Amaterdam, 3. November. (W. T. B.
G etreidemarbrt (Schlussbericht) Weinen Vöher, pr. Närg 297. Roggen Ioco höher, auf Tarmi pr. Narz 245, pr. Mai 239. Raps pr. Frühjahr loFeo 314. pr. Herbst 317, pr. Mai 333.
Amaatercam, 3. November. (W. T. B)
Bancazinn 54. Aratwerwenm, 3. November. (X. T. B.)
Eetreleummar kt. (Schlussbericht) Raffinirtes, Typs weiss, zoco 258 bez. u Br. pr. Deaember 273 bez. und Br., pr. Jun nar-
März 26 bez, 263 Br. Hor com, 3. November. Getreidemarkt.
Steigend. .
sh. theurer.
auf Termine de unverndert, 352 FIL RFübòöl
Havannazucker Nr. 12. 24. Liverpool, 3. November. Baumwolle. Spekalation
Leith, 3. November. (W. Getrei demarkt. Weizen
CG Haager s,, 3. November. Roheisen. Mixed numbres ea nenn, 3 November.
loco —.
Handen, 3. November. (KR. T. B.) An der Küste angeboten 3 Weizenladungen.
( Schlussbericht.) Umsatz SoM B., davon für und Export 10090 B. KRuhig. November-Lieferung 67/is, Mai-Juni-Lieierung 6 6d.
1 3h. niedriger, Hafer fest, hiesiges Mehl 1 sh. theurer.
W. ? Rohzucker SSo fest, loco 54,00). Raffinirter Zueker Reisser Gugder fest,
ber 60,75, pr. Derember Gl, 00,
Fest. (W. T. B.)
zsmber 28.00, fest.
Middi. amerikanische J. B.) zu vollen Preisen gehandelt, Gerste
(XV. I. B.)
warrants 51 sh. 3 d. bis 51 sh. 7. 1
12 64.
mixes 56 8. 14.
Nr. 3 pr. 100 Kilorr or. Rovem- pr. Jannar-April 61, 75.
PEarla, 3. November. FroOdũ akKtenmarkt. Weisen fest, pe. November 28, 10. pr. De-
pr. November 59, 10, pr. Dezember 58, 75, 58, 25, pr. März-Juni 58,25. Rübal ruhig. pr. November 73, 25. pr. Denember 73,80, pr. Junuar-April Abiritus ruhig, pr. November 62, 25, pr. Dezember 62.60, pr. Januar- April 61,25, pr.
Vew-Korka, 3. Rovember. (G. I. B)
R Rar en beriebt. Lene r'lsans 103, Petroleum in Hen- Tor
Zueker FP Sehmals (Merke Rilox; & Brothers 83. Speck sehart dear] 8 C. Getreidetfracht hi.
( F. T. B.)
pr. Januar April 28, 009, pr. Marz - Juni 28. 10. Mehl
pr. Januar- April 75, 50, Mai- August 60, 50.
Banmwolle in Kerw-Tork 11. 40. in 12 Gd. do. in Phila del nhia
rohen Fetrolsum 7, do. Pipe Kue Gertifieats — B. 9g3 C. Hehl 4 D. 50 G.
Rother Rintarweigen 1 P. 18 G0. Mais (old
loorß 9, de. Fairbanks 9, do. Robò
Königliche Schauspiele. Freitag: Opern- aus. 2065. Vorstellung. Don Inan. Oper in! 2Abtheilnngen mit Tanz von Mozart. (Frl. Brandt, Fr. v. Voggenhuber, Frl. Tagliana, Hr. Betz, Hr. Fricke, Hr. Ernst, Hr. Salomon, Hr. Krolop.)! Anfang 7 Uhr.
Schauspielbaus. 225. Vorstellung. Auf Begehren: Er muß aufs Land. Lustspiel in 3 Akten, frei nach dem Französischen des Bavard und de Vailly, von W. Friedrich. Anfang 7 Uhr.
Sonnabend: Opernhaus. 207. Vorstellung. Tannhäuser und der Sängerkrieg auf der Wartburg. Gro e romantische Oper in 3 Akten von R. Wagner. (Fr. Mallinger, Frl. Lehmann, Hr. Fricke, Hr. Niem ann, Hr. Betz.) Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 226. Vorstellung. Torquato Tasso. Schauspiel in 5 Akten von Wolfgang von Goethe. Anfang halb 7 Uhr.
Fallaer- 4K heater. Freitag: Zum 56. Male: frieg im Frieden.
Fietaria-ITheater. Direktion: Emil Teitag: Zum 34. Male: Gastspiel der ersten Solotänzerin, Fräulein Clara Qualitz, des ersten Solotänzers Sigr. Aldo Spadalino, vom Theater della Seals in Mailand. Der wilde Baron. Großes Ausstattungsstück mit Ballets in 12 Bildern von Gustav Kadelburg. Musik von Gustav Lehahardt. Ballets von Cherese v. Kilanyi. Kostüme vom Ober-⸗Garderobier Happel. Maschi— nerien vom Maschinenmeister H. Geisler. Elektrisches Licht vom Inspektor Krämer. Sämmtliche Bekora— tionen aus dem Atelier von F. Lütkemeyer in Co—Q burg. In Seene gesetzt von Emil Hahn.
Haßn.
1
Residenz- Theater. Freitag: Daniel Mochat.
Krells Theater. Freitag: Kostti. Anfang 7 Uhr.
Kational-Thenter. Freitag: Gastspiel des Frl. v. Meersberg. Judas im Frack.
