1881 / 17 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 21 Jan 1881 18:00:01 GMT) scan diff

was das Cenirum fordern müsse.

Katholiken ausgeübt, wie es unter einer anderen Regierung nicht möglich gewesen wäre. Von einer veränderten Strö— mung merke man nichts. Um nur wenige Beispiele anzu— führen: es seien erst kürzlich zwei Beigeordneten in Neuß

und einer in Süchteln nicht bestäͤtigt worden, weil sie, um es

mit einem Worte zu sagen, Katholiken seien. eine in Süchteln ein Mitglied der Schuldeputation, ein Mann, der von Liberalen, Konservativen und Israeliten gewählt worden sei. Das geschehe zu einer Zeit, wo unter der Zustimmung der Regierung erklärte Atheisten in der Schuldeputation säßen. Man sehe doch, was aus den Kom— munen werde, wenn bei Bestätigung von Kommunalbeamten politische Interessen maßgebend seien. Welches Interesse habe ein Mann an den materiellen Verhältnissen der Gemeinde, der sich nur gewissermaßen als Regierungskommissar fühle. gun tte den Antrag von Huene anzunehmen, der ja in allen Fallen, rung und der Selbstverwaltung eintrete, dem letzte Wort lasse.

Hierauf ergriff der Minister des Innern Graf zu Eulenburg das Wort:

Meine Herren! Wenn ich im Verlauf meiner weiteren Aus— führungen vom Antrage Huene sprechen werde, fo verstehe ich den⸗ selben zunächst unter Ausschluß des letzten Absatzes, welcher mit seinem Wortlaut mit dem Antrag Köhler Übereinstimmt, auf welchen ich demnächst zurückkommen werde.

Nun, meine Herren, ist ja von den Gegnern der Regierungs⸗ vorlage und denen, welche den Antrag Huene unterstützen, ganz ge⸗ schickt versucht worden zur Unterstützung ihrer Ausführungen, ein mözlichst abschreckendes Bild von der Handhabung des Bestãätigungt⸗ rechts zu geben. Wir wissen, meine Herren, daß . ziehung namentlich Malen und bei jeder Gelegenheit Beschwerden erboben worden sind, und die Herren werden sich erinnern, in welcher Weise die Erör⸗ terung derselben stattgefunden hat. Sie werden es erklärlich finden, meine Herren, daß, wenn sich die Gegensätze auf einem Gebiet des öffentlichen Lebens so scharf zuspitzen, wie es in einer gewissen Zeit staltzefunden, und an einigen Orten noch der Fall ist, eine objektive Beurtheilung der Maßregeln, zu welchen dis Staatsregierung sich verpflichtet gesehen hat, eine außerordentlich schwierige ist; und man deshalb wohl vorsichtig sein muß, ob man“ die Uttheile, die von dieser. Seite über eine solche Maßregel abge⸗ geben werden, in der That als maßgebend ansehen kann. Der letzte Herr Redner ist übergegangen auf ein paar Beispiele aus der neuen Zeit, um nachzuweisen eine seiner Meinung nach exorbitante Handhabung des Bestätigungsrechts. Es ist nicht möglich, guf die Erörterung diefer Fälle jetzt hier einzugehen. Ich kann des⸗ halb nur dringend bitten, Ihr Urtheil zu suspendiren, bis über die! Fälle eine Untersuchung staltgefunden hat. Ich mache aber auf zwei Punkte aufmerksam. Erstens der letzt? Herr Redner hat gesprochen von verschiedenen Bestätigungen, die versagt feien für Mitglieder von Schuldeputationen. (Zuruf det Abg. von Bachem). Nun, denn also von einem Mitgliede. Das gehört jeden⸗ falls nicht hierher, sondern liegt auf einem anderen Gebiete. Zweitens der Fall in Süchteln ist mir ganz unbekannt, ich kann darüber nicht urtheilen. Des Weiteren ist erwähnt der Fall! in Reuß. Da baben allerdings zu meinem Bedauern zwei Nichtbe⸗ stätigungen stattfinden müssen, aber, wie ich beiläufig erwähnen will, aus Gründen, die mit den Momenten, die der Herr Abgeordnete im Sinne hat, ganz und gar nichts zu thun haben. Es handelte sich dort bei dem einen Beigeordneten um das Fehlen geschäftlicher Qua⸗ lifikation, beim anderen darum, daß der Betreffende es ablehnte, zu erklären, daß er die Staatsgesetz⸗ befolgen wolle. (Hört! Hörti im Zentrum.) Ja wohl, meine Herren, ich danke Ihnen, daß Sie „hört hört“ rufen; denn in dieser Beziehung habe ich unter Ihrer Zustimmung wiederholt hier die Erklärung abgegeben, daß ich weder bestätigen, noch eine Bestätigung befürworten kann von Män⸗ nern, von denen ich nicht die Ueberjeugung habe, daß sie die Gesetze des Staats befolgen werden. Dies ist ein Grundsatz, den ich jeder Partei gegenüber zur Geltung bringen werde und worüber sich nie⸗ mand beschweren darf.

Meine Herren, ich bin erfreut, daß die Hauptsache, um die es sich handelt, und hinsichtlich des Prinzips gerade von einer Seite

Minister das

wo eine Kollision zwischen den Interessen der Regie⸗

in dieser Be⸗ aus der Mitte des Hauses zu verschiedenen

. Das Bestätigungsrecht trag von Haene. werde gerade in letzter Zeit in so gehässiger Weise gegen die

Dabei sei der der kompetenten Jnstanz 4uch! eine Aendetung in den' materiellen

Zunächst, meine Herren, weiß ich, daß es kein be— liebter Einwand in diesem Hause ist, wenn man sich auf einen for⸗ mellen Standpunkt stellt. Indessen ich kann nicht umhin darauf zurücklukommen: wir befinden unt nicht in der Lage gegenwärtig eine Städteerdnung zu machen, sondern wir besinden ung einem Gesetz gegenüber, welches auf den Boden des vorhandenen Städterech tes die Zuständigkeiten der verschiedenen Bebörden zu vertheisen bestimmt ist. Nun will ich zugeben, daß unter Umständen durch Veränderung

Recht eintreten oder wenigstens das letztere dadurch berührt werden kann, hier aber, meine Herren, bei dem Antrage Köhler ist in der That davon nicht die Rede, sondern es handelt sich einfach darum, guf welche Kreise die Bestätigung überhaupt auszudehnen ist eine Frage, welche von den Kompetenzbestimmungen dieses Gesetzes außer⸗ ordentlich weit ab liegt.

