1880 / 297 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 17 Dec 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Dle provisorlschen Gesammtergebnisse der Volkęzählung

im Lübeckschen Staate sind: J Stadt Lübed und Vorstädte 50 975 Städtchen Travemünde 1719

10 754

JJ 24 Total 63 448

Die ortsanwesende Berölkerung in Travemünde ist genau dieselbe geblieben, wie im Jabre 1875. Es zählte jedoch die 8 der daselbst befindlichen Schiffe 1875 213, 18890 nur 39 Personen. In den Landgemeinden wurden mebr ermittelt 360 Personen. Hierunter sind 79 in der Gemeinde Israels dorf gejählte, beim Travedurchstich beschäftigte Arbeiter.

Im hamburgischen Staate wurden 454 041 Personen gejäblt, 6H 423 oder 16,830 mebr als im Jahre 1875, und zwar 410 176 Personen (4 61 729 oder 17, 72066) in der Stadt, den Vor⸗= städten und den Vororten, 43 865 (4 36584 oder 9,20 0/9) im übri⸗ gen Gebiete.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Die Naturgeschichte des Cajus Plinius Secunduz

Ins Deutsche übersetzt und mit Anmerkungen versehen von Prof. Br. G. Wittstein in München. Lieferung 1 und 2. Leipzig 1886. Diuck und Verlag von Greßner u. Schramm. Die bisher vor— handenen vollständigen deutschen Uebertragungen der ‚Naturgeschichte⸗ des Plinius, von Johann Daniel Denso (erschienen in den Jahren 1764 bis 1765 zu Rostock und Greifswald) und von Gottfried Sroße (1781 88 zu Frankfurt a. M.) entsprechen den heutigen Anforderungen jn keiner Weise mehr, weder sprachlich noch fachlich, ia die erstere ist oft geradezu unrichtig und unverständlich, spätere BVerdeutschungen des Werkes aber (die in Prenzlau und Leipzig erschlenen) sind unvollendet geblieben. Die vorliegende Bearbeitung ist also durchaus erwünscht und dankenswerth. Plintus' „‚Naturgeschichte“ wird stets ihren Werth als kulturgeschichtliches Dokument vom höch— sten Interesse behalten. Ist es doch mit feinem so ganz realen In⸗ halt mehr als jedes andere schriftliche Denkmal des Alterthums geeignet, uns unmittelbar in die Denk und Erkenntaißweise der Antike zu verfetzen. Zwar heißt der Autor sein Werk bescheiden: eine Naturgeschichte, man wird aber in der That mit dem Uebersetzer nicht zu viel fagen, wenn man es eine Encyklopädie des damaligen Wissens, des dama— ligen Standes der Wissenschaften, Kürste und Gewerbe nennt. Und es verdient wahrlich „ungeachtet des vielen darin enthaltenen Unrich— tigen, Lächerlichen, Abenteuerlichen, von einem Jeden, der nur einiges Interesse an der Entwickelungsgeschichté der mensch⸗ lichen Kenntniß uimmt, gelesen zu werden. Plinius war, wie aus unzähligen Stellen seines Werkes bervorgeht, über den Aberglauben seiner Zeit weit erhaben, und wenn er alles, was sich darauf bezieht, mittbeilt, so zeugt dies nur von seiner Wahr⸗ heitsliebe und seiner schriftstellerischen Genauigkeit. Im Uebrigen müssen wir wohl bedenken, daß seine eigenen Ansichten' das Ergeb⸗ niß der damaligen Kulturstufe sind, und insofern haben sie. wenn auch jetzt als irrig erkannt, immerhin geschichtlichen Werth. Endlich darf nicht vergessen werden, daß sehr, fehr Vieles in feinem Werke auch noch jetzt Wahrheiten sind und bleiben werden. Unser Zeitalter, so sehr hochgebildet es auch zu sein wähnt, wird dereinst von einer späteren Gpoche in eben demselben Grade bekrittelt und verspottet werden, wie wir von dem Zeitalter des Plinius zu thun unt berechtigt glauben. Es erfordert daher nicht blos die ge⸗ bührende Nach sicht gegen alles menschliche Werk, sondern auch die Gerechtigteit, nicht den Maßstab unferer Civilisation an ein fast 2000 Jahre alteß Werk zu legen. Vielmehr liegt es ung ob, das darin enthaltene Nutzbare auch nutzenbrin⸗ gend zu machen, wozu das Material im Ueberflusse vorhanden ist.“ Die Uebersetzung hält sich mit möglichfter Treue an den latei⸗ nischen Text; wo es nöthig sind, Anmerkungen hinzugefügt. Zur leich⸗ teren Vergleichung der häufig vorkommenden Münzen, Maße und Gewichte sowohl untereinander als mit den unsrigen sind dem Werke leicht übersichtliche Tabellen vorangeschickt. Die bisher vorliegen den beiden Lieferungen enthalten von den im Ganzen 37 Büchern die vier eren: an der Spitze die Widmung an den Kaiser Titus dazwischen Einleitung und Blographie von dim Verfassers) und das Inhalts verzeichniß sämmt⸗ lick er folgenden, dann das 2, die Kosmo⸗ graphie und 2 Bächer der Geographie.

Klein und Thom 65. Die Erde und ihr organisches Leben, Lieferung 28 bis 31. W. Speemann in Stuttgart. Mit diesen Lieferungen beginnt der II. Band des interessanten Werkes, welcher das Pflanzen- und Thierleben enthalten soll. ‚Ein Bild der Verbreitung der Thiere und Pflanzen, fowie Skizzen aus deren Leben und von der Nutzanwendung, welche der Mensch von ihnen zu ziehen weiß“, will der Verfasser Dr. Thomé liefern. In yske— mgtischer Form giebt er einen Abriß des gesammten organischen Lebens, zeigt er die Entwicklung und Verbreitung, die Lebentbedin— ,. der Thiere und Pflanzen in ihren verschiedensten Phasen und letet hierdurch eine Fülle belehrenden Inhalts. Der Verfasser theilt

