agt. Die Direktion bat über eine solche der General⸗ ö freie Hand vorbehalten wollen. Daß eine
zer eine Ermäßigung der Beiträge später wabrscheinlich Kean org. j ir, 1 Auch alle Lebens versicherungs⸗ Gesellschaften vertheilen den Kautions fond ⸗Ueberschuß erst nach einer von Jahren. — beweisen am besten, daß 1) die Bedingungen des Vereins diesen letz teren absolut sichern, I daß kein Kautionsdarlehnsnehmer zu befürchten braucht, daß Nach schüsse gefordert werden müssen,
3) daß die Behauptungen selcher Agenten sehr wenig der Wahr⸗
; beit 1 welche die Nachschußverbindlichkeit bei anderen Instituten als Abschreckungf mittel auszunützen suchen.
Der Preußische Beamten ⸗Verein bat seine Kautions⸗ bedingungen im Dezember 1879 herausgegeben und hat bereits bis ultim September 1880 74 Kautionsdarlebne über 86 424,99 M bewilligt. Hoffen wir, daß diese Einrich⸗ tung des Vereins weiterhin das werde, was sie werden soll: ein Segen für den Einzelnen und eine nützliche Einrichtung für die Gesammtheit unserer Mitglieder.
d Name Eintritts. Betrages 3 3 ; zum Zinssatzes der Gesellschaft. meld Ka?! mne. jährlich. fonds.
kosten jährlich.
Ver⸗ Bemerkung über Nach ⸗ für 100 ½ bei einer waltungs schußverbindlichkeit und Ueberschußvertheilung . aus dem Kautions fonds. Jahr. Jahr. Jahr. Jahr. Jahr.
Amortisationsbeitrag Amortisation von J
K
Bemerkung.
H5oso vom J oso vom
: 3 ö o /g des 10 Lebens ⸗ Versicherungs o/ des 8 Darlehn
480 3323 231 ö
Nachschuß.
1775 801 Gewinnvertheilung .
Gesellsckast zu Leiptig Darlehng vom Rest Darlehn Preußische Vebengver⸗ 5 S Io, vom dito hie , gene g. Darlehn selllchaft zu Berlin ö Magdebur ger Lebeng⸗ 10 vom Dito Ver sicherungs. Defell⸗ Darlehn schaft
nichts
Darlehn
Teutonia in Leipzig Crftattung JL do vom dito dito
öso vom Nachschuß — in direfft. Keine Gewinnverthei⸗
,
Ren achse d mr, 6 Mmors. dei wi sations . Beitrag Kein Gewinn 33 ne, 2 2,30 Nachs. i. n. baar . leisten, w. a. d. gez. Amort. Betr. u. d R. J.entaom. 216
lung
N73 1,63 Gewinn
d. Kosten Darlehn
k zusam men SGI cle vom Darlebn) Deussche Leb., Pens⸗- nichts 15, vom 5 Fo vom LoVo vom u. Renten ⸗Versich. Darlehn Darlehn
Ges. auf Geg. zu Potsdam U
Thuringia in Erfurt
Darlehn Keine Gewinnverthei⸗
Kein Nachschuß. 7 98 Kein Gewinn
Kein Nachschuß.
X66 6 ö
S260. T3 330 230
lung ¶
Victoria zu Berlin 1 I dito Darlehn
ö vom Log vom dito
Darlehn Rest
.
Nachschuß indirekt. vaio 1160 B zo 240 Nachschuß . n.
Gewinnvertheilung / baar zu leisten, wird a d. Präm.
J ti nn. Kein Nachschuß. 1775 S, 0 18, 3323 7.351 Gewinnvertheilung
Preuß. Beamten verein Ersfattung Täg vom 5 o vom nschts ö. . d. Portos. Rest Rest
Nachschuß. Feine Amortisation, sondern Gewinnvertheilung Abtragung in Raten.
vorbehalten
J em Regulativ der Thuringia ist von einem Kautionsfonds, Zins satz Ae; nicht die Rede. Es heißt darin nur, daß bei einer ö 10 16, ih, Jahren resp. 24,60, 14,48, 11,16, g 5 6, 8.60 M pro 100 S jährlich zu entrichten sind, was
den obigen Sätzen entsprechen würde. . **) Beruht auf Zinseszinsberechnung zu 4 0/o.
Bei kürzerer Amortisationsdauer wird die Amortisationsquote entsprechend erhöht.
Dem Nordwestdeutschen Volksschriften Verlag ist aus — Nachlaß von Fräulein Luise Abegg zu Wiesbaden ein Ge⸗ schent von tausend Mark zu Theil geworden.
ie sonntäglich erscheinende Deutsche Militär · Musiker⸗ 36 ö. 36. u. Herausg.: Emil Prager, Friedrichsstr. 216) bringt, mit der neuesten Nr. 48 beginnend, eine größere Arbeit des Musikmeisters Sa ro, eine kurz gefaßte Instrumentations⸗ lehre für Militärmusik, welche in musikalischen Kreisen gewiß Beachtung finden wird.
