so mäßigem Preise (8 A) ungewöhnlichen Ausstattung unsere frũher Einen ganz besonderen Schmuck
ausgesprochene günstige Meinung. hat diese Prachigusgabe noch erbalten durch das Bildniß Sr. Majestät des Kaisers von A
eine verkleinerte Nachbildung jener Kreidezeichnung, die auf der letzten soviel Bewunderung
Berliner akademischen Auesstellung David Müllers dentsche Geschichte wird in so ohne Zweifel auf dem diesjährigen Weihnachtsbüch vorragend n Platz erhalten, welchen sie ja ohnehin inneren Werth vollauf verdient.
— Von der neuen Serie Nord- und Ostsee“ des Pracht⸗ Vaterland in Wort und Bild‘ (Stuttgart,
werks. Un ser Gebrüder Kröher) liegt die 2. Lieferung vor.
darin in fesselnder Weise Edmurd Höfer den Nordwesten, Borkum Gehrts und Schön⸗
und die Inselreihe, welche die Küste saͤumt. leber haben die Schilderung mit zahlreichen
Illustrationen geschmückt, wie . B.: Ausschiffungsboot, Im Sande
versunken, Unter allen Segeln, Juist Durch da böhe auf Norderney, Badegäste auf der Norderney, Fischerhaus auf Norderney ꝛe.
vervoll fommneten Holzschnittblättern werden uns Schrecken einer Sturm fluth, Tjalken und deutsche
geführt. Letztere Abbildungen können aus tech
freilich nur in willkürlicher Reibenfolge den Lieferungen beigelegt werden, sind also nicht immer bei den betreffenden Textstellen ein⸗
geschaltet. Hieraus entstehen zuweilen Mißverständ
„Weißen Düne“ in Auf großen künstlerisch
sprechend ähnliche nton von Werner,
erregte. schönem Gewande ertische einen her⸗ schon durch ihren
New⸗JYork,
Erin“
von der
zu berichtigen sind, daß manches Vollbild antizipirt, manches nach⸗ träglich noch als Ergänzung der Textillustrationen sich einstellen wird. So fehlt z. B. zur Illustration der in dieser Lieferung geschilderten Insel Norderney noch ein Vollbild Am Strande von Norderney“, welches später folgen soll. Verkehrs ⸗Anstalten.
9. Dezember.
National ⸗Dampfschiffs⸗ Compagnie (C. Messingsche Linie) ist hier eingetroffen.
(W. T. B.) Der Dampfer unvollständig.
Im Text schildert
stimmungsvollen
8 Watt. Georgs⸗ Grasen
dann ferner die Panzerschiffe vor⸗ nischen Gründen
nisse, welche dahin
Draskovich taate;
Berlin, 10. Dezember 1880.
Die Agramer Zeitung“ veröffentlicht folgende Liste der durch das Erdbeben verwüsteten Schlösser im Bezirke Za— gorien. Trakostyan, Eigenthum des Grafen Draskevich; Klenovnik mit seinen achtzig Zimmern und Sälen, im Besitze des Grafen Bompelles, woselbst einst der ungarische Landtag unter dem Palatin JIvanec (Ladislaus Kukuljevich), geblich ein ehemaliger Sitz der Tempelherren; Stubica und Popo—⸗ dec (Graf Stefan Orsich), Podgradje (Graf Stefan Schlippenbach), Oroslavje (Graf Sermage)h, Golu⸗ bovecr (Baron Rau), Jakoblje (Jostrovich), Staatsdomäne Nagy— tohor mit vorchristlichen Bauresten. Mirkovec, eine einstige Feste des Grafen von Cilli und zuletzt Wohnsitz des Vizegespans Francisci,
Bistrica (Baron Hellenbach),
ken zu setzen, an
Heiligenkreußs (Graf Ernst Schlippenbach), Besitze des Grafen Keglevich, Expenye (Sladovlc), Klokoves (Baron Ojegovic)h, Gredice (Babie), Gerdence Pretkovec (Weiser), Ternovec (Conte Begna), Hrufevsc Mattachich), Novidvori (Graf Erdöny); überdies acht Klanjec. das Schulhaus in Krapina⸗Töplitz. Die Liste
Am Sonnabend, den 11. Dezember, giebt Hr. eine Wohlthätigkeits⸗Vorstellung mit neuen zum Besten der Weihnachtsbescheerung armer Kinder des 85. Stadtbezirks.
Lobor und Gorica im
Kirchen, das Kloster in ist noch
Im Konzerthause wird am 15. Dezember ein hochinteressan⸗ tes Werk, die Faust⸗ Symphonie von Liszt zur Aufführung kommen. — Für den 18. d. M. bereitet Hr. eine Beethovenfeier vor.
Hofmusildirektor Bilf⸗
Fräulein Fenny Meyer wird mit ihrer Konservatoriums, Ge⸗ sangsklasse am Dienstag, den 14. Dejember, Abends 75 Uhr im Arnimschen Saale, Unter den Linden 44, ein Wohlthätigkeits⸗ Konzert veranstalten, übernommen hat. ͤ sind bei Jenny Meyer, Wilhelmstraße 36, und in der Musikhandlung des Herrn Weinhol;, Kochstraße 63, der Abendkasse kostet das Billet 3 S
dessen Direktion Hr. ö Radecke Billets à 2 ½, ohne der Wohlthätigkeit Schran—
zu haben. An
Bellachini Einlagen
2
**.
*.
