1880 / 280 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 27 Nov 1880 18:00:01 GMT) scan diff

t. Die Direktion hat über eine solche der General⸗ ir, , . freie Hand vorbehalten wollen. Daß eine

e oder eine Ermäßigung der Beiträge später wabrscheinlich lch or g. de,, . wor den. Auch alle Lebensversicherungs⸗ Gesellschasten vertheilen den Kautions fond ⸗Ueberschuß erst nach einer

J von Jahren,

31 . beweisen am besten, daß

1) die Bedingungen des Vereins diesen Letz teren absolut sichern,

3 daß kein Kautionsdarlehnsnehmer zu befürchten braucht,

daß Nach schüsse gefordert werden müssen,

3) daß die Behauptungen selcher Agenten sehr wenig der Wahr⸗ 9. entsprechen, welche die Nachschußverbindlichkeit bei anderen

Instituten als Abschreckungemittel auszunützen suchen. Der Preußische Beamten ⸗Verein hat seine Kaution

bedingungen im Dezember 1879 herausgegeben und hat bereits bis uh im) .

58642489 bewilligt. Hoffen wir, daß diese Einrich⸗ tlung des Vereins weiterhin das werde, was sie werden soll: ein Segen für den Einzelnen und eine nützliche Einrichtung für die Gesammtheit unserer Mitglieder.

September 1880 74 Kautionsdarlebne über

Höhe

. des Höbe

Eintritts. Betrages 3

; zum Zinssatzes

geld. Cams. n fonds.

Ver⸗ waltungẽ⸗ kosten jährlich.

Name der Gesellschaft.

Bemerkung über Nach⸗ schußverbindlichkeit und Ueberschußvertheil ung 3 16 5 Fcp

aus

Amortisationsbeitrag

für 100 ½ e bei einer Amortisation von

Bemerkung.

dem Kaution fonds. Jahr. Jahr. Jahr. Jahr. Jahr.

oo vom

J ‚. og des 10 5 0so vom Lebens Versicherungs · o /g des . . Darlehn

Gesellschaft zu Leipzig Darlehns vom Rest Darlehn

Gewinnvertheilung

1775 801 180 3.23 2.31

Nachschuß.

nichts

Preußische Lebens ver⸗ dito , Darlehn sellschaft zu Berlin J Magdeburger Lebeng˖ 3 M0 Versicherungs⸗Gesell⸗ schaft

1 vom dito

Darlehn

Io vom Nachschuß = mndireff. Darlehn Keine Gewinnverthei⸗

sations. Beitrag lr 24 Jahre. *) 7,95 477 3 22 2. 30 Nachs. I. n. baar

J. leisten, w. . d. gez. Amort. Betr.

Kein Nachschuß. 1 2 Kein Gewinn /

lung

u. d R. F. entaom.

Erslaftung vom dito Dito

Temonia in Leipfig de Kosten Darlehn

mann, 7I96 63 zo 21 Gewinn

zusammen 63 Cso vom Darlehn)

J 150 vom D So vom 190 vom . . kel. Darlehn Darlehn Ges. auf Geg. zu

Thuringia in Erfurt 3 M0

nichts

Darlehn Keine Gewinnverthei⸗ /

Kein Nachschuß. Kein Gewinn .

Is ns gos J Kein ie ddr. gad wi da To

4

lung

Potsdam

sckoria zu Berlin Loo vom dito 3 Darlehn

.

ermania zu Stfeitin To, vom Lg vom Ddifo 9 Darlehn Rest

öo vom Darlehn

Nachschuß indirelt. Gewinnvertheilung

8,19 4,90 3,30 2,40 Nachschuß i. n.

baar zu leisten, wird a d. Präm. Res. entnomm.

3. 0j no zes Ti

.

Kein Nachschuß.

1775 Gewinn vertheilung

ͤ

ü

reuß. Beamten verein Erstaftung vom Sog vom nscchts . . d. Portos. Rest Rest

Nachschuß.. Feine Amoꝛrtisation. fondern Gewinnvertheilung Abtragung in Raten.

vorbehalten

J em Regulativ der Thuringia ist von einem Kautionsfonds, Zins satz ꝛe. nicht die Rede. Es heißt darin nur, daß bei einer 16, 15, on Jahren resp. 24,560, 14,48, 11,16, g 5 6, 8 60 M pro 100 M jährlich zu entrichten sind, was

den obigen Sätzen entsprechen würde. 53 **) Beruht auf Zinseszinsberechnung zu 40.

Bei kürzerer Amortisationsdauer wird die Amortisationsquote entsprechend erhöht.

Dem Nordwesdentschen Volksschriften⸗-Verlag ist aus dem Nachlaß von Fräulein Luise Abegg zu Wiesbaden ein Ge— schent von tausend Mark zu Theil geworden.

