fübrten Abbildungen sind so gelungen und unterhaltend, daß die Kleinen daran ihre rechte Freude haben müsfen.
— Im Verlage der Schulze'schen Hofbuchhandlung (C. Berndt u. A. Schwartz) in Oldenburg sind 3 Hefte Lieder, von Ingeborg von Bronsart komponirt, mit Begleitung des Pianoforte, er⸗ schienen. Das eine Heft (09. 11, Preis 2 A) enthält 5 Weihnachts. lieder von Otto Jacobi, von denen besonders ein getragenes Die Weisen brachten recht anspricht. Das zweite Heft (Op. 12, Preis 29 S) bringt 5. Bodenstedtsche Gedichte [Mein Lebenslauf, Ständchen, Einst will ich einen Kranz dir winden“, Hier unter Reben⸗ ranken‘, „In meinem Lebenswege“), das letzte (Preis 2560 S), den Nachtgesang und den Blumengruß von Goethe, „Ich liebe dich“ (Rückert), ‚Laß tief in dir mich lesenꝰ (o. Platen), und Du hast mit jüßem Liederklang“ (Elly Gregor). Die Kompositionen sind durchweg melodiös und brillant, ohne zu große Anforderungen an die Stimmen zu stellen. Auf das Arrangement der Begleitung hat die Komponist in besonderen Fleiß verwendet.
Gewerbe und Sandel.
Der Aufsichtsrath der Dannenbergerschen Kattun— fabrifen, Aktiengesellschaft in Liquidation, hat beschlossen, eine erste Rate an die Aktionäre zur Vertheilung zu bringen, und zwar 60 „ pro Aktie. Die Auszahlung soll, der, B. Börf' Ztg.“ zufolge, vom 14. Dezember ab erfolgen.
— Der Verwaltungsrath der Dortmunder Bergbau⸗ Aftiengesellschaft nahm in seiner Situng vom 4. d. Mts. die Abschlüsse für das mit dem 30. Juni abgelaufene Geschäftsjahr ent⸗ gelenz die Entwickelung des Unternehmens hat sich hiernach befrie— digend gestaltet, so daß auf die Aktien Litt. A. (Stamm⸗ Prioritäten) . Dividende von 3 ono wird zur Vertheilung gebracht werden Onnen.
Nürnberg, 5. Dezember. (Hopfenmarktbericht von Leopold Held.) Vom Hovpfenmarkfe ist nichts Neues zu be⸗ richten. Auf Seiten der Kundschaftshändler ist unverändert gute Kauflust vorhanden, die Exporteure aber verharren in ihrer ableh⸗ nenden Haltung. Diese Nichtbetheiligung des Exports am Einkauf vermag jedoch in Folge des verhältnißmäßig kleinen Angebots die Stimmung nicht abzuschwächen, und bleibt dieselbe deshalb nach wie vor sehr fest. Die Preise sind unverändert.
Verkehrs ⸗Anstalten.
New ⸗ Jork, 6. Dezember. (W. T. B) Der Dampfer des Norddeurschen Lloyd „Main“ und der Hamburger Po st⸗ dampfer Herder‘ sonie der Dampfer „The Queen“ von der National⸗Dampfschiffs⸗ Compagnie (C. Messingsche Linie) sind hier eingetroffen.
2 Berlin, 7. Dezember 1880.
Gestern Montag, Abend fand im Bürgersaale des Rathhauses die Generalversammlung des Berliner Bereins der Kaiser⸗ Wilhelms-Stiftung für deutsche Invaliden aus dem Kriege von 1870,71 siatt. Dem erstatteten Gesckäfts— berichte zufolge fließen die Kassenbeiträge verhältnißmäßig spärlich, während die Zabl der zu unterstützenden Personen noch immer eine so große sei, daß man die Hälfe des Hauptvereins habe in Anspruch nehmen müssen. Der Kassenbestand am Schlusse des Vor—⸗ jahres betrug 39 384 S, Die Gesammteinnahmen beliefen sich im letztverflossenen Geschäftsjahre auf 71 492 ½ Unter die sen figuriren 12000 ½ Zuschuß der Stadtgemeinde Berlins and 16660 M. von der Hauptftiftnng. Verausgabt wurden an einmaligen Unterstůtzun⸗ gen für 483 Invaliden, 163 Wittwen und 44 Angehörige: 12 845 AM, an laufenden Unterstützungen für 159 Invaliden, 131 Wittwen und 84 Angehörige: 43 947 ½ς, an Geschäftsunkosten 40385 M, mithin Gesammtausgaben 60 835, A6 Der gegenwärtige Kassenbestand betrage sonach 10 6566 S6; der Verein fei deshalb genöthigt, die Mittel der Hauptstiftung wieder in erböhtem Maße in Aynspruch zu nehmen, — Im Anschluß an diese Versammlung wurde sogleich die Generalversammlung des Berliner Vereins der Victoria⸗ National⸗ Invaliden stiftung abgehalten. Hier betrug der Kassen⸗ bestand am Schlusse des Vorjahres Sösß Soc, die Gesammtein⸗ nahmen 169951 „, darunter 6060 M6 voh der hiesigen Stadtge⸗ meinde und 7500 6 Zuschuß der Hauptstiflung. Verausgabt wur⸗ den an einmaligen Unterstützungen für 52 Invaliden, 32 Wittwen und 15 Angehörige:; 2200 A, an laufenden Unterstützungen für 29 Invaliden, 48 Wittwen und 36 Angehörige: 18435 S, an Ge— schäftsunkosten 1976 M Der EGffektenbestand beläuft sich auf 8700 c,
Der Bazar des Preußischen Frauen- und Jung⸗ frauen-Vereins ist heute Vormittag in den Parterresälen des Justij⸗Ministeriums eröffnet worden. ga dem Bazar werden am Mittwoch und Donnerstag (8. und 9. Abends Tran parentgemãlde zur Ausstellung kommen, deren Gesangbegleitung von meist dem Verein angehörenden Damen ausgeführt werden wird.
