Kremen, 23. Nevember. (G. T. B.) Fetroleum (BSehlussbericht) ruhig.
HHæaraahark, 23. November. (w. T. B.)
G et rei demarkt. Weizen loꝑo fest, aut Termine besser. Roggen
loco und auf Termine fest.
Weizen pr. November 206 Er, 205 Gd., pr. April-Nai 215 Br., Roggen pr. November 208 Br., 206 Gd., pr. April-Mæi ruhig. Rũbõl November 50 Be, nem ber-Jannar 497 Br., pr. Jannar-Februar 497 Br., pr. April Mai Petroleum pr. November 9 60 6d.,
214 Gd. 196 Br., S6z, pr.
Gerste pr.
95 G4. Hater still, Mai 573. Spiritus
49 Br. Kalffes stetig, Umsatz 2500 Sack. Standard Fhite loco 9, 99 Br., 9, 65 G4., pr. Dezember 9, S, Gd. — Wetter: Kult, nebelig. Fest, 23. November. (W. T. B.) PErodnktsnmar kt. fest, Pr. Frühjahr 12,35 Gd, 12,37 Br., Gd., 6, 5 Br. — Wetter: Träbe. Ammnterdamr, 23. November. (SN. T. B.) Gotroidemarkt. (Schlussbericht.) Roggen per März 240, pr. Mai 235. Anmasterelam, 73. November. (V. T. B) Bancazinn 56. Antwerpenm, 23. November. (. T. B.) fest. Hafer knapp. Gerste still. Ar twerpen, 23. November. (V. T. B.)
Eetroleummuarkt. (Schlussbericht) Raffinirtes, Type weiss, pr.
Dezember 249 Br.,
loco 244 bez. u. Br., pr.
Standard white looo g,. 50 Br., pr. Dezember 9,50 Br., pr. Junuar- März 9,70 Br.
Weizen joco sehr fest, auf Termine Mais pr. Mai-Juni 6, 22
Weizen pr. März 305.
Baumwolle. Spekalation und Export 2000
loco Dęe-
still,
pr. Geotreidemarkt. Weizen
— Wetter: Schön.
matt, Hulk, 23. November.
Roheisen. 52 sh. 9 d.
12x Water Micholls 83 Mule Mayoll 103, Rowland 103,
ank En, 23. November. kr OdykKSuMmAnTET.
pr. März - Juni 61, 809. Büböl Dexempbsr 75, 25, pr
Januar- März gpiritus fest,
K Weichend.
Homdom, 23. November. (N. T. B.) Au der Küste angeboten 12 Weizenladungen. Havannazucker Nr. 12. 233. Liverpool, 23. November. ( Schlussbericht.) Umsatz 120090 B., davon für B. Amerikaner Surats 1,16, good middling Amerikaner und Bengals z d. theurer. nische Jannar-Fshruar-Lieferung 6z, März-Lieferung 6235/3 d Liverpool, 23. November.
ö
Getreidemarkt. Weizen 1 sh. theurer.— Wetter: Schön. Glan x om, 23. November. Mixed numbres
Manæehester, 23. November. (XN. L. B.)
Armitage 74, 12r Water Taylor 8, 20r Water 30r Water Gidiow gz, 40r Medio Wilkinson 113. 36r Warpeops Gualitat 10r Double Weston 114. Printers 16 / is */ Sᷓpfd. 96. Anzishenä. (w. E. B. Weizen fest, Getreidemar kt. (Schlussbericht) Weigsn steigend. Roggon Dezamber 29, 75, pr. Jannar-April 29, 50. pr. März-Juni 29.25. fest, or. Novemter 63, 25, pr. Dear. 63, 25, pr. Januar-à pri, 62,26,
Janusr- April 76.50, pr. Mai- Augst —, —. p. November 61.90, pr. Dezember 60, 75, pr. Jmnuar-
Stetig. (W. T. B.)
Middl. amerika- (n. F. und Mehl 3, Mais 1 d. theurer.
. mired] 61 C.
Warrants 52 sh. 3 d. bis C Brothers 94.
30r Water Clayton 104, 40r Kaffeemarktes:
60r Doublo Weston 133, 22 000, do.
177090 Sack. pr. Novbr. 30, 40, pr.
Paria, 23. November.
REohzucker 8SSo fest, loco 54 75. hauptet, Ar. 3 pr. 100 Käilogr. pr. 62, 25, pr. Januar-April 6287.
St. Fetershurg, 23. November.
Produkten markt. Weizen loo 18,00, Roggen loć 14,60 loes 31.0). Leinsaat (0 Bad) loco 17.5 — Wetter: Frost.
Ne- Korka, 23. November.
