mission für den Osten durchdrungen seien und dieselben in einer un— liebsamen Weise dort geltend zu machen suchten. Ich hoffe, daß bei der Auswabl der Beamten, die nach Ostpreußen geschickt worden sind, der Gesichtspunkt sich zeigt, der allerdings maßgebend ist, daß man besonders tüchtige und geeignete Leute für die Provinz auszu—⸗ suchen sich kemübt; aber dem muß ich durchaus wider sprechen, daß die Tendenz obgewaltet habe, oder daß es auch nur in irgend einem bemerkenswerthen Maße geschehen sei, sogenannte super— kluge Leute dorthin zu schicken, solche, welche meinen, im Vollbesitz der Weisheit zu sein, welche alles an dem Orte, wohin sie kommen,
schlecht finden und demgemäß sich in ein unrichtiges Verhältniß zu
den Kreisinsassen setzen. Ich glaube nicht, meine Herren, daß der Hr. Abg. Dirichlet in der Lage sein wird, diese Behauptung aufrecht zu erhalten. Beschränkt er sich auf einen einzelnen exzeptionellen Fall, den er nicht näber bezeichnet hat, so bin ich nicht im Stande, mich darüber ju äußern, weil ich ihn nicht kenne, die Behauptung in ihrer selbstbeschränkten Ausdehnung, ge— schweige in ihrer Allgemeinheit, weise ich aber auf das Bestimmteste zurück. Ich nehme jedoch gleichzeitig Gelegenheit, das Wohlwollen — so will ich mich ausdrücken — des Hrn. Abg. Dirichlet und sei⸗ ner, wie meiner Landsleute dafür in Anspruch zu nehmen, daß sie nicht jedem von auswärts kommenden Beamten mit einer gewissen Art von Mißtrauen entgegenkommen und ihm nicht die Meinung, daß er glaube, er sei klüger, als die Leute dort, unterschieben, welche zum größten Theil daraus herrorgeht, daß man selbst von dieser Meinung beherrscht ist.
Meine Herren! Nach diesen Ausführungen bleiben mir wenige Worte übrig. Ich denke, was ich in Bezug auf das Verhältniß dieser Angelegenheit zum Organisationsgesetz gesagt habe, das wird Ihnen die Ueberzeunung gewäbrt haben, daß meine nothr— lichen Bundesgenossen in der Sache, die ich vertheidige. alle die sein müssen, die vor einem Jahr so entschieden und mit Bewußtsein für die Prinzipien des Organisatonsgesetzes eingetreten sind; es müssen aber auch ferner von denen, die nicht so überzeugt davon waren, jetzt meine Bundesgenossen sein, welche in der Debatte von vorgestern hingewiesen haben auf die Ungleichmäßigkeit, welche entstehen würde, wenn man diese Angelegenheiten für die Städte und die Landgemeinden verschieden regeln wollt'. Auch diese müssen die Konsequenzen ihrer Deduktionen von damals ziehen, und jetzt mit mir übereinstimmen, daß wir in Konsequenz des Systems die Auf— sicht über die Landgemeinden, unter voller Mitwirkung des Kreis—⸗ ausschusses in den vorgesehenen Fällen und eventuell unter der Kautel, daß der Landrath als Vorsitzender des Kreisausschusses fungire, dem Landrath übertragen.
Der Abg. von Rauchhaupt wies dem Abg. Hänel gegen— über unter Verlesung mehrerer Stellen aus vorjährigen, beim Organisationsgesetz gehaltenen Reden nach, daß er sowohl mit dem Abg. von Heydebrand auf demselben Boden bezüglich der Beurtheilung des Kompetenzgesetzes stehe, als auch daß zwischen seiner Partei und dem Minister des Innern in dieser Hinsicht keine Differenz bestehe. Wäre sein Vorschlag einer einheit⸗ lichen Kreisorbnung für die ganze Monarchie durchgegangen, so wäre die jetzige Arbeit eine leichtere. Sein Vorschlag sei abgelehnt worden, nun müsse man auch die Konsequenz davon tragen, daß man beim Kompetenzgesetz Rücksicht auf die ver— schiedenen Kreisordnungen nehmen müsse, wie sie sich in den neuen Provinzen gestalten würden. Daß für den Osten der Kreisausschuß ohne Bedenken im Besitz des Aussichtsrechtes über die Gemeindeverwaltung bleiben könne, gebe er zu, aber die Rücksicht auf die Beschlüsse beim Orga⸗ nisationsgesetz und auf die Verhältnisse der westlichen Provinzen zwängen seine Partei jetzt, für den Antrag v. Lieber⸗ mann zu stimmen. Der Landrath müsse auf jeden Fall an der Spitze der Kommunalverwaltung bleiben, mit Ausnahme der bestimmten, dem Kreisausschuß übertragenen Geschäfte. In Wahrheit habe ja auch der Landrath bis jetzt die laufen— den Geschäfte u nbeanstandet geführt und nur so könne auch die Maschine der laufenden Verwaltung ordentlich im Gange bleiben, das sei die Hauptsache, um die es sich handele. Der zweite Grund, welcher ihn bestimmt habe, den Landrath an die Spitze der Aufsicht über die ländlichen Gemeinden in der angedeuteten Weise zu stellen, sei die Ausdehnung des Zuständigkeit! und Organisationsgesetzes in jetziger Form auf die neuen Provinzen. In dieser Hinsicht habe sein Fraktionsgenosse, der Abg. Schreiber, heute das offene Zeug⸗ niß abgegeben, daß in seinen heimathlichen Landestheilen Hessen⸗Nassau — und dies passe vollständig zu seiner (des Nedners) ⁊ Deduktion vom vorigen Jahre — zwar die Personen für die Beschlußbehörden, aber nicht die Perfonen für die Ver— waltungsgerichtsbehörden vorhanden seien. Wenn dies ein Land— rath hier offen vor dem Lande bekenne, so glaube er doch wohl, es sei nicht ganz unrichtig von ihm im vorigen Jahre gewesen, wenn er das Beschlußverfahren zwar unter allen Formen der Beweiserhebung und des öffentlich mündlichen Verfahrens auf— recht erhalten, aber den Zwiespalt der Instanzen, wie sie ge⸗ schaffen worden seien durch das abstrakte Verwaltungsgerichtsver⸗ fahren, habe vermeiden wollen. Dann hätte man Einfachheit in die Sache bekommen, und er glaube, man würde dann im Stande sein, eine einheitlichere Kreisordming für den ganzen Staat zu machen, als es jetzt möglich sei, wo man wesentliche Aus— nahmebestimmungen für manche Provinzen haben müßte. Er bedauere dies, aber daß man daraus für seine Stellung zur Sache Widersprüche nach allen Seiten hin herleiten wolle, das weise er entschieden zurück. Er halte sich verpflichtet, dies so⸗ wohl dem Abg. Dr. Hänel, wie dem Abg. Rickert gegenüber vor dem Lande klar darzulegen.
