1881 / 27 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 Feb 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Theil der Arbeiter von seinem Verdienste Nichts abgeben könne, sei richtig, der Arbeitgeber müsse deshalb für die Leistung der Beiträge eintreten, ob jedoch die Beiträge von Einkommen bis 750 S vom Arbeitgeber allein zu tragen seien, müßte der Erörterung vorbehalten bleiben.

Der Fabrikbesitzer Kalle-Biebrich sprach gegen den Entwurf, weil er sich mit einigen Details und dem Bau des— selben nicht einverstanden erklären könne, wenn er gleich seine Prinzipien billige. Zu loben seien insbesondere der Grundsatz der Entschädigung für jeden Unfall, die Ausdehnung der Ent⸗ schädigungspflicht auf eine größere Anzahl von Betrieben, die Limitirung der Höhe der Entschädigung und die Einführung des Versicherungszwanges. Dieser richte sich eher gegen den Arbeitgeber, als den Arbeiter. Daß für den Arbeiter auf dem Wege der Selbsthülfe nichts zu erreichen sei, bewiesen die Ge— werkvereine: den Pensionskassen dieser Vereine sei nur ein Theil der Vereinsmitglieder beigetreten und selbst von diesen sei ein nicht unbedeutender Theil bald unter Verzicht auf die gezahlten Beiträge wieder ausgeschieden.

Die meisten der dem Enkwurfe in der Presse gemachten Vorwürfe wären vermieden, wenn nicht der Grundsatz der Zwangsversicherung, sondern der der Ausdehnung der Ent—

chädigungspflicht auf alle Unfälle und auf eine größere An—

zahl von Betrieben an die Spitze des Entwurfs gestellt wäre. Die Einführung des Versicherungszwanges brauche aber nicht zur Monopolisirung der Reichs⸗-Versicherungsanstalt zu führen, neben dieser könnten vielleicht die jetzt bestehenden Privat— Versicherungsanstalten, bei denen zur Zeit 700 000 bis S00 060 Arbeiter versichert seien, beibehalten werden; die Auf⸗ hebung der Privat-Versicherungsgesellschaften, welche ja meist Genossenschaften seien, stünde eine Menge von Bedenken, bhe— sonders privatrechtlicher Natur entgegen. Die Reichskasse könne ihre Konkurrenz sehr gut aufnehmen, da ihre Verwal— tung billiger werden würde. ö

Auszudehnen sei der Entwurf bezüglich der periodischen Beschäftigung von Arbeitern bei landwirthschaftlichen Betrie— ben, namentlich Dreschmaschinen. Daß die Pflicht zur Ent⸗ schädigung erst bei längerer als 4wöchentlicher Arbeitsunfähig— keit eintrete, sei zu billigen, in Konsequenz dieser Bestimmung jedoch für die Arbeiter Zwangsbeitritt zu den Krankenkassen einzuführen und entsprechende Umgestaltung der bezüglichen gesetzlichen Bestimmungen nöthig.

Die Höhe der Unterstützungen und Renten anlangend, seien die Sätze für Ganz- und Halbinvaliden in der Billig— keit begründet; diskutabel sei, ob nicht die Altersgrenze für die Waisen auszudehnen; eine Wittwenpension von 20 Proz. sei unter Umständen ungenügend; ganz ungenügend sei der Satz von 10 Proz. für eine mutterlose Waise. Die Berech— nung der Pensionen nach Maßgabe der Lohnbeträge sei zu billigen. Die Tarife seien dem Volkswirthschasftsrath vorzu— legen; für Festsetzung derselben im einzelnen Falle müsse der Verwaltung der Versicherungsanstalt ein gewisser Spielraum gelassen werden, da je nach mehr oder weniger zweckmäßiger Einrichtung der Fabriken und Betriebsstätten die Gefahren auch für dieselben Arten von Betrieben verschieden seien.

Kernpunkt der ganzen Frage sei die Aufbringung der Beiträge; die Armenverbände, deren Belastung sich übrigens größer herausstellen werde, als der Entwurf annehme, seien nicht heranzuziehen, die im Entwurfe angenommene Grenze von 750 6 sei willkürlich und nicht festzuhalten. Die Lasten, die von verständigen und wohlwollenden Arbeitgebern schon jetzt getragen würden, seien größer, als die im Entwurf ver⸗ langten. Die Heymsche Verechnung basire auf dem Berg— bau und dem Eisenbahnbetriebe, den gefährlichsten aller Be⸗ triebe: es sei anzunehmen, daß eine wesentlich geringere Be⸗ lastung, als die von Heym berechnete sich ergeben werde, etwa eine solche von 15. Prozent: diese könne die Industrie wohl ertragen. Dem Verletzten das Recht auf Entschädigung zu entziehen, wenn er den Unfall absichtlich herbeigesührt habe, sei billig: entsprechend dürfte aber auch der Unternehmer nur regreßpflichtig gemacht werden, wenn er durch Herbeiführung des Unfalls strafrechtlich sich verantwortlich gemacht habe.

Der Spinnereibesitzer Dr. Jansen⸗Dülken begrüßte die wahrer Humanität entsprungene Vorlage mit aufrichtiger Freude. Von einzelnen Arbeitgebern im Sinne des Entwurfs zur Verbesserung der Lage der Arbeiter gemachte Bestrebungen seien nicht von Ersolg begleitet gewesen und würden meistens von den Arbeitern, denen sich volkswirthschaftliche Doktrinäre angeschlossen hätten, bekämpft. Ohne Zwangsversicherung könne die soziale Situation der Arbeiter nicht gebessert werden. Die Opfer, welche der Entwurf verlange, könne die Industrie, insbesondere die Textilindustrie, wohl bringen. Zu bedauern sei, daß Arbeiter mit weniger als 750 (66 Verdienst von Zah⸗ lung der Beiträge befreit sein sollten, da in den Arbeitern

dadurch das Gefühl der Selbsthülfe vernichtet werde. Die meisten Arbeiter hätten nicht 750 6 Einkommen: es werde zulassig sein, diese vielleicht mit 1 der Prämie heranzuziehen. Die Arbeiter mit mehr als 750 (s6 Verdienst würden un— zufrieden sein, wenn die geringer bezahlten gar keine Beiträge leisten sollten. An Stelle der Rente von * des Lohnes sei vielleicht ein Maximalpensionssatz von 500 600 (6 zu sta⸗ tuiren, zumal es dem Einzelnen ja unbenommen bleibe, sich höher zu versichern.