Waaron berioht. Asw-Orleans 119, Petroleum in He- Vor; 10 G4d., rohes Fotrolenni 63. dehl 5 D. 10 O. Rothar Zueker (air refining 134. Sonmnls (Harke Wiler] 9's,
Rio de Janelira , 22. Novemner- Weckseleours aut London 223,
schnittliche Tageszufuhr 13 000 Sac. nach dem Kanal do, nach dem Mittelmeer 4000,
(W. T. B.) Weiaser Zuoher be- November 62, 00, pr. Derember
ö Talg loc 55,00, per August 5809, Hater lodo 6, Z5. Hani
(W. T. B.) Barnmpolle in New. Kork 1 n 10 G., do. in Fhiladenhin 49. Fipe line Cortificata — D. 94 60. Rinterwoizen 1 D. 28 G. Hais (old KHnscorados) 73. Kaffees (Kis 0. Ftirbanks 95, do. Robs Seek fährt cler Sz CG. Gatreaidetenht 42. 6 do. auf Paris 415. Tendenz des good first 4900 à 5060. Durch- Ausfuhr nach Nordamerika und Nord- Europa 32000 Sack, Vorrath von Raffee in Kis
Ruhig. Preis für
Meh 1
ruhig, pr. November 75,00, pr.
l el ö. br W me, g,
15. Dezember. Landsohast der Provinz Westfalen.
18. Dezember. Frapkfurter Aktlen-Brauerel.
Gemernl-VeranRmnean, Hua m erz.
Ord. Gen. - Vers. zu Münster
Ord. Gen. Vers. zu Frankfurt ao.
8
Th e a te r.
Königliche Schauspiele. Dpernhaus. Keine Vorstellung. ö
Schauspielhaus. 245. Vorstellung. Verschämte Arbeit. Schauspiel in 3 Akten von Paul Lindau. In Scene gesetzt vom Direktor Deetz. Anfang 7 Uhr.
Donnerstag:
Freitag: Opernhaus. 225. Vorstellung. Lohen⸗ grin. Romantische Oper in 3 Akten von Richard Wagner. (Fr. v. Voggenhuber, Frl. Brandt, H. Fricke, Hr. Niemann, Hr. Betz.) Anfang halb? Uhr.
Schauspielhaus. 246. Vorstellung. Torquato Tasso. Schauspiel in 5 Akten von Wolfgang von Goethe. Anfang halb 7 Uhr.
KRallner- Thentr. Donnerstag: 3. 75. M.: Krieg im Frieden.
Jietoria-LThenater. Direktion? Emil Hahn.
derobier Happel. meister H. Geisler. spektor Krämer.
Res idenz- Theater. Donnerstag: 5. Gastspiel
der Frau Hedwig Niemann⸗Raabe. Zum sünften
Male! Nora. Schauspiel in 3 Äußügen von
Henrik Ibsen. Deutsch von Wilhelm Lange. Freitag: Zum 44. M.: Daniel Rochat.
Erolls ITheater. Sonnabend: der Weihnachts⸗Ausstellung.
Eröff nung
National - Theater. Donnerstag: Gastspiel Otto Lehfeld. Cromwell (General). Staclt⸗ Theater. Donnerstag:
Male und zu halben Kassenpreisen: Trenunde. Lustspiel in 4 Akten
Sardou. Zum 1. Male: Der Mann seiner
Freitag: Frau. Lustspiel in 4 Akten von E. 4. Mügge.
Zum letzten
Die guten von Victorien
Germania - Iheater. (Im Weinbergtweg.)
Donnerstag: Zum 109. M.: Der Attienbudiker. Bilder aus dem Velksleben mit Gesang in 3 Ab theilungen von D. Kglisch. Musit von . Conradi.
Freitag: Dieselbe Vorstellung.
Belle - Alliance - Kæazer. Donnerstag: 127. Gastspiel des Frl. Ernestine Wegner und der Herren Kadelburg und Meißner vom Wallner— Theater. Gastspsel der Mitglieder des Wallner Theaters: Frlö. Mejo, Wallberg, Goernemann und Wenck, Hrn. Kriete und Neuber. Der jüngste Lieutenant. Posse mit Gesang in 3 Akten von e r ebson Kasseneröffnung 6 Uhr. Anfang 7 Uhr.
Freitag und Sonnabend: Der jüngste Liente⸗ nant.
Sonntag: Neunte Nachmittags Vorstellung. Zum V5. M.: Der Rattenfänger von Hameln. An⸗ fang 4 Uhr. Ende 5 Uhr— Halbe Preise: Erstes Parquet 1 M ꝛc. Entrée 30 3.
Kaisergalerie. ( passage) Donnerstag: Vorstell. Die Zauberwelt, dargestellt von Bellachini, Hof⸗ künstler Sr. Majestät des Deutschen Kaisers. Billets vorher Passage⸗Laden 12. Anf. 7 Uhr.
Freitag: Vorstellung.
Circus Rena. Markthallen Carlstraße. Donnerstag, den 25. Novbr., Abends 7 Uhr: Vor⸗ stellung. — Ein hyppolog. Tableau. — Das Schulpferd Trafalgar, ger. von Hrn. J. W. Hager. — Austreten der Schuireiterin Fr. R Hager · Renz ind Frl. Glisa. — Auftr. der Wiener Damenkapelle' — Ein Concert auf Weingläsern, augsgef. von Hrn. Tom Belling, genannt August. — Gaadrille de la grunde Duchess, geritten von 1 Damen.
Freitag: Vorstellung. Erust Renz, Direktor. Warnung! Hiermit zeige ich wiederholt an, ohne direkten, mit meinem Geschäftsstempel ver⸗ sehenen Bestellzettel, ichts zu verabfolgen. Zuwiderhandelnde haben den Schaden sich selbst zujuschreiben, da ich nnter keinen Umständen
Zahlung leisten werde. E. Nenz, Direktor.
Concert- Haus. Concert des Kgl. Hof ⸗Musikdirektors Herrn
Familien⸗Nachrichten.