Zweitens aber, meine Herren, ist der Antrag in der Form, wie er hier gestellt ist, vollständig unagnnehmbar. Der Antrag, anscheinend so einfach lautend, greift viel weiter als seine Absicht ist. Er lautet erlauben Sie mir, darauf aufmerksam zu machen ganz allgsmein: Fortan bedürfen die Beigeordneten (Stell ver=

her, die in der Lage gewesen ist, an sich selbst recht trübe Erfahrungen mit dem Bestäͤtigungtrecht zu machen, in einer so warmen und entschiedenen Weise eingetreten wird für dieses noth⸗ wendige Recht der Staatsgewalt. Meine Herren! Ich denke, das ist von sehr großem Werth, um danach zu messen, welchen Werth die Bekämpfung dieses Rechtes von einer Seite hat, welche unter anderen Umständen keineswegs so spröde gegen dieses Recht gewesen ist, aber jetzt, wo es ihr unbequem ist, dagegen kämpft.

Meine Herren! Nun ist ja, und dat erkenne ich bereitwilligst an, der Antrag des Hrn. Abg. Freiherrn von Huene sehr weit davon entfernt, das Bestätigungtrecht der Staatt— regierung überhaupt aufzuheben, sondern er will nur dabei eine Mitwirkung eintreten lassen in der Mittelinstanz durch den Bezirktrath und demnächst eine Beschwerde zulassen an den Minister des Innern. Meine Herren! In welche Lage dadurch der Minister des Innern kommt, daräber sind ja die Herren, welche Amendements vertheidigen, sehr verschiedener Meinung. Der Hr. Abg., Bachem hat auegeführt, dag war eine außercrden lich Jünstlge Position für den Minister des Innern, der nun ganz unbefangen entscheiden könnte zwischen dem Regierung ⸗Präsidenten und dem Bezirkarath und das wäre eine außerordentlich angenehme Lage für ihn. Der Hr. Abg. Hanel hat dagegen gesagt, er müßte das Amendement von Huene grade desbalb empfehlen, weil dadurch dem Minister die Versazung der Bestätigung erschwert würde. Ich überlasse es Ihrem Urtheil, welcher dieser beiden Mei⸗ nungen Sie zustimmen wollen. Dag aber kann ich Sie versichern, daß ein Minister, welcher seine Schuldigkeit thut, die Bestätigung, wo es nothwendig ist, versagen wird, mag ein Gutachten des Be⸗ zirksrathz dafür vorhanden sein oder nicht, denn nur in diesem Fall- wird er seine Pflicht erfüllen. Das also, meine Herren, ist kein ent⸗ scheidender Grund, weder nach der einen noch nach der anderen Seite hin, und ebenso trifft das auch für die kleineren Städte bei den Regierungs⸗ Präsidenten zu. Entscheidend aber ist allerdings der Grund, den ich neulich schon hervorgeboben habe und den ich Sie in der That zu beachten bitte. Sie dürfen nicht, wenn Sie die Institution des Be⸗ zirksraths erhalten wollen, in dieses Beschlußkolleglum politische Fra⸗ gen hineinbringen, und, meine Herren, in unserer Zeit ist eg unmög⸗ lich, daß bei den Bestätigungefragen nicht politssch= Gesichte punkte mit in Betracht kommen. Ich will daber die Frage nur streifen, ob denn in der That die Herren glauben, daß das so sicher wäre, daß die Bezirkeräthe in der Richtung, wie namentlich von dem letzten Herrn Redner betont worden ist, Ihren Wüunschen entsprechen werden. Ich bitte Sie, sich doch zu vergegenwãrtigen, daß, wenn fis die Bezirksräthe mit solchen Fragen beschäftigen, es sebr leicht kommen kann, daß dieselben in der Versagung der Be⸗ stätigung sebr viel rücsichteloser vorgehen als ein Minifter. In— dessen, meine Herren, das sind Erwägungen, die für mich nicht be⸗

Der durchgreifende Grund ist der: balten Sie fern

stimmend sind. ven den Organen der Selbstverwaltung diese Fragen der Politik; Sie ruiniren sonst die Institution.

Ich bitte Sie daber, lehnen Sie den Anteag des Frhrn. von Huene ab.

Meine Herren! Nun gehe ich auf den letzten Satz des Aatrages des Hrn. Freiherrn von Huene über, der mit dem Beschlusse der zweiten Lesung, der auf Antrag des Hrn. Abg. von Köhler gefaßt

die Verhandlungen der Kommission 27 Hannover

gemacht habe, so verdanke man es lediglich dem Umstande, daß dieser Grundsatz stets Aeußerungen des

aber eine ehrenvolle Situation,

Lage gewesen wäre, für das Bestätigungsrechk einzutreten, so

nichts damit zu thun gehabt habe. habe er nie Gelegenheit gehabt, über das Bestätigungsrecht zu sprechen; wo er als an Bestätigungen

Wesen;

treter) der Bestätigung. Es fällt also bei diefer Fassung vollständig fort das bisher bestehende und unentbehrliche Bestätigungsrecht der Regierung in Bezug auf die kommunalen Polizeibeamten. Sie wer- den einsehen, daß eine Bestimmung dieser Art für die Regierung unmöglich anzunehmen ist.

