1881 / 23 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 27 Jan 1881 18:00:01 GMT) scan diff

4 Buch Fließ⸗Parier, 1 Ries blaue deckel, S Ries Paclpapier, 18 Groß Stahl rn, 13 Dutzend Bleifedern, 10 Dutzend

ederbalter, 38 1 schware Dinte, 6 Fläschchen

othe Dinte, R Eg Mundlack, 1 Kg Siegellack,

kg Heftjzwirn. 1 Eg Bindfaden, 48 Stöäck

Heftnadeln, 12 Stück Blaustitte. 21g Stearin⸗

kerzen, 400 Griffeln und 16 Ries Stroh Papier

soll im Wege der Submission kontraktlich verdungen werden.

Lieferunge geneigte werden ersucht, ihre Offerten, als solche äußerlich eikennbar zu machen sind, bis

Donnerstag, den 19. Febrnar d. J., Vormittags 19 Uhr,

an die unterzeichnete Stelle portofrei einzusenden. Jede Lieferungsofferte muß, bei Vermeidung ihres Ausschlusses ron der Konkurrenz, die ausdrückliche Erklärung enthalten, daß die allgemeinen Liefe— rungs⸗Bedingungen bekannt sind und angerommen werden. Die Preise sind pro Kilogramm bew. pro Liter obne Bruchpfennige für Stroh und Kohlen pro 190 kg anzugeben, und sind, insoweit die Natur des Gegenstandes es zuläßt, Lieferproben bei⸗ zufügen.

Die Lieferungs Bedinaungen der Anstalt zur Einsicht ausgelegt, werden auch gegen Entrichtung von 50 3 pro Exemplar ab— gegeben.

Coblenz, 15. Januar 1881.

Die Direltion.

. welche

2165 Bekanntmachung.

Von dem unterzeichneten Artillerie Depot soll die Lieferung des Bedarfs an Seidentuch und Nähseide zu Kartuschbeuteln für das Etat jahr 1881/82 in öffentlicher Submission vergeben werden.

Offerten sind geschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen bis zum 15. Februar er., Vor⸗ mittags 11 Uhukr, franko dem Depot einzureichen.

Besiegelte Proben sind beizufügen.

Liesetungsbedingun gen werden Covialien verabfolgt.

Friedrichsort, den 18. Januar 18891.

Marine · Attillerie · Depot.

Für die unterzeichnete Werft sollen kupferne Gaten, versch. Haken, Kauschen, Klinkringe, höl— zerne Knebel, Mastenbände, weißbuchene Keile, eiserne Nägel, eiserne und mess. Schrauben und eiserne Drahtstifte beschafft werden. Reflektanten wollen ihre Offerten versiegelt mit der Aufschrift:

gegen O. 50 16

pfropfen,

Papier 2c. bis zu dem am 2. Februar 1881, ö. 12 Uhr, im Bureau der unterzeichneten ; Behorde sind im Sekretariat

Submission 24 Lieferung von Nägel und Schrauben ꝛc.“ bis zu dem am 7. Jebruar 18381, Mittags 12 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde anberaumten Termine einreichen. Die näheren Bedingungen liegen in der Exxeditioa det diermal wöchegtlich in Stuttgart erscheinenden Allgemeinen Submissions⸗Anzeigers“, sowie in der Registratur der Verwaltungs. Abtheilung zur Einsicht aus und könaen auf vortofreien Antrag gegen Emsendun? von M6 1,00 Kosten von der Registratur der Kaiserlichen Werft bezonen werden. Kiel, den 20. Januar 1881. Kaiserliche Werft. Verwalmungs Abtheilung.

Für die unterzeichnete Werft sollen Backsbanken⸗ füße, Bekleidungen für Mundpfropfen, Binderiemen, Schweineborsten, geth. Filz. Filzringe für Mund⸗ Maschinengarn, Haardecken, Schmirgel⸗ leinemand, Sandpapier, Dichtungs pappe, Steinpappe und Piasava beschafft werden. Reflektanten wollen ihre Offerten versiegelt mit der Aufschrift „Sub mission auf Lieferung von Filz und Sand

anberaumten Termine einreichen. Die näheren Bedingungen liegen in der Expedition des viermal wöchentlich in Stuttgart erscheinenden All— gemeinen Submissione ⸗Anzeigers, sowie in der Re— gistratur der Verwaltungs-Abtheilung zur Einsicht aus und können auf portofreien Antrag gegen Einsendung von 1ů00 Kosten von der Registra⸗ tur der Kaiserlichen Werst bezogen werden. Kiel, den 20. Januar 1881. Kaiserliche Werft. Ver— waltungs Abtheilung.

————— ——

lun Bekanntmachung.

Gemäß §. 7 des der Stadt Boppard wegen Aus— gabe auf der Inhaber lautender Schuldverschrei⸗ bungen am 10. April 1876 verliehenen Privilegiums bringe ich hiermit zur Kenntniß, daß bei dec am 23. Dezember pr. erfolgten Ausloosung die Schuld verschreibungen. Litt. A. Nr 64 und 81 mit je 500 6 ς und Litt. B. Nr. 8 mit 1000 M ausgeloost wurden und am 1. Juli 1881 bei der Star tkasse zu Boppard gegen Rückzabe der Schuldverschrei⸗ bung, der noch nicht fälligen Coupontz und des Ta— lons zur Auszahlung kommen.

