1881 / 9 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 12 Jan 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Die Blumenausstellung des Vereins derung des Gartenbaues wird bereits am Sonnabend, d. 15. Ja- nuar, Mittags 1 Ubr, im landwirthschaftlichen Museum eröffnet und am Sonnlag, 16. Januar, Abends 10 Uhr, geschlossen. An bei⸗ den Abenden findet elektrische Beleuchtung statt. Der Reinertrag der

zur Befür⸗ wenig die Eigerschaften, die ihm mangeln: tiefere Gedankenkraft,

pfirchologische Auffassung und schanfe Charakteristik, wie in der Dich tung des ihm geistes verwandten , , . Mußte er daher bei den Illustrationen der Bibel fast überall scheitern, wo die Figuren die Hauptsache sind und nicht in größeren landschaftlichen oder architektonischen Gründen als Staffage verschwinden, so durste man gerade bei einer Dichtung wie der Rasende Roland“ umgekehrt die höchsten Erwartungen hegen.

Diese sehen wir nun in der That erfüllt, wenn nicht gar über troffen. Der phantastische Charakter der Dichtung verlangt fast überall eine Scenerie von üppig berauschender Pracht. Undurch⸗ dringliche Wildnisse trepischer Urwälder wechseln mit gigantischen Felskolossen wilder Hochgebirgsnatur oder mit architektonischen Scenerien, in welchen bald die Märchenpracht des Orients, bald der romantische Reiz des christlichen Mittelalters vorherrscht. Bewun— dernswürdig ist immer die geniale Gestaltungs kraft, die unerschöpf⸗ liche Phantasie, mit welcher der Künstler das Reich dieser Fo men— K welt sowie den bald erhabenen, bald lieblichen, bald üppin bestricken⸗ den Zauber der Natur zu schildern weiß. Nicht minder ist er in der unermeßlichen Weite des Meeres zu Haus und schildert uns Stürme und Schiffbrüche mit derselben packenden Gewalt.

Die uns rorliegenden Lieferungen des großartig angelegten Werkes, welches mit 51 Vollbildern und 525 in den Text gedruckten Holzschnitten illuftrirt werden soll, lassen in jeder Hinsicht Außer ordentliches erwarten. Die schoͤnen Schwabacher Lettern, der sorg— fältige Druck des Textes und der Illustrotiornen auf feinem Kupfer⸗ druckpapier, die ganze typographische Behandlung geben den Eindruck unübertroffener vornehmer Pracht; der ungemein mäßige Preis wird diese herrliche Gabe den weitesten Kreisen zugänglich machen.

Ausstellung ist zum Besten der Kaiser Wilhelm und Augu sta⸗ Jubelstiftung bestimmt. Die Gesellschaft der Garten⸗ freunde stellte in 2 am Freitag, d. 7. Januar, I goldene, 3 große silberne und 5 kleine filberne Medaillen zur Verfügung und ersuchte sämmtliche Gärtner Berlins und Umgegend, sich zur Ehre der Berliner Gärtnerei recht zahlreich an der Autstellung zu be—⸗ 1beiligen. Die Einsendungen von Pflanzen müssen bis zum Freitar, d. 14. Januar, Invalidenstraße 42, erfolgen, von abgeschnittenen Blumen bis Sonnabend früh. Anmeldungen werden schleunigst an Hrn. Universitätsgärtner Perring erbeten. Ihre Mazjestät die Kaiserir hat dem Verein eine geschmackvolle Porzellanvase als Ehrenpreis gestiftet.

Ariosts Rasender Roland, illustrirt von G. Dors metrisch übersetzt ron Hermann Kurz, eingeleitet und mit Anmer— kurgen versehen von Paul Heyse. Breslau und Leipzig. S. Schott laender. Von vorstehend genanntem Prachtwerk sind die Lieferungen 7 und 8 erschienen. In einer in der „Allg. Ztg.“ enthaltenen Kritik des Professor Dr. W. von Lübke über dieses Werk heißt es: Wir besitzen zwar von jenem präch— tigen Gedichte, das in fast einem halben Tausend ron Auflagen ver⸗ breitet und in die meisten modernen Sprachen übertragen ist, ver⸗ schiedene vollständige deutsche Uebersetzungen, von denen wir nur die von Streckfuß, Gries, Kurz nennen wollen, aber in die Hände der Frauenwelt und der Jugend wird man den ganzen Orlando Furioso doch nicht geben wollen, und so bleibt die köstliche Dichtung und mit ihr eine reiche Quelle von Genuß Tausenden von Gebildeten verschlossen. In Hermann Kurz fand sich der Dichter, der für das heitere Spiel dieser graziösen Verse den richtigen Ton zu treffen wußte, und so liegt eine Uebersetzung ror uns, die in treuem Anschmiegen an Sinn, Form und Ausdrucksweise des Dichters das irgend in unserer minder klangvollen Sprache Erreichbare bietet Nach dem frühen Tode des trefflichen schwäbischen Dichters hat Paul Heyse mit bekannter Meisterhand sich der Uebersetzung desselben angenommen, sie noch einmal durchgefeilt und „alle die Stellen, in denen der sinnliche Uebermuth des Dichters unverhüllt sein Wesen treibt, mit behutsamer Scheere zu beschneiden und die Sp̃ur kommen. Am Sonnabend endlich findet definitiv die erste Auffüh— des Weggefallenen durch leichte Uebergänge zu verwischen gesucht.“ rung von Bürgers ‚Adoptirten“ statt.

Man darf sonach erwarten, daß diese Eingriffe mit feinem poetischem Im Belle⸗Allianee⸗Theater kann das wirkungsvolle Takt geschehen und dadurch das klassische Werk Ariosts sich zu einem Lustspiel ‚Wohlthätige Frauen? von A. LArronge nur noch zwei— deutschen Familienbuch gestalten werde. mal in Szene gehen, da desselben Veifafsers Novität „Haus

Paris, 10. Januar. (Fr. Corr.) Auf der Ostbahn hat sich ein schweres Unglück ereignet. Auf der Station Mezy (in der Nähe von Chateau Thierry) stieß der von den Ardennen kommende Personenzug mit einem Guüterzuge zusammen. Zehn Passagiere und drei Postbeamte wurden sehr schwer verletzt, der Heizer todt unter einem Wagen hervorgezogen.

