1880 / 284 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 02 Dec 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Errußischen taatzs- Anzeigers: Berlin 8W., Wilhelm ⸗Straße Nr. 32.

,, für den Deutschen Reichs⸗ und Cong. Preuß. Staats ⸗Anzeiger und das Central⸗Handelt⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition 1. Steckbriefe und Untersuechungs-Sachen.

des Neutschen Reichs-Anzeigers und Königlich

2. Subhastati onen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3. Verkäufe, V erpachtungen, Submissionen ete

4. Verlondsung, Amortisation, Zinszahlung

R n. 8. w. von öffentlichen Papieren.

Deffentlicher Anzeiger.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel. &

In der Börsen- beilage. E

Bogler,

Inserate nehmen an: die Annoncen ⸗Gxpeditionen de „Invalidendank “, Rudolf Mosse, Haasenstein G. L. Danube & Co., Büttner K Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen · Snreaus.

*

E. Schlotte,

*

Steckbriefe nnd Untersuchungs⸗Sachen.

29845 Steckbrief. ö Gegen den unten beschriebenen Eigenthümer Hugo Baul Emil Rothe, am 31. Mai 1850 zu; Berlin geboren, welcher flüchtig ist resp. sich ver⸗ borgen hält, soll eine durch vollstreckbares Urtheil des Königlichen Landgerichts J. zu Berlin vom 24. November 1879 (J. III. 397. 79) erkannte Ge⸗ fängnißstrafe von einem Jahre vollstreckt werden. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Stadtvoigteigefängniß zu Berlin abzuliefern. Berlin, den 27. November 1880. Königliche Staatsanwaltschaft. Beschreibung: Alter: 30 Jahre,

Größe: 1,70 m, Statur: schlank, Haare: blond, Stirn: hoch,

Vollbart, Augenbrauen: blond, Augen: blau, i. kurz, Mund: gewöhnlich, Zähne: gut, Kinn: bewachsen, Gesicht: oval, Gesichtsfarbe: gesund, Sprache: deutsch. .

Besondere Kennzeichen: linke Auge erblindet. 28934 Ladung.

Der Bärenführer Regoli Levitti, 20 Jahre alt, zu Antoniano in Italien am 13. März 1860 geboren, dessen Aufenthalt unbekannt ist, und wel⸗ cem zur Last gelegt wird, am 22. August 1889 zu Reinickendorf und am 26. August 1880 zu Weißen⸗ see umherzichend Schaustellungen Vorzeigung eines dressirten Bären feilgeboten zu haben, ohne im Besitze des zu diesem Gewerbebetriebe er— forderlichen Gewerbescheines gewesen zu sein Uebertretung gegen die §8§. 1 u. 18 des Gesetzes vom 3. Juli 1876 wird auf Anordnung des Kö— niglichen Amtsgerichts II. hierselbst auf den 17. Jannar 1881, Mittags 12 Uhr, vor das König— liche Schöffengericht Berlin Il. zur Hauptverhand⸗ lurg geladen. Auch bei unentschuldigtem Ausblef⸗ ben wird zur Hauptverhandlung geschritten werden. Berlin, den 5. November 1880. Schreiber, Ge— richtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. II.

Steckbrief. Gegen den Gastwirth Ferdinand Frommholz aus Grünberg ist wegen Gestattung von Glücksspielen unter dem 12. Norember 1874 durch das Königl. Kreisgericht zu Grünberg auf eine Geldstrafe von 10 Thalern, im Unvermögen falle mit einer Woche Gefängniß, rechtskräftig erkannt worden. Der ꝛe. Frommholz ist nicht zu ermitteln. Ich ersuche ergebenst, im Betretungsfalle ihn zu verhasten, die Strafe gegen ihn zu vollstrecken und mich hiervon zu den Akten Grünberg A. 206 74 zu benachrichtigen. Glogau, den 29. November 1880. Der Erste Königl. Staatsanwalt.

29844

Der gegen den Uhrmacher Wilhelm Wieden hofen von Mettmann a./Rh. unter dem 19. De— zember 1879 erlassene Steckbrief wird hiermit er— nenert.

Walter shansen, den 30. November 1880.

Der Amtsanwalt bei dem Herzogl. Amtsgericht Tenneberg. Hocker.

mann, zuletzt in Greifswald wohnhaft, geb. zu Eldena am 12. Janugr 1857, . mann Carl Johann Müller, zuletzt in Lassan wohn.

Johann Daaiel Christian Beug, zuletzt in Wolgast

Vermögen der Angeschuldigten zur Deckung der dieselben möglicherweise treffenden höchsten Geld⸗

29842

Der von dem Königlichen Amtsgericht zu Ja⸗ rotschin hinter den Dachdecker Carl Julius Mundry, ohne Domieil, gebürtig aus Neisse, in Nr. 56 pro 1880 sub 3722 erlassene Steckbrief wird erneuert. Jarotschin den 25. November 1880. Königliches Amtsgericht. 29728

In der Strafsache gegen den Händler Damiani Anreliano aus Lucca in Italien, zuletzt in Posen, wegen Gewerbesteuerkontrarention werden Sie auf Anordnung des Königlichen Amtegerichts hierselbst, unter der Anklage, im August d. J. in Kren z Gyps⸗ figuren verkauft zu haben, ohne im Besitze eines Gewerbelegitimationsscheins gewesen zu fein Nebertcetung gegen §§. 1, 9, 18 und 26 des Ge— setzes vom 3. Juli 1876 —, für welche als Be— weis mittel dient: Zugeständniß des Angeklagten, zur Hauptverhandlung auf den 18. Jannar 1881, Vormittags 9 Uhr, vor das Königliche Schöffen⸗ gericht zu Filehne, Zimmer Nr. 13, 1 Treppe hoch, geladen lach . 231 der Strasprozeßordnung kann auch bei Ihrem Auebleiben zur Hauptver— handlung geschritten werden; das Gericht ist jedoch befugt, Ihr persönliches Erscheinen anzuordnen und durch einen Vorführungs« oder Haftbefehl zu erzwingen. Filehne, den 29. November 1880. Gapezynstli, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. An den Händler Damiani Unre— liano aus Lueca in Italien, wohnhaft in Posen.