Boppard, 24. Januar 1881.

Der Bürgermeister: Syrse.

(2325

zur Kenntniß unserer geehrten Mitalieder.

Gegenseitige Lebens⸗, Invaliditäts- und Unfall⸗Versicherungs⸗Gesellschaft „Prometheus“.

Für den Verwaltungsrath: W. Jungermann.

*

Auf den Bericht vom 23. Dezember d. J. will Ich dem anliegenden, in Folge der Beschlüsse

der Generalversammlung vom 18. Juni 1880 aufgestellten . Ersten Nachtrage zu dem Statute für die Geaenseitige Lebens“, Invaliditäts- und Unfall⸗ Versicherungsgesellschaft Prometheus“ zu Berlin,

hierdurch Meine Genehmigung ertheilen. Berlin, den 27. Vezember 1880.

gej. Wilhelm. Ef. Eulenburg.

ggez. . An die Minister des Innern und der Justiz. 6

Erster Rachtrag zu dem Statut vom 15. Mai 1871 der . Gegenseitigen Lebens, Invaliditäts und Unfall ⸗Bersicherungs - Gesellschaft „Prometheus“

in Berlin, enthaltend die laut Beschluß der Generalversammlung der Mitglieder vom 18. Juni 1880 abgeãnderten Paragrarhen 9, 16, 17, 39, 40, 41 des Statuts. ö

an den Generalversammlungen. s Zur persönlichen Theilnahme an den Generalversammlungen, den Verhandlungen und den Abstimmungen in denselben sind diejenigen volljährigen männlichen Mitglieder der Geseilschaft berechtigt, nelche seit mindestens einem Jahre eine jährliche Prämienzahlung von mindestens 75 16, oder eine einmalige Einzahlung von mindestens 1500 S an die Gesellschaft geleistet haben

Theilnahme 8. 9.

denen jedes einzelne seit mindestens

Ebesrau durch ihren Ehemann,

sich, sei es personlich, sei es als gesetzlicher Vormund, durch ein mit Vollmacht versebenes Mitglied ver⸗ treten, beziehungsweise gemeinsam mit vertreten lauen. der Mitglieder durch Bevollmächtigte, welche nicht selbst Mitglieder sind, Mitglieder, welchen selbst mindestens Eine volle Stimme zustebt, andere solche Mitalieder, jedoch mit der Beschränkung im letzten Absatz des §. 11 vertreten, wenn sie sich durch hierzu bei Empfang ibrer Eintritfslarte (8. 10) legitimirt haben. muß die eigenhändige Unterschrift der zu übergebenden Vollmacht von einem Effentlichen Beamten unter

Beidrückung seines Amtesiegels beglaubigt sein.

Revisions Kommission, Entlastnng der Verwaltnngs-⸗Organe. Tie ordentliche Generalversammlung eines jeden Jahres erwäblt in der in 8

§. 16. stimmten Weise drei Kommissare aus glieder mit dem Auftrage, nächsten Jahres vorzulegen sind. nächsten Generalversammlung und . erwählten Kommissare sind die beiden übrigen cortiren.

Die Funktionen

Während ikrer Funktiontdauer baben dlese Kommissare das? schäftslekale der Gesellichaft die Rechnungen, Bücher und Kassenbestände, sowi⸗ A g ihrer Obliegenheit nöthig finden, zu untersuchen. Sie

sülun versammli

**

5111

ng Bericht.

Grinnerunge lastung zu ertheilen.

Bekanntmachung.

Nachstehend bringen wir gemäß F. 5 unseres Statuts den unterm 27. Dejember 1880 mit der Allerhöchsten Genehmigung -⸗Urkunde versehenen Ersten Nachtrag zu unserem Statut vom 15. Mai 1871

einem Jahre geringere Prämienzablungen ober einmalige Ein— zahlungen geleistet hat, können sich durch ein aus ihrer Mitte erwähltés und mit Vollmacht versehenes Mitglied in der Generalversammlung vertreten lassen, Prämienzablung oder einmalige Einjablung mindeftens die vorher bedungene Höhe erreicht. Eine Sümme kann ein dergestalt Berollmächtigter nicht abgeben. betreffs der Zeit und der Höhe der geleisteten Zablung, benehunz eine minderjährige Person durch ihren gesetzlichen Vertreter, diese nicht selbst Mitalieder der G sellschast sind, vertreten werden, bejiebungeweise Vollmacht ju gemein⸗ samer Vertretung übertragen; eine un verheirathete weibliche selbständige Person,

der Zahl der in Berlin oder Charlottenburg wohnbhaften Mit- die Rechnungen und Bilanzen zu revidiren,

endigen mit dem Schlusse derselbken. 1

lu Dieser Bericht muß jedoch auch dem Veiwaltungt g he und dem Direktor, pätestens act Tage vor der Generalversammlung, schriftlich mitgetheilt werden. Die General rersammlung bat auf Grund dieses Berichtes über die etwa unerledigt gebliebenen!

n der Revisions⸗Kommission zu entscheiden, sewie den beiden erwaltungs⸗Organen die Ent⸗

zefugt, ein anderes in Beilin wohnhaftes Mitglied zu

Der Direktor: Ir. G. A. Schellenberg.