Im Residenz⸗Theater tritt Fr. Hedwig Niemann Raabe am Freitag, den 15. d. M., zum letzten Male als „Frou-⸗Frou“ auf. Morgen Donnerstag wird, entgegen der ursprünglichen Bestimmung, das Wolffsche Lustspiel ‚Die Junggesellensteu r“ zur Aufführung

Den äußeren Anstoß zu dem Unternehmen haben ohne Lonei“, welches im Wallner-Theater morgen bereits seine 26. Auf— Zweifel, die Doré'schen Kompositionen gegeben, die allerdings führung erlebt, am Sonnabend hier zum ersten Male gegeben werden für sich allein schon einen solchen Versuch rechtfertigen. Vielleicht soll, und zwar in derselben Besetzung wie am Wallner ⸗Thrater.

in keinem seiner Werke ist der glänzende französische Illustrator so ganz auf seinem eigentlichen Boden wie in diesem. Nirgends unterstützen ihn seine reichen Gaben, die unerschöpfliche Phantasie, der Sinn für das Märchenhafte, Romantische, für Humor und neckischen Uebermuth so sehr wie hien; nirgends vermißt man so

Wir haben somit sebr bald wieder Gelegenheit, Hrn. Di ektor Th. Lebrun dort als Gast zu begrüßen. Für die beiden letzten Auffüh⸗ rungen von „Wohlthätige Frauen“ sind halbe Preise, erstes Parquet 14650 , angesetzt.

Literarische Neuigkeiten und vperiodische Schriften.

Bericht über die Verhandlangen des neunzehnten Kongresses deutscher Volks wirthe in Berlin am 21, 22. und 23. Ofteber 1880. Im Austrage der ständigen Deputation herausgegeben durch M. Broemel. Berlin, 1880. Verlag von Leonhard Simion.

Arbeiter Katechismus. Die einfachsten Lehren der Volkz— wirthschaft und des gewerblichen Verkehrs in leichtfaßlicher kateche⸗ tischer Form. Bearbeitet von Val. Funk, Lehrer an der Großh. hefs. Strafanstalt Marienschloß. (Verfasser einer gekrönten Preig⸗ schrift über Verfassungskunde.) Gießen. Verlag von Emil Roth. 1881. (Preis 80 8)

Sojzial⸗Correspondenz (herausgegeben von Dr. Victor Böhmert und Arthur von Studnitz in Dresden). Allgemeine Aus— gabe. Ni. 1. Inhalt: Der diesjährige Gesindemarkt in Dresden. Sozialismus und Christenthum. Unterstützungen Durchreisender in Dresden. Frauen und Kinderarbeit in sächsischen Bergwerken. Zum Kampfe gegen Almosenmißbrauch. Ein Vorschlag. Streitfragen im deutschen Genossenschaftsrecht. Der Arbeitsmarkt.

Nr. 2. Inhalt: Schonung der Augen. Schutzvorrichtungen für gewerbliche Arbeiter. Kinderbettelei. Schnaps -Konsum ⸗Vereine. Preisaufgaben. Das Bier in München. Arbeitsmarkt.

Mittheilungen der Handelskammer zu Fran kfurt a. M. Inhalt: Aus den Verhandlungen der Handelskammer zu Frankfurt a. M. Eisenbahnkonferenz zu Frankfurt a. Ni. am 29. Dezember 1880. Nue Börse ju Frankfurt a. M. Aufer—⸗ ordentlsche Generalversammlung am 24. Dezember 1880. Handel, Schiffahrt und wirthschaftliche Verhältnisse der Kolonie West

australien. Die Einführung der Telepbonie in Frankfurt a. M. Deutsche Interessen in San Franzisko. Eingänge bei der

Handelskammer im November 1880.

Deutsche Landwirthschaftliche Presse. Nr. 3. Inhalt: Zur deutschen Münzfrage. III. Von Prof. Ad. Wagner. Radies, Monatsrettich. (Mit Abbildungen). Futter für Kälber. Von Prof. Rohde. Bewirthschaftung eines Gutes. Von Prof. Rohde. Oefen. Von Baurath Engel. Samen von Ackerspörgel als Viehfutter. Von Prof. Rohde. Rotzkrankheit. Von Direktor Prof. Dammann. Aehrenlese. Randschau. r

Der Bär, Illustrirte Berliner Wochenschrift. Eine Chronik fürs Haus. Herausgegeben von Ernst Friedel und Emil Domi it. Verlag von Gebrüder Paetel in Berlin. VII. Jahrgang, Nr. 14. Inhalt: Acht Jahre am Hof des Prinzen Heinrich (1770 1778), aus den Memoiren eines alten Franzosen, deutsch bearbeitet von Ernst Breest. Lottchen Lindholz. Eine Berlinische Geschichte aus dem 17. Jahrhundert von Ludobiea Hesekiel (Fortsetzung). Choral⸗ blasen vom Rathhausthurm in Berlin. Zeichnung von J. Ehren— traut. Ein angebliches Grabdenkmal zu Fürstenberg a. / O. von Oskar Schwebel. Der Platz für das deutsche Reichstags gebäude von Bauralbh A. Orth. Mitcellen: Die Schloßapotheke am Lust— garten zu Berlin (mit Illustrationʒz; Prof. Carl Gussow (mit Portrai); Schwippfschwager resp. ‚schwägerin von E. Handtmann; Ueber Glücksröhrchen von E. Friedel: Neujahr gratulationen; Hoch⸗— zeitsgebräuche in der Niederlausitz; Bescheidene Anfrage; In der St. . zu Bernau; Berlins Feuerversicherung. Briefkasten. Inserate.