Germania-Minter- Theater. (Im Wein- bergsweg.) Freitag: Benefiz f. Hrn. Heinr. Fisch= bach. Der Aetienbudiker. Bilder a. d. Volksleben m. Gesang in 3 Abthl. v. D. Kalisch. Mustt v. A. Conradi.
Sonnabend: Der Actienbudkker.
17, Februar 1854 zu Melochwitz, letzter Aufenthalts-
unbekannt ist, und welchen zur Last gelegt wird,
Binger, geboren am 23. August 1852 zu Militsch, é) Gustav Adolph Herrmann Aust, geboren am
ort Casawe, Kreis Militsch, 7 Carl Robert Berthold Moh, geboren am 15. Februar 1855 zu Neuvorwerk, letzter Aufenthaltsort Sandraschütz, Kreis Militsch, 8) Wilhelm Blon, geboren am 8. Februar 1859 zu Neuvorwerk, Kreis Militsch, 9) Johann Carl Ernst Kippert, geboren am 23. Ro⸗ vember 1852 zu Dziewentline, letzter Aufenthaltsort Dziatkawe, Kreis Militsch, Jo) Wilhelm August Bunke, geboren am 14 Februar 1852 zu Freihan, Kreis Militsch, 11) Johann Joseph Patzke, ge— boren am 3. Juli 1857 zu Freihan, Kreis Militsch, 12) Joseph Jannek, geboren am 15. März 1856 zu Wilhelminenort, Kreis Militsch, 13) Friedrich Karl Bartlol, geboren am 25. August 867 zu Pinkotschine, Kreis Militsch, 14) Carl Kiefer, ge—⸗ baren am 16. Februar 18658 zu Ujast, Krei Mi⸗ litsch, loö) Albert Freudenberg, geboren am 9. Juli 1857 zu Neu- Wirschkowitz, Kreis Militsch, 16) Jo⸗ hann Gottlieb Reinhold Motz, geboren am 2. Fe⸗ bruar 1857 zu Neuvrorwerk, letzter Aufenthaltsort Sandraschütz, Kreis Militsch, 17) Knecht Wilhelm Julius Roßdeutscher, geboren am 23. Juni 1853 zu Allsche, zuletzt sich in Sulau Schloß aufhaltend, 18) Schlosser Gustay Carl Herrmann Günther, geboren am 6. August 1853 zu Militsch, 19) Fried- rich Wilhelm Noserke, geboren am 16. Dezember 1857 zu BreschineSulau, Kreis Militsch, 26 Friedrich Wilhelm Keller, geboren am 3. April 1856 zu Neuvorwerk, Kreis Militsch, 21) Wilhelm Jänsch, geboren am 3 . August 1856 zu Kuschwitz, Kreis Militsch, deren gegenwärtiger Aufenthaltsort
in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres zu entzieh⸗n, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen zu haben und sich außer⸗ halb desselben aufzuhalten, Vergehen gegen §. 140 des Reichs. Strafgesetzbuches, werden auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst auf den 21. Dezember 1889, Vormittags 9 Utzr, vor das Königliche Schöffengericht hierselbst, in dessen Sitzungssagl, eine Treppe hoch, zur Hauptverhandlung geladen. Auch bei unentschuldigtem Autblesben wird zur Hauptverhandlung geschritten werden. Militsch, den 9. September 18865. Königliches Amtsgericht. gez. Grienig, Gerichtsschreiber.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. eri] . . Verkanfsanzeige mit Aufgebot.
In Sachen des Hrivatmanng Jacob Hentig zu Altwallmoden, Gläubigers, wider den Kothsassen
Belle - Allianee - haar. Freitag: Gast⸗ spiel des Herrn Theodor Lebrun, Direktor des Wallner⸗Theaters, und mehrerer Mitglieder des— selben. Großstädtisch. Schwank in 4 Akten von J. B. v. Schweitzer. (Adolar Liebetreu: Hr. Dir. Th. Lebrun. Kasseneröffnung 6 Ühr. An—= fang der Vorstellung 7 Uhr. J. Parquet 1 . 5 . w
Sonnabend; Auf allgem. Verlangen: Der Hy⸗ pochonder. Lustspiel in 4 Akten von G. v. Moser.
Sonntag: Sechste Nachmittags⸗Vorstellung. Zum 201. Male: Der Rattenfänger von Hameln. Anfang 4 Uhr. Ende 6 Ühr. Halbe Preise: Erstes Parquet 1 M u. s. w.
Concert-Ilaus. Concert des Kgl. L; Hof ⸗Musikdirektors Herra Bilse.
Familien⸗ Nachrichten.
n, nn,, Sestern Abend 67 ÜUhr starb plötzlich im Alter von 144 Jahren am Lungenschlage .
Herr Kiehn el H leimkemecht, 36 Metteur beim Deutschen Reichs, und Königl. Preußischen Staats Anzeiger“. . Treu in seinem Beruf, geachtet von seinen . Vorgesetzten und Collegen, werden wir ihm ein . ehrendes Andenken bewahren. Berlin, den 4. November 1880.
J Norddeutsche Buchdruckerei und . Verlags. Anftalt. ö
e
Verlobt: Frl. Helene Niemann mit Hrn. Gym— nasiallehrer Eugen Breyther (Lingen). — Frl. Velene Lucas mit Hrn. Landwirth Geelhaar (Schiedlagwitz — Jauer).
Verehelicht; Hr. Amtsrichter Kühn mit Frl. Ida Konietzko (Rügenwalde — Marggrabowa). Geboren: Gin Sohn: Hrn. Bergrath Julius Hiltrop (Dortmund) — Hrn. Förster Grumbach (Groß- Väter). — Eine To hter: Hrn. Apo⸗ tbeker L. Stratmann (Lübz in Meckl.). — Hrn.
