1880 / 287 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 06 Dec 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Allen Dersonen, welche eine zur Konkursmasse gehö⸗ rige Sache in Besitz haben, oder zur Konkursmasse

etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den

Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Berpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in An⸗ spruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 19. Dezember 18890 Anzeige zu machen.

Medingen, den 2. Dejember 1880.

Königliches Amtsgericht.

Refardt.

löst] Konkursberfahren. Das Konkursverfahren über das Vermögen der vormaligen Hotelbesitzerin Marianne Hen riette Elisa beth, vere hel. Stolterfoht in Meerane wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Meerane, den 4. Dezember 1880. Königliches Amtsgericht. Neumerkel. Beglaubigt:; Albrecht, Gerichtsschreiber.

30164 Oeffentliche Bekanntmachung.

Ueber das Vermögen des Bäckers Sylvester Schmitt von Groffenbach wurde heute, am 4. Dezember, früh 10 Uhr, vom Königlichen Amtsgerichte Miltenberg das Konkursverfahren eröffnet und Stadtschreiber Hochvein dahier als Konkursverwalter aufgestellt.

Zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläu— bigerausschusses wird Termin auf Mittwoch, 29. Dezember If. Is., früh 8 Uhr, anberaumt.

Zur Anmeldung der Konkursforderungen wird Frsst gestellt bis 14. , 1881.

Der allgemeine Prüfungstermin findet statt

Mittwoch, 19. Januar 1881, früh 8 Uhr.

Allen Personen, die eine zur Konkursmasse ge— börige Sache des Gemeinschuldnes . oder zur Masse etwas schulden, wird aufgegeben, Nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen, auch die Ver⸗ pflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für die sie aus der Sache gesonderte Befriedigung beanspruchen, dem Konkurßtz⸗ verwalter bis längstens 24. Dezember If. Is. Anzeige zu machen.

Miltenberg, 4. Dezember 1880.

Lang, r K. Gerichtsschreiber,

. ö zs! Konkursverfahren.

Ueber den Nachlaß des im September dsg. Is. dahier verstorbenen Kanfmannes Johann Gott— fried Haldenwang wird heute, am 1. Dezember 18890, Vormittags 11 Uhr, das Konkursver⸗ fahren eröffnet.

Der Landgerichts⸗Aktuar Heckelmann dahler wird zum Konkursverwalter ernannt.

Konkursforderungen sind bis zum 17. Januar 1881 bei dem Gerichte anzumelden.

Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falls über die in 5. 120 der Konkurßordnung bezeichneten Gegenstände auf

Donnerstag, den 30. Dezember 1880, Nachmittags 4 Uhr. und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf Samstag, den 5. Februar 1881, Nachmittags 3 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Dreikönigsgasse, Termin anberaumt.

Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse ge⸗ hörige Sache in Besitz haben oder zur Konkurg— masse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leihen, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und ron den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedi⸗ gung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 26. Dezember 1889 Anzeige zu machen.

Kaiserliches Amfsgericht zu Mülhaunsen i. / Els.

gez. Munzinger. Zur Beglaubigung: Der Gerichtsschreiber: Ihrig.

Schlußtermins aufgehoben worden. Neuenbürg, den 3. Dezember 1880. Königl. Württ. Amtsgericht. Gerichtsschreiber Secger.

zoll! Konkursverfahren.

hierdurch aufgehoben. Neustadt⸗ Magdeburg, den 2. Dezember 1880. Königliches Amtsgericht.

lzolss Konkursverfahren.

das Ktonfursve- fahren eröffnet. zum Konkursverwalter ernannt.

1880 bei dem Gerichte anzumelden.

die in 58. 120 der Konkursordnung Gegenstände auf Mittwoch, den 29. Dezember 1880, Vormittags 10 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf Mittwoch, den 29. Dezember 1889, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anbe⸗ raumt.

Allen Personen, welche eine zur Konkurs masse gebörige Sache in Besitz haben oder zur Konkurtsmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und ven den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedi⸗ gung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 25. Dezember 1880 Anzeige zu machen.

Nidda, am 3. Dezember 1880.

Das Großherzogliche Amtsgericht. Hr. Linkenheld. Stork.

zeichneten

lzolto Bekanntmachung.

Das Konkursverfahren über das Vermögen des Hop fenkommissionärs Sigmund Marschütz dahier wurde in Folge rechtskräftig bestätigten Zwangsvergleiches aufgehoben.

Nürnberg, den 2. Veztmber 1880.

Der geschäftsleitende Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts: Hacker.

nn! Bekanntmachung. Das Königl. Amtsgericht Pegnitz hat am 2, De⸗ zember 18890, Vormittags 11 Uhr, beschlossen: „Es sei über das Vermoͤgen des Banern Mar—⸗ tin Pühl von Preunersfeld der Konkurs zu er— öffnen.“ Pegnitz, den 3. Dezember 1880. Gerichisschreiberei des K. Amtsgerichts Pegnitz. Meiler.

30141] . Oessentlichs Bekanntmachung.