127883

Die nachstehend aufgeführten Militärpflichti gen 1) Franz Jeseph Ahrens, zuletzt in Greifswald wohnhaft, geboren zu Greifswald am 1. Oktober 1867, 2) August Heinrich Moritz Bölkow, zuletzt in Greifswald wohnhaft, geb. zu Greifswald am 22. Juni 1857, 35 Wilheim Karl Louis Bnr⸗ meister, zuletzt in Greifswald wohnhaft, geb. zu Greiftwald am 11. Mai 18657, 4) Max Joachim Hennings, zuletzt in Greifswald wohnhaft, geb. zu Greifswald am 26. Nodember 1857, 5) Wilhelm Ernst Johann Carl Holtz, zuletzt in Greifswald

Martin Tnerk, zuletzt in Greifswald wohnhaft,

4b. zu Greifswald am 3. November 1857, 12) Mar tin Heinrich Wallmann, zuletzt in Greifswald wohnhaft, geb. zu Greifswald am 5. Dezember 1857,

13) Johann Carl Theodor Weede, zuletzt in Greifs⸗, wald wohnhaft, geb. zu Greifswald am 13. Januar 1857, 14) Commis Gihardt Johann Carl Schüne⸗

15) Matrose Her⸗ haft, geb. zu Lassan am 4. Mai 1857, 16) Kellner

wohnhaft, geb. zu Wolgast am 13. Mai 1857, 17) Seefahrer Joachim Hermann Christian Kasel, zuletzt in Wolgast wohnhaft, geb. zu Wolgast am 253. Dezember 1857, 13) Seefahrer Johann Christian Ludwig Maas, zuletzt in Wolgast wohnhaft, geb. zu Voddow am 26. Rovemb 1857, 19) Matrose Maximilian Carl Christian Bauels, zuletzt in Wolgast wohnhaft, geb. zu Wolgast am 22. August 1857, 20) Seefahrer Carl Friedrich Christian Schult, zuletzt in Freest wohnhaft, geb. zu Freest am 18. April 1857, 21) Johann Carl Georg Ha—⸗ gelberg, zuletzt in Kl. Bünzow wohnhaft, geb. zu Kl. Bünzow am 31. Dezember 1857, 27) Carl Ludwig Wilhelm Glanz, zuletzt in Kl. Jasedow wohnhaft, geb. zu Kl. Jasedow am 16. Mai 1857, 23) Carl Christian Theodor Thurmann, zuletzt in Wampen wohnhaft, geb. zu Wampen am 4. April 1857, 24) Heinrich Johann Robert Vogt, zuletzt in Wampen wohnhaft, geb. zu Wampen am 6. No— vember 1857, 25) Hermann Johann August Vahl, zuletzt in Kl. Kiesow wohnhaft, geb. zu Kl. Ktesow am 29. September 1857, 26) Johann Carl Cyhristian Rost, zuletzt in Griebow wohnhaft, geb. zu Griebow am 3. Januar 1857, 27) Friedrich Hermann Ch:istian Behrens, zuletzt in Bargezin wohnhaft, geb. zu Dargezin am 7. Dezember 1857, 28) Johann Christian Friedrich Behm, zuletzt in Triksees wohnhaft, geb. zu Leplow am 24. September 1859, 29) Johann Carl Christeph Theodor Beu, zuletzt in Techlin wohnhaft, geb. zu Todenhagen am 23. Mai 1859, 30) Friedrich Heinrich Hermann Theodor Renter, zuletzt in Lebbin, Kreis Demmin, wohn— haft, geb. zu Hohenmwoos, Großherzogthum Mecklen. burg Schwerin, am 6. September 1853, werden be⸗ schuldigt, als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß ent weder das Bundekgebiet verlassen oder nach er reichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebiets aufgehalten zu haben, Vergehen gegen §. 140 Nr. 1 R. Str. G. B. Dieselben werden auf den 12. Jannar 1881, Vormittags 95 Uhr, vor die Strafkammer des Königlichen Landagerichts zu Greifswald, Schwurgerichtssaal, zur Haupt— verhandlang geladen. Bet unentschuldigtem Aus— bleiben werden die Angeklagten auf Grund der ge— mäß §. 472 Strafprozeßordnung von den Kontrol⸗ behörden abgegebenen Erklärungen verurtheilt wer— den. Durch die Beschlüsse der IJ. Strafkammer des Königlichen Landgerichts hierselbst vom 6. August 1889 bezw. 28 September 1880 und 17. September 1380 ist das im Deutschen Reiche befindliche

strafe und der Kosten des Verfahrens mit Beschlag belegt und zwar in Betreff der Angeklagten ad 1 bis 2 in Höhe von 300 6. Greifswald, den 29. Oktober 1880. Der Erste Staattzanwalt. Ab⸗ schrifst der vorstehenden Ladung wird beglaubigt. Greiss wald, 29. Oktober 1880. Sekretariat der Königlichen Staatsanwaltschaft. Dittmer.

