Urrußischen Staats- Anzeigers: Berlin 8Ww., Wilhelm ⸗Straße Nr. 32.
*
r, , für den Deutschen Reichs ⸗ und Cong. *]
Preuß. Staats Anzeiger und das Central⸗Handels⸗
register nimmt an: die Königliche Expedition des Aeutschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich
1. Steckbriefe und Untersuchungs- Sachen.
2. Subhastati onen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
3. Terkänfe, V erpachtungen, Subriissionen ete
Verlosung, Amortisation, Zinszahlung
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 29424
1) Der Künstler Julius Reinhold Pohl, am! 21. April 1858 zu Burg Dorf geboren, 2) der Her⸗ mann Paul Frenzel, am 19. April 1858 zu Cott- bus geboren, 3) der Christian Bulkow, am 2. Sep— tember 1858 zu Drachhausen geboren, der Gott⸗— lieb Petatz, am 6 Mai 1858 zu Drewitz geboren, 5) der Martin Buder, am 2. November 1858 zu Drachhausen geboren, 6) der Handelsmann Max Miendel, am 25. Dezember 1860 zu Cottbus ge— boren,. 7) der Händler Christian Bubner, am 20. September 1860 zu Drachhausen geboren, 8) der Christian Hockun am 28. Februar 1860 zu Drachhausen geboren, 9) der Christian Greschenz, am 6. Januar 1860 zu Jänischwalde geboren, 16 der SchlossergeselQl Carl Friedrich August Noack, am 9. August 1869 zu Louisenruh geboren, 11) der Ernst Reinhold Robert gieolai, am 7. März 1860 zu Peitz geboren, 12) der Tuchmachergesell Robert Albert Hermann Otto, am 24. September 1860 ju Peitz geboren, 13) der Tuchmacher Paul Adolph Metag, am 2. März 1860 zu Sandow geboren, 14) der Friedrich Hermann Kerk, am 9. Dezember 1858 in Cottbus geboren, und 15) der Instru— mentenschleifer Rudolph Born, am 27. September 1860 zu Cottbus geboren, werden beschuldigt, — als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte in den Tienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet ver⸗ lassen oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundetgebiets aufgehalten zu haben, — Vergehen gegen 5§. 140 Abs. 1 Nr. 1 Str. G. B. Dieselben werden auf deu 12. Fe⸗ bruar 1881, Vormittags 9 Uhr, vor die Straf— kammer des Königlichen Landgerichts zu Cottbus, Zimmer Nr. 17, zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung ron dem Königlichen Civil-Vorsitzenden der Ersatz⸗ Kommission zu Cottbus über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. Cottbus, den 24. November 1880. Königliche Staatsanwaltschaft.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
. Aufgebot.
Vor unterzeichnetem Amtsgericht ist das Auf— gebotsverfahren behufs Todeserklärung nachstehend genannter, verschollener Personen, nämlich,
1) der am 23. Mai 1803 zu Kahla geborenen Wittwe Johanne Christiane Magdalene Hnbert, geb. Junge, zuletzt hier wohnhaft; des am 11. Januar 1848 geborenen Gürt⸗ lers Friedrich Albrecht Kopitzsch von hier;
) des am 10. März 1847 geborenen, seit der Schlacht bei Sedan, an der er als Soldat im 94. Infanterieregiment theilgenommen, ver⸗
X u. 8. w. Von öffentlichen Papieren.
Urkunde vorzu erklärung der Urkunde erfolgen wird. Ahlden, den 10. November 1880. Königliches Amtsgerlcht. Roscher.
1 Aufgehot.
Auf Antrag der Deutschen Vereins bank zu Frank⸗ furt a. M. werden die Inhaber des Talons und der Coupons von 1880 inel. ab zu der Aktie Nr. 10991 der Mecklenburgischen Friedrich⸗Franz ⸗Eisenbahn— gesellschaft hierselbst aufgefordert, ihre Rechte an diesen Urkunden unter Vorlegung derselben spä— testens in dem auf den
5. Dezember 1885, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht bestimmten Auf— gebots termin unter dem Nachtheile anzumelden, daß anderenfalls auf Antrag die gedachten Urkunden, so wie die zugehörige Aktie werden für kraftlos er— klärt werden.
Schwerin i. M., den 22. Novem ver 1880.
Großherzogliches Emtsgericht. W. *onich. Beglaubigt:
Mi lies, Gerichtsschreiber.
. Aufgebot.
Nr. 7165. Landwirth Johann Riegger von Ruhe⸗ stetten bei Klosterwald besitzt auf Gemarkung Sen tenhart 28 Ar 96 Quadratmeter Wiese im Gewann Blumenbriel, neben sich selbst und Martin Wekerle von Sentenhart, über welche sich kein Eintrag im Grundbuch vorfindet. Auf Antrag des genannten Besitzers werden nun alle Diejenigen, welche an die bezeichnete Wiese in den Grund und Pfand⸗ büchern nicht eingetragene, auch sonst nicht bekannte oder auf einem Stammguts oder Familiengutsver⸗ Fande beruhende Rechte haben oder zu haben glau— ben, hiemit aufgefordert, solche spätestens in dem
auf
Dienstag, den 4. Januar 1881,
Vormlttags 10 Uhr, vor Großb. . Bad. Amtagerichte Meßkirch stattfin⸗ denden Termine anzumelden, widrigenfalls dieselben für erloschen eiklärt würden. Meßkirch, den 12 November 1880. Der Gerich schreiber: ; Wankel. —
JJ
1
29449
Aufgebot eines Verschollene⸗.
