1880 / 293 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 13 Dec 1880 18:00:01 GMT) scan diff

für die fünf Jabre 18. bis 18 .. bei der Kreiskommunalkasse zu Saarburg, sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen sich aus⸗ weisenden Inhaber der Schuldverschreibung dagegen Widerspruch er⸗ hoben wird.

Saarburg, den. ten .

Die kreisständische Kommission für den Saarbrückenbau. (Unterschriften.)

Anm er kung. Die Namengunterschriften der Mitglieder der kreisständischen Kommission können mit Lettern oder Facsimilestem⸗ veln gedruckt werden, doch muß jede Anweisung mit der eigenhän⸗ digen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.

Tie Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blatt breite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken:

ter Zinsschein. ter Zinsschein.

Anweisung.

Finanz⸗Ministerium.

Der Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath und vortragende Rath im Königlichen Ministerium für Landwirthschaft, Do⸗ mänen und Forsten Dr. Michelly ist in seiner Eigenschaft als Mitglied der Hauptverwaltung der Staatsschulden in der öffentlichen Sitzung des Königlichen Ober⸗Verwaltungegerichts am 1.8. M. nach Maßgabe des z. 9 des Gesetzes vom 24. Fe⸗ bruar 1850 (G. S. S. 57) und des §. 1 des Gesetzes vom 29. Januar 1879 (G. S. S. 10) vereidigt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

n nt m a gung. .

Nach dem Statut der Louis⸗Boissonnet-Stiftung für Architekten und Bau⸗Ingenieure ist für das Jahr 1881 ein Stipendium für 3000 „S zum Zweck einer größeren Studien⸗ reise und zwar der vorgeschriebenen Reihenfolge gemäß an einen Architekten zu vergeben. Als fachwissenschaftliche Auf⸗

abe hierfür ist das von der Architektur-Abtheilung in Vor— ole gebrachte und von dem Senat der Technischen Hochschule sestgesetzte nachstehende Programm durch Se. Excellenz den Herrn Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ Angelegenheiten genehmigt worden:

„I) Die erhaltenen Reste der Profanbauten des deutschen Ordens und der seiner Einwirkung unterstehenden Diözesen in Ost⸗ und Westpreußen nebst den zugehörigen kirchlichen An⸗ lagen sind zu konstruiren. Diejenigen dieser Bauwerke, die bislang gar nicht oder unzureichend publizirt sind, sollen je nach ihrer Bedeutung und ihrem gegenwärtigen Zustande ent⸗ weder nur skizzirt und beschrieben, oder aufgemessen und ge— zeichnet werden. .

2). Aus den so gewonnenen Resultaten sind diejenigen kunsthistorischen Merkmale zusammenzustellen und zu begrün⸗ den, welche für die gesammte bauliche Thätigkeit des Ordens charakteristisch erscheinen.

3) Die St. Jakob⸗Kirche in Thorn ist als bedeutsames Beispiel der unter dem Einfluß des Ordens entstandenen Kirchenbauten speziell aufzumessen und in nachstehend bestimm⸗ ter Weise zu zeichnen, wobei die jetzige Lage der Dächer punktirt angegeben wird, während die ursprüngliche herzu— stellen ist.

1. Blatt. 2 Grundrisse 1,100,

ö Längenschnitt 1/662, ö Längenansicht 1/662, . Thurmfagade mit Querschnitt 1/662, . Choransicht und zugehörige Schnitte 1 / 331 /. . Sonstige Details des Innern und Aeußern

1/331.

. Perspektive mit Choransicht.

Die Blätter 1, 2, 3, 4, 6, 7 sind ohne Anwendung von Farbe oder Tusche in Strichmanier zu fertigen, so daß sie direkt für die Publikation dienen können.

Das Blatt 5 ist farbig zu liefern“.

Die Bewerber um dieses Stipendium haben an den unter⸗— zeichneten Rektor und zwar in dessen Bureau, Schinkelplatz 6 (Bauakademiegebäude), eine Beschreibung ihres Lebenslaufs und die über ihren Studiengang und eventuell über ihre praktische Beschäftigung sprechenden Zeugnisse bis spätestens zum 31. Januar 1881 einzureichen, außerdem aber noch nach— zuweisen, daß sie die zur Aufnahme monumentaler Bauwerke nothwendige Vorübung besitzen und daß sie einen wesentlichen Theil ihrer Ausbildung auf der früheren Bauakademie oder auf der Technischen Hochschule (Abtheilung für Architektur) hierselbst erlangt haben.

Berlin, den 8. Dezember 1880.

Der Rektor der Königlichen Technischen Hochschule.

H. Wie be.

3. Plenarsitzung des Herrenhauses, Dienstag, den 14. Dezember 1880, Mittags 12 Uhr. Tagesordnung:

Münhlicher Bericht der Kommission für Agrarverhältnisse über den Gesetzentwurf, betreffend das Höferecht im Kreife Herzogthum Lauenburg. Mündlicher Bericht derselben Kom— mission über den Gesetzentwurf, betreffend die Ausführung des Reichsgesetzes über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen. Einmalige Schlußberathung über den Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Wiederzulassung der Vermittelung der Rentenbanken zur Ablösung der Reallasten. Einmalige Schlußberathung über den Entwurf eines Ergänzungsgesetzes zu dem Gesetze vom 9. März 1872 über die den Medizinal⸗ beamten zu gewährenden Vergütungen. Einmalige Schluß— berathung über den von der Königlichen Staatsregierung vorgelegten Rechenschastsbericht über die weitere Ausführung des Gesetzes vom 19. Dezember 1869, betreffend die Konsoli— dation preußischer Staatsanleihen.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878

Auf Grund des 5. 1 Absatz 1 und 3 des 8§. 6 des Reichs⸗ esetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozial— emokratie vom 21. Oktober 1878 wurde von der unterzeich⸗

neten Landegpolizeibehörde durch Verfügung vom Heutigen: Die Mitgliedschaft der sozialistifchen Krbeiter— partei Deutschlands in Main verboten. Mainz, den 10. Dezember 1880. Großherzoglich Hessisches Kreisamt Mainz. v. Roeder.

