1881 / 27 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 Feb 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Broschüre über das Sekundärbahnwesen in irgend einem zu

billigenden Zusammenhange mit einer so generellen Verord⸗ nung stehe? Die Frage der Selundärbahnen sei sehr schwierig, so daß man Belehrung darüber aus dem Kreise von Fach⸗ männern nur immer wünschen könne. Es sei auch nicht richtig, zu sagen, die Unterbeamten der Privatbahnen hätten auch Grund, sich zu beschweren. Sei das der Fall, so müsse man sich bemühen, auch diesen Beschwerden Abhülfe zu ver⸗

schaffen. Das Haus beschäftigten jetzt die Staatsbahnen, weil

jetzt der Etat berathen werde. geplante Veränderung auszuschließen, und den bestehenden Zu— stand aufrecht zu erhalten.

Der Staats-Minister Maybach erwiderte, der Vorredner habe vergessen, daß er schon bei zweiter Lesung erklärt habe, daß die Anstellungsverhältnisse durch diese Maßregeln nicht afflzirt würden. Die Beamten seien bis jetzt im Kündigungs⸗ verhältniß angestellt und das bleibe bestehen. Eine schlechtere Stellung trete auch nicht ein: an den Privatbahnen seien keineswegs bessere Verhältnisse. Er könnte dem Hause eine

weife er weit von sich ab, als ob er die freie Meinungsäuße⸗ rung der Beamten über Fachgegenstände unterdrücken wollte. Er habe die Grenze dessen nicht überschritten, was zur Handhabung einer richtigen Disziplin und der Verwaltung unbedingt ge— fordert werden müͤsse. Es seien aber Publikationen erfolgt, die weit über das Fachinteresse hinausgingen, so über die Ausdehnung des Eisenbahnnetzes und die Ausbildung der Sekundärbahnen. Die letztere Broschüre habe direkte Ver⸗ anlassung zu seinem Erlasse gegeben, weil er in der Presse als der Verfasser vermuthet sei. Es seien dadurch eine Masse Schreibereien, Anfragen und Aufregung in den Gegenden,

Der Antrag bezwecke nur, eine sei das zwar richtig, 6 Beziehung im vorigen Jahre zugegangen sei. Eisenbahnetat vorgelegen,

Wenn der

ein Verleger für rentabel genug halten werde. Minister ferner auf die angeblich gerechtfertigten Beschwerden

der Privaibahn⸗Unterbeamten hinweise, so helfe man denselben doch ab. Wolle man hier etwa blos die Beschwerden der Staatsbahnen besprechen, ohne sich um die der Privatbahnen zu kümmern? Welch eine kleine Auffassung habe der Minister von der Stellung der Abgeordneten in dieser Frage. Die Staatsbahnen gingen jedenfalls die Abgeordneten an, da sie den Etat der Staatsbahnen festzustellen hätten. Es sei nun gesagt, das sei ja Alles im vorigen Jahre festgestellt. Formell aber er erinnere daran, wie es in dieser Es habe ein inzwischen seien die Gesetze, betref⸗ fend die Verstaatlichung angenommen, die ganz stückweise ge⸗ kommen seien, die letzten erst im Februar, und in den allerletzten Tagen, als die Koffer gewissermaßen schon gepackt gewesen, sei ein ganz neuer Eisenbahnetat mit verschiedenen Aenderungenin den Gruͤndsätzen über das Beamtenwesen vorgelegt worden. Wenn

e dieser nun auch in der Budgetkommission berathen worden sei, so Masse Petitionen zum Beweise dafür anführen. Den Vorwurf

Geschäfte am

Zusßtandes auszuschließen.

welche Sekundärbahnen erwarteten, entstanden. Nur um das

zu vermeiden, habe ti kationen der Centralstelle vorher einzureichen seien. Den

Vorwurf, daß er den Beamten verbiete, über Fachgegenstände

zu schreiben, weise er von sich ab.

er angeordnet, daß derartige Publi⸗ n sei. Er könne dem Abg. von Minnigerode für seine Offenheit nur dankbar sein. Der Himmel behüte Preußen vor einer Re⸗ gierung nach dem Ideale des Abg. Frhrn. von Minnigerode,

Der Abg. Frhr. von Minnigerode erklärte, das wieder⸗

holte Sturmlaufen von der linken Seite mache den Eindruck,

als solle aus dem Kreise einer kleinen Partei gerade Interesse für eine weitverzweigte Beamtenkategorie gezeigt werden. Er sage nicht, was die Absicht sei, aber den Schein vermeide man durch diesen Sturmlauf nicht, den nur die Fortschritts⸗ partei mache. Der Minister habe eben ausgeführt, daß auch

von der linken Seite, auch von der Fortschrittspartei, im er immer die Antwort: Ja, das sei ein konservativer Herr, der

vorigen Jahre diese Maßregeln, die die Linke jetzt anfechte, unbeanstandet geblieben seien. Da sei es Zeit gewesen, und jetzt auf ein Mal sehe die Linke einen so wesentlichen Punkt, der zur Entscheidung dränge. Nun gestehe er zu, daß man in Bezug auf die Anstellung dieser Beamten verschiedener Meinung sein könne, namentlich ob man diese freie Bewegung der Reglerung zugestehen könne. In der Budgetkommission sei man aber in großer Mehrheit der Meinung gewesen, daß man sich vor Ueberstürzung zu hüten habe, und daß man, nachdem man einen Weg gegangen sei, nicht leichtsinniger Weise in diesem Jahre den entgegengesetzten beschreiten solle. Im Uebrigen verstehe er nicht, wie der Abg. Richter aus diesen Maßregeln einen Angriff auf das Staatsbahnsy em herleiten könne. Einmal sei doch die Kontrole der Landesvertretung keine größere, ob eine feste Anstellung oder nur ein vorübergehendes Verhältniß vor— liege. Dann habe die Linke im vorigen Jahr das Haus in diefer Stellung bestätigt, die es heute in dieser Frage ein⸗ nehme. Er wisse nicht, wie man eine Polemik gegen Ein— führung des Staatsbahnsystems hier einflechten könne. Der