Wir hatten gestern wiederum Gelegenheit, der Vorstellung des Hrn. ö beizuwohnen; dieselben erfreuen sich allabendlich eines großen Zuspruchs. Bellachini ist, das brauchen wir nicht noch einmal besonders hervorzuheben, einer der bedeutendsten, wenn nicht der hervorragendste der jetzt lebenden Prestidigitateure, Was man auch an Schnelligkeit und Sicherheit in den einzelnen Produktionen erwarten mag, die Erwartungen werden durch die Wirklichkeit weit übertroffen. Wir sehen Kartenkunststücke und Piecen aus der Salon⸗ magie produziren, die man schon oft gesehen hat, aber die Art und Weise, in der Hr. Bellachini seine Sachen ausführt, ist neu und überraschend. Er geht zum Publikum und läßt gleichsam unter den Augen desselben sein Kunststuͤck vor sich gehen. Er erklärt einzelne Sachen, er sagt, man solle ja seine Hände beobachten, denn diese seien in vieler Beziebung die Vermittler seiner Arbeiten. Durch diese Freiheit und Offenheit mit der das Ganze vor sich geht, wird das Einzelne noch frappanter. Neu und überraschend namentlich waren die Piecen; die unsichtbaren Geister, die Befreiung und das Tischrücken à la M. Slade. In dem ersten Stücke geben die unsi ht baren Geister, welche Bellachini citirt, durch einen kleinen hölzernen Teller, der auf einem kleinen Tischchen, zuerst auf der Bühne, dann dicht vor den Zuschauern steht, Antwort durch Klopfen. Der Teller giebt sogar die Zahl der Augen an, die Einer aus dem Publikum an⸗ gesichts der Anderen würfelt. Schließlich wandert der ganze Appargt, der Teller und der Tisch, der auseinandergeschraubt wird, zur Be—⸗ sichtigung ins Publikum. Nicht weniger überraschend ist die Be⸗ freiung eines Dieners, der vor den Augen der Zuschauer und unter Assistenz mehrerer aus denselben herbelgerufenen Personen in einen Koffer steigt. Der Koffer wird verschlossen und fest zugebunden. Der Diener befrelt sich trotz alledem. k interessantesten bleibt aber jedenfalls das Kunststück der Spixitisten, das Tischrücken, wozu benfalls 4 Herren aus dem Publikum gebeten werden. Man setzt sich an den Tisch, indem Alle die Hände aufeinanderlegen. Der Tisch bewent sich alsbald rechts, lir ks, vorwärts, rückwärts; er erhebt sich? m von dem Fußboden und dreht sich im Kreise herum, so daß Alle von ihren Stühlen aufspringen und mitlaufen můssen. Alles, was Hr. Bellachini vorführt, ist außerordentlich und die Täuschung
eine vollendete.
, . für den Dentschen Keich⸗. . Königz. Preuß. Gtaatz⸗ Anzeiger und das Gentral- Handelt reglster nimmt an! die Königliche Tręypedittsz Nen Rentschen Reichs Anzrigera nan ißntglich Nrenßischen Staata⸗ Anzeiger. Berlin, 8. N. Wilelm⸗Straße vr. dz,
5
1. Stsckbriefs and UntergneChungn-Sashe.
3. Zubhastationen, ànfe sbots, Vorladungen n. dergl. 6
8. Jerkünfe, 73rpachrungen, Subralanisken eta. .
Terlocsung, Amortisation, Zingnahlung ü. 3. v. von öffentlichen Papisren.
Deffentlicher Anzeiger.
Fabrikaꝶ
Iadustziskle Etablissements, und Grosshanäsl.
Litsrarisehe Anzsigen.
PFæarailien- Nachrichten
JTSrsekiedens Bekenntmuachungsn.
beilage.
Iaseratet zchmen an: die Aunenetn⸗Grerrd: rtoner des
„Iunvalibkenzaut-, gendol Saasenfeein
& Bogler, G. 3. Dan be A Cs., C6. G chls de
Büttner & Etuter, sowte alle übrigen srsßerex An atteen⸗Bnurzennsß.
3. Theater - Anzeigen. In der Böragen- 9 21
20028]
Auch in der letzten Weihnachtssaison erhielt ich öfters von verschiedenen ganz unbekannten Privaten auf meine Seidenstoffe Bestellungen, in denen der ungefähre war, mit der Bemerkung: „nur etwas durchaus Solides zu senden; im Uebrigen würde mir die Wahl des Stoffes vollständig überlassen, ö . a , gern mit einer seidenen Robe eine unverhoffte Weihnachtsfreude machen möchte, ein Laie aber wenig oder fast nichts von Seidenstoffen rersteht, so fühle ich mich auch .
dieses Jahr wieder veranlaßt, allen Oenen, die mir ebenfalls ihr Vertrauen schenken wollen, eine Preitliste meiner bekanntesten Marken aufzuseichnen, ohne daß es erst nothwendig ist, Muster vorher .