Die Rang, und Quartierliste der Kaiserlichen Marine für das Jahr 185 ist, früher als in den vorhergehenden Jabren, schon jetzt im Verlage der Königlichen Hofbuchhandlung von Ernst Siegfried Mittler und Sohn hbierfelbst erschienen. Dieselbe, auf Befehl Sr. Majestät des Kaisers und Königs von der Kaifer? lichen Admiralität redigirt, ist am J. November 1880 abgeschlossen
und zeigt dieselbe Eintheilung des Inhaltes und die gleiche dußere Aus⸗ stattung wie die früheren Jabrzaäͤnge. Das Verzeichniß der Flagg⸗ und Stabsoffiziere des Admiralsstabes, See Offiziere corps und Marine⸗ stabes führt 1 Vize. Admiral auf, 5 Contre⸗ r mirase, 72 Kapitäns zur See und 50 Korvetten ⸗Kapstäns. An Generalen und Stabsoffizieren der Marine werden 2 General. Majors, 2 Okerst Lieutenant und? Ma⸗ jors verzeichnet. Das See -Offizier⸗Corps besteht ferner aus 77 Kaxitän-Lieutcnante, 136 Lieufenants zur See und 105 Unter / Lieute⸗ nants zur See. An der Spitze der Letzteren ist Se. König⸗ liche Hoheit der Prinz Heintich mit einem Patente vom 14. August 1872 (Datum des 10. Geburtstages angeführt. Die Liste S. M. Kriegeschiffe und Kriegsfahrzeuge sowie die Liste der Fahrzeuge zum Hafendienst umfaßt an Schlachtschiffen, MVanzerfregatten (König Wühelm, Kaiser, Deutschland, Friedrich Carl. Kronprinz, Friedrich der Große und Preußen und 3 Panzerkorvetten 1Hansa, Sachsen, Rayern, Württemberg Baden). An Kreujern werden genannt 11 gedeckte Korretten, 5 Glaitdedskorvetten (die am 27. November vom Stapel gelaufene „Carola, ist noch nicht unter die letzteren aufgenommen; vier diejer Schiffe befinden sich noch im Bau), 2 Kanonenbeote dei Albatroß⸗ klafsse und? Kanonenboote erster Kasse. An Küstenvertheidigungs⸗ fahrzeugen werden genannt: 1 Panzerfahrzeug, 10 Panzerkanonen. boote (1 befindet sich im Bau), 2 Torpedoboste und 2 Kanonen⸗ boote zweiter Klasse. 7 Fahrzeuge werden als Avisos bezeichnet Gwei dergleichen befinden sich im Bau) und zwei als Trantport⸗ fahrzeuge. An Schulschiffen führt die Liste 11 auf (Lim Bau), an Fahr⸗ zeugen zum Hafendienste 16 (1 im Bau), Kasernenschiffe 1 und Loolsenfahrzeuge und Feuerschiffe 8. — Das Verzeichniß der in Dienst gestellten Schiffe und Fahrzeuge ergiebt, daß fich befinden: in den ostasiatischen Gewäßsern: die Korvetten: Vineta“, „Hertha“ und Freva“, sowie die Dampf⸗Kanonenboote ‚Chclop'“, Wolf“ und Iltis“; im sudlichen Stillen Ocean: die Avifos Möwe“ und „Habicht? und die Dampfkanonenboote „Nautilus“ und Hyäne“; an der Westtüste Südamerikas: die Korvette „Ariadne“; im west⸗ lichen Atlantischen Ocean: die Korvette Nymphe“; im Mittel⸗ meer; die Korvette Vietorig“ und. Aviso Lorelch“; 'in heimischen Gewässern: Aviso „Falken (Tender des Chets der Station der Nord⸗ see), Linienschiff ‚Renown“ (Artiklerieschiff Wilhelmshaven) und Korvette „Arcona“ (Wachtschiff in Kieh.
In der vom 15. November datirten Monats- Chronik des Germanischen Museums zu Nürnberg heißt es: ‚Wenn wir schon die erfreuliche Thatsache, daß die Anmeldungen zur Leistung von Jahresbeitrtägen im laufenden Jahre jene der nächstvorhergehenden bedeutend übersteigen, als Zeichen der Anerkennung unserer Anstalt ansehen dürfen, so gereicht es uns doch zu ganz besonderer Genug. thuung, daß wir heute an der Spitze der neuen Anmeldungen den Namen det ältesten Sohnes des deutschen Kronprinzen, Sr. König— lichen Hoheit des Prinzen Wilhelm von Preußen anführen dürfen. Von sonstigen Anmeldungen ist der Betheiligung der 94 Güstrow und Meißen an dem Städtesaal Erwähnung zu thun.
Die Novem ber⸗Nummer des Museumß⸗Organt, des, Anzei⸗ gers für Kunde der deutschen Vorzeit“ bringt an der Spitze die 5. Fortsetzung der von Hrn. Direktor von Essen wein verfaßten „Bei⸗ träge dus dem germanischen Museum zur Geschichte der Bewaffnung im Mittelalter“. Dieselbe ist mit den Abbildungen zweier interes⸗ santen gut erhaltenen Grabsteine (nach Gipsabgüssen detãz Museums) geschmückt, von denen der eine, aus dem Ksoster Schönthal, der Tra dition nach dem 1318 verstorbenen Albrecht von Hohenlohe gesetzt ift, während der andere, aus der Kirche zu Ebersberg, dem 1371 verstorbenen Otto von Pienzenau angehört' Im Anschluß daran sollen im nächsten Aufsatze einige im Mufeum Dorhandene Original⸗ waffen Besprechung finden, welche durch diese Grabsteine erläutert und näher bestimmt werden. — Ferner enthält die Rr 11 kunst⸗
der ge enwärtige Kassenbestand auf 2 S 67 3.
wissenschaftliche Beiträge von Dr. Ewald Wernicke in Bunzlau:
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51 é Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Font: Preuß. Staats ⸗Anzeiger und das Central · Handelg⸗ register nimmt an: vir Königliche Expedition des Nentschen Reichs- Anzeigers und König lich Nreußischen taats-Anzeigers: Berlin Sv., zilhelm - Sraße Rr. 32:2
I 63 ladungen u. dergl.
läͤbszs) Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Tagearbeiter Richter, Pauline, geb. Böttcher, zu Berge bei Forst, vertreten durch den Rechtsanmalt Lange zu Forst, klagt gegen ihren Ehemann, Tagearbeiter, früheren Hausbesitzer Carl Richter, dessen Aufenthalt unbekannt in, wegen bös licher Verlassung mit dem Antrage, das zwischen ihr und dem Beklagten bestehende Band der Ehe ju trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 98 Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu
uben auf den 7. März 1881, Vormittags 9) Uhr. mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der offentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Guben, den 2. Dezember 1880.