* *. Inserate für den Deutschen Reichs- und Königl. Preuß. Staats ⸗Anzeiger und das Central⸗Handelt⸗ register nimmt an: die Königliche Expeditian J. Steckbriefe und Untersuechungs-Sachen.

des Jeutschen Reichs ⸗Anzeigers und Königlich 3. Subhastati onen, Aufgebote, Vorladungen und Grosshandel.

83

K *

u. 8. w. Von öffentlichen Papieren.

Familien- Nachrichten. ]

Deffentlicher Anzeiger

Industrielle Etablissements, Fabriken

; . ö u. dergl. Verschiedene Bekanntmachangen. Prrußischen tants-Anzeigers: 3. Verkäufe, V erpachtungen, Submissionen ete Literarische Anzeigen. ; Berlin 8w., Wilhelm ⸗Straße Nr. 32. 1. Verlonssung, Amortisation, Zinszahlung Theater- Anzeigen

In der Börsen-

K 1.

Inserate nehmen an die Annoneen⸗Gxprditiouen des

„Invalldendank“, Rndolf Mosse, Haasenstein

& Vogler, G. L. Daube & Co, E. Schlotte,

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen · nreand.

9

beilage. * 3

ungs⸗ Sachen. wie 4 22,85 Wechselunkosten und laden den Be / 2) den Max May in Bregsan,

; ; klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts— rn, ,,. Gegen folgend. Nersonen 1 Gail streitz vor die Kammer J. für Handelssachen des Bres lau, gust Zoell ner aus Jerka, 2) Johann Przybylski Land erichts u Hambur Beklagte aut Kurlagöra, 3) Walentin Urbanijak aus Jarog—⸗ 9 ; z gie,

niewice, M Valentin Woj-ie cho mg tl aus Fiielsgoms, auf Donnerstag, den 109. März 1881,

5) Johann Michalski aus Gierlachowo, 6) Joseph it der Auff , , . achten & Dworezak aus Gr. Rogaczewo, 7) Friedrich Johann mint * e 6 4. Eiñ in gedachten Ge⸗ Tieste, 3) Peter BVrzeiinsti aus Rothenfeld, richt zugela . n . este en, nad n

9) Friedrich Wilhelm Evest aus Kalisz, 10) Julius e.. fe k n n . wird dieser Londner aus Miaskowo, 11) Nathan Honig aus? k b 2 n, . , .

Kosten, 12) Joseph Janaszek aus Kosten, amburg, den 11. Janna ;

min auf

3) die verehelichte Frau Seppe, geborene May, in

den 25. Febrnar 1881 Mittags 12 Uhr, in dem Sitzun gssaal II. des Königlichen Landgerichts gebäudes, Ritterplatz Nr. 15, 1 Stock, vor der

bon

Anfgchot.

Der Kaufmann W. Eichenberg zu Frankfurt a /M. hat das Aufgebot eines von ihm ausgestellten Wechsel⸗

ist zur Abnahme des dem Kläger durch Erkenntniß blanketacceptes über 536 4, zahlbar am 10. März der V. Civilkammer des Königlichen Landgerichts 1831 bei der Kaiserlichen Reichsbgnkstelle dabier, hier vom 8. April 1880 auferlegten Eides, sowie ? zur weiteren mändlichen Verbandlung ein Ter« antragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefor—

unter Glaubhaftmachung des Verluftes desselben be⸗

dert, spätestens in dem auf

den 17. September 1881, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf— gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur—

16) Piichaes Moes Vemlũ au Graetz, I) Martin S. Beschütz hr, Kahl aus Rothdorf, 15) Johann August Kuehn aus Klaene, welche flüchtig sind und sich verborgen balten, soll eine durch vollstreckbares Urtheil des Königlichen Kreisgerichts zu Kosten vom 10. März 1874 erkannte Geldstrafe ron je 180 S, im Un⸗ einziebbarkeitsfalle je ein Monat Gefängniß, voll— streckt werden. Es wird ersucht, dieselben zu ver haften und in das nächste Justizgefängniß zur Voll⸗ strechung der Freibeitsstrafe abzuliefern, falls sie nicht die Zahlung der Geldstrafe nachweisen. Lissa, den 5. Januar 1881. Staateanwaltschaft bei dem Königlichen Landgericht.

1932 R. Amtegericht Um. Steckbrief ergeht gegen I) Franz Lan von Haisterkirch, unten beschrieben, 7R einen dem Namen nach unbekannten, gleichfalls unten beschriebenen jungen Mann, wegen gemeinschaftlich verübten schweren Diebstahlè. Dieselben sind in das hiesige Amtsgerichtsg fängniß einzuli fern. Den 7. Januar 18851. Hilfsrichter: Schanz. Beschreibung: ad 1) ca. 22 Jabre alt, bobe Statur, blonde Haare, leichter Schnurr⸗ und Knebelbart. Kleidung: dunkler Rock und dito Hosen, Strohschild⸗ mütze. ad 2) gleichfalls bohe Statur, blonde Haare, klei- nes Schnurbärtchen. Kleidung: dunkler Rock, graue Hosen, hellgrauer Filzbut. Unter den Festohlenen Gegenständen befinden sich verschiedene in-; und aut ländische, meistens außer Cours gesetzte, zum Theil werthoolle Münzen.

Tubhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

aun . 8. * (s*! Oeffentliche Zustellung.

Die Kaufleute H. Hewetson u. Co. zu London, vertreten durch den Rechtötanwalt Dr. Ghrisien, klagen gegen den Kaufmann Alfred Bergmann, als allein baftenden Inhaber der früheren Kommandit- gesellschaft Alfred Bergmann & Go., unbekannten Aufenthalts aue zwei von Alfred Bergmann K Co. auf J. W. Tobisch in Teplitz geiozenen und von diesem accertirten Wechseln, groß je 1000 —, per medio Oktober 1880 und resp. Fer ultimo No⸗ vember 1880, mit dem Antrage auf Verurtheilung det Beklagten zur Zablung von M 20090 nebst 6 Y Zinsen seit dem 16. Oktober 1880 auf Æ 1000, und seit dem 30. Norember 1280 auf M 190, sce⸗

Gerschtsschreiber des Landgerichts, Kammer L für Handelt sachen.

tg Oeffentliche Zustellung.