Das K. Amtsgericht Pirmasens hat unterm 3. Dezember 1889, Nachmittags 5 Uhr, über den Nachlaß des Aderers Auton Wagner I., zuletzt wohnhaft gewesen zu Kröppen, das Kon⸗ kursverfahren eröffnet, als Konkursverwalter den Geschäftsmann Ludwig Kömmeriing in Pirma—⸗ sens ernannt, zur Beschlußfassung über die et waige Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses Termin auf Donnerstag, den 16. Dezember 1880, srüh 9 Uhr, Sitzungssaal festgesetzt, den offenen Arrest mit Anzeigefrist bis spätestens 12. Dezem ber 1880 erlassen und als Anmeldefrist die Zeit bis zum 20. Januar 1881, sowie als allgemeinen Prüfungstermin

von Ottenhausen, ist nach erfolgter Abhaltung des

Das Konkurs verfahren über das Vermögen des Kaufmanns Friedrich Paul hier wird, nachdem der in dem Vergleichttermine vom 16. November 18809 angenommene Zwangevergleich durch rechts— kräftigen Beschluß vom selbigen Tage bestätigt ist,

Ueber das Vermögen des Johannes Baum des Zweiten von Borsdorf wird, da der Generalbe— vollmächtigte Peter Schneider in Borsdorf Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens gestellt, heute, am 3. Dezember 1880, Vormittags 11 Uhr,

Der Rechner Angust Reuning in Nidda wird Konkursforderungen sind bis zum 21. Dezember Es wird zur Beschlußfassung äber die Wahl eines

anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines GSläubigeraueschusses und eintretenden . lber

en auf

vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt

13. Dezember 1880 Anzeige zu machen. Pr. Stargard, den 23. November 1880. Königliches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Krolzig, Gerichisschreiber.

los! Konkursverfahren.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Gott— lieb Hrinke in HFeterswaldau Königl. wird beute, am 3. Dezember 1880, Vormittags 11 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet.

Der Kaufmann Gustav von Einem hier wird zum Konkursverwalter ernannt.

Konkursforderungen sind bis zum 5. Jannar 1881 bei dem Gerichte anzumelden.

Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falls über die in 8. 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände und zur Prüfung der angemeldeten For⸗ derungen auf

den 12. Januar 1881, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 6, Termin anberaumt.

Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse ge— hörige Sache in Besitz haben oder zur Konkurs masse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Befitze der Sache und von den Forderungen, für welche . aus der Sache abgesonderte Befriedigung in An— spruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 3. Januar 1881 Anzeige zu machen.

Neichenbach n. d. Enle, den 3. Dezember 1880. Königliches Amtsgericht. 301541

Ueber das Vermögen der Firma Gebrüder Gminder in Reutlingen, Allein⸗Inhaber: Wil- helm Gminder, Fabrikant allda, ist vom K. Amts⸗ gerichte Reutlingen am 2. Dezember 1880, Vor⸗ mittags 11 Uhr, der Konkurs eroͤffnet, der

zum Konkursverwalter ernannt, der offene Arrest erlassen, die Frist zu den nach §. 108 der K. O. vorgeschriebenen Anzeigen und zur Anmeldung der Forderungen auf 3 Wochen bis zum 27. Dezember 1880, der Wahl⸗ und allgemeine Prüfungstermin auf Montag, den 3. Januar 1881, Vormittags 9 Uhr, festgesetzt worden. Den 2. Dezember 1880. K. Amtsgericht Reutlingen. Zur Beglaubigung: Gerichtsschreiber Dam bach.

R D

lsolßs! Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Schiffers Johann Hinrich Osterndorff, E e—⸗ nannt Rose, in Cuxhaven, wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufge— hoben. Ritzebüttel, den 3. Dezember 1880.

Das Amtsgericht.

Zur Beglaubigung:

H. Eckermann,

Gerichtsschreiber.

; 52 8 8 5 .

lzolss! Konkursyerfahren.

Das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Friedrich Wilhelm Künnmann, in Firma F. W. K,ünnmann, in Ritzebüttel wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hier— durch aufgehoben.

Ritzebüttel, den 3. Dezember 1880.

Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwal ters, sowie Über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falls über di⸗ in 5. 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegen stände und zur Prüfung der angemeldeten Forderun⸗

den 16. Dezember 1889, Vormittags 10 Uhr,

Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse ge—⸗ hörige Sache in Besitz haben oder zur Kon kursmasse etwas schuldig sind, wird gufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder ju leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in An—⸗ spruch nehmen, dem Konkurtverwalter bis zum

Stadtinventirer Traugott Engel in Reutlingen!

löols Konkursherfahren.

1880 bestätigt ist, blerdurch aufgehoben. Blotho, den 2. Dezember 1880. Königliches Amtsgericht. . gez. Wiyyermann. Die Richtigkeit der Abschrift beglaubigt: Habenicht, Gerichtsschreiber.

zor Konkursherfahren.

Ueber den Nachlaß des weil. Anbauers und Steinbruchsbesißers Heinrich Borchers zu Kirch dorf wird heute, am 2. Dezember 1880, Nach⸗ mittags 4 Uhr, das Konkurs verfahren eröffnet. ; J Vorsteher Dreher in Kirch

orf.