Tnbhastatignen, Aufgebste, Bwr⸗ ladun gen u. dergl.

. Aufgebot.

In der von Zboinskischen Familien ⸗Fideieommiß⸗ sache soll zur Wiederherstellung der beim Mangel der nöthigsten Gebäude und des in Folge Brandes gänzlich fehlenden lebenden Inventars fast völlig aufgehobenen Ertragsfähigkeit von der Königl. Westpreußischen Landschaft ein Pfandbriefsdarlehn von 150.900 46, zu 400 jährlich verzinslich und mit 190 jährlich zu amortssiren, auf die Substanz der Fideicommißgüter Kozlowo, Skarszewo und Deutsch Kone pat nebst Vorwerken aufgenommen werden.

Da zu diesem Rechtsgeschäft ein Familienschluß erforderlich ift, so werden auf Antrag der Fidei⸗ commißbesitzerin, Frau Cammilla von Turowska, geb. von gboineka, zu Kozlowo biesigen Kreises, alle unbekannten Fid icommißanwärter hierdurch öffentlich aufgefordert, spätestens in dem auf

den 19. Mai 1881, Mittags 12 Uhr,

an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 2, vor dem Herrin Amterichter Magunna anstehenden Termine ihre Erklärung über den zu errichtenden Familien⸗ schluß abzugeben, unter der Verwarnung, daß nach Ablauf des Termins der Ausgebliebene mit seinem Widerspruchs recht präkludirt werden wird. Der Entwurf des Familienschlusses liegt in unserer Gerichtsschreiberei III. zur Einsicht der Inter essenten auf.

Schwetz, den 30. Oktober 1880.

Königliches Amtsgericht.

Verkäufe, Verpachtungen, Silbmissiv nen ꝛc.

28652 Bekanntmachung.

wohnhaft, geb. zu Greifswald am 3. März 1867,

6) Heinrich Carl Theodor Kants, zuletzt in Greifs⸗ wald wohnhaft, geb. zu Greifswald am 4. März

1857, 7) Seefahrer Robert Carl Martin Küsel, zuletzt in Greifswald wohnhaft, geb. zu Greifswald am 7. April 1857, 8) Ludwig Carl Christian Plötz, zuletzt in Greifswald wohnhaft, geb. zu Greifswald am 20. April 1857, 9)

Greifkwald am 16. April 1857, 10) Carl Friedrich Splittgerber, zuletzt in Greifswald wohnhaft, geb. zu Greiftwald am 4. November 1857, 11) Carl

Martin Carl Johann Rohde, zuletzt in Greifswald wohnhaft, geb. zu

Die im Kreise Beeskow Storkow unmittelbar bei der Stadt Beeslow belegene, 75 km von Berlin, 30 Em ron Frankfurt a4. / O., 22 Em von der an der NiederschlesischMärkischen Eisenbahn belegenen Stadt Fürstenwalde und 15 Em von der an der Frankfurt Cottbus Großenhainer Eisenbahn belege⸗ nen Stadt Müllrose entferate

Mittwoch, den 15. . d. Is., Vormittags 11 Uhr, im Sitzungssaale der unterzeichneten Regierunge⸗ Abtheilung Termin anberaumt. Das Pachtgelder⸗Minimum ist auf 22000 . festgesetzt und haben Pachtbewerber ein disponibles Vermögen von 140 0)0 4M nachzuweisen. Die Verpachtungsbedingungen sind in unserer Registratur hierselbst, sowie auf der Domäne Bect⸗ kow einzusehmn, auch sigd die speziellen Bedingungen gegen Erstattung der Kopialien von unserer Regi— stratur zu beziehen. Potsdam, den 11. November 1880. Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Stenern, D mänen und Forsten. Jordan.

Berliner Stadteisenbahn. Die Anfertigung und Lie— ferung von 126 Weichen und Kreuzungen soll ungetheilt Eeim Wege der Submission = = vergeben werden. Die Zeich liegen in unserem Cen⸗

sicht aus und können ebendaselbst vom 6. k. Mis. ab von dem Bureauvorsteher Neugebauer Abschrift der Bedingungen, sowie Kopie der Zeichnungen gegen Entrichtung von 185 ½e bezogen werden. Die selben werden jedoch nur an solche Unternehmer ab— gegeben, deren Qualifikation uns bekannt ist resp. genügend nachgewiesen wird. Offerten sind vei—⸗ siegelt, portofrei und mit der Aufschrift: „Offerte für Weichen und Kreuzungen“ versehen, bis Don nerstag, den 30. Dezember 1880, Vormit ags 11 Uhr, an uns einzureichen, zu welcher Zeit sie ia Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten er⸗ öffnet werden. Berlin, den 20. November 1880. sönigliche Direltion der Berliner tadt⸗ eisenbahn.

Köln Mindener Eisenba!n. Die Lorräthe von alten Ober⸗ bau⸗Mat rialien sollen im Submissionswege an den Meistbietenden rerkauft wer⸗ Das Materialien ⸗Ver⸗

, ) , . den. zeichniß nebst B

verabfolgt.

zusenden.

Submittenten eröffnet. Königliche Direküen.

