1880 / 256 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Oct 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Streit unter den Interessenten in

der Weise d ivi formell ar gemeffen zum Aut age er Weise des Civilprozesses sich

Die unbedingte Nothwendi e ug g ngte Notbwendigkeit, die Wegebaulast als 3 rechtliche Gemeindelast aufrecht zu erhalten und i lr. fern es rathsam, überall gleichmäßige Enischeidungen durch die Verwal⸗ tungsgerichte zu ermöglichen. Der Streit unter zwei Privatinter⸗ essenten beruht in der Regel auf denselben Verwaltungsrechts normen und ist nach denselben Grundsätzen zu entscheiden, wie der Rechts streit zwischen dem Gemeindeverbande und dem Einzelnen. Ueber Rechte grund und Maß der Verpflichtung ist folgerichtig von derfelben Stelle zu entscheider, wie denn auch die Besetzung und daz Verfahren der Behörden für keide Fälle des Streits gleiche Garantien dar⸗ bieten. Es sind in Fällen der ersteren Art nur verschiedene Privat⸗ interesser, die sich bei Ausführung der Wegerechts normen gegenüber— stehen, nicht aber selbftändige Privatrechte. Sollen daher wider⸗ yd, e. werden, so wird die Frage, von w. ie Wegebaulast zu tragen, ungetheilt und endgülti nn,, , 3 . emgemã ägt der Entwurf im 8. 47 vor, das Ver in Streitfällen zwischen der ,, und ö. . für Leistungen zum Wegebau in Anspruch Genommenen bezw. zwischen mehreren Betheiligten uͤber die Frage, wer die öffentliche Verbind⸗ lichkeit zur Anlegung oder Unterhaltung eines öffentlichen Weges habe, mit Ausschluß des ordentlichen Rechteweges den Verwaltungs. gerichten zu übertragen, im Uebrigen aber das Verfahren in analoger Weise zu ordnen, wie bezüglich streitiger Schulbauten, worüber vor⸗ stehend unter Liit. A. das Erforderliche bemerkt ist. Ingleichen wird die Entscheidung über die Frage, ob ein Weg, welchen die Polizeibehörde als einen öffentlichen in AÄnspruch nimmt, für einen öffentlichen zu erachten sei, über welche Frage die Verwal— tungsgerichte nach §. 135, II. 1 Litt. 0. der Kreisordnung indirekt und unter Vorbehalt des ordentlichen Rechtsweges zu entscheiden haben, den Verwaltungtgerichten zu übertragen, demjenigen aber, welcher Eigenthumtansprüͤche an den Weg geltend macht, die Klage auf Entschädigung gegen den Wegebauverpflichteten im ordenflichen Rechtewege nach Maßgabe des §. 4 des Gesetzes vom 1 Mai 1842 (GesetzSamml. S. 192) vorzr behalten fein. Bedenken gegen diesen Vorschlag, welcher an den Rechtszustand, wie er außerhalb der Kreis ordnungsprovinzen besteht, sich anschließt, werden kaum geltend zu machen sein, wenn man erwägt, daß die erwähnte Frage keines⸗ wegs rein privatrechtlicher Natur ist, und der Judikatur der Ver— waltungsgerichte durch drei Instanzen unterstellt wird. Rur auf diese Weise wird sich ein einheitliches Verfahren und eine ein heit⸗ liche Rechtsprechung auf dem Gebiete des Wegebauwesens er⸗ reichen lassen.

C. Räumung von Gräben und Wasserläufen.

In dem Streite über die Verpflichtung zur Räumung von Gräben und Wasserläufen (8. 98 des Zustãndigkeitsgesetzes) ann nach der Entscheidung des Verwaltungtzrichters regelmäßig noch der ordentliche Rechtsweg statt und damit die Möglichkeit direkt entgegen⸗ gesetzter Entscheidungen über dieselbe Streitfrage.

Soll hier ein zwiefaches Rechtsverfahren uber denselben Gegen⸗

stand vermieden werden, so wird die Vorentscheidung einerseits den Beschlußbehörden übertragen werden müssen, die Entscheidung der streitigen Rechtsfrage andererseits endgültig entweder den Verwal⸗ k 6 ö. . Gerichten. . ei dieser Wa ommt nun aber in Betracht, daß die Frage über die Verpflichtung von der Frage über das Wann . hsß 9. Räumung schwer zu trennen ist, welche letztere dem ordentlichen Richter entzogen ist und der Natur der Sache nach den Civilgerichten nicht wohl übertragen werden kann. Eine befriedigende Löfung wird daher nur zu finden sein, wenn die Gesammtentscheidung ungetheilt und endgültig den Verwaltungsgerichten Überlassen wird, in derselben Weise, wie bei den We angelegenheiten, mit denen das Verhältniß auch im Uehrigen zahlreiche Analogien darbietet. Der Entwurf S. 56) schlägt daher vor, die Kompetenzen in §. 9s des Zuständig⸗ leits gesetzes sowohl in Bezug auf die Rechts kontrole der Zuständig⸗ keit, wie in Bezug auf das Verwaltungsstreitverfahren ebenso, wie in Wegeangelegenheiten (vergl. vorstehend unter B.) zu ordnen.

Tie im Zuständigkeitsgesetz 5 99 zunächst daran geschlossene Streitfrage über die Festsetzung des Wafferstandes bei Stauwerken bietet andere Gesichte punkte dar. Es wird hier unterschieden:

1 der Fall, wo die Festsetzung in Ermangelung rechtsverbind⸗ licher deutlicher Bestimmungen durch sachverständige Kommissarien erfolgt, und gegen diese Festsetzung die Klage im Verwaltungsstreit⸗ 3 stattfindet; hierbei kommt der ordentliche Rechtsweg nicht n Frage;

2) der Fall eines Streites unter den Betheiligten Über da Recht, der von den Verwaltungsgerichten zwar im r rin nenne, endgültig entschieden wird, doch so, daß diese Festsetzung außer Kraft tritt, wenn nachher im vorbehaltenen ordentlichen Rechts wege das Gericht dieselbe Streitfrage anders entscheidet.