Auf den Antrag des Gäatebesitzers Karl Robra! von Klostermansfeld ist für dessen Mündel, den da⸗ selbst am 20. Januar 1848 geborenen Seemann Rudolph Nahre aus Klostermansfeld, welcher zuletzt im Jahre 1865 aus Liverpool von seinem Leben und Aufenthalte Nachricht gegeben hat, ein Termin auf den 21. September 1881, Mittags 12 Uhr, angesetzt, nach welchem, wenn er sich bis dahin
mißten Johann Karl Gottlob Müller aus Weira, . eingeleitet worden, und zwar auf Antrag:
ad 1. des Satilers Martin Schütter hier und
des Gottfried Junge zu Kahla,
ad 2. des Rentiers Gustav Friedrich Kopitzsch . ( h ad 3. der voll- und halbbürtigen Geschwister ͤ ö
hier,
des Verschollenen. Es ist Aufgebotstermin auf Montag, din 10. Februar 1881, Vormittags 10 Uhr,
bestimmt worden, und werden hierdurch aufge⸗
fordert:
I) die oben unter . genannten Verschollenen, zu diesem Termine persönlich oder durch ge— der genannten Schuldurkunde, dem Hypothekenaus⸗
Bevollmächtigte oder auf schriftlich
hörig legitimirte unzweifelhafte Weise widrigenfalls auf Antrag Todeserklärung erfolgen und die antwortung ihres Nachlasses an die berechtigten (der sonst dazu befugten Per- sonen — bezügl. ad 1 nach Eröffnung des von der ꝛc. Hubert hier niedergelegten Testa—⸗ mentes — statthaben wird;
verfügen, ö us⸗
die Erbprätendenten der genannten drei Ver.
schollenen, in diesem Termin zu erscheinen, sich gehörig zu legitimiren, ihre Erbanusprüche an den Nachlaß der Verschollenen anzugeben und die erforderlichen Anträge zu stellen, widrigenfalls sie zu gewärtigen haben, daß ohne Rücksicht auf die Entbliebenen der Nachlaß nach Maßgabe des zu verkündenden Ausschlußurtheils denen ausgeantwortet werde, welche ein Erbrecht oder sonst einen rechtlich begründeten Anspruch angemeldet und be⸗ scheinigt haben, bezügl. in dem Hubert'schen Testamente letztwillig bedacht sind. Neustadt a. O., am 18. November 1880. Großherzogl. Sächs. Amtsgericht. Paulßen.
lasszo) Aufgebot.
Der Altentheiler, früher Anbauer, Johann Hein— rich Dunker zu Eilte, hat das Aufgebot einer von dem Bürger Friedrich Meyer zu Rethem ihm aut— gestellten Obligation über 250 Rthlr., bestehend in der Ausfertigung eines Protokolles des Amtsgerichts Ahlden vom 15. Juli 1864 mit Bescheinigung über die vom 16. jdm. m. erfolgte Eintragung der vom Schuldner bestellten Generalhypothet und Spezial— lypothek an seiner Bürgerstelle zu Rethem in das Hypothekenbuch des früberen Amts Rethem Fom. 1. pag. 28 sub No. 8 beantragt.
Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf
Donnerstag. den 9. Inni 1881, Vormittags 19 Uhr,
vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗
gebotstermine seine Rechte anzumelden und die
das Aufgebot der ange! lich Sypothekenurkunde, welche über die Abtheil. III. Nr. I auf dem Grundstück Lemnitz Nr. 40 A. für die Albertine Zedkowska auf Grund der gerichtlichen
sich zu melden, um über ihr Vermögen selbst zu ihre
nicht meldet, er für todt erklärt, und sein Nachlaß den sich ausweisenden Erben zugesprochen werden. Mansfeld, den 20. November 1880. Königliches Amtsgericht.
Aufgebot.
Der Besitzer Gustaͤo Henke zu Lemnitz Abbau hat verloren gegangenen
Urkunde vom 28. Juni 1836 eingetragenen Erbe—⸗ gelder von 60 Thlr. 24 Sgr. gebildet ist und aug
zuge und dem Eintragungsvermerk besteht, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, späte= stens in dem auf
den 15. Februar 1881, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anbergumten Aufge⸗
kunde vorzulegen, wiorigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Schoenlanke, den 23. November 1880.
. Königliches Amtsgericht.
1 Aufgebot.
Nr. 29 471. Auf Antrag des Andreas Beißmann
Ubstadt werden alle Diejenigen, welche an dem
unten bezeichneten Grundstück in dem Grund- und
Pfandbache nicht eingetragene, auch sonst nicht be⸗
kannte dingliche, auf einem Stammgut oder Fa—
milienguts verband ruheade Rechte haben oder zu haben glauben, aufgefordert, solche spätestens in dem auf
Samstag, den 8. Jannar 1881,
Vormittags 8 Uhr,
festgesetzten Aufgebot termin anzumelden, anderen⸗
fwalls dieselben für erloschen erklärt werden.
Ein Viertel Acker außer der Ebene neben Jacob Raggold und einem Bruchsaler.
Bruchsal, den 18. November 1880.
Gr. Amtsgericht.
Der Gerichtsschreiber:
Rittelmann.
, Aufgebot.
