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Uebel befreien würde, und dann möge die Lotterie bald folgen. Nur die Wohlthätigkeitslotterien wünsche er aufrecht erhalten zu sehen und empfehle dieselben dem Wohlwollen der Regierung.
Der Abg. Dr. Seelig glaubte, daß das Lotteriespiel nicht eher zu beseitigen sein werde, als bis jeder volkswirthschaftlich ge⸗ bildet genug sei, um sich zu berechnen, daß das Lotteriespiel unter allen Umständen ein schlechtes Geschäst sei. Leider habe sich daz Volk während der Schwindelperiode daran gewöhnt, seinen Xe lb mehr durch Glück als durch Arbeit zu suchen. Dieser Umstand sowie die Aufhebung der Staatsprämien⸗ anleihen, sei der Hauptgrund der starken Nachfrage nach Lotterieloosen. Das beste Mittel, den zahlreichen Uebertretun⸗ gen des Verbots, in auswärtigen Lotterien zu spielen, ein Ende zu machen, bestände darin, daß die Regierung mit den anderen Staaten ein Kartell abschlösse und die , feststellte, nach denen die Lotterie gemeinsam gehandhabt werden solle.
Der Abg. Dr. Löwe (Bochum) hielt diesen Weg für zu langwierig, um dadurch dem augenblicklichen Uebel abzuhelfen. Dies sei nur möglich durch Vermehrung der preußischen Loose. Wenn der Abg. Strosser alle Lotterien als unmoralisch ver⸗ damme, die Wohlthätigkeitslotterien aher dem Wohlwollen der Regierung empfehle, so lasse derselbe sich von dem Grundsatze leiten: der Zweck heilige die Mittel.
Der Abg. Strosser verwahrte sich gegen diese Insinua⸗ tion. Unter Wohlthätigkeitslotterien . er solche, in denen kleine Stickereien und sonstige Damenarbeiten zu einem wohl⸗ thätigen Zwecke ausgespielt würden, Hierbei falle der Trieb des Spielers, sich zu bereichern, gänzlich hinweg. Diese Art der Lotterie könne also mit den Geldlotterien gar nicht ver⸗ glichen werden. ; .
Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, daß er und seine pPolitischen Freunde jede Gelegenheit benutzen würden, der Staatslotterie ein Ende zu machen, da er es nicht für erlaubt halte, daß der Staat sich durch unmoralische Mittel Geld schaffe.
Der Abg. von Uechtritz⸗Steinkirch erwiderte dem Ahg. Strosser, daß er die Staatslotterie ebenfalls als eine Wohl⸗ thätigkeitslotterie betrachte, da es für den Staat sicher sehr wohlthätig sei, aus derselben Geld zu beziehen. ö.
Der Etat der Lotterieverwaltung wurde hierauf bewilligt.
Die Einnahmen des Seehandlungs-⸗Instituts sind auf 3 Millionen veranschlagt, die Ausgaben auf 237 711 466 Das Haus genehmigte den Etat ohne Diskussion; desgl. den Gtat der Münzverwaltung, Einnahmen 234 700 Mei, Ausgaben 234 330 66; desgl. den Etat der Staats⸗ schuldenverwaltung, Verzinsung, Renten und Ver⸗ waltungskosten 100 361 000 S6; desgl. den Etat des Ministeriums des Auswärtigen, Einnahmen 4600 6, Ausgaben 410570 6, und die Einnahmen des Kriegs⸗ Ministeriums 330 000 M
Bei dem Ordinarium Verwaltung des Zeughauses in Berlin, 87 000 MH, sprach der Abg. Frhr. von Heereman sein Erstaunen darüber aus, daß trotz der bisherigen großen Bewilligungen für das Zeughaus die ordentlichen Ausgaben noch . würden. Das Kriegs⸗Ministerium habe mit außerordentlicher taktischer Geschicklichkeit, wie sie wohl zur Okkupirung eines feindlichen Terrains, aber nicht dem Land⸗ tage gegenüber am Platze sei, eine dieser Ausgaben nach der andern dem Landtage plausibel gemacht. Die Regierung
möge in . sorgfältig prüfen, inwiefern angesichts der
schlechten Finanzlage solche Ausgaben unbedingt nothwendig seien. Auch wünsche er eine Uebersicht dessen, was mit den bewilligten K / z Millionen Mark zum Ausbau des Zeughauses geschehen sei und dem jetzt bewilligten Reste noch geschehen werde; er hoffe, daß mit jener Summe der Bedarf vollkommen gedeckt sein werde.
Hierauf nahm der Kriegs-Minister von Kameke das Wort:
Meine Herren! Ich könnte das Lob, welches der Herr Vorredner in Bezug auf die Taktik mir gespendet hat, annehmen, aber leider darf ich es nicht. Bei Vorlage des Gesetzes ist den Herren sofort mitgetheilt worden, daß eine Verwaltung für das neuausgebaute Zeughaus erforderlich und dafür eine Summe von jährlich 180 000 10 nöthig wäre. Es besteht also nicht die Taktik, daß wir alle Jahre etwas Neues verlangen, sondern wir fordern nur etwas, was Ihnen von vornherein offen gesagt ist. Wenn wir in den jetzigen Etat noch nicht diese volle Summe von 180 000 4 . haben, so ist das auf direktes Verlangen des Hrn, Finanz ⸗Ministers geschehen, der einige Sachen herausge— strichen hat, und glauben wir, uns noch eine Zeit lang ohne diefen weiteren Zuschuß behelfen zu können. Ich sage das gleich im Vor— aus, denn mit der Zeit werden die 180 000 M gefordert werden müssen, und da möchte ich nicht, daß das als eine neue Art der Taktik angesehen wird.
Dag Weitere, was ich zu sagen habe über den Stand der Bau— ten ist Folgendes:; Ich kann mich hier auf die ästhetische Seite der Sache nicht einlassen. Hätte ich gewußt, daß diese noch einmal bier zur Sprache käme, so würde ich den Mann, in dessen Händen der Bau sich befindet, hier gehabt haben, um Ihnen Auseinandersetzungen machen ju können. Ich will mich aber über den finanziellen Stand aus. , . und zwar dahin, daß alle diejenigen Sachen, die spezifizirt
n der Vorlage des Gesetzentwurfs angegeben worden find, mit Hulfe des Geldes, welches Sie bewilligt haben, ausgeführt worden find resp. ausgeführt werden werden, so daß für Dagjenige, was ver⸗ sprochen ist, zu leisten, eine Nachforderung nicht stattfinden wird.
