für eine Be ode = wässerung erforderlichen Wassert durch sremde Grundstücke. . =, 8 , . des em rf, findet innerhalb zwei

ntrag auf mündliche Verhand Verw . ern, . handlung im Verwaltungs

VIII. Vorschriften für den Geltungsbereich der Müblenordnu ů das Fürstenthum Hohenzollern vom 5. November 1845 n n gr für Hohenzollern und Sigmaringen Band VII. S. 157.

§. 82. Der Bezieksrath beschließt uber die Feststellung von Instruktt für die Gincichtung und Venuß ung der Mühl ehben pi itlienen 3. 27, Nr. 35 n 6 g. tzung der Mühlenhauptkanäle nach

§. 83. Der Amtsausschuß beschließt über die Einrichtung v l i. ü tr übt g von Fluth⸗ e , , , n, zur Verhütung von Ueberschwemmungen , . . ferner über Anträge: rrichtung, Ve ĩ ö Waserenũühlen nach * 23, Ik rar up , 36 2) auf Gewährung einer Entschädigung an einen Plühlenbesitzer die Ginrichtung von Fluthschleusen nach F. , Nr. 13 a. 9. S.; 8) au Benutzung des Wassers für Mühlen und die Gewahrung bezüglicher Entschaͤdigungen nach 5. 25, bf. 2 a. a. S Gegen den Beschluß des Amtsaugschusseg in den Fällen zu 1 bis 3 findet inner halb zwei Wochen der Antrag auf mündliche Ver⸗

für

L. Allgemeine ninmmnmmm.

5. 84.

An die Stelle des dritten ÄAbsatzes des 8. 54 des Gesetzes vom

1. Arril 1879, betreffend die Bildung von Wassergenossenschaften (Gesetz Samml. S. 297) treten folgende Bestimmungen: Gegen die Androhung des Zwangsmittels finden bezüglich der,

der Aufsicht des Regierungepräsidenten unterstellten Genossenschaften TRiejenigen Rechtemittel statt, welche nach dem Gesetze, betreffend die Drganisation der allgemeinen Landes verwaltung. gegen kreispoli;eiliche Verfügungen zugelassen sind, bezüglich der übrigen Genossenschaften diejenigen Rechtsmittel, welche nach den Bestimmungen des erwähnten Gesetzes gegen polizeiliche Verfügungen der Ortepolizeibebörden in einem Landkreise zugelassen sind. Gegen die Festfetzung und Aus—⸗ führung des Zwangsmittels findet innerhalb zwei Wochen lediglich die Beschwerde im Aufsichtswege statt. In dem Verfabren zur Begründung öffentlicher Wassergenossen⸗ schaften (88. 71–— 85 des Gesetzeß vom 1. April 1879) tritt, sofern das Geno njenschaftsgebiet die Grenzen eines Regierungebezirkes nicht überschreitet, der Regierungspräsident an die Stelle des Ober praͤsidenten. Die S§§. 53, Abs. 3, 97 und 98 des Gesetzes vom 1. April 1879, sowie der im 8. 57 daselbst für den Fall einer anderweiten Or⸗ ganisation der höheren Verwaltungsbehörden gemachte Vorbehalt treten außer Kraft. Im Uebrigen werden die Bestimmungen des gedachten Gesetzes durch die Vorschriften des . Titels nicht berührt.

5

Durch die Vorschriften des gegenwärtigen Titels werden nicht zur Wahrnehmung

beruht . gastendigke ie Zuständigkeiten der der Strom⸗, Schiffahrt und Hafenpolizei berufenen Behörden;

2) die Zuständigkeiten der Auseinandersetzungs behörden zur Rege⸗ lung der mit einer Auseinandersetzung verbundenen Wasserstau,, Ent⸗ urd Bewässerungsanlagen;

3). die Bestimmungen der Reichsgewerbeordnung rom 21. Jani 1869 (Bundesgesetzblatt S. 245) über Stauanlagen für Wassertrieb⸗ werke und die darauf bezüglichen Zuständigkeitsvorschriften in 8§. 93 ff. des gegenwärtigen Gesetzes. . XI. Titel. k

Der Bezirksrath beschließt, soweit es sich um Deiche handelt, welche zu keinem Deichverbande oder Deichbande gehören:

1) über die Genehmigung für neue und für die Verlegung, Er— höhung oder Beseitigung bestehender Deichanlagen nach: §5§. 1 bis 3 des Gesetzes über das Deichwesen vom 28. Januar 1848 Gesetz⸗ Samml. S. 54; §§. 16 und 17 der kurhessischen Verordnung vom 31. Dezember 1824, betreffend den Wasserbau Kurhefsische Gesetz⸗ Samml, S. 26; Artilel 10, 35 und 46 des bayerischen Gesetzes vom 28. Mai 1852, betreffend die Benutzung des Wafferß Gesetz⸗ Samml. für Bayern S. 489,

2) über die Herstellung ganz oder theilweise verfallener oder zerstörter Deiche und die Heranziehung der Pflichtigen zur Wieder herstellung nach S§. 4 und 5 des Gesetzes vom 28. Januar 1848;

3) über die interimistische Tragung der Deichbaulast und die . . V er . §§. 6 bis 8 a. a. O.;

über die Beschränkung oder Untersagun zung eines Deichs nach 8. 24 a. 4. O. . ö Die Beschwerde findet an den Minister für Landwirthschaft ꝛc.