Friedberg.

*

Mehrere Mitglieder, von

wenn die von ihnen geleistete jährliche Gesammt— Mehr als Unter den vorstehenden Bedingungen zweise Gesammtzahlung, kann eine auch wenn

sowie eine Wittwe, kann

In allen übrigen Fällen findet eine

len Vertretung nicht statt.

Dagegen können

deren schriftliche Vollmacht vorstebend bezeichneten Fällen

In allen 15 be⸗ welche der General versammlung des

Kommissare baingen einen Monat vor der Im stalle der Verhinderung eines

dieser

Pflicht, im Ge⸗ . ; „was sie zur Er—⸗ erstasten über den Befund der General⸗

Stellung und Wirlungskreis des Verwaltungsrathes.

. 1 Hinsicht berufen. Ihm liegt di im Namen der Geselischaft rechts verbindliche Be

welche das Statut zweifelbafte oder

Der Verwalsungerath ist zur V

2

nicht hinreichende Bestimmungen enhält, die entsprechende

*

zahrnehmung der Interessen Aussicht üker statutgemäße Geschäftsfübruag deg Direktors ob; er faßt chlüsse über der Generalrersammlung oder dem Titektor vorbehalten sind.

der Gesellschaft in jeder

961 242 dn 2 alle Gegenstände, welche

egen! . nicht aut drücklich Er hat die Pflicht, in allen Fällen, J. *

* Adande⸗

rung resp. Ergänzung des Statuts bei det Gengalversammlung zu beanttagen.

Insbesondere stebt ihm iu: 1) die A T itef tor,

2) die Suexensien drt

e Aastellung des Direktors und auf dessen Verschlas die desselben aus den Bureaubeamten, sowie die des Gesellschaftrarzie ehung weise

Ernennung des Stell eertreters und dessen Stellvertreters; desselben bei Dienst⸗

1 8 61Inertret, va Stelvertreitr

deß

ergehen oder grober Fabrlässizkeit in den Amtsverrich tungen; 3) die Prüfung der vom Direktor zu übergebenden Jahresrechnung; 4) die Kontrolirung und Revision der Bücher, Kasse, Korrespondenjen und anderer Schriftstücke;

und

für

Nachschusses.

die Bestimmung der festen Gehalte, Remunerationen, Tantismen oder sonstigen Bez

2. das deputirte Mitglied des Verwaltungtrathes (5. 26);

b. den Direktor;

e. den Gesellschaftsarzt und dessen Stell vertreter;

d. jolche Beamte, welche über 2100 0 jährlichen Gehalt beziehen; die Bestimmungen der jährlichen Dividende und der etwa nötbigen Nachschüsse (86. 41); die Mitwirkung bei dem Verschluß und der Verwahrung der Hauptkasse; die Festsetzung der vom Rendanten zu bestellenden Kaution; die Feststelluag des Marimums der zulässigen Versicherangssumme; die vom Direktor nachgesuchte Entscheidung über Annahme oder Ablehnung beantragter k in , . Fällen; . die Beschlußfassung über Abänderung der bestehenden und Einführung neuer Versicherungs« Tabellen und Tarife der Gesellschaft; 634 . 8 die Einberufung der Generalversammlungen und deren Leitung durch seinen (beziebungsweise dessen Stellvertreter), die Festsetzung der Tagesordnung und des Geschäftsberichtes; . y 3 an die ,,, ie Beschlußfassung über Ausleihung von Kapitalien auf Hppothek und über Ankauf v Werthpapieren, unter Beachtung der Vorschriften in §. 38 erh Statuts; 2 die Bestimmung über Erwerbung oder Veräußerung von Grundstücken; die Genehmigung zur Einsetzung von Vertrauenskommiffionen aus der Zahl der Ver⸗— sicherten an Orten, an welchen dies rathsam erscheint. 8 39. Die Bas nnn. . , . . . 39. ‚Die Bücher werden nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchhaltun geführt, und am 31. Dezember jeden Jahres abgeschlossen. Auf Grund derselben urn nn n n , und die Bilanz über das Gesellschaftsvermögen auf diesen Tag von dem Direktor aufgestellt, zunächst ron dem Verwaltungsrathe und dann von der Rexisions kommission (58. 16 speziell geprüft und von der , dechargirt. .

ine getrennte Verwaltung der verschiedenen Vermögenstheile der Gesellschaft (Rese Jahresüberschüsss u. s. w.) findet nicht statt, es genügt überall die buchmäßige kö. K Der Verwaltungsrath hat zu bestimmen, wie viel auf den Koftenwerth der im Besitze der

Gesellschaft befindlichen Immobilien und Mobilien 26. abzuschreiben ist, jedoch muß die Abschreibung mit dem Schlusse des vierten Rechnungsjahres beginnen und darf für Immobilien nicht unter 1 Procent, für jede andere Kategorie nicht unter 5 Procent jährlich betragen, wobei dem Verwaltungsrath zur Pflicht gemacht wird, einen höheren Satz zu bestimmen, wenn dies nach Maßgabe der Abnutzung und der sonstigen Verhältnisse angemessen erscheint.