Da der Herr Vorredner eine Uebersicht über den Stand des Baues in diesem Augenblick vermißt, so erlaube ich mir, daruber das Nachfolgende mitzutheilen. Der wirkliche architektonische Bau ist im Wesentlichen vollendet, es sind nur Kleinigkeiten, die ausgeführt wer⸗ den müssen, es beschränkt sich dies vorzugzweise auf Färbungen und dergleichen. Das Uebrige ist im Wesentlichen vollendet, und man ist an die künstliche Ausstattung herangegangen. Diese be⸗ schränkt sich zunächst auf die Deckengemälde in der Kuppel, auf 4 große Wandgemälde und eine Anzahl von Statuen, für die Gelder bewilligt sind. Für diese sind Konkurrenzarbeiten unter den Künst⸗ lern ausgeschrieben gewesen, und über die Konkurrenz bat diejenige Kommission des Kultus⸗Ministeriums, die immer fuͤr Kunstzwecke als Prüfunge kommission eingesetzt ist, entschieden. Die Werke sind in der Arbeit. Sie können sich aber denken, daß Kunstwerke nicht so rasch gefertigt werden, es werden bis zur Vollendung noch 2 bis 3 Jahre vergehen, diese Sachen werden' aber sämmtlich bezahlt werden aus den bereits bewilligten Mitteln; daß noch Wände da sind, die noch später eines Schmuckes bedürfen, liegt auf der Hand. Ich habe die Absicht, Ende diefes oder Anfang des nächsten Jahres den Herrn Präsidenten zu bitten, die Herren Abgeordneten einzuladen zum Besuche des Zeughauseg, nachdem Se. Majestät der Kaiser es gesehen hat. Sie werden dann sehen, wie weit die Arbeit gediehen ist, und ich würde meine Bitte dahin stellen, daß an zu bestimmenden Tagen nur eine gewisse Zahl von Abgeordneten zum Besuche erscheint, damit ich die Möglichkeit habe, die Herren herumführen und ihnen genaue Auskunft über Alles
geben zu lassen. ; ;
„Das Ordinarium wurde bewilligt, desgleichen das Extra— ordingrium 330 0900 ƽ, sowie der Zuschuß zur Rente des Kronfideikommißfonds 4506 000 .
Es folgte die Spezialberathung des Etats des Mini⸗ steriums des Innern. Die Einnahmen, 3 674 240 (M, wurden ohne Debatte genehmigt. .
Zu Kap. 83 der dauernden Ausgaben, Ministerium 386 683 M, Tit. J, Minister 36 000 M, hatte der Abg. Rickert folgenden Antrag gestellt:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, die Erwartung auszusprechen, daß die Staatsregierung bei der Zuwendung von Inseraten an Zeitungen nur die Zweckmäßigkeit der Verbreitung und nicht die politische Parteirichtung der Zeitungen in Be— tracht ziehe. . .
Der Abg. Richert befürwortete seinen Antrag. Er müsse wieder wie in der vorigen Session auf das Zuwenden von offiziellen Annoncen an Zeitungen zurückkommen; seine Hoffnungen, die dort herrschenden Mißstände nach seinen vor⸗ jahrigen A sführungen abgeschafft zu sehen, hätten sich nicht erfüllt, ja jetz würden sogar z. B. der „Posener Zeitung“ Annoncen vorenthalten, die vom Kommunalsäckel bezahlt würden, nachdem der Posener Magistrat die Nothwendigkeit dieser Annoncen nachgewiesen habe. Das Blatt, habe sich darüber beschwert, aber vergebens. Durch die direkte Ein⸗ wirkung der Polizeibehörde hätten Regierungen, Baumeistereien, Königliche Rentenbank, Garnisonverwaltung, Amtsgericht u. s. w. dem Blatt ihre Annoncen entzogen; sogar dringend wichtige Annoncen würden dem wenig gelesenen Tageblatt zugewiesen, so z. B. die Bekanntmachung einer dro⸗ henden Ueberschwemmung. Er enthalte sich jeder weiteren Beleuchtung dieses Verfahrens: er glaube, das ganze Haus müsse das Bevürfniß nach einer Abhülfe einsehen. Der Reichstag habe bereits am 18. März mit einer, um sich eines Ausdrucks des Abg. von Minningerode zu bedienen, erdrücken⸗ den Majorität die Erwartung ausgesprochen, daß die Reichs⸗ behörden bei Zuwendung von Inseraten für Zeitungen nur die Zweckmäßigkeit der Verbreitung und nicht die wolitische Parteirichtung in Betracht ziehen würden. Da er wisse, daß hier dieselben Elemente einer Majorität vorhanden seien, so habe er seinen Antrag gestellt. Er hoffe, daß das Centrum und die Liberalen wie im Reichstage auch hier für diesen Antrag stimmen würden. Er bitte zugleich, daß der Staats⸗ Ministerial⸗Beschluß vom Jahre 1874, welchen der Minister des Innern dem Hause im vorigen Jahre mitgetheilt habe, einer Revision unterzogen werde, weil der letzte Punkt des⸗ selben nicht den Intentionen des Reichstages und seines An— trages entspreche.
Hierauf ergriff der Minister des Innern Graf zu Eulenburg das Wort: .
Meine Herren! Wag zunächst die Angelegenheit der ‚Posener Zeitung“ anbetrifft, welche von dem Herrn Vorredner von neuem an⸗ geregt worden ist, so kann ich im Allgemeinen nur sagen, daß die Beschwerde, aus welcher er Ihnen eine Anzahl von Thatsachen an⸗ geführt hat, vor nicht langer Zeit bei mir eingegangen ist, und daß ich eine Berichterstattung darüber erfordert habe, die mir noch nicht vorliegt, so daß ich, über die einzelnen Behauptungen Auskunft zu geben nicht in der Lage bin — bis auf eine, über die ich Ihnen Folgendes sagen kann. Es betrifft die Angabe, daß binsichtlich einer Ueberschwemmungsgefabr die Anzeige der Polizeidirektion in Posen nicht in die Posener Zei⸗ tung“ aufgenommen ist. Die Thatsache ist richtig. Ich habe aber hinzuzufügen, daß die Polizeidirektion in Posen außer der Bekannt machung dieser Ueberschwemmungsgefahr in einem anderen Posener Blatte die speziell Betheiligten durch besondere Benachrichtigung auf dieselbe aufmerksam gemacht hat. Im Uebrigen, meine Herren, kann ich, was die „Posener Zeitung“ anbetrifft, nur auf dasjenige hinweisen, was ich am . meiner bezüglichen Auseinandersetzung in der vorigen Session ge at habe und was heute gilt, wie damals. Ich habe damals gesagt, ich habe veranlaßt:
daß die Bebörden in dem Sinne mit Anweisungen verseben wer—
den, daß sie, soweit es nach ihrem pflichtmäßig⸗n Ermessen im
Interesse der Sache und der Verbreitung der Bekanntmachung
nothwendig erscheint, bis auf Weiteres befugt sein sollen, amtliche
. auch in der „Posener Zeitung“ erscheinen zu
lassen. Diese Bestimmung besteht heute noch. . .
