1881 / 24 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 28 Jan 1881 18:00:01 GMT) scan diff

lenden inländischen Damen und Herren, Laufe des verflossenen Jahres zu einer

Rothen (Drap d'or- Kammer, für die

rathe in dem Königszimmer, für die Gene

die Mitglieder beider kammer, für die Räthe zweiter Klasse,

Gemächern.

Ihre

der Rothen Sammet⸗Kammer

versammelt, Obersten Hof-, die Ober⸗Hof⸗ und

und Königs, der nigin, sowie die

den Kapitelsaal eingetreten waren.

Um 7 Uhr, nachdem der Vize⸗Ober⸗-Ceremonienm eister Graf zu Eulenburg, in Vertretung des erkrankten Ober⸗Ceremonien⸗ Raths Grafen Stillfried, entsprechende Meldung ge⸗

Ihre Kaiserlichen und König— lichen Majestäten geruhten Allerhöchstsich unter Vortritt der

Obersten Hof, der Ober⸗-Hof⸗ und der Hofchargen und gefolgt den Generalen à la suite und

den Flügel⸗ Adjutanten, der Ober - Hosmeisterin, den Palast⸗ sowie dem Ober⸗Hofmeister nach dem

und dort die Cour des diplomatischen großbritannische Botschafter und Gemahlin, der italienische Botschafter, der türkische Botschafter,

österreichisch⸗ ungarische Bot⸗ schafter und Gemahlin und der russische Botschafter mit Ge—

meisters, Wirklichen Geheimen den Allerhöchsten Herrschaften die

macht hatte, begann die Cour. von den General⸗Adjutanten, und den Hofdamen, Rittersaal zu erheben Corps, an dessen Spitze der der französische Botschafter, der

mahlin sich befanden, entgegenzunehmen.

Nach Beendigung der Cour des diplomatischen Corps be— gaben die Allerhöchsten Herrschaften Sich aus dem Rittersaale, und zwar durch die der Fenfterseite zunächst gelegene Thür, nach der Brandenburgischen Kammer, woselbst die Vorstellung der hier versammelten neu eingeführten inländischen Damen und Herren, sowie der im Laufe des verflossenen Jahres zu einer höheren Rathsklasse beförderten Räthe erster und zweiter

Klasse an Ihre Majestäten erfolgte.

Die Damen wurden Ihrer Majestät der Kaiserin und Ober⸗Hofmeisterin Gräfin von Perponcher und Sr. Majestät dem Kaiser und König durch die Palast⸗

Königin durch die

dame Gräfin von Hacke präsentirt. Die inländischen Herren wurden Ihren Kaiserlichen und Königlichen Majestäten durch den Oberst⸗Kämmerer Grafen von Redern, die zu einer höheren Rangllasse beförderten Räthe, und zwar sowohl der Reichs⸗ behörden, als auch der preußischen Behörden, durch den Stell⸗ vertreter des Reichskanzlers, Vize⸗Präsidenten des Staats⸗ Winisteriums Grafen zu Stolberg⸗Wernigerode vorgestellt. Die Allerhöchsten Herrschaften kehrten hierauf durch die der Hofseite des Königlichen Schlosses zunächst gelegene Thür nach dem Rittersaale, aus welchem inzwischen das biplomatische Corps nach dem Weißen Saale geleitet worden war, zurück, um die nunmehr folgende Defilir-Cour abzuhalten. Ihre Kaiserlichen und Königlichen Majestäten nahmen unter dem Throne Platz; rechts vom Throne stellten Sich Ihre Kaiser⸗ liche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin und Ihre König⸗ lichen Hoheiten die Prinzessinnen, links Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz, sowie Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen.

Die Damen des Gefolges Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin, sowie Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin und Ihrer Königlichen Hoheiten der Prin⸗ zessinnen ordneten sich hinter ihren Höchsten Herrschaften; die General⸗Adjutanten, die Generale ' la“ suito und die Flügel⸗ Adjutanten, sowie die Gefolge Sr. Kaiserlichen und König⸗ lichen Hoheit des Kronprinzen und Ihrer Königlichen Hoheiten der Prinzen traten auf die Fensterseite des Rittersaales. Die Hoschargen stellten sich dem Throne gegenüber in einer Reihe auf, in deren Mitte ein entsprechender Raum zum Durchgange für die Defilirenden frei gelassen war. Die Pagen bildeten vor der Thür, durch welche Ihre Majestäten in den Rittersaal wieder eingetreten waren, ein Spalier, welches sich in einer Bogenlinie bis zu dem soeben erwähnten freien Raume erstreckte und den Weg bezeichnete, welchen die Defilirenden zu nehmen hatten. Die Damen gin⸗ gen einzeln, die Herren paarweise. Man bewegte sich durch das Spalier der Pagen bis vor den Thron und machte dort zwei Verbeugungen, von denen die erste an Se. Majestät den Kaiser und König, die zweite an Ihre Majestät die Kaiserin und Königin gerichtet war, und entfernte sich, an dem Throne von links nach rechts vorüberschreitend, durch die der Fensterseite zunächst gelegene Thür nach der Schwar⸗ zen Adler Kammer und von dort weiter bis zum Weißen Saale. Es defilirten zunächst sämmtliche Damen, und zwar vorab die verheiratheten und nach den Damen sämmiliche Herren.

Nach Beendigung der Defilir⸗Cour geruhten Ihre Kaiser⸗ lichen und Königlichen Majestäten mit Ihren Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kronprinzessin und Ihren Königlichen Hoheiten den? zrinzen und den Prinzessin— nen des Königlichen Hauses in die Rothe Sammet⸗-Kammer einzutreten, üm daselbst den Thee einzunehmen. Von der Rothen Sammet⸗Kammer begaben Sich Ihre Kaiserlichen und Königlichen Majestäten mit den Höchsten Herrschaften in den Kapitelsaal und in die Bildergallerie zur Cour des inzwischen zahlreich erschienenen Offizier⸗Eorps.