Die sonntäglich erscheinende Deutsche Militär Musiker⸗ gend el u. Herausg,: Emil Prager, Friedrichstr. 216) bringt, mit der neuesten Nr. 48 beginnend, eine größere Arbeit des Musikmeisterz Saro, eine kurz gefaßte Instrumentationg⸗ lehre für Militärmusik, welche in musikalischen Kreisen gewiß

Beachtung finden wird.

Wir hatten gestern wiederum Gelegenheit, der Vorstellung des Hrn. Bellach ini beizuwohnen; dieselben erfreuen sich allabendlich eines großen Zuspruchs. Bellachini ist, das brauchen wir nicht noch einmal besonders hervorzuheben, einer der bedeutendsten, wenn nicht der hervorragendste der jetzt lebenden Prestidigitateure. Was man auch an Schnelligkeit und Sicherheit in den einzelnen Produktionen erwarten mag, die Erwartungen werden durch die Wirklichkeit weit übertroffen. Wir sehen Kartenkunststücke und Piecen aus der Salon⸗ magie produziren, die man schon oft gesehen hat, aber die Art und Weise, in der Hr. Bellachini seine Sachen ausführt, ist neu und überraschend. Er geht zum Publikum und läßt gleich sam unter den Augen desselben sein Kunststuͤck vor sich gehen. Er erklärt einzelne Sachen, er sagt, man solle ja seine Hänre beobachten, denn diese seien in vieler Beziehung die Vermittler seiner Arbeiten. Durch diese Freiheit und Offenheit mit der das Ganze vor sich geht, wird das Einzelne noch frappanter. Neu und überraschend namentlich waren die Piecen; die unsichtbaren Geister, die Befreiung und daz Tischrücken à Ia M. Slade. In dem ersten Stücke geben die unsicht⸗ baren Geifler, welche Bellachini eitirt, durch einen kleinen hölzernen Teller, der auf einem kleinen Tischchen, zuerst auf der Bühne, dann dicht vor den Zuschauern steht, Antwort durch Klopfen. Der Teller giebt sogar die Zahl der Augen an, die Einer aus dem Publikum an gesichts der Anderen mwürfelt. Schließlich wandert der ganze Apparat, der Teller und der Tisch, der auseinandergeschraubt wird, zur Be⸗ sichtigung ins Publikum. Nicht weniger überraschend ist die Be⸗ freiung eines Dieners, der vor den Augen der Zuschauer und unter Assistenz mehrerer aus denselben herbelgerufenen Personen in einen Koffer steigt. Der Koffer wird verschlossen und fest zugebunden. Der Diener befrelt sich tropñz alledem. Am interessantesten bleibt aber jedenfalls das Kunststück der Spiritisten, das Tischrücken, woꝛu ebenfalls 4 Herren aus dem Publikum gebeten werden. Man setzt sich an den Tisch, indem Alle die Hände aufeinanderlegen. Der Tisch bewent sich alsbald rechts, links, vorwärts, rückwärts; er erhebt sich ? m von dem Fußboden und dreht sich im Kreise herum, so daß Alle von ihren Stühlen aufspringen und mitlaufen můssen. Alles, was Hr. Bellachini vorführt, ist außerordentlich und die Täuschung

eine vollendete.

,. für den Dentschen Reich? J. König. Preuß. GSiaatz⸗Anzeiger und das Gentral-Handelg⸗ register nim mt an! die Königliche Erpedtttar er Aeutschen Reichs- Auzeigerag nad fißntgäch Nrenßischtn Staats- Anzeiger

Berlin, 8. W. Wilkzelm⸗Straße tr. 32.

K

Sts ekbriefs and Untersk chungn-Sacher Industrielle Etablissements, 8. Subhastationon, Anfgsbote, Vorladungen

n. dergl. l Terkknfe, Vzrpachrungen, Subralsziecnen ee 7. Terloosung, Amortisation, Jin nahlung ü. 3. . von öffentlichen Papisren.

7

und Gross kandel.

Litsrarisehe AnzsSigen. Theater- Anzeigen. Fnanilien- Nachrichten.]

ffentlicher Anzeiger. 6e entlicher az er getz. Iaserate zehmen an? die Auneneen⸗Grrpcdernoner des Fabrikeꝝ

JISrsehiedens Bekanntmachungen.

In der Böraen * beĩlags. K

.

Invalldendanut-, btRnolf Mosse, Haasenfeein

& Bogler, G. Z. Dane & Co., C. Sihl zte

Büttner & Hiutez, sowte alle übrigen größere nx otteen⸗Bnrenns.

alle Essem

120028)

99

ungefähre Betrag v. Robe angegeben

i ĩ ĩ ich öfters von v i mmbekannten Pribaten auf meine Seidenstoffe Bestellungen, in denen der u . 34 Auch in der letzten Weihnachtssaison erhielt ich öfters von verschiedenen ganz un P f 6 3 nn,,

war, mit der Bemerkung; „nur etwas durchaus Solides zu senden; im Uebrigen würde mir die Wahl des Stoffes vollständig überlassen,

solid im Tragen sei“ u. s. w. ö : . . . a nun so Mancher gern mit einer seidenen Robe eine unverhoffte Weihnachtefreude machen möchte, ein Laie aber wenig oder fa nichts v ö dieses Jahr . en allen n die mir ebenfalls ihr Vertrauen schenken wollen, eine Preieliste meiner bekanntesten Marken aufzuseichnen, ohne daß es erst nothwendig ist. Muster vorher .

kommen zu lassen (die ich jedoch auf Wunsch jederzeit franko einsende).

