Ia serale fär den Deutschen Retcg⸗ und Königl. Preuß. Staatz · Anzeiger und das Centre l- Handelz; register nimmt an! die Königliche Expedition der Aentschen Reichs Anzeigers und Königlich Rrenßischen Staats- Anzeiger:
* Berlin, 8. J. Dlhelm-S:raße Sir. Bz. *
— ö
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Fööniglich Prenßischen Sfagts⸗-Auzeig * 23.
a r —— — — — — —
Aichtamt liches
Preußen. Berlin, 27. Januar. (46.) Sitzung trat das Haus die erste Berathung
Deffentlicher Anzeiger.
1. Steckbriefe und Untersuchungs- Sachen.
2. Sa bhastaticnan, Aufgebote, Vorladangen n. dergl.
3. Torkãafe, Verpachtengez, Submissionen eto.
4. Verlossuag, Amortisatisn, Zinszahlung 2. 8. w. von offentlichen Papieren.
Juseraꝛe vebmen an die Aunoncen⸗Grpeditionea der
Invalidendand ! Rudel Mosse, daasenfteĩꝝ
A Bogler, G. L. Dan e à C., G. Schlotze,
BDüt: ner & Winter, sowie alle übrigen aragereꝝ Annoneeu⸗Sꝛreana.
. A
5. Industrielle Etablissementea, Fabriken und Grosshandel.
G. Verschiedene Bekanntra achungsa.
I. Literarische Anzeigen.
S. Theater- Anzeigen. In der Börsen-
9. Familien- Nachrichto a. beilage.
12431] Oeffentliche Bekanntmachung.
Durch rechte kräftiges Urtheil der II. C vilkammer des Königlichen Landgerichts zu Coblenz vom 6 . k den zu Brohl
Die amp. 8 Nr. S3 kiesigen tädtischen Grund abtun Gbelenten Stto Semwald Krausche, Fäfer, buchs für . & irn. ö. 6 ge. hie. und, Serttud, geb. Klee. bestandene eheliche Güter= i , n nnn, gemeinschaft für aufgelöst erklärt worden.
i) ein Hauz an dem neuen Markte, hat an Cobleuz, den 19. Jaruar 1881.
Berlin, Donnerstag den 27. Januar
— — — —— — — — 4 —
An⸗
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. I2436
Sted brief. Gegen den unten beschriebenen Hausdiener Caspar Schwab aus Kloster heiden. fel o, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft! wegen Münzverhrechens verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Justiz Gefängniß zu Frankfurt a / M. abzuliefern. Frankfurt a. / H;. den 26. Januar 1881. Der Untersuchungsrichter
gewesen aber die äußerste
3Zwangshersteigerung
und
Aufgebot.
wäre. Dazu gehöre spannung aller Krafte, und wie sehr diese Anspan— nung wirke, könne man täglich lesen in den An— zeigen der großen Zahl von Todesfällen, die in dem Klerus stattfänden und die nicht vorgekommen wären, wenn diese An— spannung nicht eingetreten wäre. Der §. 5 und seine Motivi⸗ rung gebe auch Zeugniß dafür, daß Regierung wie Landtag
Gesetz zu geben in so schwerer Zeit sich entschließen könne. Wolle man aber den Antrag ablehnen, nun, so habe man auch die Folgen zu tragen. Er sehe von der Schilderung derselben jetzt ab, weil er in diesem Augenblicke nicht des Streites, sondern des Friedens wegen spreche, dessen Alle so dringend bedürftig seien.
Hierauf ergriff der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegen⸗
Wochen⸗Ausweise der dentschen Settelbanken.
C ebersiekz s der
Sächsischen Kanz. zal HPbresden
In der gestrigen der Abgeordneten in des gestern mitgetheilten Antrages des Abg. Dr. Windthorst auf Annahme des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Straffreiheit des Sa⸗
(2424
Der
82
kei dem Königlichen Landgerichte. Dr. Fabricius. Beschreibung;: Alter: 32 Jahre, Größe: 1371 m, Statur: mittel, Haare: dunkelblond, Stirn: feei, Bart: blonder Schnurrbart, Augenbrauen: blond, Augen: blaugrau, Nase: lang, Zähne: vollständig, Gesicht: lang und voll, Gesichts farbe: gefund, Sprache: bayr. Dialekt.
3 1987
. Bekanntmachung. Ver
Ir fanterie⸗Reservist, Bediente
Amerika beurlaubt gewesen, wird beschuldiat:
als beurlaubter Reservist ohne Erlaubniß aus⸗
gewandert zu sein,
— Ucbertretung nach 5§. 360 3 Strafgesetz⸗
buchs. — Derselbe wird auf Anordnung Ammisagerichts hierselbst auf den 7. März 1881, Vormittags 11 Uhr,
vor das Königliche Schöffengericht zu Hoya zur
Hauptverhandlung geladen.
Auch bei unentschuldigtem Ausbleiben des An— geklagten wird zur Hauptverhandlung geschritten und der Angeklagte auf Grund der im S§. 472 der Erklärung ver⸗
StrafprozeßOrdnurg bezeichneten urtheilt werden. Hoya, den 21. Dezember 1880. Schellack, Sekretär, Gerichtsschreiber Kgl. Amtsgerichts.
SBubbhastatignen, Aufgebote, Bor⸗ ladungen und dergl.
246] Oenentliche Zustellung.
Der Käsemacher M. Baumert in Sniecigka, veir⸗ treten durch den Rechtsanwalt Schalz in Kosten, klagt gegen den Käsemacher August
im Wechselprozeß aus dem Wechsel vom
tember 1880 mit dem Antrage: Verklagten konenpflichtig zur Zablung 150 ½ nebst 6 Prozent Zinsen seit dem 10.
für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Verklagten zur Verbandlung des Rechte streites Koften zu dem am ; 2. März d. J. Vormittags 10) Uhr, im neuen Gerichtsgebäude, Zimmer Nr. 6, anstehen⸗ den Verhandlangstermine.