Die Vergleichung der Einnahmen und Ausgaben ergiebt den Ueberschuß oder das

Rechnungsjahrez, welche am Scklusse der Bilan; besonders auszuwerfen sind.

Bei Ziehung der Bilanz sind aufzunehmen:

unter die Aktiva:

a. der baare Kassenbestand am Jahresschlusse;

b. der Bestand an Effekten und Werthpapieren. Dieselben müssen nach Gattungen specifieirt und dürfen nie höher als zu dem Tagegcourse der Berliner Börse am 31. Dejember, berichungsweise ihrem sonstigen Zeitwerthe an diesem Tage in Ansaß gebracht werden;

66 w . ,, die Werthe der Immobilien, der Mobilien ꝛc, soweit dieselben nicht bis zum S e ,,, amortisirt ö ö ö alles andere Eigenthum zu demjenigen Werthe, welchen dasselbe nach sorgfältiger Erwägun am Jahresschlusse hat; . II. unter die Passiva:

für spätere Jabre ausbezabiten Prämien (der Prämienübertrag); Prämien⸗Reserve; ; . Reseroe für schwebende noch nicht bezahlte Schäden (die Schaden-⸗Reserve),

ge fũr

Vorsitzenden der Vortrag

13) 14)

15) 16)

Defizit des

a. die

b. die

c. die

und zwar:

1) in der Lebeneversicherung in voller Höhe der angemeldeten Forderungen,

2) in dem Inpaliditäts⸗ und Unfall⸗Versicherungs. Verbande zu demjenigen Betrage, welcher bei sorgfältiger Erwägung aller im einzelnen Falle vorliegenden Umstände als höchste Entschädigungssumme zu erwarten ist;

d. die unvertbeilten Ueberschüsse früherer Jahre (5. 40);

e. der Gründungsfond, soweit derselbe nicht amortisirt ist;

S. das Guthaben sonstiger Kreditoren.

Die den vorstehenden Bestimmungen gemäß aufzustellende jährliche Bilanz muß durch die Ge⸗ sellschafts blätter (8. 5) öffentlich bekannt gemacht werden.

Jahresüberschuß und Dividende.

S. 40. Von dem aus der Bilanz eines Geschästsjabres sich ergebenden Ueberschuß sämmtlicher Aktiva über sämmtliche Passiva werden zunächst verwendet:

a. fünf Prozent als GesammtTantieme für die Besitzer der Antheilscheine des Gründungk— sonds. Jedoch vermindert sich der Betrag dieser Gesammt-⸗Tantième pro rata der amorti- sirten Antheilscheine;

b. die sonst diesem Statute oder bestehenden Verträgen gemäß bewilligten Tantièmen.

Der nach diesen Verwendungen verbleibende Betrag wird zur späteren Vertheilung an Diejenigen, welche am Schluß des den Ueberschuß nachweisenden Rechnungsjahres noch Mitglieder Ler Gesellschaft waren, reservirt. Die Vertheilung an diese Mitglieder erfolgt seiner Zeit nach Verhältniß ihrer wirklich eingezahlten auf dies Jahr entfallenden Prämien und etwaigen Nachfrage zahlungen, jedoch nur in runden Prozentsätzen der Ptämie und abzüglich der bis zum Schluß des Rechnun as jahres etwa ent fallenden Prämien Rückgewähr. Geringe Jabresüberschüsse, deren Vertheilung unverhältnißmäßige Arbeit und Kosten verursachen würde, und ebenso Restbeträge, welche bei der Verrechnung nach runden Prozent⸗ sätzen verbleiben, werden nicht vertheilt, sondern durch Beschluß des Verwaltungs rathes entweder einst⸗ weilen zurückgestellt und zur Abrundung späterer Ueberschußvertheilungen verwendet, oder aber auf das folgende Jahr übertragen.

Die Jahretüberscküsse werden zunächst 5. Jabre lang von der Gesellschaft zurüdbebalten, um vorkommende Defizits daraus und zwar pro rata eines jeden Jahresüberschusses, zu decken und kommen also erst im 6. Jabre zur wirklichen Veriheilung an die Berechtigten. Der Fälligkeitztermin der Divi= denden wird durch den Verwaltungt rath festgesetzt und in den Gesellschaftsblättern bekannt gemacht, vor diesem Termine hat kein Versicherter, bejtehungsweise Rechtsnachfolger desselben Anspruch auf Gewährung irgend eines Ueberschußantheils.

Während des Laufes einer Versicherung, für welche Prämien entrichtet werden, wird die Divi— dende nie baar bejaalt, sondern auf die nächstfällige Prämienrate des Versicherten abgerechnet und der Letztere hat also die betreffende Quittung an den gewöhnlichen Terminen seiner Prämienzahlung bei dem Agenten in Empfang zu nehmen. In allen übrigen Fällen erhalten die Berechiigten Dividendenfcheine, welche nach eingetretener Fälligkeit bei der Kasse der Gesellschaft oder dem betreffenden Agenten zu prä—= sentiren sind, und mit dem entsprechenden Betrage eingelöst werden. Die Gesellschaft ist zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation des Präsentanten zu prüfen.

