1881 / 28 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 02 Feb 1881 18:00:01 GMT) scan diff

befinden habe, da der Reichskanzler keine Instanz über sich habe. Die Hauptsache bei der Reform des Handwerks sei übrigens, wie schon erwähnt, die Sorge für die Erziehung und Fortbildung der Arbeiter im Alter von 14 bis 20 Jahren. Der Graf von Frankenberg-Ludwigsdorf setzte in diametralem Gegensatz zu dem Vorredner die besten Hoffnungen auf die Wirksamkeit der Vorlage, sobald dieselbe zum Gesetz erhoben sein werde. Die Hoffnungslosigkeit des Hrn. Kochhann, und insbesondere seine Angriffe gegen die vorgeschlagene Regelung des Lehrlingswesens, welcher derselbe einen anderen Verbesserungsplan, trotz lebhafter Anerkennung des Bedürfnisses danach, nicht habe entgegenstellen können, beruhten auf einer Verallgemeinerung der Erfahrungen, welche er als Mitglied der Berliner Gewerbedeputation gemacht habe; auf den weiteren Gebieten, welche hier ins Auge zu fassen seien, in Preußen und Deutschland werde eine Verwirk— lichung der Vorlage viel Segen schaffen. Ohne dem Vor—

redner eingehend auf das historische Gebiet folgen zu wollen,

wies Redner die Anrufung der Herrscher aus dem Hause der Hohenzollern als Förderer der Freihandelstheorie zurück, ins—

besondere habe Friedrich der Große den Schutz der nationalen

Arbeit in hervorragendstem Maße für seine Aufgabe gehalten, und das Vorhandensein ähnlicher Gesinnung in der Gegen wart beweise unwiderleglich die erste Zeile des Entwurfs. Ebenso wie hier das Gegentheil von dem richtig sei, was der Vorredner ausgeführt,

strie in England, Frankreich und Nordamerika zuzuschreiben sei, die wichtigste von ihm übersehen; diese sei in einem fort— gesetzten Schutze der einheimischen Produktion und ihrer Vor— bedingungen zu suchen, die dort eine stetige Hebung der Er— zeugnisse des Gewerbfleißes hervorgerufen habe, und auch in Deutschland gleiche Früchte bringen werde, wenn man den mit dieser Vorlage beschrittenen Weg weiter und konsequent verfolge. Im Gegensatz zu den Angriffen der

Herren Kosmack, Hagen und Kochhann gegen die Vorlage eine Selbstverwal⸗

begrüßte Redner in ihren Vorschlägen tung der Angelegenheiten des Handwerks im besten Sinne: zum Schutz nach oben gegen Omnipotenz des Staates, nach unten gegen Verwilderung der Sitten. beifälligen Beurtheilung des Entwurfs auf gleichem Stand— punkt mit der Majorität des Reichstages, dessen Resolution vom 5. Mai 1880 die Anregung zur Ausarbeitung des vor—

liegenden Entwurfs gegeben habe. Beim Reichstage seien tau⸗

sende von Petitionen um Abänderung der Gewerbeordnung seit Jahren in stets steigender Dringlichkeit eingegangen, die zum Theil viel weiter als der Entwurf gingen, und die Herstellung des Innungszwanges verlangten. Auf diese For— derung sei nicht einzugehen, denn so nothwendig der Zwang in Kassensachen erschien, fo verderblich würde er auf das Wesen der Innung wirken; in dieser könne nur die freie Be— thätigung der einsichtsvollen Mitglieder segensreich wirken, und die Aufgabe des Staates hinsichllich der Gestaltung der Innungen beschränke sich auf die Ebnung der Wege solche Thätigkeit. Nun beständen zwar heute noch üher 6000 Innungen, die jedoch bis auf etwa 150 bereits vor 1869 er— richtet wären; sie seien jedoch mangels eines geeigneten Wir— kungskreises ohne inneres Leben und beschränkten sich fast aus— schließlich auf die Verwaltung des überkommenden Vermögens. Zahlreiche Versuche zur Wiederbelebung der Innungen, die sich an die Erkenntniß des bestehenden Uebelstandes schlossen, hätten sich als wirkungslos erwiesen, weil das Gesez das Feld sür die Thätigkeit der Innungen zu sehr einengt. Diese Er— wägungen hätten zu der obenerwähnten Anregung Seitens des Reichstages gesührt, welche die wesentlichsten Punkte der Vorlage umfaßte; hinzugekommen sei in letzterer die Stellung des Herbergswesens unter dem Einfluß der Innung, sowie das Institut der Innungsverbände, beides Einrichtungen, die als organische Weiterentwicklungen des Grundgedankens der In— nung zu billigen seien. Schwierigkeiten in Bezug auf die Beaufsichtigung der Gesammtinnungen seien nicht zu besürch— ten; sie könnten einem der Reichsämter übertragen werden. Der schwierigste und streitigste Punkt in dem vorliegen ren Reformplan sei der, ob es zulässig sei, die Innungen mit obr gkeitlichen Befugnissen, bezüglich des Lehrlingswesens, auch Nichtmit— gliedern gegenüber zu betrauen. Ihm scheine in dieser Be⸗ ziehung die Regierungsvorlage bis an die Grenze des Zu⸗ lässigen zu gehen; da aber eine Ueberschreitung dieser Grenze nicht stattfinde, sei der Entwurf auch in dieser Beziehung annehmbar. Zu den Einzelheiten bemerkte Redner Folgendes: Es scheine eine Verschmelzung der §§. 97 und 97a. thunlich und wünschenswerth; §. gs müsse umgestellt werden und vor §8. 100. seinen Platz finden, wo von dem Bezirk der Innung gehandelt werde. Es erscheine zweifelhast, ob durch die im 8§. 98a. aufgeführten nothwendigen Bestandtheile eines Innungsstatuts, der Innung im Hinblick auf ihre vorher sestgesetzten großen Aufgaben schon ein ausreichender Wirkungs⸗ kreis gesichert werde, und ob nicht besser die Zulassung der Innung von einer ausgiebigeren statuarischen Festsetzure ihres Wirkungskreises abhängig zu machen sei. Die Bestim— mung im §. 100 e., daß einer Innung, deren Thätigkeit auf dem Gebiete des Lehrlingswesens sich bewährt Begünstigungen zu Theil werden könnten, bedürse näherer Begrenzung, insbesondere in der Richtung, daß eine solche Innung die Majorität der entsprechenden Gewerbetreibenden umfasse und bereits mehrere Jahre bestanden haben müsse, wenn die fraglichen Bedürfnisse ihr bewilligt werden sollten. Redner erklärte schließlich, daß er sich den Bemerkungen des Hrn. Vorderbrügge im Wesentlichen anschließe, ins besondere dem Wunsche, daß die Schiedsgerichte mit einem rechtskundi⸗ gen Vorsitzenden ausgestattet und ih r im Recht wege entzogen würden, sosein der Gegenstand des Streites den Werth von 150 6 nicht übersteigt. Endlich sei eine Unterscheidung in der Benennung der Meister, je nach⸗ dem sie in oder außerhalb der Innung ständen, von nicht zu unterschätzender Vedeutung; der Wunsch des Herrn Vorder⸗ brügge, die letztere Kategorie vom Gebrauch der Benennung als „Meister“ ausgeschlossen zu sehen, erscheine jedoch als zu veitgehend. Wenn aber das Gesetz im Ganzen so wirke wie es nach der Anschaunng des zuletzt genannten Redners zu hoffen sei, dann werde es gute Zustände schaffen und