Die Behauptung, daß die Erhebung des Entwurfs zum Gesetze Aufhebung des Hastpflichtgesetzes bedeute, treffe wenig⸗ stens für den Geltungsbezirk des Code civil nicht zu. Die Ausrechterhaltung der Privatanstalten neben der staatlichen Versicherungsanstalt sei nicht anzurathen.

Der Stadtrath Hagen⸗Königsberg erklärte, er wolle sich jedem Versuch, die soziale Frage der Lösung näher zu bringen, sympathisch gegenüber stellen, hege jedoch Bedenken, weil der Entwurf auf dem Prinzipe des Staatssozialismus beruhe. Die Verstaatlichung der Arbeiterversicherung sei nicht

zu billigen, da die Tragweite der Unternehmungen, in die der Staat dabei sich einlasse, nicht zu übersehen sei. Wenn der Staat das Versicherungswesen in die Hand nehme, werde er konsequenter Weise auch Alterversorgungskassen einrichter müssen. Durch Einsührung der Zwangsversicherung und ähn⸗ liche Unternehmungen werde der Unternehmungsgeist der Ve⸗ völkerung geschwächt und die Betriebsamkeit derselben beein⸗ trächtigt.

Der Webermeister Hessel-Berlin sprach für die Vor⸗ lage. Dieselbe sei als erster Schritt zur Besserung der Arbeiterlage mit Freuden begrüßt. Zibangeversicherung sei, wie er aus eigener langjähriger Erfahrung als Zwangsmit⸗ glied einer Versicherungskasse bestätigen könne, nicht unmora⸗ lisch, diene vielmehr dazu, das Selbsigefühl des Arbeiters zu heben und ihm eine geachtete Stellung zu geben. Die Ver⸗ sicherungsbeiträge würden sich höher als 16 Prozent belaufen und die ohnehin geschwachte Industrie nicht im Stande sein,

dieselben zu tragen; andererseits müßten die Arbeiter der

niedrigeren Lohnklassen von der Leistung von Beiträgen be⸗ freit bleiben, und sei es deshalb zweckmäßig, die Ko]mmunen

dazu heranzuziehen, zumal die Industrie die Nährmutter der Städte sei und viele Orte erst ins Leben gerufen habe. Auch sei es zweckmäßig, eine Börsensteuer einzuführen und ein Drittel des Ertrages derselben zu Versicherungszwecken zu ver— wenden. Die Vorlage sei verbesserungsbedürftig, insbesondere bezüglich der Pensionen für Gesellen und Lehrlinge, die wegen ihrer geringeren Geschicklichkeit in höherem Grade der Gefahr von Unfällen ausgesetzt seien, als ältere geübte Arbeiter.

Der Rittergutsbesitzer Albrecht verlangte Einführung von Unfallversicherungs⸗Genossenschaften, die den Zweck des Gesetzes ebenfalls erreichen würden. Bedenklich sei es, daß der Landarmenverband bezw. der Staat für Zahlung von Prämien der Verdienste unter 750 „S6 eintreten sollten: der Staat werde hierdurch auch zu anderen Unterstützungen ge— drängt und in den Staatssozialismus hineingetrieben werden; es entspreche nicht der Würde des Arbeiters, zur Versicherung nicht beitragen zu sollen, auch die gering besoldeten Arbeiter können einen kleinen Beitrag (1/4, ) leisten.

Auch landwirthschaftliche Arbeiter, welche mit Dampf— maschinen umgingen, seien in das Gesetz einzubeziehen.

Der Kommerzien⸗Rath Wolff⸗M.-Glad bach stellte sich auf den Standpunkt des Mitgliedes Dr. Jan ssen. Der Entwurf werde, wenn er erst praktisch geworden sei, das Haft— pflichtgesetz übertreffen: den nicht in Arbeit befindlichen Arbei— tern, welche Unfälle erlitten, müsse durch ein anderes Gesetz seholfen werden. Zwangsversicherung sei nothwendig, die Arbeiter auch damit einverstanden; Privatgesellschaften seien nicht im Stande, auch bei genauester Kontrolle, die erforder— lichen Garantien für Entschädigung aller Unfälle zu bieten, nur Staatsversicherung könne helfen; die Grenze des Entwurfs von 750 (b scheine zu hoch gegriffen, im Allgemeinen sei fest— zuhalten, daß der Arbeiter mit beitragen müsse, auch Maximal satz der Rente anzunehmen.

Der Gutsbesitzer Wegmann -Albrechtau „(gegen die Vorlage): Er sei ein Gegner des vorliegenden Gesetzent— wurfs und müsse sich in Konsequenz dieses Standpunktes namentlich auch gegen die Heranziehung der landwirthschaft— lichen Arbeiter zu der beabsichtigten Unfallversicherung er— klären. Allerdings sei auch sür diese Arbeiter Fürsorge gegen die Schädigung durch Unfälle bei der Arbeit zu treffen, aber nur durch Ausdehnung des einer Abänderung zu unterwerfen— den Haftpflichtgesetzes auf die in landwirthschaftlichen Betrie— ben thätigen Arbeiter. Solle übrigens im Sinne des Gesetz— entwurfs vorgegangen werden, so sei es nicht rathsam, dle Landarmenverbände zu den Prämienzahlungen heranzuziehen. Die von den Landarmenverbänden zu diesem Zwecke zu über— nehmenden Lasten würden durch Zuschläge zu den direkten Steuern aufgebracht und so zum Theil von solchen getragen werden, die ein geringeres Einkommen besäßen, als die zu entschädigenden Arbeiter. Wenn die Idee des Gesetzentwurfs durchgeführt werden solle, so sei es Sache des Staats, aus eigenen Kräften in geeignete Weise die erforderlichen Mittel aufzubringen, und jedenfalls so, daß nur die zu den Lasten der Versiherung beizutragen hätten, die sich in günstigeren Verhältnissen befänden, als die zu versichernden Arbeiter.

