in der großen Ausdehnung des fideikommissarischen Großgrund⸗ besitzes. Die Schulen seien bis zum Minister Falk ver⸗ nachlässigt; wenn die Verbesserung der Schul verhältnisse sich wegen Mangels an Lehrern, die erst in dortigen Seminarien erzogen werden sollten, verzögere, möge die Regierung Lehrer aus anderen Gegenden durch Zulagen und das Ver' sprechen, sie nach einigen Jahren in ihrer Heimath zu ver⸗ sorgen, zeitweilig heranziehen. Bei den Drainagegenossen⸗ schaften die Darlehen an die Bedingung des Ausschlusses der Theilbarkeit der Grundstücke zu knüpfen, sei nicht empfehlens⸗ werth, da es von der Betheiligung abschrecken würde. Er bedauere, daß die bereits bestehenden genossenschaftlichen Tut für den Personalkredit nicht genügend berück— ichtigt seien, ja, daß eins derselben, der Vorschußverein zu Guttentag, der sich der schweren Aufgabe unterzogen habe, auch dem kleinen Grundbesitz Personalkredit zu gewähren, in der Denkschrift des Landraths von Bitter ungerechtfertigt angegriffen sei. Es würden aus den statistischen Jahres⸗ berichten und Briefen des Vorstands des Vereins von Schulze⸗Delitzsch Zahlen mitgetheilt, wonach dieser Verein bei stets wachsender Betheiligung der selbständigen Landwirthe nur an seine Mitglieder (zuletzt 720) Personalkredit zu 8 Proz. jührlicher Zinsen (oder 5 Proz. Zinsen und 3, Proz. viertel⸗ juhrlicher Provision) auf drei Monat gewähre und die Dar— lehen unter Abzahlungen prolongire. Zur Sicherstellung dieses Personalkredits dienten Kautionshypotheken; durch diese werde der Kredit kein Realkredit. Subhastationen habe der Verein in den letzten s Jahren nurg beantragt, während dersel be nach dem Bericht mehr als die Hälfte von 173 Subhastationen verschuldet haben solle. Als Adhärent sei er außerdem bei 39 Sub— hastationen betheiligt gewesen. Einen theilweisen Ersatz der ge⸗ zahlten Zinsen erhielten die Kredit nehmenden Mitglieder durch die Dioldende, früher regelmäßig 10 Proz, zuletzt Si Proz. und 7 Proz., der Geschäftsantheile. Der Ängriff auf den Vorschußverein sei um so bedauerlicher, als die deutschen Vorschußvereine zur Beseitigung des oberschlesischen Nothstan⸗ des über 30 9000 , abgesehen von Kleidungsstücken und Na— turalien, gesammelt und nach Oberschlesien gesandt hätten. Für den kleinen ländlichen Grundbesitz vermöchten die Vorschuß⸗ vereine der Städte auch Oberschlesien den nothwendigen Per— sonalkredit zu beschaffen, wenn sich alle intelligenten Kräfte bei diesen gemeinnützigen Instituten betheiligen würden. Mit Recht halte der Minister zur nothwendigen intellektuellen und sittlichen Erziehung der nothleidenden Bevölkerung und zur dauernden Verbesserung ihrer materiellen Lage die Mitwirkung aller ge⸗ bildeten Elemente für nöthig; dringend wünschenswerth fei dazu, daß man in den einzelnen Nothstandsbezirken diese Mitwirkung durch Kommissionen organisire, an denen neben Verwaltungs- und Justizbeamten auch Geistliche, Lehrer, Kaufleute, Gewerbetreibende, Gutsbesitzer — wo Genossen⸗ schaften existirten — auch deren Vorsteher theilnähmen. Ohne eine solche dauernde Zusammenfassung der ganzen gebildeten Bevölkerung werde dauernde Abhülfe nicht zu erzielen sein. Ter Abg. Freiherr von Huene bemerkte, die Vorredner hätten eine ganze Anzahl von Fragen berührt, mit denen er übereinstimme, nur den Standpunkt des letzten Vorredners könne er in fast keinem Punkt theilen; die Staatsregierung habe sich bemüht, die im vorigen Jahre versprochene Arbeit zu leisten; sie habe eine Kommifsion nach Oberfchlesien gesandt und genaue Informationen eingeholt. Er wolle diese Maß— regel nicht kritisiren, aber er müsse rückhaltlos anerkennen, daß der Kommissarius in jeder Weise seiner Aufgabe gerecht geworden sei. Allerdings litten dessen gründliche Ausfüh⸗ rungen darunter, daß derselbe durch die Kürze der Zeit, während welcher er dort gewesen sei, zu sehr auf Urtheile Dritter seine Behauptungen hätte stützen müssen. Was sei nicht alles Urfache dieses Nothstandes gewesen? Unglückliche Boden- und klimatische Verhältnisse, unbegrenzte Parzelllrungen, Hypothekenbelastungen außergewöhnlicher Art, Ausbeutung der finanziellen Nothlage durch Wucher u. s. w. Und diesen Thatsachen gegenüber wolle man sagen, der Hauptgrund liege in dem Charakter der Be— völkerung? Da könne man die glücklichste Bevölkerung hin— setzen und sie werde zu Grunde gehen. Wenn der Abg. Parisius auch den Großgrundlbesitz als Ursache des Nothstan— des hineingezogen habe, so habe er diese Behauptung zum ersten Male gehört. Der Abg. Parisius habe dabei auf den Fürsten Pleß exemplifizirt, dessen Kohlengruben nicht vollständig aus— genutzt würden. Es sei diese Behauptung schon wiederholent— lich widerlegt worden, und wolle er darauf nicht weiter zurück⸗ kommen. Die Königliche Staatsregierung habe in Aussicht genommh, hier Abhülfe zu schaffen, und mehr verlange seine Partei Nicht. Die Regierung habe die Mittel zur Verbesserung der Ertragsfähigkeit des Bodens und Besserung der wirth— schaftlichen Lage in Erwägung gezogen, die Beschaffung billigeren Kredits, Neuschaffung von Verkehrsmitteln durch neue Eisen⸗ bahnanlagen in Aussicht genommen. Zur Hebung der land— wirthschastlichen Kreise habe sie die Drainage vorgeschlagen. Für diese sei das Streben nach Genossenschaften unbedingt nöthig. Was nun die Parzellirungen betreffe, so sei dabei auch auf das Landeskulturedikt von 1811 hingewiesen worden.
