daselbst. Dort befinden sich, seit dem Juni 1877 mit der? = Bernhurgischen Landes bibliothet nach Dessau n liche Großquartbände eingeklebten Blättern deutscher Meister des 15. bi 17. Jahrhunderts. Unter ihnen sind namentlich reizende Zeichnungen Lukaß Cranachs des Aelteren hervorzuheben: tin Ritier Georg zu Rosse im Kampf mit dem Drachen auf der Rücseite eine Judith und eine dem Aufsatz in tãnschender Faesimile⸗ Reproduktion keigezebene (dem genannten Meister böchst wahrscheinlich juzuschreiben de) Federzeichnung der bl. Margarethe, di den Drachen vor ihren Füßen, in einer Landschaft auf phanta⸗ sti chem Postament von gewunderem Laubwerk steht. Auch von Albrecht Äitdorser, Hans Burgkmair u. A. finden sich hübsche und werthvolle Blätter. Den kostbarsten Bestandtheil der Sammlung bilden aber die Zeichnungen der Holbeins. Das überaus lebensvolle (in Lichtdruck beige fügte) Brustbildaiß eines jungen robusten Mäd⸗ chens Metall stiftzeichnune), welches Woltmann dem jüngeren Holbein zu:heilt, will der Verf. dem älteren zuschreiben, während er dagegen zwei von em genannten Holbein forscher nicht aufgeführte Federzeichnungen eine Judith und eine Temperautia, für den jüngeren Holbein in An⸗ spruch nimmt. Letztere, die allerdings ihrer gaazen Auffassung nach iblem Namen wenig entspricht. im Gegentheil von übermüthiger Lebenslust erfüllt erscheint, ist ebenfallg in getreu faesimilirtem, sau⸗ berstem Holzschnitt auf chinesischem Papier mitgetheilt. — Dann folgt eine 4. Fortsetzung dr Beschreibung und Publikation italienischer Schaumünzen des fünfzehnten Jahr bun derts von Juliut Frier länder. Auch dieser sind wieder mehrere Tofeln ) in Lichtdruck täusckend plastisch faesimilirter Prachtstücke solcker Münzen beigegeben. Besonders schön sind zwei Blätter mit Münzen von Sperandio, — Außerordentlich interessant und von kun stgeschis tlicher Bedeutung ist die sich hieran anschließende Mit . theilung von W,. Bode, wonach es ihm gelungen wäte, den bisher nur allgemein als Meister der Sammlung Hirscher bezeich⸗ neren Maler persönlich und historisch festzustellen. Als der Verf. im verflossenen Sommer sich der Arbeit unterzog, etwa 2000 bei der Gründung des. Museums als unbrauchbar und „verkäuflich“ aus rangirter Gemälde daraufhin durchzusehen, ob nicht das eine oder andere jür die Gallerie oder für eine Provinzialsammlung von In— teresse sein könnte, kam ihm ein Familienbildniß in die Hände, wel⸗ ches die Weise jenes Meisters deutlich zur Schau trug. Die Restau— ratisn führte zur Entdeckung einer weistschweifigen Inschrift auf der Rückseite, in welcher es heißt: „, Bemardinus Strigil pictor civis Memingensis nobilis qui solus edicto Caesarem Maxiluilianum ut olim Anelles Alexandrum pingese jassus has imagines mann sinistra per pecula fer me sevageparius Vienna pingebat-; außer- vim ird als Zeit der Entstehung der Monat Oltober 1520 bezeichnet. Also Bernbard Strigel oder (latinißrend) Strigil nennt sich der
mit
und seines Nachfolgers Carls V., Cuepinian, nebst ine ur Er ö st zweien seine * und seiner zweiten Gemahlin. In einer dritten Ino .
lich ist von einem anderen Gemälde
. .
welches er selbst als ein Gegenstück, als die prima tabula beme ichnet. Dieses stellte, wie er darin . den FRaiser Max nebst Gemablin, Sohn, dessen Gattin. den Enkeln und dem Prinzen Ludwig von Ungarn dar, ist noch heute im Besitze der Kaiser⸗ lichen Familie und hängt im Belvedere zu Wien, wo es den Namen Grünewald trägt. Die Maße beider Bilder stimmen schlagend überein; leider ist das hiesige stark beschädigt. Der Verfasser bofft daß die österreichischen Forscher uns über den Ausenthalt dieses öoͤsterreichischen Holbein am Wiener Hofe gelegentlich urkundliche Be—⸗ lege heibringen werden. — In dem letzten Beitrage des Hefts endlich betitelt: „Raffaels Entwurf zur Madonna del Duca di Terranuova und zue Madonna Staffa⸗ Connestabile“ wei st Friedrich Lippmann die Unh-ltbarkeit der Ansicht Morellis nach, welcher behauptet, der Entwurf zu jener Madonna in der Berliner Gallerie rühre nicht von Raffael, sondern von Peruging her. Da übrigens die Rückseite des seit 1879 dem Königlichen Kupferstichkabinet gehörigen Blattes, welches in Licht⸗ druck dem Aufsatz beigegeben ist, auch, noch den ausgeführten Ent⸗ wurf zu der Madonna Connestabile zeigt, den wohl Niemand dem Perugino zuschreihen wird, so fällt jene Behauptung ginz dahin. Auch die Äusicht Morelli's, wonach die Zeichnung der Albertina und das danach ausgeführte Gemãlde unserer Gallerie, Maria mit den Heiligen Franciscus und Hieronymus“ dem Pinturiechio zuzuschreiben sei, wird von dem Verfasser widerlegt und mit Hülfe einer beige⸗ gebenen Holjschuitttafel bis zur Evidenz erwiesen, daß der Entwurf zur Madonna Terranugpa aus der letztgenannten Madonna, die ebenso wie jene von Raffael herrühre, hervorgegan en ist. .