Laut des am heutigen Tage vor dem unterzeich⸗ neten Gerichte verlautbarten, am 20. d. M. abge⸗ schlossenen Kaufvertrages hat der Mühlenbesitzer Georg Münder in Münden von dem Fabrikanten Adolf Natermann daselbst käuflich erworben:
5,I6 Ar Hofraum 2c. in der Stadt Münden lwischen der Gasse und Hinterstraße belegen, Kbl. 8 Parc. 1655/66 2c. und Art. 208 der Grundsteuerm etterrolle mit folgenden darauf stehenden Gebäuden:
I) Packhaus Nr. 425 itt. a. der Gebäude
steuerrolle für Münden,
Deffentlicher Anzeiger.
legen, widrigenfalls die Kraftlok—⸗
23249
Aufgebot desselben beantragt. Jeder, welcher an diesem Quittungsbuch irgend ein
zwar 16. April 1881, Vormittags 11 Uhr, anbe⸗ raumten Termin zu melden und seine Ansprüche
(29439
Im Interesse der Eigenthümer Nießbraucher und Administratoren der im Weichbilde der Stadt Ber- lin gelegenen Gebäude wird zur öffentlichen Kennt. niß gebracht, daß dem Königlichen Kataster⸗Amt
5. Industrielle Etablissements, Fabriken
und Grosshandel. & G6. Jerschiedene Bekanntmachungen. 7. Literarische Anzeigen. S. Theater- Anzeigen.
In der Börsen-
Inserate nehmen an; die Annoncen ⸗ Expeditionen des „Invalidendank , Rudolf Mosse, Haasensteln
Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
XR
G. L. Daube & Co., E. Schlotte,
Bogler,
Annoncen · Burxeaus.
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9. Familien- Nachrichten. beilage. *
Nr. 507 Litt. c. daselbst,
3) Nebengebäude Nr. 507 Litt. d. daselbst, 4) Packhaus Nr. 5M Litt. e. daselbst, und allen Rechten und Gerechtigkeiten.
Diese Gebäude sind in der Häuserliste für Münden unter Nr. 456, 457, 458, 552 b., 552 c., 552 d. eingetragen.
Ueber den verkauften Grundbesitz ist ein Auszug aus den vorläufigen Fortschreibungsverhandlungen des Gemeindebezirks Münden, sowie eine Handzeich—⸗ nung zu dem heutigen Verlautbarungsprotokolle überreicht und können diese in den Geschäftsstunden auf hiesiger Gerichtsschreiberei eingesehen werden. Auf Antrag des genannten Käufers ꝛc. Münder werden alle Die, welche an den Verkaufsgegenstän⸗ den Eigenthums«,, Näher, lehnrechtliche, fideicom - missarische, Pfand. und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre Ansprüche so gewiß in dem auf Dienstag, den 25. Januar 1881, Vormittags 11 Uhr, im Lokale des unterzeichneten Gerichts angesetzten Termine anzumelden, als w edrigenfalls füc den sich nicht Meldenden im Verhältnisse zum neuen Erwerber das Recht verloren geht. Münden den 23. November 1880. Königliches Amtsgericht. gez Leonhardt. Bealaubigt: Günther, Gerichts schreiber.
1 Aufgebot.
Nachdem der Gerichtsrohlzieher Emil Morgenroth hier vorgestellt hat, daß er vom Aufenthalte, Leben oder Tode seines im Jahre 1857 nach Amerika aus—⸗
gewanderten Bruders Hildebert Karl Adolf Mor—
genroth von hier seit 20 Jahren keine Nachricht
gehabt habe, daß er aber des Abwesenden nächster Erbe sei und deshalb beantrage, nach Erlaß eines Aufgebotes den Abwesenden für todt zu erklären und ihm eventuell in Gemeinschaft mit dem sich etwa noch meldenden gleichberechtigten Erben dessen beiläufig 600 S. betragenden Nachlaß zuzusprechen,
so werden hiermit der genannte Hildebert Karl Adolf Morgenroth, sowie alle Diejenigen, welche an dessen Vermögen aus irgend einem Grunde An— sprüche zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre Än— sprüche und Rechte spätestens in dem auf den 6. Mai 1881, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigenfalls Hilde⸗ bert Karl Adolf Morgenroth für todt erklärt, sein
Vermögen dem Antragsteller resp. den etwa sich
meldenden und legitimirenden Berechtigten ohne
Kaution erb. und eigen thümlich überlassen werden
wird, alle nicht angemeldeten Ansprüche aber wer
den ausgeschlossen werden.
Gehreu, den 18. November 1880. Fürstliches Amtsgericht. III. Abtheilung.
Zur Bealaubigung:
Der Gerichtsschreiber:
Aufgebot.
Jakob Mölich, Essigfabrikant zu Güls, welcher behauptet daß ihm das Quittungsbuch der Coblenzer Volksbank eingetragene Genossenschaft über 3000 90 Mark — Dreitaufend Mark, lautend auf seinen Namen, abhanden gekommen sei, hat das Es wird hiermit ein
Der
Anrecht zu haben vermeint, aufgefordert, sich bei
dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 2, und sxpätestens in dem auf Samstag,
t 3. . (,. Erb⸗ bote⸗Termine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ Ind Rebbte näher nafhzuweisen, wäcrigenfalis, das
Buch für erloschen erklärt und dem ꝛc. Mölich ein
neues an dessen Stelle ausgefertigt werden soll.
Coblenz, den 16. September 1880 Königliches Amtsgericht. Abth. I.
Bekanntmachung.
Berlin 1. — Leipzigerstr. 60/651 — bei Vermeidung der im 5. 17 des Gesetzes vom 21. Mai 1861 — Gesetz Sammlung Seite 317, angedrohten Strafen,
soweit dieses noch nicht geschehen ist, gemeldet wer—
den müssen: 1) Bis Ende Dezember 1880: Die vom 1. April 1878 bis 31. März 1879 be—
nutzbar, beziehungsweise bewohnbar gewordenen Neu
bauten, resp. Vergrößerungsbauten (Aufsetzen eines Stockwerkes, Anbau eines Gebäudetheiles ꝛc). 2) Bis Ende Juni 1881: Die vom 1. April 1880 bis 31. März 1881 ein getretenen oder noch eintretenden Veränderungen in
den
2) etwa das westliche Drittel vom Seitengebäude der Einrichtung oder Benutzung, wonach bisher aut.
schließlich oder vorzugsweise zum Ge verbebetriebe dienende Gebäude vorwiegend zum Bewohnen ver— wendet werden.
