1881 / 18 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 22 Jan 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Es empfiehlt sich, daß bei Ziegel- oder anderen künstlichen Steinen, Thonröhren und Dachpappen der Fabrikant, bei Bruchsteinen der Steinbruch, dem sie entnommen, ange⸗ geben wird.

2) Für Cementprüfungen.

Zu den unter Pos. B. a. des nachstehenden Tarifs an⸗ gegebenen umfangreichen Cement⸗Untersuchungen, welche sich namentlich als erste Prüfungen eines Cementes empfehlen, sind 2 Tonnen Cement einzusenden; dagegen genügen zu den unter Pos. B. b. des Tarifs angegebenen Cementyprüfungen je nach der Anzahl der Mörtelmischungen und Altersklassen 3 —10 kg des betreffenden Cements.

3) Für Kalkprüfungen.

Umfangreichere Kalkuntersuchungen nach dem unter Pos. C. a. des nachstehenden Tarifs angegebenen Muster er—⸗ fordern 250 kg Kalk, die unter Pos. C. b. angegebenen kür⸗ zeren Prüfungen 30 50 kg Kalk.

4) Kosten der Proben.

A. Der folgende Gebühren-Tarif giebt die an die mechanisch-technische Versuchsanstalt zu entrichtenden Kosten für Versuche an:

1) Festigkeilsproben mit Metallen.

1) Vollständiger Zugversuch mit einem Rundstab Von bis bis zu 460 mm Durchmesser umfassend die 6 1⸗ Bestimmung der Elastizitätsgrenze des Elasti⸗ zitätsmoduls, der Bruchbelastung der Gesammt⸗ längenaus dehnung und der Querschnitis— nnn Zugversuch wie unter Nr. 1, jedoch ohne Be⸗ stimmung der Elastizitätskonstanten. ö Zugversuͤch mit einem Rundstab von mehr als 40 mm Durchmesser unter der Voraus— setzung, daß dessen beide Enden mit Schrauben⸗ gewinde und Muttern versehen sind.n... Vollständiger Zugversuch mit einem flachen Stab von weniger als 106mm Breite, um— fassend die Bestimmung von Elastizitätsgrenze und Modul, der Bruchbelastung, Dehnung und Querschnittsverminderung.. Zugversuch wie unter Nr. 4, jedoch ohne Be⸗ stimmung der Elastizitätskonstanten . . Vollständiger Druckversuch mit Bestimmung der Elastizitäts⸗ und Festigkeitskonstanten, je nach dem Querschnitt und Material!... Vollständiger Biegungsversuch mit 1 Trägern, Schienen und sonstigen Barren von 1,9 bis 4.0 m Länge mit genauer Angabe der Elasti⸗ zitätsgrenze ꝛc. je nach den Querschnitts⸗ JJ Biegungsversuch mit Stäben von 400 bis 1106 mum Länge und nicht allzu großem JJ Torsionsversuch mit Rundstäben bis zu 24 mm a Vollständiger Torsionsversuch mit Lokomotiv⸗ und Wagenachsen wN Vollständiger Knickungsversuch je nach der Länge und dem Durchmesser der Säulen .. Prüfung von Buckelplatten, Wellenblechen re. Prüfung der Scheerfestigkeit. JJ Härteversuch mit je 2 Einschnitten an 4 Stellen vn Berne,, Bestimmung des spezifischen Gewichts von Stäben mit einem Gewicht von nicht mehr als

K ö

2) Für nicht metallische Versuchsstücke,

als Hölzer, Treibriemen, stärkere Taue, Hansseile ꝛc. stellen sich die PRrüfungskosten auf 380 bis 60 Proz. der unter 1 auf— geführten Tarifsätze.

B. Die Kosten für die in der chemisch⸗technischen Versuchsanstalt ausgeführten Analysen und Proben werden in den einzelnen Fällen nach Maßgabe der aufgewendeten Zeit, der verbrauchten Materialien und der Abnutzung der Apparate berechnet.

Die Vestimmung eines einzelnen Stoffes kostet der Regel nach 5 —15 6, eine vollständige Eisen⸗ oder Steinkohlen⸗ Analyse 40 (, eine vollständige Erz⸗ oder Schlacken⸗Analyse 10— 50 66 Vei schiedsrichterlichen Analysen werden stets doppelte Untersuchungen ausgeführt, für welche daher auch doppelte Kosten in Ansatz gebracht werden müssen.

C. Die Prüfungsstatlon für Baumaterialien berechnet die für die Versuche zu entrichtenden Gebühren nach folgen⸗ dem Tarif:

a. Prüfung der Druckfestigkeit: für Ziegel und andere lünstliche 1. Steine in 15— 20 Versuchen oder Err Fruchfteine in 8-165 Verfuchen Gattung sür eine 2. durch denselben Antrag aufgegebene Prüfung für eine Prüfung sür eine Prüfung jede weitere bene Prüsung Prüfung auf 190 Versuchen einer Gattung... Prüfungen auf Wasseraufnahmebestreben, Cohä⸗ sionsbeschaffenheit und Wetterbeständigkeit eines Materials in 19 Versuchen einer Gattung BVestimmung des spezisischen Gewichts in 1 ii Prüfungen auf Bruchfestigkeit in 10 Ver⸗ suchen einer Gattung w Prüfungen auf Feuerbeständigkeit und erent. hiernach auf Druckfestigkeit. ;,, Umfangreichere Untersuchungen von Vruch⸗ steinen in Bezug auf ihre Verwendbarkeit als Baumaterial, also die Ermittelung der Druck⸗