. §. 87.

Befugnisse, welche hinsichtlich der Deichverbände den Bezirks⸗ regierungen (Landdrosteien) in Gemäßheit des Gesetzes über das Deichwesen vom 28. Januar 1818 Übertragen worden fins, können duich Statut oder Statutenänderung den Kreis. (Stadt.) Auk— schüßen, den Bezirks- oder Provinzialräthen oder den Verwaltungs— gerichten überwiesen werden.

Auch können den vorbezeichneten Beschlußbehörden und den Ver— waltungsgerichten Befugnisse hinsichtlich der Deichverbände und der Sielverbande (Schleusen⸗, Wettern«, Wasserlösungs⸗ u. s. w. Ver⸗ bände) durch Statuten übertragen werden, mittelst welcher die innere Organisation der Deich, und Sielrerbände im Geltungsbereiche der ö in b ne, 36 . IV. des Gesetzes vom

April 1872 (GesetzSamml. S. 57 e 1 =

2 1 7) neu geregelt und fest XII. Titel.

Fische reipolizei. 88.

Jer err tea gn beschließt? über den Erlaß von Regulativen, betreffend die Beaufsichti— gung und den Schutz der Laichschonreviere (5. 31 des a en ,. vom ö. ian 1874, Gesetz⸗Samml. S. 195); . 2) über die Genehmigung zur Ausführung'r ischpässen (88. 36 w gung z führung ron Fischpässen (568. 36 ) darüber, in welchen Zeiten des Jahres der Fischpaß geschloss gehalten werden muß und in welcher Ausdehnung n . unterhalb des Fischpasses für die Zeit, während welcher der Fischpaß eon zk jede Art des Fischfangs verboten ist (565. 41 und 47 4a ü)

89.

Der Bezirksrath beschließt . 1) über die Gestattung von Ableitungen nach §. 43, Abs. 2 des Jischereigesetzes vom 30. Mai 1874 und über die Anordnungen von Vockehrungen nach §. 45, Abs. 3 a. 4. O. sofern die betreffende e me n, mn . der . 546 der Reichs gewerbeordnung om 21. Jun z undesgesetzblatt S. 245) als gen ĩ 8 pflichtig . fie i nn Vie Schlußbestimmung des §. 43 des Fischereigesetzes wird i

Betreff der im 5. 16 der Reicht ⸗Gewerbeordnung nicht 66 Amn lagen aufgeboben:

2) über die Gestattung von Ausnahmen von dem Verbote des 6. . Hanfrötens in nicht geschlossenen Gewässern (§. 44

§. 90.

Der Kreis. (Stadt) Ausschuß führt die Aufsicht über die ne den §5§. 7 und 10 des Fischereigesetzes vom 30. Mal 1874 ain ,, ,

zehauptet die Genossenschaft, daß eine im Aufsichtswege ge—= ae, e nn. n . 3 dem Gesetze na r mg .

eht ihr innerhalb zwei Wochen der Antrag auf mündli = lung im Verwaltungs streitverfahren zu. , .

§. 91. Wird die Verpflichtung zur Theilnahme an den Lasten de den §§. 9 und 10 a. a. O. gebildeten Genossenschaften, ö. 24 wird das Recht zur Theilnahme an den Aufkünften aus der gemeinschaftlichen Fischereinutzung (8. 10 a. a. O.) bestritten, so hat hierüber der Genossenschaftsvorstand Bescheid zu ertheilen. Gegen den Bescheid findet innerhalb zwei Wochen die Klage bei dem Kreis (Stadt /) Ausschusse statt. Die Entscheidung des Kreis—⸗ (Stadt / Ausschusses ist vorläufig gahftreabar.

8 5

statt

Der Entscheidung des Bezirks verwaltungsgerichts unterliegen: I) Streitigkeiten über die Frage, ob ein Gewä 3 ; sciosfern, n , (98. 4 . D.); . 2) Klagen der Fischereiberechtigten oder Fischereigenossenschafte auf weitere Beschränkung oder gänzliche i , n , r berechtigungen, welche auf die Benutzung einzelner bestimmter Fang⸗ mittel * ständiger Fischereivorrichtungen gerichtet sind (8. 5 Ziffer

. XIII. Titel. Jag dpolizei. 93

Der Kreisausschuß, in Startkreisen der Behlrkerath, beschließt soweit die Beschlußfassung nach bestehendem Rechte den e e ,

handlung im Veiwaltungastreitoerfahren fiat.