Verloht Frl. Elfriede v. Holtzenbecher mit Hrn. Haupt. Steueramt · Assisten en Arthur Pelckmann , , — Gräfin Therese Bern⸗ torff mit Hrn. F. Riedesel, Freiherr zu Eisen⸗ hach (Grambow). — Frl. Elisabeth Pietscher mit Hrn. Hof⸗Jagdsunker und Forstassesfor Alfred Freiherr v. Gleichen, gen. v. Rußwurm ( Dessau). Frl. Cläre v. Voigts⸗Rhetz mit Hrn. Premier⸗ Lieutenant und Regiments-⸗Adjutanten Sixt von Arnim (Koblenz). — Frl. Marie v. Moltke mit Hrn. Eugen v. Kulmiz (CGreifau— Ida. u. Marien⸗ hütte bei Saarau). — Frl. Hildegard v. Uechtritz und Steinkirch mit Hrn. Kammerherr und Lega. tionsrath Graf Rudolf Welser v. Welsersheimb (Schloß Tzschocha bei Marklissa).
Verehbelicht: Hr. Kreis⸗Bauinspektor C. Gam⸗ per mit Frl. Hedwig Gamper (Creuzburg = Lieg⸗ nit). — Hr. Premier ⸗ Lieutenant Schackschneider mit Frl. Elise Putzien (Ablenkem).
Geboren Ein Sohn: Hen. Hauptmann und Compagnie · Chef Ernst v. Winterfeldt (Pots dam). — Hrn. Premier ⸗ Lieutenant und Brigade⸗Adju⸗ tant Cochius (Wesel). — Hrn. Hauptmann Brau müller (Koblenz). Eine Tochter: Hrn. Stabsarzt a. D. Dr. Goldhorn (Nordbausen) — Hrn. Bauinspektor Otto (Angerburg). — Hrn. Amtsrichter Mathis (Beuthen a. O.).
Gestorben: Hr. Fabrikbesitzer Theodor Hitze Petersdorf! — Hr. Rittergutsbesitzer Franz Jaensch (Pleß). — Hr. Gch. Justizrath Dr. jur. Augs pur (Eldagsen). — Hr. Pastor Johann August Doering (Spickendorf) : — Hr. Major z. D. Hermann vw. Brockhusen (Stargard in Pomm. )
Bilsè.
Steckbriefe und Untersuchungs Sachen. 29065)
Das hinter den Arbeiter Adolph Schmidt von Berlinchen erlassene Strafvollstreckungsersuchen, Nr. 28 037 dieses Blattes, ist erledigt. Ber⸗ linchen, den 22. November 1885. Königliches Amtsgericht.
(29072
Ladung. D Stoll, Roman, geb. am 10. Juni 1855 in Gr. Sokolnik, katholisch, letzter Aufenthalt in Slupig, Kreis Schroda, 2) Cichomsti (Cichocki), Eduard Jacob Ludwig, Handlung gehülfe, geb. am 25. Juli 1857 in Kazmierz, katholisch, letzter Aufenthalt in Schroda, werden beschuldigt, — als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte ju entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet ver⸗ lassen oder nach erreichtem mil it npflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebietes aufgehalten zu haben, — Vergehen gegen 5§. 140 Abs. 1 Nr. 1 Str. G. B. Dieselben werden auf den 8. März 1881, Vormittags 95 Uhr, vor die 1. Straf⸗/ kammer des Königlichen Landgerichts zu Posen zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach §. 477 der Strafprozeßordnung von dem König⸗ lichen Landrathsamt zu Samter über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Er⸗ klärung verurtheilt werden. Posen, den 20. Novem⸗ ber 1880. Königliche Staataanwaltschaft.
29078 Bekanntmachung.
Der am 5. Juni 1856 hier geborene Weber Wil⸗ helm Hermann Köhler hat sich, nachdem derselbe im Jahre 1876 in Glauchau und im Jahre 1877 in Schmölln je 1 Jahr zurückgestellt worden war, seit dem Jahre 1878 der Gestellung vor den Ersatz⸗ Behörden böswillig entzogen.
Auf Grund des §. 61, 5 der Ersatz⸗Ordnung wird derselbe nunmehr als unsicherer Dien stpflichtiger ver⸗ folgt und werden alle Civis., und Mijstaͤr⸗Behörden ergebenst ersucht, den ꝛc. Köhler im Betretungsfalle festzunehmen und dem nächsten Landwehr⸗Bezirke⸗ kommando zuzuführen.
Schleiz, den 26. November 1880. Der Givil ⸗Vorsitzende der Ersatz · Kommission. M. Fuchs,
Landrath.
Subhastativnen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
lar, Oeffentliche Zustellung.
Der Landmann Gustav Hofmann zu Homberg klagt gegen den Daniel Peter Hahnenstein von Homberg, dermalen abwesend, wo unbekannt? wegen orderung von 278, 55 M Verpflegungskosten der Ebefrau des Beklagten Louffe, geborne Haas, für die Zeit vom J. Januar 1879 bis 19. Februar 1880
nebst Auslagen bei deren Beerdigung, mit dem An= trage auf Verurtheilung des Beklagten auf Zahlung
von 278 ½ι 565 3 nebst 5o/ gZins
kosten und ladet den Beklagten zur Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht, II. Abthellung, zu Rennerod auf
Dienstag,. den 28. Dezember 1886, Vormittags 9 Uhr. , Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Rennerod, den 15. November 1880. Roemer, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
Wort) Oeffentliche Zustellung.
