29081] Bekanntmachung.
Durch Urtbeil der J. Civilkammer des Kgl. Land-
gerichts in Elberfeld rom 3. November 1880 ist die zwischen den Ebeleuten Handelsmann Johann
Christian Fischer zu Elberfeld und der Caroline,
geborue Stöcker, daselbst, bisher bestandene ebeliche Gütergemeinschaft mit Wirkung seit dem Tage der Klagebehändigung, 6. August 1880, für aufgeloͤst er⸗ klärt worden. Der Landgerichts⸗ Sekretär. Jansen.
2x96
In der Strafsache gegen: I) den Künstler Julius Reinhold Pohl, am 2I. April 1858 zu K geboren, 2 den Herrmann Paul Frenzel, am 19. April 1858 zu Cottbus geboren, 3) den Christian Bulkow, am 2. September 1858 zu Drachhausen geboren, 4) den Gottlieb Petatz, am 6. Mai 1858 zu Drewitz geboren, 3) den Martin Buder, am 2. November 1868 zu Drachhausen geboren, 6) den
Das festgestellte Pachtgelder⸗Minimum be 21 000 4, die Pachtkaution ist auf 7000 1 der ö 4 , , riums, mit welchem die Pachtstücke besetzt zu sind, auf 5 00 0 festgesetzt. . Jeder, der sich beim Bieten beibeiligen will, hat sich vor dem Termine bei dem Lizitations⸗Kommis⸗ sarius über den eigenthümlichen Besitz eines dis— ponibelen Vermögens von 175 090 MS., sowie über seine landwirthschaftliche und sonstige Qualifikation auszuweisen. Die übrigen Pachtbedingungen und die Lizitationg- regeln, sowle die Karten, Register, Auszüge aus der Grundsteuer · Mutterrolle, das Gebäude. Inventa- rium ꝛc. können vor dem Termin sowohl in unse—⸗ rer Domänen Registratur während der Dienststunden, als auch in Althöfchen selbst bei dem gegenwärtigen
Pächter . Hecker eingesehen werden, welcher nach vorheriger Anmeldung auch die Besichtigung der Pachtobjekte gestatten und sonstige Aus kunft er⸗
Serie A. Nr. 3024, Serie B. Nr. 3001 und Serie 9. Nr. 3019, Serie E. Nr. 3012 und waltun
mit dem Bemerken aufgeford
260116
b. Schuldbriefe zur Ablösung von Abgaben an Pfarreien ꝛc.
bis jetzt zur Einlösung bei der Ablösungskasse⸗Ver⸗ noch nicht präsentirt worden sind. Es wer⸗ den daher die Inhaber derselben zu deren Einlösung
dieser Schuldbriefe bereits aufgehört hat.
abschnitt 240 und präsentirt
3026, 3042,
ert, daß die Verzinsung
am 11. November 1876
Endlich wird biermit bekannt gemacht, daß der
fällig gewordene 5. Zint
zu den Rentenbriefen Litt. C. Nr. 172 und
Nr. 123 zur Einlssung nicht
. und daher wegen Ablaufs der Fr ; Gültigkei
. 1 ist nunmehr seine Gültigkeit ver
Gotha, den 15. November 1880.
Herzoglich Sächs. Staatsministerium.
(à Cto. 308/11.)
Litt PD. worden ist
In Vertretung: Sam wer.
A n fru
*
Preußische Renten⸗Versicherungs⸗Anstalt.
ut die Renten Verschreibungen der nachstehend benannten Mitglieder unserer Anstalt:
. 2.
Name.
Geboren zu
Renten⸗ Verschreibung
Eingezahlt mit dem
Handelsmann Max Mendel, am 725. Dezember 1860 h ; 7) den Händler Christian Bubner, am 20. September 1860 zu Drachhausen geboren, 8 den Chriflian Hockun, am 28. Februar 1860 zu Drachhausen geboren, s) den Christian Greschenz, am 6. Januar 1860 zu Jänischwalde
zu Cottbus ceboren,
geboren, 10) den Schlossergesellen Karl Friedri
August Noack, am 9g. August 1860 zu rer geboren, 11) den Eenst Reinhold Robert Nicolai, am 7. März 1860 zu Peitz geboren, 12) den Tuch⸗ machergesellen Robert Albert Herrmann Otto, am 24. September 1860 zu Peitz geboren, 13) den Tuch⸗ macher Paul Adolph Metag, am 2. Maͤrz 1860 zu Sandow geboren, 14) den Friedrich Hermann Kerk, am 9. Dezember 1858 zu Cottbus geboren, 15) den Instrumensenschleifer Rudolph Born, am 27. Sep⸗ tember 1869, zu Cotibus geboren, wegen Verletzung der Wehrpflicht wird, da die Angeschuldigten des Vergehens Cegen §. 140 Absatz 1 Nr. 1 des Stra fgesetzbuchs beschuldigt sind, auf Grund der B.. 450, 525, 326 der Strafprozeßordnung zur Deckung dar die Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrenß bis zum Betrage von je 200 MS, in Worten Zweihundert Mark, das im Deutschen Reiche besindliche Vermögen der Angeschul⸗ digten mit Beschlag belegt. Cottbus, den 9 November 1880. Königliches Landgericht. Straf⸗ ammer.
290731
In der Strafsache gegen 1) den Roman Stoll, geb. am 10. Juni 1855 in Gr. Sokolnik, katbolisch; 2). den Handlungsgehilfen Eduard Jacob Ludwig Cichowski (Cichockih, geb. am 25. Juli 1857 in Kazmierz, wegen Verletzung der Wehrpflicht, wird, da die Angeschuldigten des Vergehens gegen §. 146 Abs. J Nr. 1 des Strafgesetzbuchs beschuldigt sind, auf Grund der 5§8§. 480, 325, 326 der . Ordnung zur Deckung der die Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens, das im Dentschen Reiche besindliche Vermögen der Angeschuldigten mit Beschlag belegt. Posen, den 17. November 1886. Königliches Landgericht, Strafkammer II.