Koehler, Gerichteschreiber des Königlichen Landgerichts.
hierselbst,
Verhandlung des
zess! Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann A. Blödorn zu Falkenburg klagt gegen:
1 , . Steinsetzer Lehnhardt hier⸗ e *
2) die ihrem Aufenthalte nach unbekannte Ehe⸗ frau des Sekretär Neumann, Auguste Ma. thilde Louise, geb. Lehnhardt, im“ ehelichen Beistande,
3) den seinem Aufenthalte nach unbekannten Christian Heinrich Ernst Lehnhardt,
4) Paul Richard Friedrich Lehnhardt hierselbst,
5 igt Hermann Hellmuth Lehnhardt hier⸗ elbst,
Guben
Deffentlicher Ane
l. Steckbriefe und Untersuchungs- Sachen. 5. Industrielle Etablissements,
2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen n. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Soubmissionen ete.
. ( 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
* ; * Uu. 8. w. von öffentlichen Papieren.
6) Selma Emma Anna Lehnhardt hierselbst, ad 4 his 6 minorenn und vertreten durch
3. ihren Vormund Beilke hierfelbst,
„) den Rentier Carl Syring und dessen Ehefrau
wegen einer Zinsforderung eines Hypo— ihekenkapitals mit dem Antrage auf Zah— lung von 75 M und vorläufige Vollstreck— barkeitserklärung des Urtheils, und ladet die Beklagten zu 2 und 3 zur mündlichen Rechtsstreits vor Amtsgericht zu Belgard auf den 1. Februar 1881, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Belgard, den 22. November 1880. Wendt, Amtsgerichts. Sekretär, Gerichtsschreiber des Königii ben Amtsgerichts.
län] Oeffentliche Zustellung.
Die perehelichte Schuhmacher Bartsch, Louise, geb. Schuster, zu Guben (Fastaniengraben 7), ver⸗ trelen durch den Justizrath? gegen ihren Ehemann August Bartsch, dessen Auf⸗ enthalt unbekannt ist, und Versagung des Unterhalts mit dem die zwischen den Parteien bestehende Ehe zu tren⸗ nen und den Beklagten für den allein schul digen Theil zu erklären und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung Erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu
auf den 4. März 1881, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Guben, den 39. November 1886.
. Koehler. Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
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und Grosshandel.
Literarische Anzeigen. Theater- Anzeigen. Familien- Nachrichten.
über Florian und Andreas Stoß, über Hans Sunder von Cronnoch und über Meister Ostwald Hilger in Freiberg, sowie einen interesfanten Aufsatz über das sprüchwöͤrtlich oft erwähnte „Hündlein von Bretten'. Der Verf, J. Franck in Edenkoben, wen- det sich darin gegen die Erklärung Wilb. Wackernagels und veist darauf hin, daß sich nach Gehre's kleiner Chronik von Bretten (Eßlingen, 18056 am Chore der St. Laurentius. Kirche daselbst das Bildniß eines schwanzlosen Hundes befinde, der zugleich als Wahr⸗ zeichen der Stadt gelte; man pflege „seit unfürdenklichen Zeiten“ in der ganzen umliegenden Gegend von einem, „der entweder seinen Prozeß verspielt oder überhaupt in irgend einer Sache den Kürzeren gezogen hat“, ironisch zu sagen: Er kommt daher wie das Hündchen von Bretten. Das besagte Bild aber sei ein Denkmal der Dank⸗ barkeit für die Freigebigkeit der Freiherren von Hundheim, welche zu dem Bau der Kirche einst sehr beträchtlich beigesteuert haiten. Daß das Hündchen ohne Schwanz dargestellt, sei zufällig und nebensäch⸗ lich. — Aus den übrigen mannigfachen Beiträgen ist namentlich die von C. M. Blaas in Stockerau (Niederösterreich) mitgetheilte Samm⸗ lung von Sprüchen aus Stammbüchern des 6. und i7 Jahrhun⸗ derts dankenswerth.