Da ich als genügend bekannt voraussetze, daß

jederzeit umtausche, was nicht nach Wunsch ausfällt so hat ja der Besteller in keiner Weise zu befürchten, daß er mit einem solch' kostbaren Geschenk Undank erntet. - . , Ich versende also porto- und zollfrei in's Haus nach Deutschland und Oesterreich⸗Ungarn Stoff zu einer kompleten Robe (15 motzes) von meinen

Taffetas R Taffetas Ja 60 ĩ Taffetas Cla 60 Taffetas Bla 60

aille VIIa 60

aille VIa 60 Faille Va 60 Faille TVa 60

schwarze

54 Em. breit à Mk. 33. 15

n. 77

Farbige

Faille Ia 54 . Faille Extra

Cachemire F GCachemite D

Cachemire C 60 ö Cachemire B 60 ö Cachemite A 60 ö

144. ö 69 . 56. 65. 57. 665.

6 38. 30 33. 50 ö 65. . 165 50. 48 Cm. breit (16 mèêtres) à Mk. 55.

(15 mètres) J 80. (165 motres) 3 ,

per Robe.

Cachemire AA 60

W. ; Cachemire Extra 60,

III III

*.

60 ö

Seidenstoffen:

60 Cm. breit à Mk. 89.

100. 113. 125. 145. 163. 192.

7.

III III

1

. 8 aill es (ca. 380 verschiedene Farben):

fl. 32. 45 6. ö, 125. 73. 50 .

Wenn ein Herr eine Robe von den farbigen Failles bestellt, so bitte die Farbe der Haare und das ungefähre Alter der Dame, f

W.

hell⸗, mittel oder dunkelfarbig gewünscht wird, und einem jeden diesbezüglichen Austrag werde ich stets meine gewissenhafteste persönliche Aufmerkfamkeit schenken.

Naturfarbene

ö Mł'. 15. 3 f. J. Id fr.

(waschecht) IIa

Mt. 22. S5 = fl. I3. 40 tr.

Seiden⸗Bastkleider.

Mk. 38. S fl. 16. 45 fr.

Extra ö Mk. 34. fl. 20. —.

Diese Preise verstehen sich für Stoff zu einer kompleten Robe (nur bei Abnahme von mindestens 2 Stück versende dieselben zollfrei. Ferner:

Weißseidene Brautkleider

von ca. Mk.

zurückgesandt werden.

in Taffetas, Atlas und Faille

40. (— fl. 25. bis Mk. 150. (— fl. 90. p. Robe, in ea. 30 verschiedenen Qualitäten. e , a , . nochmals ausdrücklich zu erwähnen, daß ich nach dem Feste nmtausche, was nicht konvenirt, und können die Sachen an meine betreffenden Speditions-Häuser J

z i idenstossen stehen Muster jederzeit gern zu Diensten. . . j . ,, , . . der . nach notirt und kommen so zur Versendung, daß sie zur rechten Zeit, am 28. oder 24. Dezember, in den

Händen der Besteller sind.

Briefporto nach der Schweiz: 20 Pfg. 10 kr. 65. W.

Zürich.

RR Depeschen Adresse: Henneberg Zürich.

Die ungefähre Preis- Angabe genügt, und ob Taffetas, Atlat oder

G. Henneberg' s

Sede nstoff⸗ Fabrik · Dẽpõt.

on Seidenstoffen rersteht, so fühle ich mich auch

die Beträge für meine Sendungen erst nach Empfang derselben zu zahlen sind (nur über vollständig unbekan te Bestehler ziehe ich vorher Erkundigungen ein), daß ich ferner

nr die das Kleid bestimmt ist, anzugeben, und ob dasselbe in ö

Berlin: Redacteur: Riedel. Verlag der Expedition (Kessel). Druck. W. Elsner. Vier Beilagen leinschließlich Börsenbeilage).

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Slaats⸗A Anzeiger.

n 2z80.

Berlin, Sonnabend, de

n 27. November

1880.

Aichtamtliches.

