1881 / 11 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 14 Jan 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Berlin, 14. Januar 1881.

Amtliche Berichte aus den Königlichen Kunstsammlungen.

(Aus dem Jalrbuch der Königlich Preußischen Kunstsammlungen, 1I. Jahrgang, 1. Heft. Weldmannsche Buchhandlung Berlin.) (Gortsetzung.)

. Bericht über die seit den Herbstsitzungen der Kommission im Jahre 1379 aus Mitteln des Kunstfonds ins Werk ge— setzten monumentalen Unternebmungen.

In dem letztverflossenen Jahreszeitraume sind folgende auf An— trag der Kommission von des Herrn Ministers Excellenz beschlossene monumentale Malereien und Bildwerke vollendet worden:

I) Die Autschmückung der Aula der Realschule zu Osnabrück (Gegenstände: Hermanneschlacht, Taufe Wittekinds und der west— fälische Friedensschluß 1648) durch die theils unmittelbar auf die Wand, sheils auf eingesetzten Rahmen in Wachsfarbe in halber Leben größe ausgeführten Bilder des Historienmalers L. Gey aus Hannorer (z. 3. in Dresden).

2) Die Ausschmückung des Rathhaussaales zu Saarbrücken mit einem Cyklus auf Leinwand in Wachsfarbe gemalter und in die Wände eingesetzter Gemälde des Professors A. von Werner (Berlin). Dlie Darssellungen enthalten: Sturm auf die Spichzrer Höhen und Einzug König Wilhelms in Saarbrücken, sowie ein allegorisches Gemälde: Bruderbund der deutschen Stämme; außerdem in gemalten und reichornamentirten Nischen die lebensgroßen Bildnisse Sr. Kai serlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen, Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Carl von Preußen, des Reichskanzlers Färsten Bismarck und des General-Feldmarschalls Grafen Moltke. (Figuren in Lebensgröße.)

3) Der in Wachsfarbe auf den Wänden selbst ausgeführte Cyklus geschichtlicher Gemälde im Rathhaussaale zu Erfurt, von Professor P. Jaussen in Düsseldorf. Die Darstellungen sind der Lokalgeschichte Erfurts entlehnt und schildern: 1) Bonisazius predigt an der ge— fällten Göttereiche das Christenthum, 27) der hl. Martin und die hl. Elifabeth (mit Hindeutung auf den Kinder-Kreuzzug), 3) Heinrich der Löwe unterwirft sich dem Kaiser Friedrich Barbarossa, 4) Erfurter Bürger mit Kaiser Rudolf von Habsburg bei Züchtigung der Rauh— ritfer, 5) die Universität mit ihren Vertretern Luther, Eoban Hesse u. A., 6 der Vierherr Kellner vom Volke bedrängt (das tolle Jahr zu Erfurt), 7 Einzug Johann Philipps von Mainz, 8) die Vertre— ter der Stände huldigen dem preußischen Königspagr Friedrich Wil— helm III. und Luise, 9) Zerstörung des zum Andenken der Napoleo— nischen Herrschaft errichteten Obelisken (Figuren sämmtlich lebens groß). In den Stichkappen die Bildnisse von 12 brandenburgisch⸗ preußischen Herrschern.

4) Zwer landschaftliche, in Wachsfarken auf die Wand gemalte Bilder im Treppen vorraum der geologischen Landesanstalt zu Berlin, von dem Maler Lonis Spangenberg in Berlin, darstellend: die . Nehrung und den Vulkan Papenkaul bei Gerolstein in der

el.

5) Ausschmückung der Aula des Gymnasiums zu Rendsburg mit mehréten symbolischen Gemälden in Wachsfarbe von dem Maler Teschendorf in Berlin.

6) Ardschmückung der Aula des Gymnasiums zu Wohlau mit Friebildern zur Geschichte der Jugenderziehung im Alterthum, in Wachtfarben ausgeführt von dem Maler Knackfuß in Düsseldorf (etzt in Casseh. -

7) Aus führung eines Bildnisses Sr. Majestät des Kaisers und Königs, Oelgemälde für den Sitzungssaal des Königlichen Konsi— storiums zu Äurich, durch Professor Oskar Begas in Berlin.

8) Ausführung eines Ältarbildes, Oelgemälde, für die Kirche zu Lankwitz, durch Professor C. von Gebhardt in Düsseldorf.

9) Ausfübrung eines Altarbildes für die Sackheimer Kirche zu Könige berg i. „Pr., durch den Maler Professor Heydeck dortselbst.

jo) Tie in Tiroler Marmor ausgeführten Statuen des Hei⸗ landetz und der Erangelisten Mattbäus und Markus für die Basilika in Trier, von dem Bildhauer Professor Kaupert in Frankfurt a. M.

1I) Die in carrarischem Marmor ausgeführte mit Kranzrahmen umgebene Kolossalbüste Sr. Majestät des Kaisers und Königs für das Treppenhaus des neuen Galeriegebäudes zu Cassel, von dem Bildhauer Karl Begas zu Berlin.

12) Die Marmor- Statue Otfried Müllers für die Verhalle des Alten Museums zu Berlin, von dem Bildhauer Professor Tondeur in Berlin.

Der zur anderweiten Einrichtung des Zeughauses (Ruhmeshalle) zu Berlin beabsichtigte malerische und bildnerische Schmuck. bestehend in histerischen und allegerischen Wandgemälden, einer Statue der Siegesgöttin und 7 Standfiguren preußischer Herrscher, ist im Sinne der von der Kommission abgegebenen Gutachten gefördert worden, und zwar sind zunächst in Angriff genommen: die Malereien der Zone des Kuppelraumes und der anschließenden Zwickel und Deden— flächen von dem Historien maler Geselschap; mit Ausführung der vier Hauptwandgemälde des Saales: Krönung Friedrichs J. in Königs. berg, Huldigung Schlesiens unter Friedrich Il, Aufruf an das Volt 1815 (Friedrich Wilhelm III) und Kaiserproklamation zu Versailles wurden beauftragt: Prof. Steffeck, Prof. Camphausen in Düssel⸗ dorf, Prof. Bleibtreu, und Prof. A. v. Werner. Die Statue der Victoria arbeitet Prof. Schaper. Die Aufträge zur Herstellung der Herrscherstatuen sind an die bei der Konkurrenzentscheidung (s. oben S. XVII.) mit dem ersten Preise ausgezeichneten Bildhauer ertheilt worden; die Anfertigung des Modelles zum Standkilde König Friedrich Wilhelm 1IV. wurde dem Bildhauer Schuler übertragen.