3. durch denselben Antrag aufgegebene 4. durch denselben Antrag aufgegebene durch denselben Antrag aufgege⸗

Wasseraufnahmebestreben in

festigkeit für verschieden gestaltete Platten, Würfel und Pfeiler, der Bruchfestigkeit für die Stabformen, der diefen, sowie Proben auf Feuerbeständigkeit, Schmelzbarkeit, Wasseraufnahmebestreben, Cohäsionsbeschaffen⸗ heit, Wetter- und Frostbeständigkeit, Politur⸗ fähigkeit und spezifisches Gewicht berechnen sich mit Benutzung der Positionen a. f. unter 1. „Prüfungen von Thonröhren auf inneren Druck an 5. Proberöhren, von denen jede 4— 5 verschiedenen Pressungen ausgesetzt wird i. Prüfungen mit Dachpappen auf Zugfestigkeit und Dehnbarkeit in zusammen 8 Versuchen .

2) Cement-Untersfuchungen.

Umfangreiche Prüfungen, von denen je nach Wahl und Bedürfniß des Äntragstellers entweder die Prü— fungen Lines, auch zweier der nachstehenden Ab— schnittte J., II., III. für die dafür ausgeworfenen Ge— bühren, oder auch sämmtliche unter L- III. angegebe⸗ nen Prüfungen für den Gebührenbetrag von 9g00 ( ausgeführt werden können.

Es sind somit zu entrichten:

Für die quantitative Analyse, Abbinde⸗ und Er⸗ härtungsversuche über Volumenbeständigkeit und Tem⸗ peraturerhöhung, Siebversuche .. . 110 6

„Für die Prüfung der Festigkeit gegen Zug-, Druc- und Bruch-Beanspruchung für Proben aus reinem Cement und solchen mit 1 Theil bis 4 Theilen Sandzusatz auf 1 Theil Cement, an 7, 30, 60 und 90 Tage alten Versuchs⸗ stücken, die

1) nur an der Luft,

2) nur unter Wasser erhärteten, einschließlich der Kosten für die Herstellung de n,,

„Versuche über Festigkeit der Fugen in 5 ver— schiedenen Mörtelmischungen nach 30, 60 und 20 Tagen Erhärtungszeit; Putzversuche und Prüfung der Wasserdichtigkeit; einschließlich ö Kosten für die Herstellung der Versuchs— 3, ö

33

562 b

Summa 9606 Is,.

b. Kürzere Prüfungen.

Für verschiedene vom Antragsteller nach seinem Er⸗ messen zu bestimmende Mörtelmischungen und Alters— klassen, fowie die Prüfung nach den Normen berechnen sich die Gebühren pro Mörtel mischung und pro Altersklasse zu je 10 Versuchen inkl. der Herstellung der Versuchs körper mit J Diesen Prüfungen sind indeß die Versuche auf Abbindezeit, Temperaturerhöhung des reinen Cementes beim Anmachen, Volumen⸗ beständigkeit und Feinheit der Mahlung, sowie die Vestimmung des Cements- und des Normal⸗ Sandgewichts pro Liter im eingerüttelten Zu⸗ stande hinzuzufügen. Gebühren.... Prüfungen eines Cementes auf Mörtel ergiebig⸗ keit in 3 Versuchen mit Angabe der Abbinde⸗ zeit und Feinheit der Msahlung ..

3) Kalkuntersuchungen.

a. Umfangreiche Prüfungen, von denen je nach Wahl und Bedürfniß des Antragstellers entweder die Prüfungen eines, auch mehrerer der nachstehenden Abschnitte J., I., III., IV. für die dasür ausgeworfenen Gebühren, oder auch sammt—⸗ liche unter J. IV. angegebenen Prüfungen sür den Gebühren⸗ betrag von 1200 ½ ausgeführt werden können.

18 6

18 6

Es sind somit zu entrichten:

J. Für die quantitative Analyse, Ablöscheversuche, Ver⸗

suche über die Temperaturerhöhung und Ergiebigkeit 60 66 II. Versuche über die Herstellung von zum Ge⸗ brauch geeigneten Baumörteln, die Fugen⸗ behandlung, Putzversuche .. ö

200 III. Prüfung der Festigkeit von Mörteln aus

Kalkbrei und Sand

gegen Zug⸗ und Druckbeanspruchung für 1!, 3, 6 und 5 Monate alte Proben aus 2 Theilen bis 6 Theilen Sand auf 1 Theil Kalkbrei, ein⸗ schließlich der Kosten für die Herstellung der Versuchslörper 141 IV. Prüfung der Festigkeit von Mörteln aus pulverförmigem Kalkhydrat und Sand gegen Zug⸗ und Druckbeanspruchung für 112, 3, 6 und 9 Monate alte Proben aus 2 bis 6 Theilen Sand auf 1 Theil pulverför⸗ migem Kalkhydrat, einschließlich der Kosten für die Herstellung der Versuchskörper Summa 1200 6 b. Kürzere Prüfungen.