40soiges vormals Nassauisches Staatsanlehen von 7200000 Fl., d. d. 30. September 1862.

Bei der am 4. d. Mt. stattgefundenen vierzehnten Ver— laosung der Partial ⸗Obligatianen des unter Vermittelung des Bankhauses M. A. von Rothschild n. Söhne in Frankfurt a. M. negociirten 40,gigen vormals Nassauischen Staatsanlehens von 7290 000 Fl., d. d. 30. September 1862, sind nachverzeichnete Obli⸗ gationen gezogen worden:

A. Zur Rückzahlung auf den 1. April 1851.

itt. N. a 100 Fl. 171 M 43 8 Nr. 24 120 418 522 533 1088 1148 1202 1273 1283 1309 1447 1507 1517 1547 1801 1893 2182 28390 2861 3032 3406 3426 3936 3944 4003 4207 4271 4321 öo05 5583 5763 5843 5938 34 Stück über 3400 Fl. oder 5828 Æ 62 .

Litt. O. à 200 Fl. 342 M 86 8 Nr. 163 173 346 552 620 A2 9802 19 1571 1640 1791 1 Stück über 2200 Fl. oder 3771 M 46 4.

Litt. P. à 500 Fl. 857 M 14 8 Nr. 28 54 117 283 456 613 756 820 1348 1761 1946 2074 22331 2968 3266 3502 3512 3690 4145 4959 5128 5136 5156 5265 5370 5413 5815 6219 62860 ß318 6648 6398 6682 6692 6967 6987 7151 7559 7817 7847 7969 7929 42 Stück über 21 000 Fl. oder 35 999 M 88 5.

Litt. G. ä6 1000 Fl. 1714 4A 29 3 Nr. 153 570 602 744 773 976 979 1164 1391 1541 1620 1786 12 Stück über 12002 Fl. oder 290 571 48 3. Summa 99 Stück über 388 606 Fl. oder 66 171 M 44 8.

B. Zur Rückzahlung auf den 1. Oktober 1881.

Litt. N. à 100 Fl. 171 M 43 8 Nr. 36 46 469 804 994 116I 1284 19092 24790 2743 2774 2924 3068 3262 3701 3770 3925 3979 4278 4420 4497 4513 4529 4736 4888 4934 4943 5078 5116 5126 5485 5636 32 Stück über 3200 Fl. oder 5485 M 76 3.

Litt. O. à 200 Fl. 342 M 86 8 Nr. 228 310 333 501 580 609 791 807 1063 1130 1952 11 Stück über 2200 Fl. oder 3771 M 46 5.

Litt. P. à 500 Fl. 857 M 14 83 Nr. 127 137 448 625 792 916 1446 1534 1575 1826 2013 2040 2194 2251 22361 2409 3064 3098 3255 3348 3425 3590 3600 3779 3881 3892 4238 4284 4949 5367 5423 5472 54827 5564 5845 6109 6308 6358 6388 6575 7227 71658 42 Stück über 21 000 Fl. oder 35 999 6 8 3.

Litt. G. 1000 Fl. 1714 4 29 3 Nr. 6 59 425 481 680 931 937 957 1083 11569 1328 2135 35 13 Stöck über 13 000 Fl. oder 22 285 77 3 Sutmma 98 Stück über 39 400 Fl. oder 67 542 Æ 87 9.

Die Inhaber dieser Obligationen werden hiervon mit dem Bemerten benachrichtigt, daß die Kapitalbeträge, deren Verzinsung nur bis zum betreffenden Rückzahlungstermine stattfindet, bei folgenden Stellen erhoben werden können:

Bei dem Bankhause M. A. von Rothschild u. Söhne in Frankfurt a. M., bei der Königlichen Re gierungs⸗Hauptkasse in Wies ba den, fowie bei eder anderen Königlichen Regierungs- Hauptkasse, bei der König! chen Staatsschulden⸗Tilgungskaffe in Berlin, der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a. P. und den Königlichen Bezirks-Hauptkafsen in Hannover, Lüneburzg und Osnabrück.

Die Auszahlung erfolgt gegen Rückgabe der Obligationen mit den dazu gehörigen Zinscoupons und Talons, und zwar bei den unter A. verzeichneten Obligationen mit den Zintcoupons Ser. III. Nr. 2/‚8 und bei den unter B. verzeichneten Sbligationen nmit' den Zinteoupons Ser. III. Nr. 3/8 und Talons.

Der Geldbetrag der etwa fehlenden Zinscoupons wird an dem zu zahlenden Kapitale zurückbehalten.

Sollte die Einlösung von dergleichen Obligationen weder bei dem vorbenannten Bankhause, noch bei der Königlichen Regierungs⸗ Hauptkasse zu Wiesbaden oder bei der Königlichen Kreiskasse in Frank⸗ furt a. M., sondern bei einer der anderen Kassen bewirkt werden, so sind die betreffenden Obligationen nebst Coupont und Talons durch diese Kasse vor der Auszahlung an den Unterzeichneten zur Prüfung einzuser den, weahalb diese Schuldverschreibungen einige Zeit vor dem Rückzahlungstermine eingereicht werden können.