Die „Eypria“, Verein der Geflügelfreunde in Berlin, wird ibre neunte allgemeine Geflüägekausst ell un z' nebst Ver— loofnng in den Tagen vom Freitag, den 4. Februar bis igkl. Dienstag, den 8. Februar 1881 im Etablissement Buggenhagen, Oranienstr. 147, am Moritzplatz, veranstalten. Die Ausstellung um⸗ faßt: a. Tauben, Hühner, Enten, Gänse, Ziergeflügel, Sing und auzländische Vögel; b. lebendeg und todtes gemãstetes Geflügel; o. Geräthschaften, als: Käfige, Brulapparate, Leg⸗ und Nistkästen, Futterproben u. f. w. Die Prämii⸗ rung findet am 3. Februar 1881 Mittags statt. Die Preise bestehen in der von Sr. Majestät dem Kaiser erbetenen 'goldenen Staatsmedaille', ferner in vom Minifterium für Lanb— wirthschaft, Domainen und Forsten in Aussicht gestellten „silbernen und bronzenen Staatsmedaillen“, sowie aus goldenen, silbernen und bronzenen Vereinsmedaillen und Ehrendiplomen. Außer den Me⸗ daillen sind Geldpreise zu je 30 und 56 M. für Thiere, welche sich Burch Fleisch oder Cierbroduktsion autzzeichnen und fich dadurch ber Landwirthschaft nutzbar machen, sowie Geldpreise bis 300 M für solche Züchter ausgefetzt, die sich durch die Kultur edler Ra gen, die auzzusterben drohen, verdient gemacht haben. Preise von Mitgliedern sind ausgesetzt: 50 „ für die beste Sammlung Schwalbentauben, 30 66 für das schönste Paar oder Exemplar der Berliner blau—⸗ bunten Fliegetauben, der J. Band des Werkes über fremdländische Stubenvögel von Dr. 8K. Ruß für selbstagezüchtete fremdländische Stuben vögel. Die Verloosung findet am J5. Februar 1831, Vor⸗ mittags 9 Uhr, im Ausstellungslokal statt. Der Preis eines Looses beträgt 1 M0
Das sprüchwörtlich gewordene Zeichen der Seltenheit — ein weißer Ra be, ist seit einigen Tagen im Aquarium angekommen. Das Thier macht durch seine schneeweiße Zeichnung, die röthlichen Füße und Schnabel und die glühenden rothen Augen einen unge— wöhnlichen Eindruck, der, wie es schien, von der ganzen im Aqua— rium vertretenen Vogelwelt mit empfunden wurde. Die nächsten Verwandten des Raben, Dohlen und Krähen, flohen angstvoll in die entferntesten Winkel. Der felkene Gast wurde mit mehreren seiner schwarzen Brüder unter einem Baum bei Georgenthal (Thüringen) aufgefunden und vom Aquarium erworben.
Im Belle ⸗ Alliance ⸗ Theater gedenkt Frl. Wegner Ende dieser Woche ihr Gastspiel wieder aufzunehmen. Bis dahin wird Rosens Schwank „Größenwahn“, welcher bei scinen bis— herigen Aufführungen einen außergewöhnlichen Erfolg erzielte, auf dem Repertoire verbleiben.
Ernestine
Die 28. Aufführung der Hochschule für Musik hatte am Sounabend, den 4. Dezember, alle Räume der Sing ˖ Akademie bis auf den letzten Platz mit einem auserwählten Publikum angefüllt. Schon die Schumannsche Sinfonie in G-dur erregte durch die präcise und wohl nuancirte Ausführung den wärmfsten Beifall des Hauses. Geradezu ergreifend aber wirkte das Deutsche Requiem von Brahms, das sich nunmehr wohl als bleibender Besitz in der mustergültigen DOrator en Literatur eingebürgert hat. Mieisterhaft lösten die vol besetzten Chöre ihre überaus schwierige Aufgabe; die Solistenpartien wurden durch Frl. Emmy Gimbel und Hrn. Paul Haase würdig vertreten. Am Schluß erschien der Komponhist, dem stürmischen Ver⸗ langen des Publikums nachgebend, das ihn mit Beifallszurufen über—
Verschiedene Bekanntmachungen.
In der Börsen- beilage. R XR
schůttete.
6 2 k 6 k /// / —
8 iger, ö 2 Inserate nehmen ant die Annoncen⸗Expeditioneu des
„Invalibendank , Rudolf Mosse, Haasenstein
& Vogler, G. L. Danube & Co., E. Schlotte,
Büttner C Winzer, sowie alle übrigen größeren Annonetnu Snreaus.
Fabriken
30318
e . NNufgchat.
glaubhaft angezeigt haben, daß gehörige Hypothekenschein über das
getragene Kapital von 1260 MM
werden Alle, das Königliche
Zimmer 16,
schein wird ausgefertigt werden.
Mill tes, Gerichte schreiber. ersdorf daselbst, klagt — ö
303 14 wegen bötlicher Verlassung
Antrage, Klägerin, wider die Ehefrau des
des Rechtsstreits vor die
das Regen⸗ und Spülwasser, dem e ngen Grundstücke
Verfügung im Grundbucke am 3.
min zur Zwangkversteigerung auf
Auf Antrag der Erben des verstorbenen Tischler—⸗ meisters Joachim Burmeister zu Holthusen, welche der zum Nachlaß
buch der Büdnerei Nr. 6 zu Holthusen Fol. 12 ein-
welche Ansprüche und Rechte aus solchem Hypothekenschein geltend zu machen haben, aufgefordert, solche spätesteng in dem auf
15. Februar 1881, Mittags 12 Uhr,
vor dem unterzeichneten Gericht bestimmten gebotstermin unter dem Nachtheil anzumelden, daß der gedachte Hypothekenschein für kraftlos wird er⸗ klärt und den Antragstellern ein neuer Hypotheken
Schwerin, den 4. Dezember 1880. Großherzogliches Amtsgericht. Zur Beglaubigung:
In Sachen der Firma D. Meyersfeld hieselbst,
Theodor Friedrich Juliutz Geese, Auguste, geb. Rose, hieselbst, Beklagte, wegen . it! nachdem auf Antrag der Klägerin die Beschlagnahme dez der Beklagten zugehörigen Nr. ass. 2403 Nr. ord. 5) am Egydienmarkte belegenen Wohn⸗ und hausetz sammt Zubehör mit der Servitut, nicht nur sondern auch jede an= dere aus der Brauerei herrührende Flüfstgket von i Nr. 2402 durch das Grundstück Nr. 2354 abzuführen, unterm 29. No⸗ vember 1880 verfügt, auch die Eintragung dieser
erfolgt ist, durch Bescheid vom heutigen Tage Ter⸗ den 11. März 1881, Morgens 11 Uhr,
vor Her joglichem Amtsgerichte, Zimmer Nr. 28,
, 3
ugleich werden die Hypothekgläubiger aufgefor— dert. ihre Obligationen und 5 . Verkaufstermine zu überreichen. Braunschmeig, den 3. Dejember 1830.
