1881 / 9 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 12 Jan 1881 18:00:01 GMT) scan diff

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würden. Ich will blos das noch sagen, daß glücklicherweise die statt⸗ gehabte Ermittelung über die durch Subhastation und durch Erb iheilung stattgefundenen Theilungen der Höfe doch nicht so ungünstige Zahlen erzielt, wie Hr. von Schorlemer anzu⸗ nehmen scheint. Es hat sogar ich spreche hier aus dem Gedächtniß, aber ich glaube es vertreten zu können, es hat segar im Ganzen weder in der Zahl der spaannfähbigen Höfe nech auch in der Größe des Gesammtareals derselben ein Rückgang in den letzten 20 Jahren stattgefun den. Wenn ich mich recht erinnere, haben in den letzten 50 Jahren überhaupt etwa 450 Subhastationen stattgefunden in dem Bezirk des Ober⸗ gericht Hamm, und das ist eine Zahl, die durchaus nicht übermäßig ist, auf 50 Jahre vertheilt. Noch viel geringer sind die Theilungen, die stattzefunden haben im Wege der Erb⸗ theilung, und noch viel seltener kommt in Westfalen der Fall vor, daß Jemand stirbt, ohne testirt zu haben, oder vielmehr bei einer vielleicht anzuerkennenden Abneigung gegen Errichtung von Testamenten ist in Westfalen die Regel, daß unter Lebenden durch Vertrag die Uebergabe des Gutes an einen Anerben unter Vorbehalt des Nießbrauches oder Altentheils gesichert wird, und so hat sich das Faktum ergeben, daß keine erhebliche Abnahme weder in der Zahl der spannfähigen Höfe noch auch in der Größe des Areals in den letzten 20 Jahren stattgefunden hat. In allen diesen statistischen Aufstellungen und Ermittelungen liegen allerdings große Schwierig keiten, wie dies der Hr. Abg. von Rauchhaupt schon angeführt hat, einfach schon in der Frage, was ist ein spannfäbiger Hof. Wenn Sie die Verhandlungen, die im Jahre 1875 stattgefunden haben, als die Besitzveränderungen seit dem Jahre 18165 aufgenommen wur— den, durchgehen, so werden Sie finden, daß in jeder Provinz diese Frage anders beantwortet ist, und daß man dazu kommt, in einzelnen Provinzen sogar bei den damaligen Ermittelungen der Spannfähig— keit zur Annahme von? Kühen und 10 bis 15 Morgen Land gelangte. Wenn alle die Bezirke, die man im Einzelnen mit dem Namen der Spannfähigkeit, so variablen Auffassungen unterliegen, so liegt aller. dings eine große Schwierigkeit vor, zu einer ganz genauen Statistik zu kemmen.

Nun hat der Hr. Abg. von Schorlemer auf die hannoverische Höfeordnung hingewiesen. Gerade diese hannoverische Höfeordnung ist etwas außerordentlich verschiedenes von den von ihm vorgeschlage⸗ nen Gesetzentwurf. Er ist ein außerordentlich einfacher, sich an die vorhandenen Verhältnisse anschließender, und wie es schon in den Reden, die wir gehört haben, vollkommen zutreffend hervorgehoben ist, ist durch die hannoverische Höfeordnung das Diepositionsrecht unter Lebenden und von Todeswegen in keiner Weise eingeschränkt, sondern es ist noch jede Freiheit der Disposition gewährleistet, auch nachdem der Einzelne seinen Besitz in die Höferolle hat eintragen lassen. Die Einrichtung der Höfeordnung ist auch keine wegs eine alte Sache fuͤr Hannover, sondern dieselbe hannoverische Höfeordnung ist nachdem zu hannoxerischen Zeiten Jahrzehnte lange Verhandlungen stattgefunden haben, haben noch 7 Jahre dazu gehört, einen Gesetz entwurf zu vereinbaren, wie er im Jahre 1874 zu Stande gekommen ist, und wie er in den letzten Jahren noch eine Verbesserung erfah— ren. Ich glaube also, au diesen Thatsachen kann man wohl soviel folgern, daß in der That bei der geößten Bereitwilligkeit und ich glaube auch nicht, daß man irgendwo eine Unfähigkeit für diese ge⸗ setzgeberische Arbeit voraussetzen darf es nicht möglich ge⸗ wesen ist, in dieser Session einen Gesetzentwurf vorzulegen. Ich nehme keinen Anstand zu erklären, nach den Ermittelungen, die in Fluß sind, darf ich frübestens darauf rechnen, daß im nächsten Jahre eine Gesetzesvorlage gemacht werden kann, und wenn diese Gefetzesvorlage gemacht wird, so wird sie der hannoverischen Höfe⸗ ordnung sehr wesentlich ähnlich sehen und sie wird sich voraussicht⸗ lich erheblich entfernen von dem Gesetzentwurf des Hrn. Schorlemer.

Ich möchte glauben, mit diesen Ausfübrungen das wenigstens klar bewiesen zu haben, daß diese Sache mit der möglichsten Beschleu⸗ nigung bisher betrieben ist und daß die entgegenstebenden Schwierig keiten in der Materie selbst liegen, in der Verschiedenheit der Ver⸗ hältnisse, welche in der Provinz Westfalen obwalten. .

Ich glaube, mich auf diese Bemerkungen beschränken zu dürfen und möchte nur dem Hrn. Abg. Zänel noch antworten, daß ihm zu bekannt ist, daß der Gesetzentwurf im Herrenhause eine Veränderung erfahren hat, und daß Seitens der Staatsregierung, also meinerseits, Bedenken gegen diefe Streichung der betreffenden Worte geäußert worden sind; auch aus der stattgehabten Diskussion wird er sich er⸗ innern, daß von Seiten eines einzelnen Mitgliedes des Herkenhauses vollkommen zutreffend geltend gemacht worden ist, daß dieser ganze Gesetzentwurf sich blos auf Bauernhöfe beziehe, wie schon Ueber schrift und Tenor des Gesetzes darthue, daß eine Anwendung guf die landtagsfähigen Rittergüter nicht finden solle. Ich habe Widerspruch gegen die vorgeschlagene Streichung der bezüglichen Worte nicht mit besonderer Lebhaftigkeit geltend machen zu müssen geglaubt, weil meines Erachtens praktisch die Frage über haupt nicht ist. Ez sind in dem Herzogthum Lauenburg über 22 größere Güter, welche in diese Kategorie der landtagsfähigen Ritter güter fallen. Von diesen sind 15 Lehen, sie scheiden also eo ipso aus. Folglich bleiben 7 Güter übrig, die von dieser gewährten n. selbst wenn es zweifelbaft bleiben sollte, ob sie unter diesen

esetzentwurf fallen oder nicht, einen Gebrauch machen könnten. Würden sie Gebrauch machen wollen, dann würde diese Frage zum Austrag ju kommen haben. Nach meiner Auffassung ist der Be⸗ schluß des Herrenhauses allerdings keine Verbesserung der Regie⸗ rungè vorlage. .