Erenßischen Ktnats-Anzeigers: Berlin Sm., TWilhelm⸗Sraße Nr. S2.
.
Jaserate für den Deutschen Reichs ⸗ und Königl.
Preuß. Staats ⸗ Anzeiger und das Gentral -⸗Handels⸗
register nimmt an: die Königliche Expeditisn des Nrutschen Reichs-Anzeigers und Königlich
un. dergl.
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Srachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen
3. Terkänfe, Verpachtungen, Submissionen ete 7. Literarische Anzeigen, 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
. —
. *
5. Industrielle Etablissements, Fabriken 1 2 und Grosshandel S. Verschiedene Bekanntmachungen.
S8. Theater- Anzeigen. In der Börsen-
— — ö 9 2 . * . — — —— — — * 2 * Oeffentlicher Anzeiger. VJ Jaserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionten de;
„Jnvalibendank !, Rudolf Mosse, Haasen stennn & Bogler, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
6
G. L. Danube & Co., E. Schlotte,
Annoncen Bnreaus.
J. Familien-Nachrichten. beilage. *
Guß bäastativnen, ufgebote, Bor⸗ ladungen und dergl.
lzo6ss] Oeffentliche Zustellung.
1) Margaretha Bettingen, ohne Stand, Wittwe von Wiltelm Ruhl, zeitlebens Fuhrmann zu Neuer— burg, 2) Anna Ruhl, ohne Stand, und deren Ehe— mann Michel Kaufmann, Fuhrmann zu Neuerburg, 3) Mathias Ruhl, Fuhrmannn, früher in Neuer— burg, jetzt ohne bekannten Wohn- und Aufenthalts ort, vertreten durch seinen General⸗Bevoll mächtig ten Ignatz Neis, Bäcker zu Neuerburg, 4) Susanna Ruhl, Ebefrau von Johann Laubach, Walkmüller in der Inz bei Neuerburg, 5) Gregor Richattz, Handelsmann zu St. Vith, als Vormund der Fe— licita Mayer, Tochter der verlebten Cheleute Franz Jakob Mayer, früber Handelemann in St. Vith, und Katharina Ruhl, vertreten durch Rechtsanwalt Rheinart, ͤ
klagen gegen Valentin Ruhl, Fuhrmann in Neuer burg, in eigenem Namen und als Rechtsinhaber von Wilhelm Ruhl und gegen den Peter Ruhl, fiüher Fuhrmann in Neuerburg, jetzt ohne bekann— ten Wohn- und Aufenthaltsort, wegen Theilung mit dem Antrage:
„Wolle Königliches Landgericht die Theilung und Auteinandersetzung der zwischen Parteien seit dem 8. Juli 1866 bis 11. Oktober 18759 bestanden ha— benden Erwerbsgemeinschaft in der Weise verfügen, daß Yig davon auf die Mitklägerin Margaretha Bettingen, Wittwe Wilhelm Ruhl, dagegen auf die übrigén Parteien je ni und auf Valentin Ruhl 214 entfallen, aussprachen, daß die Parteien nach demselben Maßstabe für die Schulden der Gemein schaft verhaftet sind, die Parteien zur Ausstellung der Aktio⸗ und Passivmasse, zur Diskussion etwaiger Streitpunkte, überbaupt zur Vornabme sämmtlicher
burg verweisen, die Kosten der Masse oder den Kon. testanten zur Last legen“,
und laden den Beklagten Peter Ruhl zur münd— lichen Verhandlung des Rechtsstreit vor die zweite
Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Trier auf den 3. März 1881, Vormittags 5. Uhr,
mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge—
richte zugelassenen Anwalt zn bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zuflellung wird die—
ser Auszug der Klage bekannt gemacht. Trier, den 6. Dezember 1886.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
Oppermann.
lzöoßs4 Oeffentliche Zustellung.
Die Amalie Auguste Ender, geb. Wackwitz, zu Döbeln,
Aufenthalt ort unbekannt ist, wegen bözlicher Ver⸗ lassung mit dem Antrage auf Trennung der zwischen denselben bestehenden Ehe und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Freiberg auf den 15. Febrnar 1881. Vormittags Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die⸗ ser Auszug der Klage bekannt gemacht. Freiberg, den 7. Dezember 15686. Hammer, Akt., Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts, II. Civil kammer.
sässg! Defsfentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Schriftesetzers Karl Arant zu Varmstadt, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Delp daselbst, klagt gegen ihren vorgenannten Ehemann, zuletzt in Darmstadt, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehebruchs mit dem Antrage:
die zwischen ihr und dem Beklagten , Ehe vom Bande zu trennen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Darmstadt auf den 9. März 1881, Vormittags 9 hr, mit der Aufforderung, einen bet dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
— vertreten durch den Rechtsanwalt Leonhardt in Freiberg, klagt gegen den Fabrikschmied Louis Wilhelm Ender aus Döbeln, dessen gegenwärtiger
K U. 8. w. Von öffentlichen Papieren.
In Sachen der Erben des zu
bender Theil, gegen
wesend — Schuldner, wegen
angeordnet und Termin
1 [ 1 . 1 . J ; zur
Freitag, den 4. Februar 1881.
Mommenheim wo nen, daselbst verlebten Landwirths Anton Herberg III. und dessen Ehefrau Eva, geb. Schwalbach, betrei⸗
bon Oeffentliche Znstelsnng.