Zweitens aber, meine Herren, und in dieser Beziehung hat Hr. von Huene den Standpunkt, den er noch am vorigen Freitag bei der zweiten Lesung einnahm, verlassen mache ich Sie darauf aufmerk⸗ sam, daß diese Bestimmung hineinreicht in alle verschiedenen Städte⸗ ordnungen, die bei uns bestehen. Hr. von Huene sazte mit vollem Recht, er müsse bebaupten, daß mit dieser einfachen Bestimmung das nicht Alles getroffen werden könne und daß shre Wirkung auf dem Boden der verschiedenen Städteordnungen eine ganz verschiedene sein werde. Ich kann nur bedauern, daß er dieser vollständig zutreffenden Ausführung nicht treu ge— blieben, ist. Denn, meine Herren Sie werden nlcht verkennen, daß die Wirkung dieser Bestimmung eine ganz verschiedene ist, wenn es sich um kollegialische Gemeindevorstäude handelt, oder wenn es sich um eine solche Staͤdteversassung handelt, bel welcher ein einzelner Beamter den Gemeindevorstand repräfentirt und demselben nur Beigeordnete zur Seite stehen. Endlich haben wir noch eine dritte Kategorie der Städteordnungen, bei denen ein gemischtes Verhältniß ob⸗ waltet, nämlich die karhessische und die nassauische, wo es fich fo verhält, daß cin Gemeinderath gewählt wird und aus den Mitgliedern dieses Beweinderaths in Kurhessen durch Ernennung des Bürgermeisters, in Nassau durch Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters be⸗ stimmt wird. Dert ist also der Kreis der Personen, auf welche die Bestätigung sich überhaupt erstrecken kann, ohne Hinjutreten einer Bestätigung beschränkt. Sie werden anerkennen, daß in diesen Pro— vinzen die Beurtheilung der Sache ganz anders liegt, wie in den übrigen Provinzen.

Aus allen diesen Gründen, meine Herren, kann ich Sie nur dringend bitten, nicht allein den Antrag des Hrn. Abg. von Huene, sondern auch weiter den 8. 7, wie er aus den Beschlüssen der zweiten Lesung hervorgegangen ist, abzulehnen. Ich muß das in Beziehung auf das, was ich biẽher ausgeführt habe, um fo mehr thun, als bei einem so schwierigen Gesetz, wie dasjenige ist, was ung vorliegt, es in der That nicht wohlgethan ist, es mit einer Last zu be— schweren, die es kaum tragen kann. Die Möglichkeit, über diesen Paragraphen eine Vereinbarung bei den noch bevorstehenden Be— rathungen herheizuführen, ist so schwierig, daß, wenn wir diese Frage, die in das Gesetz an sich nicht hineingehsrt, nicht heraus lassen, in der That zu den ernstesten Bedenken für das Zustandekommen des Ge— setzes Veranlassung gegeben ist. Ich bitte Sie dringend, den Antrag von Huene und den §. 7 abzulehnen.

Der Abg. Dr. Köhler erklärte, er könne nicht zugeben, daß die Regelung des Aussichtsrechts nicht in dieses Gesetz gehöre. Da man sich überhaupt init demselben beschäftige, so könne man auch die Grenzen sestsetzen, auf die es sich erstrecke. Es fän⸗ den sich übrigens mehrere derartige einzelne Bestimmungen in diesem Gesetz. Wenn der Minister sage, der 5.7 sei unan⸗ nehmbar, so habe derselbe damit hoffentlich nicht sein letztes Wort gesprochen. Der Paragraph habe den Zweck, diese Ma— terie einheitlich für die ganze Monarchie zu regeln, und das sei doch gewiß ein Vorzug. Das wesentlichste Moment gegen den Vorschlag des Abg. von Huene sei, daß seine Partei den politischen Streit nicht in die Selbstverwaltungs⸗Körperschaften hineintragen wolle. Das sei der rothe Faden, der sich durch n. ö Wenn man in so günstige Erfahrungen mit der Selbstverwaltung aufrecht erhalten sei.

Der Abg. Dr. Windthorst wandte sich zunächst gegen die Abg. Grumbrecht; derselbe gehöre seiner Meinung nach allerdings zu der Regierungspartei; das sei z , und dürfe den Abg. Grum⸗ brecht nicht verletzen. Dann sei es ihm auch nicht zweifelhaft, daß der Antrag Köhler ein sogenanntes Kompromiß sei. Was serner die Behauptung betreffe, daß er in Hannover in der

erinnere er daran, daß er Justizminister gewesen sei, also gar So viel er sich erinnere,

Beamter Gelegenheit gehabt habe, mitzuwirken, habe er es steis im Sinne der Bestätigung gethan. Dafür seien Zeugen vorhanden. Daß er anders in der Opposition und anders als Regierungsmit— glied gesprochen habe, sei eine allgemeine Behauptung ohne Beweis. Er sei in Bezug auf das Bestätigungsrecht damals so spröde wie heute gewesen. Die ganze Geschichte des Be⸗ stätigungsrechts zeige in Preußen die Vergewaltigung der jemaligen Regierung gegen die anderen Parteien. Unter König Georg V. in Hannover seien ja alle Koryphäen der liberalen Partei in Aemter gelangt. Es komme ihm vor, als halte man die Gemeinden für absolut unfähige glaube man denselben nicht die nöthige Um⸗ sicht bei der Wahl ihrer Behörden zutrauen zu kön⸗ nen, so dürse man ihnen überhaupt nicht das Recht der Wahl geben. Der Antrag von Huene beabsichtige nur eine gründliche lontradiktorische Prüfung bei Nichtbestätigungen nöthig zu machen, die letzte Entscheidung bleibe ja immer dem Minister. Um seine Methode zu rechtfertigen, habe der Mini⸗ ster gesagt, in Konfliktszeiten fähen sich die Dinge anders an, und das Centrum sei Schuld, daß er die Sache vom einsei⸗ tigen Parteistandpunkte betrachte. Wage der Minister etwa zu behaupten, daß die Regierung in diesem Kampfe über den Parteien stehe? Die Regierung habe bie Führung der dem Centrum seindlichen Parteien übernommen und lämpfe mit den schärfsten üer Er brauche nur wieder auf den Artikel in der „Provinzial-Correspondenz“ hinzuweisen. Die Regierung stehe dem Centrum als Partei gegenüber. Der Unterschied liege nur in der Macht, sie behalte sich den Knüppel vor, mit dem sie das Centrum jeden Tag peinige. Der Minister meine, man solle nicht politische Momente in dle Selbstverwaltung hinein⸗ bringen. Eine Bestätigung sei gar nicht Gegenstand einer

