1881 / 11 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 14 Jan 1881 18:00:01 GMT) scan diff

me.

2

Kiefern

Kloben, 885 Rm. Kiefern Kloben, 77 Rm. Kiefern

seirem gesammten Verhalten, weil sein volitisches und sonstige effentliches Auftreten ibn nicht als einen Mann erscheinen läßt, von dem wan die Zuversicht baben kann, daß er den Religionsunterricht mit der Mäßigung und in dem Geiste ertheilt, welche im Staats interesse erfordert werden müssen. Seine anderen Kollegen, die im Uekhrigen eben so stehen wie er, bat man urangefochten in ibrer Stellung zur Schule gelassen, mit ibm konnte man das nicht thun, eben im Interesse der Mäßigung und des Friedens unter den Ken— fessionen. Ich muß dem Hrn. Abg. Dr. Franz allerdings zuge⸗ stehen, daß eine sehr bedauerliche Verwechselung zwischen ihm und der Person seines Kollegen Kempa staitgefunden hat und daß es allerdings einen peinlichen Eindruck macht, daß man auf eine Auslassung die angefochtene Maßregel begründet hat, welche schließ⸗ lich sich als unrichtig erwiesen; aber es ist ja auch sofort, fobald die Regierung das erfuhr, das Irrthämliche zurückgenommen worden und nur Bezug genommen worden auf die übrigen schweren gegen die Person des Hrn. Krahl obæraltenden Bedenken. Nach meiner Wissenschaft von der Sache ist der Pfarrer Krahl ein Mann, dem man weder kirchlicke Pflicktwidrigkeit zumuthen, noch amtliche Inte— grität absprechen kann, aber er hat sich in ratiborschen Lokalkämpfen in einer Weise immis irt, welche entschiedene Bedenken erregen mußte in Bezug auf seine Gesammthaltung zu der Volksschule. Auch daß er es in der Mädchenschule für seine Pflicht hält, ver den Staats— pfarrern zu warnen, kann ich nicht in dem Lichte betrachten, wie der Herr Vorredner. Ich glaube, es ist kein integritender Theil des katholischen Religionsunterrichts, in kritischer Weise Dinge zu beleuch— ten, die namentlich aus dem Rahmen dieses Unterrit ts durchaus herausfallen.

.Der bäufig zitirte Pfarrer Sterba zu Leschitz amtirte überdies in einer ganz andern Gegend. Die Ratiborer jungen Mädchen und Schülerinnen der Mädchenschule hatten, glaube ich, kein Jnteresse daran, vor diesem Herrn und den sogenannten Staatspfarrern im allgemeinen, deren es in Ratibor gar keine giebt, gewarnt zu werden. Meiner Auffassung nach ist das ein Theme, welches man sehr füglich über— gehen kann in dem katholischen Religionsunterricht, ohne irgendwie seine Pflicht zu verlitzen. Der betreffende Lehrer kann sich auf die Auslegung der Glaubenswahrheiten und der christlichen Heilsthat sachen beschränken, und ich glaube, er wird den Schülerinnen dadurch mehr nützen, als durch das Hineintragen derartiger polcmischer Dinge. Der Kuratus Krahl hat es ferner für nöthig gehalten, eine Agitation in Scene zu setzen gegen die in Ratibor bestehende nicht ausschließ lich katholische Töchkerschule, und er bat das in einer Weise gethan,

die ich wiederum nicht füc richtig balte. Er hat nicht etwa, wie das ja an sich sein Recht gewesen wäre, einzelnen Eltern Warnungen

zugehen lassen, jener Schule ihre Kinder anzuvertrauen, sondern er bat die Schülerinnen, die am Beichtunterricht theilnahmen, förmlich darüber examinirt, aus welchen Gründen ihre Eltern sie dieser Schule und nicht der katholischen anvertraut hätten. Das ist ein Verfahren, welches meiner Ansicht nach nicht geeignet ist, das Vertrauen ju erwecken, daß der Kuratus Krabl bei Leikung und Er theilung des katholischen Religiongunterrichts sich eventuell in den Grenzen halten würde, welche die Staatsregierung von ihrem Stand⸗ punlt aus festhält. Die politische Thätigkeit des Kuratus Krabl einer Prüfung und Grörterung zu unterzlehen liegt mir natürlich sehr fern; notorisch ist es aber, daß er sich von seinen ihm ja sonst ganz gleich gesinnten Kollegen in Ratibor seiner ganzen Haltung nach wesentlich unterscheidet. Er stebt überall im Vordertreffen dez poli⸗ tischen Kampfes und muß, glaube ich, auch die Konsequenz davon ziehen, wenn es sich um andere Beziehungen des öffentlichen Lebens handelt, wie diejenige, welche hier vorliegt.

Aus allen diesen Gründen glaube ich annehmen zu müssen, daß die von dem Herrn Abg. Dr. Franz angegriffene Ver— fügung der Regierung zu Oppeln eine wohl erwogene ge— wesen ist. Ich selbst, der ich damals die Ehre hatte, Ober— Präsident der Provinz Schlesien zu sein, babe auf eine dagegen bei mir eingelegte Beschwerde nickt anders entscheiden können, als von diesem Standpunkte aus. Nun will ich ja nicht ableugnen, daß, wenn es sich hier in der That um die Befriedigung eines dringenden lokalen Bedürfnisses handeln würde, die ganze Angelegenheit vielleicht in einim milderen Lichte von mir beurtheilt und behandelt werden könnte. Wenn es richtig wäre, daß eine wesentliche Lücke in der Er— theilang des katholischen Religionsunterrichts in den Volksschulen Ratibors durch das Ausscheiden des Kuratus Krahl entstanden wäre, dann könnte man ja leicht ich glaube nicht, daß ich es thun würde, aber ich will die theoretische Möglichkeit anerkennen über diese Dinge vielleicht eher hinwegkommen. Aber dies Bedürfniß iegt und ich glaube ziemlich orientirt zu sein meiner Meinung nach nicht vor, mindestens nicht in dem behaupteten Grade. Die lokale Ertheilung des Religionsunterrichts in den Volksschulklassen von Ratibor ist von jeher überwiegend in den Händen der Lehrer ge— wesen, die Herren Geistlichen haben im Großen und Ganzen sich die Oberleitung und Urberwachung vorbehalten. An diesem Zustande etwas zu ändern, scheint mir nicht erforderlich zu sein; es würde weit über dasjenige hinausgehen, was früher in Ratibor