gründliche Beseitigung der bestehenden Mißstände erzielen.

Der Eisensormer Kamien-Berlin sah in dem

liegenden Entwurfe im Wesentlichen eine Anwendung Prinzips der eingeschriebenen Hülfskassen; er würde deshalb dem Entwurf ohne Vorbehalt zustimmen können, wenn nicht im §. 100 e, ein indirekter Zwang zur Innung offen gelassen würde; er befürchte, Prüsung der Lehrlinge, welche von nicht zur Innung ge⸗ hörigen Meistern ausgebildet seien, sich sehr willkürlich ge⸗

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eine

ͤ so sei guch bezüglich der Ursachen, welchen der vergleichungsweise vollkommene Stand der Indu-

Er stehe mit dieser

schränkung des Gewerbebetriebes im Umherziehen. . der Geheime Ober⸗ Regierungs-Rath Lohmann den Vorsitz. Der Bautischlermeister Vorderbrügge-Bielefeld be⸗

für eine die von dem

hat, gewisse

Händlern

re Sprüche der Anfechtung

zum Beitritt aller Meister

daß die sellen gewisse Rechte in der Innung zu sichern, was im Ent⸗

stalten und auch dadurch ein Druck auf diese Meister ausgeübt werden würde. Von der Beseitigung dieses Paragraphen macht der Redner seine Zustimmung zu dem Entwurse ab— hängig. Redner vermißt die Bestimmung einer Frist, inner— halb deren der Bescheid der Behörde über den Antrag auf Zulassung einer Innung ertheilt werden soll, wie solche im Hülfskassengesetz auf 6 Wochen festgesetzt sei. Uebrigens lägen allerdings in der Lage des Handwerks Uebelstände vor, deren Beseitigung durch das korporative Leben der Innung wünschenswerth sei, nur müsse dabei jeder Zwang aus— geschlossen sein.

Der Rittergutsbesitzer vom Rath-Lauersfort hob die Betheiligung der Landwirthschaft an den Bestimmungen des vorliegenden Entwurfs hervor, weil auch sie ein Glied im Gewerbewesen des Staates sei. Den Innungen ähnliche ge— nossenschaftliche Verbände beständen in der Rheinprovinz schon seit langer Zeit, und zu den verschiedensten wirthschaßtlichen Zwecken; de werthvollste Gabe in der Vorlage sei jedoch die Verleihung von ausgedehnteren obrigkeitlichen Rechten an die Innungen, und die Steigerung ihrer Wirksamkeit durch Zu— lassung größerer Verbände; nur in solchen Verbänden finde sich die Kraft zu nachhaltiger Förderung der Interessenten in technischer und finanzieller Hinsicht. Redner führte als Bei— spiel den Erfolg der im Aarthal gebildeten Genossenschaften zur Pflege der Weinberge und Fabrikation reiner Naturweine an. Aehnliche Förderung könne die Innung dem Handwerks— betriebe bringen, und da die wahren Interessen von Gewerbe und Landwirthschaft identisch seien, so begrüße er auch als Landwirth die Stärkung des Handwerks nach innen und nach außen, wie sie der Entwurf anbahne, als Förderung der ge— meinschaftlichen Ziele.

Der Kommerzien⸗Rath Kade-Sorau sprach sich im All— gemeinen für den Entwurf aus, nachdem seine wichtigsten Bedenken bezüglich der Einführung der Zwangsinnung durch

die Bemerkungen des Herrn Grafen von Frankenberg-Ludwigs— dorf beseitigt wären: die Zwangsinnungen würden nie wieder

lebensfähig sein. In Bezug auf die Ausbildung der Lehr— linge wünschte Redner nicht nur eine vorzugsweise Berück— sichtigung der Innungsmeister, sondern noch ferner

leistungen ausgenutzt wurden. Redner die Zulossung der Werkmeister von der Innung zu—

gehörigen Großbetrieben zur Mitgliedschaft in der Innung, weil so der Industrielle auf dem Wege innungsmäßiger Aus- bildung von Lehrlingen sich einen tüchtigen Arbeiterstamm Als Zusätze zu der Vorlage würden sich empfehlen ein Paragraph, welcher die Benutzung der Lehrlinge Ein⸗

heranziehen könne.

in dem oben angedeuteten Sinne verbiete, und eine

Während dieser Rede übernahm

stritt die Nothwendigkeit des ersteren Zusatzes; Vorredner abgelehnten häuslichen u. s. w. Tienste entsprächen

dem normalen Dienstverhältnisse des Lehrlings durchaus, und hinderten in keiner Weise die strenge und erfolgreiche Durch- führung der gewerblichen Lehre und Ausbildung. alles was er gehört, fei er nur in dem vollen Beifall zu der

Tendenz des Gesetzes, den er im Eingang der Berathung

ausgesprochen, bestärkt worden; Fleiß, Arbeit und Sparsamkeit würden durch die vorgeschlagenen lebensfähigen Innungen ge- Die Kritiken dagegen verhielten sich nur ne—

sördert werden. gativ, ließen aber wirksame Vorschläge zur Besserung des jetzigen beklagenswerthen Zustandes vermissen.