Abg. Richter sei so weit gegangen, daß derselbe sogar die Seite Klagen aus dem Publikum hier vorgebracht würden. Eisenbahnunglücksfälle hineingezogen habe, ohne gleichzeitig Er habe gesagt und er glaube, er sei kaum mißzuverstehen,

zu beweisen, daß auf Staatsbahnen mehr Unglücksfalle vor— gekommen seien als bei den Privatbahnen. leicht unwillkürlich und ohne bestimmte Absicht einen Eindruck gegen die Staatsbahnen hervorbringen. Dann möchte er aber den Personen aus dem Lande, die sich mit ihren Klagen

mit Vorsicht aufnehmen; heute habe der Regierungskommissar

Ministers Maybach beweise, daß Preußen noch nicht eine so schlechte Parteiregierung habe. Wenn sich Leute an ihn wendeten,

glaube er sich ganz bestimmt zu entsinnen, daß im Drange der Schluß der Session dieser Etat damals nicht die Beachtung gefunden habe, die derselbe nach seiner Bedeutung verdiene. Man habe gesagt, das könne ja im nächsten Jahre vielleicht geändert werden. Wenn man wirklich im vorigen Jahre solche Einrichtungen getroffen hätte nun dazu habe man ja einjährige Etats! Komme man in Zweifelsfällen später zu einer besseren Meinung, so könne man den Beschluß wieder ändern. Das geschehe in allen übrigen Etats von Jahr zu Jahr. Es handele sich ja bei dem Antrag Büchtemann nur darum, eine Abänderung des bisherigen Die Stellung dieser Beamtenklassen stehe in einem gewissen Zusammenhange mit der Betriebs⸗ sicherheit, wie dies auch von der Regierung anerkannt worden

welche ihre Ghren den Klagen von der linken Seite verschließen solle. Hätten sich die Interessenten des „Neunkirchener Tage⸗ blattes“ an den Abg. von Minnigerode gewendet, die Zirkel des Abg. Stumm wären nicht gestört worden. Die Maßregel des

und er sie an den Abgeordneten ihres Kreises verweise, so erhalte

kümmere sich nicht um dergleichen. So habe seine Partei für die Mitglieder der Rechten einen Theil der parlamentari⸗ schen Verpflichtungen zu erfüllen. Er bedauere, daß die Frage durch den Abg. von Minnigerode einen politischen Beigeschmack erhalten habe, freue sich aber, daß die Regierung mit dessen Auffassungen keineswegs einverstanden sei. .

Der Äbg. Büchtemann bemerkte: der Minister habe früher einmal gesagt, man müsse die von ihm beigebrachten Zahlen

selbst Zahlen angegeben, von denen es ihm immer noch unklar sei, wie er dieselben rechtfertigen wolle.

Der Regierungskommissar erwiderte: er habe die Zahl der etatsmäßig angestellten und anzustellenden Beamten angegeben, es seien nicht ganz 10 000; die Liste liege vor ihm, der Vor—⸗ redner könne sie einsehen und sich von ihrer Richtigkeit über— zeugen.

53 Der Abg. Freiherr von Minnigerode erklärte, dem Abg. Richter sei ein eigenthümliches Mißverständniß untergelaufen:

derselbe habe ihm imputirt, als hätte er ausgeführt, die rechte

Seite des Hauses hätte kein Ohr dafür, wenn von der linken

wenn zweifelhafte Klagen von Beamten durch die agitatorische

Man wolle viel⸗ sche ? q vorg dann würden sie bei der vorgesetzten Königlichen Behörde

so lebhaft an den Abg. Richter wendeten, zu erwägen anheim-

stellen, ob sie an die richtige Adresse gingen. Denn zweifelhafte zeichne den Abg. von Minnigerode noch weit treffender als ittel ; die erste. doch nicht so wohlwollende Beurtheilung finden,

Klagen, die nicht unmittelbar durchdringend in die Augen sprän⸗ gen, würden wenn sie cus der Mitte der Fortschrittspartei vorge⸗ bracht würden, als wenn sie aus dem Kreise der Partei kämen, die im Allgemeinen die staatlichen Verhältnisse wohl⸗ wollend zu beurtheilen geneigt sei. Er glaube, daß die Herren ihren Beschwerden nur schaden würzen, wenn sie der Agitations⸗ partei die Führung ihrer Sachen in die Hand gäben.

Büchtemann nicht eingehen.

Der Abg. Rickert bemerkte, sachlich wisse der Abg von Minnigerode über die Beschwerde der Abgg. Büchtemann und Richter und auch über die seinige Nichts zu sagen; derselbe wolle nur den betr. Beamten erllären, daß ihre Beschwerden auf der linken Seite keine finden würden, daß sie besser thäten, sich an die rechte Seite

Seine Partei werde aus diesen Gründen zur Zeit auf den Antrag

über eines sei jedoch noch nie gesprochen worden, das sei über

haus das Wort ergriffen habe.

wohlwollende Berücksichtigung

dieses Hauses zu wenden. Wenn das nicht Wahlpolitik sei, dann wisse er nicht, was Wahlpolitik sei. Das Land solle wissen und selbst ven Schluß ziehen, was es von denjenigen

Herren zu erwarten habe, die in diesem Sinne seine (des Redners) sachlichen Beschwerden behandelten.

eine wichtige Frage,

Aus dem Ein-

verständniß des Abg. Windthorst mit seiner Partei schließe er, daß, wenn seine Partei zu geeigneter Zeit mit dem Ab⸗ geordneten und seinen Freunden sich geeinigt hätte, ein Be schluß zu Stande gekommen sein würde, der die Interessen

jener Beamten voermocht hätte.

