bei der hohen Stellung dem gesammten Lehrerstande viel mehr wehe thun. Er verlange vom Minister kein Material, und zwar im Interesse der Sache, die derselbe ja heute zu seiner (des Nedners) Freude ganz anders vertreten habe als srüher. Er halte es für unerwünscht, mehr als absolut nothwendig über diese Frage hier zu verhandeln. Deshalb könne er auch die Forderung des Abg. Knörcke nicht unterstützen. Heute habe der Minister seine Aeußerungen wesentlich einge⸗ schränkt. Er (Redner) möge ihn ja im Februar falsch verstanden haben, aber dann hätten sehr viele mit ihm die gleiche Schuld. Heute spreche der Minister nur von einzelnen Lehrern, da— mals habe derselbe den gesammten Lehrerstand als solchen cha⸗ rakterisirt. , . verlas Stellen aus der Rede des Ministers vom 11. Februar, in welchen derselbe von zunehmenden be— denklichen Strömungen „im Lehrerstande“ und der Haltung „des Volksschullehrerslandes“ gesprochen habe, und konstatirte, daß „in der Mehrzahl“ der Preßorgane der Lehrer die von dem Minister gerügten Fehler zu bemerken seien.) Diese Aeußerungen ließen doch nur die Deutung zu, daß die sitt— liche Haltung der Lehrer, des Lehrerstandes — wie der Minister ja wörtlich gesagt habe, sehr viel zu wünschen übrig lasse. Man denke doch, daß der Minister bei seinen Aeußerungen von der Presse ge— sprochen habe, bei der alle Lehrer oder doch die große Mehr— zahl betheiligt seien. Die Stellung der Lehrer an und für sich sei schon nach außen hin eine fo schwierige, daß man die Schwierigkeiten nicht noch vermehren dürfe. Er wolle dem Minister hiermit nur Gelegenheit geben, seine früheren Aeuße⸗ rungen bezüglich der Lehrer einzuschränken. Er sei vollkommen damit einverstanden, daß auf die Schule und ihre Vertreter auch nicht der Schein eines Schattens fallen dürfe; der Minister hätte in seiner damaligen Rede nur die Konsequenz dieses Satzes ziehen müssen. Er erwarte ruhig die Antwort des Hauses und des Landes; er sei nicht im Zweif l darüber, wie die letztere ausfallen werde.
Der Staats⸗-Minister von Puttkamer entgegnete, der Abg. Rickert bedauere mit Unrecht, daß er den Angriff desselben in der Generaldebatte hier beantworte, denn diefer Angriff sei ein sehr scharfer. Der Abg. Rickert meine es gewiß fehr gut mit ihm, wenn derselbe ihm Gelegenheit geben wolle, seine Aeuße⸗ rungen vom 11. Februar einzuschränken. Wenn in irgend einem seiner Worte eine Einschränkung seiner damaligen Rede liegen könnte, so nehme er das ausdrücklich hiermit zurück. Man solle ihm nicht nachsagen, daß er durch irgend eine Pression von dieser oder jener Seite sich in' der Er— füllung seiner Obliegenheiten habe irre machen lassen. Er habe die Mittheilungen damals mit schwerem Herzen gebracht und freue sich, daß der Abg. Nickert in richtiger Er— kenntniß der Sachlage auf die Belbringung des Materials verzichte. Der Abg. Knörcke denke in dieser Beziehung viel⸗ leicht naiver. Gerade weil er meine, daß an dem Schilde der Volksschule kein Stäubchen, kein Makel haften dürfe, glaube er (der Minister) rückhaltlos die fundamentalen Mängel zur Sprache bringen zu müssen, die sich seinen amtlichen Augen aufdrängten. Dies konstatire er ausdrücklich, denn er wünsche nicht, so gut es gewiß der Abg. Rickert mit ihm gemeint habe, zu seinen früheren Ausdrücken in irgend welchen Widerspruch zu treten.
Der Abg. Strosser erklärte, er befinde sich in keiner an— genehmen Situation, wenn er die einzelnen Reden mit der kritischen Sonde noch zu später Stunde untersuchen wolle. Der Vorwurf des Abg. Windthorst gegen die konservative Partei sei unbegründet. Seine (des Redners) Partei empfinde die Schäden, welche der Kulturkampf der Kirche und bem Staate zugefügt habe, die Simultanifirung der Schulen, die Schädigung der Stellung der Kirche zur Ehe, die Verwaisung der Pfarreien, die Beeinträchtigung der Seelsorge, die Locke— rung aller sittlichen Fesseln, die Vernichtung zahlreicher Armen— und Weisenanstalten und alle sonstigen Uebelstände sehr tief, und richte deshalb an die Regierung die dringende Bitte, Alles zu thun, um den Frieden so bald als möglsch herbeizu⸗ führen. Das Wort des Monarchen: Er wolle Frieden haben mit seinem Volke! werde auch im Volke einen Wiederhall finden. Wie der Abg. Langerhans es „un— glaublich“ finden könne, daß man Männer wie Hasenclever nicht bestätige, sei ihm nicht verständlich. Jemand, der nicht streng auf dem Boden des Bekenntnisses stehe, könne wohl als Mitglied der Kirche angehören, derselbe könne aber nicht ein Amt in derselben verwalten. Die Behauptung, daß die Orthodoxie unter der Sonne der Huld von oben her täglich zelotischer werde, während sie sehr bald verschwinden würde, wenn diese Sonne zu scheinen aufhöre, sei ein unerhörte Vorwurf, den ein Abgeordneter nicht zu erheben wagen sollte. Wisse der Abg. Langerhans denn nicht, daß die Orthodoxie fast von allen Superintendenturen und Konsistorien aus— geschlossen sei? Nach der bei dem Abg. Langerhans herrschenden Begriffsverwirrung möchten demselben aller⸗ dings auch diejenigen Männer als Orthodoxe erscheinen, die sich in jenen Stellen befänden. Daß die Geistlichen sich wei⸗ gerten, Geschiedene zu trauen, sei vollkommen in der Ordnung; dieselben würden gegen Gottes Wort verstoßen und ihre Pflicht verletzen, wenn sie sich danach richten wollten, was der Staat auf diesem Gebiet verordne. Daß ein Landrath die Schullehrer dumme Jungen“ genannt habe, sei gewiß höchst unpassend, aber der Minister könne doch nicht sür alle solche Dinge verantwortlich gemacht werden. Derselbe habe in seiner vorjahrigen Rede nichts anderes behauptet, als daß in der Lehrer— welt manche ungeeignete Elemente vorhanden seien; den größeren Theil der Lehrer habe der Minister ausdrüllich als gut anerkannt. Genau dasselbe habe heute der Abg. Knörcke gesagt, und doch werde morgen der Minister in allen