Demnächst geruhten die Allerhöchsten und die Höchsten Herrschaften Sich nach dem Weißen Saale zu begeben. Da⸗ selbst begann, nachdem Allerhöchst⸗ und Höchstdieselben den Haut-pas bestiegen hatten, bald nach 9 Uhr das Konzert. Die Ordnung, in welcher die Allerhöchsten und die Höchsten Herrschaf⸗ ten daselbst Platz nahmen, war solgende:

Ihre Kaiserlichen und Königlichen Majestäten; rechts von Sr. Majestät dem Kaiser und Könige, Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin, Se. Königliche Hoheit

einschließlich der im höheren Rathsklasse besörderten Räthe erster und zweiter Klasse, in der Branden—

burgischen Kammer, für sammtliche anderen Damen in der Fürsten und für die

Excellenzen⸗ Herren, sowie für die Bevollmächtigten zum Bundes⸗ ral⸗Majors, insofern

dieselben nicht mit dem Offizier⸗Corps erschienen waren, und für die Räthe erster Klasse in der zweiten Vorkammer, für Häuser des Landtages in der ersten Vor⸗

für die Kammerherren,

für die in ritterschaftlicher Uniform erschienenen Personen und für die Geistlichkeit in dem Braunschweigischen Saale, für die Dffizier⸗Corps in der Bildergallerie und Ain den angrenzenden

Kaiserlichen und Königlichen Majestäten, Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin und Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen und die Prinzessinnen des Königlichen Hauses hatten Sich in während die

die Hofchargen, die General⸗ Adjutanten, die Generale à la suite, die Flügel-⸗Adjutanten und In demselben wurden folgende alle anderen Personen des Gefolges Sr. Majestät des Kaisers 1

of Ihrer Majestät der Kaiserin und Kö— esolge Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten des Kronprinzen und der Kronprinzessin und Ihrer Königlichen Hoheiten der Prinzen und der Prinzessinnen in

Prinzessin

die

die General⸗Feldm

von Oesterreich⸗Un Gemahlin placirt.

Ouverture

aus dem „Prophet

die Herren Ernst,

von Niemann, Betz,

Fri In der

ause Majestäten Sich zu

In der am Ministers von Boet

und Verkehr und Gesetzentwurf über wie eine Novelle zu

getheilt,

träge an Reichs⸗Sil

Kenntniß genommen.

wohnungen der Rei

Mehrere auf d

berichtenden Ausschü halter in Elsaß⸗Loth

zur Abfertigung vor anderen als den höch

oberhalb Habenhause

eines Wachthauses ar Der Entwurf eir mirung der Kautioner der Versammlung;

nung vom 21. Juni Reichsgericht.

des Justizausschusses, werden.

Schließlich wurd t ionen vorgelegt und

Der Ausschu Verkehr trat heute zu

Der Schluß

Hauses der Abgeordneten

Beilage. In der heu

mehrere Kommissarien

steuer, berathen.

der Prin, Carl von Preußen, Ihrer Königliche Hohen die

verordnen, mit Zustim gesamm ten Umfang de

Erbprinzessin von Sachsen⸗Meiningen, der Prinz Friedrich Carl von Preußen, riedrich von Hohenzollern; jestät der Kaiserin und Königin Se. Kaiserliche u liche Hoheit der Kronprinz, zessin Friedrich Carl von P Prinz Wilhelm von Pre!

aus dem „Dettinger Fe eum“

mann. 4) Liebeslied aus der

Niemann. 5) Finale der Sinfonie G-moll von Beethoven 6) Ouverture zu „Athalia“

„la forza del destino“

und Terzett aus „Tell“ Herren Niemann, Betz, Wagner, Fr. von V

des Konzerts geruhten Ihre Kaiserlichen

huldreiche Ansprache zu beglücken. Das Fest endete programmmäßig um 10½ Uhr.

raths wurde zunächst die erfolgte Ueberweisung des Gesetzentwurfs für Elsaß⸗Lothringen wegen Ausführung des Reichsgesetzes Unterdrückung von Viehseuchen an die

Innungswesen, und der Entwurf von Zusatzbestimmungen dem Reichsstempelabgaben⸗ entwurf wurden ebenfalls den zuständigen Ausschüssen zu⸗

von den weiter eingegangenen Vorlagen, betreffend a. die Betriebsergebnisse der

1879, b. die den einzelnen Bundesstaaten

Bericht des Vorsitzenden der Kommission zur Ausarbeitung des Entwurfs eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs üben den Stand der Arbeiten dieser Kommission, aber lediglich

Die Gesetzentwürfe über die Besteuerung der Dienst⸗

Artikel 13, 24, 69, 72 der Reichsverfa und zweiter Berathung zur Annahme.

Straßburg bezüglichen Eingaben sollen dem Vors

enlassung überwiesen werden. Den Haupt⸗Hollämtern in Emden und Leer Zollstelle auf dem Bahnhofe in Lörrach wurde die Befugniß

hsten Zollsätzen ertheilt. Einem weiteren Beschlusse zufolge soll das Zollwachtschiff bei der Korbinsel

und an Stelle desselben eine Bootsstation unter Anmiethung

ebenso ein Antrag auf Bewilligung von Umzugskosten an die Ober Controleure bei den

Haupt⸗Zollämtern nach Maßgabe der im 5. 16

ein vom Aueschusse für Justizwesen befürworteter Vor⸗ schlag zur Wiederbesetzung einer erledigten Rathestelle beim

Eine Rechteverwahrung wegen standes herrlicher Rechte wird,

Abgeordneten, welcher der

Berathung des Staatshaushalts-Etats pro 1881.82 fort, und zwar wurde zunächst der

nossen auf Annahme eines Gesetzentwurfs, betreffend einige Abänderungen der Vorschriften