Alle Diepositionen über Dividenden, vor deren Fälligkeit und seweit sie mit den vorstehenden Bestimmungen über die Abrechnung auf die Prämienraten in Widerspruch treten, sind unzulässig und für die Gesellschaft unverbindlich.

Auf das Rechnungtjabr. in welchem eine Versicherung abläuft, werden Dioidenden nie gewährt.

Diridenden, welche nicht innerhalb vier Jabren nach dem 31. Dezember desjenigen Jahres, in welchem sie fällig geworden, erhoben sind, verfallen der Geselschaft.

. Für Sterbekassen ⸗Versicherungen werden sämmtliche auf die betreffende Versicherung fallende Dividenden ohne Zinsen erst mit dem versicherten Kapitale fällig. Es findet alsdann keine Verrechnung auf die laufende Prämie statt. Disxrositionen über die aufgesammelten Dividenden vor der Fälligkeit des Kapitals binden die Gesellschaft nicht, vielmehr bezablt dieselbe die Disidenden steiz an Densenigen, der zugleich zum Empfang des Versicherung?kapitals berechrigt ist.

Desizit und Nachschuß.

F§. 41. Ein etwa durch den Jahres abschluß nachgewiesenes Defizit wird zunächst aus den zurũck behaltenen Ueberschüssen der Vorjahre (8. 10), und zwar pro rata des Ueberschußbestandes eines jeden gedeckt. Sollte das Jahreedesiüit je größer sein, als diese Vermögengtheile, so müssen für den Rest desselben die sämmtlichen Versicherien, für welche innerhalb des betreffenden Jahres Versicherungen liefen, nach Verhäliniß ihrer auf dies Jahr entfallenden Prämien und etwaigen Nachtragszablungen, jedoch ab⸗ züglich der bis zum Schluß des Rechnung jahres etwa entfallenden Prämien Rückgewähr aufkommen. Bei der Repattition des Nachschusses wird ein angefangener Kalendermonat für voll berechnet.

Die ratirliche Einztebung des Feblenden von den Versicherten ersolgt dann durch Aus schreibung von Nachschüssen, deren Beitrag und Zablungstermin von dem Verwaltungsrathe festgesetzt und jedem Versicherten schriftlich bekannt gemacht wird.

Ist die Veꝛsicherung gegen Kapitaleinzablung abgeschlossen, so wird in der Police zugleich an= gegeben, mit welchem einer Jabresprämie entsprechenden Betrage die Versicherung als bei dem Ueberschuß und dem Defizit der Gesellschaft betheiligt behandelt wird; ebenso wird in allen ähnlichen Fällen verfahren.

: Bei Sterbekassen ⸗Versicherungen werden erforderliche Nachschüsse zanächst aus den aufzesammelten Dividenden gedeckt und nur soweit dlese nicht zureichen, erfolgt dann auch bier für den Rest die Auz= schreibung der Nachschußjablunagen.

Wenn die ausgeschriebenen Nachschüsse nicht zur sestgesetzten Zeit entrichtet werden, so ruben von dem Fälligkeitstermine ab alle Rechte der Versicherten aus den betreffenden Policen, die von diesem

Zeitpunkte an aus letzteren entstebenden Anspeüche oder fällig werdenden Forderungen geben verloren, die

Sãumigen verfallen in eine sosort zahlbare Kenventionalstrafe in Höhe des Betrages ihres Nach schasser, mindestens aber in Höbe von 20 6, und die Gesellschaft ist berechtigt, sowobl den aut geschrie benen Nach⸗ schuß, als die verwirkte Konventionalstrafe, nach Miaßszabe des 8 12 Abs. 3 gerichtlich beijutreiben und

dies auch dann, wenn inzwischen die betreffende Police durch den eingetretenen Endtermin der Versiche⸗ rung Nachschusses und d

oder durch Rückkauf schon von selbst erloschen sein sollte Erst nach vollständiger Zablung des nd der Koaventionalstrafe treten die Rechte der Versicherten aus ibren betreffenden Policen wieder in Kraft.

Jeder Rückkauf einer Police und jede lich der Verpflichtung zur Leistang des für das

Zablung auf Grund einer sol ben erfolgt nur vorbebalt⸗

ahl zulegt vorhergegangene Rechnungsjahr eiwa erforderlichen

.

.

.

*

.

r 6.

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z 23.

um Deutschen Reichs⸗Anz

Dritte Beilage

Berlin, Donnerstag, den 27. Januar

eiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

1881.

Der Inhalt dieser Beilage, welcher

Modellen vom 11. Januar 1876, und die im Patentgesetz,

auch die im 5§. 6 des

; Das Central · Handels ⸗Registẽr für das Deutsche Reich kann durch all? Post An stalten, für Berlin auch durch die Königliche Expedition des Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats—

Anzeigers, sw., Wilhelmstraße 32, bezogen werden.