Wenn nun von diesem speziellen Fall zur Begründung eines allgemeinen Antrages vom Abg. Rickert übergegangen ist, so kann ich im Wesentlichen auch nur auf das Bezug nehmen, was ich in umfänglicher Weise in voriger Session hier ausgeführt habe und daran die Bitte knüpfen, dem Antrage Ihre Zustimmung zu ver— sagen. Der Antrag geht zuweit. Ich erkenne die Berechtsgung des Antrags insoweit an, wie ich das bereits gesagt babe, daß bei der Verbreitung amtlicher Bekanntmachungen der Gesichtspunst nicht aus den Augen verloren werden darf, daß sie eine dem Zwecke ent sprechende Virbreitung finden. Er geht aber insoweit zu weit, daß er unbedingt dieses als den alleinigen Gesichtspunkt auf— gestellt wissen will. Meine Herren! Der Staats. Ministerialbeschluß, der hier von Neuem angeführt worden ist, geht dahin, daß im Uebrigen das Ermessen der Behoͤrden nach den von mir angedeuteten Rich— tungen frei sein soll, nur mit der Einschränkung, daß amtliche Be— kanntmachungen in Privatzeitungen von offenkundig veutsch, reichs · und , . Richtung oder von entschieden oppositioneller Tendenz nicht zugehen sollen. Ich bin der Meinung, daß der Grund—⸗ satz, auf welchem der Staateministerialbeschluß beruht, ein vollkom⸗ men richtiger ist. Es giebt ebensowohl in dem Maß und noch weit öfter in der Form eine Art von Opposition in den öffentlichen Blät— tern, welche in der That den Staatsbehörden nicht gestattei, mit dergleichen Organen in irgend eine Verbindung zu treten, und es wird in welten Kreisen absolut nicht verstanden, wenn ein Organ, welches nichts Anderes zum Zweck hat, als die Regierung und ibre Maßregeln täglich dem Haß und der Verachtung auszusetzen oder lächerlich zu machen, in ihren weiteren Spalten amtliche Bekanntmachungen der Regierung bringt.
Ich glaube, daß diese weitverbreitete Meinung im Lande auf richtigen und gesunden Anschauungen beruht. Soweit also, als der Antrag Rickert dahin geht, daß man nur das Maß der Verbreitung der betreffenden Organe berücksichtigen solle und nicht auch die soeben von mir angedeuteten Gesichtspunkte, halte ich ihn nicht für an—̊ nehmbar und bitte Sie ihn abiulehnen. .
Der Abg. Kantak beschwerte sich darüher, daß in einer Versammlung polnischer Landwirthe von der Polizeibehörde der Gebrauch der deutschen Sprache verlangt und der der pol⸗ nischen verboten worden sei.
Der Minister des Innern Graf zu Eulenburg erkannte das Ungesetzliche eines solchen Verbots an und versprach für den Fall, daß die Beschwerde auf Wahrheit beruhe, den Be⸗— amten rektifiziren zu lassen.
Der Abg. Dr. Windthorst hielt die Zurücknahme des obenerwähnten Ministerialbeschlusses und Reskripts für abso⸗ lut erforderlich. Was sei denn eigentlich deutsch⸗, reichs⸗ und preußenfeindlich oder entschieden oppositionell? Selbst Regie⸗ rungsmänner variirten außerordentlich in ihren bezüglichen Anschauungen. Männer, die eifrige Anhänger der Neglerung gewesen seien, würden plötzlich Reichs feinde; die Kreuz⸗Zeitung“ sei einstmals vervehmt und die „National⸗Zeitung“ das Lieb⸗ lingsblatt der Regierung gewesen; jetzt hätten sich die Dinge umgedreht, obschon sich auch die e mn gelte , zu. drehen pflege. Der Antrag Rickert sei alfo
mit Anerkennung zu begrüßen. Seit Jahren bekomme kein
ultramontanes Blatt die amtlichen Inserate, dagegen habe man ganz lebensunfähige Blätter gegründet und diesen die Annoncen zugewendet, obgleich kein Mensch sie lese. Wolle die Regierung auf den Ankrag Rickert nicht eingehen, so bleibe derselben, da sie doch gerecht sein müsse, nichts übrig, als besondere Blätter lediglich zum Zwecke ihrer Publikationen zu halten. Diese Blätter dürften dann aber auch nichts Anderes bringen und müßten möglichst billig eingerichtet werden. Dann sei allenthalben gleiche Sonne und gleicher Wind. Das Ver— fahren, wie es jetzt bestehe, sei ganz intolerabel. Er hoffe, daß das Haus den Antrag Rickert mit großer Majorität an—= nehmen werde.