Offener Arrest bis zum 23. Dezember d. J.

Anmeldungsfrist für Konkursforderungen bis zum 3. Jannar 1881.

Termin zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falls Über die im 5§. 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegen

stände Donnerstag, 23. Dezember 1880. Allgemeiner Prüfungstermin Donnerstag, 13. Jannar 1881, Vormittags 19 Uhr. Wennigsen, 2. Dezember 1889. Königliches Amtsgericht. JI. gez. Wagemann. Sch wecke, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Iso] Konkursverfahren.

Ueber das Vermögen des Posamentiers Adolf

Ranß zu Wiesbaden ist am 24. November

1889, Nachmittags 5 Uhr, das Konkursverfahren

eröffnet worden.

Herr 6H. C. Müller in Wiesbaden ist zum

Konkursverwalter ernannt.

Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 22.

Dezember 1880 einschließlich. Anmeldefrist von

Konkursforderungen bis zum 265. Dezember

1880 einschließlich.

Erste Glaͤubigerversammlung Donnerstag, den

28. Dezember 1889, Vormittags 9 Uhr.

Prüfungstermin Dienstag, den 4. Januar

1881, Bormittaßs 9 Uhr.

Wiesbaden, den 24. November 1880. Königliches Amtsgericht. Abth. VI.

sols]! Konkursverfahren. Nr. 10921. Ueber das Vermögen des Kauf⸗ manns Karl Gotierbarm in Haslach ist am 3. d. Mts,, Abends 6 Uhr, das Konkursver⸗ fahren eröffnet worden. Verwalter: Waisenrichter Neef in Wolfach. Offener Arrest mit Anzeigefrist, wie auch Anmelde⸗ frist der Konkursforderungen bis 24. Dezember 1889. Wahl eines Konkursverwalters, allgemeiner Prüsungstermin und Termin zum Versuche eines Vergleiches: Montag, den 3. Januar 1881, Vor⸗ mittags 8 Uhr. Wolfach, 3. Dezember 18580.

Großh. Amtsgericht.

Der Gerichte schreiber.

Hässig.

arif tee. Vernderungen dle deutschen kkisenbahner Ro. 28G.

Vom Sonntag, den 12. d. Mts., ab wird der Per⸗ sonenzug Nr. P. 10 Magde⸗ burg Berlin, 20 Minuten ko später als jetzt, also um s 3 Uhr 35 Min. Nachmittags von i ssen werden und 7 Uhr 10 Min. Abends in Berlin eintreffen. Magdeburg, den 2. Dejember 1889. Königliche Eisenbahn ⸗Direktion.

30195

Das Konkursverfahren über das Vermögen des Schneidermeisters Heinrich Eickgoff zu Vlotho wird, nachdem der in dem Vergleichs termine vom 15. November 188) angenommene Zwanasvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 15. November

ufungsurtheil

sion gegen das Beru heben und die Sache zur

Ilbe aufzu

Revi

dasse

le

M H4.

e soöonudere Beilage li

Entscheidungen des Reichs⸗Gerichts.

ngs⸗

ung der §5§. 259,

5 3

eidung an das Berufu

ssual Verletz

nd Entsch macht proze

e

iger.

taßgabe des §. 62 gegen den Verklagten

ch Preußischen Staats⸗-Anze

önig

D

es Zuges, tzt. Eines gten bedarf es

giren ein

§. 1 des Haftpflichtgesetzes ist nun triebe einer Eisenbahn, körperlich verle

an sich begründet, denn derselbe ist bei dem Rangi

2 4

klagend geltend zu machen. Der Anspruch des T. aus

also bei dem B

en in zwei

lassung den rarbeiter unter

Verschuldens des tte eingenommen habe.

Dies eigene Verschulden soll nach den Behauptungen in den

Vorinstanzen darin bestehen, daß T. sich auf das Trittbrett eines

Wagens gesetzt oder zu setz

hrend der Wagen in des T. nicht ange⸗

g ist, wie der zweite Richter

In der dritten Instanz will der Verklagte ein Verschulden des

T. darin finden, daß derselbe ohne hinreichende Veran

i

schul den

cht babe, w

die Haftpflicht des Verkla en versu

Diese Behauptun

ür richtig ausführt, ganz beweislos geblieben.

5 .

ser Beziehung kann ein Ver

Beweises es kommt auf den Einwand des eigenen

f einem dazu völlig ungeeigneten Tr

Bewegung gewesen sei. Sitz au Auch in die

weiteren nicht;

T. an.

ter

Verklagt Rangi

Ümständen sich auf die Wagen, namentlich auf die Trittbretter

derselben zu setzen hatten, und daß die dazu

angenommen werden, daß die vorlagen, ist nicht dargethan.