Der Abg. Parisius bestätigte dem Abg. Hänel, daß die Fortschrittspartei auf dem durchaus konservativen Boden der altpreußischen Agrargesetzgebung stele. Daß sie mit dieser Ansicht in der Bevölkerung lebhafte Zustimmung finde, beweise die ablehnende Haltung, welche viele Provinzial-Landtage dem Schorlemerschen Entwurfe, gegenüber eingenommen hätten. Auch in der Provinz Sachsen werde der Abg. von Rauch⸗ haupt mit seinen Bestrebungen wenig Anklang finden, da man dort bei der en fler Entscheidung sicher zu demselben Resultate kommen werde, wie in Ost⸗ und Westpreußen. Die Altentheilsverträge, welche der Abg. von Rauchhaupt so lebhaft bekämpft habe, halte er (Redner) selbst auf Grund seiner Erfahrungen in Altpreußen für etwas durchaus zu Konservirendes. Von seinem Freunde Hänel unterscheide er sich insofern, als er auch in den neuen Pro⸗ vinzen die Einführung der Höferolle lebhaft bedauere. Auch bier würde das unbedingte Festhalten an dem altpreußischen Recht für den Bauernstand viel segensreicher gewesen sein. In Lauenburg habe die Vertretung des Bauernstandes sich allerdings einstimmig für die Einführung des hannoverschen Höferechts ausgesprochen, dieser Umstand allein würde ihn jedoch noch nicht bestimmen, der Vorlage seine zustimmung zu geben. Da es jedoch zweifelhaft sei, ob das Anerbenrecht dort gesetzlich noch bestehe, so erscheine es allerdings nothwendig, diese Zweifel zu beseitigen. Darin stimme er mit dem Abg. von Nauchhaupt überein, daß eine bessere Statistik über die Wandelbarkeit des Grundbesitzes sehr wünschenswerth sei, Sobald die konserva⸗ tive Partei die Absicht habe, die Fideikommisse zu opfern, werde auch die liberale Partei bereit sein, in Bezug auf das

Erbrecht der bäuerlichen Besitzungen Konzessionen zu machen,

die sie jetzt noch ablehnen müsse.

Der Abg. Frhr. von Minnigerode bemerkte, dem Abg. 2 werde jetzt klar sein, daß die Angriffe seines Freundes Nauchhaupt nicht auf ihn, sondern auf den Abg. Parisius ge⸗ münzt gewesen seien, der mit seiner Auffassung des Höfe⸗ rechtes sich auch jetzt wieder als in grellem Widerspruch mit dem Abg. von Rauchhaupt 422 gezeigt habe. Er (Redner) glaube aber, daß der Abg. Hänel in dieser Frage nicht zur

Majorit?t der Fortschrittspartei gehöre. Einig seien indessen die Herren in dem absoluten Stolz auf die preußische Gesetz⸗

gebung aus dem Anfang dieses Jahrhunderts, ein Standpunkt, der sein Bedenkliches habe, ganz abgesehen von dieser Frage,

wo man doch entschieden der Meinung sein könne, daß

die Auflösung der Ordnung zu weit gegangen sei; so ver— weise er auf die Waldtheilung, die in den Landgemeinden die bedauerlichsten HFolgh gehabt habe. Er möchte die Herren doch warnen, sich absolut auf einen Standpunkt zu stellen, der wie alles in der Geschichte der Kritik und Wandlung unter⸗ liege und auf dem sie nicht der deutsche Eck- und Edelstein sein würden, was auch vielleicht von vielen Leuten anderer Richtung bezweifelt werde. Die Konservativen schämten sich der in dieser Sache im vorigen Jahre ergriffenen Initiative auch heute nicht, Lauenburg bekomme derartige Einrichtungen, Han⸗ nover habe sie bereits. Die Mark Brandenburg die Burg der Fortschrittspartei, Berlin solle ja in der Mark Brandenburg liegen habe sich in ihrer Vertretung auch in dem Sinne ausgesprochen; in der Provinz Sachsen seien einzelne Kundgebungen der Kreistage durchaus nicht so ablehnend. Er habe sich über eine Aeußerung des Ministers für die Landwirthschafst gewundert, und derselbe möge es ihm nicht verübeln, wenn er auf eine von dessen Be⸗ merkungen gelegentlich des ablehnenden Votums des ostpreu⸗ ßischen Provinzial-Landtags zurückkomme. Der Minister habe, wenn er denfelben recht verstanden habe, mit besonderem Nachdruck hervorgehoben, daß dort auch eine Anzahl von Großgrundbesitzern gegen den Gedanken des Erbrechts sich aus⸗ gesprochen habe. Er dürfe doch annehmen, daß es dem Minister bekannt sei, welche, eigenthümliche Repräsen— tation zum Theil der Großgrundbesitz politisch in Ostpreußen habe. Es sei das eine eigenthümliche Erscheinung, die man ja auch hier im Hause auf jener Seite verkörpert finde, die anormale Erscheinung, daß die Demokratie gerade in den Groß⸗ grundbesitzern dort in Ostpreußen ihre Vertreter finde. Daraus erklärten sich wohl einfach genug die demokratischen Stimmen des Großgrundbesitzes im ostpreußischen Provinzial-Landtage. Gegenüber der unberechtigten Stellung, die der demokratische Jug dem Einzelnen geben wolle, betone seine Partei das Recht der Familie und die stetige soziale Ordnung. Die Konser— vativen folgten mit ihren Bestrebungen nur der Tradition und wollten diese da, wo sie im Verlöschen sei, in gesetzlicher orm dauernd fixiren.