[29095 Nachdem die Kraftloserklärung der Prioritätz⸗ Stammaktien der Weimar ⸗Gerger Eisenbahngesell⸗ schaft Nr. M760 und Nr. 00772, über je 260 Thlr. — 600 4 lautend, beantragt worden ist, werden die derzeitigen Inhaber dieser Urkunden hierdurch aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 1. Juli 1881, Vormittaßs 10 Uhr. anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden und die Urkun⸗ den vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der bezeichneten Urkunden erfolgen wird. Weimar, den 20. November 1880. Großherzoglich S. Amtegericht. Krahmer.
[129067 Bekanntmachung. Der Rechte anwalt Warnener in Liebenwerda ist auf seinen Antrag in der Rechtsanwaltgliste des hießgen Landgerichts gelöscht worden. Torgan, den 20. November 1880. Königliches Landgericht.
loscs Bekanntmachung.
In die Liste der bei dem unterfertigten kgl. bayer. Amtęegerichte zugelassenen zien ren ndl! . eingetragen:
. und k. Advokat MaxCGrieser ahier.
Weilheim, 20. Novbr. 1880.
Kgl. Amtsgericht. Hermann.
löabss! Bekanntmachung. In die Liste der bei dem unterzeichneten Land— geictz zugelassenen Rechtsanwälte ist heute unter cx. 6 der Rechtsanwalt Gotthold Ferdinand Robert . mu . n . im Voigtlande, . mit dem Wohnsitze in Glauchau eingetragen worden. Zwickan, den 23. November 1886. ö Königl. Sächs. Landgericht daselbst. Eifer.
Verkäufe, Verpachtnugen, Submissionen ꝛc. z
Bekanntmachung.
Die Königliche Domäne Althöfchen im Kreise Birnbaum, ca. 36 Kilom. von der Kreis—⸗ stadt und ca. 32 Kilom. von der Eisenbahnstation Landsberg a. W. entfernt, soll auf 18 Jahre, und zwar für die Zeit von Johannis 1881 bis dahin 1899, im Wege deg öffentlichen Meistgebots ander- weit verpachtet werden, zu welchem Behufe wir auf Dienstag, den 7. Dezember d. Irs., Bor⸗
mittags 11 Uhr, iu unserem Termin anberaumt in . Sitzungszimmer
Die Domäne besteht aus den Vorwerken: a. Althöfchen mit einem Flächeninhalte von
366. 566 ha, b. Semmritz nebst Nebenvorwerk ) Neuvorwerk mit einem Flächen⸗
26622
brannt worden sind.
gende, bereits früher ausgelooste S bl dfun getasse, an fich gelooste Schuldbriefe der
theilen wird. Posen, . 1880. önigliche Regierun Abtheilung für direkte . Domänen und Forsten. Bergenroth.
27881 Submisston. Von dem unterzeichneten Artillerie⸗Devot werden im Wege der öffentlichen Submisston folgende Bettungshölzer an den Mindestfordernden vergeben: 162 kieferne Rippen à 6 m lang, 15 em I stark, ö J . 962 lieferne Bettungsbohlen à 3 m lang, 30 em Behuf kit 14 8 . stark. Behufs dessen ist zur Eröffnung der einge Offerten auf . ö Montag, den 29. November er., . Vormittags 10 Uhr, Termin anberaumt. Lieferungslustige werden mit dem. Bemerken ein⸗ geladen, daß die bezüglichen Bedingungen im dies— seitigen Bureau aueliegen, auch gegen Zahlung der Kopialien in Abschrift bezogen werden können. Obne Kenntnißnahme der Bedingungen werden Offerten nicht angenommen. Ulm, im November 1880 Kaiserliches Artillerie ⸗ Depot.
Verloosung, Amortisatisn, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren. . zei der in Gemäßheit des Gesetzes vom 5. No— vember 1353 Nr. 451 der ke reh mn . d. M. stattgehabten zwei und funfzigsten Aus⸗ laosung von Schul dbriesen der hiestgen Ab— lösungskasse, welche zur Ablösung von Grundlasten ausgegeben worden sind, somte bei der auf Grund der Gesetze vom 4. und 5. Mai 1876, Nr. 8 und 7 der Gesetzsammlung vom Jahre 1876, an demfelben Tage erfolgten fünften Aueloosung von Schuld- briefen derselben Kasse, deren Ausgabe zur Ablösung von Abgaben und Leistungen an Kirchen, Pfarreien 3c. ze. stattgesunden hat, sind die nachverzeichneten Schuldbriefe betroffen und zur Abzahlung bestimmt worden: A. Schuldbriefe zur Ablösnng von Grund— lasten aus Serie A. Nr. 183, ö. w n 3 655 1121 154 1793 1837 1978 2118 21327 2198 2207 2220 22235 und 2245, J aus Serie C. Nr. 65
aus Serie 7 ö. 3 , d 6 las 395 54; an Hs, 393 547 552
ö i , Nr. 1I12 und 152. ; uldbriefe zur Ablösung von Ab und Leistungen an Kirchen, , aus Serie 3. ö. 3097 und 3113,
Nr. 3017, 3057 und 307 , . ji. S0 hö, ö.
6 . 3. Nr. 30041 3054 und 3059. Die Inhaber dieser Schuldbriefe werden hierdurch aufgefordert, dieselben nebst den dazu gehörigen, noch nicht fälligen Zinsabschnitten und den Zinsleisten innerhalb eines halben Jahres, vom Tage des Er—⸗ lasses der gegenwärtigen Bekanntmachung an gerech⸗ net, bei der Herzogl. Ablösungskasse · Verwaltung allhier einzureichen und dagegen den Nennwerth dieser Schuldbriefe in baarem Gelde, sowie auch die aufenden Zinsen bis zum Tage der Kapitaljablung sofern diese innerhalb des bezeichneten halbsährigen Zeitraums erfolgt, in Empfang zu nehmen. Mit dem Ablauf des sechsten Monais vom Tage des Er , , . an hört die Verzin⸗ ung der sämmtlichen ausgeloosten, bezeichne ö I. 6g en, oben bezeichneten
iernächst wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht daß an dem obigen Ausloosungstage die . Ir ge
, . ie nn inzwischen sämmtlich zur ückzahlung gekommenen Schuldbri =
ie eb ng gs. ch riefe der Ablösungt
3. 3 Ar. 164, erie B. Nr. 203 264 329 592 1498 16 1986 2000 2012 2074 2130 2166 ö.