Soll hier der Widerspruch zwischen zweierlei Rechtsentscheidungen verhütet werden, so muß wiederum Lie ungetheilte Entscheidung den Verwaltungggerichten übertragen werden, wie dies der Entwurf im §. 57 vorschlägt.

D. Kommunalsteuer Reklamationen ꝛe. (Zust.· Ges. . 49, 57, 65;

rov. Ordg. 5. 112; Novelle zur Kreit⸗Ordn. §§5. 19, 70a.)

In dem Verwalfungestreite über ländliche und städtische Ge⸗ meinde⸗ Abgaben bleibt der ordentliche Rechte weg vorbehalten, im Falle des 5. 79 des Allgemeinen Landrechts JI, 14 dahin lautend:

Behauptet aber Jemand aus besonderen Gründen die Befreiung

von solcher Abgabe (65. 4 8) oder behauptet er in der Bestim⸗

mung seines Antheils über die Gebühr belastet zu sein (85. 5, 9,

so soll er darüber rechtlich gehört werden.

Dat Verhältniß dieser Bestimmung zu dem jetzigen Verwal— tungsstreitverfahren wird an dieser Stelle gegenüber den Kommunal , und ö zum in,. kommen müssen. Die im 5. 79 de gemeinen Landrechts II., 14 geda = , ö. e Art s. . .

Nes kann dur ertrag beispielsweise bedungen sein, daß d Vermiether die Miethsabgaben übernimmt, d. h. 9 . left schadlos hält; solche auf privatrechtlichem Wege entstandenen selbst⸗ ständigen Privatrechte können nicht vom ordentlichen Rechts wege aut⸗ 2 werden; 9

2) es ist in dem Verwaltungsgesetze oder in der sonstigen Ver— waltungtnorm selbst eine Befreiung für einzelne n. oder

Privatrechte erschien, und da er das öffentliche Interesse nicht un⸗ V i

. 1 r . . ; 83 9. 35 fen ge lige c ar . ssch ellen, der nach der damaligen Behörden. udigreitsgesetz g

e en nur durch die ordentlichen Gerichte gewährt werden Atte) e , . 1 .. n . ; 1) gegen Verfügungen, betreffend die Versagung oder Entziehung

3weite Beilage e ,, , , ,, zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Aluzeiger,

, , nn M 256. Berlin, Sonnabend, den 30. Oktober ESM.

unlöskaren Konflikts zwischen endgültigen gerichtiichen Entscheidungen, 39) gegen Verfügungen in Versicherungkangesegenheiten G6. 148 Inserate nehmen an: die Annoneen⸗Expeditionen des

je nach Verschiedenbeit der Veranlassung zum Streite. Die öffent ·. ĩ . . a. a. O. ); lich rechtliche Entscheidungsnorm ist und bleibt aber dieselbe, mag 4 gegen , e, durch welche ein Baukonsens versagt, oder . aur „Invalidendant“, Rudolf Mosse, Haasenstein . 3 ö. ., Fabriken & Vogler, G. L. Danbe & Co., E. Schlotte,

die streitige Frage von einem Interessenten gegen den Gemelnderer⸗ edi j * . . . Intressen len gegen einen anderen Interessen ten , . * Dr n. , erden; durch defsen. Velastung, seine eigene Verpflichtung statt der allgemeinen Rechte mmitlüei er ö§. 35 ff. gegen polizeiliche 6. Verschiedene Bekanntmachungen. Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren T. Literarische Anzeigen. Annoncen · Bnreaus. S. Theater- Anzeigen. ͤ In der Börsen- * . 1

vermindert wird, und ebenso sind die Garantien der Verwaltungs ü 1 9 es Verfügungen (Beschwerde oder Klage) nur die Klage i = rechtepflege für Cntscheidung der Frage in belden Fälsen dieselben. tungsstreitverfahren mit Ausschluß n . gift n r mn, des Aentschen Reichs Anzeigers und Königlich

9. Familien- Nachrichten. beilage.

R *. Inserate für den Deutschen Reichs- und Königl. Preuß. Staats ⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗

register nimmt an: die Königliche Expedition 1. Steckbriefe und Untersuchungs- Sachen. 2. Subhastati onen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. . 3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete 4. Verlosung, Amortisation, Zinszahlung u. 8. w. Von öffentlichen Papieren.