Rückständig sind noch aus der Verloosung:

pro 1. Oktober 1876: P. Nr. 5821.

pro 1. April 1877: N. Nr. 2847.

pro 1. Oktober 1878: N. Nr. 725 803 1048, 0. 943 1356.

pro 1. April 1879: N. Nr. 465 5162, P. 2266 5925 6999.

pro 1. Oktober 1879: N. Nr. 167 2818, P. 6096

pro 1. April 1880: N. Nr. 423 573 1295 1863 2271 z3393 3893 4725 4836, P. 440 489 807 3987, . 1546.

pro 1. Oktober 1880: N. Nr. 1656 170 1233 1853 1872 4179 L735 4959 5723 5742, P. 1337 1956 2174 3265 3671 5175 5417 7749, Q. 791 1091.

Wiesbaden, den 7. Dezember 1880.

Der Regierungs-⸗Präsident. v. Wurmb.

Von den zur Rückzahlung gekündigten Schuldverschrei ungen des Kurhessischen Anlehens vom Fahre 1863 sind die nachstehenden, vom 1. November 1879 resp. 1. November 1880 außer Verzinsung gesetz ten Nummern zur Einlösung noch nicht präsentirt worden:

Litt. A. über 1000 Thlr.

Nr. 575 577.

Litt. B. ü ber 500 Thlr. Nr. 327 328 329 330 333 1100 1102 1104 1106 1319 2834 3067 4421 4687 4692 5145 5520 7221 7222 7228 7229 7235 8598

S599 8600. Litt. C. über 200 Thlr.

Nr. 426 430 436 437 2006 3509 3513 3514 z515 3523 3525 3832 3836 3839 3843 3901 3903.

Litt. D. über 100 Thlr.

Nr. 201 202 204 205 206 210 212 215 224 246 247 30535 3006 3007 3010 3011 3012 3013 3014 z015 3017 3618 3020 3021 3022 3035 3038 3041 3045 3046 3047 3049 3951 5963 5918 5930 6071 6072 6073 6074 10655 10657 10658 10859 10661 10662 10670 10671 10672 10674 10681 10683 11515 11517 11518 11523 11525 11533 11534 11535 11537 11551 11554 13664 13665 13697 13700 13707 14823 14841 14848 14856 14857 14858 17462 17463 17464 17468 17482 17483 17484 17492 17497 17498 17499 18674 18698 18701 18704 18705 18707.

Cassel, den 7. Dezember 1880.

Königliche Regierungs-⸗Hauptkasse. Schmidt. Humburg.

NAichtamtliches Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 13. Dezember. Beide Kaiser⸗ liche Majestäten wohnten gestern dem Gottesdienste im Dom bei und dinirten bei dem Prinzen und der Prinzessin Friedrich von Hohenzollern.

Se. Majestät der Kaiser und König empfingen gestern Vormittag zunächst den Grafen Schulenburg⸗Hohen⸗ berg, welcher die Orden seines verstorbenen Bruders, des Grafen Schulenburg-Altenhausen zurückzureichen die Ehre hatte, alsdann den mit der Führung der 12. Kavallerie ⸗Bri— gade beauftragten Obersten Grafen von Häseler vom Großen Generalstabe und demnächst den Freiherrn von Riedesel, Hof⸗ marschall des Fürsten von Bulgarien.

Nachmittags nahmen Se. Majestät einen kurzen Vortrag des Chefs des Militär⸗Kabinets, Generals von Albedyll ent⸗

egen und ertheilten dem diesseitigen Botschafter in Wien, . Heinrich VII. Reuß Audienz.

las einige

Heute empfingen Se. Majestät der Kaiser den mit der Führung des Leib⸗Grenadier⸗Regiments beauftragten Flügel-Adjutanten, Obersten Grafen von Finckenstein, nahmen darauf noch andere militärische Meldungen entgegen und hörten danach den Vortrag des Chefs des Civilkabinets, Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowski.

Nachmittags konferirten Se. Majestät mit dem König⸗ lichen Gesandten Grafen Limburg-Stirum.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin war gestern Abend in der Sitzung des geschäftsführenden Aus⸗ schusses des Vaterländischen Frauenvereins anwesend.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz begab Sich am Sonnabend Vormittag 9is, Uhr zur Jagd nach dem Grunewald und Nachmittags 5 Uhr zum Diner zu Ihren Majestäten.

Adends um / Uhr gab Se. Kaiserliche und Königliche . der Kronprinz Sr. Majestät dem König und Sr. königlichen Hoheit dem Prinzen Georg von Sachsen bei Höchst⸗ deren Abreise das Geleit nach dem Anhalter Bahnhofe.

Um 4 Uhr Nachmittags hatte Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz das Präsidium des Abgeordnetenhauses empfangen.

Gestern Vormittag um 10 Uhr begab Sich Se. Kaiser⸗ liche Hoheit zum Gottesdienst nach dem Dom. Das Diner nahm Höchstderselbe bei Ihren Durchlauchten dem Prinzer und der Prinzessin Friedrich von Hohenzollern und Abends den Thee bei Ihren Majestäten ein.

Der Bericht über die vorgestrige Sitzung des . der Abgeordneten befindet sich in der Ersten eilage.

In der heutigen (26.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Staats-Minister von Puttkamer mit mehreren Kommissarien beiwohnte, theilte der Präsident mit, daß von dem Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten ein Nachweis über die Zahl und Lage der emerikirten Lehrer eingegangen sei. Hierauf trat das Haus in die Tagesordnung ein und setzte die zweite Berathung des Staatshaushalts⸗ Stats pro 1881,82, und zwar des Etats des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts und Medizinalangelegenheiten fort (dauernde Ausgaben Kap. 117—1265. Bei Tit. 1 des Kap. 117 begründete der Regierungskommissar Ministerial⸗-Direktor Greiff die Mehrforderung einer Provinzial-Schulrathsstelle in Coblenz mit 5500 , indem er die bedeutend gesteigerte Arbeits— last bei der betreffenden Behörde nachwies. Der Abg. Mooren sprach über die Zustände an den rheinischen Schullehrerseminaren und die damit verbundenen Uebungsschulen. In Kempen habe man den Religionsunterricht den römisch⸗katholischen Geistlichen verboten, die Stadtschulen, die nur auf dem Wege der freien Vereinignng dem Seminar als Uebungs⸗ schulen überlassen worden seien, dem altkatholischen Seminar— direktor unterstellt, und den Widerstand der Stadtvertretung durch Suspension des Bürgermeisters zu unterdrücken gesucht.