Frage hineintrage. Der Minister habe auch zu dem Mittel gegriffen, das bei solchen Gelegenheiten immer eine Rolle spiele, daß die Gesetze aufrecht erhalten wer⸗ den müßten. Darüber bestehe kein Zweifel, es aber etwas anderes, jemand die Bestätigung zu ver— sagen, wenn offenbare Handlungen vorlägen, aus denen her⸗ vorgehe, daß derselbe die Gesetze nicht befolge oder ihn einer Inguisition zu unterwerfen und sogar zu forschen, ob er die Gesetze auch gern befolge, wie man dies an seinem Nachbar sehe. Er scheue sich nicht, es nochmals auszusprechen: alles werde bestätigt, nur die Katholiken nicht! Wenn man dem Centrum dagegen nicht einigen Schutz gewähre, dann bleibe man dem Centrum lieber mit der ganzen Selbstverwaltung vom Halse, dann liege ihm nichts an dem Zustandekommen des Gesetzes; er warte dann lieber seine Zeit ab, bis es wieder möglich sei, verständige Gesetze zu machen.

Der Staats⸗Minister Graf zu Eulenburg erwiderte auf den Vorwurf des Abg. Windthorst, daß derselbe sich einer Partei⸗ regierung gegenüber befinde, müsse er auf das Allerbestimm— teste zurüͤckweisen. Wenn der Vorredner darunter lediglich verstehe, daß die Regierung eines großen Staates bestimmte politische Ziele verfolge, so würde darin kein Vorwurf liegen; die Regierung, welche solche Ziele nicht hätte, würde ein schwankendes Rohr sein. Die Worte des Abg. Windthorst hätten aber die Bedeutung, daß die Regierung von ihrer Machthefugniß parteiisch Gebrauch mache. Der Beweis dafür sei nicht geliefert und könne nicht geliefert werden.

Hierauf wurde die Diskussion geschlossen.

Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte persönlich, er müsse seine Bemerkung in dem Sinne, wie sie gemeint gewesen sei, aufrecht erhalten: Die Regierung habe bestimmte Ziele und sei deshalb eine Partei; die Regierung habe das Ziel, die Interessen, die das Centrum vertrete, unter die Füße zu treten, und um dies zu erreichen, nehme sie optima fide zu jedem geeignet scheinenden Mittel ihre Zuflucht.

In namentlicher Abstimmung wurde darauf der Antrag von Huene mit 216 gegen 165 Stimmen abgelehnt. In einer ferneren namentlichen Abstimmung wurde dagegen s. 7 in der Fassung der zweiten Lesung mit 225 gegen 47 Stimmen aufrecht erhalten.

Ohne Debatte wurden darauf die §§. 8 und 9 unver— ändert angenommen.

Zu §. 10, nach welchem der Bezirksrath bei Meinungs⸗ verschiedenheiten zwischen dem Gemeindevorstande und der Gemeindevertretung beschließen soll, stellte der Abg. von Liebermann den Antrag, die in zweiter Lesung auf den Vor— schlag des Abg. Hobrecht gestrichene Bestimmung, daß auch Meinungsdifferenzen zwischen dem Bürgermeister und dem kollegialischen Gemeindevorstande dieser Behandlung unter⸗ liegen sollten. Der Staats⸗-Minister Graf zu Eulenburg und der Abg. von Liebermann erklärten sich für diesen Antrag, der namentlich für die kleineren Städte unentbehrlich sei.

Die Ahgg. Dr. Hänel und Hobrecht vertheidigten dagegen die Beschlüsse der zweiten Lesung und auf den Antrag des ersteren bestätigte das Haus dieselben und fügte dem 5. 10 noch die Bestimmung hinzu, daß jedes Beanstandungsrecht des Bürgermeisters gegen Beschlüsse des kollegialischen Gemeinde— vorstandes, soweit es nicht nach 8. 8 auf Grund einer Ge— iet oder Kompetenzüberschreitung ausgeübt werde, besei⸗ igt sei.

Die 88. 11— 16 wurden ohne weitere Debatte nach den Beschlüssen der zweiten Lesung unverändert angenommen, worauf sich das Haus um 4 Uhr auf Freitag 1 Uhr vertagte.

Nr. 1 des Eisenbahn⸗Verordnungs⸗Blatte, gegeben im Königlichen Ministerium der öffentlichen Arbeiten, hat folgenden Inhalt: Gesetz, für die Erweiterung des Unternehmens der Westholsteinischen Eisenbahn - Gesellschaft durch en käuflichen Erwerb der Eisenbahn von Wesselburen nach Heide und für die Kon⸗ trahirung einer Anleibe im Betrage von 760 590 46 zu Lasten der genannten Gesellschaft. Vom 23. Dejember 1880. Allerhöchstes Privilegium wegen Emission von 760 O00 S 480oZ Priorität. Obli- gationen J. Emission der Westholsteinischen Cifenbahngefellschaft. Vom 27. Dezember 1880. Erlasse des Ministers der öffentlichen Arbeiten vom 23. Dezember 1880, Fetr. die Ver⸗ rechnung von Einnahmen und Ausgaben aus Gemeinschaftlichkeitg⸗ Verhältnissen. Vom 28. Dezember 18850, betr. die Anwendung der Bestimmungen des Reglements über die unentgeltliche Benutzung der Staatz, z. Bahnen zur Beförderung von Personen und Gütern. Vom 3. Januar 1881, betr. die Gewährung von Tagegeldern und Reisekosten für Dienstreisen bei vorübergehender Beschäftigung außer⸗ balb des Wohnorteg. Vom 5. Januar 18581, ber., die Befreiung der Kandidatea, welche die Prüfung für eine höbere Vlenststelle wiederholt nicht bestanden baben, aber für eine niedere Stelle be= sähigt sind, von der Prüfung für niedere Dienststellen. Nachrichten.

heraug⸗

Sta tistische Nachrichten.