8 6. Nr. 1465 117 A1 216 3oz 335 und
3,
Serie D. Nr. 28 50 61 112 117 122 und 129
Serle E. Rr. J3 45 59 337 375 455 z⸗
. . Rr. 136, . Kö
nebst den dazu gehörigen Zinsleisten und Zinsab—
schnitten, der gesetzlichen Bestimmung gemãß, ver⸗
288 366 438 454 und
Ferner wird darauf aufmerksam gemacht, daß fol⸗
. Schulderiefe zur Ablösung von Grundlasten: Serie A. Nr. 201,
Serie B. Jr. 187 370 819 1033 1147 1357 1853 1857 2113 2j35 27399 2230 23332 372 Ss z en und 2741, 3
erie G. Nr. 102 277 290 2 2366 387 392 481 493 Serie D. Nr. 17 100 und 142, Serie E. Rr. J2 117 195 295 316 397 460
inhalte von 424,747 ha.
461 und 466,
Nr. Kl. Irg. von ̃ Zützen, 4599 1. 1839 Sophie Henriette Wi tü 2 ; — e il⸗Rente und Rück— 22. . helmine Zehe. gewähr der . 1 Wilhelm . . 2737 II. 1839 dem Vater, Ren Setretẽr di ech fm ? 23. April 1825. Friedt Wilh. l'Hi ver. V Hugo Paul Breslau, 7543 II. 1839 e n ge, rl. 5. Kraffert, Louise . 1357 1. 1840 2 . ,, Amalie Clementine. 1. Rosember . 5 1833. ten. Amalie, geb. . . J ath.
Hildesheim, 23383/84 J. 1840sdem Vater, Hie n, et ze n, . , meister Heinr. Chri, terFrau Lang- 828. . geb.
. am mann. 1. 1840 dem Vater, Gutsbesitzer die Rente dem Carl Andr. Friedrich Vater. Claus. II. 1840 dem Vater, Cantor Fried ⸗ die Rente dem rich Jun ecke. Vater.
1841 dim Vater, Lehrer Fried ⸗Die rich Ehrlich.
Vorbehalt
Zehe, Emma.
dem
dem
Langrehr, Friedrich Wilhelm.
stoph Langrehr. 1
Claus, August Carl Ferdinand.
Bock, Johanne Friede rike, geb. Junecke.
Cummerow, 27332 / 33 19. Januar 1836. Wehre, 1. Oktober Ehrlich, Gustav Ri⸗⸗F 146 O . ) ; ⸗ Frankf. a. / O, chard Albert. 28. November 1831.
Rente der Mutter, die Rück⸗ gewähr dem Va⸗
. 13 Schultz, Carl Leopold. GCreuznach, 2 1. 1842 dem Vater, Postsekretär Rui und Rück⸗ 20 Februar G. L. B. Schultz. ewähr dem defel, Zöhenne gli 65m ö. „Johanne Clisa. CGisengcbh. 845 der Mutter, Fr. Dorothee Rente und Rück J geb. Lie / 13. April 1825. ö ö. ett an, . . . etri. ; 1 a ft. i. Friedr. Potsdam, 1498 1.1845 der Mutter, Fr. Julie, 7 und Rück⸗ Cmil. 3. Dezember Lonuise Math. Voigt, gewähr der Mut-
1842
ö ⸗ . geb. Reuter. ter. Gallenbach, Helena. Stolj, 19237 IV. 1839 dem Mitgliede selbst. n, Vorbehalt. Maschke, Hermine Angerburg,
11. März 796. Alexandrine Mathilde. 18. November i.
. 1816. . Behm,. Emilie Friede Waren, rike Elisabeth. 2. Januar . . 1805. Ferling, Sophia Ju⸗Braunschweig liane. 8. Januar 1807. Bussch, geb. Benecke, Germendo Johanne Ghristiane ff Frieder. Henckel, Henriette Frie⸗ derike.
Wel hausen, Faverus
1840 dem Vater, Bürgermei⸗ ster F. C. Masch ke.
1840sin Vollmacht des Mit— gliedes won C. H. Brockelmann. 1840 dem Mitgliede selbst.
22306
271941II. 1840 dem Onkel, Prediger J 21. Juli 6. . 37
1812. n 29163 IV. 1840 dem Justizrath Rauds 23. Juli 1799. / . glattan⸗ des Mit⸗ galiedes. Fran. Coblenz, 12883132 1. 1843 dem ez illerie rus Allhardus g. Juni 154. ; Maxia Carl Joseph, hau sen von Elterlein, Curt. Zwickau, 6760/6 I. 1847 dem Vater, Appell. Ge⸗ richts · Sekr. C. H. von Elterlein.
Hermann Heinrich. 31. Juli 1845. ist die Erhebung der fällig gewesenen Renten während i rheb al zehn auf einander folgend e unterbli e n gn ö . u eg, , , die JJ V e — nd die etwa son etheiligten hierdurch aufgefordert sich bei Verluf ihr an die Anstalt zustehenden Rechte und Ansprüche binnen Jahresfrist qtef , 1881, im Lokale der unterzeichneten Direkti aaise . ,, . en a, ö; . zeich Direktion, Kaiserhofstr. 2, zu melden und der Zuweisung des Gut⸗ eschieht diese Meldung nicht, so wird die Mitgliedschaft der s sebtz di cht. ird die sche genannten Per , i. ö. ,, . , , y , ,,, und gul unt zu , nn. ; eichneten Virettion abzufassendes, vom Kuratorium zu ge ig es R gegen welches kein Remedium, auch keine Berufung auf rischterliches n ,,,,
werden. Berlin, den 16. Februar 1880. Direktion der Preußischen Renten · Versicherungsz · Anstalt.