Pfarrer Abraham (Groß ⸗Teuplstz!.
Gestorben; Hr. Stadtrath a. B. Ernst Adolf Thraenhart (Naumburg a. S.). — Verw. Frau Prediger Borygzewsli (Lauenburg i. P.). — Hr. Major unb mts hauptmann a. B. Melchsor v. d. Decken (Bergen bel Celle).
Steckbriefe und Untersuchungs⸗ Sachen. szc5 9
Ladung. Nachstehende militärpflichtige Personen: I) Ernst August Zimmerling, geboren am 8. Fe⸗ bruar 1857 zu Wehlige, Kreis Mülitsch, 2) Christlan Quickert, geboren am 15. September 1853 zu Borsi⸗ nowe, Kreis Militsch, 3) Gottlieb Ambrosius, geboren!
am 8. Oktuber 1852 zu Collande, Kreis P llitsch, angeblich Nachkommen einer andern Schwester des 4) Ferdinand Wilhelm Kiefer, geboren am 24. April! Stifters Rameng Elara ̃
1852 zu Ujast, Kreis Militsch, 5) Friedrich Rudolph‘ Fermann Roling beantragt.
in der Burchardtschen Gastwirthschaft zu Gr. Heere an, wozu Kauflustige hierdurch geladen werden.
an gedachte In„mobilien Eigenthums« Näher⸗, lehn⸗ r rechtliche, dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, solche Rechte unter der Verwarnung anzumelden, daß für den sich nicht Meldenden im Verhältniß zum neuen Er— werber das Recht verloren geht.
23058
Pastors Wesselinck in Wettringen vom 36. Ja⸗ nuar 1744 errichteten Familienstiftung Wesselinck ist zum Zweck der Feststellung der selben das öffentliche Aufgebot der Ihrem Leben und Aufenthalt nach unbekannten Erben der Schwester des Stifters Harie Agnes, Ehefran Bernard Hermann Zurhorst, nämlich:
und Gastwirth Wilhelm Burchardt zu Gr. Heere,
Schuldner, wegen Zwangspollstreckung, follen des
Letzteren in und vor Gr. Heere belegenen nachbe
nannten Immobilien öffentlich meistbietend verkauft
werden, als:
a. das sub Nr. 72 belegene Anbauerhaus nebst Stallung und Scheuer,
b. der sub Nr. 35 belegene Kothhof sammt Ge— bäuden und Zubehörungen, insbesondere auch Holzberechtigung im Hainberge,
10a 94 4m Hofraum, Kartenblatt 4, Par⸗ zelle 147,
Yad 4m Garten beim Hause, Kartenblatt 4, Parzelle 148,
9 a 77 am Ackerland am schiefen Wege, Kar⸗ tenblatt 2, Parzelle 58, so a 73 4m desgleichen im Wiethstrucke, Kar tenblatt 3, Parzelle 61,
„4a 76 m Garsen im Teichgarten, Karten— blatt 4, Parzelle 214,
. 4a 57 dm Wiesen daselbst, Parzelle 215,
91 a 73 am Ackerland über dem Schrotwege, Kartenblatt 6, Parzelle 42,
. ha 47 4m dito in der Kollig, Kartenblatt 6, Parzelle 168.
Es steht dazu
Termin auf den 5. Februar 1881, Mittags 1 Uhr,
Im obigen Termine haben zugleich Alle, welche
sideikommissarische, Pfand⸗ und andere
Bockenem, den 30. Oktober 1880. Königliches Amtsgericht. IJ. Psingsthorn. Aufgebot.
Von Seiten des Pflegers der durch Testament des
nteressenten der⸗
Anna Marig, sire Maria Elisabeth, Ehefrau Stephan Dücker, 1
Clara, sive Clara Elisabetb, Ehefrau Wilhelm Horstmann,
Marig Catharina Zurhorft, sowie der
Ludwig Joseph Breuer,
Gertrud, Ehefrau Johann
Diesem nach werden die vorgedachten Personen und deren Rechtsnachfolger hierdurch aufgefordert, sich mit ihren Ansprüchen an die Stiftung späͤte⸗ stens in dem vor dem hiesigen Amtsgericht auf
den 17. Juni k. J., Vormittans 11 Uhr, anberaumten Termin zu melden, widrigenfalls sie damit ausgeschlossen und für schuldig erkannt werden, alle Handlungen und Verfügungen derjenigen Inter⸗ essenten, die sich legitimirt haben, anzuerkennen und zu übernehmen. ohne berechtigt zu sein, Rech⸗ nungslegung oder Ersatz der von diesen erhobenen Nutzungen zu fordern.
urgsteinfurt, den 31. August 1880. Königliches Amtsgericht.
2193] Aufgehot.
Auf der im Grundbuche von Ahaus Band 12 Blatt 44 eingetragenen Parzelle Flur 10 Nr. V6 / 8; der Katastralgemeinde Ahaus, als deren Eigen⸗ thümer die Witwe Mauxer Anton Becking, He⸗ lene, geborene Wieshoff, zu Ahaus und deren Frei Kinder aus der Ehe mit dem Maurer Anton Becking, Namens Heinrich, Gerhard und Gertrud Becking, daselbst nach den Grundfätzen des münste rischen Statutarrechts eingetragen sind, steht in der dritten. Aptheilung unter Nr. 1 folgende Post „Vierzig Thaler Münstersch Darlehn 'nebst vier Prozent Zinsen und Kosten ex oblig. vom 6. No— vember 1807 für den Amtsschreiber Christoph Meyer zu Bechold! und unter Nr. 2 folgende Post „Sechs und neunzig Thaler Münsterfch rück ständige Kaufgelder nebst vier Prozent Zinsen aus der Urkunde vom 1. Mai 1794 für die Stadt Ahaus eingetragen. Beide Posten find angeblich getilgt, bei der erstern sollen die Obligation und die Quittung, bei der zweiten soll die Obligation verloren gegangen sein. Die Wittwe Becking hat nun das Aufgebot der erstern Post und hinsichtlich der zweiten Post das Aufgebot der Schuldurkunde vom 1. Mai 1794 beantragt.