Klassensteuer und der klassifizirten Einkommen“

Der Antrag des Abg. Richter lautet: Das Haus der Behuft dauernder

1681/82 in Autsicht genemmenen Steuererlasseg dem nach⸗ folgenden Gesepentwure zuzustimmen:

betreffend einige Akänderungen der Vorschriften für die Veran—

lagung der Klassensteuer und der llassifitirten Ginkommenstener. Wir Wilhelm,

Ihre Durchlaucht d links von

Ihre Königliche Hoheit

arschälle,

Piecen vorgetragen: „Don Juan“

zu von Meyerbeer, Frl. Brandt, Frl. Leh „Walkyre“ von Wagner, Hr

Salomon, von Rossini, Frl. Fricke. oggenhuber, cke, der Chor.

zwischen dem ersten und und Königlichen

erheben und viele der Anwesenden durch

27. d. M. unter dem Vorsitze des Staats⸗ ticher abgehaltenen Sitzung des Bundes— Seitens des Vorsitzenden bereits

über die Abwehr und Ausschüsse für Handel für Elsaß-Lothringen genehmigt. Ein die Bestrafung der Trunkenheit so⸗ zur Gewerbeordnung, betreffend das

und dem Brausteuer⸗Gesetz⸗

Eisenbahnen Deutschlands für überwiesenen Be—

ber⸗, Nickel⸗ und Kupfermünzen, (c. den

chsbeamten und wegen Abänderung der

ssung gelangten in erster

ie Konkurrenz der Tabakmanufaktur in

Vorschlage ber sse entsprechend dem Kaiserlichen Statt⸗

ringen zur Würdigung und weiteren Ver⸗

sowie der

1 Baumwollen- und Leinengarn ꝛc. zu

n bei Bremen eingezogen und verkauft n Ufer der Weser errichtet werden.

ier Verordnung wegen anderweiter Nor⸗ der Postagenten erhielt die Zustimmung Kaisertichen der Verord⸗

1875 unter V. sesigestellten Sätze; sowie

angeblicher Verletzung gleichfalls nach dem Antrage lediglich zu den Akten genommen

en die neuerdings eingegangenen Peti⸗ den zuständigen Ausschüssen überwiesen.

ß des Bundesraths für Handel und einer Sitzung zusammen.

bericht über die gestrige Sitzung des befindet sich in der Ersten

tigen (8. Sitzung des Hauses der

Finanz⸗Minister Bitter und beiwohnten, setzte das Haus die zweite Antrag Richter und Ge⸗ jür die Veranlagung der

Abgeordneten wolle beschließen: Sicherstellung deg für das Gtatt jahr

Gesetzentwurf,

von Gottes Gnaden König von Prenßen ꝛc.

Ihrer Ma⸗ nd König—⸗ die Prin⸗ reußen, Se. Königliche Hoheit der ißen, Ihre Königliche Hoheit die Herzogin Wilhelm von Mecklenburg Schwerin, Se. Königliche Hoheit der Prinz Alexander von

dritter Reihe saßen die anderen schaften, die Ober-Hofmeisterin Gr

Preußen; in zweiter und anwesenden Höchsten Herr—⸗ äfin von Perponcher und Damen des Hofes, der Oberst⸗ Kämmerer Graf von Redern,

die Obersten Hof⸗ und die Ober Hofchargen, die General⸗Adjutanten u. s. w.

Den Allerhöchsten Herrschasten sonders vorgerückten Stühlen die Botschafter von Großbritan⸗ nien mit Gemahlin, von Italien, der

gegenüber waren auf be—

ir Türkei, von Frankreich, garn mit Gemahlin und von Rußland mit

Nachdem die Versammlun

g die Plätze eingenommen, be— gann das vom Ober⸗Kapellmei

ster Taubert geleitete Hofkonzert.

von Mozart. 2) Largo von Händel, Hr. Betz. 3) Duett

von Mendelssohn. 7) Scene aus von Verdi, Frl. Tagliana, Frl. Brandt,

Krolop, der Chor. 8) Cavatine Lehmann, die 9) Finale aus „Lohengrin“ Frl. Brandt, die Herren

zweiten Theile

Se. Königliche Hoheit Artikel 1

. Der im s. 8 des Gesebeg, betreffend die Aufhebung der

Mahl und Schlachtsteuer vom 35. Mai 1873 auf 42 Millionen Mark festgestellte Jahresbetrag der Solleinnahme der Klassensteuer wird auf Il 500 (00 0 herabgesetzt.

Artikel Il.

1. Mal 1851 .

Die im 8. dee Gesebes vom 3. Yiel für die erte jweite, dritte, vierte und fünfte Stufe der klassifizirten Einkommen⸗ steuer vorgeschriebenen Steuersaͤtze von 90, 1068, 126, 144 und 162 A werden auf 67 50 für die erste Stufe, 81“ 0 für die zweite Stufe, 4 S 50 A für die dritte Stufe, 198 für . ö Stufe und 121 4A 50 3 für die fünfte Stufe herab— gesetzt.

Urkundlich ꝛe.

Die Kommission beantragte durch ihren Referenten, den Abg. Freiherrn von Minnigerode:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

1. 7. nachstehen den Gesetzentwurfe die Zustimmung zu er—

eilen: Entwurf eines Gesetzes, betreffend den dauernden Erlaß an Klassen und klassifizirter Ein kommensteuer.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛe, , mit Zustimmung beider Häuser des Landtages, was olgt:

= , ö Drei Monafäraten der Klassensteuer und der fünf unter sten ; Stufen der klassifiztrten Einkommensteuer bleiben in Zukunft

außer Hebung, rorbehaltlich der Reform der Klassen⸗ und klassi⸗ fizirten Ein kommensteuer.

5. 7. Der zu diesem Steuererlasse erforderliche und nach Vorschrift des 5. 4 des Gesetzes vem 16. Juli 1880 zu berechnende Betrag

kommt auf die nach 5. 1 jenes Gesetzes zu Steuererlassen zu r⸗ wendenden Geldsummen in Aarechnung. *

§. 1 ge⸗ rtheilung an Kommunallaften unter Zugrundelegung der in d klassifizirte Einkommensteuer

Die Erhebung von Kommunal zuschlägen zu den im dachten Steuern, beziehentlich die Ve

nach dem Maßstabe derselben erfolgt den Gesetzen über die Klaffen. un vorgeschriebenen Steuersätzen. GEbenso ist ia allen denjenigen Fällen, in welchen die zu ent⸗ richtenden Steuern von irgend' welchem Ein flusse auf die Aus⸗ übung von aktiven oder pafiven Wahlrechten find, der desfallsigen Berechnung das Veranlagungösoll zu Grude zu legen. Urkundlich ꝛc.