üblich gewesen ist. Nun bat die, ich spreche es offen aus, mir nicht vmpathische Einrichtung der Ratiberer Volksschule als paritätische Anstalt es mit sich gebracht, daß der Religionsunterricht in ver. schiedene Abtheilungen, die geringer sind als die Zahl der Klassen, hat zusammengedrängt werden müssen. Es sind im Ganzen 30 Vol kèschulklassen in Ratibor, und der Religionsunterricht wird in 12 Klassen erteilt. Nun meine ich, daß eine Dreizahl von Geistlichen, selbst wenn der Hr. Pfarrer Schaffer nur in geringem Maße sich daran betheiligen kann, denen die Regierung gan; unangefochten die Leitung des Re!igionsunterrichteß gelassen bat, vollkommen genügt, um in 12 Klassen die Ueberwachung des Religionsunterrichkes zu übernehmen. Meine Herren, das ist um so wahrscheinlicher, als nach den mir zugegangenen Nachrichten ich will vom Hrn. Stadtpfarrer Schaffer absehen, weil er doch zum größten Theil durch seinen leidenden Gesundheitszustand behindert ist, aber auch von den anderen beiden Herren, denen die Leitung des Religionsunterrichtes belassen ist, ein auffallend geringer Gebrauch von dieser Befugniß gemacht ist. Daraus ziehe ich die Kon—⸗ sequenz, daß sie das Vertrauen haben, daß die Elementarschullehrer die ja alle in Bezug auf die Ertheilung des Religionsunterrichts ge⸗ prüft sind, im Großen und Ganzen den Anforderungen in Bezug auf Ertheilunn dieses Unterrichts genügen und es in dieser Hinsicht nur einer Ueberwachung im Ganzen bedarf. Ich kann mir wenig stens nicht denken, daß durch ben Hinzutritt des Kuratus Krahl in dieser Hinsicht sich eiwas wesentlich ändern solle.

Aus allen diesen Gründen, meine Herren, muß ich mich gegen den Antrag des Herrn Ahg. Br. Franz aussprechen und Sie blüten, den Antrag Ihrer Kommission anzunehmen. Ich wiederhole dabei, daß ich auf dem Standpunkt, den ich ja schon öster hier im Hause ge—⸗ kennzeichnet habe, stehen bleibe, daß ich in den Zugeständnissen, welche ich auf diesem Gebiete den katholischen Geistlichen in weitem Um fange gemacht habe, gern bis an di, jenige Grenze gehe, wo für mich das Staatsinteresse es gebiet t, ein Veto einzulegen. Dieser Fall liegt hier nach dem Urtheil sämmtlicher zuständiger Lokal-, Bezirks. und Provinzialbehörden vor, und ich würde glauben, mich einer recht schweren Verletzung der Achtung, die ich vor der Autorität dieser Behörden! haben muß, schuldig zu machen, wenn ich eine von ihnen getroffene wohlerwogene Verfügung ohne einen ausreichenden Grund rückgängig zu machen mich entschlösse. Aut diesen Gründen bitte ich recht sehr, daß das hobe Haus den Antrag seiner Kommission annehmen und über die Petition zur Tagedordnung übergehen wolle.

83 Inserate fur den Deutschen Reichs, und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition den Neutschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich LUrrußischen Stantas-Anzeigers:

Berlin 8wV., Wiltelm⸗ Straße Rr. 32. R 32

1314 holz,

Der ehemalig; Ulan, jetzige Knecht, Franz Ludwig ö. ien. DYirken loben sl. Rm. Plrlen m,, . 4. h 6 . used Kiefern Kloben; Totalität: 2 Rm. Birken Kloben, 127 Rm. Kiefern Kloben, 199 Rm. Kiefern Knüppel; Jagen 218; 13 Rm. Kiefern Kloben, 2 Rm. Kiefern Knüppel. Die Verkaufs⸗Bedingungen werden im

Kreis Teltow, wohnhaft gewesen, gegenwärtig unbe⸗ kannten Aufenthalts, wird beschuldigt, als beurlaub⸗ ter Reservist ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, und von der bevorstehenden Auswanderung der Militärbehörde Anzeige nicht erstattet zu haben,

buchs. Derseibe werd auf Anordnung Tes König. Lenutzt werden; lichen AmtsgerichtJ 1I. hierselhst auf den 28. Fe⸗ bruar 1881. Mittags 12 Urhzr, vor das König⸗ liche Schöffengericht hierselbst, Hausvoigteiplatz l Nr. 14, zur Hauptverhandlung geladen. Bei

unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund

der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von vem niglichen Landwehr Bezirkskommando zu Schlawe ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. Ber⸗ lin, den 23. Dezember 1880. Schreiber, Gerichts; schreiber des Königlichen Amtsgerichts II.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

Aufforderung.

der Aufschrift:

(1055

Nr. 10412. Gegen den 78 Jahre alten Daniel maschinentechnischrs Bürgan dahier einzureichen,

M R 54 woselbst die Eröffnung derselben am daranf fol⸗ Dreher, Maurer von Bonndorf, welcher seit dem; genden Tege, Bor nittags 11 Uhr, in! Gegen Derselbe wart der erschlenenen Interessenten erfolgen wird.