Verloosung, Amortisatisn, Sinszablung uü. s. w. von öffentlichen Payieren.

last) Oberschlesische Eisenbahn.

gehabten Brande sind die im Druck begriffenen Couponbogen der Oberschlesischen Eisenbahun⸗Priori⸗ täts Obligationen Litt. G. und D. für die Jahre 1882 bis 1891 zerstört worden. Es ist jedoch die Möglichkeit nicht unbedingt als ausgeschlossen zu erachten, daß bei dieser Gelegenheit einzelne Cou⸗ ponsbogen oder Coupons in unbefuzte Hände ge— langt sein und zu dem Versuch einer unrechtmäßigen Verwerthung benutzt werden könnten.

Indem daher vor der Annahme solcher Coupons hiermit gewarnt wird, da eine Einlösung derselben Seitens der unterzeichneten Verwaltung nicht er— felgen würde, wird hierunter eine Beschreibung der Ausstattung der verbrannten Coupons mit dem Be—

ö der genannten Prioritäts Obligationen einer Zeit in anderer Ausstattung zur Ausgabe gelangen werden:

1) Die Couponsbogen zu den Prioritäts⸗Obli⸗ gationen Litt. C. à 100 Thlr. waren im Druck vollständig fertiggestellt, dagegen fehlte den⸗ selben durchweg noch der Trockenstempel der Verwaltung. Ver Untergrund dieser Coupont« bogen war hellblau, die Nummern sowie die Werthbeträge der einzelnen Coupons waren mit rothen Ziffern aufgedruckt; die Herstellung der Couponsbogen zu den Prio— ritäts⸗Obligationen Litt. D. à 1000 Thlr., 500 Thlr. und 100 Thlr. mit lila, beziehungs⸗ weise rosa, bezw. grauem Untergrunde hatte erst begonnen und maren außer dem bezüglichen Untergrund nur die Nummern und Werthbeträge der einzelnen Coupong mit rother Farbe auf— gedruckt gewesen. Jeglicher Text sowie der Trockensteimpel fehlten noch.

De mäue Veeskow bestehend aus:

I) dem Vorwerke Lehmgrube nebst dem Amts⸗ sitze Beek kow und der Schäferei Sorge mit

Breslan, den 27. November 1880. Königliche Direktion.

.

(ss 9 11 0 3m do

No.

1416 1489 2454 2456 3452 3709

gezogen worden.

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edingungen wird auf Verlangen gegen Einsendung von 20 8 in Postmarken an uns Offerten sind portofrei und mit der Aufschrift: „Offerte auf Ankauf alter Oberban⸗ Materialien“ bis zum 14. Dezember er., Vor⸗ mittags 9 Uhr, an die unterzeichnete Direktion ein. Später eingehende Offerten bleiben un⸗ berücksichtigt; die eingegangenen werden in dem ver⸗ bezeichneten Termine in Gegenwart der erschlenenen Cöln, 29. November 1880.

Bei dem in der Nacht vom 16. zum 17. d. Mts. in der W. G. Korn'schen Drucker, i hierselbst statt⸗

merken gegeben, daß die neu zu druckenden Cou⸗

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1609 3044 3728

Rückständig sind nachfolgende fällig gewesen am: 1. April 1880 Saie 125 No. 6210 6220 6224

292 331 594 520

, , n, , n n,, n, n n, n, n

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do Köln - Nlindener rinnen · Intheilscheine.

Bei der heute stattgehabten 21. Serien Ziehung der obigen Antheilsschéine sind die 28 Serien 162 S854 1020 1175 1183 2274 3202 3807

nana k

8 , , . . , , n n, n

488 561 1292 1345 2284 2442 3390 3420 3872

224

Antheilsscheine,

6237.

14562 14575. 16501.

25158.

25954.

30702 /03 30715. 32651 /52 326565 32658 32676 32682 32684.

33655.

34321.

35201 /03 35234. 39204 39212 39250. 4070103 40714 40718 40727 40723 40730/33 40736 40741 40742 40746. 42230 42249. 42997 /98.

49087 49092 49993. 50643.

1262.

51337 51340. 53364/65 53400. 5411415 54127. 54857 54869 54893 54898 54899.

h) 73.

62652.

65259 / 69.

66813 66322 66836. 67859 / 4 6788. 68610.

69957.

74185.

77596 77598.

S2 501 /O2.

S609 7/93.

88698.

89951 54 89963 S9968 89994. 90337.

104304 104306 104332 104338. 105950.

105141550.

106219.

108058 /59 108069. 112508 112515 112521.

112831 / 33. 11283536.

122927 122947 122959.

127851 127861 127889 127896. 128469 1238487. 129963.

130452 130156/57. 133657 / 658.

138114 138120 138123 138139 138147.

141 86/87.

145711 14571718 145729 / 22.

146808 146815 146829.

150317.

151651555 151660 151664 151683 15168788 151699 151700.

157348.

157706 157713 157715 157731 157737 157740. 1585653.

165058 66.

168202 168222 168238/39 168249. 173675176. 184164/67 184169 184180 184183 /87. 186467 186487 / 88 186490 186500. 187252 /53. 18851617. 162227 192230. embe 1880.

Die Administration der Köln-Mindener Prämien- Antheilsscheine. Norddeutsche Bank in Hamburg.

Redacteur

: Riedel.

Berlin:

Verlag der Expedition bre,

ck: W.

Keffel) Elsner.

Vier Beilagen

(einschließlich Börsen⸗Beilage).

r /

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

2 3

284.

