1881 / 7 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 10 Jan 1881 18:00:01 GMT) scan diff

n . Inserate für den Der ichen Reichs und Fon

Preuß. Staats ⸗Anz . ger und das Central Handels-

register nim t an: die Königliche Exveditisn des TReutschen Reichs Anzeigers und Königlich

Oeffentlicher Anzeiger.

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 5. Fabriken 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladaungen

JInserate nehmen an! die Annoncen ⸗Expebttionen den Juvalidendant᷑ /, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Danube & Co.,

Erste Beilage

Industrielle Etablissements, und Grosshandel.

PEreußischen Staats- Anzrigers: Berlin 8Ww., Wilhelm ⸗Sraße Nr. 32.

*

u. dergl. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

* n. s. w. von öffentlichen Papieren.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete.

Terschiedene Bekanntmachungen. Literarische Anzeigen.

Theater- Anzeigen. 4 der Börsen- Familien- Nachrichten. beilage. X

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

E. Schlone,

Annoncen Bnureaus.

*

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

64 Zustellung mit Ladung.

Ludwig Vögeli der Dritte, Schiffer, in Speier wohnhaft, hat durch Rechtsanwalt Hecht in Franken thal gegen J. Johann Daniel Vögeli J., Ackerer, wegen der zwischen ihm und seiner verlebten ersten Ehefrau Anna Barbara Klähr, bestandenen Güter⸗ gemeinschaft, II die Kinder des Johann Daniel Vögeli J. und der Anna Barbara Klähr, als: 1) Johann Vögeli. Schiffer, 2) Konrad Vögeli, Tagner, 3) Ludwig Vögeli, Schiffer, 4) Maria Jo—⸗ hanna Vögeli Cigarrenarbeiterin, in Speier wohn haft, Ehefrau von Friedrich Höbl, Tüncher aus Speier, dermalen ohne bekannten Wohn- und Auf— enthaltsoctt abwesend, 5) den genannten Friedrich Höhl der Gütergemeinschaft wegen, 6) Anna Maria Vögeli, Cigarrenarbeiterin, Ehefrau von Carl Vogel, Schreiner, Beide in Speier wohnhaft, 7) Carl Vogel selbst der Gütergemeinschaft wegen, 8) Ka—⸗ tharina Vögeli, Cigarrenarbeiterin, Alle, wo nicht anders gesagt, in Speier wohnhaft, zum kgl. Land gerichte Frankenthal, Cicilkammer, Theilungsklage mit dem Antrage erkoben:

Es gefalle dem Kgl. Landgerichte, Kammer für Civilsachen, die Theilung der zwischen den Beklagten Johann Daniel Vögelt dem Ersten und seiner verlebten ersten Ehefrau Anna Barbara Klähr bestandenen Gütergemeinschaft und des Nachlasses dieser Letzteren zu verordnen, den kal. Notär Bastian in Speier mit diesem Geschäfte und das kal. Amts— gericht daselbst mit Ernennung, Beeidigung und Ein— weisung eines Sachversändigen zu beauftragen, dem Experten aufzugeben, die Masse abzuschätzen, die Basis der Abschätzung anzugeben, überhaupt sämmt liche durch die betreffenden Gesetze vorgeschriebenen Operatsonen in Gegenwart der Parteien oder nach deren gehöriger Beirufung zu verrickten und den über Alles anfzunehmenden Bericht dem genannten Notär zu Protokoll zu geben oder bei demselben zu hinterlegen, den genannten Notär zur Lizitation und Looseziehung eintretenden Falles zu ermächtigen, einen Notär als Repräsentanten der Abwesenden zu ernennen, sür den Fall sich ergebender Streitig keiten ein Gerichtsmitglied als Berichterstatter zu ernennen und den kgl. Landgerichtspräsidenten ein— tretenden Falles zur Ernennung eines anderen Be— richterstatters an dessen Stelle zu ermächtigen, end— lich die Vorwegnahme der Kosten aus der Masse zu verordnen, und die enstweilige Verfügung des kgl. Amtsgerichts Speier vom ersten September 1880 für rechtmäßig ju erklären und die Vorweg nahme auch dieser Kosten aus der Masse zu ver— ordnen.

zugleich

Der Kläger ladet die Beklagten mündlichen Verhandlung dieser Klage in die Sitzung des kgl. Landgerichts Franken⸗ thal, Civilkammer, vom Mittwoch, den drei⸗— undzwanzigsten März nächsthin, des Vormit—

tags neun Uhr, mit der Aufforderung, sich einen an diesem Ge— richte zugelassenen Rechtt anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der bewilligten öffenrlichen Zustel⸗ lung an den abwesenden obgenannten Bellagten Friedrich Höhl wird Vorstehendes veröffentlicht.

Frankenthal, den 4. Jannar 1881.

Der kgl. Ober⸗Gerichtsschreiber am fgl. Landaerichte daselbst. H. Denig.

Defsfentliche Zustellung.

Ehefrau des Töpfer Carl Ludwig

zur

oba Die

11

hat ihren Ehemann veitlaut, weil derselbe sie bö:

lich verlassen habe und beantragt:

rineipahter: den Beklagten schuldig zu erkennen der Klägerin seinen gegenw rtigen Auf⸗ enthalt anzuzeigen, ihr den Uebersiedelung nach seinem Wohnorte erforderlichen zu zahlen und sie in seine Wohnung behuf Fortsetzu g des ehelichen Lebens aufzunehmen;

8

jetzigen

eventnaliter: den Beklagten für cinen böslichen Ver⸗

lasser zu erklären, die Parteien be nde nach zu scheiden, den Beklagten sür den schuldigen Theil zu in der Ehe erzeugten z ei noch leben⸗ den Kinder der Klägerin und Beklagten zur Zahlung des vierten Theils seines Vermögens an Klägerin zu verurtheilen.