Die Ve kaufsbedin gungen nebst Massenverzeichniß richt von fich zu geben, widrigersalls et verschollen sind bei dem Kanzleivorsteher Peltz hierselbst einzu⸗ erklärt und sein Vermögen seinen muthmaßlichen , n ö ige n . 2 pro ; . .* ̊ JJ ö 5 z 16 9 e 5 z erden. Erben in fürsorglichen Besitz zugewiesen würde. Eiberfeld, den 7. Januar 1867. 9 Königliche Eisenbahn ⸗Tirektion.

Jahre 1858 unbekannt wo abwesend ist, ist Antrag auf. Verschollenheitserklärung Kestellt. wird aufgefordert, innerhalb Jahresfrist Nach⸗

Bonndorf, den 16. Dejember 1886. Großh. Amtsgericht.

Der Gerichtsschreiber: .

Kohler. 1047

6948 7 1 . fe iets! Verschollenheitsverfahren. Nr. 686. Nachdem auf die diesseitige Aufferde⸗ rung vom 27. September 1879 Nr. 29 863 keinerlei Einsprachen erhoben wurden, werden nunmehr . Ignaz Falk und Josef Falk, beide von Zell, Wbr, für rerlchollen erklaͤrt und deren einzige Schwester Jobanna Falk ledig von Zell⸗ Wb.“ B in fürsorglichen Besitz und Gewähr der Verlassen⸗ schaft der Verschollenen eingesetzt Offenburg, den 4. Januar 1851. Gr. Amtsgerichts. Der Gerichteschteiber O. Beller.

Verkaufe, Verpachtungen, Submissionen re.

Holz Verkauf. Am Mittwech, den 26. Januar

er., von Vormittags 19 Uhr ab, sollen im Bäbhn'schen

- : 1 Bäh vedition der Gastkause zu Groß⸗Väter aus dem diet jährigen

Einschlage des Forstreviers Reiersdorf Nutz und Brennhöljer meistbietend versteigert

werden: H. Schutzbezirk Wucker. Totalijät: 282 Rm. Kiefern Kloben, 164 Rm. Kiefern Knüppel. EHI. Schntzbezirk Döllnkrug. Totalität: 9 Rm. Birken Kloben, 989 Rm. Kiefern Kloben, 417 Rm. Liefern Knüppel. AI. Schutzbezirk Dusterlake. Totalität: 2 Rm. Eichen Kloben, 26 Rm. Buchen Kloben, 60 Rm. Birken Kloben, 23 Rm. Erlen Kloben, 32 Rm. Birlen Knüppel, 45 Rm. Erlen Knüppel, 2 Rm. Acpen Kloben (runde), 10027 Rm. Kiefern Kloben, 367 Rm. LIV. Schutzbezirk Goellin. Totalität: 10 Rm. Birken Kloben, 525 Rm Kiefern Kloben, 24 Rm. Tnürpel. V. Schutzbezirk äter. Totalität: 3 Rm. Eichen Kloben,

9 Rm. Birken werden.

1. Steckbriefe und Untersnehungs-Sachen. Z. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen

5 u. dergl. 5. Verschiedene Bekanntmachnngen. 3. Verküufe, V erpaehtungen, Submissionen ete. !?

. ,, enn,

beriretuhn gegen . ö gefet? der Havel kann wegen Banten auf derselben nicht

Uebertretung gegen 5. 360 Nr. 3 des Strafgesetz n. i er dor Hen Ti. Sanne, e. Der Oberförster Walter.

860 .

. 34* 3 . Bergisch-⸗Märkische Eisenbahn. Die in den diesseitigen Werkstätten, im Laufe des

Jahres 1881 sich ergebenden Materlalien⸗Abfälle, als: Eisenguß, Schmiedeeisen, Stahl⸗, Kupfer⸗ nnd Messingschrott, alte Radreifen, Abfälle von Leder, Gummi und Wagentuch, Glasscheibenstücke u. 4. m., sollen in öffentlicher Submission verkauft werden. Offerten hierauf sind versiegelt, frankirt und mit

; „Offerte auf Ankauf alter Werkstätten⸗ Materlalien pro 1881“ versehen, bis zum 20. Januar 1881 an unser

? Bekanntmachung. Im Wege kffentlicher Submission sollen am

Donnerstag, den 27. Januar 1881,

Vormittags 12 Uhr,

die Lieferung von:

A. 8000 kg Reis, 15 000 kg Backpflaumen, 25 000 Ig Erbsen, Bohnen und 6400 Eg Salz für die Marine⸗ Station der Ostsee, sowie 6505 Fg Reis, . Backpflaumen, 20 000 Eg Erbsen, Bohnen, 5600 Ke Sal und der erforder⸗ liche Bedarf an frischem Brod, frischer Butter, frischen Kartoffeln und Fou⸗— rage für den Zeitraum vom 1. April bis ultimo September 18581 für die Marine Station der Nordsee von der unterzeichneten Stations Intendantur vergeben werden.

4128 7 ö 8. f Die Lieferungs bedingungen für Hülsenftüchte ꝛc., ] 1el⸗= Al CL Slel 6e Braunschweig sowie frischen Proviant und Fourage getrennt, liegen ; * sowohl in unserer Registratur, als auch in der Ex⸗ 8 Deutschen Verlin 8., Ritterstraße 55, zur Einsicht aus und folgende werden von der diessestiz en Registratur auf porto—⸗

freles Verlangen gegen Erstattung der Herstellungès⸗ kosten von 1,0 M pio Exemplar mitgetheilt; in den kezüglichen Requisitionen muß jedoch angegeben werden, welche von den be den oben beregten Be dingungen gewünscht werden.