Nr. 375. Der Adlerwirth Baptist Mutter von Niederwihl. klagt gegen den Mathä Albietz zur Lochmühle, Gemeinde Rüßwihl, z Zt. an unbekann— ten Orten abwesend, aus Kauf von Ziegelwaaren, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Bezahlung von 299 S 85 3 nebst 50 Zins vom 1. Janvar 1881 und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großherzogliche Amte gericht zu Waldshut auf

Mittwoch, den 16. Februar 1881, Vormittaas 9 Uhr.

Zum Zwecke der offentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Waldshut, 3. Januar 1881.

Der Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts: Tröndle.

945 2us⸗ los! Deffentliche Zustellnng.

Nr. 376. Der Rudolf Albietz von Tiefenstein klagt gegen den Mathä Albietz zur Lochmüble, Ge— meinde Rüßwihl, z. Zt. an unbekannten Orten ab⸗ wesend, aus Kauf von Mehl und Ziegelwaaren mit dem An rage auf Verurtheilung des Beklagten zur Bezahlung von 127 Æ 25 nebst oo Ver- zugszinsen vom Klagezustellungstage an, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtestreitz vor das Großherzogliche Amts gericht zu Waldshut auf

Mittwoch, den 16. Februar 1881, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aukzug der Klage bekannt gemacht.

Waldshut, den 4. Januar 1881.

Der Gerichte schreiber des Großberieglichen Amtsgerichts: Trondle.

936 —— z J oss! Deffentliche Zustellung.

In der Civil⸗Prozeßsache des Fabrikbesitzers J. Schammel zu Bretlau,

Kläger, wider die verwitlwete Fleischermeister Julie May zu Breslau, jezt deren Eiben, nämlich: I) den Rudolf Mar, dessen Aufenthalt unbekannt,

III. Cioilkammer angesetzt.

Der Rudolf May, früher zu Bretlau wohnhaft, wird bier zu mit der Aufforderung vorgeladen, der Eideesleistung, welche jedoch auch bei seinem Aus-

bleiben vor sich gehen wird, am angegebenen Orte zur bestimmten Zeit beizuwohnen. Breslau, den 8. Januar 1881. Der Gerichtsschreiber der III. Civilkammer des Königlichen Landgerichts.

m n, SBöllel. lets] Oeffentliche Zustellung.

Der Fruchthändler Matthäus Kehle von Mengen, vertreten durch den Rechtsanwalt Mezler in Ravens⸗ burg klagt gegen den Georg Kehle jung von Mengen, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen einer Forderung aus einem Pfandscheine mit dem Antrage auf Ver urtheilung des Beklagten zur Zahlung von 180 Fl. 308 S 57 8 nebst 5 Prozent Zinsen vom Tag der Klagmittheilung an, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtestreits vor die Civillkammer des Königlichen Landgerichts zu Raven burg auf

21. April 1881, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen beim gedachten Ge richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aukzug der Klage bekannt gemacht.

Ravensburg, den 8. Januar 1881.

Sekretär Remshardt,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

less! Deffentliche Zustellung.

Nr. 187. Tie Wittwe Bertha Knopf zu Pforz⸗ beim, vertreten durch Rechtsanwalt Lalterner, klagt gegen den Bäcker Ludwig Betz ven da, zur Zeit an unbekannten Orten abwesend, aus Miethvertrag vom 24. Juni 1879 mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 550 Æ nebst 5oo Zins vom Tage der Ladung, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streitz vor die II. Civilkammer des Großherjog-⸗ lichen Landgerichts zu Karlsruhe auf

Montag,. den 28 wiärz 1881,

. Vormittags 8 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die⸗ ser Auszug der Klage bekannt gemacht.

karlsruhe, den 7. Januar 1881.

. Amann, Gerichtéschreiber des Großher oglichen Landgerichte.

kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Cassel den 4. Januar 1881. Königliches Amtege icht. Abtheilung 2. gez. Knatz. Wird hierdurch bekannt gemacht. Schmelz, Gerichteschreiber.

94 ö. oM] Gitertrennungsklage.

Die Ehefrau des Spezereihändlers und Wirths Snbert Am erg, Sibilla Henriette, geb. Rin⸗ ens, zu Kessenich, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Cillis zu Bonn, klagt gegen ihren genannten Ehemann zu Kessenich wegen Gütertrennung mit dem Antrage auf Auflösung der zwischen den Par⸗ teien kestehenden ehelichen Gütergemeinschaft.

Zur mündlichen Verhandlung des Rechttstreites ror der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bonn ist Termin auf

den 17. Mäez 1881, Vormittags 10 Uhr, best immt.

Donner, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. . Bekanntmachung.

Durch Urtbeil der 1. Civilkammer des König lichen Landgerichts zu Elberfeld vom 13. Dezember 1880 ist die zwischen den Eheleuten Anstreicher Georg Schnauder zu Elberfeld und der geschäfte⸗ losen Laura, eb Rotbstein daselbst, bieher best n⸗ dene eheliche Gütergemeinschaft mit Wirkung seit dem Tage der Klagebehändigung 11. November 1880 für aufgelsst erklärt werden.

Der Landagerichts Sekretär:

Jansen. Berichtigung. Ja der Bekanntmachung des Groß herjogl. Mecklenburgischen Amte gericht; zu

Parchim, betreffend Zvwangsoersseigerung der Froh'⸗ schen Büdnerei zu Suckower ⸗Mooster Nr. 4 d. Bl. J. Bl. (Nr. 338) ist die Büdnerei irtthüm⸗ lich mit Nr. 293 bezeichnet, während es richtig Rr. 2 heißen muß.

—— ——

Redacteur: Riedel.

pan . Expedition (KR&essel.) ruck: W. El sner.