So treffliche theoretische Gedanken dasselbe enthalte, so sei doch
der praktische Werth desselben um deswillen kein so bedeutender, weil der Individualität der Verhältnisse im Einzelnen zu wenig Rücksicht geschenkt sei. Er empfehle der Kommission, gerade die Frage der Parzellirung auf das Eingehendste zu prüfen. Wenn aber gesagt sei, daß die Parzellirungen nicht beschränkt werden sollten, so enthalte gerade der §. 7 dieser Vorlage eine solche Beschränkung, indem die einzelnen Drainagegenossenschafter in der Patzellirung ihrer Grunostücke beschränkt werden follten. Die Auferlegung einer solchen Bedingung sei berechtigt, weil hier eine zwangsweise Heranziehung der Grundbesitzer statt⸗ finde und Unterstützungen aus Staatsmitteln gewährt würden. Bezüglich des Kredits handele es sich weniger darum, Kredit Leuten zu schaffen, welche überhaupt keine Schulden hätten, sondern solchen, welche Schulden hätten, und dazu sei es erforderlich, den Kredit gleichsam zu konvertiren. Durch einen erheblichen Ankauf von Hypo⸗ theken müsse versucht werden, den Zinsfuß herabzudrücken. In dieser Beziehung könne besonders das Institut der Landschaften, deren Statuten allerdings revidirt werden müßten, nachhaltig helfen. Wenn erwähnt werde, daß die Landleute besonders häufig bei den Vorschußvereinen daselbst zu 8 Proz. Darlehen nähmen, so sei das nur ein Zeichen, daß sie in der größten Noth seien. Dann sei die Schulfrage berührt worden. Niemand werde die Bedeutung derselben in Abrede stellen. Das Centrum stelle ihr aber immer die Kirche gleich oder voran. Gerade für die dortigen Verhältnisse sei diese von der größten Bedeutung; ihre Einwirkung sei sür die individuelle Hebung des Volkes unentbehrlich; dieses Hauptförderungsmittel werde nicht eher wirken kön⸗
nen, bis der Kulturkampf beseitigt sei.
Dazu komme die Sprachenmischung in jener Gegend. Die große Masse spreche polnisch, und wenn er auch mit ö . die gestrige Aeußerung des Kultus⸗Ministers, daß die Bevölkerun vor Allem deutsch lernen müsse, begrüßt habe, so sei er do die Ansicht, daß man damit langsam und in vernünftiger Weise vorgehen müsse. Er wünsche vor Allem, daß man den Religionsunterricht in der Sprache geben lassen müsse, welche man als die Muttersprache der Kinder bezeichnen müsse, und welche für diese Gegenden die polnische sei. Er hoffe, der Kultus⸗Minister werde diesen Wünschen Rechnung tragen. Im Uebrigen stimme er dem Antrage, die Vorlage einer Kom⸗ mission zu überweisen, zu.
Der Abg. Büchtemann betonte, es sei unleugbar, daß die Zollgesetzgebung, das Verhältniß des großen Grundbesitzes zum kleinen und die mangelhaften Verkehrsbeziehungen einen Ein— fluß auf den Nothsland ausgeübt hätten. Die Hülfskassen übten dabei einen nützlichen Einfluß aus. Es werde Jedem auffallen, daß nur 90 600 M sür die eigentlichen Nothstands⸗ bahnen disponibel seien, dagegen 675 060 ½ für Gegenden, die außer dem Bereich des Nothstandes lägen. Solle eine Begünstigung von Landschasten eintreten, die der Aufhülfe nicht bedürften? Es scheine die Absicht zu sein, die Großgrund⸗ besitzer zu schonen und die übrigen Besitzer noch mehr anzu⸗ spannen. Bei Begründung der kurzen Bahn von Rybnik nach Sohrau sage die Regierung in der Denkschrift, die Ver⸗ handlungen mit den Privatbahnen seien gescheitert und hätten von Neuem den Beweis der Schwierigkeiten geliefert, eine dem Bedürfniß entsprechende Bahn von Sohrau nach der österreichischen Landesgrenze zu führen. Nun zähle die Re— gierung selbst die großen industriellen Etablissements in Soh⸗ rau auf und sage, der Getreidemarkt sei dort sehr im Flor. Bei den hohen Zöllen könne allerdings ein bedeutender Ein— fluß durch diese Bahn ausgeübt werden. In der nächsten Umgebung in Oesterreich werde diese Produktion wahrscheinlich keinen hohen Absatz finden, und wenn auch die Bahn für die Kohlenausfuhr von Erfolg sein könnte, so würde doch die Rück— wirkung auf die Distrikte nur eine geringe sein. Dasselbe gelte von den übrigen Bahnen; die Hauptindustriegegenden seien schon durch die vorhandenen Bahnen ebenso gut zu er⸗ reichen. Bei der Bahn von Oppeln nach Neisse handele es sich hauptsächlich um den Großgrundbesitz und man sollte eine solche Gelegenheit am allerwenigsten benutzen, um eine solche Begünstigung durchzusetzen. Die Bahn nach Neisse habe ein Interesse für den Verkehr der Rechten Oderuferbahn und man könne es derselben in Zukunft wohl selbst Aäberlassen, die Bahnen zu bauen, die sie für nothwendig halte. Er wünsche, daß die Kommission die hierfür geforderte Summe ablehne. Die Regierung hätte versuchen sollen, ob die Posen⸗Creuz⸗ burger Bahn nicht die Strecke Tarnowitz-Creuzburg ausbauen wolle, wie dies in ihrem Statut vorgesehen sei.