Endlich sind zu melden:
3) Bis Ende März 1881:
Die vom 1. April 1880 bis 31. März 1881 einge⸗ tretenen, resp. noch eintretenden Aenderungen der Eigenthums oder der Benutzungsverhältnisse, durch welche steuerfreie Gebäude in die Klasse der steuer⸗ pflichtigen übergehen.
Berlin, den 22 November 1880.
Königliche Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern in Berlin. Rust.
lass! Bekanntmachung.
Durch Urtheil der J. Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Elberfeld vom 3. November 1889 ist die zwischen den Eheleuten Müller und
Bäcker Friedrich May zu Solingen, und der Ca—⸗ tharina, geb. Hammacher, ohne Geschäft daselbst, bisher bestandene ebeliche Gütergemeinschaft mit Wirkung seit dem Tage der Klagebehändigung — 253. Juli 1880 — für aufgelsst erklärt worben.
Der Landgerichts⸗ Sekretär: Jansen.
.
Nachdem von dem Königl. Garnison⸗Verwaltungs⸗ Inspektor Menne dahier für den Deutschen Reichs⸗ Militär -⸗Fiskus die Eintragung des unter dem Titel der Kriegsverwaltung bez. des Forstfiskuz katastrirten in der Gemarkung von Hanau und im Gutzbezirk Oberförsterei Hanau belegenen Grundeigenthumẽ, alf:
A. Gemarkung Hanau.
FE. 83: 5 Ar 89 Qu. Mtr. Wohnhaus mit Thor⸗ fahrt, Hofraum und
HE. S4: 2 Ar 85 Qu-Mtr. Hausgarten, Hinter⸗ bau, Waschhaus, Remise, Stallung, die Komman— dantur Nr. 9 der Schloßstraße,
Hinterbau, Brand⸗
3. 231: 1 Ar 34 Qu - Mtr e fg ie 3. 352: — Ur 48 Sn Sutt * der Schirnstraße, G. 252: Ar 48 Qu. Mtr. Hof stöõßt auf den ; . Stadtgraben,
q. 254: — Ar 52 Qu. Mtr. Hof längs der Mauer nach der Judengasse, / 6. 2653: 41 Ar 05 Qu. Mtr. Garten Hinter der Kaserne, (G. 256: 48 Ar 95 Qu.- Mtr. Garten daselbst, Theil von G. 23: 77 Ar 36 Qu. Meter Infan⸗ terie · Kaserne Mittelbau bis an die Flügel rechts 3 links Hinterbau mit Bäckerei, Paradeplatz Nr. 2, F. 14; 15 Ar 27 Qu.- Mtr. das Zeughaus mit R. 280/15: 3 Ar 87 Qu. Mtr. diẽe Hauptwache, Paradeplatz Nr. 6 F,. 2778/5: 1 Hekt. 53 Ar 77 Qu. Mtr. ( . — J
Freier Platz, der sg. Paradeplatz, H. Gutsbezirk Oberförsterei Hanau. BBB. 4/1: 25 Hekt. 47 Ar 33 Qu. Mtr. Exerzier⸗
platz,
. Pulver⸗ , nr o , n,. Scheibenstände,
BB t. 10/1: 1 Ar 94 Qu. Mtr. Wachthaus und Hofraum,
unter glaubhafter Nachweisung eines zehnjährigen ununterbrochenen Eigenthumsbesitzes in das Grund—⸗ buch von Hazau und in das Grundbuch des Gutz— bezirks Oberförsterei Hanau beantragt hat, so werden alle diejenigen Personen, welche Rechte an jenem Grundvermögen zu haben vermeinen, aufgefordert, solche spätestens im Termin den
27. Januar 1881, Vormittags 9 Uhr, bei der unterzeichneten Behörde anzumelden, widri⸗ genfalls nach Ablauf dieser Frist der bisherige Be⸗ sitzer als Eigenthümer in dem Grundbuch eingetragen werden wird und der die ihm obliegende Anmeldung unterlassende Berechtigte nicht nur seine Ansprüche gegen jeden Dritten, welcher im redlichen Glauben a! die Richtigkeit des Grundbuchs das
1
Hanau, den 22. November 1880. Königliches Amtsgericht. III. Hahn.
129537] Bekanntmachung.
Der in der Rechtsanwalts sist? des Kgl. bayer. Landgerichts Bamberg enthaltene Eintrag über die Zulassung des Kal. Advokaten und Rechtsanwalts Franz Martin Barlet, wohnhaft zu Lichtenfels, zur Rechtsanwaltschaft bei diesem Gerichte, wurde beute in Folge seines eingetretenen Todes gelöscht. Bamberg, den 26. November 1880.
Königliches Landgericht.
er Kgl. Landgerichts ⸗Präsident: Neupel.
29529
Das von David Schmidt. Bürgermeister denten gestiftete Stipendium an 69 M jährlich ist Anmeldung aufgefordert.
Annaberg, am 25. November 1880.
Bekanntmachun
9. hre 1317 zunächst für seine Descen Genußberechtigte werden hierdurch zur
allhier, im Jahre zu verleihen.
Der Stadtrath. . Scheibner, Bürgermeister. Gareis, Rfd.
Redacteur: Riedel.
2 der Expedition (Kessel.) ruck: W. Elsner.
Berlin:
Vier Beilagen (einschließlich Börsen Beilage).
(1249)
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königl
Mm 281.