Es werden daher alle Diejenigen, welche zu der erstern Post berechtigt sind, aufgefordert, ihre An—⸗ sprüche spätestens in dem auf den
15. Jannar 1881, Morgens 11 Uhr, an hit siger Gerichtsstelle, vor dem Amttzgerichtsrath Zurmühlen anberaumten Termine anzumelden, widrigenfalls sie mit denselben präkludirt werden und die Post im Grundbuche gelöscht wird.
Ferner wird der Inhaber der Schuldurkunde vom 1. Mai 1794 aufgefordert, spätestens in dem vor⸗ gedachten Termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlotz⸗ erklärung derselben erfolgen wird.
Ahaus, den 25 Oktober 1880.
Königliches Amtsgericht,
272 .
. Aufgebot.
Das Aufgebot folgender Urkunden:
a. der Schuldverschreibung vom 23. Oktober 1838 nebst Hppothekenschein resp. Cession vom 4. De⸗ zember 1850, aus welcher im Grundbuch von Salchau Band J. Blatt Nr. Na in der 111. Abtheilung unter Nr. 3 — 100 Thlr. nebst Zinsen für die Ehefrau des Böttchers Stute, Marie Charlotte Dorothee, geb. Sauer, in Letz lingen eingetragen stehen,
der Obligation vom 25. Janrar 1840 nebst Hypothekenschein resp. Cession vom 19. Mai 1859, aus welcher im Grundbuch von Berge Band J. Blatt Nr. 35 in der III. Abtheilung unter Nr. 4 — 100 Thlr. nebst Zinsen für die Kirchenkasse zu Berge subingrofsirt sind.
. des Kaufvertrages vom 2. August 1847 nebst Hypothekenschein, aus welchem im Grundbuch von Gardelegen Band 1X. Blatt Nr. 433 in der 1II. Abtheilung unter Nr. I ein Wohnungk⸗ recht und sonstige Berechtigungen für die Wittwe Seiffart, Catharine Dorothee Elisabeth, geb. Bennecke zu Gardelegen eingetragen stehen,
der Obligation vom 17. Äüugust 1831 nebst Hypothekenschein, aug welcher im Grundbuch von Algenstedt Band J. Blatt Nr. 15 in der III. Abtheilung unter Nr. 2 eine Restforde⸗ rung von 6Thlr. 15 Sgr. für die 5 Kinder der verehelicht gewesenen Prediger Keßler, Johanne Ferdinande Wilhelmine, geb. Grünewald, in Kremkau eingetragen ist,
sst zu . von dem Grundsitzer Joachim Heinrichs
in Salchau und dem Böttcher Christian Stute in
Letzlingen, zu b. von dem Gemeindekirchenrath zu
Berge, zu e. von dem Bäcker Carl Seiffart in
Forst N. /. und zu d. ven dem Grundsitzer Johann
Heinrich Müller zu Algenstedt beantragt. Die In⸗
haber der Urkunden werden aufgefordert, spätesten
in dem auf
den 28. Dezember 1889, Vormittags 10 Uhr,
vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗
gebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Ur— kunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklã⸗ rung der Urkunden erfolgen wird.
Gardelegen, den 20. Oktober 1880.
Königliches Amtsgericht.
27160
Vom Häugler Christian Brack von der Häuslerei Nr. 13 zu Muchow ist hinsichtlich des Fo. I des Grund und Hypothekenbuchs der gen. Häuglerei für den Büdner Christian Redel in Muchow ein getragenen Kapitals von 375 ½ und von dem Erk— vächter Möhring von der Erbrachthufe Nr. 4 zu Gorlosen hinsichtlich des Fos. 9 des Grund. und Hypothekenbuchg der gen. Erbpachthufe für den Handelsmann Schultz zu Krienitz eingetragenen Ka⸗
pitals von 2100 S das Aufgebotsverfahren be⸗ antragt.
w
statt. Grabow, den 29. Oktober 1880. Großberzogliches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Peters, A. G. ⸗Aetuar. Hildesheim. den 21. Oktober 1880. Deffentliche Sitzung des Königlichen Amtsgerichts III. Gegenw.: Amtsrichter Niemeyer, als Richter, Referendar Gehrken, als Gerichtsschreiber.
In Sachen
27195]
und als Testamentsvollstrecker der Wittwe Gron u geb. Künnecke hieselbst, Klägers,
gegen Unbekannte, Beklagte, wegen Aufgebots. . 9. 2c. . Vorgelesen, genehmigt, ist das nachfolgende Ausschlußurtheil beschlossen und verkündet: Da auf dat auf gesetzlich
lehn von 800 Thlr.
und Spezialhypothek im hiesigen Hypotheken ⸗ buche eintzetragen ist, beim hiesigen Amtsge⸗ richte angemeldet hat, so wird dem gestellten Präjudize gemäß auf den vom Kläger gestellten Antrag die vorbezeichnete Urkunde biermit für kraftlos erklärt. Eröffnet: Beglaubigt: Niemeyer. Gehrken. Zur Beglaubigung dieses Auszugs: . Schlichting, Ass., Gerichteschreiber Königl. Amtsgerichts.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛe. 27077 Submission. Bei dem diesseitigen Artillerie ⸗Depot soll die Lieferung von
O, 16 am stark, 850 kie fernen Bettungsbohlen O, 230 m breit, 0, 08 im stark,
werden, wozu ein Termin auf Donnerstag, den 18. November 1880, Vormittags 107 Uhr,
angesetzt ist. Die auf Stempelpapier geschriebenen, verschlossenen und mit der Aufschrift: „Snbmisston auf Lieferung von Bettungs⸗ rippen und Bahlen“
des Submissionstermins an das Artillerie ˖ Depot einzureichen.