Zum Zw cke der öffentlichen Zustellung wird die⸗
ser Aufzug der Klage bekannt gemacht. Kosten, den 21. Januar 1881. Der Gerichtsschresber des Königl. Amtsgerichte. Frankowski.
2443 Geschehen Amtegericht Freiburg 11. den 26. Nov mber 1880, in öffentlicher Siung. Gegenwärtig: Amtsrichter Brockmann, Referendar von Wehrs. In Sachen, betr. das Tufgebott verfahren bezüglich einer Hypo— tbek des Kaufmanns G. E. von Korstel in Frei⸗ burg (Besiz nachfolger: Kaufmann Schwedthelm in
Freiburg) ju Gunsten der Erben der Witswe des
weil. Johann Beckmann zu Esch,
sowie einer Hypothek des Schneiders Pet. Nie Datede zu Hollerteich zu Gunsten des Hautmannt Diedrich Beckmann zu Schöneworth.
In dem auf deute anberaumten Aufgeborttermine
waren erschienen:
1) die Ebefrau des früheren Schneiderk, jetzigen Gastwirtbes Peter Nicola ns Hatecke, Anna Elise, geb. Hasselbusch, zu Hollerdeich, für ihren Ebemann, der Grundkbesitzer Eduard Schmoldt zu Neuen— steden, als früherer Vormund des abwesenden Glaus Beckmann aus Esch, der Aktnar a. D. Jecrden ju Neuensteden, für den genannten Claus Bedmann (mit dem Ve- merken, daß der Aufenthalteort desselben jetzt bekannt sei und zugleich Vollmacht überreichend, Bezugnebmend auf die betr. Vormundschafts⸗ alten), zugleich für die Ebefrauen Walsen,
und beantragten in Gemäßbeit des Aufgebotes rom
24 Juli 1880 das besügliche Ant schlußurtbeil ju er= gedachten ÜUrfunten für krafis,z erklärt worden.
lassen, da Anmeldungen nicht erfol zt seien. Vorg lesen, gene bmigt ist, nachdem die beüglihen Dokumente zu den Akten eingegangen waren, und Anmeldu gen der hier sra)⸗ lichen Art nicht erfolgt sind, folgendes Aus schlußurtheil trlassen: Nachdem trotz des Aufgeboteg vem 24. Juli 1880 ch Niemand als Inhaber ufgebote ad 1 näber beieichneten Urkunden gemeb det bat, und Niemand an den in dem gedachten Aufaebote ad 2 neher bejeichneten Hypotheken An- srrüche und Richte angemeldet bat, so wird dem gedachten Ausgebote gemäß ad 1 die Urkunde binsichtlich des sich nicht ae meldet kabenden Inhaber damit für ungültig und wirkung les erklärt (mortisicirt), ad 2 die Hrpotbeken damit far rollständig er⸗ loschen erflärt. Eröffnet. Zur Beglaubigung: geJ Brockmann. v. Wehr. Veroffeatlicht: Lührs, Gerichte schre ber Königl. Amtegerichte Freiburg i. H.
. 1 Johann Christian Brüning, geboren am 29. Juni 1845 zu
Hassel, Kreis Hoha, bis ult. März 1879 nach
des Königlichen
vor das Königliche Amtsgericht zu
der in dem gedachten
Schaettin, früher in Oborzpsk, jetzt unbekannten Aufenthalts,
16. Sep⸗
von
—
24401
.
(2448
dur * Ausschlußurtheil alle
Reagistrators a. D. Tischlermeister Emil Wede in Lindau i. Anb. nicht
des Königlichen Landgerichte anf den 81. März 1881, anberaumt.
sodann noch ein Haus an derselben Straße, 2) ein Haus am neuen Markte — bislang Comp. 8 Nr. 54 registrirt —, 3) ein Haus an der Loot⸗Venne — bislang Comp. 7 Nr. 26 registrirt — . sollen auf Antrag des Kaufmanns Alb. Fegter hie—⸗ selbst, als Vormundes der minderjährigen Kinder des weiland Kaufmanns J. R. Fegter hieselbst, unter den auf der Gerichtsschreiberei ausliegenden Bedingungen am Mittwoch, den 16. März d. J., 11 Uhr Vormittags, am Gerichte öffenttich meistbietend verkauft werden. Alle, welche an den Gegenständen der Zwangs— versteigerung Eigenthums⸗, Näher, lehnrechtliche, fideikommissarische, Plfand ! und andere dingliche Rechte, ins besondere auch Servituten und Real—⸗ berechtigungen haben, werden aufgesordert, dieselben bei Meidung ihres Verlustes gegenüber dem neuen Erwerber im obigen Termine anzumelden. Emden, den 27. Januar 1881. Königliches Amtsgericht. III. Thomsen.
Aufgebot.
(2439)
Johann Fr. Harms zu Fahne gehörigen: Tom. 19 Vol. 1 Nr. 69 Fag. 545 k I d / Auricher Grundbuchs registrirten Immobilien im Wege der Zwangtversteigerung in dem auf Freitag, den 1. April 1881,
8 ; . : Realberechtigungen zu haben vermeinen, w uf⸗ Januar 1881 zu verurtheilen und das Urtheil chtigungen zu, haben vz; meinen, werden auf
mine an umelden, widrigenfalls für den fich nicht
zur Last gelegt.