Der Abg. Frhr. von Huene bemerkte, der Abg. von Nauchhaupt sage, er habe eine einheitliche Kreisordnung für die ganze Monarchie durchsetzen wollen; fo sehr er (Redner) nun auch eine einheitliche Gestaltung der höheren Verwal— tungskörper für erwünscht halte, so könne er sich doch bei den ganz verschieden gearteten Verhältnissen in den einzelnen Provinzen eine einheitliche Kreisordnung nicht vorstellen. Im Uebrigen sei er heute in der seltsamen Lage, die Ansichten der freikonservativen Partei — um einen beliebten Aus⸗ druck derselben zu gebrauchen — „voll und ganz“ zu unter— stützen. Es sei wirklich etwas ganz Anderes um die Auf— sicht über die Stadtgemeinden und über die Landgemein⸗ den und die Disparität sei in den verschiedensten Ver⸗ hältnissen begründet. Was die neuen Provinzen be— treffe, so müsse er doch dem Abg. Schreiber ent⸗ gegentreten, welcher meine, es würden sich dort nicht die Elemente zu einem Kreisausschuß finden, der die Aussicht über die Kommunalangelegenheiten führen könnte. Woher habe denn der Abg. Schreiber die Vollmacht, den wesilichen Provinzen ein solches testimonium paupertatis auszustellen? Er würde die amtliche Stellung des Abg. Schreiber nicht er— wähnen, wenn es der Abg. von Rauchhaupt nicht gethan hätte; aber merkwürdig scheine ihm es doch, daß man die Behaup⸗ tung eines Landrathes, er müsse nothwendig die volle Gewalt behalten, als ein maßgebendes Argument ansehe. In den sechs östlichen Provinzen sei der Kommissionsbeschluß auf jeden Fall bestehendes Recht, der Beweis für die Noth— wendigkeit, eine Aenderung eintreten zu lassen, liege also nicht seiner Partei, sondern denen ob, welche ändern
wollten. Der Beweis sei aber weder in der Kommission, noch hier im Hause erbracht worden. So interessant auch der Vortrag des Abg. von Meyer sein möge, so träfen dessen Ausführungen doch hier nicht zu. Wozu solle man denn einen Zustand ändern, der sich bisher bewährt habe. Die Frage der neuen Provinzen werde später zu regeln sein, wenn die Kreis⸗ ordnung für dieselben eingeführt werde. So lange das Haus aber den neuen Provinzen nicht so viel Vertrauen schenke, daß man ihnen die Kreisausschüsse gebe, werde die Kreis— ordnung für dieselben überhaupt nicht zu Stande kommen. Er bitte, den Kommissionsvorschlag anzunehmen, wenn aber nicht, dann die Regierungsvorlage, denn das Mittelding, das der Antrag von Liebermann schaffen wolle, halte er für ganz ungeeignet. Die Diskussion wurde geschlossen.
Persönlich bemerkte der Abg. von Meyer (Arnswalde), er revozire zwei Irrthümer: nicht der Kreis des Abg. Di⸗ richlet sei in Distrikte eingetheilt, wie er gesagt habe, sondern der, in welchem der Abg. von Bitter Landrath sei. Ferner habe er gesagt, die Fortschrittspartei bemühe sich seit 382 Jah⸗ ren das bestehende Recht umzustürzen; es sei richtig, die Fort— schrittspartei bestehe noch nicht 32 Jahre, die Herren machten einen Unterschied zwischen sich und den alten Demokraten, doch seien sie genau von demselben Kaliber.
Der Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa erklärte, der Abg. Dirichlet frage, was der Ausdruck „obstruktionistische Tendenz“ hier bedeuten solle? Er erwidere, daß er das selbst nicht wisse, darum gerade habe er den Ausdruck gewählt. Dieser Ausdruck sei in der vorgestrigen Debatte gebraucht worden, um etwas zu bezeichnen, was man nicht genau präzi— siren könne.
Der Abg. Dirichlet erwiderte, der Abg. von Heydebrand gestehe selbst zu, einen Ausdruck gebraucht zu haben, den der— selbe, nicht verstehe; das genüge ihm. Der Angriff des Ministers gegen ihn scheine ihm auf einem Mißverständniß zu beruhen. Er habe nur dem Abg. von Meyer, der das Muster eines märkischen Landraths geschildert habe, das Bild eines ostpreußisischen Landrathes entgegengestellt, wie derselbe bisweilen vorkomme, um zu zeigen, daß solche einzelne Bei⸗ spiele sachlich nichts bewiesen. Sollte der Minister ihn im Verdacht der Superklugheit gehabt haben, so gehöre das hier nicht her, denn es handele sich uin die ostpreußische Bevöl— kerung und diese treffe der Vorwurf nicht.
Der Abg. Dr. Hänel bemerkte, er habe nicht daran ge— dach,, die konservative Partei als getheilt hinzustellen. Er habe nur gewisse Deduktionen des Abg. von Rauchhaupt verwerthet, damit derselbe nicht später einmal die Verantwortung sür dieses Gesetz von sich abweise. Durch die Erklärung des Abg. von Rauchhaupt sei sein Zweck schon erreicht.