. Für die unterzeichnete Werft sowie für die Kaiser⸗ Kiefern Knüppel. liche Werft zu Wilbelmeharen soll der für das Etaféjahr 1880. 81 Porjellangeschirr J. und II. Qualität, Glatsachen J. und Il. Qualität und Waäͤschestücken 2c. beschafft Reflektanten wollen ihre Offerten versiegelt mit der Aufschrift: „Submission auf Lieferung

und Grosshandel.

4. Verlosung, Amortisation, Zinszahlung 8. Theater- Anzeigen. In der Börsen- e nn,, ü. s. w. von öffentlichen Papieren. J). Lamilien-Nachrichten.] beilage. E *

Schutzbezirk Vietmannsdorf.

ffenticher denzeiger. .

Industrielle Etablissement, Fabriken

Inserate nehmen aum die Annoncen Erpeditionen des „Juvalibenbhank“, Rndolf Mosse, Haasensteln & Bogler, G. L. Daube & Co, E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

esseausrüstungs⸗Gegenständen“ bis zu dem sowie in der Registratur der Verwaltungs -Abthei⸗ am 24. Januar 1881, Mittags 12 Uhr im Bureau lung zur Einsicht aus und können auf , , . der unterzeichneten Behörde anberaumten Termine ein. Antrag gegen Einsendung von 1,00 MS. Kosten Die näheren Bedingungen liegen in der

Expedition des vier Mal wöchentlich in Stuttgart werden. erscheinenden „Allgemeinen Submissions ⸗Anzeigers‘, ! Lserft. Verwaltungs ⸗Abtheil nug.

von der Registratur der Kaiserlichen Werft bezogen Kiel, den 8. Januar 1881. Kaiserliche

.

167

Die Ablage Höpen an

Q

Kraft sind.

orcketern“ zu VIarke errichtete

30 Ff. pro Woche.

Zucker, 8600 kg 23 500 kg

12000 kg Zucker, 6000 Kg

20 000 kg

Gegenseitigkeits-Gesellschaft.

K

.

—⸗ ck gegen-. m me. lehens sersiclerungz ici h eselibzchäff ln herlin.

Grundkapital. ; Reserve-Fonds 1879... . Versicherungsbestand Ende lsso0 47,5s7, 112

j Der „VYorcsterm““ ist eine der billigsten und zugleich sichersten Lebens-Ver- Sicherungs-Anstalten. Beweise des Vertrauens, dessen sich die Anstalt erfreut, sind die vielen Verträge, welche von Staats- und Communal-Behörden, Vereinen etc, behufs Versicherung der

Beamten, Lehrer, Vereinsmitglieder ete. beispielsweise von dem General-Post-Amt des Benut- schen Reichs und der Deutschen Reichsbank mit dem „‚NVordstern“ abgeschlossen und in

* * 2 * 9 * . *

3, 750, 000 Mark 5, 72, 758

5

5*

Der „Nordsternm“ schliesst Verstäeherungem auf dien Tol es fall, wie auf den Lebensfall über Summen von 1500—- 300,000 Mark.

Auch Leibrenten können beim „Nordstern“ versichert werden.

Arbeiter- Versichernumæᷓ. Die in Verbindung mit der HLehbensverskielierunmge- Aetierz- Gesellsehaft zerlin, jedoch mit besonderem Grundkapital von rei Miliomen

„Nordstern, Arbeiter-Versicheérungs-Actien-Gesellschaft Sexwährt Arbeitern und überhaupt allen Personen aus den gering bemittelten Klassen der Be- völkerung Kapital-Versicherung zwecks Fürsorge für Fraun und Kinder in Verbindung mit Für- sorge für das eigene Alter und mit Berücksichtigung frühzeitiger Invalidität gegen jährliche halbjährliche, vierteljährliche, monatliche und wöchentliche Prämien von Betrügen bis herab n

Die Gesellschaft ist bereit, mit Arbeitgebern, Behörden, Korporationen, Vereinen ete. Colleeti v Verslelierumen ohne ürztliiehe Untersuehung zu schliessen. Die Dividende der Actionaire ist statutgemäss bei 20 Procent Baareinzahlung und 8M Ergcent Deckung durch Sola-Wechsel im Maximum auf zel Erocent der Aectiem- EGnpitals begrenzt, während aller darüber hinaus zur Vertheilung kommende Gewinn voll an die Versicherten füllt; die Gesellschaft vereinigt somit alle Vortheile der Aetien- und der

Ptospecte und Tarife sind kostenfrei bei den Agenten der Gesellschaft zu haben Im Kerlin hei der Mireeiidan: dv. HRaiserhofetnr. 3.

Submissions ˖ Anzeigers,

noch vorliegende Bedarf an

Wir laden biermit unsere Herren Aktionäre zur

8. ordentlichen Generalversammlung aus Montag, den 24. Januar er., Mittags 12 Uhr,

ö im oberen Saale des „Wilhelma Gartens“ hier, ein. Eintrittskarten und Stimmzettel sind gegen Vorjelgung der AÄftien und Peioritätg- Attien im Bureau der Braunschwelg⸗Hannoverschen Hypäathelenbank hler, vom 2) 72. Januar in Empfang

Wilhelmshaven, den 7. Januar 1881. zu nehmen. Zu gleicher Jeit liegt daselbst die Bilanz zur Einsicht aus. ͤ Ee ,. Nniendan or i Bericht und ar ,, die Bi er Marine ⸗Stasson d ile t, n, ,,. e mn, atlon der Rotdsee 23 Wabl von drel Äafsschtoraihe⸗ Mitglieders,

3) Wahl von zwei Rerisoren, 4) Abänderung des §. 6, Abf. 1 der Statuten. Braunschweig, den 19. Januar 1851.