Morgens 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Ter— mine verkauft werden. Alle, welche daran Eigenthums⸗, Näber⸗«, lehn⸗ rechtliche, fideikommissarische, Pfand! und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und
gefordert, solche Rechte spätestens im obigen Ter
Meldenden das Recht im Verhältniß zum neuen Er— werber verloren geht. Anrich, 20. Januar 1851. Königliches Amtsgericht. III. gez. Lindemann. Beglaubigt: Richers, Assistent, c. Gerichtsschreiber. Auszug. In Sacen der zu Cöln wohnenden Ehefrau des Meubel⸗ fabrikanten Wilbelm Hansen, geb. Angela Krüll, ohne Gewerbe, Klägerin, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Gaul, gegen ihren genannten Ebemann Wilhelm Hansen, Meubelfabrikant in Cöln. Beklagten, ohne Anwalt, bat das hiesige Königliche Landgericht, II. Civil kammer, durch Urtbeil vom 22. Dezember 1880 die zwischen den Parteien bestande ge Gütergemeinschaft ür aufgelöst erklärt, an deren Stelle vollige Guter trennung ausgesprochen, die Parteien zum Zwecke der Auseinandersetzung vor den Notar Bessenich zu Cöln verwiesen und dem Bellagten die Kosten Cöln, den 20. Januar 1881. F. Gaul, Rechteanwalt. Veröffentlicht: Cöln, den 25. Januar 1881. Breuer, Gerichteschreiber des Königlichen Laadgerichts.
Bekanntmachung.
Im Aufgebotetermine vom beutigen Tage sind dem Aufgebote vom 8. Jul! v. Ja. zuwider an die Schuld und Pfandver⸗ schreibung d. d. Zerbst, den 9. 30. Sextember 1867 uber 715 Æ in Verbindung mit der Cession d. d. Zerbst, den 24. 25. Februar 1868, Forderung des Karl Riensch in Zerbst an den
angemeldeten Rechte für verloren gegangen und die
Zerbst, den 24. Januar 1851. Oerjogl Anbalt. Amtegericht. gej. Mayländer. Aus gefertigt: Steinmüller, Bureau. Assistent, Gerichte schreiber i. V.
l2u32
Oeffentliche Bekanntmachung.
Die Ebeftau des Jaufmanns Moritz August Schurp, Marija Anna Arntoineste, geb. Queckenberg, obne Gewerbe, ju Niederbreisig, vertreten durch den Rechtsanwalt Justiz Rath Feschel, klagt gegen 1 ibren genannten Gbemann, 2) Jobann Welter, Jau 'mann zu Niederbreisig, al? Verwalter der Konkurtmasse des genannten August Schurr, auf Gütertrennung, und ist zur mündlichen Verband lung des Rechttzstreits vor der II. Civilkammer u Goblenz Termin Vormiitaßg 9 Uhr
Januar 1881.
Stroh,
Coblenz, den 22
Pertinenzien ein Haus an der Look⸗Venne,
; ; Stroh, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. (24421 Amtsgericht Hamburg.
Der Fabrikant Eduard Yaper in Königstein im Taunus, vertreten durch den hiesigen Rechtsanwalt Dr. A. Wolffson, hat das Aufgebot beantragt zur des ron W. Kiesel in Berlin auf W. L. Staake in Hamburg ausgestellten Wechfels über 309 M per 10. Okiober 1880, und Tes von in Hamburg 80 8 per
Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spä—⸗
Kraftlot erklärung
W. Kiesel in Berlin auf C. Abrens autge stellten Wecksels über 280 M, i. Norember 1880.
testens in dem auf Sonnabend, den 29. Oltober 1881,
von dem unterzeichneten
Auf Antrag der Kaufleute Mever Sternberg und Simon Jakob Hoffmann zu Aurich sollen die dem
Ver mittag; 10 Uhr,
erklärung der Urkunden erfolgen wird. Hamburg, den 24. Januar 1881. Das Amisgericht Hamburg. Civilabtheisung V. Zur Beglaubigung: Rom berg, Gerichts ⸗Sekretar.
2446 Im Namen des Königs! In Sachen, betreffend das Aufgebot einer Hrpo— theken⸗ Urkunde über 30 Thaler Elternerbe erkennt
den Amttrichter Zimmermann für Recht:
Die aus einer beglaubigten Abschrift eines Erb— rezesses vom 26. Arril 1856 und Hppothekenbun 6 auszug bestehende Urkunde über 360 Thaler Eltern erbe der Johanne Louise Gärtner, abgetreten laut Cessien vom 28. Juni 1856 an den Schichtmeister Wilbelm Eisengarten, ftüber in Eisleben, jetzt in Gödewitz, eingetragen im Grundbuch von Wolférode, Band III. Fag. 447, wird für kraftlos erklärt. — Die Kosten werden den Antragstellern auferlegt.
Eisleben, den 21. Januar 1881.
Königliches Amtsgericht. V. 124371 Im Namen des Königs!
In Sachen, betreffend das Aufgebot des über die Hypothekenpost ad 600 Thaler, eingetragen im Grundbuch der Häuser ven Rathenow Bard III. Blatt 23 Abtheisung Nr. 6, gebildeten Dokuments
15. Januar 1881 nach stattgehabtem Aufgebot das Ausschlußurtheil erlassen, daß das rorgedachte Dokument für kraftlos zu erklären und dem Antragsteller Kaepernick die Koften aufzuerlegen. Von Rechts Wegen. Nathenow, den 15. Januar 12381. Königliches Amtsgericht. J. 2438 Auf, den Antrag des Täpfermelsters Heinrich Friedrich Theodor Bewig bierselbst ist in der Ee— richte sitzung am 20. d. Mts erkannt worden: Die gerichtliche Obligation vom 18. Auguft 1864,
legenen Hauses und Hofes sammt dahinter gelegenem Garten, dem Nr. 27 M. Altfelde gelegenen, 1 Morgen 91,26 Rutben lenden Abfindung plane und übrigem Zubebör dem Dr. med. Heinr. Bubler zu Zürich 1000 Thlr. schuldet, wird ür kraftlos erklärt und die Hypothek gelöscht werder. Braunschweig, den 21. Januar 1851. Herzogliches Amtegericht. 1X. L. Rabert.
