ausgegangen ist, und con denen auch heute det Hr. Abg. Richter „ lediglich Rücksichten auf seine Gesundheit
äche, zu seinem lebhaften Beruuern den Herrn
ur Handel und Gewerbe abhalten geute bei der Vertretung
F , Etats zugegen zu sein. Es ist vrrichtig, wenn der Hr. Abg. chter anführt, daß der Hr. Minister für Handel und Gewerbe sich
in Friedrichsruhe Vergnügungen hangebe, die mit seiner Abstinenz von den Geschäften in Berlin anvereinbar seien.
Weiter hat der Hr. Abg. Richter die Frage der Vertretung des Hrn. Ministers für Handel und Gewerbe berührt und auch dar. über halte ich mich verpflichtet, einige Worte z. sagen. Gerade die Rück ⸗ sicht auf seine Desundheit und eine zeitweise Ueberlastung mit Ge—⸗ schäften, hat den Herrn Reichskanzler veranlaßt, an mich, das Er= suchen zu richten, ihn, soweit die Vertretung eines Ministers durch einen anderen zulässig ist, in seiner Eigenschaft als Handels ·˖ Minister hier in Berlin zu vertreten. Meine Herren! Der Artikel 44 der Verfassung schreibt vor, daß jede Regierungs handlung Sr. Majestät des Königs der Kontrasignatur eines vzrantwortlichen Mini⸗ sters bedarf. Eg ist bisher in Abwesenheitsfällen, in Fällen von Krankheit und bei Verhinderung eines Ministers stets so gehalten worden, daß ein Kollege ersucht worden ist, diese Kontrasignatur zu übernehmen. Ich habe, als ich dem Ersuchen des Herrn Reichskanzlers stattgab, mich darüber orientirt, in welcher Weise eine solche Stellvertretung bisher behandelt worden ist, und ich kann versichern, daß dieselbe diesmal genau so behandelt worden, wie konstant in allen Fällen so lange wir verantwortliche Minister haben. Meine Herren, es bandelt sich bei dieser Stellvertretung eben lediglich um eine hoffentlich vorübergebende Vertretung (Zuruf links) Nein, seit Jahren dauer; sie nicht, sondern sie dauert ganz genau seit dem 28. Oktober dieses Jahres. Ich hoffe, daß der Herr Reichs kanz⸗ ler sehr bald im Stande sein wird, mich von der Stellvertretung wieder zu entlassen. Im Allgemeinen aber glaube ich, daß daraus, daß der Fürst Bismarck das Handels Miniflerium übernommen bat, kein Grund zu einem Vormurf, sondern vielmehr ein Grund zu dem lebhaftesten Danke für das ganze Vaterland abzuleiten ist.
Der Abg. Dr. Franz glaubte, daß die rechte Seite dieses Hauses Plänen des Reichskanzlers ein zu großes Entgegen⸗ kommen beweise, pa dieselbe in ihren Details dem ganzen Hause noch unbekannt seien. Das politische Leben lehre doch ein gewisses Mißtrauen mit Nothwendigkeit. Das Gesetz, be⸗ treffend die Anzeigepflicht, scheine jetzt wieder in weite Ferne gerückt; warum, sei nicht recht ersichtlich. Wohlwollende Fabrikbesitzer wollten sich doch freudig strengeren Bestimmun⸗ gen unterwerfen. Die Baare'sche Denkschrift als einen dreisten sozialaristokratischen Versuch des Großindustriellen zur Besei⸗ tigung des Haftpflichtgesetzes hinzustellen, sei nicht ganz be— rechtigt. Die Denkschrift sei deshalb verfehlt, weil Hr. Baare die Unfälle, in denen das Haftpflichtgesetz zur Geltung komme, mit denjenigen Unfällen, an denen der Arbeiter selbst die Schuls trage, zusammenwerfe. Dies sei nicht gerechtfertigt, denn im ersteren Falle sei die Ent⸗ schädigung des Arbeiters eine Frage der Gerechtigkeit, im zweiten eine Frage der Humanität. Trotzdem halte er die harte Kritik des Abg. Richter für unbegründet, da man dem Hrn. Baare den Vorwurf, einseitig die Interessen der Unter⸗ nehmer begünstigen zu wollen, nicht machen könne. Den Volkswirthschaftsrath halte er für eine segensreiche Institution, er bedauere nur, daß diese Organisation nicht bereits vor zehn Jahren ins Leben gerufen sei, es würden, wenn man schon damals Leute gefragt hätte, die Kenntniß von den Dingen und Interesse an den Fragen gehabt, nicht derartige Gesetze gemacht worden sein, deren Fh, sich als so verderblich für das Land erwiesen hätten. In Bezug auf die Gewerberäthe wolle er noch die Klage wiederholen, daß die gegenwärtige Stellung derselben sehr häufig zu Kollisionen führe, indem die Privatinteressen derselben mit ihren amtlichen Obliegenheiten in Wiederspruch geriethen. Diese Leute, sowie auch die Fabrikeninspektoren müßten die Qualität von Beamten haben, denn, um Vertrauen bei den Arbeitern zu finden, sei dies nöthig, und ebenso sei es erforderlich, daß diese Leute nicht etwa in irgend einem Abhängigkeitsverhältnisse zu einem Arbeit⸗ geber ständen. Ein Fabrikinspektor, der seinen Fabrikbezirk bereisen müsse, könne ein solches Nebenamt auch gar nicht an⸗ nehnien, wenn derselbe seine Aufgaben gewissenhaft erledigen wolle. Der eine einzige Gewerberath für Sst- und Westpreußen könne gar nicht neben dieser Beschäftigung noch Nebenämter verwalten.