Zufolge früher ertheilter Aufträge befinden sich in fortschreiten der Rus führung: ein monumentaler Brunnen für den Postplatz zu Görlitz nach dem Modell des Bildhauers Toberentz in Breslau; die Statuen des Petrus und Paulus für die Basillka in Trier und die Statue von Carstens für die Vorhalle des Alten Museums in Ber— sin, sowie die Karyatiden für das Portal des neuen Akademiegebäu— des in Düsseldorf, welche dem Bildhauer Prof. Wittig in Düssel dorf übertragen sind; zwei weitere Statuen fuͤr die Vorhalle des Alten Museums: Cornelius und Schlüter sind von Prof. Calandrelli und Prof. Wredow in Berlin übernommen; die allegorischen Marmor⸗ figuren, darstellend die vorngehmsten Kunstländer für die Treppen rampe im neuen Galeriegebaude zu Cassel, auszuführen vom Bild— hauer Echtermeyer aus Cassel (z. Z. in Drer den); ferner die Aus— schmückung der Aula des Gymnastums zu Insterburg, welche den Professoren Max Schmidt, Heydeck und Maler Neide in Königsberg uͤbertragen ist: geschichtliche Friesbilder für den Schwurgericht saal des neuen Landgerichtsgebäudes zu Posen, von A. v. Heyden, in Ber— lin auszuführen. Die umfangreichste Aufgabe ähnlicher Art bildet die Ausschmückung des Kaiserhauses in Gotlar. Unterm 11. Dezember 1876 hatte der Herr Staattz-Minister Dr. Falk ein Konkurrenz- Ausschreiben an sämmtliche preufische ozker in Preußen wohnhaste Künstler erlassen, worin bei einer Friststellung von acht von malerischen Entwürfen für den

„) Antheil nahmen folgende elf Herren: Prof R. Begas, Prof.

H. Grimm, Maler Hiddemann, Geheimer Regierung ⸗Rath Hitzig,

hör. Jordan, Prof. Knaus, Geheimer Regierungk-Rath Luege, Prof.

men Prof. M. Schmidt, Prof. Steffeck, Prof. Wittig, Prof. Wolff.

dritten Preis für den Maler Knackfuß (Dösseldorf) ). Diese Entscheidung wurde durch den Herrn Minister bestätigt. Auf Grund Allerböchster Sanktion durch Se. Majestät den Kgiser und König erfolgte die Unterhandlung mit dem erstprämiirten Künstler, welche zur Ertheilung des Auftrages führte. Nachdem die für die Aus⸗ führung der Gemälde an den Wänden selbst noch er—⸗ forderlichen baulichen Vorbereitungen vollendet waren, begann Prof. Wislicenus die Arbeit im Sommer 1879 und vollendete bis jetzt den Gemäldecyklus der Fensterwand, welcher unter dem Symbol des Märchens vom Dornröschen die wechselnden Schicksale des deutschen Kaiserthums versinnlicht.

Neuerlich sind von Seiten des Hrn. Miagisters auf Antrag der Kommission folgende Aufträge ertheilt worden:

Dem Bildhauer Hundrieser in Berlin die Ausführung der Akro—⸗ teriongruppe für den Neubau des Joachimsthalschen Gymnasiums bei Berlin; dem Bildhauer Klein in Berlin die Ausführung der Kolos— salfiguren des Platon und Aristoteles für die Nischen der Façade desselben Gebäudes (vergl. J. Jahrg S. XVII); dem Maler Albert Hertel in Berlin die Herstellung zweier landschaftlicher Kompositio nen nach Motiven sophokleischer Tragödien für den Vorraum der Aula des Wilhelms⸗Gymnasiums in Berlin (vergl. J. Jahrgang S. VII); dem Maler Prell in Berlin die Ausführung von Wand dekorationen in echter Freskomalerei für einen Saal des Architekten bauseß zu Berlin (vgl. f. Jahrg. S. XVI); dem Prof. von Gebhardt in Vüfseldorf die Aufführung eines Altarbildes für die evangelische Kirche zu Ziegenhals in Schlesien.

Auf Vorschlag der in Berlin ansässigen Mitglieder der Kom— mission wurde bei Gelegenheit der Versteigerung des weiland von J. kobsschen Kunstnachlasses (Frühjahr 1880) für den Staat erworben: Das lebensgroße Bildniß Alexanders von Humboldts in ganzer Figur, gemalt von Professor J. Schrader. Dasselbe wurde durch den . . der Königlichen Bibliothek zu Berlin zur Aufstellung überwiesen.

Ueber die aus Staatemittesn bewirkten Arbeiten graphischer Kunst wird im nächsten Hefte berichtet werden.

Kunstgewerbe⸗Museum.

In dem Vierteljahr vom 1. Juli bis 30. September sind erworben:

Kandelaber aus Bronzeguß. Niederländische Arbeit des XVII. Jahrhunderts.

Truhe aus Eichenhol!, ganz mit reich verziertem Schmiedeeisen beschlagen. Westfalen XV. Jahrhundert.

Musterabschnitte gewebter und bedruckter Stoffe aus der Zeit von 1796 bis 1840 aus den Beständen der ehemaligen Muster— z ichenschule überwiesen. Ueber 2000 Stück. Dieselben sind jetzt in Sammelbänden neu geordnet.