* Zur Verbandlung des Rechestreits ist Termin vor der Cinilkammer J. de Landgerichts auf Tienstasß, den 1. März 1881, Morgens 11 Utzr,

zwischen den

anberaumt Der Bekl gte, dessen Aufenthalt wird zu diesem Termine zu seiner Veitrefung einen gericht z beck

bei dem hi elassenen Anwalt zu bestellen. den 31. Dezembe⸗ Schweias Gerichteschreiber des Landgerichte.

sigen Land⸗

1880

. . ; i Spezia

Ta über das den ten sen gebörige, das li belegene und im Protokoll Vol. XI. auf Grund der

. 7 l⸗Konkurs⸗Proklam. 1èJohann Jacehb Meier st an er Donnerstraße sub Nt. II Otiensener Schuld⸗ und Pfand⸗ Fol. 43— 45 beschriebene Erbe vollstreckbaren Zahlungsbesehls des Königlichen Amtegerichte, Abtheilung 111b hierselbst vom 17. November 1880 und in Folge Antrages klägerischen Mandatars Rechteanwalis Jessen hier die Zwans e voll ureckung im Wege des Spezial- Von kurses erkannt ist, so werden Alle und Jede, welche an diesem Erbe aus irgend einem rechtlichen Grunde Ansprüche und Forderungen zu baben vermeinen, mit alleiniger Ausnahme der protocollirten Gläubiger, hierdurch bei Vermeidung

Smo⸗

lin ti, Anna Maria Torothea, geb. Meyer, zu Lubs ck; Agnete

Neuenwalde, beantragte Ediftalladung wegen Mor⸗ zu ihrer

Geldbetrag

Ehe dem Bande erklären, die!

zuzasprechen!

zember

dim durch die Ediktalladung

unbekannt ist, jeladen, auch aufgefordert,

(L. 8.) 720 den

in Ot

des

der Ausschließung von dieser Masse aufgefordert, solche binnen 6 Wochen nach der letzten Bekannt⸗ machung dieses Proklams und spätestens am 7. März d. J., Mittags 12 Uhr,

als dem peremtorischen Angabeter min, im unter⸗ zeichneten Amtsgerichte, Bureau Nr 5, Auswär⸗ tige unter gehöriger Prokuraturbestellung, anzu⸗ , und eine Abschrift der Anmeldung beizu⸗ ügen.

Zum öffentlichen Verkaufe des beregten Erbes ist Termin

auf den 28. Febrnar 1881

anberaumt worden, an welchem Tage, Nachmittags 5 Uhr, die Kaufliebhaber sich im hiesigen Amts gerichte, Zmmer Nr. 10, einfinden wollen. Die Verkaufsbedingungen können 14 Tage vor dem Ter— mine in der Gerichte schreiberei v. des unterzeich neten Amtsgerichts eingesehen werden.

Altona, den 5. Jaruar 1881.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung V.

ö Aufgebot.

Nachdem das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Todeserklärung des angeblich im Jahre 1854 nach Amerika ausgewanderten Albert von Hommer, eines Sohnes des zu Zerbst verstorbenen Appellations gerichts⸗Präsidenten Franz ron Hommer, Seitens der Brüder des p. Albert von Hommer beantragt, diesem Antrage auch (gefügt worden ist, so wird

der p. Albert von Hommtr hierdurch öffenilich aufgerufen, spätestens in dem auf den

14. Inli 1881, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Herzoglichen Amtsgerichte anstehenden Termine zu erscheinen, widrigenfalls der⸗ selbe durch das nach Schluß des Aufgebotstermins auf Antrag zu erlassende Ausschlußurtheil für todt erklärt werden und die Ausantwortung seines Ver— mögens an die berechtigten Erben erfolgen wird.

Zugleich werden etwaige unbekannte Erben oder Vermächtnißnehmer hierdurch geladen, spätestens in dem Termine vom 14. Juli 1881 ihre Ansprüche ror biesigem Herzoglichen Amtsgerichte geltend zu machen und zwar unter der Verwarnung, daß die Nachlaßregultzung und die Ausantwortung der Erb— schaft be w. des Vermächtnisses, sowie die Erthei⸗ lung des Erblegitimationsattestes an die bekannten legitimirten Erben bezw. Vermächtnißnehmer ohne Rücksicht auf Diejenigen, welche sich nicht melden, erfolgen wird.

Zerbst, den 5. Januar 1881.

Herzoglich Anbaltisches Amtsgericht. gez. Morgenroth. Ben laubigt: .

Zerbst, den 7. Januar 1881.

Steinmüller, Bur. »Assistent, Gerichtsschreiber i. V.

il. Vekanntmachung.

Auf Antrag des Goldarbeiters G. Weiß von hier ist durch das Ausscklußurtheil vom 10. d. M. der von dem Autragsteller angenommene und am 20.

Juli er, fällige Privatwechsel d. d. Berlin, den April 1880 über 230 für kraftlos erklärt worden.

Frankfurt a. / O., den 30. Dezember 1880. Königliches Amtsgericht. II. 642 Geschehen Amtsgericht Lehe I1 am 29. Dezember 1880 in öffentlicher Sitzung. Ge enwärtig: Amtsrichter Rodewyk, Sekretär Thiele. In Sachen, betr. die von den

Margaretha Heine, geb. Meinecke, in

tifikation der an porteur Obligationen der Provinz

Hannover vom 31. Dezember 1874, Serie IV., Litt. 4943 über je 100 Thlr.!

D., Nr. 4941. 4942 und oder 300 S6, erschien

2 * . Vorgelesen, genehmigt, ist folgendes Aunsschlußnrtheil verkündet:

Auf Antrag der Erben der Agnete Margareiha Heinz, geb. Neuenwalde, vertreten durch den Landwirth Johann Diedrich Heins daselbst, der Provinz Hannever, au gejertigt am 1874, Serie 364 Litt. . 4943, über je 100 Thlr.

91. De⸗

vom 30. Sertember 1879

auf heute acberaumten Armeldungstermine Inhaber

dieser Obligatignen nicht gemeldet baben, für ur gültig und wirkungsios

erkläst.