Der Abg. Schreiber erklärte, er habe der Bevölkerung von Hessen-Nassau kein testimonium paupertatis ausgestellt, son⸗ dern nur behauptet, es werde nur an Elementen dort fehlen, die die Aufsicht über die Gemeinde-Angelegenheiten führen könnten.
Hierauf wurde der Antrag von Liebermann abgelehnt und 8. 16 nach dem Vorschlage der Kommission angenommen.
Die §5§. 17 und 18 bestimmen die Punkte, welche beson— ders der Beschlußfassung des Kreisausschusses unterliegen sollen, namentlich die Regulirung der Grenzen der Gemeinde⸗ und Gutsbezirke, Streitigkeiten darüber 3c. Beide wurden ohne Debatte genehmigt. Im §. 19, welcher von den Befug—⸗ nissen der Gemeindevertretung resp. des Gemeindevorstandes handelt, hatte die Kommission eine neue Nr. 3 eingefügt, nach welcher diese Körperschaften auch über Einsprüche der Wahlberechtigten gegen die Gültigkeit der Wahl des Gemeinde— vorstehers oder eines Mitgliedes der Gemeindevertretung be— schl eßen sollten. Der Abg. von Meyer⸗-Arnswalde beantragte die Streichung dieser Nummer, weil sonst die Mitglieder der Gemeindevertretung über die von ihnen selbst erhobenen Ein— sprüche zu entscheiden hätten. Trotz des Widerspruches des , . Abg. Dr. Gneist beschloß das Haus dem Antrage gemäß.
S. 20 wurde ohne Debatte unverändert nach dem Kom—⸗ missionsbeschlusse angenommen.
§. 21 lautet nach dem Kommissionsbeschlusse:
Beschlüsse der Gemeindeversammlung, der Gemeindevertretung oder deg kollegialischen Gemeindevorstaades, welche deren Befug—⸗ nisse überschreiten, oder die Gesetze verletzen, hat der Gemeinde- vorsteher, in der Provinz Westfalen auch der Amtmann, entsteben—⸗ den Falles auf Anweisung der Aufsichtsbehörde, mit aufschiebender Wirkung, unter Angabe der Gründe, zu beanstanden. Gegen die Verfügung des Gemeindevorstehers beziehungsweise Amtmannes steht der Gemeindeversammlung, Gemeindevertretung, beziebungs⸗— weise dem kollegialischen Gemeindevorstande die Klage im Ver— waltungtstreitverfahren zu
Die in den Gemeindeverfassungszesetzen begründete Befugniß der Aufsichtebehörde, aus anderen als den vorstehend angegebenen Gründen eine Beanstandung ron Beschlüssen der Gemeindever⸗ tretung oder des kollegialischen Gemeindevorstandes herbeizuführen, wird aufgehoben.
Hierzu beantragte der Abg. Dirichlet:
Das Paus der Abgeordneten wolle beschließen:
a. 5. 21 wie folgt zu fassen:
Beschlüsse der Gemeindeversammlurg, der Gemeindevertre⸗ tung oder des kollegialischen Gemeindevorstandes, welche deren Be— fugnisse üherschreiten oder die Gesetze verletzen, hat der Gemeinde⸗ vorsteher, in der Provinz Westfalen auch der Amtmann, entstehen⸗ den Falls auf Anweisung der Aufsichtsbebörde, mit aufschiebender Wirkung zu beanstanden.
Die Beanstandung ist innerhalb zwei Wochen im Verwal⸗
tungestreit verfahren zu rechtfertigen, andernfalls gilt dieselbe als nicht erfolgt.
Eine Beanstandung aus anderen Gründen ist fernerhin un—⸗ zulãssig.
b. Im Fall der Ablehnung ad a.:
Dem §. 1 hinzuzufügen: „Die Beanstandung ist sofort, und, falls sie auf Anweisung erfolgt, unmittelbar nach Empfang der letzteren in einer ordnunge mäßig zu berufenden Gemesndeversamm⸗ lung zu publisiren. Sollte in dieser Versammlung ein gůitiger Beschluß über eine Klageanstrengung nicht zu Stande kommen, so ist eine zweite Versammlung sraͤtestens innerbalb jwei Wochen zu berufen. Die Frist zur Eintelchung der Klage läuft eintretenden Falls erst vom Tage dieser letzten Versammlung.“
Der Abg. Dirichlet besürwortete seinen Antrag, dem Beanstandenden sei die Verpflichtung der Klage aufzuerlegen; auch sei die Gemeindevertretung nicht in der Lage, innerhalb der vorgeschriebenen zweiwöchentlichen Frist sich schlüssig zu machen, ob sie eine Klage anstrengen wolle oder nicht. Sollte man dem Beamten die Klage nicht auferlegen wollen, so be⸗ antrage er eventuell dem Gemeindevorsteher vorzuschreiben, daß derselbe für die Beschlußfassung über eine Klage— anstrengung eine Versammlung einberufen müsse, erst vom Tage dieser Versammlung solle die gesetzliche Frist laufen.
Die Abgg. Dr. von Vitter und von Liebermann wider—
sprachen sowohl dem prinzipiellen wie dem eventuellen An⸗ trage; man könne diese Sache nicht in dem Gesetze regeln, sondern müsse es der Instrultion vorbehalten. Nachdem auch der Regierungskommissar Geheime Ober⸗-Regierungs⸗-Rath von Brauchitsch sich in demselben Sinne ausgesprochen, wurde der s. 2l unter Ablehnung der Anträge nach den Kommissions— . genehmigt, der Rest des Titels §§. 22 — 36 des— gleichen.
Es folgte Titel II:. Armen-Angelegenheiten. 8. 31 wurde ohne Diskussion unverändert genehnüägt.
8. 32 lautet nach dem Kommissionsbeschlusse:
Beschwerden von Armen gegen Verfügungen von Ortsarmen— verbänden darüber, ob, in welcher Höhe und in welcher Weise Armenunterstützuagen zu gewähren sind (8. 63 des Kwesetzes vom . März und §. 51 des Gesetzes vem 34. Jani 1871), unter⸗ egen: .