Der Abg. Dr. von Bitter (Waldenburg) erklärte, die wohlthätigen Erfolge der Agrargesetze ließen sich zwar im ganzen Lande nicht verkennen, in Oberschiesien sei aber diefe günstige Wir⸗ kung nicht vorhanden, weil die Bevölkerung nicht dazu reif gewesen sei; die Schlesier seien, wie der Minister im vorigen Jahre richtig gesagt habe, Kinder, denen man jetzt die Thä⸗ ligkeit von Erwachsenen zumuthe. Der Abg. Parisius habe den Großgrundbesitz angegriffen; aber neben demselben habe sich ungestbrt ein kräftiger Bauernstand entwickelt; der Groß— grundbesitzer habe in Schlesien den Wald erhalten, lasse man dem Großgrundbesitz nicht feine Stellung, so opfere man den Wald; außerdem sei der Großgrundbesitz in Oberschlesien ber ein— zige Träger der Kultur und müsse als solcher geschützt werden; die Behauptung, daß der Großgrundbesitz die Industrie hindere, sei einfach ein Märchen; Fürst Pleß, auf den der Abg. Parisius
seine Vorwürfe hauptsächlich gemünzt habe, habe der Kohlen— förderung durchaus keine Hindernisse in den Weg gelegt, son— dern diese im Gegentheil sehr unterstützt. Für die Bevor— zugung des Mobiltarkredits könne er sich nicht erklären, da dieser an der traurigen Lage mit schuldig sei. In ganz merk— würdiger Weise habe namentlich das Wechselausstellen überhand genommen; es seien in Kneipen Wechsel über 5— 10 Silher— groschen ausgestellt worden. Dagegen müsse dem Immobiliar— kredit aufgeholsen werden. Gegen den Vorwurf der Ver ächtigung des Lublinitzer Vorschußvereins müsse er entschieden pro⸗ testiren. Seine Aeußerungen darüber habe er nach bestem Wissen gemacht, und er habe in dieser Beziehung das Urtheil eines mit den dortigen Verhältnissen vollständig bekannten Mannes für sich. (Redner verlas dasselbe Er erkenne an, daß die Vorschußvereine in sehr vielen Gegenden segensreich wirkten, aber die Kreditfähigkeit stecke nicht in ihnen. Regierung werde allerdings bei der Drainage große Schwierig— keiten haben, aber wenn erst in einzelnen Gegenden die Er— folge der Drainage sichtbar geworden seien, dann werde ganz Oberschlesien danach begehren, und er zweifle nicht, daß die Regierung die 10 Millionen brauchen werde, die er voll und ganz zu bewilligen bitte.
Die Diskussion wurde geschlossen. Die Denkschrist der Regierung wurde hierauf für erledigt erachtet, die beiden Ge— setzentwürsfe nach dem Vorschlage des Abg. von Tepper⸗Laski einer besonderen Kommission von 21 Mitgliedern überwiesen.
Der Gesetzentwurf, betreffend die Zahlung der Be— amtengehälter und Bestimmungen über das Gnaden— Quartal wurde in erster und zweiter Lesung ohne erhebliche Debatte angenommen.
Hierauf vertagte sich 8 Uhr.
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das Haus um 4 Uhr auf Abends
— Die gestrige Abendsitzung des Hauses der A bge⸗ ordneten, welcher der Minister der öffentlichen Arbeiten Maybach mit mehreren Kommissarien beiwohnte, wurde vom Präsidenten von Köller um 8!“ Uhr eröffnet. Das Haus trat in die erste Berathung des Gesetzentwurses, betreffend die Herstellung mehrerer Eisenbahnen unter— geordneter Bedeutung ein. Der Abg. Dr. Thilenius sprach der Regierung seinen Dank dafür aus, daß es ihr ge⸗ lungen sei, die Vorlage noch in dieser Session einzu⸗ bringen, und daß damit endlich das erlöfende Wort gesprochen sei, welches den Nothstand des Westerwaldes dauernd zu beseitigen verspreche. Die zum Anfang des Bahntzaues gewählten Linien halte er für richtig, da man doch an einen vorhandenen Anschlußpunkt anknüpfen müsse, er bitte aber die Regierung eindringlich, nicht bei den Stichbahnen stehen zu bleiben, fondern fobald als irgend thunlich die Anschlüsse auch nach der Sieg und dem Ruhrgebiet herzustellen. Nur wenn dies geschehen sei, könne der Verkehr in vollem Umfang sich entwickeln. Daß die Gemeinden resp. die Interessenten zur Beschaffung des für die Bahn und die Nebenanlagen nothwendigen Terrains verpflichtet sein sollten,
sei freilich in Preußen hergebrachter Verwaltungagrundsatz, dessen Prinzip er nicht in diesem Augenblick diskutiren wolle. Er müsse aber auf die große Ungleichmäßigkeit hin⸗ weisen, die auf dem Westerwald hinsichtlich der Verthei⸗ lung der Beitragslast entstehe. Dieser Punkt müsse in der Kommission, welche die Vorlage zu berathen haben werde, einer genauen Prüfung unterzogen werden. Die Regierung habe die beschränkte Leistungsfähigkeit der Gemeinden durch Gewährung eines Zuschusses auf Höhe von einem Drittel der Bausumme anerkannt, und es sei zu hoffen, daß eine Er— höhung gewährt werde, falls es sich herausstelle, daß die Kräfte der Gemeinden nicht zureichten. Die Bevölkerung aber, der es an Intelligenz und Kraft nicht fehle, müsse nur rüstig Hand anlegen, um Industrie und Landwirthschaf kräftig zu entwickeln und den Bestand und Ausbau der Bahnen zu sichern.