*

nommen werden, denn nach der Erklärung des nstanz muf

5

Cx

in Folge Zweifel tzes von

geeigneten Umstände nicht

*

Da nach dem erforderten ärztlichen Gutachten der T.

des Unfalles völlig erwerbsunfähig geworden ist, kann ein

nicht aufkssmmen, daß er nach §. 3 Nr. 2 des

n hätte; zur An⸗ ist

g des

zur Vollstreckun en in Betreff der Höhe

cht ausspricht, und eine

ente zu forder

daftpflichtgese gerin dem T. bis

es b

1

ĩ

t es dem Verklagten zur

tzungsgelder verurtheilt

daß

1 1

ng von monatlich 9 4

*

dem Verklagten mindestens 9 4 monatlicher R Das zweite Erkenntniß, sowei dem T. gezahlten Unterstü änzung desse

der Verklagte hat daher die von der Klaͤ stellung der Klage gezahlte Unterstützu

deshalb in dem Sinne zu bestätigen, des Anspruchs, über welche der Tenor sich n Sr zänzung in dritter Instanz nicht m

Erkenntnisses nur noch der Erg

zu ersetzen. Erstattung der

ff des geforderten Er⸗

bedarf. ngen.

1

öglich ist Betre 4

Nicht ganz gleich liegt die Sache in s der noch zu verauslagenden Unterst

satze

zu der aber,

Erfüllung en

el 16 gegen den Ver⸗

die Zah⸗

Cession ung, nach dem Prinzip des §. 46 Theil J. Tit

welcher Thatsache die

lichen von ist

uni 1870 ist ein Armen⸗ gesetz

velche er gegeben hat, von en Titeln Verpflichteten zu

Als die wird, Wenn daher Klägerin später

6. tzungen auf Grund des Gesetzes

einer vom 6. Juni 1870 zu erweisen haben, es wird auch festgestellt werd

gůkommission

vom rstützungen, in bewirkt ü

dem gegen den Unterstützten aus ander ist

tzeß Reicht ta bervorgehoben hat.

* .

ßzten Der Grund des Eintritts des Armenverbandes in die

Cession

andrechts, anzusehen. tzungen von dem Verklagten erstattet fordert, wird

1

die der Verbindlichkeit des Dritten durch den Armenverband,

lung der Unterst

des Allgemeinen

die

ü

Unterstůützten

wie

Nach §. 62 des Gese welche

62 herrührt, sie die erfolgte Zahlung der Unterst

verband nur befugt, die Unt gezablte Unterst

fordern. Rechte des finden, durch

§.

g prãä⸗ cht auf Entschei⸗

auf Grund

ĩ

tzungen tsordnung

mit Recht zugelassen bat, sofern die Entscheidung mit Rücksi

ein bestimmtes Rechtsverhältniß beantragt wird,

ch

Der jetzt er⸗ ü

Interst leiche

sie die preußische Praxis

wie Theil 1. Titel 10 der Allgemeinen Ger

ssen, daß dem T. noch Ansprüche aus dem Unfalle ialer Fragen,

llagten in Höhe des geforderten Ersatzes zustehen.

*

mu

hat wesentlich die Bedeutung einer Klage auf Entscheidun ver dungen des Ober⸗Tribunals Bd. 34 Seite 3735. 8

hobene Anspruch in Betreff der noch zu zablenden 1 reichendes Rechts verhältniß unter den Parteien ist d

des 5§. 81 b.

judiz

erlittenen Unfalle nach

r und K Berlin, den 6. Dezember 1880.

ige

*

Verletzten auf Grund

**

5 ichs⸗Anzte

* ei

1nem

zeutschen R

Um

2 33 61 Geltendmachung der e

ch

st au der Theil⸗ Unter⸗

Verletzung des lben den seine Gefähr⸗

ündet. ene Art der Arbeit

ngelegt, sie i phat durch

8, ohne

in der Fabrik derse ufgetrag ftrag

die Revision zurückzuweisen.

d materiell Entscheidungsgründe.

chlich fest, daß V.

e ist aber unbegr ã

1 1

8.

und formgerecht ei

stellt thats

Ertheilung des Au

die Haufen von Superphos Verschulden des V. lag.

u bringen, daß die au

2

setzes vom 7. Juni 1871 zustehen den Armenverband, welcher Ges. über den Unterstützungswohnsitz

die Unterstützung desselben übernommen hat.

des Haftpflichtge den Ansprüche durch

ff. sion von in der Klage⸗

on deshalb nicht benutzt werden, alt bei der Verhandlung vor

Angri

DOmis

kann eine

sich der prozessuale

Verklagten

Senat, in der

.

Fünfter Civil

Revisin,

de zu D. E., vertreten durch den Magistrat hat das Reichsgericht,

vom 6. Juni 1870 8. 62. In Sachen des Königlich preußischen Fiskus, vertreten

in

Königliche Eisenbahn-Direktion zu Br.,

und Revidenten, daselbst, Klägerin und

die Stadtgeme

durch die

führt

tzt, daß der welchem

ägerin Feststellung ben, welche in bst, noch

eststellung die ewürdigt habe. ch, daß der Be⸗

.

om Berufungsrichter in der Berufungsinstanz

ig g einer

bei s

sächlichen

.