(Allg. Corr) Dag statistische Bureau giebt die Einwohner⸗ jabl der Städte von Großbritannien und Irland für 1831 wie folgt an: London 3767130, Brighton 109 062, Ports= mouth 136 671, Norwich 86 437, Bristol 217 185, Plymouth 75 700. Wol verhampton 76 850. Birmingham 409 880, Leicester 134 350, Nottingham 1771964, Liverpool 549 334, Manchester 364 445, Sal⸗ ford 194 077, Oldham 119 658, Bradford 203 514, Leeds 326 158, Sheffield 312943, Hull 152 960, Sunderland 118927 und New⸗ castle 151 822.

Nach den für 1880 aufgestellten Censuz⸗Resultaten in

den Vereinigten Staaten baben die nachbenannten 27 Staaten und 6 Territorsen folgende Bevölkerungszahl aufjuweisen: Alabama 1261241 ö 5 082 844 Arkansag S0 2 h64 Nord Carolina. 1400000 Connecticut 622 683 nm,. 174767 Delaware 146 654 Rhode Jeland 276528 Florida. 266 566: Süd Carolina go 706 Georgia. 1537 8718 Tennessee 1542463 Jowa 1624463 Vermont 332 286 Tansas 995 335 Virginia.. 1512203 Kentucky 1648599 West Virginia 618 193 Louisiana. 940 263 Wigconsin .. 1 315 386 648 945 Distr. of Columbia 177638 Massachusetts. 1783086 ö 32611 Missouri 2169091 Montana. ; 39157 Nebraska 452 432 12 143 807 1 62 265 Wasbington 120 New Hampshire. 347 787 Wyoming . 20 785 New Jersey , 1130892

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register nimmt an: 1 Nentschen Reichs · Anzeigers und Königlich Prenßischen Rtaats - Anzeigers: Berlin 8 ., Wilhelm -⸗-Sraße Nr. 32.

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Annencen⸗-BSnreans.

1

g. Familien- Næchriebten. heilage. X

—— ——

lit wn asrief. Gegen 1) den Müller Heinrich zu

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

dorf, 2) den Müllergesellen Wohlauf aus . welche flüchtig sind, ist die Üntersuchungshaft wegen schweren Diebstahls resp. Theilnahme an demselben und Anstiftung zu dem selben verhängt. Es wird ersucht, dieselben zu ver⸗ haften und in das Amtsgericht Gefüagniß zu Jüter · bog abzuliefern. Jüterbog, den 18. Januar 13881. Königliches Amtsgericht.

lis u age Gegen den Müllergesellen Her⸗

lauf aus Wiepersdorf, welcher flüch⸗ Muff, . . Untersuchungs haft wegen Dieb⸗ stahls verhängt. Es wird ersucht, den selben . haften und in das Amtsgerichtsgefängniß zu *. Fog abzuliefern. Jüterbog, den 18. Januar ; Königliches Amtsgericht.

1812 a,, ⸗. i t hat sich der bezüglich des Agenten . Gustav O'Kgelln aus Berlin am 76. August vorigen Jahres erlassene Steckbrief. Dres deu, den 20. Januar 18811. Der Untersuchungsrichter am Königlichen

Landgerichte.

Flechsig.

Steckbrief. lien, gen. Erbert, Karl Adelf, Handarheiter aus Merseburg, 43 Jahre alt, vielfach wegen Dieb⸗ stahls gestraft, im Dezember v. Is. wegen Bettelns vom Amtegericht Kahla mit 14 Tagen Haft be⸗ straft, ist wegen Diebstahls im wiederholten Rück · fall verantwortlich zu vernehmen, und da sein jetzi= ger Aufenthalt unbekannt ist, so ist gegen denselben Haftbefebl erlassen worden, und ersucht man, den Keck, genannt Erbert, im Betretungsfall festzunehmen

einzuliefern.

1, . ö Saale, den 17. Januar 1881. Herzoglich , Amtsgericht. II.

eige.

lig! 1 ö lIuß. Der Commis Friedrich —ͤ pr Bunzel, geboren am 21. Januar 1851

zu Tillendorf,

tretung gegen

mittags 9 Uhr,

K. Amtsgerichts zu Düren, vom 10. Dezember p.,

Wilbelm

Kreis Bonzlau, zuletzt in New Jork, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, wird beschul digt, als Ersatzreservist erster Klasse ausgewandert zu sein, ohne von der , , , . , . itã Anzeige gemacht zu haben. ber⸗ 1 gigs Nr. 3 ,, ,,. TDerselbe wird auf Anordnung des Königlichen Amts- 1 hierselbst auf den 12. April 1881, Vor · vor das e n g .

icht, Schöffen saal, zur Hauptverhandlung geladen. ,, Ausbleiben wird derselbe auf

ile des Königlichen Amtsgerichts Abth. II. zu ien he vom 1. Oktober z Is. auferlegten Eides dieses Gericht zu dem au k den h März 1881, Vormittags 11 Uhr, ten Termine. . . w der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung bekannt gemacht. Eckernförde, den 4 . 1881. Eggers, . . Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts. Abth. II.