fortschrittlichen Blättern als ein Gegner der Lehrer angegriffen werden. Wenn man die Verhandlungen der großen Lehrer⸗ versammlungen in Berlin, Breslau, Hamburg und Wien lese und sähe, in welcher Weise dort gegen die christ⸗ lichen Anschauungen aufgetreten worden sei, dann könne man dem Minister nur dankbar sein, daß derselbe ein solches Ver⸗ halten in gebührender Weise gekennzeichnet habe. Die liberale Partei werse dem Minister vor, daß derselbe dadurch, daß er seine Vorwürfe öffentlich ausgesprochen habe, die Autorität der Lehrer erschüttert habe. Aber dächten denn die Herren gar nicht daran, daß sie selbst täglich große Reden gegen die Regierung hielten, ohne sich Gewissensbisse darüber zu machen, ob die Autorität der Minister dadurch erschüttert werde oder nicht? Für die Interessen der Lchrer stehe jede Partei ein, das könne ihn aber nicht abhalten, auch die Schäden [in, anjuerkennen. Man werde die Autorität des Lehrerstandes dadurch am besten wahren, wenn man die schlechten Elemente desselben recht scharf in die Zucht nehme. Von der Bemerkung über bie Ordens verleihun⸗ gen hätte den Abg. Knörcke schon' die Pietät vor demjenigen,
der die Orden verleihe, abhalten sollen. Wenn der Feldhüter das Allgemeine Ehrenzeichen erhalte, so sei dies ein Beweis, daß derselbe sich Verdienste erworben habe, und wenn dies
der Fall sei, so hänge das Ehrenzeichen an der Brust des
Feldhüters mit demselben Rechte wie an der des Schullehrers. Der Abg. Knörcke habe bedauert, daß die Lehrer sich nicht in größerem Maße der Fortschrittspartei angeschlossen hätten. Da liege der Hase im Pfeffer. Die Ausführungen des Abg. Knörcke kennzeichneten sich hierdurch einfach als eine Wahlrede, er hoffe aber, in den betreffenden Kreisen werde sich auch diesmal der Satz bewahrheiten: „Man merke die Absicht und man werde verstimmt.“
Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, er enthalte sich des Eingehens auf die Schulfrage jetzt; er stimme aber hierbei in jedem Punkt mit dem Minister überein; er danke dem Abg. Strosser für seine Ansichten über den Kulturkampf und wünsche, daß dies die Ansicht von dessen ganzer Partei sei. Unter seinen (des Redners) Gegnern sei sein guter alter Landsmann Grumbrecht; derselbe habe diesmal den passiven, ja sogar unter Umständen aktiven Widerstand gut geheißen— Dagegen müsse er sich um so mehr wenden, als deffen Bei— spiel, das eines alten Mannes, vielleicht Nachahmer finden werde, Aktiver Widerstand, Revolution sei immer unerlaubt; hier steh⸗ man wie einem Brande hülflos gegenüber. Er sei bemüht, den Brennstoff schon vorher aus dem Wege zu schaffen; man habe seiner Partei darin nicht geholfen. Er freue sich, vom Abg. Grumbrecht zu hören, daß derselbe heute so wenig byzantinisch denke wie in seiner Jugend, die allerdings besser gewesen sei; der Vor— wurf des Abg. Grumbrecht, das Centrum hätte den Kultur— kampf selbst verschuldet, fei schon hundert Mal widerlegt. Er komme zu Abg. Stengel. Er freue sich, daß der Abg. Stengel und die Majorität von dessen Partei jetzt anders denke, als er geschildert habe; aber er sei zu seinen Aeußerun⸗ gen berechtigt durch Vorkommnisse in der Kommission; übrigens betrachte es ja die Partei als eine Zierde, der Regierung nahe zu stehen. Ferner seien die von ihm erwähnten Aeußerungen bei Berathung des 5. 4, zu dem die Amendements gestellt ge⸗ wesen seien, gethan (Redner ließ die Stelle aus dem Steno— gramm durch seinen Nachbar, Abg. Evers, vorlesen) und er habe demselben damals in dem Sinne wie heute geantwortet. (Abg. Evers verlas auch diese Stelle des Stenogramms). Damals hätten die Herren ihm nicht widersprochen; nach der Erklärung des Abg. Stengel nehme er seine Worte zurück und freue sich über den Rückzug desselben. Er wende sich zum Abg. Petri; er gratulire dem Minister zu dieser Stütze; er müsse dem Abg., Petri erwidern, daß die Katholiken in Baden ihre Besserstellung der hochherzigen Initiative des Großherzogs und der Großherzogin verdankten, und er hoffe auch für Preußen auf eine solche Hochherzigkeit. Was die Verhandlungen mit der Schweiz betreffe, fo sei die Antwort: Besser keinen Bischof als solch einen, die richtige; übrigens sei das nur eine Kan—ↄ tonalfrage. Was der Abg. Petri aus den römischen Noten vorgelesen habe, so bezögen sich dieselben auf eine ganz andere Anzeigepflicht. Der Minister habe ihn der Uebertreibung ge— ziehen; die Behandlung, die dem Centrum zu Theil werde, mache das Blut in den Adern kochen. Den Art. 5 des neuen kirchenpolitischen Gesetzes, den der Minister als so segens⸗ reich bezeichnet habe, verdanke man nicht der Regierung, sondern derselbe sei entstanden aus einem von ihm (Redner) gestellten Antrage, den die Konservativen umgestaltet hätten. Davon so viel Aufhebens zu machen, hahe die Bescheidenheit verboten. Der Artikel 5 habe segensreich gewirkt, aber es fehle an Geistlichen, welche eintreten könnten in bie Lücken. Wenn der Minister sich dann gegen seinen Antrag schon im voraus gewendet und erklärt habe, daß derselbe die Grundsätze der Maigesetzgebung umstoße, dann müsse er doch konstatiren: Im 19. Jahrhundert sei in Preußen das Messelesen und Sakramentespenden mit Strafe bedroht. Er hoffe, daß man sich schäme, solche Gesetze zu machen. Er habe den Minister aufgefordert, dem Hause die Wiener Verhandlungen mitzu— theilen, es habe geschienen, daß man zu einem Abschluß ge— kommen sei, als plötzlich in Folge irgend welcher Eingebung der Abbruch erfolgt sei. Einmal habe das Gesetz die Hand⸗ habe zum Frieden sein sollen, dann wieder sollte es das Aeußerste darstellen, was der Staat konzediren könnte. Könne es jemals der Würde des Staates nicht entsprechen, wenn derselbe sich bemühe den Frieden herbeizuführen? Der Minister sagte, die Regierung wolle abwarten. Selbstherrlich sei es aller— dings, landesväterlich sei es nicht.