Die Gebühren berechnen sich, wie bei den unter 260 an⸗ gegebenen Cementprüsungen pro Mörtelmischung und pro Altersklasse zu je 10 Versuchen incl. Herstellung der Versuchs⸗ JJ

Die liquidirten Kosten für Prüfungen bei der mechanisch⸗ technischen Versuchsanstalt und der Prüfungsstation für Bau⸗ materialien sind von den Auftraggebern an die Kasse der Kö⸗

niglichen technischen Hochschule, diejenigen für Prüfungen bei Naumann Mikut cen . bol -— Bertenbtügge bel Soldin, Peer. Brand nburg. We in den

der chemisch⸗ technischen Versuchsanstalt an die Kasse der König⸗ lichen Bergakademie zu Berlin zu zahlen.

Verfahren bei Einsendung der Proben.

teresse sind an die unterzeichnete Kommission zu richten. dieselbe Adresse gehen alle Austräge von staatlichen Behörden, mit Ausnahme derjenigen, welche sich auf die Entscheidung von Streitigkeiten über die Qualität der gelieserten Cemente beziehen. Anträge dieser Art sind mit der Bezeichnung „schleunige Sache“ bei dem Vorsteher direlt Ebenso sind alle von Privaten ausgehenden Prüfungganträge an die Vorsteher direkt zu senden. Die Vorsteher sind ver⸗

die

Din,

preußen. von

70 Sg . ; J . * . 1 . mern. Pfaff Rritsch bei Binerfeld, Prod. Sachsen. Voigt, Schlächter

Schlachtermeister = Berlin. ha gen

. z e 2 = stattsinden. Anträge auf Anstellung von Prüfungen, Versuchen und ju insceniten rflegte, wird

Analysen im allgemein wissenschastlichen und technischen In⸗ An

einzuschicken.

pflichtet, die von Staatsbehörden gegebenen Aufträge vor den Privatausträgen, letztere aber in georbneter Reihenfolge vorzunehmen, so daß der ältere Auftrag dem jüngeren vor⸗ ausgeht. Sollen hiervon Ausnahmen gemacht werden, so ist Genehmigung der unterzeichneten Kommission einzu⸗ holen. Der Vorsteher führt die Korrespondenz mit den pri⸗ vaten Auftraggebern. Mit den Staatsbehörden, von welchen ihm Aufträge durch die Kommission zugegangen sind, darf der Vorsteher insoweit direkt korrespondiren, als noch Zwischen⸗ verständigungen zur Erledigung der gestellten Aufgaben erfor⸗ derlich sei. r sollten.

Sind die an den Vorsteher gelangenden Aufträge derart, daß durch dieselben zwei oder alle drei Versuchsanstalten be⸗ ansprucht werden, so übergiebt der Vorsteher derjenigen Anstalt, an welche der Auftrag in erster Linie gelangt, den anderen Anstalten die betreffenden Prüfungsstücke, ohne daß . deshalb einen besonderen Antrag an letztere richtet.

Die Vorsteher haben das Dienstgeheimniß zu wahren und dürfen ohne Erlaubniß des Auftraggebers weder münd⸗ lich noch schriftlich über die Resultate der angestellten Versuche an Unberufene Mittheilung machen.

Bei den von Privaten ausgehenden Aufträgen haben sich die von dem Vorsteher auszufertigenden Prüfungszeugnisse auf Angabe der wissenschaftlichen Resultate zu beschränken, welche sich bei der Untersuchung ergeben haben. Ueber jene Nesultate hinaus dürfen keinerlei Aeußerungen über die dar⸗ aus etwa folgende Brauchbarkeit des Fabrikats für bestimmte praktische Zwecke hinzugefügt werden. Auch ist es dem Vor⸗ steher untersagt, sonstige Gutachten auf Antrag von Privaten zu erstatten (vergl. 5. 16 bezw. 13 der Reglements vont 23. Januar 1880).

Bei den im wissenschaftlichen und praktischen Interesse beabsichtigten alljährlichen Veröffentlichungen der Ergebnisse. der Versuͤchsanstalten, sowie bei sonstigen Publikationen über die Thätigkeit derselben darf der Name des Auftraggebers und die Bezugsquelle des Materials nicht genannt werden, wenn der erstere nicht dazu ausdrücklich die Erlaubniß ertheilt hat. Auch wird von einer öffentlichen Besprechung des Ver⸗ suchs abgesehen werden, wenn der Auftraggeber innerhalb 4 Wochen nach Empfang des Zeugnisses den entsprechenden Wunsch kund giebt.

Berlin, den 1. Januar 1881.

Die Königliche Kommission für die technischen Versuchsanstalten zu Berlin. Jacobi.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

VII. Mastvieh⸗Ausstellung. Berlin 1881. Am 9. De⸗ zember fand im Klub der Landwirthe zu Berlin, unter Vorsitz des Kammerberrn von Behr⸗Schmoldow die zweite Sitzung des Comites für di VII. Berliner Mastvieh⸗Ausstellung, welche für den 4. und 5. Mai er. vorbereitet wird, statt. Als ommissar des landwirth= schaftlichen Ministeriums war der Geheime Regierung Rath Dr. Thiel