Strigels die Rede,
Rom, 15. Januar. Bei den Neubauten in Rom ent' man bei der Fundirung eines Hauses an der Ecke der 8 tebello und Volturno Reste von der alten Stadtmauer, be— kannt unter dem Namen des Agger von Servius Tullius, von ' dem bereits in den letzten Jahren seht bedeutende Bruchstücke bloßgel at ö ö . und auf dem Kreuzwege des Quirinals ö e neuen Straßen de iri i ᷣ * l i. s Quirinals, die Nazionale und Magna⸗
us Pompeji sind hier Berichte über interessante neu = deckungen eingegangen. In dem siebenten Block . y wurde ein zur Zeit der Verschüttung im Bau begriffenes Haus bloßgelegt, welches in seiner Anordnung wesentlich von den bisher bekannten Häusern Pompejis abweicht. In einem dicht daneben b
Maler des Bildes. Er war Bürger von Memmingen, im Jabre 1520 fast 0 Jahre alt, demnach 1460 oder 1461 geboren, von ö. Jenn el. dessen Bildniß er allein kraft Kaiserlichen Edikts gemalt zu haben sich be⸗ 1ühmt, in den Ritterstand erhoben worden, malte mit der linken / Hand und lehte 1620 zu. Wien. Aus einem zweiten Abschnitt der Inschrift erfahren wir die Namen der auf der Vorderseite der Tafel dargestellten Personen: es sind der Rath des Kaisers Maximilian
Gegenstände wiederspiegelt.
fübrung des Pferdes nach Troja, einen heiligen Hain, Nymphen
Nägeln eingefügtes großes viereckiges Stück schwarzen Glase = ches, sobald es angefeuchtet ist, die vorgehaltenen vder , i egel Dieles Glas gilt für einen ersten Ver⸗ uch zu den späteren Spiegeln. In einem dritten Hause wurden vier VWandgemähde entdeckt, von denen drei wohlerhalten sind und die Befreiung Andromackes rom Seeungeheuer durch Perseus, die Ueber
ö darstellen.
liegenden Hause fand man an einer Wand ein in dieselbe mit vier ö nn ,, nnn, ,,,
im vorigen Jahre waren auch diesmal drei elektri 1 * * ; t 9 6 ,, 4 . 5 warfen; ä farbie ampions, welche si ee ,,. hinzogen, und . . ta , 9. . . . . wei Musikeorps ießen abwechselnd ihre Wei tummelten sich die Erschienenen nach 3. ee gene gf
Im Wallner ⸗Theater eröffne le gestern He ĩ ein Gastspiel. Der allgemein beliebte Ful ile 6 6 er nt seit mehreren Jabren ganz von der Bühne zurückgezogen und war 2 ersten Male wieder vor einigen Tagen aus Gefälligkeit für einen alten Kollegen, den Oberregisseur Hrn. Keller, der sein Be⸗ nefiz batte, vor die Lampen getreten. Wenn sich Hr. Helmerding jetzt entschlossen hat, an der alten Stätte seiner Thätigkeit,
der sein künstlerischer Ruf sich weit über di — * 1 * . 5 lins hinaus verbreitete, zu gastiren, so hat * 9 fer
lich nur einem lebhaften Wunsche der zahlreichen F i 1 entsprochen, der so XVI. *. k— 2 .. während einer langen Reihe von Jahren verdanken. Wie große heilnahme auch beute noch Helmerdings frischer, gesunder Humor und seine hervorragende Darstellungskunst, mit welcher er Gestalten
aus dem realen Volksleben verkörpert, in wei i ; ; eite d ann, zeigte deutlich die zahlreiche . 6 as Auftreten des Künstlers gestern Abend usammengẽ⸗
führt hatte; das Haus war bis auf den letzte
36d J . ö hatte als erste Rolle seines bi ßen? ab i. Cäsar Wichtig“ in dem ‚Registrator auf Reisen“ von Moser
und L'Arronge gewählt, eine Rolle, mit welcher e . ; . r vor et Jahre der Wallner⸗Bühne mehrere hundert volle Häuser .
obgleich die Posse in Rede so lange auf dem Repertoire gestanden
hatte, war der Beifall, mit welchem die von de i
; ; . m wirk =
tragene Darstellung Helmerdings aufgenommen n ö
lebhaft, wie am Abende der ersten Aufführung.
k . 5 . otium cum dignitate nichts ntenreichen, lebenswahren Darstellungskunst eingebü i
. und y,, Zuhörer J en zer heitersten mmung, welche sich nach jeder S ürmi
Beifall äußerte, Der Gast wurde von den k rf n fn
ters auf das Wirksamste unterstützt. Tie Hauptrollen waren fast sämmt⸗
lich in denselben Händen, in denen sie sich auch kei der ersten Auf⸗
, , . befanden.
ie als treffliche Leistungen bekannten Chargen d ei .
ter „Zander“ und des Gexrichtsraths a. D. ,
den Hrn. Engels und Meißner die berufensten Vertreter haben.
Der Künstler, der von seiner
Allgemeinen Beifall erregten wieder
Morgen, Sonnabend, den 22. Januar, findet zur Feier der
Eröff nung des Central- Skating ⸗Rinks ei 8 Maskenball statt. Anfang dilfhn ict W
Das erste diejährige Cisffest., dag gestern Abend auf der Ciz .
allzugünstigen Witterung einen glänzenden Verlauf. Wie
Um 7 Uhr nahm das Fest seinen Anfang. und lustig
. . ö ö.