Gesetzes über den Markenschwutz, vom 30. November 1874, sowie vom 25. Mai 1877, rorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht

ECentral⸗Handels⸗Negister für das Dent

Insert

die in dem Gesetz, betreffend das Urheberrecht an Mnstern werden, erscheint auch in einem besonderen Blatt unter dem Titel

sche Neich. (Nr. 23)

Das Central-Handels. Kegister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. Abonnement eetrã t 1 M 50 3 für das Viertelsahr. Einzelne nvpreis für den Raum einer Druckeile 36 4.

nud

Dag Nummern kosten 20 8.

BVatente. Batent⸗ Anme dungen.

Die nachfolgend Genannten haben die Ertheilun! eint Patentes für die daneben angegebenen (eanen—⸗ stände nachgesucht. Ihre Anmeldung hat die an⸗

egebene Nummer erhalten. Der Ge nenstand der . ist von dem angegebenen Tage an einst⸗ weilen gegen unbefugte Benutzung geschützt.

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Nr. 169. C. EBaudenhacher in Nürnberg. Kasten, welcher in ein Tischchen umzewandelt werden kann. Kl. 77.

Nr. 271. Richard Voxel in Bochum. Neuerung an Pulsometern, Zusatz zu P. A. , 6 3537

Nr. 698. Wirth & Co. in Frankfurt a. Main

ür Jean Lèonid- Mouechére in Parie. Automatische Garnwaage. Kl. 42. Nr. 7900 Wirth & Co. in Frankfurt a. Main für Alexander Elmer Me. Donuld in New- Vork. Verladevorrichtung. Kl. 81. Ber in, den 27. Januar 1881. Kalserliches Patent · Amt. Jacobi.

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2881)

Bersagung von Patenten

Auf die na hstehend bezeichneten im Reichs⸗ Anzeiger an dem angegebenen Tage bekannt gemachten, An⸗ meldurgen ist ein Patent versagt worden. Die Wirkungen dez einst weiligen Schutzes gelten als nicht eingetreten.

Nr. 87 396/79. Neuerungen an dem unter P. R 7013 patentirten pneumatischen Saugapparat für di Einwirkung luftrerdünnten Raumes auf menschliche Körpertheile.

Vom 15. Mär; 1880.

Nr. 4067/89). Verfabren zur Herstellung einer Stopfbuchsenpackunz mit einem in Parafsin ge⸗ tränkten Kern.

Vom 15. März 1880. Nr. 6672. Neuerungen an dem unter Nr. 5664 patentirten Flaschenverschlusse. Vom 15. Märj 1880. Nr. 25 834. Nererungen an Oberhemden. Vom 13 September 1880.

Nr. 830 075. Ziegel mit Zapfen

; löchern.

Vom 23. Aungust 1880. Nr. 81491. Faserpolster zum Umhüllen von Wärmeleitungen.

Vom 23. Seytember 1880. Berlin, den 27. Januar 1851.

und Zapfen⸗

saiserliches Patent Amt. Jacobi.

2382) ĩ

Anwendung dampfförmiger Schwefelsäure im

submarine Bauwerke ꝛc. geeigneten Anstrich⸗

F. Edmund Thode & Knoop in

Erydges & Co. in Berlin, König⸗ William Jennimgs &

k Zusatz zu P. R. Nr. 10044.

Melun; Hanteln mit veränderlicher Belastung für Frei⸗ in Stuttgart, Verfahren zur Herstellung flüssiger, auf Lager Nr. 49 335. Frau Wtiwe Louis Cauzidue r

Verfahren und Apparat zur Reinigung und; Entfettung der Vließe, Wolle, Seiden, und

Wagen.

Ki.

.

. Uebertragung von „atenten.

Die folgenden, unter der angegebenen Ne mmer der Patentrolle im Reicks⸗Anzeiger bekannt gemachten Patent ⸗Ertheilungen sind auf die nachgenannten Personen übertragen worden.

Nr. 10 545. Boecker & C. in Schalke i. / Westf.,

Drahtwalzwerk. rom 15. Februar 1880 ab. Kl. 7.

Nr. 11857. EBadisehe Anilin-

Socka-Fahrik in Ludwigshafen a /Rh, Darstellung von Derivaten der Orihonitro— zimmtsäure, den Hemologen und Substitutions prodnkien dieser Derivate und Umwandlung derselben in Indigoblau und verwandte Farb—

stoffe, vom 19. März 1880 ab. Kl. 2. Nr. 11 858. Badisehe Amilin- Soda- Fabrik in Ludwigshafen a. / Rh., Neuerungen im Verfahren zur Darstellung der Materialien für die Fabrikation des künstlichen Indigos und Verfahren der Erzeugung dieses Farbstoffes direkt auf der Faser, Zusatz zu P. R. II 857, vom 21. März 1880 ab. Kl. 22. Nr. 12 6011. kBadisehe Ani6in- Sodn-Cakhrkks in Lupwigshafen a. Rh., Darstellung von künstlichem Indizoblau und verwandter Farbstoffe aus Orthonitrozimmt⸗ säure, deren Vomologen und Subnitutionspro—⸗ dukten, II. Zusatz zu P. R. 11857, vom 18. Juni 1880 ab. Kl. 22. Berlin, den 27. Januar 1881. saiserlices Patent Amt. Jacobi.

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12383

Abänderung eines Patentauspruchs im Nichtigkeits verfahren.