Der Stagts-Minister von Puttkamer erklärte, wenn er noch einmal das Wort ergreife, so geschehe es, um einige der Ausführungen des Abg. Windthorst richtig zu stellen. Wenn der Vorredner mit einer großen Erregung gesagt habe, er zöge es vor, mit verschränkten Armen dazustehen, statt das Elend seiner katholischen Mit ürger zu lindern, so möchte er doch entgegnen, daß er Beweise genug gegeben habe, daß ihm eine solche Gefühllosigkeit außerordentlich fern liege. Er wisse, es sei eine Anschauung und bei der Diskussion mehrfach ihm gegenüber ausgesprochen, daß die wahre Kunst cines Staats— mannes darin bestehe, zuzüsehen, wie sich Trümmer auf Trümmer häufen. Wenn das der Fall sei, so bekenne er offen, daß er auf den Titel Staatsmann keinen Anspruch habe. Er sei ein gewöhnlicher Mensch von Fleisch und Blut und wisse das Elend seiner katholischen Mitbürger zu würdigen. Vom Abg. Dr. Windthorst hätte er einen solchen Vorwurf nicht erwartet. Es sei nicht richtig, wenn derselbe behaupte, das Centrum sei in die Lage gedrängt worden, in der es sich besinde. Jetzt hätte er ge⸗ wünscht, der Abg. Windthorst hätte seinen ganzen Einfluß be⸗ nutzt und an anderer Stelle erforderliche Mahnungen ange⸗ bracht. Er habe bei der Einführungsrede der Vorlage bär— gethan, daß die Regierung durch die Haltung der leitenden Stelle der römischen Kirche in die Lage gedrängt worden sei, in der man sich jetzt befinde. Das Breve vom 24. Februar, welches in der Regierung einen Hoffnungsschimmer habe auf⸗ gehen lassen, habe eine Interpretation gefunden, welche die von der Regierung gehegten Hoffnungen in Nichts habe zer⸗ fließen lassen. Der damalige Kardinal-Staatssekretär habe ausdrücklich erklärt, die von ihm oktroyirte Anzeigepflicht finde ihre Beschränkung darin, daß schließlich Alles auf die Entscheidung der kirchlichen Obern gestellt sei. Für eine solche Konzession habe die Regierung danken müssen, und die Verhandlungen hätten daher nicht weiter geführt werden können. Der Abg. Windthorst hätte keinen Grund, seine (des Ministers) Bemerkung zu kritisiren.
Der Abg. Dr. Windthorst verlangte nochmals die Vor⸗ legung der Wiener Verhandlungen; was daraus veröffentlicht worden, gereiche dem Centrum zur Ehre. Wenn die Regie⸗ rung in dieser Stellung verharre, müsse er dieselbe der Herz⸗ losigkeit anklagen,
Darauf wurde die Diskussion geschlossen.
Persönlich bemerkte der Abg. Stengel, dem Abg. Windt⸗ horst müsse er erwidern, daß es weder eine Zierde noch eine Schande für eine Fraktion sei, der Regierung nahe zu stehen, sondern dieselbe vertrete eben ihre Ueberzeugung und freue sich, wenn sie da mit der Regierung übereinstimmen könne. Uebrigens freue er sich, daß der Abg. Windthorst nach seinen (des Redners) Aeußerungen die seinigen zurückziehe; daß seine Partei sich auf dem Rückzuge befinde, sei ein Irrthum des Abg. Windthorst. Er werde sich übrigens freuen, wenn man auf diese Legende gar nicht mehr zurückkomme, ja wenn sie ganz von der Bildfläche verschwinde.
Der Abg. Dr. Windthorst erwiderte, die Legende werde verschwinden, soweit sie verschwinden könne, d. h. soweit sie nicht gedruckt sei.
Titel 1 wurde genehmigt; desgleichen der Rest des Kap. 109, desgl. Kap. 110 (Gerichtshof für kirchliche Angelegen⸗ heiten 39 425 dαν) und Kap. 111 (Evangelischer Ober⸗Kirchen⸗ rath 143 962 66). Die Funktionszulage von 1200 96 für den Vorsteher des Centralbureaus wurde gestrichen, worauf sich das Haus um 41½ Uhr auf Freitag 11 Uhr vertagte.
TCandtags⸗Angelegenheiten.