ürso Oeffentliche Zustellung.

zu Düren wohnende Rentner Eberhard & ann sen., vertreten durch Rechts anwalt Reiners, klagt gegen den Heinrich Bündgens, ohne Gewerbe in Tekoma, Staat Nevada in Amerika, in Verbindung mit den übrigen Rechts nachsolgern des Franz Bündgens in Düren, mit dem Antrage auf Annahme der Berufung gegen das Urtheil des

Einspruch gegen Pfändung betreffend, und laset den i m . mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die II. J des Königlichen dgerichts zu Aachen au ; ; ö 65 April 1881, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. . Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage . ewer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

sz Oeffentliche Zustellung. Der Schneider Georg Luckhardt von Zwesten, als gerichtlich bestellter Vormund des unehelichen minorennen Kindes der Marie Ochs aus Römers⸗ berg, Ramens! Karoline, Kläger, klagt gegen die in unbekannter Ferne abwesende Dienstmagd Marie Ochs von Römersberg wegen eines Restes von 21 46. Verpflegungsgeld von 1880 für die Ver⸗ pflegung des minderiährigen Kindes der Marie Ochs mit dem Antrage auf Verurtheilung der Verklagten zu dem angegebenen Betrage, sowi⸗ zur Beschlag⸗ nahme eines Ausstandes der Verklagten an . Schmied Böhnert zu Römersberg von 345 b Geld und der bei demselben befindlichen sonstigen Ver⸗ mögentstücke der M. Ochs zur Sicherung der ein geklagten Forderung, sowie der durch die Ver⸗ pflegung des fraglichen Kindes weiter entstehenden Kosten und der Kosten dieses Rechtsstreites, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu cken au 2 3. rn 1881, Vormittags 10 Uhr. Zum ZJwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Borken, den 11. Januar 1881. Limberger,

1755

zu Lübeck:

zerden auf Antrag des Rechtsanwalts Dr. Fehling, ner . der resp, beiden Versicherten, alle Diejenigen, welche an die genannten Policen Ansprüche zu haben vermeinen, aufgefordert, solche Ansprüche in dem hiemit auf

Aufgebot.

Nachdem glaubhaft angezeigt worden, daß die on der Deutschen Lebensversicherungs ˖ Gesellschaft

I) über das Leben des Hof⸗Gewürzkrämers Jens

, Frederik Christian Been in Kopen bagen am 8. Januar 1864 ausgestellte, auf Inhaber lautende Police Rr. 30937, groß h000 Thaler Dän. R. M;, . ; über das Leben des Polizei Lieutenannts, jetzt Hauptmanns a. D. und Standesbeamten in Berlin, Bogislaw Wendilin Emil Hans Loregz von Steinteller am 74. Mai 1866 ausgestellte, auf Inhaber lau⸗ tende Police Nr. 353 228, groß 500 Thaler pr. Cour,

abhanden gekommen sind,

iitwoch, den 27. April d. Is., Vorm. 11Uhr, ö Ausß cbotstermin 24 dem unterzeich · neten Amtsgericht anzumelden und die Policen vor⸗ zulegen, unter dem Rechtsnachtheil, daß die gedachten beiden Policen für kraftlos erklärt und die Deutsche Leben versicherungs. Gesellschaft in Lübeck ermächtigt werden soll, den Antragstellern neue, mit den ab⸗ handen gekommenen gleicklautende Policen aus— zustell en. e übeck, den 15. Januar 1881. ö. Das k II. DO. Asschenfeldt, Dr. . Dr. Achilles, Sekr.

1 Aufgebot.

r Eigenthümer Franz Finder zu Franzthal hat pe fla en, ö. auf seinem Grundstücke Franzthal Band III. Blatt Nr. 67, früher Band XVIILe. pag. 193 Nr. 16 in der III. . . . .

ildung eines Dokuments noch eingetrag , an⸗ 2 J bereits getilgten 141 Thlr. . 26 Sgr. oz Pf. Mutter⸗ resp. Brudererhe des Auagust Adolph und der Albertine Henriette Ge chwister Schul; aus Franzthal, mit je 79 Thlr. 28 Sgr. bz Pf. von dem ursprünglichen 235 hlt; 1 e. 1 Pf. Mauttererbe der 4 Geschwister Schul unter der Versicherung, daß ihm die vorgenannten beiden Gläubiger bew. deren Rechtsnachfolger, weder der Person noch ihrem Aufenthalte nach bekannt seien, beantragt.

Die aher U. Posten

ö! in dem au . ö April 1881, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf- gebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls dieselben mit ihren Ansprüchen präkludirt und die Posten gelöscht werden.

werden aufgefordert,

und der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von Gin ern , Bezirks Kommando zu Görlitz aus⸗ gestellten Erklärung verurtheilt werden. Bunzlan, den 16. Dezember 1380. Göldner, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen und dergl.

sos] Oeffentliche Zustellung. Die Frau Cmilie Kempe, geb. Ihling hier, ver⸗ treten durch den Rechteanwalt Koffka bier, klagt gegen ihren, dem Aufenthalte nach unbekannten Ehe mann. den Kutscher Friedrich Kempe, früher gleich- falls bier, wegen böslicher Verlassung, mit dem An⸗ trage auf Chbescheidung: das Band der Ehe zu trennen, den Beklagten für den alleinschuldigen Theil zu erklären und ihm die Kosten des Rechts streitö aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtestreits vor die 13. Civilkammer des Königlichen Landgerichts J. zu 1 5 En 21. Mai 1881, Nachmittags 121 Uhr, mit der Aufforderung, . eh gedachten Ge⸗ i elassenen Anwalt zu bestellen. , , der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 18. Januar 1881. Bnchwald, U Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts J. Givilkammer 135.

Oeffentliche Ladung.

1736

Der Taglöbner Mathäus Beck von Leupoldsdorf bat alt K des Kindes der Dienstmagd Sofia Nürnberger von Tröstau gegen den Bauernsohn Jobann Riedelbauch in Valeteberg wegen Vater schaft und Alimente Klage gestellt und beantragt,

den Beklagten:

1) zur Anerkennung der Vaterschaft zu dem Kinde, 3 6 Zahlung cine monatlichen Alimentation beiträgeß von 4 Æ big zum zurückgelegten

14. Lebensjahre, 3) zur Bestreltung des Schulaeldeß,

4) zur Entrichtung von 30 M Tauf⸗ und Kind⸗

bettlosten, ‚—

5) zur Tragung der Proeßkosten, zu verurtheilen.