Berlin:

Drei Beilagen (einsch ließlich Börsen⸗Beilag !)

28 2 27 * 722 2 .

zum Deutschen Reichs⸗An B.

./ K w

Erste Beilage

Berlin, M

Mittwoch den 12. Januar

2 ——

JIichtamtlich es

Preußen. Berlin, 12. Januar. Im weiteren

Verlaufe der gestrigen (33.) Sitzung setzte das Haus der Abgeordneken die erste Berathung bes Entwurfs eines

Gesetzes, betreffend das Pfandleihgewerbe, fort. Der Abg. von Heppe hielt eine gleichmäßige Regelung des Pfand⸗ leihgewerbes für die ganze Monarchie zwar für sehr erwünscht, doch könne er sich nicht mit allen Bestimmungen der Vorlage und der Herrenhausbeschlüsse einverstanden erklären. So sehe er zum Beispiel keinen Grund ein für die exorbitante Zinserhöhung, und es scheine ihm als ob die großen Kosten, die der Verkauf und die Hinterlegung nach dem Ent— wurf verursachen würden, durch die Höhe der Zinsen gedeckt werden sollten. Die Bedenken betreffs der großen Kosten der Hinterlegung beseitige der Beschluß des Herren— hauses, indem derselbe die Ortsarmenkasse als Hinterlegungs⸗ telle bestimme. Auch der Verkauf könne billiger eingerichtet werden, wenn man denselben nicht nur von den Gerichts— vollziehern, sondern auch von den Auktionskommissaren voll— ziehen lasse, die doch in jeder Hinsicht dieselbe Gewähr böten. Darin stimme er mit dem Abg. Zelle überein. Diese Frage müsse von der Kommission geprüst werden, dieselbe werde sich auch mit der Frage beschäftigen müssen, ob nicht für größere Darlehen die Zinsen vermindert werden könnten. Eine Lücke bestehe auch insofern, als nicht bestimmt sei, wie die Kosten zu vertheilen seien, wenn die Pfänder mehrerer Eigenthümer in einer Auktion versteigert würden; dies werde doch sogar die Regel sein. In 8. 13 sei bestimmt, daß der Verpfänder, wenn derselbe mehrere Gegen⸗ stände als ein Pfand hingegeben habe, beim Zwangsverkauf die Reihenfolge derselben bestimmen dürfe. Er (Nedner) würde vorschlagen, daß auch aus einer Reihe von Pfand⸗ geschäften der Verpfänder beim Zwangsverkauf die Reihen— folge, in der die Gegenstände versteigert werden sollten, be— stimmen dürfe. Er schließe sich dem Antrag auf kommissa— rische Berathung an.

Der Regierungskommissar Geheime Ober-Justiz⸗Rath Kurlbaum II. erklärte, einer der Vorredner habe gemeint, daß der Zinsfuß mit Rücksicht auf die Kosten des Verkaufs nor— mirt worden sei; er müsse dieser Anschauung entgegentreten. Die Kosten des Verkaufs würden aus dem Verkauferlös be— stritten. Mit der Verweisung der Vorlage an eine Kommission erkläre sich die Regierung einverstanden.

Das Haus beschloß hierauf, den Gesetzentwurf der um 7 Mitglieder zu verstärkenden Justizkommission zu überweisen, nachdem Abg. Cremer noch gebeten hatte, nicht etwa zur Er— gänzung der Justizkommission noch? Juristen in dieselbe zu wählen.

Es folgte die erste Berathung des Entwurfs eines Ge— setzes, betreffend das Höferecht im Kreise Herzogthum Lauenburg.

Der Abg. Berling dankte der Regierung, als Vertreter Lauenburgs, für die Vorlegung des Gesetzes, welches im Her⸗ zogthum allgemeine Zustimmung finde, und bat, die zweite Berathung desselben im Plenum vorzunehmen.

Der Abg. von Nauchhaupt erklärte, auch er spreche der Regierung für das Gesetz seinen Dank aus und betrachte es als eine theilweise Erfüllung des Antrages, den das Haus am 3. Dezember 1879 angenommen habe. Dieser Antrag habe im Lande so viel Staub aufgewirbelt und sei von der Presse der Fortschrittspartei, er wolle nicht sagen auch von der nationalliberalen, in einer Weise gegen die konservative Partei ausgebeutet worden, daß er sich genöthigt sehe, noch⸗ mals offen vor dem Lande die Stellung seiner Partei dem Hause darzulegen. Er müsse gegen das Mißtrauen, das man gegen seine Partei erregt habe, Protest einlegen, und er erkläre, daß seine Partei durchaus nicht beabsichtige, nur für den Bauernstand das Erbrecht im Sinne des Antrages von Schorlemer zu regeln, sondern er hoffe, daß diese Grundsätze für die Vererbung des gesammten Grundbesitzes maßgebend werden sollten. Seine Partei erkenne im Höferecht einen so großen Vorzug für das bäuerliche Erbrecht, daß er und seine politischen Freunde es nicht nur sür Lauenburg, sondern auch Überall dort in Preußen eingesührt wissen möchten, wo über⸗ haupt noch etwaz vom bäuerlichen Grundbesitz zu retten sei. Es sei ja nachgewiesen, daß die Spannfähigkeit des bäuer⸗ lichen Grundbesitzes in stetem Abnehmen begriffen sei und dabei habe er sich noch in seiner amtlichen Thätigkeit überzeugt, daß die Statistik in dieser Hinsicht ganz unzuver⸗ lässig sei; dieselbe bezeichne häufig noch einen Besitz als spann⸗ fähig, der eine Kuh und zwei Morgen habe. Er habe ganz neue Kolonnen aufnehmen müssen, um in Zukunft übersehen zu können, wie die Spannsähigkeit abnehme. Doch das Höfe⸗ recht wolle nicht nur die Szannfähigkeit wahren und der Zersplitterung des bäuerlichen Besitzes vorbeugen, sondern es wolle im Bauernstande das Familienbewußsein wacherhalten, das in Preußen leider fast ganz erloschen sei. Wenn es möglich sei, daß ein jüdischer Industrieller ein ganzes Bauerndorf aufgekauft habe, so beweise das doch, wohin es in Preußen mit dem Familienbewußtsein und dem Stolz auf den vom Vater vererblen Vesitz gekommen sei, die preußische Gesetzgebung habe dazu beigetragen, dieses Bewußtsein zu lockern. Es sei ein Vorzug des Höferechts, daß es dem & die Pflicht auferlege, das Gut in der Familie zu erhalten, nur das wolle seine Partei dem Bauernstande er⸗ leichtern, sie wolle aber keineswegs die Dispositionsberechti⸗ gung ausheben. Wohin führe denn die jetzige Gesetzgebung? Man sehe in der Provinz Sachsen große Latifundien ent⸗ stehen, gestützt auf bedeutende Industrien, wie die Zucker⸗ fabrikation, denen gegenüber der Bauer keine Möglichkeit sehe, seinen Vesitz ju erhalten. Die Masse der bäuer⸗ lichen Rentiers in den Städten nehme immer mehr zu, die zweite Generation versalle dann aber schon dem Proletarigt, Der Abg. Parisius habe früher an der Hand der Statistik