Gipsabgüsse klassischer Ornamente durch die Herren Gropius und Sußmann⸗Hellborn in Griechenland und Italien gesammelt, 172 Stöũck.

Lessing.

(Fortsetzung folgt.)

Trotz der großen Kälte haben sich Dentschlands Gärtner nicht abhalten lassen, die zum Besten der Kaiser Wilhelm und Augusta— Jubelstiftung veranstaltete Blumen ⸗Ausstellung im land— wirthschaftlichen Museum, Inwalidenstraße 42, welche mor- gen, Sonnabend, 1 Uhr, eröffnet wird, fleißig zu beschicken.

Aus Danzig, Dresden, Husum, Hamburg, vom Rhein, von der Pfalz, aus Anhalt, der Provinz Sachsen ꝛc. c., sind bereits Sendun— gen eingetroffen, und weitere stehen in Aussicht.

Der Verlags buchhändler Paul Parey, Berlin, hat das bei ihm kürzlich erschienene Prachtwerk „Die Rose“ vom Hofgärtner Nietner als Ehrenpreis gestiftet.

Im Königlichen Schauspielhause ging gestern ein älteres Stück, „Des Hauses Ehre“ von Carl Hugo, neu einstudirt zum ersten Mal in Szene und gewann dem versterbenen Verfasser, trotz anfänglichen Widerstrebens, einen vollen Erfolg.

) Die drei preisgekrönten Entwürfe wurden der National Galerie überwiesen.

Preuß. Staatsanzeiger und das Gznsrzal-ODandels- ; 1 . 91 2 2 ö. * 9 6 1 5 9 1 * 2 313: 9 . J 21 * ne * 4 . 15 à4 2 3 register nimmt an! die Köntßliche Erdeditien Steckbriefe und Unterazschnogte - J ehex. b. IudnuntYlalis Eteklisssmantz, Fabrikax Qunballdende 535 KRudol off Dan senficiu den Reutschen Reicht ⸗meigern und Köntglitz 3. Zubhastatioueg, Anfgebote, Terlsdungen nud GrosrhandslI. & Vogler, G. L. Danbet & Co., C. Schlotte, * * ö an n. 3 XV 3 1 . * . . f 2 2 9 pern gischen Staate Anzeigers: . dergl. ö. H. Verrehteilsnre Rekanntme chungen. Bättner Rz Winter, sowie alle übrigen größere n w ien. ; 3. Jerkkafe, Verpaehiung an, nnz sagBis nen ete. J. idsrariache Ankoiag ens. Anntancen ˖ Snreanè. Berlin, 58. W. Wilhelm ⸗Straße Nr. Bb2. 6 Vorloosung, Araortinatien, Ziuerahlang 3. Thera- Anasigen. in der Böraen- . K * a. a. vw. Von dffentliechen Papieren. J7. FHawilien - Nachrichten.

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beilage. 6 *

Snbhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

9537 sw . Anfgebot.

Bei dem unterzeichneten Amtsgericht ist das Auf⸗ gebot folgender angeblicher Fundsachen, bezw. For⸗ derungen und Urkunden beantragt:

1) eines am 28. September 1880 auf Sinhuber⸗ schen Felde gefundenen 20-Markstücks von der Aibeiterfrau Auguste Schimmelpfennig, geb. Mintel,

2) einer am 6. Oktober (j. nahe der Chaussee⸗ barriere Rogebnen gefundenen Ziche mit 2 Paar Beinkleider, 5 Hemden, 2 Paar Socken, 1 Tuch und 1 Spazierstock vom Chausseegeldpyächter Dickert,

3) zweier am 29. September ej. in der Lang⸗ gasse hierselbst gefundenen Leinwandschürzen von Richard Lux,

4) einer in der Strafsache gegen den Zimmer⸗ gesellen Gottfried Eichler demselben abge⸗ nommeren rothbunten Ziche mit 3 Holipan toffeln, 1 Paar alten Stiefeln, 1 rothblau karrirten Jacke, 1 Paar Socken, 1 Paar Pulswärmer, 1 weiß leinenen Hemde, roth und weiß karrirtem Halstuch, 1 alten braunen Weste von der Poltijeiverwaltung bierselbst.

Eiwaige Vetheiligte werden aufgefordert, ihre Ansxprüche und Rechte srätestens in dem auf

den 138. Aprit 1881, Vorm. 11 Uhr,

bestimmten Aufgebotstermin hierselbst anzumelden, widrigenfalls ein Ausschlußurtheil dahin, daß dem unbekannten Verlierer, welcher sich nicht gemeldet bat, nur der Ansrruch auf Herausgabe des durch den Fund erlangten und zur Zeit der Erhebung des Änspruchs noch vorbandenen Vortheils vorbe⸗ balten, jedes weitere Recht desselben aber ausge⸗ schlossen werde, ergehen wird.

Pr. Holland, den 5. Januar 1851.

Königliches Amtegericht.

Aufgebot.

[1085

In dem Grundbuche des Grundstücks Marienburg Nr. 183 stebt Abtbeilung 111. Nr. 9 ein Mutter⸗ erbiheil der Geschmwister Gürtler noch validirend in

Höhe von 504 Thlr. 9 Sgr. 2 Pf. eingetragen. In

der Colonne: Cessionen befindet sich hierzu folgender

Vermerk: „Von dem Reste der Nr. 9 eingetragenen Post von 504 Thlr. 9 Sgr. 2 Pf. gebühren 161 Thlr. 12 Sgr. 6 Pf. dem Cornelius Gürtler, 161 Thlr. 12 Sgr. 6 Pf. der Charlotte Gürtler, verehelicht an den Schullehrer Lellis, 181 Thlr. 14 Sgr. 2 Pf. der Wilhelmine Gürtler, welches auf Grund des gerichtlichen Theilungsrezesses vom 27. Oktober 1330, 13. Mai 1831, 23. Juli ejd. und konfirmirt am 5. April 1832 ex deeret9 vom 20. August ejd. vermerkt worden.“

Das über die ganze Post lautende Dokument ist aus einer Ausfertigung des Erbvergleichs vom 18. Mai 1808, konfirmirt am 20. desselben Monats, nebst Eintragungsvermerk und Hypothekenschein vom 17. Juni 1899 und Umschreibungsvermerk vom 20. August 1832 gebildet.