I) Anna Maria, geb. Windecker und 2) deren Ehe— mann Mathis Grimm, Privatmann, Beide früher in Mommenheim, dermalen unbekannt wo, ab—
nach
1 Uhr, in dem Sitzung saale Großh. Amtsgerichts
Oppenheim anberaumt,
Schuldner hiermit geladen werden. Zum Zwecke der
dieser Auszug bekannt gemacht.
20042]
—
—
öffentlichen Zustellung
zu welchem Termine die
ᷓ. Branz, Gerichte schreiber des Gr. Amtsgerichts.
Auf, Antrag der Frau Halbbüdner Friedrich Linde, Christine, geborenen Kühl, werden der am 31. De“ zember 1847 geborene Matrose Christian Friedrich August Küel aus Messenthin, Sohn des Arbeits“ manns Panjel Kühl und dessen Chefrau Christine
wird
Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen, wurde durch Beschluß Großh. Amtsgerichts Oppen · beim vom 7. Dezember 1880 die Zwangsvollstreckung; dem 19 Rovember 1856 gegen ihren genannten, da— Verhandlung Art. 115 des Gesetzes vom 4. Juni 1879 die Aus⸗ führung der D. C. P. O. und K. O. betr., auf
Vormittags
. . ö
J
Friederike Wilhelmine, geb. Koch, welcher im Jahre 1866 zur See gegangen ist, und von dessen Leben . Aufenthalt seit länger als 10 Jahren Nichts . ̃ ü bekannt geworden ist, sowie die un
Theilungsoperationen vor Notar Nels in Reuer— . r ee iel 3. e. ö ö
s J J
den 8. Jun: 1881, Vormittags 10 Unr, an hiesiger jGerichtsstelle anberaumten unter der Verwarnung vorgeladen, daß bei ihrem
hnhaft gewese, Ausbleiben der Verschollen? für tod berklärt un!
der Nachlaß dem nächsten, sich legitimirenden Erben, event. dem Fiskus ausgehändigt werden wird. Poelitz, den 1. August 1886. Königliches Amtsgericht.
30551] Auszug.
Die zu Cöln wohnende geschäftslose Anna, gebo⸗ rene Gray, Ehefrau des Galanteriewaaren« und Cigarrenbändlers Johann Reisenleitner, hat unter
selbst wohnenden Ehemann Klaze zum Königlichen
Landgerichte in Cöln erhoben mit dem Antrage: „Königliches Landgericht wolle die zrischen der Klägerin und deren beklagten Ehemann be— stehende heliche Gütergemeinschaft für aufge⸗ löst erklären, an deren Stelle völlige Güter—
trennung aussprechen, die Parteien zum Zwecke
der Liquidation und Ausetnandersetzung vor den Königlichen Notar Koch in Cöln verweisen und dem Beklagten die Kosten zur Last legen.“ Zur mündlicken Verhandlung über diese Klage ist die öffentliche Sitzung der J. Civilkammer des Königlichen Landgerichts in Cöln vom 2. März 18381, Vormittags 9 Uhr, anberaumt. Cöln, den 24. November 1880. Der Anwalt der Klägerin: Schmitz⸗Branghe, Rechtsanwalt. Vorstehender Auszug wird hiermit veröffentlicht. Cöln, den 6. Dezember 1886. Verbeeck, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
Settelbanken.
i 3 ö. x Bog en⸗ Ueber 1
Reich 8s⸗B
(30630
A edi wu.
) Mtetallbestand (der Bestanz an cours fähigem deutschen Gelde und aa Gold in Barren oder augtz= ländischen Münzen, das Pfund ein zu 13923 Mark berechneth. Bestand an Reichskassenscheinen.
. an Noten anderer Banten ‚! ä ; an Lombardforderungen. * an Effetten. .
* an sonstigen Aetiven.
Em ggü.
Das Grundkapital Der Reservefonds. Der Betrag der ,, Die sonftigen bindlichkeiten ;
12) Die sonstigen Passina Berlin, den 10. Dezember 1880.
umlaufenden
täglich jaliigen Ker⸗
Herrmann. Koch.
130622 Act wen. Vtetallbestand x KReichskassenscheine. Noten anderer Banken Wechselbestand tombardforderungen Effekten⸗Bestand Sonstige Aenva ö . Grundtapttal KReservefonds. J Anlaufende Nyten Sonstige täglich fällige Verbindlich⸗ ö, ;
Verzinsliche Deyositen· Kapital en
Sonstige Passiva .
. Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Darmstaht, 8. Dezember 1880. — Schaemann, Gerichteschreiber des Eroßherzoglichen dandgerichtt.
Eyentuelle Verbindlich keiten aug wei⸗ ter begebenen, im Inlande fälligen Wechseln w
Danziger Pripat⸗Actien⸗
Status am 7. Dezember 1880.
Wdochen⸗Ausweise der dent schem
a nn * vom 7. Dezember 1880.
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Bank.
S6 651,017 1.075 213,700 6,432, 944 598,000 155 397 157.424
„Sp 4800009090 J7ö50, 0900 1,507, 100
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. . der 4 Wöürttentergischen Notenbank bom 7. Dezember 1880
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Das Grundkapital Der Reserve fond J Der Betrag der umlaufenden Noten. JJ Die sonstigen täglich fälligen Ner⸗ bindlichkeiten JN Die an eine Kündigungöfrist ge⸗ bundenen Verbindlichkeiten. ., 21/000 — Die sonstigen Passiven ). . 698. 587 61 Eventuelle Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen,
10,088, 237 60 18 776, 00008
390 559 27
im Inlande zahlbaren Wechseln AM 977,398. 35.