Der Staats⸗-Minister von Puttkamer führte aus, daß die Staatsregierung nicht gesonnen sei, die Stadtvertretung in der Ausübung ihres Rechtes zu hindern, die Stadtschulen dem Seminar als Uebungsschulen zu kündigen. Auf dem Wege der gütlichen Vereinbarung werde allerdings nochmals Alles geschehen, um die Stadt Kempen von diesem Schritt in ihrem eigenen und im pädagogischen Interesse zurückzuhalten, denn kündige die Stadt die Uebungsschulen, so würde nichts ganderesübrig bleiben, als das Lehrerseminar von Keripen wegzunehmen. Der Direktor des Seminars fühle sich selbst in dieser Stellung nicht wohl und habe wiederholt beantragt, ihn in eine andere Stellung zu versetzen; vielleicht würde die Neubesetzung des Direktoriats die Stadt bewegen, von der Kündigung abzusehen. Der Abg. Dr. Windthorst dankte dem Minister für das Bemühen, auf dem Gebiet der Schule zu ändern, was er aus der Aera Falk überkommen habe. Der Abg. Mooren sprach die Ansicht aus, daß die Stadtgemeinde Kempen von der Kündigung absehen werde, wenn an dee Spitze des Seminars ein römisch⸗katholischer Direktor trete, und daß sie sich auf eine Modifikation der Verträge be— schränken werde. Nach einer kurzen Bemerkung des Abg. Platen wurde das Kap. 117 bewilligt. Kap. 118 (Prüfungskommissionen) wurde ohne Debatte b willigt Zu Kap. 119 (Universltäten) nahm der Abg. Dr. Reichen— sperger (Cöln) das Wort und tadelte in verschiedener Hinsicht das Universitätswesens: Die Ferien, die bei⸗ nahe 5 Monate im Jahre betrügen, seien zu lang. Die juristischen Studirenden genössen eine zu geringe Vorbildung, wie die Examina zeigten. Redner glaubte, daß schriftliche Klausurar beiten und die Oeffentlichkeit einzelner Examina darin eine Abhülfe schaffen könnten. Der Unfleiß der Stu— direnden der juristischen Fakultät sei offen nachweisbar; viele begnügten sich, die Vorlesungen zu belegen, ohne sie je zu be— suchen; eine aktive Kontrole über den Besuch der Vor— lesungen sei dringend nothwendig. Das Unwesen der Mensuren und der vielen Kneipereien hinderten das Studium und sei leider schon auf die Gymnasien übergegangen. Des Weiteren lenkte der Redner die Aufmerksamkeit des Ministers auf das nach seiner Ansicht unter den Professoren herrschende Coterie—⸗ wesen und die Ueberbürdung der Schüler auf den Gymnasien.

Der Staats-Minister von Puttkamer dankte dem Vor— redner für die gegebenen Anregungen. Er mache darauf aufmerksam, daß die Universitätsferlen doch nicht so lang seien, als der Vorredner geglaubt habe, sie betrügen in Wahrheit, nur 31“ Monate. Die Ferienzeit müsse auch den Universitätslehrern die Muße zu weiteren Studien und Pro— duktionen bieten. Betreffs der Mensuren beständen aller— dings Exzesse, denen er Schranken zu setzen für geboten halte. Die Frage, ob auf den preußischen Gymnasien eine Ueber— bürdung der Jugend stattfinde, sei in letzter Zeit viel— fach diskutirt worden und sei in ein akutes Stadium getreten, seitdem im letzten Sommer ein bekannter Irrenarzt eine Zunahme der Geisteskrantheiten unter den Gymnasiasten behauptet und auf die Arbeitsüberbürdung zurückgeführt habe. Die Staatsregierung habe sich desalb an die Vorstände sämmtlicher öffentlichen Irrenanstalten der Monarchie ge⸗ wendet, um ihre Gutachten über diese Frage einzuholen. Fast sämmtliche Gutachten seien bereits eingegangen und sprächen sich fast bereinstimmend dahin aus, daß eine Zunahme der Geisteskranken unter den Gymnasiasten und ein Einfluß der Gymnasialstudien auf die geistigen Erkrankungen absolut nicht bestehe oder nachzuweisen sei. (Der Minister ver— Stellen aus den verschiedenen Gutachten). Nur zwei Gutachten gäben theoretisch die Möglichkeit zu, daß die Gymnasialstudien einen Einfluß auf die Geistes⸗ krankheiten haben könnten. Man müsse zu den Direktoren und