Dieses Dokument ist angeblich verloren gegangen, die ganze Forderung soll aber von dem früheren Besitzer Eduard Gürtler bezablt sein. Es kann je doch die Tilgung des für Cornelius Gürtler umge- schriebenen Antheils von 161 Thlr. 12 Sar. 6 Pf. durch löschunge fähige Quittung des Gläubigers oder seiner Rechtsnachfolger nicht nachgewiesen werden, da der Gläubiger am 5. Sextember 1855 zu Dt. Damerau verstorben ist und dessen Rechtsnachfolger resp. Erben ihrer Person und ihrem Aufenthalte nach zum Theil gänzlich unbekannt sind.

Auf Antrag des dazu Berechtigten, des Klempner meisters Albert Lellis, werden daher Alle, welche an dem Dokumente der oben angegebenen ganzen Post tesp. an dem für Cornelius Gürtler umgeschriebenen Antheil als Gigenthümer, Cessionarii. Pfand oder sonstige Briefinhaber, resp. als Erben der Cornelius Gürtler oder altz deren Rechtsnachfolger An prüche oder Rechte haben könnten, zum Termine

den 29. April d. J., 11 Uhr Vormittags, vor das hiesige Amtsgericht J., Zimmer Nr. 1, vor⸗ geladen. Wenn dergleichen Ansprüche nicht ange⸗ meldet werden, so werden die Auebleibenden mit denselben unter Kraftloserklärung des qu. Doku⸗ ments auf geschlossen und die Post des Cornelius Gürtler wird im Grundbuche gelöscht werden.

Marienburg, den 5. Jan rar 1881.

Königliches Amtsgericht. 1. . .

1051 Auf den Antrag des Statist Wilhelm Körner ist in der Gerichtesitzung am 6. dieses Monats erkannt worden, daß dag Kontrabuch der Herzoglichen Sparkasse hierselbst vom 18. Februar 1876 über 77 M (Ne. 4245) für kraftlos erklärt werde. Braunschweig, den 7. Januar 1881.

Herzogliches Amtsgericht IX. L. Nabert. los] Die Urkunde vom 5. Dezember 1855 über

19 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. Indikat nebst Zinsen und Kosten gegen den Hermann Diebl zu Grißenbach und für die Maria Elisabeth Stötzel zu Sohlbach ist durch Urtheil vom 3. Januar 1881 für kraftlos erklärt. ] Siegen, den 3. Januar 1881. Königliches Amtsgericht.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛe.

1066 „Ausschreibung.“

Zur Lieferung des Bedarfs vro 1881,82 an Callikot Futter, Drell, Unterhosen, Hemden, Leder · handschuhen, Halsbinden, Knöpfen. Haken und Desen, Kokarden, Hosenschnallen, Tressen, Porte 6pées, Kantillen, DOber⸗, Sohl⸗ und Brandsohlleder, Zeugleder und Stiefelbeschlag, außerdem sämmt⸗ licher Autzrüstungestücke und Signal⸗Instrumente (Hessische Probe) für cine ungefähre Kopfstärke von 750 Mann, werden hierauf reflektirende Fabri⸗ kanten aufgefordert, ihre Offerten nebst Proben bis zum 24. ds. Mts. er. portofrei einzusenden.

Gie sten.

Tie Bekleidungs Commisston des 2, Groß— herzoglich Hessischen Infanterie - Regiments

(Grossherzoß) Nr. 116.

Es sollen Sonnabend, den 22. Jannar er., Vormittags 10 Uhr, im Blumberg schen Gast˖ bofe zu Mullrese aus diesjährigen Schlägen der Königlichen Oberförsterei Müllrose folgende Bau⸗ und Schneidehälser, Schutz beürt Junkerfeld Jag. 7 426 Stück Kiefern, 16 Kief. Stangen 1. Schutzbezirk Biegenbrück. Jag. 128 350 Stäück

Kiefern, Schutzbezirk Schwarzbeide, Jag. 10

570 Stück Kiefern, Jag. 75 1 Eichen⸗Kahnknie und 1 Kief. Bauholz, Schutzbezirk Buschschleuse, Jag. 168 70 Kief. Stangen II. in einzelnen Stücken, kleineren und größeren Loosen, meistbietend verkauft werden. Kaisermühl, den 10. Januar 1881. Der Oberförster. Tücksen.

uber] Generalyersammlung

der

Deutschen Handels⸗ CK Plantagen⸗ Gesellschaft der Südsee⸗-Inseln zu

Hamburg

am Freitag, den 28 Jannar, 2 Uhr, im Bureau der Gesellschaft, gr. Reichenstr. Nr. 9. Tagesordnung:

1) Vorlegung der Bilanz pro 1879.

2 Anträge des Aufsichtsraths und der Direktion

JI. auf Aufhebung der in der Generalver⸗

sammlung vom 16. Juli 1880 gefaßten Beschlüsse; ;

II. a., auf Reorganisation der Gesellschaft und dementsprechende Abär derung der Sta⸗ tuten,

b auf Aufnahme einer Hppothekar / Anleihe zum Betrage von S 1,A200, 9000. —.

3) Wahl der Mitglieder des Vermaltungerathes.

Der genaue Worlaut der Anträge und der Sta—⸗ sutenänderungen wird mit den Einlaßkarten den Aktionären eingebändigt werden.