Die allgemeinen und speziellen Lieferungsbedin⸗ gungen liegen im diesseitigen Bureau offen und, werden auf portofceles Verlangen auch gegen Erstattung der Kopiallen in Abschrift mit⸗ getheilt.
Die denhofen, den 31. Oktober 1880.
Artillerie · Depot.
2 — — — —
— —
Verschiedene Bekanntmachungen. Bank des Berliner Kassen- 27304 Vereins
nam I. Uovemkber 1880. Aetivn. I) Metall- und Papiergeld, Gut- haben bei der Reichsbank ete. 2) Wechsel-Bestände . 3) Lombard-Bestände J 4) Grundstück und Kaution ete. PugngHinun. Giro-duthaben eto. 4
p10, 1323719. „I, 4 15. 969. „ 5,9665. 165. i I0l, 56s.
17, 167, 001.
Monats- IIebersicht vom 31. Oktober 1880. (Gemäss Art. 34 alin. 2 des ðtatuts.)
Erworbene unkündbare hypothekarische und Een-= ten-Forderungen .. M 100, 796,063.
RErworbene kündbare hypothekarische Forde- rungen
C. Ausgegebene unkündbare
Pfandbriefe .. , 100,722, 000. d. kündbare 2, 860,700. — „ ¶ Gta, den 31. Oktoter 1880. a Cto. 53/11. A.) Deutsche Grundkredit-Bank.
27303
3, 068,700.
r. Holtzendorff. Landsky. R. Frieboes.
pr. Mai-Augast 76,00.
retining nscoredas] 7E. Kaffe (Bio-)
Termin zur Anmeldung von nsprůchen findet am Montag, den 10. Januar 1881, V. M. 1 Uhr, .
RJ ;
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r . 3
des Fabrikanten F. Gaebke zu Hildesheim als Vor. mund der Kinder des C. Kratzberg in Himmelsthür .
a vorgeschriebene Weise öffentlich bekannt gemachte Aufgebot vom 8. Juli 1880 bislang Niemand Anrechte an der fraglichen in dem Aufgebot bezeichneten Urkunde vom 4 Oktober 1871 über ein Dar⸗ zu Gunsten der Kirche zu— Dorstadt, welche von der Kirche zu Do stadt an die Wittwe Gronau, geb. Künnecke, zu Hildegs⸗ heim cedirt und am 25. Mai 1875 mit Cession · urkunde ausgehändigt fein foll, und auf Grund welcher Urkunde am 6. Oktober 1871 General.
100 kiefernen Bettungsrippen à 455 m lang, à 3m lang,
im Wege der öffentlichen Submission verdungen
im Bureau des Artillerle ⸗ Depots zu Diedenhofen ö
postmãßig versebenen Offerten sind portofrei bis zum Beginn
zur Einsicht
Deutscher Reichs⸗Anzeiger
und
Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
f Das Ahonnement hrträgt 4 A 58 5 für das Hierteljahr.
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Berlin, Freitag,
Allt Nost⸗Austalten nehmen Kestellnng au;
— — P für Kerlin außer den Rost Austalten auch dir Erpe-⸗ AZusertionzpreis für den Raum reiner Aruckzeile 86 * ö
dition: SV. Wiltzelm r. tr. 32. P *.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Rechtsanwalt und Notar, Justiz-Rath Brachvogel zu Kosten den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗Insignien zu ertheilen, und zwar:
des Kaiserlich österreichischen Ordens der Eisernen Krone zweiter Klasse: dem Obersten von Wittich, Abtheilungs⸗Chef im Kriegs⸗ Ministerim; sowie
des Großkreuzes des Fürstlich rumänischen Ordens „Stern von Rumänien“ mit Schwertern: dem Obersten Fürsten Wilhelm zu Wied, A la suite
des 4. Garde⸗-Grenadier-Regiments Königin und Chef des 3. Rheinischen Landwehr⸗Regiments Nr. 25.
Köuntgreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Regierungs-Präsidenten Steinmann zu Arnsberg zum Ober-Präsidenten der Provinz Schleswig⸗Holstein, sowie den bei dem Finanz⸗-Ministerium angestellten Geheimen
Kanzlei⸗Inspektor Weber zum Kanzlei⸗Rath zu ernennen.
Ju stiz⸗Ministerium. Der Rechtsanwalt Thiele in Gelsenkirchen ist, zum Notar im Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Hamm mit An⸗ weisung seines Wohnsitzes in Gelsenkirchen ernannt worden.
In der heutigen Handelsregister-Beilage wird Nr. 45 der Zeichenregister-Bekanntmachungen veröffentlicht.
— 22 8 1 4 9 F * Yichtamtliches. DYeuts cheese Reich.
Preußen. Berlin, 5. November. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute den Polizei-Präsidenten von Madai, nahmen in Gegenwart des Gouverneurs und des Kommandanten militärische Meldungen entgegen und machten demnächst mehrere Besuche.