Der Abg. Frhr. von Schorlemer⸗-Alst erklärte, die liberale Partei klage über die Aufsaugung des Bauernstandes durch die Rittergüter; gerade deshalb aber sollte sie die Bestrebungen des Centrums unterstützen. Er habe der Regierung bisher nicht Säumigkeit vorgeworfen, wie der Minister behauptet habe; da der vorjährige Beschluß des Hauses aber nichts weiter verlange, als die Vorlegung eines Gesetzentwurfs für die Provinz Westfalen, so scheine ihm diese Aufgabe allerdings nicht so groß daß sie nicht von der Re⸗ gierung bis zu dieser Session hätte bewältigt werden können, namentlich wenn man die Fruchtbarkeit der— selben auf anderen Gebieten der Gesetzgebung in Betracht ziehe. Daß eine große Zahl von Provinzial-Landtagen sich ablehnend gegen die Bestrebungen seiner Partei u e , , habe, finde seine Erklärung zum großen Theil darin, daß die Regierung ihnen die Frage vorgelegt habe, ob sie den von ihm eingebrachten Gesetzentwurf annehmen wolle, während die Frage so hätte gestellt werden müssen, ob sie eine Aenderung des Erbrechts im Sinne einer Erhaltung des bäuerlichen Be⸗ sitzes wollten, oder nicht. Durch diese unrichtige Fragestellung seien die Provinzial⸗Lanbtage vielfach irre geführt worden. Die auf die Statistik des Ober⸗Landesgerichts von West— falen gestützte Behauptung des Ministers, daß eine Schädi⸗ digung des Bauernstandes nicht nachgewiesen sei, müsse er bestreiten, und behalte sich vor, das Material für diese Be⸗ hauptung beizubringen. Wenn übrigens, wie der Minister selbst sage, 450 Bauerngüter in den letzten 20 Jahren dort zur Subhastation gekommen seien, so sei diese Zahl wahrlich groß genug. Sein eigener Entwurf unterscheide sich von dem in Hannover bestehenden Recht allerdings, aber er habe aus⸗ drücklich erklärt, daß, wenn die Regierung nicht geneigt sein selne den Entwurf, so wie derselbe vorläge, anzunehmen, eine Partei sehr gern auch einer Vorlage ihre Zustimmung geben würde, die die Höferolle in Westfalen einführte. Sehr lebhaft müsse er bedauern, daß nicht einmal für die nächste Session eine bestimmte Aussicht auf Vorlegung des Gesetzent⸗ wurfs gemacht worden sei; er fürchte, daß der westfälische Bauernstand diese Verzögerung lediglich dem Umstande zuzu⸗ schreiben habe, daß seine Persönlichkeit die Vertheidigung der Interessen dieser Provinz übernommen habe.

* Demnächst nahm der Staats⸗Minister Dr. Lucius das Wort:

Ich habe vorher ausdrücklich bemerkt, daß ich die Zahlen aus dem Gedächtniß angegeben habe, und ich erlaube mir nun, nachdem ich das Aktenstück eingesehen habe, dieselben jetzt dahin richtig zu stellen, daß nach den Angaben der Gerichte während des Zeitraumes von 1816 bis 1859 folgende Veränderungen stattgefunden haben.

In ganz Westfalen gab es im Jahre 1816 35 927 spannfäbige bäuerlich Nahrungen mit einem Flächeninbalt ven zusammen

3629573 Morgen; im Jahre 1879 gab es 35 915 Höfe mit einem

Flächeninbalt von 399045390 Morgen, so daß also während dieses langen Zeitraums die Zahl sich um 12 vermindert hat, der Gesammt⸗ flächeninhalt dagegen ssch um 360 877 Morgen erhöbt, also um 10 00 vermehrt hat. In Bezug auf die Subhastationen, die in letzter Zeit stattgefunden haben zum Zweck der Erbtheilung babe ich die Zahlen in der Weise richtig zu stellen: Es ergiebt sich aus der Uebersicht, welche die letzten 29 Jahre umfaßt, daß deren Zahl außer⸗ ordentlich gering gewesen ist. Nach der kürzlich aufgestellten Ueber sicht der Ermiitelungen, welche auf Grund des vorjährigen Be⸗ schlusses dieses bohen Hauses stattgehabt haber, sind in den letzten 20 Jabren in der ganzen Provinz Westfalen Subbastationen behufs Erbibeilung nur 195 vorgekommen; im Berk des Landgerichts und der Regierung zu Münster nur 40 durchschnittlich also jäbrlich j⸗ 10 für die ganze Provinz und nur 2 für den Bezirk Münster.

Die angeführte Zahl von 450 oder richtiger 459 beneht sich auf den Zeitraum von 1816 bis 1859. Das wird doch alg nicht un—⸗ gewöhnlich boch anzusehen sein, und ich alaube insofern auch die vorher aufgestellte Behauptung, daß ein erheblicher Rückgang der bäuerlichen Nahrungen in den 9 Jahren nicht stattgefunden habe, bestätigen zu können. Ein solcher Rücklang hat eben darum nicht statigefunden, weil dort die Besitzverhältnisse und die Volke⸗ anschauungen mächtiger gewesen sind, wie alle übrigen Zeitströmungen. Trotzdem bin ich vollkommen nach wie vor der Ansicht, daß man dieser Richtung entgegenzukommen hat und ich erkläre wiederbolt, daß es mein Bestreben 6 wird, so bald, wie das irgend möglich ist, eine entsprechende Intestat⸗Erbordnung für bäuerliche Höfe der Provinz Westfalen in das Abgeordnetenhaus einzubringen.

Der Abg. Dr. Windthorst hielt es für durchaus unzulässig, die Entscheidung der Frage, ob landtagsfähige Nittergüter in die Höferolle eingetragen werden dürften, von Fall zu Fall

herbeizuführen. Das Gesetz dürfe in dieser Beziehung keine Lücke lassen, und er behalte sich deshalb den Antrag vor, im

5. 5 den im Herrenhause gestrichenen Satz, daß solche Ritter⸗

güter ausgeschlossen seien, bei der dritten Lesung wieder ein⸗ zusügen. Er verstehe nicht, welche Gründe seine Kollegen im Herrenhause zu jenem Beschlusse veranlaßt hätten wenn es erlaubt sei, dieselben „Kollegen“ zu nennen, da sie so viel höher ständen, als die Mitglieder dieses Hau⸗ ses. Daß viele Provinzial⸗Landtage sich ablehnend gegen die Bestrebungen des Centrums verhalten hätten, liege zum großen Theil darin, daß die Regierung selbst über ihre Skellung zu demselben es an der wünschenswerthen Klarheit habe fehlen lassen und sich hinter allerlei Schwierig⸗ keiten verschanze, die gar nicht vorhanden seien. Sicher wäre es nicht möglich gewesen, daß der Ober-Präsident von West⸗ falen im entgegengesetzten Sinne gearbeitet hätte, wenn berselbe von hier aus einen geeigneten Wink bekommen hätte. Das Volk stehe in dieser Frage auf der Seite des Centrums, es wolle nichts wissen von dem römischen Rechte, und wenn das Haus ihm nicht helfe, so werde es sich gegen die römi⸗ schen Doktoren erheben, wie sich einst die Teutonen gegen die Römer erhoben hätten.