Der Regierungskommissar erwiderte, daß auch die Re— gierung von dem Grundsatze ausgehe, dem Fabrikinspektor die Uebernahme keines Nebenamts zu gestatten, welches mit den Pflichten seines Berufs kollidiren könne. In dem vom Vorredner angeführten Falle habe die Regierung nicht die Ueberzeugung, daß eine solche Kollision vorliege; sollten Un⸗ zuträglichkeiten, welche aus diesem Verhältnisse entstanden feien, zur Kenntniß der Regierung kommen, so werde sie nicht zögern, den Gewerberath zur Niederlegung seiner Thätigkeit für den Gewerbeverein aufzufordern.
Der Abg. Dr. Meyer (Breslau) erklärte, nach den Argu⸗ mentationen des Abg. Pr. Franz, welcher den Volks— wirthschaftsrath mit Freuden begrüßt habe, würde man zu dem Schluffe berechtigt sein, der Abg. Franz habe sagen wollen, daß die Leute, die Gesetze seit 19 Jahren gemacht hätten, von der Sache nichts verstanden hätten. Es könne dem gegenüber nicht oft genug darauf hingewiesen werden, daß diese Gesetzgebung statt⸗ gefunden habe unter Mitwirkung der rechten Seite des Hauses und der Regierung. Möglich sei ja, daß Fehler gemacht worden seien, aber bedenkè man doch, daß vielleicht nach 10 Jahren eine andere Majorität ö. von der jetzigen würde sagen können. Man habe im Anfange große Zweifel darüber gehabt, ob die Einrichtung der Fabritinspeitoren gut sein werde oder nicht. Dieselbe habe sich überall bewährt, und er erkenne dies gern an. Auskunft aber wünsche er über eine andere Angelegenheit. Etwa im Februar diefes Jahres habe man über eine stattgehabte Bundesrathsitzung erfahren, daß dort ein Gesetz über die Anzeigepflicht der Unfälle tirt sei. Lange Zeit habe über die Sache nichts ver—
lautet, bis vor einiger Zeit plötzlich die, Norddeutsche Allgemeine
Zeitung“ eine Notiz gebracht habe, in welcher behauptet wurde, es sei gelungen, einen Gesetzentwurf über die Unfallstatistik durch das Plenum des Bunbesraths zu bringen, ohne daß der Neichskanzler davon etwas erfähreit habe. Eine andere ↄffiiöse Zeitung habe, gesagt, der“ PReichakanzler habe den Gesetzentwurf noch glücklich angehalten in Femm Augenblicke, als er von dem Ausschusse an bas Plenum des Bun desraths gehen sollte. Er bitte die Regierung, dem Haufe lber die S*icksale dieses Gesckentwurfs, der von allen Seiten herheige— sehnt werde, baldigst Auskunft geben zu wollen.
Der Abg. Frhr. von Wesnnigerode wandte sich gegen ein⸗ Zelne Ausführungen des Abg. Reichter. Es sei früher schon unh heute 7 der Verfüch gemacht worden, die rechte für die Geschüste mittrage — er erkenn? bas offen an —
aus dem durch die Zeitungen veröffentlichten Berichte disku⸗
daffir anzuklagen, daß er und seine politischen Fren ade das eine Mal beim Etat der Domänen Über Landwiryschaft und
heute bei dem Titel Gewerberäthe“ von den in der Luft be⸗ findlichen großen gewerblichen Transsrzionen gesprochen hät⸗ ten, und diese Anklagen hätten dieselben Herren erheben,
die noch gestern just bei dem Minister für die Landwirth⸗ schaft das Haus von den großen Problemen des Volkswirth⸗ schaftsrathes beinahe den ganzen Tag unterhalten hätten! Dem gegenüber halte er es für seine Pflicht, es einmal aus⸗ zusprechen und darauf hinzuweisen, daß diese Klagen um so ungerechtfertigter seien, weil sie aus dem Schooß einer aus⸗ gesprochenen Minderheit herstammten. Die konservative Partei in der Mehrheit führe die Geschäfte in erster Linie mit, nicht die Fortschrittspartei, und die linke Seite dieses Hauses lönne sich darüber kaum beklagen, daß die rechte Seite der Fort⸗ schrittspartei nicht für das freie Wort hier vollen Raum lassen wolle. Aber wenn die linke Seite gewissermaßen die Prätension erheben wolle, die Geschäfte und die Entwickelung der Debatten hier im Großen zu kritisiren, so bemerke er, das sei noch nie die Rolle der Minderheit gewesen. Er habe lange im Reichstag mit in der Minderheit gesessen, er hätte sich einen solchen Versuch aber nie erlaubt. Er habe es deshalb für seine Pflicht gehalten, die Herren von der Linken einmal im Besonderen aufmerksam zu machen, welche „erdrückende Minderheit“ sie hier im Saale repräsentirten. Dann habe der Abg. Richter mit einer ganz eigenthümlichen Logik gemeint, es wäre seltsam in Bezug auf die Sympathie seiner (des Redners) Partei für den Volkswirthschastsrath, daß sie jezt über das befriedigt wäre, was sie früher nicht verlangt hätte. Dürfe man denn nur befriedigt sein, wenn man das be⸗ komme, was man verlangt habe? Er glaube, das würde für die Fortschrittspartei wahrlich am allerwenigsten passen; die⸗ selbe werde nie zufrieden sein, wenn sie auch alles bekommen sollte, was sie verlangt habe. Das sei ja die Seele der Oppo⸗ sition, daß sie nie zufrieden sei wolle, das sei ihr Lebens— element.