Berlin. Dumerstag den 2. Dezenber

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Nichtamtliches

Preußen. Berlin, 2. Dezember. Im weiteren Verlaufe der gestrigen (18.) Sitzung setzte das Haus der Abgeordneten die zweite Berathung des Staats— haushalts-Etats für 188182 mit der Diskussion des Etats der Bauverwaltung fort. Der Rest des Ordina⸗ riums wurde ohne Debatte genehmigt. Zu Titel 1 des Extraordinariums (Regulirung der Weichsel, Oder, Elbe, Weser und des Rheins 5408 9090 M6) empfahl der Abg. Schmidt (Stettin), die ganze Weichsel nach einer Vereinbarung mit der russischen und österreichischen Regierung zu reguliren, nur auf diese Weise sei allmählich die Leistungssähigkeit des

anzen Stromes zu erreichen. Für die Verbesserung des EQ dsettẽ sei zwischen der österreichischen und preußischen Re⸗ gierung für eine Strecke im Oberlaufe verhandelt und solle die Korrektur auch zur Abhülfe der ober— schlesischen Nothzustände dienen. Eine Förderung der Kettenschleppschiffahrt auf der Oder sei dringendes Bedürfniß. Unter den Strömen konkurrire die Elbe durch die Kettenschleppschiffahrt am erfolgreichsten mit den Eisenbahnen, welche durch die neue Tarifpolitik einen Theil ihres Fracht— gutes an den Fluß abgeben müßten und dadurch die Staats— einnahmen schmälerten. Am auffallendsten bleibe, daß die zur Mainkanalisirung bewilligte Summe von 800 000 ½ nur zum kleinen Theile verwendet werden könne, weil der betreffende im Entwurf abgeschlossene Staatsvertrag zwischen den Main⸗ uferstaaten und Preußen nicht zur Ratifikation gekommen sei, nach⸗ träglich sogar Seitens der Großherzoglich hessischen Regierung Weiterungen und Ausstellungen erfolgt seien. Die preußische Staatsregierung, sowie der Landtag hätten sich ebensowohl loyal wie nobel dem Vertrage gegenüber benommen, neben der Stadt Frankfurt habe Preußen allein die Unkosten für die Kanalisirung zu tragen, und erscheine deshalb das Ver— halten der hessischen Regierung tadelnswerth. Es werde schließlich, wenn kein Einverständniß zwischen den kontrahi— renden Mächten erreicht werde, nach der Reichsverfassung die Erledigung der Streitigkeit dem Bundesrathe überwiesen werden müͤssen.

Der Staats⸗Minister Maybach entgegnete, bei dem be— sonderen Interesse, welches das Haus im vorigen Jahre dem Antrage eines Kanals von Frankfurt a. M. nach Mainz ent— gegengetragen habe, glaube er sich verpflichtet, über die augen— blickliche Lage dieser Angelegenheit, soweit es bei der Lage der Verhältnisse überhaupt möglich sei, Auskunft zu ertheilen. Nachdem man sich verständigt gehabt habe über die allgemeine Grundlage eines Abkommens über das Bauwerk, hätten sich allerdings nachträglich einige Schwierigkeiten erhoben Seitens der Großherzoglich hessischen Regierung, über deren Beseiti⸗ gung die Regierung augenblicklich verhandele. Es seien auf der anderen Seite Interessen geltend gemacht worden, welche der Anlage nicht gerade günstig seien. Doch hoffe er, daß die Regierung bald in die Lage kommen werde, die Bauausfüh⸗ rung in Angriff zu nehmen. Sollte es nothwendig sein, noch die Zustimmung des Hauses zu erbitten zu einer Erweiterung des ursprünglichen Projektes, namentlich in Bezug auf die Einrichtung eines Tauereibetriebes, so werde die Regierung eine solche Vorlage machen. Der Vorredner dürfe aber ver⸗ sichert sein, daß die Staatsregierung diese sehr wichtige An⸗ gelegenheit mit vollem Ernste erfassen und die nöthigen Mittel ergreifen werde, sie im Interesse des preußischen Verkehrs zum Austrag zu bringen.

Der Abg. Mooren bat die Regierung, ihr Wohlwollen der Kanalisirung des unteren Rheins, resp. der Fortsetzung des Rhein⸗Maas⸗Kanals auf holländischem Boden zuzuwenden, um eine Verbindung der aufblühenden Emporien Neuß und Venlo zu ermöglichen. Sollte ein Unternehmen, bestimmt, die alten mächtigen Handelsstädte Antwerpen und Cöln, den Niederrhein mit dem belgischen und niederländischen Kanalnetze zu verknüpfen, ein Unternehmen, welches ben schönsten vater⸗ ländischen Strom von den Fesseln der bekannten Devise jusqu'à la mer endlich zu befreien und ihm das langentbehrte Aus⸗ gangsthor nach Westen zu verschaffen geeignet sei, nicht in hohem Grade die Aufmerksamkeit auch dieser Versammlung verdienen? Gegenüber den großen Schwierigkeiten, wie sie leider der jetzt projektirten Linie Uerdingen⸗-CrefeldVenlo entgegen— stehen sollten, dränge sich die Frage auf, ob es nicht am besten wäre, zu den alten vernachlässigten Wasserstraßen zurückzukehren. In erer nne Ränge ich die „Fossa Eugeniana“ auf, ein Bauwerk, das schon Anfang des 17. Jahrhunderts unter spanischer Herrschaft be— gonnen, den Rhein von Rheinberg aus über Geldern mit der Maas bis Venlo verbinden sollte, leider aber nicht habe ganz ausgeführt werden können. Zweitens dürfte es sich vielleicht empfehlen, den halbausgebauten und halbverfallenen napoleonischen Maas⸗Venlo⸗Nordkanal seiner ursprünglichen Bestimmung entgegenzuführen. Dieses schöne Unternehmen würde die aufblühenden Emporien Neuß und Venlo mãchtig heben und das Absatzgebiet der Ruhrkohle erweitern. Nicht bloßen Lokalinteressen, sondern internationalen Interessen würde man dadurch gerecht werden. Er bitte die Staats⸗ regierung, die Angelegenheit mit Wohlwollen zu betrachten . in der einen oder anderen Weise zum Abschluß zu ringen.