die eigenen Worte der Reisenden mit, deren Schilderungen uns die fernen Länder vor Augen geführt haben, um nicht durch Umschreibung den frischen Hauch der Begeisterung abzustreifen, mit welchem jene Berichte erstattet sind. Bas Buch gewinnt dadurch auch an Zuver— lässigkeit und Originalität. Das Werk, daz in Bezug auf Gehalt des Textes und Schönheit der Illustrationen gleich hoch steht, verdient allseitige Beachtung. Es empfiehlt sich auch als Weih⸗ nachtsgeschenk, da der J. Band gebunden vorliegt und der JII. Baud bis Weihnachten nächsten Jahres complet werden wird. Münzreform und Bankwesen“ ist der Titel eines im Verlage von Emil Schellmann in M. Gladbach und Leipzig er— schienenen stattlichen Bandes, der, vom Rechnungs- Rath Essenberger herausgegeben, eine chronologisch und sachlich geordnete Sammlung aller Gesetze, Verordnungen und Bekannt- machungen, die sich auf Münzreform und Bankwesen beziehen, und die Vorschriften über den Wechselstempel enthält. Der Herausgeber schickt seiner sorgfältigen und für weite Freise nützlichen Arbeit eine interessante, kurz gefaßte Geschichte dez Mäünzwesens in Deutschland seit der Mitte des vorigen Jahrhunderts voran und läßt dieser in der Ginleitung die Mo— tiv; zu dem Gesetzentwurf, betreffend die Ausprägung von Reichs goldmünzen, und eine tabellarische Uebersicht über die für Rechnung des Deutschen Reichs zur Einziehung gelangten Landes⸗Gold⸗, Silber⸗ und Kupfermünzen folgen.

.— Im Verlage von J. F. Richter in Hamburg hat Alfred Friedmann, von dem an dieser Stelle schon früher gelegentlich dichterische Arbeiten besprochen wurden, eine Nov=lle Ersetz ter Ver lust ! erscheinen lassen, deren Handlung zu frivol erscheint, um wahre Symxathie zu erwecken. Nichtsdestoweniger zeigt Friedmann auch hier wieder seine dichterische Gestaltungsgabe und erweist sich als Meister in der poetischen Zeichnung landschastlicher Bilder. Von demselben Autor ist dei Otto Lenz in Leipzig (Salon- Hihlisthet) ein episches Gedicht in zwölf Gesängen: „Die Vestalin erschienen, dag uns in die altrömische Zeit zurücksährt. Von dem allgemeinen bistorischen Hintergrunde, der Zeit Jultus Cälarg beben sich die Gestalten der Dichtung lebentzycs' ab? Pie treff lich geschilderten Scenen auß dem Familien und dem offentlichen Leben Romg in dieser großen Epoche werden trotz des in der Wir mung (von Georg Ebers) ausgesprochenen schlechten Glaubeng fei auch in unserer Zeit aufmerksame Leser finden, und das um e, als die Erzählung auch inhaltlich unsere Antheilrahme erdient.

Die Verlage buchhandlung der Gebrüder Paetel hierselbst hat sich beeilt, das Prachtwerk Spanten (in e bn rh Theodor Simons, illustrirt von Professor Alex. Wagner in Mün⸗ en, Holzschnitte von Theodor Knesing in Munchen) noch zem Weih⸗ nacht feste fertig zu stellen. Mit den uns vorliegenden Lieferungen 24 29 hat das Werk in der würdi sten Weise durch eingehende Be= schreibung der Albambra und der sibrigen Prachtbauten in Granada seinen Abschluß erhalten. Der Verfasser hat in dem Werke in lebhaf⸗ ten Farben die Schönheifen Spanten geschil dert, und es ist ihm

lehrung des Lesergz iu thun gewesen. Professor Wagner bat den Text durch eigenartige, aus eigener Anschauung konzipirte Bilder illustrirt Lie der Holzschneider vorzüglich wiedergegeben hat. Die Berlagshandlung hat in der Aus stattung des Werks, zu welchem sie auch Original · Einbanddecken zum Preise von J 4 liefert, ibr Bestes gethan, um eine in jeder Beniehung für den Weibnachtstisch geeignete Gabe zu liefern. Nr. 19855 der Ill(ustrirten Zeitung“ (Leipig, J. J. Weber) enthält folgende Abbildungen: Graf Paul Haßzfeldi, der neue Staatssekretär des Deutschen Reichs. Nach einer Photographie von Abdullab Froͤres in Konstantinopel. Gad's Projekt einer Schiffz⸗ eisenbahn über die Landenge von Panama. Die kleinsten Men s ben: Lucia Zarate und Genecal Mite in der Piccadilly Hall zu, London. Die Frauen in Schillers Leben. Aus Heinrich Düntzers neuestem Werk Schillers Leben (Leipzig, Fueg' Verlag). 15 Abbildungen: Schiller. Nach dem Gemälde der Frau Simano⸗ witz. Schillers Mutter. Schillers aͤlteste Schwester Christo⸗ phine. Schillers jüngste Schwester Nanette. Charlotte v. Lenge⸗ feld. Karoline v. Benlwitz, geb. v. Lengefeld. Fharlotte v. Wol⸗ zogen. Charlotte v. Kälb. Henriette v. Wol zogen. Anna Maria Jakobina Stock. Margaretha Schwan. Johanna Dorothea Stoch. Bilder aus Ungarn; Ein Pferdedieb der Pußta. Original jeichnung von Emerich Greguß. Illustrationsproben aus Werken vom Weih⸗ nachts büchertisch: Aus Jakob von Falke's „Hellas und Rom“ (Stutt- gart, W. Spemann): Ein Blumenmarkt im alten Athen. Gezeich— net von Paul Thumann. Aus dem Prachtwerk Spanien“ (Berlin, Gebr, Paetel): Scene aus einem Stierkampf. Aus dem Prachtwerk „Indien in Wort und Bild‘ von Emil Schlagintweit (Leipzig, Schmidt und Günther): Tempel auf der Flußinfe! Srirangam in Indien. Jus Kate Greenaway's „Geburtgtaggbuch für Kinder“ (München, Th. Ströͤfery. Aus Julius Platzmanns Facfimile⸗Aug= gaben auf dem Gebiete der Amertikanistik. 2 Abbildungen.

Gewerbe und Hande.

Ueber die Hanauer Bijouterie ze. auf der Mel— bourner Ausstellung entnimmt der „Han. Anz.“ dem Mel⸗ bourner Blatt . Age“ folgenden Artikel, der gewiß in vielen Kreisen interessiren wird.

Der Kaiserliche Pavillon in der Gallerie des Seitenflügels, welcher den Platz einnimmt, auf dem der Baldachin am Tage der Eröffnung stand, üht jetzt fchon eine dauernde Anziehungskraft aug, obgleich die Fertigstellung seines Inhalts noch lange nicht beendet ist.