Nachmittags um 6 Uhr gedenken Sich Se. Hubertusstock zur Hofjagd zu begeben.
Majestät nach
— Im weiteren Verlaufe der gestrigen (4) Sitzung setzte das Haus der Abgeordneten die erste Berathung der drei Gesetzentwürfe fort, 1) betreffend die Zu stän⸗ digkeit der Verwaltungsbehörden und Verwal— tungsgerichte, 2) betreffend die Abänderung von Bestim— mungen der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen, und 3) betreffend die Abänderung von Bestimmungen der Pro— vinzialordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen. Der Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch erklärte, da die bisherigen Reden grundsätzlichen Widerspruch gegen die Vorlagen der Regierung nicht erkennen ließen, so könne er sich sehr kurz fassen und nur möglichst knapp und klar seine Ansichten über das Gehörte darlegen. Im Interesse des Hauses liege es, wenn er nicht auf alle Einzel⸗ heiten der Rede des Abg. von Meyer eingehe. Die Betrachtungen desselben seien nach seiner (des Redners) Ansicht aus Wahrem und Falschem ziemlich gleichmäßig zusammengesetzt. Aber vor Einem möchte er warnen, vor dem Grundzug, der durch viele der Ausführungen des Vorredners gehe, aus einseitiger An— schauung generelle Maßregeln kritisiren und abändern zu wollen. Nicht aus einzelnen Erfahrungen, sondern aus der ganzen Summe der Erfahrungen müsse man sein Urtheil schöpfen. — Zwei Punkte besonders möchte er einer besonderen Betrachtung würdigen. Zunächst sei er damit einverstanden, daß die Ausstellung der Wahllisten für die Amtsvorsteher mancherlei praktische Vorzüge habe, und daß im Interesse einer unparteiischen gewissenhasten Auswahl der Personen an Stelle des Kreistages der Kreisausschuß treten könne, für ein absolutes Bedürfniß halte er das aber nicht. Wenn der Landrath im Kreistage klar seine Meinung sage, frisch und frei von der Leber weg spreche, dann werde derselbe auch dort in der Lage sein, Agitationen für die Wahl unwürdiger Personen im Keime zu ersticken. Ein zweiter Punkt betreffe die Aussichtsfrage. Zu seinem lebhaften Bedauern sei ja die kommunale Gestal— tung der Amtsbezirke nicht zu der vollen Wirksamkeit gedie⸗ hen; der Gedanke, diese kommunalen Institute allmählich her⸗ auswachsen zu lassen aus dem reinen Polizeibezirk zu einer
—
den 5 November, Ahends.
18G dh.
Kommune, habe sich nicht voll verwirklicht. Trotzdem aber erkenne er mit der größten Anzahl seiner politischen Freunde darin einen außerordentlich gesunden Gedanken für die Zu⸗ kunft, denn die Ausbildung der Amtsbezirke zu kommunalen Körperschaften sei die erste Voraussetzung zu einer guten Land—⸗ gemeinde⸗Ordnung, die er allerdings im Gegegensatz zu dem Abg. von Heydebrand für ein Bedürfniß erachten müsse, ohne jedoch, wie der Abg. Hänel, der Meinung zu sein, daß die Land⸗ gemeinde Ordnung das Nächstfolgende sein müsse. Er schließe sich hierin der Meinung der Regierung an, daß zunächst ein erster Abschluß der Kreis- und Provinzialordnung und der Gestaltung der Landesverwaltung in den höheren Instanzen zur Ausführung gelangen solle. Zu den Ausführungen des Abg. Hänel könne er zu seiner Befriedigung sich in einem wesentlichen Punkte zustimmend erklären: auch er und seine politischen Freunde meinten, daß es sich nicht empfehle, die Aufsicht über die kommunalen Körperschaften einzelnen Staats⸗ beamten zu übertragen; er meine, daß die Aufstcht des Kreis— ausschusses über die Landgemeinden und die Amtsbezirke sich durchaus bewährt habe, die Gründe der Staatsregierung da⸗ gegen den praktischen Erfahrungen gegenüber nicht durchschla⸗ gend erschienen seien. Auch insofern entsprächen diese Gründe nicht vollkommen der Wirklichkeit, als eine laufende Aufsicht doch ebenso gut von dem Vorfitzenden des betreffenden Kreis⸗ ausschusses als von dem Landrath als solchem geführt wer⸗ den könne. Er meine auch, daß in vielen Fällen die Grenze der Staatsaufsicht eine sehr vage sei und daß Mißbräͤuche dadurch sich einschleichen könnten und müßten, fo daß die Staatsregierung nur wünschen könne, eine feste, gute Aufsicht durch Beifügung von Elementen der Selbstverwaltung zu erlangen. Der Abg. Hänel habe dann, gleichfalls zu seiner großen Freude sich prinzipiell mit der Auffaffung ein— verstanden erklärt, daß der n keine Rolle im Streitvorfahren offen gelassen erden folle, daß also der Auf⸗ sichtsbhehörde eine Klage gegen Denjenigen, von bem sie etwas erreichen wolle, nicht zustehe. Er (Redner) wolle aber zwei Ausnahmen statuiren, zunächst bei der Annahme von Be— schlüssen der Selbstverwaltungsbehörden. Der Abg. Hänel meine, daß in diesem Falle Vorsitzender und Mitglieder sich gleich sänden. Er bitte das Haus aber zu bedenken, daß in diesem Fall der Vorsitzende nicht als Vorsitzender handele, sondern als Vertreter des Staatswohles, als Vertreter der höheren Interessen gegenüber den geringeren. Aus diesem Grunde treffe aber die Voraussetzung zu, unter der im Übrigen mit Necht die Regierung ihren Organen niemals die Stellung des Klägers zuweisen werde. Auch im zweiten Falle, den der Abg. Hänel anführe, gehe der allgemeine Grund, den derselbe gel— tend gemacht habe, zu weit. Dieser Grund würde sich ja für alle Polizeiverfügungen überhaupt erheben lassen und sei jeden⸗ falls nicht durchschlagend. Er seinerseits behalte sich eine Reihe
zur Sprache kämen und schließe sich dem Antrage auf Kom⸗ missionsberathung an.