anwesend. Der Magistrat der Stadt Berlin hat die Räumlichkeiten

des meuen städtischen Zentral n Viehmarktes dem Comits zur Ver— fügung gestellt. Bie Mittel zur Gewährung der bisher üblich ge⸗ wesenen Geldpreise stehen von Seiten des landwirthschaftlichen Ministeriums wiederum in Aussicht, weitere Ehrenpreise sind bean⸗ fragt Von veischiedenen Seiten dem Comité zugegangene Wünsche auf Abänderung einzelner Theile des Programms konnten eine sofortige Erledigung nicht finden, und ist eine Lommission beauftragt worden, nachdem auch dieses Jahr noch seine Erfahrungen abgegeben haben wird, für die nächste Autstellung bezügliche Vorschläge in Be⸗ ratbung zu ziehen. Die Kommission wird für jeden ihr darzubrin⸗ genden Wunsch, Vorscklag und Raih sehr dankbar sein und ersucht, folche bis zum Mai d. J. an das Ausstellungs comité gelangen zu lassen. Für dieses Jahr hat das Comité auf Antrag der HSH. von dem Borne und von Bärensprung in Hinblick auf die mangelhaften Anmeldungen im letzten Jahr und die Schädigungen, die man⸗ chem Autsteller zu Theil geworden, in der Abtheilung für Schwelne das Programm wiederum bergestellt, wie es sich in den etsten fünf Ausstellur gen bewährt batte; die Thiere dieser Abteilung werden somit bier nur dem Alter nach ein⸗ geihellt. Die Frage der Wahl der Preisrichter wurde auf das Ein gehendste bebandelt, und sind wie in den früberen Jahren, so auch für 1881“ aus jedem deutschen Landertheil, im Verhältniß der bie⸗ herigen Betbeiligung der einzelnen Landestheile an der Ausstellung, die Preisrichter gewäblt. Die Herren haben sämmilich ihr Erschei⸗ nen zugesagt und werden somit sungiren für Abtheilung A. (Nr. bis 4) die Herren Bodenstein Nedlitz bei Magdeburg, Prov. Sachsen. Brehmer, Gutspächter Wehie bei Schladen, Prov. Sannovber. Fleck, Ober Amtmann Kerkow bei Sol Prov. Brandenburg. Harrott, Schlächtermeister Berlin. Pepper Lonisenbof ei Ladwigsert, Ost⸗ Scharmer Horstreihe bei Horst in Holstein. Sydow Bärfe de bei Neudamm. Prov. Brandenburg. Vetter Veilin. Vielbaak, Hauptmann d. R. Segeletz bei Neustadt a. d. Tosse, Pros. Brandenburg; für die Abtheilung A. (Nr. 5—7)

die Herren: Barchewitz Gr. Mär dorf bei S weidnitz in Schlesien.

Ghristiani Kerstenbruch bi NreuLewin. Prod. Brandenburg. Gerlich Vantkau bei Warlubien, Prod. Westpreußen. Knust Sierdil kei Passow, Prod. Pemmern. Koch, Emil, Schlächter⸗ messter Berlin. Nelde Seschwitz kei Loberwitz in Schlesien. Glauz Olde = Hamburg, St. Pauli. Peter Sieden bollenti in Pom

meister Berlin. N. M. Wilt früber Bogdanowo Char⸗

iottenkurg; für die Abrbeilung B. (Nr. S— 11) die Herren: ron Ho-

mever Ranzin kei Züssow, Prob. Pommern. Klopjer Schänitz bei Krögigz, Königrelch Sachsen. Mever Nieder ˖ Brießaitz bei Saqan, Prov. Schlesien. Pöhn Gr. Borrek bei Rosenberg in Sclesien. Stole Marke bei Nauen, Pros. Brandenberg. L Waldever, Guterächter Bökerbhof bei Krakel in Westfalen; für die Abtheilung C. (Nr. 1— 14) die Derren: Bergmann, von Blücher Järzenedorf bei Staven⸗ in Mecklenkurg. C. Bohn Hambarg, St. Pauli. von dem Borne = Berneuchen bei Wasterwitz N. M., Pros. Brandenkurg. d Heureuse Schmeiß dorf bel Bernau, ros. Brandenburg. bei Wresben, Prtoo. Posen. Spon⸗

letzien Jabren, so wird auch dieseg Mal eine Aus lellung lan: wirth⸗ swastlider Maschinen und von Geiäthen süc das Sclächtergewerk Dasselbe Lokalcomité, welbes seitber die Aagstellungen auch in diesem Jabte wiederum fungiren. Anmeldesormulare sind vom Bäreau der Ausstellung, Klud der Landwirlbhe'. Berlin NW, Dorotbeenstr. 95 95, zu bessehen und werden auf Verlangen frei versandt. Die Anmeldungen werden, srätestere bie zum 1. April, daselbst entgegengenommen.

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z . r , n , n n, dm n

n 186

1

Zweite Beila

86

Berlin, Sonnabend, den 22. Janmar

Aichtamtsliches.

Preußen. Berlin, 22. Januar. Im weiteren Verlaufe der gestrigen (42.) Sitzung setzte das Haus die dritte Berathung des Entwurfs eines Gesetzes über die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden und der Verwaltungsgerichte von Titel XIV. (8. 100) ab fort. §. 100 wurde unverändert nach der zweiten Lesung ohne De—⸗ batte genehmigt. S. 101 lautet nach dem Beschlusse der zwei— ten Lesung:

Der Bezirksrath, in dem Stadtkreise Berlin der Stadtaus— schuß, beschließt über Anträge auf Genehmigung zur Errichtung oder Veränderung gewerblicher Anlagen, soweit die Beschlußnahme darüber nicht nach §. 106 dem Kreis (Stadt) Ausschusse (Magi⸗ strat) überwiesen ist.