Der Schrank, welcher die Hanauer Gesammtausftellung birgt, glänzt von Juwelen und Edelsteinen. Ss sind acht Aussteller Hanaus, welche durch die Herren Schmedes, Erbslöh u. Co. reprä⸗ sentirt werden. Der Gesammtwerth wird auf 15600 Pfd. Sterl. geschätzt. Die Aussteller zeigen ihre verschiedenen Spezialitäten: G. A. Koiff stellt Ketten und Colliers in verschiedenen Mustern aus, Die Kollektion ist von gediegener vorzüglicher Arbeit und sebr reich⸗ haltig. Die Ketten von 18, und 26 karatigem Gold, viele daron massiv, andere in leichtem orientalischen Geschmack, sind sehr schön.

A. Voltz⸗Bier stellte Brochen, Anhänger, Armbänder und Me⸗ daillons aus. Dieselben theils mit Diamanten besetzt, theils emaillirt. Die Sachen sind von geschmackvoller Zeichnung und vorzüglicher Aus. führung. C. Bissinger Söhne haben reich in Edelsteinen ausge⸗ stellt. Unter anderem ein Diamantdiadem, welches einer Fürstin wür⸗ dig ist; ein reizend eleganter Schmetterling, Brochen Yin Perlen, Diamanten, Saphiren und Rubinen; ein sehr schöner Anhänger stent einen Vogel auf einem Zweig in Diamanten vor. Gin Tärkis— Collier mit Anhänger und Ohrringen, eine Camee mit grauen Perlen gefaßt, ein Kreuz in Brillanten, ein Ring mit großem Kabin und Diamanten und ein Bracelet mit einem Diamanten, Rubin und Smaragd von großem Umfang, sind alles hervorragende Gegen⸗ staͤnde in dieser Abtheilung. Ebenso ein prachtvoller Brillänt— ring und eine aus einem Opal geschnittene Camece. Geissell u. Hartung haben einige sehr große Saphire in verschie⸗ dener geschmackvoller Weise gefaßt, ausgestellt. Eins ihrer schönsten Stücke ist ein Diamantenkollter abwechselnd mit Perlen verziert, letztere his zu der Größe eines Spatzeneis. Dieser eine Gegenstand wird auf 700. Pfd. Ster!. geschätzt. Ferner ein prachtvolles Ärm— band mit drei sehr großen Smaragden in Brillanten gefaßt und mit Rubinen und Saphiren verziert, ein fehr schön gezeichnetes Bracelet mit in Diamanten, Rubinen und Smaragden imitirter Pfauenfeder. Eine gemalte in Perlen und Diamanten gefaßte Broche ist sehr ansprechend, ebenso eine Anjahl Ringe mit schwarzen Perlen und Diamanten. C. Hertel u. Sohn zeigen un einige prächtige aus Amethist geschnittene Cameen, deren Ausführung eine jsehr gute ist. Von künstlerischer Ausführung sind die Brochen, Schmetterlinge darstellend, deren Röcken aus Perlen und deren Flügel aus Opal gebildet ist. Von eben solchen verführerischen Ansehen sind die Topas⸗ anhänger und Amethistkreuze. Steinheuer u. Go. haben einen großen Theil glatter matter Bijouterie ausgestellt, nebst einigen hübschen Blätterbrochen in Brillanten. Diese Gegenstände sind alle von guter Zeichnung und schöner Ausführung.

Die Abtheilung von C. Colin u. Söhne strahlt in Bracelets von farbigen Steinen. Sehr schön sind die Vögel mit glänzend emaillirtem Gefieder auf Diamantzweigen sitzend. Ein imitirter Spitzenknoten in Brillanten als Broche ist von ausgezeichneter Ar⸗ beit. Die Shawlnadeln, die Dosen aus der Zeit Ludwig XIV., die Brochen nach Originaljeichnungen, Thiere und Blumen darstellend, sind vorzüglich ausgeführt. In dem nächsten und letzten Theil ziehen die Bracelets, Anhänger und Medaillons, verziert mit Saphir und Onix, unser Auge besonders an, die C. Kurr⸗Schuttner herüber gesandt und Lie sich durch ihre Pracht und geschmackvolle Zeichnung auszeichnen. Die geschnittenen Korallen und schwarz emaillirte Me⸗ daillonz erhöhen die Mannigfaltigkeit dieser schönen' Kollektion.

Die Hanauer Aussteller repräfentiren in vollem Maße die feinsten Bijouterie und Juwelenarbeiten Deutschlands und nehmen die volle Aufmerksamkeit der Besucher für sich in Änfpruch.

In derselben Abtheilung sieht man noch Gold, Silber und Elfenbeinknöpfe von E. Peine, Hamburg. Bernsteinwaaren von H. L. Perlhach, Danzig. Goldwaaren von Wilkens u. Dauger und Gold, und Silberbijouterie mit und ohne Edelsteine von Berg u. Co., Stuttgart.

Die Bremer Lebensversicherungsbank vergütet ihren Interessenten auch im Jahre 1881 eine Quote von 37 0so Nürnberg, 16. Dezember. (Oopfenmarktbericht von Leopold Held.). Die Tendenz des Marktes ist seit Anfang dieser Woche sehr ruhig und abwartend. Es zeigt sich geringe Kauflust; in Folge dessen konnten sich die vorwöchentlichen Preise nur schwach be— haupten. Umgesetzt wurden seit a,. ca. 350 Ballen, während die Zufuhren sich auf ea. 800 Ballen bezlffern. Es notiren: Markt⸗ waare 80-119 6, Gebirgshopfen 165 140 4, Aischagründer 75 bis 120 M1 , Hallertauer 75—-— 120 AÆ, do. Siegelgut 125— 140 4, Polen S5 == 145 , Württemberger 80 - 145 „S; Elsässer 70— 125 4 Wie man der „Sozial⸗Corr.“ aus Nürnberg berichtet, hat sich daselbst, um im gemeinsamen Zusammenwirken einen Schritt zur Besserung der soztalen Lage der unbemittelten, insbesondere der Ar⸗ beiterschichten, zu thun, ein Comité gebildet, welches behufs Be⸗ schaffung befriedigender Arbeiter⸗Wohnstätten die Konstitui⸗ rung einer Aktien Gesellschaft anbahnen wird, indem es einerseits in der Presse dem Publikum den Plan zur Kenntniß bringt, andrerseits in persönlicher Rücksprache mit speziell interefsirten, d. h. arbeitgeben⸗ den Mitbürgern die Beschaffung der Mittel betreibt. Da sich eine Anzahl der angesehensten Bürger für diefes genen, Unterneh⸗ men interessirt, so dürfte das Zuftandekommen desselben in sicherer Aussicht stehen.

Am sterdam, 16. Dezember. (W. T. B.) Bei der heute von der niederländischen Handels esellschaft abgehaltenen Zuckerauktion wurden 71 Barils Surinam zu 274 à 285 und 200 Boucants Surinam zu 23 4 23 verkauft.