Der Vossitzende des Aufsichtsrathes der Aktien⸗Zuckersiederei

Vraunschweig.

vom Seek enmel er st.

a 41.

Zweite Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

1883.

, den Naefe

Vom EGentral

Handels Neginter fur das Dentsche Reich? werden hent die Nrn. R nid Ii.

. Das FGeutral-Handeld-5ßtegister für da? Deut che 3

unh Koönialich Preuftischn Ssacht« AbrenEEMment beträgt 1 69 d für das Viertel sakr. 8 . 16 . * 6 2 aa 12 * Sn sertienzprels für den Ftanm eraer Drackzeile 87) (*.

ascutz, rom 30. Nydember 1574, sowie dit ia dem Gesetz, bareffend bar Urbeberrzchi an Gi nfterr *r

das Deutsche Reich. r nm

Reich zrscheirrt ln der Regel täglich Einztlne Ramme rn zoster 25 S

Nach einer Entscheidung des Reichsgerichts vom 2I. Oktober v. J. ist die Versendung von Cirkularen und Zeichnungen, welche Sachkundige in Stand setzen, den Gegenstand einer Erfin⸗ dung zu benutzen, ist als eine offenkundige Be— nutzung zu erachten.

Eigenschaften eines Gegenstandes, welche weder aus der zur Patentirung eingereichten Beschreibung, noch ant der Zeichnung erkennbar sind, stehen nicht unter Patentschutz. H ö.

Die Erweiterung des Nichtigkeitzantrages ist nach Analogie des §. 240 der Civil -Prozeß⸗Ordnung im Laufe des Nichtigkeitsverfahrens zulässig.

Das Versprechen, wodurch im Falle eines Ak kords zwischen dem Gemeinschuldner und seinen Gläubigern ein Dritter (nicht der Kridar selbst) einen dem Aktorde beitretenden Gläubiger des Kri⸗ dars den durch die stipulirten Akkordprozente nicht gedeckten Theil seiner Forderung ganz oder zum Theil zu zahlen verspricht, so daß dieser Gläubiger um diesen ihm von dem Dritten versprochenen Be⸗ irag mehr als die anderen dem Akkord beigetretenen Gläubiger erhält, ist nach einem Crkenntniß des Reichsgerichts, 1. Civilsenat, vom 11. Dezember v. J, nach gemeinem Recht verbindlich.

(P. A.) Die Vorbereitungen zur allgemeinen deut schen Patent, und Musterschutz⸗ Aus stellung schreiten ihrer Vollendung entgegen. Der Preßausschuß seinerseits hat bereits eine seiner Hauptobliegenheiten in der Weise definitiv erledigt, daß er das Budget der von ihm herauszugebenden „Aus stellungseitung“ aufgestellt und in der Person des Herrn Ingenieur Franz Graf einen Redacteur dafür ernannt hat . Gleichzeitig wurden die umfassendsten Schritte gethan, um aus allen Thellen Deutschlands bewährte Namen zur Mit- arbeiterschaft in dieser Zeitung heranzuziehen.

Dieselbe soll wöchentlich zweimal, also etwa in 42 Nummern erscheinen und nicht nur ein getreues Bild des ganzen äußeren Verlaufes der Ausstellung bringen, sondern in ihrem technischen Theile auch derart redigirt sein, daß sie eine vollständig unge · färbte, von aller Reklame sich fernhaltende, mög lichst verständlich gehaltene Darstellung und Erklä—⸗ rung der wissenswerthesten Ausftellungzobjekte ihren Lesern bringen wird. Gleichzeitig mit dieser Aus— stellungszeifung wird die Herausgabe eines umfassen⸗ den, instruktiven Katalogs besorgt werden, so daß dem besuchenden Publikum alle Hülfsmittel geboten sein werden, um sich, unter den von allen Seiten auf es einstäürmenden, meistentheils neuen Erschei⸗ nungen aus allen Gebieten der Technit u. s. w. möglichst orientirt zu sehen.

(H. Corr.) Die Firma Kantorowiez, welche wegen Verletzung der Marke der berübmten Be⸗ nediktiner ⸗Abtei in Fécamp in Frantreich zur Löschung der nachgeahmten Marke verurtheilt wor den, hat am 14. Bezember 1880 vor dem II. Civil- senat des Reichsgerichts noch ein empfindliches Nachspiel jenes ersten Prozesses erlebt, das wegen der hierbei auegesprochenen Rechtssätze des Reichs gerichts vom allgemeinsten Interesse ist. Die In⸗ haber der Verletzten Cociété anonyme de la destil- jerie de la liquear Kenedietine de ahbaye de Fe- camp, Depart. Havre) klagte nämlich auf Schaden ersatz gegen die Bellagte wegen der durch die Fäl⸗ schung der französischen Miarke und den Verkauf der Fabrikate der Beklagten unter dieser Marke verursachten Beeinträchtigung der Klägerin für ibren Waarcnabsatz in Deutschland. Die Vorinstanz, Dberlandesgericht Posen, batte den Beweis von der Klägerin erfordert, daß sie die von der Beklagten gemachten Geschäste bei Nichtfälschung der kläge⸗ rischen Marke selbst gemacht baben würde. Das Reiche gericht verwarf diese Rechtsanschauung und sprach aus, daß umgekehrt, bei Fälschung einer Marke, nach §. 16 des Markenschutzgesetzes der durch Fälschung der Marke erzielte Absatz als Schaden des verleßten Berechtigten zu gelten habe. Und zwar sagt das Reichsgericht wört ich; „Durch die Be— fimmung des 5§. 16 des Gesetzes vom 20. No- vember 1874 über Markenschuß soll, wie durch die gleichen Vorschriften in Artikel 27 des Handels. geseßbuché, in Artikel 19 des Gesetzes vem 11. Juni 1870 über das Urheberrecht der Kläger von dem in den messten Fällen unmöglichen oder doch nur schwer ju führenden Beweise bestimmter einzelner That sachen befreit werden, aus denen sich das Dasein und die Höhe des Schadens ergiebt. Es soll schon genügen, daß im Allgemeinen eine Beschädigung an⸗ genommen werden könne, und hierüber, sowie über die Höͤbe deg Schadens aaier Würdigung aller Um—⸗ stände nach freier Ueberlegung des Richters ent schieden werden. Ist es auch danach nicht aus- geschlossen, daß über einzelne Parteibebauptungen, wie ewa über die Größe des Umsatzes, üher die Produltionskosten und Verkaufepreise Be⸗ weig erheben wird, so steht es doch im Widerspruche mit dem Gesetze und würde dessen Zweck vereiteln, wenn die Schadens forderung von dem Nachwelse abhängig gemacht würde, daß der Kläger ohne das Dajwischentreten des Beklagten mehr von seinem Fabrikate abgesetzt bätte, oder daß bigberige Kuaden des Klägerg sich der Beklagten