Der Staats⸗-Minister Dr. Lucius entgegnete, er müsse die Behauptung entschieden zurückweisen, als ob von Seiten der Regierung an die Ober⸗-Präsidenten oder die Provinzial⸗ Landtage irgend eine Direktive zu geben versucht worden wäre. Eine solche hätte doch nur in den Kammerverhand⸗ lungen liegen können, die öffentlich stattgefunden hätten und wo er mit der größten Entschiedenheit seine Sympathien für die Tendenz des Antrages ausgesprochen habe und wovon er auch heute kein Wort zurückzunehmen habe. Dann sei es doch eine gewisse Unterschätzung der Provinz al-Landtage, wenn man meine, sie ließen sich durch ein Votum der Regierung oder der Ober⸗Präsidenten beeinflussen. Es sei sicher nicht geschehen, würde es geschehen, dann würden die Provinzial⸗ . sehr wohl solche Einflüsse ihrerseits zurückzuweisen wissen.

Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, von dem Minister mißverstanden zu sein; trotz aller Selbständigkeit der Pro⸗ vinzen seien dieselben von der Stimmung der Regierungs⸗ organe abhängig.

Damit schloß die erste Lesung; in zweiter Lesung wurden sämmtliche Paragraphen des Gesetzes nach den Beschlüssen des Herrenhauses ohne Debatte unverändert genehmigt.

Es folgte die dritte Berathung des Gesetzentwurfes, betreffend die Zahlung der Beamtengehälter und Bestimmungen über das Gnadenquartal.

§. 1, welcher lautet:

Die unmittelbaren Staatsbeamten, welche eine etats mäßige Stelle bekleiden, erbalten ihre Besoldung aus der Staats kasse vierteljährlich im Voraus.

wurde ohne Debatte unverändert angenommen.

§. Wlautet in der Fassung der zweiten Lesung:

Die Hinterbliebenen der in F. 1 bezeichneten Beamten erhalten für das auf den Sterbemonat folgende Vierteljahr noch die volle Besoldung des Verstorbenen (Gnadenguartal) nach Maßgabe der Kabinetsordre vom 15. Nonember 1819 (Gesetz ˖Samml. 1820, S. 45).

Hierzu beantragten die Abgg. Cremer, Dr. Petri und Müller (Frankfurt) die Zahlung des Gnadenquartals auch für den Fall, daß der verstorbene Beamte nicht in kollegialischen Verhältnissen gestanden habe.

Das Haus acceptirte diese Aenderung.

§. 3 lautet:

Tie Gewährung des Gnadenquartals kann auch dann erfolgen, wenn der Rachlaß nicht ausreicht, um die Kosten der letzten Krank heit und der Beerdigung des verstarbenen Beamten zu decken.

diesen Paragraphen beantragten die Abgg. Cremer und Ge— nossen in folgender Fassung anzunehmen:

„Hat ein verstorbener Beamter (58. 2) eine Wittwe oder eheliche Nachkommen nicht hinterlassen, so kann mit Genehmi⸗ gung des Verwaltungschefs das Gnadenquartal außer den in der Kabinetsordre vom 15. November 1819 erwähnten, auch solchen Personen, welche die Kosten der letzten Krankheit und der Beerdigung bestritten haben, für den Fall gewährt werden, daß der Nachlaß zu deren Deckung nicht ausreicht“.

Der Finanz⸗Minister Bitter erklärte sich mit diesem An⸗ trage einverstanden und das Haus genehmigte denselben.

Die Abgg. Weyrauch und Genossen beantragten als 8. Za. folgende Bestimmung einzuschalten: „Die Bestimmungen dieses Gesetzes finden auch auf die zur Disposition stehenden Beam⸗ ten und Wartegeldempfänger, sowie auf deren Hinterbliebene Anwendung.“ ̃

Nachdem der Antragsteller diesen Antrag mit wenigen Worten motivirt hatte, erklärte sich der Abg. Dr. Wehr gegen denselben, weil er diese Bestimmung als selbstverständlich erachte.

Der Finanz⸗Minister Bitter empfahl indessen in Aner⸗ kennung des humanen Zweckes dieses Antrages die Annahme desselben und das Haus beschloß demgemäß.

Nachdem darauf das Gesetz im Ganzen angenommen war, vertagte sich das Haus um 4 Uhr auf Mittwoch 12 Uhr.

GSewerbe und Sandel

Pest, 11. Januar. (W. T. B.) Der noch im Besitze der un ˖ garischen Regierung verbliebene verfügbare Rest von 1 Million ungarischer Papierrente ist heute von dem Unionbank⸗Konsortium zum GCourse von 78 00 übernommen worden.

London, 10. Januar. (Allg. Corr) Die Spitzenfabrik des Herrn Joseph Fairfield in Stapleford, Netting⸗ hamshsre, brannte am 7. ds. nebst einem großen Vorrath an Sitzen und Baumwollengarn gänzlich nieder. Eine große Anzahl kostspie⸗ liger Maschinen wurde hierbei zerstört und ein Schaden von 60 000 angerichtet; 200 Personen 283 beschäftigunge los geworden.

(Allg. Corr.) ie Ansglo⸗ amerikanische Tele graphen-Gesellschaft hat für den 14. d. Mis. eine Generalversammlung einberufen bebufs Ratifisirung einer mit der neuen französischen Kabelgesellschaft getroffenen Ueber⸗ einkunft, kraft welcher 63 9 des gemeinschaftlichen Nutzens der Anglo amerikanischen Gesellschaft, 21 der Direet United Statas Telegraph Company und 16 der französischen Gesellschaft ju Gate kommen sollen.

ir eff n II. Januar. (W. T. B.) Die Verschiffungen von Robelsen während der letzten Woche betrugen 6172, gegen 6629 Tons in derselben Woche dez vorigen Jahre.