Wunsche des

dem Hrn. vom Rath an, daß zwischen allen

Ständen Einigkeit herrschen möge, bezweifelte aber, ob die Erreichung dieses Zieles durch die in 8. 97 des Entwurfs ge- plante Pflege einer besonderen korperativen Standesehre ge⸗

sördert werde. In der Hauptsache schloß er sich den Bemer— kungen der Herren Hagen und Kosmack an, und fand Bestarkung seiner Ansicht in den Ausführungen des Wolff, nach welchen der Epoche des Schutzes der nationalen Arbeit das traurige Jahr 1806, den Zeiten der Gewerbe— freiheit aber das ruhmreiche Jahr 1870 folgen konnte.

Der Wehermeister Hessel⸗Berlin bemerkte Hrn. Koch⸗ hann gegenüber, daß auch in Berlin die Ausbildung der Lehr⸗ linge besimöglichst betrieben werde.

*

der Thatsache gefolgert werden, daß von den etwa 5600 jähr— lich in Amerita ertheilten Patenten etwa a an deutsche Hand⸗ werksmeister gegeben würden; das seien die Leute, Deutschland noch ordnungsmaßig ausgebildet worden. müsse man fragen, warum uns diese tüchtigsten Kräfte ver loren gingen? Das sei aber Folge des Mangels an Schutz der nationalen Arbeit; strebsame Leute fänden hier keine lohnende Thätigkeit, der Handel sorge dafür, daß das reiche

Publikum seine Bedürfnisse mit ausländischen Waaren befrie⸗

dige, dem einheimischen Handwerker blieben nur die weniger bemittelten Abnehmer. Dem gegenüber seien auch alle An—⸗ strengungen zur Hebel des Handwerks durch Fachschulen und dergleichen machtlos; die Früchte dieser Anstrengung ernte das Ausland. Daß aber eine Emanzipation von dieser verderb⸗ lichen Unsitte möglich sei, habe die Kaiserliche Marine⸗-Ver⸗

waltung gezeigt, die jetzt ihre Kriegs fahrzeuge in Deutschland

bauen lasse, und die Materialien und Arbeiten von deutschen und Han werkern entnehme. Lantwirthschast, Industrie und Handwerk hatten das gemeinsame Interesse am Schutze der nationalen Produktion; daß die einheitliche Ver— solgung dieses Interesses beeinträchtigt sei, müsse der Manchester⸗

partei zur Schuld gerechnet werden.

Der Kaufmann Kochhann-Berlin bemerkte, daß mit den t eoretiscken Benennungen der Freihändler und Schutz⸗ zöllner nichts gewonnen sei, er wenigstens prüse jede einzelne Frage objektiv, und komme allerdings überwiegend zur Befür— wortung der sreihändlerischen Tendenz. Dem Grafen von Frankenberg gegenüber sprach sich Redner dahin aus, daß er ie Vorlage bis auf wenige Punkte, die er bereits hervor⸗

gehoben, wesentlich also bis auf die im Hintergrunde stehende

Zwangsinnung annehme, besonders wünsche er aber einen

Jwang zum Besuch der Fachschule durch die Lehrlinge, und vor⸗

des üben können, wie sie zur finanziellen Unterhaltung dieser Schulen

diesen würden die neuen Innungen ebensowenig wirksam aus⸗

in der Lage sein würden; in beiden Richtungen sei deshalb das Eintreten von Staats- oder Gemeindebehörden vorzuziehen. Ferner sei nach der jetzigen sozialen Lage geboten, den Ge⸗

wurse nicht geschehen sei. Endlich müsse das Aussichtsrecht des Staats und der Gemeinde genauer präzisirt werden. Auch jetzt

eine Ueberwachung der Letzteren namentlich auch in der Richtung, daß die Lehrlinge nicht zu anderen als den gewerblichen Dienst⸗ Als besonderen Vorzug rühmte

Durch

Der Gutsbesitzer Wegmann-Albrechtau schloß sich

eine Hrn.

r : Daß das deutsche Hand wert noch tüchtige Männer erziehe, könne recht schlagend aus

die in Da

fehle es übrigens keineswegs an Arbeitsfeldern für tüchtige Leute in Deutschland; nur durch zu zahlreiche Heranbildung strebsamer Männer werde der von Hrn. Hessel beklagte Abfluß nach dem Auslande hervorgerufen.

Ein Antrag auf Schluß wurde von der Majorität ab— gelehnt.

Der Geheime Bergrath Leuschner-Eisleben hatte wesentlich in Uebereinstimmung mit dem Grafen von Fran⸗ kenberg die Ausführungen des Hrn. Kochhann bekämpfen wollen, unterließ dies jedoch mit Rücksicht auf die zweite Aeußerung des Hrn. Kochhann, in welcher er eine wesentliche Modifikation der ersten Rede desselben fand. Redner wolste nur kurz, obgleich die großen Fragen von Freihandel und Schutzzoll gar nicht in die heutige Debatte gehörten, in that— sächlicher Beziehung bemerken, daß die Wirthschaftspolitik jetzt wieder in die altpreußischen Bahnen einlenke, die entgegen⸗ gesetzte Darstellung des Herrn Vorredners sei thatsächlich un— richtig. Die Zollpolitik habe mit den Ereignissen der äußeren Politik, die unter Bezugnahme auf die Jahre 1806 und 1871 zur Sprache gebracht seien, ahsolut nichts zu schaffen. Zur Sache sprach sich Redner im Anschluß an die Worte des Hrn. von Rath für das Bündniß der Landwirthschaft mit Handwerk und Gewerbe aus. .