Preußen. Berlin, 27. November. Im weiteren Verlaufe der gestrigen (16.) Sitzung setzte das Haus der Abgeordneten die zweite Berathung des Staats—⸗ haushalts-Etats für 1881382 mit der Diskussion des Etats der landwirthschaftlichen Verwaltung (dauernde Ausgaben, Kapitel 99, Titel J, Gehalt des Ministers) fort. Der Abg. Dr. Hänel wunderte sich, daß der Abg. von Rauch— haupt so leicht über die Rechtsfrage hinweggegangen sei. Derselbe habe einfach von vornherein Protest eingelegt gegen das, was von ihm (Redner) noch gar nicht gesagt sei, und der Mi⸗ nister habe es sich auch sehr bequem gemacht, indem derselbe

esagt habe, weil diese Institution bald Modifikationen er— ahren könnte, sei es einfacher, eine Verordnung zu erlassen, als ein Gesetz zu geben. Der Justiz-Minister werde gewiß erst nach Ueberwindung erheblicher Schwierigkeiten dazu gelangt sein, das Recht der Krone für diese Verordnung feftzustellen, aber darauf könne man sich verlassen, mit jener Leichtigkeit, mit welcher der Minister der Landwirihschaft über die Schwie⸗ rigkeiten hinweggekommen sei, sei dies bei dem Justiz-Minister nicht geschehen. Der Vorredner habe die schärfsten Angriffs⸗ punkte gegen die Zulässigkeit der Verordnung schon selbst her— vorgehoben, indem derselbe ausgeführt ö daß der Volksz⸗ wirthschaftsrath, eine Fortsetzung des früheren Staatsraths und dadurch die Kontinuität mit der früheren Gesetzgebung gewahrt sei, freilich habe der Abg. v. Rauchhaupt diesen Standpunkt nicht festgehalten, sei vielmehr zurückgegangen auf den Standpunkt des Ministers der Landwirthschaft, indem der Abg. von Rauch— haupt den Volkswirthschaftsrath verglichen habe mit dem Eisenbahnrath, dem deutschen Landwirthschaftsrath u. dgl: m. Hier liege gerade die Schwierigkeit der Frage, da doch dieser Volkswirthschaftsrath eine ganz andere Skellung einnehme. Jene Institutionen seien unabhängig von den Behörden, sie seien nur ein Beirath und ständen unter dem be— treffenden Minister. Der Volkswirthschaftsrath erhalte dagegen eine Organisation, die nicht eine Ünterstützung und Beihülfe des Ministers sei, sondern derselbe sei lediglich und ausschließ— lich für die Gesetzgebung bestimmt und werde in feierlicher Weise durch das Staats⸗Ministerium einberufen. Der Volks⸗ wirthschaftsrath sei ein vollkommenes Analogon des Staats— raths. Derselbe sei in eine unmittelbare Verbindung mit dem König gebracht, denn der Regel nach wenn nicht aus— drücklicher Königlicher Dispens vorliege solle kein Gesetz— entwurf der hierher gehörigen Art dem König vorgelegt werden, wenn nicht zuvor der Volkswirthschaftsrath mit seinem Gutachten gehört worden sei. Bezüglich des Staatsraths fei im Jahre 1848 ebenfalls die Frage aufgeworfen worden, ob derselbe mit der konstitutionellen Verfassung Preußens ver— einbar sei. In dem genannten Jahre habe das Staats⸗ Ministerium die Vereinbarkeit verneint; der Staatsrath sei deshalb außer Aktivität gesetzt worden. Später hätten sich die politischen Ansichten geändert, und 1854 sei der Staats— rath reaktivirt, zu welchem Zwecke die Regierung im Etat den Staaissekretär gefordert habe. Man habe damals die Frage der Konstitutionalität heftig ventilirt, sie sei zwar bejahend entschieden worden, aber auf Grund der Erwägung, daß der Staattrath einst auf dem Wege des Gesetzes eingeführt wor⸗ den sei. Wenngleich die bezüglichen Bestimmungen aus den Jahren 1817 und 1848 „Verordnungen“ hießen, fo seien das doch keine Verordnungen in seinem (des Redners) Sinne, sondern Gesetze gewesen. Das Staats-Ministerium habe die Frage der gesetzlichen Begründung des Staatsratht stets dem Abgeordnetenhause gegenüber hervorgehoben. Dieser Staats rath habe nun nicht einmal die starke Stellung gehabt, die der Volks⸗ wirthschaftsrath einnehmen solle. Während nämlich 5. I der Ver— ordnung ausdrücklich sage, der Beirath des Volkswirthschaft⸗ raths solle in der Regel eingeholt werden, habe die Zuziehung des Staatsraths im Ermessen des Königs abgehangen. Wie liege es nach alle in dem in dem Recht der Krone, eine dem Staatsrath parallele Organisation, die zum Theil dessen Kom⸗ petenz absorbiren solle, ohne die Form des Gesetzes zu schaffen? Die Konstitutionalität dieser Verordnung sel im höchsten Grade zweifelhaft. Er wolle in diesem Augenblick nicht weiter gehen. Schlechthin die Behauptung auszusprechen, daß eine Verfassungswidrigkeit vorliege, davor scheue er sich, weil er die Gründe des Staats-Ministeriums nicht kenne, und er, entgegen dem Abg. von Rauchhaupt, Anstand nehme, ohnẽ diese Kenntniß gegen jene Gründe zu protestiren. . Hierauf ergriff der Justiz-Minister Dr. Friedberg das

ort:

Ich kann es anerkennen, wenn der Hr. Vorredner von der Vor— aue setzung ausgegangen ist, das Staats Ministerium werde, als es Sr. Majestät den Erlaß der hier in Rede stehenden Verordnung vorschlug, ganz gewiß die Frage, ob dieser Erlaß im Wege einer Ver⸗ orbnung oder auf dem Wege der Gesetzgebung geschaffen werden müsse, nicht unerwogen gelassen, vielmehr fehr eingehend die konsti⸗ tutionelle Seite dieser Verordnung erwogen haben, ehe es zu dem Antrage an Se. Majestät gelangte. Es ist ja nicht leicht, einer Ausführung eines so gewiegten Staatsrechtslehrers, wir wir eben ge— hört haben, so zu folgen, daß sich jedes seiner Argumente hier ge⸗ nügend beleuchten könnte. Fasse ich aber seine Argumente im We⸗ sentlichen zusammen, so gehen sie auf Folgendes hinaus. Die Staats⸗ regierung hat durch diesen Landesrakh eine Institution geschaffen, welche mindestens parallel mit dem noch bestebenden Staatsrath läuft, wabrscheinlich sogar die gesetzlichen Attributionen dieses Staatz⸗ raths alterirt und schwächt.

Wäre die Prämisse des Hrn. Abgeordneten richtig, daß der Staate⸗ rath, der ja. wie richtig gesagt ist, gesetzlich noch heute besteht, daß dieser Staatsrath identisch wäre in seinen Aufgaben und in seinen Attributionen mit dem p geschaffenen neuen Volkzwirthschaftzrath, dann würden die eduktlonen des Herrn Abgeordneten, glaube ich, allerdings zu dem Schlusse führen können, zu dem er gekommen ist: nämlich, daß die Verfassungsmäßigkeit dieser Verordnung mindestens als eine zweifelhafte angesprochen werden könne. Denn und das danke ich dem Herrn Abzeordneten er ist nicht dazu vorge chritten, die Verfassungewidrigkest dieser Verordnung seinerseits zu behaupten; darum lege ich seine ganze Ausführung auch nur in dem Sinne aus, daß er damit hat Gelegenheit geben wollen, vor dem Lande die Verfassunge mäßigkeit dieser Verordnung zu diskutiren und wie ich glaube nachzuweisen.

Denn ich behaupte allerdings, daß seine Prämisse eine falsche ist. Der Staatgrath ift in seiner fundamentalen Zusammensetzung in den ihn zugestellten Aufgaben ein absolut Verschiedenet von dem

Rath, der hier gebildet worden ist. Welches sind die Aufgaben des Staaterathe? Er soll beiräthig sein der Gesetzgebung auf allen Gebieten des Staatslebens, sie mögen betreffen die Kirche, die Schule, oder das Rechts leben überhaupt. Ueberall soll er nach feiner ur⸗ sprünglichen Organisation der ver fassungsmäßige Mitberather der Staattzregierungen sein. Meine Herren! Nun seben Sie sich dagegen das Gebiet dessen an, was dieser Verordnung über den Volkzwirth—⸗ schaftsrath zugewlesen ist. Er hat lediglich uad allein die Aufgabe, wichtigere wirthschaftliche Interessen, von Handel, Gewerbe, Land und Forstwirthschaft wahrzunehmen. Kann man nun eine solche objektiv engbegrenzte Aufgabe, kann man die Aufgabe, den ganzen Staat bei seiner Gesetzgebung zu berathen, mit der Begutachtung identifiziren, die hier eingeführt werden sollz die Begutachtung ist so wenig ein neingeschobenes Rad“ in die Legislative, wie fich der Herr Vortedner augdrückte, daß ste eben nichts weiter ist, als ein Beirath für die be⸗ treffenden Ressort.Minister, damit sie auf Grund dieses Beirathes in den Stand gesetzt werden, ihre Anträge an den Landesherrn besser und technischer vorbereitet vortragen zu konnen. Darum beftreite ich auch der Institution den Charakter einer Behörde im gewöhnlichen Sinne. Der Staatsrath war eine solche Behörde, dieser Rath aber hat eine ganz abweichende Organisation von der (iner Behörde; er ist eben nur eine die Minister unterstützende Körperschaft, eine 7 die diese anrufen, wenn sie glauben, derselben bedurftig zu sein. Am schlagendsten, alaube ich, tritt der Unierschied zwischen dleser Körperschaft und dem Eisenbahnrathe hervor, über welche ja in diesem Augenblick ein Gesetzentwurf vorliegt, wenn Sie die Verschiedenheit der Aufgaben beider miteinander vergleichen, die, welche jenem Eisen⸗ bahnrath, und die, welche diefem Vol kswirthschaftsrath zugewiesen sind. Ber Eisenbahnrath soll die Gesetze vorbereiten; denn es heißt im 5. 1, er werde berufen zur beiräthlichen Mitwirkung“, während dem Volfswirthschaftsrath nur eine gutachtliche Mitwir⸗ kung gegeben ist. Weiter heißt es im §. 66