New⸗ York, 10. Januar. (W. T. B. Weizen ⸗Vetschif⸗ fungen der letzten Woche von den atlantischen Häfen der Ver einigten Staaten nach Gagland 90 00, do. nach dem Konti. nent 50 000, do. von Kalifornien und Oregon nach England 190 0090 Qtt. s. Visible Supply an Weizen 28 625 0) Bushel, do. do. an Mais 16375000 Bushlil.

7Jaferate für den Deutschen Reichs und Tr

Preuß. Staats Anzeiger und das Central⸗Handels⸗

register nimmt an: die stönigliche Exveditisn des Jeutschen Reichs- Anzeigers und Königlich

1L⸗ ʒSteckbriefe und Untersnchungs-Sachen.

Oeffentlicher Anzeiger.

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen

5. Industrielle Etablissements.

Fabriken und Grosshandel.

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Erreditionen ves „Invalidendank ! Jiudolf Mosse, Haasenstein & Vogler,

Büttner & Winter, sowie alle üsrigen größeren

* ; *

G. L. Danube & Co., EC. Schlotte,

AnnsneenBureans.

Rreußischen Staatz Anzeigers: n. dergl. S. Verschiedene Bekanntaachnngen. ! 3. Terkänfe, Verpachtungen, Submissionen ete. 7. Literarische Anzei 8 2 3 1. 8 ö . Che elgen. . Berlin 8SR., Wilhelm ⸗Sraße Rr. 32. 4. Verloosung, Amortisation, Ziuszahlung 3. ——— In der Börsen- X n. 8. w. Von sgGentlichen Papieren. 9. Familien- Nachrichten. heilage. * 8 66 ? . 2 J ** 2 2 * 33. V J che dunehnng, e .

36 ĩ Der Kaufmann Hirsch Beer zu Tirschtiez el, ver⸗ ien ö e, e. . ,, , , re. I86 Zustell ung mit Ladung. treten durch den Rechtéannalt Aßmy zu Meseritz, R ö

Zum Kgl. Landgerichte Frankentbal, Civilkammer, haben 1) Peter Mannsmann, Tagner, in Elmstem wohnhaft. 2 Katharina Mannsmann, ohne Ge⸗ werbe, daselbst wohnhaft, Wittwe von Franz Kropp, weiland Tagner allda, 3) Friedrich Manns mann, Tagner, 4) Sebastian Mannsmann, Tagner, beide in Elmstein wohnhaft, durch Rechts anwalt Hecht in Frankenthal, gegen 1) Jobannes Manne mann, Y) Peter Mannsmann, beide Tagner und in Kaisere⸗ laufern wohnhaft, 3) Elisabetha Manns mann, Ehe— frau von Franz Hoffmann, Tuckwalker, beide in Lambrecht wohnhaft, 4, Letzteren selbst der Güter— gemeinschaft wegen, 5) Peter Mannsmann, Tagner in Ludwigshafen wohnhaft, 6) Margaretha Manns— mann, Ehefrau von Johannes Sohn, Schreinen, beide in Ludwigshafen wohnhaft, 7) Letzteren selbst der Gütergemeinschaft wegen, ) Carl Manns mann, Barbier, in Elmftein domicilirt, in Amerita der⸗ malen abwesend, 9) Elisabetha und Peter Riedel, minderjährige Kinder von Konrad Riedel, Tagner, in Elmstein wohnhaft, und dessen verlebten Ehe⸗ frau Elisabetha Mannkmann, vertreten durch ihren genannten Valter als gesetzlichen Vormund und den gerannten Peter Mannt mann, Tagner, in Ludwigs⸗ hafen wohnhast, als Nebenvormund, 10) Jakob Mannsmann, Schreiner, in Elmstein wohnhaft, Theilungsklage mit dem Antrage erhoben:

Es gefalle dem Kgl. Landgerichte, Kammer!

fur Civilsachen, die Auseinandersetzung und Theilung des Nachlasses der zu Elmstein wohn⸗ haft gewesenen und verlebten Maria Elisabetha Manns mann, gewerblose Wittwe von Johannes Mannsmann, weiland Tagnet in Elmstein, zu verordnen, den Kgl. Notär Neumayer in Neu⸗ stadt mit diesem Geschäfte zu beauftragen, das Kgl. Amtsgericht daselbst mit Ernennung, Be⸗— eidigung und Einweisung eines oder drei Er— perten zu kommittiren, welche fragliche Masse abzuschäͤtzen, die Basis der Abschaätzung anzu⸗ geben, überhaupt sämmtliche, durch die betreffen⸗ den Gesetze vorgeschriebenen Operationen in Gegenwart der Parteien oder nach deren ge⸗ höriger Beirufung zu verrichten und den über Alles aufzunehmenden Bericht dem genannten Notar zu Protokoll zu geben oder bei demselben zu hinterlegen, den genannten Notar zur Lici⸗ tation und Looseziehung eintretenden Falles zu ermächtigen, für den Fall sich ergebender Strei⸗ tigkeiten ein Gerichtsmitglied als Bericht erstatter zu ernennen und den Kgl. Landgerichts⸗ präsidenten eintretenden Falles zur Ernennung eines anderen Berichterstatters an dessen Stelle zu ermächtigen, endlich die Vorwegnahme der Kosten aus der Masse zu verordnen,“ und mit der Ladung an die Beklagten zum Zwecke der mündlichen Verhandlung über diese Klage in die Sitzung des Kgl. Landgerichts Frankenthal, Civilkammer, vom drei und zwanzigsten März nächsthin, Vor⸗ mittags neun Uhr, verbunden mit der Aufforderung, sich einen an diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen.

Zur Ausführung der bewilligten öffentlichen Zu— stellung an den abwesend Beklagten Carl Manns mann wird Vorstehendes bekannt gemacht.

Frankenthal, den 8. Januar 1881.

Der Kgl. Obergerichtsschreiber am Kgl. Landgericht daselbst. H. Denig.

ls84] Oeffentliche Instellung.

In Sachen der Ehefrau des Kaufmanns und Cigarrenfabrikanten Friedrich August Hermann Keunecke, Johanne, geb. Wolters, zu Hannever, Klägerin, wider ihren genannten Ehemann, früher zu Wolfenbüttel wohnhaft, dessen jetziger Aufenthalt unbekannt ist, Beklagten, wegen Ehescheidung, ist nach Ausschwörung des der Klagerin in dem rechts kräftigen Urtheile det Herzoglichen Landgerichts, II. Civilkammer, hierselbst vem 17. Juni v. Je. auferlegten, in der öffentlichen Sitzung vom 9. De—⸗ zember v. J. abzeänderten Eides anderweiter Ver⸗ handlungs termin auf

Donnerstag, den 24 Febrnar 1881, Morgens 19 Uhr, vor der obengedechten Civilkammer anberaumt, zu welchem der Bellagte geladen ist.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung bekannt gemacht.

