Allen Dersonen, welche eine zur Konkursmasse gehö⸗ rige Sache in Besitz haben, oder zur Konkursmasse
etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den
Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Berpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in An⸗ spruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 19. Dezember 18890 Anzeige zu machen.
Medingen, den 2. Dejember 1880.
Königliches Amtsgericht.
Refardt.
löst] Konkursberfahren. Das Konkursverfahren über das Vermögen der vormaligen Hotelbesitzerin Marianne Hen riette Elisa beth, vere hel. Stolterfoht in Meerane wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Meerane, den 4. Dezember 1880. Königliches Amtsgericht. Neumerkel. Beglaubigt:; Albrecht, Gerichtsschreiber.
30164 Oeffentliche Bekanntmachung.
Ueber das Vermögen des Bäckers Sylvester Schmitt von Groffenbach wurde heute, am 4. Dezember, früh 10 Uhr, vom Königlichen Amtsgerichte Miltenberg das Konkursverfahren eröffnet und Stadtschreiber Hochvein dahier als Konkursverwalter aufgestellt.
Zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläu— bigerausschusses wird Termin auf Mittwoch, 29. Dezember If. Is., früh 8 Uhr, anberaumt.
Zur Anmeldung der Konkursforderungen wird Frsst gestellt bis 14. , 1881.
Der allgemeine Prüfungstermin findet statt
Mittwoch, 19. Januar 1881, früh 8 Uhr.
Allen Personen, die eine zur Konkursmasse ge— börige Sache des Gemeinschuldnes . oder zur Masse etwas schulden, wird aufgegeben, Nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen, auch die Ver⸗ pflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für die sie aus der Sache gesonderte Befriedigung beanspruchen, dem Konkurßtz⸗ verwalter bis längstens 24. Dezember If. Is. Anzeige zu machen.
Miltenberg, 4. Dezember 1880.
Lang, r K. Gerichtsschreiber,
. ö zs! Konkursverfahren.
Ueber den Nachlaß des im September dsg. Is. dahier verstorbenen Kanfmannes Johann Gott— fried Haldenwang wird heute, am 1. Dezember 18890, Vormittags 11 Uhr, das Konkursver⸗ fahren eröffnet.
Der Landgerichts⸗Aktuar Heckelmann dahler wird zum Konkursverwalter ernannt.
Konkursforderungen sind bis zum 17. Januar 1881 bei dem Gerichte anzumelden.
Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falls über die in 5. 120 der Konkurßordnung bezeichneten Gegenstände auf
Donnerstag, den 30. Dezember 1880, Nachmittags 4 Uhr. und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf Samstag, den 5. Februar 1881, Nachmittags 3 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Dreikönigsgasse, Termin anberaumt.
Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse ge⸗ hörige Sache in Besitz haben oder zur Konkurg— masse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leihen, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und ron den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedi⸗ gung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 26. Dezember 1889 Anzeige zu machen.
Kaiserliches Amfsgericht zu Mülhaunsen i. / Els.
gez. Munzinger. Zur Beglaubigung: Der Gerichtsschreiber: Ihrig.
Schlußtermins aufgehoben worden. Neuenbürg, den 3. Dezember 1880. Königl. Württ. Amtsgericht. Gerichtsschreiber Secger.
zoll! Konkursverfahren.
hierdurch aufgehoben. Neustadt⸗ Magdeburg, den 2. Dezember 1880. Königliches Amtsgericht.
lzolss Konkursverfahren.
das Ktonfursve- fahren eröffnet. zum Konkursverwalter ernannt.
1880 bei dem Gerichte anzumelden.
die in 58. 120 der Konkursordnung Gegenstände auf Mittwoch, den 29. Dezember 1880, Vormittags 10 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf Mittwoch, den 29. Dezember 1889, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anbe⸗ raumt.
Allen Personen, welche eine zur Konkurs masse gebörige Sache in Besitz haben oder zur Konkurtsmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und ven den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedi⸗ gung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 25. Dezember 1880 Anzeige zu machen.
Nidda, am 3. Dezember 1880.
Das Großherzogliche Amtsgericht. Hr. Linkenheld. Stork.
zeichneten
lzolto Bekanntmachung.
Das Konkursverfahren über das Vermögen des Hop fenkommissionärs Sigmund Marschütz dahier wurde in Folge rechtskräftig bestätigten Zwangsvergleiches aufgehoben.
Nürnberg, den 2. Veztmber 1880.
Der geschäftsleitende Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts: Hacker.
nn! Bekanntmachung. Das Königl. Amtsgericht Pegnitz hat am 2, De⸗ zember 18890, Vormittags 11 Uhr, beschlossen: „Es sei über das Vermoͤgen des Banern Mar—⸗ tin Pühl von Preunersfeld der Konkurs zu er— öffnen.“ Pegnitz, den 3. Dezember 1880. Gerichisschreiberei des K. Amtsgerichts Pegnitz. Meiler.