Der Abg. Richter erklärte, er könne dem Minister bestä⸗ tigen, daß die nächste Veranlassung zu dem allgemeinen Re⸗ sfript eine Schrift über die Entwickelung des Sekundärbahn wesens gewesen sei, wenn er nicht irre, für Ostpreußen oder den ganzen Staat. Stehe aber diese Veranlassung in irgend einem Verhältniß zu einem so generellen über die Frage der Eisenbahnanlagen weit hinausgehenden Reskript? Er müsse es auch sehr bedauern, daß es den Eisenbahnbeamten verschränkt

in

seinem (des Redners) Sinne zu wahren

sei, Ansichten zu äußern über das Sekundärbahnwesen in dieser oder jener Richtung. In der so schwierigen Frage des Selundärbahnwesens sollte man sich freuen, möglichst viel freiwillige Mitarbeiter zu bekommen.

Der Minister selle es so dar, als wenn das Reskript nur zur Aufrechterheltung der Disziplin erlassen wäre. ihrem Fortkommen von dem Minister abhängigen Beamten würden sich hüten, Privatarbeiten zu veröffentlichen, die die Disziplin untergraben könnten. Organisation, über neue Eisenbahnanlagen und was die Ceniralverwaltung zu entscheiden habe, nicht schreiben dürsten, dann wisse er nicht, was an Fragen übrig bleibe, die

und demokratische Partei des Hauses vorgebracht würden,

das sei der Sinn der Sache. eine verdiente Beurtheilung erfahren und das werde ewig richtig bleiben. Der Abg. Richter bemerkte, die letzte Bemerkung kenn⸗

Der Abg. Frhr. von Minnigerode erklärte, diese Quit⸗

Hierauf wurde der Antrag Büchtemann abgelehnt, und der Etat der Eisenbahnverwaltung angenommen.

Hierauf wurde ohne Debatte der Etat der Staats⸗ schuldenverwaltung und des Herrenhauses genehmigt. Zu dem Etat des Abgeordnetenhauses ergriff das Wort der Abg. von Ludwig: Es werde hier über so mancherlei gesprochen,

das Abgeordnetenhaus selbst. Es sei ihm nicht erinnerlich, daß ein Redner von dieser Tribüne über das Abgeordneten⸗ Und doch dürste es nicht unzweckmäßig sein, auch die Mitglieder dieses Hauses e ner Kritik zu unterziehen. Bei seiner separaten Stellung im Hause falle ihm wohl die Aufgabe zu, einige Streis⸗ lichter auf die Besten und Edelsten der Nation zu werfen. Er glaube hiermit zur Sache zu sprechen, denn es sei doch ob das Land mit Recht eine so große Summe für das Abgeordnetenbaus bezahle. Das Haus be⸗ schäftige sich nun einentheils mit der Gesetzgebung. Er wolle, obwohl er meine, daß ein gewisser Theil der Mitglieder des Hauses als Laien den einschlägigen Fragen meist gegenüber⸗ stehe, doch nicht weiter darauf eingehen, ob das Haus Er⸗ sprießliches geleistet. Was das Haus gethan, stehe seit nahezu

440 Jahren sest in das Buch der Geschichte eingeschrieben. Der

zweite Theil der Aufgabe des Hauses sei eine kritische Beglei⸗ tung der Verwaltung des Staates in der Etatsberathung; Hier könnte man vielleicht erfolgreich wirken, wenn das leidige Partei⸗

wesen nicht wäre, und er wiederhole auch, mit Rücksicht hierauf,

daß zur Selbstkritik nichts geschehe.

Aber die in Die Dieziplinargewalt

Wenn die Beamten über die über das,

Er komme jetzt zu dem Appendix, welches diesem Dause anhaste, zu der Journalisten⸗ trihüne. Im Anfang dieser Session habe er dieses Thema schon weitläufig besprochen, und es sei damals kein Wider⸗ spruch dagegen laut geworden, daß Remedur nothwendig sei. Das Präsidium habe dann die Frage in Erwägung gezogen und durchberathen und der Präsident habe ihm schließlich das Protololl der Berathungen zugehen lassen. In diesem aber habe nur zu lesen gestanden, daß in der Sache nichts zu thun sei. Diese Bankeruterklarung der Dicgziplinar⸗ gewalt scheine ihm in keiner Weise gerechtfertigt. des Präsidiums gehe weiter. Er erinnere daran, daß von der Journalistentribüne des Reichg⸗ tages Reporter sortgewiesen seien. Wenn solche Maßregeln auch hier angewandt würden, dann werde der Patient kl enesen. Er glaube aber auch noch einen bestimmten Vor⸗ chlag dem Hause unterbreiten zu können, das sei die Errich⸗

Abgg. Graf Clairon d'Haussonville

der Regierungs Präsidenten erheblich erweitert habe.

zu müssen.

tung einer ständigen Kommission, der es vornehmlich obliegen müffe, die Parlamentsberichte zu kontroliren und dem Prasi⸗ denten Anzeige zu machen, wenn sie etwas Ungehöriges finde. Die Redner, welche in den Berichten schlecht weggekommen seien, würden der Kommission schon zur Seite stehen, denn bie eifrigsten Leser ihrer eigenen Reden seien die Redner selbst. i müsse er aber von den Mitgliedern des Hauses selbst sprechen. In der Verfassung der Türkei, welche dort im fernen Osten vor einiger Zeit gemacht worden sei, sei selbst auf Integrität der Vertreter des Volkes gesehen, ohne Makel sollten sie dastehen, um des vollen Vertrauens des Volkes würdig zu sein. Die preußische Verfassung spreche im Artikel 73 nur von dem Verlust des Mandates, wenn ein Kammermitglied ein besoldetes Staatsamt annehme oder im Staatsdienst in ein Amt mit höherem Rang und höherem Gehalt trete. Das Wahlreglement mache sodann in 5. 29 das Recht zum Mandat davon abhängig, daß der betreffenden Persönlichkeit die bürgerlichen Ehrenrechte auf Grund rechts— kräftigen richterlichen Erkenntnisses nicht aberkannt seien. Nun habe fich aber über die Regierung hinaus eine Macht etablirt, die Macht des beweglichen Kapitals. Der ehemalige öster⸗ reichische Minister Schaeffle habe mit Bezug hierauf gesagt, es werde jetzt in Europa ungestraft ein Diebstahl verübt, gegen welchen das Räuberthum des Mittelalters ein edles Metier genannt werden müsse.