Die einmaligen und außerordentlichen Aus gaben im Etat für das Ministerium der geistlichen, Unter⸗ richts: und Medizinal⸗Angelegenbeiten für das Jahr vom April 1881,82 beziffern sich auf 6154 537 S —— 1202850 6. Dieselben vertheilen sich auf folgende 38 Titel: 1) Zum Neubau der Dienstgebäude des Ministerium der geistlichen. Unterrichts, und Me— dizinalangelegenheiten einschließlich einer Dienstwobnung für den Mi nister, 3. Rate, 780 (00. (4 35390 000 Æαù). Zum Bau von Univer⸗ sitätsgebäuden und zu anderen Universitäts wecken sind ausgewor⸗ fen: Bei der Universität Berlin: 2) Zu klinifchen Bauten auf dem Grundstück Ziegelstraße 5 big 9, 4. und letzte Rate 333 000 3) Zum Neubau einer gehurtshülflichen und gynäkologischen Klinik, 3. Rate 300 0 0 M 4 Zum Neubau naturmissenschaftlicher In⸗ stitute, namentlich eines pharmakologischen Instituts, eines zweiten chemischen Laboratoriums und eines technologlschen Instituts, 3. Rate 100 000 . 5) Zur Erneuerung des Putzes an Ten Hinter“ und Seitenfronten und zur Veränderung der Dachrinnen am Universitãäts⸗ gebäude 33 760 6 Bei der Universität in Breslau 6) Zur Ein⸗ richtung des landwirthschaftlichen Unterrichts 12 000 . Universitaͤt in Halle a. S. 7) Zum Neubau der medizinischen Klinik 260 006 . 8) Beitrag zur Regulirung der Straße an dem landwirthschaftlichen Institut S577 „ 9) Für das landwirthschaftliche Institut zum Neubau eines Vegetationshauses und Schafstalles, sowie zum Antausf von Schafen verschiedener Racen 16060 10) Für die innere Einrichtung einer neuen Baracke bei der chtrurgischen Klinik 16 000 M Universität in Kiel 11) Zum Neubau eines Bibliothek⸗ gebäudes, 1. Rate. 100 000 M6 Universität Bonn 12) Zum Bau eines Leichen. und Obduktionshauses nebst Leichenkapelle S3 606 13) Zum Neubau der chirurgischen Klinik, 2. Rate, 250 000 A Universität in Greifswald 14) Zum Neubau des Gebäudes für die Universitätsbibliotbek 2. und letzte Rate, 55 000 4 Zum Bau von Gebäuden für boherc Lehranstalten und zu anderen außerordentlichen Ausgaben für diese Institute werden gefordert, und zwar 19) Zum Neubau des Gymnasiums in Danzig, 3. Rate, 59 000 M 16) Zum Neubau des Klassengebäudes nebst Direktorwohnung, Turnballe und sonstigen Nebengebäuden für das Gymnasium in Elbing, Ergänzungsrate 59 000 9M. 17) Zum Neu⸗ bau eines Gymnasiumg nebst Turnballe und Dire ktorwohnung im Stadtheile Moabit zu Berlin, 3. Rate 56 006 9, 18) Zum Neubau der Gebäude für das Pädagogium in Züllichau, Ergänzungs⸗ rate 14140 6 19) Zum Neubau des Gymwhasfums zn Frankfurt a. O., 3. Rate 10 C0 AM 20) Zum Neubau des Gymnasial⸗ gebäudes zu Stargard in Pommern, 3. und letzte Rate 62 000 M 21) Zum Neubau dez Gymnasiums zu pleß, Ergänzungsrate 53 335 MH. 22) Zum Reubau des Domgym⸗ nasiums zu Magdeburg, 3. und letzte Rate, 95 000 M. 23) Zum Neubau des Gymnasiums in Saljwedel, 3. und letzte Rate, 115 006 A 24) Zum Bau des Gymnasialgebäudes und Virektorwohnung in Göttingen, 1. Rate, 120 00 M. 25) Zum Um und Erweiterungg⸗ bau des Gymnasiums zu Essen 82 400 6 Für das Elementar- Unter= richtswesen sind ausgesetzt: 26) Zum Neubau eines Seminar⸗Exter⸗ natJ in Neu ⸗Rurpin, 5. und letzte Rate, 7200 Æ 27) Zur Er— weiterung des Siminars in Peiskretscham 39 000 9. 28) Zum Neubau des Seminars in Hannover, 3. und letzte Rate, 24 635 . 29) An die Stadt Breslau zu gewäbrende Ablösungs⸗Kapi⸗ talien für die. Uebernahme der seither dem Fiskus ob— gelegenen Dotations⸗ und Bauverpflichtungen hinfichtlich der auf die Stadt übergegangenen 8 Stifts bezw. Pfarrschulen da⸗ selbst 175 000 1e. Für Kunst und wissenschaftliche Zwecke bringt der Etat in Ausatz: 30) Zur Vermehrung der Sammlungen der Kunst⸗ museen in Berlin 200 900 1Æ. 31) Zur Fortführung des Umbaues des von der Gemäldegalerie eingenommenen Theiles des alten Mu— seums ju Berlin und zur Ausführung einer neuen Heiz⸗ und Venti⸗ lationsanlage, 2. Rate 180 000 M½ 52) Zur Errichtung einer Statue für Wilbelm von Humboldt, 4. Rate 19 600 S. Für das technische Unterrichtswesen werden erfordert: 33) Zum Bau der technischen Hoch⸗ schule in Berlin, 4. Rate 1 750 000 60 34) Zur Ausrüstung der reorga⸗ nisirten Gewerbeschule in Hagen mit Lehrmstteln, letzte Rate 5560 35) Zur Ausrüstung von gewerblichen Fach und Baugewerkschulen mit Inventarten und Lehrmitteln: 27 069 4 36) Zur Erbauung eines Webeschulgebäudes in Crefeld, 1. Rate: 100 000 M. 37) Beitrag zu den Kosten der Instandsetzung dez sogenannten alten Akademie— gebäudes in Düsseldorf zu städtischen Zwecken, insbesondere zur Her⸗ stellung eines Gebäudes für ein Kunstgewerbe⸗Mufeum und eine da— mit zu verbindende Kunstgewerbeschule: 160 000 4 Für das Medi⸗ zinalwesen sind in Ansatz gebracht: 38) Zum Ankauf eines Theiles des an der Unterbaumstraße zwischen der Stadteisenbahn und dem Gbaritékrankenhause belegenen Gräflich Lehndorffschen Grundstücks für die Charits in Berlin: 450 000 AM
Statistische Nachrichten.