1 über die Genehmigung jur Bildung mehrerer für sich be= stehender Jagdbezirke aus dem Bezirke einer Gemeinde a r Feldmark) . j

2) über die Anordnung der Vereinigung mehrerer Gemeinde— . (Gemarkungen, Feldmarken) zu einem gemeinschaftlichen Jagd⸗ ezirke. § 94.

Ueber Anordnungen wegen Abminderung des Wildstandes be⸗ schließt, soweit die Beschlußfassung nach bestebendem Rechte den Ver= , ä ed gatz; in Stadtkreisen die Orts—⸗

olizei behörde. egen den Beschluß findet innerhalb zwei Woche die Beschwerde an den Bezirksrath statt. z amn §. 95. Lee m n en, betreffend eschränkungen in der Ausübung des Jagdrechtes ; i. ö g des Jagdrechtes auf eigenem ie Bildung von gemeinschaftlichen Jagdbezirken, insbesondere den Anschluß von Grundstücken an einen gemeinschaftlichen 6 oder den Ausschluß von Grundstücken aus einem olchen,

3) die Ausübung der Jagd auf fremden Grundstücken, welche von einem größeren Walde oder von einem oder mehreren selbst⸗ ständigen Jagdbezirken umschlossen sind, durch den Eigen⸗ thümer des Waldes oder die Inhaber der selbständigen Jagd⸗ bezirke, sowle die den Eigenthümern der Grundsltuͤcke zu ge⸗

währende Entschädigung beschließt der Landrath, in Stadtkreisen die Ortspolizeibehörde.

Gegen den Beschluß derselben findet innerhalb zwei Wochen die Klage bei dem Bezirks verwaltungsgerichte statt.

Der Entscheidung im Verwaltungestreitverfahren unterliegen desgleichen Streitigkeiten der Betheiligten über ihre in dem oͤffent lichen Rechte begründe en Verechtigungen und Verpflichtungen hin⸗ sichtlich der Ausaͤbung der Jagd auf eigenem oder fremdem Grund und Boden.

Zuständig im Verwaltungestreitverfahren ist in diesen Fällen in erster Instanz der Kreisausschuß, in Stadtkreifen das Beztrks— Verwaltungsgericht. ö AN

§. 96.

Auf Beschwerden und Ciasprüche, betreffend die von der Ge⸗ meindebehörde oder dem Jagdvorstande festgestellte Vertheilung der Erträge der gemeinschgftlichen Jagdnutzung, beschließt die Gemeinde— behörde beziehungs weise der Jagdvorstand.

Gegen den Beschluß findet innerhalb zwei Wochen die Klage bei dem Kreisausschusse, in Stadtkreisen bei dem Bezirks⸗Verwaltungs⸗ gerichte siatt.

Die im ersten Absatze gedachte Feststellung bedarf keiner Geneh⸗ migung oder Bestätigung von K der Aussichtsbehörde.

Der Vezirksrath beschließt über die Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung der gesetzlichen Schonzeit, sowest darüber nach be⸗ stehendem Rechte im Verwaltungswege Bestimmung getroffen wer⸗ den kann.

8§. 98.

Der Bezirksrath beschliest über die Erneuerung der auf den Schleswigschen Westseeinseln bestehenden Konzessionen zur Errichtung von Vogelkojen, sowie über die Erheilung neuer Konzessionen (5. 6 des Gesetzes vom 1. März 1873, GesetzSamml. S. 273).

(Schluß folgt.)

Gewerbe und Sandel.