Gruͤnde angege Thatsachen berücksichtigt wer⸗

§. 516 Nr. 3 dasel

ei dadurch verle Ordnung,

Die Revisionskl

s

dachten that cht ein Fall vorliegt,

er handlun

es ist nicht ersichtli i

Ordnung

z auptet sind, nicht gehör

vorbereitenden Schriften V er hat auch die

l⸗Proze

1 . 1

Sitzung vom 30. Juni 1880,

für Recht erkannt,

ätzen behaupteten

s

Revi

Senats des Königli zu P. vom 16. Januar 1880

il⸗

191

g

er dritten Instanz dem

weiten C

ß des 3 Landesgerichts

i d die Kosten d

ß das Erkenntn reußischen Ober zu bestätigen un denten aufzuerlegen.

da P

er⸗

Unerheblichkeit der be⸗ Schriftstücke zu

llung gegebenen Gründe

äre nicht begründet, da die von dem Be⸗ ür die

el autreichender Gründe nach §. 513 Nr. gerügt reichende Gründe f

da ein,

Gegenstand vorliegt, bereits die

Die Werthangabe Deshalb ist die

der Sache, .

J

der Gegenstand der Beschwerde, ürfen wird.

O00 angegeben, der enstand z Vorerkenntnisse difform sind, ist für die Parteien von entspricht aber auch so hoch anzunehmender monatlich nur

*

9

6.

Werthe wie der Gegenstand der Klage.

en die ben von 3000

auf

Der Werth des Streitgegenstandes ist in erster Instanz ohne

Widerspruch auf wegen dess die Forderung von

demsel

ihm

Rechten

Jedenfalls Haftpflichtgesetzes

flichtgesetzes

zu denjenigen Per⸗ ftp

nach den

Ha eingeräumten

ist, 2 des

§. Gesellschaft

des

irma nach §. 2 des der

ff richtet sich dagegen, daß der Berufungs⸗ aue geschlossen

ri Sinne

1

en den Verklagten einen

in geg

ger

on das zulässige Rechtsmittel.

i

Revis der Sache selbst macht Kl

einer Erhöhung bed

*.

ter eingelegte

7 1

Klage andeutet

prinzival

und,

anzusehen, nicht festgestellt worden, ist er mit Recht

2

x 3.

im V

Klä⸗ den

Verpflich⸗ Ersatz derjenigen Leistungen,

als von dem Ver⸗ oraussetzungen

ist ten auf jene Leistungen ein Recht

ftpflichtgesetzes

so 1 5

* 1.

ff

anderen, Maße und unter denselben

gesetzlichen

2 des Gesetzes über den betrifft,

§. 1 des Ha

aus*

ihrer

Dritter

ütz Verklagte hat nicht besonders geltend gemacht, daß Kl

stuͤtzungen verauslagt hat und noch zu ü

Grund Unterstützungen

O. befugt,

ein

om 6. Juni 1870 für sich geltend, jetzt noch,

auf

geiahlten

nach §. 62 a. a.

1 deren Gewährung

P

ie bis zur Erhebuag der Klage von der

an den Verklagten aus uf Grund des §. 6

setz begründeten Titeln verpflichtet i selben

als dem Unterst

Ss T. Juni 1871 a Unterstůtzun gswohnsitz zunächst d dem T.

4 4

für T. Armenunter

verauslagen hat. ses Ge

bereits pflichteten in dem

In ruch d sie Was Klägerin gerin

zu zu fordern, steht.

vom 7. soweit durch die

Ansp tung

lche derjenige, i

ür we Der Ausdruck ‚Dienstverrich⸗

Das Bedenken, daß bei dem Ge⸗ daraus, daß bei einem Bevollmächtigten und achte Begründung der Revisionganträge ist danach

rechtlichen Gewerkschaft versteht, von einem eigent⸗ ltnisse regelmäßig nicht die Rede sein kann.

4

1

Bei

ägerin, schen Anspruchs muß aber diese Frage ent⸗

gen gezahlt hat und dem T. ein Anspruch aus

de, nicht berechtigt

än

den Verklagten zust als richtig anzuerkennen, daß, wie der Ver⸗

geri

kl Nun ist

tzun

ü ssen Anspruch gegen den Verklagten aus dem Haft⸗

spruch auf Grund des §. 62 geltend zu machen. , der Unterstützungéanspruch des T. gegen die Klä— nicht völlig deckt. Der 5§. 62 verlangt aber eine solche völlige

ten des it de

sen An fübrt

Der soweit sie Unterst dem Haftpflichtgesetz gegen

schieden werden. klagte aus erin sich m

ware, diesen dem Bestrei

zu

chlich festge⸗· Die Höhe

ã führung seiner Dienst⸗

6

Berufungserkenntniß daher überall

schon in der Berufungsinstanz, als nicht

chter hat auch unangegriffen thats e

ben; es ist das

dessen de, wie vor · Klaͤ⸗

5. 3 zwar den ist,

jetzt i

prüche d

ist er

im

zu auf⸗ zu finden,

rnehmen müssen,

Ur 1

gte aus §. 1

stellung der

welche

de, obliegen w zu der

chtet ist, und

1

in hier arin die Verurtheilung

zu entsche g der Klage gezahlten Unterstützun⸗

übe e,

U i ier

1

teren Ans

q daß der Verkla

gerin gegenüber

ür digung verpfl

ohne daß h ien schon durch

die sp tzungen, welche nach An

werden,

erin kann nun schon a

2

schã

aus den oben gegebenen Gründen,

ob diese Haftpflicht unter den

ung des T. hat g

der Kl Parte

vor Anstellun nach Anstellung der jetzigen Klage, das

äjudiziell festzustellen, daß durch Zahlung

6

hrend dem Verklagten die Zahlung einer Rent

1 hier pr

ftigkeit ausschließen w tzungen an T.

s dem T.