I. Durch den Beschluß ad J. den Antrag der Abgg. Richter und Genossen in Nr. 29 der Drucksachen für erledigt zu erklären.

Ferner hatten die Abgg. Frhr. von Huene und Gen. folgenden Antrag gestellt:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

1) Dem Gesetzentwurfe , Paragraphen hinzuzufügen:

Den Hobenzollernschen Landen wird jährlich ein Betrag über wiesen, welcher nach dem Verhältnisse der durch die letztvoran⸗ gegangene Volkszählung ermittelten Bevölkerungszahl des übrigen Staatsgebietes zu der' der Hohenzellernschen Lande einem Erlasse von 14 Millionen an Klassen und Einkommensteuer entspricht.

Die Feststellung diefes Betrages erfolgt durch den Staats- haus halts · Etat. Der festgesetzte Betrag wird nach dem Verhält⸗ nisse der durch die letztvorgegangene Volkszählung ermittelten Einwohnerjahlen auf die einzelnen Gemeinden vertheilt. Den Veriretern der letztern steht die Beschlußfassung über die Ver⸗ wendung zu.

2) Der Ueberschrift hinzufügen: sowie die Ueberweisung von Steuerbeträgen an die Hobenzollernschen Lande“.

Endlich hatten die Abgg. von Rauchhaupt und Gen. be⸗

antragt: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: als zweiten Absatz anzufügen:

1) Vem §. 1 raten unerhoben bleiben, hat der Finanz · Minister

Welche Monat zu bestimmen“. 2) Als §. 4 zuzusetzen:

61 Bezüglich der für die örtliche Erhebung und für die Veranlagung der Klassensteuer den Gemeinden bewilligten Gebühren bewenden es bei der Bestimmung des F. 6 des Gesetzes vom 16. Juli 1880.

Der Referent der Budgetkommission, Abg. Freiherr von Minnigerode, hob zunächst hervor, daß der einmalige von der Regierung vorgeschlagene Steuererlaß von 14 Millionen da⸗ durch gerechtfertigt sei, daß der diesmalige Etat insofern eine Besserung aufweise, als nicht nur die ordentlichen Ausgaben, sondern auch 9 Millionen des Ertraordinariums durch die laufenden Einnahmen gedeckt werden könnten. Die Mehreinnahmen der letzten 7 Monate ließen einen dauernden Aufschwung der finanziellen Verhãältnisse Preußens erwarten. Auch im Reiche seien aus den Zöllen und indirekten Steuern steigende Einnahmen zu verzeichnen. Diese günstigen Aussichten hätten auch der Budgetkommission einen dauernden Steuererlaß der 14 Millionen statt des ein⸗ maligen als annehmbar erscheinen lassen. Der Antrag, den die Kommission auf Grund dieser Erwägung dem Hause vorschlage, lehne sich seinem Wesen nach und in seinen Grundzügen an den Antrag Richter an, dem gegen⸗ über derselbe einige formale Verbesserungen enthalte. Die Tendenz des Antrages der Kommission gehe dahin, durch einen dauernden Steuererlaß die minder bemittelten Klassen zu entlasten.

Der Abg. Hobrecht erklärte sich gegen einen dauern⸗ den Steuererlaß, denn den Beweis dafür, daß in Zu⸗ kunft die nöthigen Mittel dazu vorhanden sein würden, habe die Budgetkommission absolut nicht beigebracht, sondern sich nur darauf beschränkt, ihre Ueberzeugung zum Augdruck zu bringen. Wer für den Steuererlaß stimme und damit auf einen Theil der sichersten ginnghmen des Staates verzichte, der übernehme damit die Verpflichtung, früher oder später im Reiche oder in Preußen nein Steuern zu bewilligen, denn den steigenden Ausgaben des Staates gegen⸗ über werte man sich dieser Nothwendigkeit vielleicht auf zin oder mehrere Jahre entziehen lönnen, auf die Dauer aber nicht. Außerdem vinkulire man sich durch die Annahme des dauernden Steuererlasses zur weiteren Fortführung der Steuerreform in bedauerlicher Weise. Zunächst müsse doch ein Reformplan vorliegen, ehe man die ersten Schritte zur Resorm praktisch ausführe; wie schwer eine solche Reform sei, beweise die Gneistsche Broschüre, aus der man zum Mindesten ersehe, ein wie schwerer Eingriff jede Steuerreform in die alten politi⸗ schen, sozialen und wirthschaftlichen Verhältnisse des Staates sei. Trotz der großen Umwälzungen in dem Steuersystem des Reiches konne man doch nicht daran denken, das alte bewährte Steuersystem Preußens, in das sich Generationen eingelebt hätten, von Grund aus umzustürzen und damit auf Jahr⸗ zehnte hinaus die größte Ungewißheit zu 8 Reformen

mung beider Häuser det Landtags, für den r Monarchie, was solgt:

WVorschläge dazu

des Steuersystems seien entschieden möglich, aber man müsse

rsch von der Regierung ahwarten und sie dann auf diesem Wege unterstützen; ganz falsch sei es aber, wenn

aus dem Hause heraus mit einzelnen Schritten der Reform

ĩ werde. . ; e,, von Rauchhaupt betonte, daß die konservative Partei von Anfang an auf dem prinzipiellen Standpunkte ge⸗ standen habe, daß ein einmaliger Steuererlaß keinen Werth habe, wenn derselbe, nicht zu einem dauernden ge— macht werde. Damit wolle die konservative Partei erstens dem einmaligen Erlaß seinen unzweifelhaft agita⸗ torischen Charakter nehmen, zweitens den ersten Schritt in der Steuerreform thun, wie sie dieselbe sich denke, und drittens die Versprechungen erfüllen, die im Verwendungs⸗ gesetze vom Vorjahre dem Lande gemacht seien. Es sei richtig, daß derjenige, der den dauernden Erlaß bewillige, sich zu neuen Bewilligungen im Reichstage verpflichte. Die lon⸗ servative Partei sei ber auch entschlossen, die Steuer⸗ reform des Reicht kanzlers bis zu Ende zu unterstützen, und der wahre Grund, aus dem einzelne, Parteien dem dauernden Erlaß widerstrebten, sei ihre Abneigung gegen die Steuerreform des Reichskanzlers. Den Vorwurf, daß seine Partei planlos einen Schritt in der Steuerreform thue, . zurückweisen. In großen Zügen hahe sich seine Partei ein 6 der Steuerreform entworfen, in dessen Rahmen der . Erlaß passe. Die Klassen⸗ und Einkommensteuer solle zu einer einheitlichen Einkommensteuer verschmolzen und der Art erhoben werden, daß in der untersten Stufe mit J Prozent begonnen werde und die Steuersãtze bis n 4 Prozent progessiv steigen, daß der Satz von 3 Prozen bei 9000 S. Einkommen erreicht werde, Die , ,. solle unter Mitwirkung bürgerlicher Elemente auf Grun von Deklarationen erfolgen, so daß wissentlich falsche Angaben unter Strafe gestellt würden; die Kontingen⸗ tirung der Klassensteuer solle beseitigt werden. Neben der Personalsteuer solle eine Steuer vom . Einkommen erhoben werden, vom Kapital, vom Grund⸗ besitz und vom Gewerbebetrieb. Ob diese drei . als eine besondere oder als ein Zuschlag zu der , kommensteuer erhoben werden solle, lönne dahingeste bleiben. Der Abg. Stengel wollte auf dieses Programm zur Zeit nicht näher eingehen und entwickelte die Gründe, die seine Partei zur Ablehnung des Vorschlags des dauernden Steuer⸗ erlasses bewegten. Er halte es für falsch, ein so wichtiges a zielles Geietz der Regierung aufzudrängen, welche auf Grund . jetzigen Finanzlage nur einen einmaligen Erlaß proponirt habe, und nur zur Bewilligung dieses könne sich seine Partei entschließen. Er warne davor, die sicheren alt erprobten Grundlagen des preußischen Finanzsystems ohne Grund auf— zuge hg Schluß des Blattes nahm der Finanz-Minister Bitter das Wort.

Der Kommunal-Landtag der Kurmark hielt seine 3. Plenarsitzung am 24. d. Mts. Zu den , liegenden und zum Theil erledigten 53 Sachen waren tren sernere 7 eingegangen und wurden unter die beiden Aus⸗ schüsse vertheilt. Zur Verhandlung kamen 13 Sachen, dar— unter aus dem ersten Ausschusse (Cand⸗Feuersozietät) . Rechnung und der Verwaltungsbericht für das Jahr . Dieses Jahr überstieg zwar das schon ungünstige ö ö der Zahl der Brände nach noch um deren 9, es waren iesel⸗ ben aber in Bezug auf die Bedeutung sowohl beim nn biliar als auch beim Mobiliar nicht unerheblich geringer als im Jahre 1878.ͤ In zwei Fällen wurden aus Billigkeits⸗ rücksichten Entschädigungen für Mobiliarschäden bewilligt; in einem dritten Falle eine Entschädigung für vernichtete Bau⸗ materialien angewiesen, ein Rekurs gegen eins ,,, . scheidung aber als unbegründet abgewiesen. Dagegen wurde serner eine Prämie für Umwandlung von Strohdächern in seuersichere Bedachung zugesprochen und einer Gemeinde zur Anschaffung einer Spritze eine Beihülfe bewilligt. Der sehr dankenswerthen Anregung einer Versicherung gegen Frost⸗ schaden konnte von Seiten des Landtages Folge nicht gegeben werden, weil das Gebiet der Kurmark offenbar zu klein ist, m das Risiko mit Ersolg zu übernehmen. Ebenso mußte der Antrag einer Anzahl Brauerxeibesitzer der Kurmark auf Erlaß des Braumalzsteuerzuschlags abgewiesen werden, weil dieser Zuschlag, welcher z. B. im Jahre 1879,80 161 359, 25 46 betragen hat, zur theilweisen Deckung der Kriege schuldensteuer verwendet wird und noch nicht die Hälste des Detragen der selben erreicht, auch eine Abänderung des Tilgungsplans im Laufe der gegenwärtigen Amortisatisnsperiode unzulässig er⸗ scheint. Diese Periode läuft erst mit dem nächsten Jahre ab; es kann deshalb der gegenwärtige Landtag für die Zeit der nächsten Periode noch nicht beschließen. Nach dem von dem Ober⸗Präsidenten der Provinz mitgetheilten Berichte der König⸗ lichen Regierung zu Potsdam entfallen von dem Ertrage der Braumalzsteuer in dem genannten Etats jahre auf den ersten Verband 19 329,50 , auf den zweiten Verband 58 859,13 6 und auf den dritten Verband S3 180,52 ( .