Der Präsident von Köller bemerkte, er habe dem Abg. von Ludwig in Beurtheilung des Hauses der Parteien und Personen volle Freiheit gelassen, glaube aber nicht bei dieser Gelegenheit eine Kritik der Verfassung zulassen zu dürfen. Er rufe ihn deshalb zur Sache.

Der Abg. von Ludwig (fortfahrend): Er meine hierbei zur Aenderung bestimmte Vorschläge machen zu können. Auch in anderen Staaten fänden sich Gesetze, welche für die Inte⸗ grität der Deputirten Vorsorge träfen. Er erinnere an das Inkompatibilitätsgesetz in Oesterrzich. (Rufe: zur Sache )

Der Präsident von Köller erklärte, wenn der Abg. von Ludwig ein Inkompatibilitätsgesetz einbringen wolle, so stehe ihm dieses frei, bei der Berathung des Etats des Abgeord⸗ netenhauses gehöre solches nicht zur Sache, und er rufe den Redner zum zweiten Male zur Sache, mache ihn aber zugleich darauf aufmerksam, daß er im dritten Falle das Haus fragen werde, ob es dem Abg. von Ludwig das Wort noch weiter gestatten wolle.

Der Abg. von Ludwig fuhr fort, er wolle er denn mora— lische Lynchjuͤstiz halten, da es ihm verwehrt sei, hier auf die Remedur ein ugehen. Er meine, wer, trotzdem er ein Ver⸗ gehen begangen habe, nicht von dem Strafgesetze betroffen sei, von den Abgeordneten als Luft betrachtet und igno⸗— rirt werden müsse, bis er selbst verduste. Wenn Jemand lange Zeit bestrebt gewesen sei, die Stellung seines Herrscher⸗ haufes zu unterminiren, und dann, als die politischen Pläne seines Herrschers sich mit denen einer andern Macht gekreuzt hätten, den angestammten Herrscher verlassen habe ..

Der Präsident von Köller unterbrach den Redner er müsse den Abg. von Ludwig zum dritten Mal zur Sache rufen und frage das Haus, ob es demselben noch weiter das Wort gestatten wolle. Das Haus beschloß, dem Abg. von Ludwig das Wort zu entziehen. ; .

Der Etat des Abgeordnetenhauses wurde darauf genehmigt.

Zum Etat der allgemeinen Finanzverwaltung hatten die und Dr. von Bitter (Waldenburg) folgenden Antrag eingebracht:

„Zur Erwerbung und Einrichtung eines neuen Dienstgebäudes für di? Regierung zu Breelau 1610000 M zu bewilligen“ und in den Etat der allgemeinen Finanzverwaltung, Kap. 22 der Ein— nahme, unter „Außerordentliche Einrahmen folgenden neue Titel 15a einzustellen:

„Erlös für 2 an die Immebiliengesellschaft zu Breslau ab⸗ zutretende fiekalische Grundstücke 250 0900 4M .

Der Abg. Dr. von Bitter empfahl die Annahme seines Antrages; nach neuesten Berichten drohe dem gegenwärtigen Amtsgebäude der Einsturz, und habe diese Thatsache in den Aeußerungen der qu. Behörden wiederholt Bestätigung ge⸗

funden. Im Einzelnen wies Redner noch die Unzulänglichkeit und den ungesunden Zustand der Bureauräumlichkeiten und

X

3 . Dienstwohnungen nach authentischen Berichten nach und bezog tung von jener Seite sei ihm doppelt angenehm.

sich für die Bewilligung der Forderung auch auf das Organi⸗ sationsgesetz vom 25. Juli 1880, welches den Wirkungskreis Die Immobiliengefellschaft habe sich jetzt bereit erklärt, für S0 000 6 die innere Ausstattung zu übernehmen.

Der Abg. Severin glaubte dem Antrage widersprechen Das Gebäude, welches von der Immobiliengesell⸗ schaft erworben werden solle, reiche in keiner Weise aus; denn aus den 47 Miethswohnungen, welche das Gebäude enthalte, könne man keine Bureauräume herstellen. Auch der Umbau zu Gewölben für die Kassenräume stoße auf Schwierigkeiten. Dem gegenüber meinte der Finanz-Minister Bitter, daß es keinem Zweifel unterliege, daß das Gebäude der Immobilien⸗ gesellschaft zum Regierungsgebäude werde eingerichtet werden können. Fur alle gegentheiligen Behauptungen, sowie dafür, daß die Regierung zu theuer zu kaufen gedenke, fehlten die nöthigen Beweismittel. . .

Der Abg. Dr. Meyer (Breslau) glaubte auf Grund einge⸗ zogener Informationen dem Hause die Bewilligung empfehlen zu sollen; Krankheiten der Augen und der Athmungsorgane seien in dem alten Gebäude chronisch geworden; außerdem sei die Feuergefährlichkeit bedeutend. Die Kosten der Einrichtung des zu erwerbenden Gebäudes seien nicht übermäßig.

Der Abg. Dr. Franz wies darauf hin, daß die fünf in Rede stehenden Grundstüce mit 1297 009 60 zu Buch ständen, aber nur 49 589 M eintrügen, so daß ihr wirklicher Kapitalwerth, zu fünf Prozent berechnet, sich auf ca. 990 900 belaufe. Da sei der geforderte Preis, trotzdem die Grundstückapreise zurückgegangen seien, doch etwas zu hoch. Die Dauptsache sei jedenfalls die Wohnung für den Regierungs-⸗Präsidenten, der sich schon 20 Wohnräume ausgesucht habe.