Zur Beglaubigung;

gez. NRodemys. Thiele. Pro ertractu:

Redewyk, Am merichter.

2

Gescheben Königliches Amtegericht Osten 11, 27. Dejember 1880. Anwesend:

Amtsrichter Oeltzen,

Sekretär Schuljze. In Sachen des J. und Genossen

H. H. Goldbeck in Neuhof Gläubiger gegen. den Schiffer Claus Heinrich Kröncke zu Basbeck, Schuldner, wegen Forderung resp. Besahneders „Hinrich“, erschienen im heutigen Verkaufstermine: * 4 . Vorgelesen, genehmigt, eräffnet: 1 16 . Alle Diejenigen, welche der öffentlichen Ladung? rom 2. November dies. Is. zuwider ihre dinglichen Ansprüche im heutigen Termine nicht angemeldet

Zwang verkauf des

Beglaubigt: gez. Oeltzen. Schulze. Pro extractn: Oeltzen, Amtsrichter.

1 Vorladung.

Der Jobann Arnold Schmitz I., Korbmacher, srüher zu Sotzheim wohnhaft, dessen Wohn und Aufenthaltsort unbekannt ist, und welchen zur Last gelegt wird: Im Jahre 1880 zu Bonn im Umherziehen das Gewerbe als Korbmacher ausgeübt zu haben, ohne im Besitze eines Gewerbescheines gewesen zu sein,“ Uebertretung gegen das Gesetz vom 3 Juli 1876, wird auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst auf Samstag, den 5. März 1881, Vormittags 9 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht zu Bonn zur Hauptverhandlung geladen. Auch hei unentschuldigtem Ausbleiben wird zur Hauptverhandlung geschritten werden. Bonn, den 4. Dezember 1880. . Eilena, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

lool Aufgebot.

Der Landwirth Gottlieb Geitner in Bahren und der Rentier Leberecht Wölfel hier haben das Auf— gebot folgender Urkunden, zweier sog. Sparkassen⸗ bücher beantragt, und zwar Ersterer: eines auf seinen Namen lautenden, über ein an jeden Inhaber rückablbares Guthaben von 663 S ausgestellten Schuldbuchs der städtischen Sparfasse hier, Nr. 4939, und Letzterer: eines auf den Namen seines Mündels Franz Rickard Dienemann hier lautenden, über ein dgl. Guthaben von 330 MS 95 8 Schuldbuchs derselben Sparkasse, Nr. 5734.

Der Inhaber dieser Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf

Dienstag, den 1. März 1881, Vormittags 11 Uhr,

vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur— kunden vorzulegen, winrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Pößneck, den 3. Januar 1891.

Das Herzogliche Amtsgericht. Schaller.

lic Bekanntmachung.

In die Liste der bei dem Königlichen Landgericht Berlin J. zugelassenen Rechtsanwälte ist der Rechtsanwalt Joseph Johannes Preraner, wohnhaft zu Berlin, eingetragen worden. Berlin, den 7. Januar 1881.

zu Eutin he dem unterzeichneten Amtsgerichte aufgegescen.

Erben der Wittwe Catharina

in hiesiger Brauerei nachstehendes Holj dem Bahnhose Neu⸗Cunersdorf der Markisch⸗Pose⸗ ner Bahn

Jag. 148

Wittwe Catharina Meinecke, zu werden die Obligationen bels ].

Nr. 49041, 4912, 300 MS, nachdem sich in

Totalitãt Brennhöljer aus vor⸗ schlage

rergeben

Königliches Landgericht Berlin JI. 615 . .

Der Rechtsanwalt Dr. Rudolph Georg Büsing hat die Zulassung als Rechtsanwalt bei

Eutin 1881, Dezember 293. Großherzogliches Oldenburgisches Amtsgericht.

(66565

Die Eintragung des Rechtsanwaltes Dr. Büsing

in der Liste der beim hiesigen Lan'gerichte zugslasse— nen Rechts nwälte ist gelöscht.

Lübeck, den 3. Januar 1881. Der Ptäsident des Landgerichts. Hoppenstedt.

Schweiß.

Gertkausfe, Verpachtungen, Dnbmissinnen re. Holzverkauf. Es soll den 24. d. M., Montags,

us den,

anliegen den Reviertheilen: Coritten, 200 Stck. Eichen Nutzenden und 150 Rmtr. je 1,1 M. langes Böttcherholz JI, II., III. und Pfablbolz, 19 Stck. Buchen ⸗Nutzenden und 3 Mtr. Nuß bol; Jag. i181 169 Nutzenzen u. 250 Rmtr. je 16,1 M langes Böttcher⸗ II.,. III. u. Pfahl bol, 450 Stück Kiefern⸗ Langhölzer u 45 Mir. Böttcherbol⸗z. Dicte, Jag. 183 100 Eichen Nutzenden und 10 Rmtr. Böttcherhols; Jag. 159 Eichen Nutzenden und 150 Rmtr. Böttcherhol! Grunow, Jag. 85 300 hölzer und 15 Rmte. dieser

—— Sic

Böottcherholz, Meviertheile 1 und im Wege der Lizitation öffentlich keistbietenden gegen gleich baare Bezahlung , wozu Kauslustige an dem gedachten Tage Vor— um 10 Uhr biermit

und

rerschie dene

1 175 .

Stadteisenbahn.

Berliner Vie Leferung von 324 tück ornamentirter gußeiser⸗

t Säulen nebst zu jehörigen

, Consolen und Scckeln im Ge⸗

= sammt gewicht ron rot 481 soll ungetbeilt im Wege werden.

vom 13. d.