ür

ü

aftpflichtgesetze Nr. 2 daselbst be simmten Ent

Auf das Verlangen der Kl liegenden Prozesse, präjudizielUl für

Ebenso ist auch

gen rechtskräftig festgestellt ist. von Unterst

zur Erstattung der

wa

gerin auf Erstattung von Unterstuü Klage gezahlt werden, festgestellt

daß die Klägerin die Uaterst

Unterstützungsbed oben dargelegt ist.

des H

ist und die 62

ch ma⸗ für auf⸗

schränkte Erwerbsfähigkeit in e Entschädi⸗

spru

Unterstützungt⸗ sind, bedarf es

Jedenfalls muß

terem Maße unter Arbeiters

ĩ

üche auf verswiedenen

dem

ber, ob di dessen Anspruch aus dem

spr

m T. Unterstützungen vor

2 ü

Armenverband nach 5 zt,

spruch eines

gemacht.

Hiernach ist die Klägerin, soweit

sie de

8. 6 hrt hat, befu

wenn er ein Arbeiter gesetz in we

der Entschädigungsan

Gesetz selbst hervor. Entschädigungsanspruch eines Unter⸗

des cheidung dar

, pflicht

ene oder be t, welche der

ör q

daß ein h

ten aus dem Haftpflichtgese vorgeschriebenen Beschränkungen fordern kann.

unzweifelhaft

im Sinne Einer Ents

aus dem Haft

ür aufgehob

hm zusteht, diese Rente zu denjenigen elgem Dritten

denn es wird hier ein An

ist

und

1

1

beider Ansprüche nicht. Vaß die An

2

gesetz heit digung f

ã bene Erwerbsfähigkeit geltend

1

ĩ

53

n

ü die Leistungen, von denen 5§. 62 spricht, zu rechnen

9

pflicht

Gle

Titeln beruhen sollen, hebt das anerkannt werden,

st

einer Rente ihr obliegenden Leistungen ge unter den dort Insoweit

teriell

anspruch gle gungsansprüche

hier nicht

geho

Anstellung der Klage gew

sen.

ckzuwei

9

U

st deshalb die Revision zur

ür die Gewerbeanstalt in Folge der Stellung des

dung desselben

Das Amtsgericht. Zur Beglaubigung: H. Eckermann, Gerichtsschreiber.

Mitteldentscher Personen⸗ und Gepäck⸗Verkehr. Zum Tarife vom 1. Juli 1877 ist der 20. Nach⸗ trag zur Ausgabe gelangt, durch welchen mit Gül— tigkeit vom 15. Dejember d. Is. ab direkte Fahr— preise ze. für Mannheim Hessische Ludwigsbahn ein geführt werden. Näberes ist auf den Verbands

l

zerhandlung u Die vorgebr

30136 J Konkurkberfahren. Freitag, den 4. Februar 1881, frühe 9 Uhr,

Der Konkurs über den Nachlaß des Handels⸗ bestimmi manns Dunsch zu Gablenz ist durch Schluß— ö Königl. Geꝛichtsschreiberei

vertheilung beendigt und daher aufgehoben. Inn c Muskau, den 2. Dezember 1880. ö ; z Königliches Amtkgericht. J. lsa9ao]

ün 2 aufgeführten Personen gerechnet, f

Bevollmächtigter

V Geschäfts führung

ckzuweisen. Si chnet, für welche die F

ü iexgegen richtet

;

Pflichten

Es könnte in Frage kommen, ob mit dem erhobenen Angrisse ein

en“ ist in einem weiteren Sinne zu versichen, es sind darunter

Artikel 162 des Handels Gesetzbuchs

Die Beklagte bat d Der Berufungsrichter Auch dieser Angriff w Der materielle Ang Dies ergiebt sich Der Berufunggr

ur Begr

Zur Beglaubigung: Pätzold, Gerichtsschreiber.

3006 z lsöosg. Konkursherfahren.

In dem Konkurse über das Vermögen des Erb— pächters Prütz zu Andreashof ist zur Abnahme der Schlußrechnung und zur Erhebung von Einwen⸗ dungen gegen das Schlußverzeichniß der Schluß— termin auf

Mittwoch, den 22. Dezember 1880, Vormittags 11 Uhr, vor dem Großherzoglichen Amtsgericht hierselbst be⸗ stimmt. Dat Schlußverzeichniß und die Schluß— rechnung nebst Belägen werden 3 Tage vor dem , . auf der Gerichtsschreiberei J. niedergelegt werden.

Nenbrandenburg, den 30. November 1880.

. C. Latendorf,

Gerichtsschreiber des Großherzogl. Amtsgerichts.

löl! Bekanntmachung.