Der Regierungskommissar Ministerial⸗Direktor Schultz er⸗ widerte, die Voraussetzung, von der der Vorredner ausgegangen sei, daß die Ausführung des Maas⸗Rheinkanals gesichert sei, treffe nicht zu. Er hoffe jedoch, daß dieses Projekt die Ge⸗ nehmigung der holländischen Regierung finden werde.

Titel 2 forderte zur Regulirung der Memel, des Pre⸗ gels, der Spree (einschließlich des Landwehrkanals in Berlin), der Havel und der Mosel die Summe von 2482 400 S Die Budgetkommission beantragte, die Kosten für die Reguli⸗ rung der Spree (einschließlich des Landwehrkanals in Berlin) und der Havel im Betrage von 1 500 000 M abzusetzen.

Der Referent Abg. Freiherr von Huene motivirte diesen Antrag durch die Erwägung, ob es in Anbetracht der Vor⸗ theile, welche durch die Regulirung des Landwehrkanals der Stadt Verlin gewährt würden, nicht angemessen erscheine, die letztere theilweise zu den Kosten mit heranzuziehen.

Der Abg. Büchtemann beantragte die Wiederherstellung der Position. Der Landwehrkanal fei eine fiskalische Straße und der Vorwurf, den die Budgetkommission der Stadt Berlin ob ihres ungenügenden Entgegenkommens mache, un⸗ begründet. Der Kanal werde regulirt, um die zu enormen Kosten für einen im weiteren Bogen um die Stadt zu füh⸗ renden Südkanal zu ersparen. Auch die an der oberen Havel und Spree angesiedelten Produktionsstätten würden durch das Aufgeben der Regulirung direkt geschädigt werden. Der Fiskus selbst sei auch an der ordnungsmäßigen Er⸗ haltung des Kanals wesentlich interessirt, nicht allein wegen des Transports der aus den fiskalischen Kalksteinbrüchen gewonnenen Produkte, sondern auch weil derselbe dadurch erheblich größere Ausgaben für die Anlage des Süd⸗ kanals erspare. Auch sei es eine vollkommen irrige Auf— fassung, wenn man glaube, daß der Stadt nicht auch jetzt schon bedeutende Kosten aus der Regulirung erwüchsen. Die dadurch bedingte Veränderung in den Straßenanlagen und der Bau der Uferstraßen erfordere einen Aufwand, der um so mehr ins Gewicht falle, als die Stadt auch jetzt schon durch die Instandhaltung der im Jahre 1876 vom Fiskus in sehr unvollkommenem Zustande übernommenen ruh belastet sei. Der Verkehr des Kanals sei außerordentlich bedeutend; der⸗ selbe übertreffe den der Elbe und der Oder und sei nächst dem des Rheines der größte unter allen öffentlichen Wasserstraßen. Es sei eine Pflicht des Staates, den Kanal in einem diesem Verkehr entsprechenden Zustande zu erhalten.

Der Abg. Dr. Löwe (Bochum) schloß sich den Ausfüh⸗ rungen des Vorredners vollständig an und betonte gleichfalls das Interesse, welches neben der Stadt Berlin auch der sehr bedeutende Durchgangsverkehr an der Regulirung habe. Eine Heranziehung der Stadt zu den Kosten sei um fo weniger ge⸗ rechtfertigt, als keine Residenz der Welt so wenig Zuwendun⸗ gen vom Staate erhalte als Berlin.

Der Regierungskommissar hielt gleichfalls eine Bethei— ligung Berlins an den Kosten für unbegründet, weil die Regu⸗ lirung des Landwehrkanals nur eine Konsequenz der vom Staate in Angriff genommenen Verbesserung der märkischen Wasser— straßen überhaupt sei. Unmöglich könne man diejenigen Strecken der Wasserstraßen, welche durch Berlin gingen, von dieser Verbesse⸗ rung ausschließen; auch werde die Stadt bereits durch ihre Leistungen für die Straßenanlagen, Brücken- und Uferbauten indirekt zu den Kosten der Regulirung herangezogen. Hierzu komme, daß der Zustand der Wasserstraße gegenwärtig ein solcher sei, daß, wenn diese Summe nicht bewilligt werde, die Verwaltung nicht die Verantwortung für die ordnungsmäßige Instandhaltung der Anlage übernehmen könne, da sie den Anforderungen, die man an eine fiskalische Straße stellen müsse, nicht entspreche.

Der Abg. Freiherr von Minnigerode glaubte trotzdem den Antrag der Budgetkommission aufrecht erbalten zu müssen, da neben dem Durchgangsverkehr auch der Lokalverkehr ein sehr bedeutender sei und es deshalb ganz gerechtfertigt sei, wenn die Stadt Berlin zu einem aliquoten Theil zu den Kosten beitrage. Dasselbe Prinzip habe man beim Bau von Lokal— bahnen und lokalen Meliorationen stets befolgt. Der ur— sprünglich rein fiskalische Charakter der Wasserstraße sei durch die spätere Entwickelung Berlins wesentlich alterirt worden. Die Behauptung, daß Seitens des Staates für die Stadt Berlin sehr wenig geschehe, sei unrichtig; schon als Sitz aller Centralbehörden sei die Residenz außerordentlich begünstigt.