In dem Verfahren auf Nichtigkeitserklärung des

dem Kaufmann Lorenz Bo lenbender zu Braun— schweig auf die Darstellung von trockenem Melasse⸗ kalk mit möglichst wenig Kalk zustehenden Patents Nr. 8311 ist durch unsere rechtskräftig gewordene

Entscheidung vom 23. Sertember 1880 dem Patent

anspruche die nachstehende Fassung gegeben worden: Die Darstellung von trockenem durch Mischen von auf 10 0 C.

Kalk und unter Zusatz von dem Pulver indifferenter Stoffe, welches die flässigen Salzlösungen (und Zuckerkali) der Melasse aufzusaugen vermag. Berlin, den 27. Januar 1881. saiserliches Patent · Amt. Jacobi.

2384

Erlöschnug von Hatenten. Die nachfolgend genannten, unter de benen Nummer in die Patentrolle ein Patente sind auf Grund des §. 9 des Gesetz es vom 25. Mai 1877 erloschen. Ventilir Füllofen.

Regulitr⸗ und . z4. Schirmagestell. Kl. 33. Nr. 681. Verrichtung zum Fortbewegen von Kl. 20.

Nr. 770. Ar parat zur selbsitbätigen Ausrückung der mechanischen Webstühle beim Reißen der Ketten fãden. Kl. 86 .

Nr. 788. Rollenlager für Triebwellen und Axen.

Nr. 785. Flaschenverschluß mit Kagel und einem in den Flaschenhals durch Gegendruck befestigten Gummiring. Kl. 64.

Nr. 1676. Master Rauhmaschine mit feststehen⸗ der Schabloae aus Metalle lech. Kl. 8.

Nr. 1861. Feuerwebrlaterne. Kl. 4.

Nr. 2485. Verfahren zur Heistellung ron Eisen und Stahl aus Eisenerzen und Eisenorpyden im Regeneratorflammofen. Kl. 18.

Nr. 4565. Arparat jzur Fabrikation von künst⸗ lichem Eis und zur Erzeugung kalter Luft. Kl. 17.

Nr. 4843. Beweglicher Treiber an schwebenden Hauen für den Betrieb von Müblsteinen. Kl. 50.

Nr. 4900. Streibbolzdose. Tl. 44.

Nr. 5055. Regulator für elektrisches Koblen⸗

licht. Kl. 71. Nr. 5084. Zweltheiliger Kettenring. Kl. 47. Nr. 5149. Löschoorrichtungen für Petroleum⸗ lampen mit rundem und glattem Doch te. Kl. 4. Nr. 5226. Neuerungen an der Noble'schen Kämm ⸗Maschine. Kl. 76. Nr. 5276. Schraubschlüssel

Backe. Kl. 87. Dachdeckung

Ne. 5822.

Nr. 5828. Fabr und drebbare Sturzbühne für Bergebalden. Kl. 5.

Nr. 65561. Sicherheiteoese Kl. 56.

mit verstellbarer

aus Metallplatten.

an Pferdegeschirren.

Nr. 5654. Handbohrmaschine. Kl. 49.

Nr. 5tz7?. Sic erbeitejünder. Kl. 78.

Nr. 6127. Darstellung ron rbozpborsaurem Kalk und Thonerde aug allen Eisen und Thonerde baltenden Pbotzphaten und Keprolithen, sowie Ver⸗ werdungsweise des hierbei erbaltenen Eisen⸗ und Thonerdephosphates jur Darstellung von phoephor⸗ saurem Natron. Kl. 16.

Nr. 64838. Steigbügeltiemen. Kl. 63.

Nr. 7146. Löschoorrichtung an Petroleumlampen und Petroleumkobapparaten mit einem oder mehre⸗ ren Brennern. Zusaß zu P. R. 5149. Kl. 4.

Nr. 8720. Verfahren und Einrichtung Auswalsen von Röhren aus Ringen. Kl. 49.

Nr. 8934. Neuerung an Curvenreißfedern, durch

jum

Me asse kalt 2. erwärmter Melasse mit 18 23 96 gepulvertem, getrennten

welche deren Benutzung als gewöhnliche Feder er⸗ möglicht wird. Kl. 70. Nr. 9005. Filterpresse mit schlauchförmigem, um seine Achse zu drehendem Preßtuche. Kl. 58. Nr. 9098. Neuerungen an J. Gozzarino's Schnelligkeitsregula or. Kl. 60. . Kombinirte Hub⸗ und Schiebebtücke. Nr. 9808. Maschinen mit rotirenden Kolben, welche als Motoren, Pumpen zꝛc. benutzt werden können. Kl. 59. Nr. 9819. Billet Datum⸗Presse. Kl. 15. Nr. 9834. Cylinder⸗ und Glockenhalter für 3 aus zwei Theilen Blech zusammengefügt. Nr. 9862. Vorrichtung für das Schließen der Buchdruckplatten. Kl. 15. Nr. 9890. Verfahren zur Herstellung ron un⸗ jodirtem und jodirtem Kollodium in Tafeln.

Kl 57

Nr. 9978. Eidographie. Kl. 15.

Nr. 16 382. Verbesserungen an Maschinen mit rotirenden Kolben, Zusatz zu P. R. 9808. Kl 59.