In der Konkurssache der Sägmüllers Leon hard Lippert von hier wurde, nachdem der Schlußtermin am 12. v. Mt. abgehalten und die Schlußvertheilung beendigt ist, durch Beschluß des Kgl. Amtsgerichts Neuburg v. 1. d8. Mis. das Kon⸗ kursverfahren aufgehoben.

. den 3. Dezember 1880.

chustar, K. Gerichtsschreiber.

sols! Konkursherfahren. Das Konkursverfahren über das Vermögen des

lzcotz! Konkursverfahren.

Ueber das Vermögen des Buchhalters Mor̃tzo Kraatz zu Posen und über den Nachlaß seiner Ehefrau Elise, geb. Jaeckel, ist hente, am 2. De⸗ zember 1880, Vormittags 10 Uhr, das Kon kurs verfahren eröffnet. Der Agent Samuel Haenisch zu Posen ist zum K , ö

onkursforderungen sind bis zum 17. Januar 1881 bei dem Gerichte anzumelden. 8 Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerauschusses und eintretenden Falls über

die in 5§. 129 u. 122 der Konkurtordnung bezeich— neten Gegenstände auf

den 4. Jannar 1881, Vormittags 12 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 27. Januar 1881, Vormittags 10 Uhr,

vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt.

Posen, den 2. Dejember 1880. Königliches Amtsgericht. Abth. IV. Beglaubigt:

Brunk, Gerichtsschreiber.

labile]! Konkursverfahren.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Richard

Scheidemantel in Pr. Stargard wird heute, am 23. November 1880, Nachmittags 4 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet und der Kauf⸗—

mann F. W. Paul Senger hier zum Konkurt⸗ verwalter ernannt.

Konkursforderungen sind bis zum 18. Dezember

Jakob Friedrich Hollenweger, Schuhmachers

sols! Konkursverfahren.

in Teterow ist am 3. Dezbr. 1880, Nachmit⸗ tags 71 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Verwalter: Rechtsanwalt Unzmer in Teterow. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 24. Dezbr. 1880. Anmeldefrist biß 24. Dezbr. 1880. Wahl⸗ termin und allgemeiner Prüfungstermin am 8. Ja⸗ nnar 1881, Vorm. 10 Uhr.

Ueber das Vermögen des Tischlermeisters und Schenkwirths Heinrich Siegfried zu Woltwiesche ist am 2. Dezember 1880, 4 Uhr Nachmittags, Konkurs eröffnet. Verwalter: Aultionator Wilke in Salder. Anmelde⸗ und Anzeigefrist bis zum 27. Dezem⸗ ber 1880 einschließlich. Erste Gläubiger ⸗Versammlung und allgemeiner Prüfungstermin den 7. Januar 1881. Salder, den 2. Dezember 1880. Herzogliches Amtsgericht zu Salder. Zur Beglaubigung: S. Albrecht, Gerichtsschreiber.

Ueber das Vermögen des Gastwirths Carl Duge

Teterow, 3. Dejibr. 1880. Großherzogl. Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Passow,

stationen zu erfahren. Erfurt, den 30. November 1880. Die Direktion der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft als geschäftsführende Verwaltung.

30194 Vom 1. Februar 1881 ab findet eine direkte Per⸗ sonen und Gepäck · Expedition zwischen Antwerpen und Braunschweig, Magdeburg, Berlin via Mastricht⸗ Aachen ˖ Elberfeld nicht mehr statt. Elberfeld, den 3. Dezember 1880.

Königliche Eisen bahn-Direktion, Namens der betheiligten Verbandsverwaltungen.

Anzeigen.

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Gerichtsschreiber.

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1880 bei dem Gerichte anzumelden.

Ver lin: HRedacteur: Riedel. Verlag der Expedition (Kessel). Druck W. Elsner.

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mit dem Antrage eingelegt

Der Revisionsbeklag te hat beantragt

Die Revision ist rechtzeitig

anderweiten gericht zur

2 des Haftpflichtgesetzes vom J. Juni 1871 als Revisionsgründe

516 Nr. 3 der Civil⸗Prozeßordnung un geltend.

dem Gegenstande nach zulässig. haber der beklagten Firma, den Arbeitern i 3

höhlen zum Umsturz gefährlich war und in

Auftrag ertheilt hat,

ö.

beantwortung behaupteten Thatsachen sch weil nicht festgestellt ist, daß deren Inh

lichkeit zu prüfen, ein

Thatsachen, welche in dieser Beziehung in den v

dem Berufungsrichter vorgetragen ist. aus, §. 259 der Civ

Berufungerichter bei seiner vorge Bezug genommenen

unter Beweisantritt beh

Dem 5§. 259 ist aber genügt; rufungsrichter einen Theil der

nicht berücksichtigt hätte,

ihn dabei geleitet haben, so daß n nach 5§. 524 der Civil⸗P rozeß

die in jenen Schrift

den könnten.

rufungerichter für seine angegriffene Festste

zugleich der Mang zugleich auch als aus

ist.

von der

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ist ein Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft, wenn er nicht und als

zu haften habe, namentlich als Repräsentanten ansiebt.

treffenden Anführungen der vorbereitenden richter den Theilhaber der beklagten Firma V.

achten sind. sonen re

deren Ausführung nach 5. 2 das zu vertretende Verschulden einge— einem Repräsentanten, wenn man unter letzterem nur den Repräsen⸗

sellschafter nicht von Dienstverrichtungen die Rede sein könne, be

der eine Fabrik betreibt, haftet. treten sein soll, ist nicht begründet.

da ein ö des Betreffenden zu ihr gemeint.

zu den im

tung Verrichtungen f tanten einer ber lichen Dienstver nicht haltbar.