29130 3 la9iz0 Einladung zur Generalversammlung. Die Herren Mitglieder der Landschaft der Provinz Westfalen werden eingeladen
außerordentlichen⸗) Generalversammlung auf Mittwoch, den 15. Dezember d. J, Vormittags 10 Uhr,
zu Münster im Rheinischen Hofe (Hotel Tüshaus). i . Tagesordnung: h . , , der Landschaft seit April d. J. 2) Beschlußfassung über Aba S 64 Ste n late, den 17. . 839m ö Der Vorsitzende des K ein. Landschaft der Provinz Westfalen v. Borries. . ;
zu einer
) Anmerk. In der ersten Insertion Nr. A6 d. Bl. stand irrthümlich „ordentlichen.“
29131] Die unterzeichneten Inhaber der von dem hohen Senate der freien und Hansestadt Lübeck
unterm 17. April er. ertheilten Konzession zur Herstellun ĩ i n erth l . g und zum Betriebe ein ü Lübeck erlauben sich hierdurch auf Grund der Bestimmung des 5. 209 a. des ,,,
des Grundkapitals der zu bildenden Gesellschaft zur konstituirenden und erste i — e n ordentlichen Generalversammlung, welche .
, am 10. Dezember er, Vormittags 11 Uhr,
m Saale des Hotel du Nord hierfelbst stattfinden wird, ergebenst einzuladen. Feststellung, daß das . 9 ? 3 nah 7
2 h rundtap ö ? ) 8 eꝛieichn ) / ger erg nr rf. . al von O00 ½ν vollständig gezeichnet, und daß 100/s
. Lunahme des Gesellschafte vertrages (Statute);
; Vir nung un Aufsichtsraths von drei Mitgliedern und eines Ersatzmannet;
; , h. nes Verwaltungsraths (Vorstandes) von drei Mitgliedern und eines Ersatz⸗
Zeichner einer Aktie ist zur Theilnahme an der Generalversammlung berechtigt. Die
Jeder Theilnehmer haben sich am Tage der General vers ĩ lversammlung durch die in ihren Händ ᷣ Namen lautenden Interim quittungen auszuweisen, gegen welche die lntibhe m ! n n n n
, . ; j , zugleich die Anzahl der Stimmen, zu deren Abgabe der Betreffende berechtigt ist, notirt
Lübeck, den 24 November 1880.
Serie F. Nr. 30 40 und 79.
FJ. v. Warnstedt. C. Bering.
und Verfügungen. — B. Abhandlungen.
Jahre 1879. — C. Literatur.
Zweite Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Donnerstag, den 25. November
188.
— 23
. n m.
Nr. 25 des Central⸗Blatts der Abgaben⸗, Ge⸗ werbe ⸗ und Handelsgesetzgebung und Verwaltung in den
Königlich Preußischen Staaten hat folgenden Inhalt: Anzeige der
in der Gesetzsammlung und im Reichsgesetzblatte erschienenen Gesetze und Verordnungen. — Allgemeine Verwaltungsgegenstände: Richtig⸗ stellung der den Steuerhebestellen zu hoch oder zu niedrig überwie⸗ senen Einnahmereste an Gerichtskosten. — Rechnungsmäßige Behand⸗ lung der Defekte und Restitutionen an statistischer Gebühr. — In⸗ direkte Steuern: Tarifirung von Filzstumpen zu Hüten. — Erkennt⸗ nisse, a. Branntweinsteuer. Einmaischen. Reife Maische. b. Wechsel⸗ stempel. Kassirung. Dolus. Vermehrung der Stempelmarken zur Entrichtung der statistischen Gebühr. — Personalnachrichten.
— Das 4. Heft des TXVIII. Bandes der Zeitschrift für das Berg-, Hütten- und Salinen Wesen im preu⸗ ßischen Staate, herausgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten“ (Berlin, Verlag von Ernst & Korn, 1880), hat folgenden Inhalt: A. Verwaltung. Gesetze, Verordnungen, Ministerial⸗Erlasse Kosmann, Die neueren geognostischen und paläontologischen Aufschlüsse auf der Königsgrube bei Königs hütte O. / Schl. — Schell, Ueber Gesteinsschwingungen in der Grube. — v. d. Kall, Beschreibung einer direkt wirkenden Fahr⸗ kunst, Sysiem Warocqus, auf der Steinkohlengrube Hostenbach. — Muck, Ueber ein Mineralvorkommen auf der Zeche Courl in West⸗ falen. — Die Bergwerksindustrie und Bergverwaltung Preußens im Hierzu eine Beilage, enthaltend die Personalveränderungen bei den Königl. preußischen Bergbehörden vom 1. Juni bis Ende September 1880; eine desgl.,, Nekrolog des Geh. Bergraths Adolf Flockser. — Dem vorstehenden 4. Hefte des XVIII. Bandes ist ein Atlas in Folio beigefügt, enthaltend Tafel XXII - XXVI.
Landtags⸗Angelegenheiten.
Dem Hause der Abgeordneten ist folgender Entwuxf eines Gesetzes zur Abänderung und Ergänzung des Gesetzes vom 18. März 1868, betreffend die Errichtung öffent⸗ licher, ausschließlich zu benutzender Schlachthäuser (Gesetz⸗Samml. 1868 S. T7), vorgelegt worden:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ze. verordnen, unter Zustimmung beider Häuser des Landtags der
Monarchie, was folgt: Artikel 1.