Herzogliches Amtsgericht. VII. Pini.
zum Hypotheken
verbrannt ist,
Holzverkauf in der Oberförsterei Menz. An dem auf Montag, den 20. d. Mts., Vormittags 9 Uhr, im Hilgert'schen Gastbaufe hierselbst, an⸗ stehenden Holiversteigerungsfermin kommen auz dem Totalitätshiebe zum Angebot: JI. Schutzbezirk Doll gow, kiefern: 50 rm Kloben, g rm Knüppel. 1I. Schutz bezirk Sellenwalde, birken: 18 rm Klob., kief.. 660 rm Klob., 261 rm Kwüp., 67 rm Reiser LFöI. III. Schutzbez. Neu · Globfom, eichen: 128 rm Klob.,, 11 Im Knüp., buch. 13 rn Klob., 9 rm Knürr, kief.: 371 rm Klob., 231 rm Knüp. LV. Schutzbez. Dagow eich. 142 Im Klob., 57 rim Knüp., buch.: 94 erm Klob, 18 im Knüp., birk.: ot erm Klob,, 2 rm Knüp, kief. 125 rin Klob., 35 1m Knüp., 153 rm Reiser J. Kl. V. Schutz bez. Stechlin, eich: 56 rim Klob.,, 8 rm Knüp., buch.: 207 rm Klob., 25 rm Knüp., birk : 61 Im Klob., 4 rm Knüp., kief.: 455 rm Klob., 66 rm Knüp. VI. Schutz bez. Beerenbusch, eich: 17 rm Klob., birk: 7 Im Klob., 2 rm Knüp, kief. 589 im Klob., y. 6 ,. und 202 im Reis. J. Kl. Menz, en 6. Dezember 1880. Der Köni liche Ober⸗ förster. Heyder. e.
Auf⸗
Tischlermeisters
Brau⸗
Redacteur: Riedel.
Berlin: Verla der Expedition (Kefsel.) Druck: W. El gner. Fünf Beilagen (einschließ lich Börsen⸗Beilage).
Dezember 1880
zum Dentschen n 238.
Reichs⸗Anzeiger
28
r ste Beilage er und Königlich Preuß
6 6
ischen Staats⸗Anzeiger. 1
Aichtamtliches.
Preußen. Berlin, 7. Dezember. Im weiteren Verlaufe der gestrigen (21.) Sitzung setzte das Haus der Abgeordneten die zweite Berathung des Staats⸗ haushalts-Etats pro 1881.82 mit der Diskussion des Etats des Ministeriums des Innern (Kap. 93 Polizei⸗ distrikts⸗Kommissarien in der Provinz Posen) fort. Der Abg. Hahn vertheidigte die Mehrforderung für einen Distrikts— kommissar; seit 1837 habe sich der Geschäftskreis dieser Beamten so erheblich vergrößert, daß man eher einer bedeu— tenden Vermehrung das Wort reden könnte. .
Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, den neu geforderten Distriktskommissar nicht bewilligen zu wollen. Wenn man diese Beamten auf ihre eigentlichen Geschäfte be⸗ schränken würde, so reichten sie vollkommen aus, für die Geschäfte des Kulturkampfs bewillige er aber keinen. Der Minister habe sich selbst widersprochen Derselbe habe gesagt, die Leute in Wilatowo hätten sich beschweren sollen, damit man das Material kennen lerne; trotz⸗ dem aber kenne der Minister den Fall sehr genau. Sei es erhört, daß man, um einen Geistlichen zu verhaften, der seinen Mitbürgern geistlichen Beistand leisten wolle, Derartiges unter— nehme! Das sei eine Illustration zum Kulturkampf, wie man sie nicht schrecklicher denken könne. So verfolge der Staat Menschen, die die Religion im Volke pflegten, und es sei eine ganz absonderliche Politik, daß der Minister sich auf eine solche Erklärung beschränke.
Der Abg. Dr. von Jazdzewski bemerkte, wenn ein Geist⸗ licher Monate lang hinter Schloß und Riegel sitze, sei die Einreichung einer Beschwerde für denselben gerade nicht leicht. Wenn aber der Fall in Zeitungen geschildert werde, und der betref⸗ fende Beamte trete dieser Schilderung nicht entgegen, sondern er⸗ kenne die Wahrheit derselben an, dann müsse ein solcher Fall hier besprochen werden, damit das Land wisse, wohin der Kulturkampf führe. Der Abg. Hahn sage, der Wirkungskreis der Distriktskommissarien habe sich erweitert. Zum Theil sei das richtig; ihre Arbeit sei durch die Standesamtsgeschäfte ver⸗ mehrt. Wenn aber die Landräthe in Posen mehr leisten wollten und ihre Amtsgeschäfte nicht auf die Schultern der Distriktskommissarien abwälzen würden, so würden diese be⸗ deutend weniger zu thun haben, und man würde sie nicht zu vermehren brauchen. .
Der Staats-Minister Graf zu Eulenburg entgegnete, die gegen seine Ausführungen von den Abgg. Windthorst und von Jazbzewski erhobenen Einwendungen kräfen nicht zu. Er hahe in Bezug auf den Fall in Wilatowo sich nur ganz allge— mein äußern können, da ein Bericht darüber nicht vorliege. Der betreffende Geistliche würde sich auch in der Unter— suchungshaft doch haben beschweren können. Der Abg. Windthorst habe seine Antwort absonderlich gefunden. Er halte es nicht für angezeigt, bei jeder Gelegenhest, die in irgend einer Verbindung mit dem kirchenpolitischen Konflikt stehe, auf diesen einzugehen. Daran müsse er aber festhalten, daß die Autorität des Gesetzes aufrecht erhalten werde, und er könne nicht hier Beamten ungerechte Vorwürfe machen lassen, die nur nach der Vorschrist des Gesetzes gehandelt und ihre Pflicht erfüllt hätten.
Der Regierungskommissar Geh. Ober⸗-Regierungs-Rath von Kehler rechtfertigte die in Kap. 93 ad 1 verlangte Vermehrung der Distriktskommissariate von 4 auf 5 mit dem Hinweis auf die große Einwohnerzahl der jetzigen Bezirke; die Bedenken gegen die beabsichtigte Eintheilung der Bezirke sollten noch einmal sorgfältig geprüft werden.