Die „New-⸗Jorker Hdls.⸗Ztg.“ äußert sich in ihrem vom 15. d. M. datirten Wochenbericht , Beh Außen ⸗· han delunseres Platzes während des letzten Monats ist von außerordentlich großem Umfange gewesen. Der WaarenImpert in September é. hat eine Höhe von 34 860 000 Doll. erreicht, gegen 30 264 005 Poll. im Sep⸗ tember v. J, während der Import von Edelmetall, fast aus schließlich Gold, nur 18 830 009 Doll. betrug, gegen 27 182 060 im September v. J. Trotz des enormen Waaren⸗Imports im September e. ist derselbe durch den 37 477090 Doll. betragen den Produkten Export unseres Platzes allein mehr als ausgeglichen, wobei, wie in jedem Vergleiche zwischen Im vort und. Export zu berücsichtigen, daß für ersteren New⸗ Vork maßgebend ist, für letztern aber andere Häfen den Aug— chlag geben, zumal im Herbst, wo der Baumwollexport aus dem Süden in größerem Maßstabe beginnt und in diesem Jahre auch der Getreideerxport aus Nem-Orleans sehr große Dimensionen angenom⸗ men bat. Es steht demnach außer Frage, daß selbst einschließlich des eingetroffenen Goldes der ganze Septemberimport durch den Ge— sammtexport der Union vollständig gedeckt worden ist. Minder günstig ersckeinen auf den ersten Blick die Import- und Exportzahlen unseres Platzes für die ersten 9 Monate dieses Jahres, aber auch hier ge staltet sich das Verhältniß sehr befriedigend durch Hinzurechnung des Erports anderer Häfen, und weist im Vergleich zum Vorjahr unser Platz eine bedeutende Zunahme des Produktenerports auf, nämlich 308 (900002 Doll. in diesem Jahre, gegen 254 881 669 Boll. in der Parallelperiode v. J. Auch der Import von 333 Millionen Dollars Gold, welcher nach den seitdem eingetroffenen und avisirten Summen bis Ende dieses Monats auf fünfzig Millionen zu steigen verspricht, ist als voraussichtlich bleibender Vortheil kaum zu überschätzen. Das Geschäft am Waaren⸗ und Prodrktenmarki nahm 2 der verflossenen Woche einen ruhigen Verlauf. Kine. Ausnahme hiervon machten Brodstoffe, in welchen zu steigenden Preisen sehr bedeutende Umsätze stattfanden. Für Getreidefrachten zeigte sich anhaltender Begehr und wurden für ganze Ladungen 47 Fahrzeuge gechartert. Baumwolle in disponibler Waare fand mäßige Beachtung. Die Tendenz des Marktes bei Schluß war eine weichende. Die Stimmung fürlkin Kaffee blieb maft, und in west⸗· und ostindischen Sorten fanden nur sehr unbedeutende Tranzaktionen statt. m Markt für Rohzucker berrschte eine fest re Preistenden; vor. In Hopfen war das Geschäft wieder sehr flau. Schmalz und Speck gewannen einen im Laufe der Woche erlittenen Rückgang wie⸗ der, während Schwein e⸗ und Rindfleisch nur wenig Beachtung fan- den. Raffinirtes Petroleum ging nach einem anfänglichen Avanz von . Cts. per Gall., 4 Cts. zurück. Terpentinöl und Har; haben bei lebhaften Umsätzen abermals nicht unbedeutend im Preise ange⸗ zogen. Mit Ranufakturwaaren war es febr still. Der Import 3 e ,, Ri heute beendete Woche 2 ) oll. gegen oll. ir Daralle ö ; geg D in der Parallelwoche des Die St. Petersburger Internationale Handels b hat im ersten Semester des laufenden Jahres eine in,, , darunter 807 093 Rbl. an Zinsen,

von 1281 045 Rbl. gehabt, 128 114 Rbl. an Provisionen, 165 275 Rbl. an Gewinn aut dem Gewinn aus Effekten; die Filiale

ö ie. liew hat 65 162 Rbl. Gewinn gebracht. Die Ausgab ĩ Semesttalblian. auf is? oro ibn efestz i, daß ., ,,

1148169 Rbl. verbleibt.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Sonder shausen, 27. Oktober. (Lp). Ztg.) Der so frü

und so plötzlich eingetreiene Schneefall hat in Iden und Halt ii glaben Schaden angerichtet; überall in Thüringen sind zahllose Bäume in den Gärten von der Schneelast zerstört worden“ Noch sind die Ernteertrãge in den böher gelegenen Gebieten nicht voll— ständig eingebracht; möge die nun eingetretene milde Witterung en ger anhalten und vor allzu harten Nothständen uns bewahren

behörden zusteht:

Zweite Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Freitag,

M255.

den 29. Oktober ö

Vrtuß. Rtaats-Mnniger und das Central ⸗Handel register nimmt aM drs Gentschen Rricha- Anzeigers und Gärigli RAreußischen Rtantz-Auzeiger: . Bes lin, 8. T. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

* . In serace für ven Deutschen Reichz⸗ und Königl.

die Königliche Expedition

2

3⸗ 1. 3techkhriofe und Untersdehnugs-Bachen. 2. S- Hhostationen, Aufgahote, Vorlsdnungen n. dergl. 3. Verkänfe, Vor paehtangen, Submissionen eto. Verlosung, Amortisatisn, Zinszahlung M 41. s. w. von 5ffentlichen Papieren.