Erste Beilage
Derlin, Wantig, den . Rmenkiet
ich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
1880.
1
ö
Aichtamtlich es.
Preußen. Berlin, 29. November. Im weiteren Verlaufe der vorgestrigen (16.) Sitzung setzte das Haus der Abgeordneten die zweite Berathung des Entwurfs des Staatshaushaltsetats für 1881/82 und zwar mit dem Etat der Gestütsverwaltung (Einnahmen Kap. 383) fort. Beim Kapitel 108, Titel 1—3 (Hauptgestüte in Trakehnen, Graditz und Beberbeck) dankte der Abg. Hellwig der Regierung für das Entgegenkommen, das sie der Pflege des Pferdebe⸗ standes, insbesendere in Hessen beweise. Seit 12 Jahren sei die Landwirthschaft entschieden zurückgegangen, erst jetzt nehme sie wieder einen Aufschwung; das könne er aus eigener Er— fahrung bezeugen, da er der mittleren Landwirthschaft an— gehöre und in der besseren Gegend von Hessen wohne. Der Abg. Grumbrecht spreche von einem großen Fort— schritt seit 50 Jahren. Wäre der Abg. Gumbrecht Landwirth, so stände es um sein Urtheil anders. Erst das Programm des Reichskanzlers werde bei seiner Verwirklichung den Aufschwung der Landwirthschaft herbeiführen. Wer die Verhältnisse des Bauernlebens kenne, wisse wie schwer der Bauer sich sein Brod verdienen müsse; um so schlimmer, wenn derselbe nicht nach Möglichkeit berücksichtigt werde. Die soge⸗ nannten Remontekommissionen deckten ihren Bedarf nur zum geringen Theil aus den Märkten, die sie selbst beriefen. Wenn von 200 vorgeführten Pferden nur 10— 14 angekauft würden — trotz tadellosen Materials — so sei das ein Beweis für die allzugroße Aengstlichkeit der betreffenden Kommißsfionen. Hier sei die Aengstlichkeit, namentlich in finanzieller Hin— sicht, nicht am Platze! Er müsse besonders darüber klagen, daß im Westen und namentlich auch in der Provinz Nassau ein so geringer Prozentsatz von Pferden zu Remonten ange— kauft würde. Bei dem allgemeinen Rückgang der Landwirkh— schast habe sich diese vielfach auf die Pferdezucht geworfen; diese könne aber nicht lohnend sein, wenn der Staat seinen Vedarf an Militärpferden nicht aus allen Provinzen deckte, sondern nur im Osten, wie dies jetzt der Fall sei. Jedenfalls könnten die Pferde, welche in Nassau gezüchtet seien, nicht schlecht sein, denn nach der Auswahl durch die Remontekom— 3 seien noch viele Pferde von Offizieren angekauft worden.
Der Abg. Dirichlet bemerkte, daß der letztere Umstand sehr oft vorkomme; er habe aber schon das Gefuͤhl, daß man im Westen zu viel Pferde kaufe, jedenfalls mehr, als es im Staatsinteresse wünschenswerth sei. Denn obwohl in Ost— und Westpreußen die ganze Remonte für die Garde, also sehr werthvolles Material gekauft werde, stellten sich in den west— lichen Provinzen die Preise pro Pferd um 60 S6 höher als im Osten; es werde also der Staat dadurch zum Schaden seiner Kasse belastet.
Der Abg. von Kröcher führte aus, daß die Remonte— kommissionen allerdings etwas zu heikel verführen, namentlich habe eine Zeit lang ein Präsident einer solchen Kommission in der Provinz Brandenburg derartige Forderungen gestellt,
daß alle von demselben angekauften Pferde für Offizier? taug⸗
lich gewesen seien; erst sein Nachfolger habe nach einer An— 1 des Kriegs-Ministeriums einen anderen Maßstab an— gelegt.
Der Abg. Frhr. von Schorlemer-⸗Alst bemerkte, daß diese ganze Materie doch nicht zum Etat der Gestütverwaltung, sondern zum Militär⸗-Etat im Reichstage gehöre. -
Hierauf wurde die Diskussion geschlossen und die Position bewilligt.
Bei den Landgestüten bemerkte der Abg. von Kröcher, daß man bei dem Ankauf von Hengsten die Gutachten der Landstallmeister einholen oder wenigstens beachten sollte; da⸗ durch könne man auch die Pferdezucht bei den bäuerlichen Be⸗ sitzern sörbern. Er bedauere nanientlich im Interesse der Pro⸗ vinz Brandenburg, daß das Hauptgestüt in Neustadt a. d. D. aufgehoben sei. Bei den Ankäufen für die Gestüte bitte er namentlich auf die Erforschung der Abstammung einen Werth zu legen. Er fordere die Regierung auf, eine tabellarische Uebersicht über die Ausrangirung sowohl der selbst gezüchteten, als der gekauften Hengste aufstellen zu lassen.