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an Kündigungsfrist gebundenz Verbindiichkeiten.
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Braunschweigische Bank. Senn l onna 7. Heer herr n sSsS0G. 30642 Reih vu. Metall- Bes tan J Reichs k as zeuschei6r't
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Rö, e,, tel Aan ersr Banken . . . v. 9 **)
613,036.
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Wechsel- Bestand
J 3,445,420. 95. Vea mn nm. A6 16, 50M O, GMO ö. 316,736.
2.264, 100.
(Mulaufen'e Noten hindl chkeiten, . An eine gäündigungsfrist ge- bunden Verbindlichkeiten
Sonstige Passivnu
Kventuelle Verbindlichkeiten aus weiter begebsnen, im Inlande zahlbaren Wechseln... S 182,898. Wr ea na aanelans elz, den 7. Dezember 18580. Hie Hbͤöresgi en. Benig. Stů‚bsl
. V ere n z ö. a F * ö Uebersicht vom 7. Dezember 1880. 30625 . Ketz wen; 1788. 560. 5.560. — 98, 300. . 1897, 455. 138,276. 4: 27,792,824. 52 5, 387,829. 857 511. 5 538. 783. 360 006. 16,607,000.
773,753. 4,517, 090
Noten anderer Banken Gesammt · Kassenbestand X
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bindlichkeiten . An Kündiqungsfrist eb un- dene Verhindlichkeiten
157, 354
13 054,374. o 3586 011. 65.
begebenen nach dem 7. De⸗ zember fälligen Wechseln . Der Director: ö
667,580 96 ,
Dreier, Prye
Redacteur: Riedel. a,. der Expedition (Kessel.) Druck: W. Elsner.
Vier Beilagen
(einschließlich Börsen⸗Beilage).
(Simuncic), Braak (Cegel),
6 281.
Erste Beil
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Berlin, Freitag, den 10. Dezember
/ / . .
Aichtamtlich es.
Preußen. Berlin, 10. Dezember. In der gestri⸗ gen (23.) Sitzung trat das Haus der Abgeordneten in die zweite Berathung des Staatshaushalts-Etats pro 1881/82, und zwar mit dem Etat des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegen— heiten ein. Die Einnahmen (Kap. 34) wurden ohne Dis— kussion unverändert genehmigt. Bei Tit. 1 der dauernden Ausgaben (Kap. 109— 126) bedauerte der Abg. Dr. Windt⸗ horst, daß er und seine politischen Freunde auch in diesem Jahre wieder die Berathung des Kultusetats benutzen müß— ten, um ihre Klagen über die kirchenpolitische Lage und die der römisch-katholischen Kirche insbesondere vorzubringen. Aber die Noth zwinge das Centrum dazu, und diese Roth müsse es entschuldigen, selbst dann, wenn dem Hause die Er⸗ örterung unbequem sein sollte. Das Haus habe es ja in der Hand, die Unbequemlichkeit zu beseitigen, wenn es nur die Ursache der Klagen beseitigen wollte. Die ganze sogenannte Maigesetz— gebung werde nach wie vor in allen wesentlichen Punkten zur vollen Anwendung gebracht, wenn auch der gegenwärtige Kultus⸗-Minister hie und da, seiner versöhnlichen Stimmung entsprechend, mildernd einzuwirken versucht habe. Solchen Zuständen gegenüber könne seine Partei nicht schweigen. Das Centrum müsse seine Klagen fort unb fort erheben und Ab— hülfe verlangen. Seine Partei habe andere Mittel nicht als die, welche die Presse, das Vereinsrecht und das Parlament derselben an die Hand gebe; diese müsse das Centrum be— nutzen, es würde sonst seine Pflicht nicht erfüllen. Diese Pflichterfüllung sei recht schwer, wenn man von anderer Seite keine Unterstützung finde, selbst bei denen nicht, die seiner Partei unter vier Augen erklärt hätten, daß sie Recht habe. Das werde das Centrum aber nicht abhalten, auf dem bisher beschrittenen Wege fortzugehen. Er bringe die Beschwerden seiner Partei deshalb von Neuem zur Anschauung und zum Bewußtsein, damit sie hier gehört würden und schließlich hoffentlich auch an der Stelle, welche entscheidend eintreten könne. Man werde sagen, es sei ja versucht worden, eine Milderung der Dinge eintreten zu lassen; dieser Versuch sei aber an dem Widerspruche gerade derer gescheitert, die hier stets ihre Beschwerden erhöben. (Sehr richtig! rechts) Er habe das „Sehr richtig“ der rechten Seite dieses Hauses erwartet und werde derselben darauf die Antwort geben. Das Centrum habe selbst diesen Versuch nicht ohne Weiteres zurückgewiesen. Es habe es mit schwerem Herzen gethan, weil alle von demselben gestellten Amende— ments verworfen worden seien, obwohl sie in der That so mäßig gewesen seien, wie es nur denkbar sei. Daneben sollte dieser Versuch keineswegs den eigentlichen Kern der Maigesetzgebung beseitigen. Dessen ungeachtet würde auch das Centrum die Hand dazu gereicht haben, wenn demselben die Versicherung gegeben wäre, daß dem⸗ nächst Verhandlungen wegen der organischen Revision der Maigesetzgebung stattfinden sollten. Er habe wieder— holt den. Minister interpellirt, ob derselb ihm und einen politischen Freunden in dieser Hinsicht Garantien geben könnte; Schweigen sei die Antwort