die Nutzlosigleit der Schorlemerschen Anträge bezüglich der

bäuerlichen Anerbenrechts nachweisen wollen, aber die han⸗ noversche Gesetzgebung beweise in ihren segengreichen Wirkun⸗ gen die Richtigkeit des Prinzips, den Anerben zu zwingen, bas Gut zum Mittelpunkt der Familie zu machen und es vor

zeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

—— T1

18681.

77

Zersplitterung durch die nachsolgende Generation möglichst zu bewahren. Darin liege die Kraft des Bauernstandes, die ihm erhalten bleiben müsse. Dabei brauche man gar keine reaktionären Interessen zu verfolgen, die Stetigkeit des Be— sitzes, besonders des Grundbesitzes, liege im Interesse aller Parteien, die Liebe zur Scholle sei einer der Grundpfeiler der staatlichen Existenz. Die Verschuldung des Grundbesitzes schreite stetig vor; diese beklagenswerthe Erscheinung habe n auf die bäuerlichen Besitzungen ihre Wirkung ge⸗ äußert.

zugefügt, als die Einführung des Höferechts ihnen Nutzen zu— wenden werde. Der Fortschrittspartei könne also nur em— pfohlen werden, in eine Diskussion sachlichster Art einzutreten, ob die Institution des Höferechts nicht doch eine sehr gediegene und werthvolle sei. Der Abg. Hänel habe früher den Ein— wurf gemacht, daß dadurch, daß die nachgeborenen Kinder beim Anerberecht zu wenig erhalten hätten, ein Proletariat heran—⸗ gezogen würde. Da kenne der Abg. Hänel das Leben sehr schlecht. Er (Redner) habe vor Jahren einmal mit Liebknecht über dessen sozialpolilischen Ideen gesprochen; derselbe habe ihm damals die Zustände voraus gesagt, die jetzt in England und Irland eingetreten seien und die derselbe auf die Thätigkeit der Inter— nationale in London zurückgeführt habe; er habe damals ge— meint, daß Preußen in seinem Bauernstande und der Stetigkeit seines Besitzes einen Damm gegen solche Zustände hätte. Seine Partei habe die offene und ehrliche Absicht diesen Damm zu erhalten und die Heranbildung einer besitzlosen fluktuirenden Bevölke— rung nach Kräften zu hindern. Möge das Land entscheiden, ob seine Partei mit diesem Bestreben Recht habe, oder die Herren, die gegen seine Partei aus demselben politisches Ka— pital schlügen!

Der Abg. Dr. Hänel bemerkte, die oratorischen Aus— schmückungen des Abg. von Rauchhaupt seien doch zu stark; der Vorredner habe ihn selbst citirt, und da müsse derselbe ja wissen, daß weder er, noch seine Parteigenossen gegen das Be⸗ stehen des hannoverschen Höferechtes gewesen seien; er (Redner) habe damals nur gesagt, daß man sich dabei vor dem Ueber⸗ handnehmen des Proletariats hüten müsse. Der Vorredner habe das hannoversche System als vorzüglich gegenüber dem Bauernfeind, der Fortschrittspartei, hingestellt, seiner (des Redners) Partei schiebe der Vorredner die Sünden in die Schuhe, die man der sonst vorzüglichen preußischen Gesetz⸗ gebung zuschreiben müsse. Die Fortschrittspartei wolle man als Popanz darstellen. Das mache vielleicht Eindruck auf die Gründlinge im Parterre, sonst auf Niemand. Die Höferolle habe nur da eine wirkliche Berechtigung und werde da gute und segensreiche Folgen ausüben, wo nach Sitte und Tradition das Familienbewußtsein diese Ein⸗ richtung trage. Wo das nicht der Fall sei, wo der Grund⸗ besitz einmal in die Richtung der Pulverisirung hinein⸗ getrieben sei, wo der Grundbesitz mit einer Summe von industriellen Etablissements in Konkurrenz zu treten habe, wo derselbe mit Kapital gesättigt sei, werde diese Einrichtung absolut nichts nützen. Uebrigens bewirke sie nur sozusagen eine erleich⸗ terte Disposition von Todeswegen im Sinne der bäuerlichen Sitte eines jeden Distrikts. An dieser Grenze halte seine Partei absolut fest. Jeden Versuch diese Grenze zu über⸗ schreiten, halte seine Partei für eine Gefahr, in die Fidei⸗ kommiß⸗ und Lehnswirthschaft zurückzufallen. Sobald das Haus diese Grenze innehalte, werde seine Partei von ihrem Standpunkt aus Einrichtungen, wie der Höferolle nicht ent⸗ gegentreten. Diesen Standpunkt habe er, wie ihm der Abg. von Rauchhaupt bezeugen werde, immer vertreten, weshalb nun diese Sorte von Angriffen gegen seine (des Redners) Partei? In Lauenburg speziell sei die Einrichtung der Höfe⸗ rolle einfach ein Fortschritt. Das dort früher herrschende Meierrecht habe die freie Disposition sowohl unter Lebenden als auch von Todeswegen versagt und habe gegenüber dem Grundherrn nur ein beschränktes Erbrecht gegolten, und wenn man auch zweifelhaft sei, wie jene Beschränkung auf das volle Eigenthum fernerhin anwendbar bleiben solle, so enthalte