Der Staats-Mnister Dr. Lucius stellte nicht in Abrede, daß die Ausführungen des Vorredners großes Gewicht hätten und sich auf reiche Erfahrungen stützten; derfelbe habe aber auch gnerkannt, wie schwer die Aufgabe selbst für den besten Pferde⸗ kenner sei, 150 gute Beschäler auszuwählen. Daß Irrthümer vorkommen könnten, wolle er nicht in Abrede stellen, schon bei Arbeitspferden kämen diese Irrthümer vor, um wieviel eher bei der Remonte! Es gebe sehr wenig Privatzüchter, die über die Abstammung Rechnung legen könnten, wollte man immer auf die vorgelegte Abstammung halten, so würde der Pferde⸗ ankauf im Inlande noch viel geringer werden, was doch gewiß ein großer Schaden für die Pferdezucht im Inlande überhaupt sei; er wolle, wie gesagt, nicht behaupten, daß keine Fehler vorgekommen seien; das wolle er aber als Privatmann nicht amtlich konstatiren, daß in den letzten Jahren beim Pferde⸗ Ankauf größere Rücksicht auf die Provinzen genommen werde, als früher; das sei ein Verdienst des jetzigen General⸗-Land⸗ stallmeisters, dem die Provinzen dafür auch sehr dankbar seien. Dem Vorredner könne er die Versicherung geben, daß alle seine geäußerten Wünsche Beachtung finden würden. Was die Autrangirung der Hengste betreffe, so sei dem Hause im vo⸗ rigen Jahre ein Nachweis darüber zugegangen und sich darauf berufend, könne er sagen, daß die ö der Weise eingetreten sei, wie die Natur es fordere. Was die Mit— wirkung von mehr Pferdekennern bei dem Ankaufen anlange, so beschäftige ihn diese Frage sschon seit sei⸗ nem Amtsantritt; eine getheilte Verantwortlichkeit wäre ja. gerade für den dem Ankauf vorstehenden Beamten sehr wünschenswerth. Für Ost⸗ und Westpreußen habe er auch schon verordnet, Vormusterungen zu halten, bei denen die Privatzüchter ihr Material zur Prüfung vorstellen könnten. In wie weit ihm für die anderen Provinzen AÄehn— liches möglich werden würde, könne er jetzt noch nicht beur⸗ theilen, er setze aber voraug, daß von Seiten bes Militär-
emontekommandos ihm in der Hinsicht Schwierigkeiten ent⸗ stehen würden. Die Trauer des Abg. von Kröcher
darüber, daß das Hauptgestüt von Neustadt a. d. D. weggensm⸗ men sei, theile er; man stehe da aber Thatsachen gegenüber, die in Uebereinstimmung mit den Beschlüssen beider Häuser des Landtages ständen; über die Wiedereinführung des alten Zustandes könne er dem Hause in Rücksicht auf die allgemeine Finanzlage, die ihn schon zu manchen Ersparnissen genöthigt habe, keine Zusicherungen machen; wenn größere Mittel zur Verfügung slehen würden, werde er als der Erste jede nöthige Verbesserung eintreten lassen.
Der Abg. Dirichlet freute sich, konstatiren zu können, daß die von ihm schon seit langer Zeit gewünschten Vormusterun⸗ gen jetzt durch Verordnung eingeführt seien; dem Abg. von Kröcher erwidere er, daß er keinen Grund sehe, dem Gestütsdirektor eine so große Stimme bei den Pferbe⸗Ankäufen einzuräumen, weil die angekauften Pferde ja doch nicht in der Provinz blieben, sondern auf das ganze Land zerstreut, den betreffenden Gestütsdirektor nichts mehr angingen; was die vom Abg. von Kröcher so sehr gewünschten Abstammungs— listen betreffe, so seien dieselben doch nicht so sehr werthvoll; der Obduktionsbefund widerspräche häufig den durch die Ab⸗ stammungsliste hervorgerufenen Meinungen.
Der Regierungskommissar General Lüderitz erwiderte, wenn der Abg. von Kröcher ihn einmal in das Brandenburgische Land— gestüt begleiten wollte, so würde derselbe seine Vorwürfe über die Brauchbarkeit der Zuchthengste gewiß zurücknehmen, und sich auch überzeugen, daß die Abstammung der Pferde vollständig be⸗ rücksichtigt werde. Welche Wichtigkeit die Abstammung der Mutter auf die Rasse habe, wisse er sehr wohl. Die Bauern zur Züchtung zu ermuntern, halte er für falsch, da das nicht zur Verbesserung der Rasse beitragen könnte. Er könne das nöthige Material nur aus den besten Privatgestüten entneh⸗ men. Die Uebersicht über die Ausrangirungen sprächen für die Brauchbarkeit der angekauften Hengste. Allen Leuten werde er es nie recht machen können, er glaube aber mit allen Kräften und nach bestem Wissen auf die Hebung der Pferde⸗ zucht hinzuarbeiten.
Der Abg. von Rauchhaupt bedauerte, daß die Provinz Sachsen allein kein Landgestüt habe und bat, dieselbe bei Gründung eines neuen Gestütes zu berücksichtigen. Er danke dem Minister, daß die Landstallmeister beim Ankauf zugezogen werden sollten, dadurch würde auch verhindert werden, daß die Gestüte erst aus zweiter Hand von den großen Pferde— händlern kauften.
Der Abg., von Kröcher regte nochmals den Gedanken an, ein neues Gestüt wieder nach Neustadt a. D. zu verlegen.
Der Abg. Frhr, von Schorlemer⸗Alst konstatirte, daß die Angriffe auf die Thätigkeit des Ober⸗Landstallmeisters nur von zwei Abgeordneten aus Sachsen und Brandenburg aus ergangen seien. Westsalen und alle anderen Provinzen wüßten dem Ober⸗ Landstallmeister für seine erfolgreiche Thätigkeit und für die Berücksichtigung der Wünsche der Pferdezüchter großen Dank. Für die Ankäufe der Huchthengste müsse nur eine Persönlich— keit, nicht eine Kommission, maßgebend sein, und die Person, 9 jetzt an dem Platze stehe, erfülle ihre Aufgabe auf das
este.
Hierauf wurde die Diskussion geschlossen, und es wurden die laufenden Ausgaben sowie das Extraordinarium ohne Diskussion genehmigt. w
Es folgte der Etat des Ministeriums für Handel und Gewerbe.