Verkehrs⸗Anstalten.

Trie st, 16. Dezember. (W. T. B.) Der Lloyddamp fer Venus“ ist heute Nachmittag aus Konstantinopel hier einge⸗

dabei nicht allein

um die Unterhaltung, sondern auch um die Be— s t

Berlin, 17. Dezember 1880.

Eisenach. (Madbr. Ztg.) Das in Autsicht genommene Bülow ⸗Concert bierselbst ist gesichert und wird am 27. De—⸗ zember stattfinden. Es ist dies nach den Erfahrungen in Meiningen ein musikalisches Ereigniß. Für das letzte Concert in Meiningen am 19. d. M. waren bereits vor mebreren Tagen alle Plätze ver= geben; aus London und der Schweiz sind Besucher angemelder. Um das Publikum zu befriedigen, werden für die Generalprobe am 18. er. Billets ausgegeben.

Konzert⸗Haut. Gelegentlich der morgen, Sonnabend, statt- findenden Beethovenfeier werden das Septett (mit mehrfacher Besetzung der Streichinstrumente), die Sinfonie in C-moll, die Ouver⸗ turen; ‚Coriolan' und Egmont“, die Musik aus dem Ballet: Die Ge—= schöpfe des Prometheus“ und die Romanze in F-dur für die Violine von L. van Beethoven zur Aufführung gelangen.

Literarische Neuigkeiten und periodische Schriften.

Grundzüge der praktischen Politik. Unter Berück— sichtigung der betreffenden Werke von Dahlmann, Waitz, Mohl, Gscher, Bluntschli ze. Bearbeitet und herausgegeben von Di. jur. Luadw. Heinr. Schmidt. Leipzig, Druck und Verlag der Roß⸗ bergschen Buchhandlung. 1881. Ladenpreis 1 4M 50 3.

Ueber Handwerk und Innung. Ein Vortrag, gehalten in der Versammlung der Schuhmacher⸗Fnnung zu Wietbaden am 153. November 1889 von Dr. jur. H. von Strauß und Tornev, Königlichem Polizei⸗Direktor in Wiesbaden. Der Reinertrag ist für die Unterstützungskasse der Schuhmacher ⸗Innung in Wiesbaden be— stimmt. Wiesbaden. Verlag von Jurann K Hensel (C. Hensel).

Das Beiheft zum Militär⸗-Wochenblatt (Jahrgang 1880), herausgegeben von v. Löbell, Oberst j. D. (Berlin, Ernst Siegfried Mittler und Sohn) hat folgenden Inhalt: Ursprung und erste. Gestalt des preußischen Feldpredigeramtes. Von Grich Schild, Königlichem Divistonspfarrer der 8. Division.

Preußische Jahrbücher. Herausgegeben von H. von Treitschke, 48. Band, 6. Heft, Dezember 1880. Berlin, 1886. Druck und Verlag von G. Reimer. Inhalt: Altösterreichische Kulturbilder. (GChristian Meyer.) Aus Türkisch⸗Asien. Gesetz⸗· liche Maßregeln zur Bekämpfung der Trunksucht. (Dr. A. Baer) Julius Wolff. (Julian Schmidt.) Zur Fortsetzung von Gneisenau's Biographie. Parlamentarisches und konstitnutionelles System. Zur inneren Lage am Jahresschlusse. (Henrich von Treitschke, Von Dueigno nach Athen. (Politische Correspon— denz.) Erwiderung an Hrn. Th. Mommsen. (Heinrich von Treitschke.)

Jahrbücher für die deutsche Armee und Marine. Verantwortlich redigirt von G. v. Martes, Major. Bd. XXTXVII. Nr. 111. Heft 3 (Dezember 1880). Berlin. F. Schneider CL Co. (Goldschmidt Wilhelmi) Inhalt: Die französische Expedition nach Egypten (1798 1801) von Spiridion Gopcevie (Fortfetzungz. Chaꝛrakteristische Momente der Kriegführung im nordamerikä— nischen Secessionskriege (Schluß). Das Nachrichtenwefen zur Zeit des siebenjährigen und des deutsch-französischen Krieges 1870/1. W. Die Kriegstelegraphie und deren Bedeutung für die Armee. Die russischen und die chinesischen Streitkraͤfte mit Bezug auf den gegenwärtigen Konflikt zwischen Rußland und China. Studie Über die zur Ergänzung des Vertheidigungssystems der Nordostgrenze Frankreichs erforderlichen Maßnahmen. Umschau in der Militär⸗

üiteratur; Ueber die Fechtweise und die Gefechteausbildung des Ju— fanterie⸗Bataillons. Die Frage über die Landesbefestigung in Der Schweiz, von Ludwig v. Winterfeld. Planzeichnen, theoretische und praktische Anleitung zum Terrain- und Situationezeichnen, von Jila, Feuerwerks Lieutenant. Verzeichniß der bedeutenderen Äuffaͤtze aus anderen militärischen Zeitschriften (15. Oktober bis 15. November). Verzeichniß der bei der Redaktion eingegangenen neu erschienenen Bücher u. s. w. (15. Oktober bis 15. November).

Das Centralblatt für die gesammte Unterrichts verwaltung in Preußen (November Dezember - Heft) hat folgenden Inhalt: Verfahren zur Vermeidung eines Rechts streites zwischen stgatlichen Behörden. Unzulässigkeit des Rechtsweges gegenüber der Aufsichtebehörde in Streitigkeiten über die Verpflich— tung zur Leistung von Schulbeiträgen. Aufnahme von Zeschnungen über die bedeutenderen offentlichen Bauten nach deren Fertigstellung. Ergänzung der Vorschriften siber die Ausbildung und Prüũfung für den Staatsdienst im Bau und Maschinenfach. Einführung der Tonne zu 1000 kg als Gewichteinheit in die statistischn Ueber sichten, Berechnungen 2c. Aussetzung des Schulunterrichtes am Tage der Volkszählung, Mitwirkung der Lehrer, Ausschluß der Schüler. Tragung der auf Pfarrländereien treffenden Deichlasten. Zahl der Lehrer an den Universitäten 3c. im Winter 1879/80. Frequenz der Universitäten z. im Winter 1879780. Qualifikation für Assistentenstellen bei den medizinischen Universitäteinstituten. Bestä tigung der Wablen der Abtheilungsvorsteher an den tech= nischen Hochschulen ju Hannover und zu Aachen. Verleihung gol⸗ dener Medaillen an Künstler aus Anlaß der akademischen Kunstaus— stellung zu Berlin. Do5gl. aus Anlaß der Kunstausstellung zu Düsseldorf. Rechnungsmäßige Bebandlung nicht rechtzeitig abgeho⸗ bener staatlicher Bedürfnißzuschüsse für höhere Unterrichts anstalten.