Der Bezirksrath beschließt ferner im Einvernehmen mit dem zuständigen Oberbergamte über die Zulässigkeit von Wassertrieb— werken, welcke zum Betriebe von Bergwerken oder Aufbereitungs— anstalten dienen (5. 59 Abs. 3 des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865, Gesetzsamml. S. 705).

Der Abg. von Heppe hatte bereits in der ten Lesung an die Stelle des Stadtausschusses das Polizei⸗-Präsidium zu setzen beantragt. Den abgelehnten Antrag wolle er nicht wieder einbringen, sondern nur die speziellen Gründe entwickeln, welche den Antrag in der zwei— ten Lesung veranlaßt hätten. Er hoffe, daß seine sachlichen Ausführungen nicht wieder wie in zweiter Lesung Veranlassung zu persönlichen Angriffen geben würden; er glaube auch, daß die Stadt keine Veranlassung habe, auf seine bescheidene Mit— wirkung zur Förderung städtischer Angelegenheiten so lange zu verzichten, bis er sich über die Wirksamkeit des Stadt— ausschusses eine andere Ansicht erworben habe. Jedenfalls könne seine amtliche Stellung ihn nicht verhindern, hier im Hause seine Meinung offen auszusprechen. Es würde sich in den Fällen des 8. 101 um die Konzessioni— rung von Pulverführiken, chemischen, Poudretten⸗ und Düngpulverfabriken handeln, wozu der Stadt⸗Ausschuß nicht die geeignete Behörde sei. Die portschrittliche Presse habe sich allerdings dahin ausgesprochen, daß er, (Redner) für die Erweiterung der Befugnisse des Polizei⸗ Präsidiums sich ausgesprochen habe. Das sei absolut nicht der Fall, das vorliegende Gesetz entziehe demselben erhebliche Machtvollkommenheiten, so z. B. in Bezug auf das Innungs— wesen. Man führe als Grund für den 5§. 101 gewöhnlich an, daß der Stadtausschuß sehr guten technischen Beirath in den Beamten der Stadt habe. Allerdings habe die Stadt eine erhebliche Anzahl von Beamten, aber bei der Handhabung von Baupolizeivorschriften sei es ein Unterschied, ob die Baubeamten sie gegen einen Dritten oder gegen den Bauherrn anzuwenden ätten. Redner berief sich darauf, daß sehr viel Pläne für städtische Bauten vom Polizei-Präsidium nicht hätten bestätigt werden können. Wenn man dann über die laxe Haltung des Polizei⸗ präsidiums in Bezug auf die Gesundheitspolizei gesprochen habe, so vergesse man dabei, daß die Gewerbefreiheit in dieser Beziehung den Behörden die Hände binde, denn z. B. die Essigfabriken, welche oft ganze Stadttheile durch üble Aus⸗ dünstungen belästigten, seien nicht konzessionspflichtig. Daß der Stadtausschuß nicht die geeignete Behörde für Konzes⸗ sionsertheilung sei, suchte Redner ferner an folgendem Bei⸗ spiele nachzuweisen. Die Kuhnheimsche chemische Fabrik habe bei ihrer Begründung weit ab von bewohnten Stadttheilen gelegen, sei aber jetzt von Wohngebäuden umgeben. Der Be⸗ sitzer sei geneigt, die Fabrik eingehen zu lassen, suche sich aber eine möglichst günstige Verwendung des Terrains zu sichern.

zwei⸗

—— 2 ——

Wenn jetzt der Vesitzer mit einem neuen Konzessionsgesuch an

den Stadtausschuß käme, würde der letztere wohl ganz unpar⸗

teiisch in dieser Frage entscheiden können, oder würde derselbe nicht vielmehr sehr große Neigung haben, das Interesse der

Stadt zu berücksichtigen? . ; Der Abg. Zelle erklärte, die Behauptung, daß die Inter⸗

getreten sei. a ; 7 beweise für die Mängel der Institution gar nichts, so vergesse

essen des Polizei⸗Präsidiums und des Magistrats von Berlin

verschieden seien, müsse er auf Beide Behörden hätten im Gegentheil das gemeinsame Inter—

das Entschiedenste bestreiten.

esse, der Stadt auf wirthschastlichem und politischem Gebiete,

soweit es in ihren Kräften stehe, möglichst zu fördern. Regierung werde daher die Berliner Kommunalbehörde ganz genau so als Präsidium. Er glaube, daß der Berliner Magistrat und das Polizei⸗Präsidium eminent übereinstimmende Interessen hätten

* Vile

ihre Lokalbehörde ansehen, wie das Polizei⸗

und daß ein künstlich konstruirter Unterschied nicht auf irgend

habe. des Berliner für Verlin sei. Der

welche Sympathien wies Redner auf Grafen Eulenburg von Madai, nach frage allein nicht

zu rechnen ein Reskript an den welchem maßgebend

früheren

die Fall,

Bedürfniß⸗ den der

Zum Veweise ver⸗ ren Ministers Polizei⸗Präside ten

dringlich vorgestellt habe, mit dem Bemerken, daß er sich binnen

Abg. von Heppe aus der Thätigkeit des Stadtausschusses

über eine Schankkonzession in der Fürbringerstraße beigebracht

habe, und der in Berlin das allerpeinlichste Aufsehen erregt habe, beruhe auf einem Versehen, aber nicht auf der verwerf⸗ lichen Insinuation des Abg. von Heppe, daß die Interessenten