Trotzdem der Finanz-Minister Bitter entschieden in Ab⸗ rede stellte, daß die Dienstwohnung für den Regierungs⸗ Präsidenten bei den gemachten Vorschlägen irgendwie maß⸗ gebend gewesen sei, wurde der Antrag des Abg, von Vitter mit großer Mehrheit abgelehnt und hierauf der Etat der all⸗ gemeinen Finanzverwaltung genehmigt. .

mem vertagte sich das Haus um 41 Uhr auf Dienstag 11 Uhr.

.

des Aeutschen Reichs ⸗Anzeigers und Köni Errußischen Staata- Anzeigers:

R Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und En Preuß. Staats · Anzeiger und das Central⸗Handelt⸗ register nimmt an: die stönigliche Expedition

Berlin 8SW., Wilhelm Straße Rr. 32.

li glich u. dergl.

X u. s. V. von öffentlichen Papieren.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Kreis Wirthschaftsschreiber Julius Bachmann wird beschuldigt, als Wehrmann der Landwehr ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein Uebertretung gegen 5. 360, Nr. 3 des Strafgesetz buchs. Derselbe wird auf Anordnung des Königlichen Amts“ gerichts hierselbst auf den 22. April 1881, Vor⸗ vor das Königliche Schöffen⸗ zur Haupt Bei unentschuldigtem Aus⸗

Der am 29. April 1845 zu Kontopp, Grünberg, geborene

mittags 115 Uhr, gericht zu Grünberg, Saal Nr. 34, verhandlung geladen. bleiben wird derselbe auf

Grund der 472 der Strafprozeßordnung

na

Erklärung verurtheilt werden. 7. Januar 1881.

Königlichen Amtsgerichts.

von dem König ichen Bezirks -Kommando zu Freistadt .

r Grünberg. den Schröter, Gerichtsschreiber des

Deffentlicher Anzeiger.

l. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastati onen,

3. Jerkänfe, Verpachtungen, Submissionen ete. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

Iadustrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Literarische Anzeigen.

Theater · Anzeigen. In der Börsen-

Familien- Nachrichten.

,

Kosten eines eingeleiteten läufig vollstreckbar zu erklären.“

9 Uhr, im Sitzungssaale des K. ch

1.

Snbhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. 2809

Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Brunnenmacher

Marie Klug, geborene Wichmann, zu Deutsch Crone, ö

durch den Rechtsanwalt Zemke daselbst, ilagt gegen zu ihren Ehemann, den Brunnenmacher Friedrich Klug, Wagener daselbst ist die Subbastation des dem aussprechen, dieselben zur Auseinanderf

früher in Deutsch Crone, jetzt unbekannten Äufenk⸗

letzteren gehörigen, am Großen pps Vermögens verhältni dei j halts, wegen Mißhandlung, Ehrenkränkung, began. unter Nr. J belegenen mit ö. n, ö Hältnissetwor Notgr perweisen änd die

gener grober Verbrechen, böslicher Verlassung und sehenen Bürgerwesens verfügt und zu dessen meist⸗

»die beiden Beklagten solidari u verur⸗ [2808 theilen an den Kläger für in el., eines . Stieres den Restbetrag von 104 M nebst! Jinsen vom Tage der Leger funf eden, Schlachtermeisters Conrad Wilhelm Klee in Flens. eing. rrestyerfabrens

2,96 M und die Kosten des , ö. be⸗ Gläubiger, alle Diejenigen, welche an den genannten zablen, auch das ergehende Urtheil für vor G. W. Klee Forderungen und Ansprüche zu haben vermeinen, hiedurch aufgefordert, dieselben innerhalb

Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstrei 6 Wochen und spätestens bis ist Termin auf den 17. März 1881, ß i

Amtsgerichtes

Inserate nehmen ant die Annoncen⸗Exprditionen des

„IJnvalidendank ! Rudolf Yosse, Haasenstein & Bogler,

Büttner Winter, sowie alle übrigen größeren

G. L. Danube & Co. E. Schlotte,

Annonten · Bureaus.

*

Auf Antrag der Abwesenheitsvormünder

burg werden, mit Ausnahme der

Mittwoch, den 30. März d. J

Flensburg, den 26. Januar 1881. Königliches Amtsgericht. 2. Abth.

eines Beschlusses des bezeichneten Geri —⸗

JJ ,,

Edenkoben, den 30. Fanuar 1881. 2814 Auszug.

Der K. Amtsgerichtsschreiber: „Die Gertrud Gerlings, ohne Gewerbe, Chefrau Haas. des Schusters Jacob Pey, zu Aachen wehnend, ver— . ö treten durch den Rechtsanwalt Schwartz, klagt gegen 2807 ö d,. ebenfalls zu Tachen R ; wegen Gütertrennu i n . Verkaufsproclam und Ediktalladung. mts ' een n nel. dn, m,

In Zwangs vollstreckungssachen der Kämmereika

Versagung des Unterhalts, mit dem Antrage auf bietenden Verkaufe Termin auf

Trennung der Ehe und ladet den Beklagten zur *) mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Morgens 11 Uhr, im hiesigen Gerichtskokale anbe⸗

Montag, den 28. März d. J.

erste Cibilkammer des Königlichen Landgerichts zu raumt.

Schneidemühl

Das zur Bäckerei eingerichtete richte zugelassenen Anwalt ĩ auf den 25. Mai 1881, Vormittags 11 Uhr, erst vor wenigen Jahren neu i run n ,,, ,,

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ belegen.

richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser au

Auszug der Klage bekannt gemacht. Schneidemühl, den 22. Dezember 1880. . Klawiter, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

l2sta! Oeffentliche Zustellung.