Der Stadtrath Hagen-Königsberg bat, den Handel von diesem Büdnisse nicht auszuschließen, da dieser als völlig aleichberechtigter Faktor der Volkswirthschaft mit den anderen Faktoren gleiche Förderung und Pflege zu beanspruchen habe; es liege nicht eine prinziplele Feindschaft zwischen den ver— schiedenen Gewerbtreibenden vor, sondern Jeder suche nach besten Ermessen auf seine Art sich und der Allgemeinheit zu dienen.

. Der Vorsitzende schloß nach Erschöpfung der Rednerliste die Generaldiskussion, und ersuchte die Mitglieder des permanenten Ausschusses, sich am 1. Februar d. J., Vormit— tags 11 Uhr, zur Berathung des Entwurfs eines Gesetzes über die Versicherung der Arbeiter gegen Unfälle im Reichs— tagsgebäude einzufinden. Die Thätigkeit der zur Theilnahme an dieser Sitzung nicht berufenen Herren würde zur Zeit nicht weiter in Anspruch genommen, und stehe ihrer Abreise nichts im Wege. Ueber die etwaige Wiedereinberufung des Plenums des Volkswirthschaftsraths werde den Mitgliedern besondere Mittheilung gemacht werden.

Seitens der Herren Heimendahl, Albrecht, Koch— hann, von Nathusius wurde die Regelung der Einbe— rusung von Stellvertretern in dem Sinne angeregt, daß die— selbe durch Vermittlung des Präsidiums des Volkswirthschafts— rath erfolgen solle. Dem gegenüber vertrat Hr. Baare den Standpunkt, daß jedes Mitglied des permanenten Ausschusses berechtigt sei, direlt einen seiner Stellvertreter einzuberufen.

Der Vorsitzende stellte eine Beseitigung der hervor— getretenen Zweifel durch einen Beschluß des Staats-Mini— sterius zur Geschäftsordnung in Aussicht.

HSBr. Gamm frug, ob den nicht zum genannten Aus— schusse gehörigen Mitgliedern des Volkswirthschaftsraths ge— stattet sei, den Ausschußberathungen als Zuhörer beizu— wohnen. Nachdem die Herren Kade und Leuschner dies als selbstverständlich, ohne Widerspruch zu erfahren, bezeichnet hatten, sprach Letzterer den Wunsch aus, daß das Plenum nach Abschluß der Ausschußberathungen nochmals zusammen— berufen werden möge. Hr. Sartori schloß daran den Wunsch, daß die Protokolle über die Ausschufsitzungen den Mitgliedern regelmäßig mitgetheilt werden möchten.

Der Vorsitzende erwiderte, nachdem diese beiden Wünsche lebhafte Unterstützung gesunden hatten, daß der Beschluß des Staats⸗Ministeriums über die vorgetragenen Wünsche den Mitgliedern des Volkswirthschaftsraths mitgetheilt werden würde.

Der Vorsitzende die Ernennung des Aussicht.

stellte eine schleunige Mittheilung über Referenten im permanenten Ausschusse in

. Nr. 2 des Marine ⸗Verordnungz⸗Blatts bat folgenden Inbalt: Schiffe funktionszulagen. Kassenwesen. Berrlaubunz aktiver Militaran wär Grenzen der Stationen und Erläute—⸗ rungen zu dem Begriff „allein fahrendes Schiff. Unterbringung von Offizieren ꝛc. an Bord. Breoterbackung. Kriegsfeuerwer⸗ kerei. Aenderungen an älteren Bestimmungen im II. Halb- jabre 18809. Personaleeränderun gen. Ben chric tigungen.

Nr. 4 des Ju stiz⸗Ministerial⸗Blatts haf folgenden Inbalt: Allgemeine Ver ügung rom 25. Januar 1851, betreffend die Seinschrlften der Gerichts kostenrechnungen. Erkenntniß des Reicht gerichis vom 24. Juni 1880. Stempelpflichtigkeit eines notariellen Vertrages, welchen für gefübrte Vermögens verwaltang eine Rente visprachen wird, altz eines woblthätigen Vertrages.

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durch

Zewerbe und Hande

Tũrnberg, 29. Januar (SGovfenmarktbericht von Leopold Bei im Allgemeinen eiwas ruhbigerem Gesqcäste verlauf blieb

c Herfenmarktes in dirser Woche eine durch

i Wenn die Kundschaftsbändler im Augenblick auch keinen

sonders g Bedarf haben, so in derselbe doch bie her noch groß genu i, um die sfeste Tendenz des Geschäftes zu halten. Gelbliche Hepfen mußten jwar, da sür sie nur geringe Frage vor⸗ handen war, in den letzten Tagen um einige Mark billiger abgegeben werden, dech batte dies keinen Einfluß auf die allgemeine Stimmung, da der Umsaß in dieser Sorte obne Belang blieb. Grüne Waate aller Qualitäten ist fortwährend gesucht und bebält einen äuserst sesten Preiestand. Die bessere Haltung dez englischen Marltet konnte kor der Hand die deutschen Exporteure nech nicht veran lassen, aus ihrer Unmätigkeit berrersutreten; die Pr ise unserer exrortfäbi⸗ gen Herfen sind noch zu boch, um den Cxrort derselben rentabel erschei⸗ nen ju lassen. Dir gesammte Umsaßtz der lepten 8 Tage beläuft sich auf ca 999 be 1000 Ballen. Die Notirungen lauten: Markt. waare prima 190 115 6, mittel 85 95 S6, Gebirgshopfen 120 —140 ƽ, Hallertauer Siegel gut (Wolnzach Au) prima 125 145 , secunda 95 115 6, Hallertauer prima 129 —- 140 M, mittel 9 115 , Spalter Land, sckwere Lagen 150 170 AÆ, leichte Lagen 120 —135 Æ, Aischaründer prima 120— 130 M, mittel 90 —· 100 4, Württemberger rrima 120 145 AÆ, mittel 99 110 A, Badische vtima 129 —140 Æ, mittel 905 110 S, Polnische prima 135— 150 A, mittel S0 11090 S, Elsässer prima 115— 130 M, mittel 90 110 MA, geringe allet Sorten 65 - 75 4A

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PUrrußischen Staats- Anzeigers: Berlin 8 F., Wilhelm⸗Sraße Nr. 32.