—
, für den Deutschen Reicht und Königl. . E entlich 2 * in En * . Preuß. Staats Anzeiger und das Central⸗Handelt⸗ 22 j ᷣ . n, erg . Inserate nehmen an; die Annon iti register nimmt an: die Königliche Expedition l. Steckbriefe und Untersuchn z ; u: bie Annoncen Expebttionen det ; h 2. ; ngs-Sachen. h. Ind i i n . ĩ bär Rrutschrn Meichn-Ausriger! unn Königlich 3. a, ene e,, 2 . ,, Fabriken s, d, . k , Errußischen Staats-Anzeigers: u. dergl. ö. Verschiedene Bekanntmachn i . o., E. Schlotte, — Berlin 8Ww., Wilzelm ⸗ Straße RNr. 32. 3 Verkäufe, Verpachtungen, Subrissicnen ete 7. Literarische Angeigen. ö. Büttuer C Winter, sowte alle übrtgen gräßzeren ( 1 . Verloosuug, Amortisation, Zinszahlung S. Theater- Anzeigen. In der Börsen- Annoncen · Sureans. . r rn n, ,, nn, e g n nn nee. u. 8. w. von öffentlichen Papieren. 9. kö beilage 9 2 . . — —— ' w * Ztectbriefe und Unterfuchungs⸗Sachen. II08] ; ö — — ; Steckbrief. Der in nachstehendem Signalement J Ausschluß⸗Urtheil. a 36 1 , 3 31 53h kg gewöhnliches Roggenbrod näher bezeichnete Rekrut Piosik diesseitiger 11. Kom ⸗ Auf Antrag der Vormünder wird, hierdurch per 4065 KL, Reis, ö 22) 2300 Eg feines Roggenbrod , , ö. , . Ceborene . i w. ür 2500 . 66. 33 ) kg Semmel, serst, ohne bis jetz üickae f jsj rklart. Viejenigen, welche ibre etwaigen 26 Buch wei ; 1 Bier, , , n, , dr,, , ,,,, . , wh, e e. J ,, zor , ele lr sj 36 rs Ff fer, nannten zu vigslsren, ihn im Beg eetun agfall 6 dieser Rechte hiermittelst für verlustig erklärt. 5656 2 3. offeln, 35 3 , Tren, nehmen und event. an Tie nächste r r. Reinbek, den 14 zember 185. 19000 3. 1 zzz Uh ze Rindieder abliefern, vom Gescheben n aber umgehend . Königlichss Amtsgericht 3009 16 Sr rer 9. 123 kg Sohlenleder, Nachricht geben zu wollen. Signalement des 2 14650 k. Kaffee, gebrannten, . 1560 18 Hrandsoblenleder, ing 3 der n Kompagnie 3. Branden⸗ w gõ0MM 1 Essig, 3 9 6 -. . 6 ,. Bretter, urgischen Infanterie Regiments 0 lien⸗ . 500 Vi ; 52 . 4 em starke hae DPiosit. er een, . l . l r Verkäufe, Verpachtungen, eg . kiefern 3 oh kg wollenes k . Kreis Bomst, Aufenthaltsort vor der Ginstellung . Submissionen ꝛc. 18560 Centner Karkitzer Braunkohlen k. 166 ts Harzseiß . J e , aftszan zu Mand ö 1 31a O. Septe e 858 5 z . ; x ö j J 27 ; ise, ?. blond, Stirn ö an, n ,,, Dig Lieferung von 16g H. e jc parler 33 4020 k86 Soda, ; blond, Nase gewöhnlich, Mund gemöhnlich, Bart 19 899 Eg Rungeisen von 7 bis 62 m. Slätke, 15606 i Scenertuch, 1 109 Mg Thran, ö kleinen Schnurrbart, Zähne vollständig, Kinn Drai, 1200 kↄg Vierkanteisen von 10 bis 78 mm im 1666 Gentner Roggenstroh. . 1390 kg Eisenvitriol, . Gesichtesarbe gesund, Gesichtebil dung rund, Gestalt 9 Quadrat, , U Lieferungswillige werden aufgefordert, ihre An 9 6 Ee Chlerkalt. . feli, Sin 1 . ,, von 26/3 mm bit 105/25 gebote für Gerstenmehl bie Butter sowie für Elain⸗ 43 9 Gt nr rn. eblen. Belleidet war derselle mit kurzen Stiefel , . b. . seife und Soda l 1 ; üc rauchbesen, . Tuchbose, Mütze, Binde. drrn len n ö o CCG 1g, recht slarkes Flacheisen von 105/69 und und für die . . ö 9) 36. . Scheuerleinewand, - Unterhosen. Wittenberg, den 70. Januar 1851. als ld um Stähh, . den Einhestebenennungen in einem versiegelten, mit ) n, ,, ,. . Königliches Füsilier⸗Hataillon 3. Branden SCO Eg aleichschenkliges Winkeleisen 26/26 bis der Ausschrift: ; 9. 14099 kg Roggenstrob, . burg ches Jusanterie Fiegiment Kr. Z6. . 1 ; . bis 15 wm stark, Sub mission von Wir shschaftsbedürfnissen 19) 66 ne, n,. Decken, I 7 3 Meche, versehenen Schreiben an die ö K . 2 ; mu. 2 7090 M, Schweißstabl 16 18 25 chm Braunkohlen 4 2 6 m Vor⸗ e . * Submission vergeben werden. bis zum . , 12 Uhr 8 3. . 1 Scheitholi, 1a r z . ierzu ist ein Termin auf portofrei einzureichen Sxater Tri r, O0 kg Petroleum, . lists] Oeffentliche Zus Sonndbend, ben 8. Februar 188 ortofrei inkursichen, Später eingehende Offerten 31 200 Es Käböl ö e Zustellung. . , , werden micht berücksichtig!. Lieerunge usti em ö Der . J. a . ö. . 66 6 Die Lieserunge bedingungen sind täglich Vormit⸗ — scriftlichen, versiegeltn bei Margonin, vertreten darch en. Bauinspeltion bierselbst an⸗ tags von 8— 12 Uhr im Bureau der Ockonomie ü er Ausschtist: .