2440
tbal, jetzt u Cöin wobnenden Magdalena, ceborne Stieber, Ebeftau von Heinrich Welter, Klägerin, Regen den genannten, fꝛiüher zu Baventhal, jetzt zu Coöln webnenden früberen Restauratenr, jetzt ge⸗ schältlgsen Heinrich Welter, Bellagten, bat die zweite Civilkammer dee biesigen Königlichen Land⸗ gerichts durch nunmehr rächtekräftiges Urtbeil rom 22. Dejember 1880 die jwischen der Klägerin und ibtem beklagten Ebemanne bestebende eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt, an deren Stelle völlige Gütertrennung ausgesprochen, und den Königlichen Notar Graffweg zu Cöln mit der Liqul— dation und Auseinanderstzung beauftragt. Cöln, den 21. Januar 15681.
Grommes,
Rechte anwalt.
Verõffentlicht:
Cööln, den 25. Januar 1851. ; Breuer,
Gerlich teschreiber des Königlichen Landgerichts.
2126
lichen der Rechte anwalt
eingetragen worden.
In die Liste der kei dem unterzeichneten Kuünig— Landgerichte zugelassenen Rechtganmälte ist
Uibert Germann Müller in Leipzig
Leipzig, am 24. Januar 18531. Königliches Landgericht.
Gerichteschreibet des Königlichen Landgerichte.
Deg ner.
mtsgerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos—
das Königliche Amtsgericht V. zu Eis leben durch!
hat das Königliche Amtsgericht . zu Rathenow am
Inbalis welcher der Äntragsteller gegen V.rpfan⸗ dung seines sub Nr. S824 an der Echfernstraße ge
in der dritten Wanne im bal Kassen ˖ Anwei⸗ weisungen. 2E Coupons . ;
Stempel ⸗ u Post⸗
5 n 2 s 435 35 B . ne 2 In Sachen der ohne Geschäft früher zu Baven— Lombard ⸗Conto A.
vertreten durch den unterzeichneten Rechtsanwalt,
arm S3. Jamunr 1ss1. Activa. Coursfahiges deutsches Geld. Æn 17.222929. REeichskassenscheine.. 127,375. Noten anderer deutscher Banken J Sonstige Kassenhestände Wechselbestände Lombardbestände. Effectenbestände . Debitoren und sonstige Activa Bassi va. Eingezshltes Actienkapital . R 1
5 902. 245.
256. 1165 42 126 422 3 56 zsoᷣ 4.145.385 3411 532.
30 M.. 3 1460 365. z6. 254 265. 6658, 424.
3,380 888.
*. X * * . 1 2 * X *
e Banknoten im Umlauf.. Täglich fällige Verbindlich-
wd .)) An Kündigungsfrist gebundens
Verbindlichkeiten Sonstige Passiva.
Dte Bireetigm.
Metallbestand .. Reichskassenscheine. Noten anderer Banken
18150038. 2.465. 88 900.
ᷣ ö. zo 133. = Von im Inlande zahlharen noch nicht fälligen Wech- zeln siud weiter begeben worden S 2410 612. 35.
GSesammt · Fassenbestand. Giro Gonto b. d. Reichsbank 1 Lombardforderungen. . Debitorer Immobilien &
1L 996.373. 106 492. 28.004 930. ; 6, I77, 167. ; 398 322 . 134 082. 3M, 00.
Mobillen
Grundkapital. Reservefonds ; ; enn, 4891 390 Sonstige, täglich fällige Ver⸗ bindlichkeiten —— 273,360. An Kündigungefrist bun- dene Verbindlichkeiten 13 310,922. J , oↄ38, 698. Berbindlichkeiten aus welier begebenen nach dem 22. Ja- nuar fälligen Wechseln Der Directer! Ad. Renken.
g6ö, 582
Dreier, Vroe.
(2430
„Zum ersten April 1881 wird die Stelle eines Chemikers bei dem Königlichen Feuerwerfs-Labo— ratorium in Spandau vakant. Reflektanten wollen sich unter Einreichung von Lebens lauf und Zeug⸗ ö bei der Tirekison des genannten Insftituls melden.
24285
der Ostpreußischen landschaftlichen Darlehnskasse
am 31. Dezember 1880. Aetivn.
Mo 553, 740. 66, 725.
688.
76. 697.
Gold . Courant. marfenfonds
Effekten Conto ö Contocorrent⸗Conto A..
. 500.
4660 698,351. 1,503,939. 576, 310. 397,500.
246 630. 12,016. 1,471,212. 23,000.
S 1,500, 009. 118,619. 147,350. 4183, 110. 412,860. 890.300. 104.217. 600. 314,752. 703,417. 168,461.
Conto pro Direrse Utensilien⸗Conto K Hpypotbeken Vorschuß⸗Conto Wechsel · Conto ..
Capital · Conto Reservefonds⸗Conto. Depositen⸗Conto I.. = d 1 . ö. . Tratten · Conto. . Contocorrent · Conto X.. Lombard ⸗Conto B. Conto pro Diperse ; Contocorrent⸗Cento . Tilgung kassen⸗Contd? ö stönigsberg, den 22. Januar 1851. Der Verwaltungsrath der Ostpreußischen landschaftlichen Darlehnskasse. Boltz.
Redacteur: Riedel. Berlin: Verlag der Erpedition (RK essel.) Druck: W. Glener Vier Beilagen (ein schließlich Börsen· Beilage), außerdem eine Bekanntmachung., ketressend die Niederlegung der im Ctatgjahre
1879,80 durch die Tiigznungssonds eingelbsien Staats schuldendolumen te.
ae 1 va.