Der Bezirkseisenbahnrath i st von der betreffenden Eisenbahn⸗

direktion in allen wichtigeren Fragen zu hören. Seine vorangehende gutachtliche Anhörung ist also hier obligatorisch vorgeschrieben; dasselbe gilt vom 8. 7, in dem gesagt wird:

Dieser Eisenbahnrath muß alljährlich mindestens zweimal ein⸗

berufen werden, während es beim Volkswirthschaftsrath lediglich in die Fakultät der Staatsregierung gegeben ist, wann sie ihn hören wil. In §. 16 heißt es: ‚dem Landezeifenbahnrath find zur Aeußerung vorzulegen“ nun zahlt der Paragraph alle die Theiata auf, die, wie vorher angeführt, ibm zugehen sollen. Der Landes eisenbahnrath muß nach 5. 16 mindesteng einmal viertelsährlich nach Berlin be rufen werden, und selbst wenn Verordnungen zu erlassen sind, bei denen Gefahr im Verzuge analog solchen Verordnungen, die ver⸗ fassungtlmäßig oktroyirt werden können selbst dann soll dem Eisen⸗ bahnrath nachträglich diese bei Gefahr im Verzuge gegebene Vercrd⸗ nung vorgelegt merden.

Von allen solchen obligatorischen Auflagen finden Sie in dieser Verordnung vom 17. November nichtz. Es ist somit nicht ein in lie. Geseß gebung „hineingeschobenes Rad“, sondern es ist ein Rad, hineingeschoben in die Verwaltung und zwar zur Unter— stützung der Ministerien, zu Gunsten einer besseren Vorbereitung ihrer Anträge an die Krone, Wenn nun der Hr. Abgeordnete sagt, der Rath wäre nicht ein Theil der Organifation innerhalb eines Ministeriums, sondern er stehe neben dem Ministerium, so möchte ich doch glauben, daß diese Argnmentation nicht vollkommen zutrifft. Dieser Beirath ist den betreffenden drei Ressort Ministern an die Seite geschoben und es soll diesen damit die Möglichkeit gegeben werden, jet wedem Ressort⸗ Minister für sich und auch anderen, als den Ressoet⸗Ministern, wenn sie sich über Interessen, die zwar nicht direkt, aber doch per in- diréctum auch ihr Ressort bereichern, zu belthren, daß sie sich dieses Beiraths bedienen können. Erlauben Sie mir, meine Herren, an analoge Vorkommnifsse zu erinnern. Es ist jahrelang, namentlich bei den gesetzgebenden Arbeiten der Reichsregierung hergebracht gewesen, daß, wenn die betreffende Reichsbehörbe einen wichtigen Gesetzentwurf vorzuberathen und vorzuarbeiten hatte, sie dazu aus allen Theilen Deutschlandz diejenigen Personen einberief, von denen sie glaubte, daß sie für die Aufgabe einen fachverständigen Beirath bilden könnten. Ich darf dabel aus meiner eigenen Erfahrung im Reichsdienst sprechen. Als es sich beispielsweise darum handelte, eine Rechtsanwaltéordnung zu schaffen, habe ich nicht geglaubt, mich an den grünen Tisch setzen und an ihm aus den Äften bie neue Organisation schaffen zu dürfen, sondern die Reichsregierung berief aus allen Theilen Deutschlands Sachver ständige, die Wochen und Monate mit den Reiche behörden beriethen; erst auf Grund dieser Insormationen stellten wir dann den Gefetzentwurf auf. Als es sich ein andermal darum handelte, ein Gesetz über die Vollstreckung der Freiheitsstrafen zu entwerfen, da haben wir zu diesem Ende gleichs falls aus ganz Deutschland gewiegte Strafanstaltsbeamte einberu- fen, die uns auf diesem Gebiet die nothwendigen Informationen geben konnten. Mit demselben Rechte, mit dem der Fr. Abg. Hänel jetzt sagt, der Volkewirthschaftsrath ist ein zwischengeschobenes? Nad ' der Legislative, hätte daz auch von jener freien Vereinigung gesagt werden können, denn auch sie schoben sich zwischen die Regierung, Bundesrath und Reichstag ein bei dem, wa als Vo. lage für letztere vorbereitet wurde.