30141] . Oessentlichs Bekanntmachung.
Das K. Amtsgericht Pirmasens hat unterm 3. Dezember 1889, Nachmittags 5 Uhr, über den Nachlaß des Aderers Auton Wagner I., zuletzt wohnhaft gewesen zu Kröppen, das Kon⸗ kursverfahren eröffnet, als Konkursverwalter den Geschäftsmann Ludwig Kömmeriing in Pirma—⸗ sens ernannt, — zur Beschlußfassung über die et ⸗ waige Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses Termin auf Donnerstag, den 16. Dezember 1880, srüh 9 Uhr, — Sitzungssaal festgesetzt, — den offenen Arrest mit Anzeigefrist bis spätestens 12. Dezem ber 1880 erlassen und als Anmeldefrist die Zeit bis zum 20. Januar 1881, sowie als allgemeinen Prüfungstermin
von Ottenhausen, ist nach erfolgter Abhaltung des
Das Konkurs verfahren über das Vermögen des Kaufmanns Friedrich Paul hier wird, nachdem der in dem Vergleichttermine vom 16. November 18809 angenommene Zwangevergleich durch rechts— kräftigen Beschluß vom selbigen Tage bestätigt ist,
Ueber das Vermögen des Johannes Baum des Zweiten von Borsdorf wird, da der Generalbe— vollmächtigte Peter Schneider in Borsdorf Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens gestellt, heute, am 3. Dezember 1880, Vormittags 11 Uhr,
Der Rechner Angust Reuning in Nidda wird Konkursforderungen sind bis zum 21. Dezember Es wird zur Beschlußfassung äber die Wahl eines
anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines GSläubigeraueschusses und eintretenden . lber
en auf
vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt
13. Dezember 1880 Anzeige zu machen. Pr. Stargard, den 23. November 1880. Königliches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Krolzig, Gerichisschreiber.
los! Konkursverfahren.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Gott— lieb Hrinke in HFeterswaldau Königl. wird beute, am 3. Dezember 1880, Vormittags 11 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet.
Der Kaufmann Gustav von Einem hier wird zum Konkursverwalter ernannt.
Konkursforderungen sind bis zum 5. Jannar 1881 bei dem Gerichte anzumelden.
Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falls über die in 8. 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände und zur Prüfung der angemeldeten For⸗ derungen auf
den 12. Januar 1881, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 6, Termin anberaumt.
Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse ge— hörige Sache in Besitz haben oder zur Konkurs masse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Befitze der Sache und von den Forderungen, für welche . aus der Sache abgesonderte Befriedigung in An— spruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 3. Januar 1881 Anzeige zu machen.
Neichenbach n. d. Enle, den 3. Dezember 1880. Königliches Amtsgericht. 301541
Ueber das Vermögen der Firma Gebrüder Gminder in Reutlingen, Allein⸗Inhaber: Wil- helm Gminder, Fabrikant allda, ist vom K. Amts⸗ gerichte Reutlingen am 2. Dezember 1880, Vor⸗ mittags 11 Uhr, der Konkurs eroͤffnet, der
zum Konkursverwalter ernannt, der offene Arrest erlassen, die Frist zu den nach §. 108 der K. O. vorgeschriebenen Anzeigen und zur Anmeldung der Forderungen auf 3 Wochen bis zum 27. Dezember 1880, der Wahl⸗ und allgemeine Prüfungstermin auf Montag, den 3. Januar 1881, Vormittags 9 Uhr, festgesetzt worden. Den 2. Dezember 1880. K. Amtsgericht Reutlingen. Zur Beglaubigung: Gerichtsschreiber Dam bach.
R D
lsolßs! Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Schiffers Johann Hinrich Osterndorff, E e—⸗ nannt Rose, in Cuxhaven, wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufge— hoben. Ritzebüttel, den 3. Dezember 1880.
Das Amtsgericht.
Zur Beglaubigung:
H. Eckermann,
Gerichtsschreiber.
; 52 8 8 5 .
lzolss! Konkursyerfahren.
Das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Friedrich Wilhelm Künnmann, in Firma F. W. K,ünnmann, in Ritzebüttel wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hier— durch aufgehoben.
Ritzebüttel, den 3. Dezember 1880.
Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwal ters, sowie Über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falls über di⸗ in 5. 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegen stände und zur Prüfung der angemeldeten Forderun⸗
den 16. Dezember 1889, Vormittags 10 Uhr,
Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse ge—⸗ hörige Sache in Besitz haben oder zur Kon kursmasse etwas schuldig sind, wird gufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder ju leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in An—⸗ spruch nehmen, dem Konkurtverwalter bis zum
Stadtinventirer Traugott Engel in Reutlingen!
löols Konkursherfahren.
1880 bestätigt ist, blerdurch aufgehoben. Blotho, den 2. Dezember 1880. Königliches Amtsgericht. . gez. Wiyyermann. Die Richtigkeit der Abschrift beglaubigt: Habenicht, Gerichtsschreiber.
zor Konkursherfahren.