Dasselbe gilt im Wesentlichen von den im ö entlichen Rechte int i ĩ l r ö -. erscheint in den Fällen zu 2 gerechtfertigt, weil für di i = ? 6 ö.. Gründen für die Exemtion von öffentlichen die Bestimmungen der n,, 3 , ,. 23 96 . 32 JJ Verfahren vorgeschricken isf, ein och eo kenn brit we fn fe che, . J 6. , er in S8. 9 und 10 des alle zu 3. in welchen es sich vielfach um die Feststellung eines ver⸗ 1 ö bei öffentlichen Sleuern die K, , . 3. 69. J . ,. 3 ,, en,, . Ver⸗ echtsfragen handelt. ese Gesichtepunkte treffen in den Fällen zu ; z ge verwiesen 1 und nicht zu. In diesen Fälle int veni 2 ö 9. i dabei 3 Entscheidungen von Privat, rechtfer igt, bezüglich . . 9 ö ke nn,, ,. 3. * . . Gehör dewährt werden Regel zu machen, al in benfelben häufig die Beschwerde das geeig⸗ . . . ö ,, d allgemein netere und den Betbeiligten willkommenere Rechtsmittel fein wirh Hen ga lern e ge, . org 1d. d überdies aber es den Betbeiligten auch nach den Bestimmungen, schlie üfhe n ter, ,, . vor, den FGrandsatz der Aus, welche das Organisationsgesetz in Uebereinstimmung mit dem Zu⸗ e m gn , 9g e. eges auf alle kommunalen und ständigteitsgesetzze, über die allgemeinen Rechtsmittel gegen poltzeiltche r,, rr, en, ,. Lasten ausjudehnen, be. Verfügungen (gg. 63 ff.) trifft. urn ben omntt! bleiben wird ö Weg kal en fh, dr, . . ö. Verwaltungögerichten der Klage im Verwaltungestreitverfahren zu peschreiten, sofern ddt e bene ng ih . ö . 36 ö sie letzteren vorziehen. Hiernach sind die Bestimmungen der sS§. 53 6 . e. die streitigen Orts⸗ und Landarmenbeitrãge (§. 34), . des Zuständiakeitegrsctzes in den Entwurf nicht ea. e , , (65. 365 und 37) und die Dagegen empfiehlt es sich im Interesse der Vereinfachung und e wil, 6. k J ö. Weneb nach dem Vorgange der §§. 131 und 161 des Zuständigkeitẽgefetzes teen, ,, , . aa, Wegebaur und Graben.! in den Fässen des §. I29 daf. §z 106 des Entwurfes und des , e len, ö auf dem Ge iete der lommunalen Ansprüche 8. 149 das. & 127 des Entwurfes, betreffend die Ertheilung d J d dir mnen g 94 , Verfahren erreicht und Konzession zu Priorat Kranken. 2c. Anstalten und der rn be ee lr rf gen, ger . ntscheidungen vermieden werden sollen, zu, Schauspielunternehmungen bezw. die Zulassung eingeschriebe gi enn . nicht allein die darauf bezüglichen Beschwerden und Hülfzkassen durch den Reglerungs' Präsiden en, an t hd des . , ,, . . unter einander wärtigen künstlichen Verfahrens dem HRꝛegierungt. Prãstdenten dir G. k . . ren . üherweisen. Wenn der schlußfaffung in erster Instanz voll zu übertragen, und gegen den ver— . 9 . g . r Wiggle . über Abänderun⸗˖ sagenden Bescheid des Reglerungs , Präsidenten die Klage im Verwal— ,,, ö. . ng 9 1 Bestimmungen tungsstreitverfahren zu geben, obwohl dieselbe im Hinblick auf die Vor= ir rr ge rab era, ) einden (68. 10, 26), nicht aber für schriften des §. S6 des Organisationsgesetzes sich auch als eine Aus=— , ,,, . kemmunale oder ge, nahme von der Regel darstellt. Diese Ausnahme erscheint indeffen ,,, k ,, , ingen, so beruht dies auf aus ähnlichen Gründen, wie bei dem §. 131 des Zustãndigkeitsgesetzes ,, . , er . Art in den vor gerechtfertigt. Zustandig im Verwaltungastreikverfahren wird in , fene ommen, dagegen häufiger in Land. erster Instanz Das Bezirktverwaltungsgericht sein müssen, mit der '. e wpol zei sachen i g. daß esc . a Berufung, sondern nur ö J ö evision an da ervtrwaltungsgericht stattfindet, L en enn. 8x gl, 97 Entwurf S5. 95, 96.) des halb, weil hereits durch den e, ,,. err, 6 . ö es Justand gkeitsgesetzes gewährt im ersten Absatze der Thatfrage stattfindet, und es sich empfiehlt, dem Oberverwal⸗ . . em Bezirks ⸗Verwaltungsgerichte gegen Anordnungen , . den ursprünglich ihm zugedachten Charakter . . . eines Revisionshofes zu bewahren und dasselbe nicht ĩ . . , Jagdgechts auf eigenem Grund und Prüfung von Thatfragen zu i ten als k u . n, ,, er Höfe von dem gemein 3 ö rr rn und; mit derselben Maßgabe wird . . ann auch in den Fällen des S. 161 des Zuständigkeitsg Grun g, den Aueschluß eines von einem Walde begrenzten 5§. 141 des Entwurses die id . r e. an 39 4 aus 319 gemeinschaftlichen Jagdbezirke verfügen. das Bezirksverwaltungsgericht, statt an das Oberverwaltungẽgericht ,,, , ö sten, ehörde Veranlassung nimmt, I. Die Parteirolle im Streit , , ob nur das Interesse des Betheiligten, oder ob . Das Zuständigkeitsgesetz weist in i . . n n Klage . . ,, . n n. . ö 1 ,, . an die Stelle der bisherigen Beschwerde . n J . echtsweg, wenn au über Verfügungen der Verwaltungs bezw. Aufsi htsbehörd tret nicht unmittelbar gegenüber der Behörde, fo doch zwischen den beider⸗ ist, den Letzt di ĩ ö ä ĩ . seitigen Betheiligten mit der Wirkung julãssig daß die Entscheidu veif 1 4. eren, ; ö ,,,, des ordentlichen Richters an die Stelle derjenigen des Verwaltun 1 . 6. 2 id ö . m n, n ,,,, richters tritt, womit die Möglichkeit direkt entgegengesetzter nr. 8 3 . 3. n , gr m. dungen in dem zwiefachen Rechts verfahren widerkehrt ö uch ö. ,,, ö,, . nicht , in den streitigen Schulangelegenheiten (588. 77 ff. a. a. O.), e gebaustreitigkeiten (5. 135, II., 1 d . . er, , JJ J . ö. ö. . , , . 2 ; r issprechung versuchte Unter. gebracht, bei den Verwaltungegerichten klagbar zu werden. Di . scheidung, ob die Behörde nur im Privatinteresse oder zugleich i spricht weder d e . J n,, e ben Inn ese er fr nnn lien eff, or. ful 9 ö ., ö. zer der berufsmäßigen Stellung der Verwaltungsbehörden, ; , t 1 1laäß ar si recht ˖ jenigen der Verwaltungsgerichte. Es ent b ,, ir , nn, r nn, ö aus i. n Natur der Sache, ,, Dtren ,, lilichern t ausig das Eine oder das tungsbehörde und den Betheiligten begriffsmäßig eine A l Andere nicht sicher zu Lrkennen ist, und auch deshalb nicht durch- der Behõ ĩ z at ef n r, sicl r . d an bb ni urch⸗ örde voraussetzt, durch welche die Betheiligte Hin . in der Mehrzahl der Fälle irgend ein öffentliches Rechten verletzt in, Die , . n m ill en Interesse wirklich zugleich vorhanden ist oder geltend gemacht werden daher um so mehr der Abänderung, als sie in ibrer Konsequenz