Der Abg. Wagener (Stralsund) dankte für das Projekt der Bahn von Stralsund nach Bergen mit einer Trajektverbindung vom Stralsunder Hafen nach der Insel Rügen. Die Ausführung dieses Unternehmens beendige den gegenwärtigen Zustand, bei welchem die Insel Rügen vom Festlande während des Winters oft Wochen lang voll— ständig abgeschnitten sei.
Der Abg. Dr. Wehr (Conitz) erklärte, alle Vorredner hätten der Regierung Dank für die Vorlage gesagt; er könne das nur mit Beschränkungen thun; da seine Heimathsprovinz, West⸗ preußen, bei dem vorliegenden Gesetzentwurf ziemlich stief— mütterlich behandelt worden sei. Er empfehle dem Minister dringend, die baldige Inangriffnahme der Linien Berent— Hohenstein, Gnesen-Nakel-Conitz und Strasburg⸗Jablonowo. Betreffend die Linie Conitz-Laskowitz, so sei diese Linie fast nur aus militärischen Zwecken projektirt.
Der Abg. Engler schloß sich den Ausführungen des Vor— redners an, und suchte ziffermäßig nachzuweisen, daß die ge⸗ nannten Linien sür die Melioration des Landes eine erheblich größere Bedeutung hätten als beispielsweise die Linie Conitz⸗ Laskowitz. Er sei der Ansicht, daß jeder Kreis das Recht habe, durch eine Sekundärbahn dem großen Eisenbahnnetz an— geschlossen zu werden.
Der Staats-Minister Maybach erklärte, er hätte gewünscht, die Strecke Hohenstein⸗Berent und noch manche andere Linie vorlegen zu können, aber Gründe mannigfacher Art hätten die Negierung gehindert, allen berechtigten Wünschen zu entsprechen. Es sei auch richtig, daß manche jetzt noch nicht in Aussicht ge⸗ nommene Bahn unter dem Gesichtspunkt der Landesmeliora— tion vielleicht eine größere Berechtigung habe als die er— wähnte Linie Conitz-Laskowitz. Der Staat habe aber nicht allein Meliorationszwecke, sondern B
der Regierung
16
auch die Vertheidi—⸗ gungsfähigkeit des Landes bei dem Bau seiner Eisenbahnen zu berücksichtigen, und dieser Gesichtspunkt sei bei der Eifen— bahn Conitz-Laskowitz von hervorragender Bedeutung gewesen. Auch darauf habe die Regierung Rücksicht zu nehmen, daß sie vorzugsweise solche Linien zu bauen habe, bei welchen die Pri⸗ vatspekulation nicht in Konkurrenz trete. Sodann müsse die Regierung vor der Entscheidung über den Bau einer Bahn oft erst eine gewisse Entwickelung abwarten, um nicht später genöthigt zu sein, sich zu korrigiren, und endlich sei die Finanzlage des Staates in Betracht zu ziehen, welche ein gemäßigtes Tempo in der Ausführung der Bauten vorschreibe. Jedenfalls glaube er versprechen zu können, daß so bald als möglich eine weilere Reihe von Sekundärbahnen in Angriff genommen werden solle. erst erwähnten Gründe und Gesichtspunkte also seien es, die die Regierung bestimmt hätten, bei der vorgelegten Auswahl von Sekundarbahnlinien zu bleiben. Gewiß seien in allen Landestheilen Wünsche nach Vermehrung der Eisenbahnlinien laut geworden. Aber die Regierung dürfe vorerst nur den wirklichen Bedürfnissen und den berechtigten Wünschen entsprechen. Vielleicht nähmen sich solide Privatgesellschaften weniger wichtiger Sekundärbahnen an, denen er jederzeit Unterstützung gewähren wolle. Die Re— gierung hoffe endlich, daß auch auf diesem Gebiete die Durch⸗ führung des Staatseisenbahnsystems zum wahren Segen des Landes gereichen werde.
Der Abg. Quadt monirte die Ungleichheit in der Heran⸗ ziehung der Interessenten, die er nicht genügend motivirt er— achte. Er hoffe, daß die Linie Allenstein⸗Kobbelbude bald eine Weiterführung nothwendig machen werde. Für die Vorlage der Linie Allenstein-Johannesburg und Stralsund-Bergen spreche er der Regierung f Auch er bitte, die
Die
seinen Dank aus. Vorlage der Budgetkommission zu überweisen.
Der Abg. von Lattorff trug der Vorlage seine ganze Sympathie entgegen. Auch er halte den Bau der Bahn Stralsund-Rügen sür dringend nothwendig, da sie den vom Abg. Wagener erwähnten Nothstand zu beseitigen geeignet fei.
Der Abg. Berger erblickte in der Vorlage eine eminente Begünstigung des Ostens gegenüber dem Westen; von den geforderten 37 Millionen entfielen auf den Westen und die neuen Provinzen nur 6 Millionen. Westfalen habe die Eisen bahnen dem Minister gegeben, aber der Minister gebe West⸗ falen keine Eisenbahnen. Redner bezeichnete eine ganze Reihe von Sekundärbahnen, die Westfalen nöthig habe. An Stelle der unentgeltlichen Gestellung von Grund und Boden solle man lieber auf die Frachtgüter einen Lokalzuschlag legen, damit diejenigen, welche einen Vortheil von den Bahnen hätten, auch zu den Kosten beitrügen. Die jetzige Methode der Heranziehung der Kreise zu den Baukosten sei eine zu ungleichmäßige. Man sollte bei den projektirten Bahnen das Sekundäre und Lokale nicht zu sehr in den Vordergrund stellen, sondern auch auf einen späteren durchgehenden Verkehr rechnen. Nedner kritisirte dann in eingehendster Weise die einzelnen Bahnlinien und sprach namentlich seine Verwunde— rung darüber aus, daß man den westpreußischen Landestheilen eine so große Erleichterung gewähre, die man mit dem Noth⸗ stande begründe, den der Abg. Wehr noch kürzlich abgeleug⸗ net habe.