Ueber den Nachlaß des weil. Anbauers und Steinbruchsbesißers Heinrich Borchers zu Kirch dorf wird heute, am 2. Dezember 1880, Nach⸗ mittags 4 Uhr, das Konkurs verfahren eröffnet. ; J Vorsteher Dreher in Kirch
orf.
Offener Arrest bis zum 23. Dezember d. J.
Anmeldungsfrist für Konkursforderungen bis zum 3. Jannar 1881.
Termin zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falls Über die im 5§. 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegen
stände Donnerstag, 23. Dezember 1880. Allgemeiner Prüfungstermin Donnerstag, 13. Jannar 1881, Vormittags 19 Uhr. Wennigsen, 2. Dezember 1889. Königliches Amtsgericht. JI. gez. Wagemann. Sch wecke, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
Iso] Konkursverfahren.
Ueber das Vermögen des Posamentiers Adolf
Ranß zu Wiesbaden ist am 24. November
1889, Nachmittags 5 Uhr, das Konkursverfahren
eröffnet worden.
Herr 6H. C. Müller in Wiesbaden ist zum
Konkursverwalter ernannt.
Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 22.
Dezember 1880 einschließlich. Anmeldefrist von
Konkursforderungen bis zum 265. Dezember
1880 einschließlich.
Erste Glaͤubigerversammlung Donnerstag, den
28. Dezember 1889, Vormittags 9 Uhr.
Prüfungstermin Dienstag, den 4. Januar
1881, Bormittaßs 9 Uhr.
Wiesbaden, den 24. November 1880. Königliches Amtsgericht. Abth. VI.
sols]! Konkursverfahren. Nr. 10921. Ueber das Vermögen des Kauf⸗ manns Karl Gotierbarm in Haslach ist am 3. d. Mts,, Abends 6 Uhr, das Konkursver⸗ fahren eröffnet worden. Verwalter: Waisenrichter Neef in Wolfach. Offener Arrest mit Anzeigefrist, wie auch Anmelde⸗ frist der Konkursforderungen bis 24. Dezember 1889. Wahl eines Konkursverwalters, allgemeiner Prüsungstermin und Termin zum Versuche eines Vergleiches: Montag, den 3. Januar 1881, Vor⸗ mittags 8 Uhr. Wolfach, 3. Dezember 18580.
Großh. Amtsgericht.
Der Gerichte schreiber.
Hässig.
arif tee. Vernderungen dle deutschen kkisenbahner Ro. 28G.
Vom Sonntag, den 12. d. Mts., ab wird der Per⸗ sonenzug Nr. P. 10 Magde⸗ burg — Berlin, 20 Minuten ko später als jetzt, also um — s 3 Uhr 35 Min. Nachmittags von i ssen werden und 7 Uhr 10 Min. Abends in Berlin eintreffen. Magdeburg, den 2. Dejember 1889. Königliche Eisenbahn ⸗Direktion.
30195
Das Konkursverfahren über das Vermögen des Schneidermeisters Heinrich Eickgoff zu Vlotho wird, nachdem der in dem Vergleichs termine vom 15. November 188) angenommene Zwanasvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 15. November
ufungsurtheil
sion gegen das Beru heben und die Sache zur
Ilbe aufzu
Revi
dasse
le
M H4.
e soöonudere Beilage li
Entscheidungen des Reichs⸗Gerichts.
ngs⸗
ung der §5§. 259,
5 3
eidung an das Berufu
ssual Verletz
nd Entsch macht proze
e
iger.
taßgabe des §. 62 gegen den Verklagten
ch Preußischen Staats⸗-Anze
önig
D
es Zuges, tzt. Eines gten bedarf es
giren ein
§. 1 des Haftpflichtgesetzes ist nun triebe einer Eisenbahn, körperlich verle
an sich begründet, denn derselbe ist bei dem Rangi
2 4
klagend geltend zu machen. Der Anspruch des T. aus
also bei dem B
en in zwei
lassung den rarbeiter unter
Verschuldens des tte eingenommen habe.
Dies eigene Verschulden soll nach den Behauptungen in den
Vorinstanzen darin bestehen, daß T. sich auf das Trittbrett eines
Wagens gesetzt oder zu setz
hrend der Wagen in des T. nicht ange⸗
g ist, wie der zweite Richter
In der dritten Instanz will der Verklagte ein Verschulden des
T. darin finden, daß derselbe ohne hinreichende Veran
i
schul den
cht babe, w
die Haftpflicht des Verkla en versu
Diese Behauptun
ür richtig ausführt, ganz beweislos geblieben.
5 .
ser Beziehung kann ein Ver
Beweises es kommt auf den Einwand des eigenen
f einem dazu völlig ungeeigneten Tr
Bewegung gewesen sei. Sitz au Auch in die
weiteren nicht;
T. an.
ter
Verklagt Rangi
Ümständen sich auf die Wagen, namentlich auf die Trittbretter
derselben zu setzen hatten, und daß die dazu
angenommen werden, daß die vorlagen, ist nicht dargethan.