1) sofern es sich um ländliche Ortsarmenverbände handelt, der Beschlußfassung des Kreisausschusses;
2) sofern es sich um stärtische Srtsarmenverbände handelt, der endgültigen Beschlußfassung des Beztrksrathes.
. Desgleichen unterliegen Beschwerden von Armen gegen Ver— fügungen von Landarmenverbänden über die Art und Höhe der Unterstützung der Beschlußfaffung des Besirksrathes, sofern die Landarmenverbände nur auß einem Kreise bestehen.
Hierzu hatte der Abg. Dr. Wehr beantragt:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: „Hinter 5. 32 folgenden §. 324. einzuschalten: Ueber Beschwerden von Ortearmen⸗ verbänden gegen Verfügungen von Landarmenverbänden, ob, in welcher Höhr und in welcher Weise Beibülfen zu gewähren sind (8. 36 detz Gesetzes vom 8. März 1871, betreffend die Ausführung des Bundeegesetzes über den Unterstützungs wohnsitz, Gesetz Samm!l. S. 150) beschließt der Bezirkarath. Zuständig ist der Bezirkerath, zu dessen Sprengel der betreffende Ortsarmenverband gehört.
Der Abg. von Rauchhaupt erklärte sich gegen diesen Vor— schlag; der Landarmenverband treffe keine Entscheidung, son⸗ dern dieselbe gehe vom Provinzialausschusse aus; dem könne man doch nicht den Bezirksrath als zweite Instanz vorsetzen. Der Abg. Dr. von Bitter bemerkte, daß die Beschwerden über die Verfügungen des Provinzialausschusses jetzt an das Bezirks verwaltungsgericht gingen; die Materie eigne sich aber wenig für ein Verwaltungsstreitverfahren, sondern mehr für das Beschlußverfahren. Deshalb folle sie dem Bezirksrathe übertragen werden. Man könnte an Stelle desselben vielleicht den Provinzialrath setzen, dann müßte derselbe aber endgültig entscheiden, ein Bedenken bleibe dann immer noch, daß der Provinzialrath dem Provinzialausschuß zu nahe stehe.
Der Abg. von Rauchhaupt erkannte nach genauerer Prü⸗ fung der Sachlage an, daß hier eine Aenderung vorgenom— men werden müsse; er bitte aber den Abg. Wehr, seinen An— trag vorläusig zurückzuziehen. ;
Nachdem hierauf der Abg. Dr. Wehr seinen Antrag zu⸗ rückgezogen hatte, wurde 8. 32 unverändert nach dem Kom— missionsbeschlusse angenommen, ebenso die übrigen Paragra⸗ phen dieses Titels.
Titel IV., 85. 35 — 38 handeln von den Schulangele— genheiten.
§. 35 lautet nach dem Kommissionsvorschlage:
„Ueber die Feststellung des Geldwerthes der Naturalien und des Ertrages der Ländereien bei amtlicher Ermittelung des Ein— kommen der Elementarlehrer beschließt auf Anrufen von Bethei— ligten der Kreizausschuß und sofern es sich um Stadtschulen han— delt, der Bezirksrath.“
Auf Antrag des Abg. Dr. von Bitter wurde im Einver— ständniß mit dem Staats-Minister Grafen zu Eulenburg das Wort „Ermittelung“ durch „Festsetzung“ ersfetzt.
Im 5. 386 wurde bei Beschwerden und Einsprüchen, be— treffend die Heranziehung zu Abgaben u. s. w. für Schulen, der Rechtsweg fortan ausgeschlossen und nur das Verwal— rng e n, zugelassen.
Die Abgg. Dr., Hänel, Dr. Brüel und Dr. Petri präzisir⸗
ten ihren prinzipiell hiervon abweichenden Standpunkt, worauf §8. 36 unverändert genehmigt wurde.
§. 37) lautet nach den Kommissionsbeschlüssen:
Ueber die Anordnung von Neu und Reparaturbauten, welche der allgemeinen Schulpflicht dienen, und über die Vertheilung der aufjubringenden Baukosten auf Gemeinden (Gutsbezirke). Schul- verbände und dritte, statt derselben oder neben denselben nach öffentlichem Rechte Verpflichtete beschließt, sofern Streit entsteht, die Schulaufsichtsbebörde.
Gegen den Beschluß findet die Klagt im Verwaltungsstreit⸗ verfahren statt. Dieselbe ist, soweit der in Anspruch Genommene zu der ihm angesonnenen Leistung aus Gründen des öffentlichen Rechts statt seiner einen Anderen für verpflichtet erachtet, zugleich gegen diesen zu richten.
Auch im Uebrigen unterliegen Streitigkeiten der Betheiligten darüber, wem von ihnen die öffentlich ⸗ rechtliche Verbindlichkeit zum Bau oder zur Unterhaltung einer der Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht dienenden Schule obliegt, der Entscheidung im Ver— waltungsstreitverfahren.
Die Klage ist in den Fällen des jweiten Absatzes innerhalb jwei Wochen anzubringen. Dag zuständige Verwaltungsgericht kann zur Vervollständigung der Klage eine angemessene Nachftist ge—⸗ währen. Durch den Ablauf dieser Fristen wird jedoch die Klage im Verwaltungs streitrerfahren auf Erstattung des Geleisteten gegen einen aug Gründen des öffentlichen Rechtes verpflichteten Dritten nicht ausgeschlossen.
Zuständig im Verwaltungsstreitverfahren ist in erster Instanz der Kreigautschuß und, sofern es sich um Stadtschulen handelt, das Bezirke verwaltungegericht.