Der Abg. Dr. Virchow stimmte dem Abg. Windthorst darin bei, daß die Regierung selbst nicht so konsequent sei bei Eintheilung der Presse in regierungsfreundliche und feind— liche; die liberale Presse habe man aber offiziell für eine republikanische erklärt; vor diesem Wege warne er die Regie⸗ rung. Wolle der Minister nur das für richtig halten, was mit der Regierungsansicht übereinstimme, dann müsse man jede Opposition massakriren, nicht blos Fortschritt und Na⸗ tionalliberale wie Sozialisten behandeln, sondern auch die— jenigen, Freikonservativen, die ehrlich bei ihrer An—⸗ sicht geblieben seien, denn dieselben würden dann natürlich äußerste Linke werden. Aber das sei doch nicht konstitutionell. Das Entziehen von Annoncen sei ein administratives Strafverfahren gegen die oppositionellen Zei⸗ tungen; wie weit solle denn das gehen? Es gebe ja auch Ministerwechsel, es kämen andere Minister ins Ministerium und damit werde eine andere Presse regierungsfreundlich werden! wie weit man damit komme, habe man kürzlich an dem Falle des Abg. Stumm mit der Saarbrückener Linn gesehen. Die Regierung müsse die Auffassung des Volkes, die sich darin kundgebe, daß es sich einem bestimmten Organ vorzugsweise zuwende, so weit anerkennen, daß sie sich dieses Organs zu ihren Anzeigen bediene. Um die Frage der materiellen Unterstützung handele es sich hier gar nicht. Wozu brauche denn sonst die Regierung die Summen des Reptilienfonds? Was den Ton der Zeitungen betreffe, so klinge doch Manches sehr verschieden, je nachdem es von dem Einen oder dem Andern gehört werde. Alles Oppositio⸗ nelle klinge immer weniger gut als das, was schmeichlerischer Weise die Wünsche des Einzelnen befriedige. Was aber Ver⸗ unglimpfung von Persönlichkeiten betreffe, so sei sicherlich in neuerer Zeit auf keiner Seite mehr geleistet worden, als Seitens der Regierungspresse. In dieser Beziehung werde die Regierung durch diese ihre Einwirkung kaum etwas bessern. Seiner Meinung nach trage es hierzu mehr bei, wenn man die Presse frei gewähren lasse. Vor Allem müsse das Haus darauf achten, daß, was einmal in der Form der Majorität zu Tage trete, auch als solche respektirt werde. Er könne sonst nicht mehr anerkennen, daß eine gerechte Regierung auf diesen Stühlen sitze. Er bitte, den Antrag Rickert anzunehmen.
Der Abg. von Bennigsen ersuchte seine politischen Freunde, für den Antrag Rickert zu stimmen. Allerdings könnten extreme Fälle von Gemeinheit vorkommen, auf welche er die Norm des Antrags nicht angewendet sehen möchte. Der Posener Fall sei in der That auffällig, weil die „Posener Zeitung“ kein extremes Blatt sei und das Staats⸗ und fis⸗ kalische Interesse durch das Verfahren der Regierung direkt geschädigt werde. Im Uebrigen wäre zu wünschen, daß die Nervosität der Personen und Parteien gegen einander bezüg⸗ lich der Presse und der Regierung etwas abnähme ; die jetzige Erregung sei ein Zeichen der Neuheit der politischen Zustände in Preußen. Ein wenig mehr „dickes Fell“ der Amerikaner und Engländer sei allen Parteien sehr zu wünschen. Wenn er nun die Parteien mustere, wie sie hier im Hause vertreten seien, so könne er ohne Widerspruch dreist behaupten: hier sei keine Partei vorhanden, welche nicht unter Umständen in gewissen Zeiten einmal eine Regierung entschieden unterstützt oder he⸗ kämpft habe, und wenn die jetzige Regierung heute bei dieser Partei eine Stütze finde und bei der andern Widerstand, so könne vielleicht in nicht zu langer Zeit das Verhältniß gerade umgekehrt sein, und die Partei, die augenblicklich angegriffen werde, könne diejenige werden, auf deren Unterstützung die Regierung einmal vorzugsweise angewiesen sei. Er bitte wirk⸗ lich, daß alle Parteien untereinander — die Regierung ein⸗ geschlossen — in den politischen Kämpfen gerecht seien. Wenn man sich nicht daran gewöhne, die Parteien, die in jedem Lande berechtigt seien, von rechts nach links zu respek⸗ tiren, dann werde man niemals zu gesunden und sicheren Zuständen kommen. Die Regierung wisse nicht, auf welche Partei sie morgen angewiesen sein werde, und deshalb sollte sie sich hüten, jede Opposition gleich als den Ausfluß grund⸗ stürzender, mit der öffentlichen Ordnung unverträglicher An⸗ schauungen zu behandeln und dagegen mit so kleinlichen und gehässigen Maßregeln aufzutreten, wie sie von den Behörden einzelner Provinzen erfolgt seien. Seiner eigenen Partei, die gewiß nicht zu den extremen gerechnet werden könne, sei es schon oft passirt, daß man gesagt habe, die Liberalen seien die Vorgänger der Radikalen, der Radikalismus führe zum Sozialismus und Kommunismus, und also seien die Liberalen ebenso zu behandeln, wie die Radikalen, Republikaner und Kommunisten. Etwas Aehnliches habe vor Kurzem auch die Regierungspresse in Bezug auf den Abg. Rickert ausgeführt, und wenn er mit dem letzteren auch ver⸗ schiedener Meinung sei, so stehe der Abg. Rickert ihm doch nicht so fern, daß ein fundamentaler Unterschied zwischen ihm und dem Abg. Rickert vorhanden wäre. Er müsse sich in der That wundern, daß man den Abg. Rickert in der offiziösen Presse zu einem Reichsfeinde und einem radikalen Gegner der Regierung gestempelt habe. Solchen Dingen entgegenzutreten, hätten alle Parteien ein gemeinsames Interesse, und es er⸗ scheine deshalb angemessen, ebenso wie im Reichstage, einen Ausspruch zu thun, der die Regierung bestimme, in anderer Weise, als es in Posen geschehen sei, dafür zu sorgen, daß die amtlichen Veröffentlichungen in den Blättern nur nach Maßgabe ihrer Verbreitung erfolgen dürften.
Der Abg. von Rauchhaupt führte aus, er halte sich an den Antrag und könne denselben nicht so interpretiren, wie der Abg. von Bennigsen. Denn wenn diese Interpretation gelten sollte, dann wäre der Antrag überhaupt überflüssig. Wenn die linke Seite dieses Hauses im Regimente wäre, würde sie von dem Staatsministerialbeschluß ebenfalls und vielleicht noch viel schärferen Gebrauch machen. Es sei auch zu bedenken, daß der Beschluß aus dem Jahre 1874 datire, als noch die Sozialdemokratie in vollster Blüthe gestanden habe. Den Kulturkampf bedauere er lebhaft und wünsche ihn aus der Welt; aber so lange die Herren im Centrum und ihre Presse nicht selbst dazu beitrügen, würde derselbe nicht aufhören. Wenn der Kulturkampf beendet sei, werde die Presse
des Centrums sich nicht mehr In dem
brauch, sondern nur ein Gebrauch
Minister trotz eines sehr freien Preßgesetzes
habt. Die Regierung sollte nicht in Blättern als Partei er⸗ scheinen. Die Aussicht, daß der Kulturkampf am h; werde sei noch nicht vorhanden, namentlich sei die Haltung des Vor⸗ redners nicht dazu angethan, sie zu erhöhen. Wenn man den Antrag nicht annehme und die Regierung ihn nicht berück— sichtige, dann müßte eine andere Publikationsmethode einge⸗
führt werden.