*
nommen werden, denn nach der Erklärung des nstanz muf
5
Cx —
in Folge Zweifel tzes von
geeigneten Umstände nicht
*
Da nach dem erforderten ärztlichen Gutachten der T.
des Unfalles völlig erwerbsunfähig geworden ist, kann ein
nicht aufkssmmen, daß er nach §. 3 Nr. 2 des
n hätte; zur An⸗ ist
g des
zur Vollstreckun en in Betreff der Höhe
cht ausspricht, und eine
ente zu forder
daftpflichtgese gerin dem T. bis
es b
1
ĩ
t es dem Verklagten zur
tzungsgelder verurtheilt
daß
1 1
ng von monatlich 9 4
*
dem Verklagten mindestens 9 4 monatlicher R Das zweite Erkenntniß, sowei dem T. gezahlten Unterstü änzung desse
der Verklagte hat daher die von der Klaͤ stellung der Klage gezahlte Unterstützu
deshalb in dem Sinne zu bestätigen, des Anspruchs, über welche der Tenor sich n Sr zänzung in dritter Instanz nicht m
Erkenntnisses nur noch der Erg
zu ersetzen. Erstattung der
ff des geforderten Er⸗
bedarf. ngen.
1
öglich ist Betre 4
Nicht ganz gleich liegt die Sache in s der noch zu verauslagenden Unterst
satze
zu der aber,
Erfüllung en
el 16 gegen den Ver⸗
die Zah⸗
Cession ung, nach dem Prinzip des §. 46 Theil J. Tit
welcher Thatsache die
lichen von ist
uni 1870 ist ein Armen⸗ gesetz
velche er gegeben hat, von en Titeln Verpflichteten zu
Als die wird, Wenn daher Klägerin später
6. tzungen auf Grund des Gesetzes
einer vom 6. Juni 1870 zu erweisen haben, es wird auch festgestellt werd
gůkommission
vom rstützungen, in bewirkt ü
dem gegen den Unterstützten aus ander ist
tzeß Reicht ta bervorgehoben hat.
* .
ßzten Der Grund des Eintritts des Armenverbandes in die
Cession
andrechts, anzusehen. tzungen von dem Verklagten erstattet fordert, wird
1
die der Verbindlichkeit des Dritten durch den Armenverband,
lung der Unterst
des Allgemeinen
die
ü
Unterstůützten
wie
Nach §. 62 des Gese welche
62 herrührt, sie die erfolgte Zahlung der Unterst
verband nur befugt, die Unt gezablte Unterst
fordern. Rechte des finden, durch
§.
g prãä⸗ cht auf Entschei⸗
auf Grund
ĩ
tzungen tsordnung
mit Recht zugelassen bat, sofern die Entscheidung mit Rücksi
ein bestimmtes Rechtsverhältniß beantragt wird,
ch
Der jetzt er⸗ ü
Interst leiche
sie die preußische Praxis
wie Theil 1. Titel 10 der Allgemeinen Ger
ssen, daß dem T. noch Ansprüche aus dem Unfalle ialer Fragen,
llagten in Höhe des geforderten Ersatzes zustehen.
*
mu
hat wesentlich die Bedeutung einer Klage auf Entscheidun ver dungen des Ober⸗Tribunals Bd. 34 Seite 3735. 8
hobene Anspruch in Betreff der noch zu zablenden 1 reichendes Rechts verhältniß unter den Parteien ist d
des 5§. 81 b.
judiz
erlittenen Unfalle nach
r und K Berlin, den 6. Dezember 1880.
ige
*
Verletzten auf Grund
**
5 ichs⸗Anzte
* ei
1nem
zeutschen R
Um
2 33 61 — Geltendmachung der e
ch
st au der Theil⸗ Unter⸗
Verletzung des lben den seine Gefähr⸗
ündet. ene Art der Arbeit
ngelegt, sie i phat durch
8, ohne
in der Fabrik derse ufgetrag ftrag
die Revision zurückzuweisen.
d materiell Entscheidungsgründe.
chlich fest, daß V.
e ist aber unbegr ã
1 1
8.
und formgerecht ei
stellt thats
Ertheilung des Au
die Haufen von Superphos Verschulden des V. lag.
u bringen, daß die au
2
setzes vom 7. Juni 1871 zustehen den Armenverband, welcher Ges. über den Unterstützungswohnsitz
die Unterstützung desselben übernommen hat.
des Haftpflichtge den Ansprüche durch
ff. sion von in der Klage⸗
on deshalb nicht benutzt werden, alt bei der Verhandlung vor
Angri
DOmis
kann eine
sich der prozessuale
Verklagten
Senat, in der
. —
Fünfter Civil
Revisin,
de zu D. E., vertreten durch den Magistrat hat das Reichsgericht,
vom 6. Juni 1870 8. 62. In Sachen des Königlich preußischen Fiskus, vertreten
in
Königliche Eisenbahn-Direktion zu Br.,
und Revidenten, daselbst, Klägerin und
die Stadtgeme
durch die
führt
tzt, daß der welchem
ägerin Feststellung ben, welche in bst, noch
eststellung die ewürdigt habe. ch, daß der Be⸗
.
om Berufungsrichter in der Berufungsinstanz
ig g einer
bei s
sächlichen
.