Der Kommerzien-Rath Baare-Bochum: (Für die Vor— lage.) Es gereiche ihm zur Genugthuung, daß die meisten der Vorredner das, was, wje ja bekannt, von ihm früher ver— treten worden fi und sich in dem anliegenden Gesetzentwurf wiederfinde, gebilligt hätten. Freilich weiche der Entwurf ja in einigen Beziehungen von seinen früheren Vorschlägen ab, und könne er sich mit demselben namentlich insofern nicht einverstanden erklären, als er die Industrie zu sehr belaste. Wenn der Gesetzentwurf den Arbeitern die Versicherung eines Einkommens bis zu 2000 Mark sichern wolle, so sehe er den Grund nicht ein, weshalb die Industrie die entsprechenden Lasten auf sich nehmen solle. Die heutigen Forderungen der Arbeiter anlangend, so verstehe er nicht, wie die Wortführer derselben so wenig Billigkeitsgefühl besäßen, daß sie die Hand— arbeiter stets mit anderem Maße gemessen sehen wollten, als andere Personen, die doch, wenn sie auch statt mit der Hand mit dem Geiste arbeiteten, nicht weniger Arbeiter seien als jene.

Er, der seit 40 Jahren mit Arbeiterkreisen in naher Be⸗ rührung stehe, sei überzeugt, alle unter ihm beschäftigten Ar⸗ beiter würden ihm das Zeugniß geben, daß er mehr arbeite, als einer von ihnen. Die, welche sich namentlich auch in der Presse zu Wortführern der Arbeiter machten, sollten doch mehr Gerechtigkeit haben für Diejenigen, die mit diesen und für diese arbeiteten. Seit geraumer Zeit arheiteten die Werke, an denen er betheiligt sei, und gleichartige, meistens ohne jeden Verdienst, ja mit Verlust, nur damit sie ihre Arbeiter nicht zu entlassen brauchten, und die Leiter dieser Werke suchten dieses Ziel zu erreichen mit Aufopferung ihrer selbst, ihrer Kräfte und ihrens Vermögens.

Wenn die Verhältnisse der Arbeiter gegenwärtig ungünstige seien, so sei dies zurückzuführen einmal auf einen unverhält⸗ nißmäßigen Luxus, den die Arbeiter und ihre Familien sich häufig gestatteten, zweitens darauf, daß sie ihren sogenannten Führern, die in der That häufig Verführer seien, zu willig Folge leisteten. In letzterer Beziehung habe auch er traurige Erfahrungen unter den ihm nahestenden Arbeitern gemacht, obgleich dieselben zu ihren Arbeitsgebern durchweg in einem sehr guten Verhältniß ständen, wie daraus hervorgehe, daß nicht wenige 20 bis 30 Jahre und länger in demselben Etablissement arbeiteten, und in einigen Fällen Großvater, Vater und Sohn gleichzeitig in demselben ihm unterstellten Werke beschäftigt seien. Er habe seinerzeit eine als Altien⸗ gesellschaft organisirte Stiftung mit dem Zweck ins Leben ge⸗ rufen, den Arbeitern billige und gute Wohnungen zu ge⸗ währen und als Konsumverein, Sparkasse und dergleichen zu dienen.

Seitens der betreffenden Arbeitgeber des Vochumer Ver⸗ eins sei für dies Unternehmen ein Kapital von 300 900 Thlr. fonds perdu gewährt, den Arbeitern eine angemessene Ver⸗ tretung bei der Verwaltung zugesichert worden. In Folge des Dazwischentretens der wegen ihres Einflusses auf die Ar⸗ beiter besorgten s. g. Arbeitersführer sei die Betheiligung der Arbeiter an dieser Schöpfung eine sehr laue gewesen; statt ihre Ersparnisse bei diesem Unternehmen gegen 6 Prozent Zinsen unter Garantie des Bochumer Vereins anzulegen, hätten sie es z. B. vorgezogen, dieselben anderweitig gegen nur 4 Prozent unterzubringen, und der Erfolg sei gewesen, daß die Gesellschaft schnell habe liquidiren müssen und daß die betreffenden Geschäfte jetzt vom Bochumer Verein fort⸗ geführt würden.

Der Redner charakterisirt sodann die Beurtheilung, welche

fahren hätten.

seine Bestrebungen und der vorliegende Gesetzentwurf in ver— schiedenen Preßorganen und bei den Vertretern der abwei⸗ chenden politischen bezw. volkswirthschaftlichen Richtung er— Es sei unter Anderem getadelt worden, daß einzelne Industrien gegenwärtig billiger nach dem Auslande verkauften, als im Inlande. Dies Verfahren sei unter Um⸗ ständen jedoch wohl gerechtfertigt, um das gewerbliche Leben überhaupt zu erhalten. Geschehe es nicht, so würde die Folge sein, daß unter Preisgebung der Werthe, die in den betreffen— den Etablissements steckten, die in denselben beschäftigten Ar— beiter außer Thätigkeit gesetzt werden müßten, ohne daß die— selben in anderen Industriezweigen Gelegenheit fänden, ihr Brod zu verdienen.

Seine Ausführungen möchten geeignet sein, die Arbeiter über ihre bezeichneten Führer und Freunde aufzuklären, für die sie nichts seien, als politisches Kapital.

Der Kaufmann Kochhann-Berlin (gegen die Vorlage): Er bezweifle sehr, ob gegenwärtig der richtige Moment sei, ein Gesetz von so weittragender Bedeutung zu erlassen. Zum ersten Male wolle der Staat mit diesem Gesetz das Odium auf sich nehmen, welches bisher der Arbeitgeber getragen habe, indem nunmehr der Arbeiter mit seinen Ansprüchen an den Staat gewiesen werden sollte. Was solle daraus entstehen, wenn jetzt auf allen Gebieten mehr und mehr der Staat als der verantwortliche Theil hingestellt werde? Er wünsche den Staat bewahrt zu sehen vor dem Schaden, der ihm aus solchen Auffassungen erwachsen müsse.