Braunschweig, den 7. Januar 1851.

ü ; S. Rühland,

Gerichlsschreiber des Herzoglichen Landgerichts.

880! Deffentlicht Zustellung.

Nathan Haag, Handelt mann in Ingenheim, hat bei dem Kgl. Amfegerichte Annweiler Klage erbo⸗ ben gegen die obne bekannten Wohn⸗ und Aufent ˖ kaltgert abwesenden, früher in Wernersberg wohn baften Eheleute Michael Klemm, Tagner, und Margaretha Cberié, damit diese solidarisch zur Zah⸗ lung von 36,30 S sür käuflich erbaltene Kleien, Lleiensäcke und Mebläcke einschließlich berechneter Zinsen, nebst weiteren Zinsen seit 12. J. M. und Proseßkosten verurtheilt, auch das ergehende Urtbeil für vorläufig voll streckbar erklärt werde. Nachdem durch Beschluß des Gerichtg von beute die nachgesuchte öffentliche Zustellung bewilligt ist, werden unter Bekanntgabe der Klage, ven welcher gleichzeitig beglaubigte Alschrift an der Gerichts⸗ iafel angeschlagen wird, die Beklagten, Eheleute Klemm, zum bestimmten Verhandlungztermin auf Mittwoch, den 23. Februar er,. Morgens

Uhr, im Gerichtzsagle dahier, hiermit vor⸗ geladen.

Annweiler, den 19. Januar 18851.

klagt gegen die Wittwe des Ausgedingers Johann

Christian Riemer'schen Eheleute und unter diesen gegen den seinem Aufenthaltsorte nach unbekannten

mit dem Antrage, gegen die Beklagten dahin zu erkennen, daß

1) dem Schiedsmannsvergleiche vom 24. März 1880 die Vollstreckungẽ klausel gegen die Be⸗ klagten zu ertheilen,

2) die Beklagten schuldig, dem Kläger von den im Schiedsmann vergleiche festgesetzten 360 46 seit dem 1. Dezemker 1880 600 Verzugs⸗ zinsen zu zahlen und

3) das Urtbeil gegen Sicherbeitsleistung sür vorläufig vollstreckbar zu erklären

und ladet den Mitbeklagten Johann Gottfried Riemer zur mündlichen Verhandlung des Rechte streits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Meseritz auf

den 8. April 1881, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die—⸗ ser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Meseritz, den 8. Januar 1881.

. Gigas, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

20261 * ö 5 lszoꝛs] Oeffentliches Aufgebot.

In der Nachlaßsache der am 28. Februar 1879 zu Halle a. / S verstorbenen Wittwe Hering, Minna Auguste, geb. Hecht, haben sich folnende:

a. der Grmnasiallehrer Julius Robert Alexander

RMnhoff⸗Wulfinghoff aus Berlin,

b. der Oefonom Leopold Rnhoff⸗Wulfinghoff

aus Clostern bei Datteln,

C. die verehelichte Anna Gernud Friederike Felsch,

geb. Ruhoff⸗Wulfinghoff aus He sfeld als Erben gemeldet.

Es werden hierdurch alle Diejenigen, welche nähere oder gleich nahe Eibansprüche an den Nachlaß der Verstorbenen haben möchten, aufgefordert, ihte An⸗ sprüche bis zum 15. April 1381 hier anzumelden, unter der Verwarnung, daß nach Ablauf dieses Termins die Ausstellung der Erbbescheinigung erfolgen wird.

Halle a. / S., den 22. Dezember i880.

Königliches Amtsgericht. III.

las 164 Anfgebot.

Auf dem Grundstück Elbing J. 321, dem Lehrer August Silberbach gebörig, stehen Abtheilung III. Nr. 3 für Frau Amalie Saro, geborene Roßmann, 3600 A, dreitausendsechshundert Mark, verzinslich zu 50 eingetragen. Das darüber gebildete Doku— ment, bestehend aus dem Kaufkontrakt vom 27. März 1872, Hypothekenauszugn vom 30. September 1872, ist verloren gegangen, die Forderung aber angeblich bezablt, und werden auf Antrag des Schuldners alle Inhaber dieses Dokuments resp deren Rechts⸗ nachfolger aufgefordert, sich in dem Termine:

den 15. Febrnar 1881, V. M. 12 Uhr, im Zimmer Nr. 7 zu melden und die Urkunde vor— zulegen, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen aus⸗ e leflen und die Urkunde für kraftlos erklärt wird.

Elbing, den 4. November 1880.

Königliches Amtsgericht. III.

. Aufgebot.

Der Lehrer Gustav Basedow in Etzelbach bei Rudolstadt hat das Aufgebot der 3 nachbeschriebenen, nach seiner Versicherung verloren gegangenen Ur⸗ kunden über Darlehne forderungen, welche durch Ver⸗ erbung aktiv auf ibn und seine beiden Brüder Franz und Arno Basedow übergegangen sind, beantragt:

1) einer Pfandurkunde des ehemaligen Patrimonial⸗ gerichtz zu Lichtenbain bei Jena rom 10. De⸗ jember 1820 über 200 Thaler Darlebnsforde⸗ tung des Kantors Johann Gottfried Seifarth zu Lichtenhain an Jobann Gottfried Herold und Frau daselbst,

2) einer de: gl. vom 11. Februgr 1839 über 75 Thaler Darlebneferderung desselben Seifarth an dieselben Herold'schen Eheleute,

3) eines im Jahre 1858 oder 1859 ausgestellten, von dem damaligen Schultheißen August Herzer in Lichtenbain beglaubigten handschriftlichen Schuldscheins, inhaltlich dessen Heinrich Wohl⸗ feld in Lichtenbain als Vorm ind der Johann Gottfried Geiling'schen Kinder daselbst be⸗ kennt, 209 Thaler Darlebn von den Schwestern Lonise und Cmilie Selfarth oder blos von der Ersteren vorgestreckt erhalten zu haben.

Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert,

spätestens in dem auf

Sonnabend, den 17. Septbr. 13851. Borm. 9 Uhr,

vor dem unterseichneten Gerichte anberaumten Auf⸗

gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ rung der Urkunden erfolgen wird.

r, , den 5. Januar 1851.

a

Herzogl. chs. Meiningensches Amtsgericht. I. Abesser. men Velanntmachung.

Der von H. Wildeganz unter dem 28. Dezember 1879 auf G. Senator in Gnesen gezogene, von diesem accerptirte, am 15. März 1880 zahlbare Wechsel über 129,35 M ist durch Autschlußurtbeil vom 5. Januar 1881 für krastlos erklärt worden. Gnesen, den 5. Januar 1881.

Der Kgl. Am tegerichtsschreiber: Wei smann.

Cbristian Riemer, Dorothea Elifabeth, geb. Kaerger, zu Deutschhöhe, sowie gegen die Kindir der Johann

Johann Gottfried Riemer aus dem schiedsmännt. schen Vergleiche vom 24. März 1880 wegen 360 16

*

Raschmachers Theodor Schlevoigt, genanrt Blume, werden der verschollene Schneidergeselle J. F. W. Schlevoigt aus Soldin, welcher angeblich in den dreißiger Jahren nach Amerika aus zewandert sein und selt dieser Zeit eine Nachricht von sich nicht gegeben haben soll und dessen etwaige unbekannte Erben und Erbnehmer hiedurch öffentlich vorge— laden, sich persönlich, schriftlich oder durch einen mit gehöriger Vollmacht versehenen Mandatar binnen hier und neun Monaten, srätestens aber in dem ror dem hiesigen Amtsgerichte auf den 19. November 1881, Vormittags 11 Uhr,

an der Gerichte stelle anberaumten Termin zu melden und sich gehörig zu legitimiren, widrigen— falls der Provokat für sodt erklärt, die mitvor⸗ geladenen unbekannten Erben aber mit ihren An— sprüchen an dessen Nachlaß, bestehend in 579 (. S4 8, präkludirt werden würden.

Soldin, den 31. Dezember 1880.

Königliches Amtsgericht.

1862

Auf dem Grundstück der verebelichten Bötticher meister Timm Nr. 76 des Grundbuchs von Münche— berg sianden Abtheilung III. Nr. 4 aus der Schuld— verschreibung vom 22. September und 11. Dezember 1845 für die Gastwirthin Marie Voß, geb. Kloß, in Berlin 150 Thaler eingetragen, von denen 1060 Thaler der Sxarkasse zu Müncheberg cedirt sind, und der Rest mit 150 M6 und 3 M 306 Zinsen bei der nvothwendizen Subtastation des Grundstückes zur Hebung gekommen sind. Die Gläubigerin ist nicht zu ermitt-ln, und werden des— halb auf Antrag des Massenkurators Herrn Höhne alle diejenigen, welche Ansprüche auf die obenge—

aus sonstigen Rechtstiteln machen, aufgefordert, diese Ansprüche spätestens in dem Aufgebolstermine am 23. Februar 1881, Vormittags 11 Uhr, vor hiesigem Amtsgericht anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen für immer abęgewiesen werden. . Müncheberg, den 30. Dezember 1880. Königliches Amtsgericht.

868 In Sachen, betreffend die Zwangs versteigerung der zur Debitmasse des Ackerbürgers Johann Böttger hier gehörigen Grundstücke wird der auf Donnerstag, den 27. Jannar 1881, Miitags 12 Uhr

merken in Erinnerung gebragt, daß im ersten Ver— kaufstermine kein Bot abzegeben ist. Malchow, den 7. Januar 1881. Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches Aintsgericht. Zur Beglaubigung: Staccker, Aktuar, Gerichts schreiber.

Es wird andurch bekannt gemacht, daß für das Geschäftéjahr 1881 zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Oeffentliche An⸗ zeiger zum Amteblatte der Königlichen Regierung zu Coblenz bestimmt ist.

Daaden, den 8. Januar 1881.

Königliches Amtsgericht. 1879 Auf den Antrag der Erben des hier am 16. März

Langbeld, als:

geborenen Langheld hieselbst,

2) der Ehefrau des Oberförsters E. Franke, Ida, geborenen Langheld, zu Bückebura,

3) der Ehefrau des Pastors em er. Wilhelm Stein⸗

bůttel,

4) des Redacteurs Dr. phil. Bruro Lanzheld zu Berlin,

5) der Ehefrau des Obergüter⸗Inspeklors Carl Läddecke, Anna, geborenen Langheld,

6) des Marinepredigers Erich Langheld zu Wil⸗ helm shaven,

sind in der Gerichte sitzung am 24. v. Mts.

1. die Herzoglich Braunschweigischen Landes schuld⸗

rerschreibungen:

A d. Nr. 543 und 1017 je über 50 Thlr.,

Be Nr. 117, 340, 445, 447, 511. 701. S44, S5l, S57, 1656, is 11. 2875, 2883, 3738, 3751, 4426, 4619, 4962 63, 5263, 5414, 6244, 6384, 6613, 6961 je über 100 Thlr.,

Ce. Nr. 48 über 109 Thlr.,

Db. Nr. 1567 und 2449 je über 500 Thlr.,

9gI05— 23, gꝛ09— 11, 9312 14, 9516, 9627, je über 100 Thlr.,

Ea. Nr. 424 und 425 je über 100) Thlr.,

Fe. Nr. 375, 1361, 1917, 2976 je über 109 Thlr.;

bieselbst vom 1. Dejember 1857 1. Emission: Rr. 30M. I75, Thlr. für kraftlos erklärt worden. Braunschweig, den 6. Januar 1351. Herzogliches Amtszeri t. 1X. Nnbert.

dachte Masse als Eizenthümer, Cessiorare oder!

angesel te Ueberbots termin hierdurch mit dem Be⸗

v. Its. gestorbenen Pastors mer. Friedrich Wilhelm

1) der Ehefrau des Korreftors E. Meyer, Bertha,

mever, Alma, geborenen Langhild, zu Wolsen⸗

Ac. Nr. 2732, 4152 - 57, S082 je äber 10 Thlr.,

Das über diese Post gebildete Hypothekendokument ist angeblich verloren gegangen, die Forderung selbst aber durch Konsolidation, beziehungsweise Zahlung, getilgt worden. .