Nach Mittheilung des statistischen Bureaus der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standesäm tern in der Woche vom 28. November bis inkl. 4. Dezember er. zur Anmeldung ge⸗ kommen: 191 Ebeschließungen, 80 Lebendgeborene, 31 Todtgeborene und 525 Sterbefälle.
— (Els. Lothr. Ztg.) Das noch nicht definitiv festgestellte Ergeb⸗ niß der jüngsten Volt ösählung läßt für Straßburg eine Be völkerungsziffer von 106 006 Einwohnern Mann Militär.
53 661 Einwohner ergeben,
aushaltungen vertheilen.
hatte die Stadt 45 866
Haushaltungen. Mithin
eriode von 1875 bis jetzt eine Ju⸗
636 Haushaltungen und 7805 Einwohnern.
6 291.
Zweite Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-AUnzeiger.
Berlin, Freitag den 10. Dezember
1880.
„0.
LErrußischen Staatas-Anzeigerg: Berlin 8W., Wilhelm ⸗Straße Nr. 32.
K
, . für den Deutschen Reichs ⸗ und Königl.
Preuß. Staats Anzeiger und das Central⸗Handels⸗
register nimmt an: die Königliche Expedition des Arutschen Reichs ⸗Anzeigers und Königlich
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastati onen, Aufgebote, Vorladungen n. dergl.
4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
X u. 8. V. Von öffentlichen Papieren.
Deffentlicher Anzeiger.
3. Verkäufe, V erpachtungen, Submissionen ete.
.
5. Iadustrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel. &
6. Jerschiedens Bekanntmachungen.
J. Literarische Anzeigen.
8. Theater- Anzeigen. In der Börsen-
9. Familien- Nachrichten. beilage. *
Inserate nehmen an die Annoncen ⸗Gxpeditionen det „Juvalidendank !, Rudolf Mosse, Haasenstein
Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
Bogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,
Annoncen · Bnreans.
Bteckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
30528 l I). Der Matrose JI. Klasse (Wehrmann) Hugo Dulinskn, geboren den 21. Januar 1843 ju Pots dam, 2) der Unteroffizier (Reservist) Nicolaus König, geboren den 6. Februar 1854 zu Lehna, 3) der Pionier (Reservist) Hermann Azzalino, ge⸗— boren den 17. August 1851 zu Neustadt bei Magde⸗ burg, 4) der Gefreite (Webrmann) Carl Samter, geboren den 8. Juli 1843 zu Lenzen, 5) der Kanonier (Reservist Neumann, geboren den 18. März 1846 zu Potsdam, 6) der Bootsmannt⸗ maat (Reservist) Alexander Dahse, geboren den 27. September 1850 zu Bornstaedt, 7) der Unter⸗ offisier (Reservist; Russow, 8) der (Wehrmann) 3 Mahlow, geboren den 14. April 1842 zu randenburg a. / H., 9) der Ersatzreservist Paul Nietner, geboren den 2. Dejember 1850 zu Schwedt a. O., 10) der Ersatzreservist Hermann Kurzhals, geboren den 30. Dejember i849 zu Potsdam, 11) der Ersatzreservist J. Klasse Hermann Bambowiez, geboren den 15. April 1852 ju Pude⸗ witz, 12) der Ersatzreservist Wilhelm Vorwerk, ge⸗ boren den 21. September 1854 zu Groß⸗Mohbau, 13) der Ersatzreservist Julius Siermann, geboren den 3. Februar 1852 zu Potsdam, 14) der Ersatz⸗ reservist Wilhelm Schmivt, geboren den 28. Januar 1852 zu Reitwein, 16) der (Landwehrmann) Maurer Carl Grunenberg, geboren den 11. März 1844 zu Klothinen, Kreis Heilsberg, werden beschuldigt, — zu Nr. 2, 3, h, 6, 7, 9, 106, 11, 12, 18, 14 als hbeur⸗ laubter Reservist — ju Nr. 4, 8, 15 als Wehrmann der Landwehr — zu Nr. 1 als Wehrmann der See⸗ wehr — ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, ohne von der bevorstehenden Auswanderung der Militär— behörde Anzeige erstattet zu haben, Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3 Strafgesetzbuchs. Dieselben werden auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hier⸗ selbst auf den 22. Februar 1881, Vormittags 12 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht zu Potsdam zur Hauptverhandlung geladen. Bei un⸗ entschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach 5§. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Bezirka⸗Tommando Potsdam ad 1—14 resp. 15 von dem Königlichen Bezirks⸗Kom⸗ mando zu Cöln autgestellten Erklärungen verurtheilt werden. Potsdam, den 27. November 1880. Dreißig, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amts⸗ gerichts. Abtheilung V.
28934 Ladung.
Der Bärenführer Regoli Levitti, 20 Jahre alt, zu Antoniano in Itallen am 13. März 1860 geboren, dessen Aufenthalt unbekannt ist, und wel⸗ chem zur Last gelegt wird, am 22. August 1880 zu Reinickendorf und am 26. August 1880 zu Weißen⸗ see umherzie hend Schaustellungen — Vorzeigung eines dressirten Bären — fellgeboten zu haben, ohne im Besitze des zu diesem Gewerbebetriebe er⸗ forderlichen Gewerbescheines gewesen zu sein — Uebertretung gegen die §§8. 1 u. 18 des Gesetzes vom 3. Juli 1876 — wird auf Anordnung des Kö⸗ niglichen Amtsgerichts II. hierselbst auf den 17. Jannar 1881, Mittags 12 Uhr, vor das König— liche Schöffengericht Berlin II. zur Hauptverhand— lung geladen. Auch bei unentschuldigtem Ausblei⸗ ben wird zur Hauptverhandlung geschritten werden. Berlin, den 5. November 1880. Schreiber, Ge⸗ richts schreiber des Königlichen Amtsgerichts. Ii.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
enen Aufgehot.