gewesen! Dann habe man das wunderbare Schauspiel erlebt, daß die Regierung eine Vorlage gebracht habe, in der ein Paragraph enthalten ge— wesen sei, welcher ein wesentliches Kronrecht beeinträchtigt, und daß die Fraltion, welche der Regierung im Hause am nächsten stehe, die freikonservative, diese Vorlage mit für das Centrum unannehmbaren Amendements bedacht habe, mit der ausdrücklichen Erklärung, daß sie das wesentlich thue, um seiner Partei die Vorlage unmöglich zu machen. Aus diesem Grunde habe das Centrum diesen Versuch zu seinem tiefen Leidwesen ablehnen müssen. Eine Reihe von Paragraphen sei indeß Gesetz geworden; einer derselben ge— statte es huldreichst, daß angestellte Geistliche den Sterbenden die Sakramente bringen dürsten. Alles Andere stehe auf dem Papier. Seitens der Regierung sei nichts geschehen. Dieselbe hätte das Recht gehabt, den Geistlichen und Kirchen die ge— sperrten Einnahmen wiederzugeben; in keinem Falle sei von diesem Recht Gebrauch gemacht worden. Das Centrum ste he noch heute da, wo es im vorigen Jahre gesetzlich gestanden habe. Die Gemeinden, von Staats- und anderen Lasten be— reits erdrückt, müßten den letzten Pfennig sammeln, um ihre Geistlichen vor Noth und Armuth zu ' schützen, und doch könne er den Herren sagen, daß eine ganze Reihe von Geist⸗ lichen darbe, daß er eine Reihe von Geistlichen kenne, denen es nicht möglich, sich wöchentlich ein Stück Fleisch zu kaufen. Man habe nicht etwa diejenigen Einnahmen gesperrt, die der Staat freiwillig gegeben gehabt habe, sondern auch diejenigen, die derselbe zu geben ex litulo oneroso verpflichtet sei. Diese gesetzliche Exekutivmaßregel stehe einzig in ihrer Art da; sie kennzeichne so recht die berechnende Gewaltsamkeit, die man in dem ganzen Kampfe beobachtet habe. Es sei für die Krankenpflegerorden eine Erleichterung in Aussicht genommen, aber man höre nichts von ihr und selbst das frühere Gesetz werde mit Rigorosität fortgeführt. Wenn die öffentlichen Blaͤtter richtig berichtet haben sollten, so habe der Kultus-Minister mit dem Minister des Innern eine Erleichte= rung herbeiführen wollen, aber der Justiz-Minister habe sich damit nicht einverstanden erklären können. Die armen Kran kenpflegerorden, die nichts Staatsgefährliches an sich hätten, würden dezimirt durch die übermäßigen Anstrengungen, und man könne ihre Zahl nicht vermehren. So stehe die Sache und die Regierung stehe diefen Verhältnissen mit verschränkten Armen gegenüber und zähle die Sekunden, wo sie diese ver⸗ haßte Kirche vertilgen könne. Wie lasse es sich sonst erklären, daß, nachdem man im Mai und Juni das Zuweitgehen der Mai gesetze anerkannt worden sei, heute nicht eine Vorlage komme, diese zu beseitigen? Er vermöge nicht zu übersehen, wie man ein solches Verfahren auch nur zu rechtfertigen versuchen könne. Allen andern Bewegungen auf kirchlichem Gebiet sei voller freier Raum gelassen, den Katholiken aber lege man die äußersten Beschränkungen auf. Die Folge davon sehe man in der Vermehrung der Verbrechen und der Noth, die zu lindern das Haus bis heute nicht bereit sei. Er sei der Meinung, daß die Regierung den übrigen Theil der Session zu benutzen
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hätte, den zuweitgehenden Theil der Maigesetze zu beseitigen. Das Centrum werde seinerseits die Beschwerden wiederholen, welche im Allgemeinen den Zweck hätten, klar zu legen, daß die jetzigen Zustände nicht fortdauern könnten. Auch seine Partei werde sich um die Herbeiführung praktischer Folgen bemühen und als den bescheidensten der in dieser Beziehung vom Centrum zu stellenden Anträge kündige er schon jetzt den auf Erlaß eines Gesetzes an, dem— zufolge die Spendung der Sakramente und die Feier der heiligen Messe straffrei sein solle. Diesen Antrag werde er gegen das Ende der Diskussion bringen und damit auch den vom Abg. Hänel angekündigten Vorwurf beseitigen, daß das Centrum hei diesen Diskussionen keine praktischen Resultate erziele, Er wolle dann sehen, was die Herren auf diese ein⸗ fache Forderung der Gewissensfreiheit beschließen würden. Er könne bej diesem Antrage freilich nicht ftehen bleiben, aber derselbe solle den schreiendsten Nothständen weitere Abhülfe schaffen und der Regierung die Zeit zu einer organischen Ge— setzzebung geben. Ein Abschluß sei nur zu er⸗ reichen, wenn die Regierung zunächst mit der beru— fenenen Stelle, dem apostolischen Stuhle, die Verhand⸗ lungen wieder aufnehme, welche niemals hätten Uunter— brochen werden sollen und auf Grund derselben die zur formellen Richtigstellung der Sache erforderlichen gesetz⸗ lichen Maßnahmen treffe. Er richte an den Minister die An⸗ frage, ob es in der Absicht der Regierung liege, die