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9. Familien- Nachrichten. beilage. KR

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

L23929

Oeffentliche Vorladung. Die nachbenannten Personen: 1) Friedrich Freitag aus Dahlbruch, 21 Jahre alt, 7 Joseph Rosquinet aus Dahlbruch, 22 Jahre alt, 3) Johann Heinrich Friedrich Wil helm Trapp aus Buschhütten, 23 Jahre alt, wer— den beschuldigt, als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß ent⸗ weder das Bundesgebiet verlassen oder nach erreich⸗ tem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebiets aufgehalten zu haben Vergehen gegen §. 140 Abs. 1 Nr. 1 Str. G. B. Dieselben werden auf den 7. Dezember 1880, Vormittags 10 Uhr, vor die Strafkammer bei dem Königlichen Amtsgerichte zu Siegen zur Hauptverhandlung ge— laden. Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach §. 472 der Straf⸗ prozeßordnung von dem Königlichen Landrath des Kreises Siegen über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärung ver— urtheilt werden. Siegen, den 24. September 1880. Königliche Staate anwaltschaft.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. 6 ö. .

lzössz! Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Hermann Scheller zu Bellin, Waldemarstr. 41, vertreten durch den Rechtsanwalt Winterfeld, klagt gegen den Fouragehändler Carl Brauer, zuletzt in Berlin, jetzt in Amerika, seinem näheren Aufenthalte nach unbekannt, aus dem Wechsel vom 12. April 1880 über 662 AM, zahlbar am 12. Juli 1880 mit dem Antrage auf Verurtheilung zur Zahlung von 62 M nebst 6“ Zinsen seit der Klagezustellung und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 8. Kammer für Handelssachen des Königlichen Land gerichts J. zu Berlin, Jüdenstr. 59, Zimmer 765, auf den 20. Dezember 1880, Vormittags 19 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin den 26. Oktober 1880.

Klutsch, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts J.

lasst9) CWOeffentliche Zustellung.

Die Dienstmagd Caroline Roth zu Ettenhausen, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. jur. Lorey hier, klagt gegen den Hausburschen Eduard Vogt aus Niederrad, jetzt unbekannt wo? abwesend, mit dem Antrage auf Verurtheilung desselben zur Zahlung von

1) Alimenten für das von der Klägerin am 23.

Juli d. Is. geborene Kind, und zwar bis zu dessen 7. Lebenfjahre wöchentlich 6 2. —. und von da ab bis zum zurückgelegten 14. Lebens⸗ jahre des Kindes wöchentlich 3 ,

2) Entschädigung pro defloratione Æ 150. —,

3) Wochenbettkosten 6 70. —, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht, Abth. J., Prozeßgericht 4, zu Frankfurt a. M., auf

Samslag, den 8. Jannar 1881, Vormittags 10 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Frankfurt a. M., den 16. Oktober 1880. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts, Abth. I. 4. Sprenger.

26647

Oessentliche Zustellung und Ladung.

Der Rechtsanwalt Wiedenbofer in Amberg hat Namens der Mehlhändlerin Justine Schneider von Amberg gegen deren Ehemann Eugen Schneider, Uhrmacher, zur Zeit unbekannten Aufenthaltes, wegen Ehescheidung am 14. Oktober 18890 am Königlichen Landgerichte Amberg Klage erhoben. Verhandlung über diese Klage ladet derselbe den Beklagten Eugen Schneider unter der Aufforderung, einen eim Königlichen Landgerichte Amberg zugelassenen Rechtsanwalt auf— zustellen und in der vom Vorsitzenden der hiesigen Civilkammer auf

Mittwoch, den 12. Januar 1881, Vormittags 9 Uhr, bestimmten Sitzung zu erscheinen.

In dieser wird beantragt werden:

Das Königl. Landgericht wolle die zwischen Justine und Eugen Schneider bestehende Ehe aus Verschulden des Eugen Schneider dem Bande nach auflösen und den Beklagten zur Tragung sämmmtlicher Kosten des Pro zesses verurtheilen.

Dieser Auszug wird gemäß 5§. 187 der R. C. P. O. auf Grund des die öffentliche Zustellung be⸗ willigenden Beschlusses der hiesigen landgerichtlichen Civil kammer hiermit bekannt gegeben.

Amberg, den 25. Oktober 1880.

Der Ober ˖⸗Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts. Bergter.

Zur mündlichen

wmit dem Antrage:

lass4s Oeffentliche Zustellung. t Die Firma Heimann & Co. in Plettenberg, ver treten durch den Rechtsanwalt Bönner zu Atten⸗ dorn, klagt gegen den Theodor Schroeder aus Len⸗ hausen, zuletzt wohnhaft zu Deutmeke, aus Wechsel vom 15. Februar 1880 mit dem Antrage auf kosten⸗ fällige Verurtheilung des Theodor Schroeder zur Zahlung von 300 Mark nebst 6oso Zinsen seit 1. Mai 1880, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreitßz vor das Königliche Amtsgericht zu Foerde auf

den 17. Dezember 1886, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die⸗ ser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Foerde, den 26. Oktober 1880.

. Funke, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

lasstt! Oeffentliche Zustellung.