. Tonnen

liegen Mitz. an in unserem Central⸗

Bureau hierselbst, Beetbosenstraße Ne. 1, zur Eir⸗ sicht ars und kör Vorsteher für 2 S, sowie Copie der Zeichnungen

nen ebendaselbst von dem Bureau⸗ Neuzebauer Abschrift der Bedingungen egen Ent⸗ richtung von 8 SW bezogen werden. Dieselben wer⸗ den jedoch nur an solche Unternehmer abgegeben, deren Qualififation uns bekannt ist resp. genügend nachgewiesen wird. Offerten sind versiegelt, portofrei

ausgestellten

Stck. Elchen⸗

200 Sick.

Stck. giefern Lang aus der! Kief⸗ rn die g jährigem Ein. an den ver

ingeladen werde 3.

der Submission; Die Zeichnungen und Bedingungen

ö

J Nachbenannte für unsere Bahnzwecke nicht mehr geeignete Oberbaumaterialien. als: 190090 Eg alte Stahlschienen verschiedener Profile, 158 000 Eg alte Eisenschienen verschiedener Profile in Längen unter 4m, 109320090 kg alte Cisenschienen wie vor in Längen über 4 m, 1688 0090 kg noch theilweise gute 9zöllige eiserne Hartwich⸗Schienen, 228 0009 Schrott in Schweißzisen von Kleineisenzeug ꝛc— Ibs G rs Schrott in Gußeisen von Hersstücken, 18000 kg Schrott in Schweißstahl von Weichen— zungen, 18000 kg Schrott in Flußstahl von Welchenzungen, 1600900 kg alte Weichen und Weichentheile, 27 900 kg alte Hartgußherzstücke, S000 k, alte Gaäßstahlherzstüdge, 18 006 kg alte Drehscheiben und Theile davon, 18 000 Eg alte Schiebeblühnen, 143 000 K Seitenlaschen verschie⸗ dener Profile, sollen im Submissionswege verkauft werden und sind die bezüglichen Offerten versiegelt, frankirt und mit der Aufschrift: „Submission auf alte Oberbaumaterialien“ versehen, svätestens bis zum 20. ds. Mts., Vormittags 9 Uhr, an uns einzureichen. Die Eröffnung derselben erfolgt an demselben Tage Vormittags 10 Uhr, in unserem Materialienbureau, Trankgasse Nr. 23 in Cöln, in Gegenwart der etwa anwesenden Submittenten. Die Formulare zu den Surmissionsofferten nebst Ver— kauféhedingungen und dem speziellen Verzeichnisse der Materialien, woraus die einzelnen Quantitäten, Kaliber und Lagerorte ersichtlich sind, können gegen Erstattung von 1 66 v—oäon unserem Materialien— bureau (Trankgasse 23) bezogen werden. Cöln, den 4. Januar 1881.

.

C50] Submission. Donnerstag, den 27. Januar 1881, Vormit—- tags 10 Uhr, sollen in der Königlichen Arth llerie⸗ Werkstatt zu Deutz eirea 5000 kg Abfälle von ge— schwärztem Blankleder im Wege der öffentlichen Submissien an den Bestbietenden verkauft werden. Postmäßig verschlossene und mit der Aufschrift: „Submission auf Lederabfälle“ versehene Offerten sind bis zum genannten Termin der unterzeichneten Direktion portofrei einzusenden.

Die Bedingungen können hier eingesehen resp. von hier bezogen werden.

f

Deutz den 4. Januar 1881. Königliche Direktion der Artillerie ⸗Werkstatt. ; I

Verschiedene Bekanntmachungen. 53 Bekanntmachung.

An Stelle des aus der Direktion geschiedenen Herrn Senator Dr. Kulenkamp ist Herr Senator Hr. Wilhelm Brehmer zum Mitgliede der Di— rektion erwählt worden. Die Direktien besteht demnach aus den Herren:

Anten Ferdinand Benda, Vorsitzender, Ernst Walther Brecht, Heinrich August Carl Krohn, Gottlieb Johannes Ferdinand Dahlberg, Senator Dr. Wilhelm Brehmer. Lübeck, den 6. Januar 1881. . Der Ausschnß der Lübeck ⸗Büchener Eisenbahn⸗Gesellschaft.

iz0! Allgemeine Dentsche Hagel⸗ Versicherungs-Gesellsa aft in Verlin.

Die Mitglieder unserer Gesellschaft werden hier mit gemäß 8. 14 des Statuts zu der ordentlichen Generalversammlung auf Dienstag, den 25. Ja⸗ nnar 1881, nach Berlin, Wiltzelmstraße 9, Vor⸗ mittags 10 Uhr, eingeladen.

Tagesordnung:

1) Berichterstattung, Vorlage des Rechnungk⸗ abschlu es und der Bilanz des Jahres 1880 behufs Ertheilung der Decharge.

2) Beschlußfassung über folgenden Antrag:

„Um Mißverständnissen rorzubeugen, wird hier⸗ mit beschlossen, daß alle diejenigen Mitglieder, welche ror dem im Versicherungs⸗Antrage von 1889 verzeichneten Kündigungs Termine die Wiederversicherung? · Verpflichtung pro 1881 nicht aufgekündigt haben, verpflichtet sind, wenn sie bis 1. Juni 1881 die Felrbfrüchte nicht deklaritrt haben sollten, bis spätesters 1. Juli 1881 eine Konventioralstrafe in Höbe des pro 1880 ge— zahlten, einfachen Beitrages zu jahlen.“

3) Wahl von Verwaltungéraths ⸗Mitgliedern ge⸗ mäß §. 5 des Statuts.

Berlin, den 10. Januar 1881. Der Verwaltangsrath. Gin her, Vorsitzender.

52 Die ordentliche Generalversammlung der Haundo⸗ verschen Vieh Versichernugs⸗Gesellschaft findet

statt am

Donnersag, den 3. Februar d. J Nachmittags 3 Uhr, im Direktion? lokale, berger str. 18.

Hannover, den 19. Januar 18381 Die Direktion. 8

Rulsen.

Calen⸗

Redacteur: Riedel.

Berlin: . Verlag der Ervedition (Kessel.) Druck: W. El ener.