Hätte die Staatsregierung bei der vorliegenden Verordnung irgend wie vermeiden können, daß bei ihr auch nur die Möglichkeit einer Ver⸗ fassungswidrigkeit behauptet werden könnte, dann hätte sie es ja in der That sehr leicht, den selben Weg einzuschlagen, den sie mit dem Gesetzentwurf über die Eisenbahnräthe ein geschlagen hatte. Aber weil sie von der wohlerwogenen Ueberzeugung ausging, daß es sich hier nicht um einen Akt der Gesletzz ebung, sondern lediglich um einen Regierungsakt im Kreise der Verwaltung handelt, hat sie ge—⸗ glaubt, den Weg der Gesetzgebung nicht betreten zu dürfen. Denn, meine Herren, die Frage, ob ein Gegenstand gesetzgeberisch behandelt werden soll, oder ob er auf dem Wege der Verordnung behandelt werden darf, das ist nicht eine Frage bloßer Opportunitaͤt, sondern das ist ganz eigentlich eine Frage schwerer staato rechtliche: Erwägung und wo die Regierung nach wohlerwogener Prüfung überzeugt ist, daß nicht ein Aft für die Gesetzgebung vorliege, da darf sie diesen Weg auch nicht einschlagen; denn wie die Re ierung berufen ist, die Rechte der Landesvertretung zu . . sie auch berufen, die Rechte der Krone ju wahren und wa die Krone allein rorgehen darf, da dürfen die Minister ihr nicht rathen, die Mitwirkung resp. den Beirath der Landesvertretung in Anspruch zu nehmen.

Eine kleine Bemerkung mag mir nun der Herr Abgeordnete noch gestatten in Betreff einer angefochtenen Aeußerung des Herrn Land⸗ wirthschafts · Miisters. Nach den Ausführungen des Herrn Abgeord⸗· neten könnte man nämlich glauben, der landwirthschaftliche Minister habe die Frage, ob Gesetz ob Verordnung so behandelt, daß er gemeint, wir haben den Weg der Verordnung nur gewählt, weil dies der leichtere und einer Abänderung zugänglichere fei. So wie ich den landwirthschaftlichen Minister derstanden Babe, hat er dieses Argument niht gemacht; er hat in den Gründen, die dazu geführt haben, den Weg der Verordnung zu wählen, al hinzutretendeg Moment auch das Argument hinzugefügt: eine so beschaffene Ver⸗ ordnung kann, wenn demnächst Mißstaͤnde die Nothwendigkeit ihrer Abänderung berautzstellen sollten, leichter abgeändert werden, als

wenn die Institution durch 996 geschaffen wäre. Ich glaube, diese Argumentatien ist in keiner eise angreifbar. Da ich aber nun einmal bei nebensächlichen Fragen bin, so darf ich den Hrn. Abg. Richter vielleicht noch auf etwas, was mir allerdings erst in diesem Augenblick bekannt geworden ist, aufmerk⸗ sam machen, daß die Aeußerung eines Ober Präsidenten über die Auswahl der vorzuschlagenden Personen, dann mit demjenigen, was die Staatzzregierung verfügt hat wenn anders ich den Abg. Richter richtig verstanden habe nicht vollkommen harmoniren würde. Allerdinges hat die Staatsregierung durch Reskript vom 19. November, in dem sie die Wahl der Personen ver⸗ fügte, eine tabellarische Nachweisung dabei angeordnet.

Um diese vorerwähnte tabellarische Nachweisung einzurichten, heißt es in dem Refkripte:

wolle Ew. ꝛc. gefälligst nach folgendem Schema die Personen aus⸗

wählen. I) Nummer, 3) Name des Gewählten. 3) Geschãft

und Stand. I Alter, 5) Religion, 6) präsentirende Wahl kõrper⸗

schaft, 7 Qual fikation.

Ich möchte also doch glauben, daß hiernach die Tabelle eigent⸗

lich nur ein sehr nüchternes Nationale entkält und am wenigsten darauf berechnet gewesen ist, irgend welche politische oder religiöse Qualifikation erörtern zu fafsen. In Summa um zum Aus—⸗ ang punkt zurückzukehren, glaube ich, daß die von dem Hrn. Abg. Hänel als zweifelhaft hingestellte Frage, ob der Weg der Verordnung hier zulässig gewesen, oder der Weg der Gesetzgebung hätte gewählt werden müssen, dahin beantworten zu müssen: es ist der Weg der Gesetzgebung nicht gewählt worden, weil die Staats⸗ regierung davon ausging, das sie mit der Verordnung vom 17. No⸗ vember keinen Akt der Gesetzgebung, sondern nur einen Akt in“ nerer Verwaltung übe.