Der Abg. von der Groeben sprach in demselben Maße, wie die meisten Vorredner der Regierung seinen ungetheilten Dank sür die Vorlage aus, zumal Ostpreußen so gut bedacht sei mit Sekundärbahnvorlagen.
Der Abg. von Benda zog aus der heutigen Debatte und der Vorlage den Schluß, daß man zu festen Grundsätzen bezüglich des Sekundärbahnwesens kommen mlisse, zumal die verschiedenen Provinzen sich so verschieden zum Sekundärbahn⸗ wesen verhielten. Er hoffe, die Kommission werde mit aus— gleichender Gerechtigkeit alle Vorlagen beurtheilen.
Hierauf wurde die Diskussion geschlossen.
Nachdem hierauf die Vorlage der Budgetkommission überwiesen war, vertagte sich das Haus um 101½ Uhr auf Freitag Vormittag 11 Ühr.
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31283] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Maria Margaretha Louise Freers, geb. Peycke, Langestraße Nr. 50, Koopmann's Passage, Haus 151. zu Hamburg, vertreten durch den Rechks⸗ anwalt Dr. von Leesen, klagt gegen ihren Ehemann, den Schiffer Erdmann Christopher Freers, früher zu Hamburg, jetziger Aufenthalt unbekannt, wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage, dem Be— klagten aufzuerlegen, daß er innerhalb einer gerichte⸗ seitig zu bestimmenden Frist zu der Klägerin zurück⸗ kehre und nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist den Beklagten für einen böslichen Verlasser zu erklären und die zwischen den Parteien bestehende Ehe vom Bande zu trennen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Landgerichts zu Hamburg anf den 4. März 1881, Vormittags 95 Ühr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Hamburg, den 15. Dezember 1850.
Referendar Alexander, als Gerichtsschreiber des Landzerichts, Civilkammer JI.
lass! Oeffentliche Ladung. Nachdem der Tagelöhner Johannes Grimm in Oberkaufungen die Eintragung des auf den
Namen von Jacob Grimme
katastrirten, in der Gemarkung von Velmeden be—
legenen Grundeigenthums, als: . 3. 183 a. roth, Acker, 19 a 84 4m; e h üs Me,. z Rth w 18 835, Das hl
. ä Me Äck. 4 Rth. — 19. 30, Das Ul—
vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des Wechsels erfolgen wird. Marienberg, den 109. Dezember 1880. Königliches Amtsgericht. Ockhardt.
1260 Aufgebot.
Nachdem der Bergmann Hermann Gück J. von Hoof die Eintragung des auf den Namen von Hermann Gück kakastrirten, in der Gemarkung von Hoof belegenen Grundeigenthums, als:
I) Blatt 11 Nr. 7, Die neue Sorge, Hofraum,
1,07 Are,
2) Blatt 11 Nr. 8, Die neue Sorge, Hausgarten, O, 99 Are, . unter glaubhafter Nachweisung eines zehnjährigen ununterbrochenen Eigenthumsbesitzes in das Grund⸗ buch von Hoof beantragt hat, so werden alle die⸗ jenigen Personen, welche Rechte an jenem Grund vermögen zu haben vermeinen, aufgesordert, solche spätestens im Termin, am 26. April 18381, Vor⸗ mittags 11 Uhr, anzumelden, widrigenfalls nach Ablauf dieser Frist der bisherige Besitzer alt Eigenthümer in das Grundbuch eingetragen werden wird, und der die Anmeldung unterlassende Berech⸗ tigte nicht nur seine Ansprüche gegen jeden Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das oben erwähnte Grundvermögen er— wirbt, nicht mehr geltend machen kann, sondern auch ein Vorzugsrecht gegenüber Denjenigen, deren Rechte in Folge der innerhalb der Ausschlußfrist erfolgten Anmeldung eingetragen sind, verliert.
Cassel, den 6. Dezember 1880. Königliches Amtsgericht, Abtheilung 2. gez. Knatz. Vorstehendes wird bekannt gemacht. SEchmeelz, Gerichtsschreiber.
von G6. 1834 . roth, Acker, 11 2 76 am; unter glaubhafter Nachweisung eines zehnjährigen
ununterbrochenen Eigenthumsbesitzes in das Grund⸗
buch von Velmeden beantragt hat, so werden alle diejenigen Personen, welche Rechte an jenem Grund vermögen zu haben vermeinen, aufgefordert, solche bis spätestens den 109. Februar 1881, Mittags 12 Uhr, bei der unter eichnesen Behörde anzumelden, widri— genfalls der Antragsteller als Eigenthümer in dem Grundbuch eingetragen werden wird und der
die ihm obliegende Anmeldung unterlassende Be—⸗
rechtigte nicht nur seine Ansprüche jeden Dritten, welcher im redlichen Richtigkeit des Grundbuchs das obenerwähnte Grundvermögen erwirbt, nicht mehr geltend machen kann, sondern auch ein Vorzugsrecht gegenüber Den— jenigen, deren Rechte in Folge der innerhalb der oben gesetzten Frist erfolgten Anmeldung eingetragen sind, verliert. . Lichtenau b. Cassel, am 4. Dezember 1880. Königliches Amtsgericht. von Sprecher.
gegen
lztess. Zwangsversteigerung.