Drei Beilagen

(einschließlich Boörsen · Beilage).

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1

Berlin, Montag, den 10. Januar

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

18831.

Aichtamtlich es.

Preußen. Berlin, 10. Januar. Im weiteren Verlaufe der vorgestrigen (32.) Sitzung setzte das Haus der Abgeordneten die erste Berathung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Verwendung der Jahresüber— schüsse der Verwaltung der Eisenbahnangelegen— heiten, fort. Der Abg. Büchtemann erkannte an, daß die Staatsregierung mit dieser Vorlage ihre Zusage loyal erfüllt habe, aber die Staatsregierung sage selbst in den Motiven der Vorlage, daß wesentliche Bedenken von der strengen Auf— fassung des Etatsrechts aus sich gegen die Vorlage geltend machen ließen, und er bedauere, daß diese Bedenken nicht weiter berücksichtigt seien; denn je mehr man sich in die Vorlage vertiefe, desto größer würden diese Bedenken. Eine Reihe von Voraussetzungen, von denen die Kommission im vorigen Jahre ausgegangen sei, treffe in diesem Jahre schon nicht mehr zu. Die Vorlage übertrage die Grundfätze der Privatwirthschast auf den Staatshaushalts— Etat, während doch die Differenz zwischen Privat- und Staats⸗ haushalt diese Uebertragung nicht gestatte. Jener sei nur darauf gerichtet, einen Gewinn zu machen, während der Staat, soweit derselbe die Ausgaben nicht aus eigenen Quellen be⸗ streiten könne, sich stets an die Steuerkraft des Landes halten müsse. Für den Staat seien die Eisenbahnen und alle der— artige Privatinstitute ein Theil seiner Gesammtwirthschaft, das Fehlende müsse ihnen durch Steuern gedeckt werden. Es sei deshalb ganz unrichtig anzunehmen, daß sich die finanziellen Resultate der Eisenbahnen mit denen des Staatshaushaltes im Ganzen decken müßten, daß man, wenn man Eisenbahnüberschüsse habe, auch Ueberschüsse im Staatshaushalt habe, und umge— kehrt. Vielmehr bewegten sich in überwiegender Mehrzahl die finanziellen Resultate ganz abweichend von dem Gesammt⸗ resultat des Staatshaushaltes. Die Eisenbahnen wiesen z. B. für den gegenwärtigen Etat Ueberschüsse auf, neben einem Defizit von 30 Millionen. Ihr Ueberschuß betrage rund son, Millionen, dem ständen gegenüber rund 60 Millionen Zinfen aus dem Anlagekapital, 12163 Millionen Zinsen von Staatsschulden sür gekündigte Prioritätsobligationen und für Aktien, die zur Zurückzahlung gelangten, 6 So0 000 c für bereits gekündigte Prioritäten und endlich 2 Millionen für schon vorher begonnene Bauten, für die in diesem resp. im nächsten Jahre noch bedeutende Summen aus den früheren Kreditgesetzen entnommen werden müßten. Rechne man endlich noch die 2200 00 & hinzu, die nach dem Gesetz für die Deckung eines Defizits in Anspruch genommen werden könnten, so ständen 81 Millionen dem Ueberschuß von 89 oder 90 Millionen gegenüben, eine Differenz von rund Sis; oder 9 Millionen Mark. Sobald also im laufenden Jahre nach dem Gesetzentwurf verfahren werde, so würde man das Defizit um diese Summe ver— größern und statt einer Anleihe von 30 Millionen eine An— leihe von 38 oder 39 Millionen aufnehmen müssen ohne Rück⸗ sicht auf etwaige Vermehrung der Matrikularbeiträge. Im vorigen Jahre habe die Summe nur 2 200 00046 betragen, um die es sich gehandelt habe, und damals habe der Fingnz— Minister erklärt, sich entschieden dagegen verwahren zu müssen, daß für 1879 80 2 200 000 6 zur Deckung des Defizits ver⸗ wendet werden könnten. Dagegen habe der Minister für die Zukunft erklärt, daß er kein Bedenken habe. Nun liege doch in diesem Jahre die Sache insofern bedenklich schlimmer, daß wenn schon im vorigen Jahre 2 206 600 6 nicht hätten zugenommen werden können, doch jetzt noch viel weniger 8“ Millionen zu dem Defizit hin⸗ zutreten könnten. Möglicherweise würden die Ueberschüsse der Staatsbahnen noch erheblich größer, er glaube sogar, daß man sie verdoppeln, also auf 17 statt auf 8i n Millionen sestsetzen lönnte, wenn man die Resultate des laufenden Jahres auch für das nächste als wahrscheinlich an⸗ nehme. Es würden dann für 1881 82 vielleicht 16—17 Mil⸗ lionen gelegt werden können und man würde dabei doch eine erhebliche Anleihe aufnehmen müssen für die Deckung des Defizits. Nun sei es doch ein ganz nutzloses Experiment, wenn man jetzt einen Fonds für die Eisenbahnüberschüsse ge⸗ winnen wolle, 8 Millionen mehr in den Etat einst lle, das Defizit um diesen Beitrag erhöhe und demnächst Mittel ge⸗ winnen wolle, um ein etwaiges Defizit der Stagtsͤbahnen zu decken. Das heiße doch im Wesentlichen nur Schulden, die man vielleicht später machen müsse, schon jetzt vorweg nehmen und die schlechteste Maßregel unter allen, die ergriffen werden könnten, sei doch jedenfalls die, Schulden vorweg zu nehmen, um etwaige Löcher für die Zukunft zu decken. Eine Garantie in den Vorschlägen der Regierung sei nicht zu finden, vielmehr werde unter Umständen in schlechten Zeiten ein Fonds gebildet werden, um in guten Zeiten aus diesem Fonds überflüssige Gelder herauszunehmen. Es sei von der größten Wichtigkeit die Frage, zu welchem Betrage des Kapitale die Eisenbahnschulden des Stagts angenommen werden sollten, und es hätten ja auch seit Jahren behufs Fest⸗ stellung dieser Frage Versuche stattgefunden. Daß dieselben nicht gelungen seien, liege daran, daß man von Anfang an nicht dasjenige gethan habe, was jede private Wirth⸗ schaft thue, daß man nicht Bilanzen über das Vermögen aufstelle und nach diesen zu ermitteln versucht habe, mit welchen Mitteln, mit welchem Ersolg die Wirthschast betrieben werde, und welche Ueberschüsse im Verhältniß zum Kapital blieben. Dieser Mangel treffe nicht nur das Eisenbahnwesen, sondern ebenso gut den Bergbau, die Hüttenwerke u. A. Ganz un⸗ richtig sei es, daß man diejenigen Ueberschüsse über einen be⸗ stimmten Zinssatz abrechne, welche man im Laufe der Jahre etwa gewonnen habe. Die Staatsregierung habe sich ausge⸗ rechnet, daß etwa 200 Millionen als zurückgezahlt anzusehen seien. Hätte man stets eine Bilanz aufgestellt, so wurde man 1 immer Ueberschüsse aus früheren Jahren auf das Anlagekapital anrechnen. Wenn man wissen wolle, wie sich die Eisenbahnen oder andere Institute verzinsten, so lönne man doch nur das dasjenige Anlage⸗ lapital in Berechnung stellen, wie es sich für das laufende Jahr gestaltet habe. Wenn dieses geschehe, würde sich die Berechnung wefentlich ändern, und das Haus habe dringende Veranlassung, die Rechnung in dieser Beziehung zu revidiren, damit man nicht wieder einen Ueberschuß von mindestens Sin