Der Abg. Hahn erklärte, in Wilatowo seien die Polizeibehör⸗ den auf Anrufung der gerichtlichen Behörden eingeschritten. Der Abg. von Jazdzewski habe zwar versichert, die Landräthe nicht verletzen zu wollen, aber was könne man denselben Ver—⸗ letzenderes sagen, als wenn man behaupte, daß sie nichts lei⸗ steten. Die Landräthe könnten nicht die Geschäfte der Distrikts—⸗ kommissare noch mitbesorgen, vielmehr sei eine Mittelinstanz zwischen Landräthen und Ortsbehörden durch die Größe der landräthlichen Kreise geboten. Im Jahre 1837 habe man auf einen Distriktskommissar nur S006 Einwohner berechnet. Wolle man dieselben nicht der größeren Einwohnerzahl ent— sprechend vermehren, so würden nicht die Landräthe darunter leiden, sondern die Bevölkerung.
Der Abg. Kantak kam nochmals auf die Verhaftung des bereits erwähnten Geistlichen zurück und behauptete, daß der Distriktskommissarius sofort Soldaten zugezogen und hierdurch den Skandal provozirt habe. Da der Minister erkläre, daß eine Untersuchung eingeleitet sei, so werde er und seine Partei das Resultat dieser Untersuchung abwarten. Im Uebrigen würden sie gegen den Posten des neuen Distrikts kommissarlus stimmen, weil sie gegen dieses Institut überhaupt seien.
Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, der Minister habe leider eine Untersuchung gegen die Beamten noch gar nicht in Aussicht gestellt, sondern nur gegen die Excedenten. Aber seine Partei sei in der Hinsicht nicht sehr verwöhnt. Die Ge⸗ setze müßten, so lange sie existirten, vom Staate beachtet wer⸗ den. Es könne nicht dringend genug nach allen Seiten hin der Mahnruf ergehen, daß man nach keiner Seite, möchten die Gefühle auch bis ins Innerste empört werden, denselben einen thätlichen Ausdruck gebe. Er glaube aber, daß gegenüber der⸗ artigen Vorwürfen ein wärmerer Accent der Theilnahme Seitens der Regierung erwünscht gewesen wäre. Er habe an diesem Falle nur zeigen wollen, welches Unglück der Kultur⸗ kampf über das Land verbreite. Das werde er immer und bei jedem Anlaß thun, denn es sei das einzige Mittel zur Abhülfe; die Mittel der Gewalt verabscheue er.
Die Diskussion wurde geschlossen.
Der Abg. Dr. von Jazdzewski bemerkte persönlich, er habe nicht sagen wollen, daß die Landräthe nichts leisteten, sondern nur, daß sie sehr wenig leisteten.
Der Abg. Freymark verwahrte sich und seine Kollegen gegen den unbewiesenen Vorwurf des Abg. von Jazdzewski, in Betreff ihrer Leistungen. .
Der Abg. Dr. von Jazdzewski erklärte, er habe gegen die Landräthe nichts Verletzendes sagen wollen und mohwifizire seine Aeußerung dahin, daß den Landräthen durch die Distrikts⸗ kommissarien die ganze Arbeit abgenommen werde.
Kap. 93 wurde genehmigt.
Bei Kap. 94 (Ausgaben für die Landgensd'armerie) wünschte der Abg. Frhr. von Schorlemer⸗-Alst zu erfahren, wie viel das Reich für die im speziellen Dienste des Reichs verwendeten Gensd'armen und wie viel zur Pensionskasse dieser Beamten beitrage.
Der Regierungskommissar erwiderte, daß diesem Verlangen bei passender Gelegenheit entsprochen werden solle.
Der Titel wurde bewilligt.
Zu Kap. 95 Tit. J. (Geheime Ausgaben im Interesse der Polizei 120 000 M) bemerkte der Abg. Frhr. von Schorlemer⸗ Alst, daß zu diesen geheimen Ausgaben auch solche für die Presse gehörten. Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ habe zwar wiederholt erklärt, daß sie nicht subventionirt, fondern sreiwillig gouvernemental sei und die Regierung nur aus Patriotismus unterstütze. Dasselbe sagten aber auch andere, notorisch subventionirte Blätter und es stehe fest, daß ein gewisser Raum der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ jederzeit der Regierung zur Disposition stehe, daß diese Zeitung wiederholt sich zur Abgabe von Erklärungen im Namen der Regierung für ermächtigt erklärt habe, und die sogenannten Eommuniqués zuerst bringe. Dies lasse nun darauf schließen, daß die „Norddeutsche Allge— meine Zeitung“ nicht so Unabhängig sei und er erwarte, daß der Minister des Innern Uebelstände beseitigen werde, deren skandalöse Seite auf die Regierung zurückfalle. Es genüge nicht, daß die Regierung die Verantwortlichkeit für solche Blaät⸗ ter ablehne, die nicht ihre Organe seien, wie der Minister dies neulich gethan habe, sondern die Regierung müsse nach den in den letzten Tagen in der „Nordd. Allg. Zig.“ enthaltenen Artikeln den Inhalt derselben ausdrücklich desavouiren und jede nähere Beziehung zu dieser Zeitung sofort abbrechen. (Redner verlas den Ärtikel der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ vom 25. November, in welchem die politische Rich— tung der Abgg. Richter und Rickert charakterisirt worden sei.) Das unlogische in der Behauptung der „Nordd. Allg. Zeitung“, daß derjenige, welcher den Abg. Richter bekämpfe, ein staatserhaltendes Element sei, liege klar auf der Hand. Er (Redner) habe den Abg. Richter mehrfach bekämpft und erhalte somit nach der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ den Charakter der Staatsfreundlichkeit, sonst aber als Mitglied des Centrums sei er reichsfeindlich. Was die Auslassungen des genannten Blattes über den Abg. Rickert betreffe, so wolle er nur bemerken, daß man diesen unmöglich zu den Reichs⸗ feinden zählen könne, denn der Abg. Rickert, Landesdireklor a. D., habe die Militärgesetznovelle zu Stande bringen helfen und wenn einmal ein Kompromiß nicht zu Stande gekommen sei, so sei dies nicht des Abg. Rickert Schuld gewesen. Wenn der Abg. von Bennigsen noch einmal hier im Hause eine solche Rede halten werde, wie neulich, so würde es nicht ausbleiben, daß derselbe ebenfalls den Reichsfeinden zugezählt würde. Nach dem Abg. von Bennigsen kämen dann die Konservativen an die Reihe. Die „Voss. Ztg.