J
Uebersicht der Activa und Passiba
kramentspendens und des Messelesens ein. Abg. Dr. Windthorst befürwortete seinen Antrag, welcher eine eminent friedliche Bedeutung habe. Er komme lediglich mit einer Bitte an das Haus, in Pfarreien, welche ganz oder theilweise verwaist seien, Maßregeln zu genehmigen, welche geeignet erschienen, den dringenden Nothständen abzuhelfen. Er begehre keine Aufhebung, keine Verän— derung der Maigesetze; das Ziel, letztere aufzuheben, müsse nebenbei auf einem anderen Wege erstrebt werden. Was er jetzt wolle, sei lediglich durch die Noth geboten, habe einen provisorischen und temporären Charakter und lasse das System der Maigesetze an sich unberührt. Der Antrag verlange für die Spendung der Sakramente und für die Darbringung des heiligen Meßopfers Straffreiheit, derselbe wolle, daß die Geist— lichen, welche nach der Ordnung und Weisung ihrer Kirche die Sakramente spendeten und das heilige Meßopfer dar— brächten, nicht ferner von Polizei und Staatsanwälten behelligt würden. Er verlange nichts mehr, als die einfachen, klaren, für Jedermann verständlichen Worte sagten; er verlange nicht mehr, allerdings aber auch nicht weniger. Die Gesetze, welche in seinem Antrage angezogen seien, hätten, um andere Zwecke zu erreichen, es für zulässig erachtet, die heiligen Hand— lungen, von denen er hier rede, unter Strafe zu stellen. Man habe dadurch einen Zwang ausüben wollen, um die— jenigen Bestimmungen durchzusetzen, welche man anderweit treffen zu müssen geglaubt habe, um den Einfluß des Staats auf die Regelung der kirchlichen Verhältnisse sicher zu stellen oder zu begründen. Man habe seit dem Bestand der Mai— gesetze vor sich eine lange Reihe von Bestrafungen an Geld, an Gefängniß, an Konfinirungen, an Landes verweisungen gegen Personen, deren ganzes Versehen darin bestanden habe, daß sie die heiligen Sakramente gespendet und das heilige Meßopfer dargebracht hätten. Diese Strafbestimmungen undnichts Anderes wünsche er zur Zeit durch seinen Antrag in Beziehung auf die Sakramentsspendung und die Abhaltung des heiligen Meßopfers zu beseitigen. Denn unter allen Umständen sei es unzulässig, eine an sich lobenswerthe Handlung zum Objekt einer Strafbestimmung, zum Thatbestand eines Verbrechens zu stempeln, der demselben innerlich niemals beiwohnen könne. Das Volk begreife nicht, wie es möglich sei, daß Handlungen, an welchen es mit seiner ganzen Seele hänge, welche es mit seiner Ehrfurcht umgebe, mit einem Male dem Strafrichter ver⸗ fallen seien, daß Männer, Greise, die in höchster Achtung ständen, gerade wegen dieser heiligen Funktionen bestraft würden, in den Kerker wandern müßten und dort behandelt würden wie die schlimmsten Verbrecher, blos weil sie diese Handlungen vorge— nommen hätten! Eine derartige Stempelung guter Handlungen zu Verbrechen sei unter allen Umständen an sich unzulässig und es als Mittel zu anderen Zwecken zu gebrauchen, dafür habe die parlamentarische Sprache einen zutreffenden Ausdruck nicht. Ein solches Vorgehen widerstreite den Anforderungen der Gewissens— freiheit, der freien Religionsübung, die ihre erste und unzerstör— bare Basis in dem Naturrecht selbst hätten. Die Aufgabe des irdischen Lebens sei, sich würdig vorzubereiten auf die Ewigkeit, alle anderen Verhältnisse seien äußerlicher, zeitlicher Natur. Die Staatsgewalt und keine andere Gewalt dürfe daher in den freien Gebrauch der Gewissensfreiheit eingreifen, und zu allen Zeiten sei es von den edelsten Geistern aller Nationen an— erkannt, daß die Gewährung der Gewissensfreiheit das erste Zeichen einer civilisirten Nation sei. Was das Naturrecht unumstößlich begründe, sei in dem allgemeinen Kirchenstaats— recht Deutschlands und aller deutschen Staaten festgesetzt wor⸗ den. Das allgemeine Kirchenstaatsrecht aller deutschen Staaten basire auf dem westfälischen Frieden, welcher einen langen, traurigen Kampf deutscher Nation beendet habe, auch das Völkerrecht garantire freie Religionsübung und Gewissens⸗ freiheit. Dazu kämen die feierlichen Zusagen der Fürsten, welche dieselben namentlich bei der Besitzergreisung neuer Landestheile diesbezüglich wiederholt gegeben hätten. Endlich bestehe der Art. 12 der Verfassung zu Recht. Aber wenn man auch von allen diesen formellen Garantien absehen wolle, so müßte doch das geringste Billigkeits⸗ und Rechtsgefühl den traurigen Nothständen gegenüber zur Abhülfe geneigt machen. Es sei also nach keiner Richtung, aus keinem Gesichtspunkte zu rechtfertigen, was bezüglich der heiligsten Mysterien de— christlichen Kirche verordnet sei. Wenn er sich aber darin auch irren sollte, wenn