Frequenz der Gymnasial 2c. Lehranstalten im Sommer 1879. Lehr= plan für den Unterricht und den Betrieb der Or stbaumzucht und des Gartesbaues in den Seminaren der Provinz Westfalen. Nothwendig⸗ keit der Ausstellung einer Berufturkunde für Lehrer schon bei provi⸗ sorischer Anstellung. Termin für die Turnlehrerinnenprüfung im Herbste 1880. Beschulung nicht getaufter Kinderchristlicher Eltern. Ausübung des Züchttaungerechtes in der Schule. Geltung der Aller— höchsten. KabinetéOrdre vom 14. Mai 1825 im Regierungsbezirk Wiesbaden. Den jum Schulhausban Verpflichteten liegt auch die Verpflichtung ob, bis zur Herstellung des Baucs Schulräumlichkeiten zu stellen bezw. miethsweise zu beschaffen. Nothwendigkeit genauer Ausführung der festgesetzten Pläne zu Schulbauten in Beziehung auf die Leistungen der Beiheiligten. Personalchronik.

Nr. 99 der Deufschen Landwirthfchaftlichen Presse“ hat folgenden Inhalt: Ueber Neuerungen im Molktrelbeirieke. Von Prof. Kirchner⸗Halle a. S. Ueber die Aufzucht von Krebsen. Von O. Micha. Ansäen einer Wiese. Von Wiesenbaumeister Kunze. Hufbeschlag für Ochsen. (Mit Abbildungen.) Von Prof. Zorn. Vickbäuchigkeit eines Fohlens. Von Prof. Dammann. Rechts⸗ verbältniß eines Gesammtarmenverbandes zum Landrathsamt und zum Kreizausschuß. Von Assessor von Oesfeld. Butterungsver⸗ fahren. Von Prof. Kirchner. Ameritanische Reitsäge. Von Bau⸗ rath Engel.

Sozial-Correspon denz. Allgemeine Ausgabe (heraus⸗

gegeben von Dr. Victor Böhmert und Arthur von Studnitz in Dresden) Nr. 49. Inhalt: Vorläufige Resultate der neuen Volkszäblung im Königresch Sachsen. Yer Einfluß des Noth⸗ standes auf die Lebentzyersicherung. Schutz gewerblicher Arbeiter. = Armenpfleger⸗ Erfahrungen. Gegen den Schnapz. Töchter⸗ beim. Die Einwanderung in die Vereinigten Staaten von Nord⸗ amerika. Arbeitt markt. Nr. 50. Inhalt: Weihnachtsbescheerungen. Bevölkerungs⸗ zunahme größerer Städte innerhalb der beiden letzten Volks ählungen. Wandervorträge. Die neuen Jahrereberichte der Fabrikinspek⸗ toren. Gegen das Vagabondenthum. Arbeits ma. kr

Redacteur: Riedel.

Verlag der Cppedition (Ressel). Druck W. Elsner

Vier Beilagen leinschließlich Börsen⸗ Vellage).

Berlin:

roffen.

Srste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

297.

. 2

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 17. Dezember. Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Herrenhauses empfahl bei der Debatte über die 7, 8 und 15 Herr Struckmann das von ihm und Herrn Bredt gestellte Amen⸗ dement, und erklärte sich gegen die Anträge der Kommission zu Alinea?2 des §.7, die juristisch unhaltbar seien und im Wider⸗ spruch mit der Reichs⸗Civilprozeßordnung ständen. Kein Richter würde sich nach 8. 29 der Civilprozeßordnung an solche Bestimmungen zu binden brauchen, wie sie von der Kommission vorgeschlagen würden. ö

Der Regierungskommissar, Geheime Ober⸗Justiz-Rath Kurl⸗ baum IL,, erwiderte, er theile diese Bedenken nicht. Der Kommis⸗ sionsbeschluß sage wesentlich dasselhe, wie die Regierungs vorlage. Nicht der Pfandschein, sondern die Eintragung in das Pfand⸗ buch begründe ein Pfandrecht. Um eine Härte gegen den Ver⸗ pfänder zu beseitigen, habe die Regierung im 5. 7 von der Präsentation des Pfandscheins Abstand genommen; die Kom⸗ mission fordere aber in 5. 15 die Rückgabe des Scheines, wie aber, wenn der Verpfänder ihn verloren habe? dann könne er nach 5. 8 der Kommissionsvorschläge erst 4 Wochen nach dem Fälligkeits termine das Pfand einlösen, gehe also der vom Gesetzgeber gewollten Wohlthat verlustig. Die vierwöchent⸗ liche Frist sei ebenfalls nicht klar präzisirt. Aus allen diesen Gründen bitte er um Ablehnung der Kommissionsanträge.

Graf zur Lippe vertheidigte die Kommissionsanträge aus praklischen Gründen. Die Regierungsvorlage lasse eine ganz neue Art von Betrügerei zu, indem der Verpfänder nach der⸗ selben seinen Pfandschein verkaufen und sich dann auch ohne den Pfandschein das Pfand einlösen könne, dem Käufer aber das Nachsehen lasse. Diesem Manöver suchten die An⸗ träge der Kommission vorzubeugen. ö

Der ö . Geheime Ober⸗Justiz⸗Rath Kurl⸗ baum II. bestritt diese Aussührungen. Das System der Regierung komme bei den Kommissionsanträgen nicht zum Ausdruck. . e .

Herr Dr. Beseler erklärte sich gegen die Regierungsvor— lage, welche einseitigen Formalismus zeige. Gerade die Aus— führungen des Kommissars hätten die Kommission veranlaßt, dem Pfandschein den Charakter eines Inhaberpapiers zu geben. Die Vorlage aber vermenge Legitimationspapiere und Inhaber⸗ papiere. Wolle manein wirksames Pfandgesetz, dann entscheide man sich für die Kommissionsanträge, wenn nicht, dann für die Regierungsvorlage. ö. .

Herr von Bernuth empfahl die Kommissionsanträge, wollte aber statt der vierwöchentlichen Frist in 8. 8 eine dreiwöchentliche. Er beantragte in Alinea 1 des Antrages der Kommission den Schlußpassus folgendermaßen zu fassen:

„Sind seit der Fälligkeit des Darlehns drei Wochen verflossen, so kann der Verpfänder das bis dahin nicht eingelöste Pfand auch ohne Votlegung des Pfaudschein? gegen Zahlung des Darlehns—⸗ kapitals und der Zinsen zurückfordern.“ . .