Die Erben des Gutsbesitzers Carl Hoffmeier zu Quellendorf: verwittwete Auguste Hoff meier, geb. Weil, Nunverehelichte Auguste Anna Hoffmeler, unverehelichte Lina Antonie Hoffmeier, der minorenne Carl Richard Hoffmeier, ver⸗ treten durch seinen Vormund, Guts besitzer Wilbelm Hoffmeier, sämmtlich in Quellendorf, haben das Aufgebot der nachstehend verzeichneten Urkunden: 1) Obligation vom 26.26. März 1872 mit Ces⸗ sions vermerk vom 22. September 1874 über 00 4, 2) Obligation vom 22. / 22. September 1874 über 300 M0 ;
3 i im vom 27. /27. April 1875 über M6
Hypothekschulden der Bäcker Klette'schen Eheleute (fruher a 1 und 2 des Bäckers Hermann Zabel, ad 3 des Bäckerg Franz Mohs) zu Raguhn, seinge⸗ tragen in das Grundbuch von Raguhn Bd. J. Bl. 27 11 r. III. Nr. la. 1b. und 2 für den Erb⸗ lasser, beantragt.
Die Inhaber dieser Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf
Dienstag, 26. April 1881, Vormittags 10 Uhr,
an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Aufgebots⸗ termin unter Vorlegung der Urkunden ihre Rechte anzumelden, widrigenfallz die Kraftloserklärung der spezifizirten Urkunden erfolgen wird.
Jeßnitz, 6. Oktober 1886.
Herzogliches Amtsgericht. (gez) Stein. Beglaubigt: Baer, Gerichtsschreiber.
514 Aufgebot.
Der Schuhmachermeister David Born von hier hat sich am 14. Mai 1863 aus seiner Wohnung unter Zurücklassung seiner Möbel, jedoch unter wahr⸗ scheinlicher Müstnahme von Wäsche, baaren Geldern zc. von hier entfernt und ist seitdem nicht hierher zu— rückgekehrt, hat auch irgend ein Zeichen seiner ander weiten Existenz innerhalb des seitdem verflossenen Zeitraumes nicht gegeben. Auf Antrag seines Ku— rators, des Chaussecarbeiters Carl Kramer hierselbst, wird der genannte Schuhmachermeister David Born von hier, da dessen unbekannte Abwesenheit seit 1868 darch die Feststellungen in den Akten Reg. VII. Nr. 17, früher Litt. B. Nr. 559, glaubhaft bescheinigt und desbalb dem beantragten Aufgebot stattzugeben beschlossen ist, hierdurch öffentlich aufgerufen, späte⸗ stens in dem auf
Sonnabend, den 26. März 1881, Vormittags 9 Uhr,
anberaumten Termine vor dem unterzeichneten Herzoglichen Amtegerichte zu erscheinen, widrigen falls derselbe in Gemäßheit des , Nr. 526 §. I6 durch das nach Schluß des Aufgebotstermines auf Antrag zu erlassende Ausschlußurtheil für todt erklärt werden und die Ausantwortung seines Nach—⸗ lasses an seinen einzigen bekannten Erben, den Kutscher Andreas Born in Hettstedt, seinen einzigen Bruder, erfolgen wird.
Zugleich werden etwaige andere unbekannte Erben oder unbekannte Vermächtnißnehmer des ꝛc. Born hierbei mitgeladen, spätestens bis zu dem obigen Termine ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls sie in dem zu erlassenden Ausschlußurtheil mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen werden.
Sandersleben, den 1. Juli 1880.
Herzogliches Amtsgericht. Gast.
lzobzs Aufgebotsherfahren.
Nr. 30,939. Barbara Wäckerle von Zähringen bat vorgetragen und glaubhaft gemacht. daß ihr bei dem am 27. v. Mt. im Hause ihrer Schwester da⸗ selbst ausgebrochenen Brande die unten beschriebenen beiden, von der Sparkasse dahier ausgeftellten Ur⸗ kunden verloren gegangen seien. Auf deren Antrag werden die dermaligen Inhaber letzterer aufgefordert, in dem auf
Montag, den 31. Januar 1881, Vormittags 9 Uhr, gesetzten Aufgebotstermine ihre Rechte auf solche dahier anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls letztere für kraftlos erklärt werden soll. Beschreibung der Urkunden:
Sparkafsebüchlein laut Hauptbuch D. Nr. 1304 Fol. 86, Einzahlungen in 8 Mal 266 , daran abbezahlt 115 16, Restguthaben 151 60
Schul durkunde der Sparkasse Freiburg vom 19. November 1879 laut Hauptbuch Fol. Rr. 916 über 700 4.
Freiburg, den 1. Dezember 1880. Großherzogliches Amtsgericht. Gerichtsschreiberei ij.
Dirrler.
Kaiserliches Landgericht Straßburg. , Auszug.
Catharina Nonnenmacher, Ehefrau des mit ihr auf dem Artillerie⸗Schießplatz zu Hagenau wohnen« den Wirthes Eugen Borderleux, zum Armenrecht zugelassen und vertreten durch Rechtsanwalt Ott, klagt gegen ihren genannten Ehemann auf Güter— trennung mit dem Antrage:
Geruhe das Kaiserliche Landgericht, die Gütertrennung jwischen der Klägerin und ihrem Ehemanne auszusprechen, die Parteien behuft Augteinandersetzung ihrer gegenseitigen Vermö⸗ gensrechte vor einen Notar zu verweisen und dem Beklagten die Kosten zur Last zu legen.