Schulkollegien das Zu rauen haben, daß sie eine Ueberbürdung

nasien Schüler aus allen Standen zugeführt werden, die körperlich und geistig nicht die Widerstandsfähigkeit besitzen, die die Auf⸗ gaben der höheren Schulen nun einmal erfordern, wenn fie ihre Aufgabe lösen sollen. Dringend zu wünschen fei, daß die Familie die häuslichen Arbeiten sorgsam überwache und dem Unfug des Schülerverbindungswesens steuere. Der Abg. Dr. Virchom wies auf die Nothwendigkeit einer ärztlichen Ueberwachung und Beobachtung der Schul— kinder hin. Der Unfleiß der Studirenden beruhe auf dem ungenügenden System der Vorbereitung auf den Gymnasien. Dieser Unselbständigkeit der jungen Studirenden gegenüber dränge sich bereits die Frage auf, ob man nicht die Lernfreiheit beschränken oder ganz beseitigen solle, bei welcher nur noch die Talente gut fortkämen, die Mittelmäßigen und Schwachen aber häufig Schiffbruch litten. Doch sei nicht zu verkennen, welche große VBedeu⸗ tung die Lernfreiheit für die Entwicklung der Nation habe, und es bleibe zu wünschen, daß die Gymnasien die jungen Männer zu der sittlichen Reife vorbereiteten, die nöthig fei, um sie die Lernfreiheit ohne Schaden ertragen zu lassen. Nicht vergessen dürfe man, daß die Ableistung des Militär— dienstes den Studirenden ein ganzes Jahr des Studiums raube, und daß dem gegenüber vielleicht eine Verlänge— rung des Studiums zu empfehlen sei.

Bei Schluß des Blattes nahm der Abg. Dr. Perger das Wort.

Unter Abänderung und zur Ergänzung des Regula— tivs vom 22. August 1879 zu dem Gesetze über die ju risti— schen P:rüfungen und die Vorbereitung zum höheren Justiz⸗ dienste vom 6. Mai 1869 hat der Justiz-Minister durch Ver— fügung vom 26. v. M. Folgendes bestimmt: 1) Die Bestim— mung des §. 7 des Regulativs, nach welcher die erste münd— liche Prüfung eine nicht öffentliche ist, wird dahin abgeändert, daß es dem Vorsitzenden der Prüfungskommission überlassen bleibt, für die Dauer des Geschäftsjahres, nach Anhörung der Mitglieder der Kommission, zu bestimmen, ob und in wieweit eine Oeffentlichkeit der Prüfung stattfinden soll. 2) Ueber das Gesammtergebniß einer gelungenen Prüfung ist durch Stimmen— mehrheit dahin zu entscheiden: ob die Prüfung „ausreichend“, „gut“ oder „vorzüglich“ bestanden sei. Diese Bestimmung gilt für beide juristische Prüfungen (85. 9 und 34 des Regulakivs). 3) Kandidaten, welche sich einer Verletzung der bezüglich der selbständigen Anfertigung einer schristlichen Prüfungsarbeit am Schlusse derselben abzugebenden Versicherung (88. 6 und 28 des Regulativs) schuldig gemacht haben, werden von dem Justiz-Minister, je nach dem Grade der Verschuldung, auf Zeit oder für immer von der Prüfung ausgeschlossen werden. Dies gilt auch in den Fällen, wo durch Verschweigung der bei der Arbeit benutzten Quellen eine Täuschung der Examinatoren beabsichtigt worden ist.

Der General⸗Lieutenant von Helden⸗Sarnowski, Inspecteur der 1. Feld⸗Artillerie⸗Inspektion, welcher vor einigen Tagen zur Abstattung persönlicher Meldungen hier eingetroffen war, ist wieder abgereist.

Der General⸗Lieutenant von Einem, Commandeur der 15. Division, ist aus Anlaß der Beförderung zu dieser Charge Behufs Abstattung persönlicher Meldungen von Cöln hier eingetroffen.

Württemberg. Stuttgart, 10. Dezember. Gestern Vormittag ist der Großfürst Constantin Constanti— nowitsch zu mehrtägigem Besuch bei der Herzogin Wera eingetroffen. Derselbe wird voraussichtlich Sonntag Mittag wieder abreisen, um sich an Bord seiner Fregatte in Cherbourg zu begeben.

11. Dezember. Die Kammer der Abgeordneten er— ledigte heute den Justizetat.

Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 11. Dezember. (Els.⸗— Lothr.⸗Ztg.) Der Landesausschuß beendete gestern die erste Lesung des Etats, dessen einzelne Titel demnächst den verschie⸗ denen Kommissionen überwiesen wurden. Die Ver—⸗ sammlung ging sodann zum zweiten Gegenstand der Tages⸗ ordnung, der ersten Lesung des Gesetzentwurfes, betreffend Einrichtung der oberen Forstbehörden, ber. Derselbe wurde der 4. Kommission überwiesen. Es folgte die erste Lesung des Gesetzentwurfes, betr. die Haftbarkeit des Miethers oder Pächters für Brandschäden. Ohne weitere Diskussion, nach Ablehnung eines Antrages Kleinelaus auf Ueberweisung an eine Spezialkommission, wurde die Vorlage der 2. Kommis⸗ sion überwiesen. Der dritte Gegenstand der Tagesordnung war die erste Lesung des Gesetzentwurfes, betreffend die Aus— übung des Jagdrechts, welcher einer aus 9 Mitgliedern zu bildenden Spezialkommission überwiesen wurde. Schließlich wurden auch die Gesetzentwürfe, betreffend die Unterstützung von dienstunfähigen Forstschutzheamten der Gemeinden und öffentlichen Anstalten sowie von Hinterbliebenen solcher Be⸗ amten, und betreffend die öffentliche Versteigerung von Gegen— ständen des unbeweglichen Vermögens, den Kommissionen überwiesen.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 11. Dezember. Der Kronprinz Erzherzog Rudolph ist gestern früh aus Böhmen in Wien angekommen und Abends nach Gödöllö abgereist.