kann. bah n = . r Für bs Zuttämigteit der erthgastngegehichte sprigt aber au hie bci de, Tini sprde let bechüerech,

leiche Linie mit der Ausübung von Privatrechte stell F der Grundcharakter des ganzen Verfahrens. Denn d 3 a ĩ ) e reh n n n e, er bee, n, n, fen n festen per, m fer, geht über das Ziel eines Rechtsschutzes gegen willkürliche Änord—

r g nungen der Verwaltung hinaus, wenn man der An⸗ i , ö n. Aus⸗ ,,,, selbst , Diesen, i , ,,, ü g. r . i ö J . 33 gebung anderer deutschen Staaten durchweg befolgten Gesichtspunkten

; gemäß schlägt der Entwurf eine Abänd d ̃ = , ,,, der Na chbarschaft aufgerichtet hat. stimmungen (55. 7, 11, Ft mn ez 37 6 ggefnsp vie n e, cl gf er i n, wie sie auch anderen ursprünglich vor, daß der Klage im Verwaltungs streitverfahren stets eine Anord⸗ , li. 96 err gi e n. jun; bezw. ein Beschluß der Verwaltungabehoöͤrden voraufzugehen klei . , , tr . brenne en Vorschriften zu e neden welche klagbar zu werden den Betheiligten lberkaffen Hieser Gesichtspunkt kann aber auch für die sekundären Fragen Unter die vorstehend entwickelten Gesicht k j zur Geltung kommen, namentlich für di ĩ ie e n ,,,, n nen, ,,,, ,,

t ; 10 des Entw.), und die Fälle der diszipli Ent Frage auch an sich privatrech licher Natur, so empffebit in e n , n., wn, die Entscheidung über dieselbe der , . . . n nn, nn, gn, ö

; ; ; Verfahren nach Analogie des Strofv 8 ei n ,, pen in der Hauptsache 3 welchen die Klage 9 Stelle h i nn, , , n. . , erlassen. ise 41 = Der gleiche Gesichtspunkt läßt sich für die Streitsachen wegen eisz ist ach der Fall Ter Scbließung eingeschriebener Pölfekaffen

f 128 des Entwurfs) behandelt. Vertheilung der Jagdnutzungsertraͤge beziehungswei ö i . dezeich J q gehn e en zd r rn n. g or 6 . Die in Vorstehendem bezeichneten und begründeten Abänderungen

3uß s des Zuständigkeitsgesetzes. welche der Entwurf in A ĩ dem Streite über die Theilnahme an den N d ö ind i ige j 6 nn * gift , . Ine d fre srm ng Gfäch, sind in der beigefügten Zusammenstellung (Anlage A.) der Bestim

Zust e 5. 1 mungen des Zuständigkeitsgesetzes mit d t ?

n . . Verwaltung gerichte barkeit ausschileßlich zu Vorschlägen des , 6 , * lil erden. ö ; . . die formelle Behandlung betrifft, so entsprechen die einzelnen Titel

83. auh 3 en nin e r tg rn, . ge eg ö. 7 ir , , den bezüglichen Abschnitten des V. Titels des Zu—

5. 96 zurfs, nd, die §§. 91 un ändigkeitsgesetzes, welche jedoch in der Wei d

92 des Zuständigkeitsgesetzes zu ersetzen und zu verallgemeinern. die ersten ae Titel die , 6 a n. ö.

festes! Verkaufsanzeige und

Aufgebot.

In Sachen, . betreffend die Zwangsversteigerung der dem Köthner Wilhelm Goodt zu Lüdersburg gehörigen, daselbst unter Haufnummer 13 belegenen Köthnerstelle, soll die nachbeschriebene, dem 2c. Goodt gehörige Köthner⸗ stelle Nr. 13 in Lüdersburg im Wege der Zwangs

vollstreckung am 3. Januar 1881, 10 Uhr Morgens, vor unterzeichnetem Gerichte öffentlich meistbietend verkauft werden, wozu Kauflustige sich einfinden wollen. Die Stelle besteht aus den ad Art. 13 der Grund⸗ steuermutterrolle von Lüdersburg zu 15 ha 71 ar 80 am beschriebenen Grundstücken und ist bebauet mit 1) einem Wohnhause, errichtet aus Steinfachwerk mit Strohbedachung, enthaltend: 3 Stuben, 5 Kammern, 2 Küchen, 1 Speisekammer, 2 Keller, 1 Rauchkammer, 1 Häckerlings kammer, 1 Frucht und 1 Kornboden, 2 Pferdeställe und 1 Kuhstall, 2) einem Nebengebäude von Steinfachwerk mit Strohdach, enthaltend 6 Schweineställe und 1 Bodenraum. Gleichzeitig

werden alle Diejenigen, welchen daran Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zustehen, zur Anmeldung ihrer desfallsigen Rechte und Ansprüche unter Vorlegung der dieselben begründenden Urkunden zum Termin vom 3. Jannar 1881 hiermit vorgeladen, und zwar unter dem Verwarnen, daß für den sich nicht Meldenden im Verhältnisse zum neuen Erwerber der gedachten Stelle das Recht verloren geht. Bleckede, den 12. Oktober 1880.