Der Gastwirth Gottfried Niemann in Walter— nienburg, vertreten durch den Justiz⸗Rath Klemm zu Berlin, klagt im Wechselprozeß gegen den Pre— mier Lieutenant a. D. und Oekr nom Franz Oswald, unbekannten Aufenthaltes, aus dem Wechsel vom 15. Oktober 18579 mit dem Antrage auf Zahlung von 1400 „M nebst 6 ½υ Zinsen seit dem Tage der Klagebehändigung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Kammer für Handelssachen des Königlichen Landgerichts J. zu Berlin, Jüdenstraße 59, Zim⸗
mer 68 h. auf
den 7, Januar 1881, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die⸗ ser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 23. November 18860.
Dawid, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. J. 3. Kammer für Handelssachen.
99075 . Erb⸗Vorladung.
Achern. Sofie Schott, Tochker des Andreas Schott zu Renchen, Katharina Schott, Tochter ebendesselben, deren Aufenthaltsort unbekannt ist und August Schott, Sohn des Josef Schott zu Moezbach — zuletzt zu Denver, Coloradꝰ = jetzt unbekannt wo? sind erbbetheiligt an der Verlassen⸗ schaft ihrer Großmutter, der Josef Schott Wittwe, Katharina, geb. Ronecker, zu Moesbach.
Dieselben, oder deren Rechtsnachfolger, werden aufgefordert,
innerhalb drei Monaten ihre Erbansprüche hier geltend zu machen, widrigen falls die Erbschaft denjenigen zugethellt wird, wel⸗ chen sie zukäme, wenn die Vorgeladenen nicht mehr am Leben wären.
Achern, den 21. November 1880.
Der Gr. Bad. Notar: Ehehalt.
29019
In Zwangsvollstreckungssachen des Bäcker— meisters Böhme zu Nörten, Gläubigers, gegen den Tischlermeister Wilhelm Poppe in Wolbrechts⸗ hausen, Schuldner, wegen Forderung von 6669 nebst 5Hprocentigen Zinsen darauf seit dem 1. März 1877 und Kosten, wird zum öffentlich meistbietenden Verkaufe folgender dem Beklaglen gepfändeter, in die Grundsteuermutterrolle für Wolbrechtshausen unter Art. Nr. 124 eingetragener Grundgüter:
I) 1 ekt. 22 Ar 75 Qu. Meter und 24 Ar
55 Qu Meter Acker auf dem hohen Berge, begrenzt von öffentlichen Wegen resp. Friedrich Ramswieg und Carl Poppe, Beide zu Wol⸗ brechtshausen (Kartenblatt 3 Parzelle 22), 24. Ar 77 Qu. Meter Wiese, genannt die große Wiese, begrenzt von öffentlichen Wegen, oͤffent ˖ lichem Gewässer, Carl Poppe und Heinrich Hillebrecht, Beide zu Wolbrechtshausen (Karten⸗ blatt 4 Parzelle 9),
3) 6 Ar 9 Qu.Meter Garten im Dorfe, begrenzt von öffentlichen Wegen, Carl Poppe, Friedrich Haselmeyer und August König, sämmtlich zu Wolbrechtsbausen (Parzelle 157),
erster Termin auf
Dienstag den 11. Januar 1881, ; Morgens 160 Uhr,
auf hiesiger Gerichtestube damit angesetzt.
Im nämlichen Termine haben zugleich Alle, welche an den gedachten Grundgüͤtern Eigenthumg⸗ Näher, lehnrechtliche, sideikommifssarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben ver meinen, solche Rechte bei Strafe des Verlustes der- selben im Verhältnisse zu den neuen Erwerbern der fr. Immobilien anzumelden.
Moringen, den 19. Nooember 1880.
Königliches Amtsgericht. gez. Erck. Beglaubigt: ᷣ Meyer, Amtsg. Sekret. Gerichte schr. Königl. Amtsgerichts Moringen.
en vom Tage der [290821 Zustellung der Klage und Erstattung der Prozeß
Bekanntmachung. Durch Urtheil der J. Civilkammer des König⸗
mündlichen lichen Landgerichts zu Elberfeld vom 3. No vember
1880 ist die zwischen den Eheleuten Kaufmann Carl Röttgen in Solingen und der geschäftslosen Maria, geb. Opterbeck, daselbst bisher bestandene Güter⸗ gemeinschaft vom Tage der Klage — 24. Juli 1880 — für aufgelöst erklärt worden.
Der Landgerichts. Sekretär:
Jansen.
290831 Bekanntmachnng.
Durch. Urtheil der J. Civil kammer des Kal. Land⸗ gerichts in Elberfeld vom 18. Oktober 1886 ist die zwischen den Eheleuten Koblen. und Fettwaaren⸗ bändler Johann Höfer zu Elberfeld und der ge⸗ schäftẽ losen Catharina Roßbach daselbst, bisher be—= stande eheliche Gütergemeinschaft mit Wirkung seit dem Tage der Klagebehändigung, 10. Juli 1880, für aufgelöst erklärt worden.
Der Landgerichts⸗ Sekretär: Jansen. 29084 Bekauntmachung.