Ginlaßkarten und Stimmzettel sind gegen Vor zeigung der Aktien vom 17. Eis zum 26. Januar im Bureau der Notare DDr. Stodfleth, Bartels und Des Arts, große Bäckerstraße Nr. 13, entgegenzu⸗

nehmen. Der Vorstand: C. G. Paschen. . Nedacteur: Riedel. Berlin

Verlag der Expedition (Kessel.) ruck: Elsner. P ck W. El

Vier Beilagen (einschließlich Bärsen⸗Beilage).

.

Srste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗-Anzeiger.

Berlin, Freitag, den 14. Januar

ES6E6J

Aichtamtlich es. Preußen. Berlin, 14. Januar. Im weiteren

Verlaufe der gestrigen (35.) Sitzung trat das Haus der Abgeordneten in die zweite Berathung des Ent— wurfs eines Gesetzes über die Zuständigkeit der Ver⸗ walt ungsͤbehörden und der Ver waltungsgerichte ein. Die Diskussion wurde zunächst über Ueberschrift und Einleitung des Gesetzes und das darauf bezügliche Amende— ment Hänel eröffnet. Der Abg. Dr. Hänel beantragte näm⸗ lich, das Gesetz nicht für die ganze Monarchie, sondern nur für den Geltungsbereich der Provinzialordnung vom 29. Juni 1875 zu erlassen. Ferner hatte der Abg. Dr. Hänel eine Reihe von Abänderungsanträgen eingebracht, welche sich auf das Gesetz vom 26. Juli 1876 bezogen und über welche zugleich die allgemeine Besprechung mit eröffnet wurde. Der Ahg. Pr. Hänel führte zur Begründung seines Antrages aus, daß der Entwurf, wie derselbe aus der Kommission hervorgegangen sei, schlechterdings für ihn und seine politischen Freunde unannehmbar sei. Die Kom⸗ misstonsberathung habe ihn Schritt für Schritt von einer milderen Auffassung abgedrängt und ihn davon überzeugt, daß das Gesetz in der vorliegenden Fassung die Selbstverwal tung zu fördern außer Stande sei. Ueberall stoße man auf eine Verstärkung der Beamtenhierarchie, auf eine Zurück— drängung der eigentlichen Selbstverwaltung. Aber auch eine Reihe von Klauseln rege zu großen Bedenken an. Allein diese Rückbildung der einzelnen Punkte würde ihn noch immer nicht berechtigt haben, einzelne Amendements zu stellen. Seine Bedenken gegen einzelne Punkte dieses Gesetzes würden ja durch einzelne Amendements erledigt werden können, aber er gehe nicht so weit, sein Gegenantrag sei viel neutraler und stütze sich auf die technischen Gesichtspunkte der Gesetzvorlage. Er halte eine Oppositionspartei nicht für verpflichtet, positive Vor⸗ schläge zu machen, sondern sie solle wesentlich kritisch verfahren und könne durch Vorgehen mit Positivem sogar schädlich wirken. Anders liege der gegenwärtige Fall; seine politischen Freunde und er hätten seiner Zeit für das Kompetenzgesetz gearbeitet und koͤnnten sich dem nicht entziehen, ihre Schöpfung in Aktivität zu versetzen; aus diesem Grunde habe er den von seiner Partei eingenommenen Standpunkt in seinem Gegen⸗ antrag präzisirt. Er habe damit auch dem Vorwurf begegnen wollen, als ob seine Partei allgemeine Redewendungen den wohlüberlegten Regierungsvorschlägen entgegenstellen wollte. Er wolle auch dem Vorwurf entgegentreten, den das Haus

vielleicht aus dem Umfang seines Gegenantrages herleiten

könnte, als ob er damit eine dilatorische Wirkung ausüben wellte; wäre das der Fall, so würde er einen nicht so aus⸗ gearbeiteten Antrag eingebracht haben; lehne das Haus sein Amendement im Prinzip ab, so werde er die Berathungen

dieses Hauses nicht länger aufhalten; um ihn dann noch zu mißbrauchen, dazu sei sein Antrag zu sachgemäß und zu schade. Er wolle zunächst die

Uebertragung des alten Gesetzes von 1876 auf die neuen Provinzen verhindern; der zweite große Gedanke seines An⸗ trages fei, daß derselbe das jetzt geltende Gesetz so viel wie möglich intakt erhalten wolle. Was den ersten Punkt betreffe, so krete ganz selbstverständlich die Thatsache dem Hause ent⸗ gegen, daß eine Nothwendigkeit, das Kompetenzgesetz schon jetzt auf die neuen Provinzen zu übertragen, nicht vorliege, Das sei anders im vorigen Jahre gewesen, als der Minister ein Organisationsgesetz dem Hause vorgelegt habe; es sei die Ab⸗ sicht der Regierung gewesen, das Organisationsgesetz gleich— zeitig in den neuen Provinzen zur Geltung zu bringen; das sei damals eine legislatorische Nothwendigkeit gewesen, aber bieser Standpunkt der Regierung sei mit überwiegender Ma⸗ jörität zurückgewiefen, und die Ausdehnuug auf die neuen