kommen zu lassen (die ich jedoch auf Wunsch jederzeit franko einsende). —
Da ich als genügend bekannt voraussetze, daß
jederzeit umtausche, was nicht nach Wunsch ausfällt . ja der Besteller in keiner Weise zu befürchten, daß er mit einem solch' kostbaren Geschenk Undank erntet. — . . . ö 22 n ai porto⸗ . zollfrei in s Haus nach Deutschland und Oesterreich⸗Ungarn Stoff zu einer kompleten Robe (15 msötres) von meinen
Taffetas R Taffetas Ja 60 Taffetas Cla 60 Taffetas Bla 60
aille VIla 60 . Va 56 Faille Va 60 Faille IVa 60
schwarzen
54 Cm. breit à Mk. 33. 15
Farbige
Faille Ia — 54 . Faille Extra
l — 65 . — 60 ‚. Cachemire B — 60 J Cachemite A — 60 .
GCachemite D
26. ire Cachemire C
29. 75 38. 30 33. 50 38. 65 43. 75 0. —
44. 25 50. 65 65. 20 5. 665.
per Robe.
Cachemire AA 66
Ww. Gachemire F V 1 1 . Cachemire Extra — 60 ö
II I I I III
64 /
9.
bö5. —
— 48 Em. breit (16 mètres) ù Mk. 3
(15 metres)
— 60 (16 mstres) A3
lle Eh em̃n
Seidenstoffen:
— 60 Cm. breit à Mk. 89.
100. 163 125. 1 163. 192.
III I III
S6. = Faill es (cd. 380 verschiedene Farben):
fl. 32. 45 6. W. e 125. — 0
Wenn ein Herr eine Robe von den farblgen Failles bestellt, so bitte die Farbe der Haare und das ungefähre Alter der D
ame, fur die das Kleid bestimmt ist, anzugeben, und ob dasselbe in .
hell“, mittel ˖⸗ oder dunkelfarbig gewünscht wird, und einem jeden diesbezüglichen Austrag werde ich stets meine gewissenhafteste persönliche Aufmerksamkeit schenken. —
Naturfarben Seiden⸗Bastt leider.
ö Mrł' 15. S fl. J. Id fr.
(waschecht)
II Ia
Mt 22. S5 — fl. IJ. 40 kr.
Mk. 28. — fl. I6. 45 fr.
Extra . . Mk. 34. — — fl. 20. —.
Diese Preise verstehen sich für Stoff zu einer kompleten Robe (nur bei Abnahme von mindestens 2 Stück versende dieselben zollfreih. — Ferner:
Weißseidene Brautkleider
von ca. Mk. 409. — (- fl.
zurückgesandt werden.
in Taffetas, Atlas und Faille
25. — bis Mk. 150. — (— fl. 90. — p. Robe, — in ca. 30 verschiedenen Qualitäten. . , . mir nochmals ausdrücklich zu erwähnen, daß ich nach dem Feste numtausche, was nicht konvenirt, und können die Sachen an meine betreffenden Speditions⸗-Häuser ⸗
i ĩ s en Muster jederzeit gern zu Diensten. — ö. ; . i , . 27 . ern nach notirt und köommen so zur Versendung, daß sie zur rechten Zeit, am 23. oder 24. Dezember, in den
Händen der Besteller sind. —
Briefporto nach der Schweiz: 20 Pfg. — 10 kr. 65. W.
Zürich.
RR Depeschen ˖Adresse: Henneberg Zürich.
Die ungefähre Preis ⸗Angabe genügt, und ob Taffetas, Atlas oder .
G. Henneberg s
Se denstoff⸗ Fabrik · Dõp ot.
Betrag p. Robe angegeben da ich ja als Fachmann am besten wissen müsse, was modern und .
die Beträge für meine Sendungen erst nach Empfang derselben zu zahlen sind (nur über vollständig unbekan te Besteller ziehe ich vorher Erkundigungen ein), daß ich ferner =
Berlin: Redacteur: Riedel.
Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner.
Vier Beilagen (einschließlich Börsenbeilage).
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
n 2866.
Derlin,
Sinnubend. den 27 Nrvenber
18380.
Aichtamtliches.