Durch Urtheil der J. Civilkammer des Königlichen Landgerichts in Elberfeld vom 11. Oktober 1886 ist die zwischen den Eheleuten Albert Stolte, früher Cigarren händler, jetzt ohne Geschäft in Elberfeld und der Antonie Stolte, ohne Geschäft daselbst, bisher bestandene eheliche Gütergemeinschaft mit Wirkung seit dem Tage der Klagebehändigung, 3. Juli 1886, für aufgelöst erklärt worden.
Der Landgerichts ⸗Sekretär: Jansen.
[29063] Bekanntmachung.
Die Fischerei⸗ und Eienutzung in dem Landwehr Kanal bis zu dessen Einmündung in die Spree, in dem Fluthgraben desselben vor“ dem Schlesischen Thore, sowie die Grasnutzung auf den Dossirungen dieser Gewässer soll in dem auf
Donnerstag, den 2. Dezember er,
Vormittags 10 Uhr,
anberaumten Termine in' dem Amts lokale des Kö— niglichen Domainen⸗Rentamts Berlin, Niederwall straße Nr. 39 hierselbst, auf die Zeit vom 1. April 1881 bis zum 1. April 1887 meistbietend verpachtet werden. Die Berpachtungsbedingungen liegen in dem Geschäftszinmer an? den Wochentagen, Vor⸗ mittags von 10 bis 2 Uhr, zur Einsicht aus.
Berlin, den 18. November 1886.
Der Domainen · Nentmeister. Koch.
Wochen⸗Ausweise der dentschen Zettelbanken. 29066 Wochen⸗NUeber fi ch der Stüdtischen Bank zu Vreslan am 28. November 18860.
Aett ves. Mietallbestand: 923 677 * 61 5. Bestand an Reichskassenscheinen: 6925 Bestan o an Noten anderer Banken: 294200 Wech sel 1259 422 4 93 8. Lombard: 3 405 566 33 Effetten: 188 603 A 70 6. Sonstige Aktiva
32 279 MS 50 8. Pes lßvν. Grundkapital: 30900090 AÆ Re⸗ Banknoten im Umlauf
serve⸗Fonds ! 6090 009 4
2330 500 Tägliche Verbindlichkeiten : Depofiten⸗ Kapitalien 2 836 250 M An Kündigungsfrist gebun⸗ dene Verbindlichkeiten: — Sonstige Passiva: vacat. Eventuelle Verbindlichkeiten aus weiter . im Inlande zablbaren Wechseln: 165 8105 A*
29071] Preußische Renten ⸗-Versicherungs⸗Anstalt.
Vom 2. Januar 1881 ab werden die Renten für das Jahr 1880 nach den durch das Kuratorium unterm 13. Juni 1880 und die Rechenschaftsberichte bekannt gemachten Beträgen gegen die mit Lebens attest versehenen fälligen Coupons bei unseren sämmtlichen Agenturen zur Auszahlung gelangen.
Berlin, den 11. November 1836.
Dire ktion der Preußischen Neunten · Versicherungs · Anstalt.
. 7 13 — 142 . ü vol Acetien⸗Branerei in Berlin. Zur General-⸗Versammlung der Berliner Brauerei Gesellschaft ist ein Antrag der Revi⸗ soren eingegangen, wonach denselben der Be— such der Aufsichisraths⸗ Sitzungen, sobald sie es nöthig erachten, freistehen soll. Berlin, den 23. Nanember 1880.
Der Aufsichtsrath.
C. IJ. Voller,
29086)
Lichterfelder Str. 60.
, 1 e n,, , enn ,, , , , , , 3
Deutscher Neichs⸗Anzeiger
Königlich Preußischer
und
taats⸗Anzeiger.
4 mm Abonnement hetrügt 4 M 56 * für das Vierteljahr.
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Berlin, Donnerf
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den 25. November, Abends.
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Berlin, den 25. November 1880. Die Genesung Sr. Majestät des Kaisers und Königs schreitet fort; Allerhöchstdieselben können jedoch das Zimmer noch nicht verlassen.
Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller— ädigst geruht: .
ö ö a treit des Reichspostamts, Wirklichen Ge⸗ heimen Rath Dr. Stephan, und dem Reichsgerichts⸗Rath Pet sch zu Leipzig die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen Insignien, beziehungsweise des Groß reuzes des Großherzoglich hessischen Verdienst-Ordens Philipps des Großmüthigen und des Commandeurkreuzes des Ordens der Königlich italienischen Krone zu ertheilen.
Deut Reich.
Majestät der Kgiser haben im Vamen. des Reichs den Herrn Gustap Schaumann in Säo Paulo, Brasilien, zum Konsul daselbst zu ernennen geruht.
Dĩ
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Se.
Dem Kaufmann C. Wichmann in Berlin ist das Exe⸗ quatur als Argentinischer Konsul für die Provinzen Pom⸗ mern, Posen, Schlesien, Ost⸗ und Westpreußen Namens des Reichs ertheilt worden.
Zum Vorsitzenden der Kommission für die Prüfung der Maschinisten auf Seedampfschiffen in Hamburg ist an Stelle des Maschinenbautechnikers J. Ch. Janssen der Direktor der Hamburgischen Sternwarte Rüm ker ernannt worden.
Töntgreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem praktischen Arzt Dr. med. Joh ann Christian August Wahn zu Koesen im Kreise Naumburg den Cha—
rakter als Sanitäts⸗Rath, und dem Domänenpächter, Ober⸗Amtmann Bauer in Zipke, Kreis Franzburg, den Charakter als Amtsrath zu verleihen.