Provinzen von dem Zustandekommen der Kreis- und Provinzialordnung abhängig gemacht. Damit sei die Voraussetzung beseitigt, unter welcher die Ausdehnung des Kompetenzgesetzes auf sämmtliche Provinzen er⸗

forderlich gewesen sei und dies jetzt zu thun, widerspreche jenem Beschlusse. Diesen Gesetzentwurf arbeite man lediglich auf Lager. Denn zur Aktualität komme derselbe erst, wenn für diefe Provinzen die Kreis⸗ und Provinzialordnungen fest⸗ gestellt seien. Schwerlich dürste in dieser Session eine der⸗ selben zu Stande kommen. Die Aenderungen, die bis dahin in der Verwaltungsgesetzgebung vorgehen könnten, machten dann den auf Lager gearbeiteten Gesetzentwurf überflüssig. Eine derartige legislatorische Methode sei nicht sach⸗ gemäß. Die Ausdehnung des Gesetzentwurfs auf sämmt— liche Provinzen sei aber auch deshalb prämaturirt, weil eine wesentliche Voraussetzung dazu fehle. Das Kompetenz⸗ gesetz für die alten Provinzen habe seine Partei erst dann für reif gehalten, als man die Organisation der Verwaltungs⸗ gerichte und der betreffenden Beschlußbehörden geschaffen ge⸗ habt habe und Preußen die Grundlage der Kreisordnung be⸗ sessen habe. Die Kreisordnung greife nothwendig in die Kompetenzbestimmungen ein, die in diesem Gesetz vorlägen. Je nach der rein schematischen Uebertragung der östlichen Kreisordnungen auf die übrigen Provinzen, nach der den provinziellen Eigenthümlichkeiten sich anschmiegenden Anwen⸗ dung und den Zwischenbildungen zwischen Kreis und Ge⸗ meinde müßten auch Rückwirkungen auf das Kompetenz⸗ gesetz stattfinden. Bevor die Kreisordnung für die übri⸗ gen Provinzen seststehe, mache man mit dem Gesetz ein vorzeitiges Ding, dessen ein bestimmendes. Ele—⸗ ment fehle. Man werde dadurch gezwungen, Vorgriffe auf die künstige Organisation zu machen, die erst die Kreie⸗ und Provinzialordnung für die übrigen Provinzen bieten könne. Einen flagranten Beweis gäben die nassauischen Verhältnisse. In dem Kompetenzgesetz sinde man die Uebertragung der Kompetenzen des nassauischen Bezirksraths an den künftig zu errichtenden Kreisausschuß, d. h. die Abschaffung dieses Bezirks⸗ raths, der in Nassau noihwendig und von außerordentlichem Nutzen gewesen sel. Ob nun, gemäß der nassauischen Kreis⸗ ordnung, die nassauische Amtsverfassung aufrecht erhalten und der nassauische Amtsbezirksrath zutreffend bleiben werde, könne Niemand wissen, der nicht in die Geheimnisse des Mi⸗ nisters des Innern eingeweiht sei über die künftige Kreis⸗ organisation in Nassan. Wer es nicht sei, greife vorweg tief in

die gegenwärtige Organisation in Nassau ein und präjudizire der künftigen Feststellung der Kreisordnung. Die Ausdehnung auf die übrigen Provinzen halte er also weder für nothwendig noch für sachgemäß, ihm könne deshalb nicht der Vorwurf gemacht werden, den Boden des gemeinen Rechts zu verlassen zu Gunsten partikularistischer Zersplitterung. Gemeines Recht könne nur da geschaffen werden, auch in Bezug auf die Kom⸗ petenzgesetzgeh ung, wo die materielle Gesetzgebung gemeinsam fei. Dies Kompetenzgesetz sei aber in dieser Lage nicht, mit Ausnahme sehr wenuger Kapitel, hei denen man sich auf die Reichsgesetzgebung stüßen könne, oder auf ein bereits materiell vorhandenes gemeines Verwaltungs— recht. Dadurch, daß man hier die städtischen Angelegenheiten und die Gemeindeangelegenheiten unter eine allgemeine Rubrik stelle, bekomme man kein wirklich allgemeines Recht, selbst nur mit Bezug auf die Kompetenzen. Bei den Bestimmungen über Grenzregulirung und Neubildung von Gemeinden finde man z. B. je nach der Lage der Gemeindeordnung die verschiedenste Zuständigkeit. Kurz und gut, das scheinbar Gemeinsame sei durch eine Summe von Partikularitäten, auch in Bezug auf die Zuständigkeit und die zuständigen Behörden durchlöchert und durchbrochen. An dem Buche des Herrn von Brauchitsch lasse sich die ganze Sache am Klarsten machen. Hier finde man sämmtliche materiellen Verwaltungsgesetze abgedruckt und in diesen Verwaltungsgesetzen an der Hand der Kompetenz⸗ gesetze die zuständigen Behörden eingefügt. Mit der Annahme des gegenwärtigen Kompetenzgesetzes müsse Hr. von Brau— chitsch, falls derselbe seine bisherige sachgemäße Methode bei— behielte, etwa ein Dutzend Städteordnungen, 6 Gemeindeord⸗ nungen und mindestens 60 verschiedene, partikulare Verwal⸗ tungegesetze zusammenhängen und in die Verwaltungsgesetze alle die Behörden und Instanzen des neuen Kompetenzgesetzes hineinkorrigiren, außerdem noch eine Reihe von Gesetzen auf⸗ nehmen, die im neuen Kompetenzgesetz gar nicht geregelt seien, jedoch von vornherein partikularistisch verordnet blieben. Hier würde man erkennen, daß die Meinung, mit dem gegenwär— tigen Gesetze gemeines Recht zu schaffen, eine leere Fektion sei. Man brauche aber in Preußen gemeines Recht weit über das Ziel hinaus, das in diesem Gesktz gesteckt sei. In der Kreis— ordnüng habe man doch einen gewissen allgemeinen Rahmen zur Nachachkung für die übrigen Provinzen einrichten wollen. Dort habe man partikulare Kreisordnungen nach diesem Muster vorbehalten. Dasselbe würde tausendfältig sachgemäß in Bezug auf das gegenwärtige Gesetz mit seiner bunten Fülle lünstlich zusammengeschweißter Verwaltungsgesetze sein. Mit der gedachten Fiktion verquicke sich aber auch eine Summe von Folgeübeln, die gar nicht zu ertragen seien. Vor Allem sei man gar nicht im Stande, gegenüber dem gewaltigen Stoff, der in' gegenwärtigen Gesetz verarbeitet sei, eine sichere Kontrole auszuüben. Nach dem Rechte der alten Provinzen finde eine Auflösung von Stadtverordnetenversammlungen immer nur auf Grund eines Staatsministerialbeschlusses Kraft Königlicher Ver⸗ ordnung statt. Im Gegensatz hierzu stehe die kurhessische Gemeinde⸗ ordnung, wo das Auflösungsrecht dem Regierungs⸗Präsidenten zustehe, sogar so weit, daß derselbe die Wiederwahl von Ge⸗ meindeausschußmitgliedern auf 9 Jahre verbieten dürfe. Wenn derartige flagrante Bestimmungen durch die jetzige Vorlage nicht einmal getroffen würden, dann könne man doch wirklich nicht von Vollständigkeit reden. Es werde aber auch durch diese Ausdehnung des Gesetzes eine Summe von Widersprüchen mit der partikulären Verwaltungsgesetzgebung erzeugt. (Redner wies dies in ausführlicher Weise an der schleswig-holsteinischen Städteordnung nach.) Vor allen Dingen sei aber Folgendes zu erwägen; das Kompetenzgesetz von 1876 schließe sich, wie ja aus seiner Natur folge, eng und nur ergänzend an die Kreisordnung und die Verwaltungsorganisation an; das neue Gesetz dagegen setze an die Stelle von vielen alten Bestimmungen ganz neue und zwar in einer Art und in einem Umfang, daß ein technisch sehr geschulter Jurist nöthig sei, um sich darin zurecht zu finden. So habe die Kommission diese Materien erledigt zu haben geglaubt, und nachher erst habe sie gesehen, daß die betreffenden Vestimmungen ganz Anderes hätten sagen wollen, als sie vorher angenommen dkätte. Wie solle das nun erst in der Praxis werden? Einen Haupteinwand gegen die Vorlage finde er in der Ueberlastung und Bepackung der Subalternbeamten mit Lasten, denen sie als Laien unmöglich gewachsen seien, so wie man es von juristisch geschulten Män⸗ nern erwarten dürfe, die ihnen aber dennoch zugemuthet wür⸗ den. Ein anderer Grund feiner Gegnerschast sei die Rücksicht auf die alten Provinzen. Als man im 5. 126 der Kreis⸗