Der Abg. Stengel acceptirte die Interpretation, welche der Abg. von Bennigsen dem Antrage gegeben habe, . aber daraus, daß der Antrag üherflüssig sei. Es gebe eine
Presse, die in gemeiner Weise täglich Haß
gegen die Regierung zu erregen suche, mit der die Behörden nicht in Berührung kommen dürften. Die allgemeine Fassung e ; des Antrages lasse ihn als schädlich erscheinen. macht. Wer alfo nichtz weiter lesen will aks diefe Bekanntmachun⸗ Der Abg. Dr. Majunke protestirte gegen die Auffassung, elche . . : die Regierung dürfe sich nicht etwa bei der Nichtausführung des Antrages hinter der Aeußerung des Abg. von Bennigsen zurückziehen; denn derselbe habe nur die extrem gemeine Presse bezeichnet. Er müsse auch seine Verwunderung darüber aussprechen, daß
welche der Vorredner von dem Antrage habe
die Regierung den Staats⸗-Ministerlalbeschluß aufrecht erhalten wolle.
Der Abg. Richter erklärte, nach seiner Meinung habe der in Abg., von Bennigfen nur die contra bonos mores verstoßende
Presse gemeint. Das sei selbstverständlich, da
serate nicht blos den oppositionellen, fondern auch den die Re⸗ gierung unterstützenden Schmutzblättern entzogen werden. Bezeichnung der
Entschieden oppositionell sei jedenfalls eine fortschrittlichen Presse. Nun wisse man doch,
Seite des Haufes eigentlich wolle. Unter Umständen sei opposi⸗ tionell auch die nationalliberale Presse. Redner verwies darauf, daß man die Annoncen, welche zur Pferdegestellung zum Manöver aufforderten, nicht in der „Königsberger Hartungschen Zeitung“ habe inseriren lassen, so daß Niemand erschienen sei und die Kommune die Pferde habe zwan sweise stellen müssen. Wenn artei gewarnt habe, sie würde ebenso verfahren, wenn sie am Regimente sei, so fcheine der⸗ 6. doch diese Eventualitãt für näher zu halten, als er und eine politischen Freunde. Thatsächlich feien liberale Männer mehrfach im Regiment, in der Provinzial⸗ und Kommunal— verwaltung. Man weise seiner Partei doch nur da ein Bei— . nach, daß so verfahren worden sei. Wenn dies vorge⸗ ommen sein sollte, so müßte seine Partei jede Verantwortung
der Abg. von Rauchhaupt seine
ablehnen. Er und seine politischen Freunde künstlichen Mittel nicht. ö
Demnächst ergriff der Minister des Innern Graf zu
Eulenburg das Wort:
Meine Herren! Ich bin genöthigt, gegenüber den verschiedenen
Ausführungen noch Einigeg zur Begründung der
aufgestellten Ansicht hinzuzufüger. Beiläufig will ich in Bezug auf das, was der Herr Vorredner gesagt hat, eines bemerken. Gr hat
beklagen
Beschwerde nicht nöthig ge⸗ mitbenutzt wird.
gewiesen worden, von
und Verachtung
gen, der bat es in der Hand, Dann, meine Herren, ist weiter Maßregel — auf ihren Umfang
ß später) — Ja, meine Herren, überhaupt noch ganz unmöglich,
allen denn also die
verbreiteten müßten die In⸗
Mittel, was ich Ihnen sage: siie ohne Insertionskosten. Alfo die
was die rechte munen ge
Also die Gründe, die gegen
erkenne, zwei: ersteng, man wü
Publikums gerecht zu werden.
Mittel, von deren Erfolglosigkeit brauchten solche
von mir vorher
ni steri können. gesprochen von dem Fall der „Königsberger Hartun itung“. Staatsministerialbeschluß liege kein Miß⸗ 33 ö. ihn darauf aufmerksam — * — i ᷣ der Staatsgewalt. na em
Der Ahg. Dr. Windthorst verficherte, daß er von rg fache. ur Maßregeln keinen Gebrauch machen würde, wenn er Einfluß auf. die Regierung hätte; er habe es als hannoverischer Stants
im Reichstage angenommenen Antrage keine Ur—⸗ gewesen wäre, denn nicht die Königsberger Hartungsche Zeitung“ ist das verbreitetste Blatt in Königsberg, sondern ein anderes, welches den Titel führt Königs⸗ berger Allgemeine Zeitung“, und welches zu den amtlichen Annoncen
Dies beiläufig. Nun, meine Herren, sind die Gesichtspunkte, aus wel hen der Antrag vertheidigt and die von mir bertretene An— sicht bekämpft worden ist, sehr verschieden. Zunächst ist darauf hin dem, Hrn. Abg. Windthorst, wenn man nicht dem Antrage des Hrn. Äbg. Rickert beistimmen wolle, dann bleibe nur übrig, die amtlichen Anzeigen zu beschränken auf beson⸗ ders dafür eingerichtete, lediglich amtliche Blätter. Dieser Versuch ist, wie ich früher bereits auzeinandergesetzt habe, gemacht worden; er hat sich aber als durchaus unzuträglich erwiese . Ez hat dadurch eint genügende Verbreitung der Bekanntmachungen nicht berbei— geführt werden können. So welt aber dennoch der Hr. Abg. Windt⸗ horst den Weg für praktikabel halten sollte, ist er ja seinem Wesen nach vorhanden, denn alle diese amtlichen Bekanntmachungen der Be⸗ hörden werden zunächst in lediglich amtlichen Blättern bekannt ge⸗
kommen — wesentlich das Publikum geschãdigt. . Nun, meine Herren, es ist keinem Blatt irgendwie verwehrt, die amtlichen Bekanntmachungen ebenfalls abzudrucken.
der Hand der betreffenden Blätter, dies zu thun. (Widerspruch.) — Meine Herren, lassen Sie mich doch vollenden; es ist ja
meiden, liegt ausschließlich in der Hand der betreffenden Zeitungen. Sobald dieses das bewegende Moment ist, so kann ihm ig r
sind, wenn man von dem äußeren Beiwerk absieht, wenn ich recht
der betreffenden Zeitungen zu vermeiden, man wünscht ibnen also dat Benefiz der Insertionsgebühren zuzuwenden, oder ich will es in dem idealeren Sinne der Vertheidiger des Antrages ausdrücken: man wünscht es ihnen leichter zu machen, dem Bedürfniß ihres lesenden
Einer unter Ihnen; darum handelt es sich in keiner Weise. Ich muß die Unterstellung auf das Entschiedenste abweisen, daß dies die Gesichtepunkte sind, aus denen es geschieht. Meine Herren! Es bleibt nun noch der andere Gesichtspunkt übrig, auf den es ankommt. (Unterbrechung Wenn Sie den Fort⸗ gang meiner Erörterungen angehört baben würden, würden Sie sich überzeugt haben, daß zu dlesen verwunderten Unterbrechungen in der That kein Grund vorliegt.