Hierzu hatte der Abg. von Liebermann folgenden Antrag gestellt: Das Haut der Abgeordneten wolle beschlleßen: Den ersten Absatz des §. 37 wie folgt zu fassen:
Ueber die Anordnung von Neu ⸗ und Reparaturbauten bei Schulen, welche der allgemeinen Schulpflicht dienen, über die Verrflichtung jur Aufbringung der Baukosten, sowie über die Vertheilung detselben unter mehrere betheiligte Gemeinden Genre f. innerhalb eines Schulverbandes 24.) und dritte statt derfelben oder neben derselben nach öffentlichem Rechte Verpflichtete beschließt, sofern Streit entsteht, die Schulauf⸗. ichts behörde. —
und im dritten Absatz des §. 37 hinter dem Worte „‚Betheiligten“ einzuschalten (Absatz J).
d Der Abg. Dirichlet dagegen beantragte folgende Fassung es 5. 37: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:
Entstebt jwischen den zum Bau und zur Ugterbaltung einer Schule Verpflichteten oder zwischen letzteren und der Schulaufsichtz⸗ behörde Streit:
I) über die Nothwendigkeit und die Art der Autfübrung von Neu⸗ und Rexaraturbanuten,
2) über die Verpflichtung, zu den Baukosten beizutragen und die Vertheilung der Kosten unter die hierzu Verxflichteten, so entscheidet im De al tun ge ffeitrer laben
a. der Kreitausschuß, sosern es sih um Landschulen bandelt,
b. das Bezirke verwaltungsgericht, sofern es sich um Stadt⸗ schnlen handelt, welche det allgemeinen Schulpflicht dienen.“
Der Abg. von Liebermann vertheidigte sein Amendement;
zes sei nöthig durch die große Zahl der zu Schulbauten . 39 Schulgemeinde (die noch dazu auf mehrere Irtschaften vertheilt sein könne), die Kirchengemeinde, die Jutsherrschaft und noch mehrere Betheiligten kämen dabei in Fähe Abg. Dr. Brüel bemängelte die Unvollstäͤndigkeit des vorgelegten Paragraphen, welchen Fehler der Regierungs⸗ kommissar Geheime Reg. Rath Raffel zugab; aber eine größere Deutlichkeit habe nicht erreicht werden können, als der Antrag Tiebermann enthalte, und diesen empfehle die Regierung zur
Der Abg. Dirichlet hielt aus vraktischen Gründen sůr besser, die Entscheidung über die Veryf ichtung zum Schulbau einer Verwaltungs-, statt einer pädagogischen Behörde zu überlassen.
; 1 Minister des Innern Graf zu Eulenburg setzte aus⸗ einander, daß der Antrag Liebermann nur formelle, keine ma⸗ teriellen Abänderungen der Vorlage enthalte, das Amende⸗ ment Dirichlet anzunehmen, sei um so weniger Grund vor⸗ handen, als die Schulaufsichts behörde mit der Kenntniß der Qualität der Schulräume auch das Interesse dafür vereinige.
Schulbehörde die betreffenden Anordnungen treffe und man könne auch nicht von einer übermäßigen Belastung auf dem Gebiete der , mer reden; er bitte um Annahme er Liebermannschen Anträge. . 3 Nach — des Referenten Abg. Dr. Gneist wurde §. 37 nach der Kommissionsvorlage mit der Lieber⸗ mannschen Aenderung des dritten Absatzes angenommen.
Danach wurde 5. 38 unverändert angenommen, desgleichen Titel 5, §5. 39 und 40 (Einquartierungs⸗Angelegenheiten), worauf sich das Haus um 4 Uhr auf Montag 11 Uhr ver⸗ tagte.
Es sei absolut nothwendig, daß in dringlichen Fällen die
Annahme. .
—
R
Jnsferat für den Denutschen Reichs ⸗ und Königl. Preuß. Staats Anzeiger und das Central Handels⸗ cgister nimmt an: die Königliche Expedition
des Beutschen Reichs ⸗Anzeigers und Königlich
KErrnußischen Ktaats- Anzeigers: Berlin 8w., Wilkelm ⸗ Straße Rr. 82. ö *
Steckbriefe und Unter suchungs⸗ Sachen.
teckbriefs ˖ Erledigung. Der hinter den Haus- 6 Carl Rudolph Jiosentreter wegen Unter⸗ schlagung in den Akten,. L. R. JI. Jo. 285 de SSM unter dem 25. März 1880 erlassene Steck srief wird hierdurch zurückgenommen. Berlin, ben 8. Januar 1881. Königliches Landgericht 1
; Erbschaft qy. Der Untersuchungtrichter. Pochhammer.
— — —
(wefs⸗Ernenerung. Der in Nr. 225 die⸗ ,,, Jahre 1889 hinter den Seiler⸗ gesellen Friedrich Wilhelm Bolz aus Winkenhagen unter dem 20. September 1880 erlassene Stiꝛckbrief wird ernenert. Polsdam, den 11. Januar 1851. Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Land⸗
gerichte.
1211 .
Steckbrief. Gegen den unten beschriebꝛnen Ar beiler August Redlich von hier, zu Dennewitz ge boren, welcher flüchtig ist, ist die Unter suchunge⸗ haft wegen Diebstabls und Betruges verhängt. Es
sonst legitimiren.
1163
Steckbriefe und Untersnehnags-Sachen. Snbhastationen, Aufgebote, Vorladungen a. dergl. . Verkäufe, V erpachtungen, Subrissienen ete. Verlosung, Amortisation, Zinszahlung n. 8. 3) des 5 Wilhelm Joachim Hans Möller in Lübeck un ö. 4) der verehelichten Johanna Wilhelmine Elise Schaeper, geb. Möller, zu Sülsdorf, werden alle etwa noch vorhandenen sonstigen. Erben des obgenannten Schullehrers J. Möller hierdurch unter dem Nachtheile der Ausschließung von der
roßherzoglichen Amtsgerichte auf . kee nan den 1. März 1881, Vormittags 11 Uhr, ; angesetzten Termine sich als Eiben des obbezeichne⸗ ten Erblassers eniweder persönlich zu melden, oder in rechtsgenügender Ferm bis
Schsenberg, den 10. Januar 1881. Großherzogliches Amtsgericht. gez. IB. Jur. E. Hahn.
— =. . Deffentl ich 232 Anzeiger. Inserate nehmen an; die Annoncen ⸗ Expeditionen des
und Grosshandel.
7. Literarische Anzeigen. 8. Thester- Anzeigen. w. Von öffentlichen Papieren. 9. Familisn- Nachrichten.
— — —
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mittenten eroͤffnet.
gebend anzuerkennen.
aufgefordert, in dem rom hiesigen zuweisen.
dahin zu d (1264
ur igung: ungefahr: J Leg. für Potedam.