Der Abg. Richter erklärte, der Vorredner habe gesagt, die konservative Partei, die Mehrheit, führe hier die Geschäfte. Er pisse wirklich nicht, wo hier im Hause die Mehrheit und wo die Minderheit sei. Die konservative Partei sei, soviel er wisse, auch eine Minderheit. Wenn man die Präsidentenwahl als bezeichnend für die Mehrheit ansehe, so wisse er nicht, ob der Vorredner in der Mehrheit oder in der Minderheit ge⸗ standen habe. Jedenfalls sei aber seine Partei für die Bil— dung der Mehrheit dabei nicht ganz ohne Bedeutung gewesen. Uebrigens . der Landtag doch noch eine andere Bedeutung, als blos der Mehrheit Gelegenheit zu geben, zum Ausdruck zu kommen. Es solle hier erprobt werden, ob Diejenigen, die in der Mehrheit seien, auch verdienten, es zu bleiben, oder nicht vielmehr bei der nächsten Wahl in die Minderheit zu kommen. In diesem geistigen Kampf solle Licht und Schatten gleich vertheilt sein, und über die Vertheilung entscheide allein die Geschäftsordnung. Auch die kleinste Minderheit habe des Recht, von der Geschäftsordnung denjenigen Gebrauch zu machen, den sie im Interesse der Geltendmachung ihrer An⸗ sichten für nothwendig erachte. Er acceptire, daß der Abg. von Minnigerode von der „erdrückenden“ Minderheit ge⸗ sprochen habe, der Minderheit seiner (des Redners) Partei gegenüber erscheine ihm der Abg. von Minnigerode aber in der That etwas gedrückt. Keineswegs habe er, wie der Minister von Bötticher meine, dem Reichskanzler daraus einen Vor— wurf gemacht, daß derselbe das Handels-Ministerium über—⸗ nommen habe. Es würde ihm im Gegentheil zur thatsächlichen Klarstellung der wirklichen Verhältnisse Preußens beizutragen scheinen, wenn der Reichskanzler nicht blos das Handel-Ministerium, sondern alle übrigen Ministerien übernehmen wollte. Er habe nur behauptet, daß, wenn der Reichskanzler das Handels-Ministerium einmal über⸗ nommen habe, für denselben auch die Verpflichtung daraus erwüchse, dem Hause Rede zu stehen, wenn auch nicht heute, so doch im Januar. Deshalb hätte er gewünscht, daß die Etatsberathung bis dahin verschoben würde. Hoffentlich würde aber der Gesundheitszustand des Handels-Ministers es dem⸗ selben bald erlauben, nach Berlin zu kommen, um den Be— rathungen des Etats des Handels-Ministeriums beizuwohnen.
Der Abg. Dr. Löwe (Bochum) bemerkte, der Abg. Nichter habe über den Entwurf des Hrn. Baare ein sehr abfälliges Urtheil gefällt, nach seinen (des Abg. Richter) Ausführungen scheine aber seine Information eine sehr oberflächliche zu sein, wenn derselbe behaupte, durch die Forderung, daß die Arbei— ter selbst und die Gemeinden an den Lasten der Unfallver⸗ sicherung theilnehmen sollten, wolle Hr. Baare nur die Last der Haftpflicht von den Schultern der Unternehmer abwälzen. Schon der Abg. Franz habe darauf hingewiesen, daß der Baare'sche Entwurf nicht nur die Fälle der Haftpflicht, sondern überhaupt jeden Unfall, von dem der Arbeiter betroffen werde, entschädigen wolle. Hr. Baare wolle hierdurch den Streit darüber, ob eine Verpflichtung des Unternehmers vorliege oder nicht, gänzlich beseitigen, weil derselbe mit Recht glaube, hierdurch ein wesentliches Moment der bedauerlichen Dishar⸗ monie zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu bescitigen. Ob Hr. Baare bei dem Maßstab der Vertheilung der Lasten, welche dem Unternehmer die Hälfte der Veiträge auferlege, das Richtige getroffen habe, sei eine Frage, die er (Redner) nicht entscheiden wolle, immerhin aber könne man nicht be— haupten, daß es sich um eine Abwälzung der Haftpflicht von den Schultern der Fabrikanten handele. Von einer Alters— versorgung, wie der Abg. Richter meine, sei in dem Entwurf überhaupt gar nicht die Rede. (Ruf: Es gebe zwei Ent⸗ würfeh Er (Redner) kenne nur einen Entwurf, und dieser handele ausschließlich von der Unfallversicherung; bei dem nahen Verhältniß, in welchem er zu dem Hrn. Bagre stehe, glaube er auch annehmen zu dürfen, daß derselbe ihm diesen angeblichen zweiten Entwurf mitgetheilt haben würde. Gegen den vom Äbg. Richter gebrauchten Aus⸗ druck „soziglaristokratisch“ müsse er Protest einlegen. Jeder, der, Hrn. Baare kenne, werde ihm zugeben, daß es wenige Männer gebe, die ein so warmes Herz für ihre Arbeiter und für ihre Mitmenschen hätten, wie es Hr. Vaare immer gezeigt habe.
Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, die außerordentliche Be⸗ slissenheit, die Verantwortung für die Gesetz ebung der letzten 10 Ja * von der liberalen Partei abzuwehren, 6 doch einigermaßen verdächtig, und sie sei ein Beweis für die Richtigkeit der Be—⸗
hauptung, daß diese Gesetzgebung in vieler Beziehung eine sehr bedauerliche geresen 9 Uebrigens sei die liberale Partei gar nicht im Stande, diese Verantwortung von sich abzuwäl⸗ en, denn sie habe in den parlamentarischen Versammiungen f entscheiden de Ma nn, gehabt und unter ihrem
Einfluß habe ein liberalisirendes Regiment die Ge⸗
etze eingebracht. Auch der Beifall, mit welchem 6 9 des Volkswirthschaftsraths im Lande aufgenommen worden sei, spreche für die Unzufriedenheit mit der bestehenden Gesetzgebung, denn sie bekunde das Bedürfniß, die Gesetze in besserer Weise, als dies bisher geschehen sei, vor⸗ zubereiten. Der Gedanke, die Gesetze erst dann vorzulegen, nachdem die Regierung Sachverständige darüber gehört habe, sei unbestreitbar ein richtiger; er hoffe, daß die Regierung sich nicht darauf beschränken werde, diese Männer zu hören, sondern daß sie auch ihr Urtheil berücksichtigen werde. Ob die in der Verordnung vorgeschlagene Zusammensetzung ge⸗ eignet sei und mit welchem Erfolge das neue Organ funktio⸗ niren werde, das müsse die Erfahrung lehren. Die Behauptung des Justiz-Ministers, daß der Volkswirthschaftsrath etwas ganz anderes sei, als der gesetzlich noch bestehende Staats⸗ rath, müsse er bestreiten; der Volkswirthschaftsrath sei nur eine Sektion des Staatsrathes, und es würde zu erwägen sein, ob es im Interesse einer stetigen Entwickelung der Ge⸗ setzgebung nicht zweckmäßig wäre, den Staatsrath vollständig zu reaktiviren. Den Gedanken, daß man die Institution des Volkswirthschaftsraths ohne Weiteres auf das Reich übertragen könne, acceptire er nicht. In der gegenwärtigen Form würde derselbe über die Kompetenz des Reiches hinausgehen und mit den Aufgaben des Bundesraths kollidiren. Wenn der Abg. Hänel die Verfassungsmäßigkeit der Verordnung mit großem Ernste bestreite, so sollte derselbe sich nicht darauf heschränken, sruchtlose Monologe zu halten, sondern bestimmte Anträge stellen; thue der Abg. Hänel dies nicht, so setze derselbe sich dem Vorwurf aus, zweckloser Weise die Sache zu schäbigen.
Damit schloß die Debatte. In einer persönlichen Be⸗— merkung konstatirte der Abg. Dr. Kropatschek, daß er von dem Volkswirthschaftsrath nur in einer Einleitungsfloskel ge⸗ sprochen und über das Projekt des Hrn. Baare kein Urtheil sich gestattet habe. .
Nachdem das Kapitel 68 genehmigt war, vertagte sich das Haus um 41½ Uhr auf Dienstag 11 Uhr.
Nr. 48 des Centralblatts für das Deutsche Reich, herausgegeben im Reichgamt des Innern, hat folgenden Inbalt: Allgemeine Verwaltungssachen: Ausweisfung von Aug⸗ ländern auß dem Reichsgebiet, — Zell⸗ und Steuerwesen; Zu—⸗ lassung gemischter Privat⸗Transitläger für Getreide in Elefleth und Nordenhamm; — Befugniß einer Zollstelle. — Marine und Schiff fahrt: Ernennung des Vorsitzenden einer Kommission für die Maschi⸗ nistenprüfung. — Post⸗ und Telegraphenwesen: Uebereinkommen mit der niederländischen Staatsbahn ⸗ Verwaltung, betreffend den Aue⸗ tausch von Packeten aus und nach Großbritannien. — Konsulatwesen: Ernennung; — Entlassung; — Exequaturertheilung.
— Nr. 44 des Jun st iz Ministerial · Blatts hat folgenden Inhalt: , Reichsgerichts vom 8. Mai d. J.
— Nr. 29 des herausgegeben im Königlichen Ministerium der öffentlichen Arbeiten, hat folgenden Inhalt: Erlasse des Ministers der öffentlichen Ar⸗ beiten: Vom 10. Oktober 1880, betr. Bewilligung freier Fahrt und freien Effektentrantzports bei Versetzungen. — Vom 29. O tober 1880, betr. Erlaß von Vorschriften für den Restaurationsbetrieb auf den Bahnhöfen. — Vom 30. Oktober 1880. betr. dat Verfahren bei der
Pensionirung der auf Kündigung oder unter dem Vorbehalt des
Widerrufs angestellten Beamten. — Vom 1. November 1880, betr. Einrichtung besonderer Frauen ⸗Coupés IV. Wagenklasse für die durch⸗ gehenden Personenzüge. — Vom 5. November 1880, betr. Beseitigung der Berberitzensträucher von den Bahnanlagen. — Vom 10. Rovem“ btr 1880, betr. die Beförderung von „gesalzenen Häuten“ und gekalktem Leimleder? auf den Eifenbahnen. — Vom 127. November 1889, betr. Aenderung der Vorschrift zu Rr. J. 8 Abs. 2 der vorläufigen Bestimmungen, betr. Erleichterungen in der Benutzung der Guͤterwagen (fünftägige Meldungen an die Königl. Eisenbahndirektion zu Magdeburg). — Vom 15. November 1880, betr. Zusatzbestimmung zu dem Reglement Über die unentgeltliche Be⸗
nutzung der Stagtf⸗ und unter Staate verwaltung stehenden Eifen⸗
bahnen vom 8. Juni 1880. — Vom 15. November 18865, betr. Ein⸗ fübrung einer ntuen Inftruktion über das Feststellungs⸗, Melde ⸗ und Nachforschungsverfahren bei fehlenden, überzähligen, beschädi ten 2c. Gepäckstücken und Gütern. — Vom 19. Novemher 1880, betr. Be⸗ strafung von Uebertretungen hestehender Vorschriften für den Eisen⸗ bahndienst, insbesondere bei Betriebsunfällen. — Nachrichten.
— Das 4. Heft des Ar chios für Eisenbahnwesen, Beilage zum Eisenbahn⸗Verordnungsblatt, hat folgenden Inhalt: Aus dem an den französischen Minister der öffentlichen Arbeiten erstatteten Berichte der Untersuchungs kommission, betreffend die Verhütung von Eisenbahnunfällen. — Der Uebergang zum Sttaasbahnsystem in Dänemark, — Notisen: Die Einführung von Sicherheitskuppelungen. Die Eisenbabnpolitik der französischen Staatsregierung und die fran⸗ zösischen Privatbahnen. Die Eisenbahnen Schwedens. Die Eisen . bahnen Australiens. Ueber die Erweiterung bestehender und die An— lage neuer Eisenbahnen, Kanäle und Tramways in Großbritannien. Betriebstinnabmen der französischen Hauptbahnen im ersten Semester 1880 und 1879. Statistisches von den deutschen Eisenbabnen. — Rechtsprechung und Gesetzgebung. — Bücherschau: Besprechungen. Uebersicht der neuesten Hauptwerke über das Cisenbahnwesen und aus verwandten Gebieten. Zeitschriften.