Des Maurers Carl Leopold Baltzer Ehefrau, Louise Dorothee Caroline, geb. Zuckerberg, in Bremen, Klägerin, ladet ihren Ehemann, dessen Aufenthalt unbekannt, Beklagten, in dem auf Montag, den 20. Dezember 1880, Vormittags 10 Uyr, vor dem Landgericht, Civilkammer J., zu Bremen, in dessen Geschäftszimmer oben auf der alten Börse angesetzten Termine, vertreten durch einen beim Landgericht hier zugelassenen Rechtsanwalts, zu erscheinen, um über den Antrag der Klägerin zu ver⸗ handeln. Da Beklagter dem Urtheile des Land⸗ gerichts vom 14. Juni 1880, wodurch ihm auf gegeben, binnen 4 Wochen zu der Klägerin zurück zukehren, nicht nachgekommen sei, nunmehr die Ehe der Parteien zu scheiden und ihn seines Antheils am Sammtgute für verlustig zu erklären. Bremen, aus der Gerichtsschreiberei des Land— gerichts. H. Lampe, Dr.

2665s! Oeffentliche Zustellung. D

as Königliche Amtsgericht München ., Abtheilung A. für Civilsachen,

hat auf Antrag der Bayerischen Hypothefen⸗ und Wechselbank dahier mit Beschluß vom 23. Oktober 1880 in Gemäßheit der 85. 186 und 187 der R. C. P. O sowie des Art. 17 des Ausf.⸗Ges. zur R. C. P. O. u. K. O. die öffentliche Zustellung des Schuld und Hypothekenbriefes vom 30. März 1874 Urkunde des K. Notars Reinhard in Ge—

münden, G. R. Nr. 407 an den Schlosser Carl August Hartwig von Zeitlofs, Gerichts

Brückenau, nun unbekannten Aufenthalts, bewilligt. Inhaltlich dieses Schuld, und Hypothekenbriefes ist für den Pfandbrieffond der Bayerischen Hypo theken⸗ und Wechselbank zu München als Gläubi⸗ gerin zur Sicherung eines vom 1. Januar 1874 an mit 47 0 verzinslichen, in halbjährigen, bei sich er⸗ gebendem mehr als 14 tägigen Ausstande mit 50/0 zu verzinsenden Annuitäten von je 50 Gulden heim— zahlbaren Darlehnskapitals im Betrage von 2000 Gulden, sowie einer Kaution für Zinsen, Kosten, Schäden und Verzugetzinsen im Betrage von 200 Gulden Hypothek ersten Ranges auf den in der er⸗ wähnten Urkunde bezeichneten Besitzungen der Schlosserseheleute Carl August und Johanna Mar⸗ garetha Hartwig von Zeitlofzs im Hypothekenbuche des Kgl. Amtsgerichts Brückenau für Zeitlofs Bd. II. S. 132 eingetragen. Vorstehendes wird dem genannten Carl August Hartwig unter dem Beifügen eröffnet, daß er be⸗ glaubigte Abschrift des Schuld⸗ und Hypotheken briefs auf der unterfertigten Gerichtsschreiberei in Empfang nehmen kann. München, den 26. Oktober 1880. Der geschäftsleitende Gerichtsschreiber: Hagenauer.

2663 j z l2s6ss! Oeffentliche Zustellung. Die Margaretha Knorr, Ehefrau des Fabrik arbeiters Peter Schäfgens, frü er zu Boxberg bei Daun, jetzt zu Bickern bei Wanne wohnend, ver— treten durch Rechtsanwalt Dr. Görtz, klagt gegen ihren Ehemann Peter Schäfgens, Fabrikarbeiter, früher zu Borberg wohnend, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen Ehescheidung Königliches Landgericht wolle die Scheidung der am 29. September 1869 zwischen den Parteien begründeten Ehe für zulässig erklären, den Stantesbeamten ermächtigen, die Ehescheidung innerhalb der gesetzlichen Frist auszusprechen, die aus der Ebe entsprossenen Kinder der Klägerin an—⸗ vertrauen und dem Beklagten die Kosten zur Last legen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1I. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Trier anf den 13. Jannar 1881, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zuftellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Trier, den 18. Oktober 1880.

Stachow bezüglich des von ihm seither verwalteten Vermögens des Kapitäns Heinrich Wilhelm Tiede⸗ mann und der Ehefrau desselben, Caroline Sophie, geb. Resag, Beide im Jahre 16876 auf der Reise von Bangkok nach Singapore beim Untergange des englischen Schiffes Ze“ umgekommen, zum Zweck der Ermittelung berechtigter Erben, sowie sonstiger Ansprüche, ein Aufgebots verfahren zu eröffnen, durch Beschluß des Landgerichts vom 36. v. M. für zu⸗ lässig erklärt worden, so ergeht nunmehr an Alle, welche als Erben oder aus sonstigem Grunde an den gedachten, im Besitze des Rechtsanwalts Dr. jur. Stachow hierselbst befindlichen Nachlaß Ansprüche erheben, die Aufforderung, in dem zum weiteren Verfahren auf

hier anberaumten Termine ihre Rechte bei Meidung des Ausschlusses und Anwendung zu bringen.

n Aufgebot.

Nachdem der Antrag des Rechtsanwalts Dr. jur.