Königliches Amtsgericht.

Roscher.

lage] Aufgchot. Die unbekannten Erben der nachstehend verzeich neten Erblasser, nämlich: ö 1) der am 13. Februar 1879 hierselbst verstor⸗ benen separirken Frau Fleischermeister Auguste Friedrich, geborenen Kugel. 2) der am 11. November 1879 hierselbst ver⸗ storbenen Wittwe Decker, Albertine Wil⸗ helmine, geborenen Sommer, 3) des am 7. Juli 1877 hierselbst verstorbenen Jägers Theodor Joachim Friedrich Köhn werden hierdurch auf den Antrag der Nachlaß⸗ pfleger und zwar: . ad 1, des Rechtsanwalts Dittmar hierselbst, ad 2, . mene Eduard Constein hier⸗ sel Höst, ad 3, des Rechtsanwalts Levy hierselbst aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 11. Ok⸗ tober 1381, Mittags 12 Uhr, vor dem unter zeichneten Amtsgericht, Jüdenstraße 58, Zimmer 2A, anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigen⸗ falls der Nachlaß dem biesigen Magistrat resp. dem Fiskus verabfolgt werden wird, und der sich später meldende Erbe alle Verfügungen des Erbschafts⸗ besitzers anzuerkennen schuldig und von ihm weder Rechnungslegung noch Ersatz der erbobenen Nutzungen zu fordern berechtigt, sondern lediglich mit dem, was alsdann noch vorhanden, sich zu begnügen ver bunden sein soll. Berlin, den 14. Oktober 1389. Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 61.

. Aufgebot.

Auf Antrag des Königlichen Hauptzollamts in

verloren gegangenen, gerichtlichen Obligation des Kürschnermeisters Heinrich Westphal in Frose vom 27. März 1861 über 100 Thlr. Darlehnsschuld an den Einwohner Christian Troege in Hoym bean

tragt.

Ker Inhaber dieser Urkunde, sowie alle Diejeni⸗ gen, welche an derselben aus irgend welchem Rechts⸗ grunde Ansprüche zu haben vermeinen, werden hier- durch aufgefordert, spätestens in dem auf den 7, Januar 1881, früh 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, im Zimmer Nr. 11, an⸗ stehenden Termine zu erscheinen, um etwaige An⸗ sprüche und Rechte anzumelden, und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls auf Antrag deren Kraftlos⸗ erklärung erfolgen wird.

Ballenstedt, den 28. Mai 1880. Herzogliches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Stieger, Gerichte schreiber.

1 Aufgebot.

Die Firma Robert Warschauer & Comp. in Berlin hat das Aufgebot der auf den Inhaber lautenden Aktie der Bochumer Bergwerks -⸗Aktien⸗ gesellschaft B. Nr. 129 über 600 Mark, datirt vom J. Dezember 1864, beantragt. Der Inhaber der Aktie wird aufgefordert, spätestens in dem auf

den 11. Januar 1881, , 11 Uhy, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer 30, vor Herrn Amtsrichter Hense anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Aktie vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfol⸗ gen wird.

Bochum, den 23. Juni 1880.

Königliches Amtsgericht.

. Aufgebot.

Der Arbeiter Caspar Formann zu Havix⸗ beck, Kreis Münster, hat das Aufgebot des auf seinen Namen und am 26. Februar 1879 über den Betrag von 602 M 75 8 lautenden Sparkassen buchs Nr. 4914 de 1876 der Sparkasse des Amts Bochum, welches demselben angeblich verloren ge—⸗ gangen, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, späͤtestens in dem auf den 11. Januar 1881, Bormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer 30, vor Herrn Amtsrichter Hense anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anjumelden und die Urkunde vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Ur⸗ kunde erfolgen wird. Bochum, den 24. Juni 1880.

Königliches Amtsgericht.

lbs Aufgebot

zum Zweck der Lraftlos⸗Erklärung einer Urkunde. .

Auf zulässig befundenen Antrag der unverehelichten Betty Eckenberg zu Bremen wird der unbekannte Inhaber des Einlagebuchs der neuen Sparkasse Nr. 8457, am 30. Juni 1875 auf den Namen der Antragstellerin mit einer Einlage von 30 66 er⸗ öffnet und gegenwärtig ein Guthaben von 350 . nachweisend, hiermit aufgefordert, spätestens in dem zum weiteren Verfahren auf j Ptittwoch, den 29. Dezember 1880,

Nachmittags 4 Uhr, . anberaumten Termine unter Anmeldung seiner Rechte die gedachte Urkunde bier vorzulegen, widri⸗ genfalls letztere für kraftlos erklärt werden soll. Bremen, den 8. April 1880.

Das Amtsgericht. Reuter. Zur Beglaubigung: Siede, Gerichtsschreiber.

4 Ediktalladung.

Im Hypothekenbuche der früheren Fürstlichen Justizkanzlei dahler ist zu Gunsten des verstorbenen Kaufmanns Levi Heine dahier eine Darlehns« schuld des Buchbinders Joachim Gottfried Seegers dahier und dessen Ehefrau Magdalene, geborne Zink, über Hundert Thaler Preuß. Courant und als Hypothek hierfür das gesammte Vermögen, im Spe⸗ ziellen aber dag frühere Freihaus der Schuldner an der Langenstraße dahier, jetzt die Nummer 74 füh- rend, eingetragen. Die auf diese Eintragung sich

Steckbriefe und Untersuchungs⸗FSachen. [26755 Steckbriefs Erledigung.

Der vom Königlichen Amtsgericht zu Hoyerg⸗ werda am 10. März 1880 gegen die unverehelichte Augnste Nnkel aus Oberhelmsdorf erlassene Haft⸗ befehl wird als erledigt zurückgenommen.

Guben, den 28. Oktober 1880.

Königliche Staatsanwaltschaft. Burchtorff.

um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird

diese Ladung bekannt gemacht.