Gewerbe und Handel.
Cenytralamerika. Das Londoner Haus Seurtton Söhne hat Lirkulare versendet, aus welchen sich die Absicht ergiebt, eine direkte Dampferlinie zwischen London und Beliza (GBritisch⸗ Honduras) zu etabliren. Dieselbe soll vornehmlich dem Frachtverkehr dienen und Livingstone, Guatemala und andere Küstenplätze anlaufen. Für den Anfang werden nur jwei Schiffe in Dienst gestellt werden. — In Guatemala sind erfolgreiche Versuche, unter Mitwirkung der Regle⸗ rung, mit der Kultur des Cinchonabaumes, besonders in dem Depar— tement von Alta Verapaj, gemacht worden.
Auf der in diesem Jahre weniger altz in mehreren Voriahren befuchten Messe von Santa Rosa (Salvador) wurden 169 Terzlen Indigo gehandelt und je nach ihrer Qualität mit 53 bis 8 Realen per Pfund bezahlt. ; e
Am 31. August lief der binesische Dampfer „Hochund“ in den Hafen von San Francitco ein. Es ist dies das erste chin esische Schiff welches den Stillen Ozean kreust. .
Die bereits ernannten Regierungg⸗Kommissarien für die projek-⸗ tirte Nationalausstellung, welche im Jahre 1882 in Guatemala statt· finden soll, haben den Vorschlag gemacht, einen Fonds zu bilden, der unbemittelten Handwerkern die Beschickung der Ausstellung mit ihren Produkten ermöglichen und acht oder zehn Prozent der in dem Ge⸗ sammtgebiete der Republik aufkommenden Geldstrafen betragen soll.
Das „San Francisco ˖ Journal of Commerce? vom 24. Juli 1880 sagt, Bezug nehmend auf den Kaffeemarkt, daß die Einfuhr zur See vom 1. Januar bis 20. Jult einschließlich, während der letzten vier
lgende gewesen ist: Jabre folgende gewesen if 1873 1879 1sso
1877 Sack Sack Sack Sack 62 306 30460 17125 38027 743 279 953 8 422 21 455 19924 17513 22818 38 362 4406564 32466 55260 94166 95770 68 956 119527 5 644 1437 11847
10984 104 150 1090361 69503 131 374.
von Costa Riea. von Nicaragua von Salvador von Guatemala.. Total von Cent. Amerika von anderen Häfen. m.
Eisenbahn-Veror dnung s ⸗Blattes,
J; ⸗
.
Preußischen Ktaata- Anzeigers: Berlin 8VW., Wilhelm ⸗Sraße Nr. 32.
,,, für den Deutschen Reichs⸗ und Roni f
Preuß. Staat ˖ Anzeiger und das Central Handels-
register nimmt an: die Königliche Expeditien des Neutschen Reichs · Anzeigers und Königlich
. Steckbriefe und Untersuchungs- Sachen. n. dergl.
4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
KR u. s. w. von öffentlichen Papieren.
GSubhastattonen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.
lars Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Zimmermanns Hermann Schulze. Bertha, geb. Pacholsky, zu Burg b. M., vertreten durch den Rechtsanwalt Hientzsch bier, klagt gegen ihren Chemann, den Zimmermann Hermann Schulze, in unbekannter Abwesenheit lebend, wegen bötlichen Verlassens mit dem Antrage:
das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Verklagten für den allein schuldigen Theil zu erachten, und ladet den Verklagten zur mündlichen Verhand— lung des Rechtestreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Magdeburg auf den 24. März 18561, . Mittags 12 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge—⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Magdeburg, den 13. November 1880.
Die Gerichtsschreiberei der J. Civilkammer dez Königlichen Landgerichte. Nuthmann, Landgerichts. Sekretaͤr.
lw6st] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Barbiers Friedrich Schneide— wind, Sophie, geb. Hirschfeld, zu Olvenstedt, klagt gegen ihren Ehemann, den Barbier Friedrich Schneide⸗ wind, jetzt in unbekannter Abwesenheit lebend, wegen Ghebruchz, Mißhandlung, Versagung des Unterhaltz und böslichen Verlassens mit dem Äntrage:
das zwischen Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen, Verklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und die Prozeßkosten dem⸗ selben zur Last zu legen, und ladet ihn zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des König⸗
lichen Landgerichts zu Magdeburg auf den 24. März 1881,
Mittags 12 Uhr,
mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die— ser Auszug der Klage hiermit bekannt gemacht.
Magdeburg, den 19. November 1886.
Die Gerichtsschreiberei der J. Civilkammer des Königlichen Landgerichts. Kuthmann, Landgerichts⸗Sekretär.
kes Deffenkliche Zustellung.
Die Staatsanwaltschaft bei dem Königlichen Landgericht zu Coeslin klagt gegen I) den Schachtmeister, früheren Schmiedegesellen
—
Oeffentlicher Anzeiger.
Jnserate nehmen an: die Annoncen ⸗ Expeditionen des Invalidendank ! Rudolf Mosse, Saasenstein & Vogler, G. L. Danube & Co., E. Schlaotte, Büttuer & Winter, sowie alle übrigen größeren
2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen
3. Terkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.
b. Verschiedene Bekanntmachungen.
. literarische Anzeigen.
8. Theater- Anzeigen.
9. Familien- Nachrichten.
Annoncen⸗Bureans.
. der Börsen- beilage.