Preußen. Berlin, 27. November. Im weiteren Verlaufe der gestrigen (15.) Sitzung setzte das Haus der Abgeordneten die zweite Berathung des Staats— haus halts-Etats für 1881,82 mit der Diskussion des Etats der landwirthschaftlichen Verwaltung (dauernde Ausgaben, Kapitel 99, Titel L., Gehalt des Ministers) fort. Der Abg. Dr. Hänel wunderte sich, daß der Abg. von Nauch⸗ haupt so leicht über die Rechtsfrage hinweggegangen sei. Derselbe habe einfach von vornherein Protest eingelegt gegen das, was von ihm (Redner) noch gar nicht gesagt sei, und der Mi⸗ nister habe es sich auch sehr bequem gemacht, indem derselbe
efagt habe, weil diese Institution bald Modifikationen er— ahren könnte, sei es einfacher, eine Verordnung zu erlassen, als ein Gesetz zu geben. Der Justiz-Minister werde gewiß erst nach Ueberwindung erheblicher Schwierigkeiten dazu gelangt sein, das Recht der Krone für diese Verordnung feftzustellen, aber darauf könne man sich verlassen, mit jener Leichtigkeit, mit welcher der Minister der Landwirihschaft über die Schwie— rigkeiten hinweggekommen sei, sei dies bei dem Justiz⸗Minister nicht geschehen. Der Vorredner habe die schärfsten Angriffs— punkte gegen die Zulässigkeit der Verordnung schon selbst her— vorgehoben, indem derselbe ausgeführt habe, daß der Volks— wirthschaftsrath, eine Fortsetzung des früheren Staatsraths und dadurch die Kontinuität mit der früheren Gesetzgebung gewahrt sei, freilich habe der Abg. v. Rauchhaupt diesen Standpunkt nicht festgehalten, sei vielmehr zurückgegangen auf den Standpunkt des Ministers der Landwirthschaft, indem der Abg. von Rauch⸗ haupt den Volkswirthschaftsrath verglichen habe mit dem Eisenbahnrath, dem deutschen Landwirthschaftsrath u. dgl; m. Hier liege gerade die Schwierigkeit der Frage, da doch dieser Volkswirthschaftsrath eine ganz andere Skellung einnehme. Jene Institutionen seien unabhängig von den Behörden, sie seien nur ein Beirath und ständen unter dem be⸗ treffenden Minister. Der Volkswirthschaftsrath erhalte dagegen eine Organisation, die nicht eine Ünterstützung und Beihülfe des Ministers sei, sondern derselbe sei lediglich und ausschließ⸗ lich für die Gesetzgebung bestimmt und werde in feierlicher Weise durch das Staats⸗Ministerium einberufen. Der Volks— wirthschaftsrath sei ein vollkommenes Analogon des Staats— raths. Derselbe sei in eine unmittelbare Verbindung mit dem König gebracht, denn der Regel nach — wenn nicht aus— drücklicher Königlicher Dispens vorliege — solle kein Gesetz— entwurf der hierher gehörigen Art dem König vorgelegt werden, wenn nicht zuvor der Volkswirthschaftsrath mit seinem Gutachten gehört worden sei. Bezüglich des Staatsraths fei im Jahre 18458 ebenfalls die Frage aufgeworfen worden, ob derselbe mit der konstitutionellen Verfassung Preußentz ver— einbar sei. In dem genannten Jahre habe das Staats— Ministerium die Vereinbarkeit verneint; der Staatsrath sei deshalb außer Aktivität gesetzt worden. Später hätten sich die politischen Ansichten geändert, und 1854 sei der Staats- rath realtivirt, zu welchem Zwecke die Regierung im Etat den Staaissekretär gefordert habe. Man habe damals die Frage der Konstitutionalität heftig ventilirt, sie sei zwar bejahend entschieden worden, aber auf Grund der Erwägung, daß der Staatsrath einst auf dem Wege des Gesetzes eingeführt wor⸗ den sei. Wenngleich die bezüglichen Bestimmungen aus den Jahren 1817 und 1848 „Verordnungen“ hießen, fo seien das doch keine Verordnungen in seinem (des Redners) Sinne, sondern Gesetze gewesen. Das Staats-Ministerium habe die Frage der gesetzlichen Begründung des Staatsraths stets dem Abgeordnetenhause gegenüber hervorgehoben. Dieser Staats rath habe nun nicht einmal die starke Stellung gehabt, die der Volks⸗ wirthschaftsrath einnehmen solle. Während nämlich §. J der Ver— ordnung ausdrücklich sage, der Beirath des Volkswirthschaft⸗ raths solle in der Regel eingeholt werden, habe die Zuziehung des Staatsraths im Ermessen des Königs abgehangen. Wie liege es nach alle in dem in dem Recht der Krone, eine dem Staatsrath parallele Organisation, die zum Theil dessen Kom— petenz absorbiren solle, ohne die Form des Gesetzes zu schaffen? Die Konstitutionalität dieser Verordnung sei im höchsten Grade zweifelhaft. Er wolle in diesem Augenblick nicht weiter gehen. Schlechthin die Behauptung auszusprechen, daß eine Verfassungswidrigkeit vorliege, davor scheue er sich, weil er die Gründe des Staats⸗Ministeriums nicht kenne, und er, entgegen dem Abg. von Rauchhaupt, Anstand nehme, ohne diese Kenntniß gegen jene Gründe zu protestiren.