A. ⸗ G. ⸗Aktuar. b. für hre gl und.
5. Industrielle Etablissements, Fahriken 6. Verschiedene Bekanntmachungen.
In der Börsen- n beilage. *
im Geschäftszimmer der Anstalt entgegengenommen und in Gegenwart der etwa erschienenen Sub⸗ Die daselbst ausliegenden ö. dingungen sind von den Submittenten zu unter schreiben oder in den Offerten ausdrücklich als maß⸗
Auswärtige, hinsichtlich ihrer Lieferungsfähigkeit und ihrer Vermözensverhältnisse hier unbekannte Unternehmer haben durch eine beizufügende amtliche Bescheinigung ihre Qualifikation zur Lieferung nach—
Potsdam, den 12. Jannar 1881 . es großes Militär ⸗Waisen haus. , n nn n.
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circa cirea cirea cirea
besiegelte Proben der einzelnen Artikel liegen auf dem, Zabl⸗ meister⸗ Bureau (Dragoner ⸗ Kaserne) zur Ansicht offen. Schriftliche Angebote, sowie mit Firma und Preis versthene Nachproben sind längltens zum 1. Februar er. hierher einzureichen. 9 Die Rücksendung ö von geringem Werth erfolgt nur auf Wunsch.
. den 14. Januar 1881.
; Die Betleidungs ⸗Kůommission ö. des 1. Badischen Leib ⸗Tragoner⸗Regts. Nr. 20.
Militär Waisen⸗·
zird erfucht, denselben zu verhaften und in das . hierselbst abzuliefern. Jüterbog. den 12. Januar 1881. Königliches Amtsgericht. Beschreibung: Alter 36 Jahre, Größe 1m 67 em, Statur untersetzt, Haare blond, Stirn boch Augen⸗ brauen blond, Augen blau, Nase dick, Mund ge⸗ wöhnlich, Zähne vollständig. Kinn rund, Gesicht oval, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deutsch.
Bubhastationen, Aufgebote, Bor⸗ ladungen und dergl.
un wangsbersteigerungðausschreiben,
Lemgo. Auf den Antrag des Kaufmanns 8 , zu Hohenhausen, welcher zufolge ge⸗ richtlicher Verhandlung des frühern. Amts Hohen⸗ haufen, die vormals Niebuhrsche Stätte Nr. 44 der Bauerschaft Matorf käuflich erworben bat, werden Alle, welche Eigenthums, oder son stige dingliche Berechtigungen an . zu haben vermeinen, aufgefordert, solche im Termine . Freitag, den 1 Juli d. J., Morgens 19 Uhr, ö unter dem Rechfsnachiheile bier anzumelden, als für die sich Richtmeldenden ihre Rechte dem genannten Käufer und jetzigen Besitzer der Stätte gegenüber verloren gehen.
esfallsige Offerten werden bis zum Rö J, Vormittags 10 Uhr, im Geschäftszimmer der Änstalt entgegengenommen und in Gegenwart der eiwa erschienenen Submit tenten eröffnet. Tie daselbst ausgelegten Bedingungen sind von den Sabmittenten zu unterschreiben oder in den Offerten als maßgebend azzuerkennen,. Autwaͤrtige, hinsichtlich ihrer Lieferungsfähigkejt und ihrer Vermögens verhältnisse hier unbekannte Unternehmer haben durch eine beizufügende amtliche Bescheinigung ihre Qualifikation zur Lieferung nach⸗ zuweisen. ( otsdam, den 12. Januar 1881. Ir ff großes Militär ⸗Waisenhaus.
1258
Snbmisston.
Die Lieferung der für das Jahr 1881/82 erfor⸗
derlichen Verpflegungs⸗ ꝛc. Bedürfnisse des hiesigen Strafgefängnisses: 1
6000 Kilogramm weiße Bohnen, 0000 Kilozramm ord. Roggenbrod, 17000 Kilogramm Weißbrod, 10500 Kilogramm Erbsen, 200 Liter Essig, 400 Kilogramm Butter, 600 Kilogramm Schmalz, S800 Kilogramm Speck, k 120 Kilogramm geräucht. Speck, 2000 Kilogramm Rindertalg, 6500 Kilozramm Rindfleisch,
IJ olße des über das Vermögen des Ritt⸗ nr, Adalbert von Hackewitz eröff⸗ neien Konkurfes und auf Antrag der erstherechtigten Grundbuchgläubiger soll das dem Gemeinschuldner der Substanz nach gehörige, mit dem lebenslang⸗ lichen Nießbrauche der verwittweten Fran Blanea von Hackewitz, geb. von Vęigtè⸗ Re ö lastete, im Kreise Greifswald belegene Rittergu Waschow, 391 Hektar 38 Ar 56 4m groß und mit Reinertrag von 3112336100 Thaler, eingetragen Band JI, Blatt 21 des Grundbuchs offentlich ver⸗ . im letzten Bietunggtermin abgegebene Meistgebot von 120 200 4M ein Nachgebot erfolgt sst, fo ist auf Antrag ein neuer, jedoch letzter Bie⸗
in auf J den 7. Februar 1881, Nachmittags 31 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumt, zu welchem Kaufliebhaber mit dem Bemerken geladen werden, daß die Kaufbedingungen in unserer Gerichtzschrei⸗ berei, sowie bei dem Gemeinanwalt Jastizrath Pr. Lenz; zu Greifswald, eingesehen werden tönnen. ] Letzterer ist bereit, Abschrift gegen Erstattung der Schreibgebühren mitzutheilen. Gleichzeitig n,, die Realgläubiger, sofern ihre Forderungen nich schon im Konkurse angemeldet sind, guf geforders sie bis zum Termin mit Zinsen und sonstigen Aects⸗ sionen zu spezlfiziren, andernfalls sie nur in so weit, als sie aus dem Grundbuche ersichtlich sind, bei der Vertheilung der Kaufgelder berücksichtigt werden fönnen. Hervorzuheben ist, daß der ger wiltpoeten rau Blanca von Hackewitz für Lebengzelt und 7 lange sie nicht zur zweiten Ehe schreitet, der Nießbrauch an dem zu verkaufenden Grundstir zusteht und daß dieser Nießbrauch durch die Zwangs⸗ versteigernng 3 an . den 10. Januar ö woolg s i de m Ämtegericht. Abth. II.