Mittwoch, den 26. Oltober 1881, Nachmittags 4 Uhr,

ewigen Stillschweigens zur

Bremen, den 26. Oktober 1880. Das Amtsgericht. Reuter. Zur Beglaubigung: Stede, Gerichtsschreiber.

1 Aufgebot.

Auf Anstehen der Wittwe und Erben des Odernheim verlebten Ackersmannes

gende Ackerparzelle, im Grundbuche der Gemarkung Odernheim beschrieben: Sect. und alt 9. Nr. 702 Flur 23 neu Nr. 114 Kl. 4 R. E. 2 Fl. 1 Kr. 10687 Qu. Meter Acker auf dem Haag neben Germann Peter und Zulauf, Adam, dermalen auf dem Namen Peter Steffen stehend, zu haben glauben, aufgefordert, dieselben unter dem Rechtsnachtheile der Anerkennung der Ersitzung seitens der Wittwe und Erben des in Odernheim verlebten Ackersmannes Peter Bürky spätestens in dem hiermit bestimmten Aufgebots⸗ termin Doonnerstag, den 6. Januar 1881, Vor⸗ mittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anzumelden. Alzen, den 25. Oktober 1880.

Groß. Hess. Amtsgericht Alzey.

Eez.: Dr. Metzler, Amtsrichter.

Für richtige Abschrift:

Page, Gerichtsschreiber. gag ö , Aufgebot. Der am 19. August 1810 in Ottensen geborene, seit etwa 31 Jahren unbekannt abwesende, zuletzt in Altona wohnhaft gewesene Christian Friedrich Kör⸗ ner, ein Sohn des Einwohners Franz Hinrich Körner in Othmarschen und dessen Ebefrau Magda lena Catharina, geb. Freudenberg, für welchen ein Vermögen von 1194 M 34 3 vormundschastlich ver⸗ waltet wird, wird hierdurch aufgefordert, sich bis zu dem auf . den 8. Februar 1881, Mittags 12 Uhr, anberaumten Termine bei dem unterzeichneten Amts⸗ gericht zu erklären, widrigenfalls derselbe auf Antrag des ihm bestellten Vormunds, Rechtsanwalts Max Schmidt hier für todt erklärt und Über seinen Nachlaß den Gesetzen gemäß wird verfügt werden. Ebenfalls werden die unbekannten Erben und alle Diejenigen, welche aus irgend einem rechtlichen Grunde Anspruche und Forderungen an das Ver⸗ mögen des Verscholenen zu haben vermeinen, hier⸗ durch aufgefordert, diese ihre Ansprüche bei Vermei⸗ dung der Ausschließung binnen 12 Wochen nach der letzten Bekanntmachung dieses Proklams und späte⸗ stens in dem obengedachten peremtorischen Angabe⸗ termine im unterzeichneten Amtsgericht, Abthei⸗ lung V., Auswärtige unter gehöriger Prokuratur⸗ bestellung, ordnungsmäßig anzumelden.

Altona, den 21. Oktober 1880.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung V.

. Aufgebot.

Nr. 22 224. gegen unbekannte Dritte, Aufgebot betreffend.

Oftersheim folgen e Liegenschaften: leche, es. Aufstößer, as. Josef Hauser u. a. m

as. Gewannenweg.

stößer. 4 1 ba 75 a 4 4m Acker im Kiesloch es. Georg Gieser VIII. und Vizinalweg, as

Schaffnei Heidelberg. 5) H ha 5a 23 ꝗm Acker im Aschlachfeld, es Vizinalweg as. Gemeinde 6) 7 ha 2 a 33 m Acker im Aschlach⸗ 7 53 a 47 gm Acker im Aschlachfeld, es. selbst as. Ge⸗ meindewald. S) 28 ba 2a 18 4m Acker im Aschlachfeld, es. selbst und Gemarkung Bruch⸗ 9) 62 a 16 4m Güterweg von Marke Nr. 421 und 422 bis zur

wald.

feld, es. Gewannenweg as. selbst.

hausen as. Gemeindewald.

ͤ Oppermann, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Gemarkungsgrenze Bruchhausen.

In Sachen des Gr. Domänenärars Das Gr. Domänenärar besitzt auf der Gemarkung

1) 8ha 15a37 4m Acker in der kleinen Hardt⸗ wohld, 2) 3 ba 89 a 64 dm Acker in der Fohlenweide oder See, es. Philipp Gieser und Aufstößer 3) 2 ba 66 a 67 qm Acker in dito, es. Georg Lörtsch und Oftersheimer

Gemeinde as. Gemarkung Kirchheim und Auf⸗ ir ; friedigung zum öffentlichen gerichtlichen Ver⸗

Aufgebots verfahren. Es werden nun alle Diejenigen, welche an den oben beschriebenen Liegenschaften, in dem Grundbuche Oftersheim nicht eingetragene, auch sonst nicht bekannte dingliche oder auf einem Stamm guts oder Familienguts verband beruhende Rechte zu haben glauben, aufgefordert, solche spätestens in dem auf Mittwoch, den 22. Dezember I. J., Vormittags 9 Uhr, festgesetzten Aufgebots termine anzumelden, widrigenfalls die nicht angemeldeten Ansprüche für erloschen erklärt würden.