unter— brochenen Verhandlungen wieder aufzunehmen, oder ob Schritte geschehen seien, das zu thun, eventuell wann es be— absichtigt werde. Die Kathollken hätten das Recht des passiven Widerstandes gegen Gesttze, die ihr Gewissen einschnürten. Die Zulässigkeit dieses Rechts sei unter Berufung auf die namhaftesten Staatsrechtslehrer und die Satzungen des preu— ßischen Landrechts hier wiederholt dargelegt worden. Er sei erstaunt, daß ein Mann, der in Parlamente ergraut sei, wie der Abg. Grumbrecht, der sich liberal nenne, noch nicht gewußt habe, daß ein solcher passiver Widerstand zulässig, ja eine Ge— wissenspflicht sei, und daß, wenn man dies nicht anerkenne, man unwiederbringlich dem ärgsten Byzantinismus verfallen sei. Es sei traurig, wenn es in einem Staate so weit ge⸗ kommen sei, daß man die Grenzen des passiven Gehorsams gegen die Gesetze erörtern müsse und der Abg. Grumbrecht würde seiner sittlichen Entrüstung ein besseres Genüge leisten, wenn derselbe auf die Aufhebung solcher die Gewissen ver— letzenden Gesetze hinwirken wollte. Er habe dies ausdrücklich hervorgehoben, weil den Katholiken auf Schritt und Tritt immer erwidert werde: „Unterwerfe das Centrum sich den Gesetzen, und es werde Alles gut werden!“ Soweit ein freier Mann, ein Christ sich den Gesetzen unterwerfen könne, thue das Centrum es, weiter aber nicht. Er meine nicht, daß Satzungen, weil sie in der Gesetzgebung publizirt seien, alle anderen moralischen und recht— lichen Verhältnisse aufhöben. Wenn man Jahre lang kämpfe, das Elend und die Noth der Gewissen und die Entwickelung der Dinge sehe, die nothwendig zur sozialen Revolution führe, dann müsse das Haus ein warmes Wort schon gestatten. Er habe diese Darlegungen an die Position „Miniftergehalt“ ge— knüpft, nicht um dem verehrten jetzigen Inhaber des Porte⸗ feuilles ein Mißtrauensvotum zu geben, wohl aber, um dem— selben zu sagen, mit Halbheiten seien die Dinge nicht zu machen; die Ketten, die den Minister abhielten, das voll und ganz zu thun, was sein Herz ersehne, müsfe derselbe zerreißen. Dann werde derselbe sich um das Vaterland und seinen König verdient machen.
Demnächst ergriff der Staats-Minister von Puttkamer das Wort.
Meine Herren! Durch einige Ausführungen des Herrn Vor— redners tlang ein gewisser schmerzlich resignirter Zug hindurch, der indessen der polemischen Schärfe des übrigen Theiles, wie ich zugeben muß, keinerlei Eintrag gethan bat. Denn, meine Herren, wenn man so weit geht, daß man sagt, die preußische Maigesetzgebung könne nur darauf berechnet sein, die katholische Kirche entweder zu ver— nichten, oder zu versälschen, dann setzt man sich dem berechtigten Vor— wurf aus, den ich neulich in einem vielgelesenen Buche eines katho— lischen Schriftstellers gefunden habe, nämlich dem Vorwurfe, daß man den. Interessen der katholischen Kirche durch nichts schlechter dient, als durch Uebertreibung. (Ruf: Baumstark Ja, Baumstark, der ein treter Sohn seiner Kirche ist.
Indessen, meine Herren, ich will damit nicht gesagt haben, daß die Staatsregierung nicht einige Gesichtspunkte — ich will nicht sagen tbeilte, aber zu würdigen versteht, welche in den Ausführungen des Herrn Vorredners vorkamen. Die Staatsregierung theilt mit ihm den Schmerz und die Betrübnin darüber, daß wir heute nach einem Jahre voller Ringen, Mühen und Kämpfen in der Aucsglei— chung unserer kirchenpolstischen Wirren nicht weiter gekommen sind, wie das der Fall ist. Die Staatsregierung blickt ferner mit dem Herrn Vorredner mit großer Besorgniß in die Zukunft unserer kirchenpolitischen Verhältnisse, sie sieht sie auch in diesem Augenblick mit einem dichten Schleier verhüllt, durch welchen kaum ein Hoff⸗ nungsstrahl hindurchdringt. Aber, meine Herren, in der Stellung und Beurtheilung der Verantwortlichkeitsfrage, welche der Herr Vorredner mit solcher Schärfe in den Vordergrund auch heute wie— der gestellt hat, in diesem Punkte — muß ich mit allem Nachdruck betonen — steht die Staattregierung auf einem dem Herrn Vor⸗ redner völlig entgegengesetzten Standpunkt. Meine Herren, wenn man in einer so ernsten und schweren Sache es überbaupt für ziem— lich erachten könnte, dialektische Kunstgriffe zu gebrauchen, so würde ich mir erlauben, dem Herrn Vorredner auf seine dop⸗ pelte Frage; was wird die Staatsregierung an Gesetz es vorlagen zur Linderung des kirchlichen Nothstandes bringen, und wird sie die unterbrochenen Verhandlungen mit der Kurie wieder aufnehmen? Die Frage entgegen zu stellen: Was hat denn er und seine Partei dazu beigetragen in den letzten Monaten, um der Staatsregierung es möglich zu machen, den Weg zu betreten, welchen er als den allein räthlichen und zuläffigen erachtet?