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ordnung im Jahre 1872 eine Reihe von Kompetenzen sür

die Krelsausschüsse geschaffen gehabt habe, sei die Neorgani⸗ sation gekommen und man hätte müssen, um die Situation nicht zu verschlimmern, 1876 das Kompetenzgesetz sch affen. Dies Gesetz sei, das gestehe er zu, ein großes Risiko gewesen. Er würde seine Gegnerschast aufgeben, wenn er wüßte, daß dies ein Desinitivum wäre, aber im Gegentheil glaube er, daß man das Gesetz Schritt für Schritt werde umarbeiten müssen, denn jede neue Wegegesetzgebung z. B. werde eine Aenberung der Kompetenzen herbeiführen. Daß Korrekturen in dem Gesetz von 1876 nöthig seien, gestehe er zu, aber man sollte fie erst dann vornehmen, wenn die materielle Gesetzgebung vollzogen sei, und zwar dann nur in den we⸗ nigen von ihm in seinem Entwurf hervorgehobenen Punkten. Denn das dem Hause vorgelegte Gesetz könne sür die neuen Provinzen nur ein Provisorium sein, vor dessen Verklau⸗ sulirungen das Laienpublikum lebhast zurückgeschreckt werde. Er hoffe, daß sich hier Niemand finden werde, der die bis⸗ herigen Verwaltungsgesetze verderben möchte, er wolle auch nicht annehmen, daß Jemand aus Vosheit stimme, aber eben deshalb müsse er gegen das Gesetz stimmen. Er wolle hier noch öffentlich Protest einlegen, daß, wenn in Zukunft die schlimmien Folgen zeigen würden, man nicht die Schuld der Kreisorßnung in die Schuhe schieben solle, sie würden nur durch dies Gesetz herbeigeführt. Er sehe das Schicksal seines An⸗ trages voraus, aber er sage sich: Dixi et animam menm salvavi!

Der Abg. von Rauchhaupt bemerkte, er müsse Proteste beginnen. Er protestire dagegen, daß seine

mit einem Partei

vorgerufene Unklarheit des Gesetzes gerügt.