In seiner 4. Plenarsitzung am 26. d. Mts. beschaftigte sich der Kommunallandtag zumeist mit Angelegenheiten 3 Kurmärkischen Hülfskasse. Es lagen demselben die 9 8⸗ übersicht der genannten Kasse und die Rechnungen derse . sür das Jahr 1879 vor. , 2 e

so wie ult. 1878: 802 688 66 S5 3.

a e, 6 651 S6 18 3. Der , ,, . 9 ständischen Dispositionssfonds betrug ult. 1879 76 u ee. 50 8, es hat aber der 52. Kommunallandtag. 26 über itz 910 M bereits disponitt. Eine n m . des Landtages hat Vorschläge gemacht über die [ann dung des durch Einzelbewilligungen des Landtags ni ö * sorbirten Theiles dieses Fonds; der Landtag trat g, . 1 Vorschlägen nicht bei, sondern behielt dem ledes mal so ö . Kommunallandtage die Versügung über den Restbestan de Fonds vor. Endlich wurde aus der genannten Kasse * Stadt ein Darlehn von 16000 6 zu e, nr, ne. willigt. Auf den Rekurs der , , , . Direktion entschied der Landtag, daß Spritzen und * wagen⸗Prämien an eine Ortschaft nicht zu . sind, 6 ö selbe in unmittelbarem Zusammenhange mit derjenigen Or 8 3 liegt, in welcher der Brand stattfindet. Schließlich wurde . . mission für die Errichtung des Marienberg Denlma 9 ei Brandenburg a. H. unter Anerkennung ihrer Thätigkeit, * nunmehr beendeten Funktionen auf ihren Antrag entho i ihre Akten und Zeichnungen dem ständischen . 1 leibt, der geringe Rest des Baufonds zur Dedung der z ausstehenden kleinen Bauschulden gewidmet und * * sitzende des Landtags ermächtigt, etwa noch e, 9 e ; namentlich für nachträgliche Aufnahme von Namen Gefallene

Der Minister des Innern, der Finanz-Minister und der Minister für Landwirthschaft haben durch Cirkularerlaß vom 8. 8. M. den Regierungs⸗Präsidenten dringend empfohlen, sich die Förderung des neu gegründeten Brandversiche⸗ rüngsvereins preußischer Forstbeamten, an dessen gedeihlicher Entwickelung, welche sich hauptsächlich in der Sicherstellung der Forstbeamten gegen Vermögens verluste durch rachsüchtige Brandlegung und auch durch größere Sicherung der Forsidienstgebäude zeige, auch der Staat unverkennbar großes Interesse habe, soweit es nur irgend thun⸗ lich, angelegen sein zu lassen. Namentlich sind die Präsidien ermächtigt worden, den Bezirksvorständen des Vereins die erforderliche Arbeitshülfe durch das Bureaupersonal ohne Entschädigung leisten zu lassen. Un⸗ abwendbar nothwendige sächliche Ausgaben an Porto, Pa⸗ pier 2c. hat der Verein zu erstatten; derartige Kosten können aber aus dem Bedürfnißfonds vorschußweise gezahlt und am Jahresschlusse zur Erstattung liquidirt werden. Dabei können event. Anträge auf Gewährung von Remunerationen aus dem Vereinsfonds an solche Beamte gestellt werden, welchen be— sonders erhebliche Mühwaltungen erwachsen sind.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrat he Herzoglich sachsen nein ing h che Staats-Minister von Giseke ist hier angekommen.

ayern. München, 26. Januar. (Allg. Ztg.) Der zus ü *. ,,, für die Wahlgesetz⸗ novelle hat sich konstituirt:; Dr. Jörg, ist erster, Freiherr von Stauffenberg zweiter Vorsitzender. Die Körordnung sowie der Gesetzentwurf, betreffend den Vollzug des Reichs Vieh⸗ seuchengesetzes wurden an einen Ausschuß von 14 Mitgliedern überwiesen. Nächste Sitzung unbestimmt.

Württemberg. Stut ö Der . Itg.“ schreibt man von hier: ;

Allg J . debattirte unsere Abgeordneten kammer über einen Gesetzvorschlag der Regierung, betreffend die St aa ta con Id. Art. I desselben betrifft die Tilgung und lautet; ‚Zu Art. 1 des Gesetzes vom 4. September 1853, betr. die Abänderung einiger Bestimmungen . revidirten Staatsschuldenstatuts vom 22. Februar 1837 wird kestimm ö daß bei den von nun an aufzunehmenden Staatsanleben vücksichtlich der Tilgung derselben auch vertragsmäßig festgesetzt werden darf, daß . Tilgung nicht in jährlichen Raten nach einem zum voraus f = gestellten Plane stattzufinden, sondern daß sie sich . en Bestimmungen zu richten hat, . welche im Wege der n gebung werden getroffen werden.“ Die Bestimmung des . schuldenstatuts vom 22. Februgr 1837, wonach als Kapital. i gunge fonds unabänderlich jährlich ein halb Proient der Staats. schuld nach ihrem böchsten Betrage sammt den Zinkersparnissen ö. den getilgten Kapitalien“ auszusetzen war, ist zwar schon durch as Gesetz vom 4. September 1853 verlassen worden, indem dieses nur noch verlangte, daß der für iedes Jahr auszusetzende Ka— pital · Tilgungsfonds für die kündbare Schuld nach den ö. einzelnen Bestandtheilen dieser Schuld zu Grunde 1 vertragkmäßigen Bestimmungen über deren Tilgung ö ö messen sei‚, und es war seither das Finanz. Ministerium nich gehindert, den Beginn der Tilgung, die Dauer der Tilgungszeit, so wie die Größe der Tilgungsquoten beliebig zu not ren . wurde seither bei der Aufnahme eines jeden neuen Staats an ehen

vertragsmäßig ein Plan entworfen, nach welchem jedes Jahr i. gewisse Quote des Kapitals nebst den Zinsen abgetragen wurde. . diesem System soll nun in der oben angedeuteten Weise . werden. Die Regierung erkennt zwar in den dem Gesetzentwurf 9 gegebenen Motiven an, daß die Entlastung des Staate , gn. . mählicher Tilgung der Schulden ein von jeder guten Verma . anzustrebendes Ziel sei. Dieses Ziel sei auch von der . bergischen Verwaltung stets mit aller Sorafalt eingehalten worden, und es werde die Erreichung desselben auch für die Zulunft eine ihrer vornehmsten Sorgen sein, Allein die Verbältnisse haben 66 seit dem Jabre 1853 durch die Steigerung der Staatsschuld (dieselbe beträgt gegenwärtig 410 Millionen Mark, wovon auf, bahnschuld 360 Millionen, auf die alte Staateschuld 42 Mi lionen kommen) wesentlich geändert. Die Beschaff ung des zu ihrer Til zung erforderlichen stets wachsenden Geldhedarfs sei zumal bei der 6 Finanzlage für die Staatssasse und für die Steuerpflichtigen, wo ni

lästig und drückend, io doch sehr unbequem. Es in , 9 wünschen, daß dem Staat in Bezug auf die Schuldenti nnn 26 freiere Bewegung gewährt werde, welche es möglich mache, . ie .