Ich glaube also, daß der wirkliche Grund, aus dem der Antrag hervorgegangen und von Ihnen vertheidigt wird, der ist, daß Sie fagen?
es entsprich daß dort gerade
keit, daß m keinen Unte
zuhalten, di ist in Bezieh
ich erkenne
finde ihn fo artige ist, messen ist, wenn die R verbreitet.
diese amtlichen Blätter zu halten. gesagt worden, es würde durch diefe Nun werde ich gleich noch einmal zurück⸗
Meinung all
(Zuruf:
es liegt also in der That allein in Lande ersche
die Freiheit
publizirt. Was machen
bekommen, in der That drucen die Bekanntmachungen nach fahrung an Schädigung des Publikums zu ver
weiteren
sowohl, wie die Maßregel angeführt werden,
nscht die angeblichen Schädigungen auf die Art
sich verhielte
unterstůtz en. Ich kann dazu, wie gesagt, ein Be⸗
Meine Herren, wenn das
ich so überzeugt bin, wie irgend Der A
Damit
Hierau 12 Uhr.
lichen Blätter macht.
. . . Sinne eschluß nicht auf — kommt derselbe im Wesentlichen darauf heraus was die Herren Abgg. von Bennigfen 8 . ; wendige und selbstverständlich Abg. ö. . . hat der Hr. Abg. Virchow es namentlich für nöthig ge⸗ halten, mich darauf aufmerksam zu machen, daß es nicht 26 . sehr empfindlich zu sein gegen andere Meinungen und die eigene
durfte es dieser Bele
Dinge, die vor Aller weite Auseinandersetzung nicht in dieser Beziehung noch Eins hinzufügen: der Hr. Abg. Virchow
Form und Inhalt von Artikeln, welche in dürfniß nicht anerkennen. Ebenfo aber muß ich mit holler Enk. Ärt enthalten sind, von der Regier ö i ũ̃ schiedenheit nach der anderen Seite hin die Unterstellung, als ob die . ö ö Absicht zu Grunde liege, die Zeitungen zu strafen für ihre Haltung, abweisen; das liegt ja vollständig fern. . der Fall wäre, dann würden Sie sagen dürfen: dag sind kleinliche
Dat jenige, was in der offisiellen Preffe j , übernehme ede zn stehen; sie muß es aber ablehnen, sich unterschießen zu lassen die Verantwortlichkeit für Preßerzeugnisse und Artik ĩ nicht unter ihrer Verantwortlichkeit . ö J
t. wie der Abg. Dr. Virchow es wiederholt bezei net hat, den Anschauungen des konstitutionellen Sy * anderer Seite gesagt worden ist: den Anforderungen der Gerechtig⸗ an bei der Vertheilung der amtlichen Bekanntmachungen rschied in Bezug auf die politische Haltung der 6ffent⸗ . Ich glaube, damit ist der Kern der Sache getroffen und nun bitte ich Sie, meine Herren, damit zusammen⸗
e Art und Weise, wie meine Anschauung begründet worden ung auf diesen Punkt. Ich habe in Beziehung darauf gesagt:
— an, daß der wesentliche und voranstehende Gesichts punkt die zweckmäßige Verbreitung der betreffenden amtlichen Bekannt⸗ machungen ist, und daron so als in der haltun derunga grund liegt. Diesen Hinderunge grund habe ich gefunden und
ll und wird nur insoweit abgewichen, g der betreffenden Blätter ein entschiedener Hin ·
rtdauernd darin, wenn die Haltung des Blattes eine der daß es entweder der Würde der Regierung nicht ange⸗ oden zur Verwirrung der Bevölkerung führen muß, gierung ihre Bekanntmachungen in einem solchen Blatt Ich sollte meinen, meine Herren, in diesem Umfange fasse ich den Staatz⸗Ministerial⸗
gsen und Windthorst als eine noth⸗ e Beschränkung des Antragz des Hrn.
ein für richtig zu halten. Nachdem, was ich eben gesagt habe, be⸗ hrung in der That nicht, und wenn Sie die Presse, die im int, ansehen wollen, so werden Sie sich überzeugen, daß in der Kritik der Regierung und in dem, was man so⸗
wohl ihrer Gesammtheit als den ein ersone genü
daß die Regierung ihre Bekanntmachungen darf, in der ; s J, Blättern . anderen Blätter, die sie nicht Und, die sich gar nicht darüber beschweren? Bie wählen eben daz dafur eine
That eine sehr weitgehende ist, und daß von einer
Empfindlichkeit in dieser Beziehung, die über das Maß hinausginge,
nicht die Rede ist. Meine Herren, ich könnte Ihnen (sehr große Menge Beifpiele aus ö führen; ich halte das nicht für nöthig, es sind Augen liegen, und die einer bedürfen. Ich muß aber
der Hr. Abg. von Bennigsen und dann auch der Abg.
Windthorst haben bei der Erörterung. wieweit die Polemik entfchie⸗ den oppositioneller Organe über das Maß , a .
und Weise, wie die offizielle Presse und Regierungsorgane n, Meine Herren, ich muß konstatiren, daß da offenbar
eine Verwechtlung vorliegt zwischen offiziellen und Regierunagorganen und andererseits solchen, welche die Maßregeln der Regierung
Ich muß entschieden eize Verantwortlichkeit für Blättern dieser letzteren
steht, wird die Regierung n und bereit sein, Ihnen
bg. von Ludwig führte einen Fall an, in welchem
ein liberaler Amtsrichter einem verbreiteten konservativen Blatt ö wenig verbreiteten liberalen Blattes. Er werde fü ⸗ kan ier re 8 für den An
entzogen haben solle zu Gunsten eines
immen. * schloß die Debatte. Der Titel wurde genehmigt
und der Antrag Rickert angenommen.
f vertagte sich das Haus um 5 Uhr auf Freitag
Nreußischen Ktaats-Anzeigers: Berlin 8᷑., Wilhelm⸗Sraße Nr. 32.