Liegnitz, den 11. Oltober 1880. .

Der Gerichte schreiber 24 J Landgerichts. onth.

lWzsss] Oeffentliche Zustellung. Der Schlossermeister Carl Bunge zu Dessau, vertreten durch den Rechtsanwalt Medicus zu Dessau, klagt gegen den Feldmeßser Leehr und dessen Ehe— frau Minna, geb. Schulze, zu Bessau, jetzt in unbe— kannter Abwesenheit, wegen einer Miethsforderung von 286 M mit dem Antrage, die Beklagten zur Zahlung von 285 66 nebst 5o/ g Zinsen seit dem J. Juli 1880 zu verurtheilen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechte, streits vor das Herjogliche Amtsgericht zu Dessau auf Donnerstag, den 2. Dezember 1880, Vormittags 10 Uhr. ; .

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die—⸗ ser Auszug der Klage bekannt gemacht. Dessau, den 21. September 1880.

Ahl feld, Bureau. Assistent, als Gerichtsschreiber des Herzoglichen Amtsgerichts.

Steckbrief. Gegen den Taglöhner Marlow aus Faesekow, von dem eine nähere Beschreibung nicht angegeben werden kann, und welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen schweren Dieb⸗ stahls verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Königliche Amtsgerichtsgefängniß zu Grimmen abzuliefern. Grimmen, den 27. Ok⸗ tober 1880. Königliches Amtsgericht. II.

25202 Steckbrief.

Gegen den Pferdeknecht Friedr. Borgwardt, zuletzt in Kirch ⸗Baggendorf, welcher sich verborgen hält, soll eine durch Urtheil des Königlichen Schöffen⸗ gerichts zu Grimmen vom 3. Juli 1880 wegen Körperverletzung erkannte Gefängnißstrafe von vier Monaten vollstreckt werden. Es wird ersucht, den 2c. Borgwardt zu verhaften und in das hiesige Amts⸗ gerichtsgefängniß abzuliefern. Grimmen, den 7. Ok— tober 1880. Königliches Amtsgericht. II. Dr. von Hagenow.

26725]

Der gegen den Schuhmachergesellen Otto Kalisch aus Tribsees, zuletzt in Schwerin wohnhaft, unterm 3. Juni e. erlassene Steckbrief wird hiermit in Erinnerung gebracht. Grimmen, den 18. Okto— ber 1880. Königl. mtegericht II.

25201

Gegen den Schäferknecht Fritz Meinke, zuletzt in Dönnie, dessen jetziger Aufenthaltsort nicht zu ermitteln ist, soll eine durch Strafbefehl des König⸗ lichen Amtsgerichts zu Grimmen erkannte Geld— strafe von 10 S resp. Haftstrafe von 3 Tagen voll⸗ streckt werden. Es wird ersucht, den jetzigen Auf— enthaltsort des ꝛe. Meinke dem Amtsgerichte zu Grimmen anzuzeigen. Grimmen, den 7. Oktober 1880. Königliches Amtsgericht. II.

26698 Kaiserliches Landgericht Straßburg.

Oeffentliche Zustellung.

In Sachen der Feutrversicherungé⸗Direktoren Hindelang, Vater und Sohn, Beide in Straßburg wohnend, Kläger, vertreten durch Rechtsanwalt Ott,

gegen .

1) Maria Anna Mucher, Wittwe von Michael Zinzius in Kaltenhausen, ;

2) Joseph Zinzius, Ackerer, früher in Kalten⸗ hausen, zur Zeit ohne bekannten Wohn und Aufenthalte ort, Beklagte, nicht vertreten,

wegen Aufhebung eines Vertrages,

haben die Kläger den nachfolgenden Antrag gestellt: Das Kaiserliche Landgericht wolle zu Recht er⸗ kennen, daß der am 29. Oktober 1879 vor Notar Duffort zu Bischweiler errichtete Uebertragsakt, überschrleben im Hypothekenamte zu Straßburg am 4. Nobetmber 1879, Band 18486 Nr. 23, enthaltend Ceffion der Erbansprüche des Joseph Zinziug an dem Nachlasse seines verlebten Vaters Michael Zin⸗ zius zu Gunsten seiner Mutter, der Beklagten, Wittwe

z Köni i 2 ĩ B inzius, als Scheinvertrag, oder doch als zum Nach— KJ , n. der Kläger abgeschlossen zu erachten sei. Dem⸗

im Reichs ⸗Anzeiger unterm 17. September d. J. le der ; . erlafsene Sie ckbrief gegen den WMüllergefellen gemäß diesen Pertrag zu varnigtten, ,, Wilhelm Meyer aus Eisleben bat seine Erledi. Klägern gegenüber ar unwirksam zu er . gung gefunden. Hildesheim, den I. Sktober i555. dann die Beklagte,. Wittwe Zinzius, zu verurtheilen, Der Erste Staatsanwalt. den durch diesen Vertrag gemachten, nach einem vor⸗ handenen oder noch durch Notar aufzunehmenden Inventar festzustellenden, gesammten Erwerb als zum Vermögen des Schuldnersz und den Klägern gehörig, n in natura beziehungsweise dem Werthe noch zurückzugewähren, und zwar bis zum Belaufe der klägerischen Forderung an Hauptsumme,

Zinsen und Kosten, nämlich: .