Konzessions⸗ Urkunde, betreffend die Vollendung des Baues und den Betrieb . der Eifenbahnen a. von Süchteln über Oedt nach Kemi kreisförmig über Hüls, Crefeld, St. zurück nach Süchteln mit Abzweigungen und Grefrath, von Grefrath nach Straelen und . von Hüls nach Moers durch die Crefelder Eisenbahngesellschaft.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ze. Nachdem das Bankhaus von Erlanger u. Söhne in Frankfurt a. M. die Bahnanlage der falliten Crefeld⸗Kreis Kempener In— dustrie ⸗Eisenbahngesellschaft in dem stattgehabten öffentlichen Ver kaufe gekauft und darauf angetragen hat, einer von ihm zu grün⸗ denden Aktiengesellschaft unter der Firma „Crefelder Eisenbahn— Gesellschaft‘ die Konzession zur Vollendung des Baues und zum Betriebe der der genannten falliten Gesellschaft durch die Urkunden vom 6. Oktober 1868 und vom 28. Juli 1872 konzessionirten Bahnen: a. von Süchteln über Oedt nach Kempen und von da kreis— förmig über Hüls, Crefeld, St. Tönies und Vorst zurück nach Süchteln, mit Abzweigungen nach Viersen und Grefrath, b. von Grefrath nach Straelen und c. von Hüls nach Moers, zu ö wollen Wir diese Konzession, sowie das Recht zur Ent⸗ ziehung und Beschränkung des Grundeigenthums nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unter den nachstehenden Bedingungen hier— durch ertheilen. r
Die Gesellschaft bildet sich unter der Firma: Crefelder Eisenbahngesellschaft“ K und nimmt ihr Domizil und den Sitz ihrer Verwaltung in Crefeld.
Die Gesellschaft ist den bestebenden, wie den künftig ergehenden Reichs und Landes gesetzen ohne a. unterworfen.
Das Anlagelapital wird zunächst auf den Betrag von 1 Million Mark sestgesetzt. Die Festsetzung und Beschaffung des zur Vollen dung der im Eingange unter b. und e. genannten Bahnen erforder lichen Anlagekapitals bleibt vorbehalten. 3.
Der Nominalbetrag der von der Gesellschaft auszugebenden Aktien darf den Betrag des festgesetzten rl ci np tal nicht Übersteigen.
n und von da znies und Vortst nach Viersen
de 34
Die gesammte Leitung der Bau. und Betriebsverwaltung ist einem Vorstande zu übertragen welcher die Gesellschaft mit den ge⸗ setzlichen Befugnissen und Verpflichtungen des Vorstandet einer Aktien · Gesellschaft vertritt und für die Geschäftsführung, insoweit dieselbe der staatlichen Beaufsichtigung unterliegt, der AÄufsichtsbehörde ver— antwortlich ist. ö
Die Wahl des Vorstandes oder, falls derselbe aus mehreren Per⸗ sonen bestehen soll, die Wahl des Vorsitzenden und der technischen
Mitglieder, bedarf der Bestätigung des Ministers de- öffentlichen Arbeiten. . — .
Die Geschäftsinstruktion für den Vorstand unterliegt der Geneh⸗ migung des Ministers der öffentlichen Arbeiten. w Sofern die oberste Betriebsleitung nicht durch den Vorstand jelbst erfolgt, finden die vorstehenden Bestimmungen auch auf die Wahl und die Geschäftsinstruktion des oder der obersten Betriebsdirigenten Anwendung. ö
Von den Mitgliedern des Aufsichtsrathes müssen wenigstens zwei Drittel ihren Wohnsitz im Denutschen Reichsgebiete haben.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrathes und dessen Stell vertreter sind stets aus den im Deutschen Reichsgebiete wohnhaften Mitgliedern zu wählen. 2
Die Staataregierung ist berechtigt, sich in den Fällen, wo sie das staatliche Interesse für betheiligt erachtet, bei den Ver samm⸗ lungen und den Verhandlungen des Aufsichts rathetz und der General⸗ bersammsung der Aktionäre durch einen Kommissar vertreten zu lassen. Um die Ausübung dieses Rechtes zu ermöglichen, ist der Re⸗ gierung von allen diesen Versammlunnen und Zusammenküuften rechtzeitig unter Vorlage einer die voll ständige Angabe der Be⸗ rathungsgegenstände enthaltenden Tagesordnung Anzeige zu machen.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten ist berechtigt, in den Fällen, in welchen er es für nöthig erachtet, die Berufung außer ordegtlicher Generalversammlungen zu verlangen.
VI.
Alle die juristische Persönlichkeit der Eisenbahngesellschaft, welcher die in Rede stehende Konzessioa als ein an ihre Person ge⸗ bundenes Recht ertheilt ist, abändernden Beschlüsse der Gesellschaft, überhaupt alle àbänderungen ihres Gesellschafts vertrages, welche nach dem in dieser Hinsicht lediglich und allein enischeidenden Er⸗ messen der Staatsregterung den Voraussetzungen nicht entsprechen, unter denen die Konzession erthellt ist, erlangen nur durch die Ge⸗ nehmigung der Staatsregierung Gültigkeit. Insbesondere bedürfen Beschlüsse der Gesellschaft, welche die Uebe g nahme des Betriebes auf anderen Eisenbahnen, die Uebertragung * I Betriebes der eigenen Bahn an eine andere Gesellschaft, oder die Fuston mit Iner andern Gesellschaft gaussprechen, zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung der
öniglichen Staatsregierung. ; k g Li Si, ist auch zur Aufhebung der Beschlüsse früherer Generalversammlungen überall dann erforderlich, wenn dieselben vom Staate genehmigt waren.