Gruͤnde angege Thatsachen berücksichtigt wer⸗
§. 516 Nr. 3 dasel
ei dadurch verle Ordnung,
Die Revisionskl
s
dachten that cht ein Fall vorliegt,
er handlun
es ist nicht ersichtli i
Ordnung
z auptet sind, nicht gehör
vorbereitenden Schriften V er hat auch die
l⸗Proze
1 . 1
Sitzung vom 30. Juni 1880,
für Recht erkannt,
ätzen behaupteten
s
Revi
Senats des Königli zu P. vom 16. Januar 1880
il⸗
191
g
er dritten Instanz dem
weiten C
ß des 3 Landesgerichts
i d die Kosten d
ß das Erkenntn reußischen Ober zu bestätigen un denten aufzuerlegen.
da P
er⸗
Unerheblichkeit der be⸗ Schriftstücke zu
llung gegebenen Gründe
äre nicht begründet, da die von dem Be⸗ ür die
el autreichender Gründe nach §. 513 Nr. gerügt reichende Gründe f
da ein,
Gegenstand vorliegt, bereits die
Die Werthangabe Deshalb ist die
der Sache, .
J
der Gegenstand der Beschwerde, ürfen wird.
O00 angegeben, der enstand z Vorerkenntnisse difform sind, ist für die Parteien von entspricht aber auch so hoch anzunehmender monatlich nur
*
9
6.
Werthe wie der Gegenstand der Klage.
en die ben von 3000
auf
Der Werth des Streitgegenstandes ist in erster Instanz ohne
Widerspruch auf wegen dess die Forderung von
demsel
ihm
Rechten
Jedenfalls Haftpflichtgesetzes
flichtgesetzes
zu denjenigen Per⸗ ftp
nach den
Ha eingeräumten
ist, 2 des
§. Gesellschaft
des
irma nach §. 2 des der
ff richtet sich dagegen, daß der Berufungs⸗ aue geschlossen
ri Sinne
—
1
en den Verklagten einen
in geg
ger
on das zulässige Rechtsmittel.
i
Revis der Sache selbst macht Kl
einer Erhöhung bed
*.
ter eingelegte
7 1
Klage andeutet
prinzival
und,
anzusehen, nicht festgestellt worden, ist er mit Recht
2
x 3.
im V
Klä⸗ den
Verpflich⸗ Ersatz derjenigen Leistungen,
als von dem Ver⸗ oraussetzungen
ist ten auf jene Leistungen ein Recht
ftpflichtgesetzes
so 1 5
* 1.
ff
anderen, Maße und unter denselben —
gesetzlichen
2 des Gesetzes über den betrifft,
§. 1 des Ha
aus*
ihrer
Dritter
ütz Verklagte hat nicht besonders geltend gemacht, daß Kl
stuͤtzungen verauslagt hat und noch zu ü
Grund Unterstützungen
O. befugt,
ein
om 6. Juni 1870 für sich geltend, jetzt noch,
auf
geiahlten
nach §. 62 a. a.
1 deren Gewährung
P
ie bis zur Erhebuag der Klage von der
an den Verklagten aus uf Grund des §. 6
setz begründeten Titeln verpflichtet i selben
als dem Unterst
Ss T. Juni 1871 a Unterstůtzun gswohnsitz zunächst d dem T.
4 4
für T. Armenunter
verauslagen hat. ses Ge
bereits pflichteten in dem
In ruch d sie Was Klägerin gerin
zu zu fordern, steht.
vom 7. soweit durch die
Ansp tung
lche derjenige, i
ür we Der Ausdruck ‚Dienstverrich⸗
Das Bedenken, daß bei dem Ge⸗ daraus, daß bei einem Bevollmächtigten und achte Begründung der Revisionganträge ist danach
rechtlichen Gewerkschaft versteht, von einem eigent⸗ ltnisse regelmäßig nicht die Rede sein kann.