Nr. 11643. Einrichtung zum Oeffnen eines Schirmes und zur selbstthätigen Entfaltung seines Daches. Kl. 33.

Nr. 12131. Schutz evlinder auf Lampenschirmen zur Verhütung der Wärmeausstrahlung von dem Zugglas eylinder. Kl. 4.

Nr. 12 203. Apparat zum Waschen, Bleichen und Spülen für Weißwäsche und andere Beklei⸗ dungs stücke. Kl. 8.

Nr. 12 209. Neuerungen an Spann⸗, Rabm⸗ und Trockenmaschinen. Kl. 8.

Berlin, den 27. Januar 1881.

Kaiserliches Patent ⸗Amt. Jacobi.

Nichtigkeits Erklärung eines Pateutes.

Das dem H. Pöge, Chemnitzer Telegraphenbau— Anstalt in Chemnik, auf eine Alarmglock ertheilte Patent Nr. 7145 ist durch rechtskräftige Entschei dung des Patent ⸗Amts vom 11. März 1880 für nichtig erklärt.

Berlin, den 27. Januar 1881.

saiserliches Patent Amt. Jacobi.

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Entscheidungen deutscher Gerichtshöfe. (Aus den neuesten Zeitschriften und Sammlungen)

1) Derjenige, dessen Geschäft nur darin besteht dem Kaufmann Käufer zuzuführen, ist nicht berechti t, selbst definitive Verkäufe im Namen und für Rechnung des Kaufmanns abzuschließen. Ein

solcher erscheint auch nicht als dessen Handlungs⸗ berollmächtigter im Sinne des Art. 47 H. G. B. U oberst. bayr. Gerichtshofes v. 9. Juli 1878. Slg. von Entsch. Bd. 7, S. 461.

2) Ein nicht zu den eingetragenen Genossenschaften gehöriger Verein ist selbst dann nicht als Handels gesellschaft zu betrachten, wenn ene kaͤufliche Ab⸗ lassung von Waaren an Nichtmitglieder stattfindet,

weil durch einen solchen Hinaustritt aus der ur— sprünglichen Sphäre des Vereins keile Veränderung in der statutenmäßigen Organisatien desselben als einer Genossenschaft bervorgebracht wird. U. dess. G. H v. 16. April 1878, a. a. D. S. 483.

3) Der redliche Erwerber erwirbt nach Art. 306 H. G. B. an der von einem Kausmanne in dessen Handelsbetriebe veräußerten und übergebenen Sache volles und definitires Eigenth um, so daß dagegen selbst der Nachweis des strengen Eigenthu ns nicht mehr durchdringt und das früber begründete Eigen⸗ thum erlischt. U. dess. G. H. v. 27. März 1878, a. a. D. S. 217.

4) Art. 17 des bayr. Geseges vom 29. April 1869, betreffend die privatrechtliche Stellung der Vereine, setzt für die Verpflichtung zur Anmeldung der Aen⸗ derung des Personals des Vorstandes voraus, daß durch eine Vorstandserneuerung im Personal des Vorstandeg eine Aenderung erfelgt ist. Die Anmeldung selbst kann entweder der Art geschehen, daß die Mitglieder des Vorstandes gemeinschaftlich ig Person vor Ge⸗ richt zu erscheinen und dort die Anmeldung zum Voll juge bringen 1der daß sir eine schriftliche, in beglaubigter Form gefertigte Anzeige davon er⸗ stasten. In beiden Fällen bildet die gleichzeitige Einreichung der Legitimat on für die neueintretenden Mitalieder des Vorstandes ein wesentliches Erfor⸗ derniß für den richtigen Vollug der Anmeldung; U. dess. G. H. v. 28. Juni 1878 a. a. D. S. 487.

5) Nach Urt. 36 des bayr. Ges vom 29. April 1869, betr. die priratrechtliche Stellung der Ver⸗ eine, sind ausschließlich die durch de An mel⸗ dungen veranlaßten Beschlüsse als tax und stempelfrei erklärt. Daraus, daß diese Bestimmuag die veranlaßten Beschlüsse erwahnt, läßt sich nicht folgern, daß die durch eine Anmeldung ver⸗ anlaßten Beschlüsse verschiedener angegangener Ge⸗ richte tar und stempelfrei sein sollen. U. dess. G. S. v. 28. Juli 1878, a. a. D. S. 491.

6) Ebenso ist nach §. 23 des deutschen Genossen⸗ schaftsgesetzes vom 4. Juli 1868 der jeweilige ge⸗ sammte Vorstand im Falle einer Aenderung desselben zur Anmeldung desselben der Art ver⸗ pflichtet, wie wenn eine ganz neue Genossenschaft entstanden wäre. . a. O. S. 490.

7) Durch das Aufhebung gebot in 5 7 Ziff. 6 der Reibegewerbeordnung sind die auf Grund öffentlichen Richts entstandenen Abaaben an Staat und Gemeinde nicht getroffen. U. dess. G. H. v. 11. Nov. 1878, a. a. D. S. 702.

8) Für die Entschädigunge klagen eines Gewerbe⸗ gebülfen gegen seinen Dienstherrn sind nach