3 Hierauf ergriff der Justiz-Minister Dr. Friedberg das
ort:
Ich kann es anerkennen, wenn der Hr. Vorredner von der Vor⸗ aue setzung ausgegangen ist, das Staats- Ministerium werde, als es Sr. Majestät den Erlaß der hier in Rede stehenden Verordnung vorschlug, ganz gewiß die Frage, ob dieser Erlaß im Wege einer Ver⸗ ordnung oder auf dem Wege der Gesetzgebung geschaffen werden müßsse, nicht unerwogen gelassen, vielmehr fehr eingehend die konsti⸗ tutionelle Seite dieser Verordnung erwogen haben, ehe es zu dem Antrage an Se. Majestät gelangte. Ez ist ja nicht leicht, einer Ausführung eines so gewiegten Staatsrechtslehrers, wir wir eben ge—⸗ hört haben, so zu folgen, daß sich jedes seiner Argumente hier ge—⸗ nügend beleuchten könnte. Fasse sch aber feine Argumente im We⸗ sentlichen zusammen, so gehen sie auf Folgendes hinaus. Die Staats⸗ regierung hat durch diesen Landesrath eine Institution geschaffen, welche mindestens parallel mit dem noch bestebenden Staatsrath läuft, wabrscheinlich sogar die gesetzlichen Attribution en dieses Staate⸗ raths alterirt und schwächt.
Wäre die Prämisse des Hrn. Abgeordneten richtig, daß der Staate ⸗ rath, der ja wie richtig gesagt ist, gesetzlich noch heute besteht, — daß dieser Staattzrath identisch wäre jn seinen Aufgaben und in seinen Attributionen mit dem jetzt geschaffenen neuen Voltgzwirthschaftzrath, dann würden die eduktlonen des Herrn Abgeordneten, glaube ich, allerdings zu dem Schlusse führen können, zu dem er gekommen ist: nämlich, daß die Verfassungsmäßigkeit dieser Verordnung mindestens als eine zweifelhafte angesprochen werden könne. Denn — und das danke ich dem Herrn Abzeordneten — er ist nicht dazu vorge chritten, die Verfassungewidrigkeit diefer Verordnung seinerseitz zu behaupten; darum lege ich seine ganze Ausführung auch nur in dem Sinne aus, daß er damit hat Gelegenheit geben wollen, vor dem Lande die Verfassunge mäßigkeit dieser Verordnung zu diskutiren und — wie ch glaube — nachzuweisen.
Denn ich behaupte allerdings, daß seine Prämisse eine falsche ist. Der Staatgrath ist in feiner fundamentalen Zusammensetzung in den ihn zugestellten Aufgaben ein abfolut Verschiedenet von dem
Rath, der hier gebildet worden ist. Welches sind die Aufgaben des Staatsrathe? Er soll beiräthig fein der Gesetzgebung auf allen Gebieten des Staatslebens, sie mögen betreffen die Kirche, die Schule, oder das Rechtsleben überhaupt. Ueberall foll er nach seiner ur⸗ sprünglichen Organisation der verfassungsmäßige Mitberather der Staatregierungen sein. Meine Herren! Nun sehen Sie sich dagegen das Gebiet dessen an, was dieser Verordnung über den Volkswirth—⸗ schaftsrath zugewlesen ist. Er hat lediglich und allein die Aufgabe, wichtigere wiribschaftliche Interessen, von Handel, Gewerbe, Land und Forstwirthschaft wahrzunehmen. Kann man nun eine solche objektiv engbegrenzte Aufgabe, kann man die Aufgabe, den ganzen Staat bei seiner Gesetzgebung zu berathen, mit der Begutachtung ider tifiziren, die hier eingeführt werden sollz die Begutachtung ist so wenig ein reingeschobenes Rad“ in die Legislative, wie fich der Herr Vorredner auadrückte, daß sie eben nichts weiter ist, als ein Beirath für die be—⸗ treffenden Ressort Minister, damit sie auf Grund dieses Beirathes in den Stand gesetzt werden, ibre Anträge an den Landesberrn besser und technischer vorbereitet vortragen zu können. Darum bestreite ich auch der Institntion den Charakter einer Behörde im gewöhnlichen Sinne. Ber Staaterath war eine solche Behörde, dieser Rath aber hat eine ganz abweichende Organisation von der einer Behörde; er ist eben nur eine die Minister unterstützende Körperschaft, eine . die diese anrufen, wenn sie glauben, derselben bedůrftig zu sein.