Der Arbeitgeber sei an erster Stelle verpflichtet, dem Ar— beiter die in Rede stehenden Entschädigungen zu leisten, auch ohne Gesetz. Das Gefühl dieser moralischen Verpflichtung sei leider in dem letzten Jahrzehnt, in der Zeit der Gründungen, verloren gegangen und an die Stelle des fühlenden Menschen sei das nackte Kapital getreten.

Zwar seien zum Theil auch die Arbeiter schuld an ihrer unbefriedigenden Lage. Auch er wisse aus persönlicher Er— fahrung, wie wenig Verständniß sie oft der guten Absicht der Arbeitgeber entgegen brächten. Er aber hätte gewünscht, daß nur die Noth allein den Uebergang zu besseren Verhältnissen geschaffen hätte. Er beklage es, daß man künstlich einge— griffen habe in diese Angelegenheiten, dadurch sei der Ge— sundungsprozeß gestört worden. Er leugne, daß die wirth— schaftliche Lage heute besser sei, als vor zwei Jahren.

Was das Gesetz geben wolle, sei ja nur, was gewiß Jeder wünsche. Aber weshalb wolle der Staat sich an die Stelle der Verpflichteten setzen? Es würde genügen, wenn er seine Aufsichtsrechte den Versicherungsgesellschaften gegen— über verschärfte und das Haftpflichtgesetz modifizirte. Nament— lich müßte das gegenwärtige unleidliche Verhältniß der zahl— reichen Prozesse zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber beseitigt werden, was durch Einrichtung endgiltig entscheidender Schieds— gerichte geschehen könne.

Wie die Organisation der im Gesetze beabsichtigten An— stalt ohne ungeheure Kosten durchgeführt werden solle, ver— stehe er nicht. Wo wolle man die Elemente hernehmen, die geeignet seien, die nöthigen Urtheile abzugeben? Die unter— geordneten Verwaltungsorgane seien zur Ausübung derartiger Funktionen außer Stande, wie sich in Berlin bei anderen Gelegenheiten täglich zeige. Das Eintreten der Landarmen— verbände nach den Bestimmungen des Entwurfs gebe wegen der verschiedenen Organisation derselben in den verschiedenen Landestheilen zu weiteren Bedenken Veranlassung. Ebenso würde die Feststellung der Entschädigungen große Schwierig— keiten machen. Hier würde man bestimmte Normativbestim— mungen aufstellen müssen. Eine stete Quelle der Unzufrieden— heit für die Arbeitnehmer würde die Frage bilden, ob sie in die richtige Klasse eingereiht seien.

Sei es aber endlich gut, daß dem Arbeiter alle Möglich— keit genommen werde, für sich selbst sorgen zu können, ihn jeder moralischen Verpflichtung zu entbinden? Es sei ein Zug unserer Zeit, daß auf dem Menschen als solchen zu wenig ge— geben werde, ein Fehler unserer heutigen Erziehung, daß zu wenig individualisirt werde. Es sei dafür zu sorgen, daß der Mensch selbständiger gemacht werde. Auch bei der Durchfüh⸗ rung der allgemeinen Wehrpflicht sollte hierauf Bedacht ge— nommen werden.

Der Arbeiter werde mit diesem Gesetze nicht zufrieden sein, er dulde es nicht, daß andere in seine Verhältnisse hin⸗ einblicken und eingriffen.

So müsse er bezweifeln, daß die wohlwollende Absicht des Gesetzgebers, die er aus der Begründung erkenne, werde er— reicht werden.

Der Kommerzien⸗Rath Kade⸗Sorau (für die Vorlage): Er könne dem Vorredner nicht zugeben, daß das Mißverhält⸗ niß zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf die Zeit der Gründungen zurückzuführen sei, dasselbe datire von früherer Zeit, wohl schon aus dem Jahre 18438. Er erachte das vorliegende Gesetz für durchaus nothwendig sowohl wie zweck— mäßig, wenn auch zu prüfen sein werde, ob sich nicht durch Aenderungen im Einzelnen die Ausführung erleichtern lasse.

Die gegenwärtig bestehenden Unfallgenossenschaften hätten, vie ihm bekannt, wohlthätig gewirkt. Eine Vereinigung der⸗ selben zu einem großen Unternehmen, wie hier geplant, sei aber jedenfalls in Rücksicht auf die zu erreichende größere Leistungsfähigkeit erwünscht. Ebenso sei es zweckmäßiger, die bestehenden Unfallsversicherungsgesellschaften zu einem großen Unternehmen zu vereinigen. Nur so erhalte der Arbeiter die Garantie, daß seinen Ansprüchen aus der Versicherung unter allen Umständen genügt werde, während er bei den einzelnen Versicherungsunternehmungen immer von den Vermögens—⸗ verhältnissen derselben abhängig bleibe.

In dem Gesetze sei dafür zu sorgen, daß die Unfalls⸗ gefahren möglichst beschränkt, die Prämien möglichst verkleinert würden. Er halte es nicht für unbedenklich, die Bestimmung der Gefahrenklassen dem Bundestrath allein zu überlassen. Ebenfalls bedenklich erscheine ihm die Bestimmung über die Regreßpflichtigkeit des Unternehmers nach §. 36, namentlich soweit diese auf die Verletzung zum Schutze der Arbeiter ge⸗ troffener Anordnungen begründet werde. Die Fabrikinspek soren träfen nicht immer dieselben Anordnungen. Bei der Unmöglichkeit, hier immer klare Vorschristen zu treffen, möchte sich die Einrichtung einer Rekursinstanz empfehlen. Auch mache er darauf aufmerksam, daß es, um den großartigen Apparat der Reichsversicherungsanstalt sicher funktioniren zu lassen, nothwendig sein werde, überall die Kommunalbeamten heranzuziehen, etwa gegen eine Vergütung entsprechend der gewöhnlichen Einnahmentantieme.