4
1
Bei
ägerin, schen Anspruchs muß aber diese Frage ent⸗
gen gezahlt hat und dem T. ein Anspruch aus
de, nicht berechtigt
än
den Verklagten zust als richtig anzuerkennen, daß, wie der Ver⸗
geri
kl Nun ist
tzun
ü ssen Anspruch gegen den Verklagten aus dem Haft⸗
spruch auf Grund des §. 62 geltend zu machen. , der Unterstützungéanspruch des T. gegen die Klä— nicht völlig deckt. Der 5§. 62 verlangt aber eine solche völlige
ten des it de
sen An fübrt
Der soweit sie Unterst dem Haftpflichtgesetz gegen
schieden werden. klagte aus erin sich m
ware, diesen dem Bestrei
zu
chlich festge⸗· Die Höhe
ã führung seiner Dienst⸗
6
Berufungserkenntniß daher überall
schon in der Berufungsinstanz, als nicht
chter hat auch unangegriffen thats e
ben; es ist das
dessen de, wie vor · Klaͤ⸗
5. 3 zwar den ist,
jetzt i
prüche d
ist er
im
zu auf⸗ zu finden,
rnehmen müssen,
Ur 1
gte aus §. 1
stellung der
welche
de, obliegen w zu der
chtet ist, und
1
in hier arin die Verurtheilung
zu entsche g der Klage gezahlten Unterstützun⸗
übe e,
U i ier
1
teren Ans
q daß der Verkla
gerin gegenüber
ür digung verpfl
ohne daß h ien schon durch
die sp tzungen, welche nach An
werden,
erin kann nun schon a
2
schã
aus den oben gegebenen Gründen,
ob diese Haftpflicht unter den
ung des T. hat g
der Kl Parte
vor Anstellun nach Anstellung der jetzigen Klage, das
äjudiziell festzustellen, daß durch Zahlung
6
hrend dem Verklagten die Zahlung einer Rent
1 hier pr
ftigkeit ausschließen w tzungen an T.
s dem T.
ür
ü
aftpflichtgesetze Nr. 2 daselbst be simmten Ent
Auf das Verlangen der Kl liegenden Prozesse, präjudizielUl für
Ebenso ist auch
gen rechtskräftig festgestellt ist. von Unterst
zur Erstattung der
wa
gerin auf Erstattung von Unterstuü Klage gezahlt werden, festgestellt
daß die Klägerin die Uaterst
Unterstützungsbed oben dargelegt ist.
des H
ist und die 62
ch ma⸗ für auf⸗
schränkte Erwerbsfähigkeit in e Entschädi⸗
spru
Unterstützungt⸗ sind, bedarf es
Jedenfalls muß
terem Maße unter Arbeiters
ĩ
üche auf verswiedenen
dem
ber, ob di dessen Anspruch aus dem
spr
m T. Unterstützungen vor
2 — ü
Armenverband nach 5 zt,
spruch eines
gemacht.
Hiernach ist die Klägerin, soweit
sie de
8. 6 hrt hat, befu
wenn er ein Arbeiter gesetz in we
der Entschädigungsan
Gesetz selbst hervor. Entschädigungsanspruch eines Unter⸗
des cheidung dar
, pflicht
ene oder be t, welche der
ör q
daß ein h
ten aus dem Haftpflichtgese vorgeschriebenen Beschränkungen fordern kann.
unzweifelhaft
im Sinne Einer Ents
aus dem Haft
ür aufgehob
hm zusteht, diese Rente zu denjenigen elgem Dritten
denn es wird hier ein An
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1
1
beider Ansprüche nicht. Vaß die An
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gesetz heit digung f
ã bene Erwerbsfähigkeit geltend
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ü die Leistungen, von denen 5§. 62 spricht, zu rechnen
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pflicht
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Titeln beruhen sollen, hebt das anerkannt werden,
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einer Rente ihr obliegenden Leistungen ge unter den dort Insoweit
teriell
anspruch gle gungsansprüche
hier nicht
geho
Anstellung der Klage gew
sen.
ckzuwei
9
U
st deshalb die Revision zur
ür die Gewerbeanstalt in Folge der Stellung des
dung desselben
Das Amtsgericht. Zur Beglaubigung: H. Eckermann, Gerichtsschreiber.
Mitteldentscher Personen⸗ und Gepäck⸗Verkehr. Zum Tarife vom 1. Juli 1877 ist der 20. Nach⸗ trag zur Ausgabe gelangt, durch welchen mit Gül— tigkeit vom 15. Dejember d. Is. ab direkte Fahr— preise ze. für Mannheim Hessische Ludwigsbahn ein geführt werden. Näberes ist auf den Verbands
l
zerhandlung u Die vorgebr
30136 J Konkurkberfahren. Freitag, den 4. Februar 1881, frühe 9 Uhr,
Der Konkurs über den Nachlaß des Handels⸗ bestimmi manns Dunsch zu Gablenz ist durch Schluß— ö Königl. Geꝛichtsschreiberei
vertheilung beendigt und daher aufgehoben. Inn c Muskau, den 2. Dezember 1880. ö ; z Königliches Amtkgericht. J. lsa9ao]
ün 2 aufgeführten Personen gerechnet, f
Bevollmächtigter
V Geschäfts führung
ckzuweisen. Si chnet, für welche die F
ü iexgegen richtet
;
Pflichten
Es könnte in Frage kommen, ob mit dem erhobenen Angrisse ein
en“ ist in einem weiteren Sinne zu versichen, es sind darunter
Artikel 162 des Handels Gesetzbuchs
Die Beklagte bat d Der Berufungsrichter Auch dieser Angriff w Der materielle Ang Dies ergiebt sich Der Berufunggr
ur Begr
Zur Beglaubigung: Pätzold, Gerichtsschreiber.