Jafera te für den Deutschen Reichs⸗ und Fm Preuß. Staats ⸗Anzeiger und das Central Handels⸗ reglster nimmt an: die Königliche Expeditien des Aeutschen Reichs · Anzeigers und Königlich

Steckbriefe und Untersuehungs -- Sachen. Subbastationen, Anfgebote, Vorladungen

* n. s. w. von öffentlichen Papieren.

*

Deffentlicher Anzeiger.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.

6. Terschie dene Bekanntmachungen.

Inserate nehmer Invaliden dan? & Bogler, Büttner C Winter, sowie alle ührlgen größeren

au: die Anno ncen⸗Expeditionen det Rudolf Mosse, Haasenstein S. L. Daube & Co., E. Schlotte,

Anne neea⸗Snureaas.

——— ——

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Steckbrief Gegen den unten beschriebenen Han⸗

delsmann Wilhelm Wilsnack ist in den Atten F. R. II. No. 971 de 188) die Untersuchungs haft wegen Unterschlagung verhängt. Es wird en denfelben zu verhaften und an die Königl. Stadt— roiztei⸗ Direktion bierselbst abzuliefern. Berlin, den' 29. Januar 1881. Königl, Landgericht J. Der Unterfuchungsrichter. Joh. Beschreibung: Alter 15 Jahre, geb. am 29. Juni 1840. Geburtsort Dogerow, Größe mittel, Statur untersetzt, Haare ioöthlichblond, Stirn frei, Augenbrauen blonp, Lugen blau, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich, Zähne vollständig, Kinn rund. Gesicht oval, Ge⸗ sichtsfa rbe blaß, Sprache deutsch.

Steckbriefs⸗ Erneuerung. Der gegen den Banker Emanuel Nathan wegen wiederholter

Kiterscklagung in den Akten Litt. N. Nr. 12 de

nater dem 18. Dezember 1877 erlassene wird hierdurch erneuert. Berlin, den Januar 1881. Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht J. Beschreibung. Aller 34 Jahre, geboren 14. April 1846. Gebartfort Danzig, Fröße 5 Fuß 4 Zoll, Haare schwarz. Augen dunkel, Au senbralen schwarz, Kinn oval, Nase und Mund provortionirt, Gesichtsbildung Coal. Gesichtsfarhe gesund, Zähne gut, Gestalt mitlel, Sprache deuisch. Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Cigarrenmacher Carl Hentschel ist in den Akten Hd. R. J. Rr 176 de 1881 die Untersnuchungs« hast wegen Unterschlagung und Untreue beschlossen porder. Es wird ersucht, denselben zu verhaften an die Königlige Stadtroigtei⸗Gefängniß-⸗Di— rektion hierselbst abzuliefern. Berlin, den Imuar 1881. Der U tersuchungsrichter bei de Föniglichen Landgerichte 1. Goetz. Beschreibung: ter 14 Jahre, geboren am 5. Januar 1857, ir klein und untersetzt, Geburtsort Brieg, ; grau melirt, Stirn niedrig, Bart kleiner chnurrbart, Augenbrauen braun, Augen braun, Nase klein, Mund klein, Zähne gut und vollstän—

Es wird ersucht, 1. Auguft 1877 ror Bockum zur mündlichen Verhandlung des die

straße

g, Kinn rund, Gesicht bildung start. Gesichtsfarbe blaß und gelblich. Bekleidung: dunkelblauer Ueber

zieher, dunkelgraues Jaquett, schwarze Beinkleider,

schwarjer Filzhut.

2914 Steckbrief. ; Gegen den Bildhauer Heinrich Dreyer, welcher

icht aufzufinden ist, soll eine durch vollstreckbares Urtheil des Königlichen Schöffengerichts bierselbst vom 27. November 1830 erkannte Geldstrafe ven 15 ½, im Unvermögensfalle drei Tage Gefängniß vollstreckt werden. Es wird ersucht, densel ren zu verhaften und in das nächste Justizgefängniß zur Vollstreckung der Freiheitsstrafe abzuliefern. falls er nicht die Zublung der Geldstrafe nachweist. Nordhausen, den 28. Januar 1881. Königliches Amtsgericht, III. Abtheilung.

Stec briefs-Erledigung. Urbaniak, Thomas, in Nr. 94 pro 1880 des öffentlichen Anzeigers. Ostrowo, den 24. Januar 1881. Königliches Amtz—⸗ gericht.

Offene Strafvollstreckungs Requisitlon Der Raufmann Julius Monasch aus Breslau, ist durch rechtskräftiges Erkengtniß des Schöffengerichts bier vom 29. Oktober 18809 wegen wiederholten Betruges zu drei Monaten Gefängniß verurtheilt, welche Strafe nob an ihm vollstreckt werden soll. Da sei werden alle öffentlichen Behörden ersucht, den rc. Monasch im Betretungsfalle zu verhaften und der

nächsten Gerichtsbebörde daoon Anzeige zu machen,

welke um Strafvollstreckung ersucht wird. Signa⸗ lement. Fanilienname: Monasch, Vorname: Ju⸗ lings, Geburtsort und Aufentbaltsort: Religion: mosaisch, Alter: 50 Jahre, 169 Meter, Haare: grau, Stirn: frei. brauen: blond, Augen: braun, gewöhnlich, Bart: grau (rasirt) Zähne: Kian und Gesichtsbildung: oval, Gesichtsfarbe: sund, Gestalt: kräftig, Srrache: deutsch und fran⸗ zöͤsisch Grünberg, den 23. Dezember 1880. Königliches Amtègericht. V.

Cabbastationen, Aufgebote, Vor⸗

ladungen und dergl.

Oeffentliche Zustellung.

Die Ghefrau des Georg Adam Ziegenfuß zu Reichelghejim, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Varl Schenck IJ. in Darmstadt, klagt gegen ihren Ehemann, unbekannt wo abwesend, wegen bötlicher Verlaffung und gegenseitiger unüberwindlicher Ab- neigung, mit dem Antrage, die Ehe beider Theile rom Bande ju scheiden, den Beklagten für den

Augen⸗

198211 12370

schuldigen Thal zu erklären und denselben in die

Kosten des Verfabrens zu verurtheilen, und ladet den Beklagten jur mündlichen Verbandlung des Rechtestreitz ror die II. Civilkammer des Groß ber ogl. Landgerichts zu Darmstadt au Tienstag den 19 Ayril 1881,

Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dim gedachten Ge—⸗ richte zugelassenen Anwalt ju bestellen. Zum Iwecke der èffentlichen Z-stellung wird dieser Aus der Klage bekannt gemacht.