Der Herr Vorredner sagte mit Recht: Worin bestehen denn unsere, der Katholiken, Mittel, die Noth unserer Kirche und unfere eigeise Noth zu vertreten? Wir haben ja nur die Presse, das Ver— eingrecht, das Parlament. Sehr richtig! Aber ich muß doch hier bejengen, daß wenigsteng nach meiner Auffassung der Gebrauch, den ven diesen durchausg legitimen Mitteln, man endlich in den letzten Monaten nach Schluß der Sommernachsession gemacht hat, die Regie⸗ rung mit einer gewissen Besorgniß erfüllt hat, daß wir noch lange nicht an dem inneren Ausgleich wenigstens stehen, de ja der Herr Vorredner so lebhaft zu wünschen erklärt hat. Der Hr. Br. Windthorst erkannte nun an, daß von Seiten der Regierung der Versuch gemacht sei, eine Besserung unserer kirchenpolitischen Verhältnisse herbeizuführen, und knüpfte an dasjenige Gesetz an, welches uns ja vor 5 Monaten so
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zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preuß
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chen Staals⸗Anzeiger. K LES G.
eingehend und lebhaft hier beschäftigt hat. Da muß ich nun zunächst erklären, meine Herren, wo wären wir heute, wenn dieses Gesetz wenigstens in einer Form zur Annahme gelangt wäre, welches der Regierung die Möglichkeit in die Hand gegeben hätte, auf dem Wege fortzuschreiten, den sie für die Verständlgung und für den Ausgleich als den allein zulässigen von jeher betrachtet hat? Meine Herren, ich bin nicht so kühn, behaupten zu wollen, daß wir dann heute be⸗ reits in dem ruhigen Fahrwasser des inneren Friedens vollkommen unt befänden, aber die Regierung hätte dann wenigstens ein wirk⸗ sames Werkjeug, um diesen Frieden an zubahnen. Ich habe die kirchen⸗ politische Vorlage niemals anders auffaffen können, denn als ein solches Werkzeug zum Frieden und zur Verständigung; und ich weise a liminèé alle diejenigen Insinuationen zurück, welche fremde politische Nebenabsichten mit dieser Vorlage in Verbindung zu bringen suchen. Es war der wohlgedachte, wohlgemeinte und wohlüberlegte Vorschlag, uns mit unserem kirchenpolitischen Gegner zu verständigen. Daß dabei eine gewisse distretionäre Vollmacht in Anspruch genommen werden mußte, das, meine Herren, ift mir wenigstens immer klar gewesen, und ich glaube mich nicht zu irren, wenn ich aus ver Entwickelung der letzten Monate auch in der öffentlichen Meinung eine kleine Wandlung in dieser Beziehung konstatiren kann; es mußte ein ge— wisses Maß diskeetionärer Vollmacht gefordert werden, wenn man sich vergegenwärtigt, mit welchem Gegner man eg zu thun hat, mit einem Gegner, der in voller Unveraniwortlichkeit uns gegenüber steht, der nur nach großen, weltumspannenden, kirchenpolitischen Gesichtt⸗ punkten seine Haltung einrichtet. Meine Herren, die Landesvertretung hat uns die Mittel, um welche wir sis damals angegangen haben, nicht gewährt, die Mehrheit dieses Hauses hat die Handhabe, die wir zu haben wünschten, zerbrochen, und die Regierung ist in ihrem vollen Recht, wenn sie nunmehr die Verantwortung dafür, daß sie noch nicht mehr auf dem Wege des Ausgleiches hat thun können, von der Hand weist. Meine Herren, ich habe die Ehre gehabt, in laͤngeren Aus⸗ führungen bei Berathung des Gesetzes vom 14. Juni vor Ihnen dar⸗ zulegen, und ich glaube berechtigt zu sein, heute mit Nachdruck auf diesen Gesichtspunkt zurückzukommen. Der Herr Vorredner sagt, das Centrum habe ja dieser Vorlage keineswegs durchaus feindlich gegen⸗ über gestanden, es habe nur verlangt, daß seine ganz mäßigen Amen⸗ dements, die es gestellt habe, zur Annahme gelangten, dann würde sich wohl eine Verständigzung mit der Regierung haben herbeiführen lassen. Meine Herren, ich habe diese mäßigen“ Amendements ziem⸗ lich genau im Gedäctniß, und ich will nur auf dasjenige hinweisen, welches auch der Hr. Abg. Dr. Windthorst berührte und welches er ja auch in Form eines neuen Antrages bereits angekündigt hat, datjenige Amendement nennt, welches auch zu dem jetzigen Art. 5 des Gesetzeg vom 14. Juni 1880 gestellt war. Der Art. 5, wie er zur Annahme gelangt ist von Seiten der Landegs⸗ vertretung und in die Gesetzsammlung aufgenommen ist, hat die Tendenz, die Absicht, der kirchlichen Noth in so weit ein Ende zu machen, daß geistliche Amtshandlungen von gesetzmäßig angestellten Geistlichen künftig straffrei sein sollen. Meine Herren, ich muß mich einigermaßen wundern, daß der Herr Vorredner so sehr leicht über die heilsame Wirkung dieser Gesetzesvorschriften hinweggegangen ist, er hat ihr kaum ein kühles Wort gespendet. Da muß ich denn doch zunächst einschalten, daß aus den mir zugegangenen Berichten dieser Artikel in seiner Ausführung zu einer sehr großen Beruhigung unserer katholischen Mitbürger gedient hat.