23
WK Inserate für den Deutschen Reichs ⸗ und Fonigt)f Preuß. Staats ⸗Anzeiger und das Central · Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expeditisn des Arutschen Reichs⸗-Anzeigers nud Königlich
1. Steckbriefe und Vntersnehungs- Sachen.
u. dergl.
4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
— — —
K u. 8. w. von öffentlichen Papieren.
Deffentlicher Anzciger
2. Subbastationen, Aufgebote, Vorladungen
3. Terkünfe, Verpachtungen, Submissionen ete. 7. Literarische Anzeigen.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel. b. Verschiedene Bekanntmachungen.
8. Theater- Anzeigen. In der Börsen- 9. Familien- Nachrichten. beilage. E
XF
Inserate nehmen an: die Annoncen ⸗ Expeditionen des
Juvalidendank ! Nudolf Mosse, Haasenstein
G Vogler, G. L. Daube Co., E. Schlotte,
Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen ⸗unrenus.
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Steckbriefe und [28547
Nachstehend bezeichnete Personen: I) Knecht Peter Fron, 9 Jabre alt, zuletzt zu Dammratschhammer⸗ Kolonie, jetzt unbekannten Aufenthaltsorts, 2) Tischler Joseph Stodolka, 41 Jahre alt, zuletzt zu Damm⸗ ratschhammer, jetzt unbekannten Aufenthastgorts, 3) Diener Wilhelm Norbert, 39 Jahre alt. zuletzt zu Dammratsch, jetzt unbekannten Aufenthaltgortz, 4) Oekonom Louis Carl Adolvh Gasda, 39 Jahre alt, zuletzt zu Carlsruhe O. /S., jetzt unbekannten Aufenthalts orts, 5) Schuhmacher Ricolaus Pa lluch, 38 Jahre alt, zuletzt zu Fulkowitz, jetzt unbekannten Aufenthaltsorts, 6) Oekonom Hermann Schmidt, 41 Jahre alt, zuletzt zu Carlsruhe O. S., ur Zeit in Amerika, 7) Haushälter Martin Polloczek, 40 Jahre alt, zuletzt in Carlgruhe O. / S., jetzt unbe⸗ kannten Aufenthaltsorts, werden beschuldigt, als Wehrmänner der Landwehr ohne Erlaubniß augge⸗
gs⸗Sachen.
wandert zu sein. — Uebertretung gegen? 5. 360
Nr. 3 deg Strafgesetzbuchs. — DVieselben werden auf den 9. Februar 1881, Vormittags 9 Uhr, vor das Köntgliche Schöffengericht zu Carlsruhe O. /S. zur Hauptverhandlung geladen. Bei un⸗ entschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach 8. 472 der Strafproseßordnung von der Königlichen Regierung zu Oppeln ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. Carlsrnhe O. / S., den 19. November 1880. Kubinski, für den Ge⸗— richtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[20728]
In der Strafsache gegen den Händler Damiani Aureliano aus Lucca in Italien, zuletzt in Posen, wegen Gewerbesteuerkontrabention werden Sie auf Anordnung des Königlichen Amtzgerichtz hierselbst, unter der Anklage, im August d. J. in Kreuz Gypo⸗ figuren verkauft zu haben, ohne im Besitze eines Gewerbelegitimationsscheinz gewesen zu sein — Uebertretung gegen §§. 1, 9, 18 und 26 des Ge⸗ setzes vom 3. Juli 1875 — für welche als Be⸗ weismittel dient: Zugeständniß des Angeklagten, zur Dauptverhandlung auf den 13. Januar 1881, Vormittags 9 Uhr, vor das Königliche Schöffen? gericht zu Filehne, Zimmer Nr. 13, 1 Treyppe 363 66 Nach 5§. 231 der Strafprojeßordnung ann auch bei Ihrem Ausbleiben zur Hauptver⸗ handlung geschritten werden; das Gericht ist Jedoch befugt, Ihr persönliches Erscheinen anzuordnen und durch einen Vorführungs⸗ oder Haftbefehl zu erzwingen. Filehne, den 29. November iss6. Hapezynski, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. An den Händler Damiani Rurr— liano aus Lucea in Itallen, wohnhaft in Posen.
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Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen und dergl.
lesssn! Heffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Hugo Wolff, Henrieste, geborene Herz, zu Dierdorf, vertreten durch Rechts- Anwalt Zimmermann ju Neuwled, klagt gegen ihten Ehe⸗ mann, den Metzgermeister Hugo Wolff, zuletzt wohn⸗ haft in Dierdorf, ie iger Aufenthaltsort unbekannt, wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage, die Ghe der Klägerin mit dem Beklagten aufznlösen, den Bellagten für den schuldigen . zu erklären, demselben auch die Kosten des Verfahren zur Last zu legen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechsstreits vor die erfte Civil-
kammer des Königlichen Landgerichts zn Neuwied auf den 25. Inni 1881, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemächt.
: e Fobes, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
Titel 18 Allgemeinen Landrechts ausgehändigt, d Nachlässe der zu 2 gedachten Personen aber de Fiskus, der für den rechtmäßigen Erben eracht werden wird, zur freien Verfügung verabfolgt we den werden, so daß die nach der Ausschließung si
men schuldig, von ihm weder Rechnunge legung no
erst meldenden Erben alle Handlungen und Dispo zum T sitionen des Fiskus anzuerkennen und zu überneh⸗
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ie und ad II. des Einfassen David Martens zu m CGronsnest werden Alle, welche an diesen Doku⸗ et menten resp. Posten ad J. a. und b., sowie ad II. . als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand oder sonstige ch Briefinhaber Ansprüche oder Rechte haben könnten, ermine
den 15. März 1881, Vorm. 11 Uhr,
ch an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Rr. 1I, vorgeladen.
Erlaß der gehobenen Nutzungen zu fordern berech ⸗ Im Falle dergleichen AÄasprüche nicht angemeldet tigt, sondern sich lediglich mit dem, was aledann werden, erfolgk unter Ausschließung der ln die noch von der Erbschaft vorhanden wäre, zu begnü Kraftlogerklärung der Dokumente.
gen verbunden sein sollen. Schweidnitz, den 26. November 1880. Königliches Amtsgericht. III. gez. Predari.