i den Rechtsan Gaebel zu Schneidemühl, klagt gegen 3 e. Jacob Berg, früber zu Kolmar i. P., jetzt unbe— kannten Aufentbalts, wegen Waarenforderung, mit dim Antrage auf Zahlung von 2119 Markt nebst 6 Prozent Zinsen seit dem 23. Seytember 1880 und ladet den Betlagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtestreit« Lor die III. Civilkammer des Kö⸗ niglichen Landgerichts zu Schneidemühl auf .
den 5. April 1881. Vormittags 10 Uhr, mit der Aufferderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zuge assenen Anwalt zu bestellen. ; Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die ⸗ ser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Schneide mühl, den 18. Januar 1851.
Klawiter,
gesetzt, zu welcher 3 versehenen versiegelt
Die Bedinaungen
Bureau
Memel, den 19.
1387
gangenen Offerten in Submittenten ersffnet werden.
iur Einsicht aus gegen Einsendung von 1 M zu beziehen.
Ter Königliche Hafen Bauinspeltor. Dempwolff.
Bekanntmachung. Der Bedarf an Konsumtibilien und Materialien für die Stadtvoigtei und die zugehörigen, Barnim⸗
eit die mit bezüglicher Aufschrift en und vor dem Termine einge⸗ Gegenwart etwa erschienener
Inspektion der Stadtvoigtei ausgelegt ror Abgabe der Angebote eingesehen schrieben werden.
Berlin, den 15. Januar 1881.
liegen vorher im genannten und sind auch von dort; m 11829 Januar 1881.
Bekanntmachung.
Zeitraum vom 1. April 1881 bis Ende März 1882
mission verdungen werden:
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts stiaße 19 und Perleberzerstraße l ⸗ n des König n gerichte. und Perleber erstraße 10 und 39 belegenen ĩ 1300 kg Gerste — Neben gefängnisse soll für die Zeit vom ]. aprt e 3 1 2. — 6 i846) bis . 1887 im Wege der Submission vergeben 35 1400 kg Wei enmehl/ Aufgebot. werd fi gn mg , n, Gerte i I de gebrannter Kaffe Auf Antrag des Kaufmann Franz Makom sti 225009 CL Brod ji. Sori: . 9 — 6 hier selb wird der angeblich abbanden ackomme ne, 85 5 re Semmel 95 39g g grtzsen von * Scklesserme i r Emil Schade bierselbst 11606 kg Rindfleisch, 9 23 * n. te,, , i06he s, Lar l efein 1 *. . Den 3. Januar 1831, äber 530 4 1400 Kg Fam melfleisch, . . — 8 und der Inhaber desselben auf⸗ 3000 19 Rindernierenialg, 9 13 2 1 — nnn. = ordert, 3 in 1660 Kg Schmal, 13 255 ** , raupen, em am 2g. Juli 1 . Barmittags. M. Upr, 106 bre Spe, 3 ke e Geert an biesiger Amisgerich testelle, Zimmer Nr. 59, an⸗ 160609 kg Gerstenmebl 1 3 . mn ohl, nir Termine seine Rechte anzumelden und den 14090) kg Roggenm di 3 86 e chsel vothulegen, widrigenfalls die Kraftlot ⸗ 14090 Eg Hasergrütze, * 8 5 Ludeln. 1 desselben erfolgen wird. 12607 kE Buqchgrüße, 15 * 16 2 man. . 3 1h s hne nierertal me, Amntggericht. 1AM Ee Bohnen, 15 3500 Ag iind sieisc . 15000 kg Linsen, 20) 1090 Rg Sc weinefleisch,
Könsgliche Stadt voigtei Direktion.
Für die biesige Königlich Strafanstalt sollen folgende Verpfle unge und Wirthschaftebedürfnisse in der angegebenen ungefähren Quantität für den
zur kontraktlichen Lieferung in Wege der Sub⸗
‚Submission auf Ve irt ⸗· , . ö ! versehen sein müssen, bis zu dem zur Eröff nung am ; Donnerstag den 3. Februar 1881, x , n, , . Uhr, Anstaltsbureau hierselbst *, einreichen. , n gn nvollständige oder verspätet eintreffende Offert ie 1 Veri c sitztig ung. wirf ö reises darf nur in Mark 56 ark und ganzen Pfennigen Die Submittenten haben in ihren Offerten aus— drücklich zu erklären, daß ihnen die jetzigen Lieferung bedingungen bekannt sind. Letztere liegen im An⸗ . zur hngt aus, können auch gegen . ndung von eiger Mark entno * Dietz, den 13. Januar 1881. e .
Königliche Strafanstalts. Direktlon. *
und müssen und unter⸗
—— —
. Die Kreis. Phisikatestelle des Kreises Grau- denz ist durch den Tod des . Jababerzt zur Erledigung gekommen. Qualifizirte Medizinal-⸗ ö personen fordern wir hiermit auf, ihre Bewerbungen ĩ. um die Stelle mit Beifügung der Zeugnisse und
eines kur gefaßten Lebenelauft innerhalb 6 Wochen
bei uns einzureichen. Marienwerder, den 17. Ja⸗
nuar 1881. Königliche Regierung, Abtheilung
des Innern. Steinmann.
Redacteur: Riedel. Verlag der Expedition (Kessel.