Termin zur Verhandlung stebt auf Montag, den 7. März 1. J., Vorm. 9 Uhr, beim KR. dessen Aufenthalt unbekannt ist, geladen wird.

MWunstedel, den 19. Januar 1831.

Fischer, Gerichteschreiber.

Oeffentliche Zustellung.

1751

Die Dienstmagd Elise Ghristine Henriette 2

zu Grömitz vertreten durch den Makler

Dändler C. 5. Studt daselbst,

mitgerichte dabler an, worm Beklagter,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

1 Subhastutia nd Karen. ö dem Rittergutsbesitzer Justus Feyeraben

3 zu Tornow belegene, im Grundbuch des

gene its Tornow A. und B. Artikel Nr. h und

Nr. 2 verzeichnete Mittergut, bestehend aus 2 An⸗

theilen A. und B. nebst Zubehör soll

den 10. Inni 1881, Vormittags 11 Uhr,

iesiger Gerichtsstelle im Wege der noth⸗ 2 Subhastation öffentlich an den Meist⸗· bietenden , , ., das Urtheil über i rtheilung des Zuschlag k 9 an! 1881, Vormittags 11 Uhr, erkündet werden. . ; * zu versteigernde Grundstück ist, und zwar der Antheil A. zur Grundsteuer, bei einem derselben un⸗ terliegenden Gesammt⸗Flächenmäß von 386 ha 65 z 70 4in mit einem Reinertrag von S604 Ihle. un zur Gebäudesteuer mit einem jährlichen Nutzungs⸗ werth von 39 ; der Antheil B. zur Grundsteuer bei einem derselben unterliegenden Gesammtflãchen, maß von 350 ha 69 a 30 m mit einem Reinertrage von 562,15 Thlr. und r , , . jährlichen Nutzungswerth von 2 veranlagt. . aus ö Steuerrolle und Abschrift des Grundbuchblatter, ingleichen etwaige Abschätzungen, andere, das Grundstück betreffende Na chweis ungen und besondere Kaufbedingungen sind in unserer Ge⸗ richtsschreiberei Abtheilung I. einzusehen. ; Alle Diejenigen, welche Eigentbum oder ander⸗ weilte, zur Wirksainkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetra⸗ gene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung des Uu. schlusses spätestens bis zum Erlaß des Zuschlags⸗ urtbeils anzumelden. . Meppen, den 8. Januar 1881.

Königliches Amtsgericht.

lass] Aufgebot.

it Being auf das Aufgebot des Sterbekassen⸗ 14 . großen Berliner Sterbekasse Nr. 1087 vom 15. Juli 1839, über 210 4 lautend, hat die Wittwe Emilie Alwine Reinsch, geb. Oschewsky, das Aufgebot der von der Caroline Reinsch, geb. Decler, bemũglich dieses Buchs auf sie aus gestell ten Fession vom 15. Februar 1872 beantragt. Der Inhaber der , Urkunde wird aufgesor⸗ spätester in dem au e 18. Mal 1881, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Jüdenstraße 58, 1Tr., Saal 21, anberaumten Aufgebot termine seine Rechte anzamelden und die Urkunde verzu⸗ legen, widrigenfalls die Urkunde für kraftlos erklärt werden wird. „den 23. Oktober 1850. wa n Beyer, Gerichte schreiber

1744

Friedeberg RN. / M., den 6. Januar 1881. rn gesr lgliches Amtsgericht.

Verkaufsproclam. ö ugsvollstreckungt sachen des Altentheiler . ul wider den Schlachter und Wurstmacher Valentin Wachholz Ju Harhurg ist auf den Antrag des Exrsteren die Subhastation des Bürgerwesens des ꝛe. Valentin Wachhol Hyp. Nr. Hs, Straßen ⸗Nr. 8 der biesigen zämmertwiete, Nr. 28 der Gebäudesteuerrolle für Harburg an⸗ geordnet und wird zur Vornahme des Ver kauf in au ö intl 22 den 25. März d. J., r n. 1 2 beraumt i iesigen Gerichte lokale hiermit anber . n,, können vor dem Termine in der Gerichte schreiberei eingeseben werden. ; Zugleich werden gesetzlicher Vorschtist a g e Die, welche an das ju rerkaufende Bürgerwe en Eigenthums⸗, Näher, lehnrechtliche, n ,, . rische, Pfand oder andere dingliche Rechte u sitzen glauben, insbesondere auch Servituten oder Real⸗

burg i. E. wohnend, katastrirter, in der Gemarkung Burgjoß belegener Grundstücke:

Pl. Nr. 6264. 0 ha 31 a 99 4m, a. Wohan⸗ aus und Hofraum,

pl Nr. 641s3. 0 ha 2 a 36 am, b. Scheuer, C. Stallung, 4. Schweinestall, e. Backhaus, f. Nebenhautz mit Schweinestall unter einem

pid 34/131. 17 ba 33 a 66 am Acker Winterleite, Pl. Nr. 229. wiese, . pg 6s. ha 853 a 6l 4m do, daselbst, Pl. Nr. 5332. 6 ha 85 a 16 4m Acker Aepen⸗ hh ben; n, ha Sa 72 4m Weide daselbst, Nr. 547. 12 ha 3 a h5 dm Acker Rother⸗

1ẽhea 23 a 96 am Wiese untere

548. 5ha 202 33 4m do. Breitenweg, 554. 3 ha 35 a 38 am do. daselbst, J

pd fl zs ha 13 a 15 4m do. daselbst,

erkannt und werden zum Vollzuge des Verkaufs nachstehende Termine:

Erster auf den 28. März g; e, zweiter auf den 25. April e., dritter 23. Mai c., die beiden . Gerichtsstelle jedesmal Vor⸗ ittags 16 Uhr, . en,, nach Burgjoß, Nachmittags 3 Uhr, in die Behausung des Schuldners eraumt. . ö weitere Hypothekargläubiger werden auf⸗ gefordert, ihre Ausprüche im ersten Termine unter Vorlage der darüber lautenden Urkunden bei Mei dung der Benachrichtigung auf ihre Kosten bezw. Richtberücksichtigung bei Vertheilung des demnächsti⸗ gen Erlöses dahier geltend zu machen. Orb, den 10. Januar 1881. Königliches Amtsgericht. Banstädt.