doch dieser Gesetzentwurf eine sachgemäße Ueberführung. Der

Abg. von Rauchhaupt habe nun als eine Art Opfer hinge⸗ stellt, daß derselbe im Stande sei, den Gesetzentwurf anzuneh⸗

men, obgleich die ursprünglich im Regierungsentwurf enthal-

tene Ausnahme: „Landtagsfähige Rittergüter seien nicht ein⸗ tragungssähig“ nicht mehr darin enthalten sei. f sei nicht groß, denn seiner Ansicht nach werde dadurch nicht das mindeste geändert, denn im 8. 1 sei die Anwendungs⸗ fähigkeit des Gesetzes ausdrücklich beschränkt auf Eigenthümer von Bauernhöfen und durch die Streichung jener Worte

werde an der Disposition des ganzen Tenors nicht das mindeste geändert, und er möchte eine Erklärung von der Regierung haben, ob sie in dieser Beziehung

etwas anderes annehme.

Stelle der fideikommissarischen Bindungen die freiere Ge⸗ staltung der Höferolle treten lassen wolle. Wenn der Abg. von Rauchhaupt dem Hause dies als konservatives Zukunfts⸗ programm hingestellt habe, dann ĩ Fortschrittépartei, daß sie diese konservativen Bestrebungen unterstützen werde.

Der Abg. Frhr. von Schorlemer⸗Alst erklärte den vor⸗ liegenden Gesetzentwurf für einen sehr bescheidenen Anfang der Erfüllung des im vorigen Jahre vom Hause angenommenen Antrages, wonach die Negserung aufgefordert sei, in dieser

Session sür Westfalen einen im Sinne des Aner benre te ge ProYlu; Fannover erklärt bat. haltenen Gesetzentwurf vorzulegen und eine gleiche Maßregel

für die übrigen Provinzen in Erwägung zu nehmen. Vis letzt habe man auf den Gesetzentwurf sür Westfalen vergeb⸗ lich gewartet und er behalte sich vor, falls derselbe nicht in

nächster Zeit eingebracht werden sollte, an die Regierung eine

entsprechende Anfrage zu richten. Man habe behauptet, die Statistik, die man über den Grundbesitz in Westfalen auf gestellt habe, spreche nicht für die Nothwendigkeit einer gesetz⸗ lichen Aenderung des Erbrechts. Er bestreite dies. Schon die jetzige Statistik weise einen Rückgang des Bauernstandes nach, obwohl ditselbe sehr unvollständig sei. Es handele sich bei den siatistischen Erhebungen nicht blos um die Frage,

tt. Die hergebrachten Altentheils- und Ueberlassungs-⸗ verträge hätten den erbberechtigten Kindern ebensoviel Schaden

Ein Opfer ven der konservativen Seite würde er erst dann anerkennen, wenn dieselbe an die

wesentiichen Hinsichten seinen Gesetzentwurf amendirt.

Reibe

wie viel Höfe zur Subhastation und zur erblichen Theilung gekommen seien, sondern auch wie viele Theilverkäufe statt⸗ gefunden hätten. Eine große Zahl von Bauernhöfen werde statistisch als noch fortbestehend aufgeführt, obwohl bereits zwei Drittel oder mehr ihres Areals abgezweigt und verkauft sei. Die Uebelstände, die auch in Schlesien durch eine zu weit gehende Theilung des Grundbesitzes herbeigeführt wor⸗ den seien, seien vor Kurzem hier bereits genügend ge— kennzeichnet worden, er meine deshalb, daß eine konser— vative Regierung es für ihre dringende Aufgabe halten müsse, der weiteren Zerstückelung der Bauerngüter wenigstens durch fakultative Aenderung des bestehenden Rechts vorzu—⸗ beugen. Das Ministerium sei offenbar zu ängstlich und er hoffe, daß die heutige Verhandlung geeignet sein werde, sie zu einem energischeren Vorgehen anzufeuern. Von liberaler Seite wehre man sich dagegen, daß der Staat in diese Ver⸗ hältnisse eingreife, wenn man aber die Eingriffe der Regie⸗ rung auf kommunalem Gebiete ganz zu geschweigen von dem Kulturkampf in Betracht ziehe, dann verliere dieses Bedenken jede Bedeutung. Daß der Abg von Rauchhaupt heftige Angriffe gegen die Fortschrittspartei gerichtet hätte, habe er nicht gehört; offenbar hätte diese Behauptung des Abg. Hänel nur eine dekorative Bedeutung. Daß das An⸗ erbenrecht irgendwo ein Proletariat hervorgerufen habe, müsse er entschieden bestreiten; wohl aber sei ein solches vielfach aus den zerstückelten Höfen hervorgegangen. Gewiß habe die altpreußische Agrargesetzgebung dem Bauernstande viel genützt, aber sie habe es versaumt, neben der Befreiung von dem Obereigenthum auch Maßregeln zu treffen, welche geeignet seien, den Bestand der Bauernhöfe zu sichern, und diese Lücke auszufüllen, müsse jetzt die Aufgabe dieses Hauses sein. Die Fortschrittspartei möchte freilich am liebsten das Prinzip der freien Theilbarkeit des Grundeigenthums unbedingt aufrecht erhalten, der Drang im Volke im entgegengesetzten Sinne sei aber so groß, daß man denselben auch auf der linken Seite nicht unberücksichtigt lassen dürfe, und deshalb mache die Fortschrittspartei jetzt die Konzession, wenigstens die Höferolle anzunehmen. Darin sei er mit dem Abg. Hänel völlig einverstanden, daß man dem Volke nicht gegen Tradi— tion und Sitte ein Erbrecht aufdrängen solle, aber gerade deshalb hoffe er, daß der Abg. Hänel, wenn es sich um den Gesetzentwurf für Westfalen handele, wo Tradition und Sitte das Anerbenrecht fordere, im Sinne seiner Partei stimmen werde. Den Bauernstand in Fideikommisse zu legen, sei Nie⸗ mand eingefallen. Der Grundsatz der völlig freien Dis position über das Eigenthum solle unbedingt gewahrt werden. Was seine Partei wolle, sei nichts Anderes als die konservative Forderung, daß man alles aufbieten müsse, um den Bauern⸗ stand zu retten.