Die §8§. 2 und 14 des Gesetzes vom 18. März 1868, betreffend die Errichtung öffentlicher, ausschließlich zu benutzender Schlacht häuser, erhalten folgende Fassung: ö
Durch Gemeindebeschluß kann nach Errichtung eines öffentlichen Schlachthauses angeordnet werden:
1) daß alles in dasselbe gelangende Schlachtvieh zur Feststellung seines Gefundheitszustandes sowohl vor, als nach dem Schlachten einer Untersuchung durch Sachverständige zu unterwerfen ist;
2) daß alles nicht im öffentlichen Schlachthause ausgeschlachtete frische Fleisch in dem Gemeindebezirke nicht eher feilgeboten werden darf, bis es einer Untersuchung durch Sachverständige gegen eine zur Gemeindekasse fließende Gebühr unterzogen ist; . ;
3) daß in Gastwirthschaften und Speisewirthschaften frisches Fleisch, welches von auswärts bezogen ist, nicht eher zum Genusse . werden darf, bis es einer gleichen Untersuchung unter— zogen ist;;
4) daß sowohl auf den öffentlichen Märkten als in den Privat— verkaufsstätten das nicht im öffentlichen Schlachthause ausgeschlach⸗ tete frische Fleisch von dem daselbst ausgeschlachteten Fleisch gesondert feilzubieten ist;
5) daß in öffentlichen, im Eigenthum und in der Verwaltung der Gemeinde stehenden Fleischverkaufshallen nur frisches Fleisch, welches im öffentlichen Schlachthause ausgeschlachtet ist, feilgeboten werden darf;
6) daß diejenigen Personen, welche in dem Gemeindebezirk das Schlächtergewerbe oder den Handel mit frischem Fleisch als stehendes Gewerbe betreiben, innerhalb des Gemeindebezirks das Fleisch von Schlachtvieh, welches sie nicht in dem öffentlichen Schlachthause, sondern an einer anderen Schlachtstätte geschlachtet haben oder haben schlachten lassen, nicht feilbieten dürfen.
Die Regulative für die Untersuchung (Nr. 1, 2 und 3) und der Tarif für die zu erhebende Gebühr (Nr. 2 und 3) werden gleichfalls durch Gemeindebeschluß festgesetzt und zur öffentlichen Kenntniß ge— bracht. In dem Regulativ für die Untersuchung des nicht im öffent- liche Schlachthause ausgeschlachteten Fleisches (Nr. 2 und 3) kann angeordnet werden, daß das der Untersuchung zu unterziehende Fleisch dem Fleischbeschauer in größeren Stücken (Hälften, Vierteln) und, was Kleinvieh anbelangt, in unzertheiltem Zustande vorzulegen ist; die in dem Tarif (Nr. 2 und 3) festzusetzenden Gebühren dürfen die Kosten der Untersuchung nicht übersteigen.
Die Bestimmungen zu 2 bis 6 bleiben für diejenigen Theile des Gemeindebezirks und diejenigen Gattungen von Vieh, welche gemäß §. 1 von dem Schlachtzwange i . sind, außer Anwendung.
Wer der nach §. 1 getroffenen Anordnung zuwider außerhalb des öffentlichen Schlachthauses entweder Vieh schlachtet, oder eine der sonstigen im Gemeindebeschlusse näher bezeichneten Verrichtungen vor⸗ nimmt, ferner wer den Anordnungen zuwiderhandelt, welche durch die in 5. 2 erwähnten Gemeindebeschlüsse getroffen worden sind, wird für jeden Uebertretungsfall mit Geldstrafe bis zu einhundertundfunfzig Mark oder mit Haft bestraft.
Artikel 2.
Dem 8§. 3 des vorangeführten Gesetzes vom 18. März 1868 tritt als dritter Absatz folgende Bestimmung hinzu: —
Neue Privatschlachtanstalten dürfen von dem Tage dieser Ver⸗ öffentlichung ab nicht mehr errichtet werden.
Der Absatz 1 des §. 7 erhält folgenden Zusatz: .
Bei Berechnung des Schadens ist namentlich zu berücksich⸗ tigen, daß der Ertrag, welcher von den Grundstücken und Einrichtungen bei anderweiter Benutzung erzielt werden kann, von dem hisherigen Ertrage in Abzug zu bringen ist.
Urkundlich ꝛe.
Moti ve.
Dem Landtage ist in seiner letzten Session der Entwurf eines Gesetzes zur Abänderung und Ergänzung des Gesetzes vom 18. März 1868, betreffend die Errichtung oͤffentlicher, ausschließlich zu benutzender Schlachthäuser zur verfassunggs mäßigen Beschlußnahme vorgelegt wor- den. Der Entwurf ist von dem Herrenbause mit einigen Fassungs⸗ änderungen angenommen und von dem Abgeordnetenhause in eine Kom⸗ mission verwiesen worden. Letztere hat am 26. Juni d. J schriftlichen Bericht erstattet und dem Hause die Annahme des Gesetzentwurfgs in der
afsung des Herrenbausetz empfohlen. Wenige Tage darauf ist der
chluß der Session erfolgt. Da das in den Motiven des in der vorigen Session eingebrachten Entwurfs näher dargelegte Bedürfniß einer Abänderung und Ergänzung des Schlachthausgesetzes vom 18. März 1868 fortbesteht und von zahlreichen Gemeinden die Wieder einbringung des Entwurfs erbeten ist, so wird der Gesetzentwurf in der Fassung des Herrenhauses und der Kommission des Ab⸗ en, mn, von Neuem zur verfassungsmäßigen Beschlußnahme vorgelegt. .
— Ueber die Bergakademien und Bergschulen in Preußen entnehmen wir der dem Hause der Abgeordneten vorliegen⸗ den Uebersicht über die Verwaltung der fiskalischen Bergwerke, Hütten 9 , . im Preußischen Staate während des Etatsjahres 1879 8
olgendes:
Die Frequenz der Bergakademie zu Berlin ging mit dem Etats⸗ jahre 1875; 80 auf den Stand des Jahres ö zurück. Während im Sommersemester 1878 und im Wintersemester 1878,79 108 bez. 123 Studirende eingeschrieben waren, wurden die Vorlesungen im Sommersemester 1579 und im Wintersemester 1879/ñ'80 nur von 98 bezw. 108 Studirenden besucht, unter denen 71 bezw. 73 Bergbau⸗ 1 sich befanden, welche sich auf den Bergstaatsdienst vor ⸗
ereiten.