1746 Eroclammn.. Der seit dem Jahre 1870 verschollene und aueh lich am 29. Dezember 1879 mit dem im Atlan tischen Ocean gesunkenen Barkschiff Wanderer er⸗ trunkene Schiffskoch Franz Ludwig Klegin aus Koepitz wird aufgefordert, sich vor oder in dem am 17. November er, Vormittags 11 , angesetzten Termine bei dem unterzeichneten Gerich schriftlich oder persöatich zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt werden wird. Stepenitz, den 13. Jannar 1881,

Königliches Amtsgericht.

Kohli.

lisss! Bekanntmachung. . T bon Georg Trömner jün. von Gasse . 81. . 1880 auf, Georg Ribsam hler gezogene, von diesem acceptirte und bei dem⸗ felben domizilirte, von Georg Trömner zum, 7 H. Schirmer in Cassel giririe, am 21. Mai 1880 zahlbare Wechsel über sh2 M ist auf, Grund des Erkenntnisses vom 15. Dezember 1880 für kraftlos erklärt worden. ö geipzig, am 18. Januar 1881. a n ginn, Amtsgericht, Abtheilung II. Steinberger.

66 Bekanntmachung.

Der am 9. Mär 1880 von der Firma: Jultus

Groß in Heivelberg an die Ordre der nn;

Heine & Eo. in Bremen gestellte, auf die 7 .

Fr. Vollmar in Leipzig gejogene und den er.

selben geceptirte, mil einem Girg noch nicht ö

sehene Wechsel über 309 ist auf Grund des or

kenntniffß vom 17. Januar 1881 für kraftlotz er⸗

klärt worden. ;

zeip;zig, am 18. Januar 1851.

e ginn, Amtsgericht, Abtheilung II. Steinber zer.

1717

berechtigungen zu besitzen glauben, zu deren Anmel

dung spätestens unter dem Verwarnen geladen,

burg, den 15. Januar 1851. kannn Königliches Amteagericht. IJ. gej. Bornemann. Liüsse, A. G. - Sekretär, . Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts.

uno) Verkaufsanzeige.

In Sachen

Gläubigers, gegen den Großksthner Heinrich Gosewisch in

Schuldners, wegen Subhastat ion,

ist, anderwelt in dem dazu auf in i den 21. Februar 1881, Morgens 10 Uhr,

gebracht n ablungat fähige e den 17. Januar 1881. Königliches Amtsgericht.

Lanenstein.

im anberaumten Verkaufetermin l daß die sic nicht . . 1. Meldenden mit ihren Rechten dem neuen Erwerbe des Bürgerwesens gegenüber aus geschlossen werden.

des Gutsbesitzers Erdwin Thies in Mandeleloh, Resse,

fei Groß⸗ soll die dem Schuldner Gosewisch gehörige Groß ien e n Nr. 1 in Resse nebst Zubebör, soweit solcher im Bezirk des hiesigen Amtsgerichts belegen ist, da im heutigen Termine nur ungenügend ge⸗

arberaumten, gesetzlich letzten Termin zum Aufgebot

Käufer werden biermit geladen.

s . ittweid

zon Fräulein Marie Louise Kurth in Mittweida i gelbe geen zum Zwecke a, lozgerklärung des. Königl. Sächsischen 4, Staat schuldenkassenscheins der vereinigten Unleiben von ben Jahren 185268 Ser. II. Nr. 31 685 über 100 Thaler anhängig gemacht worden. Dresden, am 15. Januar 1881.

Königliches Amtegericht. Abtbl. 195.

Francke.

1469 Im Namen des stönlgs; ea.

Auf den Antrag der Ba er Carl uud i ,

geb. Janus, Plochowieß ichen Ebelente iu .

witz erkennt das Königliche Amtsgericht zu Pitscher

F ;

a . dem Grundbuchblatte den m, Nr. 4 Polanowitz in der Ill. Ibibeilun aer Nr. 13 auf Grund des Crbrezesses vom * 2 1 1818 für Jacob Drwol eingetragene vnbetbe von 8 Thalern 24 6 wird für erloschen erklärt.

Pitschen, den 11. Januar 16081

Königliches Amtegericht. Moitn.

. Beschlns. ö.

ug den Antrag we. n. Staats anwalt⸗

om 31. Dezember 188 .

att e deen des Tahne nflichtigen Hiusketserg Colniann Sondrelle de; 8. Gom. pagnie 3. Thüringischen Infanterie Raimente Nr. 71 aus Garburg im Kieise Saarbura his jur Höbe von Dreitausend Mark für den Mi— siärfisfug mit Arrest belegt.

1618

Bekanntmachung.

Auf Antrag eines Pfand gläubigers ist der Zwange⸗

. en 7. Januar 1851.

Zabern, den J. Januar .

8 Fasserlichez Landgericht Strafkammer. gej. von Baerenfelt.

ladet den Maurergesellen Christian Möller ron Lonuisen-· lund jur Lesstung des demselben in dem bedingten

verkauf nachstebender, auf den Namen des r gez. Cremer.

ĩ ĩ = gej. Schimper. sst, zujammenfallt, Gin Tbeil der. Grande, welche ich gegen den men Christian Wagner von Giesen, jetzt in Straß

des Königlichen Amtegerichts J., Abtheilung 62. leßteren anzuführen habe, spricht im gieschen Maße gegen ben An—

politischen, sondern einer ommunalen Erwägung und nur die Regierung sei es, die unnöthig politische Hontentẽ in diese