Damit liegen die Erfordernisse eines Entschädigungsanspruchs aus

isionsbeklagten bei dem Betriebe einer Fabrik herbeigefübrt hat.

verrichtungen im vorgedachten Sinne eine Körperverletzung des Re⸗ vi

i stellt, daß durch das Verschulden des V. in Au §. 2, §. 3 Nr. 2 des Gesetzes vom J. Junt 1871 vor.

des Anspruchs ist jetzt, wi

mehr streitig anzuse

ätze, welche dem

n, daß es die lex Eg enthält keine Sätze

luß zu rechtfertige

t, den Sch

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erscheint nicht gee

sprächen.

Recht in Folge der Bestimmungen

das ältere Recht wider

habe.

Verbot der lex commissoria durch

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Ist diese können die

Rechte sãtze des shalb sür beseitigt er—⸗

achten. tzes in Fol

durch ein anderes Gesetz

sen ist.

die Absicht des Re⸗ uck gekommen,

Vollends im neuen Gesetze aus⸗

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wenn die Normen des neueren

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beseitigt nicht zu er erwirklicht.

nach den Mot e weitergehende gewe bst nicht zum Ausdt

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ã Rechts widersprechen.

m deshalb allein, weil sie im neueren

sätze seien bereits

ltere Re er Wirksamkeit, es ein

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lteren daß etwa

lteren Gesetzes n weil der Redacteur

ssen werden, f

ã s versäumt hat,

s sind v ben das neue Gesetz nicht v

es neueren Rechts au Absicht im neuen Gesetze sel

Rechts denen des ä dacteurs des neuen Gesetz

lteren Gesetze unerwähnt gela kann nichts ändern, Itrthums, diese Grund aufgehoben, e

Grundsãätze des zusprechen.

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de der t haben.

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„Moti für Erlaß des Ver nicht beseiti

den Wucher zu erschweren, und egeben, weggefallen, w

ot selbst nicht ; nicht einmal behaupten, daß mit der Freigabe

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die Aufhebung önnt

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dieses Motiv sei, da der Wucher frei otivs das Ver

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st sich überdies des Wuchers das Motiv für d

ã zubeuten. Die Entstehungẽgeschich

den Wucher freizugeben, un dem Wucherer erschweren, zeigt, daß dies möglich ist; biger die wucheri

lassen worden, den sollte.

gefallen ist.

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r einer offenen Handelsgesell— ächtigter“ im Sinne des §. 2 des Haftpflichtgesetzes vom 7. Juni 1871.

Der Gesellschafte schaft als „Bevollm

ter Civilsenat, auf die münd Oktober 1880,

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wider den Arbeiter G. zu W., Kläger und Revisionsbeklagten,

liche Verhandlung vom 20.

für Recht erkannt:

In Sachen der Handelsgesellschaft J. und V. zu W., hat das Reichsgericht, Fün

Beklagten und Revisionsklägerin

eingelegte stanz

sionsin

e Urtheil des

die Kosten der Revi

nats des Ober⸗Landesgerichts H.

n das am 22. Juni 1880 verkündet

vierten Civilse

die gege

Zeit vom 26. März bis zum

30. September 1878 erwachsenen Heilungskosten im Betrage von

282 M und die ferneren Kosten der Heilung zu erstatten, 16578 ab, mit Ausschluß der ge⸗

chen Sonn⸗ und Festtage täglich 125 Rente zu zahlen, ts zu tragen.

Hiergegen hat die Beklagte die Berufung eingelegt und beantragt,

r i abändernd den Kläger überall abzuweisen.

D

genommenen Thatbestandes die beklagte

Thatbest and. Die erste Civilkammer des Landgerichts zu B. hat durch das eilt,

am 23. März 1880 verkündete Urtheil auf Grund des von ihr ge⸗

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it in Bez

term

1

db. dem Kläger vom 26. M c. die Kosten des Rechtsstre

werden der Revisionsklägerin auferlegt. a) dem Kläger die für die

Revision wird zurückgewiesen Handelsgesellschaft verurt

gebenen, h setzli

ägerin

Der Berufungsbeklagte ztetem in Bezug genommenen dete Urtheil des Berufungẽs⸗

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nz wieder Bezug genommen.

zerurtheilung der Berufungekl

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vorbereitenden Schriften zweiter Insta Berufung unter

Ueber die Anführungen der Berufungsklägerin vor dem Be⸗ in die Kosten zurückgewiesen.

rufungsrichter wird auf die von le Durch das am 22. Juni 1886 verkün

hat beantragt, die Berufung zu verwerfen. richters ist die

gerechtfertigt und i