„die nöthigen Wege“ gegangen seien. le die Einwohnerschast denken, wenn in diesem Hause eine solche Anklage gegen einen öffentlichen Gerichtshof geschleudert

Wag solle die Berliner

werde? Zugleich im Namen der Mitglieder des Stadtausschusses

frage er den Abg. von Heppe, was er mit den Worten, „die

Bewerber seien die nöthigen Wege gegangen“, gemeint habe. 3

Der Abg.

von Herype habe sodann behauptet, daß in der

städtischen Verwaltung die Privatinteressen der Hausbesitzer

ausschlaggebend seien. Der Abg. von Heppe komme damit,

nachdem er vorher von den Sparpfennigen der armen Leute gesprechen, zu einer Anklage gegen die Besitzenden eine

Taktik, wie er (Redner) sie häufig in jenen Versammlungen die jetzt nicht mehr zulässig seien, gefunden habe. Zum Be⸗ weise habe sich der Vorredner auf die Stellung der städtischen Vertretung einzelnen Polizeiverordnungen gegenüber be zogen, u. A. bezüglich der Vaupolizeiverordnung. Was der Abg. von Heppe indessen mit der letzt⸗ gedachten Bezugnahme beweisen wolle, nicht. Wenn die Stadt mildere Bestimmungen den Neubau einführen wolle, dann schafften sich doch die

Hausbesitzer damit Konkurrenten; das Interesse der Haus⸗!

solche Auffassung auch aus seinem Munde zu hören.

besitzer würde doch Erschwerungen in der Anlage von Neu⸗

bauten erheischen. Bezüglich der Schlafstellen verordnung habe sich die Stadt lediglich von dem Interesse der kleinen Leute leiten lassen, und zwar unter Zustimmung des Polizei— Präsidiums, das in der Folge die schärferen Bestimmungen selbst fallen gelassen habe. habe die Stadt lediglich technische Gründe geltend gemacht und in Zweifel gezogen, ob die Beseitigung der Ofenklappen

wirklich die Gefahr für Leben und Gesundheit aufhebe? Wie J 1. Oktober 1877 bis ebenda 1878 habe Berlin 7836 Subhasta⸗

stehe es übrigens mit dem Berliner Hausbesitzer?

tionen gehabt, im nächsten Jahre 688, 1879 80 583. Leer⸗ stehende Wohnungen habe es am 1. April 1878 20 392, 1879 20 773, 1880 19 967 gegeben. Die Gesammthypothekenbelastung Berlins habe sich am 1 Oktober 1880 auf 2 Milliarden 64 Millionen Mark beziffert, denen ein Fenerkassenwerth von nur 1 Milliarde 958 Millionen , Der angeblich ungebührlichen Berücksichtigung der Hausbesitzerinteressen gegenüber weise er auf die Ausgaben hin, welche die Stadt jährlich für öffentliche Park- und Gartenanlagen aufwende; sie betrügen zwischen

300 000 und 600 000 , er weise darauf hin, daß Berlin zu den wenigen Städten in Preußen gehöre, von denen kein Schulgeld erhoben werde, der diesbezügliche Etat weise dafür 4 600 000 S6

aus. Wie endlich der Vorredner die Aeußerung rechtfertigen wolle, daß die Berliner Verwaltung nicht aufbaue, sondern

nur einreiße, verstehe er nicht. Erwäge man doch, daß

Berlin, um aufzubauen, 42 Millionen jährlich brauche, daß

es seinen Verpflichtungen dem Staate gegenüber in einer Weise, wie keine zweite Stadt, nachkomme. Nur ein Beispiel, das dem Hause beweisen werde, wie schnell Berlin aufzubauen vermöge: Im vorigen Juli habe der Magistrat der Stadt— verordnetenversammlung einen Antrag auf Bewilligung von 21 000 υ zu Schmuckanlagen auf dem Pariser Platze vor— gelegt. In der Versammlung habe damals ein einziger Redner zu dieser Angelegenheit gesprochen, um die Verwerfung zu empfehlen; derselbe sei aber sofort verstummt, als er gehört habe, der Kaiser wünsche die Anlage. Schon im Herbste habe der erste Bewohner Berlins sich an der Anlage erfreuen können.

Der man soeben von Berlin gehört habe, wolle er nicht näher ein— gehen. Er freue sich, daß man in Berlin sich immer mehr der eigentlich zustehenden Aufgaben bewußt werde. Aus dem Um— stande, daß er sich nach Möglichkeit bemüht habe, die Verhält— nisse Berlins kennen zu lernen, werde man doch schwerlich einen Angriff herleiten können. ihm der Abg. Zelle insinuire, habe er, wie der stenographische Bericht ausweisen werde, der Berliner Stadtverwaltung niemals gemacht. Aus den vielen Gründen, die er bei der früheren Verhandlung gegen den Stadtausschuß angeführt habe, habe der Vorredner einen einzigen . herausgegriffen und diesen zu widerlegen ver— ucht.