Schwetzingen, den 19. Oktober 1880.

Gerichteschreiberei des Gr. Amtsgerichts. Nuß. 26453 Aufgebot.

Der inzwischen zu Wüstensachsen, Kreis Gersfeld, verstorbene Gütererpeditionsgehülfe zu Solingen, später Lehrer Friedrich Hasse hat am 10. März 18535 bei der Königlichen ECisenbahn⸗ Haupt kasse hierselbst die Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗Prio⸗ ritäts Obligationen III. Serie Litt. G. Nr. 2735 bis einschließlich Nr. 2739 über je 100 Thaler nebst Talons als Amtskaution hinterlegt. Die be— treffende Kautions⸗Empfangsbescheinigung vom 10. März 1875 ist angeblich abhanden gekommen.

Auf Antrag der Erben und Rechtenachfolger des ze. Hasse wird hierdurch ein Jeder, der an der vor— bezeichneten Kautions⸗Empfangsbescheinigung irgend ein Anrecht zu haben glaubt, aufgefordert, bei dem unterzeichneten Amtsrichter und zwar spätestens in

dem vor demselben auf den vierundzwanzigsten Mai 1881, Vormittags 11 Uhr, im . in

Peter Bürky! werden alle Diejenigen, welche Ansprüche auf fol⸗

saale des Königlichen Amtsgerichts hierselbst an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumel⸗ den und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird. Elberfeld, den 23. Oktober 1880. Königliches Amtsgericht. Abtheilung IIl. gez. Weidehase. Für die Richtigkeit: ; Der Gerichtsschreiber: Zimmer.

3 Klage⸗Auszug. Rosalie Mooch, Ehefrau von Joseph Levy, Metzger, in St. Frangols bei Diedenhofen wohn⸗ haft, zum Armenrechte zugelassen und vertreten durch Rechtsanwalt Heyder, klagt gegen ihren genannten Ehemann Joseph Levy wegen vollständiger Zahlungs⸗ unfähigkeit desselben mit dem Antrag, die Güter⸗ trennung zwischen Parteien auszusprechen, dieselben zur Auseinandersetzung ihrer Vermögensrechte vor einen Notar zu verweisen und dem Beklagten die Kosten zur Last zu legen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ist die Sitzung ider J. Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Metz vom 15. Dezember 1880, Morgens 9 Uhr, bestimmt. Gemäß 5§. 4 Ausf. G. v. 8/7. 79 wird dieser Auszug aus der Klage bekannt gemacht. Metz, den 22. Oktober 1880.

Der Landgerichts⸗Sekretär:

Metzger.

988645 2 Klageauszug. Amalie Margaretha Meyer, Ehefrau des Uhr⸗ machers Gustav Robert Brabant zu Metz, Gold⸗ schmiedstraße Nr. 78 wohnhaft, vertreten durch Rechtsanwalt Wagner, klagt gegen ihren genannten Ehemann Gustav Robert Brabant wegen Ver⸗ mögensverfall mit dem Antrage, die Gütertrennung unter Parteien auszusprechen, dieselben zur Ausein⸗ andersetzung ihrer Rechte vor einen Notar zu ver⸗ weisen und dem Beklagten die Kosten zur Last zu legen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtestreits ist die Sitzung der J. Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Metz vom 8 Dezember 1889, Morgens 9 Uhr, bestimmt. Gemäß des Ausf. Ges. zur Civ.⸗-Pr. O. wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Vtetz, den 21. Oktober 1889. Der Landgerichts Sekretär:

Metzger. 26545 In Sachen des Kaufmanns Hans Peter Adolph Schmüser in Trittau, Klägers,

gegen

den Bäcker Karl Detlev Brigel, früher in Grön⸗ z. Zt. unbekannt abwesend, wegen rückständiger Hypothekzinsen von 187 bat Kläger beantragt, daß Beklagter verurtheilt werde, das für diese beregte Zinsschuld verpfändete, zu Grönwohld belegene Gewese dem Kläger zwecks seiner Be⸗

J kauf auszuliefern, und hat den Beklagten zur Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das hiesige Amtegericht geladen.

Termin zur mündlichen Verhandlung ist auf Donnerstag, den 9. Dezember 1880, Vormittags 11 Uhr,

an Gerichtsstelle anberaumt.

Vorstehender Auszug wird zum Zweck der Zu⸗ stellung veröffentlicht.

Trittau, den 19. Oktober 1880.

Beim Mangel des Eintrags dieser Liegenschaften im Grundbuch beantragt das Gr. Domänenärar das

Schur, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.