Millionen Mark in Jahren in Rechnung stelle, die nicht zu den guten gerechnet werden könnten. Die Kommission müsse ihre Aufmerksamkeit auf diesen Punkt besonders richten, weil auch danach die Frage sich entscheide, in welchem Maße die Eisenbahneinnahmen schwankten. Nach einer Erklärung des Ministers in der Kommission habe man für das frühere Staats— bahnnetz Schwankungen von 5—6 Mill. Mark annehmen können, mit Rücksicht indessen auf die Vermerrung desselben die rhei⸗ nische und Potsdamer Bahn seien damals noch nicht mit ein— geschlossen würde man bis auf 10—11 Millionen Mark gehen müssen, und es sei berechnet worden, daß ein Reserve⸗ fonds, der etwa 1 Proz. des Anlagekapitals betragen und 24 Millionen ergeben habe, die Sicherheit für zwei Jahre bieten würde. Nach den Resultaten sür die preußischen Staatsbahnen des letzten Jahrzehnts seien die Schwankungen allerdings er— heblich größer, und er wisse nicht, woher die vom Minister in der Kommission genannte Zahl herrühre. Die Schwankungen in den Ueberschüssen der Staatseisenbahnen seien seit 1872 fol— gende gewesen: Im Jahre 1872 hätten sie 5, 75 Proz. betragen, 1873 4,572, 1874 3,55, also 2 Proz. weniger als im Jahre 1872, im Jahre 1876 5,17 Proz., 1877 5,01 Proz., 1878/79 4,52 Proz. Man müsse natürlich von Prozenten des Anlage— kapitals reden. Bei den übrigen Staatsbahnen, z. B. bei der sächsischen habe er ermittelt, daß von den Jahren 1875—1877 ein Sprung nach abwärts von 2 Proz. gemacht sei, daß sich das Anlagekapital 1875 mit 6 Proz., 1877 mit 4,13 verzinst habe. Ebenso sei bei den badischen Staatsbahnen von 1874 bis 1877 das Erträgniß um ein volles Prozent gefallen, und zwar so, daß die Schwankung nach unten sich wieder durch eine Steigerung nach oben ausgeglichen habe. Es werde also, wenn man wirklich einen Eisenbahnreserve— fonds schaffen wolle, davon auszugehen sein, daß die Schwan— kungen äußersten Falles viel erheblicher sein könnten, als in der Kommission angenommen sei. Man habe bei allen Staats⸗ bahnen gesehen, daß die Verschlechterungen der Erträgnisse, auch bei den Privatbahnen eine ziemliche Zeit gedauert hätten, ehe sie wie— der nach oben gestiegen seien. Wolle man also in Wirklichkeit einen sicheren Eisenhahnreservefonds haben, so müsse man ihn erheb⸗ lich stärker dotiren, und man müsse die Summe von 34 Mill. Mark verdoppeln. Je größer die Summe werde, die auf diese Weise in den Eisenbahnreservefonds gelegt werde, um so größer sei der Einfluß, werde, und um so bedenklicher werde die Frage vom Standpunkt des Etatsrechts überhaupt. Das Abgeordneten— haus müsse doch jeder Zeit das Recht haben, mit der Staats— regierung zu erwägen, ob es nicht besser sei, die Ueberschüsse mit zu dem laufenden Etat zu ziehen, zu Steuererlässen zu verwenden und auf diese Weise die Reineinnahmen in den Händen des Landes selbst zu belassen. Das Haus werde ja selbst gesehen haben, daß die Vorschläge aus ganz ephemeren Thatsachen entstanden seien. Das Anlagekapital sei nicht mit Rücksicht auf die Schwankungen der Erträge festgestellt. Der zu Grunde liegende Gedanke, Preußens Staatsschuld durch den Staatseisenbahnbesitz zu decken, sei an sich vielleicht

der auf den Etat ausgeübt

sehr schön, aber für die Frage der der Ueberschüsse ganz unerheblich. Man eine Summe von 2200 000 66 als

habe ferner

diejenige

übernommen werden könnte; auch das sei auf Grund der da⸗ maligen Verhältnisse geschehen. Heute habe auch diese Summe keine Bedeutung mehr, da man für 1881/82 81“ Millionen von den Einnahmen des Staates absetzen und dem Reserve⸗ fonds zuführen wolle. Er möchte, daß die Kommission erwäge, ob dieser Eisenbahnreservefonds die Schwankungen verhindern könne, und ob derselbe nicht in Wirklichkeit die Verausgabung von Staatsobligationen auf einen späteren Zeitpunkt verlege, nicht aber die anderweitige Regelung der Ueberschüsse in besserer und wirthschastlicher Weise zur Folge haben könne.