batte wieder eine Rolle spielen würde. In seiner Widerlegung sei dem Vorredner leider das Unglück passirt, daß derselbe gerade die wichtigste Thatsache, auf die sein (des Redners) Angriff basirt sei, gänzlich übersehen und mit Stillschweigen übergangen habe. Bei der Entscheidung über die Konzessio—

nirung einer Schankwirthschaft in der Fürbringerstraße sei es habe, Mittheilungen machen möchte. Drei- und viermal würde

ihm weniger darauf angekommen, daß innerhalb dreier Viertel⸗

stunden der Stadtausschuß gegen zwei Bewerber seinen Beschluß in entgegengesetzter Weise motivirt habe, sondern darauf, daß

derselbe Bewerber, dem die Konzession vier Wochen vorher ab

geschlagen sei, diese Konzession vier Wochen später erhalten habe, ohne daß in den Verhältnissen irgend eine Aenderung ein Wenn man ihm sage, ein einzelner solcher Fall

man, daß er ausdrücklich hinzugefügt habe, dieser Fall sei nur ein Typus für hundert ähnliche Fälle, die er binnen wenigen

Tagen aus den Akten des Stadtausschusses beizubringen bereit

sei, um die Ungleichmäßigkeit der Jurisdiktion zu beweisen.

er an die Divergenz der beiden nur durch einen Zeit raum von vier Wochen geschiedenen Entscheidungen in der selben Sache die Bemerkung geknüpft habe: „Welche Einflüsse dabei geltend gewesen seien, ergäben die Alten nicht“ so habe er dadurch nur ausdrücken wollen, daß ihm eine solche Wandelung in den Ansichten unerklärlich sei. Er stelle sich die Sache so vor, daß der Bewerber, nachdem sein Gesuch um Konzessionirung abgelehnt worden sei, den Vorsitzenden oder irgend ein Mitglied des Stadtaugschusses persönlich aufgesucht und demselben die Angelegenheit noch einmal

Wenn

Kurzem noch einmal bewerben werde. Darauf hin möge man dann das Gesuch bewilligt haben. Ob es so gewesen, wisse er natürlich nicht, aber das sei es, was er mit jener Aeußerung, die so viel Anstoß erregt habe, habe sagen wollen. Was endlich seine Aeußerung von dem „Einreißen“ und „Auf⸗ bauen“ betreffe, so sollte sich dieselbe nicht auf Kom munalangelegenheiten, sondern auf politische Dinge und solche, die damit zusammenhingen oder künstlich in Zusammenhang gebracht würden, beziehen. Nicht allein im Abgeordnetenhause sei die Stadt Berlin ausschließlich durch Mitglieder der Fortschrittspartei vertreten, sondern der Geist dieser Partei sei auch in der ganzen städtischen Verwaltung der herrschende. Daß die Fortschrittspartei im Gegensatz zu anderen Parteien ihre Größe in der Negation suche, sei in diesem Hause so ost ausgesprochen worden, daß die Fortschrittepartei sich gewiß nicht wundern könne, eine Daß die Fortschrittspartei ihrerseits diese Ansicht bestreite, sinde

er natürlich, es sei derselben aber bis jetzt nicht gelungen,

verstehe er für

diese Ansicht zu widerlegen. Gerade der Antrag, den der Abg.

Hänel dieser Vorlage entgegengestellt habe, beweise am besten,

daß der Fortschrittsvartei am Aufbau Nichts gelegen sei, oder wolle man auch diesen Antrag etwa als eine positive Leistung hinstellen? Er wiederhole, daß der Geist der Fortschritts⸗ partei in der Berliner Stadtverwaltung der herrschende, und daß dieser Geist der der Negation sei.

In der Ofenklappen⸗Angelegenheit

Abg. von Heppe erklärte, auf den Panegyrikus, den

Den Vorwurf der Langsamkeit, den

Nach der unliebenswürdigen Art, in welcher dieser Punkt in der Presse gegen ihn behandelt worden sei, habe er darauf gefaßt sein können, daß derselbe in der heutigen De-

Der Abg. Dirichlet bemerkte, die letzten Worte des Vor⸗ redners gipfelten darin, daß überall, wo die Fortschrittspartei in Selbstverwaltungsbehörden thätig sei, eine gedeihliche Ent⸗ wickelung der Institution nicht zu erwarten sei. Damit sei die Sache für ihn jedenfalls aus der spezifisch Berlinischen 83 . ö . c r 2