Nr. 747. Der Handelsmann Leopold Breisacher von Breisach, vertreten durch Kommissionär Sig— mund Geismar von da, klagt gegen Josef Ger— hardt, Gemeinberechner von Jechtingen, z. Zt. an unbekannten Orten abwesend, aus Darlehen mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 205 S und 5oo Zins aus 200 . vom 12. Dezember 1880, sowie zu den Kosten und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung

des Rechtsstreits vor das Gr. Amtsgericht zu Alt⸗ breisach auf Dienstag, den 15. März 1881, Vor⸗

mittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Breisach den 24. Januar 18351. Der Gerichtsschreiber des Gr. Amtsgerichts: Weiser.

[2819 Oeffentliche Zustellung

Die Johann und Marie Holitzkisschen Eheleute zu Colonie Schwientochlowitz klagen gegen den früberen Gerichts vollzieher Scharff, zuletzt zu Koe⸗ nigshütte wegen eingezogener und nicht abgefübrter

Gelder, mit dem Antrage auf Zahlung von 217 66 Büͤrgerwesen 440 Ar und ist be

50 J nebst 5 C Zinsen seit dem 30. März 1880 und laden den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗

sowie des Holzhändlers Helbig. Es enthält ei

, alle 1881, Boruittags 9 uhr, w, he. e gielhein er

8 liaaꝰ . . an , il, 5 4 ĩ Koenigshütte, . 1881. ee , ,. ö en den . Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. thums⸗ Raher⸗ iner n nr , .

* 8. * 116 . * of l'szo] Dessentliche Zustellung.

Der Weberwaarenhändler Gustav Sommer zu Oberschöbling klagt gegen Eliot Oberländer aus Böhlen, jetzt unbekannten Aufenthaltsorts, wegen einer Waarenkaufgelderforderung von 157 1 8 mit dem Antrage auf öffentliche Zustellung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Fürstliche Amtsgericht zu Königsee auf

den 29. März 1851, Vormittags 10 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die⸗ ser Juszug der Klage bekannt gemacht.

stönigsee, den 29. Januar 1881.

. A. Otto, Gerichte schreibet des Fürstlichen Amtsgerichts.

2818 Oeffentliche Zustellung.

Der Schubmacher Heinrich Oldenburg zu Preetz tenden Post wegen eventueller Ansprüche aus dem

g. geb. Kontrakte vom 5. Mai 1809 für Dorothee Elisa⸗

y. Tietz in Schönebeck resp. deren Erben behaup— te Berechtigten oder deren Eiben und Rechtanachfolger nicht nachweisen können, weil

shrer Person noch ihrem Aufenthalte nach bekannt

klagt gegen seine Ebefrau LTiaria Oldenbur Sbölbing. früher zu Preetz, deren gegenwärtiger Aufenthalt unbekannt ist, wegen Erstattung des Werthg verschiedener ihm gehöriger und von Leßterer verkauften Sachen mit dem Antrage auf Zahlung ron 2820 A und ladet die Beklagten zur münd—⸗ lichen Verhandlung des Rechtestreits vor das König—⸗ liche Amtsgericht zu Preetz auf

den 16. März 1881. Vormittags 11 Uhr.

* Zwecke der öffentlichen Zustellun; wird dieser Aue zug der Klage bekannt gemacht.

Preetz, den 25. Januar 1881.

stanng, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

laro0 Deffenlliche Zustellung

einer Klageschrift und Borladung.

Isaae Neumann, Pandelgmann in Teschenmoschel, bat gegen in den Boͤchingen wobnhaften, aber obne bekannten Aufenthalt abwesenden Handelsmann Benjamin Wolff, sowie gegen dessen Ebefrau Jo- banna, geb. Schuster, gewerblog in Böchingen wobnend, Klage bei dem K. Amtggerichte Gden koben schriftlich eingereicht mit dem Antrage J

zetl land d ĩ , nde und dem Areal des Baumeisters Hagemann,

besondere auch Servituten oder Realberechtigungen

die Post werden ausgeschlossen werden und letztere in den Grundakten gelöscht werden wird.

1

Gesetzlicher Vorschrift gemäß

im anberaumten Verkauft termine unter dem Ver.

warnen geladen, daß die nicht sich Meldenden mit! gerin und dem Beklagten bestandene eheliche Güter ihren Rechten dem neuen Erwerber des Bůrger⸗ gemeinschaft mit allen gesetzlichen ,

wesens gegenüber ausgeschlossen werden. HSarburg, den 28. Januar 1851.

; Königliches Amtsgericht. J. gez. Bornemaun.

. üsse,

A. G. Sekretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtẽsgerichis.

2828

WVerkaufsanzeige und Aufgebot.

; In Zwangs vollstreckungssachen des hiesigen = gistrats wider die Vormundschaft der , , Kinder des weiland hiesigen Schenkwirths und Kleinhändlers Detlef Behrens soll das den Letzteren gehörige Bürgerwesen Nr. 4 am Marktplatz hie⸗ selbst, Hypotheken ˖ Nr. 950, öffentlich meistbietend verkauft werden.

Nach der Grundsteuermutterrolle enthält das

grenzt von dem Marktplatz, der Marienstraße, lutberisch em Kirchen⸗

kommissarische oder andere dingliche Rechte, int

zu haben vermeinen, ergeht zugleich die Aufforde—⸗ rung, ihre Rechte bei Meidung des Verlustes . über dem neuen Erwerber spätestens im obigen Ter⸗ mine anzumel den. Die begründenden Urkunden sind gleichzeitig vorzulegen. Harburg, 26. Januar 1881. Königliches Amte gericht. III. gem. Hölscher. . RNehkuh, Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts.

en. Aufgebot.