. von Schöning, der gleichfalls für, die. Beschlüsse der Kommission eintrat, bemerkte, er halte es für eine Forderung der Gerechtigkeit, daß der Verpfänder bei der Einlösung des Pfandes auch diejenigen Kosten trage, welche zum Zwecke des Verkaufes bereits entstanden seien und beantragte: „in dem Kommissionsantrage Zeile 2 zwischen den Worten „HZinsen,; und „jederzeit“ und am Schlusse zwischen den Worten SZinsen und „zurückfordern“ einzufügen: „sowie der zum Zweck des Verkaufs bereits entstandenen Kosten“ einzufügen.

Nachdem noch die Herren von Dechend und Struckmann nochmals sich für die Kommissionsvorschläge ausgesprochen, wurde die Diskussion geschlossen und nach einem Schlußwort des Referenten der 8.7 in der Fassung der Kommission, der 8. 8 gleichfalls nach den Anträgen der Kommission mit den von den Herren von Bernuth und von Schöning beantragten Unteramendements angenommen und entsprechend den Be⸗ schlüssen der Kommission der zweite Absatz des 5. 15 gestrichen. Der §. 9 wurde ohne Debatte nach den Anträgen der Kom— mission in folgender Fassung angenommen: .

„Der Pfandleiher ist berecktigt, das Pfand zum Zwecke der Befriedigung wegen seiner Forderung an Kapital und. Zinsen nach eingetretener Fälligkeit des Darlehns zu verkaufen. Die Erlangung eines vollstreckbaren Schuldtitels oder die gerichtliche Ermächtigung zum Verkauf ist nicht erforderlich.“ 26 Hinter §. 9 beantragt die Kommission folgenden neuen ga. einzufügen: .

. ,, hat eine Liste der zu verkaufenden Pfänder

nach den Nummern des Pfandbuchs unter Angabe des Tages der

Verpfändung und der Falliakeit der Forderung bei der Ortepolizei=

behörde vorzulegen und nach Festste llung der Richtigkeit dieses

Verzeichnisses durch die Ortepolizeibehörde die Liste dem Gerichts.

vollzieher als Unterlage für die Versteigerung zuzustellen. .

Die Herren Hache und Hasselbach erklärten sich gegen die⸗ sen Antrag, dessen Ausführung die Ortspolizeibehörden zu sehr belästigen würde, während Graf zur Lippe und Herr Bredt die Annahme befürworteten. Im Interesse der ärmeren Bevölkerung müßten die Ortspolizeibehörden sich dieser Uühe schon unterziehen. Der Regierungskommissar Geheime, Ober⸗ Justiz⸗Rath Kurlbaum II. erklärte, er könne ebenfalls die Einführung solcher Bestimmungen nicht billigen. Der Justiz⸗ Minister Br. Friedberg bat, der Regierung in dieser Beziehung freie Hand zu lassen, im Verordnungswege zu dem Erlaß einer solchen Bestimmung zu schreiten, nicht aber diese Fakultät in die starre Form des Gesetzes zu zwängen. .

Bei der Abstimmung wurde 5§. 9a. mit geringer Majori⸗ tät angenommen. . .

Im §. 10, welcher nach der Fassung der Regierungs⸗ vorlage lautet: .

Der Verkauf ist in öffentlicher Versteigerung durch einen Gerichtsvollzieher auszuführen. Gold und Silbersachen dürfen nicht unter ihrem durch Abschätzung festzustellenden Gold oder

Silberwerthe, Werthpapiere, welche einen Börsen⸗ oder Marktpreis

haben, nicht unter dem Tagescourse verkauft werden. Der Pfand⸗

leiher kann selbst bieten und erstehen. . 4 beantragte die Kommission, dem Absatz 2 folgende Fassung

u geben: - . . „Gold⸗ und Silbersachen dürfen nicht unter ihrem Gold oder

.

r

/

Berlin, Freitag, den 7. Dezember

der Tagekcours nicht erreicht, so können dieselben von dem Ge⸗ richtsvollzieher aus freier Hand zum Tage cours derlauft werden.

Herr von Dechend erklärte sich gegen diese Fassung und schlug vor, dem Alinea 2 folgende Fassung zu geben:

„Der Verkauf erfolat durch einen Gerichte voll tie ber. Werth⸗ papiere, welche einen Börfen⸗ oder Marktpreis haben, sollen aus freier Hand durch den Gerichtsvollzieher zum Tages eourse verkauft werden. Gold. und Silberwaaren dürfen nicht unter ihrem Gold- und Silberwerth verkauft werden. Der Pfandleiher kann selbst bieten und erstehen.“ ; .

Bei der Abstimmung fand dieser letztere Antrag die Zu⸗ timmung der Majorität. . ö.

t g 11 6 . ohne Debatte nach der Fassung Der Regierungsvorlage angenommen, ebenso §. 12 nach dem An⸗ trage der Kommission in folgender Fassung: .

„Ort und Zeit der Versteigerung sind unter allgemeiner Be— zeichnung der zu rersteigernden Sachen in einem von der Orts⸗ polizeibehörde für solche Bekanntmachungen zu bestimmenden Blatte bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist zugleich der Name des Pfandleihers und die laufende Nummer des Pfand; buches anzugeben. Die Bekanntmachung muß weyigstens zwei Wochen und höchstens vier Wochen vor dem Tage der Versteigerung und darf frühestens am Tage nach der eingetretenen Fälligkeit des Darlehn erlolgen . 6 2

Als . Ta. beantragte die , folgenden neuen

zaragraphen in das Gesetz einzufügen: , ö. gr mehrere er h durch dasselbe Geschäst zum Pfande bestellt, so ist der Verpfänder herechtigt, die Reihenfolge zu bestimmen, in welcher dieselben zum Verkaufe auszustellen sind. Der Verkauf ist einzustellen, sobald ein Betrag erlöst ist, welcher hinreicht, die Forderung des Pfandleihers an Kapital, Zinsen und Kosten zu decken.“ .