zugewendet haben; gerade solche Nachweise, wie sie im Urtheile des Berufungsgerichteg vermißt werden, sollen dem Kläger erspart bleiben, und soll an deren Stelle die Würdigung aller Umstände treten. Das Berufungegericht verletzt also den 8. 16 eit. zunächst dadurch, daß von der?

lägerin ein Beweis gefordert

wird, welcher ihr nicht oblie zt, es wird aber das Gesetz noch dadurch unrichtig angewendet, daß den von der Klägerin geltend gemachten Momenten die Beachtung versagt wird, obgleich dieselben in ihrer Gesammtheit ausreichen, um nach freier richterlicher Ueberzeugung einen Schadensersatz zubilligen zu können. Die Klägerin hat die Größe ihres Umsatzes in Deutsch— land nach Löschung der Marke der Beklagten, den Umsatz der letzteren angegeben, über alle diese That⸗ sacken, wie insbesondere darüber Beweise erboten, daß die Beklagten ihren Abnehmern gegenüber, ihr Fabrikat als echten Benedietiner Liqueur, nämlich als au der klägerischen Fabrik stammend, ausgegeben habe. Wenn auch die Ablehnung dieser Beweis erbieten zum Theil mit Erwägungen äbatsächlicher Natur motivirt ist, so beruht sie doch unverkennbar auf der Anschauung, daß die Klägerin einen direkten Beweis zu führen habe, daß ihr Kunden entzogen worden, oder daß die Absatzquellen, welche die Be klagte sich eröffnet hat, ohne der letzterea Dazwischen treten ihr zugefallen sein würden“.

Bern, 4. Januar. (Cöln. Ztg.) Da die Be— stimmung des Gesetzes vom JI9. Dejember 1879, betreffend den Schutz der Fabrik- und Han⸗ delsmarken, nach welcher Anfangsbuchstaben einer Geschäftsfirma, sowie neben die Geschäftsfirma oder an deren Stelle gesetzte Zeichen, wenn sie aus⸗ schließlich aus Zahlen, Buchstaben oder Worten be— stehen, nicht genügen, um eine Marke zu bilden und Schutz für diese zu beanspruchen, von den Be⸗ theiligten verschie denartig aufgefaßt worden ist, faßte der Bundesrath in seiner heutigen Sitzung in näherer Ausführung jener Bestimmung folgenden Beschluß:

„I) Art. 4 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1879, betreffend den Schutz der Fabrik⸗ und Han⸗ dels marken bezieht sich nicht auf a. Personen namen, zu deren Gebrauch der Hinterleger berechtigt ist; b. Ziffern, Buchstaben und Worte, sofern dieselben durch Zeichnung oder eigenthümliche Form von an dern leicht zu unterscheiden sind. 2) Das eidgenös⸗ sische Amt für Fabrik⸗ und Handelsmarken ist er⸗ mächtigt, ausnahmsweise auch als Marken anzu— nehmen: a. Benennungen, welche der Hinterleger für seine Erzeugnisse zuerst angewandt hat; b. bei ächten Bijouterieen u. f. w. sehr kleine aus Anfangsbuch⸗ staben bestehende Stempel, sofern jene Marken (a. und b.) schon vor dem 1. Oktober 1879 in einem andern Lande hinterlegt worden sind und ohne Nach⸗ theil des Berechtigten nicht geändert werden könnten.“

Handels ⸗Register.

Die Handelsregistereinträge aus dem Königreich

Sachfen, dem Königreich Württemberg und

dem Großherzogthum Hessen werden Dienstags,

bezw. Sonnabends (Württemberg) unter der Rubrik

Leipzig, resp. Stuttgart und Darmstadt

veröffentlicht, die beiden ersteren wöchentlich, die letzteren monatlich.

Anehem. Unter Nr. 1363 des Gesell schaftsregisters wurde vermerkt, daß Herr Jo⸗ hann Alfred Erckens, Tuchfabrikant zu Burtscheid, in die daselbst unter der Firma Johann Erckens Söhne bestehende Handelsgesellschast als vertretungs berechtigter Gesellschafter beute eingetreten ist.

Die für diese Firma dem Herrn Friedrich Wilhelm Hammer ertheilte Prokura ist erloschen und wurde daber unter Nr. 24 des Prokuren⸗ registers gelöscht. 3

Sodann wurde unter Nr. 1031 desselben Registers eingetragen die Prokura, welche dem Herrn Carl Sirebel, Kaufmann zu Aachen, sür obengenannte Firma ertheilt wird.

Aachen, den 31. Dejember 1880.

Königliches Amtsgericht. V.