VII.
Für den Bau und Betrieb der Bahn sind die Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung vom 12. Juni 1878 (publizirt im Centralblatt für das Deutsche Reich Nr. 24 vom 14. Juni 1878) und die dazu ergehenden, ergänzenden und ab⸗ ändernden Bestimmungen (efr. 5 55 daselbst) maßgebend. Die Spurweite der Bahn soll 1,435 m betragen.
VIII.
Für den Bau insbesondere gelten folgende Bestimmungen:
I) der Staatsregierung bleibt vorbehalten: -
die Feststellung der Bahnlinie in ihrer vollständigen Durch führung durch alle Zwischenpunkte, insoweit diese Feststellung nicht bereits erfolgt ist, .
die Beslimmung der Zahl und der Lage der Stationen und Daltestellen, ö die Feststellung der Projekte aller für den Betrieb der Bahn bestimmten baulichen Anlagen und Einrichtungen, sowie die Fest— stellung der Projekte für die Betriebsmittel und ihrer Anzahl vor und nach Inbetriebnahme der Bahn. . .
Für alle durch die Ausführung der genehmigten Projekte be⸗ dingten Benachtheiligungen des Cigenthums oder sonstiger Rechte deß Staats bleibt demselben der Anspruch auf vollständige Entschädigung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen gegen den Konzessionar zorbehalten.
. 3 Der Konzessionar hat allen Agordnungen, welche wegen polizeilicher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäͤftigten Arbeiter getroffen werden mögen, nachzukommen. .
3) Die Fristen für die Vollendung des Baues und fär die In— betriebnahme der Bahnstrecken von Hüls nach Moers und von Grefrath nach Straelen werden von dem Minister der öffentlichen Arbeiten nach vorgängiger Vernehmung der Gesellschaft festgestellt. Die Vollendung der Strecke Hüls, Moers wird jedoch nicht vor Ab— lauf der nächsten 3 Jahre, die Vollendung der Strecke Grefrath ˖ Straelen erst dann gefordert werden, wenn der Reinertrag des Unter nehmens der Gesellschaft drei Jahre hintereinander fünf Prozent ihres Aktienkapitals betragen hat und nach dem Ermessen der Regierung
der Ausbau der Strecke Grefrath ⸗ Straelen durch die öffentlichen
Interessen geboten scheint. .
. 9. ö W. der speziellen Bauprojekte, sowie für die In⸗ angriffnahme, die Fortführung, die Vollendung und Inbetriebnahme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Bahn können vom Mi— nister der öffentlichen Arbeiten besondre Fristen sestgesetzt werden.
4) Falls die in Gemäßheit der vorstehenden Nr. 3 von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgesetzten Baufristen nicht inne gehalten werden, kann die durch dlese Urkunde ertheilte Konzession durch landesherrlichen Erlaß zurückgenommen und die Versteigerung
der durch diese Urkunde konzessionirten Bahnanlagen, so wie sie liegen, in Gemäßheit des §. 21 des Gesetzes vom 3. No vember 1838 einge · leitet werden. Sofern die Regierung von dem Vorbehalte der Ver⸗
steigerung der Bahnanlagen Gebrauch zu machen beabsichtigt, soll
jedoch die Zurücknahme der Konzession nicht vor Ablauf der in dem allegirten 8. 21 festgesetzten e , erfolgen.
Für den Betrleb insbesondere gelten folgende Bestimmungen: I) Die Feststellung und Abänderung des Fahrplans erfolgt durch die staatliche Aufsichtsbehörde. 2 ; . 2) Der Tarif für den Personen⸗ und Güterverkehr, sowie die Ab⸗ änderung des Tarifs unterliegt der Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten.
In Betreff des Güterverkehrs werden jedoch für die ersten acht Jahre vom Beginn des auf die Konzessionsertheilung folgenden Ka
lenderjahres Maximaltarifsätze für die einzelnen Güterklassen von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgestellt und ist dem Unter⸗ nehmer (unbeschadet des allgemeinen staatlichen Aufsichtsrechts) über ˖ laffen, nach Maßgabe der reichs resp. landesgesetzlichen Vorschriften innerhalb der Grenzen dieser Maximalsätze die Tarife nach eigenem Ermessen festzusetzen, beziehungsweise Erhöhungen wie Ermäßigungen der Tarifsätze ohne die Zustimmung der Aufsichtsbehörde vorzu— nehmen.
J Auch ist der Konzessionar hinsichtlich der Einrichtung direkter Tarife, sowie hinsichtlich des anzunehmenden Tarifsystems verpflichtet, die für die preußischen Staatsbahnen jeweilig bestehenden generellen Grundsätze zu befolgen, insoweit solches vom Minister der öffent⸗ lichen Arbeiten für erforderlich erachtet wird. .