Auch dieser Antrag wurde ohne. Diskussion angenommen. Dem 8. 13 beantragte die Kommission im Absatz 1 folgende Fassung zu geben:

Jassung h reeht her hat unverzüglich nach erfolgtem Verkaufe des Pfandes den für den Verpfänder nach Abzug der Pfandschuld und der Kosten des Pfandverkaufs etwa verbleibenden Ueberschuß des Erlöses an den Verpfänder gegen Rückgabe des Pfandscheins zu zahlen oder für denselben nach Ablauf einer vierzehntägigen Frist die dicht abgehobenen Beträge bei der Hinterlegungsstelle des Bezirks (Gesetz vom 14. März 1879), zu hinterlegen. In gleicher Weise hat er die in Gemäßheit des vorhergehenden Paragraphen

se Vell

, , ,. . ne, n ,

freigewordenen Pfandstücke herauszugeben oder dieselben, insofern es Werthpapiere oder Kostbarkeiten sind, bei der bezeichneten Hinter

legungsstelle zu hinterlegen. . ee und den Absatz unverändert in der Fassung der Regierunge⸗ vorlage anzunehmen. Hierzu beantragten die Herren Bredt

Struckmann:

ö . in Absatz 1 Zeile 5 die Worte; „gegen Rückgabe des Pfand: scheins“ zu streschen; b. in Absatz 1 Zeile statt der Worte: zbei der Hinterlegungsstelle des Bezirks (GHesetz vom 14. Mai 1879), zu hinterlegenꝰ zu setzen: „bei der Ortsarmenkasse, un ter Beifügung eines betrrffenden Auszuges aus dem Pfand⸗ buche zu hinterlegen. Diejenigen Geldbeträge, welche nicht binnen Jahresfrist von den Berechtigten in Anspruch genommen sind, gehen in das Eigenthum der Ortgsarmenkasse über:; () statt des Schlußsatzes des Absatz : „In gleicher Weise hat us. s. w. bis hinterlegen? zu setzen: „In gleicher Weise ist bezüglich der in Gemäßheit des vorhergehenden Paragraphen freigewordenen Pfand⸗

stücke zu verfahren ;-. .

Nach einer längeren Diskussion, an der sich die Herren

Bredt, Struckmann, hr. Wever, Graf zur Lippe, Hasselbach

und der Regierungskominissar betheiligten, erhielt dieser

Paragraph bei der Abstimmung folgende Fassung.

„Der Pfandleiber bat unverzüglich nach erfolgtem Verkauf des

Pfandes den für den Verpfänder nach Abzug der Pfandschuld und der Kosten des Pfandverkaufes etwa verbleibenden Ueberschuß des Erlöses an den Verpfänder zu zahlen oder für denselben nach Ab: lauf einer vierzehntägigen Frist die nicht abgehobenen Beträge bei der Ortsarmenkasse unter Beifügung eines betreffenden Auszuges aug dem Pfandbuche zu binterlegen. Diejenigen Geldbeträge, welche nicht binnen Jahresfrist von den Berechtigten in Anspruch genommen sind, gehen in das Eigenthum der Ortarmenkasse über. Auf diese Hinterlegung ist in der Bekanntmachung der Ver— steigerung hinzuweisen. Ist dies unterblieben, so hat der Pfand⸗ leiher die erfolgte Hinterlegung in dem nach §. 12 bestimmten Blatte auf seine Kosten bekannt zu machen.“

Ferner wurde der 5. 14 nach kurzer Diskussion nach den Anträgen der Kommission und einem Unteramendement der Herren Bredt und Struckmann in folgender Fassung ange—

ommen:

. bei dem Verkaufe des Pfandes die Vorschriften der §§. 8 bis 12 (jetzt 85 8, 10, 11. 12) nicht befolgt worden, so hat der Pfandleiher die Kosten des Verkaufs selbst zu tragen und dem Verpfänder den durch den Verkauf verursachten Schaden zu er setzen, insbesondere denjenigen Betrag mit Zinsen zu fünf vom Hundert vom Verkaufstage ab zu jahlen, um welchen der Ven kaufepreis des Pfandes hinter dessen Werth zurückgeblieben ist. Entgegenstehende Verabredungen sind nichtig. Der Anspruch des Verpfänders verjährt in fünf Jahren. Der Lauf der Veriährung beginnt vier Wochen nach eingetretener Fälligkeit des Darlehns, oder, wenn der Verkauf des Pfandes später stattgefunden hat, mit dem Tage des Verkaufs.“ ö

Der Rest des Gesetzes die S5. 16 bis 22 beschftigt sich mit den öffentlichen Pfandleihe⸗Anstalten. Nach dem Re⸗ gierungsentwurf sollen die. Vorschriften U der Allerhöchsten Kabinetsordre vom 28. Juni 1826 für die Kommunal⸗-Leih⸗ anstalten fortan mit den Einschränkungen dieses Gesetzes auf das ganze Land angewendet werden. Die Kommission dagegen hatte die materiellen Bestimmungen dieser Allerhöchsten Kabi⸗ netsordre dem Text des Gesetzes einverleibt und die Aller⸗ höchste Ordre in dem zum 5§. 23 umgewandelten §. 16 für aufgehoben erklärt. ; .

Der Minister des Innern Graf zu Eulenburg bat um Ablehnung der Kommissionsvorschläge und Annahme der Re⸗ gierungsvorlage, da die neuere Gesetzessprache nicht unerheb⸗ lich von der von 1826 abweiche. In gleichem Sinne er— klärten sich auch die Herren Dr. Wever und Graf zur Lippe, und baten um Verwerfung der Kommissionsvorschläge. Die Majorität des Hauses entschied sich dem Wunsche des Mini⸗ sters des Innern gemäß.

Die Schlußabstimmung konnte nicht vorgenemmen werden, da es zunächst noch einer Redaktion der heutigen Beschlüsse durch die Kommission bedurste. Die Schlußabstimmung