Aachen. Unter Nr. 3883 des Firmen registers wurde heute eingetragen die Firma J. Schroiff, welche zu Aachen ihre Niederlassung bat, und deren Inhaber der zu Aachen wohnende Dampfkessel⸗ Fabrikant Johann Joseph Sch roiff ist. Aachen, den 5. Januar 1881. Königliches Amtsgericht. V.

Aachem. Unter Nr. 3884 des Firmen- registers wurde heute eingetragen die Firma L. von Coll, welche zu Aachen ihre Niederlassung bat, und deren Inbaber der zu Aachen wohnende Kaufmann Ludwig von Coll ist. Aachen, den 5. Januar 1881. Königliches Amtsgericht. V.

Aaehenm. Unter Nr. 38585 des Firmen⸗ registerg wurde beute eingetragen die Firma Joseph Wolter, welche zu Linnich ihre Nieder- lassung hat, und deren Inhaber der zu Linnich wobnende Kaufmann Jose ph Wolter ist. Aachen, den 5. Jannar 1881. Königliches Amtsgericht. V.

Aachem. Unter Nr. 1578 des Gesell schaftsregisters wurde heute eingetragen die Firma Katz & Langstadt, welche ihren Sitz in Aachen bat, und deren Inbaber die Kaufleute Inlius Katz und Julins Langstadt daselbst sind, von denen Jeder die genannte Firma zu ver⸗ treten berechtigt ist. Aachen, den 5. Januar 1881. Königliches Amtsgericht. V.

Aunuehem. Das zu Aachen unter der Firma J. Fellinger C Söhne bestehende Handelsgeschäft ist von dem Firmeninhaber Jalius Georg Fellinger dem zu Aachen wohnenden Kaufmann Johann Jacob Fellinger mit Aktiven, Passiven und der Firma übertragen worden.

Die der Ehefrau Julius Georg Fellin“ ger zu Aachen und dem genannten Johann Jacob Fellinger für obige Firma ertheilten Prokuren sind erloschen.

Es wurde daher die unter Nr. 9 des Firmen—⸗— registers eingetragene Firma J. Fellinger & Söhne, sowie die hierfür unter Nr. 784 und 985 des Prokurenregisters der Ehe frau Julius Georg Fellinger und dem Johann Jacob Fellinger ertheilten Prokuren gelöscht.

Sodann wurde unter Ne. 3886 des Firmen⸗ re gisters eingetragen die Firma J. Fellinger & Söhne, welche in Aachen ihren Sitz hat und deren Inhaber der Kaufmann Johann Jacob Fellinger daselbst ist.

Ferner unter Nr. 1032 des Prokurenregisters die Prokura, welche dem bisherigen Firmeninhaber Julius Georg Fellinger zu Aachen für ge— nannte Firma ertheilt ist.

Aachen, den 5. Januar 18351.

Königliches Amtsgericht. V. Aachem. Unter Nr. 1633 des Prokuren registers wurde heute eingetrages die Prokura, welche dem zu Düren wohnenden Kaufmann Bern⸗ hard Kroes für die daselbst bestehende Firma Ph. Jacobs ertheilt ist.

Aachen, den 5. Januar 1881.

Königliches Amtsgericht. V.

Aachen. Das zu Aachen sub Firma Aachener Tuchwaaren⸗ Expedition C. Bellefontaine be⸗ stehende Handelsgeschäft ist erloschen und wurde da—⸗ her heute die unter Nr. 3791 des Firmen⸗ registers eingetragene Firma gelöscht. Aachen, den 5. Januar 1881. Königliches Amtsgericht. V.

Angehen. Zu Nr. 1936 des Gesellschafts—- registers, woselbst eingetragen ist die Firma Homann & Esser, wurde heute vermerkt, daß der eine Theilhaber, Kaufmann Leopold Homann zu Aachen, aus der genannten Gesellschaft heute aus- getreten und der Rentner Friedrich Lünenschloß zu Wiesbaden als vertretungsberechtigter Theilhaber in dieselbe eingetreten ist und daß die bisherige Firma unverändert beibehalten wird. Aachen, den 5. Januar 1881. Königliches Amtsgericht. V.

Aachen. Die zu Eynatten unter der Firma

A. J. Franßen & Cie. bestehende Handelsgesell⸗

schast ist erloschen; Aktiva, Passiva und Firma sind auf den einen Theilhaber Andreas Joseph Franßen, Gutsbesitzer und Rentner zu Eynatten, überge⸗ gangen. Es wurde daher heute genannte Firma unter Nr. 1129 des Gesellschaftsregisters gelöscht, dagegen unter Nr. 3887 des Firmen registers eingetragen. Dieselbe beginnt mit dem heutigen Tage, hat ihren Sitz in Evnatten, und ist deren Inhaber der vorgenannte Andreas Joseph Franßen zu Eynatten. Aachen, den 5 Januar 1881. Königliches Amtsgericht. V.

Allendorf. Handelsregister des Königlichen Amtsgerichts zu Allendorf. Rr. 38. Die Firma Geßner und Haubold zu Allendorf ist erloschen nach Erklärung vom 29. De⸗ zember 1880. Eingetragen am 4. Januar 1881. ö. . Nr. 32. Die Firma W. H. DOesterheld in Ellershausen ist erloschen nach Anzeige vom 3. Ja- nuar 1881. Eingetragen am JT. Januar 1881. Veröffentlicht: Allendorf, den 8. Januar 1881. Maibaum, . Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Arnatadt. Bekanntmachung. . In dat hiesige Handeleregister ist beute einge tragen worden: Fol. 317, Seite 932 und 933, unter Firma: 1) den 11. Januar 1881: Gebr. Hofmann in Arnstadt, laut Anjeige vom 11. Januar 1881, Bl. 1 der Spec Firmenaklten; unter Inhaber: I) den 11. Januar 1881.