Aus dem Entwurfe sei nicht ersichtlich, ob die Versiche⸗ rung auch für jugendliche Arbeiter und Frauen in Aussicht genommen werde; dies sei noch klar zu stellen.

Kommerzien Rath Meyer-⸗Celle (gegen die Vorlage):

6,

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Wenn einer der Vorredner Bedenken geäußert habe, daß der Staat sich nach dem Gesetzentwurfe für die Arbeiter engagire, so mache er darauf aufmerksam, daß der Staat nicht leisten, sondern nur leiten solle. Nach den letzten durchaus unge⸗ nügenden Gesetzen auf dem hier fraglichen Gebiet, dem Haft— pflichtgesetz, das nur Unfrieden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gesäzet habe, und dem Gesetz über die einge— schriebenen Hülfskassen, das man habe umgehen müssen, wenn man zweckmäßige Einrichtungen für die Arbeiter treffen wollte, begrüße er im Allgemeinen den heutigen Entwurf, für dessen vorzügliche Bearbeitung er wohl glaube dem Verfasser Namens der ganzen Versammlung Dank sagen zu dürfen, mit großer Freude.

Nach dem Vorschlage einzelner Vorredner, die Land—⸗ armenverbände bei der Prämienzahlung leer ausgehen zu lassen, finde er keinen Grund. Seines Wissens bilde die frei— willige Versicherung aller Arbeiter gegenwärtig keineswegs die Regel. Die Armenverbände müßten jetzt leisten und es sei daher gerechtfertigt, daß sie das auch für die Folge thäten. Eben so halte er eine geringe Betheiligung aller Arbeiter an der Prämienzahlung für erwünscht. Eine solche Beisteuer entspreche nach seiner Erfahrung sowohl dem Gerechtigkeits— gefühl wie der Leistungsfähigkeit der Arbeiter und sie werde die gute Wirkung haben, daß die Arbeiter sich selbst an der nothwendigen Kontrole betheiligten. Bei diesen Vorschlägen liege ihm übrigens das Motiv der Entlastung der Industrie fern. Was die Bedenken gegen den Versicherungszwang betreffe, so sei er überzeugt, daß nur im Wege des Zwanges das erstrebte Ziel zu erreichen sei. Zwinge der Staat aber zur Versicherung, so sei er auch verpflichtet, dafür einzustehen, daß der Zweck der Versicherung nicht verfehlt werde, und dies e hehe mit Sicherheit nur durch Einrichtung einer staatlichen Anstalt.

Einen Mangel erkenne er noch in dem Entwurf. Es beständen gegenwärtig Kassen, unterhalten durch Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, aus welchen der Arbeiter bei Unfällen entschädigt werde. Er würde es für zweckmäßig halten zu bestimmen, daß die Prämien von diesen Kassen ge— tragen werden können, das Einverständniß der Betheiligten und die Leistungsfähigkeit der Kassen vorausgesetzt.

Die Bedenken eines der Vorredner bezüglich der Schwie— rigkeit, die gezahlten Löhne nach den Vorschriften des Ent— wurfs zu ermitteln, theile er nicht.

Zu weit gehend sei ihm die Bestimmung, daß eine Ent— schädigung schon nach vierwöchentlicher Krankheit eintreten solle. Diese Frist sei, um die Gefahr von Simulationen zu verringern, auf mindestens 2 Monate auszudehnen. Die Re— greßpflichtigkeit des Unternehmens sei seines Erachtens auf die Fälle strafbaren Verschuldens zu beschränken.

Der Rittergutsbesitzer von Herford-Tauchel (für die Vorlage): Mit großen Bedenken an die Prüfung des Ent— wurfes herangetreten, konstatire er zu seiner großen Freude immermehr die Vorzüge desselben, die geeignet seien, die be— dauerlichen Lücken des Haftpflichtgesetzes auszufüllen, die er in einzelnen Fällen zu beobachten Gelegenheit gehabt habe. Freilich komme der Entwurf für die von ihm vertretene Landwirthschaft, bei der noch ein patriarchalisches Verhältniß zwischen Herrn und Arbeiter existire, weniger in Betracht als für die Industrie, wo der Arbeitgeber den Arbeitern schon wegen der großen Zahl der letzteren nicht so nahe stehen könne.

Ob es richtig sei, die Grenze, von der ab die Arbeiter an der Leistung der Prämie Theil nehmen sollen, auf 750 06 des Jahreslohnes zu bestimmen, könne zweifelhaft sein. Es sei schwierig, hier das richtige zu treffen, und müsse man sich genügen lassen, Ungleichheiten thunlichst auszuschließen. Daß die Löhne der Arbeiter nie ausreichten, um einen Beitrag zu der Prämie zu zahlen, sei entschieden unrichtig. Es müsse jeder sehen, wie er sich in dieser Beziehung mit seinen Arbei— tern abfinde. Einen Bruchtheil der Prämien diesen aufzuer— legen, erscheine rathsam.

Der Eisenformer Kamien-⸗Berlin (gegen die Vorlage): Wenn man einsehe, daß das Haftpflichtgesetz nicht genüge, sei es doch das nächste, daß man dieses ändere. Es sei nun doch nicht gleich nöthig, etwas ganz neues zu schaffen. Sein Vor— schlag sei, den Entwurf unter entsprechender Verbesserung des Haftpflichtgesetzes abzulehnen.

Er sei ein prinzipieller Gegner der Zwangskassen; er wünsche statt dieses Gesetzes ein solches, das den Arbeitgeber verpflichte, sich bei der Annahme der Arbeiter zu vergewissern, daß der Arbeiter versichert sei. Es gebe jetzt schon so viel, fast zu viel Kassen: warum noch eine neue Reichskasse grün⸗ den? Er könne nicht billigen, daß nach dem Entwurf für sämmtliche Unfälle entschädigt werden solle.