Der Abg. Löwe (Berlin) erklärte, es charakterisire den Standpunkt der konservativen Partei der Stadt Berlin gegen⸗ über, daß sie stets das verweigere, was für Berlin verlangt würde. Die Art, wie der Kanal jetzt im Stande gehalten würde, sei skandalöz, das habe selbst die Regierung zuge⸗ geben. Jeder, der einen Blick auf die Böschungen geworfen habe, werde dies beslätigen. Wenn die Stadt eine Wasser— straße in dieser Weise hätte vernachlässigen wollen, würde das Polizei⸗Präsidium ex officio eingeschritten sei und sie angehalten haben, ihre Schuldigkeit zu thun. Lehne das Haus jetzt die Mittel für eine dem Verkehr entsprechende Erweiterung des Kanals ab, so werde der Staat gezwungen sein, eine annähernd ebenso große Summe für die Erneuerung der vollständig ver⸗ fallenen Ufermauern auszugeben. Der Staat habe den Vor⸗ theil davon, daß die Stadt Berlin dem Kanalverkehr eine so bedeutende Entwickelung gegeben habe, und nun wolle man die letztere dafür bestrafen. Die Budgetkommission habe sich bei ihrem Beschlusse von Parteirücksichten leiten lassen. Ein solcher Beschluß schlage der Gerechtigkeit ins Gesicht und sei ein Beweis, daß die konservative Partei bei Abmessung von Recht und Billigkeit zweierlei Maß anwende.

Der Präsident machte den Redner darauf aufmerksam, daß eine solche Kritik unzulässig sei. Es handle sich hier nicht um einen Parteibeschluß, sondern um einen Beschluß der Budget⸗ kommission. ;

Der Abg. Dirichlet bestritt noch einmal entschieden, daß der Lokalverkehr auf dem Landwehrkanal ausschließlich der Berliner Konsumtion zu Gute komme. Die Interessen der Konsumenten könne man von denen der Produzenten gar nicht trennen. Für die Berliner Bevölkerung sei es ziemlich gleich⸗ gültig, ob sie Torf oder böhmische Braunkohlen brenne, nicht aber für die Torfgräbereien. Das Beispiel des Abg. von Minnigerode, daß man bei Anlage von Lokalbahnen gleichfalls die Adjazenten heranziehe, sei absolut nicht zutreffend. Die Regulirung der Wasserstraße sei etwa mit der Anlage eines zweiten Geleises zu vergleichen, welche durch die Steigerung des Verkehrs nothwendig werde, und zu den Kosten einer solchen Anlage habe man noch niemals die Adjazenten heran⸗ gezogen. Wenn der Abg. von Minnigerode überhaupt Bilder e, . so möge derselbe wenigstens richtige Bilder ge⸗ rauchen.

Der Referent Abg. Frhr. von Huene protestirte gegen die Insinuation des Abg. Löwe (Berlin), daß die Budget⸗ kommission sich bei ihrem Beschlusse, der mit 16 gegen 3 Stimmen gefaßt worden sei, von Parteirücksichten habe leiten lassen. Allerdings seien die ö. vom Regierungstische zur Vertheidigung der Position geltend gemachten Gründe in der

Budgetkommission nicht zur Sprache gekommen, gleichwohl glaube er den Antrag der letzteren aufrecht erhalten zu müssen.

Der Abg. von Saucken-Julienfelde führte aus, nach der vorgelegten Denkschrift werde die für die Verbesserung der Schiffahrt des Pregel beanspruchte Summe nur für den Aus⸗ fluß des Pregel in das Haff bis Wehlau verlangt; die Re⸗ gierung beabsichtige aber nicht, den oberen Theil des Pregel von Wehlau bis Insterburg in Angriff zu nehmen, weil der jetzige Schiffsverkehr zu gering sei, um die großen Kosten des Umbaus der Schleuse bei Groß⸗Bubainen zu rechtfertigen. Die Schiffahrt habe auch, wie in der Denkschrist ausgeführt werde, gradatim in den letzten 10 Jahren abgenommen. Das sei richtig, die Schiffahrt habe sogar, wie die Handelskammer beweisen könne, in den letzten 20 Jahren abgenommen. Das liege aber nicht daran, daß man etwa“ die Eisenbahn⸗ fahrt der billigen Schiffahrt vorgezogen habe, sondern nur an dem schlechten Zustande der Bubainer Schleuse, in Folge dessen die Schiffahrt bald ganz eingehen werde. Auf die Eingaben der Interessenten habe die Regierung zu Gumbinnen und der Ober-Präsident zu Königsberg stets ge⸗ antwortet, daß man ihre Beschwerden und Wünsche bei der Staatsregierung vertreten wolle. Durch das Zusehen der Regierung zu der allmählichen Versandung des Pregels sei der jetzige unglückliche Zustand hervorgerufen und nun solle die arme Gegend darunter leiden. Wie er höre, seien auch schon ein⸗ zelne Gesuche über diesen Punkt der Regierung übergeben, und andere Gesuche würden folgen. Er wolle nicht gerade,

wie die Handelskammer, noch in diesem Etat etwas für diese Zwecke fördern, denn da würden wohl die Anschlagspläne fehlen. Aber er hoffe, daß die Regierung nach allen den Ge— suchen auch für das obere Ende des Pregels nach genauer Prüfung der Sachlage etwas thun und im nächsten Etat vom Abgeordnetenhause etwas dafür fordern werde.