“ habe hierfür in einem neulichen Artikel den Beweis zu liefern versucht, daß nicht die Frei⸗ konservativen, sondern die Koaservativen demnächst den Reichs⸗ feinden zugezählt würden. Nach seiner Ansicht sei die frei⸗ konservative Partei schließlich die einzige regierungsfähige Partei. Was solle daraus werden, wenn das Blätter schrieben, die, wie man im ganzen Lande glaube, der Regierung nahe ständen? Das heiße in der That, eine Partei von Mamelucken ins Leben rufen; denn was bleibe bei solchen Anforderungen noch für eine parlamentarische Partei übrig? Alle Parteien sollten dem entgegentreten. Wer irgendwo der Regierung entgegentrete, werde als Feind der Monarchie und des Kaiserthums betrachtet. Die Liberalen litten jetzt nur die gerechte Strafe dafür, daß sie solche Vorwürfe gegen das Centrum geduldet hätten. In keinem Lande der Welt komme es vor, trotz aller Heftigkeit des politischen Kampfes, daß die Parteien sich eines Mangels an monarchischer Loyalität beschuldigten. Er bitte die Regierung, ihren Einfluß zu ver⸗ wenden, daß in den Organen, zu denen sie in Beziehung stehe, derartige Angriffe in Zukunft unterblieben, und sie sei ver⸗ pflichtet, jede Beziehung zu solchen Organen abzubrechen und ihnen alle Publikationen zu entziehen, wenn dieselben derartige Artikel brächten.
Der Minister des Innern Graf zu Eulenburg entgegnete, auf die Einzelheiten des so eben gehörten Vortrages einzu⸗ gehen, müsse er sich versagen, weil er diesem gegenüber nur wiederholen könne, daß die Regierung keine Verant⸗ wortung weder für die Auslassungen der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“, noch für diejenigen anderer Privat⸗ blätter übernehmen könne. Nur das Eine möchte er hinzu— fügen, daß er in soweit die Ausführungen des Vorredners theile, als auch er der Meinung sei, daß selbst in scharfem politischent Kampfe, so weit irgend möglich, die Verunglimpfung von Persönlichkeiten und die Unterschiebung nicht vorhandener Motive vermieden werden sollte.
Demnächst wurde der Titel bewilligt.
Zu Titel 4 (Prämien für Ermittelung von Verbrechen) bemerkte der Abg. Frhr. von Schorlemer⸗Alst, er werde die hier verlangten Mehrbeträge bewilligen, mache aber darauf aufmerksam, daß dieselben nur durch die aus dem Kultur— kampf resultirende Verwilderung der Arbeiterbevölkerung noth⸗ wendig geworden seien. Das gelte namentlich von den sechs Lustmorden im Kreise Bochum; man habe hier aber auch die Polizeibeamten für die Ermittelung nicht mit der nöthigen Vorsicht ausgewählt; dadurch, daß Hr. von Meerscheidt⸗ Hüllessem, der als geheimer Kommissar dorthin geschickt sei, sogleich bei seiner Ankunft in einem Proklama zu seiner Unterstützung aufgefordert habe, habe derselbe die Entdeckung unmöglich gemacht und zugleich die Thätigkeit der Ortapolizei⸗ behörde gelähmt, die es natürlich dem großen Mann aus Berlin überlassen habe, wie derselbe fertig werden würde.
Demnächst wurde Titel 4 bewilligt. Zu Titel 5 (Zu⸗ schüsse zu den Kosten der Unterbringung sittlich verwahrloster Kinder) bemerkte der Abg. von Lyskowski, um seinen He⸗ schwerden darüber Ausdruck zu verleihen, daß in Posen eine stärkere polizeiliche Ueberwachung existire, als anderswo.
Strafanstalts⸗Verwaltung) richtete der Abg. Schmidt (Stettin) die Aufmerksamkeit des Hauses auf die vielen Beschwerden, welche seit Jahren darüher erhoben seien, daß die durch das deutsche Strafgesetz zulässige vorläufige Entlassung von Straf⸗ gefangenen nicht in dem Umfange erfolge, wie es erwartet werden müsse. Die dem Landtage zugegangene amtliche Ge⸗ fängnißstatistik weise nach, daß seit 1872 neben den Begnadi⸗ gungen der Prozentsatz von vorläufigen Entlassungen mit ge⸗ ringen Schwankungen in der Abnahme begriffen sei. Dagegen stehe es fest, daß die zum Ressort des Ministeriums des Innern gehörige Gefängnißverwaltung jährlich nach Prüfung der Ver⸗ hältnisse zur umfassenderen Ausführung des Strafgesetzes die Hand geboten habe. Das General-⸗Auditoriat gehöre mit seinem Etat dem Reiche an, es bleibe außerhalb der Dis⸗ kussion. Im Jahre 1877ͤ1,78 seien 355 Anträge auf vorläufige Entlassung von der unter dem Ministerium des Innern ste⸗ henden Gefängnißverwaltung gestellt, und dabei für Civil⸗ und Militärgesangene nur 125 genehmigt, 8 davon wider— rufen. Es rechtfertige sich nicht, die bei der Gesetzgebung maßgebend gewesenen Gründe für die vorläufige Entlassung neu zu ventiliren, wohl aber könne man darauf hinweisen, daß der Staat durch diese Maßregel von einer Kostenlast für unverhältnißmäßige lange Freiheitsstrafen befreit werde. Auf die Gefangenen habe die Hoffnung auf frühere vorläufige Entlassung einen sittlich fördernden Einfluß und mache sie empfänglicher für eine spätere unbescholtene Existenz. Er bitte die Staatsregierung, die Hindernisse zu beseitigen, welche der Ausführung des Strafgesetzes in so greller Weise entgegen träten.