Unter den Zuhörern waren im Sommer- und Wintersemester 1879180, 3 bejw. 7 Ausländer und zwar Russen, Niederländer, Oesterreicher und Nordamerikaner.
Die Bergakademie zu Clausthal war im Sommersemester 1879 von 36, im Wintersemester 1879/80 von 41 gegen 37 und 29 Stu⸗ direnden in den entsprechenden Zeiträumen des Vorjahres besucht. In dem Studienjahre 1879/89 waren von diesen Zuhörern 15 bezw. 28 Deutsche, die übrigen Ausländer, nämlich Oesterreicher, Russen, Schweden, Engländer, Holländer, Spanier, Portugiesen, sowie Nord⸗ und Südamerikaner. Auf der mit der Bergakademie verbundenen Bergschule zu Clausthal wurden 31 Schüler unterrichtet, während ö. J ebendaselbst 25 Schüler für die Bergschule vor⸗
ereitete.
In den Verhältnissen der Bergschulen des Ober ⸗Bergamts« bezirks Bonn traten während des Schuljahres einige durch die ver⸗ minderte Schüleranzahl bedingte Veränderungen in den Lehr— kursen ein.
An der Hauptbergschule zu Saarbrücken, sowie an den drei Steigerschulen zu Dudweiler, Neunkirchen und Altenkessel wurde, um die Zahl der ausgebildeten Aspiranten allmählich wieder mit dem erheblich geringeren Bedarfe von Grubenbeamten in ein rich⸗ tiges Verhältniß zu bringen, der bis dahin 13 jährige Kursus mit Bäbehaltung des seitherigen Lehrplanes und ohne Erweiterung des Lehrpensums zu einem zweijährigen Kursus verlängert und damit eine Herabsetzung der Schülerzahl verbunden. Die Anzahl der Schüler der Hauptbergschule betrug im Jahre 1879 11, die der Bergvorschulen zusammen 30.
An der Bergschule zu Siegen fand im Sommer 1879 wiederum ein Vorkursus mit 6 Schülern statt, während im eigentlichen Schuljahre in dem Wintersemester 1879/80: 15 Schüler in der ersten und 14 Schüler in der zweiten Klasse unterrichtet wurden.
An der Bergfchule zu Dillenburg wurde aus Zweckmäßigkeits⸗ gründen und pekuniären Rücksichten von der Einxichtung des Unter richts in der ersten Klasse abgesehen, und mit den vorhandenen 6 Schülern und 10 neu hinzugekommenen nochmals der Kursug in der zweiten Klasse allein durchgeführt, um diese 16 Schüler demnächst vereint in der ersten Klasse zu unterrichten.
An der Bergvor⸗ und Steigerschule zu Wetzlar ruhte in dem Wintersemester des Berichtsiahres der Unterricht, nachsem im Som—⸗ mersemester 8 Schüler unterrichtet waren, weil die geringe Zahl von Anmeldungen denfelben nicht zweckentsprechend erscheinen ließ.
Die Bergschule zu Bardenberg bildete 10 Schüler aus, während in den drei Vorschulen zu Eschweiler Pumpe, Kohlscheid und Grube Maria bei Höngen in den beiden Schulsemestern 1879.80 40 bezw. 30 Schüler Unterricht genossen.
Der lediglich aus privaten Mitteln der Steinkohlengruben des Inde⸗ und Wormreviers unterhaltenen Bardenberger Schule wurde wegen Mangels einer höheren Klasse erlaubt, die ausgebildeten Schüler, soweit der Raum es gestattet, auf die fiskalische Bergschule und die mit derselben verbundene Markscheiderfachschule zu Saar⸗ brücken zu senden, wo dieselben eventuell an den dort gewährten Benefizien partizipiren können. J
Die auß den Fonds der Westfälischen Berggewerkschaftskasse unterhaltene Bergschule zu Bochum im Ober⸗Bergamtsbezirk Dort⸗ mund zählte am Anfang des Jahres 1879 6 Lehrer und 108 Schüler, von denen 24 im Laufe des Jahres mit der Qualifikation als Be— triebsführer entlassen wurden, während die 84 Schüler der Unter⸗ klasse in zwei Abtheilungen à 44 und 40 Köpfe Unterricht erhielten.
An die 10 ebenfalls von der Berggewerkschaftskasse unterhaltenen, für die Bochumer Bergschule vorbereitenden Bergvorschulen, welche im Westfälischen Kohlenrevier vertheilt sind, unterrichteten 26 Lehrer 253 Bergleute. . ⸗
Bie zur Ausbildung von Steigern für die in der Umgegend von Essen liegenden Bergwerke bestimmte Bergschule zu Essen ge⸗ währte 30 Schülern Unterricht, ohne jedoch für das Jahr 1879 die frühere Subvention der Westfälischen Berggewerkschaftskasse zu erhalten. .
In der Organisation der im Bezirke des Oberbergamtes Breslau bestehenden beiden Bergschulen zu Tarnowitz und Waldenburg trat nur in so fern eine Veränderung ein, als die Zahl der zur Walden burger Anstalt gehörigen Vorschulen von 4 auf 5 vermehrt wurde, auf welchen 62 Schüler Unterricht genossen. Die erstgenannte Schule wurde von 32, die letztere von 18 Schülern besucht. .
Im Oberbergamtsbezirk Halle wurde die Bergschule zu Eisleben in der ersten Abtheilung von 13 Schülern, in der zweiten von 21 Schülern besucht; an den zugehörigen Bergvorschulen zu Eis⸗ leben, Wettin und Frankfurt a. S. wurden 32 junge Leute unter- richtet. Insgesammt erhielten somit an den in Preußen im Jahre 1879/80 bestehenden Bergschulen 313 Schüler, an den Bergvorschulen 156 Schüler, das sind im Ganzen 769 junge Leute Unterricht, wobei 121 Lehrer thätig waren. .