Hierauf ergriff der Staats-Minister Dr. Lucius das Wort:

Einige Ausführungen des Hrn. Abg. von Schorlemer nöthigen mich zu einer kurzen Gegenbemerkung. Der Herr Abgeordnete hat gewissermaßen sein Befremden ausgedrückt über die Lässigkeit und Säumigzkeit der Regierung, daß sein Antrag vom vergangenen Jahre sich noch nicht in Gestalt einer Gesetzes vorlage konzentrirt habe,

Ich glaube, daß dieser Vorwurf vollständig unberechtigt ist und ich halte mich verpflichtet, mit einigen Worten die Schwierigkeiten, die der Verwirklichung seines Gesttzentwurfes

entgegen steben, hier nachjzuweisen. Es ist unmittelbar, nachdem der Antrag des Hrn. von Minnigerode angenommen war, daß die Pro⸗ vinzial⸗ Landtage über den Gesetzentwurf gehört werden sollten, die entsprechende Vorlage den sämmtlichen Provinzial Landtagen vorgelegt und beim Zusammentriit des Abgeordnetenhauses ist von den Be schlüssen der Provinzial Landtage von Seiten der Staatsregierung in der Uchersicht der auf Grund der Beschlüsse des Abgeordnetenbauset gefaßten Entschließungen eine übersichtliche Mittbeilung gemacht worden wie sich die einzelnen Provinzialvertretungen zu diesem An= trage gestellt haben. Es haben ablehnend votirt die Provinzen Ostprenßen, Westpreußen, Posen und Rezierungsbezirk Wies baden und (6 baben in einzelnen von diesen Provinzial Landtagen, wie ich mich allerdings noch verpflichtet halte, zu lonstatiren, nicht nur die kleinen Grundbesitzer gegen die Vorlage des Hrn. von Schorlemer gestimmt, sondern 3. B. in Ostpreußen eine große Anzabl von Groß—⸗ grundbesitzern. Es bat ferner die Provinz Sachsen einen dilatorischen Beschluß gefaßt, was sich auch durch die Schwierigkeit der Materie vollständig rechtfertigt und erklärt. Bei der größten Sympathie für die Tenden;, die der Antrag des Hrn. von Schorlemer hatte, die auch von Seiten der Staatsregierung getheilt wird, wie ich es ausdrücklich ausgesprochen babe, und zwar unter Zustimmung der mitbetheiligten

Das Opfer Herren NessortMinister, liegen doch in der Materie selbst so große

Schwierigkeiten, die Mannigfaltigkeit der Verhältnisse ist eine so große, daß grade dann, wenn man den Satz befolgen will, daß Wohlthaten nicht aufgedrungen werden sollen, eine außerordentlich genaue und

sorgfältige Prüfung grade diesen Entwürfen vorausgehen muß.

Es bat also der Provinzial⸗Landtag der Provinz Sachsen, der in seiner Zusammensetzung, so wie ich es beuribeile, sicher ein lon⸗ servatiger und den Interessen des Grundbesitzes günstig kemponirier ist, beschlossen, den Provin ialauss zu beauftragen, näteres Ma- terial zur Beurtheilung dieser Frage zu sammeln. Die Previn;

Pommern kat eigentlich, man kaan sazen kaum noch autreichend, beinahe nerativ geantwortet, indem der dortige Peer nal Landtag

obne den Provinzialausschuß zu beauftragen, weitere Ermittelungen

verzunehmen, beschlossen kat: Mangels fiatistischen Materials sei er

erllüte er Naindeng der nicht im Stande, über die Bedürfnißfrage ein Gutachten abzugeben. tkläre er Namens der

Bejabend haben geantwortet die Prozinz Brandenburg, die den

Proboinsalausschuß auch mit weiteren Vorbercitun en beauftragt hat, uns endlich die Provinz Westfalen. Vor Karzem ist aach die Provin;

Schliswig-Holstein in ihrer Vertretung schlüssig geworden; amtlich sind mir die Mittheilungen noch nicht u zegangen, indessen den Zeitungd⸗ nachrichten habe ich eninommen, daß der schleswig · holsteinische Provinzial⸗ Landtag sid gegen den Antrag des Hin. ven Schorlemer, wohl aber für die Einführung einer Höfeordnunz analog derjenigen für die

Nun hat aber auch der Provinzial. Landtag von Westralen leines⸗ weg unbedingt bejahend sich zu dem Antrage des Hin. von Scher lemer gestellt, sondern wie er selbst am besten wissen wird in sehr Ich würde in der Lage sein Kurch meinen juristischen Kommissar in ertearo hier erläutern zu lassen, daß in den Veschlüssen des Provinzial Landtages so erhebliche Einschränkungen und Verägdernngen des Gesetzentwurft deß Hry. von Schorlemer liegen, daß es gar keine Mẽeglichkeit ge⸗ wesen wäre, in der Kürze dieser Zeit überdaupt nar auf Grund dieser Beschlüsse sosort eine Gesetzes vorlage fertig zi stellen.

Ich will nicht von den Gutachten bier sprechen, die vo von Landrälhen aus Westfalen gekommen s obolei auch zu Gunsten einer rorsichtigen B: bam lung der Materte sprechen