Die Einnahmen wurden in Höhe von 302 884 S bewil— ligt. Bei den, dauernden Ausgaben, Kap. 67, Ministerium 222 310 66, Tit. . (der Minister, ohne Gehalt), berichtigte der Abg. Kalle einige Ausführungen des Abg. Richter über den Volkswirthschaftsrath. Allerbisge habe sich auf dem Han— delstage von 1878 für die Anträge der Handelskammer der Stadt Halle nicht eine große Majorität gefunden, aber die viel weiter gehenden Bückschen Anträge hätten Majoritäten von 56 gegen 39 für sich. Im Uebrigen könne er von einer Fortsetzung solcher, im Allgemeinen recht unfruchtbaren De— batten nur abrathen.
Der Titel wurde bewilligt, desgleichen Tit. 2— 8.
Tit. 9 Funktionszulage für den Bureauvorsteher 1200 6 wurde auf Antrag des Abg. Sachse an die Budgetkommission verwiesen, die übrigen Titel wurden bewilligt.
Bei Kapitel 66 (Handels- und Gewerbeverwaltung) und zwar bei Titel 83 (12 Gewerberäthe und 1 Fabrikinspektor 61 2900 966), erklärte der Abg. Dr. Kropatscheck, es habe jetzt den Anschein, als ob die sozialen Verhältnisse nicht mehr ein noli me tangere sein sollten. Das zeige der Volswirthschafts⸗ rath, über den er sich nur befriedigt aussprechen könne. Neben, demselben seien in den letzten Wochen vom Reichskanzler noch andere soziale Ideen angeregt worden, insbesondere die einer allgemeinen Arbeiterversicherung, welche letztere seinem früheren Kollegen Baare ihre Anregung ver⸗ danke. Die Idee sei indessen zu einer Unfallversicherung für Ar⸗ beiter zusammengeschrumpst. Die Diskussion darüber werde aller⸗ dings in diesem Hause nicht geführt werden können. Das stehe aber fest, daß jeder Versuch einer Aenderung des Haftpflichtgesetzes eine sorgsältige Unfallstatistik voraussetze. Den Fabrikinspek⸗ toren sei es bisher unmöglich gewesen, eine solche aufzustellen; er spreche dessenungeachtet seine Befriedigung Über das In⸗ stitut der Gewerberäthe und Fabrikinspektoren aus, weil ohne dieselben die Bestimmungen der Gewerbeordnung Vogel⸗ scheuchen sein würden. Die Arbeitgeber würden darauf nur dann Rücklicht nehmen, wenn sie wüßten, daß eine beobachtende Behörde hinter ihnen stehe. Um dem Mangel einer Unfall⸗ statistik abzuhelfen, hätten sich die Fabrikinfpektoren an die Arbeitgeber, Krankenanstalten 2c. behufs Erlangung von In⸗ formationen gewandt. Die Resultate seien aber sehr unsichere gewesen. Von den 288 hier in Berlin angemeldeten Un⸗
lücksfällen in Fabriken in von den Arbeitgebern dem Fabrikinspektor nur 7, von den Arbeitern nur 4 angezeigt worden. In Hannover sollten nach den Berichten der Fabril⸗ inspektoren 00 Fabriketablissements existiren. Von diesen . nur 115 Unfälle angezeigt worden, während die Leipziger
nfall⸗Versicherungsgesellschaft, bei der 179 hannbverische Ctablissements versichert seien, allein 96 Unfälle notirt habe. So lange die Arbeitgeber nicht zur Anzeigepflicht gebunden seien, werde man mie eine Basis zu einer Unfallversicherung
ꝛ Zugleich richte er an die Regierung die Bitte, die Berichte der Fabrik⸗Inspektoren früher veröffentlichen zu lassen. Dieselben sollten immer am 1. März eingereicht wer⸗ den, dennoch warte man auf die Berichte für das vergangene Jahr noch heute. Er wisse nicht, welche Gründe die Ver⸗ zögerung veranlaßt hätten, ob insbesondere die Arbeitslast der Fabrik⸗Inspektoren sich so sehr gesteigert habe. Die Zahl der Letzteren scheine ihm nicht auszureichen. Wenn J. B. für Ost⸗ und Westpreußen nur ein Fabrik-Inspektor existire, so könne von diesem nicht das verlangt werden, was nöthig sei. Er bitte, dieser Institution immer mehr Aufmerksamkeit zuzuwen⸗ den, da dieselbe kein unwesentliches Mittel zur Lösung der sozialen Frage bilde.
Der Regierungs⸗Kommissar Unter⸗Staatssekretär Dr. Jacobi entgegnete, das Haus werde es erklärlich finden, daß er auf den ersten Theil der Bemerkungen des Vorredners an diefer Stelle eine eingehende Antwort nicht gebe, weil die darin berührten Fragen Reichssachen seien. Bezüglich der monirten Ver⸗ zögerung in der Mittheilung der Berichte der Fabrikinfpektoren erinnere er daran, daß zufolge reichsgesetzlicher Bestimmung diese Berichte dem Reichstage und dem Bundesrath mitzu⸗ theilen seien. Da diese Anordnung jetzt das erste Mal ein Vollzug zu setzen sei, so dürfte fich daraus die Verzögerung erklaͤren und rechtfertigen lassen. Uebrigens sei gegenwärtig der Druck der Berichte fertig gestellt. Dieselben umfaßten etwa 70 Bogen. Die Regierung schenke der Thätigkeit der Gewerberäthe volle Aufmerksamkeit im Sinne der Instruktion vom vorigen Jahre. Dieselbe beruhe auf einer Vereinbarung der Bundesregierungen und sei also in der Hauptsache gleich⸗ mäßig für alle deutschen Bundesstaaten.