Der Abg. Berger erkannte an, daß die Denkschrift, welche dem Hause über die Regulirung der Spree, Havel, Mosel, Memel und des Pregels zugegangen sei, vieles Gute enthalte; aber sie spreche zu viel von den Auswendungen in der Ver— gangenheit; jedoch, was in Zukunft geschehen solle, davon werde nichts gesagt. Redner wies darauf hin, daß die Re— gierung bei der Aufforderung zum Bau neuer Schiffe falsche und unmögliche Bedingungen aufgestellt habe. Denn wenn man von einem Oderkahne eine Tragkraft von 5000 Ctrn. ver⸗ lange, aber nur 5m Breite gestatte, so könne kein Schiffbauer darauf eingehen. Er , dann namentlich eine gründ⸗ liche Regulirung der Mosel.

Vom Abg. Leonhardt war inzwischen ein Antrag ein— gegangen, den Titel nochmals der Budgetkommission zu über— weisen.

Der Präsident hielt den Antrag für unzulässig, da die Diskussion über den Landwehrkanal schon geschlossen sei.

Der Abg. Klotz wies aber darauf hin, daß der Antra auf Ueberweisung eines Titels an die Budgetkommission na der Geschäftsordnung in jedem Stadium zulässig sei.

Die Ueberweisung an die Kommission wurde hierauf ab⸗ gelehnt und der Antrag der Budgetkommission auf Streichung der 1 500 000 S vom Hause beschlossen.

Die übrigen Titel des Etats der Bauverwaltung wurden unverändert genehmigt, mit Ausnahme des Tit. 13 „für den Hafen von Memel, weitere Rate 147 000 S“ und Tit. 34 Zum Bau des Regierungs- und Ober⸗-Präsidialgebäudes in Danzig, 3. Rate 2060 900 M“, welche gestrichen wurden, weil noch genügende Mittel für diese Zwecke disponibel seien.

Es folgte der Etat der Just izverwaltung.

Die Einnahmen, 5. 066 556 S wurden ohne Debatte ge— nehmigt. Dauernde Ausgaben: Bei Kap. 71, Ministerium, Titel 1, Gehalt des Ministers 36 0090 S, lenkte der Abg. von Kröcher die Aufmerksamkeit des Ministers und des Hauses auf das Unwesen des Totalisators auf den Rennbahnen bei Berlin, besonders in Lankwitz⸗Lichterfelde; der Besuch habe täglich bis 30 000 Menschen betragen und der Umsatz gehe bis an 5 Millionen Mark; dies Unwesen gehe gerade an Sonn- und Feiertagen vor sich, während Jagd, Kartoffelernte und jede ländliche Arbeit verboten sei, das gleiche gelte von der Weißen⸗ seer Bahn. Handwerker, Lehrlinge, Kommis u. s. w. gingen dorthin und verlören ihr Geld. Gegen die book-makers ließe sich nach seiner Ansicht polizeilich ebenso vorgehen, wie gegen die Leute, die auf der Straße die Vorübergehenden zum Kaufen alter Kleider aufforderten. Er frage daher den Justiz⸗-Minister, ob und wie derselbe gegen den Totalisator und gegen die book-makers vorzugehen gedenke.

Der Justiz⸗Minister Dr. Friedberg entgegnete, er sei aller⸗ dings nicht darauf vorbereitet gewesen, daß bei der Position über sein Gehalt der Totalisator zur Sprache kommen würde. Er könne aber durch Zufall die Frage beantworten. Er habe früher vielleicht sei das beschämend gar nichts von dem Totalisator gewußt, als bis er durch Zeitungen den Namen ken⸗ nen gelernt habe. Er habe dann gehört, daß schon in früheren Jahren von den Justizbehörden die Frage erwogen sei, ob denn dieses Treiben am Totalisator nicht mit den positiven Straf⸗ gesetzen im Widerspruch stehe. Man habe dies verneint, indem man darin einen erlaubten Wettvertrag erblickt habe, und die Staatsanwaltschaft sei nicht dagegen eingeschritten. Die Meinung habe sich jetzt vielleicht weil das Treiben gefährlicher geworden sei geändert. Die Staatsanwaltschaft habe die Frage von Neuem erwogen und nach einem ihm vor einigen Tagen zu⸗ gegangenen Bericht des Ober⸗Staatsanwalts werde beabsich⸗ tigt, die Sache zur Entscheidung der Gerichte zu stellen. Nachdem man aber Jahre lang den Totalisator unter den Augen der höchsten Behörden habe fungiren lassen, würde vielleicht eine unbillige Härte darin liegen, gegen dieselben Personen vorzugehen, die da geglaubt hätten, etwas Straf⸗ freies zu thun. Es solle daher zuvörderst eine Warnung gegen das weitere Totalisiren ergehen und wenn das nichts nütze mit dem Strafgesetz in der Hand eingeschritten werden. Er wisse nicht, ob diese Erklärung genügen werde, etwas Weiteres sei ihm aber zur Zeit nicht bekannt.

Der Abg. von Luck erklärte, er wolle nur noch zur Auf⸗ klärung bemerken, daß er schon vor mehreren Wochen und vor Eintritt in das Haus der strafrechtlichen Natur des To⸗ talisators näher getreten sei. Die Persönlichkeiten der Behör⸗ den, welche ehemals, als das Spiel nur auf einem Rennplatze

betrieben sei, darin eine erlaubte Wette gesehen hätten, seien

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