Der Kausmann Hermann Hofmann und der Kaufmann Max Hofmann zu Arnstadt sind In⸗ haber der Firma;

laut Anzeige vom 11. Januar 18851,

Bl. 1 der Spec. Firmenakten. Arnstadt, den 11. Januar 1851. Fürstl. Schwarzb. Amtsgericht. J. Abtb. Langbein.

Hermaem. Auf Anmeldung ist beute in das hiesige Handeleregister eingetragen worden;

a. Unter Nr. 821 des alten Gesellschasteregisters zu der Firma „Christoph Vorberg Söhne“ ju Ronsdorf: daß am 31. Dejember 1889 die Handels. gesellschast auß Firma, Christoph Vorberg Söhne“ in Folge Ueberelakunst aufgelöst worden und in

Liguidation getreten ist. Die letztere wird von beiden Gesellschaftern in der Weise ausgeführt, daß jeder von ihnen berechtigt ist, besagte Firma mit tem Zusatze in Liquidation! unter Beifügung seiner persöͤnlichen Unterschrift zu zeichnen.

b. Unter Nr. 178 des Zeichenregisters zu der be⸗ nannten Firma „Christph Vorberg Söhne“: daß das daselbst eingetragene Waarenzei nen an jeden der bisherigen Gesellschafter dieser Firma, die Kaufleute Friedrich August Vorberg und Julius Otto Vorberg in Ronsdorf, übergegangen und zwar so, daß jeder von ihnen berechtigt ist, jenes Zeichen zu seiner neu errichteten Firma zu führen.

c. Unter Ne. 2137 des Firmenregisters die Firma „Jul. Otto Vorberg“ zu Ronsdorf und als deren Inhaber der daselbst wohnende Kaufmann Julius Otto Vorberg.

d. Unter Nr. 2138 des Firmenregisters die Firma „Friedr. Aug. Vorberg“ zu Rondorf und als deren Inhaber der daselbst wohnende Kaufmann Friedrich August Vorberg.

Barmen, den 7. Januar 1881.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung J. FEIomberg. Die Witiwe Kaufmanns J. F. Heringlake hierselbst hat das von ihr am hiesigen Orte unter der Firma J. F. Heringlake betriebene Handelegeschäft mit Eisen, und Kolonial⸗Waaren auf ihren Sohn Heinrich Heringlake übertragen, welcher dasselbe unter der Firma J. F. Heringlake fortführen wird. Letztere ist auf geschehene Anmel⸗ dung unter der Nr. 29 des Firmenregisters einge⸗ tragen.

Blomberg, den 7. Januar 1881.

Fürstl. Amtsgericht, Abth. J. Brandes.

Cremen. In das Handelsregister ist ein⸗ getragen: am 12. Januar 1881:

Fischer C Sohn,. Bremen. Am 1. Januar d. J. ist an Franz Wilhelm Osterloh Prokura er— theilt.

Harjes & Herklotz Bremen. An Hermann Eduard Kurt Burdinski in Hamburg ist am 1. Januar d. 3. Prokura ertheilt.

H. M. Hauschild, Bremen. An Hermann Victor Guido Hauschild ist am 10. Januar d. J. Prokura ertheilt.

F. Mißler, Bremen. Inhaber Johann Friedrich Mißler. .

Hiuricus Fischer, Bremen. Inhaber Hinricus Jacobus Fischer.

Betty Gercke, Bremen. Inhaberin Caroliene Elisabeth Henriette Gercke. .

Bremen, aus der Kanzlei der Kammer für Han delssachen, den 12. Januar 1881.

C. H. Thule sius, Dr. HRreslIau. Bekanntmachung.

In unser Firmenregister ist bei Nr. 3818 das durch den Eintritt des Kaufmanns Robert Winkler hier in das Handelsgeschäft des Kaufmanns Carl Friedrich Wilhelm Beckelmann erfolgte Eilöschen der (Einzel) Firma: W. Guck & Beckelmann hier, und in unser Gesellschaftsregister Nr. 1709 die von den Kaufleuten Carl Friedrich Wilhelm Beckelmann zu Bretlau und Robert Winkler zu Breslau am 1. Januar 1881 hier unter der Firma:

2Ww. Guck C Beckelmann errichtete offene Handelsgesellschaft heute eingetragen worden.

Breslau, den 8. Januar 1881.

Königliches Amtsgericht.

Rreslanu. BVelfanntmachung.

In unser Firmenregister ist bei Nr. 41820. der Uebergang der Firma Inlius Weiß hier durch Vertrag auf den Kaufmann Reinhold Henke zu Bret lau, und

unter Nr. 5615 die Firma: Julius Weiß bier und als deren Inhaber der Kaufmann Reinhold Heinke hierselbst heute eingetragen worden. Breslau, den 8. Januar 1881. Königliches Amtégericht.

Rreslan. Befanntmachung.— In unser Firmenregister ist Nr. 5616 die Firma: Credit · Schutz. Mm. Dorenberg . hier und als deren Inhaber der Kaufmann Rein- hard Dorenberg bier heute eingetragen worden. Breslan, den 8. Januar 1881. Königliches Amtsgericht.

nrealau. Belanntmachung. . In unser Firmenregister ist bei Nr. 770 der Uebergang der Firma: M. Punitzer hier mit der Aenderung in: M. Pnnitzer Nachfolger W. Schirokauer auf den Kaufmann Wilhelm Schirokauer zu Bretz lau und unter Nr. 5614 die Flrma: VI. Punltzer Nachfolger W. Schirokauer und alg deren Irhaber der Kaufmann Wilhelm Schirokauer zu Breslan heute eingetragen worden. Breslau, den 8. Januar 1881. Königliches Amtsgericht.