Der Abg. Richter erklärte, es sei nicht seine Absicht ge⸗ wesen, den gestern von ihm hier zur Sprache gebrachten Volkswirthschastsrath durch den ganzen Etat zu ziehen, wenn das aber von entgegengesetzter Seite gewünscht werden sollte, so werde die rechte Seite seine Partei auf dem Platze finden. Der Abg. Kropatscheck habe sich über den Volkswirthschafts⸗ rath befriedigt ausgesprochen, früher seien die Herren aber anderer Meinung gewesen und sie hätten ihre ÄAnsichten erst geändert, nachdem der Reichskanzler für diese Inftitution Interesse bekundet habe. Dem Abg. Kalle gegenüber halte er seine Mittheilungen über die kleine Majorität des Handelstages vollkommen aufrecht und wolle noch zur Illustration bemerken, daß alle großen Handels— kammern auf Seite der Gegner des Handelstages gestanden hätten. Der Abg. Kropatscheck habe die Arbeiterversicherungen erwähnt und wenn der Reglerungskommissar sage, diese Sachen gehörten in den Reichstag, so müͤsse er doch entgegnen, daß alle diese Pläne nicht vom Fürsten Bismarck als Reichskanzler, sondern in dessen Eigenschaft als preußischer Handels⸗Minister der Oeffentlichkeit übergeben worden seien. Wenn man Über die Sache ablehnend oder zustimmend sprechen wolle, so könne dies nur geschehen, wenn der betreffende Minister anwefend sei. Fürst Bismarck solle, wie man allgemein höre, jetzt sich einer fo vor⸗ trefflichen Gesundheit erfreuen, wie lange nicht zuvor, und es sei deshalb zu hoffen, daß derselbe nun bald würde nach dem Orte zurückkehren, wo Krone und Volksvertretung sich befänden. Er wolle hier das erwähnte Ar⸗ beiter-VersicherungsZs wesen nur ganz kurz streifen und be— merken, daß er allen eine gute Altersversorgung wünsche, denn piejenigen, welche nicht mit Rittergütern guf die Welt ge— kommen seien, würden immer zu klagen haben. Man könne noch weiter gehen und gleich jenem französischen König für die Aufgabe der Regierung erklären, daß auch der geringste Bauer am Sonntag sein Huhn im Topfe haben solle. Es komme nur darauf an, wie es gemacht werden solle, alles Uebrige seien Redensarten, welche bei denjenigen am wenigsten ver—⸗ fingen, welche von der Sache etwas verständen. Seit Jahren habe sich die liberale Partei bemüht, wenigstens die Hinder⸗ nisse zu beseitigen, welche bis jetzt der Bildung freier Alter— versorgungsanstalten entgegengestanden hätten während dieselben in England zu großer Entwickelung gelangi eien. Die Ausar⸗
erhalten.
beitung des Hrn. Baare würde vielleicht Niemand beachten,
wenn derselbe nicht nach Friedrichsruhe berufen worden wäre, und durch ein Telegramm an die industriellen Vereine in Düsseldorf den Schein erweckt hätte, als öb der Reichskanzler seine Ansichten theile. Letzteres würde er in hohem Maße'be⸗ dauern, denn das Projekt des Hrn. Baare sei' nur der dreiste Versuch eines Großindustriellen, die Lasten der Groß⸗ industryie auf die Kommunen und Arbeiter abwäl zen in. können. Es sei ein sozialaristokratischer Ver— fuch einmal die gesetzliche Haftpflicht theilweise auf die schon schwer belasteten Kommunen und Arbeiter zu wälzen und auf der anderen Seite, naturgemäße Verpflich⸗ tungen durch Verwandelungen in gesetzliche auch theilweise ab⸗ zuwäljzen. Eine einfache Rechnung zwischen dem, was jetzt und künftig von der Großindustrie gezahlt werde, müsse dies bestätigen. So viel über diese Sache, deren Erörterung er nicht provozirt habe. — Der Vorredner habe bedauert, daß die Verpflichtung, Unfälle in Fabriken anzuzeigen, noch nicht gesetzlich eingeführt sei. Der hieichetag habe ein solches Gesetz gewollt. Der frühere Minister Hofmann habe es ausgearbeiten, das preußische Staats-Ministerium habe es an den Bundes rath gelangen lassen. Der Gesetzenwurf würde schon in der vorigen Session dem Reichstage vorgelegt worden sein, wenn der Reichskanzler ihn nicht aufgehalten und nochmals zur Begutachtung an die Vertreter der Großindustrie gesandt hätte.
Hierauf ergriff der Staats-Minister von Bötticher das
ort:
Meine Herren! Es wird keiner besonderen Rechtfertigung be—⸗ dürfen, wenn ich auf die Bemerkung des Herrn Vorredner über die Politik des Herrn Reiche kanzlers und über seine Thätigkeit als sol⸗ ber nicht eingehe. Für diese Gegenstände giebt es ein anderes Par- lament, und der Hr. Abgeordnete wird dort reichlich Gelegenheit haben, Kritik zu üben. Ich möchte ihn nur bitten, bis dahin nicht zu viel Werth darauf zu legen, was über die Pläne des Reichs kanzlerz die Zeitungen bringen, und dlese Pläne nicht zu identifistren mit Privat aibelten, denen bisher ein offizieller Charakter nicht beiwohnt.
Der Hr. Abg. Richter bat inzwischen auch seine Bemerkungen auf die Thätigkeit des preußischer Herrn Handels Ministerz gerichtet. und in dieser Veitebnng balte ich mich verpflichtet, es auzjusr= cen gegenüker den untichtlzen Annahmen, gon denen man in er Presse