gung den hierfür verfügbaren Mitteln der Staate kasse . Viefe freiere Bewegung wäre gerade jetzt wünschenswerth, 9 ui Konvertirung der 44 prozentigen im Guldenfuß verbrieften (. a schuld in 4 prozentige Mar kobligationen (im Gesammt⸗ earag von 167 Millionen Maik) in Aus sicht e g, z 40 Tie Finar ztommijsion war diesem Regiernng oer sc a9 gegenüber gefbeilter Ansicht: eine Mehrheit von 10 Sti 36 beantragte Ablehnung desselben, wäbrend eine Minderheit von . Stimmen die Annahme befürwortete. Die Kammer selbst theilte .

in zwei fast gleiche Hälsten. Um die Befürchtung der r m Vollage zu zerstreuen, daß man mit dem neuen System in ein Miß. wirthschast komme, beantragte Freiberr von Varnbüler den e , dem Regierungevorschlag: „jedoch soll mindestens ein der Hal ste . aus Ueberschüssen jeweils erwachsenden Restpermõögens entstrechen er Betrag zur Tilgung der Gesammt⸗Staateschuld verwendet wer⸗ den ö Mit diesem Antrage. wurde der 1 schlag mit 41 gegen 40 Stimmen angenommen, Hen e berieth die Kammer über die oben erwähnte bee ,. der Staattschuld. Die Regierung beantragt folgenden 9 r tikel im Finanzgesetz: Ait. ). Zam Zwecke der em, r 2 bew. Kündigung und Rückzahlung der in süddeutscher 636

währung verbrieften 43 prozentigen Staate anlehen ant . ö * 1847 bis 1869 im restlichen Gesammibetrag von 167 2281 1 im Wege außerordentlicher Tilgung wird die ständische cn en ver waltungebehörde ermächtigt, unter verfassungs mäßiger Mitwie fung Unseres Finanz Ministeriums ein neues Staattanleben in dem bier ju ersor derlichen Betrag unter mzalichst günstigen Bedingungen 153 nebmen und das Anleben um die Kosten der Umwandlung und 3 bringung ju erhöhen.“ Die Kammer stimmte mit 51 gegen 28

Stimmen ju. . . inpe. Detmold, 25. Januar. r. Journ) D 6 ,. mlung für das rr n Lippe“ veröffent l nden „Landtagsabschie d: . Kiß her, Gnaden . Günther Friedrich Woldemar, regle⸗ render Fürst zur Lippe, Edler Herr und Graf zu Schwalenberg und Sternberg ꝛc. c. ‚. ; —ͤ . Nac g der Landtag seine Erklärungen über die ihm , . überreicht und damit verschiedene Anträge und Han verbunden bat, erthellen Wir darauf jum n . nachstebende Rescluston, indem Wir Ung vor bebalten, dem * a4. nach seiner Wiedereinberufung wegen der tbeilweise 2 6 Form, in welcher derselbe Ung seine Erklärungen, Wünsche . 5 e uche vorgetragen hat, die geeigneten Eröffnungen jugehen u lassen. (Folgt die Resolution)

25. Januar.

Woldem ar, Fürst zu Lirpe. Eschenburg. l Wie aus dem Landtagsabschied hervorgeht, hat der Land⸗

Käabinets-Ministerium, der Regierung, dem Bauwesen z0. ab⸗

auf die Taseln, auf den Digpositionsfonds der Kurmarkischen Hülfgkasse anzuweisen. ae E; .

gelehnt und statt derselben nur geringe Beträge für erforder⸗ liche Aushülse zur Versügung gestellt.

n Lothringen. Straßburg, 27. Januar. (Els.⸗ gihr Tln . betreffend die Aufhebung des Kriegsgerichts zu Straßburg, ist unter dem 24. d. M. Allerhöchst vollzogen worden und tritt mit dem heutigen Tage in Kraft.

Qesterreich⸗ Ungarn. Pest, 27. Januar. (W. T. B.) Die Subcomitées der ungarisch-kroatischen Regni⸗ kolar⸗Deputationen konnten keine Einigung erzielen. Die weitere Austragung der Frage bleibt demnach den beiden Regierungen überlassen.

weiz. Bern, 26. Januar. (N. t des Nationalraths er— ledigte bis jetzt die neun ersten Artikel. Bei der Bestimmung über die Notendeckung wurde den Diskontobanken gestattet, 60 pCt. des Umlaufs durch ein Wechselportefeuille, das in ihren Händen bleibt, zu decken. Sonst wurde im Wesentlichen dem Ständerathe beigestimmt. Die Notenbanken werden zur Annahme der Noten anderer Banken an Zahlungsstatt ver— pflichtet. Es wird eine zweite Berathung stattfinden. Luzern, 25. Januar. Der Große Rath trat heute zur Fortsetzung der ordentlichen Wintersitzung zusgmmen. Das größte Interesse wird die Frage über die Wied er⸗ einführung der Todesstrafe in Anspruch nehmen, zu deren Vorberathung heute eine Kommission von sieben Mit— gliedern bestellt wurde.

oßbritannien und Irland. London, 26. Januar. (lug *eRtz Die J Gazette“ veröffentlicht eine Bekanntmachung des Administrators der Kapkolonie, Sir G. C. Strahan, laut welcher West-Griqualand der Kapkolonie einverleibt worden ist.