„Am schlagendsten, alaube ich, tritt der Unjerschied wischen dleser Körperschaft und dem Eisenbahnrathe hervor, über welche ja in diesem Augenblick ein Gesetzentwurf vorliegt, wenn Sie die Verschiedenheit der Aufgaben beider miteinander vergleichen, die, welche jenem Eisen⸗ bahnrath, und die, welche diesem Vol kswirthschaftsrath zugewiefen sind. Der Eisenbahnrath soll die Gesetze vorbereiten; denn es heißt im 5. 1, er werde berufen zur beiräthlichen ö während dem Volfswirthschaftsrath nur eine gutachtliche Mitwir⸗ kung gegeben ist. Weiter heißt es im §. 6:
Der Bezirkseisenbahnrath i st von der betreffenden Eisenbahn⸗
direktion in allen wichtigeren Fragen zu hören. Seine vorangehende gutachtliche Anhörung ist also hier obligatorisch vorgeschrieben; dasselbe gilt vom 8. 7, in' dem gesagt wird:
Dieser Eisenbahnrath muß alljährlich mindestens zweimal ein⸗
berufen werden, während etz beim Volkswirthschaftsrath lediglich in die Fakultät der Staatsregierung gegeben ist, wann sie ihn hören will. In §. 15 heißt es: „dem Landegeisenbahnrath sind zur Aeußerung vorzulegen“ — nun zaͤhlt der Paragraph alle die Themata auf, die, wie vorher angeführt, ihm zugehen sollen. Der Landes eisenbahnrath muß nach 5§. 16 mindestens einmal vierteljährlich nach Berlin be rufen werden, und selbst wenn Verordnungen zu erlassen sind, bei denen Gefahr im Verzuge — analog solchen Verordnungen, die ver⸗ faffungtmäßig oktrovyirt werden können — felbst dann soll dem Eisen⸗ bahnrath nachträglich diese bei Gefahr im Verzuge gegebene Vercrd⸗ nung vorgelegt merden.
Von allen solchen obligatorischen Auflagen finden Sie in dieser Verordnung vom 17. November nicht,. Eg ist somit nicht ein in die Geseßgebung hineingeschobenes Rad“, sondern es ist ein Rad, hineingeschoben in die Verwaltung und zwar zur Unter stüßung der Ministerien, zu Gunsten einer' besseren Vorbereitung ihrer Anträge an die Krone. Wenn nun der Hr. Abgeordnete sagt, der Rath wäre nicht ein Theil der Organisation innerhalb eines Ministeriums, sondern er fiehe neben! dem Ministerium, so möchte ich boch glauben,. daß diese Argymentation nicht vollkommen zutrifft. Dieser Beirath ist den betreffenden drei Ressort⸗Ministern an die Seite geschoben und es soll diesen damit die Möglichkeit gegeben werden, jedwe dem Ressort⸗ Minister für sich und auch anderen, als den Ressoet ⸗Ministern, wenn sie sich über Interessen, die zwar nicht direkt, aber doch ber in- directum auch ihr Ressort bereichern, zu belthren, daß sie sich dieses Beiraths bedienen können. Erlauben Sie mir, meine Herren, an analoge Vorkommnisse zu erinnern. Es ist jahrelang, namentlich bei den gesetzgebenden Arbeiten der Reichsregierung hergebracht gewesen, daß, wenn die betreffende Reichs behörse einen wichtigen Gesetzentwurf vorzuberathen und vorzuarbeiten hatte, sie dazu aus allen Theilen Deutschland diejenigen Personen einberief, von denen sie glaubte, daß sie für die Aufgabe einen sachverständigen Beirath bilden könnten. Ich darf dabei aus meiner eigenen Erfahrung im Reichsdienst sprechen. Als es sich beispielsweise darum handelte, eine Rechtsanwaltsordnung zu schaffen, habe ich nicht geglaubt, mich an den grünen Tisch setzen und an ihm aus den Alten bie neue Organisation schaffen zu dürfen, sondern die Reichsregierung berief aus allen Theilen Deutschlands Sachver ständige, die Wochen und Monate mit den Reiche behörden beriethen; erst auf Grund dieser Insormationen stellten wir dann den Gefetzentwurf auf. Als es sich ein andermal darum handelte, ein Gesetz über die Voll streckung der Freiheitsstrafen zu entwerfen, da haben wir zu diesem Ende gleichs falls aus ganz Deutschland gewiegte Strafanstaltsbeamte einberu⸗ sen, die uns auf diesem Gebiet die nothwendigen Informationen geben konnten. Mit demselben Rechte, mit dem der Hr. Abg. Hänel jetzt sagt, der Volkswirthschafterath ist ein „jwischengeschobenes“ Nad der Legislative, hätte das auch von jener freien Vereinigung gesagt werden können, denn auch sie schoben sich jwischen die Regierung, Bundesrath und Reichstag ein bei dem, wa als Vo. lage für letztere vorbereitet wurde.