3006 z lsöosg. Konkursherfahren.
In dem Konkurse über das Vermögen des Erb— pächters Prütz zu Andreashof ist zur Abnahme der Schlußrechnung und zur Erhebung von Einwen⸗ dungen gegen das Schlußverzeichniß der Schluß— termin auf
Mittwoch, den 22. Dezember 1880, Vormittags 11 Uhr, vor dem Großherzoglichen Amtsgericht hierselbst be⸗ stimmt. Dat Schlußverzeichniß und die Schluß— rechnung nebst Belägen werden 3 Tage vor dem , . auf der Gerichtsschreiberei J. niedergelegt werden.
Nenbrandenburg, den 30. November 1880.
. C. Latendorf,
Gerichtsschreiber des Großherzogl. Amtsgerichts.
löl! Bekanntmachung.
In der Konkurssache der Sägmüllers Leon hard Lippert von hier wurde, — nachdem der Schlußtermin am 12. v. Mt. abgehalten und die Schlußvertheilung beendigt ist, durch Beschluß des Kgl. Amtsgerichts Neuburg v. 1. d8. Mis. das Kon⸗ kursverfahren aufgehoben.
. den 3. Dezember 1880.
chustar, K. Gerichtsschreiber.
sols! Konkursherfahren. Das Konkursverfahren über das Vermögen des
lzcotz! Konkursverfahren.
Ueber das Vermögen des Buchhalters Mor̃tzo Kraatz zu Posen und über den Nachlaß seiner Ehefrau Elise, geb. Jaeckel, ist hente, am 2. De⸗ zember 1880, Vormittags 10 Uhr, das Kon kurs verfahren eröffnet. Der Agent Samuel Haenisch zu Posen ist zum K , ö
onkursforderungen sind bis zum 17. Januar 1881 bei dem Gerichte anzumelden. 8 Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerauschusses und eintretenden Falls über
die in 5§. 129 u. 122 der Konkurtordnung bezeich— neten Gegenstände auf
den 4. Jannar 1881, Vormittags 12 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 27. Januar 1881, Vormittags 10 Uhr,
vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt.
Posen, den 2. Dejember 1880. Königliches Amtsgericht. Abth. IV. Beglaubigt:
Brunk, Gerichtsschreiber.
labile]! Konkursverfahren.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Richard
Scheidemantel in Pr. Stargard wird heute, am 23. November 1880, Nachmittags 4 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet und der Kauf⸗—
mann F. W. Paul Senger hier zum Konkurt⸗ verwalter ernannt.
Konkursforderungen sind bis zum 18. Dezember
Jakob Friedrich Hollenweger, Schuhmachers
sols! Konkursverfahren.
in Teterow ist am 3. Dezbr. 1880, Nachmit⸗ tags 71 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Verwalter: Rechtsanwalt Unzmer in Teterow. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 24. Dezbr. 1880. Anmeldefrist biß 24. Dezbr. 1880. Wahl⸗ termin und allgemeiner Prüfungstermin am 8. Ja⸗ nnar 1881, Vorm. 10 Uhr.
Ueber das Vermögen des Tischlermeisters und Schenkwirths Heinrich Siegfried zu Woltwiesche ist am 2. Dezember 1880, 4 Uhr Nachmittags, Konkurs eröffnet. Verwalter: Aultionator Wilke in Salder. Anmelde⸗ und Anzeigefrist bis zum 27. Dezem⸗ ber 1880 einschließlich. Erste Gläubiger ⸗Versammlung und allgemeiner Prüfungstermin den 7. Januar 1881. Salder, den 2. Dezember 1880. Herzogliches Amtsgericht zu Salder. Zur Beglaubigung: S. Albrecht, Gerichtsschreiber.
Ueber das Vermögen des Gastwirths Carl Duge
Teterow, 3. Dejibr. 1880. Großherzogl. Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Passow,
stationen zu erfahren. Erfurt, den 30. November 1880. Die Direktion der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft als geschäftsführende Verwaltung.
30194 Vom 1. Februar 1881 ab findet eine direkte Per⸗ sonen ⸗ und Gepäck · Expedition zwischen Antwerpen und Braunschweig, Magdeburg, Berlin via Mastricht⸗ Aachen ˖ Elberfeld nicht mehr statt. Elberfeld, den 3. Dezember 1880.
Königliche Eisen bahn-Direktion, Namens der betheiligten Verbandsverwaltungen.
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Gerichtsschreiber.
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1880 bei dem Gerichte anzumelden.
Ver lin: HRedacteur: Riedel. Verlag der Expedition (Kessel). Druck W. Elsner.