1) Hauptsfumme laut Urtheil vom 25. Februar i880 1568 M 45 83 .. . 1568 4 45 8, 2) Zinsen dieser Summe vom I2. Deiember 1879, berechnet bis zum Klagetage, 22. Okto⸗ k w, , ; Kosten des Arrestbefehls vom 13. November 1879... Kosten des Arrestbefehls vom 25. November 13579. Kosten der Pfändung vom 15. November 1879 k Zusammen: Eintausendachthundert⸗ . sechsundvierzig Mark 65 Pfge. . 1846 6 65. , ohne die pro memoria angefuhrten Kostenbeträge; auch den Beklagten die Kosten des Verfahrens soli⸗ z darisch zur Last iu legen. . Tilsit wird der Inhaber des Kautions ⸗Empfang⸗ Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ist scheins Nr. 127, laut welchem der früher Exekutor die öffentliche Sitzung der II. Civilkammer des K. Naujoks den Staateschuldschein Litt. H. Nr. 52526 Band erichts Strahbirg vom 27. Jannar 1881, ber! 79 4 dcponirt hat, aufgefordert, srätestens Vorm. J Uhr, bestimmt, wozu der Beklagte ad 2, im Termin Joseph Zinzlus, unter der Aufforderung geladen den 15. November 1889, Vermittags 12 Uhr, wird, einen bei diesem Landgerichte zugelassenen im Zimmer Nr. 18/19, seine Rechte anzumelden Rechtsanwalt zu bestellen. 3 und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ Straßburg, den 26. Oktober 1839. loserklärung derselben erfolgen wird.

26091 Oeffentliche Ladung. Der Musikus Johann Heinrich Carl Fiehn,. 41 Jahre alt, geboren den 5. Februar 1839 zu Jeetzel, Amts Lüchow, zuletzt wobnhaft in Celle, wird beschuldigt: als beurlaubter Reservist ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein. Uebertretung gegea §. 360 Nr. 3 des Strafgesetz⸗ buchs. Berselbe wird auf Anordnung des König lichen Amtsgerichts hierselbst auf Montag, den 13. Dezember 1889, Vormittags 10 Uhr, vor das Schöffengericht in Celle zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach 5. 472 der Straf⸗ Prozeßordnung von dem Königlichen Landwehr Bezirkskommando zu Lüneburg ausgestellten Er⸗ klärung verurtheilt werden. Celle, den 16. Ot. tober 1880. Kroll, Gerichteschreibergehülfe des Königlichen Amtsgerichts.

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b m. P. mM.

p. m.

Der Johann Christian Christoph Weber, gen. Tale, geb. Bz. Jull 1853 ju Gr. Flöthe, wird beschuldigt, als Ersatzreservist erster Klasse ausgewandert zu sein, ohne von der bevorstehenden Auswanderung der Militär behörde Anzeige erstattet zu haben. Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des Strafgefetzbuchs. Derselbe wird auf Anordnung des Könsglichen Amtsgerichts hierselbst auf den 10. Dezember 1880, Vormittags 19 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht zu Liebenburg zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Kusbleiben wird derselbe auf Grund der nach 5. 472

Grundstücke vorbehalten, oder durch Privilegium als Ausnahme vo Heseßze ven der obersten Staatsgewalt gewährt, oder nen ö Verjährung entstanden: solche besonderen Gründe“ stellen sich inner⸗

F. Ablösung gewerblicher Berechtigungen. Der dem

§. 144 des Zuständigkeitsgesetzes nachgebildete

§. 120

wandte Angelegenheiten enthalten, während die Titel VIII. bis XVIII. auf polizeiliche Gegenstände, die Titel ir. bis XXII. auf

der Strasprozeßordnung von dem Königlichen Land⸗ wehr Bezirkskommando zu Hamburg aus gestellten Erklärung verurtheilt werden. Liebenburg, den

Ber Landgerichts⸗ Sekretär: Birlo.

Memel, den 2. April 1880. Königliches Amtsgericht.

beziehende Schuld! und Pfandurkunde ist unterm 14. November 1842 ausgestellt und am 22. Novem⸗

ber 1842 gerichtlich bestäͤtigt.

andere Verwaltungoangelegenheiten sich beziehen. Der XXIII. Titel enthält ergänzende und Schlußbestimmungen, von denen die ersteren um Theil aus dem VI. Titel des Zuständigkeitsgesetzes über⸗ nommen sind.

Zufolge zulässig befundenen Antrags der Erben der w Seeger schen Eheleute, welche be- haupten, daß obige Schuld längst getilgt, ihnen aber der Inhaber jener Schuld⸗ und Pfandurkunde unbe⸗ kannt sei, werden nun der etwaige Inhaber solcher Urkunde, sowie Alle, welche an die darin bestellte Hypothek Anspruch machen, bierdurch aufgefordert, enn, in dem dazu vor dem unterzeichneten Ge⸗— richte au

den 21. Jannar 1881, Vormittags 11 Uhr, angesetzten Termine die Urkunde vorzulegen, resp. ihre Ansprüche geltend zu machen, widtigenfalls die Ürkunde den Antragstellern gegenüber für kraftlos erklärt, die darin bestellte vir n! aber gelöscht werden wird.

Bückeburg, den 24. Jani 1880. Fürstlich Schaumburg ˖ Lippisches Amtsgericht. Bömersz,

Landgerichts Rath, Kraft Auftrags.

halb des Verwaltunggrechts Leineswegs als selbständige Privatrechte dar. Privilegium, Vertrag und Versährung sind vielmehr Rechts titel auch im öffentlichen Rechte; Cxemtionen folcher Art bleiben deshalb im Rahmen des öffentlichen Rechts und sind nach öffentlich n,. ,. 3 .

enn nun der 5. es Allgemeinen Landrechts II., 14 recht- liches Gehör auch für Fälle letzterer Art zusichert, so erscheinen ci damit nicht in selbständige Privatrechte verwandelt, welche grund⸗ sätzlich vor das Cirilgericht gehören, ebenfowenig wie der Einwand der Zahlung gegenüber einer öffentlichen Abgabe (Gesetz vom 24. Mai 1861 5 9) die Streitfrage zu einer privatrechtlichen macht. Jene Vorbehalte beruhten vielmehr nur auf dem Bestreben der früheren Gesetzgebung, für wichtige Vermögenginteressen auch auf öffent- lich rechtlichem Gebiete ein rechtliches Gehör zu gewähren, soweit . gn. unmittelbare Gefährdung des Staattinkeresses geschehen

e.