Der Maurer Christian Anhold aus Grimme bat die Tilgung der uf seinem Hautgrundstücke Nr. O in Grimme mit Zubehör hvpothekarisch haf⸗

dies aber durch eine beglaubigte Quittung der

ibm dieselben weder

ihren Ansprüchen auf

Zerbst, den 29. Januar 18581. Herjoglich Anhaltisches Amtsgericht. gem. Richter. Zur Beglaubigung: um. Bureau · Assistent,

arburg wider den Bäcker Carl Ernst Ine

Die Kaufbedingungen können vor dem Termine! f der Gerichtsschreiberei allhier eingesehen . ö. werden zugleich alle die, welche an das zu versteige rnde ,,

CEigenthumts⸗/ Näher, lehnrechtliche, fideikommissa ! frau des Steinhauers Wilhelm Ga rische Pfand⸗ oder andere dingliche Rechte, ins⸗ vertreten durch den Rechtsanwalt gh.

besondere auch Servituten oder Realberechtigungen ihren genannten Ehemann, ebenfalls zu Aachen woh⸗ zu besitzen glauben, zu deren Anmeldung spätestens nend, wegen Gütertrennung, mit dem Antrage: Das

wohnhaft, jetzt ohne bekannten Wohn und Aufent⸗

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts: 2822)

in Hamburg gehörige, in Altona an der Deickert2

Allee belegene und im Altonaischen Stadtbuche Nor⸗ der Theil

haben vermeinen, mit alleiniger Ausnahme der pro⸗ tokollirten der Autschließung von dieser Masse aufgefordert,

solche binnen 6 Wochen nach der letzten Bekannt Martin machung dieseg Proklamg und spätesteng

als dem peremtorischen Angabetermine, im unter⸗ zeichneten Amtsgerichte, Bureau Nr. 5, Auswärtige

. die zwis Parteien bestehende eheliche ti e en e h llc, aufgelöst erklären; zwischen denselben Gütertrennung

etzung ihrer

Kosten dem Beklagten zur Last legen“ und ladet den Beklagten zur, mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die J. Cioilkammer des König⸗

lichen Landgerichts zu Aachen auf den 4. April 1881, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗

Org nr, . Januar 1881. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts: Thomas, Assistent. .

2816 Aingzug Die zum Armenrechte belaffene Anga Groß, Ehe—

zu Aachen, klagt gegen

Königliche Landgericht wolle die zwischen der Klä—

gelöst erklären“ und ladet den Beklagten zur münd— ; lichen Verhandlung des Re sf e 6. pig vilkammer des Königlichen Landgerichts zu Aachen auf den 21. März 1881, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Aachen, den 27. Januar 1881.

Der Gerichteschreiber des Königlichen Landgerichts: . Thomas, Assistent.

lan en, naher Auszug.

Dur rtheil vom 13. v. Mts. hat das hiesige Königl. Landgericht in der Prozeßfache der li. Armenrechte belassenen Adelheid, geb. Breuer, Ehe⸗ frau des Metzgers Salomon Falk, fiüher hierselbst

halttort, 2 selbst ohne Gewerbe hierselbst wohn⸗ haft. Klägerin, gegen ihren genannten Ehemann, Verklagten, die zwischen Parteien bestandene eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt, die Güter trennung ausgesprochen und Parteien zur Ausein⸗

andersetzung vor den hiesigen Königl. Notar Giesen verwiesen.

Aachen, den 27. Januar 1881. Der klägerische Anwalt: Junker. Veröffentlicht: Der Gerichtsschreiber: Thomas, Assistent.

(2817 Auszug

Die zum Armenrechte belassene Mathilde Gallus, Ehefrau des Arnold Wick, Schneider zu Aachen, vertreten durch den Rechtsanwalt Joerissen, klagt gegen ihren genannten Ehemann, ebenfalls zu Aachen wohnhaft, wegen Gütertrennung mit dem Antrage: Königliches Landgericht wolle die Trennung der zwischen Parteien bestehenden gesetzlichen Güter gemeinschaft mit allen rechtlichen Folgen aus. rechen, dem Verklagten die Kosten des Ver⸗ fahrens zu Last legen, und ladet den Bellagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die J. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Aachen

auf den 4. April 1881, Vormittags 9 Ur,

Aachen, den 26. Januar 1881. Thomas, Assistent. Spezial⸗Konkursproklam.

Da über das dem William Dldrey Lange low mi

Gläubiger, hierdurch bei Vermeidung

am 4. April 1881, Mittags 12 Uhr, Isa

erichte schreiber i. V.

unter geböriger und eine Abschrift der Anmeldung belzufügen.

Prokuraturbestellung, anzumelden

des

protokollirten

r angesetzten Aufgebotstermin hieselbst gu zumelden Sdenkoben bestimmt, zu welchem Termine die Be, widrigenfalls sie auf ferneren Antra; mit a . klagten vor dem Kläger vorgeladen werden und werden aasgeschlossen werden. wird die öffentliche Zustellung an den Ehemann

Wolff, dessen Aufenthalt unbekannt ist, auf Grund

tend machen will, sp

angesetzten Aufgeboltztermin falls das betreffende bypothekarische Recht für er⸗ loschen erklärt werden wird.

2821]

Bergmann aus Großkrotzenburg für

um öffentlichen Verkaufe des beregten Gibes ist

—— e,. den 11. e,. 5

anberaumt worden, an welchem Tage Nachmittags 5⸗ Uhr die Kaufliebhaber sich im ie n Wr. gerichte, Zimmer Nr. 10, einfinden wollen.

Die Verkaufsbedingungen können 14 Tage vor dem Termine in der Gerichtsschreiberei des unter⸗ zeichneten Amtsgerichts eingesehen werden.

Altona, den 25. Januar 1881.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung V.

2833 Verkündet am 26. Januar 1881. gez. Refdr. Bode

als Gerichtsschreiber. Im Namen des Fönias!