ö. *
Die Ehefrau des Wilhelm Veith zu Arheilgen, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Osann in Darmstadt, welche gegen ihren Ehemann, dermalen unbekannt wo abwesend, am T. September 1877 beim vormaligen Großh. hessischen Landgericht Daꝛmstadt wegen Verletzung der ehelichen Treue, schwerer Mißhandlungen und unüberwindlicher Ab keigung Klage erhoben hat, mit dem Antrage auf Trennung der Ehe vom Bande, ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts streits vor die zweite Civilkammer des Großh. Landgerichts der Provinz Starkenburg auf
Dienstag, den 15. Februar 1881,
; Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der offentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemächt. Gerichteschreiberei des Großh. hessischen Land—
gerichts der Provinz Starkenburg.
Linß, Hülfs ⸗Gerichtsschreiber.
zu] Oeffentliche Zustellung.
Die Ida Wilhelmine Saul, geb. Baner, gen. Gruber, in Leipzig, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Ferd. Schmidt daselbst, klagt gegen ihren Ehemann, den Maurer Adelph Emil Saul aus Waltershausen, zuletzt in Leipzig, jetzt unbekann⸗ ten Aufenthalts, wegen böslicher Verlaffung und verweigerter Leiftung der ehelichen Pflicht, mit dem Antrage auf Scheidung der jwischen den Parteien bestehenden Ehe, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Könialichen Landgerichts zu Leipzig
auf den 19. Febrnar 1881,
. Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der . bekannt gemacht.
Leipzig, den 25. November 1886.
, . Dölling.
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
29437 Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Heinrich Berent hier, vertreten durch den Justiz-Rath Alscher hier, klagt gegen die Bäckermeister Lange'schen Eheleute, zuletzt in Kö.= nigeberg i. Pr, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Zahlung von 812 ƽ . 50 3 und Zinfen mit dem Antrage auf Verurtheilung der Beklagten zur Zah⸗ lung von 812 S6 50 8 nebst 6 Go Zinfen seit dem 24. April 1839 au Kläger und Erklärung des Ur—
less! Oeffentliche Zustellung.
Friedrich Kornblum, zuletzt in Elsburg, jetzt unbekannten Aufenthaltes,
2) dessen Ehefrau, Louise Auguste, geb. Schulz, ,. Nichtigkeitserklärung der Ehe, mit dem An⸗ rage:
die zwischen den beklagten Eheleuten geschlossene Ehe für nichtig zu erklären, und ladet den beklagten Ehemann zur mündlichen Verhandlung vor die II. Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts hierselbst, Zimmer Nr. 3, auf den 13. Januar 1881, Bormittags 9) Uhr, mit der Aufforderung, einen bet diesem Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den Beklagten zu 1 erfolgt diefe Bekanntmachung. Coeslin, den 12. November 1886. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. Mahlke.
[29453 Deffentliche Ladung.
Unter dem Titel des Taglöhners (Dandelsmanns) Johannes Hochapfel und dessen verstorbenen Ehefrau Martha Glisabeth, geborene Thoma, zu Allendorf steht im G. W. und H. B. von Allendorf Th. Xiv. Bl. 184 das gesetzliche Pfandrecht wegen 165 Thaler Kaufgelder aug Vertrag vom 12. Mai 1851 für die Elisabeth Stengel dahier auf dem Wohnhause
A. 537 Haus in der Hohlgasse 55 R., Gartei dabei 495 R. eingetragen.
Alle, welche Ansprüche auf das vorbezeichnete Pfandrecht zu haben glauben, werden aufgefordert, solche in dem auf
den 25. Januar 1881, Vormittags 10 Uhr,
vor dem unterzeichneten Amtsgericht anberaumten Aufgebotstermine unter Vorlage von ÜUrkunden c. anzumelden und zu begründen, widrigenfalls die Löschung dieses Pfandrechts erfolgen wird.
Allendorf, den 12. Rovember 1880.
. Maibaum, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
laco Oeffentliche Ladung.
Nr. 7126. In Anklagesachen des Privatklägers Franz Wilhelm von Maikammer gegen Georg Müäl⸗ ler von Riga, z. It. dabter wegen Beleidigung wird emäß 5§. 364 der St. P. D. Termin zur Hauptver⸗
andlung über die vom Angeklagten gegen das Ur⸗ theil dez Gr. Amtsgerichts Hier vom 3. August 1880 eingelegte Berufung auf
Mittwoch, 5. Januar k. J., Vorm. 8] Uhr, anberaumt und hierzu werden der Privatkläger und der Angeklagte vor die Strafkammer J. bes Gr. Landgerichts hier mit dem Bemerken vorgeladen, daß im Fall des AÄusbleibens von jenem die An⸗ klage, von viesem die Berufung als aufgegeben er⸗ klärt würde.
Dies wird dem z. Zt. an unbekannten Orten ab— wesenden Privatkläger an Zustellungsstatt hiemit eröffnet.
Karlsruhe, den 19. November 1880.
Der Gerichtsschreiber
theils gegen Sicherheitsleistung Seiteas des Klägers für vorläufig voll streckbar und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Königsberg . Pr., Theaterplatz Nr. 3/4, Sitzungt⸗ zimmer Nr. 79, auf den 5. Februar 1881, Vermittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Königsberg i. Pr., den 20. November 1880. Hensel, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
90 2 1 ꝗ V keorts] Oeffentliche Zustellung. Der Hufschmied Ludwig Schnelder zu Schoen⸗ burg, vertreten durch Rechtsanwalt Schmidtmuller in Zabern, klagt gegen feine Ebefrau, Caroline, geb. Messerli, ohne bekannten Wohnort, wegen bös willigen Verlasseng resp. schwerer Beleidigung mit dem Antrage auf Trennung der zwischen den Parteien bestehenden Ehe, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Zabern anf ben 8. Februar 1881, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Hörkens, Landg. Sekret., Gerichtisschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.
abus) Oeffentliche Znstellung.