1417)
nen Pastors
anberaumten
den sollen. Osterode,.
Diejenigen, sprüche auf buche über
stens in Nr. 26,
Lemgo, den 4. Januar 1881. . ; Fürstlich Lirpisches Amtsgericht.
Nachdem befürchteter Ueberschuldung wegen der Nachlaß des hier am 14 Duiember v.
w. des Vertreters der gesetzlichen Erben den un. . Gläubigern laut gerichtlichem Protokolle abgetreten ist, werden diese auf desfallsigen Antrag damit aufgefordert, 3. , an dem genann⸗
Nachlasse in dem dazu au . Dieustag, den 15. Februar er,
dieselben von der Nachlaßmasse ausgeschlossen wer⸗
Königliches Amtsgericht. III.
kanntmachung. Der Forstverwalter Auaust , hier n n nn als gerichtlicher Auktions / der kommissar niedergelegt.
sermit aufgefordert, diese Ansprüche spãte⸗ n . ee, ,. Gerichts stelle, auf den 15. März 1881, Vormittags ö Termine anzumelden, widrigen Pflaumen, Sauerkobl, Essig, falls dieselben bei Rückmjablung der Kaution keine Berücksichtigung finden können. Dezembtt 1889.
1398]
Abtheilung II.
Sterzenbach. Adler,
671 Paar Sporen,.
J. verstorbe⸗
— Stück lachs, Busche Seitens des Nachlaßpflegers 128 Stück Woylg
187 Stüct Futtersäcke, 362 Stück Striegeln, 357 Stück Kardaͤtschen,
beschafft werden.
zum 29. d. Mts. der
Vormittags 10 Uhr,
Termine anzumelden, .
Die
8. Januar 1881. offen.
Schwake.
165)
Nachstehend verzeichnete hiesigen Königlichen Rechnungsjabr 1881/82, als: Rindfleisch, Schmal;,
Roagagenmebl,
Auf seinen Antrag werden welche aus seiner Amtsführung An⸗ die von ihm mit einem Sparkassen⸗ 1600 Thlr. bestellte Kaution erheben
Butter, gelbe
Zimmer Graupen,
Herrn Amtegerichtsrath Hasen Sal, Pfeffer,
Dortmund, 31. Königliches Amtegericht.
liehnen
Dochte, 8 weiße
Steinkohlen.
Edictal⸗Citation. ö
ndlungegehülfe Carl Reinke, ebelicher ** c i,, Schmiede meister Samuel und Gottliebe, geb. Schwich, Rein ke' chen Gheleute, geboren am 17. Dezember 1843 zu Froedenau bei Raudnitz, der im September 1869 Osterode, seinen letzten bekannten Aufenthaltgort verlassen und seit · dein keine Rachricht von sich gegeben hat, wird hier mit zu dem vor dem Herrn Amtsrichter 77 zum' j6. September 1881, Bormlttags 11 Uhr, im Zimmer Nr. 9 des unterzeichneten Gerichts an⸗ beraumten Termin unter der Verwarnung verge: laden, daß der Verschollene selbst für todt es llart und fein auf etwa 1650 4 sich belaufender Nach⸗ laß den nächsten bekannten Erben zuerkannt werden
25475
13565
wird. . terode, den 8. Oktober 1880. * Königliches Amtsgericht.
1283
us 2
ntrag des Peivatkopiisten Chr. Buschow unf vt * legitimirten Verollmächtigten der Grbin det am 30. Januar 1857 in Sulf dorf ver ˖ storbenen Schullehrers Johann Möller, namlich 1) des Kreielebrers Cbristian Heinrich Gustav Nöller in Reval, . 2) 1 nachgelassenen Töchter des am 13. Mai 1880 zu Wilbelmehaven verstorenen Tischlers Johann Peter Asmas Möller, ale.
a. Anna Marla Caroline Möller,
p. Emma Johanna Wilhelmine Möller,
sl · isch
soll durch
Verkäufe, Verpachtungen,
Am 22. Jannar in n n. y Morgeng 10 Uhr ab aus der Ober-
oörstererei Mirow, n, ꝛ 6 Kiefern, Begang Canow, Jagen 33 und Tot.: 64 Kiefern, Begang Zwenjow, 29 mn. 480 Kie⸗
n, Begang Peetsch, Jagen 237 un 83 , rn aug dem Begange Babke der Ober försterei Langbagen
versteigert werden.
Scjarenberg 5 un Mirow.
Bedarf an Fleisch für die unter eichuete Anstalt für die Zeit vom 1. 3 d. J. bis Ende ) 1852, bestebend in ungefäbr: m 50h Pfd. Rindfleisch, S500 Pfd. Schweine ⸗
0 00 isch, 650 Pfd. m Kochen, 7300 Psd. Sammelfleisch. 2Y Ee gslen zum Braten und 2000 Pfd. fettem eräucherten ö Sub mission beschafft 4 — . esfallsige Anerbietungen werden big zr ö 23 * d. J., Vormittags 10 Uhr,
geben werden. Unternebmer,
Submissionen ꝛe.
sollen im Willschen Gasthofe
stehen wollen,
Lieferung nerstag, 10 Uhr,
Begang Grünplan, Jagen 7: den 10.
270; circa der Königlichen Direction Gaution den 12. circa 600 Kiefern
ie Ober förster: NR. Hahn
zu Langhagen bei Neustrelitz.
enthalten sind, liegen vom
Gewicht mit 109 1g, mit 1 Kg angegeben sein.