Der Abg. Dirichlet verzichtete darauf, dem Abg. von Meyer auf das Gebiet der Erörterung der Spezialbestim⸗ mungen zu folgen. So leicht es sein würde, denselben Punkt für Punkt zu widerlegen, so müsse doch im Interesse des Hauses die Diskussion der Kommissionsberathung vorbehalten bleiben. Nur dagegen müsse er protestiren, daß der Abg. von Meyer die Berechtigung des Abg. Hänel, für die Stellung der Amtsvorsteher einzutreten, bestritten habe, weil derselbe als Schleswig⸗Holsteiner den Amtsvorstehern fern stehe. Jeder Abgeordnete sei Vertreter des ganzen Volkes und müsse das
ohne sich darauf zu beschränken, ausschließlich aus seiner oft recht engen Berufssphäre heraus zu urtheilen. Er (Redner) könne übrigens aus seiner genauen persönlichen Kenntniß der Ver⸗ hältnisse der Amtsvorsteher die Angaben des Abg. Hänel nur durchaus bestätigen. Wenn der Abg. von Heydebrand sür die in Bezug auf die Landrathsfrage einzubringenden Anträge das Wohlwollen des Ministers in Anspruch genommen habe, so glaube auch er selbst auf eine wohlwollende Aufnahme der von der Linken zu machenden Vorschläge rechnen zu dürfen. Ein eminenter Vorzug der Selbstverwaltung sei es, daß da⸗ durch ein neutraler Voden geschaffen werde, auf welchem Männer aller Parteien friedfertig nebeneinander arbeiten könnten. Dieser Vorzug, der seinen segensreichen Ein⸗ fluß auf das ganze politische Leben des Volkes austz—- übe, könne jedoch nur dann zur vollen Wirkung kommen, wenn die Kompetenz der Selbstverwaltungskörper nicht eingeschränkt, sondern ausgedehnt werde. . halb durchaus nicht rechtfertigen, die Kommunalaussicht aus—⸗ schließlich in die Hände von Einzelbeamten zu legen. Noch sei von keiner Seite nachgewiesen worden, daß die Mitwirkung der Beschlußbehörden zu Unzuträglichkeiten geführt habe, der Antrag der Regierung lasse sich also nur erklären aus einem Interesse für Symmetrie, das doch aber nicht so weit gehen dürfe, um sachliche Erwägungen unbeachtet zu lassen. Das Zugeständniß des Abg. von Zedlitz bezüglich der Kom⸗
standes zuzulassen, und daß man bei gegenseitigem Entgegen⸗
schon
es rathsam
Es lasse sich des⸗
.
2 zu einem allseitig befriedigenden Abschluß gelangen werde.
Hierauf ergriff der Minister des Innern Graf zu Eulen— burg das Wort:
Meine Herren! Aus dem bisherigen Gange der Verhandlung habe ich zu meiner Genugthuung zu konstatiren, daß auf allen Seiten des Hauses sich eine dankenswerthe Bereitwilligkeit kund gegeben hat, auf dem Ihnen von der Staatsregierung vorgeschlagenen Wege voranzugehen, um eine Uebereinstimmung in unferen Verwaltungs⸗ einrichtungen herbeizuführen und die Uebertragung derselben auf die⸗ jenigen Provinzen, welche die Kreisordnung noch nicht haben, anzu⸗ bahnen. Nur wenige von den Punkten, welche im Laufe der Ver— handlung heute angeregt worden sind, werden mir, da wir uns in der Generaldiskussson befinden, Anlaß geben, auf dieselben zurlck— zukommen. Zwei davon betreffen das Kompetenzgesetz, der dritte die Kreisordnung. Was das Kompetenzgefetz anbetrifft, meine Herren, sind wesentliche Bedenken nur laut geworden in Beziehung auf die Vorschlägze, welche hinsichtlich der Regulirung der Aufsicht nach zwei Richtungen im Gesetze gemacht worden sind, nämlich den Amts vor- stehern gegenüber, und in Betreff der Kommunalaufficht. Meine Herren! Der letzte Herr Redner hat gemeint, daß das nur geschehen fei im In⸗ teresse einer gewissen Gleichmäßigkeit und Symmetrie und daß eine solche keine Anwendung zu finden habe, weis es fich um keinen Bau, sondern um organische Cinrichtungen handelt. Ich muß nun beken“ nen, daß ich gerade die Ausführungen eher für eine Unterstützung des Weges, den die Regierung eingeschlagen hat, halten muß, denn als einen Einwand. Denn gerade bei der organischen Einrichtung kommt es darauf an, daß die Prinzipien, auf welchen sie beruhen, möglichst gleichmäßig und ausnahmslos ausgeführt werden, weil nur dann die Ueberzeugung von deren inneren Werth und ihrer Berech— tigung sich Bahn brechen, und diejenige Festigkeit der Begründung für die organischen Einrichtungen des Staatez herbeiführen kann, welche zu ihrer gedeihlichen Wirksamkeit nothwendig ist. ;
Dies, meine Herren, sind die Gesichtspunkte, welche bei Gelegenheit der einmal nöthig gewordenen Revision der or ganischen Gesetze die Regierung dazu bestimmt haben, Ihnen die in Rede stehenden Vorschläge in Beziehung auf die ander⸗ weite Regelung der Staatsaufsicht zu machen. Das ist von keiner Seite bestritten, daß die Aufsicht über die laufende Verwaltung nach dem ganzen System, welches unserer Verwaltungseinrichtung zu Grunde liegt, in das Gebiet der Geschäftsführung des Einzelbeamten gehört, und daß die Mitwirkung der Kollegialbehörden, also auch der Beschlußbehörden nur in Bezug auf gewisse wichtige und bedeutsame Punkte einzutreten habe. Meine Herren, das ist der rothe Faden, der sich durch das ganze Organisalionsgesetz zieht, der in dem früher vorgelegten Entwurfe der Städteordnung festzuhalten war, und der nunmehr auch auf den hier besprochenen Gebieten verfolgt wird.