3) Der Konzessionar hat einen Erneuerungsfonds und einen Reservefonds nach den bestehenden Normatiybestimmungen und dem zur Ausführung der letzteren unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten aufzustellenden periodisch zu revidirenden Regu⸗ lative zu bilden. — -
Der Erneuerungs⸗ und Reservefonds sind sowohl von einander, als auch von anderen Fonds der Gesellschaft getrennt zu halten.
Der Erneuerungsfonds dient zur Bestreitung der Kosten der regelmäßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues und der Betriebsmittel.
In den Erneuerungsfonds fließen: .
a. eine aus dem Anlagekapital zu entnehmende Rücklage bis zur Höhe von 1090 000 ; ö .
b. der Erlös aus den entsprechenden abgängigen Materialien;
c. die Zinsen dieses Font s; .
d. ö n,, alljährlich zu entnehmende Rück⸗ lage. Die Höhe dieser Rücklage wird durch das Regulativ festgesetzt.
Der Reservefonds dient zur Bestreitung von solchen durch außer gewöhnliche Elementarereignisse und größere Unfälle hervor gerufenen Ausgaben, welche erforderlich werden, damit die Beförderung mit Sicherheit und in der, der Bestimmung des Unternehmens ent— sprechenden Weise erfolgen kann.
In den Reservefonds fließen: . .
a. der etwaige Rest des Aanalagekapitals, in soweit solches von dem Minister der öffentlichen Arbeiten fär erforderlich erachtet wer⸗ den sollte;
. der Betrag der statutenmäßig verfallenen, nicht abgehobenen Dividenden und Zinsen;
e. die Zinsen des Reservefonds; J .
d. eine im Regulative festzusetzende, alljährlich den Betriebs⸗
innahmen zu entnehmende Rücklage. ;
; . der Reservefonds die Summe von 50 O00 M, so können mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten die Rück⸗ lagen so lange cessiren, als der Fonds nicht um eine volle Jahres ˖ rücklage wieder vermindert ist. Die Werthpapiere, welche zur zins tragenden Anlage der vereinnahmten und nickt sofort zu verwenden · den Summen zu beschaffen sind, werden durch das Regalatio be⸗ stimmt. ; .
Läßt der Ueberschuß eines Jahres die Deckung der Rücklagen zum Erneuerungs⸗ oder Reservefondtz nicht oder nicht voll ständig zu, so ist das Fehlende aus den Ueberschüssen des beziehungsweise der folgenden Betriebs jahre zu entnehmen. Abweichungen hiervon sind mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten zulässig. Für die Rücklagen geht der Erneuerungsfonds dem Reseroefonds vor.
29
Der Konzessionar ist verpflichtet: - 7
a. seine Betriebsrechnung nach den vom Minister der off ent⸗ lichen Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzurichten, der Regie⸗ rung zu der von letzterer zu bestimmenden Zet: den jährlichen Be— triebs⸗Rechnungsabschluß einzureichen und seine Kassenbücher vor⸗ zulegen; ö
b. der Aufstellung der Rechnung den Zeitraum von Anfang April jeden Jahres bis Ende März des folzenden Kalenderjahres als Rechnungsjahr zum Grunde zu legen; ; . .
e. die von den Aufsichtsbehörden zu statistischen Zwecken für nöthig erachteten Nachweisungen, sowie deren Unterlagen auf seine Kosten zu beschaffen und der Aufsichtsbehörde in den von derselben festgesetzten Fristen einzureichen.
XI.
Der Konzessionar ist zur Aenderung und Erweiterung der Babn⸗ hofsanlagen, sowie zur Vermehrung der Betriebsmittel verpflichtet, sofern und soweit solches der Minister der öffentlichen Arbeiten im Interesse des Eisenbahnverkehrs, insbesondere im Interesse der Sicherheit des Betriebes für erforderlich erachtet. ö
Zur Herstellung des zweiten Geleises soll der Konzessionagr erst dann angehalten werden können, wenn die Bruttoeinnabme im Durch⸗ schnitt dreier aufeinandersolgender Jahre mindeste 8 16000 S pro Kilometer beträgt. . . ⸗
Zur Errichtung neuer Stationen oder daltestellen soll der Kon⸗ zessionar erst nach Verlauf von acht Jahren, vom Beginn des auf die Konzessionsertheilung folgenden Kalenderjahres gerechnet und auch dann nur verpflichtet sein, wenn die Brutteeinnahme im Durch schritte der drei letzten Jahre mindestens 20 000 „ pro Kilometer betragen hat, oder wenn dm Konzessionar von dem Interessenten ein nach dem Eimessen des Ministers der öffentlichen Arbeiten aus reichender Zuschuß zu den ibm erwachsenden Bau, und Betriebskosten geleistet wird.
ö.
Der Konzessionar ist verpflichtet, hinsichtlich der Besetzung der Subaltern und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern, insoweit dieselben das 35. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, die für den Staatseisenbabndienst in dieser Bejiehung — und insbesondere bezüglich der Ermittelung der Militäranwärter — bestehenden und noch zu erlassenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen.
Für seine Beamten hat der Konzessionar auf Verlan zen des Ministers der öffentlichen Arbeiten nach Maßgabe der Grundsätze, welche bis zum Erlaß des Gesetzes, betreffend die Pensionirung der unmittelbaren Staatsbeamten 2c. vom 27. März 1872 für die
Staatseisenbahnen bestanden haben, für seine Arbeiter nach Maßgabe re jetzt und künftig für die Staatébahnen bestehenden Grundsätze