Sphäre herausgehoben, und die Auffassung, welche der Vor— redner hier zur Geltung gebracht habe, sei eine so charakte⸗ ristische für ihn und seine Partei, daß es wünschenswerth sei, sie recht genau zu fixiren und sie ins Detail zu verfolgen. Er erinnere zunächst an einen Aus— spruch des Ministers des Innern in der gestrigen Debatte, welcher dringend davor gewarnt habe, politische Gesichtspunkte in die Selbstverwaltungskörper hineinzutragen. Bei dem Abg. von Heppe habe er den entschiedenen Eindruck, daß der⸗ selbe diesen Intensionen nicht entspreche. Was heiße das, Behörden und Spruchrichter, welche den Eid der Unparteilich— keit geleistet hätten, von vornherein als ungeeignet zu be— trachlen, wenn sie einer bestimmten politischen Parteirichtung angehörten? Das sei das Krasseste, was in dieser Beziehung bis jetzt gesagt worden sei, er werde seiner Zeit darauf zu exeniplifiziren wissen. Der Abg. von Meyer habe seine Partei neulich aufgefordert, seine Partei möchte sich der Bureaukratie weniger feindlich gegenüberstellen, seine Partei, die wie Franktireurs in der Verwaltung sei, sellte sich nicht die Zähne ausbeißen, an dem disziplinirten Corps der Bureaukratie, das würde seiner Partei schlecht bekommen. Wie solle aber die Fortschrittspartei es denn möglich machen, in ein einigermaßen freundliches Verhältniß zu einer Bureau— kratie zu treten, welche von Anschauungen ausgehe, wie man sie eben gehört habe. Da sei ein friedliches Arbeiten ahsolut unmöglich. So lange die Herren von der rechten Seite dieses Hauses von der Ueberzeugung ausgingen, daß man konser⸗ vativ sein müsse, um im öffentlichen Leben gedeihlich zu wirken, um als Spruchbeamter seine Schuldigkeit zu thun, da sei für jeden nicht hochkonservativen Mann überhaupt kein Platz in der Staatsverwaltung und öffentlichen Thätigkeit. Er bedaure das um so mehr, als er und seine politischen Freunde im Osten gerade in einer Ausdeh— nung der Selbstverwaltung ein Mittel sehen würden, um ein friedliches Nebeneinanderleben der Parteien anzubahnen. Wenn die rechte Seite dieses Hauses die Thätigkeit der Fort— schrittspartei nach dieser Richtung unmöglich mache, so trage sie jedenfalls die Verantwortung dafür. Was solle das heißen, wenn von einem Gericht gesagt werde, wie dort der alte Rechtsgrundsatz gehandhabt werde: was dem einen recht sei, sei dem anderen billig. Könne man wohl einen stärkeren Vorwurf der Parteilichkeit erheben? Nun habe der Abg. von Heppe ferner gesagt, er würde sich nicht irre machen lassen, hier als Volksvertreter seine Schuldigkeit zu thun und seine Meinung auszusprechen. Er (Redner) werde indeß der Letzte sein, der dem Abg. von Heppe in dieser Beziehung Vorwürfe mache. Der Abg. von Heppe habe aber seine Ausfüh— rungen damit begonnen, daß er gesagt habe, ihm in seiner amtlichen Eigenschaft stehe folgendes Material zu Gebote aus den Akten. Der Abg. von Heppe sei ein geschulter Beamter, derselbe sei ein konservativer Beamter und er (Redner) gehöre zu der destruktiven Fortschrittspartei und sei Laie, aber die Versicherung könne er demselben geben, er würde sich drei und viermal besinnen, ehe er aus der Kenntniß, die er aus den landräthlichen Akten als Kreisdeputirter gewonnen

er sich besinnen, er würde das als Mißbrauch der ihm anver— trauten Stellung ansehen.

8. 101 wurde darauf nach dem Beschlusse der zweiten Lesung angenommen, ebenso die übrigen Paragraphen dieses

Titels.

Die Titel XV. (Handelskammern §5. 122 125), Titel XVI. (Feuerversicherungsangelegenheiten 88. 126— 128), und Titel X VII. (Hülfskassen 88. 139 und 130) wurden ohne Debatte unverändert nach der 2. Lesung angenommen. Zum Titel XVIII. (Baupolizei) §. 133, welcher lautet:

Soweit nicht der zur Ertheilung des Baukonsenses iständigen Behörde durch die Baupolizeiordnungen die Ermächtigung ertheilt ist, Ausnabmen von den baupolizeilichen Vorschriften zu bewilligen, beschließt der Kreigausschuß, in Stadtkreisen und in Stadten mit mehr als 10000 Einwohnern der Bezirkgrath über Anträge auf Genehmigung einer Abweichung von den baupolizeilichen Vorschriften. hatte der Abg. von Meyer (Arnswalde) folgenden Antrag eingebracht: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: 33 in der Fassung der Regierungs oorlag So weit nicht der Ortepolijeibebörde dure ordnungen die Ermächtigung ertbeilt ist, Ausnabmen voltzeilichen Verschriften zu bewilligen, beschließt der La Stabtkreisen und in Städten mit mebr als 19000 Einoh der Re ierungepräsident über Anträge auf Genehmigu weichung von den baupolijeilichen Vorschriften.

Nachdem der Abg. von Meyer (Arnswalde) seinen Antrag

befürwortet hatte, und derselbe auch von Seiten der Regie

rung empfohlen, vom Abg. Dr. Hänel aber entschieden be⸗

kämpft war, wurde derselbe vom Hause abgelehnt, und 5. 133 nach der Fassung der 2. Lesung angenommen, ebenso ohne Debatte der Rest des Titel.

Titel XIX. (Dismembrations⸗ und Ansiedelungssachen, S5. 135— 137), Titel XX. (Enteignungesachen 88. 138— 141). Titel XXI. (Personenstand und Staateangehörigkeit 8. 142 und §. 143), und Titel XXII. (Steuerangelegenheiten 5. 144) wurden ohne Debatte nach dem Beschlusse der zweiten Lesung vom Hause angenommen.

Ju Titel XXIII. (Ergänzende Uebergang und Schluß⸗ bestinimungen) §. 150, welcher nach der zweiten Lesung

lautet:

Maßgebend für die Berechnung der Einwohnerzahl Start ist in Betriff der Bestimmun gen dirses Gesetzeg die die jedesmalige letzte Vollejäblung ermittelte Zahl der orte— wesenden Cixvilberölferung: r hatte der Abg. Born folgenden Antrag eingebracht: Das Haug der Abgeordneten wolle beschließen; Im F. 150 am Schlusse statt des Wortes ‚Civilberol kerung“ zu seßen: ‚Berölkerung“.

Nachdem der Abg. Vorn seinen Antrag befürwoitet hatte,