Hätte die Staatsregierung bei der vorliegenden Verordnung irgend wie vermeiden können, daß bei ihr auch nur die Möglichkeit einer Ver⸗ fassungswidrigkeit behauptet werden könnte, dann hätte sie es ja in der That sehr leicht, denselben Weg einzuschlagen, den sie mit dem Gesetzentwurf über die Eisenbahnräthe ein geschlagen hatte. Aber weil sie von der wohlerwogenen Ueberzeugung ausging, daß es sich hier nicht um einen Akt der Gefetzg eb ung, sondern lediglich um einen Regierungsakt im Kreise der Verwaltung handelt, hat sie ge⸗ glaubt, den Weg der Gesetzgebung nicht betreten zu dürfen. Denn, meine Herren, die Frage, ob ein Gegenstand gesetzgeberisch behandelt werden soll, oder ob er auf dem Wege der Verordnung behandelt werden darf, das ist nicht eine Frage bloßer Opportunitaät, sondern das ist ganz eigentlich eine Frage schwerer staats rechtliche: Erwägung und wo die Regierung nach wohlerwogener Prüfung überzeugt ist, daß nicht ein Akt für die Gesetzgebung vorliege, da darf sie diesen Weg auch nicht einschlagen; denn wie die Re ierung berufen ist, die Rechte der Landesvertretung zu wahren ö sie auch berufen, die Rechte der Krone ju wahren und wo die Krone allein vorgehen darf, da dürfen die Minister ihr nicht rathen, die Mitwirkung resp. den Beirath der Landesvertretung in Anspruch zu nehmen.
Eine kleine Bemerkung mag mir nun der Herr Abgeordnete noch gestatten in Betreff einer angefochtenen Acußerung des Herrn Land⸗ wirthschafts⸗Ministerg. Nach den Ausführungen des Herrn Abgeord⸗ neten könnte man nämlich glauben, der landwirthschastliche Minister habe die Frage, ob Gesetz ob Verordnung so behandelt, daß er gemeint, wir haben den Weg der Verordnung nur gewählt, weil dies der leichtere und einer Abänderung zugänglichere sei. So wie ich den landwirthschastlichen Minister verstanden habe, hat er dieses Argument nicht gemacht; er hat in den Gründen, die dazu geführt haben, den Weg der Verordnung zu wählen, al hinzutretendeg Moment auch das Argument binzugefügt: eine so beschaffene Ver⸗ ordnung kann, wenn demnächst Mißstände die Nothwendigkeit ihrer Abänderung berautstellen sollten, leichter abgeändert werden, alt
wenn die Institution durch 94 geschaffen wäre. Ich glaube, diese Argumentation ist in keiner eise angreifbar. Da ich aber nun einmal bei nebensächlichen Fragen bin, so darf ich den Hrn. Abg. Richter vielleicht noch auf etwas, was mir allerdings erst in diesem Augenblick bekannt geworden ist, aufmeri⸗ sam machen, daß die Aeußerung eines Ober. Präsidenten über die Auswahl der vorzuschlagenden Personen, dann mit demjenigen, was die Staatsregierung verfügt ha? — wenn anders ich den Abg. Richter richtig verslanden' habe — nicht vollkommen harmoniren würde. Allerding hat die Staatsregierung durch Reskript vom 19. November, in dem sie die Wahl der Personen ver⸗ fügte, eine tabellarische Nachweisung dabei angeordnet.
Um diese vorerwähnte tabellarische Nachweisun einzurichten, heißt es in dem Refkripte: fh 6h t ginnen
wolle Ew. ꝛc. gefaͤlligst nach folgendem Schema vie Personen aus⸗
wäblen . ID) Nummer, 2) Name des Gewählten. 3) Geichäft
und Stand. 4) Alter, 5) Religion, b) präsentirende Wahl körper⸗
schaft, 7 Qual fikation.
Ich möchte also doch alauben, daß hiernach die Tabelle eigent⸗· lich nur ein sehr nüchternes Nationale entkält und am wenigsten darauf berechnet gewesen ist, irgend welche politische oder religiöse Qualifikation erörtern zu lafssen. In Summa um zum Aut⸗ gang Fpunkt zurückzukehren, glaube ich, daß die von dem Hrn. Abg. Hänel als zweifelhaft hingestellte Frage, ob der Weg der Verordnung hier zulässig gewesen, oder der Weg der Gesetzgebung hätte gewählt werden müssen, dabin beantworten zu müssen: es ist der Weg der Gesetzgebung nicht gewählt worden, weil die Staats⸗ regierung davon ausging, das sie mit der Verordnung vom 17. No⸗ vember keinen Akt der Gesetzgebung, sondern nur einen Akt in nerer Verwaltung übe.