Der Abg. Frhr. von Schorlemer⸗Alst bemerkte, zu den Ausführungen des Ministers habe er nur wenig hinzuzufügen. Es sei nach seiner Ansicht ungerechtfertigt, anzunehmen, daß bie Thätigkeit der Landesverkretung dürch den Volkswirth⸗ schafts rath geschädigt werden könnte, da nach dieser Richtung bereits so viel geschehen sei, daß man sich bei dieser Kleinig⸗ keit nicht daran zu stoßen brauche. Man könne der Krone nicht das Recht bestreiten, sich einen Beirath zur Abfassung der Gesetzentwürfe zu wählen, sonst müßte man den Eisen⸗ bahnrath u. s. w. auch abschaffen. Gesetze sollten durch den Volkswirthschaftsrath nur vorberathen werden, dann bringe die Regierum, sie zur verfassungsmäßigen Genehmigung vor die Landesvertretung. Was die Einwürfe der Linken betreffe, so würde das Haus nach seiner Ansicht die ganze heutige Debatte nicht gehabt haben, wenn man sich im Ueber⸗ gang vom Schutzzoll zum Freihandel befände. Der Abg. Richter habe gesagt, es sei bedenklich, neben dem Ministerium diese Körperschaft einzurangiren, aber, man habe vor, unter und neben dem Minister so viele Potenzen einzuschalten, daß auch dieser Volks⸗ wirthschaftsrath dem Ministerium nicht gefährlich werden könne. Er wolle sich kurz fassen, denn er glaube, die Frage habe nicht die Bedeutung, die man ihr hier heute gegeben habe. Er müsse das Haus darauf gefaßt machen, auch in dieser Session vom Abg. Richter Reden über Freihandel und Wahl⸗ reden zu hören. Wenn der Abg. Richter an der Vorlage das Eingehen auf napoleonische Institutionen unangenehm empfinde, so könnte derselbe ja seine Einwirkung auf die fort⸗ schrittliche Presse dahin geltend machen, daß sie nicht immer französisch-demokratische Einrichtungen empfehle. Der Abg. Richter habe mit seinen Darlegungen über die Lage des Landesökonomiekollegiums und des Ausschusses des Volks⸗ wirthschaftsraths nur den Zweck verfolgt, bei den Landwirthen gegen diese Einrichtungen Mißtrauen zu erwecken. Diese Ausführungen seien aber nicht zutreffend, und er versichere außerdem, daß es für eine Einrichtung sehr empfehlend sei, vom Abg. Richter getadelt zu werden. Er wolle dem Abg. Richter nicht feindlich gegenübertreten, aber so fähig der Abg. Richter auch sonst, namentlich im Finanzwesen, sei, die Landwirthschaft habe unter den Grundsätzen des Abg. Richter so sehr gelitten, daß das Mißtrauen gerechsertigt sei. Bei den Vertheilungs⸗ exempeln habe der Abg. Richter den Bergbau vergessen und dies sei bezeichnend für die Richtigkeit seiner Ausführungen. Die Arbeitervertretung tadele der Abg. Richter als sozial⸗ demokratischen Gedanken, er (Redner) glaube nun nicht, daß alle sozialdemokratischen Gedanken falsch seien, außerdem aber freue er sich, daß die Arbeiter jetzt endlich erkennen würden, wer für ihre Vertretung sorgen wolle. Den Worten des Abg. Richter, die Großgrundbesitzer hätten zu viel Sonderinteressen, halte er entgegen, daß gerade die n,, immer für Handel und Industrie eingetreten seien, während die Linke durch ihre freihändlerischen Tendenzen das Land der Äus— saugung durch das Ausland preisgeben wolle. Die Behaup⸗ tung des Abg. Richter: Seine Partei sei auch Rathgeber der Krone! hahe ihn einigermaßen überrascht. Wenn der Abg. Richter sich als Rathgeber der Krone sühle, so zweifle er doch, daß diese Auffassung auch von oben her getheilt werde, womit er dem Abg. Richter durchaus nicht die Befähigung ab⸗ sprechen wolle, später einmal ein Rathgeber der Krone zu werden. Auch er (Redner) würde Mancherlei an der Organi⸗ sation des Volkswirthschaftsrathes auszusetzen haben. Nament⸗ lich gefalle es ihm nicht, daß die Regierung sich die Wahl der Mitglieder aus der Zahl der Präsenkirten vorbehalte, er setze jedoch voraus, daß die Wahl nur den Zweck habe, für jede Frage den am besten geeigneten Vertreter zu finden und bie übrigen Präsentirten eventuell als Stellvertreter zu behandeln. Auf eine weitere Kritik könne er verzichten, da man sich einer vollendeten Thatsache gegenübersehe und nicht die Aufgabe habe, den Volkswirthschaftsrath nach den Beschlüssen dieses

. zu gestalten. Daß die Fortschrittspartei die ministerielle

tellung, welche sie bei der Präsidentenwahl eingenommen habe, so schnell aufgegeben habe, um wieder zur Opposition über⸗ zugehen, bedauere er. Die Fortschrittspactei entwickele in dieser Opposition einen Uebereifer, der dahin führen werde, daß sie hier ein eben solches Fiasko erlebe, wie sie es in der Judenfrage erlebt habe. Was wolle die Linke denn? Mono⸗ loge halten? Welchen Zweck glaube dieselbe damit zu er⸗ reichen? Die Vorlage werde in der Bevölkerung großen An⸗ klang finden; man werde sie mit Freuden begrüßen als einen gesunden Keim zu einer besseren Vertretung des Volkes. Die Bevölkerung sei es satt, ihre materiellen Interessen immer nur unter denn Gesichtspunkte einseitiger Parkeipolitik behandelt zu sehen. Es herrsche das allgemeine Gefühl, daß das Volk

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