Druck W. Elsner. .
Vier Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).
Serin:
— —
zum Deutschen Reichs⸗-Anzeiger und Küniglich Preußischen Stants⸗-A1uzeiger. 6 1
Grste Beilage
—
Berlin, Freitag, den 21. Januar
Aichtamtliches.
Preußen. Berlin, 21. Januar. Verlaufe der gestrigen (41) Sitzung trat das Haus ber Abgeordneten in die dritte Berathung des Ent⸗ wurfs eines Gesetzes über die Zuständigkeit der Verwäaltungsbehörden und Verwaltungsgerichte en r Generaldiskussion beklagte der Abg. von Meyer ⸗ Arnswalde die durch das Gesetz herbeigeführte Vermehrung der Instanzen und, Die große ¶ Ver⸗ wirrung, welche durch dasselbe herbeigeführt werden müsse. Die ständischen Gesetze und alle früheren Organisationsgesetze, die mit jenen zusammenhingen, seien bekanntlich sehr einfach, weil sie sich eben an die thatsächlichen Verhältnisse ange⸗ schlossen und dieselben reproöduzirt hätten. Jeder habe bamals genau gewußt, an welche Behörde er sich wenden müsse, wenn er ein Gravamen gehabt habe, nämlich an den Lanbrath, die Regierung, den Sber⸗Präsidenten und zuletzt an den Minister. Das habe jedes Kind gewußt. Jetzt hade man die Sache geändert und die thatsächlichen Ver⸗ hältnisse zwangsweise doktrindren Gedanken uUunterge⸗ geordnet. Dabei seien doch ganz sonderbare Dinge entstanden. Die Prinzipien der neuen Kreisordnungsgesetzgebung seien: möglichste Arbeitstheilung, Theilnahme der Laien an der Ver⸗ waktung, endlich die Rechtskontrole der Verwaltungsbehörden. Die Arbeitstheilung sei allerdings in vollendetem Maße ge— lungen. Die alten Behörden hätten etwa, wenn er sich so aushrücken dürfe, in sechs Etagen gewohnt, je nach ihren Funltionen und in allen Etagen sei eine Vermehrung der⸗
elben eingetreten. Er wolle nur zwei hervorheben: die zweite Etage sei der Landrath gewesen, der nur mit dem Kreistag zusammengewohnt habe, allenfalls noch mit dem Polizei⸗Präsidenten in den großen Stäpbten. Diese Etage sei er⸗ weitert worden, und jetzt wohnten darin der Landrath, der Kreis⸗ ausschuß, der Kreistag, die Magistrate großer Städte und die Po⸗ lizei⸗Präsidenten. In der dritten Etage, wo früher die Regierung allein gewohnt habe, da wohne jetzt der Regierungs· Präsident. die Regierung, der Bezirksrath, das Bezirks verwaltungsgericht nebeneinander. Es wäre nun sehr wünschenswerth gewesen, wenn man in jeder dieser Etagen vielleicht auch einen Portier einlogirt hätte, um dem Publikum Bescheid zu sagen, etwa in der Weise, daß in der Regierungsetage der Regierungspräsident verpflichtet worden wäre, die eingehenden Sachen an das richtige Quartier, zum Beispiel das BVezirkẽverwaltungsgericht abzugeben, und der Landrath, dieselben an den Kreisausschuß weiter zu geben. Das sei aber nicht geschehen. Das Publikum solle nach wie vor, genau wie nach dem bisherigen Kompetenzgesetz, sich die Behörde suchen, bei der es Necht finden wolle, deren es jetzt übrigens statt 12 im Ganzen 25 gebe. Die einzige Hülfe für das Publikum sei die Aussicht auf den neuen Brauͤchitsch. Er hoffe, daß Hr. von Brauchitsch bei guter Gesundheit bleibe, da man sonst schlimm auf den Sand gerathen müßte. Man habe ferner die Laientheilnahme wieder⸗ hergestellt. Hiermit sei er zwar einverstanden. Indessen die Ausführung habe ihr Bedenkliches. Früher habe man in den unteren Instanzen der Kollegialbehörden die jungen Büreau⸗ kraten, Richter und Regierungsbeamte angestellt, in den mittleren diejenigen, welche sich unten besonders qualifizirt hätten und erfahrener und älter waren, in der obersten endlich die erfahrensten und qualifizirtesten. Das habe nun jm Laienelement ganz aufgehört. Man besetze die Laien⸗
instanzen vollständig mit * gleichwerthigen Personen. Es säßen in den
Im weiteren
Kreisausschüssen ebenso viel qualifizirte Leute wie im Bezirksrath und im Bezirksverwaltungsgericht ost sogar ein und dieselben. Trotzdem bildeten diese verschiedenen gleich⸗ werthigen Kollegien immer Instanzen unter- und übereinander. Er halte das nicht für ganz zweckmäßig. Die Wahlen der Laien erfolgten mitunter ziemlich planlos. Die Rechtskontrole habe man auch in vollem Maße. Sie sei allerdings etwas sonderbar, nämlich die kleinsten Dörfer durchliefen mit ihren unbedeutenden Sachen drei Instanzen bis an das Verwal⸗ tungsgericht, die größeren zwei, und Berlin habe den Vorzug oder Nachtheil, wie man wolle, daß es nur eine Instanz habe. Eine solche Organisation halie er nicht für haltbar. Dabei seien die Objekte, die drei Instanzen zu durchlaufen hätten, in der Regel die untergeordnetsten. Die Verwaltungs justiz sei außerdem unglaublich theuer im Verhältniß zu der ordentlichen Justiz und verursache dem Staat be⸗ nun eigentlich das
alte? Er erkenne gern
deutende Kosten. Was bessere denn
neue Kompetenzgesetz gegen das
an, daß es für zünftige und Laienbureaukraten zweckmäßiger werde. Für die sonsligen Laien im Lande sei es aber ganz eben so unverständlich wie vorher. Die erforderliche Durch⸗ sichtigkeit eines solchen Gesetzes bleibe nach wie vor zu vermissen. Er schließe sich ganz dem an, was der Abg. Hänel neulich ge⸗ sagt habe, dies Gesetz sei ein provisorisches Provisorium. Emen Vorzug sehe er nur darin, daß es auf das ganze Land ausgedehnt werde. Wenn man wieder revidire — es werde ja nicht lange dauern — werde man es hoffentlich besser ver⸗ stehen, und er denke, dieses Gesetz sei jetzt nur eine Etappe zur durchgreisensten Reform der Verwaltungs⸗Justizgesetz⸗ gebung. Man werde in Preußen schließlich doch auf das bsterreichische System kommen, in welchem bekanntlich nur ein Verwaltungsgerichtshof existire, wie man es thatsächlich ja schon in Berlin habe. Dieses System nun auf das ganze Land auszudehnen, halte er für die Aufgabe einer späteren Revision. In diesem Sinne halte er dies Gesetz für einen Fortschritt und werde dafür stimmen.