Der „Times“ wird aus Durban vom 24. ds. be⸗ richtet: . ; Ein in Neweastle angekommener Kaffernflüchtling meldet, daß die Boers Wrecht räumen und sich in Wakkerstroom konzentriren. Dieselben zerstören alles Eigenthum. Die Gefangenen befinden . in Jouberts Lager. Die Truppen errichten detachirte Forts in der m⸗ runde von Neweastle und das Lager ist für zwei Wochen verprovian⸗ tirt worden. Die Truppen brachen heute mit Tagesanbruch nach dem Trangvaal auf. Die Boers belagern noch immer Wakkerstroom. Die von Neweastle, abgegangene Kolonne ist über 4 Meilen lang. Das 58. Regiment bildete die Vorhut, und die Scharfschützen . Flottenbrigade die Nachbut. Allgemeines Staunen erreg es, daß Sir G. P. Colley seinen Vormarsch vor dem Eintreffen von Verstärkungen angetreten hat; man 9. muthet, daß er besondere Nachrichten erhalten hat. ö . auf 1300 Mann geschätzte Stärke der Kolonne stimmt schlecht ii der Länge der Kolonne überein. Natal ist nunmehr von . Truppen entblößt. Die Boers haben dem Zuluhäuptling ., Allianzanerbietungen ma hen lassen, allein derselbe hat sich gewe 9 , die Engländer zu verlassen. Der Magulisinestamm, der früher . er Umbeline so sehr in den Zulukrieg verwickelt war, kat sich . Boers a geschlossen und dürfle, da er aus berüchtigten . ö Mördern besteht, einigermaßen zu schaffen machen. Man . ; daß die Boeis, welche nach Hause zurückgekehrt sind, um 5 Korn zu treten, durch andere ersetzt worden sind. Es sollen circa , , . Felde stehen, Die Boert haben den Freistaat um drei Kanonen 6 sin ö jedoch abschlägig beschieden worden. Bezüglich der Aktion der en . gesichts des Vormarsches von Sir G. P. Collev, ist die n. ; Meinung getbeilt. Einige glauben, daß sie sich ,,. an . daß sie ihn überrumpeln und bewältigen werden. Vor A wa, . Vormarschkolonne hielt G. P. Colley eine Ansprache an die . und sagte ihnen, daß sie vorrückten, um die Einwohner zu n . und die Uebergabe einiger Garnijsonen im Trans vaal . 26. Er halte es für Zeitverschwendung, die An un ft Heitere Verstãrlun gen abzuwarten. Die Gegner seien numerisch stärker, allein er . auf ihre Tapferkeit. Ein Monat därfte vergehen, ehe le 5 6. Verstärkungen , , ed. ö könnten, während die Lag ĩ wor jügliches Vorgehen erheische. . . . ; ein . amtliche Bekanntmachung theilt mit, daß die Kolonne 1000 Mann stark ist und den in Pretoria , ein. geschlossenen Garnisonen Entsaß bringen soll. J , , ,. bleibt eine starke Garnison. Die Boers haben den 5 nh die Pferde Hlubi's, eines Zuluhäuptlings, unweit Rerke's ö einzusangen. Derselbe hat eine Streitmacht lãngt . 6 gestellt. Die Boer baben. Silegu, einem anderen Zulu— 6 fräge gemacht, welche aleichfalls zurüch gewiese⸗ , , ee. od alitãt ist um so bemerkenswerter, als der esider te a . befohlen, 2000 Stück Vieh herauszugeben, die Cetewayo gehörten, allein bereits „aufgegessen waren. Ein weiteres Telegramm der „Times 25. d. M. berichtet: ö . 2 e f Euphrates“ traf diesen Morgen mit 1400 Mann Truppen biet ein, die heute und morgen aufge scifft . vorzüglich weiter beordert werden. Das Trausportschiff . er, ile. wird ' am Sonnabend eiwartet. Berichte aus dem ö melden, daß es den Basutot an Lebeng mitteln seble und iese . des Kämpfens überdrüssig seien. Der Feind verbalt sisg rabig, i jedoch eine Stellung eingenommen, um unlern nr, zu, * 2 dern. Aus Neweastle wird gemeldet: Die Folonne i . ; Meilen von bier; ibr Lager kann von bier au uberblie t ae. 2 Die Truppen jozen bei Tageganbruch ab. Aus Utrecht ke, , . Voers nach dem Slaalfluß aus und nehmen ihre Habseligkeiter 7 Eie Kap-Zeitungen veröffentlichen einen Bericht . das Treffen zwischen den Mannschaften des 98. i. und den Boer. Danach hatten die letzteren sich dur 4 nicht der ihnen zugeschriebenen Verrätherei n e en,, Ralph Gaerton, einer der Wagenführer, erzäblt, daß 2 —*— dem Obersten Anstrutber eine Botschaft unter einer 12 rr flagge sandten, worin er benachrichtigt wurde, daß die ; /e. Dong flamirt worden und er nicht weiler marschiren könne. w ö. erwiderte, er hätte e nach r , , ö * ine Instruktionen ausführen, worauf die Boers Fe ade 6, Mannschaften und Offi iere 3 = verwundeten. Als der Oberst einsah, daß weiterer . erst 5 ö los sei, ergab er 16 Dem Renn em , , e 9 Ambulanjwagen ju bolen. Egerton saat, 1 . . . Mi erte. Die Boers waren 300 Mann stark unter . amn; und 6 eine gute Stellung auf erhabenem . ĩ ischen Bäumen inne. . wird dem Reuterschen Bureau unterm 25. d. telegraphirt: . . 36 9 tag. 9 Aliaig von Zamir⸗Dawar, son e 1 8 * der Barakzais aus dem g 4 * 1, Sehn r ,, in Kurzem erwartet, br. r n * ** ke ch e anzugreifen. Letz ˖ 29 ̃ en für den Widerstand. ö an , , T. T.) In der heutigen Unter⸗ 8 M

ürch. Ztg.) Die

.

aus Durban

tag die Gelder für die Anstellung einiger Veamten bei dem « f

itzung erklärte der Unter⸗-Staatssekretär Dil ke auf , des Deputirten Wolff: Betreffs der Dig führung des Art. 2z des Berliner Vertrages sei ö jetzt keine gemeinsame Aktion von den Mächten . = Regierung verliere aber die Angelegenheit nicht * 2 Auge und werde in Uebereinstimmung mit den ander