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mit dem Antrage eingelegt
Der Revisionsbeklag te hat beantragt
Die Revision ist rechtzeitig
anderweiten gericht zur
2 des Haftpflichtgesetzes vom J. Juni 1871 als Revisionsgründe
516 Nr. 3 der Civil⸗Prozeßordnung un geltend.
dem Gegenstande nach zulässig. haber der beklagten Firma, den Arbeitern i 3
höhlen zum Umsturz gefährlich war und in
Auftrag ertheilt hat,
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beantwortung behaupteten Thatsachen sch weil nicht festgestellt ist, daß deren Inh
lichkeit zu prüfen, ein
Thatsachen, welche in dieser Beziehung in den v
dem Berufungsrichter vorgetragen ist. aus, §. 259 der Civ
Berufungerichter bei seiner vorge Bezug genommenen
unter Beweisantritt beh
Dem 5§. 259 ist aber genügt; rufungsrichter einen Theil der
nicht berücksichtigt hätte,
ihn dabei geleitet haben, so daß n nach 5§. 524 der Civil⸗P rozeß
die in jenen Schrift
den könnten.
rufungerichter für seine angegriffene Festste
zugleich der Mang zugleich auch als aus
ist.
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ist ein Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft, wenn er nicht und als
zu haften habe, namentlich als Repräsentanten ansiebt.
treffenden Anführungen der vorbereitenden richter den Theilhaber der beklagten Firma V.
achten sind. sonen re
deren Ausführung nach 5. 2 das zu vertretende Verschulden einge— einem Repräsentanten, wenn man unter letzterem nur den Repräsen⸗
sellschafter nicht von Dienstverrichtungen die Rede sein könne, be
der eine Fabrik betreibt, haftet. treten sein soll, ist nicht begründet.
da ein ö des Betreffenden zu ihr gemeint.
zu den im
tung Verrichtungen f tanten einer ber lichen Dienstver nicht haltbar.
Damit liegen die Erfordernisse eines Entschädigungsanspruchs aus
isionsbeklagten bei dem Betriebe einer Fabrik herbeigefübrt hat.
verrichtungen im vorgedachten Sinne eine Körperverletzung des Re⸗ vi
i stellt, daß durch das Verschulden des V. in Au §. 2, §. 3 Nr. 2 des Gesetzes vom J. Junt 1871 vor.
des Anspruchs ist jetzt, wi
mehr streitig anzuse
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n, daß es die lex Eg enthält keine Sätze
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Recht in Folge der Bestimmungen
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den Wucher zu erschweren, und egeben, weggefallen, w
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den Wucher freizugeben, un dem Wucherer erschweren, zeigt, daß dies möglich ist; biger die wucheri
lassen worden, den sollte.
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r einer offenen Handelsgesell— ächtigter“ im Sinne des §. 2 des Haftpflichtgesetzes vom 7. Juni 1871.
Der Gesellschafte schaft als „Bevollm
ter Civilsenat, auf die münd Oktober 1880,
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wider den Arbeiter G. zu W., Kläger und Revisionsbeklagten,
liche Verhandlung vom 20.
für Recht erkannt:
In Sachen der Handelsgesellschaft J. und V. zu W., hat das Reichsgericht, Fün
Beklagten und Revisionsklägerin
eingelegte stanz
sionsin
e Urtheil des
die Kosten der Revi
nats des Ober⸗Landesgerichts H.
n das am 22. Juni 1880 verkündet
vierten Civilse
die gege
Zeit vom 26. März bis zum
30. September 1878 erwachsenen Heilungskosten im Betrage von
282 M und die ferneren Kosten der Heilung zu erstatten, 16578 ab, mit Ausschluß der ge⸗
chen Sonn⸗ und Festtage täglich 125 „ Rente zu zahlen, ts zu tragen.
Hiergegen hat die Beklagte die Berufung eingelegt und beantragt,
r i abändernd den Kläger überall abzuweisen.
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genommenen Thatbestandes die beklagte
Thatbest and. Die erste Civilkammer des Landgerichts zu B. hat durch das eilt,
am 23. März 1880 verkündete Urtheil auf Grund des von ihr ge⸗
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db. dem Kläger vom 26. M c. die Kosten des Rechtsstre
werden der Revisionsklägerin auferlegt. a) dem Kläger die für die
Revision wird zurückgewiesen Handelsgesellschaft verurt
gebenen, h setzli
ägerin
Der Berufungsbeklagte ztetem in Bezug genommenen dete Urtheil des Berufungẽs⸗
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nz wieder Bezug genommen.
zerurtheilung der Berufungekl
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vorbereitenden Schriften zweiter Insta Berufung unter
Ueber die Anführungen der Berufungsklägerin vor dem Be⸗ in die Kosten zurückgewiesen.
rufungsrichter wird auf die von le Durch das am 22. Juni 1886 verkün
hat beantragt, die Berufung zu verwerfen. richters ist die
gerechtfertigt und i