Pest, 9. Dezember. Der „Pol. C.“ wird gemeldet: „Die große Schlacht in der deutschen Theaterfra ge ist also ge⸗ schlagen worden. Der hauptstädtische Munizipalausschuß hat in seiner heutigen Sitzung, an der circa 314 Repräsentanten Theil nahmen, mit der enormen Majorität von 144 Stimmen (229 gegen S6) die Konzession für das deutsche Theater be—⸗ willigt. Hatten schon die Vorberathungen in den einzelnen Bezirken Lewiesen, daß an der vorhergangigen Verweigerung der Konzession die Gleichgültigkeit gegen das schlecht geleitete deutsche Theater in der That weit mehr Antheil hatte als das extreme Magyarenthum, so war der heutige Beschluß der General versammlung ein entschiedener Protest gegen die Ge⸗ ruchte von einer Deutschenhetze in Ungarn und eine Bestätigung der Aeußerung des Minister-Präsidenten Koloman von Tisza, daß eine solche Hetze in Ungarn nicht existire. Exaltirte und auf ihre Nationalität bis zum Extrem eifersüchtige Elemente giebt es, wie überall, auch in Ungarn. Wie gering jedoch die Macht dieser Elemente ist und wie wenig es ihnen gelingt, unter der Bevölkerung Boden zu gewinnen, hat das Resultat der heutigen Sitzung dargethan. Allein auch die

r . Agitatian dieser wenigen Elemente ist nur ein Versuch, der der Schüler mit häuslichen Arbeiten zu vermeiden wissen würden. Dafür sprächen auch die praktischen Erfahrungen. Leider sei die Erfahrung in letzter Zeit gemacht worden, daß den Gym⸗

nationalen Eitelkeit zu schmeicheln. Daß eine wirkliche Deut⸗ schenhetze, eine Agitation gegen die Ungarn deutscher Zunge absolut keinen Anklang in der Bevölkerung des Landes finden würde, weiß selbst die äußerste Linke oder sogenannte Unab⸗ hängigkeitspartei. Zu diesem Kapitel der Parteitaktik, welche auf die nationale Eitelkeit spelulirt, gehört auch die Agitation, welche ein Theil der äußersten Linken gegen die gemeinsame Armee entwickelt. In dieser Frage ist ihr Fiasko noch eklatanter als in der deutschen Theaterange⸗ legenheit, in welcher sie mindestens einen Schein des Erfolges für sich in Anspruch nehmen konnte.“

Schweiz. (N. Zürch. Ztg.) Bei der Departements— vertheilung für 1881 sind nur geringe Veränderungen ein⸗ getreten. Hr. Anderwert übernimmt als Bundespräsident das

politische Departement; der bisherige Bundespräsident Welti

tauscht mit ihm den Platz und wird Vorsteher des Justiz⸗ departements; Hr. Anderwert wird in diesem letzteren Stell⸗ vertreter des Departementschefs. Dem neuen Vizepräsidenten Droz kommt von Rechts wegen die Stellvertretung im politischen Departement zu. Im Uebrigen bleiben in allen Departements die nämlichen Vorsteher und die nämlichen Stellvertreter.

Großbritannien und Irland. zember. (W. T. B.) Das det: In Folge der ernsten heute unerwartet eine Sitzung des Kabinetsraths an⸗ beraumt. Der „Standard“ erfährt, das Kabinet werde wich⸗ tige Beschlüsse fassen. Der Ober⸗Sekretär für Irland, Forster, habe erklärt: er müsse, wenn keine Ausnahmegewalten bewil— ligt würden, die Verantwortung für die Regierung in Irland ablehnen; es sei ein sofortiges Zusammenkreten* des Parla⸗ ments möglich.

Nach einer Meldung aus Capetown, vom g. d., ist im Leribe-Distrikt ein auf Fourage ausgefandtes Detache⸗ ment genöthigt gewesen, sich zurückzuziehen, nachdem es 13 Mann an Todten verloren hatte. Der Stand der An— gelegenheiten im Trans vaal ist fortgesetzt ein sehr ernster; die Boers rotten sich in großer Zahl zusammen und drohen, mit Gewaltmaßregeln vorzugehen. Es ist eine Proklamation veröffentlicht worden, worin die Boers auf die Folgen ihrer fortgesetzten Agitation hingewiesen werden.

Frankreich. Paris, 10. Dezember. (Cöln. Stg.) Das Civilgericht erklärte sich heute in Sachen der Ausweisung der Franziskaner, Maristen, Oblaten und Kapuziner aus den Pariser Klöstern für kompetent. Die Angelegenheit wird jetzt vor den Gerichtshof für Konflikte kommen. Die Re— gierung wird infolge verschiedener Meinungen den Gesetz⸗ entwurf über die Eintheilung der Stadt Paris in Sektionen zurücknehmen. Die republikanische Linke des Senats berieth heute das Gesetz über die Reformen des Richterstanbes und neigte zu der Ansicht, daß ein Einvernehinen mit der Regierung über einen Gesetzentwurf, der auf Annahme im Senat rechnen dürfe, angebahnt werden müsse. Die Linke wird jedoch erst einen endgültigen Beschluß fassen, nachdem sie Einsicht in den gestern von Herold eingebrachten Gesetzentwurf genommen hat. Der Gesetzeutwurf Herolds, dessen Annahme im Senat betrieben wird, geht dahin, daß der Präsident der Republik nach Ver— nehmung des Staatsraths durch Dekret die Zahl der Richter aller Gerichtshöfe und die Zahl der Kammern feststellen soll. Die Vereidigungen des Richterpersonals sollen im Laufe eines

Jahres erfolgen.