es wirklich zulässig wäre, diese Mysterien unter Strase zu stellen, so würde doch jetzt es unmöglich sein, wenn irgend ein Wohlwollen, irgend ein Rechtsgefühl, irgend eine Billigkeit vorhanden sei, diesen Zustand fortdauern zu lassen, nachdem in einem solchem Maße der Nothstand der katholischen Gemeinden sich gesteigert habe. Er hate als Nach⸗ trag zu seinem Antrag, gleichsam als eine beredte Motivirung desselben, ein Tableau zusammengestellt und dem Hause mit⸗ theilen lassen, aus welchem man entnehme, daß über ein Viertel aller Pfarreien und nahezu ein Viertel aller Geist⸗ lichen seit 1873 mit Tode abgegangen sei. Es bedürfe keines Veweises gegenüber diesen sprechenden Zahlen, daß drei Viertel zum Theil sehr alter Geistlichen nicht leisten konnten, was vier Viertel zu leisten im Stande gewesen seien. Für die vollstandige Richtigkeit dieser Aufstellung könne er nicht bürgen; aus den Ermittelungen aber, die die Regierung selbst habe anstellen lassen, werde sie sich, glaube er, überzeugt haben, daß die Noth eine große sei. Der Minister habe in einem früheren Stadium der Berathung erklärt, daß im Wege des §. 5 des Juigesetzes dem Nothstande abzuhelsen sei. Diese Behauptung könne nicht richtig sein; denn der Wegfall eines
Viertels des Kuratklerus könne nicht durch die übrig bleiben⸗
den ersetzt werden, um so weniger, als die Hülfe der zahl⸗ reichen aufgelösten Genossenschaften jetzt mangele. Er gebe zu, daß der 8. 5 einige Vesserung gebracht habe; es sei möglich, daß in diesem und jenem Drte jetzt dann und wann ein Gottesdienst gehalten werden könne, wo das früher unmöglich
die Noth anerkannt hätten, und der von ihm gestellte Antrag bedeute nichts weiter, als eine schwache Ergänzung des 8. 5 in demselben Sinne und derselben Richtung, in der sich der— selbe bewege. Wenn die im 5§. 5 vorgesehene Abhülfe nicht genüge, dann müsse eine Ergänzung eintreten, und das könne nur durch Geistliche geschehen, die zur Zeit nach der Ansicht der Staatsregierung nicht rite angestellt wor— den seien. Besonders rechne er hierbei natürlich auf die Hülfe derjenigen jungen Priester, welche jetzt theilweise als Haus— lehrer sich ernährten, theils in Bayern und Oesterreich sich befänden. Damit würde zwar einige Noth gelindert, aber eine ausgiebige Seelsorge noch nicht erreicht, umsoweni— ger, als die durch die bisherigen Beiträge fast erschöpsten Gemeinden zum guten Theil nicht im Stande sein würden, die nöthigen Mittel für die Ernährung und Kleidung der Geistlichen aufzubringen. Man wende gegen seinen Antrag ein, derselbe werde die Maigesetzgebung zerstören. Den Herren, die das behaupten, erwidere er: Je deutlicher und geflissent— licher man dies behaupte, desto deutlicher und klarer lege man zu Tage, daß die ganze Maigesetzgebung auf einem un— moralischen Prinzip beruhe. Ein Uunmoralisches Prinzip werde dadurch nicht moralisch, weil es gewisse gesetzgebende Faktoren mit formeller Gesetzeskraft zu bekleiden für gut ge— funden hätten; und weil dieses Prinzip absolut unmoralisch sei, so müsse man sich freuen, wenn ein Antrag, wie dieser, eine solche Gesetzgebung in ihrer vollen Unzulässig— keit dem Hause darlege. Leider werde aber durch sei⸗ nen Antrag die Maigesetzgebung noch nicht zerstört. Die amtlichen Handlungen eines Bischofs, der das Sakrament der Priesterweihe und der Firmenertheilung habe, gehe weit über diese beiden Funktionen hinaus. Durch die Gestattung der— selben würden keineswegs die Bestimmungen der Maigesetze rücksichtlich der Anstellung und der Amtsthätigkeit der Bischöfe und ihrer Vertreter alterirt. Der Pfarrklerus habe außerdem noch ein großes Maß anderer Funktionen, die den maigesetz⸗ lichen Bestimmungen unterworfen blieben. (Redner verlas zum Beweise dessen eine Stelle aus dem Kirchenrecht Richters). Diejenigen Priester, die nach seinem Wunsche straflos die Sakra— mente spenden und das heilige Meßopfer darbringen sollten, ohne maigesetzlich angestellt zu sein, könnten demnach in keiner Weise ein Amt bekommen, auch keine Emolumente oder Stol— gebühren beziehen: sie würden lediglich auf ihre eigenen Mittel und die freiwilligen Gaben der Gemeinden beschränkt sein. Wie man demnach von einer Alterirung der Maigesetz—⸗ gebung durch seinen Antrag sprechen könne, sei ihm unbe— greiflich, unbegreiflicher noch im Munde des Ministers. Die Regierung habe ja im 5. 