Im weiteren Verlaufe der gestrigen (29) Sitzung setzte das Haus der Abgeordneten die General⸗ diskussion uber die drei folgenden Gesetzentwürfe fort: 1) die Berathung der Denkschrift über die Ausführung des Gesetzes vom 3. Februar 1880, betreffend die Bewilligung von Staats⸗ mitteln zur Beseitigung des durch Ueberschwemmung und Mißernte herbeigeführten Nothstandes in Oberschlesien; 2) die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Be⸗ willigung von Staatsmitteln zur Hebung der wirthschaftlichen Lage in den nothleidenden Theilen des Regierungs⸗ bezirks Oppeln; und 3), die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Betheiligung des Staates bei dem Bau einer Eisenbahn von Rybnik nach Sohrau, von Oppeln nach Neisse mit Abzweigung von Schiedlow nach Grottkau und von Creuzburg über Lublinitz nach Tarnowitz. Der Abg. Graf Clairon d' Haussonville gab, wie der Vorredner, dem Gefühl freudiger Genugthuung Ausdruck über den vorliegenden Gesetzentwurf, der in allen den Landestheilen einen lauten Wiederhall finden werde, denen die Regierung ihre Aufmerksamkeit zuwende. Die Vorlage erfülle von den großartigsten Gesichtspunkten aus die Ver⸗ heißungen des vorigen Jahres, jener altfridericianischen Maxime folgend, die freie Initiative des Staates zu ergreifen, sobald die Schäden erkannt und die Mittel zur Heilung festgestellt seien. Das Bild von den oberschlesischen Verhältnissen, welches die Denkschrift entwerfe, sei nicht rosig, aber es sei zutreffend gezeichnet. Gegenüber dem ersten Redner müsse er bemerken, daß Oberschlesien doch übler daran sei als andere Landestheile. Denke man an die hermetische Absperrung gegen Osten, an die voll⸗ ständige Stockung alles merkantilen Verkehrs gegen das Nachbarland, hauptsächlich durch den niederen Stand der Valuta in Rußland herbeigeführt. Denke man ferner an die eigenthümlichen. Wechselbeziehungen zwischen Landwirthschaft und Industrie in Oherschlesien, durch welche der ersteren bald die nothwendigsten Arbeitskräfte entzogen, bald in Zeiten in—⸗ dustriellen Niederganges in übergroßer Masse zugeführt würden. Die mangelnde Kenntniß des Deutschen und die an sich schöne, unter den bestehenden Verhältnissen aber beklagenswerthe An⸗ hänglichkeit an die Heimath hinderten den Abfluß der über⸗ schüssigen Bevölkerung nach Deutschland. Eine Folge der großen Bedürfnißlosigkeit des Oberschlesiers sei es, daß der Arbeiter nur so lange fleißig sei, bis derselbe seine geringen materiellen Bedürfnisse befriedigt habe. Die Vorlage sei um so freudiger zu begrüßen, als sie mit der materiellen gleichzeitig die geistige Hebung der Bevölkerung verbinde. Als die Grundursachen der mißlichen Zustände des kleinen Grundhesitzes in Ober— schlesien erwiesen sich unzweifelhaft die Parzellirung und die allgemeine Wechselfähigkeit. Eine Suspendirung des Parzel⸗ lirungsgesetzes halte er für dringend geboten. Betreffs der einzelnen Bestimmungen des Entwurfs theile er wegen des wictigsten Punktes, der Drainage, ganz die Auffassung der Regierung, indeß dürften die größeren Grundbesitzer von den Wohlthaten des Gesetzes nicht absolut ausgeschlossen werden. Was die Kreditgewährung angehe, so halte er die Verlegung des Schwerpunkts derselben in die Kreissparkassen für er⸗ sprießlich. Dankend begrüße er die für die Begründung neuer Schulstellen und Beihülfe für Schul und Erweiterungsbauten ausgesetzsen Summen. Er halte es für seine Pflicht, der Ver⸗ walkung des früheren Kultus-Ministers das Zeugniß auszu⸗ stellen, daß in den früher sehr wenig geförderten Schulver⸗ hältnissen Oberschlesiens seit dem Jahre 1873 erhebliche Ver⸗ besserungen eingeführt worden seien. Die Denkschrift gebe die genaueren Daten über die geringe Zahl von Schulen. In Folge dieses Uebelstandes kämen viel zu viel Kinder auf einen Lehrer und die Entfernung vom Heimatsort der Kinder bis zu den Schulen sei so bedeutend, daß ein regelmäßiger Schulbesuch beinahe unmöglich werde. Er bitte also dringend, in dieser Richtung helfend einzutreten. Der letzte Punkt betreffe die Zu⸗ schüsse zu den Eisenbahnen. Die Regierung habe in dieser Beziehung nicht selbständig vorgehen können, sondern habe mit Privatbahnen in Unterhandlungen treten müssen, Die dazu geführt hätten, daß in dem eigentlichen Nothstandsreviere Rybnik-Sohrau nur ein gewisses Fragment zu Stande ge⸗ kommen sei. Immerhin sei auch dies dankbar zu acceptiren, da bei der so thätigen Initiative des Ministers die Fortsetzung dieses Anfangs nicht fehlen werde. Was das Projekt Creuz— burg-Rosenberg-Lublinitz⸗Tarnowitz betreffe, so sei er über⸗ zeugt, daß die davon durchschnittenen Gegenden vollständig das Material dazu besäßen, dieser Verkehrsstraße Leben zuzu⸗ führen. Er erinnere an die umfangreichen Forsten und die reichen Thoneisensteinlager der betreffenden Kreise, welche früher die Holz, Kohlen⸗, Eisenindustrie dort in großen Schwung ge⸗ bracht hätte. Die Eisen bahn werde sie zu neuem Leben erwecken. Die Kreise Lublinitz und Rosenberg hätten mit den erheb⸗ lichsten Opfern Chausseen fast ohne Staatshülfe gebaut. Die beiden Kreisstädte hätten seit zehn Jahren mit hohen Kosten Etablissements zur Aufnahme von Militär errichtet; dafür solle man sie jetzt mit in das Eisenbahnnetz hineinziehen. Die Verhältnisse des Kreises gestatteten keine höhere Be⸗ lastung. Darum bitte er, das von der Regierung Verlangte zu bewilligen und auch in Zukunft keinen Zuschuß von den Kreisen zu verlangen. Ptüfe das Haus die Vorlage wohl⸗ wollend, und Oberschlesien werde demselben für seine Mit⸗ wirkung danken, indem es sich bemühe, nach allmählicher wirthschaftlicher Gestaltung, aber dann auch voll einzutreten als lebensfähiges Mitglied in den Organismus des Staates.

Der Abg. Parisius, der vor langer Zeit in. Oberschlesien gelebt, auch ein halbes Jahr lang in der Nähe von Noth⸗ standsbezirken als Hypotheken- und Vor nundschastsrichter fungirt zu haben angab, hielt gegen zu weit getriebene Zer⸗ splitterung des Grundbesitzes das Mittel der Suspendirung der Parzellirungsfreiheit für schädlich; das Erschwerungen der Parzellirung enthaltende Gesetz von 1853 sei unter Zustim⸗ mung aller Parteien aufgehoben. Die Beschränkung der Parzellirung werde nicht im Stande sein, den Eigenthümern ihren Besitz zu erhalten, da sie dieselben nicht hindern werde, Schulden zu kontrahiren. An eine Beschränkung der Wechsel⸗ fähigkeit aber sei bei der Stimmung des Reichstags nicht zu

Silberwerthe, Werthpapiere, welche einen Börsen⸗ oder Markt— preis haben, nicht unter dem Tages course verkauft werden; wird

wird deshalb in der auf morgen anberaumten Sitzung erfolgen. Schluß der Sitzung 4 Uhr.

denken. Den Grund der Mißstände erkenne er zum Theil