Müsse er auch zugeben, daß es Arbeiter gebe, die durch ihren Leichtsinn sich selbst Unfälle zuziehen, weshalb diese in gleichem Maße entschädigen, wie den vorsichtigen Arbeiter? Man solle die Regelung des Unfallentschädigungswesens den Arbeitern selbst überlassen, Bestimmungen, wie die des Ent⸗ wurfes, nach denen der leichtfertige Arbeiter ebenso behandelt werden solle, wie der gewissenhafte und vorsichtige Mann, seien nur geeignet, auch noch Unfrieden unter den Arbeitern selbst hervorzurufen. Wenn die Kassen der Gewerkvereine nicht so florirt hätten, wie man hätte wünschen sollen, so erkläre sich das aus den großen Schwierigkeiten, mit denen sie zu kämpfen gehabt hätten: bald nach ihrem Entstehen das Auftreten der sozialdemokratischen Bewegung, dann der Krieg von 1870 71, der den Gewerkvereinen, man könne wohl sagen, die besten Mitglieder entzogen habe, endlich das Sozialistengesetz, von dem man nicht gewußt habe, ob es auf die Gewerkvereine würde angewendet werden. Uebrigens befinde sich die In⸗ validenkasse des Gewerkvereins der Maschinenbauer in sehr günstigen Verhältnissen.

Mit Entschiedenheit müsse er sich gegen den Vorschlag verwahren, erst nach 2 Monaten Krankheit die Entschädigung des Gesetzentwurfs eintreten zu lassen. Schon die vorgesehene Frist von 4 Wochen sei eine wesentliche Verschlechterung gegen⸗ über dem Haftpflichtgesetz. Wenn ein Arbeiter 2 Monate ohne Entschädigung bleibe, oder von den geringen Kranken⸗ kassen⸗Unterstützungen leben solle, so sei das der Weg, ihn vollständig verhungern zu lassen.

Der Geheime Bergrath a. D. Leuschner-Eisleben (sür die Vorlage): bemerkt unter Bezugnahme auf seine früheren Ausführungen und verschiedenen Erklärungen der Vorredner: Die Annahme, daß die Unternehmer mit diesem Gesetze die Lasten des Haftpflichtgesetzes von sich abschieben wollen, sei nicht begründet. Unzweifelhaft würden die Arbeit⸗ geber nach dem vorliegenden Gesetze mehr leisten, als gegen⸗

.

wärtig nach dem Hastpflichtgesetz. Die Frage der Heranziehung der Landarmenverbände erachte er für diskutabel. Da diese !

gegenwärtig für die nicht versicherten Unfälle zuletzt einzu—

stehen hätten, so werde ihnen eine große Last abgenommen. Es sei daher an sich nicht unbillig, wenn sie in anderer

Weise wieder herangezogen würden. Eine Betheiligung der

Arbeiter an der Prämienzahlung halte er bei der Unfallver⸗

sicherung, nicht wie verschiedene Vorredner, für erforderlich; vielmehr sei, die Lasten dieser Versicherung zu tragen, der Natur der Sache nach recht eigentlich Pflicht des Unterneh— mers. Anders bei der Alters-, Wittwen- ꝛc. Versicherung, wo eine Betheiligung der Arbeiter allerdings angemessen er— scheine. Daß man die Bestimmung des Entwurfs, nach welcher für alle Unfälle, auch die aus Leichtsinn hervorgeru⸗ fenen, entschädigt werden solle, anfechte, sei am wenigsten be— greiflich von einem Vertreter der Arbeiter selbst.

Der Zuckerfabrikant Brockhoff⸗Duisburg (gegen die Vorlage): Das Haftpflichtgesetz habe nicht überall so ungünstig gewirkt, wie von einzelnen Rednern behauptet. Meistens seien die Arbeiter versichert worden. In Folge davon hätten sich die früheren Differenzen zwischen Arbeitgeber und AÄrbeit— nehmer vermindert.

Gegen den vorliegenden Entwurf wende er ein, daß, wenn die Arbeiter Beiträge für die Versicherung zahlen sollten, sie auch an der Verwaltung der Kasse betheiligt werden müßten. Andernfalls würde der erhoffte Erfolg einer größeren Befrie— digung in den Arbeiterkreisen leicht ausbleiben. Er wünsche eine Betheiligung der Arbeiter an den Kontrolgeschäften. Be— denklich ssei ferner die Bestimmung des §. 31, betreffend die Zulässigkeit der Verwandlung der Rente in eine Kapitalent— schädigung. Die Reichsversicherungsanstalt dürfte seines Er— achtens nur Renten gewähren, keine Abfindung in Kapital. Endlich mache er darauf aufmerksam, daß bei der Einrichtung der Anstalt thunlichst auf Dezentralisation hinzuwirken sein werde.

Ein Antrag auf Schluß der Berathung wurde ange— nommen und die Berathung geschlossen.

Der Kommerzien-Rath Baare bedauerte in einer persön— lichen Bemerkung, daß ihm durch den Schluß der Debatte die Gelegenheit entzogen werde, die Herren Kochhann und Kamien in wesentlichen Punkten zu widerlegen und deren Angaben richtig zu stellen.

Der Vorsitzende schlug vor, innerhalb der Sektionen die Ergänzungswahlen für die Stellvertreter der Mitglieder des permanenten Ausschusses vorzunehmen, die in Folge der Er— nennung von Mitgliedern dieses Ausschusses durch die Staats— regierung erforderlich geworden seien.

Aus sämmtlichen Sektionen wurde beantragt, die Wahl der Stellvertreter durch Akklamation zu vollziehen. Auf die Anfrage des Vorsitzenden wurde hiergegen ein Widerspruch aus keiner der Sektionen erhoben, und die Wahl durch Akkla— mation hiernach für zulässig erklärt.