Der Abg. Stengel bemerkte, man müsse nicht außer Acht lassen, daß das Haus zu der vorliegenden Frage im vorigen Jahre bereits Stellung genommen habe, und daß derjenige Theil der Kommissionsvorschläge, der die finanziellen Garantien be⸗ treffe, damals mit ganz überwiegender Majorität vom Hause angenommen worden sei. Der Gesetzentwurf sei nichts an⸗ deres, als die strikte Ausführung der vorjährigen Be— schlüsse des Hauses, und weise eigentlich nur redak⸗ tionelle Veränderungen auf. Er glauhe, die Ausfüh rungen des Vorredners seien nicht im Stande, die Gründe abzuschwächen, die für die finanziellen Garantien sprächen. Aehnliche Einwendungen hätten ja schon in der Kom⸗ mission des rorigen Jahres sorgfältige Erwägung gefunden, ohne aber einen besonderen Eindruck zu machen. Das Haus werde sich wohl auch in diesem Jahre über dieselben hinweg⸗ setzen. Seitdem der Staat seinen Eisenbahnbesitz nahezu ver⸗ doppelt habe, sei es unumgänglich nothwendig, die Bedenken gegen einen solchen Staatsbahnbetrieb durch entsprechende Gesetze abzuschwächen. Was wolle denn der Entwurf eigent lich? Derselbe wolle einmal den Einfluß abmindern, den die Schwankungen in den Erträgen der Staatsbahnen auf den gesammten Etat haben würden, und derselbe wolle zweitens die durch den Erwerb eines so großen Ve⸗ sitzes kontrahirte Schuld amortisiren. Betreffs des Reserve⸗ fonds slimme er mit dem Abg. von Benda nicht überein, er halte denselben für sehr nothwendig und erst wenn dieser Fonds die Höhe von 1 Prozent der Eisenbahnkapitalschuld erreicht habe, möge man an die Amortisation gehen. Für die Nothwendigkeit dieser letzteren spreche auch der Umstand, daß eine Anzahl von Nachbarstaaten durch gesetzliche Be⸗ stimmungen mit der Zeit in den VBesitz von Eisenbahnen kommen würden, ohne dafür Geldaufwendungen machen zu müssen. Es sei nothwendig, daß bis dahin das Anlage kapital amortisirt sei, damit Preußen dann lonkurrenz⸗ fähig sei. Er glaube, es sei die Pflicht der Volksvertretung, die die Verstaatlichung bewilligt habe, auch alle Garantien zu be⸗ willigen, die zur Abschwächung etwaiger Gefahren des Staagts⸗ bahnfystems dienen könnten. Der Vorredner habe bei seiner Be⸗ trachtung auf den gegenwärtigen Etat Bezug genommen; seine (des Vorredners) Berechnung des Defizits auf 30 Millionen Mark sei aber doch nicht richlig, da man doch nicht alle extra⸗ ordinären Ausgaben zum Defizit rechnen könne. Sehe man von

Schwankungen könnten. Die Staatsregierung hat von diesem Stantpunkt aus keine

be⸗ zeichnet, die zur Deckung eines Defizits im Staatshaushalt

solle.

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dem Steuererlaß ab, über den doch auch noch nicht das letzte Wort gesprochen sei, so könnte selbst in diesem Jahre etwas in den Reservefonds gelegt werden. Aber wenn auch nicht, dann doch sicher in den nächsten Jahren, da man doch begrün— dete Aussicht auf eine dauernde Besserung der Finanzen habe. Betreffs der geschästlichen Behandlung hätten seine politischen Freunde den Wunsch, daß die Vorlage an die Budgetkommis— sion verwiesen werde, da doch hauptsächlich finanzielle Gesichts⸗ punkte bei derselben in Frage kämen.