Die Gerichteschreiberei

des Großh. Hess. r Darmstadt. nz,

Halfegerichteschreiber.

nr Oeffentliche Zustellung. Die geschastslose . eborene jetzt zu Cre

anwalt Schiedges, klagt gegen deren Ehemann

Tagelöhner Heinrich Jansen, früher zu Bockum ohnhaft, jetzt ohne bekannten Wohn und Aufent⸗ haltsort, mit dem Antrage auf Scheidung der zwischen ihr und ihrem genannten Ehemanne am dem Standesbeamten zu abgeschlossenen Ehr und ladet den Beklagten Recht streits vor 2. Civiltammer des K. Landzerichts zu Düsseldarf auf den 22. April 1881, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Auffordecung, einen bei dem gedachten Gerichte zuzelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustel lung wird dieser Auszug der Klane bekannt gemacht. Düss⸗ldorf, den 25. Januar 13881.

w Gerichtsschreiber des K. Landgerichts.

lest. Oeßentliche Zustellung.

Der Klempnermeister C. Rock zu Joachimsthal, vertreten durch den Rechtsanwalt Toll zu Ebers walde, klagt der Bauunternehmer Werder mann, dessen gegenwärtiger Aufenthalt unbekannt ist, wegen 77 46 für gelieferte Klempnerarbeiten mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 77 6 nebst 6 ü„½ Zinsen seit dem Klagezustellungstage sowie der Kosten des Arrest⸗ verfahrens und auf Vollstreckbarkeitserklärung des Urtheils und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Eberswalde auf

den 30. März 1881, Vormittags 95 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Eberswalde, den 27. Januar 1881.

inrich,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtszerichts. 2940 Oeffentliche Zusñellung.

Die Ehefrau Elisabeih Bracke, verwittwet ge⸗ wesene Gerbode, geb. Bomann, hier (Schuhmacher⸗ Nr. 3), verfreten durch den Rechtsanwalt Dr. Fischer J, klagt gegen Ehemann,

gegen gegen

Rr: len ihren

Hammerschmied Gustarv Bracke von hier (gegenwär⸗

tiger Aufenthaltsort unbekannt) wegen böswilliger

Verlassung

J

und den Beklagten für den klären. sich von hier nach Berlin abgemeldet bat, dort aber Verhandlung kammer III.

mit dem Antrage: estebende Ehe

d'e zwischen den Par⸗ dem Bande ach zu trennen schuldigen Theil zu er⸗

111

teien

den Beklagten zur s Rechtestreits vor die Königlichen Landgerichts zu Han⸗

Klägerin ladet

d des nover auf

Sonnabend den 9. April 1881,

n gegenwärtiger Aufenthalt unbekannt ist,“

Breslau, Größe:

Nase und Mund: defekt,

2 gen

753 Helnrich Jansen, ünen, früher zu Hvodum, 4. eid wohnend, vertreten durch Rechtz. boren, juletzt in

Zum Zwecke der

Vormittags 19 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. offentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Hannover, den 19. Januar 1881.

Schink,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Oeffentliche Zustellung.

2852

1 lan; Kaufmann, Bertha, geb. Seeliger, in Peine, Klä— erin, wider ihren Ehemann, den Agenten Hermar gerin, wider ih Eh den Agenten Hermann

Kaufmann in Peine, Beklagten, wegen Ehescheidung,!

ladet Klägerin, vertreten durch den Rechtsanwalt

Weinhagen hieselbst, den Beklagten zur mündlichen

Verhandlung des Röchtestreits vor die Civilkammer J.

des Königlichen Landgerichts Hildesheim auf Montag, den 25. April 1281,

nachdem in den bereits

nuar 1881 seitens des Beklagten Niemand erschienen

und in dem letzteren auf Antrag der Klägerin der

25. April 1881 als neuer Verhandlungdtermin be⸗ stimmt ist. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung Vorstehendes bekannt gemacht. Hildesheim, den 25. Janunr 1881. Ranle, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

less]! Deffentliche Ladung.

Nachdem für Peter Seng II. von Dörnigheim, jetzt zu Eckenbeim, die Eintragung des auf dessen Namen katastrirten, in der Gemarkung von Dörnig⸗ beim belegenen Grundeigenthums, als:

P. 1065 7 Ar (8 Qu. M. Acker an der Nurlache,

R. 513 Ar 41 Qu. M. Garten unterhalb der

Rappe brũcke, .

unter alaubhafter Nachweisung eines zehnjährigen ununterbrochenen Eigenthumzbesitzes in das Grund⸗ buch von Dörnigbeim beantragt ist, so werden alle diejenigen Personen, welche Rechte an jenem Grundvermögen zu haben vermeinen, aufgefordert, solche spätestens im Termin den 31. März 1881, Vormittags 9 Uhr, bei der unterzeichneten Behörde anzumelden, widrigenfalls nach Ablauf, dieses Termins der bisberige Besitzer als Eigenthümer in dem Grundbuch eingetrajen werden wird und der die ibm obliegende Anmeldung unterlassende Berechtigte nicht nur seine Ansprüce gegen jeden Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grund—= buch das oben erwäbnte Grundvermögen erwirbt, nicht mehr geltend machen kann, sondern auch ein Vorzugtrecht gegenüber Denjeniger, deren Rechte in Folge der innerhalb der oben gesetzten Frist erfolg len Anmeldung eingetragen sind, verliert. HSDanan, am 27. Januar 1851. Ron olichig Umtegerst. In.

wird

Hahn.