9 ihrer Maivorlage aus— drücklich die vollständige Suspension aller die Spendung der Sakramente und die Feier der Messe betreffenden Strafbestimmungen in das Ermessen der Ober⸗-Präsidenten gestellt, ein Vorschlag, an den sein Antrag nicht hinanreiche. Man sage, die Katholiken könnten den ganzen Schwierigkeiten ein Ende machen, wenn sie sich entschlössen, die in den Mai⸗ gesetzen vorgeschriebenen Anzeigen zu machen, oder was das— selbe sei, sich den Maigesetzen zu unterwerfen. Glaube man, daß die Katholiken sich allen den schweren Bedräng— nissen ausgesetzt hätten, wenn es für sie so leicht wäre, ihnen aus dem Wege zu gehen? Die Geduld, mit der sie den harten Druck ertrügen, sollte dem Hause zeigen, daß sie tristige Gründe hätten, das Verlangen des Hauses nicht zu erfüllen — ein Verlangen, das nur Aehnlichkeit mit demjenigen eines Menschen zu haben scheine, der ihn übꝛrfalle, indem derselbe ihm auf seine Bitte, ihm das Leben zu lassen, erwidere: „Du kannst es haben, wenn Du selbst diese Dosis Gift nimmst.“ Es sei eines Spekulation auf die Leicht— gläubigkeit, wenn man ihm einfach von dieser leichten Anzeige spreche: nicht um die Anzeige, sondern um die daran sich schließenden Folgen handele es sich. Die Katholiken würden dann keine Geistlichen mit geistlichem Sinne, sondern Geistliche mit weltlichem Sinne haben, für die er und alle seine Glaubensgenossen danken müßten. Die Katholiken würden dann zur Anerkennung des Staatsgerichtshoss und damit der Ueberordnung des Staats über die Kirche genöthigt sein: die Kirche werde damit eine capitis deminutio erleiden, an der sie sicher zu Grunde gehen würde. Ein von der Re⸗ gierung inspirirtes Journal habe erklärt, die Anzeigepflicht sei vom Papste bereits zugestanden, nachher aber wieder zurück⸗ genommen worden. Hätten denn die Inspiratoren dieses Blattes die Verhandlungen des vorigen Jahres, die damals publizirten Depeschen vergessen? Im Laufe der Verhandlungen habe allerdings der Papst dem Erzvischof von Cöln mitgetheilt, daß er in der Frage der Bestätigung der Pfarrer zu Konzessionen bereit sei. Die Regierung habe aber die Verhandlungen ohne Grund und zu Unrecht abgebrochen, und selbstverständlich sei damit auch jene Konzession gefallen. Wenn von einer anderen Seite gesagt werde, die Annahme seines Antrages würde leicht neue Schwierigkeiten zeitigen, so habe er solche beim schärfsten Nachdenken an keinem Punkte finden können. Er glaube, hiermit seinen Antrag genügend erläutert zu haben. Das Haus möge versichert sein, daß man in sehr weiten Kreisen über die katholische Bevölkerung hinaus, auf den beutigen Tag sehen werde. Millionen hätten den dringenden Wunsch, daß durch die Annahme dieses Antrages wenigstens einige Milderungen gegeben würden, damit sich die Zustände bis zur voll⸗ standigen Herstellung des Friedens einigermaßen erträg⸗ lich gestalteten. Er bitte, den Antrag anzunehmen. Der Be⸗ schluß dieses Hauses werde in weiten Kreisen wirken wie die wohlthuende Wärme der Sonne in einer Winterlandschast; derselbe werde die von starkem Frost erkälteten Herzen wieder erwärmen und sie zur vollen herzlichen Eintracht mit allen deutschen Brüdern zurückführen. Der Antrag werde dahin
wirken, daß man den Landesherrn segne, der ein solches Ge⸗
heiten von Puttkamer, wie folgt, das Wort:
Meine Herren! Von dem Augenblicke an, wo der Herr An⸗ tragsteller, dessen einleiende Worte Sie eben gehört haben bei der zweiten Berathung des Staatshanshaltz Etats diefen seinen Antrag ankündigte, hat die öffentliche Besprechung sich mit ganz ungewöhn«⸗ lichem Eifer und Intereffe ihm zugewandt. Man hat eifrig nach den Gründen geforscht, welche die doch gewiß fehr ungewöhnliche Thatsache erklären sollten, daß ein Antrag, der fat wörtlich, jeden- falls dem Sinne nach ganz genau überzinstimmt mit enem Antrage, der vor einem halben Jahr das Haus sehr zingehend beschäftigt hat, welcher damals von der Regierung abgewiesen, von der Gesammiheit des- Hauset, außer der Partei des Antragstellers, ebenfalls zurückgewiesen worden ist, — wie es kommt, daß ein solcher Antrag jetzt nach Verlauf von kaum einem balben Jahre wiederum das Haus be— schäftigen muß.
Meine Herren! Das öffentliche Urtheil, so weit es sich bisher in der Hresse bat aussprechen können, ist, wie der Herr Antragsteller selbst wissen wird, ihm nicht sebr wohlwollend gewesen. Ihm wird das ja wahrscheinlich gleichgültig sein. Jadessen ich glaube, sein bewährter volitischer Scharfblick hätte ihm doch sagen müssen, daß, wenn er es für nöthig hält, jetzt nach so kurzer Zeit das Haus und die Regierung wieder vor eine so schwere Frage zu ftellen, er daun wenigstens verpflichtet gewesen wäre, ganz neue Gesichtspunkte, als diejenigen, die wir damals so ausgiebig kontradiktorisch erörtert baben, hier beizubringen, um seinem Antrag im Hause wie bei der Regierung Boden zu bereiten.