Der Abg. von Uechtritz⸗Steinkirch betonte, daß für die Entlassung nicht nur das Betragen der Gefangenen im Ge— fängniß maßgebend sei, sondern dessen Vorleben wie dessen sonstigen Verhältnisse. Bei dieser Gelegenheit wolle er jedoch vor Allem auf die Nothwendigkeit der Prügelstrafe für ge— wisse Verbrecher resp. Gefangenen hinweisen. Er gebe ja zu, daß ein Unterschied gemacht werden müsse zwischen denjenigen, welche z. B, nur ein Preßvergehen begangen hätten und den⸗ jenigen, welche wegen eines gemeinen Verbrechens, wie Diebstahl, Raub u. s. w, bestraft würden. Für letztere halte er die körperliche Züchtigung für ein nothwendiges Mittel, wenn die Strafe wirk⸗ lich ein Uebel sein solle. Ein Breslauer fortschrittliches Blatt habe sich z. B. bitter beklagt vor einiger Zeit über die Milde der Strafrechtspflege, während der hannoverische Provinzial⸗ Landtag, der von Schlesien und Pommern sich fuͤr die An— wendung körperlicher Züchtigung ausgesprochen hätten. Auch der Reichstagsabgeordnete Dr. Schwarze, dessen humanitäre Bestrebungen bekannt seien, habe ausdrücklich die Nothwen⸗ digkeit der körperlichen Züchtigung anerkannt. Gerade weil diese Ansicht im Volke einen Wiederhall gefunden habe, wende er sich an die Staatsregierung mit der Bitte, für die Ver⸗ schärfung der Strafmittel im Gefängniß gegen ehrlose Ver⸗ brecher durch Prügelstrafe, Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod nicht blos auf Tage, sondern auf längere Zeit zu sorgen. Solche Strafen seien durchaus nöthig, damit das Zuchthaus nicht mehr ein wünschenswerther Aufenthalt für Verbrecher sei. Besonders möchte er bei dieser Gelegenheit die Aufmerk⸗ samkeit der Regierung darauf lenken, durch eine größere An⸗ zahl. von Korrektionshäusern in Gemäßheit der segensreichen Bestimmungen der S8. 56 und 57 des Strafgesetzbuchs für die Besserung jugendlicher Verbrecher Sorge zu tragen.
Der Abg. Strosser erklärte, was die Ausführungen des Abg. Schmidt (Stettin) betreffe, so habe er sich schon früher darüber ausgesprochen, man könne jedoch selbst so allgemeine Wahrheiten nicht oft genug wiederholen. Es sei diese Klage schon 6h einer Reihe von Jahren von der rheinisch⸗westfäli⸗ schen Gefängnißgesellschaft wiederholt worden, welche von der wohlthätigen Einrichtung der vorläufigen Entlassung der Ge⸗ fangenen fest überzeugt sei. Und wenn man in den ersten 2 Jahren gegenüber den Erfahrungen Englands, Sachsens, Oldenburgs leider viel zu freigebig mit der Entlassung ge⸗ wesen sei, sei man jetzt zum entgegengesetzsen System über⸗ gegangen. Der Abg. Schmidt habe den Nachweis geführt, wie seit 1872 die Zahl der Entlassungen immer bedeutender heruntergegangen sei. Dies würde erklärlich sein, wenn die Zahl der Gefangenen seitdem abgenommen hätte, aber gerade das Gegentheil sei der Fall. Nun könne man zwar einwenden, die Regierung sei deshalb so streng ge⸗ worden, um den Verbrechern keinen Anlaß zu geben, die Strafe leicht aufzufassen. Dem würde man zustimmen müssen, wenn die Strafgefängnißdirektoren ihre Anträge auf Entlassung von Gefangenen leichtsinnig stellten. Dies geschehe aber in keiner Weise, es werde zum Beispiel, wenn ein Rückfall vor⸗ liege, niemals ein solcher Antrag gestellt. Durch das Vor⸗ gehen des Justiz-Ministeriums hätten sich diese Anträge ver⸗ mindert in der letzten Zeit, aber trotzdem seien sie vom Justiz⸗ Ministerium in den wenigsten Fällen genehmigt wor⸗ den. Die Regierung berufe sich darauf, daß die Leute schon an sich meistens milde beurtheilt worden seien, aber dann hätte sie die Justizbehörden darauf hinweisen müssen, strenger zu urtheilen. Wenn aber der 8. 23 des Strafgesetzbuchs dem Gefangenen durch Abkürzung einer Strafzeit Anlaß zur Besserung geben solle, so müsse das Justiz⸗-Ministerium dem Rechnung tragen, sonst wäre es besser, diesen Paragraphen zu streichen und höchstens im Be⸗ gnadigungswege die Strafe zu kürzen. Wenn z. B., wie in seiner Anstalt, welche 470 Köpfe umfasse, von 9 Anträgen auf Entlassung von Gefangenen nur 1 genehmigt sei, so heiße das die Wirkung des 5. 23 Str—⸗G.⸗B. aufheben, und es mache einen eigenthümlichen Eindruck, wenn in allen übri⸗ gen deutschen Bundesstaaten so Viele vorläufig beurlaubt würden und nur in Preußen diese Bestimmung in ihrer Wir⸗ kung so beschränkt würde. Das Schlimme sei, daß die Hoff⸗ nung der Gefangenen auf Entlassung, welche sie in dem Be⸗ streben der Besserung stärke, vollständig niedergeschlagen werde, zumal das Justiz⸗-Ministerium niemals einen Grund für die Ablehnung angebe. Es komme für die Anwendung dieses Paragraphen noch ein Zweckmäßigkeitsgrund hinzu, nämlich bei der Ueberfüllung der Gefängnisse dadurch Platz für andere Gefangenen zu machen. Er bitte die Regierung,
Danach wurde Titel 5 und 6 genehmigt. Bei Kap. 96
den 5§. 23 Str. G. B. zur ausgedehntesten Geltung zu bringen.