Der Abg. Frhr. von Schorlemer⸗-Alst bemerkte, zu den Ausführungen des Ministers habe er nur wenig hinzuzufügen. Es sei nach seiner Ansicht ungerechtfertigt, anzunehmen, daß bie Thätigkeit der Landesvertretung durch den Volkswirth— schafts rath geschädigt werden könnte, da nach dieser Richtung bereits so viel geschehen sei, daß man sich bei dieser Kleinig⸗ keit nicht daran zu stoßen brauche. Man könne der Krone nicht das Recht bestreiten, sich einen Beirath zur Abfassung der Gesetzentwürfe zu wählen, sonst müßte man den Eisen— bahnrath u. s. w. auch abschaffen. Gesetze sollten durch den Volkswirthschaftsrath nur vorberathen werden, dann bringe die Regierun, sie zur verfassungsmäßigen Genehmigung vor die Landesvertretung. Was die Einwürfe der Linken betreffe, so würde das Haus nach seiner Ansicht die ganze heutige Debatte nicht gehabt haben, wenn man sich im Ueber⸗ gang vom Schutzzoll zum Freihandel befände. Der Abg. Richter habe gesagt, es sei bedenklich, neben dem Ministerium diese Körperschaft einzurangiren, aber, man habe vor, unter und neben dem Minister so, viele Potenzen einzuschalten, daß auch dieser Volks⸗ wirthschaftsrath dem Ministerium nicht gefährlich werden könne. Er wolle sich kurz fassen, denn er glaube, die Frage habe nicht die Bedeutung, die man ihr hier heute gegeben habe. Er müsse das Haus darauf gefaßt machen, auch in dieser Session vom Abg. Richter Reden über Freihandel und Wahl⸗ reden zu hören. Wenn der Abg. Richter an der Vorlage das Eingehen auf napoleonische Institutionen unangenehm empfinde, so könnte derselbe ja seine Einwirkung auf die fort⸗ schrittliche Presse dahin geltend machen, daß sie nicht immer französisch⸗demokratische Einrichtungen empfehle. Der Abg. Richter habe mit seinen Darlegungen über die Lage des Landesökonomiekollegiums und des Ausschusses des Volks⸗ wirthschaftsraths nur den Zweck verfolgt, bei den Landwirthen gegen diese Einrichtungen Mißtrauen zu erwecken. Diese Ausführungen seien aber nicht zutreffend, und er versichere außerdem, daß es für eine Einrichtung sehr empfehlend sei, vom Abg. Richter getadelt zu werden. Er wolle dem Abg. Richter nicht feindlich gegenübertreten, aber so fähig der Abg. Richter auch sonst, namentlich im Finanzwesen, sei, die Landwirthschaft habe unter den Grundsätzen des Abg. Richter so sehr gelitten, daß das Mißtrauen gerechsertigt sei. Bei den Vertheilungs⸗ exempeln habe der Abg. Richter den Bergbau vergessen und dies sei bezeichnend für die Richtigkeit seiner Ausführungen. Die Arbeitervertretung tadele der Abg. Richter als sozial⸗ demokratischen Gedanken, er (Redner) glaube nun nicht, daß alle sozialdemokratischen Gedanken falsch seien, außerdem aber freue er sich, daß die Arbeiter jetzt endlich erkennen würden, wer für ihre Vertretung sorgen wolle. Den Worten des Abg. Richter, die Großgrundbesitzer hätten zu viel Sonderinteressen, halte er entgegen, daß gerade die Groh grun dbesize immer für Handel und Industrie eingetreten seien, während die Linke durch ihre freihändlerischen Tendenzen das Land der Äus— saugung durch das Ausland preisgeben wolle. Die Behaup⸗ tung des Abg. Richter: Seine Partei sei auch Rathgeber der Krone! hahe ihn einigermaßen Überrascht. Wenn der Abg. Richter sich als Rathgeber der Krone fühle, so zweifle er doch, daß diese Auffassung auch von oben her getheilt werde, womit er dem Abg. Richter durchaus nicht die Befähigung ab⸗ sprechen wolle, später einmal ein Rathgeber der Krone zu werden. Auch er (Redner) würde Mancherlei an der Organi⸗ sation des Volkswirthschaftsrathes auszusetzen haben. Nament⸗ lich gefalle es ihm nicht, daß die Regierung sich die Wahl der Mitglieder aus der Zahl der Präsenkirten vorbehalte, er setze jedoch voraus, daß die Wahl nur den Zweck habe, für jede Frage den am besten geeigneten Vertreter zu finden und die übrigen Präsentirten eventuell als Stellvertreter zu behandeln. Auf eine weitere Kritik könne er verzichten, da man sich einer vollendeten Thatsache gegenübersehe und nicht die Aufgabe habe, den Volkswirthschaftsrath nach den Beschlüssen diefes
auses zu gestalten. Daß die Fortschrittspartei die ministerielle
tellung, welche sie bei der Präsidentenwahl eingenommen habe, so schnell aufgegeben habe, um wieder zur Opposition über⸗ zugehen, bedauere er. Die Fortschrittspactei entwickele in dieser Opposition einen Uebereifer, der dahin führen werde, daß sie hier ein eben solches Fiasko erlebe, wie sie es in der Judenfrage erlebt habe. Was wolle die Linke denn? Mono⸗ loge halten? Welchen Zweck glaube dieselbe damit zu er⸗ reichen? Die Vorlage werde in der Bevölkerung großen An⸗ klang finden; man werde sie mit Freuden begrüßen als einen gesunden Keim zu einer besseren Vertretung des Volkes. Die Bevölkerung sei es satt, ihre materiellen Interessen immer nur unter dem Gesichtspunkte einseitiger Parkeipolitik behandelt zu sehen. Es herrsche das allgemeine Gefühl, daß das Volk