Aufgebot.
29807
Marienburg, den 25. November 1880. Königliches Amtsgericht. J.
kuss! Bekanntmachung.
Auf den Antrag des Rathsbrunnenbaumeisters F. Adler zu Berlin, Bergstraße 13 wohnhaft, wird
J. In dem Grundbuche des Grundstücks August« der von dem Antragsteller auf errn A und Id walde Blatt 53, dem Ginsassen Carl Zander ge Gemelnhardt in Treptow bei br gezogene 63
hörig, stehen eingetragen: a. Abtheilung III. Nr. 6: 100 Thaler väterlich⸗ Erbtbeil der Eva Regine Jankowski, b. Abtheilung III. Nr. 7: 106 Thaler väterliche Erbtheil des Andreas Johann Jankowski.
* 2 , Aufgehot.
In Sachen, betreffend das Aufgebot Verscholle⸗ ner und unbekannter Erben werden zu dem im Ge— richtsgebäude, Zimmer 4, vor dem Amtgrichter Pre⸗ dari anberaumten Termine den 20. September 1881, Vormittags 11 Uhr, geladen: .
1) Der Gärtner Rudolf Vallentin aus Säbisch⸗ dorf, geboren den 25. September 1827, der im Jahre 1848 nach Amerika auzwanderte und seit 1869 perschollen ist, sowie seine Rechtsnachfolger.
2) Die unbekannten Rechtsnachfolger:
a. der für todt erklärten Schmiedemeister Jo⸗ hann Heinrich und Christiane Dorofhea Teichmann'schen Eheleute zu Leutmannsdorf,
b. der am 4. November 1879 zu Schönfeld verstorbenen Aus üglerin Lindner, Anna Ro— sina, geb. Kühnel,
und zwar zu 1 auf Antrag des Gärtners Adolf Vallentin zu Schweidnitz, zu 2 auf Antrag des Bauergutgbesitzers Gottlieb Ende zu Ober ⸗Leut⸗ . und des Justizrath Groeger zu Schweid⸗ nitz.
Die Geladenen haben spätestens im Aufgebote⸗ termine oder doch noch vor Erlaß deg Ausschluß⸗ Urtheils sich zu melden, bezw. ihre Ansprüche an das Vermögen des Rudolf Vallentin, der Teich mann'schen Eheleute und der Auszüglerin Lindner
anzumelden, widrigenfalls der Verschollene zu 1 für
todt erklärt und sein Nachlaß den nächsten belann · ten Erben mit den Folgen der §5. 834 ff, Theil II.
Die beiden Dokumente hierüber sind gebildet au
von diesen akzeptirte Wechsel an eigene Ordre vom 8 23. November 1877, fällig am 23. Februar 1878, über 1200 4 hiermit aufgeboten.
8 Der Inhaber des Wechsels wird aufgefordert. spätesteng seine Rechte aus demselben in dem auf 8 den 27, April 1881, Mittags 121 Ühr,
je einer Ausfertigung des Erbvergleiches nach Michael in unserm Gerichtsgebäude, Zimmerstraße 25, Zim—= Jankowski vom 6. Februar 1544. aus je einer Aus⸗ 1 e e , .
mer Nr. 12, anberaumten Aufgebot termine anzu⸗
fertigung des Pupillarkonsenses vom 123. Mai js44] melden und den Wechsel. vorzulegen, widrigenfalls nebst Eintragungs vermerken und Hypothekenscheinen derselbe für kraftlos erklärt werden wird.
vom 14. Juni 1844. II. In dem Grundbuche des Grundstücks Cronzg
nest Blatt 48 B., dem Einsassen David Martens
Berlin, den 28. September 1880. = Königliches Amtsgericht II. Abtheilung 11.
geber f. stehen eingetragen Abtheilung Rr. L in der (29894
Rubrik . GCessionenꝰ 60 Thlr. 17 Sar. großmütter
. In Sachen deg Partikuliers Carl Giebel hier
liche Erbe heile für die Geschwister Samuel, Justine, selbst, Klägers, wider den Kaufmann Stto Hoff⸗
Hermann und Catharina Hahn.
mann hierselbst, Beklagten, wegen Zinsen, ist, nach=
Das Dokument hierüber ist gebildet aus einer dem guf Antrag des Klägers die Beschlagnahme des Ausfertigung des Kaufvertrages zwischen der Wittwe l dem Beklagten zugehörigen, unter Nr. ass. 2294 an Catharina Elisabeth Hahn und den David und der Langedammstraße Nr. ord. I8 belegenen Hauses Elisabeth, geb. Hahn, Martenaschen Etelenten vom und Hofes sammt Zubehör zum Zwecke der Zwangs⸗ 28. Januar 18159, einer Ausfertigung der Verhand versteigerung unterm 33. d. M. verfügt, auch die lung vom 27. Oktober 1821, betreffend die Mitvoll⸗ Eintragung dieser Verfügung im Grundbuche am siebung des Erbvergleiches nach Jacob Hahn vom 25. d. M. erfolgt ift, durch Bescheid vom heutigen 12. Juni 1809 von Seiten des Daniel Hahn, Ein Tage Termin jum oͤffentlich meistbietenden Verkaufe tragungsvermerk und Hypothekenschein vom 4. No det gedachten Grundstücks auf
vember 1821, s
owie einer Ausfertigung der Ver⸗ handlung, betreffend den Erlaß von 100 Thlr. Rauf⸗ gelder von der Wittwe Hahn an die Martensschen Gheleute, und Eintragungsvermerk und Hypotheken⸗
den 4. März 1881, Morgens 11 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte, Zimmer Nr. 28,
schein über den Theilbetrag von 60 Thlr. 17 Sgr. anberaumt.
vom 5. September 1832.
Zugleich werden die Hypothekgläubiger aufgefor ·
Die ad 1. a. und b. aufgeführten Dokumente dert, ihre Obligationen und Oypothekenbriefe im
sollen angeblich zerrissen, während das ad 11. ge⸗
nannte Dokument durch Feuer zerstört sein soll. Auf den Antrag der dazu Berechtigten, und zwar
Ver kaufsztermin zu überreichen. Braunschweig, den 7. November 1880. Herzogliches Amtsgericht. VII.
ad J. des Einsassen Carl Zander zu Äugustwalde Pini.
stems oder, wie von