Hierauf ergriff der Finanz-Minister Bitter das Wort: Der Herr Vorredner hat bereits den Standpunkt dargelegt, von dem aus die jetzige Gesetzesvorlage betrachtet werden muß, d. h den Zusammenhang, in welchem dieselbe mit den Resolutionen hohen Hauses vom vorigen Jabre steht. Es wird erinnerlich sein, daß die wirthschaftlichen und finanziellen Garantien, die damals hier berathen und angenommen worden sind, gewissermaßen als ein Kompromiß zwischen der Regierung und dem boben Hause be— trachtet worden sind, um die Vorlage der Eisenbabnankäufe für die Privatbabnen möglich zu machen. Es wird auch wohl erinnerlich sein, daß der ganze Charakter dieser Verhandlungen dahin ging, der Staatsregicrung gewissermaßen eine bindende Verpflichtung für diese Garantien aufzuerlegen, während sich das hohe Haus wenigstens nach einer sehr präzise ausgesprochenen Bemerkung des Abg. Miquel vor⸗ behalten wollte, aaf einzelne Modalitäten der Frage nöthigenfalls zurückkommen zu können. Von diesem Gesichtspunkte aus, der ja kaum in Frage gestellt werden wird, ist das Gesetz aufgestellt worden, und die Sfaanzregierung hat es für ibre Pflicht gehalten, es so auf— uustellen, daß eine Abweichung des Gesetzentwurfes selbst von den Resolutionen darin nicht gefunden werden könne. Nun sind ja bei er Berathung des Gesetzentwurfs auch alle die Fragen, welche die finanzielle Seite derselben betreffen, zur Sprache gekommen. Es hat derhalb in den Motiven eine Stelle ihren Platz gefunden, welche dahin geht, daß die Staatsregierung „die von ihr gegebene Zusage erfüllt, indem sie unter Beiseitelassung derjenigen Bedenken finanzieller Natur, welche bei strenger Auffassung des Gtats—⸗ wesenß im Staate würden erhoben werden ksnnen, sich darauf beschränkt bat, die in der Resolution des Abgeordeeten⸗ hauses erhaltenen Grundsätze in die Form des Gesetzes zu bringen?“. Der Hr. Aba. Büchtemann bat ausgesprochen, es hätte die Regie⸗ rung diese Bedenken finanzieller Natur in die Motive aufnehmen sollen. Sie sind mit Absicht fortgeblieben, eben weil die Regierung sich nicht in die Lage setzen wou te, den Anschein zu gewinnen, als wollte sie auf diesem Wege gegen die von ihr angenommene Resolu⸗ tion des Hauses eine Bresche legen. Die Regierung hat die Be—⸗ denken finanzieller Natur auch schon im vorigen Jahre gebabt, aber gegen⸗ über den Anforderungen des Hauses, vor allem aber gegenüber der großen Wi btigkeit, welche sie der Frage beilegte, daß das Schwanken der Einnahmen der Staatseisenbahnverwaltung nicht dazu beitragen möchte, das Staatsbudget in eintretenden Fällen zu derangiren, hat sie sich dahin schlüssig gemacht, daß diesen Gesichtspunkten gegenüber die finanziellen Bedenken nur von untergeordneter Bedeutung seien, wenigstens nicht in erster Linie ihren Platz finden koͤnnen. Das ist der Grund, aus welchem in den Motiven nichts witer über di finanzicllen Bedenken aufgenommen worden ist. Im Allge⸗ meinen glaube ich, daß die Staatsregierung auf dem Standpunkte bleiben muß, dem sie im Vorjahre ditser Frage gegenüber und gegenüber der von allen Seiten des Hauses sehr bestimmt ausgesprochenen Forderung eingenommen hat, daß ge—⸗ wisse Garantien ge seben werden möchten, welche die Staatsvermal⸗ tung den schwankenden Gisenbahnerträgen gegenüber höher stellen

Veranlassung, in dieser Frage eine anderweitige Stellung einzu⸗ nehmen. Sollten von Seiten der Kommission oder von Seiten des hoben Hauses gegenüber dem Vorbehalt, der damals wenigstens von

einer Seite gemacht worden ist, anderweitige Anträge an die Staatè⸗ regierung heiantreten, so wird sie dieselben natürlich mit Aufm 1

samkeit in Erwägung zieben. Vorläufig kann sie nur eben auf dem Stantpunkt bleißen, den sie bei Einbringung dieses Gesetz's und bei Annahme der Resolution des hohen Hauses im rorigen Jabꝛe ein— genommen bat. . Der Abg. Kieschke erklärte, der Entwurf schließe sich zwar genau an die vorjährige Resolution an, er könne sich aber dadurch, daß er damals für finanzielle Garantien ge⸗ stimmt habe, nicht für verpflichtet erachten, den jetzigen Gesetz⸗ entwurf für etwas besonders Zweckmäßiges zu halten. Der Abg. Stengel führe als Grund für die Nothwendigkeit der Amortisation an, daß einzelne Nachbarstaaten nach längerer Zeit von selbst in den Besitz von Staatsbahnen kommen würden, und Preußen diesen gegenüber dann konkurrenzsähig sein müßte. Diese Argumentation setze voraus, daß man nach

Abstoßung des Anlagekapitals die Tarife so weit herabsetzen

[

könne, daß durch die Erträge der Bahnen nur noch die Ver⸗

waltungskosten gedeckt würden. Dieses Ziel erscheine natür⸗ lich auch ihm als sehr wünschenswerth, erreicht werde es wohl aber niemals werden. Er glaube auch nicht, daß man auf dem vorgeschlagenen Wege bald zu einer Amortisation ge⸗ langen werde, es werde wohl sehr langsam gehen, und es würde auch dazu gehören, daß die nächsten 59 Jahre für Preußen so ruhig verliefen, daß man in der Amortisation ununterbrochen fortsahren könne. Was die geschäftliche Behand⸗ lung der Vorlage betreffe, so glaube er, daß dieselbe der Budgetkommission zur Vorberathung überwiesen werden müsse, weil es sich doch um Finanzfragen handele. Es sei wenigstens nach seiner Ansicht gleichbedeutend, ob die Staatsschuld im Allgemeinen oder die Eisenbahnschuld amortisirt werden Die vom Abg. Büchtemann angeführten Zahlen halte er im Allgemeinen für richtig, nur muͤsse er bemerken, daß es sich hier nicht wie im vorigen Jahre um eine Rentabilitats⸗ berechnung handele, sondern um den Modus der Amertisation, und um diesen festzusetzen, komme es nicht darauf an, ob man die Eisenbahnkapitalschuld um ein paar Millionen höher oder niedriger annehme. Die Hauptschwierigkeit liege nach seiner Meinung in der gegenwärtigen Berechnungsweise, durch welche man gezwungen sei, die Rücklagen in den Reservefonds zu einer Zeit festzusetzen, wo die Schlußrechnung noch nicht be⸗ fannt sei. Dadurch komme es, daß man auf der einen Seite amortisire, auf der anderen sofort wieder Schulden mache; richtig sei das gewiß nicht. Er hoffe, daß manche Punkte der Vorlage in der kommissarischen Berathung noch eine nähere Beleuchtung finden würden. ö Demnächst nahm der Minister der öffentlichen Arbeiten Maybach das Wort: . Den aue fübrlichen Erörterr agen gegenüber, welche über diesen Gengenstand im vorigen Jahre in Ihrer Kemmissien und arch hier im Plenum gerflogen wurden, würde es. überflüisig sein, beute noch materiell auf die Sache üefer einzuzcken. Ich kin indessen durch elnige Bemerkungen der Herten Vorredner genöthigt, einige Punkte