Da über das dem Gärtner J. F. Gloe in Langen⸗
felde gehörige, in Stellingen belegene und im Eidel⸗ stedt⸗Stellingen'er Schuld⸗ und Pfandprotokolle Band 8B. Blatt 229 beschriebene Grundstück nach Maßgabe des vollstreckbaren Urtheils des König— lichen Landgerichts zu Altona vom 10. Juli 1880 auf Antrag des Rechtsanwalts Meyn in Altona, als Mandatar des Maurers Heinrich Wilhelm Thiede in Lanaenfelde, wegen einer Schuld von 100 6 nebst 109 M½ 29 festgestellter Kosten der öffentliche gerichtliche Verkauf dieses Grundstücks im Wege der Zwangsrollsteckung verfügt worden, so werden Alle und Jede, welche an diesem Grund— stücke dingliche Ansprüche zu haben vermeinen, mit Ausnahme der protokollirten Kreditoren hierdurch bei Vermeidung der Ausschließung aufgefordert, solche Ansprüche binnen 6 Wochen nach der letzten Be— kanntmachung dieses Prollams, und spätestens
am 14. Februar 1881, Mittags 12 Uhr, als im Aufgebotätermine beim hiesigen Amtsgericht, Abtheilung V., Auswärtige unter gehöriger Pro⸗ kuraturbestellung, anzumelden.
Zum öffentlichen Verkauf dieser Besitzung ist Termin auf den 21. Februar 1881, Nachmittags 3 Uhr, im Hause des Gastwirths Schlüter in Stelliagen anberaumt, an welchem Tage die Kaufliebhaber sich einfinden wollen.
Der Ortsvorsteher Käselau in Stellingen wird auf Verlangen die Besitzung den Kaufliebhabern voreigen und können die Verkaufsbedingungen 14 Tage vor dem Termine im hiesigen Amts gerichte, sowie beim Ortevorsteher Käselau in Stellingen eingesehen werden.
Es wird bemerkt, daß die bloße Einsprache von irgend einer Seite, ohne daß zugleich die Befrie— digung des Klägers nachgewiesen wird, eine Be— rücksichtignng nicht finden kann und daß die Be— fitzzungen dem Höchstbietenden anspruchsfrei werden zugeschlagen werden.
uülltona, den 11. Dezember 1880.
Königliches Amtegericht, Abtheilung V.
3107 .
. Aufgebot.
Frau Christiane Wilhelmine, verehel. Uhlig in Okerhermersdorf, hat das Aufgebot eines am 23. Juni dieses Jahres in Käbnbaide von dem Pferde— händler Herrn Carl August Schönherr in Marlen— berg auf Christiane, verehel. Böttcher, in Kühn— haide gejogenen, von dieser acceptirten und am 26. September dieses Jahres an die eigne Ordre des genannten Schönherr zahlbaren, von Letzterem mit- telst Blancogiros ihr übertragenen Wechsels über 265 M beantragt. Der Inhaber des Wechsels wird aufgefordert, spaͤtestens in dem auf den 19. Fe⸗ bruar 1881, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotster⸗ mine seine Rechte anzumelden und den Wechsel
Glauben an die
ö Aufgebot.
2 Die Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer des Nachlasses des am 4. April 1880 zu Neu⸗ Ruppin verstorbenen Restaurateurs Adolf Reineck zu Neu ⸗Ruppin'er Weinberg werden auf Antrag des Pflegers dieses Nachlasses und der Benefieial⸗ erben des Adolf Reineck hiermit aufgefordert und geladen, ihre Rechte und Ansprüche bei dem unter— zeichneten Gerichte spätestens in dem anf den 8. März 1881, Vormitt. 11 Uhr,
Verhandlungszimmer Nr. III.,
J . a (. ! zugleich zur Fafsung und Verkündung des Ausschluß—
Friedrich v. Schultes zu Verlust gegangen ist, für kraftlos erklärt.
II. Hr. Advokat v. Schultes hat als Antrag⸗ steller alle auf das Aufgebotsverfahren erwachsenen Kosten zu tragen. .
München, den 13. Dezember 18580.
Der geschäfts leitende Gerichtsschreiber: Hagenauer. 31296 Das Kgl. Amtsgericht München . Abtheilung A. f. Civ. S. hat unterm 11. Dezember 1880 folgendes
Aufgebot erlassen:
Nachgenannte bayer, Grundrenten⸗ Obligationen, zu 40 verzinslich, Eigenthum der zur politischen Gemeinde Buch gehörigen Dorfgemeinde Rasch, K. Bezirksamts Parsberg, und auf den Namen dieser Dorfgemeinde Rasch vinkulirt, sind zu Verlust ge—⸗ gangen, nämlich: drei Stücke à 25 Gulden:
Serie oder Comm. Cat. Nr. 83294 Cassa Cat. Nr. 132744, 132745, 132746 vier Stücke à 100 Gulden:
S. oder Comm. C. Nr. 83724
Cassa Cat. Nr. 133474, 133475, 135476, 133477 zwei Stücke à 100 Gulden; S. oder Comm. C. Nr. 99785 Cassa Cat. Nr. 103106, 105107 ein Stück über 100 Gulden: S roder Comm. Cat. Nr. 99759 Cassa Cat. Nr. 163108.
Auf Antrag der Gemeindeverwaltung Buch er— geht daher in Gemäßheit Art. 69 des bayer. Aus⸗ jührungsgesetzes zur R. C. Pr. u. K. O. die öffent⸗ liche Aufforderung an den Inhaber der bezeichneten Obligationen —⸗ spätestens im Aufgebotstermin, nämlich am 30. Juni 1881, Morgens 9 Uhr,
Zimmer Nr. 19.1. ; Abth. A.
bei dem Kgl. Amtsgerichte München J. für Civilsachen seine Rechte anzumelden und diese Obligationen vorzulegen, widrigenfalls sie für kraft⸗
los erklärt werden. München, den 14. Dezember 1880. Der geschäftsleitende Gerichtsschreiber: Hagenauer. .
Auszug
30079)
urtheils bestimmten Termine anzumelden, andern— falls die Nichtanmeldenden der Rechtsnachtheil trifft, daß sie gegen die Benefieialerben ihre Än—⸗ sprüche nur noch insoweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen durch Befriedigung der angemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird. Nen⸗Ruppin, den 4. Dezember 1880. Königliches Amtsgericht. ) Veroͤffentlicht:
Becker,
i. A. Gerichtsschreiber.
lz1278) Aufgebot.