Auf Antrag der Eigenthämer des Grundstöcks, des Gastwirths Franz Grunwald und der Geschwister Catharina. Franz und Andreas Geunwald, ergeht an die Inhaber der Urkande die Aufforderung, spä⸗ testens in dem auf den 15. Februar 1881, Vor⸗ mittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge— richte, Zimmer 7, anberaumten Termine ihre Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen— falls die Urkunde für traftlos erklärt und die In« haber mit ibren Rechten ausgeschlossen werden. Elbing, den 2. November 1880.

Königliches Amtsgericht. III.

881 Auf den Antrag des Leopold Nagel und Theodor Nagel, früher in Eischleben, als Erben des am 20. April 1875 mit Hinterlassang eines Aktivnach⸗ lasses von 8834 Æ 0.5 verstorbenen Gerichts⸗ schöppen Joseph Nagel in Eischleben werden alle etwaigen unbekannten Gläubiger des Joseph Nagel aufgefordert, sich spätestens in dem hiermit auf den 16. Juli 1881, Mittags 12 Uhr, anberaumfen Aufgebotstermine bei dem unterzeich⸗ neten Amtsgerichte zu melden, widrigenfalls dieselben mit ihren Ansprüchen werden ausgeschlossen werden.

richtlichz Ausfertigungen zu bestellen. Das Aueschlußurtheil

kündet werden. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen licher Vorschrist unzulässig. Getha, den 7. Januar 1881. Herzogl. Sächs. Amtgericht. VIII. Walther.

1863

der Erbpachthufe Nr. 4 zu Bastor

Vertheilung Termin auf

den 25. Jannar d. J., Vormittass 10 Uhr, an, zu welcem die bei der Zwangsversteigerung be⸗ theiligten Gläubiger geladen werden.

Kroepelin, den 8. Januar 1881.

Großh. Mecklenb. Schwer. Amtsgerscht.

Zur Beglaubigung: Dle Gerichteschreiberei. Mückert, int. Gerichtsschreiber.

1 .

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen re. 622

Elsenbahn⸗Direktionsbezirk Berlin. K Am Montag, den 24. 7141 Januar 1881, Vormittags,

11 Submission und zwar:

?

(

um 10 Uhr auf Lieferung von 2494 Tonnen Eisenbahn⸗ R schienen aus Flußstahl, . hr auf Lieferung von 305200 kg diversem Kleineisenzeug. um 11 Uhr auf Lieferung von 74299 Stück ichenen und 84 900 Stück kiefernen Bahnschwellen, von 6749 Stück eichenen und 1746 Stäck kiesernen Weichenschwellen in unserem Geschäftslokal hier⸗ selbst Köthenerstraße 24. Offerten müssen bis zu diesen Terminen frankirt, versiegelt und mit der in den Offertenformularen vorgeschriebenen Auf⸗ schrift eingereicht sein. Bedingungen mit resp. Zeichnungen önnen bei uns eingesehen oder gegen Einsendung der Kosten in Empfang genommen werden. Die Kesten der Be⸗ dingungen für Schienen betragen 1,1 6, für Klein⸗ eisenzeug 1,, S, für Bahn⸗ und Weichenschwellen

zusammen O 90 (6

Berlin, den 7. Januar 1851. Materialien Vürean. Rustemeyer.

16517 Bekanntmachung.

Der Bedarf der unterzeichneten Anstalt an trocke⸗ yen Lebenemitteln für die Zeit vom 1. April d. J. bis Ende März 1882, bestehend in ungefähr:

130 Cir. Buchweisengrütze, 1.0 Etr. Hafer⸗ ö grütze, 74 Cir. Hirse, 3 Ctr. Perlgraupen, 11 Ctr. gebackenen Birnen, 8 Ctr. gebackenen Pflaumen, 36 Ctr. weißen Bohnen, 70 ECtr. Erbsen, 35 Ctr. Linsen, 72 Ctr. Reis, 95 Ctr. Weizenmebl, 5 Ctr. Reiegries, 96 Ctr. Salz“,

soll im Wege der Submission beschafft werden.

Versiegelte Offerten werden bis zum

26. Januar d. J., Vormittags 19 Uhr, De. Ne,. 2338, 3989. 15533. 52535, 3359, ol JR. dingungen und Proben ausgelegt sind, entgegen⸗

im Geschäftezimmer der Anstalt, woselbst die Be⸗

genommen und in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten eröffnet. Die Bedingungen sind von

den Sulmittenten zu unterschreiben oder in ihren

; ö ; ; 3 Offerten ausdrücklich als maßgebend anzuerkennen. II. die Priorität Dhligationen der Zuckerraffinerie Offerten an , , n .

Auswärtige, hinsichtlich ihrer Lieferung fäbigkeit

und ibrer Vermögen verbältnisse bier unbekannte

376, 737, 738, 1092 je über 100

Unternebmer haben durch eige beizufügende amt⸗ liche Bescheinigung ihre Qualifikation zur Lieserung nachzuweisen.

Pott dam, den 4. Januar 1851.

Königliches großes Militär ⸗Waisenhaus.

28153 Im Grundbuche von Huctte Nr. II stehen in 17. Arril 1818 2700 M für die Anten und Ca⸗

tbarina, geborere Reimer Krauseschen Gheleute

Königliches Amtsgericht. Abtheilung 1V.

eingetragen.

Brennöl, 4 Gtr. gegossenen Talglichten, Abibeilung 111. Nr. J aus dem Kaufvertrage vem

518 Brlannutmachung.

Die Lieferung von ungesäbr 4 Ctr. rassinirtem 16 Ctr. weißer Seife, 13 Ctr. grüner Seise, 43 Ctr. Soda. ß GCtr. Fischtbran für die unterzeichnete Anstalt, und 73 Ctr. rafsinittem Brennöl, 23 Cir. Petroleum, 123 Gtr. weißer Seife, 6 Ctr. grüner Seife, 3 Ctt.

.

Außerhalb des Gerichtssitzes wohnhafte Betheiligte werden unter dem Rechtsnachtheile des Verlusles ihrer Ansprüche angewiesen, einen Bevollmächtigten am Sitze des Gerichts zur Abnahme künftiger ge—

ꝑütheil wird an dem genannten Terminttage, 16. Juli 1881, Mittags 12 Uhr, ver—

. e ng de Stand gegen eine ertheilte Präklusivweisung ist nach gesetz⸗

Im Verfahren betr. die Zwangsversteigerung steht zur Ab⸗ nahme der Rechnung des Sequesters, zur Erklärung über den Theilungfplan, sowie zur Vornahme der