Ich erkenne hiermit bereimwillig und freudigst an, daß die katho⸗ lische Rfarrgeistlichkeit mit musterhafter Hingebung sich die Ausfüh⸗ rung dieses Artikels angelegen sein läßt. Aber was ich nicht an⸗ erkenne, meine Herren, ist, daß die Lücken in der regusären Seel⸗ sorgegeistlichkeit bereits so groß auch nur an einzelnen Orten seien, daß nicht ohne rot Eischwerniß die Aushülfe, welche hier als eine loyale hingestellt ist, der wirklich vorhandenen Noth auf dem seel⸗ sorgerischen Gebiete wirksame Abbülfe zu schaffen geeignet sei.
Was wird nun von Seiten des Centrums verlangt? waz wurde verlangt in den damaligen Amendements und was wird verlangt werden in dem uns bevorstehenden Antrag? Einfach eine virtuelke Außerkraftsetzung des Fundamentalprinzips der preußischen Maigesetz⸗ gebung, nämlich der Vorschrift, daß die Anzeigepflicht erfüllt werden muß, bevor ein Geistlicher zu öffentlichen Funktionen zugelassen werden kann. Ich sage nicht, meine Herren, daß das die bewußte Absicht des Herrn Antragstellers ist, denn wenn sie das wäre, dann möchte ich an seiner Aufrichtigkeit Zweifel haben. Er fagt mit vollem Recht — von seinem Standpunkte aus — wir verlangen Gewissent. freiheit, und als einen nothwendigen Bestandtheil dieser Gewissens⸗ freiheit und der freien Religionsübung sehen wir es an, daß jeder Geistliche überall die Saktamente muß spenden können. Und wenn ich Ihnen nun vor Augen führe, daß die Sakramente — ich nehme an, er meint sämmtliche — den wesentlichen Theil des gesammten fatholischen Religiongdienstes in sich schließen, so insolvirt die Forderung, welche der Hr. Abg. Dr. Windthorst gestellt hat und noch fernerhin stellen will, in der That eine virtuelle Außerkraft— setzung der hauptsächlichsten und wesentlichsten Bestimmungen unserer kirchenpolitischen Gesetzgebung. (Zuruf im Centrum.) Run, meine Herren, ich erlaube mir ja nicht den Standpunkt zu kritisiren; ich will nur betonen, daß er nicht der der Regierung ist und auch nicht sein kann. Deng, wenn der Staat sich nicht selbst aufgeben will, dann glaube ich doch, daß sie ihm vielleicht alles Mögliche zumuthen können auf dem Gebiete der organischen Reoision der Gesetzgebung, aber das doch jedenfalls nicht, daß er unter seinen Augen eine Bestimmung — von hinten her möchte ich sagen — in seine Gesetzgebung hineinbringen läßt, welche offenbar mit dem ganzen Fundament, auf welchem dieselbe ruht, in direktestem Widerspruch steht.
Der Hr. Abg. Windthorst betont, was im Uebrigen gescheben sei zur Ausführung des Gesttzes vom 14. Juli, welches ja nach seiner Meinung durchaus unzulänglich ist, — das Letztere erkenne ich übrigens auch an, wir hätten es auch zulänglicher gewünscht, — und er kam dabei auf den Art. 6, der sich bekanntlich mit den Vorschriften beschäftigt, welche zur Erleichterung der Wirksamkeit der mit der Krankenpflege beschäftigten Kongregationen dienen.
Meine Herren, ich bätte gewünscht, daß der Herr Abgeordnete nicht bei dieser Gelegenheit durch die Presse angebliche schwierige Meinungsverschiedenheiten innerhalb des preußischen Staate ministe⸗ riums zur Sprache gebracht hätte, ich bin der Meinung, daß so etwas die Verständigung unter uns jedenfalls nicht leichter machen wird; ich will aber mittheilen, daß über die Ausführungen des Art. 6 Erwägungen und Verhandlungen im Schooße der Staats- regierung schweben, nothwendig geworden durch die bis berige Haltung der einzelnen Kongregationen, welchen wir gern diese Wohlthat des Artikel 6 zu Theil werden lassen möchten, und ich hoffe, daß diese Verhandlungen einen solchen Abschluß finden werden, welcher es ung möglich macht, die ganze wohlthätige Absicht des Artikel 6 in vollem Umfange ir Ausführung zu bringen. 3.
Meine Herren! Ich komme nun zu dem Punkt, den zu betonen wohl eigentlich hauptsächlich in der Absicht des Herrn Vorredner gelegen hat, nämlich zu der direkt an mich gerichteten Frage: wat wird die Staatsregierung thun, um die Verhandlungen mit der leiten“ den Stelle der katholischen Kirche wieder aufzunehmen? Und da hab ich nun zu erklären, daß die Staatsregierung nach den gemach⸗ ten Erfahrungen es mit ihrer Würde, mit der Würde der preußischen Monarchie und mit der Güte und Gerechtigkeit der von ihr ver⸗ tretenen Sache für nothwendig verknüpft hält, einstweilen eine ruhig zuwartende Haltung einzunehmen, eine Haltung, welche gekennzeichhtei
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