Am 16. März 1880 ist zu Lorenzdorf der Former Ernst Gottlieb Höregott, genannt Wünsch, — ge— boren am 3. April 1826 von der unverehelichten Johanne Christine Höregott — gestorben.
Auf Antrag des seinen Erben bestellten Pflegers Rechtsanwalts Klossowski hierselbst werden die unbe—⸗ kannten Erhen des Ernst Gottlieb Höregott hier— durch aufgefordert, ihre Rechte und Anspräche spä— testens in dem vor dem unterzeichneten Gericht
am 290. Oktober 1881, Vormittags 10 Uhr, anstehenden Termin anzumelden, widrigenfalls der Nachlaß des ꝛe. Höregott als ein herrenloses Gut dem Fiskus anheimfällt.
Bunzlau, den 8. Dezember 1880.
Königliches Amtsgericht. III.
Auszug.
Durch jetzt rechtskräftiges Ürtheil vom 12. No⸗
31285
zwischen den zu Nideggen wohnenden Eheleuten Maria Cäcilia Schnitzler, ohne Geschäft, zum Armenrechte belassene Klägerin, und Benedikt Heinen, Steinhauer, Verklagten, bestehende gesetz= liche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt, ver— ordnet, daß zwischen denselben vollständige Güter⸗ trennung stattfinden soll, und dieselben zur Fest— stellung ihrer Ansprüche und zur Auseinandersetzung vor den Kgl. Notar Funk zu Düren verwiesen.
Aachen, den 13. Dezember 1880.
J. Lürken, Rechtsanwalt.
Veröffentlicht gemäß §. 11 des Gesetzes vom 24. März 1879.
Aachen, den 14. Dezember 1880.
Der Gerichtsschreiber: Bewer.
31287 Das Kgl. Amtsgericht München ., Abtheilung A. für Civil · Sachen,
bat unterm 11. Dezember 1880 im Betreff des
Depositenscheines für den k. Advokaten von Schultes
dahier folgendes . Ausdschluß⸗Urtheil
erlassen und verkündet:
J. Es wird der dem k. Advokaten Friedrich von Schultes in München ausgestellte Depositenschein der bayer. Vereinsbank in München vom 11. März 1880 Nr. 818 über erfolgte Hinterlegung von 51 Pfandbriefen zu 4½ der bayer. Hypotheken und Wechselbank im Gesammtnominalbetrag von 58. M0 6 und von 2 Pfandbriefen zu 5o½ der Süddeutschen Bodenkreditbank im Gesammtnominal⸗ betrag von 1500 K, welcher dem k. Advokaten
vember l. Is. hat das hiesige Kgl. Landgericht die
Aufgebote verfahrens wegen Kraftloserklärung eines
vollstreckungssache des Handelsmanns Samuel Lasar
letztere in Scherlenheim wohnhaft, die gerichtliche Vertheilung des zu Folge Zwangsversteigerungspro⸗ tokolles des Kaiserl. Friedensgerichts Hochfelden vom 8. Mai 1879 aus der Versteigerung der den Schuld— nern zugehörig gewesenen, im Dorfe Scherlenheim und in den Gemeindebännen von Hochfelden und Scherlenheim belegenen Liegenschaften erzielten Er—⸗ löses im Betrage von 2890 M verordnet, und heute zur Erklärung über den gerichtlich gefertigten Thei⸗ lungsplan Termin auf Montag, den 31. Ja⸗ nuar 1881, Vormittags 9 Uhr, im Geschäfts—⸗ haus dahier bestimmt.
Der Schuldner Ehemann Lott wird demgemäß aufgefordert, in diesem Termine zu erscheinen, um von dem Theilungsplane Einsicht zu nehmen und spätestenß in diesem Termine bei Vermeidung des Aukschlusses etwaige Widersprüche gegen den Plan zu erheben.
Hochfelden, den 12. Dezember 1880.
Das Kaiserl. Amtsgericht. gez Grobhoffer. Zur Beglaubigung:
Nagel, Gerichtsschreiber.
— 9065 2 n, Bekanntmachung.
In der Aufgebotssache von Nr. 86 Ostrog, Kreuzprobstei (Hospitalwiese), ist in der öffentlichen Sitzung vom heutigen Tage auf Antrag des Pflegers, Rechtsanwalts Dr. Levy hierselbst, er⸗ kannt und verkündet worden:
Alle unbekannten Betheiligten werden mit
ihren Ansprüchen an die in der Zwangs—
versteigerung des Grundstückes Blatt Nr. 86 Ostrog, Kreuzprobstei, Hospitalwiese aus der
Post Abtheilung III. Nr. gebildeten Spezial⸗
masse (früher Aus ügler Thomas Niebiosa) jetzt
eingetragen Abth. III. Nr. 5 mit I55 S 29 8
ausgeschlossen. Dagegen werden den Thomas Niebiosa'schen Erben, nämlich: Il) der Franziska, rerehelichten Johann Himmel zu Königshütte, der Agathe, verehelichten Tagearbeiter Joseph Biada, der Caroline, verehelichten Mathes Hadam, ad 2 und 3 garten, der Wittwe Kunigunde Niebiosa, geborenen Scyrba, 5) des Johann Niebiosa, ibre Rechte an dem erwähnten Kaufgelderrückstande vorbebalten. Matibor, den 11. Dezember 1880.
Königliches Amtsgericht, Abtheilung IX.
31276 Gütertrennung.
Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bonn vom 18. No— vember 18890 ist die zwischen den Ebeleuten Her⸗ mann Reinhardt, Kaufmann, und Elise, gebornen Peil, zu Rhöndorf, bestandene eheliche Gütergemein schaft für aufgelöst erklärt.