11. Dezember. (W. T. B.) Die Deputirten—⸗ kammer setzte die Berathung des Einnahmebudgets fort und genehmigte sämmtliche Artikel, durch welche die fiskalischen Gesetze auf die Güter der Kongregationen in Anwendung gebracht werden. Baudry d' Asson hat eine civil- und strafrechtliche Klage gegen Gambetta und die Quä— storen der Deputirtenkammer eingereicht. Die Vertretung Baudry d'Assons in dem Prozesse hat der Senator Baragnon übernommen. Das Gerücht von dem bevorstehenden Rück— tritte des Ministers des Auswärtigen, Barthélemy St. Hilaire, und von der Ersetzung desselben durch Challemel— Lacour, wird von der „Agence Havas“ als unbegründet be—

zeichnet. 12. Dezember. (W. T. B.) Bei der heute in der stattgehabten Preisvertheilung der poly⸗

London, 13. De⸗ Reutersche Bureau mel⸗ Lage in Irland ist auf

Sorbonne technischen Gesellschaft hielt Gambetta eine Rede, in wel— cher er die Gesellschaft dazu beglückwünschte, daß sie in Be— ziehungen zu den Arbeitern getreten sei, daß fie dieselben zum Voraus waffne gegen den Irrthum, von welcher Seite derselbe auch kommen möge, und gegen die eilelen und leeren Deklamationen, welche Frankreich ruhig ließen. Die Ordnung sei vollkommen gesichert. Wir Franzosen haben Angesichts unse⸗ rer auswärtigen und inneren Unglücksfälle den alten Menschen ausgezogen. Die Jugend hat es gelernt sich selbst zu leiten und kennt keinen anderen Ehrgeiz als den, Frankreich wieder auf seinen Platz zu stellen durch Arbeit, durch Wissen, durch Tugend, durch Solidarität.“ Gambetta schloß seine Rede mit den Worten: Alles sür das Vaterland! für das Wissen! für den Ruhm!“ Als Gambetta die Sorbonne verließ, wurden ihm von der versammelten Menge Ovationen dargebracht. Madame

Thiers ist gestorben. Athen, 4. Dezember.

Griechenland. Dem „Journal des Debats“ wird geschrieben: „In Athen ist der Kriegslärm gegenwärtig groß. Die Stadt hat jetzt das Fünffache ihrer Friedensgarnison. Man begegnet auf Schritt und Tritt Ba— taillonen und Schwadronen, die zu den Uebungen ausrücken, Freiwilligen, die sich einreihen lassen. Der griechischen Armee fehlt jedoch noch Vieles zur Feldtüchtigkeit, vor Allem gute Unteroffiziere. Die Armee ist wohl auf dem Papiere 60 000 Mann stark, in Wahrheit stehen aber kaum 48 000 unter den Fahnen, und diese Zahl ist viel zu groß für die verfügbaren Cadres, die für einen Friedensstand von 8000 Mann eingerichtet waren. Jeder Hauptmann hatte plötzlich hundert Mann und mehr unter seinem Befehle aber Niemand zur Seite, der ihm in deren Ausbildung hätte behülflich sein können. Die Griechen machen sich viele Illusionen nicht gerade über die Tüchtigkeit ihrer Armee, wohl aber über den Krieg, den dieselbe eventuell zu führen hätte. Einige bemessen deren Leistungen nach alten Erinnerungen und hn nn Legenden, die meisten aber rechnen auf den Beistand Europas, der ihnen gar nicht fehlen könne.“ . .

11. Dezember. (W. T. B.) Der französische Ge⸗ sandte, Graf Mouy, hat bei der Ueberreichung seines Be⸗ glaubigungsschreibens folgende Ansprache an den König gerichtet:

Jedem die Regierung der französischen Rexublik mir die Mis⸗ sion ertheilte, welche ich im Begriffe stebe bei einem Souoerän zu erfüllen, dessen erhabene Gesinnungen und hervorragende Weisheit Frankreich aufs Höchste schätzt, ist mir die Aufgabe zu Theil ge⸗ worden, die traditionelle uünd dauernde Freundschaft, die mein Land für Griechenland empfindet, zu repräsentiren. Ich erneuere vor Ew. Majestät bierdurch die Versicherungen diefer Freundschaft. Meine Regierung, Sire, ist im Vertrauen auf die Wirkfamkeit friedlicher Mittel davon überzeugt, daß die legitimea Bestrebungen Griechenlands sich durch eine kluge Politik in einer wenig fernen Zukunft verwirklichen werden und zwar in Gemäßbeit der Ent- schließungen, welche als Basis für die enropäische Mediation gedient haben. Frankreich wird seinen Einfluß geltend machen, um diesen guten Ersolg herbeizuführen, indem es den Prinzipien der Mäßi nung treu bleibt, welche im Orient wie überall nicht aufhören werden, sein Verhalten zu leiten. Wenn es mir erlaubt ist, einem persönlichen Gefühle Ausdruck zu geben, so habe ich die Ehre, Sire, hinzuzufügen, daß ich mich glücklich schätze, bei der edlen griechischen Nation und ihrem erhabenen Sou⸗ verän der Dolmetscher der Sympathien Frankreichs zu sein, und ich wage mich der Hoffnung hinzugeben, daß Ew. Majestät geruhen wird, mich während der Mission, die hier zu erfüllen ich berufen bin, durch Ihr. hobes Wohlwollen zu unterstützen. Ich habe die Ehre, Ew. M.ajestät die Schrifstücke des Herrn Praͤsidenten der Republik zu überreichen, durch welche ich als außerordentlicher Ge⸗ sandter und bevollmächtigter Minister bei Ew. Majeftät beglaubigt werde, und durch welche gleichzeitig die Mission des Herru Baron des Michels als beendet bezeichnet wird.“