Der Abg. Born bemerkte, da es keinen Zweck haben würde, in dritter Lesung nochmals Anträge einzubringen, die in der Kommission und in zweiter Lesung mit erheblicher Majorität abgelehnt worden seien, so werde seine Partei für den Gesetzentwurf, wie derselbe sich in zweiter Lesung gestaltet habe, stimmen, indem er hoffe, daß ein oder der andere An⸗ trag noch Annahme finden werde. Dazu rechne er auch den von ihm zu 8§. 150 gestellten, der von der Kommission an⸗ genommen, in zweiter Lesung nur mit geringer Majorität abgelehnt worden sei; serner den Antrag des Abg. von Bitter und zwei Anträge des Abg. von Liebermann.
Einzelbeamten. Der Antrag von Huene wolle daher die Ga⸗ rankie einer sachgemäßen Behandlung, welche die Kollegialität biete, festhalten und an Stelle der aufgehobenen ersten Ab⸗ theilung der Regierungen den Bezirksrath setzen. Er mache aber auch darauf aufmerksam, daß wenn die Entscheidung eines Laien-Kollegiums vorliege, die Verantwortlichkeit des Ministers eine viel schwerere werde und man den Minister dann hier mit ganz anderem Gewicht fragen könne, warum derselbe in bestimmten Fällen die Bestätigung versagt habe. Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, ohne auf seine Ansich⸗
ten über das Bestätigungsrecht nochmals einzugehen, wieder⸗ 6.
gesagt habe, beziehe sich nicht sowohl auf das gegenwärtige Gesetz, sondern es sei nur der Ausdruck der alten Gegner— schaft des Abg. von Meyer gegen das Organisationsgesetz und bie Verwaltungsgerichte. Wenn derselbe sage, es gebe Erkennt⸗ nisse des Ober⸗Verwaltungsgerichts, die nicht einen Schuß Pulver werth seien, so sei das nach seiner Ansicht eine Redeweise, die sich einem höchsten Gerichtshof gegenüber nicht zieme. Er habe die 5 Bände der Erkenntnisse des Ober-Verwaltungs⸗ gerichts gelesen, und habe mannigfache Belehrung darin ge—⸗ sunden; zum Mindesten müsse man vor der Sorgfalt und bem reichen Wissen Respekt haben, das aus den Erkenntnissen
hervorgehe. Im NUebrigen müsse er konstatiren, daß die schwe⸗ hole er nur, daß die Minoritäten unter allen Umständen gegen ren Bedenken, die er in erster und zweiter Lesung gegen das die Willkür geschüßt werden müßten, die bei den Bestätigun⸗
Gesetz vorgebracht habe, nicht nur nicht beseitigt, sondern durch die Beschlüsse der zweiten Lesung noch verstärkt worden seien. Seine politischen Freunde und er würden daher gegen das Gesetz im Ganzen stimmen und ihre Amendements nicht wie— der einbringen.
Der Abg. von Meyer (Arnswalde) bemerkte, das Mißver⸗
gen möglich sei. Daß die größte Willkür vorkomme, erfahre man leider nur zu ost. Der Abg. von Liebermann sei wenig— stens offen; derselbe sage, weil, die Regierung den Antrag nicht wolle, so wolle seine Partei ihn auch nicht. Habe denn die Regierung für ihre Ablehnung einen hinreichenden Grund? Er denke nicht, um so weniger, als der Antrag die letzte Ent—
ständniß des Abg. Hänel habe er (Redner) wahrscheinlich selbst scheidung ja in die Hand des Ministers lege. Ob der verschuldet. Er habe sich vielleicht undeutlich ausgedrückt. Er Abg. von Bennigsen aus demselben Grunde, wie der habe die Erkenntnisse des Ober⸗Verwaltungsgerichts nicht mit Abg. von Liebermann gegen den Antrag stimme, wisse einem scheelen Blick ansehen wollen, sondern nür von dem er 'nicht, die Schwäche seiner Argumente lasse es aber Objekt dieser Erkenntnisse gesprochen, und das sei mitunter vermuthen. Eines wundere ihn, daß die Herren
aus Hannover jeden Versuch, den Mißbrauch des Bestätigungs— rechts zu verhindern, jetzt bekämpften. Es habe eine Zeit ge⸗ geben, wo die bedeutendsten dieser Herren in Hannover, nur durch seine Intervention in die Aemier gelangt seien, die sie jetzt bekleideten. Ueber den Mißbrauch des Bestätigungsrechts kämen gerade in letzter Zeit aus der Rheinprovinz neue Kla— gen; was liberal sei, werde bestätigt, was zum Centrum ge—⸗ höre, werde verworfen. Das erkläre doch den Versuch des Centrums, einigen Schutz gegen diesen Mißbrauch zu finden. Das Hauptgewicht lege er darauf, daß nach Annahme des Antrages der Regierungs-Präsident und Ober⸗Präsident sich etwas mehr bedenken würden, ehe sie überhaupt an eine Ver⸗
Meinung des Abg. nicht ziemen würde, wenn Lr das wollen. Die Objekte, handele, seien aber
doch sehr wenig werth. Er sei selbst der Hänel, daß es ihm Bber-Verwaltungsgericht hätte angreifen um die es oft sich in den Erkenntnissen doch wirklich sehr geringfügig.