Die vereinigte geologische Landeganstalt und Bergalademie zu Berlin erforderte im Etatsjahre 1879/80 einen Zuschuß von NI 493 S aus der Staatskasse, und zu den Kosten der Bergak ade · mie und Bergschule zu Clausthal wurde in dem angeführten Zeit- raume ebenfalls ein Zuschuß von 8177 „ aus Staatsmitteln er⸗ theilt.
Zur Unterhaltung der Hauptbergschule zu Saarbrücken, sowie der J Bergvorschulen zu Dudweiler, Neunkirchen und Altenkessel steuerte die Staatskasse 28 481 bei. . ᷣ
Den gewerkschaftlichen Bergschulen zu Siegen, Eisleben und Dillenburg wurde auch im Jahre 1879 / 8o wie biber ein etats mäßiger Zuschuß von zusammen 13 303 M zugewendet; derselbe vertheilte sich auf die einzelnen Anstalten in der Weise, daß die Bergschule zu Eis⸗ leben S6g2 „*, die Bergschule zu Siegen 5561 „ und die Berg⸗ schule zu Dillenburg 1056 erhielt.
Statistische MWachrichten.
Wie wir der dem Hause der Abgeordneten vorgelegten Ueber sicht über die Verwaltung der fis kalischen Bergwerke Hütten und Salinen im preußischen Staate während des Gtatsjahrs 1579-80 weiter entnehmen, erhöhte sich die Zahl der betriebenen Hüttenwerke in Preußen im Jahre 1879 von 1061 auf 1131.
Bei der Roheisenindustrie trat im Jahre 1879 gegen das Vorjahr eine Mehrproduktion von 1432291 Ctr. ein, welchem sedoch ein Minderwerth der ganzen Produktion von 647 379 4
gegenübersteht. In Prozenten ausgedrückt, stieg hiernach die Quan -⸗
tität an Roheisen in 1879 um 4,57 60, während der Gesammtwerth um Oä720½! fiel. Der Centner Roheisen kostete danach in 1879 im großen Durchschnitt 2,4 M gegen 289 4 im Vorjahre. Es wurden im Jahre 1879 32793 515 Ctr. zum Werthe von 89 843 448 MÆ, dagegen im Jahre 1878 31 361 224 Ctr. zum Werthe von 90 496 827 dargestellt. Die auf den Eisenhochöfen beschäftigte Arbeiterzahl vermehrte sich im Berichtsjahre im Gegen- satz zum Vorjahre und zwar um 1407 Mann, indem die Gesammt⸗ arbeierzahl in 1879 14399 Köpfe betrug. An Gußwaaren zweiter Schmelzung wurden in 622 Eisengießereien, 51 mehr als im Vor= jahre, 6 992 235 Ctr. im Werthe von 62 389 335 M hergestellt, 548 432 Ctr. — 9, 89 o // und 4 823 211 MÆ — 10,14 06 (pro Centner 2 ) mehr als im Jahre 1878. Die Arbeiterzahl war von 1143 Mann auf 20568 gestiegen. Schweißeisen wurde auf 277 Werken (13 mehr als in 1878) ein Quantum von 20 160 402 Ctr. (4 657 678 Ctr.) im Werthe von 140 922 680 Æ ( 153 662 4M) durch 40 083 Arbeiter (4 3543) bhergestellt. Der Preis sank von 7,22 MÆ auf 6, 99 MÆ pro Ctr. Die Flußeisenproduktion auf 44 Werken (4 7) hob sich auf 9381 921 Ctr. C 131791 Ctr.) und 108 031 259 S ( 4002973 Æ), pro Centner um O, 26 3. Die Arbeiterzahl stieg von 13 978 auf 14742, um 764. Die Pro⸗ duktion der Zinkhütten stieg um 36 954 Etr., d. i. um 1,95 0½9, da⸗ gegen ging der Gesammtwerth des dargestellten Zinkes um 1961320 , d. i. um 6, 19 0so zurück. Es wurden im Jahre 1879 in Preußen 1929 688 Ctr. Zink zum Werthe von 29 736 027 ½ mit Hülfe einer Arbeiterbelegschaft von 6613 Mann, das sind 185 Köpfe weniger, wie im Vorjahre gewonnen. Die Preisreduktion betrug 8, 00 oso. Auch die Bleihütten lieferten im Jahre 1879 15 919 Ctr, daß sind l, 02 06 an Produkten mehr als im Vorjahre, nämlich im Ganzen 1583117 Ctr. an Blei und Bleiglätte zusammen; jedoch stellte sich der Gesammtwerth dieser Produktion nur auf 22 055 473 M, d. i. 3 215048 S6 oder 12,73 50 niedriger als im Vorjahre. Dieser Rückgang im Werthe wurde durch das weitere erhebliche Sinken der Bleipreise von 16,14 A für den Centner in 1818 auf 13,96 M in 1879 veranlaßt. Im Vorjahre war der Preis für den Centner Blei um 3,81 S gefallen, im Berichts jahre um 2.18 ½ Die Belegschaft der Blethütten bezifferte sich in 1879 auf 2222 Köpfe, oder 17 Mann mehr wie in 1878. Die Knupferhütten produzirten ebenfalls im Be⸗ richtsjahre mehr, als im Vorjahre, hatten dagegen weniger Ge⸗ sammteinnahme für ihre Produkte. Es wurden in 1879 mit 1758 Arbeitern an Blockkupfer, Schwarzkupfer und Kupferstein 203 299 Centner zum Werthe von 11883 878 6 gewonnen, wogegen in 1878 186 800 Ctr. dieser Produkte einen Gesammtwerth von 12718 301 A repräsentirten. Die Anzahl der Arbeiter stieg in 1879 um 73 Mann. An Gold wurden 576 Pfd. — 803 533 6 (gegen 464 Pfd. — 646 304 ƽ in 1878) gewonnen, an Silber 268 619 Pfd. — 19977 935. (gegen 257 574 Pfd. — 19 333 575 A0 in 1878); der Werth eines Pfundes Silber stellte sich daber auf 74,37 M gegen 75, 06 M im Vorjahre.