. Donner,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
— — — — — —
Maurer
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Tagearbeiter aus Neu⸗
Durch Beschluß des Kaiserl. Amtsgerichts Hoch⸗ felden vom 6. November d. J. wurde in der Zwangs⸗ in Schweinheim, Glaͤubigers, gegen die Cheleute Johannes Lott L. und Ottilia Koelsch, ersterer früher Bannwart, in Scherlenheim wohnhaft, jetzt ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort abwesend,
Bei dem am 17. Juni 1880 in Toepliwoda ver—⸗
hafteten Arbeiter Ernst Kunert von dort sind 136 ½ 95 3 Geld vorgefunden worden, welche Kunert am 16. Juni 1880 auf der Chaussee zwischen
Peilau und Kleutsch gefunden haben will. Auf
seinen Antrag vom 30. v. Mts. wird der unbekannte Verlierer oder Eigenthümer des Geldes aufgefordert,
seine Ansprüche und Rechte spätestens in dem auf den 8. Februar 1881. Vormittags 19 Uhr, vor dem hiesigen Amtsgericht im Zimmer VI. anstehen⸗ den Aufgebotstermine anzumelden, widrigenfalls ihm nur der Anspruch auf Herausgabe des durch den Fund erlangten und zur Zeit der Erhebung des An spruchs noch vorhandenen Vortheils vorbehalten, 26 weitere Recht desselben aber ausgeschlossen wird.
Reichenbach u. d. Eule, den 7. Dezember 1880.
Königliches Amtsgericht.
. zt Beftanntmachung.
Durch Urtheil in dem Aufgebotstermin am 8. November d. J. ist erkannt:
I) daß alle nicht gemeldeten Ansprüche an die dem Hufner Hinrich Christian Mordhorst in Meimersdorf mittelst Kontrakts vom 23. April 1879 vom adel. Kloster in Itzehoe verkaufte, in der Grundsteuermutterrolle unter Art. 34 eingetragene sogen. Hofwiese und Widersprüche gegen die anspruchsfreie Zuschrift dieses Grundstücks zu dem Hufen« folio des gen. Hinrich Christian Mordhorst im Klösterlich Itzehoer Schuld und Pfand— protokolle für Meimersdorf auszuschließen und die beantragte anspruchsfreie Zuschrei⸗ bung stattzufinden hat; daß alle nicht gemeldeten Ansprüche und Rechte an die auf das Folium der Hauschildt⸗ schen Hufe zu Rönne im Klösterlich Preetzer Schuld⸗ und Pfandprotokoll C0. pag. 717 für den Landreuter Paul Hinrich Först pro⸗ tokollirte an seinen Sohn Wilhelm Carl Heinrich Först und hierauf von Letzterem an den Klostervogt a. D. Johann Christoph Rehr in Preetz cedirte Sbligation vom 2. April 1839 über 300 r. vorm. Crt. aus⸗ zuschließen sind und die Eintragung des Letz⸗ teren als des allein berechtigten Inhabers dieser Obligation auf dem obgedachten Folio stattzufinden hat.
Kiel, den 14. Dezember 1880.
Königliches Amtsgericht. Abth. J.
31275
Die mittels Aufgebotes vom 13. April 1880 aus- gerufenen Emil Heinrich Voigt aus Franen⸗ stein und Friedrich Eduard Franke aus Nassan sind mittels Ausschlußurtheils vom 10. Dezember 1880 für todt erklärt werden.
Königliches Amtsgericht Frauenstein, am 13. De⸗
zember 1880. Kuchler.
31290
, Zufolge des am 16. September 1880 verkündeten Ausschlußurtheils, ist die Urkunde, aus welcher im Grundbuche von Dorf Beesen Band II. Blatt 38 und Band IV. Blatt 143 und 149 in der dritten Abtheilung Nummer 9 beziehungsweise Nummer 1 vierunddreißig (34) Thaler zwei Silbergroschen ein Pfennig Erbegelder nebst vier Prozent Zinsen vom 18. Oktober 1844 ab für Sophie Dorothee Schmidt, jetzt Wittwe Baumgarten in Plötzkau eingetragen stehen, für kraftlos erklärt worden.
Alsleben a / S., am 3. Dezember 1880. Königliches Amtsgericht.
3 1282
feel den Antrag des Organisten a. D. Johann Jürgen Wiencke aus Rellingen werden der am 29. März 1354 zu Seelent geborne Steuermann Johannes Heinrich Theodor Nielas Wiencke, welcher am 7. Januar 1877 mit dem später als Wrack aufgefundenen Hamburger Dampfschiff „Spitz⸗ bergenꝰ von Christiansund nach Dundee in See gegangen ist und von dessen Verbleib nichts weiter bekannt geworden ist, sowie dessen unbekannte Erben aufgefordert, sich spätestens in dem auf den
24 Februar 1881, Vormittags 12 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine bei dem unterzeich⸗ neten Amtsgericht zu melden, widrigenfalls der Ver⸗ schollene für todt erkärt und sein Vermögen den sich legitimirenden Erben überwiesen werden wird.
Pinneberg, den 12. Dezember 1880.
Königliches Amtsgericht.
Wochen⸗Ausweise der dentschen Settelbanken. 3 1354 üUeversicht Ri 3 w 95 der Magdehurger Privathank. Activa. Netallbestand .. . Reichs · Kassenscheine Noten anderer B
782,491 14,960 63, 800
5, 210,632
903,360
50, 110
3, 000,000 600,000 5, 742
l, 936, 200
56, 507
971,869 251,705
,,, 1 Lombard / Forderungen. JJ Sonstige Activa ; Passiva. Grundkapital... Reservefonddz.. Spezial⸗Reservefondg . Umlaufende Noten Sonstige täglich fällige Verbind⸗ J 3 , Event. Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, im Inlande jzahlbaren Wechseln .
WJ 696, 665 Magdeburg, den 15. Dezember 1880.