Damit schloß die Gencraldiskussion.
In der Spezialdiskussion wurden die §85§. 1—6 des ersten Titels: Angelegenheiten der Stadtgemeinden, welche von der Beauffichtigung handelten, ohne Debatte unverändert genehmigt. §. 7 lautet nach dem Beschlusse der zweiten Lesung:
Fortan bedursen nur, die Bürgermeister und die Beigeordneten (Stell vertreter) der Bestätigung.
Hierzu hatte der Abg. Freiherr von Huene folgenden werfung gingen. Es würden so überhaupt die Fälle Antrag gestellt: vermehrt werden, in denen es, zu keiner Ver⸗
Das? Haus der Abgeordneten wolle beschließen: werfung und Erörterung komme. So lange der Regierungs⸗ Den F§. 7 zu faFen, wie folgt: Präfident seiner Phantasie folgen dürfe, schlage derselbe sehr Sckhelt dis Betätigung der Wablen von Gemsindebsamten schnell zu; fei derselbe aber an das Votum eines Kollegiums nach Maßgabe der Gemeinde verfassungegesetz den Aufsichtebehörden hebunden, das er sonst ost brauche, fo werde er sich wohl . . ö . uiteratbs vorher sehr bedenken. Dieser moralische Eindruck sei die ,,, ö ö w Haunptsache. Warum sei denn der. lkg. von Bennigsen so Gegen den Beschluß des Bezirksraths steht dem Vorsitzen den spröde, politische persönliche Erörterungen in den Bizirksrgth desselben die Einlegung der Beschwerde an den Minister des zu bringen, man habe ja hier im Hause alle Tage solche Er⸗ Innern zu. örterungen und die Regierung bethäilige sich durch ihr Organ, Fortan bedürfen nur die Bürgermeister und die Beigeordneten die „Provinzial-Korrespondenz, recht eifrig daran. Nachdem (Stell vertreter) der Bestätigung. in det zweien Lesung der Antrag Röckexath abgelehnt sei, Ferner beantragte der Abg. von Liebermann, bitte er mindestens den des Abg. von Huene anzunehmen. Die Gewaltsamkeit, die man gegen das Centrum übe, zwinge
Fälle von Nicht⸗
ganz zu streichen.
Ver Abg. Frhr. von Huene empfahl unter Bezugnahme seine Partei sonst dazu, alle einzelnen . .
auf die in zweiter Lesung schon gepflogenen Erörterungen dem bestätigungen hier zur Sprache zu bringen, also müsse das Hause seinen Antrag zur Annahme. Er glaube, daß durch Haus auch vagegen Vorkehrungen treffen. Darin irre der denselben das Interesse des Staates bei der Bestätigung von ĩ Kommunalwahlen genügend gewahrt sei, denn seine Wahrung liege in letzter Instanz in den Händen des Ministers des In⸗ nern. Es handele sich bei Nichlbestätigungen meist um Dinge diskretester persönlicher Natur, und er wünsche, daß alle Gründe in einem solchen Falle dem Bezirksrath offen und klar vorgelegt würden; wenn man das umgehen wolle, so handele man illoyal. Er dächte, man könne den Kommunen — weit, wie er es beantrage, die Wahl ihrer Behörden über⸗ lassen. Daß die Partei des Abg. Born seinen Antrag ab⸗ lehnen wolle, wundere ihn, da sie sich ja sonst immer als die Vertreterin des kommunalen Selbstverwaltungsrechts ausge⸗ geben habe.
Der Abg. von Bennigsen bat, den Antrag von Huene abzulehnen. Schon in der zweiten Lesung sei derselbe dem des Abg. Köhler gegenübergestellt, welcher jetzt 5.7 der Vor⸗ lage sei. Dieser habe einen praktischen Wer h, denn auf die
den §. 7
Abg. von Bennigsen, daß die Sache bei kleinen Städten nicht so wichtig sei; diese Städte seien sehr zahlreich und machten die Hauptsache aus.