Der Herr Vorredner hat im Eingang seines Vortrages die bündiaste Erklärung abgegeben, daß er lediglich in friedlichster Absicht mit dem Antrage vor das Haus trete, daß dieser Antrag nur dazu dienen soll, den dringendsten Rothständen der kamolischen Seel⸗ sorge Abhülfe zu gewähren. Niemand ist berechtigt, an dem Ernst und die Aufrichtigkeit dieser Erklärung zu zweifeln, und ich meiner— seits ihue es am allerwenigsten. Aber, wenn der Herr Antragsteller hieran einen doppelten Antrag knüpfte, einen an das hahe Haus und einen sehr emphatischen an die Regierung, fo werde ich abzuwarten haben, welchen Eindruck dieser Appell an das hohe Haus machen wird. Was die Regierung betrifft, so wird es erklärlich gefunden werden, daß, nachdem ich vor einem halben Jahre in ausfuhrlichster Erörterung die Gefichtspunkte, und wie ich glaube, mit Erfolg, zu widerlegen versucht habe, die der Herr Abgeordnete zur Begründung seines damaligen Antrages beibrachte, nachdem ich, als er im Voraus seinen Antrag neulich ankündigte, ganz unzwei⸗ deutig die Erklärung abgegeben habe, daß die Regierung auf dem hier bereiteien Boden nicht eintreten könne, mir nicht die Nöshigung auferlegt werden kann, in diesem Augenblicke bei der gegenwärtigen Geschäftslage des Hauseß nochmals in eine erschöpsende Diskussion mit dem Herrn Antragsteller einzugehen. Ich werde erwarten, ob das Haus, was ich nicht voraussetze, in zweiter Lesung den Antrag etwa sich zu eigen macht; follte das der Fau sein, dann, meine Herren, werde ich Gelegenheit haven, in die meritorische Behand⸗ lung aller der Gesichtspunkte einzugehen, welche der Herr Abzeordnete beute wieder zur Begründung seines Antrages auf einen General dispens der latbolischen Kirche von der gesammten kircheynpolitischen Gesetzgebung des preußischen Staates beibrachte, um die Bedenken zu entwickeln, welche der Regierung die Annahme des Antrages nicht thunlich erscheinen lassen.
Ich würde damit ja meinen Antheil an der Diskussion schließen können, aber Eins bin ich dem Herrn Abgeordneten und dem bohen Hause schuldig: auf den einzigen neuen Gesichtepunkt, welchen er in der Diekassion vorgebracht hat, nämlich die Nothwendigkeit, durch seinen Antrag dem dringenden seelsorgerischen Nothstand unserer katholischen Mitbürger Befriedigung zu gewähren, mit einigen Worten einzugehen. .
Meine Herren! Als das Juligesetz rom vorigen Jahre zu seinem vorberathenden Abschluß gekommen war, als das Abgeordnetenhaus es in der Gestalt, wie es jetzt vorliegt, angenommen und das Derrenhaus seine Einwilligung dazu gegeben batte, hat sich die Regierung ernst- lich die Frage vorgelegt. ob sie ein derartig verstümmeltes Gesetzwerk annehmen und es ins Leben einführen könne, da sie allerdings von der Ansicht ausgehen mußte, daß diejenigen friedlichen Intentionen, welche sie mit dem Gesetz erreichen wollte, durch die Beschlüsse des Abgeordnetenbauses in ihrer Erfüllung unmöglich gemacht würden. Ich wiederbole, meine Herren, es haben die ernstesten Erwägungen in dieser Beziebung stastgefunden, und die Regierung hat sich zur Annahme des Gesetz's lediglich aus dem Grunde entschlossen, um den Artikel 5 nicht zu verlieren, um durch die ausgiebige Benutzung dieses Ar⸗ tikels dem auch von ihr anerkannten geistlichen Nothstande unserer katbolischen Mitbürger, so viel an ihr war, eln Ende zu bereiten. Wir haben damalt im Verein mit denjenigen Parteien des Hauses, welche sich uns anschlessen, gegen das Votum der Herren vom Zentrum diese Milderungen durchgesetzt, wir haben es ihnen ab— ringen müssen, fast mit Gewalt, daß es endlich dazu kam, einmal auf dem Boden der Praxis eine Milderung des bestebenden Notbstandes herbeizufübren und desbalb bin ich der Meinung, daß et dem Herrn Abgerrdaeten in hohem Grade an der inneren Berech- tigung fehlt, jeßt die Regierung zwingen zu wollen, einen prinzipiell röllig anderen Schritt zu thun, als denjenigen, welcher damals mit dem § 5 des Gesetzes rom 153. Juli geschehen ist
Ver Herr Abgeordnete hat nun gemeint, das Vorban⸗ densein des kirchlichen Nothstandes aug zwei Gesichte punkten nachweisen zu können, einmal aus einem statistischen Tableau, auf welcheg ich mit einigen Worten eingehen werde und ferner aus allgemeinen ziffermaßig nicht festjustellenden, wie er meinte, ibm in den Gesicktekreis gefallenen Ersäaeinungen, zu deren Fest⸗ stellung er mich freundlichst einlud, ibn auf einer Reise in die Schneceifel zu begleiten. Eine solche Reise würde mir zur beben Ghre gereichen; abaesehen daron, daß etz mir ein großes Vergnügen sein würde, einige Tage lang mich ig der auscschließlichen Gesell schaft des Hrn. Abg. Windthorst zu befinden, bin ich gewohnt, weder Wind noch Wetter zu scheuen, um die Pflichten meines Amtes zu erfüllen, und wenn diese Pflicht mich dahin fübrte, mit dem Derrn Abgeordneten bei der jetzigen Kälte in die Schneeeifel zu reisen, würde ich mich dieser Pflicht nicht entzieben. .
uber, meine Herren, mit steht staristisches Material zu Gerote, wie der Herr Abgeordnete ganz richtig vorausgesetzt bat, welch=s mich zu der pflichtzemäßen und zurersichtlichen Annabme berechtigt, daß der Seelsorgenothstand in dem ron ibm bebaupteten Umfange nicht vorhanden ist. Die Regierung solgt den Bewegungen innerbalb des in Preußen vorbandenen Seelsorgerklerus mit der größten Aufmerksamteit; eg mird veriodisch am Centralpuntt alles dasjenige Material gesammelt, was in dieser Beziebung zu Gebole gestellt werden kann, und ich kann versichern, daß ich völlig genau über die vorhandenen Lücken innerbald der Kreise der latbelischen Seelsorge orientirt bin, und da maß ich allerdings sagen, daß mein
seglferlasse, und der Regierung Glück wänsche, die ein solches! Bild sehr w. sentlich von demsenigen abwẽeicht, welches der Hr. Vr. Windt.