Belanntmachung. Königliche Direction
1259 auf Die
zum Braten und 3000 Pfw. dergleichen
9 —
und fertigen
Sxeck, Materialien
und zwar:
im 1. Garde ⸗Ulanen⸗Regiment sollen: k Stuck Czapkas mit neusilbernem Garde⸗
45 Paar Schuppenketten, 665 Stück Nationale (Feldzeichen)
427 Stück Lanzenflaggen,
21 Stück Trompeter Bandenolls,
zi ige wollen Proben und Preise bis mn en uh j Bekleidungs ˖ Kommission
f dem Zahlmeister. Nr. 3, zur Einsicht
; „ Fiesenni Regiments eiareichen. widrigenfalls diesteitizen Regir liegen au
Bureau, Brandenburgerstraße
, den 15. Januar 1881. , . ve 1. Garde ˖ Ulanen ·˖ Regiments.
Bekanntmachung. ö. Wirtbschaftsbedürfnisse Strafanstalt für das
Hammelfleisch.
Karloffeln, Erbsen, Linsen, Hafergrütze, Buchgrütz e. i Reis, Buchweizengries, feine Graupen, Fadennudeln, x f Kümmel, Gewürz, Katharina⸗
Rüböl, Petroleum, Petrolcumdechte, Oellampen
ö Klobenholz, Eta e e e Rasirseife, Soda, Roggenrichtstrob, seserung im Wege der Submission ver⸗ sollen zur Lieferung im g e, i ern die Hegenstände ver
s einen oder andern dieser Geg . haben ihre desfallsigen Gebote ver⸗ lt unter der Bezeichnung: Surmi
hig der Witrtbhschaftsbedürfnisse bis Don⸗ Februnr er., an welchem r die werden sollen, - w . der Strafanstalt zu
H vortofrei einjusenden und als 2
. z here! des Werthes der offerirten wie
zieferungégegenstände zu deponiren. ;
dir rn ,, bc , n er unnd der Milch kann nur an hiesige Unternebmer vergeden n. ö
ie Liefe zedingungen, in denen die Quantitäten
4 r Tage der e r,,
ĩ aftezi er Straf n un,
ab im Geschäfte zimmer der Stralansta 23 schenden Submissiont Offerten muß da
Rn me und bei geringeren Posten
Nachgebote werden nicht angencmmen.
Brandenbur] a O., den 12. Jaauar 1881.
der Strafanstalt.
Snbmssion . ekleidung? ˖ und Augrüslungzgegenssände. unterieichnete , ssi at fär das Jabt 1881.82 die nachbe ant müission bat für we .
rästangestücke im Srbmissions wege zu
40 Kilogramm gehacktes Rindfleisch, 450 Kilogramm Schweinefleisch, 100 Kilogramm Hammelfleisch, 200 Kilogramm ordinäre Grauper, 60 Kilogramm feine Graupen, 3200 Kilogramm Buchweizengtütze, 3200 Kilogramm Gerstengrütze, 2500 Kilogramm Hafergrütze, 500 Kilogramm ungebrannten Kaffee, 1200) Kilogramm Kartoffeln, 30 Kilogramm Kümmel, 500 Kilogramm Linsen, 300 Kilogramm Weizenmehl, 24000 Liter Milch, 30 Kilozramm Pfeffer, 4000 Kilogramm Rei,. 50 Kilogramm Backobst, 4500 Kilogramm Salz, 500 Kilogramm Semmel. 1560) Kilogramm braune Seife, 1200 Rilogramm Soda, 100 Kilogramm Fischthran, 65 Ries Löschpapier, 16000 Kilogramm Gerstenstroh, 56000 Kilogramm Petroleum, 50 Kilogramm Rübsl, ⸗ 50 Dutzend 3 . ollen per Submission vergeben werden. so ge. er i Offerten mit der Aufschrift; ( Lieferung von Verpfleaunas Bedürfnissen v sind bis zum 5. Februar 1851 portoffei an, . unterjeichneie Direktion einzusenden, . . missionsbedingungen liegen in dem hiesigen Serr ta gt 4 . . 1851 ückstadt, den 13. J 1851. Kiels Direktion des Strafgefängnisses. Braunkohlen, Plambeck. Glainseife, .
Für die unterzeichnete Werft sollen lagen , direrse Bootgriemen, Bootebaken mit Stiel 4 fässer und Kisten für Zimmerleute besbasft 39 * Reflektanten wollen ibre Offerten gerstege . Aufschrift: „Submission auf Ale enen , * Flaggenknöpfen ꝛc.“ bis zu dem am — 26 Mittags 12 Uhr, im Bureau der Behörde wren, 6
n. Die näheren Bedingungen ice: er an des 4mal wöchentlich in . ' scheinenden Allgemeinen Submij signs. An ein 1 96. in der Registratur der er n,. 2 tbeilung zur Einsicht aus und können 36 . freien Antrag gegen Einsendung on * ö , si gen Erstattung der De z ö se , . der Kaiserlichen Werft 6. * nö den. Fiel, den j3. Jannar 18381. Kaiser
Werft. Verwaltungs ˖ Abtheß ung.
Schweinefleisch,
Weizenmehl, weiße Bohnen, Gerstengrütze, grobe gebrannter Kaffee,
Milch, Halbbier,
Submijsion auf
sags nuar 1881, er en, unterzeichneten
unter der Adresse
Die Lieferung
vergeben werden.
1257 Submisss on. . ͤ 3 die hiesige Stra ar stalt sell die Lieferung Etats abt 1881,82 vo n ungefähr;
1 *. Vervsle gu agas bedü r nisse,
3009 Eg Roggenmek , 1009) Herstz nm , 1055 Eg BDelzenmnehi, 1850 kg Hafergtütze, 2509 Eg Buchweiengruüße, 27 0 Kg Gerstengrütze, ungebrannten Taft ee, 30 wenne Bohnen, 195 kg Linsen, zoffeln, 180) Kg. Grauren Tinare, graupen, MWM EX Rei, Sauerkohl, 2600 Kg
and Ars⸗ vergeben,
kg Gerstenmebl.
5600 kg 3000 Ig Erben, 200 kg 9 100 000 kg Kana. 150 *g Perl⸗ 2009 Eg Hirse, MM Eg Kohlrüben, 2500 Rg Mehr