Die Produktion der sonstigen Hüttenwerke, welche in Herstellung von Nickelproduktion, Blaufarbwerksprodukten, Cadmium, Antimon, Uranpräparaten, Arsenikalien, Selen, Schwefel, Mangankupfer, Schwefel säure und mannigfachen Vitriolen besteht, betrug auf 29 Werken im Jahre 18759 2032506 Ctr. zum Werthe von 7975451 „S6, während im Jahre 1878 an diesen Produkten 1672676 Ctr. zum Werthe von 6964 472 4 fertiggestellt wurden; danach trat eine Erhöhung der Menge nach um 359 830 Gtr., dem Werthe nach um 1010 979 Æ ein. Die Anzahl der bei diesen Be⸗ trieben beschäftigten Arbeiter belief sich in 1879 auf 1915 Köpfe.
Im Ganzen beschäftigte der Metallhüttenbetrieb (mit Ausschluß der Eisen⸗ und Stahlwerke) im Jahre 1879 13 000 Mann, d. s. 214 Arbeiter weniger als in 1878.
Die Zahl der Salinen war unverändert auf 31 verblieben; sie beschäftigten 1748 Arbeiter und produzirten 4 614 510 Etr. Siede⸗ salz (4 248 558 Ctr.) im Werth von 5 504 908 M (4 210 844 „p); doch ging der Centner Siedesalz um 9, 2 M zurück. An Stein- und Siedesal; zusammen sind 7471 476 Ctr. (4 890 532 Ctr. — 13,53 ο) im Werthe von 6 356 496 Mn (4 421 032 4Æ) produzirt worden. An Chlorkalilum, Chlormagnesium, schwefelsauren Alkalien, schwefelsaurer Magnesia, fchwefelsauren Erden (darunter Alaun) zusammen wurden mit 930 Arbeitern 1555 397 Ctr. zum Werthe von 6 199 563 4 her⸗ gestellt, während im Jahre 1878 mit 905 Arbeitern 1 355062 Ctr. zum Werthe von 5 520 566 4 gewonnen.
Die Lage der bergmännischen Bevölkerung, welche im Jahre 1878 auskömmlich war, hat sich im folgenden Jahre wenig geändert; gegen Ende des Jahres trat eine erhebliche Besserung der Verhält⸗ niffe ein. Am Schlusse des Jahres waren 231782 Bergleute be⸗ schäftigt, 4017 mehr als Ende 1878. Der Gesundheitszustand der Bergarbeiter war befriedigend. Verunglückungen mit tödtlichem Ausgange fanden beim Bergwerksbetriebe, einschließlich der Gewinnung von Steinen u. s. w. während des Jahres 1879 575 statt. Es sind dies 33 Fälle mehr wie im Vorjahre und auf 10999 Köpfe der Belegschaft kamen demnach 2,440 Todesfälle gegen 2336 auf 1900 im Jahre 1878. Auf die einzelnen Arten des Bergbaues vertheilten sich die tödtlichen Verunglückungen so, daß 444 Fälle dem Stein⸗ kohlenbergbau, 40 Fälle dem Braunkohlenbergbau. 82 Fälle dem Erz. bergbau, und 9 Fälle dem Bergbau auf sonstige Mineralien zur Last fallen. Die humanitären Einrichtungen sind durch die Zeitverhältnisse nicht gefordert, aber auch nicht beeinträchtigt worden. Die Werks-⸗ schulen erfreuten sich einer lebhaften , ,, ebenso die Konsum · vereine. Für Arbeiterwohnungen wendete die Mansfeldsche Gewerk⸗ schaft große Mittel auf.
Ende 1879 bestanden in Preußen 84 Knappschaftsvereine, welche A 46 Berg, Hütten. und Salzwerke (— 75) umfaßten und 157 791 meistberechtigte Mitglieder ( 3942 — 256 o) und 104457 (4 1342 — 1,30 0696) minderberechtigte Mitglieder zählte, zusammen 262 248 (gegen 256 964 Ende 1818. Aus Vereinsraitteln wurden im Jahre 1875 88 388 Personen (21 541 Invaliden, 23 10 Wittwen, 45 740 Waisen) unterstützt. Für 61è 8304 Kinder wurde Schulgeld aus den Knappschaftskassen gezahlt. Erkrankungen von Knappschaftsmitgliedern, denen zufolge Krankenlohn gezahlt wurde, waren Ils G7 zu verzeichnen. Die Gesammteinnahme aller Knapp schaftsvereine betrug, im Jahre 1879 12 660 596 S gegen 15 112 157 im Jahre 1878, sie stieg demnach um 548 429 M oder 4,53 osoꝗ.«
Sie Gesammtausgabe betrug 12 5698 810 , d. . 397 579 6 oder 3,26 b0. mehr als im Voriahre. In dies Ausgabe einbegriffen sind indeß 103 504 Æ für den Ankauf von Immobilien ꝛc. Unter Rückrechnung letzterer Äutgaben blieh eine Gesammtausgabe von 12466 306 4 und ein NUeberschuß der Ein⸗ nabme über die Ausgabe um 194290 4 Im Jahre 1878 betrug der Üeberschuß nur 23 551 A, er ist also um 171 739 4 estiegen. Das Vermögen der Knappschaftsvereine hob sich daher von 3d 630 07 AM auf 20 882 688 AÆ oder um 2652 286 M — 1,22 0ss.
den Gesammteinnahme trugen bei: Zu der vorstehen s 6 n.
die Knappschaftsmitglieder. 6 108 535 5 834 49595
die Werl geigenthümer 5 471L7I57 . 525658 707 Zusammen . 11580 292 MÆ 11095 282
Die Bergwerkzabgaben beliefen sich im Jahre 1879 80
auf 2gI6 797 A oder 365 341 A — 1,2 weniger alg in 1878/79.
(Fortsetzung folgt.)