Der Abg. Grumbrecht begriff nicht, wie man dem Antrag von Huene eine so große Bedeutung beilegen könne, da das Bestätigungsrecht zum größten Theil in der Hand des Königs liege, 5.7 aber nur von demjenigen Bestätigungsrecht han⸗ dele, welches der Aussichtsbehörde zustehe und überdies nur auf die Bürgermeister und deren Vertreter beschränkt werde; er wisse wirklich nicht, wie man auf den Antrag Huene einen so hohen Werth legen könne. Ursprünglich habe er für dieses
Amendement eine gewisse Sympathie gehabt, denn nian habe in Hannover mit dem Bestätigungsrecht sehr trübe Erfahrungen Jemacht. Zu jener Zeit habe der Abg. Windthorst auf einem anderen Standpunkt als heute gestanden, wenn er gleich anerkennen wolle, daß der Abg. Windthorst während seines letzten Ministeriums für die Bestätigung einiger Bür⸗
Bürgermeister und die übrigen Magistratsmitglieder solle sich germeister, wie Miquel. und Lauenstein, eingetreten seiz; Er nach dem angenommenen Beschluß die Bestätigungsbefugniß selbst verdanke seine Bestätigung der Gunst des Abg. Windt⸗
horst nicht. Zu der Zeit, als er bestätigt sei, sei die Ver⸗
Der Antrag von Huene dagegen habe 11 de ee sei sagung der Vestätigung au ganz bestimmte Gründe mangeln⸗
einen praktischen Werth nicht, der Bezirksrath entscheide nicht BVest ej n geln definitiv, derselbe gebe nur Gutachten ab, die der der Qualifikation gebunden, sonst wäre er unter König Minister des Innern berücksichtigen oder ignoriren könne. Georg V. memals bestätigt worden. Ueberdies sei ihm noch Was habe also das ganze Zwischenspiel des Bezirksrathes ein ganz besonderer Zufall zu Hülfe gekommen. Ein höherer für einen Werth? Höchstens, daß F Militär habe sein Haus in Lünchurg miethen wollen; er habe
nicht mehr beziehen.
Fragen der gehässigsten
Art in seine Diskussion hineingezogen würden, die, wenn es ihm darauf gesagt, wenn er die Vestätigung erhielte. dann nicht unbedingt nöthig sei, bei Selbstverwaltungsorganen zu könne er den Wunsch des hohen Militärs erfüllen. . arauf vermeiden seien. Der Antrag von Huene habe insofern keine habe er (Redner) die Bestätigung erhalten. Das sei praktische Bedeutung, als die Aufsichtsbehörde das Bestãti⸗ leider buchstäblich wahr. So habe damals die Sache gungsrecht in dem hei weitem größeren Theile der Monarchie in Hannover gestanden. Aus diesem Grunde sei er nur hinsichtlich der Städte habe, die nicht mehr als 10 000 sehr geneigt, das Bestätigungsrecht in die engsten Einwohner hätten, bei den größeren es aber dem Könige zu- Grenzen einzuschließen, und daß er von diesem Prinzip
der Regierung zu Liebe abgehen sollte, werde Niemand glau⸗
ben. f
Grund, den Bezirksrath in v jemand g Dann bedauere er, daß der Abg. Windthorst im Pxivat verkehr sich anders
stehe. Um so mehr sei es ein diese Fragen nicht hereinzuziehen. .
Der Abg. von Liebermann betonte, da die Regierung mit Entschiedenheit erkläre, daß die Regelung des Vestätigungs⸗ rechts nicht in dieses Gesetz gehöre, so würde seine Partei nur dann zu einer Aenderung sich enischließen können wenn die⸗ selbe durchaus nöthig oder nützlich sein würde. Das sei aber nicht der Fall; er glaube, bis zur Vorlegung der Stãädte⸗ ordnung könne es bei den bisherigen Bestimmungen bleiben.
ausspreche, als hier. Selbst von seinen ärgsten Gegnern in Hannover sei niemals ein solcher Vorwurf gegen ihn erhoben worden, und daß der Abg. Windthorst dies setzt willkürlich thue, beweise nur, einen wie nachtheiligen Einfluß die politische Richtung des Abg. Windthorst auf seine Ansichten habè. Wenn er trotz dieser trüben Erfahrungen nicht für das Imendement Huene stimme, so liege der Grund darin, daß
Er gehe aber noch weiter und bitte, den 5.7 ganz zu streichen, nach seiner Meinung diese Erfahrungen nur, für den §8. 7 in weil er der Ansicht sei, daß es noch andere Kommu- seiner jetzigen Fassung sprächen. Die we sentliche Veschrnkung nalbeamte wie die Bürgermeister gebe, deren Wahl des Bestaͤtlgungsrechts, auf die es ihm ankomme, liege darin, der Bestätigung der Aufsichts behörden unterliegen müsse. daß nur die Burgermeister und deren Vertreter davon betroffen Der Abg. Dr. Hänel bemerkte, er könne nicht finden, würden. Auf die Zustimmung des Bezirksrathes lege er einen daß das Amendement von Huene an praktischem Gehalt so hohen Werth nicht, weil es sich hier nur um das Bestãti⸗ Köhler, der den 5. 7 bilde, zurück stehe, gungsrecht der Aussichtsbehörde handele, und dieses nach der
hinter dem Antrage . si an Schlußsatz stimme ja sogar mit dem Antrag Köhler Die gehässigen Verhandlungen politischer und per⸗ sönlicher Natur, die man von dem Bezirksrath fern halten wolle, müßten ja doch erörtert werden, und es handele sich e,; ⸗ u also darum, wo sie am objektivsten und am wenigsten ge⸗ zu nahe treten zu wollen, müsse er doch sagen, daß dessen hässig verhandelt werden könnten. Das geschehe nach seiner Ausführungen über den Antrag von Huene bewiesen, daß er AUnsicht im Vezirksrath, dessen kollegiale Zusammensetzung denselben nicht richtig verstanden habe. Nach den Ersahrun⸗
gar nicht von Bedeutung sei. In den großen der König das Vestatigungs recht und in den Sache von gar keiner politischen Bedeutung.
Bachem erklärte, ohne dem Abg. Grumbrecht
Zahl der Fälle Städten habe kleinen sei die
Der Abg.
überein.
Der Abg. Br. Hänel betonte, was der Abg. von Meyer
dafür eine größere Garantie biete als die Entscheidung lines gen, die man gemacht habe, sei der Antrag das Mindeste,