Sodann wurden gewählt: J. Seitens der Sektion für Gewerbe: 1) an Stelle des ersten Stellvertreters, Werk— meister Spengler, Fabrikarbeiter Kähding (Itzehoe); 2) an Stelle des bisherigen zweiten Stellvertreters Kähding, Schriftsetzer von Gebhardi (Cassel); 3) an Stelle des ersten Stellvertreters Schlossermeister Rust, Malermeister Richter (Berlin); 4) an Stelle des zweiten Stellvertreters des Bau— tischlermeister Vorderbrügge, Maurermeister Beyerle (Coblenz);

II. Seitens der Sektion für Handel: 1) an Stelle des ersten Stellvertreters Kommerzien⸗Rath von Born, Kom— merzien⸗Rath Wesenfeld; 2) an Stelle des ersten Stellver— treters KommerzienRath Neubauer, Fabrikant Gamm (Königsberg);

III. Seitens der Sektion für Land⸗ und Forstwirth⸗ schaft: 1) für den ersten Stellvertreter Oberst-Lieutenant a. D. von Tiele-Winkler, Gutsbesitzer Vaupel; 2) für den zweiten Stellvertreter Reichsfreiherrn von Landsberg— Steinfurt, Rittergutsbesitzer Kennemann.

Das „Mar. V. Bl.“ veröffentlicht folgende Nachrichten über Schiffsbewegungen: (Datum vor dem Orte bedeutet Ankunft daselbst, nach dem Orte Abgang von dort.) S. M. S. „Ariadne“ 69. 89 Callao 1511. 80 15.11. 80 Chorillos und zurück nach Callao. (Poststation Pa—⸗ nama.) S. M. Knbt. „Cyclop“ 7/12. S0 Hongkong LI. cr. (Poststation: bis 1112. Port Said letzte Post 1172. Nachmittags A, Uhr via Brindisi vom 122. ab Gibraltar.) S. M. S. „Freya“ 1111. 80 Shanghai 16512. 80. nach Hongkong. (Poststation: Hongkong.) S. M. Av. „Habicht“ telegraphische Nachricht vom 4.1. aus Capstadt. (Poststation: Auckland auf Neuseeland.) S. M. S. „Hertha“ telegraphische Nachricht vom 18 1. aus Capstadt. (Poststation: Nokohama.) S. M. Knbt. „Hyäne“ 2010. 89 Auckland 1711.80 nach Apia. (Poststation: Aden.) S. M. Knbt. „Iltis“ 25.11. 80 Shanghai. Letzte Nachricht von dort 4.12. 80. (Poststation: Hongkong.) S. M. Av. „Loreley 10 11. 80 Kon⸗ stantinopel. Letzte Nachricht von dort 191. (Poststation: Konstantinopel.) S. M. Av. „Möve“ 21. Capstadt. (Poststation:

Auckland auf Neuseeland.) S. M. Knbt. „Nautilus“ 22 11. 80

Wellington (Neuseeland). (Poststation: Aden.) S. „Nymphe“ 23 12. 80 Port of Spain 2812 80 Guayra. (Poststation: Havanng.) S. M. S. 23 12. 80 Gibraltar.

M. S.

„Victoria“ von dort 27/1. er. de Cap Verdische Inseln. S. M. S. „Vineta“ 25 11. 89 Yokohama. Letzte Nachricht von dort 712. 89 (Poststation: Hongkong.) S. M. Knbt. „Wolf“ 211. 80 Tientsin. Letzte Nachricht von dort 112. 80. (Poststation: Hongkong.)

Der Vize⸗Admiral Batsch, ee,

Letzte Nachricht (Poststation: vom 29 1. ab Porto Grande

Shef der Marinestation hat sich nach beendetem Urlaub nach Kiel zurück⸗

er Osts geben

zegeben.

Der General⸗Lieutenant von Lyncker, Commandeur

der 9. Division, ist behufs Abstattung persönlicher Meldungen

mit Urlaub von Glogau hier eingetroffen.

Baden. Karlsruhe, 28. Januar.

der silbernen Hochzeit des Großherzogs und Großherzogin eine Kunst⸗ und Kunstgewerbe⸗Aus⸗

stellung stattfinden, welche kunstgewertliche Erzeugnisse der

Gegenwart und der Vergangenheit, sowie Gemälde, Hand⸗ zeichnungen, plastische Kunstwerke und architektonische Ent⸗ würfe umfassen soll.

Wie der verlaßt Kronprinz und gedenkt am 7. in

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 30. Januar. „Presse“ aus Brüssel gemeldet wird, Rudolf am 4. Februar Brüssel

Wien einzutreffen. Die Einschiffung des Kronprinzen zur Reise nach dem Orient dürfte am 11. erfolgen.

31. Januar. (W. T. B.) Der Budgetaus⸗ schuß des Abgeordnetenhauses hat den Dispositions— fonds von hatte Namens der Partei erklärt, daß er aus poli⸗

Gründen gegen den Dispositionsfonds stimmen würde. Die Leichenfeier für den verstorbenen Kardi— nal Fürst-Erzbischof Kutschker hat heute unter großer Be— theiligung aller Schichten der Bevölkerung stattgefunden. Der Kaiser wohnte der Feier mit den Erzherzögen bei. In der heutigen außerordentlichen Generalversammlung des Wiener medizinischen Doktoren-Kollegiums wurde Herzog Karl Theodor von Bayern einstimmig zum ersten Ehren— mitglied ernannt.

Prag, 31. Januar. Der Landes kulturrath nahm

ungeachtet der Opposition der czechischen Minorität den Kom— promißantrag an, nach welchem in dem Ausschuß vier Deutsche und fünf Czechen gewählt werden sollen. Pest, 31. Januar. Der „Ungarischen Post“ zufolge stellten sich die Staatseinnahmen im letzten Quartal 1889 gegen den gleichen Zeitraum 1879 um 10426 380 Fl. günstiger, die Ausgaben um 2795146 Fl. ungünstiger.