Zur mündlichen Verhandlung Über diesen Antrag
ist Termin bestimmt: auf den 1. Febrnar 1881, Vormittags 10 Uhr, vor dem Kaiserlichen dar rh zu Straßburg, I. Civil⸗Kammer
gern n, den 30. Norxember 1880.
er Landgerichts ˖ Secretär:
30543
ö
h 66 68 „ betragen und beträgt nach einer am 27. Ok— tober 1880 geleisteten Zahlung jetzt 500 M. Ver— pfändet sind nach demselben ursprünglich: . 16500 Thaler. 45/9 Magdeburg ˖ Halberstädter Eisenbahn⸗Priorttäts. Sbligatlonen und 356090 Thaler 48 GC konsolidirte preußische Staateanleihe.
Dieses Unterpfand ist verstärkt worden am 29. August 1857 um 6090 Thaler 45 6υiger Magdeburg Halberstädter Eisenbabn⸗Obligafsonen und
am 6. März 1878 um 4000 S . Magdeburg Leipziger Prioritätg Obligationen der Magdeburg⸗ Halberstädter ˖ Eisenbahn Litt. B.
Es werden daher alle Diejenigen, welche Ansprüche auf diesen Lombard Darlehnschein erheben wollen, aufgefordert, dieselben bis spätestens im Termine
ö .
am 26. Juli 1881, Vormittags 11 Uhr, hierselbst, Domplatz Nr. 6, Zimmer Nr. 16, zu erbeben, widrigenfallg die Kraftloserklärung dieser Urkunde erfolgen wird. Magdeburg, den 2. Dezember 1880. Königliches Amtsgericht. V. B.
. Aufgebot.
Der Parzellist Johann Jacob Molter in Karls⸗ berg hat seine 10, 13,76 ha große Landstelle da—⸗ selbst mit Zubehörungen verkauft und dem Käufer ein bis auf die von diesem übernommenen Schulden gereinigtes Folium versprochen. Es werden daher mit Ausnahme der protokollirten Gläubiger Alle, welche an die verkaufte Landstelle bvpothekarische oder sonstige dingliche Ansprüche zu haben glauben, biermjt aufgefordert, dieselben bei Vermeidung des Ausschlusses rechtzeitig und spätestens in dem auf
Sonnabend, deu 12. Februar 1881, Vormittags 11 Uhr, . anberaumten Termine anzumelden, auch die bezüg lichen Urkunden einzureichen.
Eckernförde, den 6. Dezember 1880.
Königliches Amts zericht. Abtheilung II. Nömer.
(iasas PHroclama.
Der Tischlermeister Christopyh Tietge senior zu Ostingersleben und der Mühlenbesitzer Heinrich
immermann daselbft, als dem abwesenden Drechsler
ietge gerichtlich bestellter Kurator haben auf Todes erklärung des Drechslers Heinrich Tietge aus Ostingersleben, welcher sich in den Märztagen 1848 in Berlin aufgehalten hat und seit dieser Zeit in seine dortige Wohnung so wenig als nach Offingers⸗ leben zurückgekehrt ist, angetragen. Alle Rach— forschungen nach dem Aufenthalte des Heinrich Tietge sind bisher fruchtlos gewesen. ;
Der verschollene Drechsler Heinrich Tietge wird n rn aufgefordert, sich bei dem unterzeichneten Gerichte in dessen Gerichtsschreiberei der J. Civil kammer schriftlich oder persönlich, spätestens aber in dem zu diesem Zwecke an Gerichtsstelle anbe⸗ raumten Termin
am 23. April 1881, h. 11 Vormittags, Zimmer Nr. 28, . zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt werden wird.
Zugleich wird diese Vorladung an die von dem Drechsler Tietze etwa noch zurückgelassenen unbe—⸗ kannten Erben und Erbnehmer mit gerichtet.
Magdeburg, den 26. Mai 1880.
Königliches Landgericht. J. Civilkammer. Gerichtsschreiberei. Nuthmann, Landgerichtssekretär.
obe
Auf zulässig befundenen Antrag des Rechts—⸗ anwalts Dr. jur. Pralle, als Nachlaßverwalter, werden Alle, welche auf die Verlassenschaft des am 25. November 1880 im s. g. Mannhause hierselbst verstorbenen Privatmannes Johann Heinrich Höcker Erbansprüche erheben, aufgefordert, solche in dem zum weiteren Verfahren ö
Dienstag, den 1. Februar 1881, Nachmittags 4 Uhr, anberaumten, hierselbst unten im Stadthause, Zimmer Nr. 9, stattfindender Termine bei Meidung des Ausschlusses und ewigen Stillschweigens zur Anmeldung zu bringen. Bremen, den 5. Dezember 1880. Das Amtsgericht. Renter. Zur Beglaubigung: Stede, Gerichtsschreiber.
30564] Amtsgericht Hamburg.
Auf Antrag von Dr. A. H. P. Mittelstraß und Julius Theodor Henningsen, als Testaments⸗ vollstrecker von Christian Gottlieb Henningsen, wird ein Aufgebot dahin erlassen:
daß Alle, welche der Bestellung der Antrag—= steller zu Testamentsvollstreckern des am 14. Noö—= vember 1879 hieselbst verstorbenen Christian Gottlieb Henningsen und den denselben im 5. 5 des von dem genannten Erblasser am 1. Juli 1876 errichteten und nebst Nachtrag d. d. Dł- tober 1379 am 2. November 1879 hieselbst publizirten Testamentes ertheilten Befugnissen zur alleinigen Vertretung des Rachlaffes, ing= besondere zur Umschreibung, Verklausulirung und Tilgung von auf Namen des Erblaffers geschriebenen Immobilien, Hypotbekposten oder Werthpapieren widersprechen wollen, biemit aufgefordert werden, solche Widersprüche späte⸗ stens in dem auf
Dienstag, 25. Jannar 1881, 10 Uhr Borm.,
anberaumten Aufgebotstermin im unterjeich⸗ neten Amtsgericht anzumelden bei Strafe des Ausschlusses. nan me, den 6. Dezember 1880. Das Amtegericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung IV. Zur Beglaubigung: Romberg, Gerichts ˖ Sekretãr.