In Sachen des katholischen Krankenhauses zu Haspe, vertreten durch den Pastor Wüstefeld zu Haspe, gegen den Schreiner Carl Hartmann zu Haspe ist die heutige Verhandlung auf den
ö Dezember 1880, Vormittags 9 uhr, vertagt.
Der Beklagte wird zu diesem Termine geladen. Haspe, 25. November 1880.
Sauer, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
lots] Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Abraham Kirsch zu Lauenburg, vertreten durch den Justizrath Fitzau, klagt gegen ) die Wittwe Schuli, Adeline, geb. Slelaff zu Zewitz, 2) die unverehelichte Bertha Schulz daselbst, 3) Die unverehelichte Emilie Schulz dafelbst, 4) den Robert Wilhelm Schulz in Nordamerkka, unbekannten Aufenthalts, aus der notariellen Cefsion vom 14. Juni 1878 auf Umschreibung der für die unverehelichte Emilie Schulz in dem Grundbuche des Grundstücks Kl. Rakitt Nr. 3 Abth. III. Rr. 4 eingetragenen 200 Thlr. gleich 600 MM nebst dem Zinsrechte seit dem 14. Juni 1878 auf seinen Na— men, mit dem Antrage, die Beklagten zu verurthei⸗ len als Rechtzanachfolger deg verstorbenen Besitzers Carl Schulz darin zu willigen, daß die in Grund=
des Gr. Landgerichts. F. steim.
Ansprüche bis zum 17. Februar 1881 und spätestens in dem am selbigen Tag Vormittags II Uhr, vor dem unterzeichneten
raumten Weise zur Anmeldung zu bringen und die i Ansprüche begründenden Dokumente im Original vorzulegen.
gleich 500 „6 nebst dem Zingrechte seit dem 14. Juni 1878 für den Kläger umgeschrieben werden, und la⸗ det den Beklagten Robert Wilhelm Schulz in Nerdamerika zur mündlichen Verhandlung des Rechte⸗ streits vor die Civilkammer des Königlichen Land— gerichts zu Stolp auf den 2tz. April 1881, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke ber Iffenitlichen Zustellung wird die ser Auszug der Klage bekannt gemacht. Stolp, den 19. November 1886. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
l2ects] Heffentliche Zustellung.
Der Handelsmann Raphael Levy zu Saarburg, vertreten durch Rechtsanwalt Schmidt mülser in Za⸗ bern klagt gegen 1) die Marie Appoline Durand, 2) Ludwig Durand, 3) Margarethe Durand, 4) Ma⸗ rie Durand, 5) Nicolaus Durand, 6) Eugenie Du⸗ rand, alle ohne bekannten Wohnort, als Erben ihrer Mutter, der Ehefrau Stephan Durand, CGatharlas— geb. Lapoule aus Hessen, aus einem an Franz Gé—= rardin zu Hessen geschuldeten Baardarlehn, welche Forderung durch Cessson an den Kläger übergegan⸗ ßen ist, mit dem Antrage, die Beklagten als Erben ihrer Mutter zur Zahlung von 4580 0 nebst 5 Oo Ziasen seit 20. Februar 1864, und zwar nach Ver—⸗ hältniß ihrer Erbtheile aber hypothekarisch für das Ganze haftend, an Kläger zu verurtheilen und den Beklagten die Kosten aufzulegen und ladet die Be⸗ klagten ijur mündlichen Verhandlung des Rechtg⸗ streits vor die Civilkammer des Kaiserlichen Land⸗ gerichts zu Zabern auf den 8. Februar 1881, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Hörkens, Landg. Secret. Gerichtsschreiber des Kaiferlichen Landgerichte.
lagaac Oeffentliche Zustellung.
Der Eigenthümer Anton Schmitt zu Zabern, ver⸗ treten durch Rechtzanwalt Feiter in Zabern, klagt gegen die Leontine Hertrich, Tochter deg verlebten Kanalaufsehers Anton Hertrich aus Zabern, jetzt ohne bekannten Wohnort, wegen Gemeinschaft⸗ theilung, mit dem Antrage auf öffentliche Verstei⸗ gerung der den Parteien gemeinschaftlich gehörigen, im Banne der Gemeinde Zabern gelegenen Grund⸗ stücke durch den Kaiserlichen Notar Fischer in Za— bern und ladet die Beklagte zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Zabern auf den 8. Februar 1881, Vormittags 19 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Hörkens, Landg.“ Sekret. Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.
945 3 an,. Aufgebot. Nachdem die Wittwe des Ackermanns August Krug, Marie, geb. Lingelbach, zu Kirchditmold, die Einleitung des Aufgebotsverfahrens bezüglich des auf ihren Namen eingetragenen, in der Gemarkung Har⸗ . belegenen, nicht kataftrirten Grundelgen⸗
ums E. 263. An der Harthhecke 7Ar 56 Q.⸗Mtr. unter glaubhafter Nachweisung eines zehnjährigen ununterbrochenen Besitzes beankragt hat, so werben alle Personen, welche Rechte an jenem Grundver⸗ mögen zu baben vermeinen, aufgefordert, solche spä⸗ testens in dem auf den 38. Februar 1881, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine bei dem unterzeich⸗ neten Gerichte, Kölnische Straße Nr. 13, eine Treppe hoch, Zimmer Nr. 2, anzumelden und zu be— gründen, widrigenfalls die Wittwe Krug für berech— tigt erklärt werden wird, sich als Cigenthümerin in das Grundbuch eintragen zu lassen, und der die ihm obliegende Anmeldung unterlassende Berechtigte nicht nur mit seinen Ansprüchen gegen jeden Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das oben erwahnte Grundvermögen er⸗ wirbt, ausgeschlossen wird, sondern auch ein Vor zugsrecht gegenüber denjenigen, deren Rechte bis zu dem oben erwähnten Termine angemeldet und dem nächst auch eingetragen sind, verliert.
Cassel, den 23. 3 1880. Der k Amtsgerichts,
Kohlheß.