Schweiz. Bern, 29. Januar. (Wes. Ztg.) In der heutigen Sitzung des Großen Raths des Kantons Bern erklärte der Regierungsrath auf die ihm gestellte Interpellation, wann und wo er die mit 12983 Unterschriften versehene Petition um die Wiedereinführung der Todes strafe zur Berathung bringen werde, daß das Unmög— lich schon in der gegenwärtigen Session geschehen könne. Allerdings befände man sich in Folge der vielen grauenhaften Verbrechen während der letzten Zeit in einem eigentlichen Nothstande, aber der Regierungsrath habe sich nicht nur mit der Frage der Wiedereinführung der Todesstrafe zu beschäftigen, sondern mit noch verschiedenen anderen damit Hand in Hand gehenden Maßnahmen, wie mit der Reorganisation der Strafanstalten und der Sicherheits polizei, sogar mit der Revision des Armenpolizeigesetzes. Daher brauche es Zeit, jedenfalls werde er aber seine bezügliche Vor— lage in der nächsten Session bringen. Diese werde folgende Fragen behandeln: 1) Ist die Todesstrafe wirklich nothwendig? 2) Giebt es nicht andere Mittel zur Erreichung des gleichen Zwecks, ohne dabei der Ehre und Würde Berns zu nahe zu treten? 3) Welche Mittel sind neben der Todesstrafe zur Hebung des Nothstandes zu ergreifen? Mit dieser Erklärung fällt eine heute im Großen Rathe beantragte Motion dahin, welche den Regierungsrath einladet, im Hinblick auf die vielen Verbrechen, welche die Berner Bevölkerung letzter Zeit in Aufregung versetzt haben, die Frage der Einrichtung einer wirksameren Sicherheitspolizei zu prüfen. Es ist wohl un— zweifelhaft, daß der Berner Große Rath ebenfalls die Wieder— einführung der Todesstrafe beschließen wird, wie dies gestern von Seiten des Großen Raths des Kantons Luzern mit 70 gegen nur 28 Stimmen bereits geschehen ist.

Niederlande. Amsterdam, 31. Januar. (W. T. B.) Das Generalcomité für die Transvaal-Frage unter dem Vorsitzende Hartings hat beschlossen, an den König der Niederlande eine Adresse zu richten und ihn zu ersuchen, er möge durch seine Regierung bei der englischen Regierung auf diplomatischem Wege Schritte thun lassen, um dem Kriege im Transvaallande ein Ende zu machen und um die noch be— stehenden Schwierigkeiten durch Wiederherstellung und Kon⸗ solidirung der Unabhängigkeit des Transvaallandes zu be— seitigen.

Großbritannien und Irland. London, 30. Januar. (Allg. Corr. Zwei voluminöse Blaubücher mit diplomati⸗ schen Schriftstücken über die montenegrinische Grenzfrage sind söeben veröffentlicht worden. Der erste Band enthalt nicht weniger als 656 Depeschen, die nach dem Datum vom 27. September 1879 bis 11. September 1880 reichen. Der zweite umfaßt 436 Depeschen von letztgenanntem Datum bis 6. Ja⸗ nuar er., darunter eine interessante Depesche von Sir H. Elliot an Lord Granville vom 8. Oktober, welche die An⸗ schauungen der österreichischen Regierung über den britischen Vorschlag, betreffend die Okkupation von Smyrna als Pressionsmittel gegen die Pforte, übermittelt.

Die britische Pairs kammer (House of Lords) besteht gegenwärtig aus 511 Mitgliedern. Es befinden sich darunter 4 Prinzen von Geblüt, 2 Erzbischöfe, 22 Herzöge, 19 Mar— quis, 138 Grafen (Earls), 32 Vize-Grafen (Viscounts), 24 Bischöfe und 270 Lords (Barons).

Die jährliche Generalversammlung der Gönner des

deutschen Hospitals in Dal ston (Nord⸗London) wurde

am 26. ds.

1

in Cannonstreet House unter dem Vorsitz des

] . f 8 nach 738 Pfd. Sterl.

Konstantinopel

(Cöln. 3.) In den Monaten August und September d. J. soll hier zu Ehren der

die Halfte

4100

Barons Henry von Schröder abgehalten. Dem Jahresberichte zufolge betrug die Zahl der Patienten im abgelaufenen Jahre 1476; außerdem wurde 19 453 Leidenden ärztlicher Rath und Hülfe außerhalb der Anstalt gewährt. Die Jahreseinnahmen stellten sich auf 9195 Pfd. Sterl.ͥ, die Ausgaben auf 31. Januar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung es Unterhauses erwiderte auf eine Anfrage Bourke's er Unter⸗-Staatssekretär des Auswärtigen, Dil ke: Der Botschafter Goeschen werde in wenigen Tagen nach zurückkehren. Es handele sich gegenwärtig

nicht um eine Konferenz in Konstantinopel, sondern es sei

vorgeschlagen worden, daß in Konstantinopel Verhand⸗ lungen über die griechische Grenzfrage zwischen der

der Mächte erklärte

stattfinden sollten. Dilke: Die in dem

Vertretern Anfrage

Pforte und den Auf eine weitere

Rundschreiben vom 25. August v. J. dargelegten Ansichten

der Regierung hätten noch keinerlei Aenderung erfahren. Die Regierung sei mit keiner isolirten Aktion beschästigt und hoffe, die jetzigen Unterhandlungen würden zu einer solchen vereinten Aktion der Mächte führen, daß eine fried⸗ liche Lösung der griechischen Grenzfrage herbeigeführt werde. In Beantwortung einer Anfrage Sullivans erklärte der Lord-⸗Advokat Johnson: Die Anstrengung eines neuen Prozesses gegen die jüngst wegen Staatsverbrechens an⸗

geklagten Personen sei von der Regierung nicht beabsichtigt. n Der St auf Vefragen

Staatssekretär

des Krieges, Childers, gab an: Nach

dem Transvaal⸗Lande seien 45090 Mann Verstärkungen abgegangen; derselben sei bereits angekommen, der Rest werde bis zum 10. Februar in Durban erwartet. General Colley habe vor dem Ausbruch des Aufstandes bereits über Mann Truppen verfügt, dieselben seien aber über und das Transvaal⸗Land zerstreut gewesen. Die

im Ganzen

Natal