Es kehren dabei alle bei der Schul⸗ und Wegebaulast geltend gemachten Gesichtspunkte wieder. Abgesehen von der uff fh privatrechtlichen Natur einzelner Gemeindelasten, entstand jener Vor⸗ be halt in einer Zeit, in welcher eine geordnete Verwaltunggzrechte⸗ pflege überhaupt nicht vorhanden war. Da der Streit in diesem Falle äußerlich analog einem Streite zwischen zwei Parteien über

7. Auguft 1880. Lindemann, Assistent, Gerichts ˖

des Entwurfes überträgt den Bejirksveiwaltungsgerichten die Cnt— schreiber des Königlichen Amtsgerichts.

scheidung über Anträge auf Ablösung von Gewerbeberechtigungen und auf Entschädigungen für aufgehob . Bie ,,. fgehobene oder zur Ablöfung gebrachte Die Benrksverwaltungegerichte treten in Bezu di Streitigkeiten an die Stelle der Regierungen. 8. hie Hunte dung der Letzteren stand den Betheillgten nach 5. 43 des Entschädi⸗

lastss! Deffentliche Zustellung. liooosl Aufgebot. Nr. 7401. Der Grenjaufseher . D. Leo Götz Auf den Antrag der Wittwe Marinke Bendig, mann, z. Bt. in St. Leon, Amts Wies loch, wohn geb. Grigat, in Gr. Grabuppen wird der Inhaber baft, klagt gegen den Taglöhner Karl Krämer von 9 auf den Namen des Schmiedegesellen 267 Forbach und die ledige Stefanle Krämer von da, Bendig unter der Nr. 43 von der Sparkasse zu 3. 6 an unbekannten Orten sich aushaltend, aus Memel ausgefertigten Sparkassenbuchs über 600 4 Erbtheilung, mit dem Antrage auf Verurtheilung aufgefordert, spätestens im Termin deg Karl Krämer jur Zahlung ron 109 M 49 3 den j5. November 1880, Vormittags 13 Uhr, nebst o/ Zins vom 15. Mai 1880, und der im Zimmer Nr. 18.19 des unterzeichneten Gerichts Stefanie Krämer zur Zablung von 104 M 50 é feine Rechte anzumelden und dag Sparkassenbuch nebst 5 v Zing vom 15. Mai 1880, und ladet die vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des⸗ Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechte selben erfolgen wird. . ssreltz vor das Großherzogliche Amtsgericht zu Gerne⸗ Hemel, den 12. April 1880.

bach au Königliches Amtsgericht. h fan ontgg, den 3. Januar 1881, Vormittags 10 Uhr. (6328 Aufgebot.

Zum Zwecke der öffentlichen Zuftellung wird dieser ; ; Die Erben der Maurer Christoph Schmidt inne,, schen Eheleute und resp. des Einwohners Christian

Gut, - = Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtegerichtt. Troege in Hoym haben die Kraf loserklärung einer!

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

lasiss] Oeffentliche Zustellung. Die verehelichte Arbeiter Schramm, Ernestine, eb. Kleinert, zu Liegnitz Sporstraße 8 ver. reien durch den Rechtzanwalt Mattersdorf, hat gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Eduard Schramm aus Liegnitz gegenwärtiger Aufenthalt unbekannt wegen böswilliger Verlassung mit dem Antrage auf Trennung der Ebe und Erklärung des Beklag⸗ ten für den allein schuldigen Theil geklagt und ladet den Beklagten von Neuem zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die r n . des Königlichen Landgerichts zu Liegn auf * Z22. Februar 1881, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Nr. 44 des Centralblatts für das Deutsche Reich , im Reichtamt des Innern, hat Sr .

balt: Allgemeine Verwaltungesachen: Ausweisung von Aus ländern aus dem Reichsgebiete. Zoll! und Steuerwesen: Be— stellung eines Station kontroleurs. Finanzwesen: Nachwelfung der Einnahmen an Zöllen und Verbrauchs steuern, sowie anderer Cin⸗ nahmen deg Reichs vom 1. April bis Ende September 1880. Post und Telegraphenwesen: Uebereinkommen zwischen Deutschland und Belgien, betreffend die Einziehung von Quittungen ꝛc. mittelst Postauftrags; Postaufträge im Verkehr mit Belgien. Eisen⸗ bahnwesen: Eröffnung einer Bahnstrecke; desgl. einer Haltestelle.

Marine und Schiffahrt: Erscheinen einer weiteren Folge der Entscheidungen des Ober ⸗Seeamts und der Seeämter dez Deutschen Reichg; desgl. des dritten Nachtrags zur Amtlichen Liste der Schiffe der deutschen Kriegs. und Handelsmarine vom Jahre 1880; that luna eines Flaggenattestez. Konsulatwesen? Grequatur -

r se gezff⸗ vom 17. Januar 1845 entweder der Rekurs an das

Finanz. Ministerfum, oder die Berufung auf rechtliches Gehör, i den Fällen des 5. 5 des den Betrieb des Abdeckereigewerbes ö den Gesetzes vom 17. Dezember 1872 in Verbindung mit 5§. 62 des die Aufhebung und Ablöfung gewerblicher Berechtigungen betreffen *. 3 zin n 4. 5 diese Berufung offen. An es Rekurses, w 6 y,, e der Berufung auf rechtliches Gehör allen Fällen die 2 u edurfte der 8. 53 des die Bildung von Wassergen . chaften betreffenden . vom J. April 1879 einer af geen, n ö , . ö die 2 unter Vorbehalt en Rechtsweges zur Entscheidu

(vergl. 5. 84 des Entwurfes). , , ,,,

um ein doppeltes Rechtsverfahren zu vermeiden, in Berufung an das Ober. Verwaltungägericht zu treten