29az6]
Aufgebot.
Auf Antrag des vom Gerichte bestellten Nachlaß
verwalters werden biermit Alle und Jede, mit Ausnahme der hier bekannten 5 Schwestern und 2 Brüder, welche Erb oder sonstige Ansprüche an den Nachlaß des am g. August d. J. in hiesiger Stadt verstorbenen Regierungs- Asfessors a. B. Ludolph Jürgen Johannes Nissen zu haben ver— meinen, bei Strafe des Verlustes ihrer Ansprüche und des ewigen Stillschweigens, aufgefordert, solche
erichte anbe⸗ ordnungk mäßiger i.
Aufgebotstermine in
Schleswig, den 19. November 1880. Königliches Amtsgericht. Abtheilung J.
buche des Grundstücks Kl. Rakitt Nr. 3 Abth. III. Nr. 4 für Emilie Schulz eingetragenen 266 Thlr.
Veröffentlicht: Mannings, Erster Gerichtesch reiber.
. Aufgebot.
Der am 256. Mai 1814 geborene und vor un⸗ gefähr 40 Jabren nach Frankreich ausgewanderte, seit dieser Zeit aber verschollene Wirthssohn Ludwig Prestel von Kempten wind auf Antrag seiner Schwester Josefa Prestel aufgefordert, spätestens in dem auf
Mittwoch, den 7. September 1881, Vormittags 87 Uhr, angesetzten Aufgebotgtermine persönlich oder schrift⸗ lich bei dem Kt. Amtsgerichte Kempten sich anzu⸗ melden, widrigenfalls er für todt erklärt würde.
Die Erbbetheiligten haben ihre Interessen im Aufgebot verfahren, insbefon dere beim obigen Ter⸗= mine wahrjunehmen und zugleich erhalten diejenigen, welche, über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, die Aufforderung Mittheilung hierüber bei Gericht zu machen.
Kempten, den 23. November 1880.
Königliches Amtsgericht. Schuster. Zur Beglaubigung: Der geschäftsl. K. Gerichts schreiber: Simon Heide.
Ausfertigung.
een Aufgebot.
Der Seminar -⸗Inspektor Georg Niedermaler da— hier hat, wie er behauptet und glaubhaft gemacht hat, vor ungefähr 1 Jahren einen auf seinen Na⸗ men lautenden Depositionsschein der landwirth⸗ schaftlichen Creditanstalt dahier de dato 15. August 1878, über zwei dort binterlegte und für eine Dar⸗ lehnsschuld von 700 46 verpfändete 40 / gige bayerische Obligationen des Gisen gg hn. Anlehens vom 1. Juli
1012 Coupon pro 1. Januar 1879 verloren. Auf Antrag des Herrn Rechtsanwalt Spörl dahier als Prozeßbevollmächtigten des Georg Niedermaier wird hiermit der Inhaber dieser Urkunde aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf Dienstag, den 4 Oktober 1881, . Vormittags g Uhr, beim diesseitigen Gerichte angesetzten Aufgebots⸗ termine seine Rechte schriftlich oder mundkich zu Protokoll des Gerichtsschreibers anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen würde. Regensburg, 22. November 1880.
Königliches Amtsgericht Regensburg J. Der Königliche Amtsrichter. gez. Betz. Zur Beglaubigung:
Regensburg, am 25. November 1880. Der geschäftsleiten de Königl. Gerichtsschreiber
am Königlichen Amtsgerichte Regensburg J.
Henck̃. 29462 Auszug. Durch Urtheil vom 14. Oktober 1880 hat das Königliche Landgericht zu Cöln, Jil. Civilkammer, die zwischen der zu Rodenkirchen wohnenden Elisa⸗ beth. Barth, Ehefrau des daselbst wohnenden Schiffers Heinrich Burgwinkel bestehende eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt, an deren Stelle völlige Gütertrennung mit allen gesetzlichen Folgen auggesprochen und die Parteien behufs Li= guidation und Auseinandersetzung vor den König⸗ lichen Notar Graffweg zu Cöln verwiesen. Cöln, den 23. November 1880.
Schnitzler,
Rechtsanwalt.
Vorstehender Auszug wird hiermit veröffentlicht. Cöln, den 26. November 1880.
Bau, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
5 l'! Bekanntmachung.
Das durch Beschluß des Königlichen Amts⸗ gerichts J. eingeleitete Verfahren, betreffend das Aufgebot der Nachlaßgläubiger und Vermãchtniß⸗ nehmer des am 26. November 1879 verstorbenen Kaufmanns Carl Eduard Sembritzki hier, Elisabeth⸗ Ufer 46, ist nach Verkündigung des ergangenen Ausschlußurtels in dem Termin am 25. Sktober 1850, beendet.
Berlin, den 23. November 1880.
mit
29446] Gütertrennung.
Durch rechtskräftiges Urtheil der J. Civilkammer des Königl. Landgerichts zu Bonn vom 25. Oftober 1880 ist die zwischen den Eheleuten, Lederhändlerin Rosa, geborne Marchand, und Salomon Spier, früher Gerber, Beide zu Godesberg, bestandene ehe⸗ liche Errungenschaftggemeinschaft für aufgelöst er⸗
klärt. Der Gerichtsschreiber: Tensch.
29451 Auf den Antrag des Fabrikarbeiters August Stein⸗ röder zu Hörde auf dem Kfarenberge, . erkennt das Königliche Amtsgericht zu Lippstadt durch den Amtsrichter Loeb für Recht:
das von der Wittwe August Steinröder zu
Klarenberg bei Hörde verlorene resp. im Zu⸗
stande der Unzurechnungsfähigkeit von ihr der⸗
brannte Quittungebuch der Sparkasse zu Lipp=
stadt Nr. 17415, lautend über 605 S, wird
für kraftlos erklärt. ; Lippstadt, 22. November 1880.
Königliches Amtsgericht.
gej. Loeb.