Der König erwiderte auf die Ansprache mit folgenden Worten: zIch bin von den Versicherungen, die Sie mir über die tradi⸗ tionelle Freundschaft Frankreichs für Griechenland gegeben haben, tief gerührt. Diese Versicherungen entsprechen vollkommen meinen persön⸗ lichen Gefühlen und denjenigen, welche die griechische Nation steis für die edle französische Nation gebegt hat. Griechenland hat, indem es den Rath⸗ schlägen Curopas nachkam, während aller Wendungen einer so schwie⸗ rigen Vergangenheit eine Politik der Beruhigung und der Mäßi⸗ gung befolgt. Es ist von Dank erfällt gegen die Großmãchte, welche in ihter Fürsorge für die Sicherung des Friedens im Orient in einer endgiltigen und unwiderruflichen Weise die neuen Grenzen zwischen Griechenland und der Türkei geordnet haben. Eine schleu⸗ nige Ausführung dieser Entscheidung würde obne Zweifel das sicherste Mittel sein, um den Gefahren neuer Komplikationen im Orient vorzubeugen. Ich hoffe daher, daß Frankreich fortfahren wird, se nen Einfluß geltend zu machen, um die Verwirklichung der legitimen Bestrebungen der griechischen Nation herbeizuführen. Es ist mir be⸗ sonders angenehm, daß die Regierung der feanzösischen Republik zu ihrer Vertretung in Griechenland Sie gewahlt hat, dessen Sym⸗ pathimn für die griechische Nation so bekannt sind Seien Sié ver— sichert, Herr Minister, daß Sie bei mir wie bei melner Regierung das größte Eatgegenkommen bei der Erfüllung Ihrer Mission finden werden. Mit Vergnügen nehme ich aus Ihrer Hand die Schrift⸗ stücke des Herrn Präfidenten der französischen Republit entgegen, welche Sie als außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei meiner Person beglaubigen.“

Türkei. Konstantinopel, 11. Dezember. (W. T. B.) Die Pforte wird in Folge der jüngsten Aufklärungen von Seiten der Botschafter der WNächte Derwisch Pascha mit Instruktionen versehen für die Regulirung der Grenze des Distriktes von Dulcigno zwischen dem adriatischen Meere und dem Skutarisee sowie in Betreff des den Delegirten der Mächte zu gewähren⸗ den Schutzes. Bedri Bey wird die Pforte bei den bezüg⸗ lichen Verhandlungen vertreten. Das Preßbureau hat den hiesigen Zeitungen die Reproduktion des englischen Blau— buchs untersagt.

Rumänien. Galatz, 11. Dezember. (W. T. B.) Die Donaukommission hat in ihrer gestrigen Sitzung die in der vorigen Session ausgearbeitete Zusatzakte zu der die Schiffahrt von Galatz bis zum Schwarzen Meere regelnden Akte mit geringfügigen Abänderungen angenommen.

Serbien. Belgrad, 11. Dezember. Der „Pol. Corr.“ meldet man von hier: „Die Wahlen für die näch ste Skupschtina-Periode werden morgen im ganzen Lande vor sich gehen. Die Regierung glaubt auf Grund der von allen Seiten einlaufenden Stimmuüngsberichte mit Sicherheit darauf rechnen zu dürfen, daß die Regierungspartei in der Skupschtina durch diese Wahlen zur Majorität gebracht wer⸗ den wird. Die meisten Städte und eine große Zahl der Ge— meindebezirke haben regierungsfreundliche Kandidaten auf⸗— gestellt. Die Wahlen beginnen morgen um 8 Uhr Morgens und finden um 5 Uhr Abends ihren Abschluß. Der Wahl⸗ kampf scheint ein überaus lebhafter werden zu sollen. In Belgrad selbst kandidirt die Regierungspartei den derzeit in Wien weilenden serbischen Delegirten für die Handelsvertrags⸗ Verhandlungen, Neschie, und einen Schwager des Ministers Garaschanin, den Kaufmann Markovic. Die Opposition kandidirt die beiden bisherigen Vertreter Karapesie und Tersibasic.“

12. Dezember. (W. T. B.) Mit Rücksicht auf den günstigen Stand der Staatskasse im laufenden Monat ist der Betrag von 1 Million Francs nach Rußland abgesendet und damit die zweijährige Amortisirungsgquote der 1876 in Rußland gemachten Anleihe nebst Zinsen beglichen worden.

13. Dezember. Bei den gestrigen Wahlen zur Skupschtina sind die regierungsfreundlichen Kandidaten mit großer Majorität gewählt worden.

Amerika. Washington, 9. Dezember. (Allg. Corr.) Der Marine-Minister Thompfon dementirt die Meldung, daß er Hrn. von Lesseps telegraphirt, er hätte das Amt des Präsidenten des amerikanischen Comités für den Bau des Panamakanals übernommen.

Der Kriegssekretär hat dem Kongreß eine Zuschrift übersandt, worin er empfiehlt, daß bezüglich des verlangten Kredits von 5 9000 990 Dollars für die Vorarbeiten zur Ver⸗ besserung des Mississippiflusses Schritte gethan werden.

Nr. 50 des Centralblatts für herausgegeben im Reichssamt des Innern, hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verwaltung sachen: Doppelrechnung der Dienstzeit der auf Südsee⸗Inseln stationirten Konsulatsbeamien bei der Pensionirung. Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. Münz und Bankwesen: Uebersicht über die Aus. prägung von Reicksmünzen bis Ende November 1889). Status der deutschen Notenbanken Ende November 1880. Zoll- und Steuerwesen: Errichtung einer Zollstelle. Justizwesen? Aende—= rungen im Verzeichniß der zur Einziehung von Gerichtskosten be— stimmten Stellen. Eisenbahnwesen: Eröffnung einer Bahnstrecke; W desgl. einer Haltestelle. Marine und Schiffahrt: Beginn einer Seesteuermannsprüfung. Konsulatwesen: Ernennung.

Nr. 37 des Deutschen Handel s⸗ Archivs, Wochensch int für Handel und Gewerbe, herausgegeben in Reichsamt des Innern, enthält: Gesetzgebung: Deutsches Reich: Privat · Transit⸗

das Deutsche Reich,