Was zunächst die Frage der Aufsicht gegenüber der Amtsvor⸗ steher anbetrifft, so muß ich bekennen, daß ich irgend ein praktisches Bedenken, welches den Vorschlägen des Entwurfes entgegen stehen könnte, nicht zu erkennen vermag. Es ist heute von einem der Herren Vorredner darauf hin⸗ gewiesen worden — ich muß aber im Zusammenhang noch einmal darauf zurückkommen — wie diese Angelegenheit bisher geordnet ist,
und welches eigenthümliche Verhältniß gegenwärtig in dieser Bezie⸗ 36 . . Wehe hung besteht. von Ausstellungen vor, weil diese besser in der Kommission
In Betreff der polizeilichen Thätigkeit steht der Amts vorsteher unter der Aufsicht des Landraths, in Bezug auf seine kommunale Thätigkeit der Aufsicht des Kreisausschusses, und endlich in Bezug auf die übrigen Geschäfte, die er zu verwalten hat, der Aufsicht des Landrathes als Vorsitzenden des Kreisausschusses. Nun, meine Herren, was das letzte betrifft, so werden Sie zugeben, daß dies lediglich eine Umschreibung ist und daß daher — ich glaube, daß das schwer zu widerlegen sein wird — nur die Frage übrig bleibt, ob in Bezug auf die kommunale Thätigkeit des Amts vorstehers ist, dem Prinzipe entsprechend, auch dafür die Aufsiht über die laufende Verwaltung durch den Einzel beamten statt des Kollegium; eintreten zu lassen. Insofern hängt die Beantwortung dieser Frage mit der zweiten zusam— men, ob und in wieweit überhaupt bei der Aufsicht über kommunale Körperschaften die alleinige Wirksamkeit des Einjelbeamten auszu—
Recht haben, sich sein Urtheil über die Vorlagen zu bilden, , . m n , , , , 5 1 .
Nun, meine Herren ich denke, daß, abgesehen von dem prinzipiellen Standpunkt, den ick angedeutet habe, die pꝛaktische Seite der Frage von wesentlicher Bedeutung ist und Sie werden mir nicht bestreiten, daß für alle Geschäfte der laufenden Verwaltung ein Kollegium, zumal ein solches, welches nur in bestimmten Zwischen—⸗ räumen zusammentritt, weniger geeignet ist als ein Einzelbeamter, welcher zu jeder Zeit zugegen ist und in jedem Augenblick eingreifen kann. Es kommt aber hinzu, daß der allergrößte Theil der Fragen, um die es sich handelt, auf einem Gebiete liegt, welches der Natur der Sache nach vor den Einzelbeamten gehört, das ist nämlich derjenige Theil der sogenannten laufenden Aufsicht, welcher in der Initiative bestebt, in der Anregung dessen, was zu geschehen bat, nicht., wie vielfach angenommen wird, in restriktivem oder rezressivem Sinne
in der Beschränkung der Aktion der Gemeinden, nein, im Gegentheil, in
der Anregung der Thätigkeit auf allen Gebieten, wo es noth thut. Das ist es recht eigentlich, was durch persönliche Berührung, durch unmittelbare Einwirkung eines Einzelbeamten besser gefördert wird, als wenn es dazu erst eines Kollegialbeschlusses bedarf. Ich bitte Sie es bedarf der Versicherung eigentlich nicht — doch gar nicht zu glauben, daß dahinter irgend etwas Anderes liegt als die beiden Gesichtspunkte: Herstellung der Gleichmäßigkeit der Organisation und
der Wunsch, den praktischen Verbältnissen nach Möglichkeit zu entsprechen.
Sie sehen di ß auch daraus, daß, weit entfernt, die Mitwirkung
der Beschlußbebörden in wichtigen Dingen auszuschließen, ehe das Bestreben vorgelegen hat, die Thätigkeit derselben auszudehnen und
ihnen überall, wo irgend es wünschengwerth ist, eine Mitwirkung
einzuräumen, und wenn in dieser Beziehung noch weitere Wünsche
. ; keste munalaufficht acceptire er! mit großer Freude und Genug, kesteben
thuung; er hoffe, daß die Kommissionsberathungen wenigstens dahin führen würden, keine Verschlechterung des jetzigen Zu⸗
sollten, so, glaube ich, wird sich leicht eine Verstãn digung darüber finden lassen. Danach, meine Herren, empfehle ich Ihrer Erwägung nochmals, ob Sie glauben das Bedenken aufrecht halten zu können, daß die Aufsicht über die laufende Verwaltung einem einzelnen Beamten nicht anvertraut werden dürfe, der viel