2866 Oeffentliche Ladung.

1 er Knecht Johann Carl August Paul, am r* 1853 zu Ludwige dorf, Kreig Schönau, ge⸗ Rummelgburg wohnhaft gewesen,

den

mündlichen Civil ·

Sachen der Ehefrau des Agenten Hermann

stattgefundenen Verhand⸗ lungsterminen vom 13. Dejember 1880 und 24. Ja

geboren,

zuletzt in Friedrichsberg wohnhaft gewesen,

3) der Seemann Rudolf Ferdinand August Carl Weidel, am 2. Juni 1354 zu Berlin geboren, zu.

letzt in Friedrichsfelde wohnhaft gewesen, 4)

Knecht Friedrich Pieck, am 18. Februar 1849 zu

Kallbassen, Kreis Pillkallen, geboren,

zuletzt in

Blankenburg wohnhaft gewesen, 5) der Buchhalter

Carl Hese, am 25. Januar 1853 zu Borsizwerk,;

Kreis Ratibor, geboren, zuletzt in Tegel wohnhaft

* 3 * . s der Raecht Fullus Swedat, am 30. anb:raumter

gewesen,

Juli 1853 zu Jucknein, Kreis Ragnit, geboren, zu⸗

J . P 1. * ' ‚— letzt in Nieder⸗Schönhausen wohnhaft gewesen,

7) der Knecht Jons Raszies, am 4. Juli 1850 zu Wersmeningken, Kreis Pillkallen, geboren, zuletzt in Tegel wohnhaft gewesen, werden beschuldigt, Nr. 1—4 als beurlaubte Reservisten bew. Weh män— ner ohne Erlaubniß

zu

J

ausgewandert zu sein, zu Nr. H 7

als Ersatzreservisten erster Klasse ausgewandert zu sein, ohne von der bevorstehenden Auswanderung der Mi⸗

litärbehörde Anzeige erstattet zu haben.

Ueber

tretung gegen 5. 360 Nr. 3 dis Straf zesetzbuchs. Dieselben werden auf Anordnung des Königl. Amts

ö . . 9 75 5 23 . 214 1 8. ö ö ö ß 0 garichts Il, biers⸗lbst auf den 28, ärz 1381. der Krastkoserklärung eins ihm im NRosember 1855 entwandten, vom Spar⸗ getragene ; ö. 3130 1 fsecßildiatein Ausbleibe v 6 esel be k ö K z ö (. ei unentschul digte n. Ausbleiben werden dieselb n auf rer Fo6h das Aufzebotszerfahren einzuleiten Grund der nach 5§. 472 der Strasprozeßordnung von

zu

Mittags 12 Uhr, gericht Berlin platz Nr. 1c,

vor das Königliche Schöffen⸗ Il. hierselbst, Hausszoigtei⸗ zur Hauptverhandlung geladen.

dem Königlichen Landwehr⸗Bezirks⸗Kommando

Bernau ausgestellten Erklärung verurtheilt werden.

Berlin, den 22. Januar 1881. Schreiber, richtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts II.

Zustelluag wird

(2854 ; WVerkaufsanzeige und Aufgebot.

In Zwangsvoll streckungs achen des Ottomar Müller zur Außenmühle wider den

Ge Hermann

. Aufgebot.

Wittwe Albertine Fink, geb. Loebell von ich und als Vormünderin ihrer Kin— t der Nachlaßaläubiger des an 5.

der Za

estens in dem auf den Juli 1881, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 16, Aufgebotstermine ihre Rechte anzumel⸗ den, widrigenfalls sie ihr- Ansprüche gegen die Be—⸗ nefizialerben nur noch in soweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode der Erblassers aufgekommenen Nutzungen durch die Befriedigung der angemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird. Tilsit, den 26. Januar 1881. Königliche; Amtsgericht III.

23 e ö Aufgebot.

Der Dienstkneht. Jürgen Lühmann, früher in Cattni, jetzt in Cuxdorf, hat beantragt, zum Zwecke und Genossenschaft, in

1378

Vorschußverein, ein⸗ Hankenbüttel am September ausgestellten Schuldschei nes Der betreffende Schuldschein ist ausgestellt auf den Namen des Antragstellers, ist bezeichnet mit B. Fol. 453 und unterschrieben von dem Direktorium des Vorschuß⸗ und Spar-Vereins, H. W. Johannsen, Hirschfeld, H. Bersiel. ö Es sind darin 49e Zinsen und halbjährige Kün—

digung verabredet.

Bremsers Ar⸗

beiter Conrad Holst daselbst soll eine dem Lrtzteren

gehörige Fläche Haide⸗ und Ackerland in der

kauft werden. rolle für Marmstorf Karte 3, Parc. 64, 65, (auf dem Haidland, Weide, n Hektar); angrenzend: Harburg⸗Bremer Chaussee, Voll- höfner Böttcher, Vollhöfner Bergeest, Weg nach Marmstorf. Verkaufstermin:

Freitag, den 1. April ds i. J, Bormittags 11 Uhr, an biesiger Gerichtsstelle, wozu neben den Partelen Kaufliebhaber geladen werden. An Alle, welche an dem Lande Eigenthums« Näher⸗, lehnrechtliche, Pfand, fideikommissarische oder sonstige dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten oder Realberechtigungen zu haben ver— meinen, ergeht die Aufforderung, ihre Rechte bei Meidung des Ausschlusses gegenüber dem neuen Er— werber srätestens im obigen Termine anzumelden. Die begründenden Urkunden sind im Termine vor— zulegen. . Dem Christian Helmcké' aus Marmstorf, Sohn des welland Häuslings Christian Helmcke daselbst, wird in Rücksicht auf für ihn aus der Zeit seiner Bevormundung im Hypothekenbuch sich eingetragen findende 25. Thlr. (ingrossirt 21. Mai i534). da sein gegenwärtiger Aufenthalt unbekannt ist, obiges Aurgebot durch Anheftung einer beglaubten Abschrift an die Gerichtstafel, außerdem durch Insertion in den Reichs ⸗Anzeiger und zweimalige Insertion in die hiesigen Anzeigen öffentlich zugestellt. Harburg, 26. Januar 1881.

Königliches Amtsgericht. III. geJ. Hölscher. Nehkuh,

Gerichts schreiber Kol. Amtsgerichta.

. J

Ess Verkauf und Aufgebot.