Auf den Antrag der Ehefrau des Bergmanns Jost Heinrich Günther, Maria geborne Ring, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Caffel' durch

den Amtsgerichtsrath Hüpeden: Nachdem glaubhaft gemacht worden ist, daß der Mühlenbauer Arnold Ring seit länger als 4 Jah— ren von Haus abwesend und sein Aufenthaltsort . ö dersel be . vorgelegter pfarr⸗ mtlicher Bescheinigung das 70. Lebens; ü ber⸗ . ö gung Lebensjahr über nachdem ferner das Aufgebot durch Anheftung an die Gerichtstafel, sowie durch n, . 3 Casseler Tageblatt und Anzeiger“ vom 17. Ro—⸗ vember, in den „Deutschen Reichs Anzeiger“ vom 1g. November, in den „öffentlichen Anzeiger“ vom 24. November und vom 1. Dezember vorigen Jahres bekannt gemacht ift, und da weder der Aufgebotene, noch sonstige Interessenten im Termin am 26. Ja—⸗ nuar, Vorm ttags 10 Uhr, erschienen sind, wird »der Mühlenbauer Arnold Ring aus Breiten⸗ bach hierdurch für todt erklärt.“ Cassel, den 26. Januar 1881. Königliches Amtsgericht, Abth. 3. gez. Hüpe den. Wird veröffentlicht: Der Gerichtzschreiber: Brocke. [2829] Geschehen Amtsgericht Blumenthal, am 15. Januar 1881. Gegenwärtig: Amtsrichter Hoeck. In Sachen, betreffend den Antrag der Ehefrau des Heizers Christian Krause in Faehr, Gesine, ge— borne Timmermann, auf Todes erklärung ihres Ehe— mannes erschien die erstete, und beantragte, nunmehr die in dem Aufgebote vom 31. Dezember 1879 an— gekündigte Todeserklärung zu erlassen. 2e. ꝛe.

Urtheil verkündet:

Nachdem sich auf die Ediktalladung vom 31. Dezember 1879 behufs Todeserklärung weder der Verschollene, Schiffszimmermann Hinrich Christian Krause aus Faehr, gemeldet hat, noch sonstige Nachrichten über den Verbleib desselben eingegangen sind, wird derselbe bier⸗ durch für todt ertlärt. 2

Zugleich werden wiederholt etwaige Eib⸗ und Nachfolgeberechtigte zur Anmeldung ihrer An⸗ sprüche unter der Verwarnung aufgefordert, daß widrigenfalls bei Ueberweifung des Ver⸗ mögens des Verscholleen auf sie keine Rück— sicht genommen werden wird.

Zur Beglaubigung: ger.) Hoeck. Für die Richtigkeit des Auszuges: . Hisgen,

Gerichttschreiber Königlichen Amtsgerichts Blumenthal.

2c. und ist nachfolgendes

Der Besitzer der Büdnerei Nr. 2 zu Hoort hat

in zulässiger Weise das Aufgebot beantragt des in dem Grund und Hyxpothekenbuch seiner Blatt 3 eingetragenen hrpothekarischen Rechts, wor⸗ nach der Wittwe Zander zu Hoort eine Forderung von 1500 Mark zusteht als Sicherung des ihr auf der Büdnerei zu gewährenden Altentheils.

Büdnerei

Wer aus der bezeichneten Eintragung Rechte gel⸗

1d wird aufgefordert, solche Rechte

ätestens in dem auf

Freitag, den 18. März d. J., Bormittags 11 Uhr,

anzumelden, widrigen⸗

23906 Hagenom, den 19. Januar 18851. Großherzogliches Amtegericht. Bekanntmachung.

Die durch Rechtsanwalt Schmitz vertretene Emilie,

geb. Küllenberg, in Elberfeld, Ehefrau des Handels mannes Robert Dorv daselbst, bat gegen diesen beim Königlichen Landgerichte zu Elberfeld Klage erhoben

t dem Antrage: die jwischen ihr und ibrem ge⸗

nannten Ehemanne bestehende eheliche Gütergemein⸗

12 Band IH. IX. Fol. 233, 234 und 235 schaft mit Wirkung seit dem Tage de agebehãn · fut und deshalb das Aufgebetsverfahren beantragt. beschriebene Erbe auf Grund des vollstreckbaren digung für . zu i 3* m le Deren n Slija heit Tieg aus Schönebeck Urtheils des Königlichen Landgerichtz. Civil. Verhandlung ist Termin auf den 9. März c. Vor⸗ resp. deren Erben oder Rechtsnachfolger werden de kammer II., bierselbst vem 20. Dejember 1880 mittags 9 Uhr, im Sitzunggsaale der I. Closi⸗ balb hierdurch aufgefordert., spätestens in dem auf und in Folge Antrags des klägerischen Mandatarg, kammer des Königlichen Landgerichte zu Elberfeld Montag den 19. September d. J., JuftinRatba Philipp bier, vom 27. Dezember 188 die anberaumt. . SBormittags 10 Uhr, rem, . reckung im Wege des Spezial ⸗Kon⸗ Der Landgerichte ˖ Sekretär. an bie iger Gerichte stelle, Zimmer Nr. 7, anbe⸗ kurses erkannt worden ist, so werden Alle und Jede, ansen. , n a, * und ibre 4 an diesem Erbe aug irgend einem . nd zu machen, unter der Verwarnung, rechtlichen ( Ansprũ F 283 er on , n 9 ch Grunde Ansprüche und Forderungen zu [2832

Durch Autzschlußurtheil vom beutigen Tage ist die Driginalaugfertigung der chreibun

Schuld und Pfandver⸗ g vem 5. Oktober 1841, auggestellt von Funt und dessen Ehefrau 1 geb.

krot andelgmann ak Hirschmann daselbst wegen eineg Darlehn

von 1560 Fl. für kraftlos erklärt worden. Hanau, 27. Januar 1881.

Königliches Amtsgericht. III. Hahn.