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könne das

durch Annahme dieses Gesetzes der Selbstverwaltung irgend welchen Schaden zufügen werde. Er stehe auf dem Boden, nicht aus Bosheit den neuen Provinzen das Gesetz zu geben, sondern er und seine politischen Freunde in den alten Pro— vinzen glaubten, daß nur die Erfahrung in den neuen Pro— vinzen den Boden geben werde, auf welchem diese ganze Gesetzgebung richtig beurtheilt werden könne. Seine Partei habe im Vorjahr dringend gewarnt, auf dem Weg der Kom⸗ petenzgesetzgebung von 1875 weiter fortzuschreiten, und wenn der Abg. Hänel so thue, als ob derselbe sich in der Positive mit seinen Vorschlägen befinde, so frage er: Beschäftige seine Partei sich nicht damit, die Gesetzgebung auf die westlichen Provinzen zu übertragen? Seine Partei ziehe die vollen Konsequenzen der Gesetzgebung im Osten. Die Er— fahrung werde zwar lehren, daß er und seine Freunde im vorigen Jahre Recht gehabt hätten. Seine Parlei habe aber das ganze Werk nicht in Frage stellen wollen und habe des⸗ halb mit schwerern Herzen die vorjährige Organisationsgesetz⸗ gebung angenommen. Der Abg. Hänel wolle nun das Kind, das er groß gezogen habe, nicht in seine Heimathprovinz auf⸗ nehmen und es im Osten wimmern lassen. Seine Partei lasse sich nicht mehr darauf ein, daß der Osten noch länger das Experimentirfeld der liberalen Theorien sei. Er wolle, daß die Fortschrittspartei dieses ihr Schooßkind bei sich aufnehme und selber sehe, welche Früchte man mit dieser Erziehung an diesem Kinde erreichen werde. Auf nationalliberaler Seite hätten die Abgg. von Bennigsen und Miquel zwar einen Ton ange⸗ stimmt, der seiner Partei Recht gegeben habe. Weshalb die Partei diesen Standpunkt ihrer Führer verlassen habe, wolle er nicht unter⸗ suchen; aber er glaube, daß die Partei wenigstens die Kon⸗ sequenzen ziehen werde. Das Zuständigkeitsgesetz solle mit den vorjährigen Beschlüssen in Widerspruch stehen. Wie lauteten denn aber diese Beschlüsse? Nach §. 89 dürfe das Organisationsgesetz in den westlichen Provinzen erst eingeführt werden, je nachdem für dieselben auf Grund besonderer Ge— setze eine Kreis- und Provinzialordnung erlassen sein werde. Seine Partei habe sich vorbehalten, den Rahmen der durch das Gefetz geschaffenen Organe erst durch das Zuständigkeits— gesetz mit dem Inhalt zu erfüllen, um dann zu prüfen, ob diese Organe, nachdem sie Fleisch und Blut gewonnen hätten, in der That auch sür die neuen Provinzen in Geltung treten könnten. Der Abg. Hänel sage, man ar⸗ beite ins Blaue. Das sei der alte Einwand der Fortschrittspartei. Wenn seine Partei eine Landgemeinde⸗Ordnung oder eine Städte-Ordnung machen wolle, dann sage die Fortschrittspartei, sie wüßte nicht, wie sich das in den Staatsorganismus den kommunalen Ordnungen gegenüber einfügen werde; wolle seine Partei dagegen ein Gesetz machen, worin die zur Wahr⸗ nehmung der ftaatlichen Angelegenheiten bestimmten Organe geschaffen werden sollten, dann verlange die Fortschrittspartei zuerst eine Landgemeinde- und Städte-Ordnung! Stets drehe man sich im Zirkel. Das Kompetenzgesetz sei keineswegs so dunkel, wie es dargestellt werde. Wenn der Abg. Hänel eine Beslimmung in Betreff der Befugniß zur Auflösung der Gemeindevertretung vermisse, so hätte derselbe einen diese Lücke ausfüllenden Antrag stellen müssen. Was das erwartete Sammelwerk des Hrn. von Brauchitsch betreffe, so könne man nur an der Hand eines solchen ein klares Bild der Ver⸗ schiedenheiten bekommen, und, so lange man das nicht habe, sei an eine einheitliche Landgemeinde- und Städte⸗Ordnung nicht zu denken. Seine Partei präjudizire durch die Gesetz⸗ gebung einzelnen Landestheilen keineswegs. Alle einzelnen Materien für jede Provinz in dem Nahmen eines Kompetenz⸗ gesetzes zu bearbeiten, wäre eine Sisyphusarbeit. Das Bei⸗ spiel von Nassau treffe nicht zu. Glaube die Fortschrittspartei, daß er und feine politischen Freunde Nassau ohne Kreise, Re⸗ gierungsbezirke und Provinz durchlassen würden? Der Vor⸗ redner habe die durch die Anfüllung mit Spezialmaterien her⸗ Nun, die Ver⸗ wirrung habe mit der unter des Abg. Hänel Aegide zu

Stande gekommenen Kompetenz-Gesetzgebung begonnen. Seine Partei habe damals gewarnt. Das Laienthum werbe die ganze Schuld an dieser Gesetzgebung der

Fortschrittspartei beimessen. Es habe sich übrigens in den

Fstlichen Provinzen in das alte Gesetz hineingefunden und werde sich auch in dieses veräuderte Gesetz hinein⸗ sinden, das wirklich einfachere Bestimmungen enthalte. Mit den Vorschlägen des Vorredners schädige man das nationale Leben des Staats und fördere den Partikularismus. Er habe den Eindruck, als ob man nur die Sache der Wahlen wegen hinziehen wollte. Das werde der Fortschrittspartei aber Alles nicht helfen;

das Gesetz werde auch in den neuen Provinzen Necht werden. Es müsse in den neuen Provinzen sich die Ueberzeugung Bahn brechen, daß der Fehler in dem System liege, welches im Jahre 1875 die Fortschrittspartei in die Gesetzgebung gebracht habe, daß eine Einfachheit in der Verwaltung nur zu er⸗ reichen sei, wenn man zu einem einfacheren System zurück⸗ lehre. Er hoffe, daß auch die Herren auf der linken Seite nicht ganz frei von großen Bedenken über diese ganze Gesetz⸗ gebung seien, daß auch die linke mit der rechten Seite zum Heil des Vaterlandes an einer Gesetzgebung arbeiten würde, welche die Selbstveiwaltung auf den Standpunkt der alten Kreisordnung zurückbringe, an der das ganze Land mit Freu⸗ digkeit zu arbeiten geneigt sei.

Der Abg. Dirichlet erklärte, der Vorredner habe der Praxis seiner Partei gemäß einen Appell an die nationalen Gesinnungen gerichtet und seine (des Redners) Partei als partikularistisch oder wohl gar als staatsfeindlich bezeichnet. Der Vorredner habe serner nicht umhin gekonnt, auf die nächsten Wahlen hinzuweisen. Sachgemäß sei eine solche Verhandlung nicht, wiewohl dies immer die Art des Prozedirens der lonservativen Partei gewesen sei. Aber man locke damit keinen Hund vom Ofen und auf die Wahlen würde man damit auch keinen Eindruck machen. Der Abg. von Rauchhaupt verstehe schon unter einem Kompetenz gesetz etwas ganz Anderes als seine Partei. Derselbe meine, es diene dazu, die Organe, welche man mit dem Organisationsgesetz geschaffen habe, mit einem Inhalt auszufüllen. Ihm scheine, man Wesen' eines Kompetenzgesetzes nicht krasser