Auf Antrag des Rechtsanwalts Finkenburg hier- selbst ist die nothwendige Subhastation des der Ehefrau des Kaufmanns Lambertus Brink, Hin derika Wopkea, geb. Müller, zu Pots hauser ˖ Leyke früher zu Ditzum gehötenden, auf vol. J. Nr. 15 des neuen Grundbuchs von Ditzum einge⸗ tragenen Grundstückes nebst Zubehör eingeleitet. Dies Geundstück, u welchem 3 Gräber auf dem Ditzumer Kirchhofe gehören, und welches zu Ditzum belezen ist, grenzt nach dem Grundbuche im Osten an den gemeinen Logesweg, im Süden an Avek Simont im Westen an Braß Erben und im Nor— den an Jan Glaassen Erben. Es ist identisch mit dem Haus Nr. 29 und den Parzellen Nr. 181 und 182 des Kartenblatitz 4 von . .

Termin zur öffentlichen Versteigerung dieses Grundstůck es wird auf ö Mittwoch, den 23. März 1881,

Morgens 11 Uhr,

an ordentlicher Gerichtsstelle zu Weener anberaumt. .

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an dem erwähnten Grundstücke Gigenthumg⸗, Näher, lehn⸗ rechtliche, sideicommissarische, Pfand und andere

dinaliche Rechte, inebesondere auch Servituten und gira lberechti gun zen zu haben vermeinen, aufgefordert, diese Rechte spätesteng in dem oben anberaumten Term ne anzumelden, unter Androhung des Rechts nachtbeils, daß für den sich nicht Meldenden im Verhältnisse zum neuen Erwerber das Recht al verloren gegangen erklärt werden soll.

Dat demgemäß zu erlassende Aue schluß. Urtbeil wird nur durch Anschlag an die hiesige Gerichte tafel veröffentlicht werden.

Der Anmeldung der Grundpacht und des Haug—= deicheg, welche * dem zu verkaufenden Grundstücke ruhen, bedarf es nicht.

Leener, den 26. Jannar 1881.

Königliches Amtggericht J. Wie balck.

ö J . ö ; meldungsfalle Das Land ist registrirt in der Grundsteuer ⸗Mutter⸗ 66 im Ganzen 4,2810

L2s67]

Der unbekannte Jahaber dieses Schuldsche ins wird hiermit aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 15. September 1881, Morgens 10 Uhr, anberaumten Aufgebotä termine seine Rechte bei Ge⸗

= . and richt anzumelden und die Urkund: vorzulegen, unter Marmstorfer Feldmark öffentlich meistbietend ver

Androhung des Rechtsnachtheils, die

daß im Nichtan⸗ Krasftloserklärung der Urkunde erfolgen würde. Isenhagen, den 10. Januar 1851. Königliches Amtsgericht. J. Schlemm.

Aufgebot.

Der Michael Joseph Friedrich Pete-s, Sohn der

verstorbenen Eheleute Registrator Christian Fried⸗

rich Peters

und der Antonette Charlotte Justine, geb. Lohr, welcher am 27. August 1833 in War⸗ burg geboren ist, ist im Jahre 1850 von Paderborn aus, wo er seinen letzten Wohnsitz hatte, nach Amerika ausgewandert und hat seit jener Zeit keine Nachricht von sich gegeben.

Auf Antrag Wittwe Rentners Lehmen, Therese, geb. Lohr, zu Hoerter, der Tante des p. Peters, wird der Michael Joseph Friedrich Peters resp. dessen Erben und Ecbnehmer hierdurch aufgefordert, sich vor oder in dem auf den 11. No—⸗ vember 1881, Vormittags 119 Uhr, an hiestzger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 10, anberaumten Ter- mine zu melden, widrigenfalls der Michael Joseph Friedrich Peters für todt erklärt und sein Nachlaß den sich legitimirenden nächsten Eiben ausgeantwor⸗ tet werden wird.

Paderborn, den Januar 1881.

Königliches Amtsgericht. Naendrup.

e. Aufgebot.

Zur Erlangung eines Ausschlußurtheils Behufs seiner Eintragung als Eigenthümer im Grundduch hat der La dwirih Heinrich Acheabach zu Ferndorf das Aufgebot folgenden Grundstücks

Fol. II. Nr. 495 Ferndorf, als dessen Eigenthümer die Eheleute Strumpfwirker Cafpar Zimmermann und Eva, geh. Goebel, im Grundbuch von Ferndorf Bd. J. Bl. 48 Steuer gemeinde Ferndorf eingetragen sind. nach den Vor⸗ schriften des Gesetzeß vom 7. März 1845 be⸗ antragt.

Ez werden daher alle Diejenigen, welche Eigen⸗ thumsansprüche an diesem Grundstück geltend ju machen haben, aufgefordert, dieselben spätestens in dem an hiesiger Gerichtsstelle auf

den 223. April e., Morgens 11 Uhr, anberaumten Termine anjumel den mit der War⸗ nung, daß die Ausbleibenden mit ibren etwaigen Realansprüchen auf das Grundstück präkludirt werden und ihnen desbalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt wird.

Hilchenbach, den 24. Januar 1851.

Königliches Amtsgericht.

de

2

—— „'

2862 Aufgebot eines Verschollenen.

Auf Antrag des Stadtraths Wilbelm Geißler in Guben werden der im Jahre 1858 von hier nach Amerika, Staat Dhio, ausgewanderte und seit jenem Jahre verschollene Riemergeselle Karl Friedrich Belßler, geboren den 19. August 1819, sowie die etwaigen unbekannten Erben des Verschollenen auf- gefordert, sich spätesteng in dem Aufgebotetermine am 15. Movember 1881, r,, 10 Uhe, bei dem unterjeichneten Amtsgerichte, erm ing iim · mer 9, zu melden, widrigenfalls die Todetzerklãrung deg Verschollenen erfolgt und sein Nachlaß den nächsten bekannten Erben ausgeantwortet wird.

Guben, den 24. Januar 1851.

Konigliches Amtggericht. J. Abtbeilung. 26

128

Deffenllicht Bekanntmachung.

Die Glise, geb. Glicver, Ehefrau deg früber in Glberseld, letzt in Polch wohnenden Kaufmann