Der Dr. med. Erust Jahn, ein Sohn des am 15. Mai 1862 zu Schackstedt verstorbenen Pfarrers August Heinrich Jahn, hat sich bereits längere Zeit vor dem Jahre 1862 nach Nord⸗ Amerika begeben, nach den über ihn zuletzt bekannt gewordenen Nachrichten hat er zuerst in Carlisle im Staate Pennsylvanien als Mitglied einer United States Band in Garnison gestanden, diesen Pla aber etwa acht Monate vor dem 16. Juli 186 verlassen, um einem andern im Felde stehenden Regimente zu folgen, seitdem ist Über den selben irgend welche Nachricht von seiner Existenz nicht mehr ermittelt worden.
Auf Grund der vorstehenden, durch die über den 2c. Jabn hier geführten Kuratelakten Reg. VII. Nr. 98, früher itt. J. Nr. 214 glaubhaft beschei⸗ nigten Thatsachen ist Seitens des Kurators desselben, des Registrators Vinzens hierselbst, in Gemäßheit des 8e Nr. 526 §. 16 beantragt worden, das Aufgebot zum Zwecke der Todeserklärung desselben zu erlassen. (17644
Dem Antrage ist stattgegeben worden, und wird daher der Dr. med. Ernst Jahn, aus Schackstedt gebürtig, hierdurch öffentlich aufgerufen, spätestens in dem auf ö.
Sonnabend, den 26. März 1881,
Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anstehenden Termine zu erscheinen, widrigenfalls derselbe durch das nach Schluß des Aufgebotstermines auf Antrag des Kurators zu erlassende Ausschlußurtheil für todt erklärt und die Ausantwortung seines hier hinter⸗ legten Nachlasses an seine berechtigten Erben er— folgen wird.
Als seine nächsten gesetzlichen Erben sind nach den obbezeichneten Akten hier bekannt: ;
a. i Nichte Johanne Veronica Ernestine ahn, b. seine Geschwister Gustav, Emilie Jahn.
Zugleich werden andere etwa unbekannte Erben oder unbekannte Vermächtnißnehmer hierdurch mit- geladen, spätestens in dem Termine vom 26. März 1881 ihre Ansprüche vor hiesigem Amtsgerichte an⸗ zumelden und geltend zu machen, widrigenfalls sie durch das Ausschlußurtheil mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen werden und die Ausantwortung des Nachlasseßz ohne Berücksichtigung ihrer Ansprüche an die bekannten Erben erfolgen wird.
Sandersleben, den 5. Juli 1880.
Herzogliches Amtsgericht. Gast.
Auguste und
30065
Die „Livländische Gouv.⸗Zeitung“ Rr. 132 ent⸗ hält folgende Bekanntmachung:
Von dem Rigaschen Stadt ⸗Waisengerichte werden Alle und Jede, welche an dem Nachlaß des am 18. September e. verstorbenen hiesigen Kaufmanns und Stadtverordneten Wilhelm August Giese, genannt Kennert, gebürtig aus Königsberg in Preu⸗ ßen, irgend welche Anforderungen oder Erbansprüche zu haben vermeinen oder demselben verschuldet sind, hiermit aufgefordert, sich innerhalb sechs Monaten, also nicht später als am 28. April 1881, bei dem Waisengerichte oder dessen Kanzellei, entweder per ⸗ sönlich oder durch gesetzlich legitimirte Bevoll⸗ mächtigte, zu melden und daselbst ihre Forderunge— urkunden beizubringen, beziehungsweise ihre Erb ansprüche nachzuweisen, sowie ihre Schulden anzu⸗ geben, widrigenfalls sie nach Ablauf des anberaum⸗ ten Termins mit ibren Forderungen oder Erb— ansprüchen nicht weiter gebört noch zugelassen wer⸗ den, sondern ohne alles Weitere ausgeschlossen sein sollen, mit etwaigen Schuldnern aber nach den Ge⸗ setzen verfahren werden würde.
Riga Rathhaus, den 28. Oktober 1880.
305361 Urtheilsauszug.
Dutch Urtheil der J. Civilkammer des Kais. Land— gerichts zu Metz vom 1. Dejember 1880 wurde die zwischen Eugenie Cahen, Spezereihändlerin, in Delme wohnhaft, vertreten durch Rechtsanwalt Stroever, und ihrem Ehemann Isidor Bloc, Vieh⸗ händler, ohne bekannten Wohn und Aufenthaltgort bestandene Gütergemeinschaft mit Wirkung vom 22. April 1880 — dem Tag der Klage — aufgelöst erklärt, verordnet, def dieselben künftig in getrenn⸗ ten Gütern leben sollen, Parteien zur Feststellung ihrer gegenseitigen Vermögengansprüche vor Notar Fersch zu Delme verwiesen und dem Beklagten die Kosten zur Last gelegt.
Gemäß des Ausf. Ges. zur Civ. Proz. Ordg. wird dieser Auszug bekannt gemacht.
Metz, den 7. Dezember 1880.
Der Landgerichts ⸗ Sekretär. wietzger.
labs] Erhvorladung.
Karolina und Franziska Jörger von Ober— weier, Töchter des verlebten Joseph Iörger und der verlebten Theresia, geb. Reith von da, sind am Nachlasse des verlebten Heinrich Reith, ledig von Oberweier erbberechtigt und werden hiermit zu den Theilungsverhandlungen mit Frist von
drei Monaten mit dem Anfügen öffentlich anhier vorgeladen, daß sie im Falle ihres Ausbleibens bei Vertheilung des Nachlasses nicht berücsichtigt würden.
Bühl, am 3. Dezember 1880.
Großh. Notar Liehl.